BERICHT über den Sonderbericht Nr. 9/2006 des Europäischen Rechnungshofs über Ausgaben für Übersetzungsleistungen bei der Kommission, beim Parlament und beim Rat
8.6.2007 - (2007/2077(INI))
Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Alexander Stubb
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Sonderbericht Nr. 9/2006 des Europäischen Rechnungshofs über Ausgaben für Übersetzungsleistungen bei der Kommission, beim Parlament und beim Rat
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf den Sonderbericht Nr. 9/2006 des Europäischen Rechnungshofs über Ausgaben für Übersetzungsleistungen bei der Kommission, beim Parlament und beim Rat, zusammen mit den Antworten der Organe,[1]
– gestützt auf Artikel 248 Absatz 4 erster Unterabsatz, Artikel 276 Absatz 3 und Artikel 280 Absatz 5 des EG-Vertrags,
gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0215/2007),
Achtung der Mehrsprachigkeit
1. erachtet die Mehrsprachigkeit als eines der entscheidenden Merkmale der Europäischen Union, die die kulturelle und sprachliche Vielfalt hervorhebt und die Gleichbehandlung der EU-Bürger gewährleistet; sie garantiert das Recht der Bürger, mit den EU-Organen in allen Amtssprachen zu kommunizieren, wodurch sie ihr Recht auf demokratische Kontrolle ausüben können; stellt fest, dass gleichzeitig die Sprachendienste dazu beitragen, dass die EU-Organe für die Bürger Europas offen und transparent bleiben;
2. vertritt die Auffassung, dass das in seinem Verhaltenskodex[2] festgelegte Konzept der "kontrollierten umfassenden Mehrsprachigkeit" das einzige Mittel darstellt, die Kosten innerhalb annehmbarer finanzieller Grenzen zu halten und gleichzeitig die Gleichheit zwischen den Mitgliedern und den Bürgern zu wahren;
3. bedauert, dass mehr und mehr Dokumente oder Mitteilungen, vor allem die Kompromissänderungsanträge zur Abstimmung im Ausschuss, oder zum Beispiel Anhänge zu den Berichten in einer einzigen Sprache vorgelegt werden;
Übersetzungskosten
4. hebt die Tatsache hervor, dass die Gesamtkosten aller Sprachendienste der EU-Organe – Übersetzung und Dolmetschen kombiniert – nur 1 % des gesamten EU-Haushalts ausmachen;
5 stellt fest, dass 2005 in der Kommission von 1.450 Übersetzern 1.324.000 Seiten, im Parlament von 550 Übersetzern 1.080.000 Seiten und im Rat von 660 Übersetzern 475.000 Seiten übersetzt wurden;
6. ist erstaunt, dass die Organe bisher weder ihre gesamten Übersetzungskosten[3] noch die Kosten pro übersetzte Seite berechnet haben; stellt ferner fest, dass der Europäische Rechnungshof (ERH) die gesamten Übersetzungskosten 2003 auf 414,2 Mio. Euro veranschlagte (2005: 511 Mio. Euro), 214,8 Mio.Euro für die Kommission (2005: 257 Mio. Euro), 99 Mio.Euro für das Parlament (2005: 128 Mio. Euro) und 100,4 Mio. Euro für den Rat (2005: 126 Mio. Euro); im selben Jahr beliefen sich die Durchschnittskosten pro Seite auf 166,37 Euro (2005: 196,3 Mio. Euro): 150,2 Euro für die Kommission (2005: 194 Mio. Euro), 149,7 Euro für das Parlament (2005: 119 Mio. Euro) und 251,8 Euro für den Rat (2005: 276 Mio. Euro);
7. begrüßt in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass es seiner Verwaltung gelang, die Übersetzungskosten pro Seite trotz der Erweiterung zu verringern;
8. ist besorgt über die Bemerkung des Rechnungshofs, dass die Produktivität des Übersetzungsdiensts des Rates niedrig ist;
9. fordert die Organe auf, die geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Produktivität der EU-Übersetzungsdienste weiter zu verbessern;
10. nimmt zur Kenntnis, dass die von ihm für Freelance-Übersetzer gezahlten Preise durchschnittlich um 12 % höher waren als die von der Kommission gezahlten Preise; nimmt die Erklärung seiner Verwaltung zur Kenntnis, dass das Sprachenspektrum der Freelance-Übersetzer des Parlaments breiter sei, dass sie kürzere Fristen und sehr hohe Qualitätsstandards einhalten müssten;
