BERICHT über „Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU“
26.4.2007 - (2006/2274(INI))
Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: Adam Gierek
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu „Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU“
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU“ (KOM(2006)0502),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „In die Forschung investieren: Aktionsplan für Europa“ (KOM(2003)0226),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Mehr Forschung und Innovation – In Wachstum und Beschäftigung investieren: Eine gemeinsame Strategie“ (KOM(2005)0488) sowie der dazugehörigen Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen (SEK(2005)1253 und SEK(2005)1289),
– in Kenntnis des Berichts „Ein innovatives Europa schaffen“ (so genannter Aho-Bericht) der unabhängigen Expertengruppe „FuE und Innovation“, die im Anschluss an das Gipfeltreffen in Hampton Court eingesetzt wurde, vom Januar 2006,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes der Tagung des Europäischen Rates von Lissabon vom 23./24. März 2000, bei der beschlossen wurde, die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen, sowie der Schlussfolgerungen des Ratsvorsitzes der Tagung des Europäischen Rates von Brüssel vom 22./23. März 2005 sowie vom 23./24. März 2006,
– in Kenntnis der Schlussfolgerungen der 2769. Sitzung des Rates Wettbewerbsfähigkeit vom 4. Dezember 2006[1],
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze – Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon“ (KOM(2005)0024),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Gemeinsame Maßnahmen für Wachstum und Beschäftigung: Das Lissabon-Programm der Gemeinschaft“ (KOM(2005)0330),
– in Kenntnis der nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten, der Berichte der Mitgliedstaaten vom Herbst 2006 zur Umsetzung der nationalen Reformprogramme[2] sowie der Bewertung der Umsetzung der nationalen Reformprogramme, die die Kommission in ihrem jährlichen Fortschrittsbericht 2006 (KOM(2006)0816) vorgenommen hat,
– in Kenntnis der Empfehlung des Rates 2005/601/EG vom 12. Juli 2005 zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft (2005-2008)[3] und der Entscheidung des Rates 2005/600/EG vom 12. Juli 2005 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[4], die gemeinsam die Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung bilden,
– in Kenntnis des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013)[5],
– in Kenntnis des Beschlusses Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013)[6],
– in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Technologieinstituts (KOM(2006)0604),
– in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Rates über das Gemeinschaftspatent (KOM(2000)0412) und des durch den Vorsitz geänderten Texts[7],
– in Kenntnis des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation[8] und der Mitteilung der Kommission „Wege zu einer wirksameren steuerlichen Förderung von FuE“ (KOM(2006)0728),
– in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommissionsdienststellen „Bericht über die Wettbewerbsfähigkeit 2006“ (SEK(2006)1467) und der Mitteilung der Kommission „Wirtschaftsreformen und Wettbewerbsfähigkeit: Kernaussagen des Europäischen Berichts über die Wettbewerbsfähigkeit 2006“ (KOM(2006)0697),
– in Kenntnis der breit angelegten Innovationsstrategie für die EU 2006, die deutlich zeigt, dass die USA und Japan in diesem Bereich weiterhin in Bezug auf die EU führend sind,
– in Kenntnis des OECD-Ausblicks Wissenschaft, Technologie und Industrie: Ausgabe 2006[9],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 5. Juli 2006 zur Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Mehr Forschung und Innovation – In Wachstum und Beschäftigung investieren: Eine gemeinsame Strategie[10],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Oktober 2006 zur künftigen Patentpolitik in Europa [11],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. März 2006 zum Beitrag zur Frühjahrstagung 2006 des Europäischen Rates mit Blick auf die Lissabon-Strategie[12],
– in Kenntnis des Berichts der Expertengruppe vom Juli 2004 mit dem Titel „Verbesserung der Institutionen für den Technologietransfer von der Wissenschaft zu den Unternehmen“,
– in Kenntnis des Arbeitsdokuments des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 8. November 2006 „Investitionen in Wissen und Innovation (Strategie von Lissabon)“, Informationsbericht INT/325,
– in Kenntnis der Initiative i2010, insbesondere der Mitteilung der Kommission „E-Government-Aktionsplan im Rahmen der i2010-Initiative: Beschleunigte Einführung elektronischer Behördendienste in Europa zum Nutzen aller“ (KOM(2006)0173),
– in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommission „Innovation im Dienstleistungsbereich“ vom November 2006,
– in Kenntnis des Berichts seines Ausschusses für regionale Entwicklung über den Beitrag der künftigen Regionalpolitik zur Innovationsfähigkeit der Europäischen Union (A6-0000/2007),
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Rechtsausschusses (A6‑0159/2007),
A. in Erwägung des Stands der Umsetzung der Strategie von Lissabon und in Zusammenhang damit der Notwendigkeit einer umfassenderen Innovationsstrategie angesichts des globalen Wettbewerbs,
B. in der Erwägung, dass die Vielfalt durch Innovation ein Weg für die EU ist, den Herausforderungen der Globalisierung zu begegnen,
C. unter Hinweis darauf, dass sowohl die Weitergabe wissenschaftlicher Ergebnisse, besonders an KMU, als auch die Verfügbarkeit von Forschungsergebnissen, speziell für Innovationen mit gesellschaftlicher Tragweite, verbessert werden sollten und dass gegen die räumliche Konzentration von Innovationsplattformen vorgegangen werden sollte, damit die Fertigkeiten und die Vielfalt der einzelnen Regionen der EU genutzt werden können,
D. in der Erwägung, dass das beträchtliche Fachwissen, das in den Forschungseinrichtungen der Europäischen Union konzentriert ist, nicht ausreichend genutzt wird,
E. in der Erwägung, dass das Umfeld für die Innovationsförderung nicht wettbewerbsfähig ist und es an Transparenz und fairen Bedingungen für alle Akteure, die innovative Tätigkeiten ausüben, fehlt, u. a. für innovative Kleinbetriebe und Zentren für technologische Innovation,
F. in der Erwägung, dass der herkömmliche Ansatz zur Stimulierung von Innovation, bei dem sich Anstöße von der Technologieseite mit einer Sogwirkung auf der Nachfrageseite verbinden, allein nicht ausreicht, sondern dass parallel dazu die Förderung günstiger Marktbedingungen erforderlich ist, durch die ein Innovationen bewirkendes Regelungsumfeld entsteht,
G. in der Erwägung, dass ein gut funktionierender Binnenmarkt, der durch die neue Dienstleistungsrichtlinie unterstützt wird, ein günstiges Umfeld für Innovationen schafft, weil mehr Wettbewerb in einem größeren und stabileren Wirtschaftsraum entsteht, was mehr Investitionen anzieht und die Arbeitskräftemobilität fördert,
H. in der Erwägung, dass die im Binnenmarkt noch bestehenden Hindernisse, die der Mobilität von Waren, Dienstleistungen und Arbeitskräften im Wege stehen, verhindern, dass die europäischen Unternehmen die Größe entwickeln, die notwendig ist, damit sich die Investitionen in Forschung und Innovation rentieren,
I. in der Erwägung, dass die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und die Verbesserung der Lebensqualität der EU-Bürger ein grundlegendes Ziel der Innovationstätigkeit ist,
J. in der Erwägung, dass das Prinzip der Spitzenleistung, das hauptsächlich zur Unterstützung der prioritären Spitzenforschung geeignet ist, einem gesunden Wettbewerb im Bereich der Innovationsförderung im Wege steht und kleinere Akteure (innovative Unternehmen, Technologie- und Innovationszentren, Forschungszentren) von Förderprogrammen ausschließt,
K. in der Erwägung, dass auch traditionelle Sektoren mit Hilfe von Innovationen weiter am Leben erhalten werden können,
L. in Erwägung des Stellenwerts von Innovationen bei der Gestaltung der Sozialmodelle der EU-Mitgliedstaaten,
M. in der Erwägung, dass Innovationen dazu beitragen können, dass bestimmte Gruppen von Personen gesellschaftlich integriert werden, etwa Menschen mit Behinderungen,
N. in der Erwägung, dass das Innovationspotenzial der EU bei Gütern, Dienstleistungen und Prozessen unzureichend genutzt wird,
O. in der Erwägung, dass der Prozess des Managements von Wissen über Innovationen und Rechte des geistigen Eigentums institutionell unterstützt werden muss,
P. in Erwägung der Finanzierung der Innovationspolitik und des höheren Anteils öffentlicher Aufträge und öffentlich-privater Partnerschaften in diesem Zusammenhang,
Q. in der Erwägung, dass Bildung, einschließlich des interdisziplinären Unterrichts, der auch Bereiche umfasst, in denen sich die traditionellen Fachgebiete überschneiden, eine Voraussetzung für Innovationsfähigkeit ist und Innovationen ein integraler Bestandteil von Bildungsprogrammen auf allen Ebenen sein sollten,
R. in der Erwägung, dass das lebenslange Lernen zur Erweiterung der Kenntnisse über Innovationen beitragen kann und dass die Förderung der Informationsgesellschaft der Ausgrenzung vom Arbeitsmarkt entgegenwirkt,
S. in der Erwägung, dass die Schaffung europäischer Qualitätsstandards und -normen für die frühen Phasen der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen Anstöße für Innovationen geben könnte,
T. in der Erwägung, dass das 7. Rahmenprogramm zur Stärkung und Erweiterung des Europäischen Forschungsraums beitragen muss, der auf konkrete Zielvorgaben ausgerichtet ist,
U. in der Erwägung, dass die Definition von Innovation im so genannten „Oslo Manual“ der OECD eine breite Auslegung erfahren hat und zum Standard in den Europäischen Institutionen wird,
1. begrüßt den Vorschlag der Kommission zur „Pilotmarkt-Initiative“, mit der die Einführung innovativer Produkte und Dienstleistungen in den Bereichen gefördert werden soll, in denen die EU weltweit eine führende Position einnehmen kann; ist der Auffassung, dass die neue Pilotmarkt-Initiative, die sich besonders auf die Schaffung und Vermarktung neuer innovativer Produkte und Dienstleistungen konzentrieren sollte, insbesondere in Bereichen gestartet wird, in denen ein hohes Nachfragepotenzial vorhanden ist, wobei sichergestellt werden muss, dass die weniger entwickelten Regionen nicht in Rückstand geraten;
