BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Verwaltung einer Kommunikationsinfrastruktur für die Umgebung des Schengener Informationssystems (SIS)
5.10.2007 - (KOM(2007)0311 – C6-0216/2007 – 2007/0108(CNS)) - *
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Carlos Coelho
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Verwaltung einer Kommunikationsinfrastruktur für die Umgebung des Schengener Informationssystems (SIS)
(KOM(2007)0311 – C6-0216/2007 – 2007/0108(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission (KOM(2007)0311)[1],
– gestützt auf Artikel 66 des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 67 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0216/2007),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0358/2007),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;
2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;
3. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
4. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
5. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Vorschlag der Kommission | Abänderungen des Parlaments |
Änderungsantrag 1 Erwägung 7 | |
Die SISNET-Vereinbarung sieht außerdem Netz- und entsprechende Sicherheitsdienste für VISION vor, ein Netz zur Unterstützung der im Zusammenhang mit der Visumerteilung stattfindenden Konsultationsverfahren zwischen den zentralen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Schengener Übereinkommens, das jedoch nicht in den Anwendungsbereich dieses Vorschlags fällt, da der Rat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 789/2001 vom 24. April 2001, mit der dem Rat Durchführungsbefugnisse im Hinblick auf bestimmte detaillierte Vorschriften und praktische Verfahren zur Prüfung von Visumanträgen[2] vorbehalten werden, für die Änderungen zuständig ist, die bei VISION im Falle der Migration zu einer anderen Kommunikationsinfrastruktur vorgenommen werden müssen.
|
(7) Die SISNET-Vereinbarung sieht außerdem Netz- und entsprechende Sicherheitsdienste für VISION vor, ein Netz zur Unterstützung der im Zusammenhang mit der Visumerteilung stattfindenden Konsultationsverfahren zwischen den zentralen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Schengener Übereinkommens. Im Prinzip fällt VISION eigentlich nicht in den Anwendungsbereich dieses Vorschlags, da der Rat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 789/2001 vom 24. April 2001, mit der dem Rat Durchführungsbefugnisse im Hinblick auf bestimmte detaillierte Vorschriften und praktische Verfahren zur Prüfung von Visumanträgen1 vorbehalten werden , für die Änderungen zuständig ist, die bei VISION im Falle der Migration zu einer anderen Kommunikationsinfrastruktur vorgenommen werden müssen. Unbeschadet der Verordnung (EG) Nr. 789/2001 und zur Erhaltung der Kohärenz und Konsistenz von SIS 1+ sollte die Kommission VISION in das neue Kommunikationsnetz s-TESTA integrieren und Durchführungsbefugnisse wahrnehmen. |
Änderungsantrag 2 Artikel 1 Absatz 5 a (neu) | |
|
5a. Das SIS wurde gemäß Titel IV des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen eingerichtet. Nach der Aufnahme des Schengenbesitzstandes in die Verträge und der Bestimmung der Rechtsgrundlage erfordert jede Änderung ein neues Rechtsinstrument, das gemäß Artikel 67 Absatz 2 zweiter Bezugsvermerk des EG-Vertrags verabschiedet werden muss. |
Änderungsantrag 3 Artikel 3 Absatz 3 | |
3. Der Rat koordiniert die Testmaßnahmen der Mitgliedstaaten und validiert die Testergebnisse, wobei er die Kommission auf dem Laufenden hält. |
3. Der Rat koordiniert die Testmaßnahmen der Mitgliedstaaten und validiert die Testergebnisse, wobei er die Kommission und das Europäische Parlament auf dem Laufenden hält. |
Änderungsantrag 4 Artikel 5 Absatz 2 | |
2. Die Kosten, die den in Absatz 1 erwähnten Stellen durch die Ausführung der in Absatz 1 bezeichneten Ausgaben entstehen, werden aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union finanziert. |
