BERICHT über die Millenniums-Entwicklungsziele — Zwischenbilanz

11.6.2007 - (2007/2103(INI))

Entwicklungsausschuss
Berichterstatterin: Glenys Kinnock


Verfahren : 2007/2103(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0220/2007
Eingereichte Texte :
A6-0220/2007
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu den Millenniums-Entwicklungszielen — Zwischenbilanz

(2007/2103(INI))

Das Europäische Parlament,

–       unter Hinweis auf die Millenniumserklärung vom 8. September 2000 mit den Millenniums-Entwicklungszielen, die von der Völkergemeinschaft gemeinsam als Kriterien für die Beseitigung der Armut aufgestellt wurden,

–       unter Hinweis auf die aufeinanderfolgenden Berichte des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (United Nations Development Programme - UNDP) über die menschliche Entwicklung,

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. April 2005 zur Rolle der Europäischen Union bei der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals - MDGs)[1],

–       unter Hinweis auf die im Anschluss an das Hochrangige Forum zur Harmonisierung am 25. Februar 2003 angenommene Erklärung von Rom sowie auf die im Anschluss an das Hochrangige Forum zur Durchführung, Angleichung und Wirksamkeit der Entwicklungshilfe am 2. März 2005 angenommene Erklärung von Paris (nachstehend die „Erklärung von Paris“),

–       unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „Der Europäische Konsens“ (nachstehend „Der Europäische Entwicklungskonsens“), der am 20. Dezember 2005[2]in Paris unterzeichnet wurde,

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine Strategie der Europäischen Union für Afrika - Wegbereiter für einen Europa-Afrika-Pakt zur Beschleunigung der Entwicklung Afrikas“ (KOM(2005)0489),

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. November 2005 zu einer Entwicklungsstrategie für Afrika[3],

–       unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (nachstehend DCI - 'Development Cooperation Instrument')[4],

–       unter Hinweis auf die Jahresberichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die Umsetzung der UN-Millenniumserklärung, deren letzter Bericht im Juli 2006 veröffentlicht wurde,

–       unter Hinweis auf den Bericht der Task Force für das UN-Millenniumsprojekt unter Leitung von Professor Jeffrey Sachs mit dem Titel „Investition in die Entwicklung: ein praktischer Plan zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele“,

–       unter Hinweis auf den Bericht der UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) über die am wenigsten entwickelten Länder 2002: Wege aus der Armutsfalle,

–       unter Hinweis auf die jährlichen Weltkinderberichte von UNICEF und die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen von 1989,

–       unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Kommission über die „Millenniums-Entwicklungsziele 2000-2004“ (SEK(2004)1379)“,

–       unter Hinweis auf die jährlichen Berichte über die Fortschritte der internationalen Gemeinschaft bezüglich der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele (Global Monitoring Reports) der Weltbank, deren letzter im April 2007 veröffentlicht wurde,

–       unter Hinweis auf den Bericht der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) zur Entwicklungszusammenarbeit 2006, dessen letzte Fassung im März 2007[5] veröffentlicht wurde,

–       unter Hinweis auf die Schlusserklärungen und Schlussfolgerungen internationaler Konferenzen, insbesondere der Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung (Monterrey 2002), des Weltgipfels (New York 2005), des Weltgipfels über nachhaltige Entwicklung (Johannesburg 2002), der Dritten UNO-Konferenz über die am wenigsten entwickelten Länder (Least Developed Countries -LDCs) (Brüssel 2001), der Vierten Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation - WTO) (Doha 2001), der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (Kairo 1994), der Sondertagung der UN-Vollversammlung von 1999 zur Überprüfung der Fortschritte im Hinblick auf die Ziele der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung („Kairo +5“) sowie des Weltbildungsforums (Dakar 2000),

–       unter Hinweis auf die nationalen Bedenken, die von EU-Mitgliedstaaten in den Schlusserklärungen und Schlussfolgerungen der vorstehend genannten Konferenzen zum Ausdruck gebracht wurden,

–       unter Hinweis auf die von der EU auf dem Gipfeltreffen im März 2002 in Barcelona im Vorfeld der Konferenz von Monterrey eingegangenen Verpflichtungen,

–       unter Hinweis auf die 2005 auf dem G8-Gipfel in Gleneagles eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf den Umfang der Hilfe, die Hilfe für das südlich der Sahara gelegene Afrika und die Qualität der Hilfe,

–       unter Hinweis auf den Vierten Sachstandsbericht der Arbeitsgruppe II für den Zwischenstaatlichen Ausschuss für Klimaveränderungen mit dem Titel „Klimawandel 2007: Auswirkungen, Anpassungsstrategien und Verwundbarkeiten” (nachstehend „Vierter Sachstandsbericht zum Klimawandel“),

–       unter Hinweis auf den endgültigen Stern-Bericht über die wirtschaftlichen Aspekte des Klimawandels,

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des UNDP, des UN-Millenniumsprojekts und der Weltbank in ihrem Bericht über Energie und die Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs) von 2006,

–       unter Hinweis auf Artikel 177 bis 181 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Hilfe der EU: Mehr, besser und schneller helfen“ (KOM(2006)0087),

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Stärkung der europäischen Dimension: Ein gemeinsamer Rahmen für die Ausarbeitung der Länderstrategiepapiere und die gemeinsame Mehrjahresprogrammierung“ (KOM(2006)0088),

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Stärkeres Engagement für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele – Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit“ (KOM(2005)0133),

–       unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Allgemeine Angelegenheiten und auswärtige Beziehungen“ vom 10. und 11. April 2006 zur Finanzierung der Entwicklungshilfe und der Effizienz der europäischen Hilfe: Mehr, besser und schneller helfen,

–       unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit den Titel „Der EU-Verhaltenskodex im Hinblick auf die Arbeitsteilung im Bereich der Entwicklungspolitik“ (KOM(2007)0072),

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. April 2006 zur Wirksamkeit der Hilfe und zur Korruption in den Entwicklungsländern[6],

–       unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2007 zur Entwicklungshilfe für Entwicklungsländer[7],

–       gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–       in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A6‑0220/2007),

A.     weist darauf hin, dass 2007 die Hälfte des für die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele bis 2015 angesetzten Zeitraums verstrichen ist und sich damit die einmalige Gelegenheit bietet, eine Bestandsaufnahme der noch unerledigten Punkte vorzunehmen,

B.     in der Erwägung, dass viele südlich der Sahara gelegenen Länder in Afrika keine Aussicht haben, auch nur eines der MDGs zu verwirklichen, und dass es auch in vielen Ländern mit mittlerem Einkommen Regionen und Millionen von Menschen umfassende ethnische Gruppen gibt, die nur unbefriedigende Fortschritte machen,

C.     in der Erwägung, dass der Europäische Rat im Mai 2005 vereinbarte, bis zum Jahr 2015 0,7 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) als öffentliche Entwicklungshilfen (ODA) auszugeben und diesen Punkt auf die Agenda des G8-Gipfels in Gleneagles im Juli 2005 setzte, sowie in der Erwägung, dass diese Erhöhung der Hilfe eine grundlegende Voraussetzung für die Erreichung der MDGs bildet,

D.     in der Erwägung dass der Entwicklungshilfeausschuss der OECD (Development Assistance Committee - DAC) erlaubt, ODA-Beiträge der Geberländer als Schuldenerlass anzurechnen, obwohl damit keinerlei Transfer neuer Mittel von den Geber- zu den Empfängerländern verbunden ist,

E.     in der Erwägung, dass der Schuldenerlass als eine der Zielsetzungen des Millenniums-Entwicklungsziels Nr. 8 darauf abzielt, „die Schuldenprobleme der Entwicklungsländer durch Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene umfassend anzugehen, damit ihre Schulden auf lange Sicht tragbar werden“,

F.     unter Begrüßung der Tatsache, dass inzwischen 24 Länder, davon 18 in Afrika, in den Genuss eines Schuldenerlasses gekommen sind, dass jedoch ein sehr viel weitergehender Schuldenerlass notwendig ist,

G.     in der Erwägung, dass jährlich 6,9 Milliarden EUR ODA erforderlich sind, wenn die MDGs für Grundbildung erreicht werden sollen, sowie in der Erwägung, dass der Gesamtumfang der öffentlichen Entwicklungshilfe — zu der die EU 0,8 Milliarden beiträgt — bei 1,6 Milliarden EUR liegt,

H.     in der Erwägung, dass der geschätzte Finanzbedarf zur Erreichung der MDGs im Gesundheitsbereich bei 21 Milliarden EUR jährlich liegt und die gegenwärtigen Mittel lediglich 36 % dieses Bedarfs ausmachen, sowie in der Erwägung, dass selbst mit einer vorgezogenen Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe der EU die verfügbaren Beträge 2010 lediglich 41 % der erforderlichen 21 Milliarden EUR erreichen werden und eine Finanzierungslücke von 11,9 Milliarden EUR jährlich bleibt,

I.      in der Erwägung, dass trotz erheblicher Fortschritte in Richtung auf eine allgemeine Grundschulbildung in den letzten Jahren nach wie vor rund 77 Millionen Kinder im Grundschulalter derzeit keine Schule besuchen und dass das Ziel, das geschlechtsspezifische Ungleichgewicht in Grundschulen bis zum Jahr 2005 zu korrigieren, verfehlt wurde,

J.      in der Erwägung, dass die drei MDGs im Bereich Gesundheit, nämlich zur Kindersterblichkeit, zur Müttersterblichkeit und zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria, die geringsten Aussichten haben, bis zum Jahr 2015 erreicht zu werden,

K.     in der Erwägung, dass laut UNO-Bericht über die Millenniumsziele 2006 trotz der Fortschritte in einigen Ländern die Infektionsrate bei HIV/AIDS weiterhin steigt, dass die Zahl der infizierten Menschen von 36,2 Millionen im Jahre 2003 auf 38,6 Millionen im Jahr 2005 (von denen die Hälfte Frauen sind) zugenommen hat und dass die auf AIDS zurückzuführenden Todesfälle 2005 trotz erweitertem Zugang zu antiretroviralen Therapien ebenfalls zugenommen haben,

L.     im Bedauern darüber, dass derzeit mehr als 90% der Mittel im Bereich der Gesundheitsforschung für Krankheiten ausgegeben werden, die nur knapp 10% der Weltbevölkerung betreffen, sowie in der Erwägung, dass Patentsysteme als Anreiz für F&E in entwickelten Ländern funktioniert haben mögen, dies jedoch nicht der Fall gewesen ist bei vernachlässigten Krankheiten, von denen die Armen betroffen sind,

