BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits
7.5.2007 - (KOM(2006)0804 – C6‑0506/2006 –2006/0262 (CNS)) - *
Fischereiausschuss
Berichterstatter: Joop Post
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits
(KOM (2006)0804 – C6‑0506/2006 –2006/0262 (CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM (2006)0804)[1],
– gestützt auf Artikel 37 in Verbindung mit Artikel 300 Absatz 2 des EG-Vertrags,
– gestützt auf die Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0506/2006),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses und der Stellungnahme des Haushaltsausschusses (A6‑0161/2007),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;
2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;
3. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
4. verlangt die Eröffnung des Konzertierungsverfahrens gemäß der Gemeinsamen Erklärung vom 4. März 1975, falls der Rat beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
5. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
6. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Vorschlag der Kommission | Änderungen des Parlaments |
Änderungsantrag 1 Erwägung 2 a (neu) | |
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(2a) Werden die Fangmöglichkeiten durch den Gemischten Ausschuss auf einem niedrigeren Niveau als dem in Kapitel I des Anhangs festgesetzt, so bietet Grönland der Gemeinschaft einen Ausgleich durch entsprechende Fangmöglichkeiten in den darauf folgenden Jahren oder durch andere Fangmöglichkeiten im selben Jahr oder durch Abzug eines entsprechenden Teils der vereinbarten Ausgleichszahlungen. |
Begründung | |
Sollte ein Ausgleich durch entsprechende Fangmöglichkeiten wider Erwarten nicht möglich sein, so müssen die Ausgleichszahlungen entsprechend angepasst werden. | |
Änderungsantrag 2 Erwägung 2 b (neu) | |
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(2b) Die Gemeinschaft muss sich das Recht vorbehalten, die Quoten anzupassen, falls nach 2010 festgestellt wird, dass sie nicht in Einklang mit der Nachhaltigkeitspolitik der EU stehen. |
Begründung | |
Die Fischereipolitik der EU muss innerhalb wie außerhalb der EU schlüssig sein. | |
Änderungsantrag 3 Erwägung 2 c (neu) | |
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(2c) Bei der Anwendung von Artikel 2 Absatz 1 des Protokolls sind die in Artikel 1 Absatz 2 des Protokolls genannten Bedingungen zu berücksichtigen. |
Begründung | |
Die Fischereipolitik der EU muss innerhalb wie außerhalb der EU schlüssig sein. | |
Änderungsantrag 4 Artikel 3 a (neu) | |
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Artikel 3a |
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Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Bericht über die Ergebnisse der in Artikel 4 des Protokolls dargelegten sektoralen Fischereipolitik. |
Begründung | |
Damit bewertet werden kann, ob die von der EU gezahlte finanzielle Gegenleistung vorschriftsgemäß dazu verwendet wurde, die nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen in Grönland zu fördern, sollte die Kommission dem Parlament jährlich Bericht erstatten. | |
Änderungsantrag 5 Artikel 4 Absatz 1 a (neu) | |
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1a. Die Kommission bewertet alljährlich, ob die Mitgliedstaaten, deren Fischereifahrzeuge im Rahmen des Protokolls Fischfang betreiben, die Meldevorschriften erfüllt haben. Wenn dies nicht der Fall ist, so lehnt die Kommission ihre Anträge auf Fanglizenzen für das folgende Jahr ab. |
Begründung | |
Wenn Fischereifahrzeuge die grundlegende Vorschrift, ihre Fänge zu melden, nicht erfüllen, sollten sie keine finanzielle Unterstützung von der EU erhalten. | |
Änderungsantrag 6 Artikel 4 a (neu) | |
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Artikel 4a |
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Vor Ablauf der Geltungsdauer des Protokolls und vor der Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf eine mögliche Verlängerung legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Ex-post-Bewertung des Protokolls, einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse, vor. |
Begründung | |
Bevor neue Verhandlungen aufgenommen werden, ist eine Bewertung des derzeitigen Protokolls erforderlich, um festzustellen, welche Änderungen gegebenenfalls bei einer möglichen Verlängerung einbezogen werden sollten. |
- [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
BEGRÜNDUNG
Dieses partnerschaftliche Fischereiabkommen zwischen der EU, Dänemark und Grönland ist ein besonderes Abkommen. Denn die damit verbundenen Zahlungen sind höher als dies bei einem reinen Fischereiabkommen zu erwarten wäre.
Es ist zu bemerken, dass der Sektor einen relativ geringen Eigenbeitrag leistet. Dies alles deutet bereits darauf hin, dass dieses Fischereiabkommen Teil eines umfassenden Maßnahmenpakets zur Zusammenarbeit zwischen Grönland und der EU ist. Bemerkenswert ist daher auch, dass in diesem Abkommen von gemeinsamen Anstrengungen im Bereich der Nachhaltigkeit und der gemeinsamen Bewirtschaftung der Fischbestände wenig die Rede ist. Die heutige Erwärmung der Meere lässt jedoch vermuten, dass einige Fischarten weiter nordwärts ziehen und dass beispielsweise geringe Kabeljaubestände in der Nordsee durch Bestände in den Nordmeeren aufgewogen werden. Die Kommission täte gut daran, ein nachdrücklicheres Gesamtkonzept für das Gebiet des Nordatlantiks auszuarbeiten.
