BERICHT über politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen
17.9.2007 - (2006/2250(INI))
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Javier Moreno Sánchez
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu politischen Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen
Das Europäische Parlament,
- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen (KOM(2006)0402),
- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission zum Strategischen Plan zur legalen Zuwanderung (KOM(2005)0669) und unter Hinweis auf seine diesbezügliche Entschließung vom .. September 2007[1],
- in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen vom 26. Februar 2007 „Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung, Bekämpfung der illegalen Einwanderung, Zukunft des europäischen Migrationsnetzes“ (CdR 233/2006 endg.),
- in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 4. und 5. November 2004 einschließlich des Haager Programms[2],
- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament „Der Gesamtansatz zur Migrationsfrage nach einem Jahr: Schritte zur Entwicklung eines umfassenden europäischen Migrationskonzepts“ (KOM(2006)0735),
- in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. und 16. Dezember 2005 zum „Gesamtansatz zur Migrationsfrage – vorrangige Maßnahmen mit Schwerpunkt Afrika und Mittelmeerraum“, die durch die Schlussfolgerungen des Vorsitzes nach dem Europäischen Rat vom 14. und 15. Dezember 2006 bestätigt wurden,
- in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 21. und 22. Juni 2007 und des Mandats der Regierungskonferenz in den Bereichen Justiz und innere Angelegenheiten,
- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 9. Juni 2005 zu den Zusammenhängen zwischen legaler und illegaler Migration und Integration der Migranten[3],
- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 28. September 2006 zur gemeinsamen Einwanderungspolitik der Europäischen Union[4], in der es bedauerte, dass „die Europäische Union auch sieben Jahre nach der Annahme des Programms von Tampere noch nicht über eine kohärente Einwanderungspolitik verfügt“,
- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2007 zu Flüchtlingen aus dem Irak[5],
- in Kenntnis der Entscheidung 2006/688/EG des Rates vom 5. Oktober 2006 über die Einrichtung eines Mechanismus zur gegenseitigen Information über asyl- und einwanderungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten[6],
- in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 zu Gemeinschaftsstatistiken über Wanderung und internationalen Schutz[7],
- in Kenntnis des Ergebnisses der Ministerkonferenz EU‑Afrika zu Migration und Entwicklung am 10. und 11. Juli 2006 in Rabat,
- in Kenntnis der gemeinsamen Erklärung Afrika-EU zu Migration und Entwicklung anlässlich der Ministerkonferenz EU-Afrika am 22. und 23. November 2006 in Tripolis,
- in Kenntnis des Aktionsplans zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels, der vom Rat auf seiner Tagung am 1. und 2. Dezember 2005 angenommen wurde,
- unter Hinweis auf seine Empfehlung an den Rat vom 16. November 2006[8] für eine neue Strategie der EU zur Bekämpfung des Menschenhandels,
- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Anwendung des Gesamtansatzes zur Migration auf die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der Europäischen Union“ (KOM(2007)0247),
- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Zirkuläre Migration und Mobilitätspartnerschaften zwischen der Europäischen Union und Drittstaaten“ (KOM(2007)0248),
- unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen (KOM(2007)0249 – C6-0143/2007 – 2007/0094(COD)),
- in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 863/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Juli 2007 über einen Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke[9],
- unter Hinweis auf den Vertrag von Amsterdam, durch den der Gemeinschaft Aufgaben und Zuständigkeiten in den Bereichen Einwanderung und Asyl übertragen wurden, und auf Artikel 63 des EG-Vertrags,
- gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Entwicklungsausschusses (A6‑0323/2007),
A. in der Erwägung, dass die Migration ein immer rascher fortschreitendes globales Phänomen ist, das deshalb auch die Europäische Union betrifft,
B. in der Erwägung, dass nach im Übrigen uneinheitlichen Schätzungen die Zahl der illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen in der Europäischen Union zwischen 4,5 Millionen und 8 Millionen Personen liegt; ferner in der Erwägung, dass die Qualität und Kohärenz der verfügbaren statistischen Information verbessert werden muss,
C. in der Erwägung, dass viele Personen mit ungeregeltem Status ursprünglich legal in die Europäische Union eingereist sind, dann jedoch die Einreisebedingungen nicht länger erfüllen,
D. in der Erwägung, dass die Dimension der Wanderungsbewegungen die Fähigkeit der Mitgliedstaaten übersteigt, sie auf sich gestellt zu bewältigen, und somit gegenüber der Zuwanderung ein umfassender und kohärenter Ansatz auf europäischer Ebene erforderlich ist; ferner in der Erwägung, dass das Fehlen einer angemessenen Antwort auf den Zustrom irregulärer Zuwanderer an den Grenzen der Union sowohl die unzureichende Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten als auch die fehlende Koordinierung der Politiken trotz aller Erklärungen und eingegangenen Verpflichtungen deutlich macht,
E. in der Erwägung, dass eine gemeinsame Zuwanderungspolitik in der Europäischen Union die Achtung folgender Grundsätze durch die Mitgliedstaaten erforderlich macht: Solidarität, gemeinsame Verantwortung, gegenseitiges Vertrauen und Transparenz,
F. in der Erwägung, dass die Zuwanderungspolitik umfassend sein und somit eine Fülle von Aspekten berücksichtigen muss, insbesondere die Bekämpfung der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels, die notwendige Verbesserung und Koordinierung der Kanäle für die legale Zuwanderung, die Ursachen für die Abwanderung aus Drittländern („Push-Faktoren“ wie Unterentwicklung, Elend, Kriege, diktatorische Regime, Versagen der staatlichen Institutionen, Folgen des Klimawandels und von Umweltkatastrophen usw.), die „Pull-Faktoren“ der Union (z.B. Lebensstandard, Demokratie, Frieden, Beschäftigungsmöglichkeiten, einschließlich der illegalen Beschäftigung usw.), die demografischen und wirtschaftlichen Erfordernisse der Mitgliedstaaten, die Kohärenz der Aktionen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene, die Fragen der Integration und der Mischung der Kulturen, die Achtung der Grundrechte und insbesondere des Rechts auf Asyl und Nichtabschiebung und die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenhass,
G. in der Erwägung, dass die Bekämpfung des Menschenhandels eine Priorität für die Union darstellt, vor allem um den Menschenhandel mit stärker gefährdeten Gruppen wie Frauen und Kindern zurückzudrängen und die Netze und kriminellen Banden zu zerschlagen, die davon profitieren,
H. in der Erwägung, dass viele Personen mit ungeregeltem Status ursprünglich legal in die Europäische Union eingereist sind, dann jedoch die Einreisebedingungen nicht länger erfüllen,
I. in der Erwägung, dass die illegale und die legale Zuwanderung eng miteinander verbunden sind und dass die Bekämpfung der illegalen Zuwanderung von entscheidender Bedeutung für die Verwirklichung einer Politik der legalen Zuwanderung ist,
J. in der Erwägung, dass eine Ausweitung der Möglichkeiten zur regulären Einwanderung die Zahl der irregulären Einreisen und somit die große Zahl an illegal aufhältigen Personen verringern würde,
K. in der Erwägung, dass die fehlende Bereitschaft einiger Regierungen, das Ausmaß des Bedarfs an zugewanderten Arbeitskräften anzuerkennen, Arbeitgeber in eine schwierige Lage bringen kann, wenn sie versuchen, den Arbeitskräftebedarf ihrer Unternehmen unter Achtung der für Ausweisdokumente geltenden Rechtsvorschriften zu decken,
L. in dem Bewusstsein, dass die Zusammenarbeit der Union und ihrer Mitgliedstaaten mit den Herkunfts- und Transitdrittländern von ausschlaggebender Bedeutung ist und eine wirksame und konkrete Politik gemeinsamer Entwicklung geboten ist, um in den Drittländern stärker auf die tiefliegenden Ursachen der Migration einwirken zu können,
M. in der Erwägung, dass die Ursachen der Zuwanderung wie auch ihre positiven Aspekte (vor allem für die Wirtschaft und die Demografie sowie die kulturelle Bereicherung unserer Gesellschaften) weitgehend aus der öffentlichen Debatte ausgeklammert sind und das Augenmerk auf den Schwierigkeiten und Problemen liegt, die damit verbunden sein können,
N. in der Erwägung, dass die Einwanderung innerhalb weniger Jahrzehnte in der gesamten Europäischen Union zu einem zentralen Thema der öffentlichen Debatte und zu einem politisch sehr sensiblen Thema geworden ist, das leicht für demagogische und populistische Zwecke ausgeschlachtet werden kann; in der Erwägung, dass Politiker und Medienvertreter sich bewusst sein sollten, wie wichtig es ist, sich in dieser Frage einer korrekten Sprache zu bedienen,
Allgemeiner Ansatz
1. begrüßt den Ansatz der Kommission, die bei der Förderung kohärenterer und effizienterer Maßnahmen der Mitgliedstaaten eine wichtige Rolle spielen wird;
2. begrüßt die Initiative zur „Anwendung des Gesamtansatzes zur Migration auf die östlichen und südöstlichen Nachbarregionen der Europäischen Union“ (KOM(2007)0247); fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, sicherzustellen, dass ausreichende menschliche und finanzielle Ressourcen für die ordnungsgemäße Anwendung des Gesamtansatzes zur Migration bereitgestellt werden;
3. begrüßt die institutionellen Auswirkungen des Entwurfs des Reformvertrags gemäß dem Mandat der Regierungskonferenz, vor allem die Ausweitung der Mitentscheidung und der Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit auf alle Strategien im Bereich der Einwanderung, die Klarstellung der Zuständigkeiten der EU für Visa und Grenzkontrollen, die Ausweitung der Zuständigkeit der EU in Asylfragen sowie die Ausweitung der Zuständigkeit der EU in Bezug auf legale und illegale Einwanderung;
