BERICHT über den Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung

17.9.2007 - (2006/2251(INI))

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Lilli Gruber

Verfahren : 2006/2251(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0322/2007

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung

(2006/2251(INI))

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über den Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung (KOM(2005)0669),

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen (KOM(2006)0402),

- in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 26. Februar 2007 mit dem Titel „Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung, Bekämpfung der illegalen Einwanderung, Zukunft des Europäischen Migrationsnetzes“ (AdR 233/2006),

- unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 4. und 5. November 2004 und das in ihnen enthaltene Haager Programm[1],

- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Der Gesamtansatz zur Migrationsfrage nach einem Jahr: Schritte zur Entwicklung eines umfassenden europäischen Migrationskonzepts“ (KOM(2006)0735),

- unter Hinweis auf seine am 9. Juni 2005 angenommene Entschließung zu den Zusammenhängen zwischen legaler und illegaler Migration und Integration der Migranten[2],

- unter Hinweis auf das Grünbuch über ein EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration (KOM(2004)0811) und seine am 26. Oktober 2005 zu diesem Thema angenommene Entschließung[3],

- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Eine gemeinsame Integrationsagenda – Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union (KOM(2005)0389) und auf seine am 6. Juli 2006 angenommene Entschließung zu Strategien und Mitteln für die Integration von Zuwanderern in die Europäische Union[4],

- unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz[5],

- unter Hinweis auf die Ergebnisse der Ministerkonferenz EU-Afrika über Migration und Entwicklung, die am 10./11. Juli 2006 in Rabat stattfand,

- unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung Afrika-EU zu Migration und Entwicklung, die am 22./23. November 2006 von der Ministerkonferenz EU-Afrika in Tripolis angenommen wurde,

- unter Hinweis auf den Gesamtansatz, der durch die Schlussfolgerungen des Vorsitzes nach der Tagung des Europäischen Rates vom 14. und 15. Dezember 2006 in Brüssel bekräftigt wurde,

- unter Hinweis auf den am 28. Juni 2007 angenommenen Bericht der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU über die Migration von Fachkräften und deren Folgen für die nationale Entwicklung,

- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Anwendung des Gesamtansatzes zur Migration auf die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der Europäischen Union“ (KOM(2007)0247),

- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Zirkuläre Migration und Mobilitätspartnerschaften zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten“ (KOM(2007)0248),

- unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen (KOM(2007)0249 - C6-0143/2007 - 2007/0094(COD)),

–   unter Hinweis auf den Vertrag von Amsterdam, durch den der Gemeinschaft Aufgaben und Zuständigkeiten in den Bereichen Einwanderung und Asyl übertragen wurden, und auf Artikel 63 EG-Vertrag,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6‑0322/2007),

A.  in der Erwägung, dass sich nach Angaben von Eurostat etwa 18,5 Millionen Drittstaatsangehörige legal in den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufhalten, während nahezu 9 Millionen Unionsbürger in einem Mitgliedstaat aufhältig sind, der nicht ihr Herkunftsstaat ist,

B.   in der Erwägung, dass es sich bei der Migration um ein internationales Phänomen handelt, an dem die Unionsbürger auch selbst als Migranten teilnehmen,

C.  in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten sowohl nach den derzeit geltenden Verträgen als auch nach dem neuen Vertragsentwurf de jure und de facto zuständig für die Festlegung der Zahl der Wirtschaftsmigranten sind, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in der Union zugelassen werden,

D.  in der Erwägung, dass auf EU-Ebene ein umfassender und kohärenter Ansatz für die Zuwanderung erforderlich ist, weil eine Änderung der Zuwanderungspolitik in einem Mitgliedstaat die Migrationsströme und die Entwicklung in den anderen Mitgliedstaaten beeinflusst,

E.   in der Erwägung, dass die Zuwanderungspolitik aufgrund der Überalterung der Bevölkerung und des demografischen Wandels überdacht werden muss, weil die derzeitige und künftige Lage auf den Arbeitsmärkten in der Europäischen Union ganz allgemein betrachtet eine gut gesteuerte legale Zuwanderung erforderlich macht (laut Eurostat wird der Anteil der erwerbsfähigen Bevölkerung an der Gesamtbevölkerung bis 2050 um über 50 Millionen abnehmen),

F.   in der Erwägung, dass das Mandat der Regierungskonferenz, so wie es im Juni 2007 vom Europäischen Rat festgelegt wurde, die Ausweitung des Gemeinschaftsverfahrens auf alle Fragen der legalen Zuwanderung vorsieht und somit die Diskrepanzen bei der Beschlussfassung beseitigt und ihre Effizienz verbessert werden,

G.  in der Erwägung, dass eine umfassendere und alle Aspekte einschließende Begriffsbestimmung von Migranten erforderlich ist, die eine Definition des Status der Menschen enthält, die keine Flüchtlinge sind, jedoch nicht in ihr Herkunftsland zurückgeführt werden können, um den Entwicklungen bei den Migrationsströmen Rechnung zu tragen,

H.  in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission zum Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung in dem Abschnitt „Wissensaufbau und Information“ erwähnt ist, dass weitere Untersuchungen über Genehmigungen für Arbeitssuchende durchgeführt werden sollten,

I.    in der Erwägung, dass es wichtig ist zu erkennen, dass die sich verstärkenden Migrationsströme als ein globales Phänomen betrachtet werden müssen, das zahlreiche Ursachen und Folgen hat,

J.    in der Erwägung, dass die Zusammenarbeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten mit den Herkunfts- und Transitdrittländern auf diesem Gebiet von herausragender Bedeutung ist,

K.  unter Hinweis darauf, dass die Kontrolle der legalen Zuwanderung ständig verschärft worden ist; in der Erwägung, dass mehrere Länder verschiedene Regelungen für die legale Zuwanderung eingeführt haben, die auf Quoten oder Punkten basieren; in der Erwägung, dass es folglich falsch ist, die Auffassung verbreiten zu wollen, die Zuwanderung werde nicht kontrolliert,

L.   in der Erwägung, dass allzu restriktive Möglichkeiten der legalen Einreise in die Europäische Union die illegale Einwanderung indirekt fördern und die Schaffung von Möglichkeiten der legalen Zuwanderung einen Beitrag zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels leisten wird,

M.  unter Hinweis darauf, dass der Grundsatz der Gemeinschaftspräferenz im Bereich der Wirtschaftsmigration Anwendung findet und dass die Freizügigkeit der Staatsbürger aus den neuen Mitgliedstaaten Übergangsmaßnahmen unterliegt,

N.  in der Erwägung, dass die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels ebenso untrennbar mit Maßnahmen für die Zulassung von Wirtschaftsmigranten verbunden ist wie mit Integrationsmaßnahmen,

O.  in der Erwägung, dass mit der legalen Zuwanderung eine wirksame Integrationspolitik einhergehen sollte und dass die Integration ein zweiseitiger Prozess ist, der sowohl die Zuwanderer aus Drittstaaten als auch die europäische Bevölkerung betrifft; in der Erwägung, dass die Möglichkeiten für Einzelpersonen, mit ihrem Lebenspartner und ihren Kindern zusammenzuleben, erleichtert werden sollten,

P.   in der Erwägung, das sich die Zuwanderung im Laufe einiger Jahrzehnte zu einem politisch hoch sensiblen zentralen Thema der öffentlichen Diskussion in der gesamten Europäischen Union entwickelt hat, das leicht zu demagogischen und populistischen Zwecken missbraucht werden kann,

Q.  in der Erwägung, dass Politiker und Medienvertreter sich bewusst sein sollten, wie wichtig es ist, sich in Bezug auf dieses Thema einer sachlichen Argumentation zu bedienen,

R.   in der Erwägung, dass in der öffentlichen Diskussion über dieses Thema sowohl die Ursachen der Zuwanderung als auch ihre positiven Auswirkungen stärker präsent sein sollten,

S.   in der Erwägung, dass es angesichts der Bedeutung der Zuwanderung für die Wirtschaftsentwicklung, das Wachstum und folglich die Beschäftigung in Europa zweckdienlich wäre, wenn Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter sowie Vertreter der Zivilgesellschaft stärker in die öffentliche Diskussion über diese Fragen eingebunden wären,

T.   in der Erwägung, dass die Verantwortlichen für die Wirtschafts- und Sozialpolitik die Öffentlichkeit auch über die Bedeutung der legalen Zuwanderung für Wachstum und Beschäftigung informieren müssen,

Allgemeiner Ansatz

1.   begrüßt die Reaktion der Kommission auf das Ersuchen des Europäischen Rates, einen Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung, einschließlich Zulassungsverfahren, die es ermöglichen, unmittelbar auf eine sich verändernde Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt zu reagieren, zu erarbeiten;

2.   unterstützt den im Strategischen Plan gewählten Ansatz, um die Hindernisse im Rat bezüglich des Vorschlags für eine Richtlinie des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit aus dem Jahre 2001 zu beseitigen;

