EMPFEHLUNG FÜR DIE ZWEITE LESUNG zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung des spezifischen Programms „Ziviljustiz“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007-2013

27.6.2007 - (8699/2/2007 – C6-0179/2007 – 2005/0040(COD)) - ***II

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Inger Segelström

Verfahren : 2005/0040(COD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0262/2007
Eingereichte Texte :
A6-0262/2007
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass des Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates zur Auflegung des spezifischen Programms „Ziviljustiz“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007-2013

(8699/2/2007 – C6-0179/2007 – 2005/0040(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: zweite Lesung)

das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Gemeinsamen Standpunkts des Rates (8699/2/2007 – C6-0179/2007),

–   unter Hinweis auf seinen Standpunkt aus erster Lesung[1] zu dem Vorschlag der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2005)0122)[2],

–   gestützt auf Artikel 251 Absatz 2 Buchstabe c des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 62 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres für die zweite Lesung (A6-0262/2007),

1.  billigt den Gemeinsamen Standpunkt in der geänderten Fassung;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Gemeinsamer Standpunkt des RatesAbänderung des Parlaments

Amendment 1

Erwägung 16 a (neu)

 

(16a) Angesichts der Vorrechte des Europäischen Parlaments gemäß Artikel 8 des Beschlusses 1999/468/EG sollte die Kommission dem Europäischen Parlament alle erforderlichen Informationen über jede Phase der Umsetzung des Programms vorlegen, insbesondere was die beabsichtigten Prioritäten für das betreffende Jahr anbelangt. Für den Fall, dass das Parlament Anregungen oder Empfehlungen formulieren sollte, hat sich die Kommission dazu verpflichtet[3], mit einer mit Gründen versehenen Antwort zu reagieren und die Vertreter der Mitgliedstaaten in den gemäß diesem Beschluss vorgesehenen Ausschüssen davon zu unterrichten.

 

Begründung

Das Parlament legte seinen Standpunkt aus erster Lesung am 14. Dezember 2006 vor. Der Rat hat die Abänderungen des Parlaments in seinem Gemeinsamen Standpunkt, den er dem Parlament übermittelt hat, im Einklang mit der Einigung in erster Lesung angenommen, jedoch jene abgelehnt, die die Möglichkeit des Parlaments betrafen, die Durchführungsbeschlüsse der Kommission zu blockieren, insbesondere wenn die jährlichen Prioritäten gesetzt werden. Vizepräsident Frattini hat jedoch anstelle dieses Vetorechts des Parlaments die Einrichtung eines transparenteren Dialogs bei der Festlegung der Prioritäten für die jährliche Finanzierung vorgeschlagen. Die diesbezügliche Verpflichtung wurde bereits mit Schreiben vom 31. Mai 2007 eingegangen, siehe die Begründung. Ihre Berichterstatterin hält dies für unzureichend. Da diese Finanzierungsprogramme so rasch wie möglich durchgeführt werden müssen, vertritt sie jedoch im Hinblick auf einen Kompromiss die Auffassung, dass das Parlament seine frühere Abänderung vom Dezember 2006, mit der ein Kontrollrecht gefordert worden war, aufgeben und den Kommissionsvorschlag annehmen könnte. Da es sich um eine institutionelle Verpflichtung handelt, sollte sie aus Gründen der Transparenz in die Erwägungsgründe des Legislativvorschlags aufgenommen werden, damit die Unionsbürger und jedenfalls jene, die beabsichtigen, von den neuen Bestimmungen Gebrauch zu machen, Kenntnis von ihr erlangen können.

Dieser Änderungsantrag deklaratorischer Art übernimmt daher im Wesentlichen den Inhalt des Vorschlags von Herrn Frattini, und, wenn der Rat ihn billigt, kann das Finanzierungsprogramm (und das Programm zur Drogenbekämpfung, zu dem wir noch auf den Gemeinsamen Standpunkt warten) so rasch wie möglich in Kraft treten.

  • [1]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
  • [2]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
  • [3]  Durch eine Erklärung während der Plenartagung vom ...