2. hält es für außerordentlich wichtig, mit einem erweiterten Begriff von Innovation zu operieren, um nicht nur den Bereich Dienstleistungen, einschließlich Tourismus, sondern auch nichttechnologische Innovationen, d. h. kommerzielle und organisatorische Innovationen, in die Konzipierung der Maßnahmen zur Innovationsförderung einzubeziehen; stimmt den Schlussfolgerungen des Rates (Wettbewerb) vom 5. September 2006 uneingeschränkt zu, in denen die Kommission aufgefordert wird, politische Leitlinien für Innovationen im Dienstleistungsbereich und für nichttechnologische Innovationen auszuarbeiten, und fordert die Kommission auf, in diese Überlegungen vor allem die Vertretungsorganisationen von kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben einzubeziehen;
3. ist der Auffassung, dass KMU, Cluster und die Zusammenarbeit zwischen Organisationen, Unternehmen, Universitäten und Forschungszentren zwar eine besondere Rolle bei der Suche nach innovativen Lösungen und ihrer Umsetzung u. a. in Branchen mit niedrigem und mittlerem Technisierungsgrad spielen können, dass aber eine systematische staatliche Unterstützung zu transparenten Bedingungen fehlt; begrüßt jedoch den neuen Rahmen für staatliche Beihilfen für F&E und Innovationen, der eine Liste konkreter Maßnahmen zur Unterstützung der Innovationstätigkeiten von KMU enthält;
4. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, europäischen Unternehmen und ihrem Innovationspotenzial durch Bürokratieabbau neue Impulse zu geben und so die Regelungsqualität zu verbessern und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu verringern; ist der Überzeugung, dass bessere Rechtsetzung, besonders die Reduzierung der unnötigen Belastungen von KMU durch Regulierung, günstige Marktbedingungen und die Einführung neuer innovativer Produkte und Dienste auf den Leitmärkten fördern und zudem das Vertrauen der Verbraucher steigern wird;
5. begrüßt, dass eine umfassende Innovationsstrategie zugunsten kleiner und kleinster Unternehmen eingeführt wurde, deren Innovationspotenzial, vor allem in Bereichen mit geringem oder mittlerem Technisierungsgrad und bei nichttechnologischen Innovationen, bislang unzureichend anerkannt und genutzt wird; bedauert allerdings, dass in der Mitteilung der Kommission „Kenntnisse in die Praxis umsetzen“ keine diesbezüglichen operationellen Maßnahmen vorgeschlagen werden; fordert die Kommission und den Rat daher auf, die spezifischen Merkmale und Bedürfnisse solcher Unternehmen in die zehn Prioritäten der umfassenden Innovationsstrategie einzubeziehen, und fordert die Kommission auf, in Absprache mit ihren Vertretungsorganisationen dem Rat und dem Parlament ein spezifisches Programm zur Innovationsförderung in diesen Unternehmen im weitesten Sinn vorzulegen, unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich;
6. betont die Bedeutung von Wissenschaft, Technologie und Innovation in den Bereichen Bildung und Kultur; betont, dass Veranstaltungen und Initiativen in die Lehrpläne der Schulen aufgenommen werden müssen, mit denen das Interesse der Jugendlichen an Wissenschaft und Innovation gesteigert und soll; ist der Ansicht, dass das Konzept des lebenslangen Lernens qualitativ und quantitativ verbessert und gestärkt werden muss und die Nutzung von IKT gefördert werden muss, wenn sich in Europa eine Wissensgesellschaft herausbilden soll, die europäischen Innovationen dienlich ist;
7. empfiehlt, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten bewerten, ob ein wirklich europäisches Weiterbildungssystem geschaffen werden sollte, das dazu beitragen könnte, den Arbeitsmarkt in Europa zu stärken;
8. hält es für notwendig, Maßnahmen auf Unionsebene, regionaler und lokaler Ebene zu ergreifen, um die Zahl der Absolventen, insbesondere der weiblichen, von Naturwissenschafts-, Ingenieur- oder Technikstudiengängen, auch im Bereich der Grundlagenforschung zu steigern; ist der Auffassung, dass dabei insbesondere das Teilprogramm „Menschen“ des Siebten Rahmenprogramms genutzt, Stipendien, Auszeichnungen und andere Anreize gefördert und durch Mentoringprojekte und andere Unterstützung gerade Frauen zu innovativen Unternehmensgründungen angeregt werden sollten;
9. regt an, dass die technischen und wissenschaftlichen Infrastrukturen geschaffen werden, die für Innovationen in bereits bestehenden tertiären Bildungseinrichtungen erforderlich sind, um den Forschungszentren Entwicklungsaussichten zu bieten; weist darauf hin, wie wichtig die Finanzierung qualitativ hochwertiger physischer und technologischer Infrastrukturen ist, um Investitionen anzuziehen und die Mobilität von Arbeitskräften zu erleichtern;
10. hebt hervor, dass für die Innovationsprozesse eine angemessene Raumplanung erforderlich ist, die neue Modelle für die Beziehungen zwischen Unternehmen, Forschungszentren und Universitäten (wie etwa Cluster, Industrieparks und Plattformen) schafft, und weist auf die positiven Auswirkungen hin, die Innovationen auf organisatorische Prozesse haben können; fordert die Mitgliedstaaten auf, für den Aufbau neuer und zur Stärkung vorhandener technischer Infrastrukturen für die Innovationsentwicklung in Form von Innovationszentren, technologischen Gründerzentren und Forschungsentwicklungszentren in den Regionen, die über ein ausreichendes Innovations- und Wissenspotenzial verfügen, auf die Strukturfonds zurückzugreifen; ist der Ansicht, dass eine Vorbedingung für innovativen Kapazitätsaufbau in der EU ein kostenloser oder kostengünstiger Breitbandzugang ist, der die kenntnisorientierte Unternehmenstätigkeit erleichtert; begrüßt die Bemühungen darum, den Wissenstransfer zwischen Universitäten, anderen öffentlichen Forschungseinrichtungen und der Industrie zu fördern;
11. fordert die Mitgliedstaaten auf, Steueranreize zu prüfen und umzusetzen, die die Unternehmen ermutigen, stärker in Forschung, Entwicklung und Innovation zu investieren, gegebenenfalls auch durch eine Überprüfung der geltenden Bestimmungen und Anreize darauf hin, ob deren Strukturen noch sinnvoll sind;
12. fordert die Mitgliedstaaten auf, unverzüglich gemeinsam auf die Vollendung des Binnenmarkts hinzuarbeiten und zu einer politischen Einigung über legislative und nichtlegislative Maßnahmen in Bereichen zu gelangen, in denen es noch Hindernisse gibt, die dem freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Kapital und Arbeit im Wege stehen und die Unternehmen daran hindern, ihre Investitionen in Innovationen zu Geld zu machen;
13. hält es für notwendig, die Hindernisse für den freien Verkehr der Produktionsfaktoren und Waren auf dem Binnenmarkt abzubauen, um den Zugang zu Risikokapital zu erleichtern, die Mobilität der Forscher und technologisch innovativer Güter und Dienste sowie einen besseren Wissensfluss zu gewährleisten und so die Entwicklung eines wirklichen europäischen Innovationsraums zu begünstigen; vertritt die Auffassung, dass sinnvolle innovative Lösungen im Dienstleistungsbereich in größerem Umfang berücksichtigt werden sollten und dass der weitere Abbau von Hindernissen für den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Kapital, die Niederlassungsfreiheit und die Freizügigkeit von Personen, einschließlich der Arbeitnehmer, die Innovationstätigkeit ankurbeln wird;
14. verweist auf die positiven Ergebnisse der Tätigkeit der Europäischen Technologieplattformen (ETP) und fordert die Mitgliedstaaten auf, diese zu fördern und die Vernetzung von ETP anzuregen; begrüßt ferner die Entscheidung des Rates über gemeinsame Technologieinitiativen in Schlüsselbereichen der europäischen Innovationstätigkeit in Form von öffentlich-privaten Partnerschaften;
15. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Rangordnung der Felder aufzustellen, die sie im Hinblick auf Innovation für vorrangig halten, und zwar sowohl auf dem Gebiet der angewandten Forschung und Technologien als auch der nichttechnologischen Maßnahmen, wie z. B. Managementtheorie und Verwaltungsorganisation, und neben ihren eigenen Prioritäten die von den ETP festgelegten Prioritäten im Bereich der Innovation zu unterstützen;
16. fordert die Kommission auf, einen Beitrag dazu zu leisten, dass ein Austausch bewährter Verfahren stattfindet, aber auch Lehren aus ungeeigneten Verfahren gezogen und auch diese Erfahrungen ausgetauscht werden, um insbesondere die gemeinsamen technologischen Initiativen auf der Grundlage spezialisierter öffentlich-privater Partnerschaften besser zu regeln, wodurch die Entwicklung von Innovationen auch in weniger entwickelten Regionen der EU gefördert würde;
17. lenkt die Aufmerksamkeit der Kommission und der Mitgliedstaaten darauf, dass sich das Europäische Technologieinstitut (EIT) – sofern es denn eingerichtet wird – auch mit der Beziehung zwischen Wissenseinrichtungen und Unternehmen befassen sollte, indem es Innovation in den Mittelpunkt rückt, und dass es neben seiner Aufgabe als Koordinator innerhalb des Wissensdreiecks auch dazu beitragen sollte, den Wettbewerb im Bereich Innovation anzukurbeln, und einen gewichtigen Beitrag zur Umsetzung des Europäischen Innovationspotentials in die Praxis leisten könnte;
18. verweist auf die Schaffung eines Europäischen Forschungsrates und spricht sich dafür aus, dass Innovationen und Möglichkeiten ihrer praktischen Anwendung bei laufenden Projekten ein wichtiges Kriterium für die Auswahl von Forschungsthemen darstellen;
19. betont, dass es das im Rahmen der Strategie von Lissabon gesetzte Ziel, wonach 3 % des BIP für FuE-Ausgaben aufgewendet werden sollen, lediglich als Mindestziel betrachtet;
20. versteht, dass die stets mit der FuE verbundenen Ungewissheit die Bereitschaft der Finanzmärkte, in FuE-Vorhaben zu investieren, schmälert; begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis einzurichten, die Investitionen in FuE-Vorhaben mit einem hohen Risikograd durch Darlehen und Bürgschaften unterstützt;
21. verweist auf das Programm zur Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, das angemessene Finanzierungsinstrumente vorsieht, sowie die Mitteilung der Kommission „Die Finanzierung des Wachstums von KMU“, in der konkrete Maßnahmen zur Stärkung von Risikokapitalinvestitionen vorgesehen sind;
22. betont, dass der Zugang zu Ressourcen für KMU, Kleinstunternehmen und Unternehmer wesentlich für die Anhebung des F&E-Niveaus, die Entwicklung neuer Technologien und die Umsetzung innovativer Lösungen ist; hält in diesem Zusammenhang nicht nur die Vorfinanzierung, sondern auch die weitere Finanzierung während eines ausreichend langen Zeitraums für notwendig; hebt jedoch hervor, dass der derzeitige Risikokapitalmarkt überhaupt nicht darauf eingeht, welche Bedürfnisse die Zielgruppe in Bezug auf die Finanzierung von Innovation hat, vor allem im Bereich der nichttechnologischen Innovation; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, in Regionen und Bereichen mit Innovationspotenzial und einer soliden Wissensgrundlage dazu überzugehen, mit öffentlichen Mitteln, u. a. aus den Strukturfonds, Risikokapitalfonds in Form von öffentlich-privaten Partnerschaften aufzulegen; fordert die Kommission, die Europäische Investitionsbank (EIB) und den Europäischen Investitionsfonds (EIF) ferner dringend auf, geeignete Finanzierungsmodelle festzulegen, indem Anpassungen beim Risikokapital vorgenommen oder erforderlichenfalls neuartige Finanzinstrumente konzipiert werden;
23. fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gemeinschaften auf, ökologische Innovationen in das Programm zur Wettbewerbsfähigkeit und Innovation aufzunehmen, und weist auf die Möglichkeit hin, Finanzhilfen für KMU in Anspruch zu nehmen, etwa im Rahmen des Programms JEREMIE; ermutigt die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden, von Finanzhilfen für innovationsorientierte Forschung, etwa dem Innovationsvoucher-System, Gebrauch zu machen; ermutigt die verantwortlichen Akteure auf regionaler Ebene, auch experimentelle und daher riskante Maßnahmen durch Strukturfonds zu finanzieren;
24. fordert die verantwortlichen Akteure auf regionaler und lokaler Ebene auf, günstige Voraussetzungen zu schaffen und die Innovationsförderung zu einem Schwerpunkt in operationellen Programmen zu machen und Investitionen in Wissen, Innovation und Weiterbildung einen bedeutenden Anteil der Strukturfondsmittel zu widmen, wodurch – neben anderen Nutzen – Arbeitsplätze geschaffen und die Beschäftigungsfähigkeit verbessert würden und dem „Braindrain“ und Abwanderungstendenzen entgegengewirkt würde; fordert ferner die Mitgliedstaaten auf, dies mit weiteren öffentlichen Investitionen in höhere Bildungseinrichtungen mit dem Ziel der individuellen Talentförderung zu unterstützen;
25.fordert die Kommission auf, eine entsprechende Bewertung der erzielten Ergebnisse vorzunehmen, und zwar durch Auswertung der qualitativen, quantitativen und finanziellen Aspekte der Projekte und Maßnahmen, um auf diese Weise die Effizienz der künftigen Maßnahmen mit der Zeit zu verbessern;
26. erwartet, dass der größere Wettbewerb infolge des Binnenmarkts einen Anreiz für die Unternehmen schaffen wird, für Forschung und Innovation mehr Mittel bereitzustellen; fordert die Unternehmen auf, einen Teil ihrer Gewinne wieder in die Forschung und technologische Entwicklung zu reinvestieren;
27. ist der Auffassung, dass Umwelt-Innovation bei der Verbesserung der Energieeffizienz und der Entwicklung einer sauberen und sicheren Energieversorgung (einschließlich erneuerbarer Energieträger und sauberer fossiler Energie) sowie bei der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Europas eine wichtige Rolle spielt; ist daher der Auffassung, dass der Umwelt-Innovation in der Innovationsagenda der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten größere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte und die EU den so genannten „Top-Runner-Approach“ (das energieeffizienteste. Gerät wird zum Standard erklärt und ist Benchmark für den Marktzutritt) anwenden sollte;
28. weist darauf hin, dass städtische Zentren eine wichtige Rolle bei der Erarbeitung einer Innovationsstrategie für die ganze Region spielen und in bestimmten Fällen mit Erfolg versprechenden Projekte wie der Nutzung des Potenzials der energetischen Gebäudesanierung und der Kraft-Wärme-Kopplung Initiativen ergreifen oder andere Maßnahmen wie etwa die Entwicklung von Wissenschafts- und Technologieparks setzen können;
29. weist mit Nachdruck auf die Schwierigkeiten der weniger entwickelten Regionen hin, Kapital für Investitionen zu gewinnen, und fordert die Mitgliedstaaten sowie die Akteure auf lokaler und regionaler Ebene auf, verstärkt auf die Darlehensfazilitäten der EIB zurückzugreifen und im Bereich der Innovationsmaßnahmen öffentlich-private Partnerschaften zu fördern und zu stärken und dabei besonders bewährte Verfahren zu nutzen und auf die optimale Verwendung der öffentlichen Mittel zu achten;
30. hält es für dringend geboten, die Rolle von Unternehmen als Akteure und treibende Kraft bei Innovationen zu stärken, anstatt sie als bloße Abnehmer für Innovationsprozesse und
-mechanismen zu sehen;
31. verweist auf die Initiative „Europe Innova”, die einen aktiveren Ansatz im Bereich der Schaffung und Förderung innovativer Unternehmen im Dienstleistungssektor vorsieht;
32. fordert die Kommission auf, alle am Innovationsprozess beteiligten Akteure, besonders aber innovationsfreudige Einzelpersonen und Kleinunternehmen, zu ermutigen, die reformierten Netze der EuroInfoCentres und der Innovationsrelaiszentren für die Erbringung komplexer Dienste auf regionaler Ebene in Anspruch zu nehmen; ermutigt die Branchenverbände und Vertretungsorganisationen wie etwa Handelskammern und andere Informationszentren, sich in Zusammenarbeit mit den EuroInfoCentres und Innovationsrelaiszentren als gemeinsame Informationsanlaufstellen zu etablieren; fordert ferner die Kommission auf, die Vertretungsorganisationen von KMU in ihrer Funktion als Katalysator und Berater für Innovationen zu unterstützen, indem sie Hilfeleistungen für diese Beratungseinrichtungen anbieten;
33. fordert die Mitgliedstaaten eindringlich auf, ihre Bemühungen um die Verringerung regionaler Ungleichgewichte, die der Schaffung eines europäischen Wissenschafts- und Technologieraums im Wege stehen, fortzusetzen;
34. ist der Auffassung, dass öffentliche Aufträge, wenn sie auf die Entwicklung effizienterer und wirksamerer Güter und die Erbringung von rationell organisierten und durch ein besseres Preis-Leistungsverhältnis gekennzeichneten Dienstleistungen ausgerichtet sind, eine strategische Bedeutung für die Förderung innovativer Produkte und Dienstleistungen haben; fordert die Mitgliedstaten sowie die regionalen und lokalen Behörden auf, bei der Auswahl der besten Angebote echte Innovationen zu berücksichtigen;
35. begrüßt die Absicht der Kommission, Leitlinien im Hinblick für einen möglichst wirkungsvollen Einsatz des konsolidierten Rechtsrahmens für öffentliche Aufträge zu veröffentlichen, der nicht nur den Wettbewerb fördert, sondern auch die Regeln flexibler gestaltet und so Anreize für die Übernahme innovativer Lösungen bietet und die Kreativität fördert;
36. fordert den Rat und die Kommission auf, die Rechtsnormen im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Aspekten von Forschung und Innovation zu verbessern, damit die Weitergabe von Verfahren, Methoden oder Entdeckungen in einem international offenen Umfeld besser geschützt ist;
37. stellt fest, dass Innovationen bei Dienstleistungen in der Wirtschaft eine wichtige Rolle spielen und dass der Schutz des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit Dienstleistungen in Europa oft auf das Geschäftsgeheimnis beschränkt ist; ist der Meinung, dass es für kleine Unternehmen schwierig und kostenaufwändig ist, Vertraulichkeitsvereinbarungen auszuhandeln und durchzusetzen und dass dies ein Hindernis für risikoreiche Vorhaben, bei denen mehrere Unternehmen kooperieren, und für die Beschaffung von Geldmitteln darstellen dürfte;
38. betont, dass sich die Bemühungen auf die Erleichterung der Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte, besonders für KMU, konzentrieren sollten (dabei ist darauf zu achten, dass auch für Grundlagenforschung noch Raum bleibt), und hält einen stärker ganzheitlichen Ansatz für notwendig, bei dem ein Ausgleich zwischen der engeren Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft und den Belangen der Verbraucher, der Bürgergesellschaft und des Umweltschutzes hergestellt wird, einschließlich aller lokalen Akteure (des öffentlichen und privaten Sektors); begrüßt, dass die Kommission eine Mitteilung zur Förderung des Wissenstransfers zwischen den Universitäten, anderen öffentlichen Forschungsstellen und der Industrie plant;
39. stellt fest, dass vernünftige und verlässliche Systeme für den Urheberrechtsschutz und Patente beim Aufbau einer innovativen, wissensgestützten Wirtschaft und Gesellschaft eine tragende Rolle spielen; bekräftigt, dass die Patentpolitik in Europa reformiert werden muss, räumt jedoch ein, dass diese Reform der Patentpolitik langwieriges Unterfangen ist; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Expertengruppe einzusetzen, die auch Wirtschaftsexperten umfasst, um die Lage, auch im Hinblick auf die Patentierbarkeit, zu prüfen; fordert die Kommission und den EIF auf, die Möglichkeiten zu prüfen, wie kleinen Unternehmen eine angemessene finanzielle Unterstützung für ihre Patentanmeldungen geboten werden kann;
40. fordert die Kommission auf, die Europäische Patentorganisation in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten in die Gemeinschaft zu integrieren, damit die Bedenken in Bezug auf eine demokratische Kontrolle und eine kohärente Patentrechtpolitik der Gemeinschaft zerstreut werden;
41. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten alternative und komplementäre Mittel und Wege zu den Maßnahmen zum Rechtsschutz von Patenten auszuarbeiten, die Erfinder und im Entstehen begriffene neue Schöpfungsmodelle vor Erpressung und Rechtsmissbrauch schützen (etwa Lizenzerteilungssysteme wie FLOSS (Free/Libre/Open Source Software));
42. begrüßt die jüngsten Initiativen der Kommission im Bereich des offenen Zugangs, mit denen die Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse verbessert werden soll;
43. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die einheitlichen Anforderungen an die Patentierfähigkeit an die Erfordernisse der einzelnen Branchen angepasst werden;
44. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen des neuen Gemeinschaftspatents ein Verfahren vorzuschlagen, mit dem Trivialpatente und so genannte Sperrpatente verhindert werden können, die ausschließlich dazu dienen, die Verwendung zu unterbinden;
45. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den europäischen Normungsorganisationen die Normierung in Europa zu beschleunigen und die bereits bestehenden Normen effektiv zu nutzen;
46. ist der Auffassung, dass die schnellere Einführung interoperabler europäischer Normen die Entwicklung von Leitmärkten, insbesondere bei den Dienstleistungen und in den Hochtechnologiesektoren, sowie die weltweite Anwendung dieser Normen begünstigen und so den europäischen Unternehmen einen Vorteil gegenüber den anderen Akteuren auf dem Weltmarkt verschaffen wird;
47. fordert die Mitgliedstaaten auf, Verfahren zur Einigung über die europäischen Normen zu fördern, da ein rascher Konsens von ausschlaggebender Bedeutung für das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes der EU, für den grenzüberschreitenden Handel und somit auch für die Rentabilität von Unternehmensinvestitionen in Forschung und Innovation ist;