11. begrüßt die Tatsache, dass es Kommission und Rat gelungen ist, den Anstieg des Übersetzungsvolumens nach der EU‑10-Erweiterung in Grenzen zu halten, womit der Kostenanstieg eingedämmt wurde; vermerkt, dass das Parlament das Konzept der "kontrollierten umfassenden Mehrsprachigkeit" eingeführt hat, das es in die Lage versetzt, das Dienstleistungsniveau aufrechtzuerhalten und gleichzeitig die Kosten zu kontrollieren;
12. fordert die drei Organe auf, klare und vergleichbare Kostenparameter festzulegen, um sowohl die Gesamtübersetzungskosten als auch den Preis pro Seite festzustellen; betont, dass die daraus resultierenden Zahlen nicht nur für Haushaltszwecke, sondern auch zur Sensibilisierung der Nutzer für die Kosten verwendet werden sollten;
13. kommt grundsätzlich überein[4], dass die ausführlichen Sitzungsberichte der Plenardebatten als mehrsprachiges Dokument veröffentlicht werden sollten, in dem die Reden nur in ihrer Originalsprache erscheinen, wobei jedoch die Filmaufzeichnungen der Debatten, zusammen mit den Originalübersetzungen der Dolmetscher in alle Amtssprachen, allen Mitgliedern und der breiten Öffentlichkeit kostenlos auf Anfrage auf einem geeigneten Datenträger zur Verfügung gestellt werden sollten, wobei selbstverständlich nur der Originaltext verbindlich ist, da die Simultanübersetzung rechtlich gesehen keine mündliche Übersetzung ist; vertritt die Auffassung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments mit Option eines Downloads und unverzüglich Zugang zu den in die Amtssprache ihrer Wahl übersetzten Auszügen aus den Debatten haben können müssen; ist ferner der Ansicht, dass Vorkehrungen zur Beibehaltung eines digitalen und mit einer Suchfunktion versehenen Archivs getroffen werden müssen; beauftragt den Generalsekretär, einen formellen Vorschlag zur Umsetzung dieses Grundsatzbeschlusses auszuarbeiten, der auch Klauseln zur Verhinderung eines möglichen Missbrauchs des neuen Systems enthält und festlegt, ob Änderungen an der Geschäftsordnung (z.B. Artikel 173) oder an anderen internen Vorschriften erforderlich sind, um das geplante neue Konzept in die Praxis umzusetzen.
Qualität der Übersetzungen
14. begrüßt die Tatsache, dass Qualität und Fristeneinhaltung der Übersetzungen in die EU‑15-Sprachen gemäß einer vom ERH durchgeführten Erhebung betreffend die Kundenzufriedenheit im Allgemeinen als zufrieden stellend betrachtet werden, auch wenn einige Probleme in Bezug auf technische und rechtliche Begriffe fortbestehen;
15. ist allerdings besorgt über die erheblich niedrigere Qualität der EU‑10-Übersetzungen in einigen Organen im Jahr 2004, die hauptsächlich auf einen Mangel an qualifizierten Übersetzern zurückzuführen ist; vermerkt, dass die Kommission das Problem inzwischen angegangen ist und dass alle Organe mit Unterstützung der Mitgliedstaaten Fortschritte bei der Einstellung qualifizierter Übersetzer erzielt haben;
16. fordert die Kommission auf, eine kritische Prüfung des Versagens des EPSO, erforderliches Personal aus den EU‑10-Ländern einzustellen, vorzunehmen;
17. ist im Allgemeinen der Auffassung, dass die Organe die notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um einen hohen Qualitätsstandard für die Übersetzungen zu gewährleisten; fordert den Rat, die Verwaltung des Parlaments und die Kommission daher auf, rechtzeitig für das Entlastungsverfahren 2006 über die von ihnen ergriffenen Maßnahmen zur Überwachung und Verbesserung der Qualität der Übersetzungen Bericht zu erstatten;
18. fordert die Organe auf, Instrumente zur Bewertung der Nutzerzufriedenheit zu schaffen; fordert darüber hinaus, regelmäßig Qualitätskontrollen in Form von Stichproben und Erhebungen zur Bewertung der Kundenzufriedenheit durchzuführen;
Verfahren zum Management der Übersetzungsnachfrage
19. stellt fest, dass der ERH zweifelhafte Verfahren für die Beantragung von Übersetzungen und auch unklare Leitlinien dahingehend, welche Dokumente übersetzt werden müssen und welche nicht, kritisiert hat;
20. begrüßt in diesem Zusammenhang die Bereitschaft der Kommission, sich 2006 mit den Genehmigungsverfahren und der Überprüfung der Übersetzungsanträge zu befassen; begrüßt ferner die Tatsache, dass der Rat 2003 eine Liste von Kerndokumenten erstellt und damit die Übersetzung anderer Texte begrenzt hat;