4. erachtet es als grundlegend, statistische Daten zu den Wanderungsbewegungen zu sammeln und zu harmonisieren; appelliert an die Mitgliedstaaten und die Kommission sowie Eurostat, in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Migrationsnetz (EMN) und internationalen Organisationen wie der OECD dem Mangel an kohärenten und zuverlässigen Daten abzuhelfen; begrüßt die Annahme der Verordnung (EG) Nr. 862/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates; fordert alle Mitgliedstaaten auf, Statistiken zu produzieren, die den harmonisierten Definitionen entsprechen, und alle zur Interpretation der statistischen Angaben nötigen Informationen bereitzustellen;
5. ist der Auffassung, dass die Zuwanderung eine Herausforderung von europäischer und globaler Dimension darstellt, die eine Antwort in gleicher Dimension erfordert; vertritt die Ansicht, dass die Union insgesamt sich mit den Mitteln ausstatten muss, um die in dreifacher Hinsicht – wirtschaftlich, demografisch und sozial – bestehende Chance zu ergreifen, die die Zuwanderung für unsere Gesellschaften darstellen könnte;
6. hält Soforthilfemaßnahmen für die Frage der Migrationsströme für ungeeignet, da diese nun bereits seit mehreren Jahren ein konstantes Phänomen darstellen, das somit einen mittel- und langfristigen Ansatz erfordert;
7. ist der Auffassung, dass die Union im Rahmen ihrer Zuwanderungspolitik kohärente Aktionen innerhalb wie außerhalb ihrer Grenzen durchführen sollte (es besteht eine zweifache Dimension, eine interne und eine externe);
8. betont, dass überall auf der Welt auftretende Konflikte mit internationaler Dimension Auslöser für Migrationsströme sind;
9. erwartet von der Kommission, dass sie in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen eine Studie über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Migrationsströme vorlegt;
10. hebt hervor, dass die Übernahme von Verantwortung durch die Beförderungsunternehmen und die zuständigen Stellen in den Herkunftsländern, die Verschärfung des für Schleppernetze angewandten Strafrechts, die Bekämpfung von Schwarzarbeit und Menschenhandel sowie die Aufdeckung von Korruption in den Verwaltungsstellen wichtige Elemente im Kampf gegen illegale Einwanderung sind, der sich auch auf eine stärkere polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit stützen muss;
11. unterstreicht die Bedeutung der Entwicklungszusammenarbeit, um die tieferen Ursachen der Migrationsströme zu bekämpfen; sieht darin ein ergänzendes und kein alternatives Instrument zu den Politiken der Union für Integration und Einwanderung;
12. erinnert daran, dass insbesondere die Nachbarstaaten der EU im Mittelmeerraum und die östlichen Nachbarstaaten die meisten der Einwanderer aufnehmen, die ursprünglich auf dem Weg nach Europa waren; vertritt die Auffassung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dafür Sorge zu tragen, dass die grundlegenden Menschenrechte dieser Einwanderer geachtet werden und den Rechten von unbegleiteten Minderjährigen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird; betont, dass die EU in Bezug auf die Steuerung der Migrationsflüsse ihre Zusammenarbeit mit allen Partnerländern im Mittelmeerraum intensivieren und sie bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung unterstützen muss; weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Beziehungen zwischen den nordafrikanischen Staaten und den südlich der Sahara gelegenen afrikanischen Staaten und den asiatischen Herkunftsländern zu stärken;
13. betont, dass irreguläre Einwanderer nicht wie Straftäter behandelt werden dürfen, denn viele von ihnen riskieren auf der Suche nach Freiheit oder einem Lebensunterhalt in Europa ihr Leben; ist der Auffassung, dass es in der Verantwortung der Politiker und Politikerinnen liegt, eine kohärente und effiziente Politik der Bekämpfung der illegalen Einwanderung zu führen, wobei auch den Schutzmechanismen für und den Grundrechten der Einzelnen Rechnung getragen wird, und erinnert die Bürger daran, welchen Beitrag die legale Zuwanderung zum Wirtschaftswachstum und zur demografischen Verteilung in Europa leistet;
14. betont, dass jede Maßnahme zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung und zur Verschärfung der Kontrollen an den Außengrenzen den Garantien und Grundrechten des Individuums Rechnung tragen muss, wie diese in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten niedergelegt sind, wozu insbesondere das Recht auf Asyl und das Recht, an den Grenzen nicht zurückgewiesen zu werden, gehören;
15. hebt hervor, dass Zentren für die vorübergehende Aufnahme von irregulären Zuwanderern sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union so geführt werden müssen, dass der Schutz der Grundrechte gewährleistet ist, und dass zu diesem Zweck zwischen allen beteiligten Ebenen und Organisationen, wie etwa kommunalen und nationalen Behörden, europäischen Institutionen und NRO, bewährte Verfahren ausgetauscht werden müssen, vor allem was die Unterbringung, Schulbesuch und den Zugang zu medizinischer Versorgung, finanzielle Mittel und die Rechtsnormen betrifft;
16. ist erschüttert über die unmenschlichen Bedingungen in mehreren Auffanglagern für Migranten und Asylbewerber, die von seinem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten besucht wurden;
17. bekräftigt seine entschiedene Ablehnung der Idee, Aufnahme- oder Inhaftierungslager für Migranten ohne Ausweispapiere oder Asylbewerber außerhalb der Grenzen der Union und in den Herkunftsregionen der Zuwanderer einzurichten;
18. nimmt die Überarbeitung der Verordnung Nr. 343/2003 („Dublin II“) durch die Kommission zur Kenntnis; erinnert daran, dass diese Verordnung einer Überarbeitung bedarf und dass im Rahmen dieser Änderung auch das dieser Verordnung zugrunde liegende Prinzip überprüft werden sollte, wonach der für die Bearbeitung eines Asylantrags zuständige Mitgliedstaat der Staat ist, in den der Asylbewerber zuerst eingereist ist, da dies für einige Mitgliedstaaten eine unverhältnismäßig große und untragbare Belastung bedeutet;
19. unterstreicht, dass besondere Vorkehrungen für Frauen und Kinder getroffen werden müssen, vor allem für unbegleitete Minderjährige und Menschen mit Behinderungen, und dass diese Personengruppen entsprechende Hilfe und Schutzmaßnahmen erhalten müssen, vor allem im Falle von Rückführungsmaßnahmen;
20. fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihrer jeweiligen Einwanderungspolitik ein hohes Maß an Gesundheitsschutz für Migranten zu gewährleisten, indem für Prävention und medizinische Behandlung gesorgt wird;
21. ruft zu verstärkter Zusammenarbeit zwischen den regionalen und lokalen Körperschaften und den Sozialpartnern auf, um die besten Praktiken vor allem im Hinblick auf Unterbringung, Schulbesuch und Gesundheitsfürsorge auszutauschen;
22. weist darauf hin, dass im Zusammenhang mit illegaler Zuwanderung stärker auf die Art und Weise geachtet werden muss, wie über dieses Phänomen gesprochen wird, um dessen Wahrnehmung in der Gesellschaft zu verbessern; vertritt die Ansicht, dass in den Bereichen Bildung und Information stärkere, von den Kommunikationsmedien unterstützte Bemühungen unternommen werden müssen, um die der Union eigenen Werte wie Toleranz, Solidarität, gegenseitige Achtung und Bekämpfung von Diskriminierung und Fremdenfeindlichkeit zu vermitteln;
Prioritäten der Kommission
Zusammenarbeit mit Drittländern
23. vertritt die Auffassung, dass der multidimensionale Charakter der Zuwanderung eine enge Zusammenarbeit mit allen betroffenen Drittländern erfordert; ist ferner der Ansicht, dass die Ministerkonferenzen von Rabat und Tripolis im Jahr 2006 sowie das Globale Forum der Vereinten Nationen über Migration und Entwicklung im Juli 2007 in Brüssel (bei denen das Europäische Parlament vertreten war) den Startschuss für diesen notwendigen Dialog zwischen den Herkunfts- und Transitländern und den europäischen Zielländern der Zuwanderung gegeben haben und dass dieser Dialog es ermöglichen muss, die Grundlagen für eine echte Partnerschaft auf der Basis der gemeinsamer Entwicklung zu schaffen; ist der Auffassung, dass diese hinsichtlich der illegalen Einwanderung das Ziel haben muss, Rückübernahmeabkommen abzuschließen bzw. ihre Funktionsweise zu verbessern;
24. verweist als Beispiel für ein vorbildliches Verfahren darauf, dass einige Mitgliedstaaten mit verschiedenen afrikanischen Ländern Kooperationsabkommen über Einwanderung abgeschlossen haben, in denen der Zusammenhang zwischen Migration und Entwicklung herausgearbeitet wird; ermutigt die Mitgliedstaaten und die Kommission, die Zusammenarbeit auszubauen und weiterhin derartige Programme zu entwickeln;
25. fordert die Kommission und den Rat auf, die Entwicklung der Regionalen Schutzprogramme in Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern fortzusetzen und das Parlament von den Erfahrungen mit den bislang durchgeführten Pilotprojekten zu unterrichten; begrüßt die Auflegung eines EU-Programms für Migration und Entwicklung in Afrika mit einem Volumen von zunächst 40 Millionen EUR, das auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in Afrika abzielt, und fordert die Kommission auf, mehr Informationen über die praktischen Aspekte bereitzustellen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Unterzeichnung des Kooperationsabkommens mit Mali durch die Kommission, unterstützt von Spanien und Frankreich, zur Schaffung des ersten Informations- und Managementzentrums für Migration aus den Mitteln dieses Programms;
26. fordert die Kommission auf, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Informationsquellen, die in den Herkunftsländern über die Möglichkeiten der legalen Einwanderung in die EU und die an diese geknüpften Voraussetzungen verfügbar sind, zu erweitern;
27. fordert die Europäische Union, die Regierungen der AKP-Länder und die Regierungen anderer Herkunftsländer auf, Politiken umzusetzen und anzuwenden, die auf eine Maximierung der positiven Wirkung der Finanztransfers abzielen, indem sie dafür sorgen, dass diese auf offiziellem Wege vonstatten gehen und somit umfangreicher, rascher, preisgünstiger und besser kanalisiert werden; hält es für wichtig, dass die Zuwanderer selbst an der Entwicklung ihrer Herkunftsländer beteiligt werden;