2. 2. Die Kosten, die den in Absatz 1 vorgesehenen Stellen durch die Ausführung der in Absatz 1 bezeichneten Ausgaben entstehen, werden gemäß der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1995/2006 des Rates vom 13. Dezember 2006, aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union finanziert. |
Änderungsantrag 5 Artikel 5 Absatz 2 a (neu) | |
|
2a. Die Kommission informiert das Europäische Parlament und den Rat über die Vertragsbestimmungen gemäß Absatz 1 und über den einzelstaatlichen Vertragspartner. |
Änderungsantrag 6 Artikel 5 a (neu) | |
|
Artikel 5a Sicherheit |
|
Die Kommission leitet die für die Kommunikationsinfrastruktur erforderlichen Maßnahmen, einschließlich eines Sicherheitsplans, ein. |
Änderungsantrag 7 Artikel 9 Absatz 2 | |
2. Vorbedingung für die Anwendung dieser Verordnung ist eine Mitteilung des Stellvertretenden Generalsekretärs des Rates an die Kommission, dass keine Vereinbarung und kein Vertrag über Netz- und Sicherheitsdienste für den in Artikel 1 Absatz 1 vorgesehenen Datenaustausch gemäß den Beschlüssen 2007/149/EG und 2000/265/EG des Rates abgeschlossen worden ist. |
2. Diese Verordnung gilt ab dem Tag ihrer Veröffentlichung und nach einer Mitteilung des Stellvertretenden Generalsekretärs des Rates an die Kommission, dass keine Vereinbarung und kein Vertrag über Netz- und Sicherheitsdienste für den in Artikel 1 Absatz 1 vorgesehenen Datenaustausch gemäß den Beschlüssen 2007/149/EG und 2000/265/EG des Rates abgeschlossen worden ist. |
BEGRÜNDUNG
ALLGEMEINER ZUSAMMENHANG
Die Systeme SIS 1+ und SIRENE operieren derzeit mit dem Kommunikationsnetz SISNET. Der gegenwärtige Vertrag für die SISNET-Netzdienste wird vom Stellvertretenden Generalsekretär des Rates im Auftrag der Mitgliedstaaten verwaltet und von den Mitgliedstaaten gemeinsam finanziert.
Das System SIS II wurde entwickelt, um das das SIS 1+ zu ersetzen, welches anders als das letztere aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert werden und im Rahmen des s-TESTA-Netzes arbeiten soll. Die vorgegebene Frist für die Lieferung des neuen Systems war März 2007. Auf Grund verschiedener Probleme hat es mehrere Verzögerungen gegeben, und nach der jüngsten Ankündigung soll SIS II für die Mitgliedstaaten, die SIS 1+ verwenden, am 17. Dezember 2008 betriebsbereit sein.
Andererseits soll der SISNET-Vertrag am 13. November 2008 auslaufen. Dadurch entsteht eine sehr schwierige Situation, da zwischen dem 13. November 2008 und dem 17. Dezember 2008 kein Netzdienst angeboten werden wird, wodurch die Freizügigkeit im Schengen-Raum ernsthaft gefährdet ist. Dieser Raum ohne Grenzkontrollen an den Binnengrenzen kann nämlich nur bestehen, wenn ein Kommunikationsnetz für das Schengen-Informationssystem und ein zusätzlicher SIRENE-Informationsaustausch durchgehend und auf dem höchsten Sicherheitsniveau funktionieren.
Deshalb hat der Rat beschlossen, die notwendigen Schritte einzuleiten, um für das SIS 1+ (laut dem derzeitigen Zeitplan soll SISone4all schon betriebsbereit sein) für diesen Zeitraum vom 13. November bis 17. Dezember 2008 (wenn es keine weiteren Verzögerungen beim SIS II gibt) die Existenz eines Netzes zu gewährleisten. So wurden folgende parallel ablaufende Aktionen vorgesehen:
1 - Verlängerung des Dienstes des SISNET-Netzes
Im Februar 2007 wurde beschlossen, dass der Stellvertretende Generalsekretär des Rates noch einmal im Auftrag der betreffenden Mitgliedstaaten eine Ausschreibung durchführen sollte, um den SISNET-Vertrag zu verlängern und so zu gewährleisten, dass der Dienst auch nach November 2008 zur Verfügung steht.
2. Einrichtung einer Ausweichlösung mit dem s-TESTA-Netz
Mit Blick auf die mit jeder Ausschreibung verbundenen Risiken, hat der Rat beschlossen, die Kommission aufzufordern, die erforderlichen legislativen Vorschläge für eine mögliche Migration des SIS 1+ vom SISNET zum s-TESTA-Netz (gesicherte transeuropäische Telematikdienste für Behörden, die im Rahmen des SIS II zur Verfügung stehen sollten) als alternative Lösung zu unterbreiten, damit das Schengensystem weiter funktionieren kann.
