BERICHT über den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Strategie für die Außendimension, Aktionsplan zur Umsetzung des Haager Programms

11.6.2007 - (2006/2111(INI))

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Bogdan Klich
Verfasser der Stellungnahme (*): Aloyzas Sakalas, Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
(*) Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Ausschüssen – Artikel 47 der Geschäftsordnung

Verfahren : 2006/2111(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0223/2007
Eingereichte Texte :
A6-0223/2007
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Strategie für die Außendimension, Aktionsplan zur Umsetzung des Haager Programms

(2006/2111(INI))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf die Artikel 2 und 6 sowie Titel VI des Vertrags über die Europäische Union (EUV) sowie auf Titel IV des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV), die sich mit der Stärkung der Europäischen Union als eines Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (RFSR) befassen,

–    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes und die Ziele, die seit 1999 im Rahmen der Tagungen des Europäischen Rates für die Außendimension des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts definiert wurden, unter anderem auf der Tagung vom 14./15. Dezember 2006,

–    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen: Verfahrensrechte in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union (KOM(2004)0328),

–    unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für einen Rahmenbeschluss des Rates über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden (KOM(2005)0475),

–    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über eine Strategie für die Außendimension des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (KOM(2005)0491) sowie auf den Fortschrittsbericht der Kommission über die Durchführung dieser Strategie (SEK(2006)1498),

–    unter Hinweis auf die Strategie des Rates für die externe Dimension der JI-Politik: Freiheit, Sicherheit und Recht im globalen Maßstab, angenommen am 1. Dezember 2005, nachfolgend als „die Strategie” bezeichnet, sowie auf den Bericht des Rates über die Durchführung dieser Strategie im Jahr 2006, der auf der 2768. Tagung des Rates Justiz und Inneres vom 4.-5. Dezember 2006 bestätigt wurde,

–    unter Hinweis auf das am 23. Januar 2007 vom Rat Justiz und Inneres angenommene, mehrere Ratsvorsitze umfassende Arbeitsprogramm für die Außenbeziehungen (5003/1/7), das maßnahmenorientierte Papier des Rates zur Verbesserung der Zusammenarbeit hinsichtlich organisierter Kriminalität, Korruption, illegaler Einwanderung und Terrorismusbekämpfung zwischen der EU und den westlichen Balkanstaaten (9360/06), das maßnahmenorientierte Papier über die Aufstockung der Unterstützung der EU bei der Bekämpfung des Drogenanbaus und des Drogenschmuggels aus Afghanistan, einschließlich Transitstrecken (9305/06), beide angenommen auf der Tagung des Rates Justiz und Inneres vom 1./2. Juni 2006, sowie auf das maßnahmenorientierte Papier zur Verwirklichung des Gemeinsamen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts mit Russland (15534/06) vom 11. November 2006,

–   unter Hinweis auf seine früheren jährlichen Aussprachen über den RFSR und die Entschließungen zu seiner Außendimension (Terrorismus, CIA, Datenschutz, Migration, Menschenhandel, Bekämpfung von Drogen, Geldwäsche),

–   unter Hinweis auf seine früheren Empfehlungen an den Europäischen Rat zur Stärkung des RFSR (Bericht Bourlanges von 2004)[1],

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–    unter Hinweis auf den Bericht des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie auf die Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6-0223/2007),

A.  in der Erwägung, dass die Außendimension des RFSR in dem Maße an Bedeutung gewinnt, wie der Binnenraum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts unter dem Druck der zunehmenden Globalisierung und des inhärenten grenzüberschreitenden Charakters von Bedrohungen wie Terrorismus und organisierter Kriminalität sowie von Herausforderungen wie den Migrationsströmen Gestalt annimmt; in der Erwägung, dass die externe Projektion von Werten, auf denen der RFSR beruht, notwendig ist, um die Achtung der Rechtsstaatlichkeit sowie der Grundrechte und die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Stabilität innerhalb der EU zu garantieren,

B.   in der Erwägung, dass die Annahme und Umsetzung einer kohärenten Strategie für die Außendimension des RFSR die Glaubwürdigkeit der EU und ihren Einfluss in der Welt stärken wird und dass diese Strategie nur in enger Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen verwirklicht werden kann,

C.  in der Erwägung, dass diese Strategie ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung des Binnenraumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts durch Schaffung eines sicheren externen Umfelds sowie zur Förderung der Außenbeziehungen der EU ist, indem für mehr Rechtsstaatlichkeit, demokratische Werte, die Achtung der Menschenrechte und gefestigte Institutionen gesorgt wird,

D.  in der Erwägung, dass sich die Verstärkung eines tatsächlichen Gleichgewichts zwischen Sicherheit und Recht während der Vorbereitung und Umsetzung aller Maßnahmen zur Schaffung eines echten und nachhaltigen Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts widerspiegeln sollte,

E.   in der Erwägung, dass die politische Kohärenz und Effizienz der Außentätigkeit der EU derzeit durch folgende Faktoren beeinträchtigt wird:

      –  die Komplexität des internen institutionellen Gefüges, bei dem externe Abkommen und Programme gemäß den Verfahren der ersten, zweiten und dritten Säule beschlossen werden,

      –  die unzulängliche Beteiligung des Parlaments trotz der bestehenden Verpflichtungen des Rates und der Kommission zur Konsultation und Information des Parlaments,

      –  die Aufteilung der Befugnisse zwischen den Institutionen der EU und den 27 Mitgliedstaaten,

F.   in der Erwägung, dass die EU über eine Reihe politischer Instrumente zur Umsetzung der Strategie für die Außendimension des RFSR verfügt, wie bilaterale Abkommen (Assoziationsabkommen, Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen), den Erweiterungs- und Heranführungsprozess. die Aktionspläne im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), die regionale Zusammenarbeit, individuelle Abkommen (mit den Vereinigten Staaten, Japan, China usw.), die operationelle Zusammenarbeit, die Politik der Entwicklungszusammenarbeit sowie externe Hilfe,

Liste der Empfehlungen, die dem Rat und der Kommission zur Prüfung unterbreitet werden