BEGRÜNDUNG

Schreiben vom 31. Mai 2007 von Herrn Franco Frattini, Vizepräsident der Europäischen Kommission, an Herrn Jean-Marie Cavada und Frau Inger Segelström, Vorsitzender bzw. Berichterstatterin des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

Mein Schreiben bezieht sich auf die neuen Finanzierungsinstrumente für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts für den Zeitraum 2007-2013. Im Dezember 2006 war zwischen dem Parlament, dem Rat und der Kommission eine Einigung über alle unsere Vorschläge erzielt worden. Anschließend wurden die verschiedenen Instrumente, die die Rahmenprogramme „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ sowie „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“ ausmachen, angenommen bzw. sollen bald, nach der Überprüfung der Texte durch die Rechts- und Sprachsachverständigen, angenommen werden. Das gilt auch für die Programme „Grundrechte und Unionsbürgerschaft“ sowie „Strafjustiz“, die Teil des Rahmenprogramms „Grundrechte und Justiz“ sind.

Allerdings besteht nach wie vor Uneinigkeit zwischen der Kommission und dem Rat einerseits und dem Parlament andererseits in Bezug auf die Einzelprogramme „Ziviljustiz“ sowie „Drogenprävention und -aufklärung“, die momentan die Annahme dieser Programme in zweiter Lesung verhindert. Ihnen ist bekannt, dass diese Uneinigkeit mit dem anwendbaren Komitologieverfahren zusammenhängt.

Ich weiß, dass das Parlament gleichermaßen wie Rat und Kommission stets die Bedeutung dieser Programme anerkannt und deutlich gemacht hat und deren Umsetzung große Bedeutung beimisst. Auch ich persönlich habe bereits wiederholt die Bedeutung dieser Finanzierungsprogramme hervorgehoben, die sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich ihrer Finanzierung den spezifischen Erwartungen der betreffenden Berufsgruppen und der Öffentlichkeit im Allgemeinen entsprechen. Daher muss es uns bald gelingen, diese Meinungsverschiedenheiten zu überwinden, damit diese beiden Programme noch vor Ende dieses Jahres durchgeführt werden können. Sollte sich ihre Annahme weiter verzögern, so würde dies zweifellos die Auszahlung der für 2007 vorgesehenen Mittel in den Bereichen Ziviljustiz und Drogenprävention gefährden.

Die Kommission misst dem 2006 eingeführten neuen Komitologieverfahren, das dem Parlament zusätzliche Rechte verleiht, große Bedeutung bei, und sie prüft sehr sorgfältig, ob es für jede der einzelnen Maßnahmen gilt. Sie ist der Ansicht - wie übrigens der Rat auch -, dass es nicht für die Programme „Ziviljustiz“ und „Drogenprävention und -aufklärung“ gilt.

Ich möchte jedoch an die von der Kommission im Januar vorgelegte Kompromisslösung erinnern, die dem Wunsch des Parlaments nach umfassender Unterrichtung entgegenkommen soll. Mit Schreiben vom 25. Januar 2007 hatte ich daher vorgeschlagen, dass die Kommission ausnahmsweise die politische Verpflichtung eingeht, den Erwartungen des Parlaments zu entsprechen und ihm zu gegebener Zeit alle Informationen zu den Jahresarbeitsprogrammen zukommen zu lassen. Ich hatte auch meine persönliche Bereitschaft sowie die meiner Dienststellen deutlich gemacht, einer Sitzung des LIBE-Ausschusses beizuwohnen und entsprechende Fragen zu beantworten, sollte dieser es für zweckmäßig erachten. Mit dieser Verpflichtung der Kommission würde das im Komitologiebeschluss von 1999 enthaltene „Kontrollrecht“ des Parlaments gestärkt, denn es erhielte die Möglichkeit, in allen Phasen des Verfahrens bei der Annahme der Jahresprogramme umfassend unterrichtet zu werden.

Auf einer auf Einladung von Frau Segelström veranstalteten Sitzung Anfang Februar 2007, an der meine Dienststellen und der deutsche Ratsvorsitz teilnahmen, bekundete das Parlament, dass es diesen Vorschlägen grundsätzlich positiv gegenüberstehe. Während dieser Sitzung bestätigte die Kommission ihre Bereitschaft, ihre Verpflichtung gegenüber dem Parlament in einer Erklärung niederzulegen, die dem Programm als Anhang beigefügt werden sollte. Leider konnten seitdem keine weiteren Fortschritte in dieser Angelegenheit erzielt werden.