48. fordert die Kommission auf, nicht nur die Einführung, sondern auch die Anwendung europäischer Normen zu unterstützen, insbesondere durch eine einfach gestaltete Übermittlung an die KMU; ist der Meinung, dass Handbücher und Erklärungen in allen EU-Amtssprachen verfügbar sein sollten;
49. begrüßt die Zusammenarbeit der EU mit den weltweiten Regulierungsbehörden und erwartet eine rasche und wirksame Verbreitung technischer Innovationen infolge der Normung;
50. hält die weltweit verbreitete Uneinheitlichkeit bei den Normen für alles andere als wünschenswert; empfiehlt, dass die Kommission, die Mitgliedstaaten und die verschiedenen europäischen und internationalen Normungsorganisationen bei der Festlegung neuer Normen nach Möglichkeit prüfen sollten, ob bei der Normung nicht generell der internationale Aspekt in den Vordergrund gestellt werden soll;
51. weist auf die von der Kommission festgelegte Begriffsbestimmung von offenen Standards hin, wonach (i) der Standard von einer gemeinnützigen Einrichtung angenommen und aktualisiert wird und seine laufende Weiterentwicklung auf der Grundlage offener Entscheidungsfindungsverfahren erfolgt, die allen Interessierten offen stehen; (ii) der Standard veröffentlicht wurde und die Standardspezifikationen entweder kostenlos oder gegen ein nominelles Entgelt erhältlich sind; (iii) das geistige Eigentum – also eventuell bestehende Patente – am Standard oder Teilen davon unwiderruflich unentgeltlich zugänglich gemacht wird;
52. stimmt mit der Kommission überein, dass die „Cluster-Politik“ ein wichtiger Bestandteil der Innovationspolitik der Mitgliedstaaten ist, und fordert die Akteure – insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene – auf, Cluster sowie Innovations- und Technologiezentren in Ballungsgebieten und im ländlichen Raum so zu fördern, dass ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Regionen erreicht werden kann; ermutigt die Mitgliedstaaten, so genannte spezialisierte Wissensregionen sowie Cluster und die EU-weite und grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf ihrem jeweiligen Gebiet zu unterstützen und auch die Zusammenarbeit mit Fachleuten aus Drittstaaten zu fördern; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Einführung von Verwaltungsstrukturen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren in einem Cluster und fordert, dass die Cluster auf grenzüberschreitende Aktivitäten ausgerichtet werden, wobei die Erfahrungen der Euroregionen genutzt werden sollten, die über etablierte grenzübergreifende Strukturen und soziale Netze verfügen;
53. verweist auf die Initiative des Ausschusses der Regionen zur Vernetzung der Regionen in einer „interaktiven Plattform territorialer Gemeinschaften“, bei der es darum geht, Erfahrungen bei der Umsetzung der Strategie von Lissabon zu vergleichen und auszutauschen;
54. fordert die Kommission auf, die Innovationsprozesse in den Regionen zu beobachten und EU-weit einheitliche Innovationsindikatoren zu entwickeln, anhand derer sich die Innovationsbereitschaft der Mitgliedstaaten und Regionen zur Innovation besser ablesen lässt;
55. fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, das Ansehen wissenschaftlicher Laufbahnen ganz gezielt zu stärken, mehr Werbung für die vorhandenen Anreize und Preise wie den Descartes-Preis, den Aristoteles-Preis und die Preise für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu machen und die intelligentesten und innovationsfreudigsten Wissenschaftler mit attraktiven Angeboten nach Europa zu locken;
56. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden auf, nationale und europäische Innovationspreise zu schaffen und zu unterstützen;
57. ist der Auffassung, dass es geeigneter Verbraucherschutzinstrumente bedarf, um das Vertrauen und die Sicherheit und somit die öffentliche Akzeptanz der dank der Forschungsergebnisse entwickelten Waren und Dienstleistungen zu erhöhen;
58. betont, dass Innovationen der Verbesserung der Lebensqualität der EU-Bürger dienen und kein Selbstzweck sind; ist deshalb der Auffassung, dass der Wettbewerb und die Liberalisierung der Waren und Dienstleistungen zwar zur Erreichung des Ziels der Innovation beitragen, aber gegebenenfalls im öffentlichen Interesse von Überwachungs- und Verbraucherschutzmaßnahmen begleitet werden müssen;
59. hält es für notwendig, Innovationsmaßnahmen durch Informationskampagnen besser zu begleiten, und betont, dass die bei abgeschlossenen Projekten gemachten Erfahrungen ausgetauscht werden müssen; empfiehlt gleichzeitig, aus falschem Vorgehen bei erfolglosen Projekten zu lernen und davor zu warnen, in anderen Regionen der EU die gleichen Fehler zu begehen;
60. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie regionale und lokale Behörden auf, den allgemeinen Zugang zu Tätigkeiten auf der Grundlage der Informations- und Kommunikationstechnologie mit dem Ziel zu gewährleisten, das Lernen und Arbeiten über digitale Medien (e-Learning und e-Working) allgemein zu erleichtern;
61. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] http://www.consilium.europa.eu/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/intm/92107.pdf
- [2] http://ec.europa.eu/growthandjobs/key/nrp2006_de.htm
- [3] ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 28.
- [4] ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 21.
- [5] ABl. L 412 vom 30.12.2006, S. 1.
- [6] ABl. L 310 vom 9.11.2006, S. 15.
- [7] http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/04/st07/st07119.de04.pdf
- [8] http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/c_323/c_32320061230de00010026.pdf
- [9] http://www.oecd.org/document/62/0,2340,en_2649_34273_37675902_1_1_1_1,00.html#highlights
- [10] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0301.
- [11] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0416.
- [12] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0092.
BEGRÜNDUNG
1. Einleitung
Im Rahmen der Forschungstätigkeiten an den europäischen Universitäten, Forschungseinrichtungen und staatlichen Instituten sowie den Forschungszentren der staatlichen Akademien der Wissenschaften und den Forschungs- und Entwicklungsstellen der EU wurde in Europa ein beachtliches Fachwissen in verschiedenen Forschungsbereichen erworben. Auch die einzelstaatlichen Patentämter und das Europäische Patentamt (EPA) sind wichtige Wissensquellen. Es ist jedoch nicht einfach, dieses Fachwissen auf die wirtschaftliche Praxis zu übertragen und dadurch effektiv zu nutzen. Ein europäisches Paradox besteht darin, dass die Bereitschaft der Wirtschaft trotz der entwickelten Wissens- und Spitzenleistungszentren in der EU sehr gering ist, dieses Fachwissen als Basis für Innovationen zu nutzen.
Dieses Dokument soll Wege zur Umsetzung der Lissabon-Strategie aufzeigen und den Grundstein für eine europäische Innovationspolitik legen. Hierzu werden deren Ziele genau erläutert und Mittel zu ihrer Verwirklichung aufgezeigt, um:
– Forschungsthemen aufzugreifen, die den bestehenden und künftigen wirtschaftlichen und sozialen Erfordernissen der EU Rechnung tragen,
– den Transfer der in den Forschungszentren entwickelten wissenschaftlichen Spitzenleistungen in die Wirtschaft zu fördern,
– innovative Lösungen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich anzuwenden.
2. Innovationen – eine Begriffsbestimmung
Unter Innovationen versteht man neuartige Lösungsmöglichkeiten für Probleme, die bei der Herstellung oder Verwendung von Produkten bzw. der Erbringung von Dienstleistungen auftreten. Durch Innovationen sollen die Herstellung von Produkten, die Erbringung von Dienstleistungen und die Nutzung von Produkten rationalisiert werden. Dies führt zu Einsparungen von Energie, Material und Arbeitszeit, zur Verbesserung der Qualität der angebotenen Dienstleistungen und trägt zur Verbesserung des Umweltschutzes bei. Es ist immer der Mensch, der von Innovationen profitiert, und der Mensch ist immer auch treibende Kraft bei der Suche nach innovativen Problemlösungen. Es geschieht häufig, dass für ein Problem noch keine praktische Lösung gefunden wurde oder dass eine solche Lösung zwar bereits existiert, dass das neue Problem aber eine Änderung, Modernisierung oder Modifizierung dieser Lösung erfordert. Deshalb betreffen Innovationen Erzeugnisse, Prozesse und Dienstleistungen.
Innovationen können im Interesse der Verbraucher (absatzorientierter Aspekt), der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit (wirtschaftlicher Aspekt), der Beseitigung negativer Auswirkungen auf die Umwelt (ökologischer Aspekt) und der Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Menschen (sozialer Aspekt) liegen.
Leider kann es bei einigen Erzeugnissen auch zu so genannten „künstlichen Innovationen“ kommen, bei denen es sich zumeist lediglich um neue Verpackungen und irreführende Werbeaktionen handelt. Diese Scheininnovationen schädigen die Gesellschaft und müssen vollständig unterbunden werden.
3. Förderung von Innovationen
Innovationen stellen einen Prozess dar, der auf die Einführung neuer und innovativer oder auch die Weiterentwicklung bestehender Lösungen abzielt, indem diese an neue Tätigkeitsbereiche des Menschen angepasst werden. Um dies umsetzen zu können, sind umfassende Kenntnisse innovationsfördernder Faktoren notwendig. Es muss daran erinnert werden, dass die Anwendung von Innovationen in der Regel zu preiswerteren, funktionaleren und umweltverträglicheren Erzeugnissen und Verarbeitungstechnologien sowie besser organisierten, qualitativ hochwertigeren und preisgünstigeren Dienstleistungen führt. Dies kann sich unterschiedlich auswirken, da Bedingungen geschaffen werden, die die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs von Innovationen erhöht.
Die grundlegenden innovationsfördernden Faktoren sind:
a) ein voll funktionsfähiger Markt für Waren und Dienstleistungen,
b) ein hohes Bildungsniveau auf allen Ebenen,
c) im Grundlagen- und Anwendungsbereich hoch entwickelte wissenschaftliche Forschung,
d) ordnungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten,
im Falle der EU zählen hierzu außerdem:
e) Synergieeffekte aufgrund der Erweiterung der EU,
f) die neue Patentierungs- und Lizenzierungsstrategie,
g) die Entwicklung des Europäischen Forschungsraumes - Siebtes Rahmenprogramm,
h) die Errichtung eines Europäischen Technologieinstituts,
i) Rechtsvorschriften der EU im Bereich Umweltschutz,
(z.B. REACH-Verordnung, Abfallrichtlinie sowie Energievorschriften).
