BERICHT mit einem Vorschlag für eine Empfehlung des Europäischen Parlaments an den Rat zur Herstellung von Opium für medizinische Zwecke in Afghanistan

21.9.2007 - (2007/2125(INI))

Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
Berichterstatter: Marco Cappato

Verfahren : 2007/2125(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0341/2007
Eingereichte Texte :
A6-0341/2007
Angenommene Texte :

VORSCHLAG FÜR EINE EMPFEHLUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS AN DEN RAT

zur Herstellung von Opium für medizinische Zwecke in Afghanistan

(2007/2125(INI))

Das Europäische Parlament,

–    unter Hinweis auf den im Namen der ALDE‑Fraktion eingereichten Entwurf einer Empfehlung an den Rat zur Herstellung von Opium für medizinische Zwecke in Afghanistan (B6‑0187/2007),

–    unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zu Afghanistan, darunter die jüngste Entschließung vom 18. Januar 2006[1],

–    in Kenntnis des Berichts des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) und der Weltbank über die „Drogenindustrie in Afghanistan“ aus dem Jahr 2006,

–    in Kenntnis des im Juni 2007 vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) veröffentlichten Jahresberichts 2007,

–    in Kenntnis der Resolution 2005/25 des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen (ECOSOC) vom 22. Juli 2005 zur Durchführbarkeit eines möglichen Unterstützungsmechanismus, der eine angemessene Schmerzbehandlung mit opiumhaltigen Schmerzmitteln erleichtern würde, der Resolution 2004/40 des ECOSOC vom 21. Juli 2004 zu Leitlinien für die psychologisch und sozial betreute pharmakologische Behandlung opiatabhängiger Personen, der Resolution 2005/26 des ECOSOC vom 22. Juli 2005 zum Angebot an und zur Nachfrage nach Opiaten für medizinische und wissenschaftliche Zwecke, der Resolution 58.22 der Weltgesundheitsversammlung (WHA) vom 25. Mai 2005 zu Vorbeugung und Bekämpfung von Krebs, der Resolution 55.14 der WHA zur Sicherstellung der Zugänglichkeit zu wichtigen Arzneimitteln und der Schlussempfehlungen der 12. Internationalen Konferenz der Arzneimittelregulierungsbehörden, die vom 3.-6. April 2006 in Seoul stattfand, in denen die Regulierungsbehörden aufgefordert wurden, sich für einen besseren Zugang zu narkotischen Schmerzmitteln einzusetzen,

–    unter Hinweis auf die Berichte über Missionen seiner Ad-hoc-Delegation für Afghanistan im Juli 2005 und seiner Wahlbeobachtungsmission im September 2005,

–    in Kenntnis des Abschlussberichts der Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union für die Parlaments- und Provinzratswahlen vom 18. September 2005,

–    gestützt auf Artikel 114 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung,

–    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6‑0341/2007),

A.  in der Erwägung, dass sich die politischen Maßnahmen im Drogenbereich auf internationaler Ebene von den Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961, 1971 und 1988 herleiten, die insbesondere die Herstellung, den illegalen Handel, den Verkauf und den Konsum einer ganzen Reihe von Stoffen zu anderen als zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken untersagen,

B.   in der Erwägung, dass im UNODC-Bericht mit dem Titel „Afghanistan: Opium Survey 2006” hervorgehoben wird, dass in der Region, in der Opium illegal angebaut wird, im Jahr 2006 eine Rekordmenge von etwa 6 100 Tonnen produziert wurde, was einer Steigerungsrate von fast 50 % im Vergleich zu 2004 entspricht,

C.  in der Erwägung, dass sich die im Januar 2006 angenommene Nationale Strategie Afghanistans zur Drogenbekämpfung mit der Verringerung des Angebots und der Nachfrage, alternativen Möglichkeiten der Existenzsicherung sowie der Stärkung der Regierungsinstitutionen befasst; ferner in der Erwägung, dass das Ministerium für Drogenbekämpfung, das mit EU-Mitteln geschaffen wurde, federführend bei der Umsetzung dieser Strategie ist,

D.  in der Erwägung, dass die Regierung Afghanistans einen Ausschuss für die Regulierung des Drogenbereichs eingerichtet hat, dem Beamte des Ministeriums für Drogenbekämpfung, des Gesundheits- und des Finanzministeriums angehören und der die Zulassung, den Verkauf, die Verteilung, die Ein- und Ausfuhr aller Drogen zu legalen Zwecken im Land regeln soll,

