BERICHT über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag über die Einführung der einheitlichen Währung durch Malta am 1. Januar 2008
18.6.2007 - (KOM(2007)0259 – C6‑0150/2007 – 2007/0092(CNS)) - *
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: Werner Langen
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag über die Einführung der einheitlichen Währung durch Malta am 1. Januar 2008
(KOM(2007)0259 – C6‑0150/2007 – 2007/0092(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2007)0259),
– unter Hinweis auf den Konvergenzbericht 2007 der Kommission zu Malta (KOM(2007)0258) und den Konvergenzbericht der Europäischen Zentralbank vom Mai 2007,
– unter Hinweis auf das dem Konvergenzbericht der Kommission 2007 zu Malta beigefügte Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission (SEK(2007)0622),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu der Erweiterung des Eurogebiets[1],
– gestützt auf Artikel 122 Absatz 2 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0150/2007),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6‑0243/2007),
1. billigt den Vorschlag der Kommission;
2. befürwortet die Einführung des Euro durch Malta am 1. Januar 2008;
3. fordert die Mitgliedstaaten auf, der Kommission die Möglichkeit zu geben, die Erfüllung der Kriterien von Maastricht auf der Grundlage präziser, aktueller, zuverlässiger und qualitativ hochwertiger Daten zu überprüfen;
4. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
5. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
6. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. C 298E vom 8.12.2006, S. 249.
BEGRÜNDUNG
Am 27. Februar 2007 hat Malta einen Konvergenz-Bericht gemäß Artikel 122, Abs. 2 EG-Vertrag beantragt. Der Inhalt der von der Kommission und der EZB auszuarbeitenden Berichte wird durch Artikel 121, Abs.1 EG-Vertrag geregelt. Malta ist z.Zt. ein Mitgliedsstaat mit Ausnahmeregelung, der nicht am EURO-Währungsgebiet teilnimmt. Der Antrag Maltas vom 27.02.2007 erfolgte mit dem Ziel, Mitglied der EURO-Zone am Jahresanfang 2008 werden zu können.
Nach Art. 122, Abs. 2 EG-Vertrag entscheidet der ECOFIN-Rat auf der Grundlage der Berichte von Kommission und EZB nach Anhörung des Europäischen Parlaments und nach Aussprache im Rat, der in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagt, auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit, welche der Mitgliedsstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, die Kriterien des Art. 121, Abs. 1 erfüllen und hebt die Ausnahmeregelungen für die betreffenden Mitgliedsstaaten auf.
Die Kommission hat am 16.05.2007 vorgeschlagen, die Annahmeregelung für Malta am 01. Januar 2008 auslaufen zu lassen und ab diesem Zeitpunkt Malta in die EURO-Zone aufzunehmen.
Das Europäische Parlament muss den vorliegenden Konvergenzbericht und den technischen Anhang bezüglich Malta prüfen und eine Stellungnahme abgeben. Der Berichterstatter empfiehlt die Aufhebung der Ausnahmeregelung zum 01. Januar 2008 trotz erheblicher Bedenken in Einzelfragen.
Zu den Konvergenzkriterien des Art. 121, Abs. 1 EG-Vertrag und der Einhaltung der Kriterien im einzelnen, speziell ob ein hoher Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht ist:
1. Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit Art. 108 und Art. 109 sowie mit der EZB-Satzung
Das maltesische Parlament hat am 28. Februar 2007, also 1 Tag nach der Antragstellung des maltesische Zentralbankgesetz geändert und damit erst die bisherigen Unvereinbarkeiten beseitigt.
2. Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität
Mit einer Inflationsrate von 2,2% in den letzten 12 Monaten ist der Referenzwert von 3,0% klar und eindeutig unterschritten. Nach den Prognosen wird der Wert bis Dezember 2007 auf 1,4% sinken. Das Kriterium ist voll erfüllt.
3. Eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand:
z. Zt. Liegt eine Ratsentscheidung vor, wonach in Malta ein übermäßiges Defizit besteht. Nach Art. 2 des Protokolls über die Konvergenzkriterien ist erforderlich, dass für eine positive Bewertung „zum Zeitpunkt der Prüfung“ keine Ratsentscheidung nach Art. 104, Abs. 6 dieses Vertrages vorliegt, wonach in dem betreffenden Mitgliedsstaat ein übermäßiges Defizit besteht.“
Das Kriterium ist trotz der zuletzt positiven Entwicklung des Staatsdefizits (2006: 2,6%, 2007 voraussichtlich 2,1%) und der Schuldenquote (2006: 66,5% des BIP und 2007 voraussichtlich 65,9%) auch danach zu bewerten, ob die Schuldenquote in zufriedenstellendem Tempo zurückgeht. Dies hat der Rat am 27.02.2007 festgestellt. Unverständlich ist allerdings, warum bisher die Ratsentscheidung über das Bestehen eines übermäßigen Defizits nicht aufgehoben wurde. Ohne Aufhebung nach Art. 104, Abs.6 ist das Kriterium nicht erfüllt.
4. Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus des EWS seit mindestens 2 Jahren.
Malta nimmt seit 02. Mai 2005 am WKM II teil. Die maltesische Lira blieb seit dem stabil und war keinen starken Schwankungen ausgesetzt.
5. Dauerhaftigkeit der Konvergenz, die sich im Niveau der langfristigen Zinssätze zeigt.
Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag mit 4,3% in den letzten 12 Monaten deutlich unter dem Referenzwert von 6,4%.
6. Wirtschaftliche Integration und Konvergenz (Art. 121, Abs. 1, letzter Abschnitt)
Die maltesische Wirtschaft ist weitgehend in die EU integriert, unterliegt auf grund ihrer geringen Größe und Sektorenbeschränkung aber erheblichen Schwankungen.
Das Leistungsbilanzdefizit ging zurück von 8,2% (2005) auf 6,3% (2006), wobei die Nettozuflüsse ausländischer Direktinvestitionen das Leistungsbilanzdefizit nahezu ausgleichen können. Im übrigen hat Malta im Jahre 2005 ein BIP pro Kopf in Kaufkraftwerten von 69% des EU-25-Durchschnitts erreicht.
7. Datenübermittlung durch Malta
Wiederholt hat die Republik Malta gegen die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 501/2004 vom 10. März 2004 über die vierteljährlichen Finanzkonten des Staats verstoßen. Wie aus dem Bericht der Kommission vom 03.05.2007 (KOM (2007) 230) hervorgeht, hat Malta bisher keine Daten an Eurostat übermittelt.“ Daraus folgert die Kommission, dass „unverzüglich Anstrengungen unternommen werden (müssen), um die EU-Bestimmungen zu erfüllen“
Es stellt sich die Frage, wieso die Kommission angesichts der Erfahrungen der Vergangenheit eine positive Empfehlung für den EURO-Beitritts Malta ausspricht, bevor bei der Datenübermittlung endlich spürbare Fortschritte erzielt werden. Die Beanstandungen sind spätestens bis Jahresende 2007 umfassend und vollständig auszuräumen.
8. Anhörung des Europäischen Parlaments
Die EU-Kommission hat durch die späte Vorlage und Einbindung des Europäischen Parlaments die Möglichkeit für eine vorbehaltlose und an den Kriterien der Art. 121 und 122 EG-Vertrag orientierte, objektive Prüfung der Konvergenzkriterien erneut erschwert. Nachdem dies bereits im Falle von Slowenien im Jahre 2006 - offensichtlich folgenlos – beanstandet wurde, stellt sich die Frage, ob dies beabsichtigt ist. In diesem Fall würde das Europäische Parlament künftig auf einer angemessenen Beratungszeit und die uneingeschränkte Wahrnehmung seiner Anhörungsrechte nach dem EG-Vertrag bestehen müssen.
Darüber hinaus sind Parlament und Rat bisher keine Unterlagen und Bewertungen vorgelegt worden, die sich auf die technischen Vorbereitungen des EURO-Beitritts beziehen, so dass eine Bewertung, ob der EURO-Beitritt tatsächlich reibungslos am 01. Januar 2008 unter Einbeziehung der Umstellungsmodalitäten und der Verbraucherrechte erfolgen kann, nicht möglich ist. Diese Beanstandungen gegenüber der EU-Kommission gelten auch für Zypern.
Im Falle Maltas wird dies besonders deutlich, weil die Kommission lediglich eine konditionierte Empfehlung ausgesprochen hat.
VERFAHREN
Titel |
Einführung der einheitlichen Währung durch Malta am 1. Januar 2008 |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2007)0259 - C6-0150/2007 - 2007/0092(CNS) |
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Datum der Konsultation des EP |
25.5.2007 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
ECON 7.6.2007 |
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Berichterstatter(in/innen) Datum der Benennung |
Werner Langen 22.5.2007 |
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Prüfung im Ausschuss |
5.6.2007 |
11.6.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
39 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Mariela Velichkova Baeva, Pervenche Berès, Sharon Bowles, David Casa, Christian Ehler, José Manuel García-Margallo y Marfil, Jean-Paul Gauzès, Gunnar Hökmark, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Sophia in ‘t Veld, Othmar Karas, Piia-Noora Kauppi, Wolf Klinz, Christoph Konrad, Kurt Joachim Lauk, Andrea Losco, Astrid Lulling, Cristobal Montoro Romero, Joseph Muscat, Lapo Pistelli, Joop Post, John Purvis, Alexander Radwan, Bernhard Rapkay, Heide Rühle, Eoin Ryan, Antolín Sánchez Presedo, Margarita Starkevičiūtė, Ivo Strejček, Ieke van den Burg, Sahra Wagenknecht |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Katerina Batzeli, Werner Langen, Vladimír Maňka, Donato Tommaso Veraldi |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Wolfgang Bulfon, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Margrietus van den Berg, Panayiotis Demetriou |
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