STELLUNGNAHME DES HAUSHALTSAUSSCHUSSES (11.4.2007)
für den Fischereiausschuss
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Autonomen Regierung Grönlands andererseits
(KOM(2006)0804 – C6‑0506/2006 – 2006/0262(CNS))
Verfasserin der Stellungnahme: Helga Trüpel
KURZE BEGRÜNDUNG
Das Fischereiabkommen zwischen der EU und Grönland besteht seit dem Austritt Grönlands aus der EU im Jahr 1985. Das vorhergehende Protokoll für den Zeitraum 2001-2006 wurde, wie die Kommission in ihrer Begründung einräumt, vom Europäischen Parlament[1] und vom Rechnungshof kritisiert, weil dabei versucht wurde, gleichzeitig zweierlei zu erreichen – einen finanziellen Ausgleich für Fangmöglichkeiten in grönländischen Gewässern zu zahlen und der Autonomen Regierung Grönlands Budgethilfe zu gewähren. Bei der Halbzeitbewertung des Abkommens im Jahr 2004 hat die Kommission auf diese Bedenken reagiert, indem sie die der EU eingeräumten Fangquoten realistischer festgesetzt hat, was zu begrüßen war. Damals erklärte der Rat seine Absicht, die Zusammenarbeit mit Grönland auf zwei getrennte Säulen zu stützen: ein partnerschaftliches Fischereiabkommen und eine Regelung über eine erweiterte Zusammenarbeit mit Grönland. Bei dem vorliegenden Abkommen handelt es sich um ein partnerschaftliches Fischereiabkommen, und die Regelung über die Zusammenarbeit wird Gegenstand eines gesonderten Beschlusses des Rates sein.
Der Haushaltsausschuss sollte die Trennung dieser beiden Aspekte der Beziehungen zu Grönland begrüßen, denn dadurch wird klarer erkennbar, wofür die Mittel jeweils verwendet werden, womit die Transparenz und die Rechenschaftspflicht für die Verwendung der Mittel aus dem Gemeinschaftshaushalt verstärkt werden.
Dieses Abkommen soll somit ein typisches partnerschaftliches Fischereiabkommen sein, das in vielerlei Hinsicht den Fischereiabkommen mit AKP-Ländern gleicht. Die finanzielle Gegenleistung wird auf jährlich 15.847.244 Euro festgesetzt, einschließlich eines Betrags von 3.261.449 Euro, mit dem Grönland bei der Entwicklung und Durchführung eines mehrjährigen sektoralen Fischereiprogramms unterstützt werden soll. Die Flotten der EU erhalten dafür Fangquoten für verschiedene wichtige Fischbestände, darunter Kabeljau, Rotbarsch, Schwarzer Heilbutt, Atlantischer Heilbutt, Garnelen, Lodde und Arktische Seespinne. Die finanzielle Gegenleistung umfasst außerdem eine finanzielle Reserve von 1.540.000 Euro, die genutzt wird, wenn der Gemeinschaft über die festgesetzten jährlichen Fangquoten hinaus zusätzliche Fangmöglichkeiten für Kabeljau und/oder Lodde eingeräumt werden; dies würde auf der Grundlage wissenschaftlicher Bewertungen der Bestände erfolgen.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen dem Abkommen mit Grönland und den Abkommen mit AKP-Staaten bestand darin, dass die Reeder der EU keine Lizenzgebühren entrichten mussten, was zu Beschwerden über eine Ungleichbehandlung führte. Die Kommission hat daher bei der Halbzeitbewertung im Jahr 2004 Lizenzgebühren eingeführt. Die Kommission schätzt, dass diese Gebühren im Rahmen dieses Abkommens rund 2 Mio. Euro jährlich betragen werden.
Wie die Verfasserin der Stellungnahme bereits betont hat, kann durch ein mehrjähriges sektorales Fischereiprogramm, das von Grönland und der EU im Rahmen eines Gemischten Ausschusses gemeinsam beschlossen wird, die Verwaltung des Abkommens und, wenn die Informationen veröffentlicht werden, auch dessen Transparenz verbessert werden. Der Haushaltsausschuss sollte darauf bestehen, dass er über diese Bewertungen auf dem Laufenden gehalten wird. Da es sich dabei um eine neue Entwicklung in Protokollen handelt, kann noch nicht beurteilt werden, ob sich dies als nützlich erweisen und zu einer verantwortungsvolleren und nachhaltigeren Fischerei in Grönland führen wird. Daher muss diese Entwicklung genau verfolgt werden.
