BERICHT über den Jahresbericht zum Euroraum 2007
28.6.2007 - (2007/2143(INI))
Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Berichterstatter: Dariusz Rosati
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Jahresbericht zum Euroraum 2007
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission: "Jährliche Stellungnahme zum Euroraum 2007" (KOM(2007)0231),
– unter Hinweis auf die Frühjahrs-Wirtschaftsprognose der Kommission vom 7. Mai 2007,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 26. April 2007 zu öffentlichen Finanzen im Europäischen Währungssystem 2006[1],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2007 zu der Lage der Europäischen Wirtschaft: Vorbereitender Bericht über die Grundzüge der Wirtschaftspolitik für 2007[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2007 zu den makroökonomischen Auswirkungen des Anstiegs der Energiepreise[3],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zur Erweiterung des Eurogebiets[4],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2006 zur strategischen Überprüfung des Internationalen Währungsfonds[5],
– in Kenntnis des Jahresberichts der Europäischen Zentralbank (EZB) 2006,
– unter Hinweis auf den Bericht der EZB vom März 2007 über die Finanzintegration in Europa,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (A6‑0264/2007),
A. in der Erwägung, dass das BIP im Euroraum im Jahre 2006 um 2,7% im Vergleich zu 1,4% im Jahre 2005 gestiegen ist, was der besten Leistung seit 2000 entspricht, wobei die Preissteigerungsrate seit 2005 unverändert bei 2,2% lag,
B. in der Erwägung, dass das Haushaltsdefizit von 2,5% des BIP im Jahre 2005 auf 1,6% des BIP im Jahre 2006 gesunken ist,
C. in der Erwägung, dass die Arbeitslosenquote Ende 2006 auf 7,6% und damit auf den niedrigsten Stand seit 15 Jahren gesunken ist,
D. in der Erwägung, dass die Mitgliedschaft in der Eurozone den Grad der gegenseitigen wirtschaftlichen Abhängigkeit zwischen den Mitgliedstaaten verstärkt, und dass eine engere Koordination der Wirtschaftspolitiken erforderlich erscheint, um Strukturschwächen zu korrigieren, künftige Herausforderungen zu bewältigen und den Euroraum einer zunehmend globalisierten Wirtschaft anzugleichen,
E. in der Erwägung, dass die Eurozone ein Schlüsselelement für Stabilität in der Weltwirtschaft darstellt,
Makroökonomische Entwicklungen
1. begrüßt die günstigen wirtschaftlichen Entwicklungen im Jahre 2006 in Bezug auf Wachstum und Beschäftigung, die zur Schaffung von 2 Millionen neuer Arbeitsplätze und niedrigeren Haushaltsdefiziten geführt haben; weist darauf hin, dass die hohen Arbeitslosenquoten und die niedrige Beteiligung an den Arbeitsmärkten in Europa es nicht ermöglichen, den derzeitigen und künftigen Herausforderungen einer globalen Wirtschaft erfolgreich zu entsprechen;
2. stellt fest, dass ein Teil der Erholung durch strukturelle Verbesserungen begünstigt wird, und begrüßt den Umstand, dass die Arbeitsproduktivität zunehmend steigt; vertritt jedoch die Auffassung, dass es zu früh erscheint, abschließende Schlussfolgerungen darüber zu ziehen, inwieweit die Erholung eher zyklischer oder struktureller Natur ist; mahnt diesbezüglich zu einer vorsichtigen Haltung;
3. begrüßt den Umstand, dass die Mitglieder der Eurozone konzertierte Bemühungen unternommen haben, um übermäßige Haushaltsdefizite zu korrigieren und damit dem reformierten Stabilitäts- und Wachstumspakt zu entsprechen; betont den Umstand, dass die Kommission der Ansicht ist, dass die Qualität der Anpassung im Euroraum insgesamt zugenommen hat, verbunden mit einem verringerten Vertrauen auf einmalige Maßnahmen und einem Rückgang der öffentlichen Ausgaben; weist insbesondere darauf hin, dass die Kombination von Konsolidierungsbemühungen insbesondere in den Ländern mit übermäßigem Haushaltsdefizit und einer verbesserten wirtschaftlichen Entwicklung zu einer Verringerung des Haushaltsdefizits der Eurozone von 2,5% des BIP im Jahre 2005 auf 1,6% des BIP im Jahre 2006 geführt hat;