E.   in der Erwägung, dass die EU größere Anstrengungen unternehmen sollte, um eine drastische Verringerung der Opiumproduktion herbeizuführen, da die Opiumproduktion in Afghanistan laut dem UNODC-Bericht mit dem Titel „Afghanistan 2007 Annual Opium Poppy Survey” inzwischen mit einer Verdoppelung der Produktionsmenge im Zeitraum von nur zwei Jahren einen erschreckenden neuen Stand erreicht hat; in der Erwägung, dass sich Afghanistan mit einem Anteil am weltweiten Opiummarkt von 93 % praktisch zum einzigen Lieferanten der tödlichsten Droge in der Welt entwickelt hat, obwohl festzustellen ist, dass die Zahl der Provinzen, in denen kein Opium hergestellt wird, sich mehr als verdoppelt hat – von 6 Provinzen im letzten Jahr auf 13 im Jahr 2007 – und dass 50 % der gesamten Opiumernte Afghanistans allein aus der Provinz Helmand stammen,

F.   in der Erwägung, dass nach Schätzungen der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds fast 40 % des BIP Afghanistans mit Opium generiert werden; ferner in der Erwägung, dass Erhebungen des UNODC zufolge 3,3 Millionen Menschen (von einer Bevölkerung von mehr als 31 Millionen) im Opiumsektor tätig sind, in dem ein Einkommen von 1 965 US-Dollar jährlich pro Familie erwirtschaftet wird,

G.  in der Erwägung, dass sich 2007 der Wert der Opiumernte ab Hof auf insgesamt 1 Milliarde US-Dollar beziehungsweise auf 13 % des legalen BIP Afghanistans belief; in der Erwägung, dass der gesamte potenzielle Wert der Opiumernte des Landes im Jahr 2007 für Bauern, Laborbesitzer und afghanische Händler 3,1 Milliarden US-Dollar betrug, was nahezu die Hälfte des legalen BIP des Landes von 7,5 Milliarden US-Dollar bzw. 32 % der gesamten Wirtschaft, einschließlich des Opiumsektors, darstellt,

H.  in der Erwägung, dass der Anreiz für die afghanischen Bauern, Opiate herzustellen, weitgehend finanzieller Natur ist; in der Erwägung, dass mit zugelassenen Opiaten ein höheres Einkommen erzielt werden muss als mit illegalen Opiaten, damit ihre Herstellung wirtschaftlich attraktiv ist,

I.    in der Erwägung, dass die Europäische Union auch weiterhin der größte Geldgeber für die Bemühungen ist, das Opiumangebot im Rahmen von Projekten zu verringern, mit denen alternative Möglichkeiten der Existenzsicherung – die auch zur Ergänzung des nationalen Nahrungsmittelangebots dringend notwendig sind – gefördert und ein Ersatz für den illegalen Opiumanbau geschaffen werden sollen,

J.    unter Hinweis darauf, dass die Kommission in ihrem Länderstrategiepapier (2007–2013) anerkannt hat, dass die wachsende Opiumwirtschaft und die Gefahr der Unterwanderung des Staates durch Drogenbarone eine große Bedrohung für die Entwicklung, den Aufbau des Staates sowie die Sicherheit in Afghanistan darstellen,

K.  in der Erwägung, dass begründeten Behauptungen zufolge der Handel mit illegalen Betäubungsmitteln die Haupteinnahmequelle der Aufständischen, der Warlords, der Taliban und der terroristischen Gruppen ist,

L.   in der Erwägung, dass Senlis Council, ein internationales Forschungsinstitut für Sicherheit und Entwicklung, am 25. Juni 2007 eine ausführliche Fachstudie vorgelegt hat, in der beschrieben wird, wie das Dorfprojekt „Poppy for Medicine” in Afghanistan umgesetzt werden könnte, zu dem auch ein integriertes soziales Kontrollsystem, die Herstellung afghanischer Arzneimittel auf Dorfebene, eine obligatorische Diversifizierung der Wirtschaft und eine allgemeine Entwicklung des ländlichen Raums gehören,

M.  in der Erwägung, dass die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darauf hingewiesen hat, dass 80 % der weltweit legal verfügbaren Opiate von 10 Ländern verbraucht werden und dass es sich bei einem Großteil der verbleibenden 180 Staaten mehrheitlich um Entwicklungsländer handelt, die 80 % der Weltbevölkerung ausmachen; ferner in der Erwägung, dass das Internationale Suchtstoffkontrollamt (INCB) die Völkergemeinschaft aufgerufen hat, die ärztliche Verschreibung von Schmerzmitteln insbesondere in armen Ländern zu fördern, da eine massive Unterbehandlung in mehr als 150 Ländern besteht, in denen kaum jemand versorgt wird, der eine Behandlung benötigt, und in weiteren 30 Ländern, in denen die Unterbehandlung ein noch größeres Ausmaß hat oder aus denen keine Daten vorliegen,

N.  in der Erwägung, dass es laut dem Internationalen Suchtstoffkontrollamt (INCB) ein weltweites Überangebot an Opiaten für medizinische Zwecke gibt, wenn auch diese Einschätzung die potenzielle Nachfrage nicht berücksichtigt,