Stärkung des demokratischen Charakters der Außendimension des RFSR

1. fordert den Europäischen Rat nachdrücklich auf, den derzeitigen und zukünftigen Empfehlungen des Parlaments zur externen Strategie der EU für den RFSR zu folgen; erinnert daran, dass das Parlament bei der Stärkung des demokratischen Charakters der Außentätigkeit der EU eine wichtige Rolle spielt;

2. fordert den Ratsvorsitz und die Kommission nachdrücklich auf:

–   das Parlament zu jedem internationalen Abkommen auf der Grundlage von Artikel 24 und 38 EUV zu konsultieren, wenn solche Abkommen die Grundrechte europäischer Bürgerinnen und Bürger und die Hauptaspekte der justiziellen und polizeilichen Zusammenarbeit mit Drittstaaten oder internationalen Organisationen betreffen,

–   das Parlament regelmäßig über die Verhandlungen über Abkommen, die den RFSR betreffen, zu informieren und sicherzustellen, dass die Standpunkte des Parlaments in Einklang mit Artikel 39 und 21 EUV sowie Artikel 300 EGV gebührend berücksichtigt werden;

3. fordert den Rat nachdrücklich auf, die Brückenklausel von Artikel 42 EUV zu aktivieren, parallel zum Fortschreiten des konstitutionellen Prozesses, um die Bestimmungen für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen in den Gemeinschaftsrahmen zu integrieren und dadurch die Wirksamkeit, Transparenz, Rechenschaftspflicht sowie die demokratische und rechtliche Kontrolle zu stärken; fordert die Kommission in diesem Sinne auf, dem Rat vor Oktober 2007 einen formalen Vorschlag für einen Beschluss über die Aktivierung der Klausel gemäß Artikel 42 EUV vorzulegen; vertritt die Ansicht, dass die innere Kohärenz durch das Inkrafttreten des Verfassungsvertrags gestärkt werden könnte, besonders durch die Schaffung des Amtes des Europäischen Außenministers und eines externen diplomatischen Dienstes;

4.   fordert den Rat auf, speziell die Annahme von Rahmenbeschlüssen bezüglich der Speicherung, der Nutzung und des Austauschs von Informationen zu strafrechtlichen Verurteilungen und zur Kodifizierung von Verfahrensrechten in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union wie den oben genannten Kommissionsvorschlag (KOM(2004)328) zu beschleunigen;

Zu den Hauptzielen der Strategie

5.   begrüßt die in der Strategie genannten Grundsätze, insbesondere die Notwendigkeit einer Partnerschaft mit Drittstaaten, um gemeinsame Probleme anzugehen und gemeinsame politische Ziele zu erreichen, die Notwendigkeit, das breite Spektrum von Instrumenten, über das die EU verfügt, zu koordinieren, um nach einem maßgeschneiderten und schlüssigen Konzept vorzugehen, und die Notwendigkeit, die Vorgehensweisen der Mitgliedstaaten und der Kommission zu koordinieren, damit diese sich gegenseitig ergänzen und Überschneidungen vermieden werden; vertritt die Auffassung, dass aufgrund der Bedeutung, die die EU und ihre Mitgliedstaaten der Schaffung des RFSR beimessen, eine enge Zusammenarbeit von Drittstaaten auf diesem Gebiet sich positiv auf ihre Beziehungen zur EU auswirken dürfte, was dieser notwendigen Zusammenarbeit weitere Impulse geben wird;

6.   betont, dass die EU ihre ohnehin zu Drittländern bestehenden Beziehungen und entsprechenden Instrumente dazu nutzen muss, einen Anreiz zu schaffen, damit diese Länder die einschlägigen internationalen Standards und Verpflichtungen im Bereich Justiz und Inneres annehmen und umsetzen;

7.   erinnert an die Notwendigkeit, die Tätigkeit der EU-Institutionen und den Einsatz der bestehenden Instrumente zu rationalisieren und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten sowie die Maßnahmen auf EU-Ebene zu koordinieren, um in den Beziehungen der EU zu Drittstaaten ein kohärentes und effizientes Vorgehen zu gewährleisten und die Überschneidung von Maßnahmen zu vermeiden; betont die Notwendigkeit einer ausgewogenen Entwicklung der internen und externen Dimension des RFSR;

8.   betont, dass das Parlament die Kohärenz seiner Tätigkeiten im Bereich der Außenbeziehungen, an denen eine große Zahl von Akteuren beteiligt sind, verbessern muss; fordert in diesem Sinne eine effizientere Arbeitsweise auf dem Gebiet der Menschenrechte, der demokratischen Institutionen und der Rechtsstaatlichkeit in Drittstaaten sowie im Bereich externer Sicherheitsaspekte;

9.   fordert den Rat auf, seine Politik im Hinblick auf die Außendimension des RFSR weiter zu klären und die Koordinierung zwischen den geographischen Arbeitsgruppen des Rates und den Gruppen, die sich mit Fragen der Justiz, Freiheit und Sicherheit befassen, zu gewährleisten;

10. stellt fest, dass die säulenübergreifende Koordinierung zwischen den verschiedenen Instrumenten im Rahmen des RFSR, der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP), der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Gemeinschaft verbessert werden muss und dass Überschneidungen zwischen diesen Instrumenten vermieden werden müssen; betont, dass die Wirksamkeit dieser Koordinierung Gegenstand einer kontinuierlichen Kontrolle seitens des Parlaments sein sollte; begrüßt die Schritte hin zu einer Verbesserung der Kohärenz in der integrierten zivil-militärischen Zusammenarbeit der ESVP, besonders im Bereich des Krisenmanagements;

11. betont, dass bei der Planung von ESVP-Operationen verschiedene flankierende oder nachfolgende Maßnahmen mit Hilfe von Gemeinschaftsinstrumenten in Bereichen wie Rechtsstaatlichkeit, Waffen- und Drogenhandel, Frauen- und Kinderhandel, Verhinderung und Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität usw. erwogen werden sollten, insbesondere im Hinblick auf das Stabilitätsinstrument und das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI);