4. besteht darauf, dass eine gesunde Finanzpolitik eine Voraussetzung für nachhaltiges Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen ist, da geringe Haushaltsdefizite und niedrige Staatsschulden die Erwartung auf eine niedrige und stabile Inflation erhöhen und dazu beitragen, niedrige Zinssätze zu wahren; warnt vor einer Wiederholung der politischen Fehler aus den Jahren 1999 bis 2001; fordert deshalb die Nutzung des derzeitigen Aufschwungs auf zweierlei Art und Weise, um zu erreichen, dass Defizite beseitigt und Überschüsse gebildet werden, was dazu beitragen würde, die Schuldenberge abzubauen und die Qualität der öffentlichen Finanzen zu verbessern, indem mehr in Bildung, Weiterbildung, Infrastrukturen sowie in Forschung und Innovation investiert wird, was seinerseits dazu beitragen würde, die sich im Zuge einer alternden Bevölkerung ergebenden Herausforderungen besser zu bewältigen; begrüßt diesbezüglich den Umstand, dass die Eurogruppe am 20. April 2007 Leitlinien für die Haushaltspolitik in den Mitgliedstaaten der Eurozone verabschiedet hat, in deren Rahmen erneut auf die Verpflichtung hingewiesen wurde, in guten Zeiten die Konsolidierung der öffentlichen Finanzen aktiv zu betreiben und unerwartete Sondereinnahmen für eine Verringerung des Haushaltsdefizits und der Staatsschulden zu verwenden;
5. weist auf die Gefahr prozyklischer Politikansätze in einigen Mitgliedstaaten hin; nimmt die in der Eurozone insgesamt festzustellenden Bemühungen im Sinne einer steuerlichen Konsolidierung zur Kenntnis; besteht jedoch darauf, dass die Mitgliedstaaten aufgrund der gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt bestehenden Verpflichtung zur Erreichung der mittelfristigen Ziele von den Mitgliedstaaten in guten Zeiten Überschüsse erwirtschaften müssen; vertritt die Ansicht, dass die Konsolidierungsbemühungen unter anderem im Lichte der bevorstehenden demographischen Herausforderungen verstärkt werden müssen; stellt fest, dass der reformierte Stabilitäts- und Wachstumspakt ausdrücklich eine Konsolidierung des Wirtschaftszyklus verlangt; stellt fest, dass verfahrensrechtliche oder numerische Finanzbestimmungen und unabhängige Finanzinstitutionen die Haushaltskonsolidierung unterstützen und dazu beitragen, prozyklische Politikansätze zu vermeiden;
6. nimmt die von der EZB im Laufe des Jahres 2006 beschlossene weitere Anhebung der Zinssätze zur Kenntnis; stellt fest, dass die Preissteigerung trotz eines erheblichen Anstiegs der Energiepreise in Grenzen gehalten wurde und dass die Wachstumsrate des Geldaggregats M3 gleichwohl seit 2001 den Bezugswert von 4,5% kontinuierlich erheblich überschritten hat, ohne dass es dadurch zu einer Beschleunigung der Inflation gekommen wäre; fordert die EZB auf, die Gründe für diese Diskrepanz eindeutiger darzulegen und zu erläutern, ob es sich hierbei um das Anzeichen einer steigenden Liquidität handelt, die der Inflation Vorschub leisten könnte, oder um das Ergebnis anderer Faktoren wie etwa der Vertiefung der Finanzmärkte, Finanzinnovationen und der zunehmenden internationalen Bedeutung des Euro;
7. stellt fest, dass die Preise für Vermögenswerte, insbesondere im Immobilienbereich, immer schneller steigen, was zwar normaler Ausdruck einer gesunden Wirtschaft sein kann, jedoch die Wahrscheinlichkeit heftiger Anpassungen erhöht; vertritt die Auffassung, dass dieser beschleunigte Anstieg der Preise für Vermögenswerte umso mehr eine umsichtige Finanzpolitik in jenen Mitgliedstaaten erforderlich macht, die derartige Entwicklungen erleben, und nationale Politikansätze mit dem Ziel einer Vermeidung derartiger Ungleichgewichte einschließlich einer verstärkten aufsichtsrechtlichen Regulierung erfordert; ersucht die nationalen Gesetzgeber und Regulierungsbehörden, die Entwicklung des Immobilienmarktes genau zu beobachten; weist darauf hin, dass ein differenzierter Ansatz erforderlich ist, bei dem die spezifische Lage der einzelnen Mitgliedstaaten in Bezug auf Wachstum und Haushaltslage berücksichtigt wird;
