BERICHT über die Empfehlung für einen Beschluss des Rates betreffend den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zu dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrages über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen)
28.6.2007 - (KOM(2007)0215 – C6‑0169/2007 – 2007/0076(CNS)) - *
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Genowefa Grabowska
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu der Empfehlung für einen Beschluss des Rates betreffend den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zu dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrages über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen)
(KOM(2007)0215 – C6‑0169/2007 – 2007/0076(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Empfehlung der Kommission an den Rat (KOM(2007)0215)[1],
– gestützt auf Artikel 34 Absatz 4 der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0169/2007),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6‑0260/2007),
1. billigt den Vorschlag der Kommission;
2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
3. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, die Empfehlung der Kommission entscheidend zu ändern;
4. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen Bulgariens und Rumäniens zu übermitteln.
- [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
BEGRÜNDUNG
Der Beitritt von Bulgarien und Rumänien zu den von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage von Artikel 34 des Vertrags über die Europäische Union geschlossenen Übereinkünften (und Protokollen) wurde in der Akte über den Beitritt Bulgariens und Rumäniens von 2005[1] vereinfacht.
In Anhang I der Beitrittsakte sind für den Bereich Justiz und Inneres sieben Übereinkommen und Protokolle aufgeführt. Hierzu zählen das Übereinkommen vom 26. Juli 1995 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrages über die Europäische Union über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen), das Protokoll vom 24. Juli 1996 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union betreffend die Auslegung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Wege der Vorabentscheidung, das Protokoll vom 19. Juni 1997 aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union und von Artikel 41 Absatz 3 des Europol-Übereinkommens über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol, das Protokoll vom 30. November 2000, erstellt aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen) zur Änderung von Artikel 2 und des Anhangs jenes Übereinkommens, das Protokoll vom 28. November 2002 zur Änderung des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen) und des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten für Europol, die Mitglieder der Organe, die stellvertretenden Direktoren und die Bediensteten von Europol sowie das Protokoll vom 27. November 2003 aufgrund von Artikel 43 Absatz 1 des Übereinkommens über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen) zur Änderung dieses Übereinkommens.
Angesichts dieser vereinfachten Regelung ist es seither nicht mehr nötig, spezielle Beitrittsprotokolle auszuhandeln und zu schließen. Damit das Europol-Übereinkommen und die dazugehörigen Protokolle für Bulgarien und Rumänien in Kraft treten, sollte der Rat nach Konsultation des Europäischen Parlaments[2] lediglich einen Beschluss annehmen, mit dem der Zeitpunkt festgelegt wird, zu dem das Übereinkommen und dessen Protokolle in Kraft treten.
Die Berichterstatterin schlägt daher vor, den Beschluss des Rates ohne Änderungen anzunehmen. Sie fordert den Rat jedoch auf, den Beschluss des Rates auf der Grundlage der Empfehlungen der Kommission in Bezug auf das Inkrafttreten der letzten drei Protokolle[3] zu korrigieren, da sie im März/April 2007 in Kraft getreten sind. Da für Bulgarien und Rumänien keine rückwirkende Kraft möglich ist, ist ein neues Datum nach Annahme dieses Beschlusses vorzusehen.
VERFAHREN
Titel |
Beitritt von Bulgarien und Rumänien zu dem Übereinkommen vom 26. Juli 1995 über die Errichtung eines Europäischen Polizeiamts (Europol-Übereinkommen) |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
KOM(2007)0215 – C6-0169/2007 – 2007/0076(CNS) |
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Datum der Konsultation des EP |
11.6.2007 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
LIBE 19.6.2007 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Genowefa Grabowska 21.5.2007 |
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Vereinfachtes Verfahren – Datum des Beschlusses |
21.5.2007 |
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Prüfung im Ausschuss |
5.6.2007 |
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Datum der Annahme |
27.6.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
43 0 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alexander Alvaro, Alfredo Antoniozzi, Giusto Catania, Carlos Coelho, Fausto Correia, Esther De Lange, Panayiotis Demetriou, Bárbara Dührkop Dührkop, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Roland Gewalt, Lilli Gruber, Adeline Hazan, Jeanine Hennis-Plasschaert, Lívia Járóka, Ewa Klamt, Roger Knapman, Magda Kósáné Kovács, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Barbara Kudrycka, Stavros Lambrinidis, Henrik Lax, Dan Mihalache, Viktória Mohácsi, Claude Moraes, Javier Moreno Sánchez, Luciana Sbarbati, Inger Segelström, Károly Ferenc Szabó, Vladimir Andreev Urutchev, Ioannis Varvitsiotis, Manfred Weber und Tatjana Ždanoka. |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen) |
Edit Bauer, Simon Busuttil, Gérard Deprez, Koenraad Dillen, Maria da Assunção Esteves, Iratxe García Pérez, Ignasi Guardans Cambó, Metin Kazak, Jörg Leichtfried, Marianne Mikko und Herbert Reul. |
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Datum der Einreichung |
28.6.2007 |
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