12. hält es für an der Zeit, die politischen Hindernisse zu überwinden, die einer verstärkten transatlantischen Zusammenarbeit auf der Grundlage der Achtung der Grundrechte im weiteren Feld der Freiheit und Sicherheit, wie beispielsweise bei der Bekämpfung von Drogenhandel, organisierter Kriminalität und Terrorismus, im Wege stehen, besonders im Hinblick auf die künftigen zivilen Operationen im Rahmen der ESVP im Kosovo und in Afghanistan sowie in den Bereichen Rechte der Frau sowie Austausch und Schutz personenbezogener Daten; erinnert in diesem Zusammenhang an die Aufrufe des Parlaments zur Schließung des illegalen Gefängnisses von Guantanamo, wobei es betonte, dass die Existenz dieses Gefängnisses ein falsches Signal dahingehend aussendet, wie gegen Terrorismus vorgegangen werden muss;

13. fordert eindringlich die Förderung diplomatischer und friedlicher Lösungen von Konflikten in der Welt durch die einzelnen Mitgliedstaaten, gemeinsam und in allen geeigneten bilateralen und internationalen Foren, wobei bei der Verfolgung der europäischen Außen-, Sicherheits- und Menschenrechtspolitik vermieden werden muss, dass mit zweierlei Maß gemessen wird oder dass ein solcher Eindruck entsteht;

14. fordert eine bessere Zusammenarbeit zwischen der EU und internationalen Organisationen, speziell mit dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), und betont die Notwendigkeit, den regionalen Dialog und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit zu intensivieren;

15. fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um bestehende Gremien regionaler Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit wie die Afrikanische Union zu unterstützen und neue Initiativen in Bereichen zu fördern, in denen, wie im Nahen Osten oder in Osteuropa, die regionale Zusammenarbeit schwach entwickelt ist;

16. fordert die Kommission auf, die Umsetzung der Strategie kontinuierlich anhand der in ihr aufgestellten Ziele und Prioritäten zu überwachen und alle 18 Monate darüber Bericht zu erstatten; fordert die Kommission auf, die Wirksamkeit des Einsatzes von Finanzmitteln in den durch die Strategie abgedeckten Bereichen regelmäßig zu bewerten; fordert den Rat in Anbetracht der Tatsache, dass sich die Außendimension des RFSR schnell vergrößert, auf, die diesbezüglichen Fortschritte und Prioritäten regelmäßig zu überprüfen;

Stärkung von Sicherheits- und Menschenrechtsaspekten

17. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf:

–    die Förderung von demokratischen Normen, Menschenrechten, politischen Freiheiten und funktionsfähigen Institutionen zu einer unverzichtbaren Dimension der Beziehungen zwischen der EU und Drittstaaten zu machen; betont, dass dies im Mittelpunkt aller Bestrebungen der Außendimension des RFSR stehen sollte,

–    die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten zur Grundlage für alle Verhandlungen und Abkommen der EU und ihrer Mitgliedstaaten mit Drittstaaten zu machen,

    von internationalen Menschenrechtsorganisationen gesammeltes Material und die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in die Dialoge mit Drittstaaten über den RFSR einzubringen,

–    sicherzustellen, dass Grundrechte einen festen Bestandteil jedes Rechtsakts oder Programms oder jeder operationellen Maßnahme bilden, die dem Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, der Zuwanderungs- und Asylpolitik und der Sicherung der Grenzen dienen,

    eine Menschenrechtsklausel in die Abkommen mit Drittstaaten aufzunehmen und die Wirksamkeit dieser Menschenrechtsklauseln und anderer RFSR-Klauseln zu überprüfen,

–    einen Bericht über die Einhaltung der Menschenrechte in alle politischen Initiativen oder Dokumente im Rahmen des RFSR aufzunehmen, der regelmäßig aktualisiert und dem Parlament vorgelegt und aus speziell für den Schutz der Menschenrechte bereitgestellten Finanzmitteln unterstützt werden sollte; empfiehlt insbesondere, dass der Rat in jedes maßnahmenorientierte Papier einen Abschnitt aufnimmt, der der Menschenrechtssituation in dem betreffenden Drittstaat gewidmet ist; vertritt die Ansicht, dass die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte die EU-Institutionen bei der Überprüfung der Einhaltung der EU-Abkommen mit Menschenrechtsbezug unterstützen sollte;

18. empfiehlt der Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Rat, dass sie die Möglichkeit im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts finanzierter ergänzender Aktivitäten mit Drittstaaten und Regionen in Erwägung ziehen, indem eine spezifische Finanzierung von Projekten für den Schutz und zur Achtung von Menschenrechten gewährleistet wird;

19. äußert Sorge über das mangelnde Engagement im Bereich der Grundrechte, das bestimmte Drittstaaten, mit denen die EU enge Verbindungen unterhält, insbesondere die von der Nachbarschaftspolitik begünstigten Länder und die Russische Föderation, wo insbesondere die Presse- und die Meinungsfreiheit verletzt werden, erkennen lassen, und fordert einen intensiveren Dialog mit diesen Ländern in dieser Frage;

20. ist ferner mit Blick auf das jüngste Beispiel der von den CIA geleiteten Überstellungsprogramme und alle damit zusammenhängenden fragwürdigen Praktiken einiger Mitgliedstaaten bezüglich der Einhaltung von Menschenrechtsstandards durch die EU selbst besorgt;

21. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, umfassend den Grundsatz der Nichtauslieferung an Länder einzuhalten, in denen ausgelieferten Personen Folter und/oder die Todesstrafe droht; fordert den Rat und die Kommission auf, die Länder, mit denen sie enge Beziehungen unterhalten, eindringlich aufzufordern, diese Praktiken abzuschaffen und dafür Sorge zu tragen, dass alle Menschen das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren haben;

22. bringt seine tiefe Sorge bezüglich der unzureichenden Rechtssicherheit für EU-Bürger in Fällen zum Ausdruck, in denen personenbezogene Daten Drittstaaten zugänglich gemacht werden, insbesondere im Zusammenhang mit Fluggastdaten (PNR), Finanzdaten (SWIFT) und der Erhebung von Telekommunikationsdaten durch das FBI; wiederholt seine Forderung an die Kommission, eine Untersuchung durchzuführen, um zu klären, auf welche Kategorien personenbezogener Daten europäischer Bürger Drittländer Zugriff haben und welche von ihnen in ihrer eigenen Gerichtsbarkeit herangezogen werden; betont, dass die Weitergabe von Daten auf einer geeigneten Rechtsgrundlage in Verbindung mit eindeutigen Regeln und Bedingungen erfolgen und im Einklang mit den europäischen Rechtsvorschriften über den hinreichenden Schutz der Privatsphäre und der Freiheiten der einzelnen Bürger stehen muss; vertritt die Ansicht, dass die Weitergabe von Daten an die USA in dem angemessenen rechtlichen Rahmen für die transatlantische Zusammenarbeit und auf der Grundlage von Abkommen zwischen der EU und den USA erfolgen muss, während bilaterale Abkommen nicht hinnehmbar sind;