8. stellt fest, dass die nominelle Höherbewertung des Wechselkurses des Euro um 11,4% gegenüber dem US-Dollar, um 12,4% gegenüber dem Yen und um 8% gegenüber dem chinesischen Renminbi im Jahre 2006 lediglich zu einer geringfügigen Höherbewertung des tatsächlichen effektiven Wechselkurses um 3,5% geführt hat und bislang weder den Ausfuhren noch dem Wachstum auf der Ebene des Euroraums geschadet hat; stellt jedoch fest, dass die Auswirkungen in den einzelnen Mitgliedstaaten je nach deren wirtschaftlichen Strukturen und der Flexibilität der sektorspezifischen Antworten auf Veränderungen beim Wechselkurs unterschiedlich ausfallen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Steigerung ihrer Anpassungsfähigkeit zu ergreifen; betont, dass die möglichen Auswirkungen künftiger Anhebungen der Zinssätze auf den Wechselkurs des Euro und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft berücksichtigt werden müssen;
Funktionsweise der WWU
9. vertritt die Auffassung, dass unterschiedliche Tendenzen in den Mitgliedstaaten in Bezug auf Wachstum, Inflation, tatsächliche Wechselkurse und Beschäftigung möglicherweise unterschiedliche demografische Entwicklungen, unterschiedliche Fortschrittsniveaus in Bezug auf strukturelle Reformen, unterschiedliche Wachstumspotenziale und Aufholprozesse widerspiegeln; betont jedoch, dass hohe Leistungsbilanzdefizite in einigen Mitgliedstaaten Ausdruck unterschiedlicher Tendenzen bei der Wettbewerbsfähigkeit sind und dass die unterschiedlichen Ansätze der Wirtschaftspolitik in den einzelnen Mitgliedstaaten ein Schlüsselelement sind, um diese Unterschiede zu erklären;
10. stellt fest, dass Unterschiede im Grad der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaften des Euroraums teilweise durch unterschiedliche Entwicklungen der Lohnstückkosten verursacht wird, was unterschiedlichen Entwicklungen bei der Produktivitäts- und Lohndynamik entspricht; stellt fest, dass in den vergangenen Jahren das Lohnwachstum erheblich hinter dem Produktivitätszuwachs zurückgeblieben ist; betont die Notwendigkeit einer gerechteren Verteilung der Früchte des Wachstums; verlangt von Aktionären und Unternehmensleitungen eine verantwortungsvolle Politik im Hinblick auf Vergütungspakete und Sondervergütungen in den Chefetagen der Unternehmen, die tendenziell unverhältnismäßig stärker steigen als die normalen Löhne, wodurch falsche Signale gesetzt werden und der Unterstützung einer verantwortungsbewussten Lohnpolitik die Grundlage entzogen wird; stellt fest, dass niedrige Inflationsraten auch ein wichtiger Einflussfaktor in Bezug auf eine günstige Entwicklung der Lohnstückkosten sind;
11. fordert in diesem Zusammenhang eine weitere Integration der Waren- und Dienstleistungsmärkte, um die bestehende Zersplitterung des WWU-Marktes in nationale Märkte zu überwinden und einen höheren Synchronisationsgrad der Konjunkturzyklen der teilnehmenden Volkswirtschaften zu erreichen;
12. weist darauf hin, dass der Euro nur dann dauerhaft seine Stärke und Glaubwürdigkeit an den internationalen Finanzmärkten behalten kann, wenn die Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sich in allen für die Währungsstabilität bedeutsamen Bereichen einander noch weiter annähern; legt den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets und vor allem den Sozialpartnern nahe, in diesem Zusammenhang weitere Anstrengungen zu unternehmen sowie die Entwicklung der Produktivität zu verbessern, was auch zur Erreichung der Ziele der Lissabon-Strategie wichtig ist;