3.   begrüßt die oben genannte Mitteilung „Anwendung des Gesamtansatzes zur Migration auf die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der Europäischen Union“; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf sicherzustellen, dass ausreichende personelle und finanzielle Mittel für die ordnungsgemäße Umsetzung des Gesamtansatzes zur Migration bereitgestellt werden; betont, dass der regionale Dialog und die regionale Zusammenarbeit im Bereich der legalen Zuwanderung verstärkt werden müssen; begrüßt den Gedanken, regionale Kooperationsplattformen für Migration einzurichten, die alle betroffenen Akteure von der EU-Seite und in den betreffenden Regionen zusammenbringen;

4.   bekräftigt, dass die illegale Einwanderung nicht bekämpft werden kann, wenn nicht gleichzeitig Instrumente und Möglichkeiten für die legale Zuwanderung geschaffen werden, da die beiden Phänomene eng miteinander verwoben sind;

5.   hält die Erhebung von schlüssigen und verlässlichen statistischen Daten über die Migration für grundlegend; erwartet, dass die Verordnung (EG) Nr. 862/2007 rasch und wirksam von allen Mitgliedstaaten durchgeführt wird; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eine Abschätzung der Zahl der Personen vorzulegen, die von den vier spezifischen Richtlinien betroffen sein könnten; erwartet, dass das Europäische Migrationsnetz (EMN) gemeinsam mit Eurostat einen raschen und substanziellen Beitrag in diesem Bereich leisten wird; hofft, dass dem Stellenwert von Frauen, die die Hälfte der Migranten ausmachen, besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden wird;

6.   begrüßt die im Mandat der Regierungskonferenz festgelegten institutionellen Auswirkungen des Entwurfs eines Reformvertrags, mit dem die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit und die Mitentscheidungsbefugnisse auf die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen ausgedehnt sowie die Befugnisse der Union im Bereich Asyl- und Zuwanderungspolitik ausgeweitet werden; begrüßt insbesondere die Ausweitung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens auf die legale Zuwanderung und hält es für vernünftig, dass die Mitgliedstaaten weiterhin über das souveräne Recht verfügen, die Zahl der Wirtschaftsmigranten festzulegen, die sie in ihr Hoheitsgebiet aufnehmen können;

7.   fordert den Rat in seinen unterschiedlichen in diesem Bereich zuständigen Zusammensetzungen: Justiz und Inneres, Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz auf, seine Anstrengungen in Bezug auf die Koordinierung der Beratungen über den Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung zu verstärken;

8.   unterstützt die Absicht der Kommission, die Einreise- und Aufenthaltsbedingungen für weitere ausgewählte Gruppen von Wirtschaftsmigranten, einschließlich nicht oder gering qualifizierter Arbeitnehmer, festzulegen;

9.   fordert die Kommission auf, eine kurz- und mittelfristige Prognose des in den einzelnen Mitgliedstaaten bestehenden Bedarfs an zusätzlichen Arbeitskräften durchzuführen; fordert die Mitgliedstaaten auf, der Kommission eine statistisch untermauerte Einschätzung vorzulegen, damit sie angemessene Prognosen für den Bedarf an Arbeitskräften in der Europäischen Union abgeben kann; betont, dass diese Prognosen auch Personen, die keine Wirtschaftsmigranten sind, Flüchtlingen und Personen, die des subsidiären Schutzes bedürfen, sowie Familienzusammenführungen Rechnung tragen müssen;

10. ist der Auffassung, dass der Lage Minderjähriger, die aufgrund der Migration ihrer Eltern benachteiligt werden könnten, sowie Vorschlägen zur Minderung negativer Auswirkungen dieser Art besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

11. hält es für unerlässlich, dass eine klare Definition jeder Gruppe von Wirtschaftsmigranten angenommen wird, die von den in Vorbereitung befindlichen Richtlinien betroffen sind; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich über den in der Entscheidung des Rates 2006/688/EG vom 5. Oktober 2006 über die Einrichtung eines Mechanismus zur gegenseitigen Information über asyl- und einwanderungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[6] vorgesehenen Mechanismus zur gegenseitigen Information über asyl- und einwanderungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten untereinander abzustimmen und bewährte Verfahren auszutauschen;

12. ist der Auffassung, dass die für eine Übergangszeit eingerichteten internen Hindernisse für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten so bald wie möglich aufgehoben werden sollten;

13. unterstützt die Einrichtung eines EU-Zuwanderungsportals; begrüßt in diesem Zusammenhang die Ausweitung der Dienstleistungen von EURES zur Unterstützung der Steuerung der Wirtschaftsmigration von Drittstaatsangehörigen;

Vorschlag für eine allgemeine Rahmenrichtlinie

14. hält eine Richtlinie für unverzichtbar, mit der den in einem Mitgliedstaat legal beschäftigten Drittstaatsangehörigen ein gemeinsamer Rahmen von Rechten garantiert wird, mit denen die Erfüllung einer Reihe von Pflichten verbunden ist, und besteht darauf, dass eine Richtlinie dieser Art vor den vier spezifischen Richtlinien vorgelegt wird;

15. weist darauf hin, dass vermieden werden muss, die Rechte der verschiedenen Gruppen von Arbeitskräften mit zweierlei Maß zu messen, und dass insbesondere die Rechte von Saisonarbeitskräften und bezahlten Auszubildenden, die einem größeren Risiko ausgesetzt sind, ausgenutzt zu werden, besonders geschützt werden müssen;

16. befürwortet die Idee eines einzigen Antrags für einen kombinierten Titel bestehend aus einem Aufenthaltstitel und einer Arbeitserlaubnis;

17. ist ferner der Ansicht, dass eine Richtlinie Vorschläge enthalten sollte, die es Migranten erlauben, ihren Rechtsstatus zu ändern oder ihre Stellung zu wechseln, sich dabei aber weiterhin in der EU aufzuhalten;

18. stimmt zu, dass die gegenseitige Anerkennung von Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen erforderlich ist, um in Bezug auf das Einkommen und die Bewertung der Qualifikationen Nachteile für die Zuwanderer sowie für den Wohnsitz- und den Herkunftsstaat zu vermeiden;

19. vertritt die Auffassung, dass Maßnahmen festgelegt werden sollten, um die Möglichkeit zu prüfen, dass sich Zuwanderer bei ihrer Rückkehr in ihr Herkunftsland die durch ihre Beschäftigung, für die sie Sozialversicherungsbeiträge entrichten mussten, erworbenen Rentenansprüche und angesammelten Ansprüche auf Sozialleistungen in dieses Land übertragen lassen;

20. findet problematisch, dass in dem Strategischen Plan die Rede von der Erhebung der „neuesten“ biometrischen Daten ist; vertritt die Auffassung, dass der Schutz personenbezogener Daten in allen Fällen gewährleistet sein muss, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Begrenzung des Verwendungszwecks;

21. unterstützt die Ratifizierung des Internationalen Übereinkommens zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen durch alle Mitgliedstaaten;

Zirkuläre Migration, Rückkehrmigration und Mobilitätspartnerschaften

22. begrüßt die oben genannte Mitteilung der Kommission „Zirkuläre Migration und Mobilitätspartnerschaften zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten“; stimmt zu, dass die nachteiligen Folgen der Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitnehmer vermieden und die Wissenszirkulation gefördert werden muss;

23. fordert die Kommission ferner auf, den Zusammenhang zwischen Zirkularität und Integration zu erklären; weist darauf hin, dass der Kommission zufolge eine ursprünglich als zirkuläre Migration konzipierte Wanderung sehr schnell dauerhaft werden und so ihr Ziel verfehlen kann;

24. unterstreicht ferner, wie wichtig der Aufbau stabiler und gesetzlicher Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen zwischen Unternehmen und Arbeitnehmern zur Verbesserung der Produktivität und der Wettbewerbsfähigkeit der EU ist; fordert die Kommission daher auf, die Auswirkungen, die die zirkuläre Migration in dieser Hinsicht haben könnte, zu berücksichtigen;

25. unterstützt den Gedanken an Langzeit-Mehrfachvisa sowie die Möglichkeit, vorrangig ehemaligen Migranten einen neuen Aufenthaltstitel für eine weitere befristete Beschäftigung zu erteilen;

26. fordert die Kommission auf, den vom Europäischen Parlament und vom Wirtschafts- und Sozialausschuss vorgeschlagenen Möglichkeiten Rechnung zu tragen und eine umfassende Studie über die mögliche Einführung eines „EU-Blue Card“-Systems und eines Visums für Arbeitssuchende in Auftrag zu geben;

27. bekundet sein Interesse an dem Vorhaben, in Mali ein Zentrum für Migrationsfragen zu errichten; ersucht die Kommission, den zuständigen Ausschüssen des Europäischen Parlaments vorher detaillierte Informationen über die Rechtsgrundlage und die Haushaltsvorschriften für das Vorhaben und regelmäßige Aktualisierungen dazu und zu Maßnahmen dieser Art, die in einem anderen Drittstaat ins Auge gefasst werden, zu übermitteln; unterstützt den Gedanken, denselben Ansatz in der östlichen Nachbarschaft der EU anzuwenden;

Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt hoch qualifizierter Arbeitnehmer