28. fordert die Kommission auf auszuloten, wie die Inanspruchnahme von Kleinkrediten adäquat unterstützt und ausgebaut werden kann;
29. ruft die Union auf, eine kohärente Außenpolitik zu betreiben, die vor allem die Vereinbarkeit und die Konvergenz der Ziele der gemeinsamen Handelspolitik und der Entwicklungspolitik sichert; in diesem Sinne sollte ein „Entwicklungsplan der EU für Afrika“ erwogen werden, bei dem finanzielle Unterstützung und Handelsabkommen an Demokratie, Entwicklungen im Bereich der Menschenrechte und Migration geknüpft werden, um den Menschen eine Alternative zum Verlassen ihres Herkunftslandes zu bieten;
30. fordert, dass Fragen der illegalen Einwanderung eine Priorität in den Beziehungen der Europäischen Union zu Drittländern darstellen, insbesondere zu den Herkunfts- und/oder Transitländern der illegalen Einwanderer;
31. fordert die Kommission auf, dem Europäischen Parlament jedes Jahr einen Rechenschaftsbericht über die zur Bekämpfung der illegalen Zuwanderung eingesetzten Mittel, über die geltenden Rechtsvorschriften und ihre Anwendung durch die Mitgliedstaaten und über die in Vorbereitung befindlichen Rechtsakte vorzulegen;
32. erinnert daran, dass der Umsetzung von Artikel 13 des Abkommens von Cotonou besondere Aufmerksamkeit gebührt, sowohl was die Rückübernahme als auch was die Verstärkung der in dem Abkommen vorgesehenen Dialogverfahren betrifft; hebt hervor, dass in den Herkunfts- und Transitländern der Aufbau der Kapazitäten für die Bewältigung der Zuwanderung unterstützt werden muss, um die für seine Steuerung vorhandenen Einrichtungen und Möglichkeiten (öffentliche Verwaltung und rechtlicher Rahmen, Ausbildung, Grenzwachtruppen, Sicherheitstruppen zur Bekämpfung des Menschenhandels usw.) zu stärken; weist darauf hin, dass jeder AKP-Staat auf Ersuchen eines Mitgliedstaats der Europäischen Union der Rückkehr und Rückübernahme seiner Staatsangehörigen, die sich illegal im Hoheitsgebiet dieses EU-Mitgliedstaats aufhalten, zustimmen muss; erinnert daran, dass die Herkunfts- und Transitländer ihre Verantwortung übernehmen und ihren Verpflichtungen im Hinblick auf die Eindämmung der illegalen Einwanderung nachkommen müssen und dass Informationskampagnen über die damit verbundenen Risiken, über die Rückführungspolitik der EU-Mitgliedstaaten sowie über die bestehenden Abkommen über legale Einwanderung und die Möglichkeiten, die sie bieten, erforderlich sind;
33. vertritt die Ansicht, dass die Gewährung von Finanzhilfen, die Drittländer bei der Europäischen Union beantragen, um Schleusernetze und Unternehmen zur Beförderung illegaler Migranten zu bekämpfen, die in ihrem Hoheitsgebiet tätig sind, von der Bereitschaft dieser Länder zur Mitarbeit und den Bemühungen abhängig gemacht werden sollte, die sie selbst in dieser Hinsicht unternehmen;
Sichere Grenzen und integrierte Verwaltung der Außengrenzen
34. unterstreicht die Bedeutung der Grenzkontrollen für die Bekämpfung der illegalen Einwanderung; bekräftigt, dass die Grenzkontrolle im Geiste der gemeinsamen Verantwortung und der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten sowie unter menschenwürdigen Aufnahmebedingungen für die Personen und unter voller Achtung des Rechts auf Asyl und internationalen Schutz erfolgen muss, einschließlich, neben anderen Aspekten, des Grundsatzes und der Praxis der Nichtabschiebung;
35. vertritt die Auffassung, dass die Agentur Frontex mit den notwendigen Mitteln für ihre Tätigkeit ausgestattet werden muss, wie in Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 2007/2004 (Verwaltung der technischen Ausrüstung) hervorgehoben wird; bedauert zutiefst, dass einige Mitgliedstaaten ihre Versprechen, die Operationen mit logistischen und personellen Mitteln zu unterstützen, nicht gehalten haben; ist der Ansicht, dass das Zentralregister der technischen Ausrüstungsgegenstände (CRATE) oder die so genannte „toolbox“ nur dann von Bedeutung sein können, wenn die Mitgliedstaaten ihre Zusagen im Hinblick auf die technische Ausrüstung einhalten; ermutigt Frontex, Arbeitsabkommen mit den ENP-Ländern und anderen Drittländern abzuschließen;
36. begrüßt die Verabschiedung der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Mechanismus zur Bildung von Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke (RABIT) auf der Grundlage des Prinzips der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten; stellt fest, dass durch die legislative Initiative zur Bildung der RABIT Solidarität im Bereich der Zuwanderung zum ersten Mal nicht nur freiwillig, sondern verpflichtend geworden ist; fordert die Kommission auf, einen neuen Vorschlag für einen Rechtsakt vorzulegen, durch den der Grundsatz der Solidarität auch in Bezug auf Zusagen der Mitgliedstaaten zu CRATE verpflichtend wird; erinnert daran, dass jeder Mitgliedstaat das Vorhandensein einer Reserve an qualifiziertem Personal gewährleisten muss, und fordert daher die Mitgliedstaaten auf, die Schaffung echter europäischer Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke zu ermöglichen;
37. fordert die Mitgliedstaaten auf, gemeinsame Patrouillen zu schaffen, die das ganze Jahr hindurch zur Grenzkontrolle eingesetzt und von Frontex koordiniert werden und in allen Regionen mit erhöhtem Risiko und besonders an den Seegrenzen operieren;
38. fordert den Rat auf, so rasch wie möglich das europäische Grenzpatrouillennetz und das Europäische System zur Überwachung der südlichen Seegrenzen einzurichten;
39. erachtet es als erforderlich, die Rettung von Migranten und Asylbewerbern, die sich in Schwierigkeiten oder Lebensgefahr befinden, in das Mandat von Frontex und der Soforteinsatzteams an den Seegrenzen der EU aufzunehmen;
40. erinnert alle Mitgliedstaaten und Drittstaaten daran, das Völkerrecht und die internationalen Verpflichtungen betreffend die Suche nach und Rettung von in Seenot geratenen Personen zu achten; vertritt die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam für die Rettung von Menschen in Seenot verantwortlich sind; nimmt den Vorschlag zur Kenntnis, den Malta dem Rat „Justiz und Innere Angelegenheiten“ vorgelegt hat, wonach sich die EU-Mitgliedstaaten darüber verständigen sollten, dass illegale Einwanderer, die von in der EU registrierten Schiffen im Such- und Rettungsgebiet eines Drittstaats, der sich weigert, seiner Verantwortung nachzukommen, aus Seenot gerettet werden, nach einem genau festgelegten Proporz und einem vorab vereinbarten System auf die EU-Mitgliedstaaten verteilt werden;
41. vertritt die Ansicht, dass in Anbetracht der vom afrikanischen Kontinent ausgehenden Migrationsströme nach Europa die Mitgliedstaaten an den südlichen Außengrenzen der EU, besonders kleinere Mitgliedstaaten wie Malta und Zypern, derzeit eine besonders schwere Last zu tragen haben, weshalb gezieltere Maßnahmen für die gemeinsame Verwaltung der Außengrenzen der EU unbedingt notwendig sind;
42. fordert die Kommission auf, im Rahmen der ENP verstärkt konkrete Maßnahmen zur Bereitstellung technischer und finanzieller Unterstützung für die Nachbarländer zur Sicherung ihrer Grenzen mit der EU wie auch ihrer anderen Grenzen vorzusehen;
43. empfiehlt den Einsatz moderner Technologie zur Kontrolle an den Grenzen, eine systematische Anwendung des Visa-Informationssystems und die Einrichtung eines Systems zur automatischen Registrierung von Ein- und Ausreisen in naher Zukunft;
Sichere Reise- und Identitätsdokumente
44. betont, dass in den Herkunftsländern die Ausstellung sicherer Ausweispapiere, die die Identifizierung von illegal in die Europäische Union einreisenden Personen erleichtern, gefördert werden muss;
45. begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte Einigung über das Visa-Informationssystem, das einer wirksamen Durchführung der gemeinsamen Visapolitik den Weg bereiten und zweifellos zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung beitragen wird;
46. erinnert daran, dass die Entwicklung biometrischer Instrumente zur Erhöhung der Sicherheit und Authentizität von Dokumenten – was von grundlegender Bedeutung für die Bekämpfung von Betrug, illegaler Einwanderung und Menschenhandel ist – den Grenzverkehr für Bona-fide-Reisende erleichtert und dass sie unter Achtung des Datenschutzes gemäß der Richtlinie 95/46/EG für Tätigkeiten des ersten Pfeilers erfolgen muss; erwartet für die Tätigkeiten des dritten Pfeilers die Verabschiedung eines speziellen Rahmenbeschlusses und unterstützt das diesbezügliche Vorgehen der deutschen Ratspräsidentschaft;
47. bekräftigt, dass ohne angemessenen Schutz der personenbezogenen Daten im Hoheitsgebiet der Union ein automatisches System zur Erfassung der Ein- bzw. Ausreisen nicht durchführbar ist; vertritt die Ansicht, dass ein solches System die Überprüfung des Status von Drittstaatsangehörigen, die in die Europäische Union einreisen, erleichtern und es den Mitgliedstaaten leichter ermöglichen würde, zu prüfen, ob ein Drittstaatsangehöriger die erlaubte Aufenthaltsdauer überschritten hat;
Bekämpfung des Menschenhandels
48. ist überzeugt, dass der Bekämpfung des Menschenhandels und auch denen besondere Aufmerksamkeit gebührt, die Opfer dieses Menschenhandels sind, insbesondere schutzbedürftigen Menschen, wie Frauen und Minderjährigen, indem die Bekämpfung derjenigen, die mit ihnen Handel treiben, zu einer Priorität der Union gemacht wird; begrüßt den diesbezüglichen Aktionsplan der Kommission und hebt hervor, dass dieser Plan der Notwendigkeit Rechnung tragen sollte, mit den Herkunfts- und Transitländern zusammenzuarbeiten;
49. betont, dass die Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere des Handels mit Frauen und Minderjährigen, eine Priorität der EU ist, weshalb es erforderlich ist, angemessene finanzielle Mittel für diese Tätigkeit bereitzustellen;
50. erinnert daran, dass es höchste Zeit ist, deutliche und konkrete Ziele zu setzen, um beispielsweise die Zahl der Personen, die Opfer des Menschenhandels werden, in den kommenden zehn Jahren zu halbieren; ist allerdings der Auffassung, dass das übergreifende Ziel darin bestehen muss, diese Form des Verbrechens schnellst möglich zu beseitigen;