13. erinnert daran, dass die Geldpolitik der EZB in keinem Fall maßgeschneidert an die spezifische Lage eines einzelnen Mitgliedstaates angepasst werden kann; stellt fest, dass in Ländern mit raschem Wirtschaftswachstum die Inflation strukturell höher ist und die effektiven Zinssätze niedriger, wenn nicht sogar negativ sind; betrachtet solche Situationen als festen Bestandteil einer einheitlichen Währungsunion und fordert und fordert eine gesunde Finanzpolitik zur Wahrung der Stabilität, insbesondere in Bezug auf die Notwendigkeit einer Vorbeugung gegen demographische Risiken;
14. stellt fest, dass eine lockere Finanzpolitik in Kombination mit einer restriktiven Geldpolitik, die durch Zinssatzanhebungen und Währungshöherbewertungen bedingt ist, zu einer ungünstigen Verquickung von Politikansätzen führt, die übermäßig hohe makroökonomische Stabilisierungskosten verursachen kann; vertritt die Ansicht, dass eine restriktivere Finanzpolitik den auf der Währungspolitik lastenden Druck verringern und eine bessere Mischung der Politikansätze ermöglichen würde, verbunden mit der Gewähr für ein stärkeres Wirtschaftswachstum bei einer bestimmten Inflationsrate;
Strukturreformen und Binnenmarkt
15. erinnert daran, dass ein integrierter europäischer Finanzmarkt von wesentlicher Bedeutung ist, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren der WWU zu gewährleisten; hält es deshalb für erforderlich, die Finanzmarktintegration zu vollenden und die verbleibenden Hindernisse einer Finanzintegration zu beseitigen, um ein effizientes Finanzsystem zu schaffen und die Fähigkeit der Eurozone, mit wirtschaftlichen Schocks umzugehen, zu verbessern; weist auf den Umstand hin, dass die Finanzintegration auch ein Risiko für die Finanzstabilität darstellen kann, wenn die Verfahren zur Vorbeugung, Behandlung und Lösung von Krisen auf der nationalen Ebene segmentiert bleiben, was Antworten für die gesamte Eurozone erschwert; bekräftigt deshalb in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit eines integrierten europäischen Systems von miteinander zusammenarbeitenden Überwachungsbehörden als ein Schlüsselelement der Vollendung der Integration des Finanzmarktes;
16. vertritt die Auffassung, dass die Strukturreformen auf den Märkten für Produkte, Dienstleistungen, Arbeit und Finanzdienstleistungen beschleunigt werden sollten und dass die Vollendung des Binnenmarkts für ein verstärktes Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen von wesentlicher Bedeutung ist;
17. stellt fest, dass Dienstleistungen etwa 70% des BIP des Euroraums ausmachen und die besten Möglichkeiten beim Beschäftigungszuwachs bieten; stellt fest, dass die Inflation bei den Dienstleistungen erheblich zur Kerninflation beiträgt; unterstreicht daher, dass mehr Wettbewerb bei den Dienstleistungen zu einer niedrigeren Inflation führen würde; fordert deshalb einen voll funktionsfähigen Binnenmarkt für Dienstleistungen und eine zügige Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt[6];
18. bekundet seine Überzeugung, dass die tatsächliche und vollständige Umsetzung der Strategie von Lissabon ein Schlüsselelement ist, um ein höheres Wachstumspotential zu erzielen; bedauert, dass die innovative Leistung der Eurozone wie im Falle der Geschäftsausgaben für Forschung und Entwicklung hinter der Leistung der USA und Japans zurückbleibt; bedauert ebenfalls, dass die gesamten Ausgaben für Forschung und Entwicklung des öffentlichen und privaten Sektors in der Eurozone bei etwa 2% des BIP stagnieren, was weit hinter den Zielsetzungen des Europäischen Rates von Barcelona vom 15. und 16. März 2002 zurückbleibt, da damals die Erzielung von 3% des BIP bis zum Jahre 2010 vorgesehen war; fordert daher eine schlüssige Politik, die sich auf ein auf Innovation beruhendes Wachstum konzentriert; erinnert daran, dass ein solcher Politikansatz ein höheres Maß an Investitionen in Infrastrukturen, Forschung, Innovation, lebenslanges Lernen und im Bildungsbereich, mehr Wettbewerb auf den Märkten für Produkte und Dienstleistungen, einen stärker ausgebauten Finanzsektor und flexiblere Arbeitsmärkte erfordert, wobei gleichzeitig der erforderliche Grad an sozialer Absicherung (flexicurity) nach Maßgabe der überarbeiteten Strategie von Lissabon gewährleistet werden muss, sowie ergänzende Politikansätze zur Korrektur übermäßiger Ungleichgewichte aufgrund der Reformen;