21. empfiehlt, in höherem Maße Begrenzungen bezüglich der Länge von Dokumenten und schriftliche Zusammenfassungen zu nutzen;
22. fordert die Ausschüsse und Delegationen auf, wenn möglich, Texte nur in den Sprachen der Ausschuss- und Delegationsmitglieder und ihrer Stellvertreter zu liefern; vertritt die Auffassung, dass zusätzliche Sprachfassungen auf Antrag geliefert werden sollten;
23. unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die Ausschüsse, Delegationen und Fraktionen monatliche Vorausschätzungen erstellen[5]; betont, dass im Gegenzug die Nutzer über die durch ihre Übersetzungsanträge verursachten Kosten informiert werden sollten;
Wirtschaftlichkeit des Übersetzungsprozesses
24. fordert die Organe auf, qualitative und quantitative Leistungsindikatoren zu entwickeln, um die Überwachung des Übersetzungsprozesses für Managementzwecke zu erleichtern;
25. bedauert, dass sein Übersetzungsdienst die Übersetzungsinstrumente noch nicht systematisch nutzt; fordert seine Verwaltung daher auf, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die systematische Nutzung derartiger Instrumente, insbesondere der Übersetzungsspeichersysteme (z.B. Euramis) sicherzustellen, bei denen das Potential für eine Wiederverwendung - und somit für Qualitätsgewinne - hoch ist;
26. fordert das Parlament, den Rat und die Kommission auf, interne und externe Ressourcen wie Datenbanken, computergestützte Übersetzungen, Telearbeit und Outsourcing wirtschaftlich und wirksam zu nutzen;
27. begrüßt die sich verbessernde interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen den EU-Übersetzungsdiensten der einzelnen Organe, insbesondere was die Einrichtung einer gemeinsamen Terminologiedatenbank, die Entwicklung gemeinsamer Übersetzungsspeicher und die gemeinsame Nutzung von Ressourcen durch das Arbeitsbelastungsausgleichsprojekt angeht;
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28. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Rechnungshof zu übermitteln.
- [1] ABl. C 284 vom 21.11.2006, S. 1.
- [2] Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit, angenommen vom Präsidium am 4. September 2006.
- [3] Die gesamten Übersetzungskosten umfassen dem Hof zufolge die Kosten für Übersetzer, Schreibkräfte, Management, Personal des Übersetzungsdiensts, Planungsreferat, Gebäude, IT und Personalverwaltung (z. B. Fortbildung).
- [4] PE 368.524/BUR/Corr., Protokoll der Sitzung des Präsidiums vom 16. Januar 2006.
- [5] Artikel 12 Absatz 2 des Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit
BEGRÜNDUNG
Am 13. September 2006 unterbreitete der Europäische Rechnungshof dem Haushaltskontrollausschuss seinen Sonderbericht Nr. 9/2006 über Ausgaben für Übersetzungsleistungen bei der Kommission, beim Parlament und beim Rat.
Den Status als Amts- und Arbeitssprachen der europäischen Organe besitzen 21 Sprachen. Jedes EU-Organ hat seinen eigenen Übersetzungsdienst. Die Organe, die aufgrund ihrer Art und Tätigkeit die meisten Übersetzungsleistungen zu erbringen haben, sind die Kommission, das Parlament und der Rat (ca. 70 %).
Aus praktischen Gründen arbeiten die Organe hauptsächlich in einer begrenzten Anzahl von Sprachen, aber aus oder in Mitgliedstaaten werden nur Dokumente in ihren jeweiligen Amtssprachen gesandt. Die Übersetzung aller Dokumente, die von außen kommen oder nach außen gehen, ist daher für ein gutes Funktionieren der Organe sowie für die Kommunikation mit den Mitgliedstaaten und ihren Bürgern äußerst wichtig.
Achtung der Mehrsprachigkeit
Die Mehrsprachigkeit[1] ist eines der entscheidenden Merkmale der Europäischen Union, die die kulturelle und sprachliche Vielfalt hervorhebt und die Gleichbehandlung der EU-Bürger gewährleistet. Sie garantiert das Recht der Bürger, mit den EU-Organen in allen Amtssprachen zu kommunizieren, wodurch sie ihr Recht auf demokratische Kontrolle ausüben können. Gleichzeitig tragen die Sprachendienste dazu bei, dass die EU-Organe für die Bürger Europas offen und transparent bleiben.
