BERICHT über den Fahrplan für erneuerbare Energiequellen in Europa

20.7.2007 - (2007/2090(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: Britta Thomsen

Verfahren : 2007/2090(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0287/2007
Eingereichte Texte :
A6-0287/2007
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Fahrplan für erneuerbare Energiequellen in Europa

(2007/2090(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Eine Energiepolitik für Europa“ (KOM(2007)0001),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Fahrplan für erneuerbare Energien“ (KOM(2006)0848),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Bericht über den Stand der Maßnahmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen“ (KOM(2006)0849),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Fortschrittsbericht Biokraftstoffe“ (KOM(2006)0845),

–   in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 8. und 9. März 2007 betreffend die Unterstützung des Europäischen Rates für einen „Aktionsplan des Europäischen Rates (2007-2009) – Energiepolitik für Europa“ (7224/07),

–   in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommission mit dem Titel „Fahrplan für erneuerbare Energien“ (SEK(2006)1720/2), das dem Fahrplan für erneuerbare Energien beigefügt ist,

–   in Kenntnis der Zusammenfassung der Folgenabschätzung (SEK(2006)1719/2), die dem Fahrplan für erneuerbare Energien beigefügt ist,

–   in Kenntnis des Arbeitsdokuments der Kommission mit dem Titel „Fortschrittsbericht Biokraftstoffe“ (SEK(2006)1721/2), das der Mitteilung der Kommission beigefügt ist (KOM(2006)0845),

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2006 zu einer europäischen Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie – Grünbuch[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2006 zu der Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu dem Grünbuch „Energieeffizienz oder Weniger ist mehr“[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zur Sicherheit der Energieversorgung in der Europäischen Union[4],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Februar 2006 zu Heizen und Kühlen aus erneuerbaren Energiequellen[5],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. September 2005 zu dem Anteil der erneuerbaren Energieträger in der EU und Vorschlägen für konkrete Maßnahmen[6],

–   unter Hinweis auf den in zweiter Lesung am 13. April 2005 angenommenen Gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Ökodesign-Anforderungen für energiebetriebene Produkte,

–   unter Hinweis auf den in zweiter Lesung am 18. Dezember 2003 angenommenen Gemeinsamen Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt,

–   unter Hinweis auf den in zweiter Lesung am 12. März 2003 angenommenen Gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor[7],

–   unter Hinweis auf den in zweiter Lesung am 4. Juli 2001 angenommenen Gemeinsamen Standpunkt im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt[8],

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6‑0287/2007),

A.  in der Erwägung, dass der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung im März 2007 für die EU als verbindliches Gesamtziel festgelegt hat, dass 20 % des Gesamtenergieverbrauchs der EU bis spätestens 2020 aus erneuerbaren Energien gedeckt werden,

B.   in der Erwägung, dass dies einen wichtigen Schritt in Richtung der Entwicklung einer europäischen Energiepolitik darstellt, die dazu beiträgt, die Energieversorgung zu sichern und für bezahlbare, wettbewerbsfähige Energie aus erneuerbaren Quellen zu sorgen,

C.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 14. Dezember 2006 ehrgeizige verbindliche sektorale Ziele im Hinblick auf einen Anteil von 25 % für erneuerbare Energiequellen im Primärenergiebereich bis 2020 gefordert und die Aufstellung eines Fahrplans für das Erreichen eines Anteils der erneuerbaren Energiequellen von 50 % bis 2040 vorgeschlagen hat,

D.  in der Erwägung, dass erneuerbare Energiequellen, einschließlich Wasserkraft, in der europäischen Elektrizitätsversorgung schon immer eine bedeutende Rolle gespielt haben,

E.   in der Erwägung, dass zur Erreichung des Ziels, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur auf höchstens 2°C zu begrenzen, derzeit die Kernenergie eine emissionsarme Brückentechnologie darstellt, die den Übergang zu einer CO2-armen Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen ebnen kann und dass deren wirtschaftliche Einnahmen zu einem beträchtlichen Teil in erneuerbare Energiequellen, Energieeffizienzmaßnahmen und in die Energieforschung gesteckt werden sollten,

F.   in der Erwägung, dass Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energiequellen im Bereich der Elektrizitätserzeugung zu nachhaltigen Entwicklungen in den Mitgliedstaaten geführt oder solche Entwicklungen gefördert haben,

G.  in der Erwägung, dass die bestehenden Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energiequellen im Mitentscheidungsverfahren und oft auf der Grundlage von Artikel 175 Absatz 1 des EG-Vertrags beschlossen wurden,

H.  in der Erwägung, dass die Unternehmen der EU im Bereich der erneuerbaren Energiequellen dank ihrer Investitionen in Forschung eine Führungsposition auf dem Weltmarkt einnehmen und deshalb bedeutend zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Wettbewerbsfähigkeit der EU beitragen, welches Ziele sind, die in der Strategie von Lissabon enthalten sind,

I.    in der Erwägung, dass es keine Rechtsvorschriften für Heizen und Kühlen aus erneuerbaren Energiequellen gibt,

J.    in der Erwägung, dass erneuerbare Energiequellen ein wesentliches Element in einem nachhaltigen Energiemix sind und beitragen

      a) zu einer geringeren Einfuhrabhängigkeit und zur Diversifizierung des Kraftstoffmix,

      b  zu geringeren CO2-Emissionen und sonstigen Emissionen,

      c) zur Entwicklung neuer innovativer Technologien,

      d) zur Beschäftigung und zu Chancen im Hinblick auf die regionale Entwicklung,

K.  in der Erwägung, dass die Marktentwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energiequellen sich von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat sehr stark unterscheiden, was nicht nur auf Unterschiede im Potenzial zurückzuführen ist, sondern auch auf unterschiedliche und in manchen Fällen unzureichende politische und rechtliche Rahmenbedingungen sowie häufig auf übertrieben hohe administrative Hürden für die Verwirklichung von Projekten,

L.   in der Erwägung, dass die geologischen, hydrologischen und klimatischen Bedingungen in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind und dass sich das Entwicklungspotenzial der erneuerbaren Energiequellen daher von einem Mitgliedstaat zum anderen sehr stark unterscheidet,

M.  in der Erwägung, dass das Erreichen des Ziels einer mindestens 20-%igen Verbesserung der Energieeffizienz bis spätestens 2020 eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, das Ziel eines Anteils der erneuerbaren Energiequellen von 20 % zu erreichen,

N.  in der Erwägung, dass die Förderung eines Marktes für erneuerbare Energiequellen dazu beitragen wird, die überarbeiteten Lissabon-Ziele zu erreichen, und zwar durch höhere Beschäftigung und stärkere Forschungs- und Innovationsanstrengungen der Mitgliedstaaten und der EU,

O.  in der Erwägung, dass die Forschungs- und Technologieprogramme der EU stärker dazu genutzt werden sollten, die Entwicklung von Technologien im Bereich der erneuerbaren Energiequellen voranzubringen, wie es im 7. Rahmenprogramm zum Ausdruck kommt, und dass dabei der bestehende Technologievorsprung und das Exportpotential der europäischen Unternehmungen beibehalten und gefördert werden sollten,

P.   in der Erwägung, dass Treibstoffe im Verkehrssektor eine erhebliche und zunehmende Quelle von CO2-Emissionen darstellen und darüber hinaus die Hauptursache für die Verschmutzung der Luft in den Stadtzentren sind,

Q.  in der Erwägung, dass nachhaltige Lösungen für die Herausforderungen im Energiebereich durch stärkere Nutzung erneuerbarer Energiequellen sowie durch stärkere Verbesserungen bei der Energieeffizienz, Energieeinsparung und technologische Innovationen bezüglich der klimaschonenden Nutzung vor Ort vorhandener Energiequellen erreicht werden müssen,

R.   in der Erwägung, dass der Bereich Heizung und Kühlung eine einzigartige Möglichkeit bietet, nicht nur erneuerbare Energiequellen, sondern auch die Wärmeüberschüsse aus der Stromerzeugung, der Industrie und der Abfallverbrennung zu nutzen und dadurch die Verwendung fossiler Brennstoffe zu reduzieren und die CO2 -Emissionen zu begrenzen,

S.   in der Erwägung, dass es unbedingt zum einen dafür zu sorgen gilt, dass die Bürger der Union über ein sicheres und hochwertiges Energieangebot verfügen, und es zum anderen die Umwelt zu schützen gilt, und zwar im Einklang mit den Verpflichtungen zur Erbringung von Dienstleistungen für die Allgemeinheit bzw. von Leistungen der Daseinsvorsorge,

T.   in der Erwägung, dass die Durchführung des geltenden gemeinschaftsrechtlichen Rahmens für den Energiesektor Mängel aufweist, gerade im Fall der erneuerbaren Energiequellen, was nicht zur langfristigen Aufrechterhaltung des Vertrauens bei den Investoren beiträgt,

U.  in der Erwägung, dass langwierige Genehmigungsverfahren für Vorhaben im Bereich der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen für Übertragungsleitungen und für Verteilungsnetze ein wesentliches Hindernis für die rasche Entwicklung erneuerbarer Energiequellen sind,

V.  in der Erwägung, dass das Fehlen klarer umweltpolitischer und sozialer Schutzmaßnahmen, insbesondere im Fall der Biokraftstoffe, zu beträchtlichen nachteiligen Auswirkungen führen könnte, etwa einem zunehmenden Verschwinden der Tropenwälder ohne signifikante Reduzierung der Treibhausgasemissionen,

W. in der Erwägung, dass Bemühungen um die Bekämpfung des Klimawandels die Bemühungen um Schutz der Artenvielfalt und der Ökosysteme nicht gefährden dürfen,

1.  fordert die Kommission auf, bis spätestens Ende 2007 einen Vorschlag für einen auf der Grundlage von Artikel 175 Absatz 1 des EG-Vertrags im Mitentscheidungsverfahren zu verabschiedenden rechtlichen Rahmen für erneuerbare Energiequellen vorzulegen; betont, dass dieser Rahmen die geltenden Rechtsvorschriften über die Bereiche Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und Biokraftstoffe fortbestehen lassen sollte, jedoch gestärkt und verbessert und durch ambitionierte Rechtsvorschriften über die Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energiequellen im Bereich Heizung und Kühlung flankiert werden muss; fordert die Kommission auf, ein sektorales Vorgehen bei diesem rechtlichen Rahmen vorzuschlagen, durch das klare und realistische verbindliche Ziele für die Sektoren Stromerzeugung, Verkehr sowie Heizung und Kühlung gesetzt werden;

2.   fordert die Kommission auf, in ihrem auszuarbeitenden Vorschlag für die Überarbeitung des Systems für den Handel mit Emissionsberechtigungen die bessere Internalisierung der externen Kosten der Energieerzeugung durch Versteigerung von Gutschriften in diesem System sicherzustellen, damit gleiche Bedingungen für erneuerbare Energiequellen geschaffen werden und ein fairer Preis für Kohlenstoff entsteht;

Kräftiger Anschub für erneuerbare Energiequellen

3.   ist der Auffassung, dass erneuerbare Energiequellen auf der Erde im Überfluss vorhanden sind und die Herausforderung darin besteht, diese Energie zu gewinnen; empfiehlt, dass die bei der Versteigerung von CO2-Emissionsrechten erzielten Einnahmen und Forschungsmittel für Forschungen im Bereich der erneuerbaren Energiequellen eingesetzt werden, einschließlich viel versprechender und anspruchsvoller Quellen, wie Osmose-Energie, Gezeitenenergie, Wellenenergie, konzentrierte Solarenergie, Höhenwindkraft, Laddermill-Energie und Algenkraftstofftechnologie;

4.   betont die Bedeutung der Aufstellung und Durchführung von Aktionsplänen im Bereich erneuerbare Energiequellen (RAP) auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene und betont, dass diese dazu beitragen sollten, eine wirkliche gemeinsame europäische Energiepolitik zu schaffen;

5.   fordert die Einbeziehung sektoraler Ziele in die NAP, um Investitionen, Innovation und Forschung in allen Sektoren zu fördern; verweist darauf, dass, soweit wegen der technologischen Entwicklung oder des Aspekts der Kosteneffizienz Anpassungen realistischer sektoraler Ziele notwendig sind, diese Anpassungen, unter Berücksichtigung der Notwendigkeit eines stabilen Investitionsrahmens, regelmäßig bei der Überprüfung der RAP vorgenommen werden könnten;

6.   verlangt eine strategische Umweltverträglichkeitsprüfung in Bezug auf die RAP und vertritt die Auffassung, dass die RAP gezielt darauf gerichtet werden sollten, die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen mit anderen Umweltbelangen in Einklang zu bringen (nachhaltige Forstwirtschaft, biologische Vielfalt, Verhütung von Bodenverschlechterungen und Treibhausgasemissionen usw.);