Erweiterung des Euroraums
19. begrüßt den Beitritt Sloweniens zum Euroraum zum 1. Januar 2007 und den reibungslosen Übergang vom Tolar zum Euro;
20. ermutigt die übrigen neuen Mitgliedstaaten, ihre Bemühungen fortzusetzen und sich darauf vorzubereiten, alsbald dem Euroraum beizutreten; betont die Vorteile, die sich sowohl für die neuen Mitgliedstaaten als auch für den Euroraum insgesamt aus dem Konvergenzprozess und der endgültigen Übernahme des Euro ergeben; vertritt die Auffassung, dass Fragen im Zusammenhang mit der Eurozone nicht ausschließlich auf die neuen Mitgliedstaaten konzentriert werden sollten, und verweist dazu auf die „opting outs“;
21. betont die Notwendigkeit einer Vereinbarung zwischen Parlament, Rat und Kommission über einen eindeutigen Zeitplan für das Bewerbungsverfahren zur Mitgliedschaft in der Eurozone, um einen hinreichend langen Zeitraum zur Prüfung und Vorbereitung aller betroffenen Institutionen zu gewährleisten, was bei den Bürgern und den Mitgliedstaaten zu einem verstärkten Vertrauen in den Umstellungsprozess führen würde;
22. bedauert, dass die für die Prüfung der Konvergenzkriterien herangezogene Definition der Preisstabilität nicht immer der von der EZB für ihre Geldpolitik herangezogenen Definition der Preisstabilität entspricht;
23. fordert effizientere Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Betrug und hinterfragt die fehlenden Informationen in den regelmäßigen Berichten der Kommission in Bezug auf Offshore-Gesellschaften oder in Bezug auf deren Rolle und Bedeutung, und verlangt diesbezügliche Informationen;
24. vertritt die Auffassung, dass die neuen Mitgliedstaaten möglicherweise hinsichtlich eines Beitritts zum Euroraum mit Herausforderungen zu kämpfen haben, vor allem in Bezug auf das Kriterium der Preisstabilität, da die Inflation möglicherweise Teil eines entsprechenden Anpassungsprozesses wäre; fordert deshalb den Rat und die Kommission auf, die Konvergenzkriterien durch eine weitere Analyse der Anwendung der Konvergenzkriterien auf zukünftige neue Mitglieder des Euroraums sowie eine politische Debatte darüber im Lichte dieser neuen Gegebenheiten und Schwierigkeiten bei den wirtschaftlichen Entwicklungen zu prüfen; unterstreicht, dass die Konvergenzkriterien gemäß dem Vertrag angewandt werden müssen und dass die Wettbewerbsfähigkeit der Euro-Zone keinesfalls in Frage gestellt werden darf;
25. erinnert daran, dass frühzeitig ausführliche Informationskampagnen für die Bürger in den beitrittswilligen Ländern eingeleitet werden müssen, wodurch Vertrauen in den Umstellungsprozess geschaffen wird, und dass sichergestellt werden muss, dass die Umstellungsphase von allen betroffenen Parteien auf eine faire Art und Weise erfolgt, damit der Euro zu einem Erfolg werden kann; vertritt die Auffassung, dass die Informationsdefizite der Bürger verringert werden müssen und dass der Einsatz der Medien für Informationskampagnen frühzeitig organisiert werden muss;
Governance
26. vertritt die Auffassung, dass die Verwirklichung einer optimierten Koordination der Haushaltspolitiken zwischen den Mitgliedstaaten über den gesamten Zyklus vor allem aufgrund eines gemeinsamen Zeitplans und makroökonomischer Annahmen von wesentlicher Bedeutung ist; fordert eine strikte und effiziente Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts;
27. vertritt die Auffassung, dass der besondere euroraumspezifische Charakter der strukturellen Überwachung im Rahmen der Strategie von Lissabon durch die Einbindung von Maßnahmen, die zur Verbesserung der Funktionsweise der WWU erforderlich sind, gestärkt werden sollte; begrüßt als einen ersten Schritt in dieser Richtung die Konzentration auf den Euroraum im jährlichen Fortschrittsbericht der Kommission über den Stand der Umsetzung der Lissabon-Strategie;