4. Innovationsfördernde Maßnahmen im Einzelnen
A. Binnenmarkt
Gegenwärtig vollzieht sich die Vollendung des Binnenmarktes der EU. Ein reibungslos funktionierender Markt, der alle vier Freiheiten gewährleistet, ist der wichtigste Garant für den Erfolg innovativer Maßnahmen.
Derzeit sorgt der Binnenmarkt für:
– den freien Warenverkehr,
– den freien Kapitalverkehr (Finanzdienstleistungsmarkt),
– die Herausbildung des Marktes für gewerbliche Dienstleistungen, wobei im Sinne seiner vollständigen Liberalisierung administrative Hemmnisse beseitigt werden müssen (Dienstleistungsrichtlinie),
– die schrittweise Aufhebung der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit.
B. Bildung
Die Bildungssysteme der Mitgliedstaaten werden im Rahmen des Bologna-Prozesses vereinheitlicht (z.B. durch die Einführung eines einheitlichen dreistufigen Systems im Bereich der Hochschulbildung). Die EU weist bei Hochschulabsolventen pro 1 000 Einwohner weltweit eine der höchsten Wachstumsraten auf. Leider tragen die Studienrichtungen der Abgänger den gegenwärtig am meisten benötigten technischen Fachrichtungen nur unzureichend Rechnung. Es überwiegen Absolventen geisteswissenschaftlicher und betriebswirtschaftlicher Studiengänge. Es besteht jedoch Bedarf an neuen interdisziplinär ausgerichteten Studienfächern, die die Hochschulabgänger in die Lage versetzen, sich besser als bisher an die sich schnell ändernden Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen. Ferner sind innovationsfördernde Ausbildungsrichtungen und ein lebenslanges Lernen aller Altersgruppen notwendig.
C. Forschung
Grundlegend für die Entwicklung von Innovationen sind Ausgaben für Forschung und Entwicklung, die innerhalb von Rahmenprogrammen getätigt werden, die durch die zusammen mit der Europäischen Investitionsbank auf den Weg gebrachte so genannte Wachstumsinitiative ergänzt werden. Es wird beabsichtigt, die Gesamtausgaben für Forschung in der EU bis zum Jahr 2010 auf 2,6 % des BIP aufzustocken, wovon zwei Drittel auf den privaten Sektor entfallen. Der Austausch von Ideen kann durch Zunahme der Mobilität von Forschern innerhalb der Union und die Gewährleistung gleicher Arbeitsbedingungen, Gehälter und Sozialversicherungen verbessert werden. Ferner ist auch die Gewinnung von Fachkräften aus Drittstaaten eine wichtige Aufgabe.
Bei der Bewertung der Leistungen junger Wissenschaftler, die über deren weitere wissenschaftliche Karriere entscheidet, insbesondere im Bereich der angewandten Wissenschaften, darf nicht nur die Zahl der Publikationen und Zitierungen berücksichtigt werden, sondern auch Patente und Neuerungen. Mit der Lösung ausgewählter und wichtiger technisch-konstruktiver Probleme mit strategischer Bedeutung, die innerhalb des vollständigen Forschungszyklus bearbeitet werden, sollten einige wettbewerbsfähige Projekt- und Forschungsteams beauftragt werden. Dies kann z.B. die Entwicklung eines neuen und unkonventionellen Straßenfahrzeugs oder eines anderen Transportmittels sowie unkonventionelle Lösungen betreffen, die die Arbeitsmethoden und den Lebensstil in den alternden europäischen Gesellschaften beeinflussen. Darüber hinaus spielt auch die Freizeitgestaltung eine Rolle.
D. Regelungsmaßnahmen
Die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und die Regionen sollten Innovationen durch folgende Maßnahmen fördern:
– die Nutzung steuerlicher Anreize (das Steuerrecht liegt im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten), so könnte z.B. ein Teil der Abschreibungen der Unternehmen zur Bildung eines Innovationsfonds herangezogen werden,
– öffentliche Aufträge für die Entwicklung und Umsetzung von Großprojekten, z.B. Investitionen in den Bereichen Umwelt und Verteidigung,
– die Unterstützung des Aufbaus von Wissenschafts- und Technologieparks mit EU-Mitteln (Kohäsionsfonds),
– die Nutzung öffentlich-privater Partnerschaften,
– Kreditgarantien zur Förderung von innovativen Geschäftsideen, wodurch die Umsetzung so genannter Spin-off-Projekte ermöglicht wird,
– einige Rechtsvorschriften der EU, z.B. die REACH-Verordnung, deren Annahme unter anderem durch das Substitutionsprinzip umfangreiche Innovationstätigkeiten anregen kann.
E. Nutzung von Synergieeffekten
Positive Synergien resultieren in diesem Fall aus Skaleneffekten, d.h. aus der Erweiterung des Absatzmarktes für Dienstleistungen und Waren, die dadurch in höherer Stückzahl und somit preiswerter hergestellt werden können. Synergieeffekte wirken sich noch positiver auf die Innovationsfähigkeit aus, wenn in der Gemeinschaft einheitliche Qualitätsnormen und Qualitätsstandards eingeführt werden. Es könnten vermehrt Vorteile aus der Erweiterung gezogen werden, wenn das Potential der zahlreichen gut ausgebildeten Forscher, Konstrukteure und anderer Fachleute, die ihren Arbeitsplatz im Zuge der Auflösung (oder Verkleinerung) von Forschungseinrichtungen und Konstruktionsbüros in den neuen Mitgliedstaaten Mittel- und Osteuropas verloren haben, besser genutzt würde. Die Übernahme von Unternehmen durch westliche Hersteller im Rahmen von Privatisierungsmaßnahmen führte oft zur Auflösung der bestehenden Forschungs- und Entwicklungsstellen, da die neuen Eigentümer in der Regel über die entsprechenden Kapazitäten bereits verfügten.
F. Patente
Notwendig ist eine neue europäische Patentstrategie, die den Schutz von Urheberrechten garantiert und dafür sorgt, dass innovative Kenntnisse nicht monopolisiert werden und insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt wird, auf diese Kenntnisse zurückgreifen. Im Rahmen dieser Strategie müssen die bestehenden Kriterien für die Patentfähigkeit, die aus dem Europäischen Patentübereinkommen aus den Jahr 1973 resultieren, so überprüft werden, dass gegebenenfalls eine Präzisierung oder Erweiterung erfolgt, um unterschiedliche juristische Auslegungsmöglichkeiten zu vermeiden. Dies erfolgt gegenwärtig bei der Einführung und Verwendung von in dem Übereinkommen nicht definierten Begriffen, beispielsweise beim Begriff „technischer Beitrag“. Das Verfahren zur Patentvergabe muss vereinfacht und beschleunigt werden. Möglicherweise eignet sich in diesem Zusammenhang ein zweistufiger Prozess, bei dem kostenintensive Nachforschungen zu den Patenten erst vorgenommen werden, nachdem für die entsprechende Erfindung ein Abnehmer gefunden wurde oder wenn die Neuheit der Erfindung angefochten wird. Die erste Stufe der Patentvergabe bestünde dann ausschließlich in der Registrierung der Lösung, wodurch ihren Urhebern ein Zeitvorrang garantiert wird, sowie in der Vorlage ihrer Beschreibung zur öffentlichen Einsichtnahme durch jene, die an ihrer praktischen Umsetzung interessiert sind.
5. Prognose von Innovationen
Unter den verschiedenen Methoden zur Erstellung von Prognosen für Innovationen und technischen Fortschritt sollten insbesondere die Extrapolation, die Wahrscheinlichkeitstheorie, mathematische Statistiken sowie die Delphi-Methode hervorgehoben werden. Vor allem die Verzahnung traditioneller Wissensgebiete trägt zur Entstehung innovativer Lösungsansätze bei. Hierzu ist eine interdisziplinäre Vorgehensweise notwendig, die jedoch von analytisch-systematischen Lösungsansätzen begleitet werden muss. Das größte Innovationspotential besteht in folgenden Bereichen: IKT (Informations- und Kommunikationstechnologien) und Medizin, IKT und Energie, IKT und Unternehmen, ICT und Logistik sowie Umweltschutz und Energie, Umweltschutz und Chemie (REACH), Umweltschutz und Raumbewirtschaftung, neue Materialien und Energie, neue Materialien und Medizin usw.
6. Zusammenfassung
Innovationen unterliegen also einerseits reinen Marktmechanismen und andererseits zentralisierten Regulierungsverfahren (z.B. der Finanzierung oder Mitfinanzierung der Projekte aus Haushaltsmitteln).