M.    in der Erwägung, dass einigen Schätzungen zufolge zwei Millionen Lehrer und mehr als vier Millionen medizinische Fachkräfte in den Entwicklungsländern fehlen und dass es in den meisten Fällen keine Strategien für Ausbildung und Einstellung gibt,

N.     alarmiert darüber, dass die Bekämpfung der Unterernährung nur sehr langsam voranschreitet, dass 27% der Kinder unterernährt sind und 53% der Todesfälle bei Kindern unter 5 Jahren im Zusammenhang mit Unterernährung stehen,

O.     in der Erwägung, dass laut UN-Entwicklungsprogramm (UNDP) mindestens 19 Länder ihre MDG-Bedarfsermittlungen abgeschlossen haben und weitere 55 dabei sind, diese zu erstellen, dass jedoch bisher kein einziges Land auf niedrigem Einkommensniveau diese Strategien umsetzt,

P.     bedauert, dass die Untersuchung zum Monitoring der Pariser Erklärung, die 2006 durchgeführt wurde, enttäuschende Ergebnisse in Bezug auf die Umsetzung der Zusagen zur Harmonisierung, Angleichung und Eigenverantwortung zu Tage gefördert hat,

Q.     in Anerkennung der Tatsache, dass die Kommission, das Vereinigte Königreich, die Niederlande, Schweden, Irland, Dänemark und Deutschland den Anteil der über allgemeine Haushaltszuschüsse gewährten Hilfe aufstocken,

R.     in der Erwägung, dass die Qualität der Entwicklungshilfe genauso wichtig ist wie die Quantität, berücksichtigt man die Aufnahmefähigkeit der Länder,

S.     in der Erwägung, dass Fortschritte zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele radikale Maßnahmen erfordern, um die strukturellen Gründe für Armut anzugehen, einschließlich der Notwendigkeit eines fairen und gerechten, auf Regeln basierenden Handelssystems, das darauf ausgerichtet ist, den Handel zu fördern und die Ungleichgewichte im Welthandel insbesondere dort, wo Afrika betroffen ist, zu korrigieren,

T.     in der Erwägung, dass das Parlament in seiner Entschließung vom 6. Juli 2006 zu fairem Handel und Entwicklung[8] die Rolle des fairen Handels bei der Verbesserung des Lebensstandards von Kleinbauern und Erzeugern in den Entwicklungsländern anerkennt, da er ein nachhaltiges Produktionsmodell mit garantierten Einkommen für die Erzeuger ermöglicht,

U.     in der Erwägung, dass eine verstärkte Unterstützung des Privatsektors, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, ein Motor für die Entwicklung und die Schaffung neuer Märkte sowie auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen ist,

V.     in der Erwägung, dass die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele eine der Prioritäten der EU darstellt und dass die wesentliche Rolle der Gebietskörperschaften bei der Verwirklichung dieser Ziele von den Vereinten Nationen anerkannt wurde,

W.    in der Erwägung, dass schätzungsweise zwei Milliarden Menschen in der Welt keinen Zugang zu modernen Energieträgern haben und dass kein Land die Armut in erheblichem Umfang verringern konnte, ohne den Energieverbrauch deutlich zu erhöhen,

X.     in der Erwägung, dass der Stern-Bericht über die wirtschaftlichen Aspekte des Klimawandels und der Vierte Sachstandsbericht zum Klimawandel unmissverständlich nachgewiesen haben, dass der Klimawandel die größten Auswirkungen auf Entwicklungsländer hat und dass für viele der weltweit am meisten gefährdeten Gemeinschaften der Klimawandel bereits eine Realität ist,

Y.     in der Erwägung, dass nach vorläufigen Schätzungen der Weltbank jährlich 10 bis 40 Milliarden USD für eine „klimasichere” Entwicklung in den ärmsten Ländern nötig sein werden, und in der Erwägung, dass die Beiträge zu Anpassungsfonds innerhalb der Klimakonvention nicht mehr als 150 bis 300 Millionen USD pro Jahr betragen,

Z.     in der Erwägung, dass von Konflikten heimgesuchte instabile Staaten 9% der Bevölkerung der Entwicklungsländer stellen, dass jedoch 27% der extrem Armen, fast ein Drittel aller Todesfälle bei Kindern und 29% der Zwölfjährigen, die 2005 die Grundschule nicht abgeschlossen haben, auf die instabilen Staaten entfallen,

AA.  in der Erwägung, dass eine gute Regierungsführung und verbesserte institutionelle Kapazitäten wesentlich sind, um die Bereitstellung von grundlegenden sozialen Dienstleistungen und Infrastrukturen sowie Sicherheit für die Bürger zu gewährleisten,

BB.   in Anerkennung der Tatsache, dass die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele nicht nur einen gewaltigen Schritt zur Verminderung von Armut und Leiden weltweit bedeuten, sondern auch die Fähigkeit des internationalen Systems unter Beweis stellen würde, praktische Ziele für eine globale Partnerschaft aufzustellen und zu verfolgen,

ERHÖHUNG DER HANDELSBEZOGENEN HILFE

1.      unterstreicht, dass das übergreifende Ziel der Entwicklungszusammenarbeit die Bekämpfung der Armut ist und sein muss; betont jedoch, dass dieser Kampf nicht auf materielles Wachstum begrenzt ist und dass daher Demokratieaufbau und die Förderung von grundlegenden Menschenrechten, der Rechtsstaat und die Grundsätze der Gerechtigkeit, Ausgewogenheit, Transparenz und Rechenschaftspflicht stets im Mittelpunkt einer solchen Zusammenarbeit stehen müssen;

2.      weist nochmals darauf hin, dass sich die G8-Staaten 2005 in Gleneagles verpflichtet haben, die Hilfe für das südlich der Sahara gelegene Afrika bis 2010 zu verdoppeln, und äußert seine Enttäuschung darüber, dass laut OECD die öffentliche Entwicklungshilfe für das südlich der Sahara gelegene Afrika ohne den Schuldenerlass „2006 unverändert geblieben ist“;

3.      betont, dass die G8-Geber, wenn sie ihre finanziellen Verpflichtungen gegenüber Afrika einlösen wollen, Afrika bis 2010 jeweils zusätzlich 15 Milliarden EUR über den 2004 geleisteten Betrag hinaus zukommen lassen müssen, dass sie aber bisher weit von diesem Betrag entfernt sind;

4.      begrüßt das Vorgehen vieler EU-Staaten, die den Entwicklungsländern die Schulden erlassen haben; äußert sich jedoch besorgt darüber, dass ein solcher Schuldenerlass die Zahlen der EU-Entwicklungshilfe 2006 künstlich um fast 30 % in die Höhe getrieben hat, was bedeutet, dass die Mitgliedstaaten im letzten Jahr 0,31 % des BIP an tatsächlicher Hilfe gezahlt und damit das gemeinsame Zwischenziel von 0,33 % verfehlt haben;

5.      fordert die EU und die G8 auf, den Schuldenerlass in Einklang mit dem Monterrey-Konsens von 2002 und den Schlussfolgerungen des Rates vom April 2006 von den Entwicklungshilfezahlen abzukoppeln;

6.      bedauert, das die öffentliche Entwicklungshilfe der EU-15 zur Hälfte des Zeitraums für die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele — ausgedrückt in Anteilen am BIP —von 0,44 % ODA/BIP im Jahr 2005 auf 0,43 % ODA/BIP im Jahr 2006 gesunken ist;

7.      begrüßt die Tatsache, dass die von der Kommission bereitgestellte Hilfe im Jahr 2006 um 5,7% auf 7,5 Milliarden Euro gestiegen ist, was eine verbesserte Mittelbindungskapazität aufgrund der höheren Zahlungsverpflichtungen in den letzten Jahren widerspiegelt;

8.      lobt die Mitgliedstaaten, die das ODA/BIP-Ziel von 0,7% erreicht oder überschritten haben, sowie diejenigen, die ihre tatsächlichen Hilfeleistungen erhöhen, bedauert jedoch, dass einige der EU-15 das Zwischenziel von 0,33 % im Jahr 2006 bei weitem verfehlt haben;

9.      stellt fest, dass Italien als großes G8-Land das 0,33 %-Ziel um Längen verfehlt hat, indem es seine Hilfe 2006 auf lediglich 0,2 % des Inlandsprodukts angehoben hat, nachdem der Umfang der tatsächlichen Hilfe um 30 % gesunken war;

10.    stellt fest, dass Portugal, das während seiner Ratspräsidentschaft Gastgeber des EU-Afrika-Gipfels sein wird, 2006 lediglich einen Anteil von 0,21 % ODA/BIP erreicht hat;

11.    stellt fest, dass Österreich (57 %), Frankreich (52 %), Italien (44 %), Deutschland (53 %) und das VK (28 %) den Umfang ihrer Entwicklungshilfe am stärksten aufblähen; stellt ferner fest, dass Deutschland, das sowohl den EU- als auch den G8‑Vorsitz innehat, ohne künstliche Aufblähung seiner Hilfe das Ziel von 0,33 % ODA/BIP nicht erreicht hätte;

12.    fordert alle Mitgliedstaaten, die sie nicht einhalten, auf, den in Barcelona, Gleneagles und Monterrey eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen und sich umgehend zu einer Aufstockung der tatsächlichen Hilfe 2007 zu verpflichten; fordert die Kommission auf, diese Mitgliedstaaten bei der sorgfältigen Planung der finanziellen und organisatorischen Aspekte künftiger Mittelerhöhungen zu unterstützen, um zu gewährleisten, dass das EU-Interimsziel für 2010 von 0,56% des BIP erreicht wird;

13.    vertritt die Ansicht, dass die 2008 beginnende Haushaltsüberprüfung die stetig wachsende Rolle der EU in der Welt berücksichtigen und eine Steigerung der Entwicklungsausgaben ermöglichen sollte; in diesem Zusammenhang könnte die EU beschließen, neue Formen zur Finanzierung der Millenniums-Entwicklungsziele zum Beispiel über die Europäische Investitionsbank (EIB) umzusetzen;