23. bedauert, dass eine demokratische Kontrolle der Beziehungen EU-Vereinigte Staaten im Rahmen der Hochrangigen Kontaktgruppe, die aus Vertretern der Kommission, des Rates sowie aus US-Regierungsvertretern aus dem Justizministeriums und dem Heimatschutzministerium besteht, fehlt und dass das Europäische Parlament, die einzelstaatlichen Parlamente und der US-Kongress aus diesem Dialog ausgeklammert sind;

24. empfiehlt eine einheitliche Datenschutzpolitik, die sich auf die erste und die dritte Säule erstreckt; weist darauf hin, dass Diskrepanzen zwischen beiden nicht nur das Recht der Bürger auf den Schutz ihrer persönlichen Daten, sondern auch die Wirksamkeit der Rechtsdurchsetzung und das gegenseitige Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten beeinträchtigen; fordert deshalb den Rat auf, umgehend den Vorschlag für einen Rahmenbeschluss des Rates über den Schutz personenbezogener Daten (KOM(2005)0475) anzunehmen;

Ein hohes Maß an Schutz vor Terrorismus und organisierter Kriminalität für die EU-Bürger

25. vertritt die Ansicht, dass die Maßnahmen der EU zur Bekämpfung von Terrorismus gemäß den Schlussfolgerungen seiner Entschließung vom 14. Februar 2007 zu der behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen[2] uneingeschränkt mit den Grundsätzen der Rechtmäßigkeit, Verhältnismäßigkeit, Wirksamkeit und Achtung der Menschenrechte in Einklang stehen müssen;

26. fordert die Kommission und den Rat auf, den Schlussfolgerungen des Nichtständigen Ausschusses zur behaupteten Nutzung europäischer Staaten durch die CIA für die Beförderung und das rechtswidrige Festhalten von Gefangenen, die am 14. Februar 2007 vom Europäischen Parlament verabschiedet wurden, im Rahmen der Bekämpfung des internationalen Terrorismus Rechnung zu tragen; empfiehlt den Organen der EU insbesondere, dafür Sorge zu tragen, dass die Wahrung der Menschenrechte, auch die der Menschen, die terroristischer Straftaten verdächtigt werden, unter keinen Umständen durch die Sicherheitserfordernisse der Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird;

27. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Zusammenarbeit mit Drittstaaten zu begrenzen, die Terrororganisationen schützen und/oder finanzieren, und betont, dass ein Staat dem Terrorismus eine klare Absage erteilen muss, bevor er von besseren Beziehungen zur EU profitieren kann; fordert diejenigen Staaten, die dies bisher versäumt haben, auf, alle UN-Übereinkommen zum Terrorismus zu unterzeichnen und/oder zu ratifizieren;

28. betont die zahlreichen Möglichkeiten, die der EU im Bereich ihrer Außentätigkeit zur Bekämpfung des Terrorismus zu Gebote stehen, und weist besonders darauf hin, dass alle verfügbaren Mittel konsequent eingesetzt werden müssen; fordert die Mitgliedstaaten auf, weiter auf eine gemeinsame Definition von Terrorismus im Rahmen der Vereinten Nationen hinzuarbeiten;

29. erinnert an die Notwendigkeit, die Wirksamkeit internationaler Initiativen auf dem Gebiet der Antiterrormaßnahmen (u.a. die derzeitige Änderung des „Patriot Acts“ der Vereinigten Staaten) zu bewerten; unterstreicht die Bedeutung einer eindeutigen Gemeinschaftspolitik bezogen auf den Terrorismus, da die Wirksamkeit antiterroristischer Maßnahmen beachtlich zunehmen wird, wenn die EU bei der Aushandlung solcher Maßnahmen gegenüber Drittländern mit einer Stimme spricht;

30. erinnert an die Notwendigkeit, die Zusammenarbeit mit allen regional führenden Staaten auf dem Gebiet der Bekämpfung des Terrorismus und der Anwerbung und Finanzierung von Terroristen sowie beim Schutz kritischer Infrastrukturen unter Wahrung der Grundrechte und der Werte der Europäischen Union zu verbessern;

31. fordert den Rat auf, den Dialog mit Drittstaaten zu vertiefen, den Aufbau von Institutionen und Verwaltungseinrichtungen zu unterstützen, die nationalen Aktionspläne zur wirksamen Bekämpfung von Korruption weiter zu entwickeln und umzusetzen und Anti-Terrorismus-Klauseln in alle mit Drittstaaten geschlossene Abkommen aufzunehmen; vertritt die Ansicht, dass eine Aufstockung der Finanzmittel und der Einsatz der neu geschaffenen Instrumente der EU in diesem Bereich erforderlich sind;

32. fordert diejenigen Staaten, die dies bisher versäumt haben, auf, Instrumente wie das UN-Übereinkommen gegen Korruption, das UN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und seine drei Protokolle über das Einschleusen von Migranten, den Menschenhandel sowie die unerlaubte Herstellung von und den unerlaubten Handel mit Schusswaffen zu unterzeichnen und/oder zu ratifizieren und dem UN-Verbot von Überstellungen und geheimen Inhaftierungen beizutreten;

33. fordert den Rat auf, die Drittstaaten, die Partnerländer der EU sind, aufzurufen, sofern sie dies noch nicht getan haben, einheitliche Auslieferungsabkommen zu schließen und sich dabei an den mit den USA ausgehandelten Abkommen über Auslieferung und gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen zu orientieren, die die Auslieferung mutmaßlicher Terroristen und Straftäter an die Gerichtsbarkeit regeln;

34. betont die Notwendigkeit, die Konvention des Europarates gegen Cyberkriminalität zu ratifizieren, um die missbräuchliche Verwendung von Daten und Telekommunikationsnetzen für terroristische und kriminelle Zwecke aus Computersystemen innerhalb von Drittstaaten zu verhindern;