Der Erfolg der EU im Bereich Innovationen, gemessen am Verhältnis der Unternehmen, die beispielsweise im Laufe der vergangenen drei Jahre innovative Lösungen eingeführt haben, zur Gesamtzahl der Unternehmen in der Vergleichsgruppe, hängt wahrscheinlich davon ab, inwieweit alle zur Förderung von Innovationen möglichen Maßnahmen eingeleitet werden.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (28.3.2007)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zur Mitteilung der Kommission: Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU
(2006/2274(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Sharon Bowles
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont, dass es das im Rahmen der Strategie von Lissabon für Wachstum und Beschäftigung gesetzte Ziel, wonach 3 % des BIP für F&E-Ausgaben aufgewendet werden sollen, lediglich als Mindestziel betrachtet;
2. räumt ein, dass sowohl kleine und mittlere als auch große Unternehmen in einer dynamischen, integrierten Innovationsstrategie eine Rolle spielen; ist daher der Ansicht, dass es wesentlich für die Anhebung der F&E-Ausgaben und die Entwicklung neuer Technologien ist, dass kleine Unternehmen und Einzelpersonen Zugang zu Finanzmitteln haben; hält nicht nur die Vorfinanzierung für förderungswürdig, sondern auch die weitere Finanzierung während des Zeitraums, in dem die Erzeugnisse zur Marktreife gebracht werden, wobei ein Scheitern aber keine fatalen Auswirkungen für künftige Versuche haben sollte;
3. begrüßt die Bemühungen darum, den Wissenstransfer zwischen Universitäten, anderen öffentlichen Forschungseinrichtungen und der Industrie zu fördern;
4. ist der Ansicht, dass zur Erreichung der Ziele von Lissabon die europäische Strategie für Innovation auf Wissen und Forschung im weitesten Sinne ausgerichtet sein sollte und technologische Entwicklung, technische Innovation von Erzeugnissen, Dienstleistungen und Verfahren, soziale Innovation sowie Investitionen in das Humankapital umfassen sollte; bekräftigt, wie wichtig es ist, die zunehmende Präsenz von Frauen im Bereich Wissenschaft und Technik zu fördern, und betont, dass Frauen einen erheblichen Beitrag zum Fortschritt und zur Innovation in diesem Bereich leisten könnten;
5. hält es für unbedingt erforderlich, Forschungs- und Innovationsnetze aufzubauen, die Universitäten, Wissenschafts- und Technologiesparks, Unternehmen und das gesamte Produktionssystem umfassen, damit im Bereich des technologischen und sozialen Fortschritts konkrete Maßnahmen umgesetzt werden; betont, dass ein solches Netz für Wissen und Innovation die beste Methode sein könnte, um auch den Erfordernissen der in Clustern oder Industrieparks zusammengeschlossenen kleinen und mittleren Unternehmen gerecht zu werden;
6. versteht, dass die stets mit der F&E verbundenen Risiken die Bereitschaft der Finanzmärkte, in F&E-Vorhaben zu investieren, schmälern; begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis einzurichten, die Investitionen in F&E-Vorhaben mit einem hohen Risikograd durch Darlehen und Bürgschaften unterstützt; spricht sich ferner dafür aus, Bestimmungen, mit denen die Mitgliedstaaten ihre Beihilfen auf Innovation ausrichten und die Genehmigungsverfahren beschleunigen können, in die bestehenden Regelungen für staatliche Beihilfen aufzunehmen;
7. stellt fest, dass die Europäische Gemeinschaft Mitglied der Welthandelsorganisation ist und daher an Artikel 27 des TRIPS-Übereinkommens der WTO über handelsbezogene Aspekte der Rechte am geistigen Eigentum gebunden ist, wonach eine unterschiedliche Vorgangsweise bei der Patentierung von Erfindungen in verschiedenen Technologiebereichen verboten ist; fordert die Kommission auf, die Erfahrungen der Vergangenheit im Zusammenhang mit der Verwertungspflicht und Zwangslizenzen für Patente in Europa zu prüfen und zu untersuchen, ob sich die Umstände, warum sie keine Akzeptanz mehr finden, geändert haben;
8. stellt fest, dass Innovationen im Dienstleistungsbereich in der Wirtschaft eine wichtige Rolle spielen und dass der Schutz des geistigen Eigentums in Europa bei Dienstleistungen oft auf das Geschäftsgeheimnis beschränkt ist, was unangemessen sein kann und bedeutet, dass der Schutz nicht so umfassend ist wie im Rechtssystem von Konkurrenten, und zudem noch im Widerspruch zu den Transparenzanforderungen stehen kann; ist der Meinung, dass es für kleine Unternehmen schwierig und kostenaufwändig ist, Vertraulichkeitsvereinbarungen auszuhandeln und durchzusetzen, was das Wachstum und die Aufnahme von Risikokapital sowie die Bildung von Joint Ventures behindern kann;
9. fordert die Kommission auf, eine Studie über die Auswirkungen von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum auf KMU durchzuführen und alternative Streitbeilegungsmechanismen zu prüfen, die für das geistige Eigentum Anwendung finden und auch Verstöße gegen die Vertraulichkeit umfassen und die insbesondere den KMU zugute kommen;
10. betont, dass die Zersplitterung des Binnenmarkts unbedingt überwunden werden muss, wenn der Binnenmarkt rentabel sein soll und innovative Erzeugnisse sich ohne großen Aufwand etablieren sollen; ist der Ansicht, dass das öffentliche Beschaffungswesen im Hinblick auf innovative Lösungen nicht durch eine übermäßige Risikoscheu oder Ausschreibungen, bei denen es nur um die Kosten geht, behindert werden sollte; stellt fest, dass modulare IT-Lösungen bessere Möglichkeiten für kleine Unternehmen und Pilotvorhaben bieten;
11. legt den Mitgliedstaaten nahe, Steueranreize für Forschung, Innovation und private Investitionen einzuführen, und empfiehlt den Unternehmen, Forschung und Innovation stärker zu fördern, einschließlich der Innovation im Bereich der Arbeitsverfahren, die die Qualität der Arbeit und das Wohlbefinden am Arbeitsplatz verbessern, sowie die Konzentration von KMU in Industrieparks zu fördern, was eine grundlegende Voraussetzung für die Entwicklung und Umsetzung von Innovation ist.
VERFAHREN
Titel |
Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
ITRE |
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Stellungnahme von |
ECON |
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Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Verfasserin der Stellungnahme |
Sharon Bowles |
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Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme |
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Prüfung im Ausschuss |
28.2.2007 |
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Datum der Annahme |
27.3.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
40 0 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Zsolt László Becsey, Pervenche Berès, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Ieke van den Burg, David Casa, Jonathan Evans, Elisa Ferreira, José Manuel García-Margallo y Marfil, Jean-Paul Gauzès, Robert Goebbels, Donata Gottardi, Gunnar Hökmark, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Sophia in 't Veld, Othmar Karas, Piia-Noora Kauppi, Guntars Krasts, Astrid Lulling, Hans-Peter Martin, Gay Mitchell, Cristobal Montoro Romero, Joseph Muscat, Joop Post, John Purvis, Alexander Radwan, Bernhard Rapkay, Heide Rühle, Antolín Sánchez Presedo, Manuel António dos Santos, Olle Schmidt, Peter Skinner, Cristian Stănescu, Margarita Starkevičiūtė und Ivo Strejček. |
||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen) |
Harald Ettl, Werner Langen, Klaus-Heiner Lehne, Thomas Mann, Gianni Pittella und Adina-Ioana Vălean. |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (22.3.2007)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zu dem Thema „Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU
(2006/2274(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Barbara Weiler
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass der Erfolg der überarbeiteten Lissabonstrategie insbesondere von den Innovationserfolgen abhängt,
B. in der Erwägung, dass die Vielfalt durch Innovation ein Weg für die EU ist, den Herausforderungen der Globalisierung zu begegnen,
C. in der Erwägung, dass der herkömmliche Ansatz zur Stimulierung von Innovation, bei dem sich Anstöße von der Technologieseite mit einer Sogwirkung auf der Nachfrageseite verbinden, allein nicht ausreicht, sondern dass parallel dazu die Förderung günstiger Marktbedingungen erforderlich ist, durch die ein Innovationen bewirkendes Regelungsumfeld entsteht,
D. in der Erwägung, dass ein gut funktionierender Binnenmarkt, der durch die neue Dienstleistungsrichtlinie unterstützt wird, ein günstiges Umfeld für Innovationen schafft, weil mehr Wettbewerb in einem größeren und stabileren Wirtschaftsraum entsteht, was mehr Investitionen anzieht und die Arbeitskräftemobilität fördert,
E. unter Hinweis darauf, dass sowohl auf die Weitergabe wissenschaftlicher Ergebnisse, besonders an KMU, als auch auf die Verfügbarkeit von Forschungsergebnissen, speziell für Innovationen mit gesellschaftlicher Tragweite, ein Schwerpunkt gesetzt werden sollte und dass gegen die räumliche Konzentration von Innovationsplattformen vorgegangen werden sollte, damit sich die Fertigkeiten und die Vielfalt der einzelnen Regionen der EU ausnutzen lassen,
1. ist der Überzeugung, dass bessere Rechtsetzung, besonders die Reduzierung der unnötigen Belastungen von KMU durch Regulierung, günstige Marktbedingungen und die Einführung neuer innovativer Produkte und Dienste auf den Leitmärkten fördern und dass bessere Rechtsetzung zudem das Vertrauen der Verbraucher verbessern wird;
2. ist der Auffassung, dass die schnellere Einführung interoperabler europäischer Normen die Entwicklung von Leitmärkten, insbesondere bei den Dienstleistungen und in den Hochtechnologiesektoren, sowie die weltweite Anwendung dieser Normen begünstigen und so den europäischen Unternehmen einen Vorteil gegenüber den anderen Global Players verschaffen wird;
3. fordert die Kommission auf, nicht nur die Einführung, sondern auch die Anwendung europäischer Normen zu unterstützen, insbesondere durch eine einfach gestaltete Übermittlung an die KMU; ist der Meinung, dass Handbücher und Erklärungen in allen EU-Amtssprachen verfügbar sein sollten;
4. weist darauf hin, dass das gegenwärtige Patentsystem Innovationen gefährdet, da es den Erfordernissen in einer Reihe von Wirtschaftsbereichen nicht entspricht; fordert die Kommission auf, eine Untersuchung über die Auswirkungen der Beilegung von Patentstreitigkeiten auf KMU durchzuführen; fordert die Kommission ferner auf, der Entschließung des Parlaments vom 12. Oktober 2006 zur künftigen Patentpolitik in Europa[1] Rechnung zu tragen;
5. begrüßt die Zusammenarbeit der EU mit den weltweiten Regulierungsbehörden und erwartet eine rasche und wirksame Verbreitung technischer Innovationen infolge der Normung;
6. begrüßt die Absicht der Kommission, Richtlinien im Hinblick auf einen möglichst wirkungsvollen Einsatz des konsolidierten Rechtsrahmens im Bereich der öffentlichen Aufträge zu veröffentlichen, der nicht nur der Wettbewerb fördert, sondern die Regeln auch flexibler gestaltet und so die Übernahme innovativer Lösungen und die Kreativität stimuliert;
7. fordert die Kommission auf, den Austausch bewährter Praxis zu fördern und die Formulierung und den Austausch von Lehren aus ungeeigneter Praxis zu begünstigen, um insbesondere eine bessere Regulierung der gemeinsamen technologischen Initiativen auf der Grundlage spezialisierter öffentlich-privater Partnerschaften zu fördern, wodurch die Entwicklung von Innovationen auch in weniger entwickelten Regionen der EU gefördert würde;
8. ist der Auffassung, dass die schnelle Einrichtung einzelstaatlicher Anlaufstellen und die Unterstützung der europäischen Informationszentren auf regionaler und anderen Ebenen den Verbrauchern und der Wirtschaft transparenten Zugang zu Informationen ermöglichen wird; ist ferner der Auffassung, dass die schnelle Bereitstellung relevanter Informationen ein Hauptfaktor für die Innovation ist und dass diese Zentren deshalb die nationale und grenzübergreifenden Zusammenarbeit begünstigen können;
9. weist darauf hin, dass es für die KMU wichtig ist, Zugang zu geeigneten Finanzierungsquellen für Innovationen zu haben, insbesondere am Anfang ihrer Geschäftstätigkeit; ist der Ansicht, dass deshalb auch Kleinstkredite und Risikokapital im grenzüberschreitenden Umfeld unterstützt werden müssen;
10. erwartet, dass mehr Wettbewerb dank des Binnenmarkts einen Anreiz für die Unternehmen schaffen wird, die Finanzierung von Forschung und Innovation zu erhöhen;
11. betont, dass sich die Bemühungen auf die Erleichterung der Umsetzung von Forschungsergebnissen in marktfähige Produkte, besonders für KMU, konzentrieren sollten (dabei ist darauf zu achten, dass auch für Grundlagenforschung noch Raum bleibt), und hält einen eher ganzheitlichen Ansatz für notwendig, bei dem ein Ausgleich zwischen der engeren Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft und den Belangen der Verbraucher, der Bürgergesellschaft und des Umweltschutzes hergestellt wird, einschließlich aller lokalen Akteure (des öffentlichen und privaten Sektors);
12. begrüßt, dass die Kommission eine Mitteilung zur Förderung des Wissenstransfers zwischen den Universitäten, anderen öffentlichen Forschungsstellen und der Industrie plant; begrüßt auch die jüngsten Initiativen der Kommission zur Förderung des „offenen Zugangs“ zu wissenschaftlichen Erkenntnissen im Hinblick auf die bessere Verbreitung der Kenntnisse;
13. unterstützt entschieden Initiativen, die die berufliche und soziale Integration durch Förderung von Innovationen mit sozialen Anwendungsmöglichkeiten verbessern, insbesondere von Innovationen, die gerichtet sind auf die Chancengleichheit der Geschlechter, Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher, Fragen der Mobilität und die Bedürfnisse der Älteren (einer Bevölkerungsgruppe mit hoher Kaufkraft), wobei deren Lebenserfahrung zur Lösung von Problemen genutzt wird;
14. ist der Auffassung, dass es geeigneter Verbraucherschutzinstrumente bedarf, um das Vertrauen und die Sicherheit und somit die öffentliche Akzeptanz der dank der Forschungsergebnisse entwickelten Waren und Dienstleistungen zu erhöhen;
15. betont, dass Innovationen der Verbesserung der Lebensqualität der EU-Bürger dienen und kein Selbstzweck sind; ist deshalb der Auffassung, dass der Wettbewerb und die Liberalisierung der Waren und Dienstleistungen zwar zur Erreichung des Ziels der Innovation beitragen, aber gegebenenfalls im öffentlichen Interesse von Überwachungs- und Verbraucherschutzmaßnahmen begleitet werden müssen;
16. hält es für notwendig, die Hindernisse für den freien Verkehr der Produktionsfaktoren und Waren auf dem Binnenmarkt abzubauen, um den Zugang zu Risikokapital zu erleichtern, die Mobilität der Forscher und technologisch innovativer Güter und Dienste sowie einen besseren Wissensfluss zu gewährleisten und so die Entwicklung eines wirklichen europäischen Innovationsraums zu begünstigen;
17. fordert die Unternehmen auf, wieder einen Teil ihrer Gewinne in die Forschung und technologische Entwicklung zu reinvestieren;
18. fordert die Kommission nachdrücklich auf, ihre Bemühungen um den Abbau der Hindernisse für die Schaffung und Entwicklung neuer innovationsfördernder Leitmärkte fortzusetzen;
19. vertritt die Auffassung, dass nützliche innovative Lösungen, die speziell im Dienstleistungsbereich angesiedelt sind, in größerem Umfang berücksichtigt werden sollten und dass die fortgesetzt Beseitigung von Beschränkungen des freien Verkehrs von Waren, Dienstleistungen und Kapital, der Niederlassungsfreiheit und der Freizügigkeit der Personen, einschließlich der Arbeitnehmer, die Innovationstätigkeit ankurbeln wird.