7.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sich möglichst bald auf eine Aufteilung des 20-%-Ziels auf der Grundlage der Kostenwirksamkeit und sektoraler Analysen des Potenzials in den einzelnen Ländern zu einigen, durch die ein aktives Engagement aller Mitgliedstaaten sichergestellt ist; ist der Ansicht, dass trotz des Rückstandes, in dem sich einige Mitgliedstaaten bei ihren Beiträgen zu den gegenwärtigen EU-Maßnahmen im Bereich erneuerbarer Energiequellen befinden, alle Mitgliedstaaten im Verhältnis ihres Potenzials und ihrer bereits geleisteten Beiträge die Verpflichtungen zur Steigerung ihres Anteils der erneuerbaren Energiequellen erfüllen sollten;

8.   bedauert, dass die regionalen und lokalen Behörden in der EU immer noch zu wenig Interesse an der Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen zeigen;

9.   vertritt die Auffassung, das es jedem Mitgliedstaat freigestellt sein muss, die geeignetsten erneuerbaren Energiequellen zu wählen, in Anbetracht der Unterschiede beim Potenzial für den Ausbau bestimmter erneuerbarer Energiequellen, die durch die geologischen, hydrologischen und klimatischen Verhältnisse in den Mitgliedstaaten bedingt sind; stellt jedoch nachdrücklich fest, dass das Ziel von 20 % Energie aus erneuerbaren Quellen den Anteil an erneuerbaren Energiequellen bedeutet und nicht an Energiequellen mit niedrigen Kohlenstoffemissionen;

10. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zur Schaffung eines Marktumfelds beizutragen, das für erneuerbare Energiequellen dadurch förderlich ist, dass es die dezentrale Erzeugung und Nutzung dieser Art von Energie aktiv fördert;

11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Energieeffizienz-Szenarios in alle RAP einzubeziehen und dabei davon auszugehen, dass Energieeffizienz keine erneuerbare Energiequelle ist;

12. weist darauf hin, dass erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz mit die besten Mittel sind, sowohl die Verbraucher als auch die Wirtschaft vor der kombinierten Wirkung zunehmender Energieeinfuhren und steigender Kraftstoffkosten zu schützen; stellt nachdrücklich fest, dass durch die Schaffung einer gemeinsamen europäischen Energiepolitik keine neuen sozialen Schranken aufgebaut werden dürfen und dass bei der Verfolgung des auf erneuerbare Energiequellen bezogenen Ziels transparente und vom Wettbewerb bestimmte Energiepreise gegeben sein müssen;

13. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften im Bereich der erneuerbaren Energiequellen und die RAP Kriterien und Bestimmungen zur Verhütung von Konflikten zwischen verschiedenen Verwendungen von Biomasse enthalten;

14. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass sie über die notwendigen Mittel und Ressourcen zur Bewertung der RAP verfügt, und unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips über die wirkungsvolle Durchführung dieser Pläne zu wachen; empfiehlt, dass der künftige Rechtsrahmen für erneuerbare Energiequellen der Kommission ausdrücklich Befugnisse und die notwendigen Mittel gibt, RAP ganz oder teilweise abzulehnen oder zuzulassen; ist der Ansicht, dass die Kommission sicherstellen muss, dass die einzelnen Ziele innerhalb des Rechtsrahmens auf ein vereinbartes und auf EU-Ebene verbindliches Ziel ausgerichtet sind;

15. fordert, Meilensteine in die RAP einzubeziehen, und fordert die Kommission deshalb auf, in ihren Vorschlag ein deutliches mittelfristiges Ziel für den Anteil der Energie einzubeziehen, der aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen werden soll, um Verzögerungen in den Mitgliedstaaten vorzubeugen, und Überprüfungen der RAP in Abständen von drei Jahren ab dem Inkrafttreten des vorgeschlagenen Rechtsakts vorzusehen, damit die Kommission vor 2020 tätig werden kann, falls ein Mitgliedstaat seinen Verpflichtungen nicht nachkommt; hebt hervor, dass Mitgliedstaaten, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, die Konsequenzen auf sich nehmen müssen;

16. bedauert, dass das Ziel der EU, den Anteil erneuerbarer Energiequellen am EU-Energiemix bis 2010 auf 12 % zu erhöhen, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erreicht wird;

17. weist darauf hin, dass Wind- und Solarenergie durch die gegenwärtigen statistischen Methoden der Kommission bei den Schätzungen des Beitrags zur Stromerzeugung unterbewertet werden, und fordert die Kommission daher auf, ihre Berechnungen auf den Endenergieverbrauch zu stützen und statistische Methoden zu entwickeln, die nicht den Wettbewerb zwischen den Energietechnologien verzerren;

Binnenmarkt und Netzinfrastruktur

18. bedauert es, dass der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 8./9. März 2007 nicht energisch genug die Vollendung des Energiebinnenmarkts gefordert hat; sieht es als unbedingt notwendig an, erneuerbare Energiequellen zügig in den Energiebinnenmarkt einzubeziehen; sieht es als erforderlich an, gleiche Bedingungen in allen Mitgliedstaaten herbeizuführen, damit ein konkreter Energiebinnenmarkt entsteht;

19. betrachtet einen transparenten, fairen und bevorrechtigten Zugang zu den Netzen als wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Integration und Ausweitung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und ist der Auffassung, dass die Verfahren für die Gewährung von Netzzugang und für Netzplanung zusätzlich vereinfacht und vereinheitlicht werden sollten, wobei der Ausbau der Technologien für erneuerbare Energiequellen und die veränderliche Verfügbarkeit erneuerbarer Energiequellen zu berücksichtigen sind, damit die nationalen Netze nicht instabil werden;

20. verlangt mehr Anstrengungen in allen Mitgliedstaaten beim Abbau der administrativen Belastung und bei der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, einschließlich der Möglichkeit, eine einzige Anlaufstelle zu schaffen, um die Genehmigung von Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu erleichtern; fordert die Kommission auf, Mindestanforderungen für die Beseitigung administrativer Hemmnisse, einschließlich gestraffter Verfahren, zu schaffen

21. fordert Investitionen in zusätzliche, flexible und intelligente Netzinfrastruktur und den entsprechenden Netzbetrieb, um die Arbeitsweise der Systeme zu verbessern, die Versorgungssicherheit zu erhöhen, die Kosten für die Verbraucher zu senken und den Zugang zu Energie aus erneuerbaren Quellen und ihre Erschließung zu verbessern; verweist auf die Notwendigkeit zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und zur Straffung der rechtlichen Verfahren;

22. fordert stärkere Anstrengungen bei der europaweiten Koordinierung der Planungsverfahren und der Standorte im Zusammenhang mit erneuerbaren Energiequellen sowie funktionierende Verbindungen zwischen den Netzen;

23. ist der Ansicht, dass die Förderung erneuerbarer Energiequellen durch stärkere Zusammenarbeit zwischen den nationalen Übertragungsnetzbetreibern in Angelegenheiten der Netzplanung und des länderübergreifenden Handels flankiert werden muss, um die Integration von Energiequellen mit schwankender Verfügbarkeit zum Erfolg zu führen;

24. unterstreicht das gewaltige Entwicklungspotenzial von Windenergieanlagen vor der Küste und den großen Beitrag, den diese zur Unabhängigkeit Europas von Energieeinfuhren und zum Klimaschutz leisten könnten, und weist darauf hin, dass weiterhin riesige Anstrengungen erforderlich sind, um dieses Potenzial voll auszunutzen; fordert daher die Kommission auf, einen Aktionsplan im Hinblick auf die Windenergieerzeugung vor den Küsten auszuarbeiten, der einen wirksamen gemeinschaftlichen Ansatz zur Offshore-Technologie umfasst und stärkere Verbindungsleitungen fördert;

25.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zur Schaffung günstiger Marktbedingungen für erneuerbare Energiequellen beizutragen, was die Abschaffung widersinniger Subventionen und die vorausschauende Nutzung öffentlicher Aufträge in der EU umfassen sollte, um zur Senkung der Kosten von energieeffizienten Technologien und Technologien für erneuerbare Energiequellen beizutragen;

26. ist der Ansicht, dass ein wirkungsvolles und effizientes harmonisiertes Unterstützungssystem, in das die bewährte Praxis in den Mitgliedstaaten einfließt, das langfristige Ziel in Europa sein sollte, damit die Technologien für erneuerbare Energiequellen in möglichst effizienter Weise eingesetzt werden; ist der Ansicht, dass nationale Unterstützungssysteme dennoch erforderlich sind, um das Vertrauen der Investoren zu erhalten, da zahlreiche Mitgliedstaaten erst jetzt mit größeren Investitionen in erneuerbare Energiequellen beginnen und der Elektrizitätsbinnenmarkt noch nicht vollendet ist; weist darauf hin, dass die derzeitigen politischen Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energiequellen dem Ziel dienen, dass diese Energiequellen langfristig tragfähig und im Energiebinnenmarkt wettbewerbsfähig sind

27. erinnert daran, dass die Sicherstellung eines breiten Energiemixes auch im Bereich der erneuerbaren Energiequellen bewirken könnte, dass das Potenzial örtlicher Energiequellen besser genutzt wird, und zur Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit der Energieversorgung in Europa dadurch beitragen könnte, dass Technologien mit langfristigem Potenzial nicht vorzeitig vom Markt verdrängt werden;

28. nimmt mit Bedauern die Ergebnisse bestimmter Studien zur Kenntnis, die darauf hindeuten, dass die energiepolitischen Maßnahmen der EU im Bereich der erneuerbaren Energiequellen und der Bekämpfung des Klimawandels nur in geringem Maße in den Entwürfen der Finanzpläne für die Strukturfonds und die Kohäsionsfonds ihren Niederschlag finden; fordert die Kommission auf, Leitlinien auszuarbeiten, die eine systematische Unterstützung für Technologien im Bereich der erneuerbaren Energiequellen und für Energieeffizienz in jedem Mitgliedstaat sicherstellen, und fordert die Mitgliedstaaten und regionalen Behörden auf, die Möglichkeit der Anwendung gemeinschaftlicher Finanzinstrumente zur Ausarbeitung und Ausweitung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energiequellen voll zu nutzen;

29. lobt die Mitgliedstaaten, die Stützungsregelungen oder Zielsetzungen im Bereich der Meeresenergie geändert oder eingeführt haben; anerkennt die bedeutende Rolle von Ländern, die für einen stabilen Investitionsrahmen für Meeresenergievorhaben zwecks Reduzierung der Kosten dieser Technologie gesorgt haben, und fordert die Kommission und sämtliche betroffenen Mitgliedstaaten auf, ein Gleiches zu tun;

30. verweist auf die Impulse, die die Konzentration der Solarenergietechnologie in Europa dank geeigneten Marktstützungsmaßnahmen und europäischer Forschungsfinanzierung erfahren haben, und erwartet, dass insbesondere die südlichen Mitgliedstaaten die technologische Entwicklung fördern und die Kosten für die Konzentration der Solarenergie reduzieren;

31. fordert eine Überprüfung aller geltenden gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften, die die Umsetzung der gemeinschaftlichen energiepolitischen Prioritäten, einschließlich der künftigen Entwicklung großmaßstäblicher Gezeitenprojekte, behindern;

32. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass erneuerbare Energiequellen hohe Priorität bei den weiteren Bemühungen darum erhalten, die EU-Programme im Bereich Forschung und technologische Entwicklung in größtmöglichem Umfang zu nutzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Strategie für die Aufstockung der Mittel für die Energieforschung zu vereinbaren; empfiehlt, dieses Ziel bei der Überarbeitung der Finanzplanung 2007–2013 zu verfolgen;

33. begrüßt die Unterstützung der Europäischen Investitionsbank für erneuerbare Energiequellen mit Vorzugskrediten und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Formen der Finanzierung zu unterstützen und im öffentlichen und privaten Sektor zu fördern, sofern Interesse an der Bereitstellung von Mitteln für die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen gegeben ist;

34. fordert die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die nichtstaatlichen Organisationen auf, von den im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms, der Strukturfonds und des Instruments CIP/IEE (Intelligent Energy Europe) vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten, die Forschungstätigkeiten ankurbeln, Gebrauch zu machen und Technologien für erneuerbare Energiequellen, die Verwendung von Biokraftstoffen und die Entwicklung neuer Arten des Transports und der Speicherung von Energie, die zur Eindämmung von Energieverlusten geeignet sind, zu fördern; befürwortet die Initiative EURENEW zugunsten von Vertragsbestimmungen über erneuerbare Energieträger;

35. weist darauf hin, dass weitere Forschung und Entwicklung bei der Speicherung der aus erneuerbaren Quellen gewonnenen Energie erforderlich ist, wie sie beispielsweise bei der Wasserstofftechnologie durchgeführt wird; betont, dass dazu Verwaltungsvorschriften und Genehmigungsverfahren vereinfacht und bestehende Hindernisse beseitigt werden müssen;

Heizung und Kühlung:

36. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass ein Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie über erneuerbare Energiequellen energische Maßnahmen zur Förderung von Heizung und Kühlung mit erneuerbaren Energiequellen enthält, mit dem Ziel, den Anteil dieser Energiequellen in der EU von gegenwärtig rund 10 % auf mindestens das Doppelte bis 2020 zu steigern; fordert die Kommission auf, innovative Lösungen vorzuschlagen, sodass alle einschlägigen Technologien ein hohes Maß an Marktdurchdringung erreichen – beispielsweise Förderung von systematischen Studien über Problemlösungen im Bereich erneuerbare Energiequellen oder über deren Lieferung in Form von Wärmenetzen für neue Gebäude und von Renovierungen von Gebäuden ab einer bestimmten Fläche – und den Abbau administrativer Schranken und Aufklärungskampagnen zu fördern;