14.    fordert die Kommission auf, für die große Wahrscheinlichkeit, dass der 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) vor 2010 nicht von allen 27 Mitgliedstaaten ratifiziert werden wird, zu planen und daher umgehend zu gewährleisten, dass Gelder während des Übergangszeitraums (2008–2010) verfügbar sind;

15.    fordert die Kommission dringend auf, weiterhin innovative Finanzierungsquellen als alternative Wege zur Sicherung der Finanzierung von Entwicklungsprogrammen zu erschließen, betont jedoch, dass dies zusätzlich zu der Verpflichtung, 0,7% des BIP für ODA zu erreichen, geschehen sollte;

16.    fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, regelmäßige Bewertungen der Fortschritte bei den ODA-Zielen vorzunehmen, und begrüßt den Vorschlag der Kommission, dass EU-Mitgliedstaaten nationale Zeitpläne aufstellen, um zu gewährleisten, dass sie auf dem richtigen Weg sind, um die vereinbarten länderspezifischen ODA-Ziele bis 2010/2015 zu erreichen und um die langfristige Voraussagbarkeit ihrer Hilfsleistungen zu verbessern;

17.    fordert die EU und die G8 auf, die wachsende Bedeutung neuer Geber, vor allem Chinas, anzuerkennen, und diese neuen Geber im Dialog auf Ansätze und Standards für die Außenhilfe einschließlich der Bedeutung, international vereinbarte Normen und Standards bei der Umsetzung der Hilfe anzuwenden, zu verpflichten;

18.    fordert die G8-Länder auf, sämtliche Hilfsleistungen von ihren nationalen Wirtschaftsinteressen abzukoppeln, und stellt fest, dass die G8 als Gruppe zur Zeit 29% ihrer Hilfe für Entwicklungsländer binden, was im Gegensatz zu dem Geber-Gesamtdurchschnitt von 24% steht;

SCHULDENERLASS

19.    betont, dass es möglicherweise notwendig ist, 60 Ländern ihre gesamten Schulden zu erlassen, wenn sie irgendeine Chance haben sollen, die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen, und dass es noch mehr Länder gibt, die einen weiteren Schuldennachlass fordern, darunter eine Reihe von Ländern mit „odious debts“ (verabscheuungswürdige Schulden), wie beispielsweise die von Südafrikas früherem Apartheidsregime aufgenommenen Beträge;

20.    begrüßt die Erkenntnis der Weltbank, dass Länder, die im Rahmen der HIPC-Initiative für hoch verschuldete arme Länder von ihren Schulden entlastet werden, ihre Ausgaben für Pläne zur Armutsverminderung zwischen 1999 und 2005 verdoppelt haben;

21.    fordert die Länder auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen und die durch Schuldenentlastung und –erlass frei gewordenen Mittel in transparenter und überprüfbarer Weise zu verwenden; ist ferner der Ansicht, dass Schuldenentlastung nur dann zurückgehalten werden sollte, wenn es im Parlament und bei den Organisationen der Zivilgesellschaft einen breiten Konsens darüber gibt, dass Transparenz- und Rechenschaftsstandards nicht eingehalten werden;

22.    betont, dass die langfristige Finanzierbarkeit der Schuldenlast abhängen wird von einer verantwortlichen Schuldenpolitik, geeigneten Finanzierungsmöglichkeiten, der Beibehaltung einer gesunden Wirtschaftspolitik, einem verstärkten Schuldenmanagement und einer soliden Rechenschaftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit und dem Parlament, wenn es um die Aufnahme von Krediten geht, sowie auch von Exportleistungen und insbesondere der Export-Diversifizierung;

23.    appelliert an die Mitgliedstaaten, die nachteiligen Strukturbedingungen, wie Privatisierungen, sektorspezifische Umstrukturierungen, Liberalisierung von Handel und Finanzen und Verbindungen zu makroökonomischen Zielvorgaben des Internationalen Währungsfonds (IWF) mit einem Schuldennachlass zu verknüpfen, um diese Praxis zu beenden;

24.    fordert alle Geber und Gläubiger auf, sämtliche Informationen in Bezug auf Darlehen und Schuldenerlass in den Partnerländern leicht erhältlich und zugänglich zu machen und bei kommerziellen Gläubigern auf derselben Transparenz zu bestehen;

25.    fordert die Mitgliedstaaten auf, auf der „Angebotsseite“ der Korruption tätig zu werden, indem sie diejenigen, die Bestechungsgelder zahlen, ermitteln, strafrechtlich verfolgen und auf eine schwarze Liste setzen, und arme Länder vor „Vulture Funds" (Geierfonds) schützen;

26.    fordert die Weltbank auf, Ländern, die sich bemühen, die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen, mehr Vorzugsfinanzierung zur Verfügung zu stellen;

FINANZIERUNG DER MENSCHLICHEN UND SOZIALEN ENTWICKLUNG

27.    fordert die EU auf, ihre ODA-Verpflichtungen im Bildungsbereich zu erhöhen, um die Finanzierungslücke von 5.3 Milliarden EUR aufzufüllen, und empfiehlt der Kommission angesichts der Tatsache, dass die größte Herausforderung für die „Fast Track Initiative“ (FTI) — Bildung für alle das Fehlen externer Finanzmittel ist, Initiativen zu ergreifen, damit die Geber ihre Spendenzusagen erhöhen; bedauert jedoch, dass die bei der Geberkonferenz vom 2. Mai 2007 in Brüssel gegebenen Zusagen zwar 1 Million Kindern mehr den Schulbesuch ermöglichen sollten, dass damit aber weitere 76 Millionen keine Bildung erhalten;

28.    fordert die EU auf, ihren Anteil an der Gesamtsumme der öffentlichen Entwicklungshilfe für Gesundheit von gegenwärtig 6,6 % zu erhöhen, um zu helfen, die Finanzierungslücke von jährlich 11,9 Milliarden EUR in Bezug auf die geschätzte Gesamtsumme von jährlich 21 Milliarden EUR zu füllen, die benötigt wird, um den globalen Bedarf für Gesundheitsausgaben zu decken; fordert außerdem eine kontinuierliche voraussagbare und verstärkte Unterstützung des Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria;

29.    fordert die Afrikanische Union (AU) auf, die Abuja-Erklärung von 2001 weiterhin zu unterstützen, wonach alle Länder mindestens 15 % ihres Staatshaushalts für die Gesundheitsversorgung ausweisen sollten, und bedauert, dass nur zwei afrikanische Staaten dieses Versprechen eingehalten haben;

30.    betont, dass die Regierungen der Entwicklungsländer im letzten Jahrzehnt echte Fortschritte bei der Erhöhung ihrer Investitionen in Gesundheit und Bildung gemacht haben, dass aber in einigen Fällen die Versprechungen nicht eingehalten wurden, und fordert diese Regierungen auf, einen Zeitplan aufzustellen, um das Ziel, mindestens 20% des Regierungshaushalts in Bildung und 15% des Regierungshaushalts in Gesundheit zu investieren, zu erreichen;

31.    fordert den Rechnungshof auf, 2008 eine Überprüfung der DCI-Verpflichtung durchzuführen, wonach bis 2009 20% der gesamten öffentlichen Entwicklungshilfe der Kommission für die medizinische Grundversorgung und für Grund- und Sekundarschulen bereitgestellt werden;

PRIORITÄTEN DER MENSCHLICHEN UND SOZIALEN ENTWICKLUNG

32.    weist nachdrücklich auf die Priorität hin zu gewährleisten, dass „schlecht zu erreichende“ Kinder – solche aus von Konflikten betroffenen instabilen Staaten, solche mit Behinderungen, aus entlegenen Gebieten, aus chronisch armen Familien und solche, die aus Gründen der ethnischen Zugehörigkeit ausgeschlossen werden – ihr Recht auf Grundschulbildung wahrnehmen können;

33.    fordert die EU auf, der Bildung in von Konflikten betroffenen instabilen Staaten, die derzeit weniger als ein Fünftel der globalen Hilfe für Bildung erhalten, obwohl dort mehr als die Hälfte der von Bildung ausgeschlossenen Kinder der Welt leben, dringend Aufmerksamkeit zu widmen, und fordert insbesondere das Amt für humanitäre Hilfe der Kommission (ECHO) auf, nach eindeutigen Richtlinien für die ECHO-Unterstützung für Bildung die Soforthilfeaktionen fortzusetzen;

34     fordert die EU auf, Ländern beim Aufbau nationaler Kapazitäten zu helfen, um Lernleistungen zu verfolgen und zu gewährleisten, dass ein erweiterter Zugang zu Bildung gleichbedeutend ist mit Zugang zu hochwertiger Bildung;

35.    bedauert die Tatsache, dass faktisch kein Land in Afrika auf dem Weg ist, die Millenniums-Entwicklungsziele für die Gesundheit von Müttern und Kindern zu erreichen;

36.    stellt fest, dass Fortschritte bei der Bekämpfung der Kindersterblichkeit hinter anderen Millenniums-Entwicklungszielen hinterherhinken, obwohl einfache und kostengünstige Eingriffe, die jedes Jahr Tausende von Todesfällen verhindern könnten, verfügbar sind, und betont, dass die orale Rehydrierungstherapie, mit Insektiziden behandelte Insektenschutzgitter, Stillen und allgemeine Antibiotika für Erkrankungen der Atemwege schätzungsweise 63% der Todesfälle bei Kindern verhindern könnten;

37.    ist der Auffassung, dass die Gesundheitsinfrastruktur eine stabile und langfristige finanzielle Unterstützung aus nationalen Haushaltsmitteln und internationaler Hilfe verdient, damit die Millenniums-Entwicklungsziele im Gesundheitsbereich, wie die Senkung der Kindersterblichkeit durch verstärkten Immunisierungsschutz und der Müttersterblichkeit durch verbesserten Zugang zu gut ausgebildeten Fachkräften, die Unterstützung der Erforschung und Entwicklung neuer Diagnoseformen und Therapien und des Zugang zu ihnen sowie sicheres Trinkwasser und Abwasserentsorgung, ferner eine verstärkte Prävention, Behandlung, Pflege und Unterstützung von an HIV/Aids, Malaria, Tbc und anderen Krankheiten leidenden Menschen bis zum Jahr 2010 erreicht werden, wobei auch Randgruppen und von Infektionskrankheiten am ehesten gefährdete Bevölkerungsgruppen einbezogen werden müssen;