51. ist sich dessen bewusst, dass zahlreiche Frauen, die Opfer von Menschenhandel sind, als illegale Zuwanderinnen in der Europäischen Union leben und dass die meisten von ihnen keinen Zugang zu Rechts- oder Sozialschutz haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Situation dieser Personen zu berücksichtigen und gemäß ihren nationalen Rechtsvorschriften deren Situation zu verbessern oder ihnen dabei zu helfen, nach Hause zurückzukehren;
52. betont, dass bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung darauf geachtet werden muss, die Verfolgung oder Benachteiligung der Opfer des Menschenhandels zu vermeiden;
53. erinnert daran, dass die illegale Einwanderung den kriminellen Organisationen, die als Drahtzieher des Menschenhandels fungieren und Korruption, Betrug und die Ausbeutung der Arbeitskraft der Migranten fördern, enorme Gewinne verschafft, was die Bekämpfung der illegalen Einwanderung erschwert;
54. äußert große Bestürzung über das Bestehen regelrechter krimineller Netze, die den Boottransport von Flüchtlingen von Afrika nach Europa organisieren, und über die Unfähigkeit der Union, ihnen Einhalt zu gebieten (die Boote für die Überfahrt nach Europa haben die gleiche Größe – sie transportieren gewöhnlich etwa 30 Menschen – und die gleiche Farbe, werden von den gleichen Motoren angetrieben und sind sogar mit Nahrungsmitteln, Getränken und anderen Versorgungsgütern der gleichen Sorte und Marke ausgestattet, alles Faktoren, die deutlich zeigen, dass die organisierte Kriminalität bisher weit erfolgreicher war als das gemeinsame Vorgehen auf Ebene der EU); ist überzeugt, dass diese menschenverachtenden kriminellen Organisationen für den Tod Hunderter von Menschen verantwortlich sind, die auf dem Seeweg tödlich verunglücken; fordert die Kommission und den Rat auf, ihre Anstrengungen zur Bekämpfung von Menschenhändlern und -schleusern zu verstärken;
55. ruft die Institutionen, die Mitgliedstaaten und Europol auf, sich für die Umsetzung des mittelfristigen Aktionsprogramms für die Bekämpfung des Menschenhandels zu mobilisieren, wobei Menschenhändler, Schleuser und kriminelle Banden besonders ins Visier genommen werden;
56. verweist auf die Richtlinie 2004/81/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren, sowie auf den EU-Plan über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels, der im Dezember 2005 angenommen wurde, und begrüßt die Gemeinsame Erklärung EU-Afrika der Ministerkonferenz EU-Afrika über Migration und Entwicklung, die am 22./23. November 2006 in Libyen stattgefunden hat;
57. erinnert an den wichtigen Beitrag der 2003 von der Kommission eingesetzten Sachverständigengruppe zum Thema Menschenhandel, die die Entwicklung der Lage verfolgt und Empfehlungen für Maßnahmen abgegeben hat; erwartet, dass diese Gruppe ihre Arbeit fortsetzen wird;
Regularisierungsproblematik
58. erinnert daran, dass zahlreiche Staaten Regularisierungsmaßnahmen eingeleitet oder angekündigt haben und dass diese Entscheidungen bei der derzeitigen Rechtslage im Ermessen der Mitgliedstaaten liegen, oft jedoch ein Hinweis darauf sind, dass es keine angemessenen Maßnahmen für den Umgang mit einem Phänomen gibt, das in den meisten Mitgliedstaaten einen Teil der Gesellschaft ausmacht, und ist der Auffassung, dass eine Massenregularisierung illegaler Einwanderer eine einmalige Aktion sein sollte, weil durch eine derartige Maßnahme die echten zugrunde liegenden Probleme nicht gelöst werden;
59. ist sich bewusst, dass eine Veränderung der Zuwanderungspolitik in einem Mitgliedstaat die Migrationsströme und die Entwicklung in anderen Mitgliedstaaten beeinflussen kann; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten gemäß den Prinzipien der loyalen Zusammenarbeit und der gegenseitigen Solidarität ein gegenseitiges Informationssystem (über nationale Maßnahmen in den Bereichen Migration und Asyl, die sich auch auf andere Mitgliedstaaten oder die Gemeinschaft als Ganzes auswirken können) betreiben sollten, und stellt fest, dass ein derartiges System im Jahr 2007 aufgenommen wurde – wie auf den jüngsten Tagungen des Rates „Justiz und Inneres“ bestätigt wurde –, um Informationen und Erfahrungen über die besten Praktiken auszutauschen;
Bekämpfung eines maßgeblichen Pull-Faktors: illegale Beschäftigung
60. begrüßt die Vorlage eines Vorschlags für eine Richtlinie über Sanktionen gegen Personen, die Drittstaatsangehörige ohne legalen Aufenthalt beschäftigen, durch die Kommission (KOM(2007)0249), durch die in erster Linie verwaltungsrechtliche Sanktionen, der Ausschluss von öffentlichen Aufträgen und als härteste Maßnahme strafrechtliche Sanktionen vorgesehen werden;
61. fordert die Union und die Mitgliedstaaten auf, entschieden gegen die illegale Beschäftigung von Zuwanderern vorzugehen und dazu eine Vielzahl von Sanktionen gegen die Arbeitgeber einzusetzen und eine Verstärkung der Arbeitsaufsicht durch geeignete menschliche und materielle Ressourcen vorzusehen, um gegen illegale Beschäftigung vorzugehen und den Schutz der Migranten zu verbessern;
62. hebt hervor, dass Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung nicht nur eine wirtschaftliche und eine soziale, sondern auch eine psychologische Dimension enthalten: indem einige der Faktoren beseitigt werden, die Europa attraktiv machen (die Möglichkeit, Arbeit zu finden, selbst wenn dies nur unter Bedingungen möglich ist, die in völligem Widerspruch zu den Grundrechten stehen), soll durch diese Maßnahmen der Anreiz verringert werden, in die EU auszuwandern, und außerdem sollen sie dazu beitragen, die Schattenwirtschaft zurückzudrängen;
63. vertritt die Auffassung, dass Maßnahmen gegen die illegale Beschäftigung zu lange hinausgeschoben worden sind, obgleich es sich dabei um einen der maßgeblichen Pull-Faktoren der illegalen Zuwanderung handelt;
64. fordert den Rat in seinen verschiedenen, für diesen Bereich zuständigen Formationen auf, seine Koordinierungsbemühungen im Zusammenhang mit der Behandlung dieser Richtlinie zu verstärken;
65. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Bezug auf Schwarzarbeit rigoros ihre nationalen Rechtsvorschriften anzuwenden, die bald auch der künftigen Richtlinie entsprechen müssen;
66. vertritt die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten Anstrengungen unternehmen müssen, um die illegale Beschäftigung, vor allem in denjenigen Sektoren, in denen Einwanderer beschäftigt sind, zu untersuchen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Untersuchung konsequent anzugehen; stellt fest, dass ein Bestandteil dieser Tätigkeit auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer gerichtete Informationskampagnen sein könnten, um auf die nachteiligen Auswirkungen aufmerksam zu machen, die illegale Beschäftigung auf die nationalen Sozialversicherungssysteme, den Staatshaushalt, den fairen Wettbewerb, die Wirtschaftsergebnisse und auf die Arbeitnehmer selbst haben kann; erinnert daran, dass in einen derartigen Prozess unbedingt Vertreter der Arbeitgeber- wie auch der Arbeitnehmerseite eingebunden werden müssen;
Rückführungspolitik
67. erinnert an die Verantwortung, die die Herkunfts- und Transitländer im Bereich der Rückübernahme tragen, und tritt für eine europäische Rückführungspolitik ein, die zugleich effizient ist und bei der die Würde und die körperliche Unversehrtheit der Personen entsprechend der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Konvention geachtet werden;
68. fordert die Annahme des Vorschlags für eine Rückführungsrichtlinie unter dem portugiesischen Ratsvorsitz und die Festlegung der Regeln und Bedingungen für die Rückführungspolitik auf europäischer Ebene; betont die große Bedeutung einer wirksamen Rückführungspolitik als eine der Möglichkeiten, illegale Zuwanderer abzuschrecken;
69. fordert die Kommission auf, eine Bewertung der Rückführungspolitik (Effizienz der geltenden Abkommen aller Mitgliedstaaten, Analyse der Ursachen für Verzögerungen bei den Verhandlungen über Partnerschaftsabkommen mit betroffenen Drittstaaten, Verfahren in Herkunfts- und Transitländern, praktische Umsetzung der Rückübernahmeabkommen, einschließlich ihrer Übereinstimmung mit den Grundrechten usw.) vorzunehmen;
70. fordert den Rat und die Kommission auf, in der Frage der Rückübernahme illegaler Zuwanderer europäische Abkommen mit den betreffenden Drittländern abzuschließen;
Verbesserung des Informationsaustausches über bestehende Instrumente
71. ruft alle betroffenen Akteure auf, ihren Informationsaustausch zu verstärken, wann immer notwendig unter Einbeziehung von Frontex und Europol; ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit zwischen den Verbindungsbeamten für Einwanderung eine Priorität darstellt; hält es für erforderlich, das Parlament regelmäßig über die Entwicklungen und Ergebnisse des ICONet zu unterrichten;
Haftung von Beförderungsunternehmen
72. erachtet eine Bewertung der in diesem Bereich ergriffenen Maßnahmen als notwendig, insbesondere der Umsetzung der Richtlinie 2001/51/EG des Rates vom 28. Juni 2001 zur Ergänzung der Regelungen nach Artikel 26 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985[10] und des 2001 eingerichteten Forums, dem Vertreter der Mitgliedstaaten, des Beförderungsgewerbes und humanitärer Organisationen angehören;
* *
73. fordert die Kommission und den Rat auf, sich vor dem Parlament an einer jährlichen Aussprache über die Einwanderungspolitik der Europäischen Union zu beteiligen; ersucht die Kommission, bei dieser Gelegenheit eine umfassende Übersicht, vor allem statistischer Art, über die Zuwanderungssituation in Europa vorzulegen;
74. fordert seinen zuständigen Ausschuss auf, einen engen und regelmäßigen Dialog mit den für Zuwanderungsfragen zuständigen Partnerausschüssen der nationalen Parlamente zu führen und seine Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Migration, Flüchtlinge und Bevölkerung der Parlamentarischen Versammlung des Europarates fortzusetzen;
75. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten sowie dem Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen und der Internationalen Organisation für Migration zu übermitteln.