28. unterstützt jede Maßnahme zur Steigerung der Attraktivität der Union für hoch qualifizierte Arbeitskräfte, um den Bedarf des Arbeitsmarktes der EU zu decken, damit der Wohlstand Europas gewährleistet und die Lissabonner Ziele verwirklicht werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten zu diesem Zweck auf, Wege zu finden,

- um ihnen das Recht einzuräumen, sich in der Union frei zu bewegen, und

- um ihnen zu gestatten, nach Ablauf ihres Vertrags oder nach ihrer Entlassung einen begrenzten Zeitraum in der Union zu bleiben, um eine Beschäftigung suchen zu können;

29. unterstützt daher jede Vereinfachungsmaßnahme, die die Einreise dieser Arbeitskräfte erleichtert, wobei die Festlegung des konkreten Bedarfs an und der Quoten für Wirtschaftsmigranten weiterhin im Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten bleibt;

30. hält es für wichtig, bei der Festlegung von europäischen Maßnahmen im Bereich der legalen Zuwanderung der Gefahr der Abwanderung von Spitzenkräften Rechnung zu tragen; verweist auf den oben genannten Bericht der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU über die Migration von Fachkräften und deren Folgen für die nationale Entwicklung; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern statistische Erhebungen durchzuführen, um die Fachbereiche zu ermitteln, in denen die Gefahr einer Abwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte offenkundig ist;

31. unterstützt die Einführung einer EU-Arbeitserlaubnis (der so genannten „Blue Card“), um die Freizügigkeit von Spitzenkräften in Europa und die Versetzung von Arbeitnehmern innerhalb multinationaler Konzerne zu erleichtern;

Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Saisonarbeitnehmern

32. unterstreicht, dass Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten einen wesentlichen Beitrag in Wirtschaftsbereichen wie der Landwirtschaft, dem Baugewerbe und dem Fremdenverkehr leisten; hebt die wachsende Bedeutung der illegalen Beschäftigung in diesen Wirtschaftsbereichen in mehreren Mitgliedstaaten hervor und hält die vorgeschlagene Regelung daher für wesentlich; begrüßt in diesem Sinne den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen (KOM(2007)0249);

33. betont gleichzeitig, von welch ausschlaggebender Bedeutung schnelle und flexible Einstellungsverfahren im Bereich der Saisonarbeit sind; betont, wie wichtig örtliche Erfahrungen, insbesondere in der Landwirtschaft, sind; unterstreicht daher, dass dies berücksichtigt werden muss;

34. vertritt die Auffassung, dass Saisonarbeitskräfte, die die Vorschriften für diese Art der Migration einhalten, in den Genuss eines vorrangigen Zugangs zu anderen Formen der legalen Zuwanderung kommen sollten;

Vorschlag für eine Richtlinie über Verfahren zur Regelung der Einreise, des befristeten Aufenthalts und der Wohnsitznahme von innerbetrieblich versetzten Arbeitnehmern

35. billigt die Idee der Kommission, den Rechtsrahmen zu verstärken, um die Mobilität in Europa zu begünstigen; erinnert daran, dass die Rechtslage dieser Personen im Rahmen des GATS geregelt ist;

Vorschlag für eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von bezahlten Auszubildenden

36. hält eine genaue Definition der Gruppe der bezahlten Auszubildenden (Altersgrenze, Sprachkenntnisse, Höchstdauer der Ausbildung, Möglichkeit der Umwandlung der Rechtsstellung in einen Aufenthaltstitel anderen Typs, usw.) und die Festlegung von Kontrollen, um zu vermeiden, dass diese Rechtsstellung missbraucht wird, für notwendig;

37. schlägt vor, dass bezahlten Auszubildenden ein europäischer Aufenthaltstitel von sechs bis zwölf Monaten ausgestellt wird; unterstützt die Entwicklung von Partnerschaftsprogrammen mit Universitäten in Drittländern;

Integration

38. erinnert an seine Entschließungen vom 9. Juni 2005 (A6-0136/2005) und vom 6. Juli 2006 (A6-0190/2006);[7]

39. begrüßt das informelle Treffen der für Integration zuständigen Minister vom 10./11. Mai 2007 in Potsdam; weist darauf hin, dass die Zuwanderungspolitik der EU auf einem umfassenden Ansatz fußen muss, mit dem die Arbeitsmarkterfordernisse in den Mitgliedstaaten und die Aufnahme- und Integrationspolitik in Einklang gebracht werden; vertritt die Auffassung, dass eine Zusammenstellung der Rechte und Pflichten der Wanderarbeitnehmer angefertigt werden sollte, um es diesen Arbeitnehmern im Hinblick auf ihre Integration zu erleichtern, am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben teilzuhaben; sieht in Schulen einen wichtigen Ort für den interkulturellen Dialog und die Integration;

40. bekräftigt, dass die Begehung des Jahres 2008 als Jahr des interkulturellen Dialogs dazu beitragen muss, die Integration der Zuwanderer in die Aufnahmegesellschaften und ihr neues Lebensumfeld zu verbessern und das gegenseitige Verständnis zu fördern und dadurch Ausbrüche von Misstrauen, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu verringern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Arbeit von Organisationen der Bürgergesellschaft für das interkulturelle Zusammenleben und die gegenseitige Achtung sowie die Erziehung zu Frieden und Gewaltverzicht zu unterstützen; weist darauf hin, dass Politiker auf allen Ebenen sich ihrer Verantwortung durch eine sachliche Argumentation in Bezug auf dieses Thema bewusst sein sollten;

41. ersucht die Mitgliedstaaten, die Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung[8] anzuwenden; fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Einwanderinnen, die im Rahmen von Familienzusammenführungsmaßnahmen zuwandern, einen Rechtsstatus zu gewähren, der unabhängig von dem ihres Ehegatten ist;

Kommunikation

42. unterstreicht die besondere Verantwortung der Medien, insbesondere der europäischen öffentlich-rechtlichen Radiosender und Fernsehanstalten, ein richtiges Bild von der Zuwanderung zu verbreiten und Stereotypen entgegenzuwirken;

43. hält es für unverzichtbar, interessierte Personen möglichst vor ihrer Abreise über die Modalitäten und Möglichkeiten der legalen Zuwanderung in die Union zu informieren; vertritt die Auffassung, dass diese Informationen in den Drittstaaten von den staatlichen Stellen (den Botschaften oder Konsulaten der Mitgliedstaaten oder der Delegation der Europäischen Kommission vor Ort) weit verbreitet werden müssen; unterstützt in diesem Zusammenhang die baldige Einrichtung eines EU-Zuwanderungsportals im Internet;

44. unterstützt Projekte, die darauf abzielen, Bildungsangebote und Sprachkurse im Herkunftsland einzurichten, um die Migranten dabei zu unterstützen, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse auszubauen und sich besser an den Arbeitskräftebedarf in der EU anzupassen;

Zusammenarbeit mit Herkunftsländern

45. erinnert daran, wie wichtig eine aktive Politik der Entwicklungszusammenarbeit ist; unterstützt das Ziel, mit Drittstaaten Abkommen zu schließen, um eine wirksame Steuerung der legalen Zuwanderung und Bekämpfung der illegalen Einwanderung zu ermöglichen; vertritt jedoch die Auffassung, dass diese Abkommen unbedingt die Menschenrechte achten müssen; äußert in diesem Zusammenhang Vorbehalte in Bezug auf die Finanzierung von Projekten in Staaten, die diese Rechte nicht achten;

46. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Möglichkeiten auszuloten, um die Freizügigkeit von Migranten zwischen dem Wohnsitzland und dem Herkunftsland zu erleichtern;

47. weist darauf hin, dass die Geldmittel, die die Zuwanderer in ihre Herkunftsländer überweisen, zur Entwicklung dieser Länder beitragen; vertritt die Auffassung, dass die Kosten für die Geldüberweisungen in die Herkunftsländer gesenkt werden sollten, um einen Beitrag zur Entwicklung zu leisten, wobei ein angemessenes Maß an Kontrolle und Sicherheit dieser Transaktionen gewährleistet sein muss; betont, dass, wenngleich alles getan werden sollte, um Geldüberweisungen ins Ausland zu erleichtern und ihre Kosten zu senken, es sich dabei um finanzielle Zuwendungen privater Natur handelt, die in erster Linie den Familien zugute kommen, die sie erhalten, und die nicht als Ersatz für öffentliche Entwicklungshilfe betrachtet werden sollten;

48. fordert die Kommission und den Rat auf, vor dem Parlament an einer jährlichen Aussprache über die Zuwanderungspolitik der Europäischen Union teilzunehmen; fordert die Kommission auf, bei dieser Gelegenheit eine vollständige Übersicht über die Lage der Zuwanderung in Europa vorzulegen;  

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49. fordert seinen zuständigen Ausschuss auf, einen engen Dialog mit den einschlägigen Ausschüssen der Parlamente der Mitgliedstaaten, die mit Zuwanderungsfragen befasst sind, zu unterhalten und die Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Wanderbewegungen, Flüchtlings- und Bevölkerungsfragen der Parlamentarischen Versammlung des Europarates fortzusetzen;

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*

50. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Europarat, dem Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und der Internationalen Organisation für Migration zu übermitteln.