37. erinnert daran, dass Fernwärme und Fernkühlung eine wesentliche Infrastruktur bieten können, um die Vorteile erneuerbarer Energiequellen voll zu nutzen, und erinnert an die Notwendigkeit, die Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen in bestehende Wärmenetze anzukurbeln, weil sich Biomasse und andere erneuerbare Energiequellen in Kombination mit Kraft-Wärme-Kopplung und der Nutzung von Abwärme effizient einsetzen lassen;

38. fordert die Kommission auf, eine breite Übernahme von Regeln im Hinblick auf bewährte Praxis in allen Mitgliedstaten zu beschleunigen und verbindlich vorzuschreiben, dass zumindest bei der umfassenden Renovierung von Altbauten und in Neubauten ein Mindestanteil des Heizbedarfs über erneuerbare Energiequellen gedeckt wird, wie es bereits in einer wachsenden Zahl von Regionen und Gemeinden der Fall ist;

39. erinnert daran, dass in der EU 40 % sämtlicher Energie in Gebäuden genutzt wird und dort ein riesiges Potenzial zur Reduzierung dieses Verbrauchs gegeben ist, sodass erneuerbare Energiequellen den gesamten Energiebedarf in diesem Sektor decken könnten; verweist auf die Fortschritte bei der Energieplanung und der ökologischen Planung bei Neubauten, wo die Integration von Solararchitektur, Isolierung und erneuerbaren Energiequellen zu energiearmen, energiepassiven und sogar energieliefernden Gebäuden führt (Gebäude, die jährlich mehr Energie liefern, als sie verbrauchen); fordert die Kommission auf, bis Ende 2007 einen Durchführungsplan für die großmaßstäbliche Nutzung passiver und energieliefernder Häuser und Gebäude in der EU auszuarbeiten;

40. stellt fest, dass die verfügbaren Statistiken zum Energieverbrauch für Heiz- und Kühlzwecke nicht zuverlässig, vergleichbar und transparent genug sind, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Verfahren auszuarbeiten, um die Statistik in diesen Sektoren zu verbessern;

41. ist der Überzeugung, dass die derzeitigen Heizkessel gute Chancen für die schrittweise Einführung von erneuerbaren Energiequellen bieten; fordert die Kommission auf, die verschiedenen Optionen – wie etwa die Mischung von Biokraftstoffen und Solarwärme – zu prüfen, bevor sie ihre Vorschläge vorlegt;

Verkehr und Biokraftstoffe

42. fordert die Ausarbeitung einer umfassenden ökologisch, sozial und ökonomisch dauerhaften Verkehrspolitik, die die Ziele der Gemeinschaft im Bereich der Umwelt- und Klimapolitik und der Wettbewerbspolitik sowie ihre sozial- und regionalpolitischen Ziele erfüllt, bei der durch nachhaltige Verfahren hergestellte Biokraftstoffe eine Rolle spielen können und die auf Veränderungen der Lebensweise, der Senkung des Verkehrsbedarfs und strukturpolitischen Maßnahmen, etwa in der Stadt- und Regionalplanung, aufbaut; fordert die Mitgliedstaaten auf, für den Einsatz erneuerbarer Energiequellen im öffentlichen Verkehr hoch gesteckte Ziele aufzustellen; fordert die Beachtung des Grundsatzes der Entkopplung des Wachstums im Verkehrsbereich vom Wirtschaftswachstum und eine bedeutend klarere Verpflichtung im Hinblick auf sauberere Verkehrsträger, Nachfragemanagement und eine allmähliche Steigerung der Kraftstoffeffizienz im Verkehrssektor;

43. begrüßt den Vorschlag der Kommission, die Nutzung von Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Energiequellen im Verkehr durch Festlegung der verbindlichen Zielvorgabe von 10 % zu fördern, vorausgesetzt, dass diese Kraftstoffe nachweislich in nachhaltiger Weise hergestellt werden; weist darauf hin, wie wichtig es ist, dass die zweite und dritte Generation von Biokraftstoffen kommerziell verfügbar werden, und fordert dazu auf, die technischen Fortschritte auf diesem Gebiet zu beschleunigen; betont, dass der nachhaltige Einsatz von Biokraftstoffen die Abhängigkeit von Öl verringern und die CO2-Emissionen im Verkehrssektor senken würde; ist jedoch der Auffassung, dass ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Nahrungsmittel- und Energieerzeugung angestrebt werden sollte;

44. ist der Ansicht, dass der Einsatz von Wasserstoff- und Elektrofahrzeugen künftig eine wichtige Rolle spielen wird und dass Hybridfahrzeuge ein Zwischenschritt in Richtung Elektro-Mobilität darstellen; fordert die Kommission auf, elektrische Hybridfahrzeuge in den EU-Strategieplan für Energietechnologie aufzunehmen; ersucht die Mitgliedstaaten darum, den Erwerb von Fahrzeugen mit geringen CO2-Emissionen durch steuerliche Anreize zu fördern;

45. fordert die Kommission auf, gemäß dem 2001 vorgelegten Aktionsplan zu alternativen Kraftstoffen Maßnahmen vorzuschlagen, die andere alternative Kraftstoffe fördern, die zur Verminderung der Emissionen des Verkehrssektors beitragen, und die Möglichkeit der Förderung synthetischer Kraftstoffe zu prüfen, die zur Diversifizierung der Energieversorgung, zur Verbesserung der Luftqualität und zur Verminderung der CO2-Emissionen beitragen;

46. betont, dass die Herstellung treibstoffeffizienterer Fahrzeuge unverändert das beste Mittel zur Senkung der CO2-Emissionen und des Ölverbrauchs ist, und ist der Ansicht, dass die Botschaft, die die Gemeinschaft an die Automobilindustrie richtet, weniger auf die Nachfrage nach Biokraftstoffen ausgerichtet sein sollte, sondern vielmehr auf die Nachfrage nach treibstoffeffizienteren Fahrzeugen; begrüßt aber den Vorschlag für eine Überarbeitung der Richtlinie über die Kraftstoffqualität, der darauf abzielt, die Klimaauswirkungen der im Verkehr eingesetzten Kraftstoffe nach dem Konzept „Von der Ölquelle in den Tank“ (well-to-wheel) zu verringern, um die Luftqualität zu verbessern, Mischungen von Bioethanol und Benzin zu begünstigen und höhere Beimischmengen zu ermöglichen, vorausgesetzt, dass durchgreifend sichergestellt wird, dass diese Kraftstoffe in nachhaltiger Weise hergestellt werden;

47. fordert die Kommission auf, ein verbindliches und umfassendes Zertifizierungssystem zu entwickeln, das sowohl für Biokraftstoffe gelten soll, die in der EU hergestellt werden, als auch für Biokraftstoffe, die in die EU eingeführt werden; ist der Auffassung, dass durch die Festlegung der Zertifizierungskriterien sichergestellt werden sollte, dass die Herstellung von Biokraftstoffen im Vergleich zu den konventionellen Kraftstoffen, die sie ersetzen, erhebliche Einsparungen an Treibhausgasemissionen während des gesamten Lebenszyklus mit sich bringt und dass diese Kraftstoffe nicht unmittelbar oder mittelbar den Verlust an biologischer Vielfalt oder an Wasserressourcen, eine Schmälerung der Kohlenstoffspeicherung als Folge von Änderungen der Bodennutzung oder soziale Probleme wie steigende Nahrungsmittelpreise und Vertreibung von Menschen verursachen;

48. fordert die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit der WTO und anderen internationalen Organisationen anzustreben, um für die internationale Akzeptanz spezieller Nachhaltigkeitskriterien und des Zertifizierungssystems zu sorgen und dadurch weltweit die nachhaltigsten Mittel der Herstellung von Biokraftstoffen zu begünstigen und gleiche Voraussetzungen für alle zu schaffen;

49. fordert den Rat und die Kommission auf, sicherzustellen, dass in den bilateralen Abkommen der EU mit Drittstaaten Handel und Investitionen im Bereich erneuerbare Energiequellen zur Geltung kommen und dass die Abkommen Bestimmungen über eine international anerkannte Sozialverträglichkeit enthalten und die Zertifizierung begünstigen, um Umweltdumping zu verhindern; weist darauf hin, dass die EU im Bereich der erneuerbaren Energiequellen auch die Verantwortung hat, es Entwicklungsländern zu ermöglichen, klimafreundliche Technologien zu entwickeln und den Zugang zu den europäischen Märkten zu erleichtern; fordert die Kommission auf, innovative Mechanismen zur Finanzierung von Technologien für erneuerbare Energiequellen und Wissenstransfer, besonders zu Gunsten der Entwicklungsländer, zu konzipieren;

50. stellt fest, dass steuerliche Anreize ein wichtiges Mittel dazu sind, die Verbraucher zur Entscheidung für Biokraftstoffe statt fossiler Kraftstoffe zu veranlassen, und ermuntert die Mitgliedstaaten, steuerliche Anreize in Betracht zu ziehen, durch die die Wahl von Biokraftstoffen zur wirtschaftlich vernünftigen Entscheidung wird; ist aber der Ansicht, dass Biokraftstoffe, die Nachhaltigkeitskriterien nicht erfüllen, nicht für Zuschüsse oder Steuervergünstigungen in Frage kommen und im Zusammenhang mit der auf Biokraftstoffe bezogenen Zielvorgabe nicht berücksichtigt werden sollten;

51. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass fossile Kraftstoffe den gleichen Anforderungen genügen, wie sie an die Herstellung von Biokraftstoffen gestellt werden: Zertifizierungssysteme, Einsparungen an Treibhausgasemissionen und Analyse des gesamten Zyklus ohne Vernachlässigung der Umweltauswirkungen der Anlagen für die Gewinnung und den Transport von Kohlenwasserstoffen, der illegalen Verklappungen und der Unfälle auf See;

52. ist der Auffassung, dass die weltweiten Auswirkungen der Herstellung von Biokraftstoffen streng überwacht werden sollten und dass eine solche Überwachung zur Überprüfung der Politik und der Ziele der Gemeinschaft in regelmäßigen Abständen erfolgen sollte;

53. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen auf dem Gebiet der Umwandlung von Biomasse in Gas zu verstärken, weil Biomasse als Ausgangsmaterial zur Herstellung von synthetischen Flüssigbrennstoffen (GtL-Verfahren) zur Verwendung in Fahrzeugen dienen könnte;

54. bedauert, dass die ärmsten Entwicklungsländer zuerst und am schwersten vom Klimawandel betroffen sein werden, obwohl sie sehr wenig zu den Ursachen dieses Problems beigetragen haben, und dass mehr als ein Viertel der Weltbevölkerung keinen Zugang zu modernen Energiedienstleistungen hat;

55. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeiten für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen in ihren Regionen zu kartieren, sodass jedes Land seine Möglichkeiten optimal nutzen kann, und die Regionen dadurch zu ermuntern, erneuerbare Energiequellen zu nutzen;

56. fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, sicherzustellen, dass der Allgemeinheit und den sozioökonomischen Akteuren klare Informationen zur Förderung der technologischen Aspekte der fotovoltaischen Energieerzeugung sowie technische und praktische Informationen über Biokraftstoffe, Biomasse, Windkraft, Wasserkraft, geothermische Energie und Energieeffizienz zur Verfügung stehen und dass auch über die verfügbaren finanziellen Anreize informiert wird;

57. weist darauf hin, dass forstliche Biomasse, die zur Energiegewinnung oder als Rohstoff verwendet wird, gemäß international anerkannten hohen Nachhaltigkeitsstandards bewirtschaftet werden muss; betont, dass die Beiträge und das Engagement des forstbasierten Sektors durch politische Maßnahmen anerkannt und unterstützt werden sollten, durch die dieser Sektor in wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Hinsicht besser abschneidet;

58. fordert die Mitgliedstaaten auf, auf der Grundlage der offenen Koordinierungsmethode zu ermitteln und zu vergleichen, welche Verfahren sich im Hinblick auf die Förderung der Erzeugung und des Einsatzes von Biomasse und Biokraftstoffen am besten bewährt haben;

59. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Fahrplan für erneuerbare Energiequellen

Die EU steht an einem Scheideweg. Die traditionellen Energieressourcen schwinden mehr und mehr, während wir zugleich immer abhängiger von Energieeinfuhren werden und Zeugen von Klimaänderungen sind, denen Wissenschafter in ihren Prognosen fürchterliche Konsequenzen für die Menschen in den Industriestaaten und auch in den Entwicklungsländern voraussagen.