38.    fordert die internationale Gebergemeinschaft auf, den Entwicklungsländern dabei zu helfen, umfassende Aktionsprogramme für das Gesundheitswesen zu entwickeln und umzusetzen und Probleme anzugehen wie zum Beispiel die Notwendigkeit, die nachhaltige Finanzierung der Gesundheitsinfrastruktur und der Löhne zu sichern, Ausbildungsinvestitionen zu erhöhen und einen übermäßigen Braindrain durch die Abwanderung von gut ausgebildeten medizinischen Fachkräften zu vermeiden;

39.    begrüßt die Erklärung von Johannesburg anlässlich der 3. Ordentlichen Tagung der Konferenz der Gesundheitsminister der Afrikanischen Union (AU) vom 9.-13. April 2007 zur Stärkung der Gesundheitssysteme für Gerechtigkeit und Entwicklung als eine wichtige Initiative, um die Gesundheits-MDGs zu erreichen; fordert die EU auf, die AU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der auf dieser Erklärung basierenden Programme zu unterstützen;

40.    fordert die EU auf, bei der Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit weiterhin eine Vorreiterrolle einzunehmen, indem sie die Mittel für die Durchführung des Aktionsprogramms der Internationalen Konferenz über Bevölkerung und Entwicklung (ICPD) nicht kürzt; bedauert, dass Afrika südlich der Sahara, das die höchsten Müttersterblichkeitsraten aufweist, auch die weltweit niedrigste Rate bei der Verwendung von Empfängnis verhütenden Mitteln aufweist (19%), wobei 30% der gesamten Müttersterblichkeit auf dem Kontinent durch unsichere Abtreibungen verursacht werden;

41.    weist darauf hin, dass die UN planen, ein neues Unterziel zum MDG 5 betreffend den allgemeinen Zugang zur sexuellen und reproduktiven Gesundheit anzunehmen, und nimmt deshalb den Aktionsplan von Maputo für die Umsetzung des kontinentalen Politikrahmens für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte 2007-2010, der auf der Sondersitzung der AU-Gesundheitsministerkonferenz vom 18.-22. September 2006 angenommen wurde (Aktionsplan von Maputo), zur Kenntnis;

42.    betont, dass es dringend notwendig ist, geschlechtsspezifische Gewalt in all ihren Formen zu bekämpfen, da Gewalt den Zugang von Mädchen zu Bildung und Gesundheit behindert und außerdem als ein Hauptbeschleuniger für die HIV-Epidemie die Verwirklichung der Gleichstellung in den Entwicklungsländern höchst gravierend behindert;

43.    fordert die Kommission auf, ihr eigenes Engagement bei der Bekämpfung von HIV/AIDS in den Entwicklungsländern zu verstärken und den am stärksten betroffenen Bevölkerungsgruppen einen immer breiteren Zugang zu Präventionsmitteln und präventiven politischen Maßnahmen, zu antiretroviralen Behandlungen und zu an die wachsende Nachfrage angepassten Gesundheitsdienstleistungen (Infrastrukturen, Personal und Arzneimittel) zu erschwinglichen Preisen zu gewährleisten;

44.    stellt fest, dass sämtliche Millenniums-Entwicklungsziele entscheidend davon abhängen, dass die AIDS-Epidemie eingedämmt wird, und fordert die Kommission auf, der Behandlung dieser globalen Epidemie höchste Priorität einzuräumen, indem sie eine verstärkte und umfassende Reaktion unterstützt; weist darauf hin, dass diese Reaktion den allgemeinen Zugang zu bestehenden Präventions- und Behandlungsmaßnahmen ebenso gewährleisten sollte wie angemessene Investitionen in die Entwicklung einer breiten Palette von Präventionstechnologien, einschließlich Mikrobiozide und Impfstoffe; fordert die EU auf, eine erweiterte Beteiligung der Industrie, besser koordinierte wissenschaftliche Bemühungen sowie politische Maßnahmen und Programme zu fördern, die das Testen von neuen Impfstoffen und Mikrobioziden beschleunigen;

45.    fordert die EU auf, die Mittel aufzustocken, um zu gewährleisten, dass Fortschritte in der Grundlagenforschung und der Biomedizin zu neuen und erschwinglichen Arzneimitteln, Impfstoffen und Diagnosemethoden für vernachlässigte Krankheiten führen, um die Entwicklungsphasen von F&E zu unterstützen und die Verwendung neuer Produkte durch vernachlässigte Bevölkerungsgruppen sicherzustellen;

46.    fordert die EU auf, die lückenlose Umsetzung der Doha-Erklärung zum TRIPS-Übereinkommen und zur öffentlichen Gesundheit der WTO-Ministerkonferenz vom 9.‑14. November 2001 zu unterstützen und zu gewährleisten, dass Arzneimittel für diejenigen Entwicklungsländer erschwinglich sind, die im Einklang mit der Erklärung tatsächlich Maßnahmen ergreifen, und fordert die EU ferner auf, technische Hilfe für die Entwicklungsländer bereitzustellen, damit diese Gesundheitsmaßnahmen für die Allgemeinheit in Patentrecht umsetzen;

47.    betont die Notwendigkeit einer umfassenden Überprüfung derjenigen bereits existierenden Systeme, denen es nicht gelingt, das Problem des Zugangs zu Arzneimitteln zu lösen; dazu gehört, der WTO Empfehlungen zu unterbreiten, damit diese ihre für die Ausfuhr von Arzneimitteln im Rahmen von Zwangslizenzen geltenden Regeln, die als Beschluss vom 30. August 2003 bekannt sind, ändern;

48.    weist darauf hin, dass nach einigen Schätzungen 2 Millionen Lehrer und mehr als 4 Millionen medizinische Fachkräfte eingestellt werden müssen, damit Gesundheit und Bildung für alle verwirklicht werden, und dass jedes Jahr 10 Milliarden Euro in Ausbildung und Gehälter für qualifiziertes Lehr- und medizinisches Fachpersonal investiert werden müssen;

49.    fordert die Regierungen der armen Länder auf, in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften die Löhne der vorhandenen medizinischen Fachkräfte und Lehrer auf einem angemessenen Niveau festzusetzen;

50.    fordert die Regierungen der armen Länder auf sicherzustellen, dass die Parlamente und die Bürgerinnen und Bürger bei der Überwachung der Dienstleistungen für die Allgemeinheit vertreten sind und Aufsichtsfunktionen ausüben; fordert ferner, die Beteiligung der Zivilgesellschaft und der lokalen Behörden an Planungs- und Haushaltsverfahren auf lokaler und nationaler Ebene, wozu auch mit den Gebern unterzeichnete Vereinbarungen und Verträge zählen, zu erleichtern;

51.    betont, dass in einigen Ländern der Grad der Unterernährung zunimmt und dass in ganz Afrika im Jahr 2015 schätzungsweise 3,7 Millionen Kinder mehr als heute unterernährt sein werden; fordert die EU auf zu überprüfen und zu bewerten, ob ihre indirekten Investitionen das Problem der Unterernährung wirksam angehen;

52.    fordert die EU-Geber auf, unter Verwendung international vereinbarter Ernährungsindikatoren unverzüglich damit zu beginnen, über Fortschritte bei Nahrungsmittelsicherheit, Sicherheitsnetze und sozialen Schutz, Regierungsführung, Wasser, Abwasserentsorgung und Gesundheit zu berichten;

QUALITÄT DER HILFE UND ARMUT ALS SCHWERPUNKTE DER ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT

53.    beharrt darauf, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten den Verhaltenskodex für die Koordinierung der Geber anwenden, um sicherzustellen, dass Ausgaben und Programme im Gesundheits- und Bildungsbereich besser koordiniert werden und zu gewährleisten, dass von der Entwicklungshilfe vernachlässigte Länder („aid-orphan countries“), einschließlich krisengeschüttelter Länder und instabiler Staaten, stärker in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit rücken;

54.    fordert alle Mitgliedstaaten auf, die in der Pariser Erklärung vereinbarten Grundsätze ohne Abstriche umzusetzen, um die Wirksamkeit der Hilfe zu verbessern, und betont, dass von der EU größere Anstrengungen unternommen werden müssen in Bezug auf gegenseitige Rechenschaftspflicht, Eigenverantwortlichkeit der Partnerländer und Reform der technischen Unterstützung, weil die DAC-Mitgliedstaaten in diesen drei Bereichen in der jüngsten OECD-Grundlagenerhebung zur Umsetzung der Pariser Erklärung schlechte Ergebnisse erzielt haben;

55.    fordert die EU auf, die Partner dabei zu unterstützen, ihre einheimischen Kapazitäten aufzubauen, um ein kohärentes Entwicklungsmanagement anzuführen, da dies weiterhin von zentraler Bedeutung ist, um die legitime Eigenverantwortlichkeit der Länder und die Steuerung ihres eigenen Entwicklungsprozesses zu gewährleisten;

56.    ist der Auffassung, dass Mikrofinanzierungen eines der wichtigsten Instrumente im Kampf gegen die Armut darstellen, da sie die Armen selbst in die Lage versetzen, aktiv an diesem Kampf teilzunehmen;

57.    ist der Auffassung, dass geschlechtsspezifische Prioritäten und Kinderrechte in der gemeinschaftlichen Entwicklungspolitik wieder als Grundrechte und als Teil der im Rahmen des Übereinkommens von Cotonou[9] und anderen Verträgen niedergelegten Kriterien für verantwortungsvolles Regieren in den Vordergrund rücken müssen;

58.    begrüßt die Gender-Partnerschaft für Entwicklung und Frieden der Kommission, die vor kurzem mit dem Ziel auf den Weg gebracht wurde, dass Gender-Fragen bei der Umsetzung und Überprüfung der Pariser Erklärung nicht übergangen werden;

59.    ist der Auffassung, dass die Strategiedokumente zur Armutsbekämpfung (PRSP) und die Länderstrategiepapiere (CSP) wichtige Instrumente zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele sind, dass sie jedoch nach Anhörung der Parlamente in den AKP-Ländern und der Mitgliedstaaten, des Parlaments, der Zivilgesellschaft und der lokalen Behörden entworfen, umgesetzt, überwacht und bewertet werden und stärker auf die Erreichung der MDGs ausgerichtet werden sollten;

60.    zeigt sich besorgt über den Mangel an Flexibilität in der Planung der Kommission, die zu Beginn eines Planungszyklus begrenzte Prioritäten festlegt und dann nicht zulässt, dass neue Bereiche unterstützt werden, auch wenn dies von den Partnerregierungen unmittelbar verlangt wird;