VERFAHREN
Titel |
Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
ITRE |
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Stellungnahme von |
IMCO |
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Verfasserin der Stellungnahme |
Barbara Weiler |
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Prüfung im Ausschuss |
24.1.2007 |
28.2.2007 |
21.3.2007 |
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Datum der Annahme |
22.3.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: |
31 0 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Nedzhmi Ali, Adam Bielan, Godfrey Bloom, Georgi Bliznashki, Charlotte Cederschiöld, Gabriela Creţu, Mia De Vits, Rosa Díez González, Martin Dimitrov, Evelyne Gebhardt, Małgorzata Handzlik, Malcolm Harbour, Anna Hedh, Pierre Jonckheer, Alexander Lambsdorff, Toine Manders, Arlene McCarthy, Bill Newton Dunn, Zita Pleštinská, Karin Riis-Jørgensen, Zuzana Roithová, Heide Rühle, Leopold Józef Rutowicz, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Alexander Stubb, Marianne Thyssen, Jacques Toubon, Bernadette Vergnaud, Barbara Weiler |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Simon Coveney, Jean-Claude Fruteau, Othmar Karas, Manuel Medina Ortega, Joseph Muscat, Søren Bo Søndergaard, Gary Titley |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
... |
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- [1] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0416.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (22.3.2007)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zu „Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für Europa“
(2006/2274(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Christa Prets
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt die Auffassung der Kommission, dass die Regionen in die Ausarbeitung und Durchführung der Nationalen Reformprogramme miteinbezogen werden und fordert die Mitgliedsstaaten auf, die Informationen über die Leitlinien zum nationalen Reformprogramm zu veröffentlichen, eine frühe Beteiligung sicherzustellen insbesondere durch eine größere eigenverantwortliche Teilhabe an diesen Programmen vor Ort, durch einen intensiveren Dialog zwischen der Kommission, den Mitgliedstaaten und den Regionen, durch eine klarere und stärker dezentralisierte Aufteilung der Zuständigkeiten und durch ein verbessertes Zusammenwirkens innerhalb der Regionen sicherzustellen;
2. erkennt an, dass die Kohäsionspolitik einen einzigartigen Beitrag zur Umsetzung der Ziele von Lissabon leistet, insbesondere durch die Vormerkung bestimmter Mittel der Strukturfonds für die Verwirklichung dieser Ziele, und betont, dass der lokalen und der regionalen Ebene bei der Förderung der Innovation eine Schlüsselrolle zukommt, wie auch aus dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung und dem Ersten Rahmenprogramm für Wettbewerb und Innovation hervorgeht, da Innovationsstrategien auf lokaler und regionaler Ebene durch Interaktionen zwischen Unteernehmen, insbesondere KMU, Universitäten, Bildungs- und Technologiezentren in Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft umgesetzt werden können;
3. nimmt die Probleme zur Kenntnis, mit denen neue Unternehmensgründungen beim Zugang zu Risikokapital konfrontiert werden, und betont die Bedeutung von Steuern und anderen Anreizen in diesem Zusammenhang;
4. fordert die verantwortlichen Akteure auf regionaler und lokaler Ebene auf, günstige Voraussetzungen zu schaffen und die Innovationsförderung zu einem Schwerpunkt in den operationellen Programmen zu machen und einen bedeutenden Anteil der Strukturfondsmittel für Investitionen in Wissen, Innovation und Weiterbildung einzusetzen, wodurch unter anderen positiven Wirkungen Arbeitsplätze geschaffen und die Beschäftigungsfähigkeit verbessert würden und dem „Braindrain“ und Abwanderungstendenzen entgegengewirkt würde; fordert ferner die Mitgliedstaaten auf, dies mit weiteren öffentlichen Investitionen in höhere Bildungseinrichtungen mit dem Ziel der individuellen Talentförderung zu unterstützen;
5. stimmt mit der Kommission überein, dass die "Cluster-Politik" ein wichtiger Bestandteil der Innovationspolitik der Mitgliedsstaaten ist und fordert die Akteure insbesondere auf regionaler und lokaler Ebene auf, Cluster sowie Innovations- und Technologiezentren in Ballungsgebieten und im ländlichen Raum so auf eine Weise zu fördern, dass ein Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Regionen erreicht werden kann;
6. unterstreicht in diesem Zusammenhang die Bedeutung der Einführung von Governance-Strukturen zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren in einem Cluster und fordert, dass die Cluster auf grenzüberschreitende Aktivitäten ausgerichtet werden, wobei die Erfahrungen der Euroregionen genutzt werden sollten, die über etablierte grenzübergreifende Strukturen und soziale Netze verfügen;
7. betont, dass ländliche Gebiete und Randgebiete nicht in Rückstand geraten sollten und dass sie ermutigt und dabei unterstützt werden sollten, Eco-Innovationen und Agritourismus zu entwickeln;
8. weist mit Nachdruck auf die Schwierigkeiten der weniger entwickelten Regionen hin, Kapital für Investitionen zu gewinnen, und fordert die Mitgliedstaaten sowie die Akteure auf lokaler und regionaler Ebene auf, verstärkt auf die Darlehensfazilitäten der EIB zurückzugreifen und im Bereich der Innovationsmaßnahmen die öffentlich-privaten Partnerschaften zu fördern und zu stärken und dabei besonders bewährte Praktiken zu nutzen und auf wirtschaftliche Verwendung der öffentlichen Mittel zu achten;
9. ist der Auffassung, dass die neue Pilotmarkt-Initiative, die sich besonders auf die Schaffung und Vermarktung neuer innovativer Produkte und Dienstleistungen konzentrieren sollte, insbesondere in Bereichen gestartet wird, in denen ein hohes Nachfragepotenzial vorhanden ist, wobei sichergestellt werden muss, dass die weniger entwickelten Regionen nicht in Rückstand geraten;
10. stellt fest, dass bisher die Mitgliedstaaten die Beihilfemöglichkeiten im Bereich der Umweltinnovationen bei weitem nicht voll ausschöpfen und weist erneut darauf hin, dass innovative Umwelttechnologien für die Europäische Union einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil in der Welt darstellen können;
11. ermutigt die verantwortlichen Akteure auf regionaler Ebene, auch experimentelle und daher riskante Maßnahmen durch Strukturfonds zu finanzieren;
12. hält es für notwendig, Innovationsmaßnahmen durch Informationskampagnen besser zu begleiten, und betont die Notwendigkeit eines Austauschs der bei abgeschlossenen Projekten gemachten Erfahrungen; empfiehlt gleichzeitig, aus falschem Vorgehen bei erfolglosen Projekten Lehren zu ziehen und davor zu warnen, in anderen Regionen der EU die gleichen Fehler zu begehen;
13. vertritt die Auffassung, dass durch die Unterstützung von „EuroInfoCentres“ auch auf regionaler Ebene der Zivilgesellschaft und einem größeren Kreis von Unternehmen ein transparenter Zugang zu Informationen ermöglicht wird und dass relevante und schnell bereitgestellte Informationen für einen Schlüsselfaktor innovativer Tätigkeit darstellen und dass solche Informationsstellen daher für ein möglicher Beitrag zur Vertiefung der Zusammenarbeit innerhalb von Staatsgrenzen wie auch über diese Grenzen hinaus sind;
14. hält es für notwendig, Maßnahmen auf Unionsebene, regionaler und lokaler Ebene zu ergreifen, um die Zahl der Absolventen, insbesondere der weiblichen, von Naturwissenschafts- , Ingenieur- oder Technikstudiengängen, auch im Bereich der Grundlagenforschung zu steigern; dabei sollte insbesondere das Teilprogramm „Menschen“ des Siebten Rahmenprogramms genutzt, Stipendien, Auszeichnungen und andere Anreize gefördert und durch Mentoringprojekte und andere Unterstützung gerade Frauen zu innovativen Unternehmensgründungen angeregt werden;
15. hält es für notwendig, eine Forschungs- und Entwicklungsinfrastruktur aufzubauen, die eine notwendige Voraussetzung ist, um auch in Randregionen Wissenschaftler und Forscher heranzubilden und an die Region zu binden; geht davon aus, dass ein finanzieller Beitrag zur Verbesserung der Forschungsinfrastruktur aus den Mitteln des Siebten Rahmenprogramms und der Strukturfonds in den so genannten Kohäsionsregionen mit ausgezeichnetem Forschungspotenzial eine lohnende Investition sein wird, wenn die Ergebnisse der Wissenschafts- und Forschungstätigkeit zu innovativen Produkten und Dienstleistungen führen;
16. fordert die Kommission angesichts des Umfangs der eingesetzten finanziellen Mittel auf, eine entsprechende Bewertung der erzielten Ergebnisse vorzunehmen, und zwar durch Auswertung der qualitativen, quantitativen und finanziellen Aspekte der Projekte und Maßnahmen, um auf diese Weise die Effizienz der künftigen Maßnahmen mit der Zeit zu verbessern;
17. ist der Ansicht, dass eine Vorbedingung für innovativen Kapazitätsaufbau in der EU ein kostenloser oder kostengünstiger Breitbandzugang ist, der die kenntnisorientierte Unternehmenstätigkeit erleichtert;
18. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten sowie regionale und lokale Behörden auf, den allgemeinen Zugang zu Tätigkeiten auf der Grundlage der Informations- und Kommunikationstechnologie mit dem Ziel zu gewährleisten, das Lernen und Arbeiten über digitale Medien (e-Learning und e-Working) allgemein zu erleichtern;
19. erinnert an die Bedeutung der Finanzierung qualitativ hochwertiger physischer und technologischer Infrastruktur mit dem Ziel, Investitionen anzuziehen und die Mobilität von Arbeitskräften zu erleichtern.