In diesem Bericht lautet die wichtigste Botschaft der Berichterstatterin, dass ein angemessener Rahmen für die neuen europäischen Initiativen geschaffen werden muss. Das Thema der erneuerbaren Energiequellen kann daher nicht losgelöst betrachtet werden von den übrigen Zielen: der Schaffung eines Elektrizitätsbinnenmarkts, dem Erreichen eines Energieeffizienzpotenzials von 20 % und der Überprüfung des für CO2-Emissionsquotenhandelssystems. All diese Ziele stehen miteinander in Zusammenhang, deshalb geht es in erster Linie darum, dass wir einen geeigneten Rechtsrahmen schaffen und die Mitgliedstaaten zwingen, bereits angenommene Rechtsvorschriften und Beschlüsse auch umzusetzen. Wir müssen langfristige Perspektiven gewährleisten, sodass Investoren ermutigt werden, sich für diese umfassende Strategie zu engagieren. Eben diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit wir unser politisches Ziel erreichen können: mehr Versorgungssicherheit, eine Senkung der CO2-Emissionen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in der EU. Doch zugleich müssen wir eine neue Energiepolitik entwickeln, deren Fundament die Solidarität mit den Entwicklungsländern ist, in denen 1,6 Mrd. Menschen überhaupt keinen Zugang zu Energie haben. Der Energiesektor darf nicht mehr als bloßer Lieferant von Energie verstanden werden, sondern vielmehr als ein Akteur, der zur Lösung der Probleme in Sachen Umwelt, Klima und Versorgungssicherheit beiträgt.

Nationale Aktionspläne

Die Berichterstatterin unterstützt den Vorschlag der Kommission, in nationalen Aktionsplänen festzulegen, wie hoch der Anteil erneuerbarer Energiequellen sein soll, den der einzelne Mitgliedstaat erreichen will. Mit diesem Ansatz sind jedoch gewisse Risiken verbunden, die bei der Gestaltung und Umsetzung der jeweiligen Pläne zu berücksichtigen sind:

1) Eine gemeinsame europäische Energiepolitik

Zunächst gilt es hervorzuheben, dass die nationalen Ziele das Gesamtziel - die Entwicklung einer gemeinsamen europäischen Energiepolitik - nicht in den Hintergrund drängen dürfen. Es kommt vor allem darauf an, dass wir einen gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für erneuerbare Energiequellen und für die Erfüllung der europäischen Ziele in den Bereichen Klimaschutz und Energie erarbeiten und weiterentwickeln. Das bedeutet, dass der Vorschlag der Kommission für einen Rechtsrahmen zu den erneuerbaren Energiequellen gleichzeitig eine Überprüfung der Richtlinie zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen, eine Überprüfung der Biokraftstoff-Richtlinie und einen Vorschlag für einen Rechtsrahmen für den Einsatz erneuerbarer Energieträger bei der Wärme- und Kälteerzeugung umfassen muss. Zugleich müssen die geltenden Richtlinien zur Schaffung eines echten Elektrizitätsbinnenmarkts umgesetzt werden (siehe auch im Folgenden).

2) Eine gerechte Lastenverteilung

Die zweite große Herausforderung besteht darin sicherzustellen, dass alle Mitgliedstaaten dazu beitragen, dass bis zum Jahr 2020 die ehrgeizigen Ziele von 20 % bei den erneuerbaren Energiequellen und ebenfalls 20 % bei der Energieeffizienz erreicht werden. Bisher waren es nur wenige, wenngleich besonders aktive Mitgliedstaaten, die einen Beitrag zur Entwicklung der erneuerbaren Energiequellen in der EU geleistet haben. Die Berichterstatterin hält es daher für außerordentlich wichtig, dass die Kommission bei der Koordinierung, der Qualitätssicherung und der Überwachung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten eine zentrale Rolle spielt. Die Mitgliedstaaten sollten überdies zu einer regelmäßigen Berichterstattung verpflichtet werden, damit die Kommission in die Lage versetzt wird, einzugreifen, wenn einzelne Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen nicht gerecht werden.

Die Kommission muss die Möglichkeit haben, eine Bewertung der nationalen Aktionspläne vorzunehmen, und sie muss das Recht haben, diese zu verwerfen, wenn die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energiequellen bei den nationalen Zielen nicht hinreichend dokumentiert ist und wenn nicht eindeutig dargelegt ist, welche Akteure diese Erhöhung vollziehen und woher die Mittel für die erforderlichen Investitionen kommen sollen.

Die Berichterstatterin schlägt in diesem Zusammenhang vor, unter Berücksichtigung des in den einzelnen Ländern vorhandenen objektiven Potenzials erneuerbarer Energiequellen eine Lastenverteilung vorzunehmen. Ist ein Mitgliedstaat an der Atlantikküste gelegen, verfügt er über es ein großes Potenzial an Windkraft, im Süden ist dagegen das Potenzial für Solarenergie groß. Stehen umfangreiche Wasserkraftressourcen zur Verfügung, ist ein großes Potenzial zum Ausgleichen fluktuierender Energiequellen vorhanden, und wenn in der Vergangenheit das vorhandene Biomassepotenzial nicht optimal genutzt wurde, gibt es auch hier große Reserven. Wenn nach wie vor Potenzial für eine weitere Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energiequellen vorhanden ist, darf es also nicht sein, dass jemand billiger davonkommt, nur weil er bereits umfangreiche erneuerbare Energiequellen vorweisen kann. Daher ist es sehr wichtig, dass die Technologien an die örtlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Die Berichterstatterin äußert sich besorgt über die Einstellung bestimmter Mitgliedstaaten, wonach besondere Rücksicht auf Länder genommen werden sollte, deren Energiemix einen niedrigen Kohlenstoffanteil aufweist (low carbon). Mit der Festlegung von Zielen für erneuerbare Energiequellen muss die Förderung der erneuerbaren Energiequellen angestrebt werden und nicht die der kohlenstoffarmen Energiequellen im weiteren Sinne. Die Vorteile der erneuerbaren Energiequellen für Europa bestehen nicht nur in einer Senkung der CO2-Emissionen, sondern auch darin, dass es sich dabei um Energie handelt, die Europa selbst erzeugen kann, was die Abhängigkeit von Energieimporten verringert und zugleich zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum in Europa beiträgt.

Besonders wichtig ist es, sich über die Folgen einer eventuellen Senkung der Verpflichtungen für die größten Mitgliedstaaten unter 20 % im Klaren zu sein. Sollte dieser Fall für die fünf größten Mitgliedstaaten eintreten, so würde dies – da auf sie 60 % des Energieverbrauchs entfallen – bedeuten, dass den übrigen Ländern unverhältnismäßig große Anteile erneuerbarer Energiequellen aufgebürdet würden, um das Gesamtziel der EU von 20 % erreichen zu können.

3) Methoden zur Ermittlung des Beitrags der Technologien für erneuerbare Energieträger


Was die Methode zur statistischen Ermittlung des Beitrags der unterschiedlichen Technologien für erneuerbare Energieträger anbetrifft, gibt es ein besonderes Problem. Wie von der Kommission im „Fahrplan für erneuerbare Energien“ angemerkt, bringt die von Eurostat verwendete Methode zur Berechnung des Beitrags der unterschiedlichen Technologien es mit sich, dass der aus Windkraft und Solarenergie gewonnene Strom im Vergleich zu der aus Biomasse gewonnenen Elektrizität „bestraft“ wird. Dies ist so, weil der Beitrag der Biomasse auf der Grundlage des Energiegehalts der Biomasse ermittelt wird, bevor diese mittels Verbrennung in einem Kraftwerk in Elektrizität umgewandelt wird. Bei der Umwandlung entsteht ein nicht unwesentlicher Verlust von ca. 60 %, der bei der Ermittlung des Beitrags der Biomasse nicht abgezogen wird. Der Beitrag der Windkraft und der Solarenergie wird dagegen auf der Grundlage des Energiegehalts der erzeugten Elektrizität ermittelt. Da die Umwandlungsverluste nicht berücksichtigt werden, erlangt die Biomasse einen ungerechtfertigten Vorteil gegenüber der Windkraft und der Solarenergie. Diese Benachteiligung stellt ein besonderes Problem für die Länder dar, deren Stromerzeugung zu einem besonders großen Teil auf Windkraft oder Solarenergie basiert. Dieses Problem sollte im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie über erneuerbare Energiequellen einer Lösung zugeführt werden.

Ein letzter Punkt im Zusammenhang mit den nationalen Aktionsplänen: die Berichterstatterin hat Bedenken, ob die Kommission und insbesondere die GD Energie und Verkehr die erforderliche Personalausstattung haben werden, um die umfangreichen Umsetzungs- und Überwachungsaufgaben zu bewältigen. Das Parlament sollte mit Nachdruck fordern, dass das erforderliche Personal bereitgestellt wird, damit die großen Ziele und Pläne nicht in einem Umsetzungsvakuum verharren.

Der Binnenmarkt

Um das Ziel von 20 % erneuerbare Energiequellen zu erreichen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass die aus erneuerbaren Energiequellen erzeugte Elektrizität bessere Zugangsbedingungen zu den Stromnetzen erhält.

Dies erfordert einen gut funktionierenden Energiebinnenmarkt, in dem für die erneuerbaren Energieträger ein offener, diskriminierungsfreier und effizienter Zugang zum Stromnetz besteht, das gleichzeitig in einer Weise ausgebaut sein muss, dass es große Mengen aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Stroms aufnehmen kann. Die Berichterstatterin ist zu der Auffassung gelangt, dass eine Trennung der Eigentumsverhältnisse zwischen dem systemverantwortlichen Netzbetreiber (TSO) einerseits und den kommerziellen Aktivitäten andererseits die beste Gewähr dafür wäre, dass die Erzeuger erneuerbarer Energiequellen beim Netzzugang keiner Diskriminierung ausgesetzt werden.

Beihilferegelungen

Obwohl nach Auffassung der Berichterstatterin das letztendliche Ziel in einer Harmonisierung der Beihilferegelungen auf europäischer Ebene bestehen sollte, ist sie nicht der Meinung, dass der Markt im derzeitigen Stadium bereits für diesen Schritt reif ist. Einerseits kommt es darauf an, dass wir zunächst die vollständige Schaffung des Elektrizitätsbinnenmarkts und gerechte, gleiche Ausgangsvoraussetzungen (ein „level playing field“) für Elektrizität aus sämtlichen Energiequellen sicherstellen, andererseits gilt es ein System aufzubauen, das technologische Vielfalt gewährleistet, damit Technologien, die sich noch im Versuchsstadium befinden, jedoch über ein langfristiges Potenzial verfügen, nicht bereits frühzeitig vom Markt verdrängt werden.

Die Schaffung des Binnenmarkts für erneuerbare Energiequellen erfordert auch eine Berücksichtigung von Aspekten der unterschiedlichen Qualität erneuerbarer Energiequellen, insbesondere des Unterschieds zwischen der durch Verbrennung von Biomasse gewonnenen Energie und der direkt erzeugten Energie (vgl. vorgenannte Ermittlungsmethoden). Andernfalls werden Staaten mit einem großen Potenzial an Biomasse und Solarenergie bzw. Windkraft über ausgeprägte Marktvorteile verfügen.

Der Verkehrssektor und die erneuerbaren Energiequellen

Die Berichterstatterin schließt sich der Einschätzung der Kommission an, dass Biokraftstoffe zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine wichtige Möglichkeit für die Einführung erneuerbarer Energiequellen im Verkehrssektor darstellen. Sie betont jedoch zugleich, dass der Verkehrssektor unter einem ganzheitlichen Gesichtswinkel betrachtet werden muss, damit die verstärkte Beachtung der Biokraftstoffe nicht dazu führt, dass der Druck auf den Sektor nachlässt, effizientere Kraftfahrzeuge zu entwickeln. Darüber hinaus sollte es weiterhin politisches Anliegen sein, den öffentlichen Verkehr auszubauen und Transporte von der Straße auf die Schiene und die Wasserwege zu verlagern.

Es gilt ein System einzuführen, mit dem die nachhaltigsten Biokraftstofftechnologien gefördert werden, beispielsweise über eine Zertifizierung. Dieses System sollte sowohl eine CO2-Bilanz als auch eine Energiebilanz umfassen und auch anderweitige Auswirkungen auf die Umwelt berücksichtigen, etwa einen Rückgang der Artenvielfalt. Das System muss sicherstellen, dass effiziente Anreize für die Förderung derjenigen Technologien geschaffen werden, die die besten CO2- und Energiebilanzen aufweisen. Von Bedeutung ist auch, dass die Entwicklung eines Zertifizierungssystems kein technisches Handelshindernis gegenüber Drittstaaten darstellen darf. Nach Auffassung der Berichterstatterin sollte das Ziel der Förderung von Biokraftstoffen nicht darin bestehen sollte, einen neuen Agrarbeihilfemechanismus in der EU zu errichten, in dessen Rahmen beispielsweise Mitbewerber aus Drittstaaten von den Märkten der EU ausgeschlossen werden. Eine protektionistische Politik als Folge begrenzter Sektorinteressen darf sich nicht wiederholen. Wir sollten die Entwicklung der Lebensmittelpreise sehr genau verfolgen und geeignete Anreize schaffen, damit die Produktion von Biokraftstoffen nicht zur Erhöhung der Lebensmittelpreise führt, die negative Folgen für die Bevölkerung in den Entwicklungsländern hätte.