61.    betont, dass es langfristiges Ziel der Entwicklungszusammenarbeit sein muss, die Voraussetzungen für eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung zu schaffen; unterstreicht in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, öffentlich-private Partnerschaften für Wachstumsinitiativen zu fördern, einschließlich Unterstützungsmaßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen, um die Produktivität und die Beschäftigung anzukurbeln;

62.    betont das große Potenzial von ausländischen Direktinvestitionen für Entwicklung, nachhaltiges Wirtschaftswachstum, den Transfer von Know-how, Unternehmergeist, Technologie und die Schaffung von Arbeitsplätzen; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung eines transparenten, berechenbaren und günstigen Investitionsklimas, in dem die Bürokratie für die Wirtschaft minimiert wird, Eigentumsrechte geachtet, der Wettbewerb gefördert und eine solide makroökonomische Politik angestrebt werden;

63.    fordert Geber wie Empfänger auf, bessere Daten für die Umsetzung und Überprüfung der MDGs zu liefern;

64.    fordert die Kommission auf zu gewährleisten, dass, wenn Mittel für Infrastrukturen ausgegeben werden, die Armutsbekämpfung weiterhin im Mittelpunkt aller Projekte steht;

65.    räumt ein, dass die derzeitigen EU-Mittel und Fazilitäten, wie die Infrastrukturfazilität, die Wasserfazilität, die Energiefazilität, wichtige Angelegenheiten behandeln, stellt jedoch in Frage, ob sie im einzelnen oder zusammengenommen eine bedeutsame auf die MDG ausgerichtete Unterstützung ausmachen;

66.    fordert die EU auf, ihre Partnerschaften mit den Entwicklungsländern zu verbessern, damit die gegenseitige Rechenschaftspflicht und beiderseitige Verpflichtungen durch verlässliche Bezugsgrößen und Fristen für eine Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe gestärkt werden, um die Planung der Empfängerländer in Bezug auf höhere öffentliche Investitionen zu erleichtern;

67.    betont, dass alle Mittel eingesetzt werden müssen, um die MDGs zu erreichen, und dass dies möglichst umfassende Partnerschaften mit den Beteiligten erfordert, insbesondere den nationalen Parlamenten, der Zivilgesellschaft und den lokalen Behörden der Entwicklungsländer sowie privaten Partnern;

68.    ist zuversichtlich, dass im Rahmen der Ausarbeitung der gemeinsamen Strategie Afrika‑EU eine Einigung darüber erzielt wird, wie wichtig es ist, die MDG-Zielvorgaben bis 2015 zu erfüllen;

ALLGEMEINE BUDGETHILFEN

69.    beharrt darauf, das die EU und die Partnerregierungen gewährleisten, dass Haushaltszuschüsse stets die Form von sektorspezifischen Haushaltshilfen annehmen, bei denen die Gelder einem spezifischen Sektor, in dem die Mittel ausgegeben werden sollten, zugewiesen werden; beharrt ferner darauf, armutsbezogene Ziele zugrunde zu legen, die den Output der politischen Maßnahmen statt den unmittelbaren Haushaltsinput und –output messen sowie Mechanismen und Überwachungsinstrumente einzuführen, die sicherstellen, dass ein angemessener Anteil der allgemeinen Budgethilfe für Grundbedürfnisse, insbesondere Gesundheit und Bildung, ausgegeben wird und betont, dass dies Hand in Hand gehen muss mit dem Aufbau der Institutionen; unterstreicht, dass ein Anteil von 0,5% der gewährten Haushaltszuschüsse ausschließlich für Kontrolleure aus der Zivilgesellschaft reserviert werden sollte;

70.    fordert die EU auf, eine kohärente MDG-Verwaltung der allgemeinen Haushaltszuschüsse quer durch die einzelnen Teile der Exekutive und der Legislative zu unterstützen und die Überwachung der Haushaltszuschüsse durch Parlament, Zivilgesellschaft und lokale Behörden zu unterstützen, um eine starke und deutliche Verknüpfung von Hilfen aus Haushaltszuschüssen mit der Erreichung der MDGs zu gewährleisten;

71.    fordert eine Beteiligung der nationalen Parlamente und der Zivilgesellschaft bei einer wirksamen Haushaltskontrolle in Form von Erhebungen zur Rückverfolgung öffentlicher Ausgaben (PETS), die auf der Grundlage von Kriterien des OECD-DAC einen detaillierten Vergleich zwischen „Input“ und „Output“ anstellen;

72.    fordert die EU auf, den Anteil der Hilfe, die durch direkte Haushaltszuschüsse geleistet wird, für diejenigen Länder aufzustocken, die Beweise für gute Regierungsführung, die Achtung der Menschenrechte und die Grundsätze der Demokratie geliefert haben;

73.    betont, dass Budgethilfe in ihrer üblichen Form im wesentlichen eine weitere kurzfristige Vereinbarung zwischen Gebern und Regierungen darstellt, wobei wenige Vereinbarungen länger als drei Jahre laufen, und fordert die Geber auf, die Dauer der von ihnen eingegangenen Verpflichtung nach Möglichkeit gemäß den von der Kommission für „MDG-Verträge“ vorgeschlagenen Leitlinien – unter Einbeziehung sechsjähriger Verpflichtungen und eindeutiger Abmachungen – zu verlängern und Klarheit darüber zu schaffen, wann und wie solche Zuschüsse ausgesetzt werden würden;

74.    fordert die Länder auf, sich eingehend mit den Auswirkungen allgemeiner Budgethilfen auf die Gleichstellung von Frauen und die Beziehungen zwischen den Geschlechtern zu befassen, weil allgemeine Aufstockungen der Finanzmittel den ungleichen Zugang und Status von Randgruppen, einschließlich Frauen und Menschen mit Behinderungen, nicht automatisch beseitigen;

REGIERUNGSFÜHRUNG

75.    erinnert daran, dass das Abkommen von Cotonou den Rahmen für einen Dialog zwischen der EU und den AKP-Staaten über Themen der Staatsführung bietet, und fordert die EU auf, diesen Rahmen zu verstärken statt mit neuen Initiativen, Strategien und politischen Maßnahmen aufzuwarten;

76.    bedauert, dass das Governance-Instrument der Kommission, das als Anreiz-Reserve für Budgethilfe vorgestellt wird, die MDGs auf nur einen von 23 Indikatoren reduziert neben anderen Indikatoren wie Liberalisierung des Handels, Bekämpfung von Terrorismus und Einwanderung, die für die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele unwichtig sind, und ist der Auffassung, dass das Governance-Instrument die Verpflichtung des Partnerlandes, die MDGs umzusetzen, in den Mittelpunkt rücken sollte;

77.    fordert die Kommission dringend auf, die im Rahmen der Überprüfung des Governance-Profils 2008 gebotene Gelegenheit zu nutzen, um die Ansichten europäischer und afrikanischer Parlamente und Organisationen der Zivilgesellschaft wie auch der Mitgliedstaaten und der afrikanischen Regierungen anzuhören und ihr Governance-Konzept entsprechend anzupassen;

FRIEDEN UND SICHERHEIT

78.    erinnert daran, dass Frieden und Sicherheit für die Erreichung der MDGs von elementarer Bedeutung sind und fordert daher die EU nachdrücklich auf zu gewährleisten, dass ihre Entwicklungspolitik eine positive Auswirkung auf die Friedenskonsolidierung hat;

79.    erinnert an die Verpflichtung, Konfliktsensitivität in allen politischen Maßnahmen und Instrumenten der EU durchgängig zu berücksichtigen, wie dies im Göteborg-Programm zur Verhütung gewaltsamer Konflikte von 2001 befürwortet wurde, und fordert die EU auf, die zuletzt angenommenen Instrumente zur Konfliktprävention umzusetzen, wie z.B. die EU-Strategie für Kleinwaffen und leichte Waffen, den EU-Politikrahmen für die Reform des Sicherheitssektors und das gemeinsame EU-Konzept für Abrüstung, Demobilisierung und Reintegration (DDR);

80.    begrüßt die Tatsache, dass ein Vertrag über den Waffenhandel jetzt von 80% der Regierungen der Welt unterstützt wird, und drängt die EU, ihren Part bei der Gewährleistung zu übernehmen, dass es einen rechtsverbindlichen internationalen Vertrag geben kann;

HANDEL

81.    fordert die EU zu einer kohärenten Politik auf, bei der Handels- und Fischereipolitik und Entwicklungszusammenarbeit mit der gemeinsamen Agrarpolitik abgestimmt werden, um direkte oder indirekte negative Auswirkungen auf die Wirtschaft der Entwicklungsländer zu vermeiden;

82.    betont, dass die Handelsöffnung eine der wirksamsten Triebkräfte für Wirtschaftswachstum sein kann, dass sie jedoch durch innenpolitische Maßnahmen zur Umverteilung und im sozialen Bereich ergänzt werden muss, damit die Armut verringert wird;

83.    hebt das Versprechen der Doha-Entwicklungsrunde und die Notwendigkeit eines fairen und gerechten, auf Regeln beruhenden internationalen Handelssystems hervor, das die Handelsungleichgewichte im Welthandel korrigiert, insbesondere, wenn es um Afrika geht; fordert die EU auf, die größten Anstrengungen zu unternehmen, um aus der Sackgasse bei den WTO-Verhandlungen herauszukommen;

84.    stellt fest, dass die EU nach Aussagen des Vorsitzenden der in eine Sackgasse geratenen Doha-Runde in Betracht ziehen muss, ihre den Handel verzerrenden Agrarexportsubventionen um schätzungsweise 70% zu kürzen, um ein der Entwicklung förderliches Abkommen zu erleichtern, und dass eine Einigung über Subventions- und Zollsenkungen herbeigeführt werden muss, damit die Verhandlungen Ende 2007 abgeschlossen werden können;

85.    ist der Auffassung, dass fairer Handel ein wichtiges Instrument beim Aufbau eines nachhaltigen Handels mit fairem Einkommen für die Erzeuger in den Entwicklungsländern darstellt; fordert die Kommission auf, auf die Entschließung des Parlaments zu fairem Handel und Entwicklung mit einer Empfehlung zu reagieren, um den fairen Handel zu unterstützen, wie dies in Ziffer 1 und 2 der Entschließung skizziert wird;