VERFAHREN
Titel |
„Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU“ |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
ITRE |
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Stellungnahme von |
REGI |
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Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
- |
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Verfasserin der Stellungnahme |
Christa Prets |
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Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme: |
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Prüfung im Ausschuss |
26.2.2007 |
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Datum der Annahme |
20.3.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
41 0 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Tiberiu Bărbuleţiu, Jean Marie Beaupuy, Rolf Berend, Jana Bobošíková, Antonio De Blasio, Vasile Dîncu, Gerardo Galeote, Iratxe García Pérez, Ambroise Guellec, Pedro Guerreiro, Gábor Harangozó, Marian Harkin, Mieczysław Edmund Janowski, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Miguel Angel Martínez Martínez, Yiannakis Matsis, Miroslav Mikolášik, Jan Olbrycht, Maria Petre, Markus Pieper, Wojciech Roszkowski, Elisabeth Schroedter, Stefan Sofianski, Grażyna Staniszewska, Kyriacos Triantaphyllides, Oldřich Vlasák, Vladimír Železný |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Jan Březina, Brigitte Douay, Den Dover, Ljudmila Novak, Mirosław Mariusz Piotrowski, Zita Pleštinská, Christa Prets, Toomas Savi, Richard Seeber, László Surján, Károly Ferenc Szabó, Nikolaos Vakalis |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Věra Flasarová |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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STELLUNGNAHME des Rechtsausschusses (11.4.2007)
für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
zur Umsetzung von Kenntnissen in die Praxis: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU
(2006/2274(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Jaroslav Zvěřina
VORSCHLÄGE
Der Rechtsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Oktober 2006 zur künftigen Patentpolitik in Europa[1],
A. in der Erwägung, dass die im Binnenmarkt noch bestehenden Hindernisse, die der Mobilität von Waren, Dienstleistungen und Arbeitskräften im Wege stehen, verhindern, dass die europäischen Unternehmen die Größe entwickeln, die notwendig ist, damit sich die Investitionen in Forschung und Innovation rentieren,
B. in der Erwägung, dass innovative Produkte und Dienstleistungen reife und anspruchsvolle Verbraucher und einen Markt erfordern, der diese Produkte bereitwillig aufnimmt, sowie in der Erwägung, dass das Vertrauen der Verbraucher von einem starken Verbraucherschutz abhängt und durch ihn gefördert wird,
C. in der Erwägung, dass ein solides und dennoch flexibles Regelungsumfeld für die Rechte am geistigen Eigentum eine unverzichtbare Voraussetzung für die Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte, Dienstleistungen und Lösungen ist,
D. in der Erwägung, dass ein verlässlicher Rechtsrahmen für die Anerkennung von Patenten im Verein mit einem effizienten Streitbeilegungssystem für den Schutz von Investitionen in neue Produkte und Dienstleistungen absolut unverzichtbar ist,
1. begrüßt die Initiative der Kommission, den Binnenmarkt einer Überprüfung zu unterziehen und die Voraussetzungen für eine bessere Bewertung der wesentlichen Mängel zu schaffen sowie einen Fahrplan für weitere Maßnahmen abzustecken, einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung des Regelungsrahmens und zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für europäische Unternehmen; weist besonders auf die störenden Auswirkungen der Urheberrechtsabgaben für elektronische Geräte auf den gemeinsamen Mark hin und betrachtet es als vorrangige Aufgabe, die Mitteilung der Kommission zu Urheberrechtsabgaben freizugeben;
2. begrüßt und unterstützt die Initiative der Kommission, den Besitzstand bei den Urheberrechten gründlich zu durchforsten, um zu gewährleisten, dass der Rechtsrahmen und seine Anwendung mit der Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen Schritt halten, insbesondere was die neuen digitalen Dienstleistungen betrifft, die in Bezug auf „copyright clearance“ ein maßgeschneidertes Vorgehen erfordern;
3. unterstützt Initiativen, mit denen die ordnungspolitischen Strukturen in Europa insgesamt verbessert werden sollen, insbesondere die Absicht der Kommission, die Reformen und Maßnahmen der Mitgliedstaaten im Rahmen der Behandlung des Innovationssystems in ihrem jährlichen Fortschrittsbericht zu bewerten, und fordert den Rat auf, die Auswirkungen der einzelstaatlichen Innovationsmaßnahmen auf die Wettbewerbsfähigkeit regelmäßig zu bewerten;
4. begrüßt die von der Kommission vorgeschlagene Einrichtung eines Europäischen Technologieinstituts (EIT) als integrierte Partnerschaft von Wissenschaft, Ausbildung und Unternehmen; betont jedoch, dass eine gründliche Analyse des Vorschlags erforderlich ist, insbesondere was den Rechtsstatus des EIT, die Leitungsstruktur, die Finanzierungsregelung und den Umgang mit den Rechten am geistigen Eigentum anbelangt;
5. fordert die Kommission auf, die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation über die im Jahr 2006 initiierte neue Patentstrategie nutzbringend umzusetzen;
6. begrüßt die Initiative der Kommission, im Jahr 2007 eine umfassendere Strategie für die Rechte am geistigen Eigentum auszuarbeiten, die u. a. darauf ausgerichtet sein sollte, die Verbreitung und Umsetzung innovativer Ideen besser zu fördern;
7. unterstützt die von der Kommission geplante Ausarbeitung eines neuen Regelungsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation, sowie die Erstellung detaillierter Leitlinien für die Konzipierung und Evaluierung allgemein anwendbarer Steueranreize für Forschung und Entwicklung;
8. fordert die Kommission auf, einheitliche Begriffsbestimmungen für Ausdrücke wie „offene Standards“ und „gerechte, vernünftige und nichtdiskriminierende Lizenzen“ festzulegen, so dass angemessene Kapitalrenditen für die Inhaber am geistigem Eigentum gewährleistet sind, jedoch keine „Windfall“-Profits im Zusammenhang mit geistigen Eigentumsrechten an Standards entstehen;
9. fordert die Kommission auf, die Verbreitung und Verwendung des Handbuchs für vorkommerzielle und kommerzielle Ausschreibungen und (öffentliche) Aufträge mit entsprechenden Maßnahmen weiter zu fördern, und befürwortet weitere, an die einschlägigen Vergabebehörden gerichtete Initiativen;
10. fordert die Kommission erneut auf, in einer eingehenden Studie zu untersuchen, wie sich Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem geistigen Eigentum auf kleine und mittelständische Unternehmen auswirken.
VERFAHREN
Titel |
Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
ITRE |
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Stellungnahme von |
JURI |
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Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Verfasser der Stellungnahme |
Jaroslav Zvěřina |
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Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme: |
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Prüfung im Ausschuss |
27.2.2007 |
20.3.2007 |
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Datum der Annahme |
11.4.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
21 2 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Carlo Casini, Marek Aleksander Czarnecki, Bert Doorn, Cristian Dumitrescu, Monica Frassoni, Giuseppe Gargani, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Piia-Noora Kauppi, Klaus-Heiner Lehne, Katalin Lévai, Antonio López-Istúriz White, Hans-Peter Mayer, Manuel Medina Ortega, Hartmut Nassauer, Aloyzas Sakalas, Francesco Enrico Speroni, Gary Titley, Jaroslav Zvěřina, Tadeusz Zwiefka |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Adeline Hazan, Kurt Lechner, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Michel Rocard, József Szájer, Jacques Toubon |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
... |
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- [1] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0416.
VERFAHREN
Titel |
„Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU“ |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
ITRE |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse |
ECON |
EMPL |
IMCO |
REGI |
CULT |
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JURI |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) |
EMPL |
CULT |
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Verstärkte Zusammenarbeit |
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Berichterstatter |
Adam Gierek |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen) |
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Prüfung im Ausschuss |
28.11.2006 |
19.12.2006 |
30.1.2007 |
26.2.2007 |
12.4.2007 |
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Datum der Annahme |
12.4.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+ - |
34 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jan Březina, Jerzy Buzek, Pilar del Castillo Vera, Jorgo Chatzimarkakis, Giles Chichester, Silvia Ciornei, Den Dover, Adam Gierek, Norbert Glante, David Hammerstein Mintz, Rebecca Harms, Mary Honeyball, Ján Hudacký, Romana Jordan Cizelj, Romano Maria La Russa, Pia Elda Locatelli, Angelika Niebler, Reino Paasilinna, Aldo Patriciello, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Andres Tarand, Claude Turmes, Nikolaos Vakalis, Alejo Vidal-Quadras |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Etelka Barsi-Pataky, Avril Doyle, Françoise Grossetête, Mieczysław Edmund Janowski, Vittorio Prodi |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Sharon Bowles, Manolis Mavrommatis |
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Datum der Einreichung |
26.4.2007 |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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