35. fordert die Kommission und den Rat auf, einheitliche Verfahren für die Überwachung der Herstellung, Lagerung, Beförderung, Einfuhr und Ausfuhr von und des Handels mit Waffen und Sprengstoffen zu schaffen, um ihre missbräuchliche Verwendung innerhalb der EU wie in Drittstaaten zu verhindern;

Stärkung der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit und Sicherung der Grenzen

36. fordert eine wirksamere polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit einschließlich eines verbesserten allgemeinen Einsatzes einzelstaatlicher Kapazitäten wie Verbindungsbeamte; betont, dass die Entwicklung institutioneller Kapazitäten und eine operationelle Zusammenarbeit in diesen Bereichen zwar wichtig sind, die Tätigkeit der EU jedoch der Unterstützung der universellen Normen im Bereich der Menschenrechte dienen sollte;

37. empfiehlt, Europol bald die Befugnis zu erteilen, operative Maßnahmen und Ermittlungen zu organisieren und zu koordinieren, an gemeinsamen Ermittlungsteams teilzunehmen und seine eigenen Verbindungsbeamten in prioritären Regionen wie den westlichen Balkanländern einzusetzen;

38. empfiehlt, dass die EU auf der Grundlage von Artikel 30 EUV Standardabkommen für die polizeiliche Zusammenarbeit mit den USA, mit den ENP-Ländern und anderen Partnern aushandelt; fordert, dass das Parlament als die legitime demokratische Vertretung der Bürger, die von einem solchen Abkommen betroffen sind, bei den Verhandlungen über das zukünftige Abkommen aktiv in den Dialog mit dem US-Kongress einbezogen wird;

39. begrüßt die Fortschritte im Informationsaustausch zwischen der EU und Russland, weist jedoch darauf hin, dass noch Verbesserungen möglich sind, besonders in den Bereichen organisierte Kriminalität und Terrorismus;

40. stellt fest, dass in der Zusammenarbeit EU-Russland erhebliche Verbesserungen erforderlich sind, um die Quellen für Instabilität in der EU und im ENP-Raum, wie die festgefahrenen Konflikte in Moldau und Georgien und die gewaltsamen radikalen Tendenzen unter den russischen Minderheiten in den EU-Mitgliedstaaten, zu minimieren;

41. begrüßt die Abkommen über Auslieferung und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen der EU und den USA, die als echter Erfolg angesehen werden können; stellt fest, dass der Kongress den Ratifizierungsprozess für diese Abkommen eingeleitet hat, und fordert alle Mitgliedstaaten auf, ebenso zu verfahren, und begrüßt das Kooperationsabkommen zwischen Eurojust und den USA;

42. fordert die USA und alle anderen Länder, die Angehörigen bestimmter EU-Mitgliedstaaten für die Einreise Visa vorschreiben, auf, diese Visumpflicht unverzüglich aufzuheben und die Staatsangehörigen aller EU-Mitgliedstaaten gleich zu behandeln; bedauert die Aufnahme einer zusätzlichen „Information sharing clause“ in die vorgeschlagenen Änderungen zum Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) der USA;

43. ist der Überzeugung, dass die EU und die USA im Kampf gegen den Terrorismus wichtige und loyale Verbündete sind und dass ein internationales Abkommen geschlossen werden muss, damit SWIFT die Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr[3] einhält; fordert, dass in diesem internationalen Abkommen die erforderlichen Garantien gegen die missbräuchliche Nutzung von Daten zu wirtschaftlichen oder geschäftlichen Zwecken vorgesehen werden; weist darauf hin, dass SWIFT seine derzeitige Praxis der Parallelaufzeichnung sämtlicher Daten auf seiner amerikanischen Internetseite einstellen müsste;

44. betont, dass wirksame Grenzkontrollen wichtig für die Bekämpfung der illegalen Einwanderung sind und sich in manchen Fällen als zweckdienlich für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terrorismus erweisen können;

45. empfiehlt, dass die Grenzagentur Frontex unter Anwendung des Grundsatzes der Solidarität und der gegenseitigen Unterstützung zwischen den Mitgliedstaaten, auf die die Lasten, die aus der Sicherung der Außengrenzen der Union resultieren, gleichmäßig verteilt werden sollten, eine operationelle Rolle bei der Sicherung der Außengrenzen durch Verstärkung ihrer operationellen Kapazitäten und den Einsatz ausreichender finanzieller, menschlicher und technischer Ressourcen übernimmt;

46. fordert die weitere Unterstützung der neuen Mitgliedstaaten bei ihren anhaltenden Anstrengungen zur Sicherung der neuen östlichen Außengrenzen der EU;

47. fordert die Kommission und den Rat auf, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, damit die Behörden der Herkunfts- und Transitländer mit der EU und ihren Mitgliedstaaten wirksam zusammenarbeiten, um die illegale Einwanderung zu verhindern und Organisationen zu bekämpfen, die sich mit Menschenhandel beschäftigen; fordert die Kommission und den Rat gleichermaßen auf, regelmäßig zu bewerten, in welchem Umfang diese Drittstaaten im Bereich der illegalen Einwanderung zusammenarbeiten, und betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Mechanismus zur Überwachung und Evaluierung von Drittstaaten auf dem Gebiet der Bekämpfung der illegalen Einwanderung, der 2003 auf der Tagung des Europäischen Rates von Thessaloniki geschaffen wurde;

48. begrüßt die wichtige Rolle von Eurojust und die Angleichung der Befugnisse der nationalen Mitglieder dieser Behörde, die ihre Fähigkeit zur effizienten Koordinierung und Einleitung von Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen verbessern dürfte;

Stärkung der internationalen Solidarität im Bereich der Migrations-, Rückübernahme- und Asylpolitik

49.  empfiehlt, dass der Rat eine gemeinsame Migrationspolitik der EU annimmt, die geeignete Maßnahmen zur Bewältigung der mit der legalen wie der illegalen Einwanderung verbundenen Herausforderungen einschließt; fordert in diesem Zusammenhang die Umsetzung der vor acht Jahren auf der Tagung des Europäischen Rates von Tampere angenommenen und vom informellen Europäischen Rat von Lahti bestätigten Schlussfolgerungen, des Haager Programms und der Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom Dezember 2006 in Bezug auf die Notwendigkeit, die im Jahre 2005 angenommene umfassende Strategie im Bereich der Einwanderung anzuwenden;

