BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zur Erleichterung der Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa
12.10.2007 - (KOM(2007)0421 – C6‑0294/2007 – 2007/0159(CNS)) - *
Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatterin: Adina-Ioana Vălean
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zur Erleichterung der Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa
(KOM(2007)0421 – C6‑0294/2007 – 2007/0159(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2007)0421)[1],
– gestützt auf Artikel 62 Absatz 2 Buchstabe b Ziffern i und ii und Artikel 300 Absatz 2 Unterabsatz 1 Satz 1 des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0294/2007),
– gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und der Stellungnahme des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (A6‑0383/2007),
1. stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zu übermitteln.
- [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
BEGRÜNDUNG
Das Europäische Parlament wird zu dem Abschluss zweier einander bedingender und paralleler Abkommen mit den westlichen Balkanländern konsultiert: dem Rückübernahmeabkommen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und Montenegro sowie dem Abkommen mit der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Montenegro und Albanien über die Erleichterung der Ausstellung von Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (Albanien hat bereits 2005 ein Rückübernahmeabkommen unterzeichnet).
Auf dem Gipfeltreffen zwischen der EU und den westlichen Balkanstaaten vom 21. Juni 2003 in Thessaloniki wurde bekräftigt, wie wichtig es ist, dass die westlichen Balkanländer Abkommen über Visaerleichterungen und Rückübernahmeabkommen schließen, um die Probleme der illegalen Migration bewältigen zu können.
Die Berichterstatterin begrüßt diese Abkommen und unterstreicht ihre Bedeutung für die westlichen Balkanstaaten. Die Abkommen müssen als Paket gesehen werden, das beiden Seiten zugute kommt: der EU sowie dieser Region, die für die EU von strategischer Bedeutung ist und Länder umfasst, die Aussichten auf EU-Mitgliedschaft haben (Kroatien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien wurde der Kandidatenstatus verliehen.)
Der Abschluss dieser Abkommen über Visaerleichterungen ist als wichtiger Schritt zu sehen, durch den die westlichen Balkanländer ermutigt werden können, die notwendigen Reformen durchzuführen und ihre Zusammenarbeit auf regionaler Ebene und mit der EU zu verstärken, insbesondere in Bereichen wie der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit, der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und der Korruption sowie dem Ausbau der Verwaltungskapazität in Bezug auf Grenzkontrollen und die Sicherheit von Dokumenten durch die Einführung biometrischer Identifikatoren.
Ein gut funktionierendes Einwanderungssystem setzt wirksame Rückübernahmeabkommen voraus, und es sollten keine Abkommen über Visaerleichterungen getroffen werden, wenn nicht bereits Rückübernahmeabkommen vorhanden sind. Die EU sollte aber auch in Erwägung ziehen, sich anderer Instrumente – beispielsweise in den Bereichen Politik, Wirtschaft, Handel oder Entwicklungspolitik – zu bedienen, um den Abschluss und die Umsetzung eines Rückübernahmeabkommens zu erreichen.
Die Berichterstatterin begrüßt, dass die EG bei ihrer Entscheidung, Verhandlungen über Visaerleichterungen mit Drittländern aufzunehmen, JI-Faktoren berücksichtigt, wie Grenzsicherung, Dokumentensicherheit, Migration und Asyl, Terrorbekämpfung, organisiertes Verbrechen und Korruption. Albanien, Montenegro, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Serbien, Bosnien und Herzegowina – alle diese Länder sind mit spezifischen Herausforderungen in diesen Bereichen konfrontiert, die differenziert angegangen werden müssen.
Die Berichterstatterin vertritt weiterhin eine sehr kritische Haltung, was die äußerst beschränkte Rolle betrifft, die das Europäische Parlament bei dem Abschluss solcher Abkommen spielt. Dies ist sehr bedauerlich, da dadurch das Demokratiedefizit zwischen den europäischen Organen und den Bürgern der EU noch verschärft wird. Diese Fragen betreffen die EU-Bürger direkt, und das EP wird leider in keiner Phase der Verhandlungen – weder zu Beginn noch während des Verlaufs – zu den Auswirkungen der Rückübernahmeabkommen und Abkommen über Visaerleichterungen sowie ihre Folgen in Bezug auf die Menschenrechte und das Asylrecht unterrichtet.
Die Zielsetzungen und der formelle Rahmen der Rückübernahmeabkommen der Gemeinschaft rechtfertigen eine Unterrichtung des EP über die Auswirkungen ihrer Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Informationen über die Zahl der rücküberwiesenen Migranten, deren Nationalität und Status, die durchschnittliche Wartezeit zwischen ihrer Festnahme, dem Antrag auf Rücküberweisung und dem Transfer, usw. sind für die Erstellung eines Jahresberichts notwendig, der dem EP im Hinblick auf eine Aussprache vorgelegt werden sollte.
Ein Überwachungsmechanismus sowie eine Aussetzungsklausel sollten in den Abkommen über Visaerleichterungen enthalten sein, damit die EU jederzeit die Anwendung eines Abkommens aussetzen kann, falls Schwierigkeiten bei der Umsetzung auftreten oder es zu unerwarteten politischen Entwicklungen kommt.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (4.10.2007)
für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien zur Erleichterung der Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa
(KOM(2007)0421 – C6‑0294/2007 – 2007/0159(CNS))
Verfasser der Stellungnahme: Erik Meijer
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KURZE BEGRÜNDUNG
Das Europäische Parlament hat sich konsequent für eine Lockerung der drakonischen Visaregelung eingesetzt, die den Ländern des ehemaligen Jugoslawien auferlegt wurde. Diese Regelung, die in starkem Kontrast zu den Bedingungen für jugoslawische Staatsangehörige vor dem Krieg steht, hat sich besonders negativ auf die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Länder Südosteuropas ausgewirkt.