O.  in der Überzeugung, dass die internationale Präsenz zur Förderung von Frieden und Sicherheit in Afghanistan durch eine stärkere Zusammenarbeit im zivilen Bereich ergänzt werden muss, um den sozialen und politischen Fortschritt und die wirtschaftliche Entwicklung zu unterstützen und auch die „Herzen und Köpfe“ der lokalen Bevölkerung zu gewinnen,

P.   unter nochmaligem Hinweis auf die äußerst hohen Kosten und die schweren Mängel im Hinblick auf die Wirksamkeit einer Drogenbekämpfungsstrategie, die der regionalen, sozialen und wirtschaftlichen Unterschiedlichkeit des ländlichen Afghanistans bei der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Schaffung von alternativen Möglichkeiten der Existenzsicherung nicht Rechnung trägt und lediglich auf Vernichtung basiert,

Q.  in der Erwägung, dass die Förderung des Aufbaus von Institutionen, der Demokratisierung und der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, eines gerechten Rechtssystems und der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten nur durch politische Maßnahmen zu erreichen ist, die keine mit Gewalt verbundenen Lösungen, wie die gewaltsame Vernichtung der Ernte, für an sich gewaltlose Praktiken vorschreiben,

R.   in der Erwägung, dass die Bekämpfung der Drogenproduktion in Afghanistan auf einem nach der Örtlichkeit differenzierten Ansatz basieren sollte; in der Erwägung, dass die gegen Bauern gerichteten Maßnahmen zur Drogenbekämpfung sorgfältig auf die Gebiete begrenzt werden müssen, in denen es legale Möglichkeiten der Existenzsicherung gibt (Orte, an denen ein besserer Zugang zu Land und Wasser besteht, in deren Nähe sich Märkte befinden und an denen das Verhältnis Land/Einwohner günstiger ist); in der Erwägung, dass Programme für alternative Möglichkeiten der Existenzsicherung sich insbesondere auf ärmere Regionen mit begrenzten Ressourcen, die am stärksten von Opium abhängig sind, konzentrieren müssen,

S.   in der Erwägung, dass die ländliche Entwicklung und die Staatsführung angemessene Schwerpunktbereiche des Länderstrategieprogramms Afghanistan der EG für den Zeitraum 2007-2013 sind, dass jedoch die Reform der für die Bekämpfung der Drogenproduktion zuständigen afghanischen Ministerien, namentlich des Ministeriums des Inneren, stärker in den Vordergrund gerückt werden muss,

1.   richtet folgende Empfehlungen an den Rat:

a)   die Ausräucherung als Mittel zur Vernichtung der Mohnpflanzen in Afghanistan im Rahmen integrierter Entwicklungsprogramme abzulehnen;

b)   im Rahmen der von Europa finanzierten Programme zur Reduzierung des illegalen Angebots einen umfassenden Plan und eine Strategie zu erarbeiten und sie der afghanischen Regierung mit dem Ziel vorzulegen, die Drogenproduktion in Afghanistan durch eine Verbesserung der Staatsführung und die Bekämpfung der Korruption auf höchster Ebene der afghanischen Verwaltung (unter besonderer Berücksichtigung des Ministeriums des Inneren), durch ein gezieltes Vorgehen gegen einflussreiche örtliche Drogenhändler, durch die umfassende Verbesserung der ländlichen Entwicklung, insbesondere in den ärmsten Gebieten und in den Gebieten, in denen Opium noch nicht in großem Stil produziert wird, durch eine umsichtige und selektive manuelle Vernichtung und durch die Prüfung eventueller Pilotprojekte für die Umwandlung von Teilen des derzeitigen illegalen Mohnanbaus in kleinem Umfang in Flächen für die Herstellung legaler, auf Opium basierender Schmerzmittel gezielt zu bekämpfen;

c)   seine Unterstützung für die Umsetzung des wissenschaftlichen Pilotprojekts „Poppy for Medicine” anzubieten, in dessen Rahmen weiter erforscht wird, wie die Zulassung zur Linderung von Armut, zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft, zur allgemeinen Entwicklung und zu mehr Sicherheit beitragen und wie sie ein erfolgreicher Teil der multilateralen Anstrengungen für Afghanistan werden kann;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und, zur Information, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Islamischen Republik Afghanistan zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 287 E vom 24.11.2006, S. 176.

BEGRÜNDUNG

Einleitung

1.     Mit dieser Empfehlung zu in Afghanistan erzeugtem Opium soll ausgelotet werden, wie auf internationaler Ebene Bedingungen geschaffen werden können, die es ermöglichen, die legale Mohnproduktion Afghanistans auf dem legalen Weltmarkt für auf Opium basierende Schmerzmittel zu vertreiben. Eine solche Entwicklung wäre aus zwei Gründen wünschenswert, und zwar zum einen, um die Verfügbarkeit und die Zugänglichkeit von Schmerzmitteln in Industrie- und Entwicklungsländern zu verbessern, und zum anderen, um eine Politik zu konzipieren, die Stabilität und eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in Afghanistan wirksamer fördert. Die Wirtschaft Afghanistans ist weiterhin vorwiegend informell und basiert hauptsächlich auf illegalem Anbau, was Fortschritte des Landes sowohl in politischer als auch in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht erschwert.