28. betont die Notwendigkeit einer Stärkung der Governance und des Prozesses der europäischen Integration insbesondere innerhalb der Eurozone, da dies der einzige Weg ist, um die weltweiten wirtschaftlichen Herausforderungen anzugehen; fordert deshalb den Rat und die Kommission auf, künftig sicherzustellen, dass im Jahresbericht über den Euroraum eine Reihe politischer Empfehlungen enthalten ist, um Instrumente für einen eingehenderen Dialog zwischen den einzelnen Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft, die an der Stärkung der wirtschaftlichen Lenkung der Union beteiligt sind, bereitzustellen;
29. erinnert an die Notwendigkeit einer Stärkung der Effizienz der Lissabon-Strategie durch eine Konsolidierung des Inhalts und der zeitlichen Planung von Instrumenten der Wirtschaftspolitik, die nach wie vor getrennt umgesetzt werden, mit dem Ziel einer intelligenten Wachstumsstrategie, bei der die Berichterstattung und Prüfung stärker im Bereich der nationalen Reformprogramme konzentriert, gleichzeitig aber auch die nationalen Stabilitäts- und Konvergenzprogramme einbezogen werden;
30. vertritt die Auffassung, dass die Eurogruppe sich darüber einig werden sollte, was in den nächsten beiden Jahren in der Eurozone wann erreicht werden soll; bekundet seine Überzeugung, dass die Eurogruppe im Interesse einer engeren wirtschaftlichen Koordination von einem informellen zu einem in höherem Maße formellen institutionellen Rahmen, der auch eigene Infrastrukturen umfasst, übergehen sollte;
Externe Vertretung
31. betont, dass der Euro sich als zweitwichtigste internationale Währung nach dem US-Dollar eingependelt hat; vertritt insbesondere die Auffassung, dass die weit gefächerte Verwendung des Euro an den internationalen Rentenmärkten ein wesentliches Kennzeichen für die internationale Bedeutung des Euro ist; bedauert, dass der Vorsitzende der Eurogruppe, die Kommission und die EZB nach wie vor auf sehr unterschiedliche Art und Weise in den einzelnen internationalen Institutionen und Foren vertreten sind; stellt mit Interesse fest, dass die Eurogruppe und der Rat der Finanzminister Vorschläge zur Stärkung der externen Vertretung des Euroraumes und zur Verbesserung der internen Koordination in Bezug auf die externe Vertretung geprüft haben; vertritt die Auffassung, dass weitere Schritte erforderlich sind, bevor die externe Vertretung der Eurozone ihrer wachsenden Bedeutung in der Weltwirtschaft entspricht; vertritt die Auffassung, dass eine authentische gemeinsame Wirtschaftspolitik innerhalb des Euroraumes eine Voraussetzung für eine gemeinsame externe Vertretung darstellt; bekräftigt seine Überzeugung, dass die beste Option für eine Vertretung der Eurozone in den wichtigen internationalen Finanzforen und -institutionen nach wie vor in der Schaffung eines einheitlichen Vorsitzes des Euroraums besteht;
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32. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Vorsitzenden der Eurogruppe, dem Rat, der Kommission und der Europäischen Zentralbank zu übermitteln.
- [1] Angenommene Texte, P6_TA(2007)0168.
- [2] Angenommene Texte, P6_TA(2007)0051.
- [3] Angenommene Texte, P6_TA(2007)0054.
- [4] ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 249.
- [5] ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 118.
- [6] ABl. L 376, 27.12.2006, S. 36.
BEGRÜNDUNG
Beim Jahresbericht zum Euroraum 2007 handelt es sich um den zweiten derartigen Bericht der Kommission. Der letztjährige Bericht war vom Rat und vom Europäischen Parlament positiv als wichtiges Dokument aufgenommen worden, das eine eingehende analytische Prüfung der wirtschaftlichen Bedingungen des Euroraumes bietet. Der diesjährige Bericht bietet einen Überblick über die wirtschaftliche Lage im Jahre 2006 und sondiert die wirtschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Mitgliedstaaten des Euroraumes gegenübersehen.