50.  erinnert daran, dass Zuwanderung erhebliche Vorteile bringen kann, wenn sie umsichtig und in Solidarität und Partnerschaft mit Drittstaaten geregelt wird, und dass die Integration der Zuwanderer eine Schlüsselkomponente der künftigen europäischen Migrationspolitik sein sollte; betont, dass die Tätigkeit der EU, die auf eine Verbesserung der Fähigkeit von Drittstaaten gerichtet ist, Migrationsströme zu bewältigen und ihre Grenzen zu sichern, mit einer wirksamen Politik der Entwicklungszusammenarbeit einhergehen muss, die die spezifische wirtschaftliche und soziale Lage in den betreffenden Ländern berücksichtigt und sich mit den wahren Ursachen der legalen und illegalen Zuwanderung, wie Armut und Verletzung von Menschenrechten, in diesen Ländern befasst und die sowohl eine Unterstützung dieser Länder in ihrer Fähigkeit, mit den Migrationsströmen fertig zu werden, als auch Hilfe für eine effektive Entwicklung und Entwicklungszusammenarbeit vorsieht;

51.  fordert den Rat auf, in den Bereichen legale Zuwanderung und Integration die Mitentscheidung und Beschlüsse mit qualifizierter Mehrheit einzuführen, um die Beschlussfassung zu verbessern und den im Jahr 2005 eingeleiteten Prozess zu vollenden, als die Gemeinschaftsmethode auf illegale Migration und Grenzkontrollen ausgedehnt wurde;

52.  fordert die unverzügliche Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems und fordert den Rat nachdrücklich auf, alle Hindernisse zu beseitigen, die seiner Verwirklichung im Wege stehen;

53.  betrachtet den Abschluss von Rückübernahmeabkommen als eine Priorität, die Teil der allgemeineren Strategie zur Bekämpfung illegaler Einwanderung ist; weist auf die Notwendigkeit hin, klare, transparente und gerechte gemeinsame Rechtsvorschriften für Rückführungen zu erlassen; ist besorgt darüber, dass die Rückübernahmeabkommen, die im Namen der EU unterzeichnet wurden, Asylsuchende nicht explizit aus dem Geltungsbereich der Abkommen ausnehmen, und daher auch die Rückübernahme von Asylsuchenden beinhalten können, deren Anträge noch nicht auf ihre Berechtigung geprüft wurden oder deren Anträge abgelehnt oder infolge der Anwendung des Grundsatzes des „sicheren Drittlandes“ als unzulässig zurückgewiesen wurden; fordert Sicherheitsklauseln, um die Achtung des Grundsatzes des Non-Refoulement zu gewährleisten;

54.  empfiehlt Verhandlungsdirektiven zur Visa-Erleichterung mit Drittstaaten im Kontext der Rückübernahmepolitik der Gemeinschaft, im Rahmen des Möglichen und auf der Grundlage der Gegenseitigkeit um eine echte Partnerschaft in Zuwanderungsfragen zu entwickeln; fordert den Rat auf, die Kosten für Visa zu verringern, um demokratische Entwicklungen in ENP-Ländern zu fördern und zu verhindern, dass im Namen der Sicherheit weitere Hemmnisse für legal reisende normale Bürger geschaffen werden;

55.  befürwortet die von der Kommission in enger Zusammenarbeit mit dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge und den betreffenden Drittstaaten entwickelten regionalen Schutzprogramme und bekräftigt, dass sichergestellt werden muss, dass Menschen, die Schutz benötigen, so rasch wie möglich Schutz gewährt wird, unabhängig davon, in welchem Land oder welcher Region sie sich aufhalten;

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56. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (*) (26.4.2007)

für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

zum Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Strategie für die Außendimension – Aktionsplan zur Umsetzung des Haager Programms
(2006/2111(INI))

Verfasser der Stellungnahme(*): Aloyzas Sakalas

(*)    Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Ausschüssen – Artikel 47 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1. unterstützt nachdrücklich das Ziel, eine kohärente Strategie für die Außendimension des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts als einen integralen Bestandteil der außenpolitischen Maßnahmen der EU zu konzipieren, wie sie in der Mitteilung der Kommission und in dem späteren Ratsdokument „Eine Strategie für die externe Dimension der JI-Politik: Freiheit, Sicherheit und Recht im globalen Maßstab“ gefordert wird; ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit der Drittländer, insbesondere der an die Europäische Union angrenzenden Länder, beim Aufbau des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und insbesondere bei der Bekämpfung des Terrorismus, der organisierten Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer unerlässlich ist; ist deshalb der Auffassung, dass die Zusammenarbeit dieser Länder in diesen Bereichen ein vorrangiges Ziel des auswärtigen Handelns der Europäischen Union sein sollte; unterstreicht, dass eine tatsächliche Ausgewogenheit zwischen „Freiheit, Sicherheit und Recht“ bestehen muss und jede Durchführungsmaßnahme im Rahmen dieser Strategie die spezifische Situation in den betroffenen Drittstaaten oder Regionen berücksichtigen und dabei gleichzeitig die Grundsätze, auf denen die Europäische Union fußt, streng einhalten muss;

2. betrachtet diese Strategie als einen wichtigen Schritt zur Verwirklichung des Binnenraumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts durch Schaffung eines sicheren externen Umfelds sowie zur Förderung der Außenbeziehungen der EU, indem für mehr Rechtsstaatlichkeit, demokratische Werte, die Achtung der Menschenrechte und gefestigte Institutionen gesorgt wird;

3. betont jedoch, dass zur Verwirklichung der Ziele dieser Strategie eine bessere Abstimmung zwischen den einschlägigen Politikbereichen und den politischen Akteuren sowie eine aktivere Beteiligung der Zivilgesellschaft und NRO sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene erreicht werden muss;