Die soziale Dimension:

Die Berichterstatterin hält es für wichtig, dass die soziale Dimension der Energiepolitik stets und in gleichem Maße berücksichtigt wird wie die Umweltdimension, die sicherheitspolitischen Aspekte und die wirtschaftlichen Aussichten. Energie muss für alle zugänglich sein. Das bedeutet, dass die Einführung erneuerbarer Energiequellen nicht zu Preissteigerungen führen darf, die es dem einzelnen Verbraucher unmöglich machen, Wärme oder Elektrizität zu kaufen. Es ist nicht davon auszugehen, dass dieses Problem durch den Markt gelöst wird, daher müssen wir bereit sein, besonders benachteiligte Gruppen der Gesellschaft, die von steigenden Energiepreisen besonders hart getroffen würden, mit Beihilfen zu unterstützen.

Die Berichterstatterin betont jedoch zugleich, dass gerade die verstärkten Anstrengungen im Bereich erneuerbare Energiequellen der EU Möglichkeiten eröffnen, auch in den Randgebieten und benachteiligten Regionen Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen. Diese Entwicklung könnte zum Ersetzen einiger der Arbeitsplätze beitragen, die verschwinden, wenn die industrielle Massenproduktion aus Europa verlagert wird.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (7.6.2007)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu einem Fahrplan für erneuerbare Energiequellen in Europa
(2007/2090(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Vittorio Prodi

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass sich die Verletzlichkeit unserer Gesellschaften und Volkswirtschaften   aufgrund verschiedener Faktoren, wie zum Beispiel des Klimawandels, der Abhängigkeit   von fossilen Brennstoffen und steigender Energiekosten, erhöht;   

2.  bedauert, dass die regionalen und lokalen Behörden immer noch zu wenig Interesse an den Möglichkeiten der Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energiequellen zeigen;

3.  betont zudem das Potenzial des Sektors der erneuerbaren Energiequellen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und der Umweltbelastung, zur Nutzung einheimischer Energiequellen, zum Erreichen der Lissabon-Ziele, zur Sicherstellung und Erhöhung der Versorgungssicherheit durch eine stärkere Diversifizierung bei den Energiequellen und zur Verwirklichung der Ziele Europas in Bezug auf Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit;   

4.  begrüßt die Bestätigung der Kommission, dass der Preis für fossile Brennstoffe keine angemessene Einschätzung der externen Kosten zulässt, einschließlich der Auswirkungen auf den Klimawandel; betont die Notwendigkeit, das gegenwärtige Wirtschaftsmodell zu reformieren, um die negativen externen Auswirkungen zu internalisieren, gleiche Bedingungen für die verschiedenen Energiequellen zu schaffen und somit die Wettbewerbsfähigkeit der erneuerbaren Energiequellen zu verbessern; fordert die Kommission zudem auf, einen Legislativvorschlag zur Abschaffung von Subventionen zu unterbreiten, die widersinnige Anreize für fossile Brennstoffe bieten;

5.  bedauert, dass das Ziel der EU, den Anteil erneuerbarer Energiequellen am EU-Energiemix bis 2010 auf 12 % zu erhöhen, mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erreicht wird; betont daher, dass ausgehend von den im Fahrplan für erneuerbare Energiequellen gesetzten Zielen Pläne für die Umsetzung mit klar definierten nationalen Zielen und verbindlichen Teilzielen für die einzelnen Energiesektoren sowie mit Sanktionen für die Nichteinhaltung dieser Ziele ausgearbeitet werden müssen;

6.  begrüßt den Beschluss des Europäischen Rates vom März 2007, in dem er ein bis 2020 zu erreichendes Ziel für erneuerbare Energie von 20% festlegt; fordert, dass die Erreichung dieses Ziels durch eine ehrgeizige Energieeffizienzstrategie unterstützt wird; bekräftigt erneut seinen Standpunkt, dass die EU anstreben sollte, bis 2020 einen Anteil von 25 % für erneuerbare Energie zu erreichen; fordert zudem, zu diesem EU-Ziel einen Legislativvorschlag gemäß Artikel 175 Absatz 1 des EG-Vertrags auszuarbeiten, um die volle Einbeziehung des Rates und des Parlaments sicherzustellen; hält zudem die Festlegung von Zwischenzielen für besonders sinnvoll;

7.  fordert die Kommission nachdrücklich auf, dafür zu sorgen, dass das Ziel eines 20 %igen Anteils der erneuerbaren Energie gegenüber den Mitgliedstaaten verbindlich durch Legislativakte festgelegt und konsequent durchgesetzt wird und dass Mitgliedstaaten, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, harten Sanktionen unterworfen werden müssen; unterstreicht die Notwendigkeit von nationalen Aktionsplänen, in denen sich jeder Mitgliedstaat verbindliche Ziele für jeden Sektor setzt, ausgehend von seinen spezifischen, durch meteorologische, geografische und geologische Bedingungen gegebenen Möglichkeiten und seinen bisherigen Vorleistungen; fordert die Kommission auf, sowohl eine Anfangs- als auch eine Zwischenprüfung dieser nationalen Aktionspläne durchzuführen;

8.  ist besorgt über das Nichtvorhandensein rechtsverbindlicher Ziele für erneuerbare Energie im Allgemeinen und für den Sektor Heizung und Kühlung im Besonderen sowie über die verhältnismäßig schwache Rechtsgrundlage auf EU-Ebene für die Nutzung erneuerbarer Energie im Verkehrssektor;

9.  wiederholt seine Forderung nach einer Richtlinie zur Förderung der erneuerbaren Energie im Sektor Heizen und Kühlen, da dies ein Bereich mit erheblichem Potenzial ist, das innerhalb kurzer Zeit und zu relativ niedrigen Kosten erschlossen werden könnte;

10. bedauert, dass der Rat und die Kommission derzeit nicht an einer solchen Richtlinie arbeiten, und fordert als zweitbeste Lösung ein verbindliches Mindestziel für den Sektor Heizen und Kühlen im Rahmen einer allgemeinen Rechtsvorschrift für die erneuerbare Energie;

11. unterstreicht, dass für das Klimaziel der EU, den langfristigen Temperaturanstieg auf 2 °C zu beschränken, die Wende hin zu einer verstärkten Nutzung erneuerbarer Energiequellen von deutlichen Verbesserungen der Energieeffizienz, von Strategien zur sauberen Nutzung fossiler Brennstoffe und von Änderungen des Lebensstils und des Konsumverhaltens sowie der Produktionsverfahren flankiert werden muss, um Energie besser einzusetzen und so oft wie möglich Energie zu sparen; verlangt die Abschaffung öffentlicher Fördermittel für nicht umweltverträgliche Formen der Energieerzeugung und die zügige Einführung EU-weit geltender Umwelt- und Energiesteuern; fordert insbesondere den Austausch bewährter Verfahren für das Energiesparen zwischen den Mitgliedstaaten sowie eine maximale Nutzung der Strukturfonds für energiesparende Maßnahmen in den neuen Mitgliedstaaten, in denen das Einsparpotenzial am größten ist;

12. betont vor allem die Notwendigkeit, kleinere, dezentrale Versorgungsstrukturen zu schaffen, um das Ziel einer drastischen Steigerung des Anteils sauberer Energie aus lokaler Produktion zu erreichen, und weist auf die Möglichkeiten hin, die die Kraft-Wärme-Koppelung und die Geothermie in dieser Hinsicht bietet;

13. weist auf das Potenzial der Biomasse vor allem im Elektrizitätssektor und im Sektor Heizen hin, um die Wirtschaftstätigkeit vor allem in den ländlichen Gebieten anzukurbeln und auf die Bedeutung der Durchführung einer nachhaltigen Biomasseerzeugung in Übereinstimmung mit der guten landwirtschaftlichen Praxis und ohne Beeinträchtigung der inländischen Nahrungsmittelerzeugung, damit aus dem Landwirt von heute der Energiewirt von morgen wird;

14. weist darauf hin, dass kostenwirksame Möglichkeiten für den verstärkten Einsatz von Biomasse bei der Energieerzeugung entwickelt werden müssen;

15. betont, dass die Ausweitung der Erzeugung erneuerbarer Energie, die für das Erreichen der Ziele der Strategie für den Einsatz erneuerbarer Energieträger erforderlich ist, unter ausdrücklicher Berücksichtigung weiterer Umweltbelange (nachhaltige Forstwirtschaft, biologische Vielfalt, Vermeidung von Bodenverschlechterungen usw.) zusätzlich zur Berücksichtigung der Treibhausgasemissionen erfolgen muss;

16. betont, dass Biokraftstoffe nicht im Kraftfahrzeugverkehr eingesetzt werden sollten, wenn die Gefahr besteht, dass dadurch die Weltmarktpreise für Lebensmittel steigen oder die Freisetzung von Treibhausgasen in die Atmosphäre durch Zerstörung von tropischen Regenwäldern oder Torflandschaften zunimmt;

17. weist darauf hin, dass in Bezug auf Biokraftstoffe ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Lebensmittelproduktion und Energieerzeugung angestrebt werden sollte; fordert, dass obligatorische „well-to-wheel“-Analysen (Gesamtenergieanalysen) sowie Kriterien für ökologische und soziale Nachhaltigkeit bestehen müssen, bevor verbindliche Ziele festgelegt werden;

18. stellt fest, dass das Angebot an einheimischen Energiepflanzen beschränkt ist; betont daher die Notwendigkeit einer obligatorischen sozial- und umweltpolitischen Zertifizierung dieser Biokraftstoffe sowie die Notwendigkeit sicherzustellen, dass sie während ihres gesamten Lebenszyklus eindeutige Auswirkung auf den Klimawandel und die Energieeffizienz haben;

19. betont, dass die Erzeugung von Biokraftstoffen während des gesamten Lebenszyklus ökonomisch und ökologisch nachhaltig erfolgen muss; fordert die Kommission auf, Maßnahmen zu ergreifen, um ein übergeordnetes Umweltkennzeichnungssystem für Biokraftstoffe zu schaffen; hält es für wichtig, die Biokraftstoff-Technologie der dritten Generation zu fördern;

20. fordert die Kommission auf, neue Kriterien für die Einfuhr von Pflanzenölen, die für die Herstellung von Biokraftstoffen verwendet werden, zu entwickeln und für weltweite Nachhaltigkeitsstandards für die Herstellung und den Einsatz von Biokraftstoffen einzutreten, um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Lebensmittelproduktion und Energieerzeugung und auch den Erhalt der biologischen Vielfalt und den Schutz von Gebieten mit großen Kohlenstoffeinlagerungen sicherzustellen;

21. weist darauf hin, dass forstliche Biomasse, die zur Energiegewinnung oder als Rohstoffe verwendet wird, gemäß international anerkannten hohen Nachhaltigkeitsstandards bewirtschaftet werden muss; unterstreicht, dass die Beiträge und das Engagement des forstbasierten Sektors durch politische Maßnahmen anerkannt und unterstützt werden sollten, deren Ziel eine bessere wirtschaftliche, ökologische und soziale Leistungsfähigkeit ist;

22. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, auf der Grundlage der Methode der offenen Koordinierung zu ermitteln und zu vergleichen, welche Verfahren sich im Hinblick auf die Förderung der Erzeugung und des Einsatzes von Biomasse und Biokraftstoffen am besten bewährt haben;

23. verweist auf die Notwendigkeit, umfangreiche Investitionen in Forschung und          Entwicklung vorzunehmen, um die innovativen Kapazitäten der EU im Bereich der   erneuerbaren Energiequellen unter Berücksichtigung der bestehenden   Technologieplattformen zu fördern;

24. weist darauf hin, dass zur besseren Förderung der erneuerbaren Energiequellen bestehende Markthindernisse überwunden werden müssen; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zur Schaffung günstiger Marktbedingungen für erneuerbare Energie beizutragen, was die Abschaffung widersinniger Subventionen und die vorausschauende Nutzung des öffentlichen Beschaffungswesens in der EU beinhalten sollte, um zur Senkung der Kosten für energieeffiziente Technologie und für Technologie für erneuerbare Energiequellen beizutragen, wobei gleichzeitig der faire und vorrangige Zugang für erneuerbare Energieträger zu den Stromnetzen sichergestellt wird; betont in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit, die dezentrale Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energie aktiv zu fördern, ohne jedoch Umwelt-, Gesundheits- und Nachhaltigkeitsaspekte außer Acht zu lassen;