- [1] P6_TA-PROV(2007)0xxx.
- [2] Schlussfolgerungen des Europäischen Rates, Anlage I, Teil III.
- [3] ABl. C 124 E vom 25.5.2006, S. 535.
- [4] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0386.
- [5] Angenommene Texte, P6_TA(2007)0056.
- [6] ABl. L 283 vom 14.10.2006, S. 40.
- [7] ABl. L 199 vom 31.7.2007, S. 23.
- [8] Angenommene Texte, P6_TA(2006)0498.
- [9] ABl. L 191 vom 31.7.2007, S. 30.
- [10] ABl. L 187 vom 10.7.2001, S. 45.
BEGRÜNDUNG
Aber er unterbrach mich und wollte wissen, wie ich dieses andere Leben sähe. Da brüllte ich ihn an: „Ein Leben, in dem ich mich an dieses erinnern kann.“
Albert Camus, Der Fremde
Tausende illegale Einwanderer werden sich weder an das Leben in ihrem Herkunftsland noch an das von ihnen erhoffte bessere Leben erinnern. Sie ertranken bei dem Versuch, das europäische Hoheitsgebiet zu erreichen. Ihr Tod, dessen Bilder unaufhörlich, Monat für Monat zu uns gelangen, stellt gewiss die sichtbarste und dramatischste Seite der illegalen Einwanderung dar und erinnert uns daran, dass die Europäische Union handeln muss, und zwar rasch: Ihre Glaubwürdigkeit und ihre Legitimität stehen auf dem Spiel.
Anderen Zuwanderern gelingt es, die europäischen Grenzen an Flughäfen, die See- oder Landgrenzen mit eigenen Mitteln zu überqueren, oder sie sind Opfer von mafiösen Netzen und richten sich in der Schattenwirtschaft unserer Gesellschaften ein, wo sie im Allgemeinen unwürdige Arbeits- und Entlohnungsbedingungen akzeptieren und keinerlei Rechte genießen.
Die Steuerung und Bekämpfung dieser illegalen Migrationsströme stellen ohne jeden Zweifel den heikelsten Aspekt der umfassenden und gemeinsamen Einwanderungspolitik dar, die die Union entwickeln muss.
Die illegale Einwanderung ist eine große politische, wirtschaftliche, demografische und soziale Herausforderung und stellt die Fähigkeit der Union auf die Probe, innerhalb wie außerhalb ihrer Grenzen kohärente Aktionen durchzuführen.
Die verschiedenen Facetten der Bekämpfung der illegalen Zuwanderung werfen zahlreiche Fragen auf, auf die die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung über politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen Antworten zu geben versucht und Maßnahmen vorschlägt, die Gegenstand dieses Initiativberichts sind.
Das Europäische Parlament hat an die Notwendigkeit einer Gesamtstrategie für Zuwanderung erinnert, die eine Fülle von Aspekten berücksichtigen muss, welche im Entschließungsantrag genannt sind.
In den Schlussfolgerungen des finnischen Ratsvorsitzes nach der Tagung des Europäischen Rates vom 14. und 15. Dezember 2006 wird versucht, eine Antwort auf dieses Anliegen zu geben, indem verschiedene Elemente einer „umfassenden europäischen Migrationspolitik“ zusammengetragen werden, die im Laufe dieses Jahres durch Maßnahmen zu folgenden Punkten umgesetzt werden müssten: internationale Zusammenarbeit und Dialog mit Drittländern; Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung der illegalen Zuwanderung; Schutz der Außengrenzen der Union; legale Migration; Integration der legalen Zuwanderer; Verwirklichung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems bis Ende 2010; Bereitstellung angemessener Ressourcen.
Derzeit sind die Entscheidungsverfahren für die illegale Zuwanderung (Mitentscheidung und qualifizierte Mehrheit seit der Aktivierung der Passerelle-Klausel von Artikel 67 EGV ab 1. Januar 2005) und die weitgehend in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bleibende legale Zuwanderung noch unterschiedlich. Das Parlament sprach sich mehrfach für eine Ausweitung der Mitentscheidung aus, die die Kohärenz der Zuwanderungspolitik stärken würde. In der vom Parlament am 7. Juni 2007 verabschiedeten Entschließung über die Roadmap für den Verfassungsprozess (auf der Grundlage des Berichts von Enrique Barón Crespo und Elmar Brok im Rahmen des Ausschusses für konstitutionelle Fragen) wird erneut an die Notwendigkeit erinnert, die Union zu bevollmächtigen, eine kohärente Migrationspolitik zu betreiben.
Es bestehen ja besonders zahlreiche Wechselwirkungen zwischen legaler und illegaler Einwanderung. So kann eine restriktive Politik der legalen Einwanderung die Verstärkung der illegalen Einwanderung zur Folge haben, und diese vollzieht sich, wenn sie von Schleuser- und Schmugglernetzen ausgenutzt wird, über Wege nach Europa, die sich je nach den Politiken der Mitgliedstaaten im Laufe der Zeit ändern.
Bewertung des Inhalts der Mitteilung der Kommission
In Auswertung der Anhörung vom 30. Januar 2007 sowie der Entwicklung der Situation und der geplanten bzw. im ersten Halbjahr beschlossenen Maßnahmen möchte Ihr Berichterstatter einige Anmerkungen zu den Prioritäten machen, die in der Mitteilung der Kommission dargelegt sind. Sie ergänzen das bei der Anhörung vorgelegte Arbeitsdokument.
- Zusammenarbeit mit Drittländern
Der multidimensionale Charakter der Zuwanderung erfordert unter anderem eine enge Zusammenarbeit mit sämtlichen betroffenen Drittländern.
Die Ministerkonferenzen von Rabat und Tripolis im Jahr 2006 (bei denen das Europäische Parlament durch den Ausschussvorsitzenden Cavada bzw. durch Ihren Berichterstatter vertreten war) gaben den Startschuss für diesen notwendigen Dialog zwischen den Herkunfts- und Transitländern und den europäischen Zielländern der Zuwanderung. Dieser Dialog muss darauf abzielen, eine echte Partnerschaft mit diesen Ländern zu begründen, indem er die Fundamente für die gemeinsame Entwicklung legt.
In Bezug auf die Bekämpfung der illegalen Zuwanderung muss es über den Dialog möglich sein, Rückübernahmeabkommen zu schließen bzw. ihre Funktionsweise zu verbessern. Besondere Aufmerksamkeit gebührt der Umsetzung von Artikel 13 des Abkommens von Cotonou, sowohl was die Rückübernahme als auch was die dort vorgesehene Verstärkung des Dialogs betrifft. Ferner müssen die Herkunfts- und Transitländer in die Lage versetzt werden, Kapazitäten zur Bewältigung der Abwanderung aufzubauen und die entsprechenden Institutionen und Kontrollinstrumente zu entwickeln (angemessene öffentliche Verwaltung und Rechtsvorschriften, Ausbildung und Ausrüstung der Grenzschutzkräfte und der Polizeieinheiten zur Bekämpfung von Schmugglern usw.).
Der Dialog muss weitergeführt werden und in konkrete Ergebnisse münden. Im Juli 2007 wird in Belgien ein Weltforum zum Thema Migration und Entwicklung stattfinden, bei dem das Parlament vertreten sein sollte.
- Sichere Grenzen – Integrierte Verwaltung der Außengrenzen
Die Grenzkontrolle ist selbstverständlich die erste Voraussetzung für die Bekämpfung der illegalen Zuwanderung. Ohne diese Kontrolle gibt es keine glaubwürdige Politik. Die Agentur Frontex muss mit den erforderlichen Mitteln für ihre Arbeit ausgestattet werden, und die Mitgliedstaaten müssen ihre Zusagen einhalten, die Operationen mit logistischen und personellen Mitteln zu unterstützen. Frontex muss in die Lage versetzt werden, die Durchführung gemeinsamer Überwachungspatrouillen zu koordinieren, die ständig, das ganze Jahr über in den als Risikogebiet eingestuften Zonen durchgeführt werden. Ihr Berichterstatter begrüßt die Bildung von Soforteinsatzteams (RABIT) und hofft, dass diese so bald wie möglich einsatzfähig sind.
Die Grenzkontrolle muss im Übrigen unter menschenwürdigen Aufnahmebedingungen für die Betroffenen erfolgen, vor allem unter voller Achtung des Rechts auf Asyl und Nichtabschiebung.
- Sichere Reise- und Identitätsdokumente
Die Kommission vertraut auf die Entwicklung der biometrischen Instrumente, um die Dokumente sicherer zu machen. Diese Entwicklungen sind nützlich, sie müssen jedoch unter Achtung des Datenschutzes gemäß Richtlinie 95/46/EG für Tätigkeiten des ersten Pfeilers erfolgen; für die des dritten Pfeilers hat das Parlament mehrfach die Notwendigkeit der Verabschiedung eines speziellen Rahmenbeschlusses unterstrichen (vgl. den Bericht, der auf Vorschlag von Martine Roure verabschiedet wurde). Ohne angemessenen Schutz personenbezogener Daten ist kein allgemeines automatisches System zur Erfassung der Ein- bzw. Ausreisen im Hoheitsgebiet der Union durchführbar, wie es in den Schlussfolgerungen der Präsidentschaft vom Dezember 2006 angedacht ist. Ihr Berichterstatter erwartet von der Kommission die Übermittlung aller sachgerechten Informationen zu ihren entsprechenden Vorhaben.
- Bekämpfung des Menschenhandels
Die Umsetzung des mittelfristigen Aktionsprogramms zur Bekämpfung des Menschenhandels erfordert die Mobilisierung der Institutionen und der Mitgliedstaaten sowie aller hierfür bereit gestellten Mittel. Zu diesem Zweck müssen Europol und sämtliche Instrumente der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Europa eingesetzt werden.