86.    fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass ihre Handelsabkommen zur Erreichung der MDGs beitragen statt sie zu behindern; insbesondere sollte sie sicherstellen, dass die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) Instrumente für die Entwicklung der AKP und die Beseitigung der Armut darstellen;

87.    ist der Auffassung, dass Bestimmungen über geistiges Eigentum von den Verhandlungen über WPA und Freihandelsabkommen (Free Trade Agreements - FTAs) ausgenommen werden sollten, insbesondere TRIPs-Plus-Bestimmungen, die über das TRIPs-Übereinkommen hinausgehen, wie z.B. Datenschutz und Einschränkungen aufgrund von Zwangslizenzen;

88.    ist der Auffassung, dass alle AKP-Länder ein eindeutiges Recht haben müssen, zu entscheiden, ob sie die Verhandlungen über den Handel mit Waren hinaus ausweiten wollen; fordert die Kommission auf zu gewährleisten, dass Rechte des geistigen Eigentums und die „Singapur-Themen“ (Wettbewerbspolitik, öffentliches Beschaffungswesen und Investitionen) vom Verhandlungstisch genommen werden, falls die AKP-Länder über diese Themen nicht zu verhandeln wünschen;

89.    nimmt jüngste Studien der UNCTAD u. a. zur Kenntnis, die nachweisen, dass eine Handelsliberalisierung auf breiter Front in den am wenigsten entwickelten Ländern wenig Wirkung auf die Ziele einer nachhaltigen und erheblichen Verringerung der Armut hatte und zu einem Niedergang der Terms of Trade der Entwicklungsländer, insbesondere der afrikanischen Länder, geführt hat, und fordert die EU auf, eine nachhaltige aufrichtige Kampagne in die Wege zu leiten, um die Exportkapazität dieser LDC durch Förderung der technischen Hilfe tatsächlich zu erhöhen, um physiosanitäre Standards, Eigentumsrecht, unternehmerische Fähigkeiten und Programme zur Wertschöpfung auszubauen;

90.    fordert die Kommission auf, ihre Kooperations- und Handelspolitik soweit wie möglich anzupassen, um den Regierungen der Entwicklungsländer zu helfen, öffentliche Dienstleistungen, insbesondere solche, die den Zugang der gesamten Bevölkerung zu Trinkwasser, Gesundheitsdienstleistungen, Bildung und Verkehr gewährleisten, aufrecht zu erhalten und auszubauen;

91.    dringt darauf, dass die Tatsache umfassend berücksichtigt werden sollte, dass AKP‑Länder häufig stark von Rohstoffen abhängig sind, die besonders anfällig für Preisschwankungen und Zollprogression sind, und betont die Bedeutung der Diversifikation, die Entwicklung verarbeitender Industrien und KMU in diesen Ländern;

92.    betont die Bedeutung des Aufbaus von Kapazitäten zum einen für den Handel und den Bedarf an zusätzlichen EU-Mitteln, um die Fähigkeit der AKP-Länder zu vergrößern, Bedürfnisse und Strategien zu ermitteln, zu verhandeln und die regionale Integration zu unterstützen, und zum andern für die Diversifizierung und die Vorbereitung auf die Liberalisierung durch Zuwächse bei der Produktion, der Versorgung und der Handelskapazität und durch Ausgleich der Anpassungskosten, wobei es auch gilt, die Fähigkeit dieser Länder zu verbessern, Investitionen anzuziehen;

93.    fordert die Kommission auf, ihre handelsbezogene Hilfe aufzustocken, um den Aufbau von Kapazitäten zu unterstützen, der von fundamentaler Bedeutung ist, wenn die ärmsten Länder in der Lage sein sollen, sich dem aufgrund der Marktliberalisierung verschärften Wettbewerb zu stellen;

94.    besteht darauf, dass – im Einklang mit AKP-Forderungen, dass WPA-Anpassungen getrennt vom 10. EEF und zusätzlich zu diesem zu finanzieren sind –, Mittel für die handelsbezogene Hilfe zusätzlich zu den im Rahmen des 10. EEF ausgewiesenen Mitteln bereitgestellt werden müssen;

KLIMAWANDEL

95.    fordert die EU nachdrücklich auf, weiterhin eine führende Rolle bei der Förderung saubererer und effizienterer Konzepte für eine nachhaltige und kohlenstoffarme Entwicklung zu spielen;

96.    hebt hervor, dass arme Gemeinschaften in den Entwicklungsländern am wenigsten zum Klimawandel beigetragen haben, dessen Auswirkungen jedoch am heftigsten zu spüren bekommen werden, und fordert die EU auf, genügend Geld zur Verfügung zu stellen, um die Entwicklungsländer in die Lage zu versetzen, sich gegen den Anstieg des Meeresspiegels und die vermehrte Heftigkeit und Häufigkeit extremer meteorologischer Phänomene wie Dürren, schwere Stürme, Hochwasser usw. zu wappnen wie auch Probleme im Bereich der Gesundheit, der Nahrungsmittelerzeugung und der Wasserversorgung zu verfolgen, die die Entwicklung gefährden würden und zu Migration in großem Maßstab und Sicherheitsrisiken führen können;

97.    fordert die EU auf, erhebliche Mittel bereitzustellen, um die armen Länder in die Lage zu versetzen, sich an den Klimawandel anzupassen, und betont, dass dieses Geld nicht einfach nur von bestehenden Hilfsfonds abgezweigt werden darf und dass die Zahlungen zusätzlich und ergänzend sein sollten; ist des weiteren der Auffassung, dass ein signifikanter Teil der durch die Versteigerung von Zuteilungen im Rahmen des Emissionshandelssystems und der Besteuerung von Kohlenstoff erzielten Einkünfte verwendet werden sollte, um eine saubere Entwicklung in den Entwicklungsländern zu finanzieren;

98.    betont, dass Anpassung nicht nur als humanitäre Angelegenheit oder als eine Priorität allein im Zusammenhang mit der Klimakonvention behandelt werden darf; weist nachdrücklich darauf hin, dass Risikominderung und Klimaschutzmaßnahmen in die übergreifende Entwicklungsagenda sowie in die PRSPs und in die LSP aufgenommen werden müssen;

99.    fordert die EU auf, Soforthilfemaßnahmen einzuführen, die es armen Ländern ermöglichen, patentierte saubere Entwicklungstechnologie herzustellen, die dazu beitragen, den Energiemangel zu bekämpfen und das Problem zu vermeiden, dass die Emissionen in armen Ländern, sobald ihre Wirtschaft wächst, rasch ansteigen;

100.  betont, dass, obwohl Energie in der Millenniumserklärung nicht ausdrücklich erwähnt wird, die Bereitstellung moderner Energiedienstleistungen für die Armen eine entscheidende Voraussetzung ist, um die MDGs zu erfüllen; weist darauf hin, dass die Voraussetzungen für erneuerbare Energietechnologien in vielen Entwicklungsländern ausgezeichnet sind und einen wirksamen Weg darstellen, die steigenden Ölkosten und den Energiebedarf in den Griff zu bekommen und zugleich weitere schädliche Klimaauswirkungen zu vermeiden; bedauert, dass von der EU unzureichende Finanzmittel bereitgestellt wurden, um die Herausforderung des Energiemangels zu bewältigen; betont zu diesem Zweck die Notwendigkeit zusätzlicher Hilfsmittel wie auch einer verstärkten Unterstützung von Privatinvestitionen in erneuerbare Energietechnologien;

MILLENNIUMS-ENTWICKLUNGSZIELE — DIE AGENDA FÜR DIE ZEIT DANACH

101.  hebt hervor, dass, sofern die Millenniums-Entwicklungsziele erreicht werden, der Anteil der in Armut lebenden Menschen innerhalb eines Jahrzehnts halbiert sein wird, was ein riesiger Erfolg ist; hebt aber gleichfalls hervor, dass Hunderte von Millionen der allerärmsten und am meisten gefährdeten Menschen ihrer chronischen Armut nicht werden entrinnen können;

102.  fordert die EU auf, ein Datum für die Einigung über eine Strategie zur Beseitigung der Armut nach 2015 festzusetzen;

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103.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitrittsländer, der Interparlamentarischen Union, den Vereinten Nationen und dem Entwicklungshilfeausschuss der OECD zu übermitteln.

  • [1]  ABl C 33 E vom 9.2.2006, S. 311.
  • [2]  ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
  • [3]  An diesem Tag angenommene Texte, P6_TA(2005)0445.
  • [4]  ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41.
  • [5]  Erschienen im März 2007, ISBN-Nr. 9789264031050.
  • [6]  An diesem Tag angenommene Texte, P6_TA(2006)0141.
  • [7]  An diesem Tag angenommene Texte, P6_TA(2007)0043.
  • [8]  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0320.
  • [9]  Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet in Cotonou am 23. Juni 2000 (ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3), geändert durch das Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens, unterzeichnet in Luxemburg am 25. Juni 2005 (ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27.).

BEGRÜNDUNG

VORBEMERKUNG

Die Millenniums-Entwicklungsziele (MDGs) sind zeitgebundene, messbare Ziele für die globale Partnerschaft. Auch wenn viele Teile der Welt bereits deutliche Fortschritte bei der Erreichung der MDGs gemacht haben, so bleibt das südlich der Sahara gelegene Afrika doch weit abgeschlagen und ist nach wie vor die ärmste Region der Welt.

HILFE

2005 verpflichtete sich die EU-15, bis 2015 den Anteil der Öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) auf 0,7% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erhöhen, wobei bis 2010 als Zwischenziel ein Anteil von 0,56% angestrebt wird. Mindestens die Hälfe der geplanten Erhöhung von 26,5 Milliarden € auf 50 Milliarden € soll Afrika zugute kommen. Die Europäische Kommission hat bei ihrer Bewertung der EU-Strategie für Afrika bereits festgestellt, dass diese Ziele erreicht werden.

Es sei jedoch angemerkt, dass die ODA 2005 wegen der umfangreichen Schuldenerlassmaßnahmen des Pariser Clubs außergewöhnlich hoch gewesen sind. Die bilaterale Hilfe für das südlich der Sahara gelegene Afrika stieg 2006 real um 23% auf 21 Milliarden €. Lässt man jedoch den Schuldenerlass für Nigeria außer Acht, betrug der Anstieg der bilateralen Hilfe für die Region lediglich 2%. Die von der OECD verwendeten Berechnungsverfahren erlauben es den Gebern nämlich, den Nominalwert des Schuldenerlasses als Hilfe zu verbuchen, während ein Schuldenerlasse in Wirklichkeit keinerlei Transfer neuer Mittel für die Entwicklung bedeutet. Gemäß dem Monterrey-Konsens sollte der Schuldenerlass bei allen Zahlen, die ein klares Bild von der Höhe der tatsächlichen Hilfe für Afrika geben sollen, unberücksichtigt bleiben.