Es werden drei Änderungsanträge vorgeschlagen. Zwei davon beziehen sich auf die Informationen, welche die Kommission dem Parlament vorlegen sollte, darunter eine ausführliche Ex-post-Bewertung des Abkommens, bevor es verlängert wird, sowie Berichte über die Ergebnisse des mehrjährigen sektoralen Programms. Im dritten Änderungsantrag wird vorgeschlagen, dass Mitgliedstaaten, die ihre Fänge nicht der Kommission melden, wozu sie im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik verpflichtet sind, im folgenden Jahr keine Fanglizenzen erhalten sollten. Kommissionsmitglied Borg hat der Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei völlig zu Recht hohe Priorität eingeräumt, und wenn die Mitgliedstaaten ihre grundlegenden Verpflichtungen, Fänge zu melden, nicht erfüllen, so sollten sie auch die erheblichen Vergünstigungen, die Fischereiabkommen ihnen bieten, nicht erhalten.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:
Vorschlag der Kommission[2] | Änderungen des Parlaments |
Änderungsantrag 1 Artikel 3 a (neu) | |
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Artikel 3a |
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Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Bericht über die Ergebnisse der in Artikel 4 des Protokolls dargelegten mehrjährigen sektoralen Fischereipolitik. |
Begründung | |
Damit bewertet werden kann, ob die von der EU gezahlte finanzielle Gegenleistung vorschriftsgemäß dazu verwendet wurde, die nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen in Grönland zu fördern, sollte die Kommission dem Parlament jährlich Bericht erstatten. | |
Änderungsantrag 2 Artikel 4 Absatz 1 a (neu) | |
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1a. Die Kommission bewertet alljährlich, ob die Mitgliedstaaten, deren Fischereifahrzeuge im Rahmen dieses Protokolls Fischfang betreiben, die Meldevorschriften erfüllt haben. Wenn dies nicht der Fall ist, so gibt die Kommission ihren Anträgen auf Fanglizenzen für das folgende Jahr nicht statt. |
Begründung | |
Wenn Fischereifahrzeuge die grundlegende Vorschrift, ihre Fänge zu melden, nicht erfüllen, sollten sie keine finanzielle Unterstützung von der EU erhalten. | |
Änderungsantrag 3 Artikel 4 a (neu) | |
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Artikel 4a |
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Vor Ablauf der Geltungsdauer des Protokolls und vor der Aufnahme neuer Verhandlungen im Hinblick auf eine mögliche Verlängerung legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Ex-post-Bewertung des Protokolls, einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse, vor. |
Begründung | |
Bevor neue Verhandlungen aufgenommen werden, ist eine Bewertung des derzeitigen Protokolls erforderlich, um festzustellen, welche Änderungen gegebenenfalls bei einer möglichen Verlängerung einbezogen werden sollten. |
VERFAHREN
Titel |
Partnerschaftliches Fischereiabkommen zwischen der EG einerseits und Dänemark und Grönland andererseits |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2006)0804 - C6-0506/2006 - 2006/0262(CNS) |
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Federführender Ausschuss |
PECH |
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 17.1.2007 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Helga Trüpel 20.9.2004 |
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Prüfung im Ausschuss |
10.4.2007 |
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Datum der Annahme |
10.4.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
22 2 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Richard James Ashworth, Reimer Böge, Herbert Bösch, Simon Busuttil, Joan Calabuig Rull, Hynek Fajmon, Szabolcs Fazakas, Salvador Garriga Polledo, Ingeborg Gräßle, Louis Grech, Nathalie Griesbeck, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Monica Maria Iacob-Ridzi, Anne E. Jensen, Wiesław Stefan Kuc, Janusz Lewandowski, Nils Lundgren, Vladimír Maňka, Francesco Musotto, Gérard Onesta, Nina Škottová, Helga Trüpel, Kyösti Virrankoski. |
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VERFAHREN
Titel |
Partnerschaftliches Fischereiabkommen zwischen der EG einerseits und Dänemark und Grönland andererseits |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2006)0804 - C6-0506/2006 - 2006/0262(CNS) |
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Datum der Konsultation des EP |
22.12.2006 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
PECH 17.1.2007 |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
DEVE 17.1.2007 |
BUDG 17.1.2007 |
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Nicht abgegebenen Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
DEVE 30.1.2007 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Joop Post 21.12.2006 |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen) |
Albert Jan Maat |
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Prüfung im Ausschuss |
22.3.2007 |
10.4.2007 |
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Datum der Annahme |
3.5.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
15 2 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Stavros Arnaoutakis, Marie-Hélène Aubert, Iles Braghetto, Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, David Casa, Zdzisław Kazimierz Chmielewski, Carmen Fraga Estévez, Ioannis Gklavakis, Alfred Gomolka, Hélène Goudin, Heinz Kindermann, Philippe Morillon, Seán Ó Neachtain, Struan Stevenson, Daniel Varela Suanzes-Carpegna. |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Thomas Wise |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Iratxe García Pérez |
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Datum der Einreichung |
7.5.2007 |
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