Im Laufe des Jahres 2006 setzte sich die wirtschaftliche Erholung im Euroraum energisch fort, wobei das BIP von 1,4% im vorangegangenen Jahr auf 2,7% anstieg und die Arbeitslosenquote zum Jahresende 2006 auf 7,6% und damit auf den niedrigsten Stand seit 15 Jahren fiel. Zwei Millionen neuer Arbeitsplätze wurden im Laufe des Jahres 2006 geschaffen, was beweist, dass die in einigen Mitgliedstaaten durchgeführten Arbeitsmarktreformen erste Früchte tragen. Das Wirtschaftswachstum beruhte auf einer breiten Grundlage und wurde von einem robusten Anstieg der Exporte und einer nachhaltigen Erholung der Binnennachfrage gestärkt, was wiederum die verbesserte Lage auf dem Arbeitsmarkt und eine optimistischere Stimmung bei Verbrauchern und Investoren widerspiegelt. Die energische Wiederbelebung im Immobilienbereich wurde durch eine verbesserte makroökonomische Stabilität ergänzt, wobei die Preissteigerung bei stabilen 2,2% verblieb und damit unverändert seit 2005; gleichzeitig verringerte sich das Steuerdefizit von 2,5% im vorangegangenen Jahr auf nunmehr 1,6%.
Gegenüber diesem allgemein positiven Bild der Gesamtlage des Euroraumes gibt es einige weniger günstige Entwicklungen. Zunächst reicht die steuerliche Konsolidierung trotz ihres beträchtlichen Umfanges nicht aus, um die Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen dauerhaft zu stärken. In Zeiten der Erholung sollten die Länder die Mehreinnahmen in ihrer Steuerbilanz kumulieren, um Rücklagen für weniger günstige Steuerperformances in Zeiten der Rezession zu bilden und um das mittelfristige Ziel ausgewogener oder überschüssiger Haushalte zu erreichen. Bis dahin verbleiben die Defizite in den größten Volkswirtschaften des Euroraumes unter zyklisch angepassten Aspekten erheblich. Die Mitgliedstaaten sollten den derzeitigen zyklischen Aufschwung nutzen, um ihre Steuerposition insgesamt zu verbessern und um auf "schlechte Zeiten" vorbereitet zu sein.
Zweitens führen prozyklische Steuerpolitikansätze in Zeiten wirtschaftlicher Erholung zu einem keineswegs optimalen Politikmix, insofern sie zu einer restriktiveren Währungspolitik zur Kontrolle inflationistischer Tendenzen führen. Fortgesetzte steuerliche Anreize erfordern höhere Zinssätze, um die Inflation auf einem niedrigen Stand zu halten, was wiederum zu einem Anstieg der makroökonomischen Kosten im Hinblick auf die Wahrung von Preisstabilität führen kann. Eine mangelhafte Steuerdisziplin kann zu einer weiteren Währungsverknappung führen, verbunden mit negativen Auswirkungen auf Wachstum und Beschäftigung.
Schließlich sollte beachtet werden, dass die Durchschnittswerte der makroökonomischen Indikatoren für den gesamten Euroraum zunehmende Divergenzen zwischen einzelnen Mitgliedstaaten in Bezug auf Wirtschaftswachstum, Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit verdecken. Diese unterschiedlichen Auffassungen ergeben sich aus einer ganzen Reihe von Faktoren, u.a. aus unterschiedlichen Geschwindigkeiten bei der Durchführung von Strukturreformen, aus Auffangprozessen und unterschiedlichen nationalen Politikansätzen einschließlich Lohnbildung und Besteuerung. Mitgliedstaaten, in denen Verluste bei der relativen Wettbewerbsfähigkeit Ausdruck rasch steigender Arbeitskosten sind, sollten Maßnahmen ergreifen, um diese negativen Tendenzen umzukehren.
In dem Bericht der Kommission wird dargelegt, dass nachhaltiges Wachstum zusätzliche Strukturreformen erfordert, einschließlich der Vollendung des Binnenmarkts für Produkte, Dienstleistungen und Arbeit. So erscheinen insbesondere Maßnahmen zur Herstellung eines erhöhten Wettbewerbs und verstärkter Offenheit im Dienstleistungsbereich geeignet, das Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen in Zukunft zu stimulieren. Ebenso würde eine rigorosere Umsetzung der Strategie von Lissabon dabei helfen, die Entwicklung von Innovationen und Kenntnissen zu beschleunigen und damit die Volkswirtschaften des Euroraumes wettbewerbsfähiger und dynamischer werden zu lassen.