  • [1]  Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, Anhang I, Punkt III.
  • [2]  ABl. C 124 E vom 25.5.2006, S. 535.
  • [3]  ABl. C 272 E vom 9.11.2006, S. 442.
  • [4]  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0318.
  • [5]  ABl. L 199 vom 31.7.2007, S. 23.
  • [6]  ABl. L 283 vom 14.10.2006, S. 40.
  • [7]  ABl. C 303 E vom 13.12.2006, S. 845.
  • [8]  ABl. L 251 vom 3.10.2003, S. 12.

BEGRÜNDUNG

Anlässlich der Tagung des Europäischen Rates vom Oktober 1999 in Tampere steckten die Mitgliedstaaten die Ziele für eine kohärente und ausgewogene europäische Zuwanderungspolitik ab, die sich auf vier Schwerpunkte stützt: Festlegung einer Politik für eine legale Zuwanderung, Bekämpfung der illegalen Einwanderung, Zusammenarbeit mit Drittstaaten und Integration der Arbeitsmigranten.

Die Terroranschläge vom 11. September 2001 haben die weltweite und die europäische Agenda völlig verändert und bewirkt, dass die „positive“ Zuwanderungspolitik auf Eis gelegt wurde. Im Laufe der folgenden Tagungen des Europäischen Rates — von Sevilla (Juni 2002) bis Den Haag (November 2004) lag die Betonung fast ausschließlich auf der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels. Es wurden einige wichtige Rechtsetzungsinstrumente für die Bekämpfung der illegalen Einwanderung entwickelt, jedoch ohne dass man — zumindest in diesem Bereich — zu einer schlüssigen gemeinsamen Politik gelangt wäre.

Erst seit 2006 trat das Thema der legalen Zuwanderung auch dank des ständigen Drucks seitens des Europäischen Parlaments wieder ins Rampenlicht, insbesondere anlässlich des informellen Gipfels von Lahti im November 2006 und der anschließenden Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2006 in Brüssel. Erstmals seit der Tagung von Tampere wurde wieder von Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Herkunfts- und Transitdrittstaaten zur Eröffnung legaler Zuwanderungswege gesprochen. Auf seiner Tagung im Dezember in Brüssel forderte der Europäische Rat die Kommission auf, eine Mitteilung in diesem Sinne vorzulegen.

Insofern stellte der 2005 veröffentlichte Strategische Plan eine erste konkrete Antwort der Europäischen Kommission auf die Frage der legalen Zuwanderung nach einem über fünf Jahre währenden Stillstand dar.

Bereits 2001 hatte das Exekutivorgan der Gemeinschaft einen Richtlinienvorschlag über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit vorgelegt, der zunächst jahrelang vom Rat blockiert worden war und schließlich von der Kommission Barroso zurückgezogen wurde.

Dieser Vorschlag[1] wurde vom Rat nie verabschiedet. In Erwägung des nach dem 11. September 2001 entstandenen politischen Klimas erachtete es die Kommission als sinnvoll, ihre eigene Strategie zu ändern, indem sie einen Schritt zurück machte. Danach brachte sie im Januar 2005 ein Grünbuch mit einem umfangreichen Konsultationsprozess heraus, um den zu beschließenden Ansatz im Sinne der Steuerung der Wirtschaftsmigration festzulegen. Die Ergebnisse der öffentlichen Konsultation deuteten auf einen breiten Konsens für eine gemeinsame Politik der Europäischen Union hin. Aber hinsichtlich des zu verfolgenden Ansatzes unterschieden sich die Antworten. Auch der im Oktober 2005 vom Europäischen Parlament angenommene Bericht Klamt[2] bietet kein eindeutiges Bild.

Die Kommission hat sich daher dafür entschieden, den horizontalen Ansatz und den Gedanken an eine einheitliche Richtlinie über die für alle Arten von Arbeitsmigranten geltenden Einreise- und Aufenthaltsbedingungen fallen zu lassen, und sich stattdessen für einen schrittweisen und differenzierten Ansatz entschieden: vier sektorspezifische Richtlinien, die ausschließlich dazu dienen, die Bedingungen und Zulassungsverfahren für bestimmte Gruppen von Zuwanderern festzulegen. Die vier Vorschläge werden nicht gemeinsam, sondern im Laufe der nächsten drei Jahre unterbreitet. Folgende Gruppen wurden ermittelt:

· hoch qualifizierte Arbeitskräfte (Vorlage im September 2007)

· Saisonarbeitskräfte (Vorlage im Herbst 2008)

· bezahlte Auszubildende (Vorlage im Herbst 2008)

· innerhalb multinationaler Konzerne versetzte Arbeitnehmer (Vorlage 2009).

Über die vier spezifischen Vorschläge hinaus wird die Kommission im September 2007 eine allgemeine Rahmenrichtlinie vorlegen, mit der ein gemeinsamer Rahmen von Rechten für Arbeitsmigranten gewährleistet werden soll, die rechtmäßig in einem Mitgliedstaat arbeiten und noch nicht die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen[3].

In Weiterentwicklung ihres Strategischen Plans hat die Kommission ferner (neben der Festlegung von „Mobilitätspaketen“ in Zusammenarbeit mit den Herkunftsdrittstaaten) jüngst auch die Schaffung eines europäischen Portals bis Ende 2007 vorgeschlagen, um die potenziellen Migranten über die Möglichkeiten einer legalen Beschäftigung in der Union und über die Einreisemodalitäten zu unterrichten. Zu diesem Zweck beabsichtigt die Kommission auch, spezifische Einrichtungen in Drittstaaten ins Leben zu rufen, um den Rückgriff auf legale Zuwanderungswege zu erleichtern und die illegale Einwanderung unattraktiv zu machen.

Außerdem wird sie einen Vorschlag für eine Richtlinie und zwei Mitteilungen, die die legale Zuwanderung direkt betreffen, vorlegen:

- Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen (KOM(2007)0249(COD));

- Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel: Zirkuläre Migration und Mobilitätspartnerschaften zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten (KOM(2007)0248);

- Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen „Anwendung des Gesamtansatzes zur Migration auf die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der Europäischen Union“ (KOM(2007)0247).

Die institutionelle Frage

Als der Rat am 1. Januar 2005 mit großer Verzögerung endlich die Vorschriften des EG-Vertrags umsetzte, die den Übergang zum Mitentscheidungsverfahren und zur qualifizierten Mehrheit für „alle Bereiche oder Teile der Bereiche, die unter Titel IV des Vertrags fallen“ vorsahen, zogen es die europäischen Minister dennoch vor, die legale Zuwanderung und die Integration aus dem Anwendungsbereich auszuschließen.

Das Parlament hat die Entscheidung des Rates für den Weg der Regierungszusammenarbeit mehrfach missbilligt und die Anwendung der in Artikel 67 auch für die legale Zuwanderung und die Integration vorgesehenen Brückenklausel verlangt.

Wäre der Verfassungsvertrag schon angenommen, so würde das übliche Abstimmungsverfahren auf den gesamten Bereich ausgeweitet. Allerdings enthält der Vertrag aufgrund der nach dem 11. September aufgekommenen Skepsis eine neue Vorschrift, die als restriktiv gelten könnte. In dem von der Regierungskonferenz hinzugefügten Absatz wurde nämlich klargestellt, die europäische Politik berühre „nicht das Recht der Mitgliedstaaten, festzulegen, wie viele Drittstaatsangehörige aus Drittländern in ihr Hoheitsgebiet einreisen dürfen, um dort als Arbeitnehmer oder Selbstständige Arbeit zu suchen“.

In Wirklichkeit fällt es auch nach den geltenden Verträgen schwer, aus der allgemeinen Zuständigkeit der EU für die „Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen“ eine spezifische Vorschrift abzuleiten, die die einheitliche Steuerung der Einreisen in die Mitgliedstaaten zuließe, die der einzelstaatlichen Zuständigkeit vorbehalten bleibt.

Es wäre wünschenswert, dass jede Reform der derzeit geltenden Verträge eine Verbesserung und Vereinfachung der Beschlussfassungsverfahren im Bereich der Einwanderungspolitik beinhaltet.

Standpunkt der Berichterstatterin

Die Berichterstatterin begrüßt den Strategischen Plan der Kommission als ersten Schritt zur Festlegung einer gemeinsamen Politik für eine legale Zuwanderung, bedauert jedoch die Entscheidung, keinen horizontalen Ansatz zu wählen, der es ermöglicht hätte, gemeinsame Mindestvorschriften für alle Mitgliedstaaten und alle Gruppen von Migranten festzulegen.

Die Festlegung einer gemeinsamen Politik ist sehr wichtig, um zu vermeiden, dass allzu unterschiedliche politische Strategien der einzelnen europäischen Staaten die Ziele der Migrationsströme beeinflussen.

Die europäische und innerstaatliche politische Klasse muss auf der Grundlage von Erwägungen handeln können, die über bloße wahltaktische Überlegungen hinausgehen, und die Zuwanderungspolitik nach einem umfassenden und integrierten Ansatz behandeln, wie es jüngst auch die Europäische Kommission vorgeschlagen hat.