4. ist überzeugt, dass das Europäischen Parlament die Kohärenz seiner Aktivitäten im Rahmen der Außenbeziehungen verbessern muss, zu denen eine Vielzahl von in sich überschneidenden Politikbereichen operierende Akteure beitragen; anerkennt das hohe Risiko der Zersplitterung durch die Schaffung neuer unabhängiger Gremien und vertritt die Auffassung, dass dadurch die Glaubwürdigkeit der gesamten Institution untergraben werden könnte; fordert deshalb die gleichmäßige Ausrichtung von Aktivitäten in Bezug auf Menschenrechte, demokratische Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit einerseits und andererseits im Rahmen eines umfassenderen Sicherheitskonzepts durch die Beibehaltung der führenden Rolle des federführend für die Außenbeziehungen zuständigen Ausschusses; stellt gleichzeitig fest, dass eine Notwendigkeit für eine bessere Koordinierung von Aktivitäten aller Akteure, die mit Fragen der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts befasst sind, erforderlich ist;

5. unterstreicht, dass die Glaubwürdigkeit der außenpolitischen Maßnahmen der EU bei der Förderung demokratischer Werte, der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in Drittstaaten in hohem Maße von der ausgewogenen Entwicklung der Innen- und Außendimension der europäischen Justiz- und Innenpolitik abhängt; fordert die Klarstellung der Reichweite und Ziele der Außendimension des Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts;

6. begrüßt die Schritte zur Verbesserung der Kohärenz integrierter zivil-militärischer Zusammenarbeit der ESVP, speziell im Bereich des Krisenmanagements; fordert jedoch eine weitere Säulen übergreifende Koordinierung und die Verhinderung von Überschneidungen zwischen den einzelnen Instrumenten (GASO/ESVP, JIA, Gemeinschaft) in den sich überschneidenden Bereichen; betont, dass die Wirksamkeit einer solchen Koordinierung einer ständigen Überprüfung des Europäischen Parlaments unterliegen muss;

7. unterstreicht, dass beim Planungsprozess von ESVP-Operationen diverse flankierende oder nachfolgende Maßnahmen der Gemeinschaftsinstrumente, insbesondere im Rahmen des Stabilitätsinstruments und des Europäischen Nachbarschaftsinstruments, in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Waffen- und Drogenhandel, Verhinderung von und Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität sowie Stabilisierung nach Konflikten berücksichtigt werden müssen;

8. unterstreicht die Notwendigkeit, die gemeinsamen Kapazitäten der EU und ihrer Mitgliedstaaten zur Bekämpfung grenzüberschreitender organisierter Kriminalität, illegalen Menschenhandels und von Menschenrechtsverletzungen durch die Annahme eines wirksameren und kombinierten Herangehens an grenzüberschreitende Probleme zu verstärken, wobei Räumen Schwerpunkt eingeräumt werden muss, die besonders anfällig sind, wie die Schwarzmeerregion, wo das Vorhandensein „eingefrorener Konflikte“ ernsthaft die Durchsetzung von Rechtstaatlichkeit, die notwendige Zusammenarbeit zwischen Behörden und demokratische und wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen;

9. ist der Auffassung, dass Säulen übergreifende Kohärenz durch das in Kraftsetzen des Verfassungsvertrags verbessert werden könnte, insbesondere durch die Einrichtung des Büros des Europäischen Ministers für Auswärtige Angelegenheiten und den Aufbau eines externen diplomatischen Dienstes;

10. ist überzeugt, dass eine engere transatlantische Zusammenarbeit in der breiteren Dimension von Freiheit und Sicherheit, beispielsweise in den Bereichen des Kampfes gegen Drogenhandel, organisierte Kriminalität und Terrorismus, speziell mit Blick auf die künftigen zivilen ESVP-Operationen im Kosovo und in Afghanistan, gestärkt werden muss;

11. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Achtung der grundlegenden Menschenrechte und gesetzlich verankerte Rechte ins Zentrum der außenpolitischen Maßnahmen der EU im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gerückt werden; fordert nachdrücklich, dass diese Rechte ein integraler Bestandteil jedes Instruments, jedes Programms oder jeder operativen Maßnahme sind, die sich auf die Bekämpfung des Terrorismus und der organisierten Kriminalität, die Migration, Asylfragen und die Grenzverwaltung beziehen;

12. fordert die Kommission nachdrücklich auf, das den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte über Menschenrechtsverletzungen entnommene Beweismaterial in ihren Dialog mit Drittstaaten über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts einzubeziehen und dadurch die Rechtsstaatlichkeit, die verantwortungsvolle Staatsführung, die Demokratie und die Achtung der Menschenrechte im Rahmen jeder derzeitigen Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Regionen weiter zu fördern; betont, dass die EU ihre konventionellen Beziehungen und Instrumente mit Drittländern dazu nutzen muss, einen Anreiz zu schaffen, damit diese Länder die einschlägigen internationalen Standards und Verpflichtungen im Bereich Justiz und Inneres annehmen und umsetzen;

13. fordert die Kommission auf, ihre Anstrengungen zu verstärken, um bestehende Gremien regionaler Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz, Freiheit und Sicherheit wie die Afrikanischen Union zu unterstützen und neue Initiativen in Bereichen zu fördern, in denen, wie im Nahen Osten oder Osteuropa, die regionale Zusammenarbeit schwach entwickelt ist;

14. fordert die Kommission und den Rat nachdrücklich auf, die Anforderung in Betracht zu ziehen, dass alle außenpolitischen Initiativen oder Dokumente im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts mit einem Bericht über die Achtung der Menschenrechte versehen werden, der regelmäßig aktualisiert und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden würde; empfiehlt dem Rat insbesondere die Aufnahme eines Abschnitts in jedes maßnahmenorientierte Papier über die Menschenrechtslage in Drittstaaten;

15. empfiehlt der Kommission, den Mitgliedstaaten und dem Rat, dass sie die Möglichkeit von im Bereich der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts finanzierter ergänzender Aktivitäten mit Drittstaaten und Regionen in Erwägung ziehen, in dem eine spezifische Finanzierung von Projekten für den Schutz und zur Achtung von Menschenrechten gewährleistet wird;

