BERICHT über den vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+)

11.5.2007 - (PE-CONS 3611/2007 – C6‑0105/2007 – 2004/0218(COD)) - ***III

Delegation des Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss
Vorsitzende der Delegation: Rodi Kratsa-Tsagaropoulou
Berichterstatterin: Marie Anne Isler Béguin

Verfahren : 2004/0218(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0180/2007
Eingereichte Texte :
A6-0180/2007
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+)

(PE-CONS 3611/2007 – C6‑0105/2007 – 2004/0218(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: dritte Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des vom Vermittlungsausschuss gebilligten gemeinsamen Entwurfs (PE-CONS 3611/2007 – C6‑0105/2007),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung[1] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2004)0621)[2],

–   in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission (KOM(2004)0621/2)[3],

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus zweiter Lesung[4] zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates[5],

–   in Kenntnis der Stellungnahme der Kommission zu den Abänderungen des Parlaments am Gemeinsamen Standpunkt (KOM(2006)0759)[6],

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 5 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 65 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts seiner Delegation im Vermittlungsausschuss (A6‑0180/2007),

1.  nimmt den gemeinsamen Entwurf an und verweist auf die diesbezügliche Erklärung der Kommission;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates gemäß Artikel 254 Absatz 1 des EG-Vertrags zu unterzeichnen;

3.  beauftragt seinen Generalsekretär, den Rechtsakt zu unterzeichnen, nachdem überprüft worden ist, dass alle Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen worden sind, und im Einvernehmen mit dem Generalsekretär des Rates die Veröffentlichung des Rechtsakts im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, diese legislative Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 157 E vom 6.7.2006, S. 451.
  • [2]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht
  • [3]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
  • [4]  Angenommene Texte vom 24.10.2006, P6_TA(2006)0431.
  • [5]  ABl. C 238 E vom 3.10.2006, S. 1.
  • [6]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

BEGRÜNDUNG

Hintergrund

Mit der Verordnung über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+), die sich auf Artikel 175 Absatz 1 des Vertrags stützt, soll ein einziges Finanzierungsinstrument für die Umwelt eingeführt werden, wobei insbesondere die Prioritäten des Sechsten Umweltaktionsprogramms unterstützt werden sollen. Die Laufzeit dieses Programms erstreckt sich auf den Zeitraum 2007-2013 und deckt die meisten laufenden Programme, die derzeit von der GD Umwelt verwaltet werden, wie das LIFE III-Programm, das Programm für nachhaltige Städteentwicklung, das NRO-Programm und Forest Focus in rationalisierter und vereinfachter Form ab.

Die erste Lesung des Parlaments fand am 7. Juli 2005 statt: Der Rat nahm seinen Gemeinsamen Standpunkt am 27. Juni 2006 an. In zweiter Lesung nahm das Parlament am 24. Oktober 2006 31 Abänderungen zum Gemeinsamen Standpunkt des Rates an.

Die meisten der 31 Abänderungen des Parlaments aus zweiter Lesung bezogen sich auf die Verwaltung des LIFE+-Haushalts. Dieser Punkt war auch der strittigste. In seinem Gemeinsamen Standpunkt schlug der Rat ein System der übertragenen Verwaltung des Programms vor, wonach 80% der Mittel von den Mitgliedstaaten verwaltet werden sollten. Das Europäische Parlament beharrte auf der zentralen Rolle der Kommission und sprach sich daher für ein System der zentralen Verwaltung aus. Andere wichtige Punkte der Diskussion zwischen Parlament und Rat betrafen vor allem haushaltstechnische Aspekte (einschließlich der Finanzierung von Natura 2000), die Einführung des neuen Komitologieverfahrens und die Maßnahmen, die für eine Finanzierung in Frage kommen.

Das Vermittlungsverfahren

Anschließend erklärte der Rat inoffiziell, er könne nicht alle Abänderungen des Parlaments übernehmen; daher sei ein Vermittlungsverfahren erforderlich.

