BERICHT über den Vorschlag für eine Entscheidung des Rates gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag über die Einführung der einheitlichen Währung durch Zypern am 1. Januar 2008

18.6.2007 - (KOM(2007)0256 – C6‑0151/2007 – 2007/0090(CNS)) - *

Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: Werner Langen

Verfahren : 2007/0090(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0244/2007
Eingereichte Texte :
A6-0244/2007
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates gemäß Artikel 122 Absatz 2 EG-Vertrag über die Einführung der einheitlichen Währung durch Zypern am 1. Januar 2008

(KOM(2007)0256 – C6‑0151/2007 – 2007/0090(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2007)0256),

–   unter Hinweis auf den Konvergenzbericht 2007 der Kommission zu Zypern (KOM(2007)0255) und den Konvergenzbericht der Europäischen Zentralbank vom Mai 2007,

–   unter Hinweis auf das dem Konvergenzbericht der Kommission 2007 zu Zypern beigefügte Arbeitsdokument der Dienststellen der Kommission (SEK(2007)0623),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu der Erweiterung des Eurogebiets[1],

–   gestützt auf Artikel 122 Absatz 2 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0151/2007),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6‑0244/2007),

1.  billigt den Vorschlag der Kommission;

2.  befürwortet die Einführung des Euro durch Zypern am 1. Januar 2008;

3.  fordert die Mitgliedstaaten auf, der Kommission die Möglichkeit zu geben, die Erfüllung der Kriterien von Maastricht auf der Grundlage präziser, aktueller, zuverlässiger und qualitativ hochwertiger Daten zu überprüfen;

4.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

5.  fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;

6.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 298E vom 8.12.2006, S. 249.

BEGRÜNDUNG

Am 13. Februar 2007 hat Zypern einen Konvergenz-Bericht gemäß Artikel 122, Abs. 2 EG-Vertrag beantragt. Der Inhalt der von der Kommission und der EZB auszuarbeitenden Berichte wird durch Artikel 121, Abs.1 EG-Vertrag geregelt. Zypern ist z.Zt. ein Mitgliedsstaat mit Ausnahmeregelung, der nicht am EURO-Währungsgebiet teilnimmt. Der Antrag Zypern vom 13.02.2007 erfolgte mit dem Ziel, Mitglied der EURO-Zone am Jahresanfang 2008 werden zu können.

Nach Art. 122, Abs. 2 EG-Vertrag entscheidet der ECOFIN-Rat auf der Grundlage der Berichte von Kommission und EZB nach Anhörung des Europäischen Parlaments und nach Aussprache im Rat, der in der Zusammensetzung der Staats- und Regierungschefs tagt, auf Vorschlag der Kommission mit qualifizierter Mehrheit, welche der Mitgliedsstaaten, für die eine Ausnahmeregelung gilt, die Kriterien des Art. 121, Abs. 1 erfüllen und hebt die Ausnahmeregelungen für die betreffenden Mitgliedsstaaten auf.

Die Kommission hat am 16.05.2007 vorgeschlagen, die Annahmeregelung für Zypern am 01. Januar 2008 auslaufen zu lassen und ab diesem Zeitpunkt Zypern in die EURO-Zone aufzunehmen.

Das Europäische Parlament muss den vorliegenden Konvergenzbericht und den technischen Anhang bezüglich Zypern prüfen und eine Stellungnahme abgeben. Der Berichterstatter empfiehlt die Aufhebung der Ausnahmeregelung zum 01. Januar 2008 trotz erheblicher Bedenken in Einzelfragen.

Zu den Konvergenzkriterien des Art. 121, Abs. 1 EG-Vertrag und der Einhaltung der Kriterien im einzelnen, speziell ob ein hoher Grad an dauerhafter Konvergenz erreicht ist:

1. Vereinbarkeit der innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit Art. 108 und Art. 109 sowie mit der EZB-Satzung

Das Zyprische Parlament hat erst am 15. März 2007 (!) das Zentralbankgesetz geändert und erst damit alle bisherigen Unvereinbarkeiten beseitigt.

2. Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität

Mit einer Inflationsrate von 2,0% in den letzten 12 Monaten ist der Referenzwert von 3,0% klar und eindeutig unterschritten. Nach den Prognosen wird der Wert bis Dezember 2007 auf 1,3% sinken. Das Kriterium ist voll erfüllt.

3. Eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand:

Der Rat am 11. Juli 2006 das Verfahren über das Bestehen eines übermäßigen Defizits aufgehoben, nachdem Zypern ab 2004/2005 erkennbare Fortschritte bei der Senkung des gesamtstaatlichen Defizits aufweisen konnte. 2006 lag das Defizit bei 1,5% des BIP, für 2007 wurden 1,4% erwartet. Entsprechend sieht der öffentliche Schuldenstand von zuletzt 65,3% des BIP (2006) auf voraussichtlich 61,5% des BIP (2007). Das Kriterium ist (weitgehend) erfüllt.

4. Einhaltung der normalen Bandbreiten des Wechselkursmechanismus II des EWS seit mindestens 2 Jahren.

Zypern nimmt seit 05. Mai 2005 am WKM II teil. Das Zypern-Pfund lag seitdem in der oberen Hälfte der Schwankungsbreite nahe am zentralen Leitkurs. Das Kriterium ist erfüllt.

