BERICHT über den Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das Schengener Informationssystem in der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik

23.5.2007 - (9032/2007 – C6‑0119/2007 – 2007/0806(CNS)) - *

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Carlos Coelho

Verfahren : 2007/0806(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0204/2007
Eingereichte Texte :
A6-0204/2007
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf eines Beschlusses des Rates über die Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das Schengener Informationssystem in der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik

(9032/2007 – C6‑0119/2007 – 2007/0806(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (9032/2007)[1],

–   gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 der Beitrittsakte[2] gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0119/2007),

–   gestützt auf das Protokoll zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union,

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6‑0204/2007),

1.  billigt den Entwurf eines Beschlusses des Rates;

2.  fordert den Rat auf, es wieder zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.  fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den zur Konsultation vorgelegten Text entscheidend zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
  • [2]  ABl. L 236 vom 23.9.2003, S. 33.

BEGRÜNDUNG

HINTERGRUND:

Das Schengener Informationssystem (SIS) ist eine groß angelegte Datenbank, die als gemeinsames Informationssystem funktioniert, das den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eine Zusammenarbeit und einen Informationsaustausch ermöglicht, die für den Aufbau eines Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen erforderlich sind. In das System werden Angaben zu Personen und Gegenständen eingegeben, die von den genannten Behörden insbesondere bei der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen sowie bei Personenkontrollen an den Außengrenzen oder im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats und bei der Erteilung von Visa und Aufenthaltstiteln herangezogen werden können.

Es handelt sich also um eine unverzichtbare Voraussetzung für die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen.

DAS SCHENGENER INFORMATIONSSYSTEM II (SIS II)

Die Schaffung des neuen SIS II wurde beschlossen, weil das System um neue Funktionen (die eine Erhöhung der Sicherheit und eine effizientere Verwendung der Daten ermöglichen) ergänzt und die neuen Mitgliedstaaten integriert werden mussten, denn das zentrale System (C‑SIS) war technisch nicht in der Lage, mehr als 18 Länder zu bedienen.

Der Rat erteilte der Kommission am 6. Dezember 2001 den Auftrag zur Entwicklung des SIS II, das im März 2007 in Betrieb genommen werden sollte.

Im September 2006 teilte die Kommission mit, aufgrund zahlreicher Verzögerungen sei es technisch unmöglich, die ursprünglichen Planungen und insbesondere den vorgesehenen Zeitpunkt der Inbetriebnahme einzuhalten. Daher musste der allgemeine Zeitplan des Vorhabens geändert werden. In der Sitzung des Artikel-36-Ausschusses am 25. Januar 2007 legte die Kommission einen geänderten Zeitplan vor, wonach das SIS II bis zum 17. Dezember 2008 seinen Betrieb aufnehmen soll.

Ausdehnung des SIS 1+ auf die neuen Mitgliedstaaten (SISone4ALL)

Die beim Start des neuen Systems eingetretenen Verzögerungen sowie die stetigen technologischen Entwicklungen führten dazu, dass inzwischen eine Erneuerung des zentralen Systems vorgenommen werden musste, um dessen reibungsloses Funktionieren und auch den Abschluss zuverlässiger Wartungsverträge nicht zu gefährden, denn die Hardware und einige Softwarekomponenten des zentralen System waren veraltet.

2006 wurde eine aktuellere Version des SIS (SIS I+R) entwickelt, wobei die Hardware des C‑SIS ersetzt und eine aktuellere Lösung für die Kommunikation eingeführt wurde, um so die Leistung des Systems zu verbessern und weitere Länder an das System anschließen zu können.

Da seitens der neuen Mitgliedstaaten große Unzufriedenheit zu spüren war, beschloss der portugiesische Staat, einen Vorschlag zu unterbreiten, der als technische Übergangslösung dienen und es ermöglichen sollte, die neuen Mitgliedstaaten noch im Jahre 2007 an das SIS anzuschließen.

So wurde auf der informellen Tagung des Rates am 21./22. September in Tampere das so genannte „SISone4ALL“ angekündigt, das im Wesentlichen in einem Klon des portugiesischen nationalen Systems (N-SIS) besteht, um es den neuen Mitgliedstaaten anzubieten und sie bei seiner Umsetzung zu unterstützen, womit es möglich werden dürfte, sie bis Dezember 2007 an das zentrale System (C-SIS) anzuschließen.

Dies bedeutet, dass neun Mitgliedstaaten (mit der Ausnahme Zyperns) und Portugal in diesem Übergangszeitraum ein und dasselbe N-SIS haben werden. Dieses N-SIS wird nur einmal entwickelt und, nachdem es ohne Kostenaufwand geklont worden ist, in allen neuen Mitgliedstaaten, die es beantragen, installiert. Die neuen Mitgliedstaaten müssen die Investition in die Hardware übernehmen, die nach Angaben der technischen Sachverständigen für den späteren Einsatz mit dem SIS II geeignet sein muss.

Inzwischen wurde das von Portugal entwickelte neue N‑SIS schon erfolgreich mit dem C‑SIS getestet. Sein Klon wurde in den neuen Mitgliedstaaten bereits installiert. Slowenien hat bereits die Tests mit dem C‑SIS vorgenommen, wartet aber noch auf die Ergebnisse der Validierung des Systems.