Die Bekämpfung des Menschenhandels muss sich gegen die Schmuggler, Schleuser und kriminellen Banden richten, die daraus Profit schlagen. Es gilt in jedem Falle zu vermeiden, dass die Opfer dieses Menschenschmuggels attackiert oder geschädigt werden.
- Regularisierungsproblematik
Wie die Kommission in Erinnerung ruft, liegen diese Entscheidungen bei der derzeitigen Rechtslage im Ermessen der Mitgliedstaaten. Zahlreiche Staaten haben entsprechende Schritte eingeleitet, sind dabei, es zu tun, oder werden es noch tun. Der Fall Spaniens wurde überall in Europa ausführlich kommentiert, teils äußerst positiv, vor allem in der OECD, häufig auch negativ. Lassen Sie Ihren Berichterstatter hierzu einige Präzisierungen vornehmen: Die spanische Regierung hatte eindeutig angekündigt, dass es sich bei der Regularisierung um einen einmaligen Schritt handeln werde, um jeden „Sogeffekt“ („el efecto llamada“) zu vermeiden. Diese selektive einmalige Regularisierung, die sich als sehr umfassend erwies, hatte das Ziel, eine konkrete und effiziente Antwort auf das Problem der Hunderttausende von Personen zu geben, die sich illegal im spanischen Hoheitsgebiet aufhielten, ihnen Rechte und Pflichten zu verschaffen und die Schattenwirtschaft einzuschränken. Deshalb erfolgte die Regularisierung nur auf der Grundlage eines Arbeitsvertrages, um dem Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft entgegen zu kommen. Diese Politik, der eine Vereinbarung mit Arbeitgebern, Gewerkschaften und Vertretern der Zivilgesellschaft vorausging, ermöglichte es, dem spanischen Wirtschaftssystem fast 700 000 legale Arbeitnehmer zuzuführen. Die von der spanischen Regierung ergriffene Maßnahme wurde durch einen mit mehr als zwei Milliarden Euro dotierten Gesamtplan für die Integration der Zuwanderer in die spanische Gesellschaft für den Zeitraum 2007-2010 ergänzt.
Andererseits begrüßt Ihr Berichterstatter gemäß den Prinzipien der loyalen Zusammenarbeit und der gegenseitigen Solidarität, dass das System der gegenseitigen Unterrichtung (über die nationalen Maßnahmen in den Bereichen Migration und Asyl, die sich auch auf andere Mitgliedstaaten oder die Gemeinschaft als Ganzes auswirken können) im Jahr 2007 in Kraft getreten ist und dass die Niederlande und Deutschland die übrigen Mitgliedstaaten anlässlich der letzten Tagungen des Rates JI von ihrer Absicht unterrichtet haben, massive Regularisierungen vorzunehmen. Die Kommission sollte nähere Ausführungen zu der Studie machen, die sie zu dieser Frage durchzuführen gedenkt.
- Bekämpfung eines maßgeblichen Pull-Faktors: illegale Beschäftigung
Ihr Berichterstatter begrüßt es, dass dieser Aspekt einen Schwerpunkt der Mitteilung der Kommission bildet. Bislang wurden nur allzu zögerlich Maßnahmen ergriffen, obgleich es sich hier um eine der Hauptquellen für die illegale Zuwanderung und eine zentrale Ursache für die bereits genannte Sogwirkung handelt. Die Ankündigung der Kommission von Vorschlägen für harmonisierte Sanktionen in den Mitgliedstaaten gegen Arbeitgeber, die illegale Migranten beschäftigen (Ausschluss von öffentlichen Aufträgen, strafrechtliche Sanktionen, Übernahme der Rückführungskosten usw.), geht in die richtige Richtung.
Entgegen der vielfach von populistischen Strömungen unterstützten Vermischung von Zuwanderung und Arbeitslosigkeit gilt es hervorzuheben, dass die illegalen Arbeitnehmer im Allgemeinen Arbeitsplätze einnehmen, die die Unionsbürger ablehnen, vor allem im Baugewerbe, in der Landwirtschaft und bei häuslichen Dienstleistungen. Im Übrigen tragen sie, indem sie schlimmste Arbeitsbedingungen und niedrigste Entlohnung akzeptieren, in hohem Maße dazu bei, dass bestimmte (vor allem saisonbezogene) Wirtschaftssektoren außerhalb jedes gesetzlichen Rahmens funktionieren.
Die Bekämpfung der Schwarzarbeit enthält eine wichtige psychologische Dimension: In dem Bemühen, die Pull-Faktoren in Europa (eine mögliche Beschäftigung selbst zu unwürdigen Bedingungen, was die Grundrechte betrifft) einzudämmen, zielt sie darauf ab, den Anreiz zur Auswanderung in Richtung der Union zu verringern und den Platz der Schattenwirtschaft in unseren Volkswirtschaften zurückzudrängen.
- Rückführungspolitik
Das Parlament sollte seine Stellungnahme in erster Lesung zu dem Richtlinienvorschlag der Kommission möglichst bald abgeben. Ihr Berichterstatter bedauert, dass die Arbeiten des Rates blockiert zu sein scheinen und dass die Verabschiedung der Rückführungsrichtlinie nicht zu den Prioritäten der deutschen Präsidentschaft gehört.
Wie das Parlament unterstrichen hat, gilt es auf europäischer Ebene die Regeln und Bedingungen für die Rückführungspolitik unter Achtung des Rechts zu definieren. Die Annahme dieser Richtlinie auf der Grundlage des Berichts unseres Kollegen Weber ist also notwendig für die Umsetzung des Fonds.
Es wäre nützlich, wenn die Kommission eine Bewertung der Rückführungspolitik (Effizienz der geltenden Abkommen, Analyse der Ursachen der Verzögerungen bei den Verhandlungen usw.) vornehmen würde.
- Verbesserung des Informationsaustausches über bestehende Instrumente
Ganz eindeutig müssen zahlreiche betroffene Akteure ihren Informationsaustausch verbessern, wo immer notwendig unter Einbeziehung von Frontex und Europol. Die Zusammenarbeit zwischen den Verbindungsbeamten für Einwanderung stellt eine Priorität dar. Das Parlament sollte regelmäßig über diese Entwicklungen, beispielsweise von ICONet, und ihre Ergebnisse unterrichtet werden.
- Haftung von Beförderungsunternehmen
Offenbar ist eine Bewertung der in diesem Bereich ergriffenen Maßnahmen erforderlich, insbesondere hinsichtlich der Umsetzung der Richtlinie 2001/51/EG. Die Kommission bezieht sich auf das 2001 eingerichtete Forum, dem Vertreter der Mitgliedstaaten, des Beförderungsgewerbes und humanitärer Organisationen angehören.
Schlussfolgerung
Über die vorstehenden ersten Kommentare hinaus möchte Ihr Berichterstatter Folgendes unterstreichen:
- Die illegale Zuwanderung ist eine europäische Herausforderung, der es auf europäischer Ebene koordiniert und in einem Geist der Solidarität, der gemeinsamen Verantwortung, der Transparenz und des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten zu begegnen gilt. Solidarität muss vor allem mit den südlichen und östlichen Regionen der Union geübt werden, die bislang die größten Ströme illegaler Zuwanderer zu bewältigen haben.
- Die Übergangsklausel von Artikel 67 EGV ist umzusetzen, um die Zuwanderungspolitik der Europäischen Union kohärenter und effizienter zu gestalten.
- Die Antwort auf die Vielfalt der anstehenden Probleme, die sich in der Mitteilung der Kommission widerspiegelt, muss in einem globalen Ansatz bestehen, der insbesondere gekennzeichnet ist durch:
· eine effiziente und ausgewogene Grenzkontrolle zu menschenwürdigen und rechtskonformen Aufnahmebedingungen;
· eine enge Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern, einschließlich der Kontrolle an den Grenzen dieser Länder und der Umsetzung von Rücknahmeabkommen;
· eine Politik der gemeinsamen Entwicklung zur Verringerung der Ursachen für die Abwanderung aus dem jeweiligen Land durch Finanzierung und Förderung konkreter Projekte. Es kommt darauf an, die besten positiven Beispiele der letzten Jahre besser bekannt zu machen.
· entschiedene Bekämpfung der Schwarzarbeit in Europa;
· eine detaillierte Studie über die Faktoren, die die illegale Zuwanderung begünstigen, und den möglichen Einfluss des Klimawandels auf die Migrationsströme;
· eine deutlich höhere Ausschöpfung der Haushaltsmittel als in den letzten Jahren.
Lassen Sie den Berichterstatter abschließend unterstreichen, so dies denn notwendig sein sollte, dass die illegalen Zuwanderer nicht mit Straftätern gleichgesetzt werden dürfen. Sie riskieren ihr Leben, um in Europa Freiheit und ihren Lebensunterhalt zu finden. Es liegt in der Verantwortung der Politikerinnen und Politiker, dies den Bürgern ins Bewusstsein zu rufen und gleichzeitig eine umfassende, kohärente und effiziente Politik der Bekämpfung der illegalen Zuwanderung zu führen.
MINDERHEITENANSICHT
Wir lehnen den Vorschlag aus folgenden Gründen ab:
- Bevor die EU Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung einleitet, sollte sie eine wirksame europäische Politik für legale Einwanderung umsetzen, die legale Kanäle für die Einreise in die EU bietet. Den bislang von den Mitgliedstaaten in Einklang mit der Mitteilung der Kommission angewandten Maßnahmen liegt ein repressiver Ansatz zugrunde, und sie waren in Bezug auf ihre ursprünglichen Ziele erfolglos.
- Durch den Vorschlag wird die Tätigkeit von Frontex gefördert, die sowohl in Bezug auf ihre Wirksamkeit als auch in Bezug auf ihre Kosten äußerst unbefriedigend ist. Aus diesem Grund sind wir der Ansicht, dass die Frontex-Strategie auf der Grundlage reiner Propaganda durchgeführt wurde.
- Wir lehnen die Rückübernahmepolitik der EU, wie sie durch das Abkommen von Cotonou institutionalisiert und durch den Vorschlag gefördert wird, vehement ab, weil Zuwanderern keine ausreichenden gesetzlichen Garantien zugesichert werden.