25. weist darauf hin, dass die Fördersysteme für Strom aus erneuerbaren Energiequellen in der Europäischen Union sehr unterschiedlich sind, was sowohl Wettbewerbsverzerrungen verursacht als auch ineffizient ist; wiederholt seine Forderung, längerfristig ein harmonisiertes europaweit geltendes System von Anreizen zu schaffen, das folgenden Kriterien genügt:

a)   es trägt zum Erreichen der jetzigen Zielvorgaben und ehrgeizigerer künftiger Zielvorgaben bei;

b)   es steht mit den Grundsätzen des Elektrizitätsbinnenmarkts in Einklang;

c)   es ist Teil eines systematischen Ansatzes zum Ausbau erneuerbarer Energieträger, bei dem die speziellen Merkmale der einzelnen erneuerbaren Energieträger sowie die unterschiedlichen Technologien und die geografischen Unterschiede berücksichtigt werden;

d)   es fördert wirkungsvoll den Einsatz erneuerbarer Energieträger und ist zugleich einfach und möglichst effizient, besonders unter Kostengesichtspunkten;

e)   die externen Kosten sämtlicher Energiequellen werden internalisiert;

f)    es sieht ausreichende Übergangszeiten für die nationalen Fördersysteme vor, damit das Vertrauen der Investoren nicht leidet;

     vertritt die Auffassung, dass bei diesen Kriterien einheitliche gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen über EU-Einspeiseregelungen langfristig sinnvoll sein könnten, dass aber auch ein Quoten- oder Ausschreibungsmodell in Betracht gezogen werden könnte, vorausgesetzt, die gegenwärtigen Schwächen solcher Modelle, die sich in einigen Mitgliedstaaten zeigen, lassen sich beseitigen;

26. weist darauf hin, dass weitere Forschung und Entwicklung bei der Speicherung der aus erneuerbaren Quellen gewonnenen Energie erforderlich ist, wie sie beispielsweise bei der Wasserstofftechnologie durchgeführt wird; betont, dass dazu Verwaltungsvorschriften und Genehmigungsverfahren vereinfacht und bestehende Hindernisse beseitigt werden müssen;

27. verweist darauf, dass bestimmte Verfahren der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Energiequellen im Widerspruch zu den Entwicklungs- und Umweltzielen stehen; betont insbesondere, dass die Herstellung von Biokraftstoffen nicht zu Lasten der Nahrungsmittelsicherheit gehen und nicht zur Zerstörung tropischer Regenwälder führen darf; betont zudem, dass die Erzeugung und Nutzung von Biokraftstoffen zu deutlichen Verringerungen des CO2 -Ausstoßes führen müssen, um die Kriterien für das EU-Ziel im Bereich der Biokraftstoffe zu erfüllen;

28. weist darauf hin, dass brennbare Abfälle im Allgemeinen zu 60 % aus erneuerbaren Rohstoffen bestehen; fordert daher die Vergasung solcher Abfälle und die ökologisch nachhaltige Rückgewinnung der bei der Verbrennung des Gases entstandenen Energie;

29. weist darauf hin, dass die Vorteile erneuerbarer Energiequellen noch gesteigert werden könnten, wenn sie in Verbindung mit Kraft-Wärme-Kopplung genutzt werden;

30. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zu verstärken und dadurch die Förderung erneuerbarer Energiequellen zu verbessern und die zu diesem Zweck bereitgestellten Mittel effizienter zu nutzen; stellt jedoch fest, dass diese Zusammenarbeit möglichst weitgehend auf dem Grundsatz der Subsidiarität beruhen muss, und ist der Auffassung, dass bei einschlägigen Maßnahmen auch die jeweiligen geografischen, klimatischen und wirtschaftlichen Bedingungen berücksichtigt werden müssen;

31. ist der Ansicht, dass es für eine Harmonisierung der Unterstützungsregelungen für erneuerbare Energiequellen auf EU-Ebene zu früh ist; fordert jedoch eine systematische Internalisierung der externen Kosten in die Energiepreise, um den erneuerbaren Energiequellen einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen;

32. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Bemühungen hinsichtlich der          Umwandlung von Biomasse in Gas zu verstärken, weil Biomasse als Ausgangsmaterial   zur Herstellung von synthetischen Flüssigbrennstoffen (GtL-Verfahren) zur Verwendung   in Fahrzeugen dienen könnte;

33. hält es für besorgniserregend, dass die Ziele, die die Europäische Union für die verstärkte Nutzung von erneuerbaren Energiequellen bis 2010 gesetzt hat, wahrscheinlich nicht in allen Mitgliedstaaten erreicht werden; ist der Auffassung, dass der Fahrplan für erneuerbare Energiequellen einen Mechanismus zur jährlichen Bewertung der erreichten Ziele enthalten muss;

34. appelliert an die Kernenergiebetreiber, ihr Portfolio auch auf erneuerbare Energieträger auszudehnen;

35. weist darauf hin, dass sowohl die geothermische Energie als auch die Wellenenergie ein erhebliches Potenzial für die Diversifizierung der europäischen Energieversorgung darstellen und ihre Nutzung energisch verfolgt werden sollte;

36. betont, dass in vielen Entwicklungsländern sehr gute Möglichkeiten für Technologien im Bereich der erneuerbaren Energiequellen bestehen; fordert die EU auf, zur Unterstützung der Entwicklung von Technologien für erneuerbare Energiequellen in den Entwicklungsländern beizutragen und den Zugang zu den europäischen Märkten zu erleichtern, u.a. durch die Abschaffung von Einfuhrabgaben.

VERFAHREN

Titel

Ein Fahrplan für erneuerbare Energiequellen in Europa

Verfahrensnummer

2007/2090(INI)

Federführender Ausschuss

ITRE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

ENVI
26.4.2007

Verfasser(-in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Vittorio Prodi
27.3.2007

Prüfung im Ausschuss

7.5.2007

 

 

 

 

Datum der Annahme

5.6.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

56

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Adamos Adamou, Georgs Andrejevs, Margrete Auken, Liam Aylward, Irena Belohorská, Johannes Blokland, John Bowis, Hiltrud Breyer, Martin Callanan, Dorette Corbey, Chris Davies, Avril Doyle, Mojca Drčar Murko, Edite Estrela, Jill Evans, Anne Ferreira, Karl-Heinz Florenz, Matthias Groote, Caroline Jackson, Dan Jørgensen, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Holger Krahmer, Urszula Krupa, Peter Liese, Jules Maaten, Linda McAvan, Alexandru-Ioan Morţun, Riitta Myller, Péter Olajos, Miroslav Ouzký, Antonyia Parvanova, Vittorio Prodi, Frédérique Ries, Guido Sacconi, Daciana Octavia Sârbu, Karin Scheele, Carl Schlyter, Richard Seeber, María Sornosa Martínez, Antonios Trakatellis, Evangelia Tzampazi, Thomas Ulmer, Anja Weisgerber, Glenis Willmott

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Iles Braghetto, Kathalijne Maria Buitenweg, Milan Gaľa, Genowefa Grabowska, Erna Hennicot-Schoepges, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Miroslav Mikolášik, Claude Turmes

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Christopher Heaton-Harris, Syed Kamall

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (14.6.2007)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu einem Fahrplan für erneuerbare Energiequellen
(2007/2090(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Marian Harkin

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   begrüßt die Schlusserklärung der Tagung des Europäischen Rates vom 9. März und insbesondere seinen Beschluss, mit dem sich die EU bis zum Abschluss eines weltweiten und umfassenden Übereinkommens für die Zeit nach 2012 nachdrücklich verpflichtet, bis 2020 eine Verringerung der Treibhausgasemissionen gegenüber 1990 um mindestens 20 % zu erreichen sowie die sehr ambitionierten quantifizierten Zielvorgaben in den Bereichen Energieeffizienz, erneuerbare Energiequellen und Nutzung von Biokraftstoffen zu erfüllen;

2.   begrüßt es, dass in der neuen europäischen Energiepolitik vollständig berücksichtigt wird, dass die Mitgliedstaaten über den Energiemix entscheiden und die Souveränität über primäre Energiequellen haben, und dass diese Politik gleichzeitig gekennzeichnet ist durch einen Geist der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, durch den für ein integriertes Vorgehen in Bezug auf den Klimawandel und die Herausforderung, ökologische Nachhaltigkeit zu fördern, gesorgt wird; betont, dass eine Energiepolitik, die erneuerbare Energiequellen einbezieht, durch die Ausnutzung von Chancen und Ambitionen auf regionaler Ebene eine dezentralisierte Energiepolitik ermöglicht; fordert die zuständigen Behörden auf, sich die Mittel zur Verwirklichung dieser Ziele zu verschaffen; fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, alle sich anbietenden Technologien für erneuerbare Energiequellen zu berücksichtigen;

3.   bedauert jedoch, dass die Kommission kaum eine Verbindung zwischen dem Ausbau der erneuerbaren Energieträger und seinen Auswirkungen auf die Struktur des Arbeitsmarkts, das Angebot an allgemeiner und beruflicher Bildung sowie die Entwicklung der Beziehungen zwischen den Sozialpartnern herstellt;

4.   fordert die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeiten für die Nutzung erneuerbarer Energieträger in ihren Regionen zu prüfen, sodass jedes Land seine Möglichkeiten optimal nutzen kann, und die Regionen dadurch zu ermuntern, erneuerbare Energieträger zu nutzen;

5.   verlangt im Zusammenhang mit der jährlichen Überprüfung des Energie-Aktionsplans, dass es jährlich über die Fortschritte und Ergebnisse informiert wird, die bei der Umsetzung der europäischen Politik in den Bereichen Energie und Klimawandel erzielt wurden, und zwar noch vor der jährlichen Prüfung durch den Europäischen Rat; fordert zugleich die Mitgliedstaaten auf, bei der Ausarbeitung ihrer klima- bzw. energiepolitischen Strategien besonders auf die Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energiequellen und auf Energieeffizienz – unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten – hinzuarbeiten;

6.   fordert die Kommission auf, bei der Gewinnung von erneuerbarer Energie aus Biomasse die Kraft-Wärme-Kopplung, soweit sie technisch einsetzbar ist, verbindlich vorzuschreiben und die Auswirkungen von Holzvergaserkesseln auf die nachhaltige Entwicklung der Forstwirtschaft vor Ort zu untersuchen, da dieser Sektor für die Nutzung der Gebiete und die Dynamik der ländlichen Wirtschaft eine große Rolle spielt;

7.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, möglichst bald ihren Vorschlag für eine Richtlinie über erneuerbare Energiequellen vorzulegen und dabei auch Instrumente zu ihrer Förderung, zum Transfer von Technologie und zur Verbreitung bewährter Praxis bei der Nutzung dieses Potenzials vorzuschlagen; fordert die EU auf, den Wert von 25 % als durchschnittliche Zielvorgabe für den Anteil der erneuerbaren Energieträger bis 2020 und eindeutige verbindliche Zielvorgaben für die Sektorenelektrizität, Verkehr, Heizung und Kühlung aufzustellen und die Rolle, die Rechte und die Zuständigkeiten der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften bei der Umsetzung dieser Politik entsprechend dem Subsidiaritätsprinzip zu klären;

8.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, möglichst bald ihren Vorschlag für eine Richtlinie über den Einsatz erneuerbarer Energiequellen für Heizung und Kühlung vorzulegen und dabei auch Instrumente zu ihrer Förderung, zum Transfer von Technologie und zur Verbreitung bewährter Praxis bei der Nutzung dieses Potenzials vorzuschlagen, das bislang in Europa bei weitem nicht hinreichend ausgeschöpft ist;

9.   fordert die Kommission auf, alle lokalen Akteure, die am Ausbau der erneuerbaren Energieträger beteiligt sind, zu mobilisieren, also die lokalen und regionalen Behörden, Land- und Forstwirte, Unternehmer und Raumplaner, Hochschulen, Forscher und Privatpersonen, die Bildung von öffentlich-privaten Partnerschaften zu fördern und die Versorgungs- und Vermarktungskreisläufe der erzeugten erneuerbaren Energie zu verbessern;

10. fordert den Rat und die Kommission auf, neben der Weiterentwicklung der Rechtsvorschriften und technologischen Verbesserungen die Bedingungen für den Erfolg besonders wichtig zu nehmen, d.h. die enge Einbeziehung der lokalen und regionalen Behörden und aller gesellschaftlichen Akteure;

11. fordert diejenigen Mitgliedstaaten, die bislang mit der Umsetzung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (2002/91/EG) in Verzug sind, auf, diese Umsetzung zügig vorzunehmen und die Ausarbeitung der in der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen vorgesehenen nationalen Aktionspläne für die Energieeffizienz (2006/32/EG) zu beschleunigen, indem sie die lokalen und regionalen Behörden daran beteiligen;

12. fordert die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, sich daran anschließend in ihrem eigenen Hoheitsgebiet für die Erreichung der Ziele einzusetzen, diese Ziele in ihrer Raumplanungs- und Flächennutzungspolitik im Hinblick auf die Eindämmung der zunehmenden Verstädterung und in ihrer Verkehrspolitik zu berücksichtigen und systematisch zu verlangen, dass neue Bauwerke und Gebäude und die energetische Modernisierung von Gebäuden kohlenstoffneutral sind, und die für den Ausbau erneuerbarer Energiequellen erforderlichen Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen;

13. fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, den europäischen Bürgern mit gutem Beispiel voranzugehen und sich bei ihren Gebäuden für Technologien zu entscheiden, die auf erneuerbaren Energieträgern basieren, die Verwendung von Biokraftstoffen für Fahrzeuge zu fördern und dank der Beschaffung von energieeffizienten Ausrüstungen Energieeinsparungen zu erzielen;