Im Parlament wird die Verwendung der Amtssprachen durch den 2004 aktualisierten „Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit“ geregelt; die Geschäftsordnung sieht vor, dass die Mitglieder in der Amtssprache ihrer Wahl sprechen dürfen und dass eine Simultanübersetzung in die anderen Sprachen erfolgt.
Die Gesamtkosten aller Sprachendienste der EU-Organe, Übersetzung und Dolmetschen kombiniert, machen fast 1 % des gesamten EU-Haushalts aus.
Während die Mehrsprachigkeit Ausdruck der kulturellen Vielfalt der EU ist, erfordert die zunehmende Anzahl von Amtssprachen pragmatische Lösungen in der Vorbereitungsarbeit innerhalb der Organe.
Ziel der Prüfung
Mit der Prüfung des Hofes sollte ermittelt werden, inwieweit die Kommission, das Parlament und der Rat ihre Übersetzungsressourcen und ‑ausgaben wirtschaftlich und wirksam verwalten. Der Hof legte der Prüfung die drei folgenden Fragen zugrunde:
· Wird der Übersetzungsnachfrage entsprochen, und bestehen angemessene Verfahren zur Vermeidung überflüssiger Übersetzungen?
· Werden Übersetzungsleistungen fristgerecht erbracht und entsprechen sie qualitativ ihrer Zweckbestimmung?
· Konnten die Organe die Kosten für Übersetzungsleistungen in Grenzen halten?
Geprüft wurden im Wesentlichen die 2003 und 2004 getätigten Ausgaben, wobei auch die 2005 als Folge der Erweiterung eingetretenen Änderungen berücksichtigt wurden.
Management der Übersetzungsnachfrage
Klare Leitlinien wären notwendig, um Kriterien für Übersetzungsanträge aufzustellen. Der Hof hat jedoch festgestellt, dass keines der Organe über kohärente und klare Verfahren verfügt, um festzulegen, wer Übersetzungen anfordern kann, welche Art von Dokumenten übersetzt werden sollten (wann und in welche Sprachen), ebenso wenig Kriterien zur Genehmigung von Nicht-Pflichtübersetzungen und Verfahren zur Eindämmung der „Nachfragepolitik“.
Der Übersetzungsnachfrage in den EU-15-Sprachen konnte im Allgemeinen von den Organen entsprochen werden, während sich bei den EU-10-Sprachen die Situation anders darstellt, weil nicht genügend Übersetzer aus den neuen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen.
Keines der Organe konnte seine Ziele für die Einstellung von internen Übersetzern und Unterstützungskräften für die Referate der neuen Sprachen erreichen.
In den vergangenen Jahren gelang es den Organen, das Übersetzungsvolumen durch folgende Maßnahmen in Grenzen zu halten:
· Erstellung einer Liste von Kerndokumenten,
· Festlegung einer Höchstlänge der Texte,
· Angebot von Zusammenfassungen in verschiedenen Sprachen statt vollständiger Übersetzung,
· Konzentration auf die Übersetzung der endgültigen Fassung der Dokumente,
· Ermutigung der Nutzer, Zurückhaltung zu üben.
Qualitätskontrolle
Die Qualität der Übersetzungen in die EU-15-Sprachen wurde im Allgemeinen als gut betrachtet. Allerdings stellte der Hof Qualitätsprobleme bei den Übersetzungen in die EU‑10-Sprachen fest.
Ca. 90 % der Übersetzungen wurden innerhalb der vereinbarten Fristen fertig gestellt.
Bei der Kommission werden alle Übersetzungen von der Generaldirektion Übersetzung (DGT) in fünf Kategorien oder „Arten der Übersetzungsqualität“ (AÜQ) eingestuft, für die je nach Dokumentenart ein unterschiedlicher Grad an Revision und/oder Qualitätsbewertung erforderlich ist. Ergänzend dazu revidieren einige Generaldirektionen der Kommission, wie z. B. die GD Wettbewerb, systematisch die erbrachten Übersetzungsleistungen.
Beim Parlament und beim Rat besteht keine Einstufung der Übersetzungen in Qualitätskategorien, und deren Qualitätssicherungssysteme sind weniger strukturiert. Dies führt dazu, dass die Revisionsverfahren sehr unterschiedlich sind, wobei jedoch Rechtstexte vor ihrer Veröffentlichung stets von Juristen-Linguisten revidiert werden.
Ergänzend praktiziert das Parlament zweimonatliche Stichprobenkontrollen, um Rechtschreibung und Grammatik zu überprüfen.