- Durch den Vorschlag wird eine Verwaltungshaft für Zuwanderer ausdrücklich anerkannt. Wir lehnen Inhaftierung als Mittel zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung vehement ab. Einige Mitglieder des Europäischen Parlaments konnten sich während ihres Besuchs in mehreren Auffanglagern selbst davon überzeugen, dass es sich dabei um Strukturen handelt, in denen die Menschenrechte und Grundfreiheiten oft verletzt werden.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (17.4.2007)
für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
zu den politischen Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen
(2006/2250(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Ioannis Kasoulides
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. ist besorgt darüber, dass die Europäische Union (EU) weiterhin dem ständigen Druck der illegalen Einwanderung ausgesetzt ist, die zu humanitären Krisen, zu Menschenhandel und zur Ausbeutung von Menschen und zum Verlust von Menschenleben führt;
2. ist davon überzeugt, dass die wirksame Bekämpfung der illegalen Einwanderung nur im Rahmen einer gemeinsamen europäischen Migrationspolitik, die auch eine europäische Migrations- und Entwicklungspolitik einschließt, gewährleistet werden kann; begrüßt die Mitteilung der Kommission über politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen;
3. weist darauf hin, dass die illegale Einwanderung alle Mitgliedstaaten betrifft und dass den Mitgliedstaaten, die eine unverhältnismäßig hohe Zahl von illegalen Einwanderern aufnehmen, die Solidarität der EU zuteil werden sollte;
4. vertritt die Auffassung, dass die Strategie für die externe Dimension darauf abzielen sollte, den Einfluss der EU auf die globalen Migrationsprozesse zu stärken, indem der Schutz der Außengrenzen und die Bekämpfung des Menschenhandels mit einer Vertiefung der Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich der Migrationssteuerung verknüpft werden, um die Push-Faktoren in den Herkunftsländern zu vermindern und die Einwanderung in legale Bahnen zu lenken; unterstützt die entschlossene Umsetzung des vom Europäischen Rat im Dezember 2005 angenommenen Gesamtansatzes zur Migrationsfrage sowie der Maßnahmen, die auf der Tagung des Europäischen Rates im Dezember 2006 verabschiedet wurden;
5. betont, dass jede Maßnahme zur Bekämpfung der illegalen Einwanderung, die von der EU oder in Zusammenarbeit mit Drittstaaten ergriffen wird, mit den grundlegenden Menschenrechten vereinbar sein muss und Flüchtlingen in Not nicht den Zugang zu internationalem Schutz verweigern darf;
6. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen technischen, logistischen, personellen und finanziellen Mittel bereitzustellen, um die operationelle Kapazität von FRONTEX zu verbessern, und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Bereich der Grenzkontrolle zu intensivieren, die darauf abzielt, Leben auf See zu retten, gegen die illegale Einwanderung vorzugehen, den Menschenhandel zu bekämpfen und Mitgliedstaaten, die mit Notfällen konfrontiert sind, in deren Folge es zu einem hohen Zustrom von Flüchtlingen kommt, rasche Unterstützung zukommen zu lassen;
7. betont, dass die Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere von Frauen und Minderjährigen, eine Priorität der EU ist, weshalb es erforderlich ist, angemessene finanzielle Mittel für diese Maßnahmen bereitzustellen;
8. fordert, dass Fragen der illegalen Einwanderung eine Priorität in den Beziehungen der Europäischen Union zu Drittländern darstellen, insbesondere zu den Herkunfts- und/oder Transitländern der illegalen Einwanderer;
9. fordert die Kommission und den Rat auf, mit Herkunfts- und Transitländern Partnerschaften im Bereich der Migrationssteuerung zu entwickeln, die den Aufbau von Institutionen und Kapazitäten, fachliche Unterstützung, Garantien für die Einhaltung des Völkerrechts, Rückübernahmeverpflichtungen, die Bekämpfung von Mafiaorganisationen, die Menschenhandel betreiben, Informationskampagnen und Quoten für die legale Zuwanderung umfassen; ersucht die Kommission, ihre Anstrengungen im Hinblick auf den Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit den Herkunfts- und Transitländern der illegalen Einwanderer zu intensivieren;
10. bedauert, dass die EU nach wie vor auf Hindernisse stößt, wenn illegale Einwanderer effizient zurückgeführt werden sollen, und fordert die Kommission und den Rat eindringlich auf, ein funktionsfähiges System zu schaffen, mit dem EU-Reisedokumente rechtzeitig ausgestellt und in Drittländern akzeptiert würden;
11. fordert die Kommission auf, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Informationsquellen, die in den Herkunftsländern über die Möglichkeiten der legalen Einwanderung in die EU und die an diese geknüpften Voraussetzungen verfügbar sind, zu erweitern;
12. fordert die EU-Mitgliedstaaten, die die Rückübernahmeabkommen noch nicht unterzeichnet haben, auf, so schnell wie möglich alle in dieser Hinsicht erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen;
13. unterstützt den Plan der Kommission, den Aspekt der Migrationssteuerung der Europäischen Nachbarschaftspolitik zu stärken, und fordert, dass die Zusammenarbeit im Bereich der Migration auf regionaler Ebene mit den südlichen und östlichen Nachbarstaaten der EU intensiviert wird;
14. erinnert daran, dass insbesondere die Nachbarstaaten der EU im Mittelmeerraum und die östlichen Nachbarstaaten die meisten der Einwanderer aufnehmen, die ursprünglich auf dem Weg nach Europa waren; vertritt die Auffassung, dass es von wesentlicher Bedeutung ist, dafür Sorge zu tragen, dass die grundlegenden Menschenrechte dieser Einwanderer geachtet werden und den Rechten von unbegleiteten Minderjährigen besondere Aufmerksamkeit geschenkt wird; betont, dass die EU in Bezug auf die Steuerung der Migrationsflüsse ihre Zusammenarbeit mit allen Partnerländern im Mittelmeerraum intensivieren und sie bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung unterstützen muss; weist darauf hin, wie wichtig es ist, die Beziehungen zwischen den nordafrikanischen Staaten und den südlich der Sahara gelegenen afrikanischen Staaten und den asiatischen Herkunftsländern zu stärken;
15. fordert die Kommission und den Rat auf, die Entwicklung der Regionalen Schutzprogramme in Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern fortzusetzen und das Parlament von den Erfahrungen mit den bislang durchgeführten Pilotprojekten zu unterrichten; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Kommission das von Frankreich und Spanien unterstützte Kooperationsabkommen mit Mali zur Eröffnung des ersten Informations- und Managementzentrums für Migration in diesem Land unterzeichnet hat;
16. ist davon überzeugt, dass einer der Schlüssel zu einer erfolgreichen Steuerung der illegalen Einwanderung darin liegt, die Faktoren anzugehen, die die Menschen dazu bewegen, ihre Heimatländer zu verlassen, einschließlich eines größeren Engagements der EU bei der Lösung von Konflikten, einer wirksamen Entwicklungshilfe über massive Investitionen in das Gesundheits- und Bildungswesen und der Erfüllung der Millenniums-Entwicklungsziele; ist davon überzeugt, dass die Mitgliedstaaten keine nationalen Maßnahmen zur Regularisierung der Stellung der illegalen Einwanderer treffen dürfen, da dadurch eine Sogwirkung entsteht; fordert die Kommission auf, den Dialog EU-Afrika über Entwicklung und Migration, einschließlich der Handels- und Agrarpolitik, zu intensivieren;
17. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der von der Kommission angenommenen neuen Strategie für Afrika alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Millenniums-Entwicklungsziele im Einklang mit den Zeitvorgaben der Vereinten Nationen zu erreichen;
18. unterstützt die Eröffnung legaler Einwanderungsmöglichkeiten; betont, dass die Anstrengungen, die zirkuläre Migration zu verstärken, intensiviert werden sollten, um die negativen Folgen der Abwanderung von Fachkräften aus den Herkunftsländern zu beseitigen; betrachtet diese Anstrengungen als einen Kernbestandteil der bilateralen Beziehungen zu den Herkunftsländern;
19. betont, wie wichtig es ist, besondere Normen zum Schutz von Frauen, Kindern und Behinderten einzuführen;
20. tritt für eine Förderung intensiverer Finanzbeziehungen zu den Herkunftsländern, einschließlich eines transparenteren, verlässlicheren und kostengünstigeren Überweisungssystems auf den internationalen Finanzmärkten ein; vertritt die Auffassung, dass ein derartiges System ein wesentlicher Schritt für die Erleichterung produktiver Investitionen in den Herkunftsländern sowie ein wichtiger Teilaspekt der Bekämpfung der Finanzierung der organisierten Kriminalität ist;
21. fordert die Kommission und den Rat auf, die Zusammenarbeit mit der EU, zu der Drittländer im Bereich der illegalen Einwanderung bereit sind, aufmerksam und regelmäßig zu überprüfen; unterstreicht in diesem Zusammenhang, wie bedeutsam der Mechanismus zur Überwachung und Evaluierung von Drittländern in Bezug auf die Bekämpfung der illegalen Einwanderung ist, der auf Initiative des Europäischen Rates von Thessaloniki 2003 vom Rat geschaffen wurde;
22. ersucht die Kommission, die Möglichkeiten einer effizienteren Zusammenarbeit mit dem UNHCR und der internationalen Organisation für Migration sowie mit den einschlägigen NRO auszuloten; nimmt mit Befriedigung zur Kenntnis, dass der Europäische Rat im Dezember 2006 vereinbart hat, das erste Treffen des Weltforums über internationale Migration und Entwicklung, das im Juli 2007 in Brüssel stattfindet, zu unterstützen, und fordert, dass das Europäische Parlament in die Vorbereitung einbezogen und seine Teilnahme an dem Weltforum gewährleistet wird.