DIE VORLIEGENDEN LEGISLATIVEN VORSCHLÄGE
Am 11. Juni 2007 unterbreitete die Kommission zwei Vorschläge: Einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates und einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates über die Einrichtung, den Betrieb und die Verwaltung einer Kommunikationsinfrastruktur für die Umgebung des Schengener Informationssystems (SIS), zu dem das Europäische Parlament jetzt konsultiert wird.
Das übergeordnete Ziel der Vorschläge der Kommission besteht darin, für den Fall, dass die Ausschreibung des Rates nicht zu einer Vereinbarung oder einem Vertrag zur Erbringung der für die SIS Umgebung unverzichtbaren Dienste führt, eine vorübergehende Ausweichlösung anzubieten, um die Kontinuität des Betriebs des SIS zu gewährleisten, wenn der derzeitige SISNET-Vertrag ausläuft und bis die Migration zum SIS II abgeschlossen ist.
Dieser Vorschlag ist darauf ausgerichtet, den erforderlichen Rechtsrahmen für diese befristete Lösung zu schaffen, die spätestens zu dem Termin, an dem der derzeitige SISNET-Vertrag ausläuft, zum Tragen kommen und betriebsbereit sein sollte. Er enthält auch eine Bestimmung der Zuständigkeiten der Kommission, des Rates und der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Kosten und der Verwaltung der Einrichtung und des Betriebs.
AUFFASSUNG DES BERICHTERSTATTERS
Der Berichterstatter bedauert erneut alle mit der Aufnahme des Betriebs von SIS II festgestellten Verzögerungen, die weiterhin negative Folgen haben. Jedoch ist er sich der Notwendigkeit wohl bewusst, eine Lösung für dieses Problem, das sogar das Bestehen des Schengen Raums selbst gefährden kann, zu finden.
Der derzeitige Rahmen des SIS 1+ (oder auch des SISone4all) unterliegt der ausschließlichen Zuständigkeit des Rates und der Mitgliedstaaten. Da es sich um ein nur zwischenstaatliches System handelt, ist ihr Berichterstatter der Auffassung, dass die beste Lösung mit Blick auf die Kostenwirksamkeit darin besteht, einen neuen SISNET-Vertrag abzuschließen, der die Verfügbarkeit dieses Netzes nach dem 13. November 2008 gewährleistet, was den zusätzlichen Vorteil der Beibehaltung eines eindeutigen Rechtsrahmens und einer eindeutigen Führungsstruktur böte.
Aus diesem Grund hofft ihr Berichterstatter, dass die vom Stellvertretenden Generalsekretär des Rates eingeleitete Ausschreibung zu einem optimalen Ergebnis führt und ein Vertrag rechtzeitig abgeschlossen werden kann, der gemeinsam von den am SIS 1+ und später am SISone4all beteiligten Mitgliedstaaten finanziert wird.
Die in diesen Vorschlägen vorgesehene Ausweichlösung - die Einrichtung einer neuen Kommunikationsinfrastruktur durch die Kommission für SIS 1+ mittels eines gesonderten Vertrags mit dem s-TESTA-Anbieter, der aus dem allgemeinen EU-Haushalt finanziert werden soll, enthält sehr große Risiken von Verzögerungen im rechtlichen und technischen Bereich und einer nicht eindeutigen Beschlussfassung.
Das Europäische Parlament hat schon immer darauf hingewiesen, dass die Aufnahme des Betriebs des SIS II schon im Rahmen der Gemeinschaft eine absolute Priorität genießt. In dieser Hinsicht ist es sehr bedauerlich, dass die Einrichtung und Nutzung dieses neuen Netzes sowohl auf europäischer Ebene als auch in den Mitgliedstaaten letztendlich Human- und Finanzressourcen vom SIS abziehen wird. Diese Ressourcen sind nämlich für die parallele Verwaltung von drei verschiedenen Projekten erforderlich:
- SIS II
- SISone4all
- Einrichtung, Betrieb und Verwaltung einer neuen Kommunikationsinfrastruktur.
Das wird sich negativ auf die Migration zum SIS II auswirken und zu weiteren Verzögerungen bei der Betriebsbereitschaft des SIS II-Projekts führen.
Außerdem sind auch die wirtschaftlichen Auswirkungen sehr negativ, da die in den vorliegenden legislativen Vorschlägen vorgesehenen Kosten für eine vorübergehende Lösung (ein Jahr) zu hoch sind. Die Kosten dieses neuen Netzes werden aus dem Gesamthaushalt der Europäischen Union finanziert und stehen eindeutig nicht im Verhältnis zu den Zwecken.