Technisch soll dieses Projekt am 31. August 2007 fertig sein, danach erfolgen die Umstellung der bisherigen Mitgliedstaaten und die Einbindung der neuen Mitgliedstaaten. Nach den SIS-Bewertungen der neuen Mitgliedstaaten sollen bei denjenigen, bei denen die Bewertung positiv ausfällt, die Land- und Seegrenzen am 31. Januar 2008 und die Luftgrenzen am 29. März 2008 geöffnet werden können.

Die durch die Einführung des SISone4ALL für das SIS I + zusätzlich entstehenden Kosten werden in den Schlussfolgerungen des Rates mit etwa 2,13 Mio. EUR veranschlagt.

Bei den Berechnungen wurde davon ausgegangen, dass 24 Staaten bereits am SISone4All und 28 Staaten am SIS II teilnehmen werden.

STANDPUNKT DES BERICHTERSTATTERS

Das Europäische Parlament hat in den letzten Jahren stets den Standpunkt vertreten, dass das Schengener Informationssystem fest in der Rechtsordnung der Gemeinschaft und der EU verankert werden sollte, und jede Alternative, bei der dieses System weiterhin im Rahmen einer Regierungszusammenarbeit verharren würde, verworfen. Auch deshalb befürworten wir eindeutig die Erstellung des SIS II.

Das Europäische Parlament hat hinsichtlich der Rechtsgrundlage des SIS II eine große Anstrengung unternommen, um zu einer Einigung in erster Lesung zu gelangen und die bei der Umsetzung des SIS II bereits eingetretenen Verzögerungen nicht noch zu verlängern[1].

Nach Auffassung des Berichterstatters muss der Entwicklung des SIS II weiterhin absoluter Vorrang eingeräumt werden. Nach Angaben der technischen Sachverständigen bringt die Umsetzung des SISone4All für die Umsetzung des SIS II keinerlei Verzögerungen mit sich. Es wird sogar die Möglichkeit eingeräumt, dass sie zu einer Beschleunigung der Verfahren beitragen kann, da der Großteil der von den neuen Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dem SISone4All zu tätigenden Investitionen auch im Rahmen des SIS II von Nutzen sein wird, beispielsweise die Einrichtung der Sirene-Behörden und N‑SIS-Stellen, die Mechanismen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und Anpassungsarbeiten an den Außengrenzen usw.

Diese Übergangslösung wird auf derselben Rechtsgrundlage beruhen wie das derzeitige System, nämlich dem Schengener Durchführungsübereinkommen, so dass auch die Finanzierung weiterhin im Rahmen der Regierungszusammenarbeit erfolgt.

Daher empfiehlt der Berichterstatter die Annahme dieser Initiative und unterstützt den Rat bei der Entscheidung über eine Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands, soweit sie sich auf das SIS beziehen, auf die neuen Mitgliedstaaten. Auf diese Weise wird keinem Mitgliedstaat durch mangelnden Zugang die Möglichkeit vorenthalten, uneingeschränktes Mitglied des Schengen-Raums zu sein, sobald alle notwendigen Voraussetzungen für die Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen (Schengen-Bewertung) erfüllt sind.

Der Berichterstatter betont, dass die Möglichkeit, einen Mitgliedstaat an das SIS anzuschließen, eine notwendige Voraussetzung für die uneingeschränkte Einbindung in den Schengen-Raum ist, aber alleine dafür nicht ausreicht.

Für die Sicherheit im Raum der Gemeinschaft müssen alle Partner die Anforderungen hinsichtlich der Kontrollen an den Außengrenzen effizient und genau erfüllen. Wer dieses Ziel außer Acht lässt, gefährdet die Sicherheit des gesamten Schengen-Raums.

Dieser Beschluss ist allerdings nur ein erster Schritt. Der letzte Schritt muss nach Abschluss der SIS-Bewertungen erfolgen (die am 16. September 2007 beginnen und hoffentlich bis November 2007 abgeschlossen sein sollen). Wir erwarten, dass das Parlament dann zu diesem Beschluss über die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen konsultiert wird.

VERFAHREN

Titel

Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands über das Schengener Informationssystem in der Tschechischen Republik, in Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und in der Slowakischen Republik

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

09032/2007 - C6-0119/2007 - 2007/0806(CNS)

Datum der Konsultation des EP

2.5.2007

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE

10.5.2007

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Carlos Coelho

8.5.2007

 

 

Datum der Annahme

21.5.2007

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

0

5

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Alvaro, Giusto Catania, Mladen Petrov Chervenyakov, Carlos Coelho, Fausto Correia, Panayiotis Demetriou, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Claudio Fava, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Lilli Gruber, Jeanine Hennis-Plasschaert, Magda Kósáné Kovács, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Barbara Kudrycka, Stavros Lambrinidis, Henrik Lax, Kartika Tamara Liotard, Sarah Ludford, Javier Moreno Sánchez, Martine Roure, Károly Ferenc Szabó, Søren Bo Søndergaard, Adina-Ioana Vălean, Ioannis Varvitsiotis, Manfred Weber, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Inés Ayala Sender, Iratxe García Pérez, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Bill Newton Dunn, Rainer Wieland