Anstatt dem ursprünglichen Zweck zu dienen, nämlich zu verhindern, dass lokale Verbrecherringe ihre Aktivitäten über die Region hinaus ausweiten, hinderte sie ehrliche Studenten, Akademiker, Wissenschaftler und Unternehmer daran, enge Kontakte mit Partnern in EU-Mitgliedstaaten zu knüpfen. Es herrschte, insbesondere unter jungen Leuten ein Gefühl der Isolation, einer unverdienten Diskriminierung und Gettoisierung, das zu einer Aushöhlung ihrer europäischen Identität führte. „Europa“ ist eine wohlhabende Gesellschaft, der sie angehören möchten, von der sie sich aber abgelehnt fühlen.
In der Zwischenzeit haben die Verbrecherbanden ihre Ringe erweitert, Bündnisse mit analogen Organisationen in den EU-Mitgliedstaaten geschlossen und ihre Aktivitäten auf unsere Gebiete ausgeweitet, und all das trotz der derzeit geltenden Visabeschränkungen.
Daher scheint es angebracht, die Grundlagen der Visapolitik an sich, die die EU bisher gegenüber den Ländern Südosteuropas angewandt hat, zu hinterfragen. Es sollte viel größeres Augenmerk auf die regionale Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des organisierten Verbrechens und des illegalen Handels gelegt werden, und es sollten umfassendere Mittel und Programme für den Ausbau der Einrichtungen, die Aus- und Weiterbildung und eine bessere Entlohnung des Personals vorgesehen sowie ausgeklügeltere Technologien gefördert werden. All das kostet Geld, und hier sollte die EU Solidarität an den Tag legen. Es liegt nicht nur im Interesse dieser Länder, sondern auch im Interesse der EU, dass eine wirksame, verlässliche und unbestechliche Grenzsicherung, Polizei und öffentliche Verwaltung geschaffen werden. Deshalb sollte die Unterstützung im Rahmen des Instruments zur Vorbereitung auf den Beitritt aufgestockt und zusätzliche Mittel zu diesem Zweck bereitgestellt werden.
Durch die Bereitstellung einer derartigen (finanziellen und technischen) Unterstützung würde die EU diese Länder in die Lage versetzen, die Voraussetzungen für den nächsten Schritt zu erfüllen – die Liberalisierung der Visaregelung. Das Europäische Parlament und insbesondere der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten befürworten nachdrücklich die Aufhebung der Visavorschriften für die Bürger der Region, sobald dies technisch möglich ist. Unserer Ansicht nach wäre dies ein eindeutiges Signal, dass die Länder dieser Region zu Europa gehören. Es würde sie dazu ermutigen, entschlossen vorzugehen und die Reformen zu verabschieden, die schließlich eine Vollmitgliedschaft in der Europäischen Union ermöglichen werden.
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Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, die Billigung des Vorschlags der Kommission vorzuschlagen.
VERFAHREN
Titel |
Abkommen zwischen der EG und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2007)0421 - C6-0294/2007 - 2007/0159(CNS) |
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Federführender Ausschuss |
LIBE |
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AFET 24.9.2007 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Erik Meijer 12.9.2007 |
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Prüfung im Ausschuss |
3.10.2007 |
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Datum der Annahme |
3.10.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
23 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Vittorio Agnoletto, Christopher Beazley, Monika Beňová, Michael Gahler, Jas Gawronski, Alfred Gomolka, Richard Howitt, Anna Ibrisagic, Vytautas Landsbergis, Willy Meyer Pleite, Samuli Pohjamo, Libor Rouček, Katrin Saks, Jacek Saryusz-Wolski, Gitte Seeberg, Ari Vatanen, Josef Zieleniec |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Árpád Duka-Zólyomi, Gisela Kallenbach, Erik Meijer, Rihards Pīks, Csaba Sándor Tabajdi, Marcello Vernola |
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VERFAHREN
Titel |
Abkommen zwischen der EG und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Erteilung von Kurzaufenthaltsvisa |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2007)0421 - C6-0294/2007 - 2007/0159(CNS) |
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Datum der Konsultation des EP |
18.9.2007 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
LIBE 24.9.2007 |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AFET 24.9.2007 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Adina-Ioana Vălean 10.9.2007 |
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Prüfung im Ausschuss |
10.9.2007 |
2.10.2007 |
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Datum der Annahme |
9.10.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
24 3 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alexander Alvaro, Philip Bradbourn, Mihael Brejc, Kathalijne Maria Buitenweg, Michael Cashman, Giuseppe Castiglione, Giusto Catania, Jean-Marie Cavada, Elly de Groen-Kouwenhoven, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Roland Gewalt, Lívia Járóka, Ewa Klamt, Claude Moraes, Inger Segelström, Károly Ferenc Szabó, Adina-Ioana Vălean, Manfred Weber, Tatjana Ždanoka |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Simon Busuttil, Charlotte Cederschiöld, Evelyne Gebhardt, Ona Juknevičienė, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Eva-Britt Svensson |
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