Die Erweiterung des Euroraumes stellt einen Prozess dar, der erhebliche wirtschaftliche Vorteile sowohl für die einzelnen Mitgliedstaaten als auch für den Euroraum insgesamt bewirken sollte. Der Bericht setzt sich mit dem erfolgreichen Beitritt Sloweniens zum Euroraum auseinander und ermutigt die übrigen neuen Mitgliedstaaten, alsbald Maßnahmen zur Einführung des Euro zu ergreifen. Allerdings kann der Beitrittsprozess durch fehlende Konsistenz und Transparenz beim Prozess zur Prüfung des Umfangs der nominalen Konvergenz in den Bewerberländern verkompliziert werden. In dem Bericht wird insbesondere daran erinnert, dass die Definition von Preisstabilität, wie sie für die Prüfung der Konvergenzkriterien herangezogen wird (die durchschnittliche Inflationsrate jener drei EU-Mitgliedstaaten mit der niedrigsten Inflationsrate) mit der von der EZB im Rahmen ihrer Währungspolitik verwandten Definition der Preisstabilität (Inflationsrate unter 2%, jedoch nahe an 2%) nicht vereinbar ist, und darauf bestanden, dass diese Unvereinbarkeit korrigiert werden muss. Darüber hinaus wird in diesem Bericht festgestellt, dass einige neue Mitgliedstaaten aufgrund ihrer rasch wachsenden Volkswirtschaften möglicherweise Schwierigkeiten dabei haben, dem Kriterium der Inflation gerecht zu werden und dem Euroraum beizutreten, ohne ihr Wirtschaftswachstum abzuschwächen, da die Inflation unter Umständen energische Produktivitätszuwächse widerspiegelt und damit Teil des Erholungsprozesses sein kann. Der Bericht fordert deshalb die Kommission und den Rat auf, die Konvergenzkriterien unter Berücksichtigung dieser neuen Gegebenheiten und Schwierigkeiten bei den wirtschaftlichen Entwicklungen zu überprüfen.
Im Hinblick auf eine umfassende Nutzung der möglichen Vorteile der Einheitswährung bedarf es einer intensivierten Koordination der Politikansätze zwischen den Mitgliedstaaten, vor allem durch einen gemeinsamen Zeitplan und gemeinsame makröokonomische Annahmen für nationale Haushaltsvorbereitungen. Ebenso sollte die Überwachung der Steuerperformances und der Reformzeitpläne in den einzelnen Mitgliedstaaten auf EU-Ebene verstärkt werden. Im Bereich der Außenvertretung gibt es eindeutige Gründe für eine gemeinsame Vertretung des Euroraumes bei den internationalen Finanzinstitutionen, allerdings unter der Voraussetzung, dass die Wirtschaftspolitiken der einzelnen Mitgliedstaaten ausreichend abgesprochen werden.
Der Jahresbericht der Kommission zum Euroraum 2007 bietet eine gute Grundlage für eine umfassende Diskussion der gesamtwirtschaftlichen Lage im Eurogebiet und der entsprechenden Herausforderungen. Ebenso bietet er dem Europäischen Parlament die Möglichkeit, seine Standpunkte darzulegen und Prioritäten für die Wirtschaftspolitik und die Staatsführung in der Union zu benennen.
VERFAHREN
Titel |
Jahresbericht zum Euroraum 2007 |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
ECON |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse |
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Nicht abgegebene Stellungnahme(n) |
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Verstärkte Zusammenarbeit |
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Berichterstatter(in/innen) |
Dariusz Rosati |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen) |
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Prüfung im Ausschuss |
7.5.2007 |
21.5.2007 |
26.6.2007 |
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Datum der Annahme |
27.6.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+ - 0 |
38 0 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Mariela Velichkova Baeva; Zsolt László Becsey, Pervenche Berès, Sharon Bowles, Ieke van den Burg, David Casa, Jonathan Evans, Elisa Ferreira, Jean-Paul Gauzès, Donata Gottardi, Benoît Hamon, Gunnar Hökmark, Sophia in 't Veld, Othmar Karas, Christoph Konrad, Guntars Krasts, Kurt Joachim Lauk, Andrea Losco, Astrid Lulling, Cristobal Montoro Romero, Joseph Muscat, Lapo Pistelli, John Purvis, Alexander Radwan, Bernhard Rapkay, Heide Rühle, Eoin Ryan, Antolín Sánchez Presedo, Olle Schmidt, Margarita Starkevičiūtė |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Katerina Batzeli, Harald Ettl, Werner Langen, Maria Petre, Gianni Pittella, Gilles Savary, Kristian Vigenin, Corien Wortmann-Kool |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Slavi Binev |
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Datum der Einreichung |
28.6.2007 |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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