BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission zum Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft

12.10.2007 - (KOM(2007)0305 – C6‑0227/2007 – 2007/0106 (CNS)) - *

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatterin: (*) Angelika Niebler
(*) Vereinfachtes Verfahren – Artikel 43 Absatz 1 der Geschäftsordnung

Verfahren : 2007/0106(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0377/2007
Eingereichte Texte :
A6-0377/2007
Aussprachen :
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates und der Kommission zum Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft

(KOM (2007)0305 – C6‑0227/2007 –2007/0106 (CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates und der Kommission (KOM(2007)0305),

–   in Kenntnis des Beschlusses 2007/502/EG Euratom, des Rates und der Kommission vom 25. Juni 2007 zur Unterzeichnung im Namen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft und vorläufigen Anwendung des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits[1],

–   gestützt auf Artikel 170 und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags und Artikel 101 Absatz 2 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft,

–   gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0227/2007),

–   gestützt auf Artikel 51, Artikel 83 Absatz 7 und Artikel 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6‑0377/2007),

1.  stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 189 vom 20.7.2007, S. 24.

VERFAHREN

Titel

Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und der Schweiz

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2007)0305 - C6-0227/2007 - 2007/0106(CNS)

Datum der Konsultation des EP

11.7.2007

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

ITRE

12.7.2007

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Angelika Niebler

26.6.2007

 

 

Vereinfachtes Verfahren - datum des beschlusses

26.6.2007

Datum der Annahme

1.10.2007

 

 

 

Datum der Einreichung

12.10.2007