BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Rückübernahme

12.10.2007 - (KOM(2007)0432 – C6‑0300/2007 – 2007/0147(CNS)) - *

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Adina-Ioana Vălean

Verfahren : 2007/0147(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0381/2007
Eingereichte Texte :
A6-0381/2007
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Rückübernahme

(KOM(2007)0432 – C6‑0300/2007 – 2007/0147(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2007)0432)[1],

–   gestützt auf Artikel 63 Absatz 3 Buchstabe b und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 des EG-Vertrags,

–   gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0300/2007),

–   gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6‑0381/2007),

1.  stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu übermitteln.

  • [1]  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

BEGRÜNDUNG

Das Europäische Parlament wird zu dem Abschluss zweier einander bedingender und paralleler Abkommen mit den westlichen Balkanländern konsultiert: dem Rückübernahmeabkommen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Montenegro sowie dem Abkommen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro und Albanien über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (Albanien hat bereits 2005 ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet).

Auf dem Gipfeltreffen zwischen der EU und den westlichen Balkanstaaten vom 21. Juni 2003 in Thessaloniki wurde bekräftigt, wie wichtig es ist, dass die westlichen Balkanländer Abkommen über Visaerleichterungen und Rückübernahmeabkommen schließen, um die Probleme der illegalen Migration bewältigen zu können.

Die Berichterstatterin begrüßt diese Abkommen und unterstreicht ihre Bedeutung für die westlichen Balkanstaaten. Die Abkommen müssen als Paket gesehen werden, das beiden Seiten zugute kommt: der EU sowie dieser Region, die für die EU von strategischer Bedeutung ist und Länder umfasst, die Aussichten auf EU-Mitgliedschaft haben (Kroatien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wurde der Kandidatenstatus verliehen.)

Der Abschluss dieser Abkommen über Visaerleichterungen ist als wichtiger Schritt zu sehen, durch den die westlichen Balkanländer ermutigt werden können, die notwendigen Reformen durchzuführen und ihre Zusammenarbeit auf regionaler Ebene und mit der EU zu verstärken, insbesondere in Bereichen wie der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Korruption sowie dem Ausbau der Verwaltungskapazitäten in Bezug auf Grenzkontrollen und die Sicherheit von Dokumenten durch die Einführung biometrischer Identifikatoren.

Ein gut funktionierendes Einwanderungssystem setzt wirksame Rückübernahmeabkommen voraus, und es sollten keine Abkommen über Visaerleichterungen getroffen werden, wenn nicht bereits Rückübernahmeabkommen vorhanden sind. Die EU sollte aber auch in Erwägung ziehen, sich anderer Instrumente – beispielsweise in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Handel oder Entwicklungspolitik – zu bedienen, um den Abschluss und die Umsetzung eines Rückübernahmeabkommens zu erreichen.

Die Berichterstatterin begrüßt, dass die EG bei ihrer Entscheidung, Verhandlungen über Visaerleichterungen mit Drittländern aufzunehmen, JI-Faktoren berücksichtigt, wie Grenzsicherung, Dokumentensicherheit, Migration und Asyl, Terrorbekämpfung, organisiertes Verbrechen und Korruption. Albanien, Montenegro, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien, Bosnien und Herzegowina – alle diese Länder sind mit spezifischen Herausforderungen in diesen Bereichen konfrontiert, die differenziert angegangen werden müssen.

Die Berichterstatterin vertritt weiterhin eine sehr kritische Haltung, was die äußerst beschränkte Rolle betrifft, die das Europäische Parlament bei dem Abschluss solcher Abkommen spielt. Dies ist sehr bedauerlich, da dadurch das Demokratiedefizit zwischen den europäischen Organen und den Bürgern der EU noch verschärft wird. Diese Fragen betreffen die EU-Bürger direkt, und das EP wird leider in keiner Phase der Verhandlungen – weder zu Beginn noch während des Verlaufs – zu den Auswirkungen der Rückübernahmeabkommen und Abkommen über Visaerleichterungen sowie ihre Folgen in Bezug auf die Menschenrechte und das Asylrecht unterrichtet.

Die Zielsetzungen und der formelle Rahmen der Rückübernahmeabkommen der Gemeinschaft rechtfertigen eine Unterrichtung des EP über die Auswirkungen ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Informationen über die Zahl der rücküberwiesenen Migranten, deren Nationalität und Status, die durchschnittliche Wartezeit zwischen ihrer Festnahme, dem Antrag auf Rücküberweisung und dem Transfer, usw. sind für die Erstellung eines Jahresberichts notwendig, der dem EP im Hinblick auf eine Aussprache vorgelegt werden sollte.