5. Dauerhaftigkeit der Konvergenz, die sich im Niveau der langfristigen Zinssätze zeigt.

Der durchschnittliche langfristige Zinssatz lag mit 4,2% in den letzten 12 Monaten deutlich unter dem Referenzwert von 6,4%.

6. Wirtschaftliche Integration und Konvergenz (Art. 121, Abs. 1, letzter Abschnitt)

Hierzu zählen u.a. die Integration der Finanz- und Produktmärkte, die Entwicklung der Leistungsbilanz und der Lohnstückkosten.

Da die zyprische Wirtschaft eng mit der EU verflochten ist, ist die EU-Kommission der Auffassung, dass trotz eines steigenden Leistungsbilanzdefizits die wirtschaftliche Integration erfüllt ist. Im übrigen hat Zypern im Jahre 2005 ein BIP pro Kopf in Kaufkraftwerten von 85% des EU-25-Durchschnitts erreicht.

7. Spezielle Probleme Zypern´s

a.) Der Konvergenzbericht und die beantragte Aufhebung der Ausnahmeregelung für Zypern erstreckt sich nur auf die Gebiete, die im Sinne des Protokolls Nr. 10 im Anhang zur Beitrittsakte von 2003 unter der Regierungskontrolle der Republik Zypern stehen. Die international nicht anerkannte „Republik Nordzypern“ ist nicht Gegenstand der Überprüfung.

b.) Wiederholt hat die Republik Zypern gegen die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 501/2004 vom 10. März 2004 über die vierteljährlichen Finanzkonten des Staats verstoßen. Wie aus dem Bericht der Kommission vom 03.05.2007 (KOM (2007) 230) hervorgeht, hat Zypern bisher nur „eingeschränkte Daten und Dokumentationen an Eurostat übermittelt.“ Daraus folgert die Kommission, dass „unverzüglich Anstrengungen unternommen werden (müssen), um die EU-Bestimmungen zu erfüllen“.

Es stellt sich die Frage, wieso die Kommission angesichts der Erfahrungen der Vergangenheit eine positive Empfehlung für den EURO-Beitritts Zypern ausspricht, bevor bei der Datenübermittlung endlich spürbare Fortschritte erzielt werden. Die Beanstandungen sind spätestens bis Jahresende 2007 umfassend und vollständig auszuräumen.

8. Anhörung des Europäischen Parlaments

Die EU-Kommission hat durch die späte Vorlage und Einbindung des Europäischen Parlaments die Möglichkeit für eine vorbehaltlose und an den Kriterien der Art. 121 und 122 EG-Vertrag orientierte, objektive Prüfung der Konvergenzkriterien erneut erschwert. Nachdem dies bereits im Falle von Slowenien im Jahre 2006 - offensichtlich folgenlos – beanstandet wurde, stellt sich die Frage, ob dies beabsichtigt ist. In diesem Fall würde das Europäische Parlament künftig auf einer angemessenen Beratungszeit und die uneingeschränkte Wahrnehmung seiner Anhörungsrechte nach dem EG-Vertrag bestehen müssen.

Darüber hinaus sind Parlament und Rat bisher keine Unterlagen und Bewertungen vorgelegt worden, die sich auf die technischen Vorbereitungen des EURO-Beitritts beziehen, so dass eine Bewertung, ob der EURO-Beitritt tatsächlich reibungslos am 01. Januar 2008 unter Einbeziehung der Umstellungsmodalitäten und der Verbraucherrechte erfolgen kann, nicht möglich ist. Diese Beanstandungen gegenüber der EU-Kommission gelten auch für Malta, dort in verschärfter Form.

VERFAHREN

Titel

Einführung der einheitlichen Währung durch Zypern am 1. Januar 2008

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2007)0256 - C6-0151/2007 - 2007/0090(CNS)

Datum der Konsultation des EP

25.5.2007

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ECON

7.6.2007

Berichterstatter(in/innen)

       Datum der Benennung

Werner Langen

22.5.2007

 

 

Prüfung im Ausschuss

5.6.2007

11.6.2007

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

38

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Mariela Velichkova Baeva, Pervenche Berès, Sharon Bowles, David Casa, Christian Ehler, José Manuel García-Margallo y Marfil, Jean-Paul Gauzès, Gunnar Hökmark, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Sophia in ‘t Veld, Othmar Karas, Piia-Noora Kauppi, Wolf Klinz, Christoph Konrad, Kurt Joachim Lauk, Andrea Losco, Astrid Lulling, Cristobal Montoro Romero, Joseph Muscat, Lapo Pistelli, Joop Post, John Purvis, Alexander Radwan, Bernhard Rapkay, Heide Rühle, Eoin Ryan, Antolín Sánchez Presedo, Margarita Starkevičiūtė, Ivo Strejček, Ieke van den Burg, Sahra Wagenknecht

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Katerina Batzeli, Werner Langen, Vladimír Maňka, Donato Tommaso Veraldi

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Wolfgang Bulfon, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Margrietus van den Berg, Panayiotis Demetriou