Hintergrundinformationen zu internationalen Regulierungsmechanismen für Opium

2.     Eine internationale Regelung zu Opium besteht seit 1912, als eine internationale Opiumkonvention in Den Haag unterzeichnet wurde, die den ersten internationalen Vertrag zur Drogenbekämpfung darstellte.

3.     Die internationale Drogenpolitik auf globaler Ebene hat sich im Rahmen der Normen der UN-Übereinkommen von 1961, 1971 und 1988 entwickelt. Diese untersagen insbesondere die Herstellung, den Handel, den Verkauf und den Konsum einer ganzen Reihe von Stoffen zu anderen als zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken. Staaten, die die verbotenen Pflanzen anbauen wollen, müssen nationale Stellen einrichten, die die Herstellung, das Raffinieren, den Transport und den Handel mit diesen Stoffen überwachen.

4.     Zurzeit der Annahme des Übereinkommens von 1961 waren Indien und die Türkei die größten Mohnanbauer. Mit dem Einheitsabkommen über die Betäubungsmittel von 1961 und der Konvention über psychotrope Substanzen von 1971 wurde der rechtliche Rahmen für die Regulierung der Erzeugung in diesen Ländern geschaffen. Auf Antrag der USA, die im Gegenzug anboten, einen Großteil dieser Erzeugung aufzukaufen, um ihre Verbreitung auf dem illegalen Heroinmarkt zu verhindern, richteten beide Länder gemäß dem UN‑Übereinkommen nationale Behörden ein, die die Erzeugung und den Verkauf von Mohnerzeugnissen überwachen. Der Versuch, die Mohnerzeugung in diesen beiden Ländern zu legalisieren, erwies sich als erfolgreich, was jedoch nicht ausreichte, um die zunehmende Nachfrage nach Opiaten zu decken. Im Laufe der Zeit wurde die legale Opiumproduktion unter strenger Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden der einzelnen Länder auf Australien, Bulgarien, Frankreich, Japan, Spanien, die Tschechische Republik und Ungarn ausgeweitet.

5.              Das UN-Übereinkommen verpflichtet jedes Land, dem Internationalen Suchtstoffkontrollamt (INCB) Jahresberichte vorzulegen, in denen der Konsum vieler Klassen kontrollierter Drogen sowie Opiate des betreffenden Jahres verzeichnet ist und die erforderlichen Mengen für das nächste Jahr angegeben sind. Damit sollen Tendenzen beim Konsum überwacht und Produktionsquoten festgelegt werden. Afghanistan hat alle drei UN-Übereinkommen über Drogen ratifiziert.

6.     Die WHO und das INCB haben die UN-Mitgliedstaaten aufgefordert, eine möglichst umfassende Verfügbarkeit erschwinglicher Opioide für die Schmerzbehandlung zu fördern und dabei arme Länder besonders zu berücksichtigen, für die in mehr als 150 Staaten eine starke Unterbehandlung gemeldet wird. In den vergangenen Jahren haben der Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen und die Vollversammlung der WHO eine Reihe von Resolutionen angenommen, in denen dargestellt ist, was auf multilateraler Ebene getan werden muss.

Die Lage in Afghanistan

7.     Schätzungen der Vereinten Nationen zufolge wird Afghanistan mit seinen mehr als 31 Millionen Einwohnern im Jahr 2007 folgenden Bedarf an Opiaten haben (in Gramm): Codein (15 000), Dextropropoxyphen (375 000), Diphenoxylat (7 500), Morphin (3 000), Pethidin (60 000) und Pholcodin (70 000).

8.      Opium kann nicht als traditionelle afghanische Kulturpflanze angesehen werden. Als die Regierung während der sowjetischen Invasion 1979/1980 die Kontrolle über die Provinzen zu verlieren begann, übernahmen die Mudschaheddin sowie die Warlords allmählich die Kontrolle und richteten mit der stillschweigenden Zustimmung des Westens eine Reihe illegaler Systeme ein, um ihre kriegerischen Tätigkeiten unter anderem durch den Mohnanbau zu finanzieren. Das Geld wurde in erster Linie verwendet, um die UdSSR nach und nach zum Rückzug zu zwingen. Als die Rote Armee 1989 schließlich aus Afghanistan vertrieben worden war, entstand ein Machtvakuum. Mehrere Gruppierungen der Mudschaheddin begannen damit, gegeneinander um die Macht zu kämpfen. Als der Westen seine Unterstützung einstellte, verlegten sie sich immer stärker auf den Mohnanbau, um ihre militärischen Aktivitäten zu finanzieren. Einige örtliche Opiumhändler, die auf der Suche nach einem sicheren Umschlagplatz waren, schlossen sich fanatischeren Untergruppen der Mudschaheddin an, die von arabischen Extremisten wie Osama bin Laden sowie dem pakistanischen Geheimdienst (ISI) unterstützt wurden, und gründeten Ende des Jahres 1994 die Taliban-Bewegung.