In diesem Zusammenhang wird auch die Bekämpfung der illegalen Einwanderung unumgänglich.

Eingehender zu prüfende Fragen:

· Zeitversetzte Annahme der sektorspezifischen Richtlinien: Die fünf im Strategischen Plan vorgeschlagenen Richtlinien sollten als ein einheitliches „Paket“ betrachtet werden. Es ist notwendig und vordringlich, kurzfristig den Vorschlag für eine Rahmenrichtlinie über die Rechte der Migranten, die noch nicht die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen, auszuarbeiten.

· Richtlinienvorschlag über hoch qualifizierte Arbeitskräfte: Zwischen der Förderung der Einreise hoch qualifizierter Arbeitskräfte nach Europa und der Notwendigkeit, eine Abwanderung von Spitzenkräften aus den Entwicklungsländern zu vermeiden, gilt es, ein annehmbares Gleichgewicht zu finden. Der Vorschlag der Kommission zur „zirkulären Migration“ muss noch genauer betrachtet werden.

· Definition der Gruppe der „hoch qualifizierten Arbeitnehmer“, da für die Anerkennung von Diplomen keine gemeinsamen Kriterien vorliegen.

· Die vorgeschlagenen Bereiche scheinen nicht die einzigen und/oder vorrangigen Bereiche zu sein, in denen gemeinschaftliches Handeln erforderlich ist; man denke nur an Pflegeberufe, das Gaststättengewerbe und das Baugewerbe.

· Es sollte geprüft werden, ob die Schaffung einer europäischen „Blue Card“ für die Arbeitskräfte der von den Richtlinien betroffenen Wirtschaftszweige und einige weitere Bereiche tatsächlich machbar ist.

· Die Themen einer Beschleunigung der bürokratischen Verfahren, die hoch qualifizierte Arbeitskräfte durchlaufen müssen, sowie der Versetzungen innerhalb multinationaler Konzerne sollten in Angriff genommen werden.

· Anhand genauer Kriterien muss geprüft werden, inwieweit Saisonarbeitskräften die Umwandlung ihrer jahreszeitbezogenen Arbeitserlaubnis in einen langfristigen Aufenthaltstitel oder in eine Erlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz gestattet werden kann.

· Auch hinsichtlich des Richtlinienvorschlags über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von bezahlten Auszubildenden muss die Ausstellung einer Erlaubnis zur Suche nach einem Arbeitsplatz nach Ablauf der Erlaubnis für die Absolvierung einer Ausbildung vorgesehen werden.

· Hoch interessant ist der vom Vizepräsidenten der Kommission, Franco Frattini, anlässlich der Konferenz von Tripolis zu „Migration und Entwicklung“ vom 22. November 2006 unterbreitete Vorschlag, europaweit Quotenpakete für legale Einreisen zu schaffen, die den Drittstaaten als Gegenleistung für eine bessere Kontrolle der illegalen Ströme und die Rückübernahme der unrechtmäßig Eingewanderten angeboten werden könnten. Nun sind die konkreten Vorschläge zu prüfen, die die Kommission vorzulegen gedenkt.

· Wie in anderen Bereichen birgt die notwendige Einstimmigkeit die reelle Gefahr, dass die im Rat anzunehmenden Rechtsakte nur einen kleinsten gemeinsamen Nenner darstellen, der oft das Ergebnis eines minimalistischen Kompromisses ist, der dessen europäischen Mehrwert einschränkt.

  • [1]  Vorschlag für eine Richtlinie über Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit. KOM(2001)386. Bericht Terron i Cusi, P5_TA-0050/2003 vom 12. Februar 2003.
  • [2]  Zum Grünbuch nahm das Parlament den Bericht Klamt, P6_TA-0408/2005 vom 26. Oktober 2005, an.
  • [3]  Diese Rechtsstellung wird nach fünf Jahren erlangt. Sie wird durch die Richtlinie 2003/109/EG geregelt.

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (8.11.2006)

für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

zum strategischen Plan zur legalen Zuwanderung
(2006/2251(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Manolis Mavrommatis

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  vertritt die Ansicht, dass Massenzuwanderung auf Faktoren wie scheiternde Wirtschaften, Verarmung der Bevölkerung, Menschenrechtsverletzungen, Umweltzerstörung, die sich verbreiternde Kluft zwischen reichen und armen Ländern, Bürgerkriege, Kriege um die Kontrolle natürlicher Ressourcen, politische Verfolgung usw. zurückzuführen ist;

2.  ist überzeugt, dass die Europäische Union einen entscheidenden Beitrag dazu leisten muss, Migration zu einem Hebel für Entwicklung zu machen, und weist darauf hin, dass die einzig angemessene Antwort der EU auf das Phänomen der Migration eine Strategie auf EU-Ebene ist, mit der gemeinsame Ziele und verfügbare Instrumente festgelegt werden, um gemeinsame Herausforderungen in einem Geist der gegenseitigen Solidarität zu bewältigen;

3,  begrüßt den von der Kommission vorgelegten Strategieplan zur legalen Zuwanderung, betont jedoch, dass dieser Plan durch einen Aktionsplan für Migration und Entwicklung auf der Grundlage der Schlussfolgerungen des hochrangigen Dialogs der UNO über Internationale Migration und Entwicklung (14.-15. September 2006) und zur Vorbereitung der bevorstehenden Ministerkonferenz Europa-Afrika zu Migration und Entwicklung (Tripolis, 22. und 23. November 2006) ergänzt werden muss;

4.  hebt hervor, dass Migranten eine Bereicherung für die Aufnahmeländer darstellen und drängt darauf, dass diese Rolle besser anerkannt und gefördert wird; betont, dass die Integrationsprogramme der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union dem Risiko der Diskriminierung von Migranten größere Aufmerksamkeit schenken sollten;

5.  fordert nachdrücklich, dass die Europäische Union mit den Ländern des afrikanischen Kontinents einen politischen Dialog auf hoher Ebene über Migrationsfragen führt, der in konkrete Abkommen mündet, welche die Entwicklung dieser Länder mit der Migrationspolitik der EU verknüpfen; begrüßt die Ministerkonferenz EU-Afrika über Migration und Entwicklung, die am 22. und 23. November in Tripolis stattfinden soll;

6.  fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, unter Berücksichtigung des weltweiten Personalmangels im Gesundheitswesen und insbesondere des gravierenden Mangels an medizinischen Fachkräften in vielen Regionen Afrikas, Maßnahmen zu ergreifen mit dem Ziel, die nachteiligen wirtschaftlichen und sozialen Folgen des „Brain Drain“ zu mildern;

7.  fordert die Mitgliedstaaten auf, einen sicheren Rechtsstatus für die betroffenen Migranten zu schaffen, und betont, dass sowohl EU-Bürger als auch zugewanderte Arbeitnehmer Rechte und Verpflichtungen haben, die ausnahmslos zu achten sind;

8.  fordert die Kommission auf, die Migrationsfrage systematisch in allen Länderstrategiepapieren zu berücksichtigen;

9.  fordert die Kommission auf, die Integrationspolitik der Mitgliedstaaten mit Hilfe von Finanzinstrumenten zu unterstützen und betont die Notwendigkeit, einen spezifischen Fonds zur Finanzierung von Maßnahmen für gemeinsame Entwicklung sowie einen Garantiefonds zur Sicherung des langfristigen Bestands von Mikroprojekten von Migranten einzurichten;

10. befürwortet das neue Mainstreaming-Konzept für die Integration von Migranten und bekräftigt seine Überzeugung, dass Integrationspolitik und Integrationsmaßnahmen auf allen politischen Ebenen, also auf europäischer, Regierungs-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene, als zeitgemäßes Konzept in die Gestaltung und Durchführung öffentlicher Politik Eingang finden sollten;

11. betont die Notwendigkeit, der Tatsache, dass in den Industrieländern 51 % der Migranten Frauen sind, angemessen Rechnung zu tragen und den gleichberechtigten Zugang von Frauen zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen, um die Arbeits-, Lebens- und sozialen Bedingungen von Migrantinnen sowie ihren Zugang zu Bildung, Gesundheitsdiensten, Sprachausbildung und Berufsausbildung zu verbessern, und Organisationen von Migrantinnen an der Formulierung, Umsetzung und Bewertung solcher Politikmaßnahmen zu beteiligen;

12. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Finanzierung von Programmen zur Schaffung von Informations- und Orientationsprogrammen für Personen, die legal in die Europäische Union einwandern wollen, in ihren eigenen Herkunftsländern vorzusehen;

13. betont, dass die Rechtsvorschriften der EU und der Mitgliedstaaten betreffend internationale Migration international vereinbarten Menschenrechtsnormen genügen müssen;

14. begrüßt den Vorschlag der Kommission, die zirkuläre Migration zu erleichtern und in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten juristisch machbare Konzepte für die zirkuläre Migration zu finden, bei der die Migranten zwischen Aufenthalten in ihrem Herkunftsland und ihrem Aufnahmeland wechseln, damit das Wissen und die Erfahrungen, die sie erworben haben, ihrem Heimatland zugute kommen können; weist darauf hin, dass die zirkuläre Migration mit Integrationsmaßnahmen für auswandernde und zurückkehrende Migranten einhergehen muss, wie der Übertragung von Rentenansprüchen und allen sonstigen Sozialleistungen zwischen Herkunfts- und Aufnahmeland;