14. fordert, dass die Subsidiarität umfassend berücksichtigt wird und dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften lokale Energiepläne ausarbeiten, die Energieeinsparungen, die Energieeffizienz und Methoden zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger umfassen;

15. fordert die Mitgliedstaaten, die Regionen und die lokalen Gebietskörperschaften auf, mit Kampagnen und ökonomischen Anreizen zur Änderung der Einstellung und der Konsumgewohnheiten der Bevölkerung in Bezug auf Energieeinsparung und Verbreitung der erneuerbaren Energiequellen beizutragen;

16. fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, sicherzustellen, dass der Allgemeinheit und den sozioökonomischen Akteuren klare Informationen zur Förderung der technologischen Aspekte der fotovoltaischen Energieerzeugung sowie technische und praktische Informationen über Biokraftstoffe, Biomasse, Windkraft, Wasserkraft, geo-thermische Energie und Energieeffizienz zur Verfügung stehen und dass auch über die verfügbaren finanziellen Anreize informiert wird;

17. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Gebietskörperschaften nahe zu legen, finanzielle Anreize einzusetzen, Bildung, Forschung und Entwicklung sowie Innovationen im Bereich der erneuerbaren Energiequellen zu fördern, und den innovativen Unternehmen größere Chancen zu eröffnen;

18. fordert, Finanzmittel im Rahmen der territorialen Kohäsion zur Verfügung zu stellen, um die grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und der nichtstaatlichen Organisationen im Hinblick auf bewährte Verfahren und einen integrierten energiepolitischen Ansatz zu fördern;

19. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, über die territoriale Zusammenarbeit die Entwicklung regionaler Netze alternativer und erneuerbarer Energiequellen für die Verbraucher und Endnutzer zu fördern;

20. fordert die Kommission auf, die Beispiele für regionale und lokale Entwicklung hervorzuheben, die auf der Förderung erneuerbarer Energieträger und auf Energieeinsparungen beruhen, und zu einem Austausch von bewährten Verfahren und von Informationen zwischen den europäischen Regionen und den lokalen Behörden beizutragen;

21. hält es für notwendig, dass eine europaweite Strategie für den Übergang von einem auf Erdöl basierenden Verkehrswesen zu einem System, das auf alternativen und erneuerbaren Treibstoffen wie Wasserstoff und Biotreibstoffen beruht, ausgearbeitet wird, die auch Pläne für ein gesamteuropäisches System umfasst, in dessen Rahmen erneuerbare und alternative Treibstoffe auf allen Autobahnen angeboten werden; ist der Ansicht, dass alle erdenklichen Anstrengungen unternommen werden sollten, damit entlegene und unterentwickelte Gebiete an dieses europaweite Netz angeschlossen werden;

22. fordert die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und die nichtstaatlichen Organisationen nachdrücklich auf, von den im Rahmen des 7, Forschungsrahmenprogramms, der Strukturfonds und des Instruments CIP/IEE (Intelligent Energy Europe) vorgesehenen Finanzierungsmöglichkeiten, die Forschungstätigkeiten ankurbeln, Gebrauch zu machen und Technologien für erneuerbare Energiequellen, die Verwendung von Biokraftstoffen und die Entwicklung neuer Arten des Transports und der Speicherung von Energie im Hinblick auf die Eindämmung von Energieverlusten zu fördern; befürwortet die Initiative EURENEW zugunsten von Vertragsbestimmungen über erneuerbare Energieträger;

23. betont, dass die Erzeugung von pflanzlichen Treibstoffen oft sehr energieintensiv ist und eine nachteilige Kohlenstoffbilanz hat, während die Rodung von Regenwäldern für den Anbau von Energiepflanzen auch noch die positiven Auswirkungen pflanzlicher Treibstoffe auf unser Klima zunichte macht; fordert die EU daher nachdrücklich auf, sich auf Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und zur Verringerung des Verbrauchs fossiler Kraftstoffe zu konzentrieren;

24. fordert die Mitgliedstaaten, die bisher massiv in die herkömmlichen Energieträger investiert haben, auf, dafür zu sorgen, dass die notwendigen öffentlichen und privaten Investitionen in erneuerbare Energieträger getätigt werden, und zwar sowohl in die Forschung als auch in die entsprechenden Ausrüstungen;

25. ist der Auffassung, dass die mit dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen in dreierlei Hinsicht als Chance betrachtet werden sollten: zur Investition in neue Technologien, um die ökologische Nachhaltigkeit zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern durch Heranziehung der Verbreitung erneuerbarer Energieträger und der Energieeffizienz als horizontales Ziel, als Chance, den Binnenmarkt für Erdgas und Elektrizität zu vollenden, was zu einem vorrangigen Netzzugang für erneuerbare Energieträger und zu einer besser vernetzten und sichereren Energieversorgung führen würde, und als Chance ein Instrument für die regionale Schaffung von Arbeitsplätzen (Isolierung von Gebäuden, erneuerbare Energieträger usw.) zu fördern, die nicht woanders hin verlagert werden können;

26. betont, dass Versorgungssicherheit durch mehr Zusammenarbeit auf regionaler Ebene, sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch innerhalb der einzelnen Staaten, durch die Diversifizierung des Energiemixes zwecks Vermeidung einer zu starken Abhängigkeit von einer Art der Energielieferungen und durch die Diversifizierung der Lieferanten erreicht werden kann;

VERFAHREN

Titel

Fahrplan für erneuerbare Energiequellen

Verfahrensnummer

2007/2090(INI)

Federführender Ausschuss

ITRE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

REGI
26.4.2007

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Marian Harkin
12.4.2007

Prüfung im Ausschuss

2.5.2007

 

 

 

 

Datum der Annahme

7.6.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

45

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Jean Marie Beaupuy, Bernadette Bourzai, Wolfgang Bulfon, Antonio De Blasio, Vasile Dîncu, Gerardo Galeote, Iratxe García Pérez, Eugenijus Gentvilas, Ambroise Guellec, Zita Gurmai, Gábor Harangozó, Filiz Husmenova, Mieczysław Edmund Janowski, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Miloš Koterec, Constanze Angela Krehl, Jamila Madeira, Sérgio Marques, Yiannakis Matsis, Miroslav Mikolášik, James Nicholson, Lambert van Nistelrooij, Jan Olbrycht, Maria Petre, Wojciech Roszkowski, Elisabeth Schroedter, Dimitar Stoyanov, Kyriacos Triantaphyllides, Vladimír Železný

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jan Březina, Den Dover, Mojca Drčar Murko, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Ljudmila Novak, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Zita Pleštinská, Samuli Pohjamo, Christa Prets, Toomas Savi, Gheorghe Vergil Şerbu, László Surján

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (5.6.2007)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu einem Fahrplan für erneuerbare Energiequellen
(2007/2090(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Sajjad Karim

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.      betont, dass 35 % des weltweiten Energiebedarfs bis 2030 durch erneuerbare Energiequellen gedeckt werden könnten; fordert den Rat und die Kommission auf, den großräumigen Einsatz erneuerbarer Energiequellen weltweit und in allen Sektoren, in Verbindung mit dem Erlass weit reichender politischer Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz, zu fördern;

2.      fordert die Kommission auf, im Rahmen der Doha-Entwicklungsrunde ein Zollabkommen über Nullzölle auf umweltfreundliche Waren und Dienstleistungen, insbesondere Technologien im Bereich der erneuerbaren Energiequellen, anzustreben, da diese Produkten vorzuziehen sind, die mit Energie aus fossilen Brennstoffen hergestellt wurden; fordert die Kommission auf, im Rahmen der WTO die Herbeiführung eines Konsens bezüglich der Festlegungen für solche Waren und Dienstleistungen anzustreben; empfiehlt dabei jedoch als Ausgangspunkt die besondere Relevanz für den Klimawandel heranzuziehen; betont, dass die Abschaffung von Zöllen die Kosten für an das Netz angeschlossene Technologien senken und die Erschwinglichkeit dieser Technologien im Hinblick auf die vielfältigen Erzeugungsmöglichkeiten, die den Stromkonzernen zur Verfügung stehen, erhöhen sowie gleiche Bedingungen sowohl für finanziell geförderte Waren als auch für durch normale Markttransaktionen importierte Waren schaffen würde; fordert die Kommission auf, gleichzeitig Mechanismen und klimafreundliche handelspolitische Maßnahmen zu prüfen, die mit den WTO-Bestimmungen vereinbar sind, um dem Problem zu begegnen, dass einige Drittstaaten dem Protokoll von Kyoto nicht beigetreten sind;

3.      bedauert, dass weltweit konventionelle Energiequellen noch immer mit schätzungsweise 250 bis 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr subventioniert werden, was zu schwerwiegenden Marktverzerrungen führt; betont die Notwendigkeit, Subventionen für umweltschädliche Energietechnologien auslaufen zu lassen und dabei gleichzeitig Anreize für die Entwicklung umweltfreundlicher Technologien zu geben und Mittel verstärkt für erneuerbare Energiequellen aufzuwenden;

4.      fordert den Rat und die Kommission auf, sicherzustellen, dass in den bilateralen Abkommen der EU, insbesondere in den neuen Freihandelsabkommen mit sich entwickelnden Märkten, Handel und Investitionen im Bereich der auf erneuerbaren Energiequellen basierenden Waren und Dienstleistungen berücksichtigt und Klauseln zur Verhinderung von Umweltdumping aufgenommen werden; empfiehlt, bei den beteiligten Kreisen Foren für nachhaltige Entwicklung zu schaffen, bei denen die Zivilgesellschaft mit einbezogen wird, um den Austausch bewährter Unternehmenspraktiken anzuregen, den Technologietransfer zu fördern und die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Entwicklung zu erleichtern; unterstützt den Vorschlag der Kommission, eine Energiepartnerschaft Afrika-Europa ins Leben zu rufen; unterstützt zudem Joint Ventures mit China und Indien, insbesondere im Hinblick auf Handel und Technologietransfer im Bereich der Wind- und Solarenergietechnologien; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass das Thema Energie, insbesondere die Frage der erneuerbaren Energiequellen, deren Energieeffizienz und deren Zusammenhang mit der Sicherheit der Energieversorgung, einen festen Bestandteil in allen EU-Außenbeziehungen mit Schwerpunkt auf der Europäischen Nachbarschaftspolitik darstellen wird;

5.      fordert die Kommission auf, sich im Rahmen der WTO-Abkommen für die Berücksichtigung der „Sustainability Impact Assesssment“- Methode einzusetzen und dabei langfristig zu überprüfen inwieweit die Klassifizierung von Umweltgütern im Bereich der erneuerbaren Energiequellen bei bilateralen und multilateralen Abkommen angemessen berücksichtigt wird;

6.      betont, dass der Weltmarkt für erneuerbare Energiequellen einen erheblichen Zuwachs verzeichnet und im Jahr 2006 der Umsatz der Branche 38 Milliarden US-Dollar betrug, was eine Steigerung von 26 % gegenüber dem Vorjahr bedeutet; betont, dass sich die Wirtschaft Europas als eine der fortschrittlichsten, wissensbasierten Volkswirtschaften der Welt mit Leichtigkeit einen komparativen Vorteil in Bezug auf die Ausfuhr von Technologien und Dienstleistungen im Bereich der erneuerbaren Energiequellen verschaffen sollte; begrüßt den Beschluss über ein EU-weites Ziel für erneuerbare Energiequellen; fordert jedoch ehrgeizige und EU-weit obligatorische sektorspezifische Ziele für Elektrizität, Heizung und Kühlung sowie Biokraftstoffe;

7.      fordert den Rat und die Kommission auf, bilaterale Abkommen zwischen der EU einerseits und Drittländern andererseits auch unter den Aspekten der Ökologie und sozialen Verträglichkeit zu prüfen;

8.      betont die Notwendigkeit, den Anstieg des Energieverbrauchs angesichts der Probleme im Zusammenhang mit dem Klimawandel und der Versorgungssicherheit einzudämmen; fordert die Kommission auf, strenge Effizienzstandards für alle energieverbrauchenden Produkte festzulegen;

9.      weist darauf hin, dass die Europäische Union im Bereich der erneuerbaren Energiequellen auch die Verantwortung hat, es Entwicklungsländern zu ermöglichen, klimafreundliche Technologien zu entwickeln; fordert die Kommission auf, durch entsprechende begleitende Finanzierung und Wissenstransfer Anreize zu geben;

10.    betont, dass sich der EU in den kommenden 10–15 Jahren ein Investitionsfenster bieten wird, um eine weltweite Wende hin zu erneuerbaren Energiequellen und umweltfreundlichen Technologien einzuleiten; fordert die Kommission auf, öffentlich-private Partnerschaften für Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Technologien für erneuerbare Energiequellen und für die Einbeziehung erneuerbarer Energiequellen auf Wasserstoffbasis zu fördern, um die Sicherheit der Energieversorgung zu erhöhen und die Abhängigkeit von Energieimporten zu verringern; betont die Notwendigkeit, ein stabiles Investitionsumfeld für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energiequellen zu schaffen und den fairen Wettbewerb auf dem Strommarkt und insbesondere in den Entwicklungsländern zu fördern, in denen solche Technologien ihren größten Beitrag leisten werden; fordert die Kommission auf, mit Drittländern zusammenzuarbeiten, um innovative Mechanismen für die Finanzierung kleinerer Projekte, insbesondere in Entwicklungsländern, zu entwickeln;