Keiner der Übersetzungsdienste der Organe verfügt über spezifische Instrumente zur Bemessung der Nutzerzufriedenheit oder über Verfahren zur Bearbeitung von Qualitätsbeanstandungen.
Kosten und Wirtschaftlichkeit der Übersetzungsleistungen
Bisher haben die Organe weder ihre gesamten Übersetzungskosten noch die Kosten pro übersetzte Seite berechnet.
Für 2003 berechnete der Hof die gesamten Übersetzungskosten[2] auf 414,2 Mio. Euro: 214,8 Mio. Euro in der Kommission, 99 Mio. Euro im Parlament und 100,4 Mio. Euro im Rat.
Die Durchschnittskosten pro Seite beliefen sich auf 166,37 Euro: 150,2 Euro in der Kommission, 149,7 Euro im Parlament und 251,8 Euro im Rat.
Externe Übersetzungen waren ca. 30 % billiger als interne Übersetzungen.
Generell lieferten die Organe nicht genug Indikatoren und Managementinformationen, um die Überwachung des Übersetzungsprozesses sicherzustellen.
Angesichts des Charakters ihrer (politischen) Tätigkeit sind zuverlässige Nachfragevorausschätzungen in Parlament und Rat schwierig.
In der Praxis entscheiden die Übersetzer anscheinend selbst, ob sie computergestützte Übersetzungshilfen, Suchmaschinen und Spracherkennungssoftware benutzen möchten.
Bei der Produktivität, die sich als Anzahl der von VZÄ-Übersetzern intern übersetzten Standardseiten versteht, besteht eine hohe Fluktuation zwischen den einzelnen Sprachreferaten und den einzelnen Organen.
Die Produktivität der EU-Übersetzungsdienste gilt als niedriger als die im Privatsektor[3].
Die Produktivität der GDT der Kommission (ca. fünf Seiten pro Tag) war geringfügig niedriger als die beim Parlament, was gewissermaßen dadurch erklärt werden kann, dass die Kommission die Rolle des Initiators im Rechtsetzungsverfahren innehat. Die Produktivität des Rates war regelmäßig niedriger als die bei Kommission und Parlament. Dies lässt sich durch das Zusammentreffen eines höheren Anteils an Rechtstexten, die besondere Aufmerksamkeit erfordern, und einer größeren Nachfragefluktuation erklären.
Die Organe verfügten nicht über vergleichbare Leistungsindikatoren, die es erlauben würden, den Übersetzungsprozess in den Organen auf die gleiche Art und Weise zu überwachen.
- [1] Der Grundsatz der Mehrsprachigkeit ist in Artikel 21, 290 und 314 des EU-Vertrags verankert.
- [2] Die gesamten Übersetzungskosten umfassen dem Hof zufolge die Kosten für Übersetzer, Schreibkräfte, Management, Personal des Übersetzungsdiensts, Planungsreferat, Gebäude, IT und Personalverwaltung (z. B. Fortbildung).
- [3] Siehe auch PriceWaterhouseCoopers, Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) und Ausschuss der Regionen (AdR), „Analyse comparative de la productivité des départements de traduction des institutions européennes“, Brüssel, 4. August 2000, S. 24, worin es heißt, dass die Produktivität eines Übersetzers eines privaten Übersetzungsbüros 8 bis 10 Seiten pro Tag erreicht, ohne Berücksichtigung der Produktion über Translation Memory (eine Seite entspricht 350 Wörtern) (350 Wörter = 2 100 Anschläge = 1,4 Standardseiten).
VERFAHREN
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Titel |
Sonderbericht Nr. 9/2006 des Europäischen Rechnungshofs über Ausgaben für Übersetzungsleistungen bei der Kommission, beim Parlament und beim Rat |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
CONT |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) |
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Verstärkte Zusammenarbeit |
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Berichterstatter(in/innen) |
Alexander Stubb |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen) |
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Prüfung im Ausschuss |
2.5.2007 |
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Datum der Annahme |
5.6.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+ - 0 |
18 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jean-Pierre Audy, Herbert Bösch, Paulo Casaca, Antonio De Blasio, Szabolcs Fazakas, Christofer Fjellner, Ingeborg Gräßle, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Jan Mulder, Francesco Musotto, José Javier Pomés Ruiz, Alexander Stubb |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Daniel Caspary, Edit Herczog, Bill Newton Dunn, Paul Rübig, Margarita Starkevičiūtė |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Monica Maria Iacob Ridzi |
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Datum der Einreichung |
8.6.2007 |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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