Die MDGs werden auf keinen Fall erreicht, solange die ärmsten Entwicklungsländer nicht mehr Hilfe erhalten, mit denen sie die Mobilisierung einheimischer Mittel ergänzen können. Die Vereinten Nationen, die Afrikanische Union, die G8 und die EU müssen sich unbedingt mit den laufenden Schätzungen auseinandersetzen, wonach die Geber etwa 4,7 Milliarden € pro Jahr bereitstellen müssen, um das angestrebte Ziel von18,7 Milliarden € an tatsächlichen Mitteln für Afrika bis 2010 zu erreichen.

Es bedarf auch größerer Anstrengungen, um das in der Pariser Erklärung vorgesehene Abkommen zur Wirksamkeit der Hilfe umzusetzen, das eine umfangreiche und langfristig verlässliche Finanzierung garantieren würde.

Ein weiterer Faktor sollte berücksichtigt werden, nämlich die wachsende Zahl von Gebern außerhalb des DAC, einschließlich Russland, China und einigen EU-Mitgliedstaten. Ihre Beteiligung sollte in Betracht gezogen werden, insbesondere der Einfluss einiger dieser Staaten auf Regierungsführung, Wirtschaftspolitik und Transparenz.

MEHR MITTEL FÜR ENTWICKLUNG

Bei der grundlegenden Überprüfung der EG-Ausgaben ab 2008 müssen die Entwicklungsausgaben angemessen berücksichtigt werden.

Außerdem sollten innovative Finanzierungsquellen als alternative Geldquellen erschlossen werden, um die öffentliche Entwicklungshilfe zu ergänzen. Die Obligationen der Internationalen Finanzfazilität für Immunisierung haben mit Hilfe der Globalen Impfkampagne für Kinder (Global Alliance for Vaccines and Immunisation — GAVI) 0,75 Milliarden € erbracht. Die französische Abgabe auf Flugtickets soll 187 Millionen € einbringen. Acht afrikanische Staaten und vier Industrieländer haben erste Schritte in Richtung auf Erhebung einer Flugticketsteuer unternommen.

Da sowohl der EU-Haushalt als auch der bis nunmehr 2013 geltende zehnte Europäische Entwicklungsfonds (EEF) nur geringe Steigerungsraten aufweisen, muss eine Aufstockung der Mittel wahrscheinlich mittels bilateraler Finanzierungspakete der Mitgliedstaaten erfolgen, was eine proportionale Verringerung des Umfangs der EU-Hilfe gegenüber den von den einzelnen Mitgliedstaaten erbrachten Leistungen bedingt. Die Mitgliedstaaten sollten Strategien entwickeln, die sie in die Lage versetzen, mehr Geld über die Kommission fließen zu lassen. Eine Empfehlung lautete, einen eigenen, transparent und rechenschaftspflichtig verwalteten MDG-Fonds einzurichten, der sich auf die Armutsverringerung in allen armen Ländern konzentriert.

SCHULDENERLASS

Das Versprechen von Gleneagles, den hoch verschuldeten armen Ländern (Heavily Indebted Poor Countries — HIPC)100% ihrer Schulden zu erlassen, wurde erfüllt. Sierra Leone war das siebzehnte Land, das Ende 2006 den „Completion Point“ der HIPC- Initiative erreichte. Acht Länder haben den so genannten „Entscheidungspunkt“ erreicht und weitere acht den „Vorentscheidungspunkt“. Im Zuge des Schuldenerlasses konnten in Afrika 420 Millionen € in Sozialausgaben umgelenkt werden; so wurde in zahlreichen Ländern beispielsweise das Schulgeld abgeschafft.

HANDEL

Die AU hat die internationale Gemeinschaft aufgerufen, „faire und gerechte Handelssysteme aufzubauen und den Zugang zu ihren Märkten zu erleichtern“. Wenn die EU in der Doha-Runde als geschlossener Handelsblock auftritt, ist dies auf jeden Fall das Gebiet, auf dem Europa die größten Veränderungen bewirken kann.

Auf internationaler Ebene und der Ebene der Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen müssen die Bedingungen für den Marktzugang, technische Handelshindernisse und restriktive Herkunftsregeln ebenso angesprochen werden wie ernsthafte Kapazitätsengpässe.

KLIMAWANDEL

Der zwischenstaatliche UN-Ausschuss zum Klimawandel hat hervorgehoben, dass die ärmsten Länder, die am wenigsten zum Klimawandel beigetragen haben, am ärgsten von diesem Phänomen betroffen sind.

Die EU hat sich bereits verpflichtet, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 20% zu senken und diesen Beitrag auf 30% zu erhöhen, wenn sich andere Industriestaaten dieser Initiative anschließen. Die Geber haben ihre Mittel für Umweltprogramme zwischen 2000 und 2005 ebenfalls erhöht, doch bedarf es weiterer Zuwächse, um arme, gefährdete Länder in die Lage zu versetzen, sich auf den Anstieg des Meeresspiegels, Hungersnöte, vermehrte Dürreperioden und zunehmende Extremwetterlagen einzustellen. Die EU sollte mit den Entwicklungsländern außerdem Gegenmaßnahmen entwickeln und für den Transfer von sauberen, energiesparenden und effizienten Technologien sowie Investitionen sorgen, die mit einem möglichst geringen Kohlendioxidausstoß verbunden sind.

ZUGANG ZU BILDUNG

Die Fortschritte im Hinblick auf das Millenniums-Entwicklungsziel allgemeine Bildung sind laut Auskunft der Weltbank ermutigend, doch gilt es, weiteren 50 Millionen afrikanischen Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen, wenn das Ziel bis 2010 erreicht werden soll. Das erste MDG-Ziel zur Gleichstellung — um die Bildungskluft zwischen den Geschlechtern zu schließen — sollte 2006 erreicht werden und wurde bereits verfehlt.

Sowohl die Unesco als auch die „Fast Track Initiative“ (FTI) der Weltbank stellen fest, dass es neuer Strategien bedarf, damit „schwer erreichbare“ Kinder — dazu zählen Kinder mit Behinderungen oder solche aus entlegenen Gebieten, aus chronisch armen Familien oder aus ethnischen Gründen ausgeschlossene Kinder — ihr Recht auf Grundbildung wahrnehmen können.

Auch die Qualität der Bildung muss verbessert werden, und die Unesco hat davor gewarnt, dass die Zahl der Grundschullehrkräfte im südlich der Sahara gelegenen Afrika bis 2015 von 2,4 Millionen auf 4 Millionen aufgestockt werden muss, um eine hochwertige allgemeine Grundbildung sicherzustellen. Internationale Anstrengungen sind auch nötig, um den Ländern beim Aufbau nationaler Kapazitäten zu helfen, um Lernergebnisse zu steuern und zu überwachen.

Internationale Partner müssen nun daran arbeiten, die aktuelle Gesamtfinanzierungslücke von rund 5,3 € jährlich zu füllen. Wir sollten der Kommission zu dem Vorschlag gratulieren, die EU-Geber im Mai 2007 zusammenbringen zu wollen, um Verpflichtungen für die Grundbildung zu vereinbaren.

ZUGANG ZU GESUNDHEITLICHER GRUNDVERSORGUNG UND BEKÄMPFUNG VON KRANKHEITEN

Die Behandlung bestimmte Krankheiten verbessert sich, doch sind die Gesundheitssysteme so schwach, dass Fortschritte bei der Verringerung von Kinderkrankheiten und der Säuglings-, Kinder- und Müttersterblichkeit verzweifelt gering sind. Millionen von Kindern sterben, obwohl einfache, preiswerte Präventionsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Auch sterben Millionen Frauen bei der Geburt oder aufgrund von Schwangerschaftskomplikationen. Die Müttersterblichkeit beträgt in Afrika schockierende 1 zu 6.

Die Migration des afrikanischen Gesundheitspersonals trägt zu diesen Problemen bei. Oxfam geht davon aus, dass in 12 Staaten des südlich der Sahara gelegenen Afrika lediglich 10 Prozent der Bevölkerung Zugang zu medizinischen Fachkräften haben.

Die Gesamtausgaben für Gesundheit sind zwischen 1990 und 2002 von 4,1% auf 5,6% des BIP gestiegen, doch stagnierten in einigen Ländern die nationalen Ausgaben oder gingen gar zurück. Es bleibt ein großes Defizit in Bezug auf den Finanzbedarf zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele im Gesundheitssektor, wobei die konservativen Schätzungen der Weltbank zwischen 18,7 Milliarden und 37,5 Milliarden € jährlich liegen. Um es noch einmal zu wiederholen, der Welthilfsfonds bedarf einer umfangreichen, verlässlichen und langfristigen Finanzierung.

Derzeit werden mehr als 90% der Forschungsmittel im Gesundheitssektor für Krankheiten aufgewendet, die lediglich zehn Prozent der Weltbevölkerung betreffen. Patentsysteme mögen in entwickelten Ländern als Anreiz für Forschung und Entwicklung gewirkt haben; dies trifft jedoch nicht zu für die vernachlässigten Krankheiten der Armen.

In Abuja haben sich die afrikanischen Regierungen 2000-2001 verpflichtet, mindestens 15 % ihrer Staatshaushaltes für die Gesundheitsversorgung auszugeben. Seither haben nur einige wenige afrikanische Staaten Gesundheitssysteme in ihren zentralen Entwicklungsrahmen berücksichtigt und nur zwei, Botswana und Gambia, die Abuja-Verpflichtungen eingehalten.

EIN AUF RECHTEN AUFBAUENDER ANSATZ ZUR ERREICHUNG DER MDGS

Der Weltentwicklungsbericht zu Chancengleichheit und Entwicklung 2006 nennt die Ungleichheit der Geschlechter eine „archetypische Ungleichheitsfalle“. Diese Ungleichheit spiegelt sich in der geringeren Leistung von Frauen und Mädchen bei vielen Millenniums-Entwicklungszielen wieder. Die zementierte Diskriminierung von Frauen ist nach wie vor ein Haupthindernis für die Art von Fortschritt, der die Umsetzung der MDGs ermöglicht.