11.    bedauert, dass die ärmsten Entwicklungsländer zuerst und am schwersten vom Klimawandel betroffen sein werden, obwohl sie sehr wenig zu den Ursachen dieses Problems beigetragen haben; bedauert, dass mehr als ein Viertel der Weltbevölkerung keinen Zugang zu modernen Energiedienstleistungen hat; betont, dass das Milleniums-Entwicklungsziel, den Anteil der Menschen, die von weniger als einem US-Dollar am Tag leben, bis 2015 um die Hälfte zu verringern, nicht ohne den Zugang zu erschwinglichen Energiedienstleistungen erreicht werden kann; betont, dass es für die Industrieländer dringlicher denn je ist, ihre bestehenden Verpflichtungen zur Verdopplung der Hilfeleistungen bis 2010 einzulösen, um die Entwicklungsländer auf einen nachhaltigen Weg zu bringen; schlägt vor, dass die Geldgeber und die multilateralen Entwicklungsinstitutionen die Anpassung an Technologien für erneuerbare Energiequellen im Rahmen ihrer Hilfe für die Entwicklungsländer in den Mittelpunkt stellen und unterstützen;

12.    betont die Notwendigkeit, die Herstellung und den Einsatz von Biokraftstoffen der ersten und zweiten Generation als alternative Energiequellen auch weiterhin zu fördern; unterstreicht die äußerst bedeutende Rolle, die die Entwicklung von Anbaukulturen zur Gewinnung von Biokraftstoffen der ersten Generation für die Zukunft der europäischen Landwirte spielt, die von der Reform der GAP und der Reform der gemeinsamen Marktorganisation für Zucker betroffen sind; betont, dass die Biokraftstoffherstellung keine negativen Auswirkungen auf die Lebensmittelherstellung haben oder zu Abholzungen führen sollte; verlangt, dass Maßnahmen eingeleitet werden, um während des gesamten Herstellungsprozesses die Nachhaltigkeit sicherzustellen; fordert die Kommission auf, ein System zur Zertifizierung aller Biokraftstoffe in Bezug auf ihre Nachhaltigkeit anzustreben, das mit den WTO-Bestimmungen im Einklang steht;

13.    fordert die Kommission auf, einen fairen internationalen Handel mit Biodiesel im Rahmen der WTO-Bestimmungen zu gewährleisten und gegen Verzerrungen auf dem europäischen Markt vorzugehen, die durch hoch subventionierte Biodieselimporte aus Drittländern verursacht werden;

14.    betont, dass Abholzungen, insbesondere für den Anbau von Ölpalmen und Sojabohnen, zur Zerstörung der letzten verbleibenden Regenwälder auf Borneo und im Amazonasgebiet führen könnten; betont, dass politische Maßnahmen für eine verstärkte und nachhaltige Forstwirtschaft von den einzelnen Ländern durchgeführt werden sollten, und fordert die Kommission auf, diesbezüglich finanzielle und technische Unterstützung zu leisten; betont, dass die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft die Kosten für alternative Flächennutzungen, die Kosten für Verwaltungs- und Schutzmaßnahmen sowie die Herausforderungen im Hinblick auf den Umgang mit dem politischen Wandel, durch den bestehende Interessen zurückgedrängt werden, berücksichtigen sollte; betont, dass ergänzende Programme zur Ermittlung neuer Einkommensquellen von entscheidender Bedeutung sind, um die Arbeitslosigkeit in den ländlichen Gebieten und eine Landflucht zu verhindern;

15.    betont die Notwendigkeit, die Probleme im Zusammenhang mit der Entsorgung von Bestandteilen von auf erneuerbaren Energiequellen basierenden Produkten nach deren Abnutzung auf ein Minimum zu senken; weist darauf hin, dass dies insbesondere auf die Entsorgung von Blei/Säure-Solarbatterien zutrifft, da Blei aufgrund seiner Toxizität und Beständigkeit eine Gefahr für die Umwelt darstellt; fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass Maßnahmen zur sicheren Sammlung und Wiederverwertung dieser Bestandteile ergriffen werden.

VERFAHREN

Titel

Fahrplan für erneuerbare Energiequellen

Verfahrensnummer

2007/2090(INI)

Federführender Ausschuss

ITRE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA
26.4.2007

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Sajjad Karim
27.2.2007

Prüfung im Ausschuss

11.4.2007

8.5.8007

 

 

 

Datum der Annahme

4.6.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

12

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Carlos Carnero González, Daniel Caspary, Françoise Castex, Christofer Fjellner, Béla Glattfelder, Eduard Raul Hellvig, Jacky Henin, Sajjad Karim, Erika Mann, Vural Öger, Georgios Papastamkos, Tokia Saïfi, Corien Wortmann-Kool

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (5.6.2007)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu einem Fahrplan für erneuerbare Energiequellen
(2007/2090(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Willem Schuth

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  unterstützt die Förderung erneuerbarer Energiequellen als Teil der Strategie der EU zum Klimawandel; fordert, dass die Energieerzeugung aus Biomasse nicht zu Lasten der Fähigkeit zur Nahrungsmittelproduktion und der Herstellung von Erzeugnissen, die anderen Zwecken als der Ernähung dienen, geht; betont die Bedeutung von Marktmechanismen, die es ermöglichen, dass die Energieerzeugung aus Biomasse nachhaltig wettbewerbsfähig wird;

2.  ist der Ansicht, dass eine nachhaltige Produktion von Biomasse, neben der Steigerung der Energieeffizienz, der Ausschöpfung von Energieeinsparungspotentialen und der Nutzung anderer erneuerbarer Energiequellen, zur Versorgungssicherheit und zur Verringerung der Treibhausgasemissionen und somit zum Erreichen der auf den Klimawandel bezogenen Ziele beitragen kann;

3.  betont, dass die Herstellung und Einfuhr von Biokraftstoffen zwei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllen muss, nämlich dass sie die energiewirtschaftliche Abhängigkeit der EU nicht erhöhen darf und dass sie nachhaltig sein muss;

4.  ist der Auffassung, dass die dezentrale Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen alternative Wege in den Bereichen Heizung, Stromerzeugung und Verkehr möglich macht und dadurch zur Erhöhung des Einkommens in ländlichen Gebieten beitragen und positive Auswirkungen auf die Landnutzung und die Beschäftigung im Landwirtschaftssektor haben kann;

5.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die europäische Bevölkerung über die Chancen, die erneuerbare Energiequellen bieten, und den Beitrag, den Landwirte zur Nutzung dieser Chancen leisten können, aufzuklären;

6.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das verbindliche Gesamtziel von 20 % möglichst bald in konkrete, verbindliche nationale Ziele umzusetzen;

7.  fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, Maßnahmen einzuleiten, die für eine signifikante Erhöhung des Energieanteils aus erneuerbaren Energiequellen, der für Elektrizitätserzeugung und Heizung/Kühlung genutzt wird, sowie für eine signifikante Erhöhung der Verwendung von Biokraftstoffen in allen Mitgliedstaaten sorgen;

8.  unterstützt die Entwicklung, die Förderung und die Nutzung erneuerbarer Energiequellen, da damit die Energiesicherheit der EU gestärkt werden kann;

9.  fordert die Kommission auf, den Mitgliedstaaten die Wahl spezieller Fördermechanismen für erneuerbare Energiequellen gemäß bewährter Praxis zu überlassen; betont die herausragenden Eigenschaften regionaler, dezentralisierter Konzepte, die für die wirtschaftliche Entwicklung ländlicher Gebiete wesentlich sind;

10. fordert die Mitgliedstaaten auf, erneuerbare Energiequellen (Biomasse, Sonnenenergie, Geothermie) zur Kühlung und Heizung besser zu nutzen;

11. fordert die Kommission auf, das Thema der Nutzung erneuerbarer Energiequellen für Heiz- und Kühlzwecke in zukünftige Legislativvorschläge einzubeziehen;

12. fordert die Kommission auf, Anwendungen in kleinem Maßstab, die auf die Verarbeitung primärer Nebenprodukte im Agrarbetrieb oder in seiner Nähe ausgerichtet sind, zu begünstigen, um Innovation und Nachhaltigkeit auf dem Sektor Landwirtschaft zu fördern;

13. fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei der Überprüfung des Programms zur Flächenstilllegung im Rahmen der Generalüberprüfung der GAP 2008 zu berücksichtigen, dass zur nachhaltigen gemeinschaftlichen Erzeugung von Biokraftstoffen effiziente Maßnahmen zur Förderung von Energiekulturen ergriffen werden müssen;

14. verweist auf die Notwendigkeit, einen EU-Mechanismus wie zum Beispiel eine Zertifizierungsregelung einzuführen, der die Nachhaltigkeit der Biokraftstoffproduktion garantieren, die Nachhaltigkeit fördern und sowohl auf im Inland hergestellte Biokraftstoffe als auch auf importierte Biokraftstoffe Anwendung finden würde; weist jedoch darauf hin, dass ein solcher Mechanismus keinen weiteren Verwaltungsaufwand für die Landwirte mit sich bringen sollte;

15. bestärkt die Mitgliedstaaten darin, die Forschung und Entwicklung im Bereich der „Biokraftstoffe der ersten Generation“ zu unterstützen und gleichzeitig in „Biokraftstoffe der zweiten Generation“ zu investieren;

16. fordert die Kommission auf, im Rahmen der WTO-Verhandlungen der Anerkennung von Nachhaltigkeitskriterien als nicht handelspolitische Anliegen (non-trade concerns) Vorrang zu geben im Interesse der weltweiten Propagierung der Nachhaltigkeitsziele und der Schaffung gleicher Spielregeln für die Erzeuger; fordert die Kommission zudem auf, gezielt gegen die Verzerrung des EU-Marktes durch Biodiesel und Biokraftstoffe aus Drittstaaten, die übermäßig subventioniert sind, vorzugehen.

VERFAHREN

Titel

Fahrplan für erneuerbare Energiequellen

Verfahrensnummer

2007/2090(INI)

Federführender Ausschuss

ITRE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

AGRI
26.4.2007

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Willem Schuth
27.2.2007

Prüfung im Ausschuss

7.5.2007

5.6.2007

 

 

 

Datum der Annahme

5.6.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Vincenzo Aita, Peter Baco, Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, Giuseppe Castiglione, Albert Deß, Ioannis Gklavakis, Lutz Goepel, Bogdan Golik, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Esther Herranz García, Atilla Béla Ladislau Kelemen, Heinz Kindermann, Véronique Mathieu, Mairead McGuinness, Rosa Miguélez Ramos, Neil Parish, Radu Podgorean, Agnes Schierhuber, Willem Schuth, Czesław Adam Siekierski, Csaba Sándor Tabajdi, Marc Tarabella, Donato Tommaso Veraldi, Andrzej Tomasz Zapałowski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Béla Glattfelder, Milan Horáček, Jan Mulder, Markus Pieper, Zdzisław Zbigniew Podkański

VERFAHREN

Titel

Fahrplan für erneuerbare Energiequellen in Europa

Verfahrensnummer

2007/2090(INI)

Federführender Ausschuss

        Datum der Bekanntgabe der Genehmigung im Plenum

ITRE
26.4.2007

Mitberatende Ausschüsse

        Datum der Bekanntgabe der   Genehmigung im Plenum

AFET

26.4.2007

 

IMCO

26.4.2007

 

DEVE

26.4.2007

 

TRAN

26.4.2007

 

INTA
26.4.2007

 

REGI
26.4.2007

 

ECON

26.4.2007

 

AGRI
26.4.2007

 

ENVI
26.4.2007

 

Nicht abgegebene Stellungnahme(n)

        Datum des Beschlusses

AFET

8.5.2007

DEVE

 

ECON

13.3.2007

IMCO

7.5.2007

TRAN

28.2.2007

Berichterstatter(in/innen)

        Datum der Benennung

Britta Thomsen

 

Prüfung im Ausschuss

11.4.2007

5.6.2007

25.6.2007

 

 

Datum der Annahme

9.7.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+

-

0

36

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

John Attard-Montalto, Pilar del Castillo Vera, Jorgo Chatzimarkakis, Giles Chichester, David Hammerstein, Den Dover, Nicole Fontaine, Norbert Glante, Umberto Guidoni, Fiona Hall, Rebecca Harms, Erna Hennicot-Schoepges, Mary Honeyball, Ján Hudacký, Romano Maria La Russa, Anne Laperrouze, Angelika Niebler, Reino Paasilinna, Atanas Paparizov, Aldo Patriciello, Herbert Reul, Miloslav Ransdorf, Vladimír Remek, Mechtild Rothe, Paul Rübig, Andres Tarand, Britta Thomsen, Catherine Trautmann, Claude Turmes.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Pilar Ayuso, Avril Doyle, Göran Färm, Neena Gill, Edit Herczog, Lambert van Nistelrooij, Hannes Swoboda

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Maria Badia i Cutchet

Datum der Einreichung

20.7.2007