Die Taliban, die 90 % des Landes unter ihre Kontrolle gebracht hatten, förderten den Mohnanbau aktiv. Damit erfüllten sie nicht nur ihre Versprechen und Verpflichtungen gegenüber ihren Partnern – den verschiedenen regionalen Mafiaorganisationen –, sondern erhöhten auch ihre eigenen Einnahmen, indem sie den Bauern Steuern auferlegten und finanzielle Unterstützung von internationalen organisierten Verbrecherbanden erhielten. Dem UNODC zufolge gab es 1999, als sich die Taliban auf dem Höhepunkt ihrer Macht befanden, in Afghanistan eine Rekordernte von 4 600 Millionen Tonnen Opium. Von mehreren NRO wurde dokumentiert, dass das UNODC 1997/1998 Kontakt zu den Taliban aufnahm, um Vereinbarungen mit dem Ziel einer Verringerung der Mohnerzeugung zu unterstützen. Dabei wurde eine mögliche internationale Anerkennung des Taliban-Regimes vorgeschlagen. Diese formellen Vereinbarungen wurden nie umgesetzt. Die starke Zunahme der Opiumproduktion führte dazu, dass das Angebot die Nachfrage überstieg und der Straßenpreis von Heroin und Morphin im Westen sank, wodurch der Verbrauch in ganz Europa angekurbelt wurde. Es wird behauptet, der Führer der Taliban, Mullah Omar, habe, um diese Tendenz zu stoppen, ein Verbot des Mohnanbaus „aus religiösen Gründen“ ausgesprochen. Dies führte 2000 zum niedrigsten Stand der Opiumproduktion. Nachdem Afghanistan in den 1990er Jahren regelmäßig 70 % des Opiums weltweit erzeugt hatte, drosselte es seine Produktion aufgrund eines Verbots der Taliban auf 74 Tonnen jährlich, auch wenn das Verbot möglicherweise vor allem die Preise in die Höhe treiben sollte, nachdem das Land einen Bestand aufgebaut hatte, der dem Bedarf von mehr als zwei Jahren entsprach. Nach dem Krieg von 2001 in Afghanistan nahm die Produktion wieder zu.

9.     Den Statistiken der US-amerikanischen Rauschgiftbehörde (DEA) zufolge stieg die Produktion Afghanistans von getrocknetem Opium im Jahr 2002 auf 1278 Tonnen, nahm 2003 um mehr als das Doppelte zu und verdoppelte sich im Laufe des Jahres 2004 fast noch einmal. Ende 2004 schätzte die Regierung der USA, dass 4,5 % der gesamten Anbaufläche des Landes für den Mohnanbau genutzt wurden. Die Erzeugung belief sich auf 4 200 Tonnen Opium, was 87 % des weltweiten Angebots und 60 % des BIP Afghanistans entsprach. Afghanistan ist als Teil des so genannten „Goldenen Dreiecks“ derzeit der größte Erzeuger von illegalem Opium weltweit und rangiert noch vor Birma (Myanmar).

10.   Im UNODC-Bericht „Afghanistan: Opium Survey 2006“ wird hervorgehoben, dass im letzten Jahr in dem Gebiet, in dem illegal Opium angebaut wird, eine Rekordmenge von ca. 6 100 Tonnen erzeugt wurde und damit fast 50 % mehr als im Vorjahr. Der Wert des daraus hergestellten Heroins wurde auf 3,5 Milliarden Dollar geschätzt, von denen die afghanischen Bauern schätzungsweise Einnahmen in Höhe von 700 Millionen US-Dollar erhielten (und von denen die Taliban schätzungsweise zwischen mehreren 10 Millionen US-Dollar bis zu 140 Millionen US-Dollar an Steuern einnahmen). Für die Bauern liegen die Einnahmen aus diesem Anbau bis zu zehnmal höher als bei Weizen.

11.   Jüngsten Zahlen der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds zufolge stehen fast 40 % des BIP Afghanistans mit Opium in Verbindung, etwa 2,9 Millionen Menschen sind im Opiumsektor tätig. Das UNODC berichtete, im letzten Jahr sei in nur sechs der 34 Provinzen des Landes kein Mohnanbau betrieben worden und die illegale Anbaufläche vor allem in der südlichen Provinz Helmland, in der die Angriffe der Taliban gegen die Regierung und internationale Truppen zugenommen haben, auf 69 300 Hektar angestiegen sei.