VERFAHREN
Titel |
Politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
LIBE |
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Stellungnahme von |
AFET |
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Verstärkte Zusammenarbeit |
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Verfasser(in) der Stellungnahme |
Ioannis Kasoulides |
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Prüfung im Ausschuss |
27.2.2007 |
12.4.2007 |
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Datum der Annahme |
12.4.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
28 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Christopher Beazley, Panagiotis Beglitis, Michael Gahler, Ana Maria Gomes, Alfred Gomolka, Richard Howitt, Georgios Karatzaferis, Bogdan Klich, Eugen Mihăescu, Francisco José Millán Mon, Cem Özdemir, Ioan Mircea Paşcu, Tobias Pflüger, Bernd Posselt, Jacek Saryusz-Wolski, Gitte Seeberg, Marek Siwiec, Konrad Szymański, Antonio Tajani, Jan Marinus Wiersma |
||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Laima Liucija Andrikienė, Alexandra Dobolyi, Árpád Duka-Zólyomi, Glyn Ford, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Aloyzas Sakalas |
||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Wiesław Stefan Kuc, Marcin Libicki |
||||||
Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (1.3.2007)
für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
zu den politischen Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen
(2006/2250(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Manolis Mavrommatis
VORSCHLÄGE
Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt die Mitteilung der Kommission über politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen als einen Schritt in die richtige Richtung, um in Abstimmung mit den Nachbarländern eine EU-Strategie für die effektive Migrationssteuerung zu konzipieren, wobei das langfristige Ziel darin besteht, zu einer gemeinsamen EU-Politik in diesem Bereich zu gelangen;
2. begrüßt die Tatsache, dass der Europäische Rat vom 14./15. Dezember 2006 abermals eingeräumt hat, dass eine umfassende europäische Migrationspolitik erforderlich ist, die auf der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten, der Partnerschaft mit Drittländern und der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Migranten beruht, und im Einklang mit diesen Grundsätzen konkrete Schritte für das Jahr 2007 vereinbart hat;
3. ist jedoch der Auffassung, dass eine umfassende europäische Migrationspolitik erfordert, dass das Verfahren der Mitentscheidung und die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit im Rat nach Artikel 67 des EG-Vertrags auf andere Bereiche wie die legale Einwanderung oder die Integration von Drittstaatsangehörigen ausgedehnt wird, wie vom niederländischen Ratsvorsitz 2004 geplant, und fordert den Rat auf, dem nachzukommen;
4. fordert die Europäische Union auf, die illegale Einwanderung durch die Behebung der Ursachen für die Masseneinwanderung, die Bekämpfung der Armut und die Verbesserung der Entwicklung, des Wirtschaftwachstums, der verantwortlichen Staatsführung und des sozialen Zusammenhalts in den Herkunftsländern zu bekämpfen;
5. verweist als Beispiel für ein vorbildliches Verfahren darauf, dass einige Mitgliedstaaten Kooperationsabkommen über Einwanderung mit verschiedenen afrikanischen Ländern abgeschlossen haben, in denen der Zusammenhang zwischen Migration und Entwicklung bestimmt wird; ermutigt die Mitgliedstaaten und die Kommission, die Zusammenarbeit auszubauen und weiterhin derartige Programme zu entwickeln;
6. fordert die EU-Mitgliedstaaten auf, ihre politischen Maßnahmen im Bereich der illegalen Einwanderung in völligem Einklang mit den grundlegenden Menschenrechten, insbesondere mit der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, umzusetzen;
7. betont, dass die Bekämpfung des Menschenhandels, vor allem im Hinblick auf unbegleitete Minderjährige, und jeder Form der Sklaverei in Verbindung mit der illegalen Einwanderung als eine Priorität der EU betrachtet werden muss und dass angemessene finanzielle und politische Mittel für diese Maßnahmen bereitgestellt werden müssen; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten die einschlägigen internationalen Übereinkommen unterzeichnen und erfüllen sollten, einschließlich des UN-Protokolls zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, des Übereinkommens des Europarats über Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, des UN-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und des UN-Übereinkommens über die Rechte des Kindes;
8. fordert die Europäische Union und die afrikanischen Länder auf, den gemeinsamen Aktionsplan EU-Afrika zur Bekämpfung des Menschenhandels, insbesondere von Frauen und Kindern, umzusetzen, wobei insbesondere die Zusammenarbeit zwischen den Herkunftsländern sowie den Transit- und Zielländern gefördert werden sollte, was die Identifizierung, die Unterstützung, den Schutz, die Rückführung und die Reintegration der Opfer betrifft; ist der Auffassung, dass auch Sensibilisierungskampagnen zum Thema Gefahren der illegalen Einwanderung und des Menschenhandels in den betroffenen Ländern gefördert werden sollten;
9. begrüßt die Auflegung eines EU-Programms für Migration und Entwicklung in Afrika mit einem Volumen von zunächst 40 Millionen EUR, das auf die Schaffung von Arbeitsplätzen in Afrika abzielt, und fordert die Kommission auf, mehr Informationen über die praktischen Aspekte bereitzustellen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Unterzeichnung des Kooperationsabkommens mit Mali durch die Kommission, unterstützt von Spanien und Frankreich, zur Schaffung des ersten Informations- und Managementzentrums für Migration aus den Mitteln dieses Programms;
10. betont die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit zwischen Herkunfts- und Zielländern bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und vertritt die Auffassung, dass die Partnerschaft zwischen den AKP-Staaten und der EU einen besonders geeigneten Rahmen darstellt, um auf der Grundlage von Artikel 13 des Abkommens von Cotonou gemeinsame Antworten für das Migrationsproblem zu finden.
11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit den Herkunftsländern Mittel in Aufklärungskampagnen in den Herkunftsländern der illegalen Einwanderer zu investieren, um diese vor den physischen Risiken und Gefahren zu warnen, die mit der illegalen Einwanderung verbunden sind, sowie vor der daraus resultierenden Ausgrenzung in den Zielländern; ist der Auffassung, dass bei solchen Aufklärungskampagnen alle verfügbaren Mittel wie die Massenmedien, lokale Radiosender und das Fernsehen genutzt werden sollten;
12. begrüßt die Tatsache, dass der Europäische Rat vom 14./15. Dezember 2006 vereinbart hat, kohärente Folgearbeiten zu dem UN-Dialog auf hoher Ebene über internationale Migration und Entwicklung vom September 2006 sicherzustellen, wozu die erste Tagung des Weltforums über internationale Migration und Entwicklung im Juli 2007 in Belgien einen entscheidenden Schritt darstellen wird, und fordert die EU auf, eine starke Präsenz auf dem Weltforum zu zeigen und sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass Migration und Entwicklungsfragen auf die Tagesordnung gesetzt werden; ist der Auffassung, dass das Parlament in die Vorbereitung des EU-Beitrags zum Weltforum einbezogen werden und bei diesem in angemessener Weise vertreten sein muss;
13. erinnert die Kommission daran, dass mindestens 90% der im Rahmen der thematischen Programme vorgesehenen Ausgaben so zu gestalten sind, dass sie die vom Ausschuss für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung OECD/DAC für die öffentliche Entwicklungshilfe aufgestellten Kriterien gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit[1] erfüllen;
14. verweist auf die Richtlinie 2004/81/EG des Rates vom 29. April 2004 über die Erteilung von Aufenthaltstiteln für Drittstaatsangehörige, die Opfer des Menschenhandels sind oder denen Beihilfe zur illegalen Einwanderung geleistet wurde und die mit den zuständigen Behörden kooperieren[2], den EU-Plan über bewährte Vorgehensweisen, Normen und Verfahren zur Bekämpfung und Verhütung des Menschenhandels[3], der im Dezember 2005 angenommen wurde, und begrüßt die Gemeinsame Erklärung EU-Afrika der Ministerkonferenz über Migration und Entwicklung, die am 22./23. November 2006 in Libyen stattgefunden hat;
15. fordert die EU und die Mitgliedstaaten auf, dem UN-Protokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg und dem Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels beizutreten;
16. fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihrer jeweiligen Einwanderungspolitik ein hohes Maß an Gesundheitsschutz für Migranten zu gewährleisten, indem für Prävention und medizinische Behandlung gesorgt wird.
VERFAHREN
Titel |
Politische Prioritäten bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung von Drittstaatsangehörigen |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
LIBE |
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Stellungnahme von |
DEVE |
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Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Verfasser(in) der Stellungnahme |
Manolis Mavrommatis |
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Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme |
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Prüfung im Ausschuss |
30.1.2007 |
28.2.2007 |
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Datum der Annahme |
28.2.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
30 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Margrietus van den Berg, Josep Borrell Fontelles, Danutė Budreikaitė, Marie-Arlette Carlotti, Corina Creţu, Nirj Deva, Koenraad Dillen, Hélène Goudin, Filip Kaczmarek, Glenys Kinnock, Maria Martens, Luisa Morgantini, José Javier Pomés Ruiz, Miguel Portas, Horst Posdorf, Toomas Savi, Pierre Schapira, Frithjof Schmidt, Jürgen Schröder, Feleknas Uca, Luis Yañez-Barnuevo García, Anna Záborská |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Fiona Hall, Alain Hutchinson, Jan Jerzy Kułakowski, Miguel Angel Martínez Martínez, Manolis Mavrommatis, Atanas Paparizov, Anne Van Lancker, Ralf Walter |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Elena Valenciano Martínez-Orozco |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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Ergebnis der Schlussabstimmung im Ausschuss
Datum der Annahme |
12.9.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
51 2 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alexander Alvaro, Alfredo Antoniozzi, Mihael Brejc, Kathalijne Maria Buitenweg, Michael Cashman, Giuseppe Castiglione, Giusto Catania, Carlos Coelho, Fausto Correia, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Bárbara Dührkop Dührkop, Claudio Fava, Patrick Gaubert, Roland Gewalt, Lilli Gruber, Adeline Hazan, Jeanine Hennis-Plasschaert, Lívia Járóka, Ewa Klamt, Roger Knapman, Magda Kósáné Kovács, Barbara Kudrycka, Esther De Lange, Henrik Lax, Roselyne Lefrancois, Sarah Ludford, Jaime Mayor Oreja, Dan Mihalache, Claude Moraes, Javier Moreno Sánchez, Martine Roure, Luciana Sbarbati, Inger Segelström, Søren Bo Søndergaard, Károly Ferenc Szabó, Vladimir Urutchev, Manfred Weber, Tatjana Ždanoka |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Inés Ayala Sender, Edit Bauer, Simon Busuttil, Gérard Deprez, Iratxe García Pérez, Ignasi Guardans Cambó, Sophia in 't Veld, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Metin Kazak, Jean Lambert, Antonio Masip Hidalgo, Hubert Pirker, Antonio Tajani |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Iles Braghetto, Kyriacos Triantaphyllides |
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