Die Afrikanische Union hat eine Charta der Rechte von Frauen in Afrika unterzeichnet. Die EU hat sich verpflichtet, bei all ihren Maßnahmen, einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit, die Gleichstellung der Geschlechter zu fördern. Die EU hat ferner die Erklärung von Beijing unterzeichnet; alle Mitgliedstaaten sind dem Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen (CEDAW) beigetreten.

Das Leben von Frauen zu retten bedeutet, dass sie allgemeinen Zugang zu Leistungen im Zusammenhang mit der sexuellen und reproduktiven Gesundheitsversorgung und Familienplanung sowie zu einer Versorgung während und nach der Schwangerschaft erhalten. Die EU begrüßt die während der Internationalen Konferenz zu Bevölkerung und Entwicklung in Kairo eingegangenen Verpflichtungen und will bei den Rechten auf sexuelle und reproduktive Gesundheit weiterhin eine Vorreiterrolle spielen, indem sie keinerlei Abstriche an den Mitteln für Leistungen im Zusammenhang mit der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und damit verbundenen Rechten vornimmt.

Ebenso wie die Gleichstellung der Geschlechter sind die Rechte der Kinder und von Menschen mit Behinderungen ein Querschnittsthema und sollten bei allen Maßnahmen und Programmen berücksichtigt werden.

FRIEDEN UND SICHERHEIT

Nur wenige Länder machen Fortschritte bei der Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele, im Allgemeinen solche, die sich in einer Krise befinden oder einen Konflikt überstanden haben. In diesen Fällen erweist sich die Koordinierung der Sicherheits- und Stabilisierungsmaßnahmen, der humanitären Hilfe und langfristiger Entwicklungsanstrengungen als ebenso wichtig wie Konfliktverhütungsmechanismen.

Die EU muss friedensschaffende Maßnahmen unterstützen, jedoch auch dringend gegen Kleinwaffen vorgehen und das internationale Waffenkontrollabkommen unterstützen.

REGIERUNGSFÜHRUNG

Die AU hat auf ihrem Gipfel im Januar 2007 eine Charta zu Demokratie, Wahlen und Regierungsführung angenommen und einen afrikanischen Peer-Review-Mechanismus ins Leben gerufen. Es muss noch einiges getan werden, aber Ghana und Ruanda haben beispielsweise auf die Ergebnisse der Überprüfung ihrer Länder reagiert und Maßnahmen ergriffen. Die Beteiligung der Zivilgesellschaft und des Parlaments bedarf der Förderung, ebenfalls die politische Beteiligung von Frauen. Korruption und Bestechung sind weiterhin ein Problem; es sei jedoch angemerkt, dass die Initiative für Transparenz in der Rohstoffindustrie (Extractive Industries Transparency Initiative) einen großen Schritt nach vorn darstellt.

Die EU wird eine Reihe von Regierungsführungsprogrammen im Rahmen der EU-Afrika-Strategie unterstützen; laut dem Partnerschaftsabkommen von Cotonou sind beide Seiten für das Thema Regierungsführung verantwortlich.

BUDGETHILFE

Während die Budgethilfe für AKP-Staaten in den letzten Jahren fast ein Viertel der Gemeinschaftshilfe ausgemacht hat, möchte die Kommission diesen Anteil im Rahmen des zehnten EEF auf mehr als 50% steigern. Es ist daher von Belang, dass Mechanismen und Kontrollinstrumente existieren, um sicherzustellen, dass Mittel, die in den allgemeinen Haushalt fließen, Anstrengungen zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele direkt unterstützen.

Entwicklungsländer brauchen Unterstützung, um eigene Kapazitäten aufzubauen, die für ein kohärentes Entwicklungsmanagement sorgen. Ein Schlüsselproblem ist insbesondere in Afrika die Aufnahmekapazität — die zentrale Funktion dieses Faktors für die Erreichung der MDGs muss unbedingt anerkannt werden.

Die Geber sollten auch den Aufbau der Parlamente finanzieren, um die Budgets und Maßnahmen ihrer Regierungen zu kontrollieren. Auch die Aufsichtsfunktion der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung (PPV) muss gestärkt werden, da ihre Arbeit die rechtlich bindenden und vertraglichen Beziehungen zwischen den Abgeordneten des Europäischen Parlaments und der AKP-Staaten umfasst.

NATIONALE STRATEGIEN ZUR ERREICHUNG DER MILLENNIUM-ENTWICKLGUNSZIELE

Nach Berichten des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) haben mindestens 19 Staaten eine Bewertung des MDG-Bedarfs abgeschlossen, weitere 55 führen sie gerade durch. Bisher hat jedoch noch kein einziges Land mit niedrigem Einkommensniveau in Afrika die versprochene Hilfe von der internationalen Gemeinschaft zur Durchführung dieser Strategien erhalten.

EU, UN und die Finanzinstitutionen müssen die Regierungen dabei unterstützen, ihre bisherigen Entwicklungsstrategien — wie die Strategiedokumente zur Armutsbekämpfung — im Rahmen umfassender Mitwirkungsprozesse mit den MDGs in Einklang zu bringen und die versprochene Förderung der weiteren Entwicklung als Teil der nationalen Entwicklungsstrategien zu verwirklichen.

ARMUT ALS SCHWERPUNKT DER EU-ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT

Sowohl der Europäische Entwicklungskonsens als auch Artikel 19 des Übereinkommens von Cotonou und das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit (DCI) räumen der Verringerung und Ausrottung der Armut oberste Priorität bei der Zusammenarbeit der Gemeinschaft mit den Entwicklungsländern ein. Das Europäische Parlament ist besorgt angesichts der Tatsache, dass sich die Gemeinschaftshilfe für Verkehr und andere Infrastrukturprojekte im Jahr 2005 auf rund 817 Millionen € belief, während für Bildung und Gesundheit nur 185 bzw. 239 Millionen € ausgegeben wurden — obwohl eine Analyse der gegenwärtigen Ausgaben für diese Sektoren im Rahmen der Budgethilfe schwierig ist. Es ist wichtig, dass die EG-Hilfe für den Verkehrssektor in einem klaren und deutlichen Zusammenhang mit der Armutsverringerung stehen sollte.

Es wird befürchtete, dass es, obwohl zu den Kriterien für die Gemeinschaftshilfe Menschenrechte und Demokratie zählen, auch Elemente gibt, die die wirtschaftlichen und geopolitischen Interessen Europas in den Planungsprozess einfließen lassen. Nationale und regionale Entwicklungsmaßnahmen dürfen nicht von den strategischen Interessen der Geber bestimmt sein, sondern müssen von der Bevölkerung selbst demokratisch beschlossen werden; ihre jeweiligen Regierungen müssen dafür im Rahmen demokratischer Institutionen Rechenschaft ablegen.

Das Europäische Parlament wünscht sich einen flexibleren und anpassungsfähigeren EEF, insbesondere in Anbetracht der Tatsache, dass die MDGs nicht unveränderlich sind.

GEBER-KOORDINIERUNG

Der EU-Verhaltenskodex im Hinblick auf eine Arbeitsteilung im Bereich der Entwicklungspolitik kommt zur rechten Zeit und bietet durchaus Chancen für eine bessere Koordinierung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten. Es bleibt jedoch ungewiss, wie erfolgreich ein freiwilliger Kodex tatsächlich sein kann.

MILLENNIUMS-ENTWICKLUNGSZIELE — DIE AGENDA FÜR DIE ZEIT DANACH

Auch wenn die Millenniums-Entwicklungsziele erreicht werden sollten, wird es immer noch Millionen chronisch armer Menschen geben, die noch keine Hilfe erhalten haben. Eine umfassende Strategie zur Ausrottung der Armut braucht Zeit, sodass die EU 2010 eine Strategie besitzen sollte, um dieses Problem anzugehen.

SCHLUSSFOLGERUNG

Es hat einen bahnbrechenden 100%-igen Erlass multilateraler Schulden gegeben, doch ist bei der Hilfe eine andere Gangart vonnöten, denn trotz Schuldenerlass wächst Europas Hilfe nicht rasch genug, um die Verpflichtungen von Gleneagles zu erreichen. Die handelspolitischen Fortschritte sind vor allem deswegen enttäuschend, weil eine Änderung der Handelsbestimmungen den Armen mehr zugute kommen würden als eine Verfünffachung der Hilfe.

2005 marschierten Tausende unserer Bürgerinnen und Bürger unter dem Transparent „Make Poverty History“ (Setzt der Armut ein Ende), und Oxfam erklärte, dass bereits „echte Verbesserungen im Leben einiger der ärmsten Menschen der Welt“ zu beobachten seien. Es ist Zeit, anzuerkennen, dass es einen sozialen und politischen Wandel gegeben hat und das Verständnis dafür wächst, nicht nach Wohltätigkeit, sondern nach Gerechtigkeit zu rufen.

VERFAHREN

Titel

Die Millenniums-Entwicklungsziele — Zwischenbilanz

Verfahrensnummer

2007/2103(INI)

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

DEVE
6.6.2007

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

FEMM

6.6.2007

INTA

6.6.2007

 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)
  Datum des Beschlusses

FEMM
8.5.2007

INTA
7.5.2007

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(-in)
  Datum der Benennung

Glenys Kinnock
28.2.2007

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(-in/-innen)

 

 

Prüfung im Ausschuss

11.4.2007

2.5.2007

4.6.2007

5.6.2007

 

Datum der Annahme

5.6.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

18

10

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrete Auken, Margrietus van den Berg, Josep Borrell Fontelles, Danutė Budreikaitė, Corina Creţu, Nirj Deva, Alexandra Dobolyi, Fernando Fernández Martín, Filip Kaczmarek, Glenys Kinnock, Maria Martens, Luisa Morgantini, José Javier Pomés Ruiz, Miguel Portas, Horst Posdorf, José Ribeiro e Castro, Toomas Savi, Frithjof Schmidt, Jürgen Schröder, Feleknas Uca, Johan Van Hecke, Luis Yañez-Barnuevo García und Anna Záborská.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Miguel Angel Martínez Martínez, Manolis Mavrommatis, Pasqualina Napoletano, Anne Van Lancker und Ralf Walter.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung

11.6.2007

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