Die konstituierende Sitzung der Delegation des Europäischen Parlaments im Vermittlungsausschuss fand am 28. November 2006 in Brüssel statt. Es fanden drei Trilog-Sitzungen statt (am 1. Februar, am 13. Februar und am 1. März), und das Verhandlungsteam erstattete der Delegation des Europäischen Parlaments Bericht (am 13. Februar und am 15. März). Während der ersten Phase der Verhandlungen akzeptierte der Rat den Standpunkt des Europäischen Parlaments zur zentralen direkten Verwaltung. Hinreichende Fortschritte wurden in anderen Bereichen erzielt, z.B. in Bezug auf die Möglichkeit für die Mitgliedstaaten, nationale Prioritäten festzulegen, Beteiligung der Öffentlichkeit und einige technische Bestimmungen.

Andere wichtige Streitpunkte blieben jedoch ungelöst, nämlich der Gesamthaushalt, die Ausführung des Haushalts, der Anteil des Haushalts für Projekte in den Bereichen Natur und biologische Vielfalt, und die Notwendigkeit, länderübergreifende Kooperationsprojekte auszubauen.

Der Vermittlungsausschuss trat am Abend des 27. März 2007 zusammen. Das Europäische Parlament wurde durch Frau Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Vizepräsidentin, Herrn Miroslav Ouzký, Vorsitzender des zuständigen Ausschusses, und Frau Marie Anne Isler Béguin, Berichterstatterin, vertreten.

Der Rat wurde durch Herrn Gabriel, deutscher Bundesminister für Umwelt, vertreten, die Kommission durch Kommissionsmitglied Dimas. Kurz vor Mitternacht konnte der Ausschuss eine endgültige Übereinkunft erzielen, nachdem die Delegation des Europäischen Parlaments das vorgeschlagene Kompromisspaket einstimmig akzeptiert hatte.

Die Hauptpunkte der erzielten Übereinkunft können wie folgt zusammengefasst werden:

LIFE+ Gesamthaushalt: Dem Europäischen Parlament gelang es, eine Erhöhung von 40 Millionen Euro über den im Gemeinsamen Standpunkt des Rates vorgesehenen Betrag hinaus sicherzustellen. Der Haushalt für LIFE+ wurde jetzt auf etwa 1894 Millionen Euro festgelegt.

Ausführung des LIFE+-Haushalts: Der Rat hatte vorgeschlagen, 79% der Haushaltsmittel für LIFE+ für Projekttätigkeiten zu verwenden, und der Kommission 1% für sonstige Ausgaben zu lassen. Das Europäische Parlament bestand darauf, dass die Kommission mit den ausreichenden Mitteln ausgestattet werden muss, damit sie auch die Verwaltungsausgaben für das Projektauswahlverfahren decken und andere wichtige Aktivitäten finanzieren kann, z.B. Informations- und Sensibilisierungskampagnen und die Grünen Wochen. Schließlich wurde beschlossen, 78% der Haushaltsmittel für LIFE+ für Projektmaßnahmen aufzuwenden, und der Kommission 2% der Mittel für sonstige Ausgaben zu überlassen.

Anteil des LIFE+-Haushalts für Projekte in den Bereichen Natur und biologische Vielfalt: Das Europäische Parlament hat sichergestellt, dass mindestens 50% der Haushaltsmittel für LIFE+ für die Finanzierung von Projekttätigkeiten für Maßnahmen zur Unterstützung der Erhaltung der Natur und der biologischen Vielfalt verwendet werden. In seinem Gemeinsamen Standpunkt hatte der Rat vorgeschlagen, 40% der gesamten Mittel für solche Projekte zu verwenden.

Länderübergreifende Projekte: Das Europäische Parlament stellte sicher, das seine besondere Bestimmung in die Verordnung übernommen wurde, wonach mindestens 15% der Hauhaltsmittel von LIFE+ länderübergreifenden Projekten zugeteilt werden sollte. Der Rat hatte sich gegen diese Bestimmung ausgesprochen.