Es gibt auch keine eindeutige Bestimmung der Zuständigkeiten, die grundsätzlich weiterhin beim Rat und bei den Mitgliedstaaten liegen, und es ist nicht klar, inwieweit die Kommission Zuständigkeiten in diesem Bereich übernehmen wird.
Ihr Berichterstatter ist der Auffassung, dass die Einrichtung dieses neuen Netzes auf Grund der oben dargelegten sehr negativen Auswirkungen eine schlechte Option ist. Jedoch ist es beim jetzigen Stand der Dinge wichtig festzustellen, dass in dem Fall, dass die Ausschreibung zu keinem Ergebnis führt, der vorliegende Vorschlag der Kommission wohl die einzige verbleibende Lösung für das Problem eines möglichen Ausfalls des Kommunikationsnetzes für den Betrieb des SIS und des zusätzlichen SIRENE-Informationsaustauschs ist, was zwangsläufig zu einer Wiedereinführung der Kontrollen an den Binnengrenzen führen würde.
Zum jetzigen SISNET-Netz gehört auch VISION, also das Netz, dass die Konsultationsverfahren zwischen den zentralen Behörden der Mitgliedstaaten für die Erteilung von Visa unterstützt. Wenn schlussendlich beschlossen wird, den SISNET-Vertrag zu verlängern, sollte VISION mindestens für ein weiteres Jahr in seinem Bereich funktionieren. Wenn aber die Entscheidung schließlich darin bestehen sollte, dieses neue Netz einzurichten, ist bereits jetzt das Problem, dass es zu einer Lücke im System durch das Fehlen von VISION kommen würde, absehbar. Es ist vorgesehen, dass bis 2012 VISION in das VIS integriert sein soll (durch die Einführung des Visa-Informationssystems wird die gesamte Visa-Konsutlation im Schengen-Raum ersetzt werden). Jedoch muss bis dahin eine Lösung gefunden werden, die zu einer Integration von VISION in das s-TESTA Netz führt und bei der die Kommission Durchführungsbefugnisse in diesem Bereich wahrnehmen muss (die derzeit beim Rat liegen). Das Problem muss jetzt gelöst werden, da es klar ist, dass der Schengen-Raum nicht ohne VISION bestehen kann, und wir es uns nicht leisten können, auf ein neues Rechtsinstrument zu warten, das dieses Problem löst, was zweifellos weit reichende Folgen für den Haushalt mit sich bringen wird.
Ihr Berichterstatter hat auch beschlossen, einige Änderungsanträge vorzulegen, um die Rolle des Europäischen Parlaments im gesamten Prozess zu stärken.
VERFAHREN
Titel |
Kommunikationsinfrastruktur für die Umgebung des Schengener Informationssystems (SIS) (Verordnung) |
|||||||
Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2007)0311 - C6-0216/2007 - 2007/0108(CNS) |
|||||||
Datum der Konsultation des EP |
6.7.2007 |
|||||||
Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
LIBE 12.7.2007 |
|||||||
Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 12.7.2007 |
|
|
|
||||
Nicht abgegebene Stellungnahme(n) Datum des Beschlusses |
BUDGw 17.7.2007 |
|
|
|
||||
Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Carlos Coelho 17.7.2007 |
|
|
|||||
Prüfung im Ausschuss |
17.7.2007 |
12.9.2007 |
3.10.2007 |
|
||||
Datum der Annahme |
3.10.2007 |
|
|
|
||||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
27 0 4 |
||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alexander Alvaro, Philip Bradbourn, Michael Cashman, Jean-Marie Cavada, Carlos Coelho, Fausto Correia, Esther De Lange, Panayiotis Demetriou, Bárbara Dührkop Dührkop, Kinga Gál, Roland Gewalt, Jeanine Hennis-Plasschaert, Lívia Járóka, Magda Kósáné Kovács, Barbara Kudrycka, Henrik Lax, Kartika Tamara Liotard, Sarah Ludford, Viktória Mohácsi, Martine Roure, Søren Bo Søndergaard, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Ioannis Varvitsiotis |
|||||||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Inés Ayala Sender, Edit Bauer, Maria da Assunção Esteves, Ona Juknevičienė, Jean Lambert, Antonio Masip Hidalgo, Siiri Oviir, Eva-Britt Svensson |
|||||||