Vorschläge für die Überarbeitung der europäischen Strategien und Ansätze für Afghanistan

12.   Im Januar 2006 befasste man sich im Rahmen der Nationalen Strategie Afghanistans zur Drogenbekämpfung mit der Frage der Verminderung des Angebots und der Nachfrage, alternativen Möglichkeiten der Existenzsicherung sowie der Stärkung der Regierungsinstitutionen. Das mit Hilfe europäischer Gelder geschaffene Ministerium für Drogenbekämpfung wurde als Hauptstelle für die Durchführung dieser Strategie bestimmt. Am 1. August 2006 setzte die Regierung Afghanistans einen Ausschuss zur Regulierung des Drogenbereichs ein, der die Zulassung, den Verkauf, die Verteilung, die Einfuhr und die Ausfuhr aller Drogen zu legalen Zwecken im Land regeln soll. Artikel 22 des oben genannten UN-Übereinkommens von 1961 lautet: „Liegen in einem Staate oder Gebiete einer Vertragspartei solche Verhältnisse vor, dass ihrer Ansicht nach ein Anbauverbot für den Opiummohn [...] die geeignetste Maßnahme ist, um die öffentliche Gesundheit zu schützen sowie um zu verhindern, dass Betäubungsmittel in den ungesetzlichen Verkehr gelangen, so verbietet die betreffende Vertragspartei den Anbau“.

13.   Angesichts der Auswirkungen des Mangels an erschwinglichen Schmerzmitteln weltweit und der Folgen der illegalen Wirtschaft für das tägliche Leben in Afghanistan sowie in Anbetracht aller Bemühungen Europas, höhere Standards bei der Gesundheitspolitik und den Programmen zum Neuaufbau von Staaten bzw. Nationen zu erreichen, sollte das Europäische Parlament den Rat auffordern, einen Gemeinsamen Standpunkt anzunehmen, der eine umfassende Überarbeitung der derzeitigen Strategien und Ansätze in Hinblick auf die Verfügbarkeit von opiumhaltigen Schmerzmitteln weltweit und auf die Vernichtung von Mohn in Afghanistan ermöglichen könnte.

14.   Die Europäische Union ist auch weiterhin der wichtigste Geber, was Bemühungen betrifft, das Opiumangebot im Rahmen von Projekten zu verringern, mit denen alternative Existenzgrundlagen – die in Afghanistan auch zur Ergänzung des nationalen Nahrungsmittelangebots dringend notwendig sind – gefördert und ein Ersatz für den illegalen Opiumanbau geschaffen werden sollen. Diese Politik wird als weniger einschneidend betrachtet als die schlichte Vernichtung von Mohn. Trotz der Unterstützung einer „alternativen Entwicklung“ gibt es jedoch keine spürbaren Zeichen dafür, dass die Opiumproduktion insgesamt in naher Zukunft zurückgehen wird.

15.   Auf den derzeitigen Mangel an Sicherheit in Afghanistan sollte mit flexibleren und umfassenderen Maßnahmen und Schritten reagiert werden, um die Förderung und Festigung von Frieden, Aussöhnung und Sicherheit durch eine substantielle multilaterale Präsenz und eine stärkere Zusammenarbeit mit dem zivilen Bereich mit dem Ziel zu ergänzen, Entwicklung, Fortschritt und das Vertrauen in die derzeitigen Bemühungen und den Sicherheitsbeistand zu unterstützen.

16.   In diesem Zusammenhang ist die Förderung des Aufbaus von Institutionen, der Demokratisierung und der Stärkung der Rechtstaatlichkeit sowie der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten nur über Maßnahmen zu erreichen, die keine Lösungen wie die gewaltsame Vernichtung der Ernte aufzwingen.

        Wie im Bericht der EU-Beobachtungsmission zu den afghanischen Parlamentswahlen im September 2005 vorgeschlagen, sollte ein anderer Ansatz für die illegale Opiumerzeugung verfolgt werden, der auch die Möglichkeit berücksichtigt, Opiumderivate für den legalen Markt schmerzstillender Mittel zu nutzen. Auch wenn eine solche Maßnahmen derzeit auf breiter Ebene ungeeignet erscheint, könnten Versuche unternommen werden, den nationalen Bedarf in ausgewählten Provinzen Afghanistans zu decken, in denen die Produktion beschränkt ist und die Sicherheitslage keine allzu große Herausforderung darstellt. Die EU-Mitgliedstaaten könnten in Übereinstimmung mit internationalen Normen und in umfassender Zusammenarbeit mit dem System der Vereinten Nationen, einschließlich UNDP, UNODC, WHO sowie der Weltbank und dem IWF, die tatsächliche Dynamik der Nachfrage nach Opiumderivaten und des Angebots an solchen Derivaten auf dem internationalen Markt für schmerzstillende Mittel bewerten. Sie könnten sich als Voraussetzung für die Neubewertung und Zuweisung signifikanter neuer Quoten für die Opiumerzeugung gleichzeitig mit den Problemen befassen, die sich derzeit weltweit bei der Verschreibung wichtiger Schmerzmittel stellen.