In der Sitzung des Vermittlungsausschusses verlas Herr Dimas eine Erklärung, in der es hieß, die Kommission werde vor der Überprüfung des Finanzrahmens eine Überprüfung der sowohl auf nationaler Ebene als auch auf der Ebene der EU zugesagten und geplanten Ausgaben für die Verwaltung der Natura 2000-Netze durchführen. Dieser Überblick wird im Hinblick auf eine Anpassung der Gemeinschaftsinstrumente, insbesondere LIFE+, benutzt, und um einen hohen Grad an Kofinanzierung zu gewährleisten.

Schlussfolgerung

Mit der im Rahmen des Vermittlungsverfahrens erzielten Übereinkunft werden die zentralen Fragen angegangen, die Gegenstand der Abänderungen aus zweiter Lesung waren. Sie ist außerdem wesentlich zufriedenstellender als jede Übereinkunft, die in einer früheren Phase des Legislativverfahrens möglich gewesen wäre. Dem Europäischen Parlament gelang es insbesondere, sicherzustellen, dass die Kommission bei der Verwaltung des Programms wichtigster Akteur bleibt. Die Delegation empfiehlt dem Parlament daher, den gemeinsamen Entwurf in dritter Lesung anzunehmen.

VERFAHREN

Titel

Vom Vermittlungsausschuss gebilligter gemeinsamer Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+)

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

PE-CONS 3611/2007 – C6-0105/2007 – 2004/0218(COD)

Vorsitzende(r) der Delegation: Vizepräsident(in)

Rodi Kratsa-Tsagaropoulou

Federführender Ausschuss
  Vorsitzende(r)

ENVI
Miroslav Ouzký

Berichterstatter(in/innen)

Marie Anne Isler Béguin

 

Vorschlag der Kommission

Vorschlag für eine Verordnung des Eur. Parl. und des Rates über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+) – KOM(2004)0621 – C6‑0127/2004

Datum der 1. Lesung des EP –
P-Nummer

7.7.2005

P6_TA(2005)0291

Geänderter Vorschlag der Kommission

KOM(2004)0621/2

Gemeinsamer Standpunkt des Rates
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

6284/1/2006 – C6‑0226/2006

6.7.2006

Stellungnahme der Kommission (Art. 251 Abs. 2 Unterabs. 2 3. Spiegelstrich)

KOM(2006)0355

Datum der 2. Lesung des EP –
P-Nummer

24.10.2006

P6-TA(2006)0431

Stellungnahme der Kommission (Art. 251 Abs. 2 Unterabs. 3 Buchstabe c)

KOM(2006)0759

Datum des Eingangs des Textes aus der 2. Lesung beim Rat

6.12.2006

Datum des Schreibens des Rates betreffend die Nichtübernahme von Abänderungen des EP

5.3.2007

Sitzungen des Vermittlungsausschusses

27.3.2007

 

 

 

Datum der Abstimmung der Delegation des EP

27.3.2007

Ergebnis der Abstimmung

+:

–:

0:

18

0

0

Anwesende Mitglieder

Chris Davies, Edite Estrela, Cristina Gutiérrez-Cortines, Jutta Haug, Gyula Hegyi, Mary Honeyball, Marie Anne Isler Béguin, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Riitta Myller, Hartmut Nassauer, Miroslav Ouzký, Antonyia Parvanova, Frédérique Ries, Karin Scheele, Károly Ferenc Szabó, Evangelia Tzampazi, Lambert van Nistelrooij.

Anwesende Stellvertreter(innen)

Guido Sacconi.

Anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Avril Doyle, Anne Ferreira.

Datum der Einigung im Vermittlungsausschuss

27.3.2007

Einigung durch Briefwechsel

-

 

Datum der Feststellung der Billigung des gemeinsamen Entwurfs durch die beiden Vorsitzenden und der Übermittlung des Textes an EP und Rat

8.5.2007

Datum der Einreichung

11.5.2007

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

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FRISTVERLÄNGERUNGEN

Frist für die 2. Lesung des Rates

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Frist für die Einberufung des Ausschusses
  Beantragendes Organ – Datum

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Frist für die Tätigkeiten des Ausschusses
  Beantragendes Organ – Datum

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Frist für den Erlass des Rechtsakts
  Beantragendes Organ – Datum

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