15. betont, dass die Bekämpfung des mit der Migration zusammenhängenden Menschenhandels zu einer vorrangigen Aufgabe der EU werden muss und dass für diese Aufgabe ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden müssen; äußert Sorge über die menschlichen Dramen, die sich tagtäglich an den Grenzen der Union in Zusammenhang mit Versuchen, illegal ins Hoheitsgebiet der Europäischen Union einzureisen, abspielen;

16. befürwortet die Einführung eines gemeinsamen Antrags für Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse für alle Mitgliedstaaten sowie die Ausstellung einer gemeinsamen Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, um zu verhindern, dass Migranten von kriminellen Gruppen ausgebeutet werden, die solche Erlaubnisse ausstellen;

17. befürwortet Maßnahmen auf nationaler und auf EU-Ebene zur Förderung der Bewusstseinsbildung, Antidiskriminierungskampagnen, Informationspakete für neu eingereiste Wirtschaftsmigranten, Sprachkurse und Kurse in Staatsbürgerkunde sowie Berufsbildungsprogramme und kulturelle Angebote mit angemessener Finanzierung seitens der EU, etwa im Rahmen von AENEAS und des zukünftigen EU-Fonds für Integration;

18. betont, dass, wenngleich alles getan werden sollte, um Geldüberweisungen ins Ausland zu erleichtern und ihre Kosten zu senken, es sich dabei um finanzielle Zuwendungen privater Natur handelt, die in erster Linie den Familien zugute kommen, die sie erhalten, und die nicht als Ersatz für öffentliche Entwicklungshilfe betrachtet werden sollten;

19. fordert alle Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, das Internationale Übereinkommen zum Schutz der Rechte der Wanderarbeitnehmer zu ratifizieren und ihren internationalen Verpflichtungen in Zusammenhang mit dem Schutz von Wanderarbeitnehmern und ihren Familien in vollem Umfang nachzukommen.

20. begrüßt den Vorschlag des UN-Generalsekretärs, ein jährliches, informelles und nicht verbindliches weltweites Forum für Migration und Entwicklung einzurichten, das die Debatten über Migration und Entwicklung weiter verfolgen und die praktische Zusammenarbeit zwischen den Regierungen auf der Grundlage der verfügbaren Erkenntnisse fördern soll;

21. betont die Notwendigkeit, die Wiedereingliederung von Migranten bei ihrer freiwilligen Rückkehr in ihre Herkunftsländer zu fördern, und insbesondere die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen und den Zugang zu Sozialleistungen sicherzustellen und ihnen die Inanspruchnahme von Krediten und die Gründung von Kleinunternehmen zu ermöglichen;

22. fordert die Gleichbehandlung von AKP-Staatsbürgern in Bezug auf Sozialversicherungsleistungen und vertritt die Ansicht, dass die AKP-EU-Partnerschaft einen besonders geeigneten Rahmen für die Erarbeitung gemeinsamer Lösungen für die Migrationsproblematik auf der Grundlage von Artikel 13 des Abkommens von Cotonou darstellt;

VERFAHREN

Titel

Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung

Verfahrensnummer

2006/2251(INI)

Federführender Ausschuss

LIBE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

DEVE
26.10.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Manolis Mavrommatis
25.1.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

28.8.2006

2.10.2006

6.11.2006

 

 

Datum der Annahme

6.11.2006

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

15

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrietus van den Berg, Danutė Budreikaitė, Marie-Arlette Carlotti, Hélène Goudin, Maria Martens, Luisa Morgantini, Horst Posdorf, Feleknas Uca, Elena Valenciano Martínez-Orozco, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

John Bowis, Fiona Hall, Alain Hutchinson, Jan Jerzy Kułakowski, Manolis Mavrommatis, Csaba Őry

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

 

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (22.3.2007)

für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

zum Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung
(2006/2251(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Maria Badia i Cutchet

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass Kindern von Zuwanderern im Rahmen des Bildungssystems ihres Aufnahmelandes die gleichen Bildungschancen wie den übrigen Schülern geboten werden müssen und dass eine geeignete Art der Förderung der Integration eine ausgeglichene Vertretung von Zuwanderern in der Schule wäre, indem man versucht, sie mit einheimischen Schülern zu mischen, um eine Ghettobildung zu vermeiden,

B.  in der Erwägung, dass angesichts des Umstands, dass erwachsene Zuwanderer oft die Sprache des Aufnahmelandes weder schriftlich noch mündlich ausreichend beherrschen, praktische Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Integration dieser Zuwanderer zu fördern,

1.  weist darauf hin, dass der Ansatz zur Migration in allen seinen Aspekten, einschließlich der sozialen, bildungspolitischen und kulturellen Aspekte, schlüssig sein und in Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern entwickelt werden muss;

2.  fordert die Mitgliedstaaten auf, politische Strategien zu entwickeln, um den Zugang von Zuwanderern und ihren Angehörigen zum Bildungssystem und ihre Integration in das Bildungssystem zu erleichtern, wobei den Zuwanderern der ersten Generation Vorrang zu geben ist, damit Einwanderer der zweiten und dritten Generation Chancengleichheit genießen können, und fordert die Kommission auf, die in den EU-Programmen, insbesondere „Europa für Bürgerinnen und Bürger“, „Jugend in Aktion“ und „Kultur (2007–2013)“, geschaffenen Möglichkeiten zu nutzen;

3.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, im Rahmen entsprechender Gemeinschaftsprogramme wie dem Programm für „lebenslanges Lernen“, spezifische Unterprogramme zur Unterstützung der Eingliederung von Zuwanderern vorzusehen, um diesen die Geschichte sowie schriftliche und mündliche Kenntnisse der Sprache des Aufnahmelandes zu vermitteln;

4.  beharrt darauf, dass die Einbindung von Entwicklungsländern in die Prozesse von Bologna und Kopenhagen gefördert werden muss, um die Anerkennung der in diesen Ländern erworbenen akademischen und beruflichen Befähigungsnachweise zu erleichtern, ihre Bildungssysteme schrittweise zu verbessern und sie dadurch attraktiver für einheimische Studenten zu machen;

5.  betont die Notwendigkeit, die Flexibilität, Qualität und Effizienz der Bildungs- und Ausbildungssysteme innerhalb der EU zu verbessern und Studierenden aus Drittländern Zugang zu diesen Systemen zu gewähren;

6.  schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten die Chancengleichheit im Arbeitsleben unterstützen und den Mangel an Sicherheit und die Schattenwirtschaft bekämpfen; weist darauf hin, dass Informationen über die Fähigkeiten der Zuwanderer, die als transparente und vergleichbare Daten zur Verfügung gestellt werden, ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt erleichtern würden;

7.  begrüßt, dass der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter eine Stellungnahme zum Vorschlag der Kommission abgegeben hat, und betont die Notwendigkeit, den Genderaspekt in der Zuwanderungspolitik durchgehend zu berücksichtigen; weist insbesondere darauf hin, dass sichergestellt werden muss, dass Ausländer, die in die EU einwandern, die dort bezüglich der Gleichstellung der Geschlechter herrschenden Werte, Gesetze und gesellschaftlichen Konventionen kennen müssen, damit diskriminierende Verhältnisse in den Gesellschaften der Aufnahmeländer, die auf eine mangelnde Kenntnis der Kultur zurückzuführen sind, vermieden werden;

8.  empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten in den Herkunftsländern und den Aufnahmeländern der Zuwanderer Aufklärungs- und Informationskampagnen durchführen, in denen auf die Probleme im Zusammenhang mit illegaler Einwanderung und die Strafen, die gegen Arbeitgeber verhängt werden, die illegale Einwanderer beschäftigen, aufmerksam gemacht wird;

9.  stimmt der Auffassung zu, dass eine an ethischen Grundsätzen orientierende Rekrutierung gefördert werden sollte, um eine Abwanderung von Spitzenkräften, von der bestimmte Sektoren, wie das Gesundheitswesen in einigen afrikanischen Regionen, besonders stark betroffen sind, zu verhindern;

10. empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten Zuwanderern, die in ihre Heimatländer zurückkehren wollen, Anreize und Unterstützung bieten, um die Mobilität in Bezug auf Beschäftigung und Ausbildung zu fördern und dafür zu sorgen, dass die von den Zuwanderern erworbenen besseren Fertigkeiten ihren jeweiligen Heimaltländern zugute kommen; lehnt jedoch Maßnahmen im Sinne erzwungener Rückführungen ab, außer in Fällen, in denen diese auf ausdrückliche polizeiliche Anordnungen oder gerichtliche Verfügungen zurückgehen;

11. fordert, dass die Bereiche, in denen die Gefahr eines „Brain Drain“ eindeutig gegeben ist, offiziell als solche ausgewiesen werden;

12. fordert die Kommission nachdrücklich auf, in den Herkunftsländern Programme mit grundlegenden Informationen über die EU anzubieten, um das Wissen über die Rechte und Pflichten von Zuwanderern und ihre Achtung bzw. Einhaltung zu fördern;