ENTWURF EINER EMPFEHLUNG AN DEN RAT (B6-0187/2007) (23.4.2007  )

eingereicht gemäß Artikel 114 Absatz 1 der Geschäftsordnung

von Graham Watson, Marco Pannella, Marco Cappato und Annemie Neyts-Uyttebroeck

im Namen der ALDE-Fraktion

zur Herstellung von Opium für medizinische Zwecke in Afghanistan

Das Europäische Parlament,

–    gestützt auf Artikel 114 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

A.  in der Erwägung, dass sich die politischen Maßnahmen im Drogenbereich auf internationaler Ebene von den Übereinkommen der Vereinten Nationen von 1961, 1971 und 1988 herleiten und dass diese Übereinkommen insbesondere die Herstellung, den Handel, den Verkauf und den Konsum einer ganzen Reihe von Stoffen untersagen, es sei denn, dies geschieht zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwecken und unter der Bedingung, dass die Länder nationale Behörden einrichten, die die Herstellung, die Raffination und den Transport von sowie den Handel mit diesen Stoffen überwachen,

B.   in der Erwägung, dass laut dem Bericht 2006 des Internationalen Suchtstoffkontrollamts (INCB), der am 1. März 2007 herausgegeben wurde, die Gesamtfläche, die in Afghanistan für den illegalen Opiumanbau genutzt wird, auf eine Rekordgröße von 165 000 angewachsen ist, was einem Plus von 59 % im Vergleich zu 2005 und mehr als einer Verdopplung im Vergleich zu 2003 entspricht,

C.  in der Erwägung, dass das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) in seinem Bericht mit dem Titel „Afghanistan: Opium Survey 2006“ betont, dass die Opiummenge, die im letzten Jahr in Afghanistan geerntet wurde, eine Rekordhöhe von etwa 6100 Tonnen erreichte, was einer Steigerungsrate von fast 50 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht,

D.  in der Erwägung, dass die oben genannten Zahlen zeigen, dass es keinesfalls möglich sein wird, die Ziele, die in der 1998 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGASS) in New York angenommenen politischen Erklärung festgelegt wurden, nämlich die völlige Abschaffung bzw. eine umfassende Verringerung des illegalen Anbaus bis 2008 zu erreichen,

E.   in der Erwägung, dass sich die im Januar 2006 angenommene Nationale Strategie Afghanistans zur Drogenbekämpfung mit der Verringerung des Angebots und der Nachfrage, alternativen Möglichkeiten der Existenzsicherung sowie der Stärkung der Regierungseinrichtungen befasst; ferner in der Erwägung, dass das mit wesentlicher finanzieller Beteiligung der EU geschaffene „Ministerium für Drogenbekämpfung“ die Hauptstelle für die Durchführung dieser Strategie ist,

F.   in der Erwägung, dass die Regierung Afghanistans am 1. August 2006 den Ausschuss zur Regulierung des Drogenbereichs (Drug Regulation Committee) geschaffen hat, dem Beamte des Ministeriums für Drogenbekämpfung, des Gesundheits- und des Finanzministeriums angehören und der die Zulassung, den Verkauf, die Verteilung, die Einfuhr und die Ausfuhr aller Drogen zu legalen Zwecken im Land regeln soll,

G.  in der Erwägung, dass Artikel 22 des Übereinkommens von 1961 lautet: „Liegen in einem Staate oder Gebiete einer Vertragspartei solche Verhältnisse vor, dass ihrer Ansicht nach ein Anbauverbot für den Opiummohn [...] die geeignetste Maßnahme ist, um die öffentliche Gesundheit zu schützen sowie um zu verhindern, dass Betäubungsmittel in den ungesetzlichen Verkehr gelangen, so verbietet die betreffende Vertragspartei den Anbau“; ferner in der Erwägung, dass die Verhältnisse in Afghanistan nicht gewährleisten, dass ein wirksames System zur Kontrolle des Opiumanbaus durch ein Verbot eingeführt werden kann,

H.  in der Erwägung, dass Schätzungen der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds zufolge fast 40 % des Bruttoinlandsprodukts Afghanistans mit Opium in Verbindung stehen und dass etwa 2,9 Millionen Menschen (12,6 % der Bevölkerung) im Opiumsektor tätig sind,

I.    in der Erwägung, dass in nur sechs der 34 Provinzen des Landes kein Opiumanbau betrieben wird und dass die illegale Opiumanbaufläche insbesondere in der südlichen Provinz Helmand, in der die Angriffe der Taliban gegen Regierungs- und internationale Truppen zugenommen haben, auf 69 300 Hektar angestiegen ist,

J.    in der Erwägung, dass die Europäische Union weiterhin der wichtigste Geber ist, was Bemühungen betrifft, das Opiumangebot im Rahmen von Projekten zu verringern, mit denen alternative Existenzgrundlagen – die auch zur Ergänzung des nationalen Nahrungsmittelangebots dringend notwendig sind – gefördert und ein Ersatz für den illegalen Opiumanbau geschaffen werden sollen; ferner in der Erwägung, dass sie radikalere Maßnahmen, wie etwa eine Kontrolle durch Vernichtung der Anbauflächen in Erwägung zieht,