Inzwischen trifft der Rat Vorkehrungen, um im Anschluss an die am 20. April 2007 erzielte politische Einigung Gemeinsame Standpunkte zu den beiden Programmen anzunehmen.


Wie Sie wissen, sollen diese Programme dazu dienen, zum einen die Kofinanzierung von Projekten zu gewährleisten, die hauptsächlich von NRO durchgeführt werden, und zum anderen in den entsprechenden Bereichen Maßnahmen von allgemeinem Interesse zu verwirklichen. Beispielsweise geht es, abgesehen von der Verwirklichung spezifischer Projekte europäischer Dimension oder der Unterstützung der Arbeit von NRO darum, die Finanzierung von Maßnahmen sicherzustellen, die Teil des Drogenaktionsplans (2005-2008) sind, die Fortsetzung der Tätigkeit des Europäischen Justiziellen Netzes zu ermöglichen und vom Parlament selbst vorgeschlagene Organisationen zu unterstützen.

Die Begünstigten dieser Maßnahmen würden es nicht verstehen, wenn die Annahme der Programme weiterhin verzögert würde.

Darüber hinaus könnte ein weiterer Verzug bei der Annahme der Programme die Verwirklichung von Maßnahmen - wie die Studie zum Rechtsvergleich bei dem sensiblen Thema der internationalen Adoption oder der Vorbereitung eines Rahmenprogramms auf dem Gebiet des europäischen Vertragsrechts - gefährden. Im Hinblick auf die Drogenprävention würde der Dialog mit der Zivilgesellschaft über die Einrichtung und Finanzierung eines entsprechenden Forums ebenfalls infrage gestellt.

Angesichts der von der Kommission eingegangenen Verpflichtung und der Notwendigkeit, neue Finanzierungsprogramme unverzüglich durchzuführen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie unsere Vorschläge nochmals prüfen würden, damit die Programme umgehend verabschiedet werden können.

(Höflichkeitsformel und Unterschrift)

VERFAHREN

Titel

Spezifisches Programm „Ziviljustiz“ (2007-2013)

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

8699/2/2007 – C6-0179/2007 – 2005/0040(COD)

Datum der 1. Lesung des EP – P-Nummer

14.12.2006                     T6-0580/2006

Vorschlag der Kommission

KOM(2005)0122 - C6-0096/2005

Datum der Bekanntgabe der Übermittlung des Gemeinsamen Standpunkts im Plenum

21.6.2007

Federführender Ausschuss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE

21.6.2007

Berichterstatter(-in/-innen)

Datum der Benennung

Inger Segelström

6.6.2005

 

 

Prüfung im Ausschuss

27.6.2007

 

 

 

Datum der Annahme

27.6.2007

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

49

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Alvaro, Alfredo Antoniozzi, Kathalijne Maria Buitenweg, Giuseppe Castiglione, Giusto Catania, Carlos Coelho, Fausto Correia, Elly de Groen-Kouwenhoven, Panayiotis Demetriou, Bárbara Dührkop Dührkop, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Roland Gewalt, Lilli Gruber, Adeline Hazan, Jeanine Hennis-Plasschaert, Lívia Járóka, Ewa Klamt, Roger Knapman, Magda Kósáné Kovács, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Barbara Kudrycka, Stavros Lambrinidis, Henrik Lax, Dan Mihalache, Viktória Mohácsi, Claude Moraes, Javier Moreno Sánchez, Athanasios Pafilis, Luciana Sbarbati, Inger Segelström, Károly Ferenc Szabó, Vladimir Andreev Urutchev, Ioannis Varvitsiotis, Manfred Weber, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Adamos Adamou, Edit Bauer, Simon Busuttil, Gérard Deprez, Koenraad Dillen, Iratxe García Pérez, Ignasi Guardans Cambó, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Metin Kazak, Jörg Leichtfried, Marianne Mikko, Herbert Reul, Rainer Wieland