13. vertritt die Ansicht, dass der Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien und ein Webportal mit praktischen Informationen dazu beitragen könnten, das System des Zugangs, des Austauschs und der Koordinierung nützlicher Informationen für potenzielle Zuwanderer zu modernisieren; stellt fest, dass das EURES-Webportal für berufliche Mobilität in diesem Bereich eine Reihe nachahmenswerter Initiativen bietet;

14. unterstreicht, dass das Erlernen der Sprache des Aufnahmelandes ein Mittel ist, um die Integration zu erleichtern; betont, dass die Integrationspolitik der Mitgliedstaaten auf dem Grundsatz aufbauen sollte, wonach Integration ein zweiseitiger Prozess ist, der ein Engagement auf Seiten der Aufnahmegesellschaft wie auf Seiten der Gemeinschaft der Zuwanderer erfordert, und betont die Bedeutung des Erlernens von Fremdsprachen wie auch der Muttersprache der Zuwanderer als Weg zur Erhaltung ihrer Kultur;

15. betont die Notwendigkeit, während der Phase der Integration im Aufnahmeland außer Kursen zur Vermittlung von Geschichts- und Sprachkenntnissen eine schrittweise Anpassung an den Unterrichtsstoff der Schulklassen vorzusehen, in die Zuwandererkinder eingestuft werden, damit sie durch solche „Aufholkurse“ den Anschluss an das reguläre Schulsystem finden;

16. empfiehlt den Mitgliedstaaten, im Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zweckdienliche und leistungsfähige Aufnahmestrukturen für erwachsene Zuwanderer zu schaffen, um ihnen ausreichende Sprachkenntnisse zu vermitteln, da eine wirkliche Integration nur unter diesen Voraussetzungen möglich ist;

17. stimmt der Auffassung zu, dass die Rechtsstellung bezahlter zugewanderter Auszubildender geregelt und überwacht werden muss, um sicherzustellen, dass die Gesetze der Mitgliedstaaten gegen jede Art von Missbrauch eingehalten werden; begrüßt die Möglichkeiten, die durch das Programm Leonardo für Zuwanderer geschaffen werden;

18. schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten Einreise und Aufenthalt von Saisonarbeitern angesichts des temporären Charakters dieser Kategorie von Zuwanderern und entsprechend dem Bedarf der jeweiligen Wirtschaftssektoren erleichtern; vertritt die Ansicht, dass Einschränkungen der Freiheit und die Befürchtungen illegaler Saisonarbeiter, nicht auf legale Weise ins Land wiedereinreisen zu können, dadurch vermieden würden;

19. betont die Notwendigkeit und die Verantwortlichkeit lokaler, nationaler und internationaler Medien, nicht nur im Aufnahmeland für Aufklärung zu sorgen, sondern auch potenziellen Zuwanderern in ihren Herkunftsländern Informationen zu liefern, da es sehr wichtig ist, dort ein realitätsgetreues Bild vom Phänomen der Zuwanderung zu vermitteln;

20. bekräftigt, dass die Begehung des Jahres 2008 als Jahr des interkulturellen Dialogs dazu beitragen muss, die Integration der Zuwanderer in die Aufnahmegesellschaften und ihr neues Lebensumfeld zu verbessern und das gegenseitige Verständnis zu fördern und dadurch Ausbrüche von Misstrauen, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu verringern; fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Arbeit von Organisationen der Bürgergesellschaft für das interkulturelle Zusammenleben und die gegenseitige Achtung sowie die Erziehung zu Frieden und Gewaltlosigkeit zu unterstützen;

21. ermutigt die Mitgliedstaaten, die einschlägigen Fonds und die neuen Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft voll auszuschöpfen, damit der Strategieplan zur legalen Zuwanderung in Gang gebracht werden kann;

22. betont die Bedeutung des Grundsatzes der Freizügigkeit der Personen und Ideen als grundlegende Werte der europäischen Kultur und ihrer internationalen Dimension; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, konkrete Maßnahmen zum Schutz dieses Erbes zu entwickeln und die europäische Öffentlichkeit und die Wirtschaftsbeteiligten für den durch die legale Zuwanderung erbrachten „Mehrwert" zu sensibilisieren;

23. fordert die Kommission auf, Maßnahmen im Sinne einer „Ko-Entwicklung“ zu ergreifen, um Zuwanderer zu ermutigen, zur Entwicklung ihrer Herkunftsländer beizutragen.

VERFAHREN

Titel

Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung

Verfahrensnummer

2006/2251(INI)

Federführender Ausschuss

LIBE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

CULT
26.10.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Maria Badia i Cutchet
14.11.2006

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

27.2.2007

22.3.2007

0.0.0000

 

 

Datum der Annahme

22.3.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Badia I Cutchet, Ivo Belet, Giovanni Berlinguer, Marie-Hélène Descamps, Jolanta Dičkutė, Věra Flasarová, Milan Gaľa, Vasco Graça Moura, Lissy Gröner, Luis Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Bernat Joan i Marí, Sándor Kónya-Hamar, Manolis Mavrommatis, Marianne Mikko, Viorica-Pompilia-Georgeta Moisuc, Ljudmila Novak, Zdzisław Zbigniew Podkański, Christa Prets, Pál Schmitt, Gheorghe Vergil Şerbu, Nikolaos Sifunakis, Thomas Wise, Tomáš Zatloukal

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Giusto Catania, Mario Mauro, Nina Škottová

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (28.2.2007)

für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

zum Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung
(2006/2251(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Marie Panayotopoulos-Cassiotou

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass eine legale Wirtschaftsmigration es ermöglichen würde, das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu stärken, und bis zu einem gewissen Grad dazu beitragen könnte, die demografischen Herausforderungen in den Aufnahmestaaten zu bewältigen,

B.  in der Erwägung, dass die Einwanderung durch die Verwurzelung mehrerer Generationen zu einem integrierenden Bestandteil der Landschaft der Europäischen Union geworden ist,

C. in der Erwägung, dass Migrantinnen sowohl auf der Grundlage des Geschlechts als auch ihrer Herkunft diskriminiert werden,

D. in der Erwägung, dass die legale Einwanderung die wirtschaftliche Kluft zwischen Herkunfts- und Aufnahmestaaten infolge höherer Einkommen, verbesserter Kompetenzen und eines besseren Verständnisses der demokratischen Werte und Praktiken verringern kann,

E.  in Erwägung der in den letzten Jahren beobachteten raschen Feminisierung der legalen und der illegalen Migration,

F.  in der Erwägung, dass Frauen einem doppelten Risiko ausgesetzt sind, nämlich der Ausbeutung als Arbeitnehmerinnen und der Diskriminierung auf der Grundlage des Geschlechts,

1.  stellt fest, dass Fragen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen, in der Mitteilung der Kommission „Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung“ lediglich vage angesprochen wurden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Genderaspekt in künftige Legislativvorschläge betreffend die legale Zuwanderung sowie in die Maßnahmen der nationalen Einwanderungs- und Integrationspolitik aufzunehmen;

2.  weist erneut darauf hin, wie wichtig (nach Möglichkeit nach dem Geschlecht aufgeschlüsselte) Daten über die Einwanderung sowie deren gründliche Untersuchung und Analyse sind, um die Einwanderungs- und Integrationspolitik besser an die Situation der Einwanderinnen anzupassen;

3.  weist darauf hin, dass der Erfolg der Maßnahmen im Bereich der legalen Zuwanderung von der Annahme eines globalen Ansatzes abhängt, der sich zum einen auf die Anpassung an die unterschiedlichen Anforderungen der nationalen Arbeitsmärkte sowie die Aufnahme- und Integrationsmaßnahmen, mit denen den legalen Zuwanderern – Männern und Frauen – wirtschaftliche und soziale Rechte verliehen werden, stützt, und zum anderen auf der Achtung der Rechte und der Aufteilung der Pflichten zwischen den Zuwanderern und der Aufnahmegesellschaft beruht;

4.  unterstreicht, dass die Integration ein in beide Richtungen gehender Prozess ist, der sowohl den Willen der Migranten, die Verantwortung zu übernehmen, sich in die Aufnahmegesellschaften zu integrieren, als auch die Bereitschaft von Seiten der EU-Bürger voraussetzt, die Zuwanderer zu akzeptieren und zu integrieren; ist der Auffassung, dass vor diesem Hintergrund integrierte Maßnahmen ausgearbeitet und umgesetzt werden müssen, um die Verhaltensmodelle sowohl der Zuwanderer als auch der Aufnahmegesellschaften auf allen relevanten Ebenen zu beeinflussen und um Ressourcen auf beiden Seiten zu mobilisieren;