K.  in der Erwägung, dass das Senlis CouncilSecurity and Development Policy Group (Forschungsinstitut für globale Drogenpolitik) im Jahr 2005 eine Machbarkeitsstudie über die Möglichkeiten der Opiumlizenzierung in Afghanistan abgeschlossen hat, die im September 2005 in Kabul vorgelegt wurde,

L.   in der Erwägung, dass die Weltgesundheitsorganisation darauf hinweist, dass von 10 Ländern 80 % der weltweit legal verfügbaren Opiate verbraucht werden und dass es sich bei einem Großteil der verbleibenden 180 Staaten um Entwicklungsländer handelt, die 80 % der Weltbevölkerung ausmachen; ferner in der Erwägung, dass das Internationale Suchtstoffkontrollamt (INCB) die Völkergemeinschaft aufgerufen hat, die ärztliche Verschreibung von Schmerzmitteln insbesondere in armen Ländern zu fördern, die einen außerordentlichen Anstieg von HIV/AIDS-Kranken verzeichnen und in denen in den nächsten 10 Jahren mehr als 15 Millionen Fälle von Krebserkrankungen erwartet werden,

M.  in der Erwägung, dass Afghanistan nach Schätzungen der Vereinten Nationen im Jahr 2007 folgenden Bedarf an Narkotika haben wird (in Gramm): 15 000 Codein, 375 000 Dextropropoxyphen, 7 500 Diphenoxylat, 3000 Morphin, 60 000 Pethidin und 70 000 Pholcodin,

N.  in Missbilligung der Tatsache, dass der illegale Drogenhandel die größte Einkommensquelle der Aufständischen, der Warlords, der Taliban und von terroristischen Gruppen ist,

O.  in der Überzeugung, dass zur Förderung und Stärkung von Frieden und Sicherheit in Afghanistan die militärische Präsenz durch eine verstärkte Zusammenarbeit im zivilen Bereich ergänzt werden muss, um Entwicklung und Fortschritt zu fördern,

P.   ferner in der Überzeugung, dass die Förderung eines Prozesses des Aufbaus von Institutionen, der Demokratisierung und der Untermauerung der Rechtstaatlichkeit sowie der Achtung der Menschenrechte und der Grundfreiheiten nur über Maßnahmen zu erreichen ist, die keine mit Gewalt verbundenen Lösungen für gewaltlose Praktiken vorschreiben, wie die gewaltsame Vernichtung der Ernte,

1.   richtet folgende Empfehlung an den Rat:

      fordert den Rat dringend auf, einen Gemeinsamen Standpunkt – gemäß Artikel 15 des Vertrags über die Europäische Union – im Hinblick auf eine umfassende Strategie zur Drogenbekämpfung in Afghanistan anzunehmen, in deren Rahmen der Opiumanbau zu medizinischen Zwecken und die Herstellung von auf Opium basierenden Schmerzmitteln – im Rahmen eines international verwalteten Pilotprojekts – für den nationalen afghanischen Markt und gegebenenfalls für diejenigen Länder, die einen Mangel an verfügbaren Opiaten verzeichnen, vorgesehen sind;

2.   beauftragt seinen Präsidenten, diese Empfehlung dem Rat und – zur Information – der Kommission zu übermitteln.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.9.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

8

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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Vittorio Agnoletto, Roberta Alma Anastase, Robert Atkins, Christopher Beazley, Angelika Beer, Bastiaan Belder, Monika Beňová, André Brie, Elmar Brok, Cristian Silviu Buşoi, Marco Cappato, Véronique De Keyser, Hanna Foltyn-Kubicka, Michael Gahler, Jas Gawronski, Alfred Gomolka, Klaus Hänsch, Anna Ibrisagic, Jelko Kacin, Ioannis Kasoulides, Metin Kazak, Vytautas Landsbergis, Francisco José Millán Mon, Raimon Obiols i Germà, Vural Öger, Cem Özdemir, Ria Oomen-Ruijten, Justas Vincas Paleckis, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Tobias Pflüger, João de Deus Pinheiro, Hubert Pirker, Samuli Pohjamo, Michel Rocard, Raül Romeva i Rueda, Libor Rouček, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jacek Saryusz-Wolski, György Schöpflin, Gitte Seeberg, István Szent-Iványi, Antonio Tajani, Charles Tannock, Inese Vaidere, Geoffrey Van Orden, Jan Marinus Wiersma und Josef Zieleniec.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Laima Liucija Andrikienė, Alexandra Dobolyi, Carlo Fatuzzo, Milan Horáček, Anneli Jäätteenmäki, Tunne Kelam, Jaromír Kohlíček, Erik Meijer, Nickolay Mladenov, Rihards Pīks, Aloyzas Sakalas, Anders Samuelsen und Adrian Severin.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Šarūnas Birutis, Eduard Raul Hellvig und Bilyana Ilieva Raeva.