BERICHT über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse

14.5.2007 - (KOM(2006)0915 – C6‑0021/2007 – 2006/0303(COD)) - ***I

Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
Berichterstatter: Karl-Heinz Florenz

Verfahren : 2006/0303(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0187/2007
Eingereichte Texte :
A6-0187/2007
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten im Hinblick auf die der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse

(KOM(2006)0915 – C6‑0021/2007 – 2006/0303(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2006)0915)[1],

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 und Artikel 95 des EG-Vertrags, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C6‑0021/2007),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6‑0187/2007),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;

2.  fordert die Kommission auf, es erneut zu befassen, falls sie beabsichtigt, diesen Vorschlag entscheidend zu ändern oder durch einen anderen Text zu ersetzen;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Vorschlag der KommissionAbänderungen des Parlaments

Änderungsantrag 1

ARTIKEL 1 NUMMER 1 BUCHSTABE B

Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2 (Richtlinie 2002/95/EG)

Die in Unterabsatz 1 genannten Maßnahmen, die eine Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Richtlinie bewirken, werden gemäß Artikel 7 Absatz 2 nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.

Die in Buchstabe a bis c genannten Maßnahmen, die eine Änderung nicht wesentlicher Bestimmungen dieser Richtlinie bewirken, werden gemäß Artikel 7 Absatz 2 nach dem Regelungsverfahren mit Kontrolle erlassen.

Begründung

Mit diesem Änderungsantrag soll der Anwendungsbereich des Regelungsverfahrens mit Kontrolle nach Artikel 5 Absatz 1 präzisiert werden.

  • [1]  ABl. C ... / Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

BEGRÜNDUNG

Bei der Anpassung der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten an den revidierten Komitologiebeschluss 1999/468/EWG ist das neu eingeführte Regelungsverfahren mit Kontrolle umfassend zu berücksichtigen. Die Verweise auf dieses Verfahren sollten klar sein und auch die Standardfristen umfassen.

VERFAHREN

Titel

Gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (Durchführungsbefugnisse der Kommission)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2006)0915 - C6-0021/2007 - 2006/0303(COD)

Datum der Konsultation des EP

22.12.2006

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ENVI

17.1.2007

Berichterstatter

       Datum der Benennung

Karl-Heinz Florenz

27.2.2007

 

 

Prüfung im Ausschuss

8.5.2007

 

 

 

Datum der Annahme

8.5.2007

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Adamos Adamou, Georgs Andrejevs, Margrete Auken, Johannes Blokland, John Bowis, Frieda Brepoels, Hiltrud Breyer, Chris Davies, Avril Doyle, Satu Hassi, Jens Holm, Caroline Jackson, Dan Jørgensen, Christa Klaß, Urszula Krupa, Marie-Noëlle Lienemann, Marios Matsakis, Linda McAvan, Riitta Myller, Miroslav Ouzký, Daciana Octavia Sârbu, Karin Scheele, Carl Schlyter, Bogusław Sonik, María Sornosa Martínez, Antonios Trakatellis, Evangelia Tzampazi, Thomas Ulmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Giovanni Berlinguer, Christofer Fjellner, Genowefa Grabowska, Erna Hennicot-Schoepges, Kartika Tamara Liotard, Caroline Lucas, Andres Tarand

Datum der Einreichung

14.5.2007