5.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen in die nationalen Aktionspläne für Beschäftigung und soziale Eingliederung aufzunehmen, die darauf abzielen, die Teilhabe der legalen Einwanderer, insbesondere der Einwanderinnen, am Arbeitsmarkt zu regularisieren und zu fördern, und zwar unter Bedingungen, die mit denen der EU-Bürger vergleichbar sind, die Achtung ihrer Grundrechte sowie ihrer wirtschaftlichen und sozialen Rechte sicherzustellen, z.B. Recht auf Gleichbehandlung und gleiche Entlohnung, Recht auf Sozialschutz und ein Ruhegehalt, Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu angemessenem Wohnraum, den Unternehmergeist zu fördern und die Rolle der Sozialpartner und der Gewerkschaften bei den Prozessen der sozialen und wirtschaftlichen Eingliederung der Migranten, insbesondere der Migrantinnen zu unterstützen;

6.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen und Programme zur Verbesserung der wirksamen Integration von Zuwanderern – Männern und Frauen – über die Erlernung der Sprache des Aufnahmestaates und das Vertrautmachen mit sowie die Achtung von dessen Gesetzgebung, Kultur, Traditionen und nationalen und europäischen Werten zu fördern, wobei aber die Achtung und die Möglichkeit des Schutzes der Traditionen und der Sprache des Herkunftslandes gewährleistet sein müssen;

7.  ist der Ansicht, dass die Erleichterung der Familienzusammenführung als wirtschaftlicher und sozialer Integrationsfaktor ein wesentlicher Bestandteil der Politik der legalen Einwanderung sein muss;

8.  fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Einwanderinnen, die im Rahmen von Familienzusammenführungsmaßnahmen zuwandern, einen Rechtsstatus zu gewähren, der unabhängig von dem ihres Ehegatten ist;

9.  fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang junger Zuwanderer, insbesondere junger zuwandernder Frauen, zu den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der Aufnahmeländer zu begünstigen und ihre Beteiligung am Aktionsprogramm im Rahmen des lebenslangen Lernens 2007-2013 zu fördern; hält es für besonders wichtig, dass die beruflichen Qualifikationen der Zuwanderer gemäß den einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Regelungen anerkannt werden und dass ihr Zugang zu einer Sprachausbildung gewährleistet wird, um dadurch eine bessere Integration zu erreichen;

10. ermutigt die Mitgliedstaaten, illegale Einwanderung und Schwarzarbeit zu bekämpfen, die die Entwicklung von Netzen der organisierten Kriminalität begünstigen, denen vor allem Frauen und Kinder, die sich in einer schwachen Position befinden, zum Opfer fallen;

11. ermuntert die Mitgliedstaaten, alle verfügbaren Finanzinstrumente der Gemeinschaft (Europäischer Sozialfonds, EFRE, Initiative EQUAL, Programm DAPHNE, Programm PROGRESS, generelles Programm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ usw.) in vollem Umfang zu nutzen, um die soziale und wirtschaftliche Eingliederung der legalen Zuwanderer unter besonderer Berücksichtigung der Lage der Frauen, vor allem der Frauen, die familiäre Verpflichtungen haben, und derjenigen, die stärker der Gefahr der Ausbeutung, des Missbrauchs und der Gewalt ausgesetzt sind, zu erleichtern; empfiehlt, dass Informationen über die Menschenrechte und insbesondere die Frauenrechte in Zusammenarbeit mit dem Herkunftsland in dessen Sprache übersetzt und jedem Arbeitnehmer bei seiner Ankunft im Aufnahmestaat zur Verfügung gestellt werden;

12. ermutigt die Mitgliedstaaten, im Rahmen des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Anliegen der Migranten durchzuführen;

13. empfiehlt den Mitgliedstaaten und der Kommission, den Beitrag der Nichtregierungsorganisationen und der Migrantenvereinigungen zu den Bemühungen um Integration und uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben im Aufnahmeland verstärkt zu nutzen und zu unterstützen;

14. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Mitgliedschaft der Zuwanderer in politischen und sozialen Organisationen zu fördern;

15. fordert die Zuwandererorganisationen auf, ihre weiblichen Mitglieder, aber auch ihre Familien zu ermuntern, aktiv an ihrer Integration mitzuwirken und die Chancen zu nutzen, die die Aufnahmeländer in Sachen Integration bieten, um die Bemühungen im Zusammenhang mit der Eingliederung in die Aufnahmegesellschaften zu unterstützen; weist darauf hin, dass die nationalen, regionalen und lokalen Behörden einen intensiveren und offeneren Dialog der Kommunikation und Zusammenarbeit mit den Zuwanderergemeinschaften und -netzen aufrechterhalten müssen; betont ferner die Rolle der Nichtregierungsorganisationen, deren Arbeit es ist, Beratung, Information und Unterstützung für die Zuwanderer, insbesondere für die zuwandernden Frauen, anzubieten;

16. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rechte von zuwandernden Frauen und Mädchen zu schützen und um die Diskriminierung zu bekämpfen, mit der sie in ihren Herkunftsgemeinschaften konfrontiert sind, und dabei jegliche Form des kulturellen und religiösen Relativismus abzulehnen, der die Grundrechte von Frauen verletzen kann, und insbesondere gegen Genitalverstümmelung von Frauen, Zwangsehen, Polygamie, die so genannten „Ehrenverbrechen“ und jede Art von Gewalt und Diskriminierung gegen die zuwandernden Frauen vorzugehen; fordert, dass kostenlose Beratungsstellen für Migrantinnen finanziert werden, die sich mit den Rechten der Frau, Gesundheit sowie den sexuellen und reproduktiven Rechten, Beschäftigung und anderen verwandten Themen befassen;

17. fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, enge Partnerschaften mit den von starker Auswanderung betroffenen Ländern einzugehen und die Verbreitung von Informationen über Beschäftigungsmöglichkeiten auf europäischer Ebene, insbesondere über das EURES-Netz zu fördern sowie umfassende Informationen über die Möglichkeiten der legalen Zuwanderung, über die Rechte und Pflichten im Aufnahmestaat sowie über die Anerkennung von Diplomen und Befähigungsnachweisen bereitzustellen, um dem Brain Drain entgegenzuwirken und um zu verhindern, dass die Zuwanderer – insbesondere die zuwandernden Frauen – trotz ihrer Qualifikationen keine Arbeit finden und/oder in der Schattenwirtschaft des Aufnahmestaates tätig sind;

18. betont, dass im Rahmen dieser Partnerschaften die Migranten, insbesondere die Migrantinnen, über das Problem des Menschenhandels und der diversen Formen der – nicht nur sexuellen – Ausbeutung informiert und dafür sensibilisiert werden sollten;

19. weist darauf hin, dass die nationalen Maßnahmen im Rahmen der Einwanderungspolitik dazu beitragen müssen, dass Gewalt und Diskriminierung, insbesondere gegenüber zuwandernden Frauen und Kindern aus der Welt geschafft werden;

20. unterstreicht, dass die Politik der Entwicklungszusammenarbeit – in Ergänzung zu der Politik der Integration und der legalen Zuwanderung – langfristig dazu beitragen muss, die Migrationsströme zu regulieren und zu kontrollieren, vor allem indem der Handel mit und die sexuelle Ausbeutung von Menschen, insbesondere von Frauen und Kindern, verhindert und die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Bedingungen geschaffen werden, die die Rückkehr der legalen Migranten und Migrantinnen in ihren Herkunftsstaat sowie die Nutzung der im Ausland erworbenen Kenntnisse begünstigen.

VERFAHREN

Titel

Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung

Verfahrensnummer

2006/2251(INI)

Federführender Ausschuss

LIBE

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

FEMM
26.10.2006

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(-in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Marie Panayotopoulos-Cassiotou
6.11.2006

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

24.1.2007

27.2.2007

 

 

 

Datum der Annahme

27.2.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Edit Bauer, Hiltrud Breyer, Ilda Figueiredo, Věra Flasarová, Lissy Gröner, Zita Gurmai, Esther Herranz García, Lívia Járóka, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Urszula Krupa, Siiri Oviir, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Marie-Line Reynaud, Teresa Riera Madurell, Amalia Sartori, Eva-Britt Svensson, Britta Thomsen, Corien Wortmann-Kool, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Marusya Ivanova Lyubcheva

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.9.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

49

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Alvaro, Alfredo Antoniozzi, Mihael Brejc, Kathalijne Maria Buitenweg, Michael Cashman, Giusto Catania, Carlos Coelho, Fausto Correia, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Bárbara Dührkop Dührkop, Claudio Fava, Kinga Gál, Roland Gewalt, Lilli Gruber, Adeline Hazan, Jeanine Hennis-Plasschaert, Ewa Klamt, Roger Knapman, Magda Kósáné Kovács, Barbara Kudrycka, Esther De Lange, Henrik Lax, Roselyne Lefrancois, Sarah Ludford, Dan Mihalache, Claude Moraes, Javier Moreno Sánchez, Martine Roure, Inger Segelström, Søren Bo Søndergaard, Károly Ferenc Szabó, Vladimir Urutchev, Manfred Weber, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Inés Ayala Sender, Edit Bauer, Simon Busuttil, Charlotte Cederschiöld, Gérard Deprez, Iratxe García Pérez, Ignasi Guardans Cambó, Sophia in 't Veld, Carlos José Iturgaiz Angulo, Metin Kazak, Jean Lambert, Antonio Masip Hidalgo, Hubert Pirker, Rainer Wieland

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Vincenzo Aita, Iles Braghetto