16. stellt fest, dass die Frage der illegalen Zuwanderung Teil der globalen Debatte über die Auswirkungen der Migration auf demographische und beschäftigungspolitische Maßnahmen ist; unterstreicht außerdem, dass die Maßnahmen der EU, die die grundlegenden Ursachen für illegale Einwanderung angehen und die Fähigkeit von Drittstaaten verbessern, Migrationsströme zu steuern und ihre Grenzen zu verwalten, im Rahmen der Parameter einer humanitären Agenda durchgeführt werden müssen, die einen Ausgleich zwischen einer wirksamen Entwicklungspolitik und der Abschwächung der Faktoren, die die Migration in den Herkunftsländern auslösen, herstellt;

17. ist besorgt darüber, dass die im Namen der EU unterzeichneten Rückübernahmeabkommen nicht ausdrücklich Asylbewerber vom Geltungsbereich der Abkommen ausschließen und es daher möglich ist, dass Asylbewerber zurückgeführt werden, über deren Anträge inhaltlich noch nicht entschieden wurde oder deren Anträge abgelehnt oder als unzulässig erachtet wurden, weil das Konzept des „sicheren Drittstaats“ angewandt wurde; fordert, dass Schutzmaßnahmen geschaffen werden, um zu gewährleisten, dass Asylbewerber Zugang zu einem fairen und wirksamen Asylverfahren haben, um unter anderem die Achtung des Grundsatzes des non-refoulement sicherzustellen;

18. betont, dass die Europäische Union bereit sein sollte, in Verhandlungen über Rückübernahme und Visaerleichterungen mit seinen Nachbarländern einzutreten, wenn die entsprechenden Vorbedingungen erfüllt wurden; ist überzeugt, dass eine effektive Zusammenarbeit mit Kandiaten-, Assoziations- und Nachbarländern in Fragen illegaler Einwanderung, Bekämpfung des Menschenhandels und wirksamer Grenzsicherung Diskussionen über langfristige Projekte zum visafreien Reiseverkehr erleichtern können;

19. betont, wie facettenreich die Reaktionen sind, die der EU in ihren außenpolitischen Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus und seiner grundlegenden Ursachen zur Verfügung stehen, und unterstreicht, wie wichtig es ist, alle verfügbaren Mittel kohärent zu nutzen, die in Übereinstimmung mit der Charta der Vereinten Nationen zur Verfügung stehen; fordert in den Vereinten Nationen, die Debatte über eine gemeinsame Definition des Terrorismus und seine Wurzeln wieder aufzunehmen;

20. wiederholt seinen Vorschlag, die Politik zur Terrorismusbekämpfung der EU gegenüber Drittstaaten kohärenter und wirksamer zu gestalten, insbesondere durch die Intensivierung des Dialogs mit wichtigen Partnern, die die universellen Menschenrechtsstandards anerkennen, durch die Vertiefung der Zusammenarbeit mit internationalen und regionalen Organisationen, die eine Schlüsselrolle bei der Friedenssicherung und der globalen Sicherheit durch aktive Suche nach Lösungen für gewalttätige innere und regionale Konflikte spielen; und durch die strenge Anwendung der Antiterrorklausel in Abkommen mit Drittstaaten, ohne dass dem Geist der Menschenrechtsklausel widersprochen wird;

21. stellt fest, dass eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Themen Gegenstand der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen mit Drittstaaten ist; unterstreicht mit Blick auf die Prioritäten, dass während die Entwicklung institutioneller Fähigkeiten und der operativen Zusammenarbeit wichtig ist, bei Maßnahmen der EU, im Sinne der universellen Menschenrechtsstandards gehandelt werden muss;

VERFAHREN

Titel

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Strategie für die Außendimension – Aktionsplan zur Umsetzung des Haager Programms

Verfahrensnummer

2006/2111(INI)

Federführender Ausschuss

LIBE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET
18.5.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

18.5.2006

Verfasser der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Aloyzas Sakalas
3.5.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

-

Prüfung im Ausschuss

28.8.2006

22.3.2007

21.11.2006

12.4.2007

28.11.2006

23.1.2007

 

Datum der Annahme

12.4.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Christopher Beazley, Panagiotis Beglitis, Michael Gahler, Ana Maria Gomes, Alfred Gomolka, Richard Howitt, Bogdan Klich, Eugen Mihăescu, Francisco José Millán Mon, Cem Özdemir, Ioan Mircea Paşcu, Tobias Pflüger, Bernd Posselt, Jacek Saryusz-Wolski, Gitte Seeberg, Marek Siwiec, Konrad Szymański, Antonio Tajani, Jan Marinus Wiersma

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Laima Liucija Andrikienė, Alexandra Dobolyi, Árpád Duka-Zólyomi, Glyn Ford, Tunne Kelam, Aloyzas Sakalas

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Wiesław Stefan Kuc, Marcin Libicki

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

VERFAHREN

Titel

Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts: Strategie für die Außendimension, Aktionsplan zur Umsetzung des Haager Programms

Verfahrensnummer

2006/2111(INI)

Federführender Ausschuss

        Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

LIBE
18.5.2006

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

        Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET
18.5.2006


 

 

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

        Datum des Beschlusses

 

 

 

 

 

Verstärkte Zusammenarbeit

        Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET
18.5.2006

 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)

        Datum der Benennung

Bogdan Klich
22.2.2006

 

Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)

 

 

Prüfung im Ausschuss

12.7.06

24.1.07

21.3.07

11.4.07

21.3.07

5.6.07

Datum der Annahme

5.6.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+

-

0

38

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Alvaro, Philip Bradbourn, Mihael Brejc, Kathalijne Maria Buitenweg, Michael Cashman, Giusto Catania, Carlos Coelho, Fausto Correia, Panayiotis Demetriou, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Bárbara Dührkop Dührkop, Giovanni Claudio Fava, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Elly de Groen-Kouwenhoven, Jeanine Hennis-Plasschaert, Ewa Klamt, Magda Kósáné Kovács, Stavros Lambrinidis, Henrik Lax, Dan Mihalache, Claude Moraes, Javier Moreno Sánchez, Martine Roure, Inger Segelström, Károly Ferenc Szabó, Adina-Ioana Vălean, Manfred Weber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Simon Busuttil, Gérard Deprez, Ignasi Guardans Cambó, Sophia in 't Veld, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Bogdan Klich, Jean Lambert, Marianne Mikko, Hubert Pirker, Rainer Wieland

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Aloyzas Sakalas

Datum der Einreichung

11.6.2007

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)