Ein Überwachungsmechanismus sowie eine Aussetzungsklausel sollten in den Abkommen über Visaerleichterungen enthalten sein, damit die EU jederzeit die Anwendung eines Abkommens aussetzen kann, falls Schwierigkeiten bei der Umsetzung auftreten oder es zu unerwarteten politischen Entwicklungen kommt.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (4.10.2007)

für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Rückübernahme
(KOM(2007)0432 – C6‑0300/2007 – 2007/0147(CNS))

Verfasser der Stellungnahme: Erik Meijer

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KURZE BEGRÜNDUNG

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten begrüßt den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Rückübernahme, über das parallel zum Abkommen über Visaerleichterungen verhandelt wurde.

Das Abkommen ermöglicht es beiden Partnern, ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Migrationssteuerung und insbesondere der Bekämpfung der illegalen Einwanderung zu verstärken, da es in den Rückübernahmeverfahren rechtsverbindliche Vorschriften schafft.

Das Abkommen wird weitreichende Auswirkungen auf die Grenzverwaltung in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien haben. Um die ihm daraus erwachsenden Verpflichtungen uneingeschränkt zu erfüllen, muss das Land seine Kapazitäten in Bezug auf die Grenzkontrolle, Grenzverwaltung und Grenzpolizei beträchtlich ausbauen. Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass im Zuge der Rücküberweisungsverfahren die Rechte und Pflichten aus dem Völkerrecht im Bereich der Menschenrechte und des Schutzes von Asylbewerbern und Flüchtlingen in vollem Umfang gewahrt werden.

Die Anstrengungen, die das Land im Hinblick auf die Erfüllung seiner Verpflichtungen unternimmt, werden seine finanziellen und Humanressourcen stark unter Druck setzen. Deshalb sollten zusätzliche Mittel aus dem Instrument zur Vorbereitung auf den Beitritt – mit Blick auf die finanzielle Unterstützung, technische Hilfe und die Weitergabe von Fachwissen – bereitgestellt werden, um diesen Prozess möglichst zu erleichtern. Die Mitgliedstaaten, insbesondere diejenigen, die an die Region angrenzen, sollten dies mit ihren Aktivitäten ergänzen. Die EU-Mitgliedstaaten könnten durch die Weitergabe ihres Fachwissens im Bereich der Grenzkontrolle und der Migrationssteuerung Unterstützung leisten. Schließlich liegt es im Interesse der Europäischen Union, die vollständige und rasche Umsetzung des Abkommens zu fördern.

******

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, die Billigung des Vorschlags der Kommission vorzuschlagen.

VERFAHREN

Titel

Abkommen zwischen der EG und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Rückübernahme

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2007)0432 - C6-0300/2007 - 2007/0147(CNS)

Federführender Ausschuss

LIBE

Stellungnahme von

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

24.9.2007

 

 

 

Verfasser(in) der Stellungnahme

       Datum der Benennung

Erik Meijer

12.9.2007

 

 

Prüfung im Ausschuss

3.10.2007

 

 

 

Datum der Annahme

3.10.2007

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Vittorio Agnoletto, Christopher Beazley, Monika Beňová, Michael Gahler, Jas Gawronski, Alfred Gomolka, Richard Howitt, Anna Ibrisagic, Vytautas Landsbergis, Willy Meyer Pleite, Samuli Pohjamo, Libor Rouček, Katrin Saks, Jacek Saryusz-Wolski, Gitte Seeberg, Ari Vatanen, Josef Zieleniec

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Árpád Duka-Zólyomi, Gisela Kallenbach, Erik Meijer, Rihards Pīks, Csaba Sándor Tabajdi, Marcello Vernola

VERFAHREN

Titel

Abkommen zwischen der EG und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Rückübernahme

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

KOM(2007)0432 - C6-0300/2007 - 2007/0147(CNS)

Datum der Konsultation des EP

18.9.2007

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE

24.9.2007

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

24.9.2007

 

 

 

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Adina-Ioana Vălean

10.9.2007

 

 

Prüfung im Ausschuss

10.9.2007

2.10.2007

9.10.2007

 

Datum der Annahme

9.10.2007

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

4

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Alvaro, Philip Bradbourn, Mihael Brejc, Kathalijne Maria Buitenweg, Michael Cashman, Giuseppe Castiglione, Giusto Catania, Jean-Marie Cavada, Elly de Groen-Kouwenhoven, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Roland Gewalt, Lívia Járóka, Ewa Klamt, Claude Moraes, Inger Segelström, Károly Ferenc Szabó, Adina-Ioana Vălean, Manfred Weber, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Simon Busuttil, Charlotte Cederschiöld, Evelyne Gebhardt, Ona Juknevičienė, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Eva-Britt Svensson