BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
15.10.2007 - (KOM(2007)0526 – C6-0286/2007 – 2007/2179(ACI))
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Reimer Böge
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ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
(KOM(2007)0526 – C6-0286/2007 – 2007/2179(ACI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0526 – C6-0286/2007),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 26,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6‑0393/2007),
1. billigt den dieser Entschließung als Anlage beigefügten Beschluss;
2. beauftragt seinen Präsidenten, die Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
3. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union gemäß Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 26,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates vom 11. November 2002 zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union[2],
auf Vorschlag der Kommission[3],
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Europäische Union hat den Solidaritätsfonds der Europäischen Union (nachstehend „Fonds“ genannt) errichtet, um sich mit der Bevölkerung in den von Katastrophen betroffenen Regionen solidarisch zu zeigen.
(2) Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 darf der Fonds bis zur jährlichen Obergrenze von einer Milliarde Euro in Anspruch genommen werden.
(3) In der Verordnung (EG) Nr. 2012/2002 des Rates sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds niedergelegt.
(4) Deutschland und Frankreich haben Anträge auf Unterstützung aus dem Fonds beantragt, weil sie große Schäden infolge eines schweren Sturms bzw. eines tropischen Wirbelsturms erlitten haben -
BESCHLIESSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 wird der Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Anspruch genommen, um einen Betrag in Höhe von 172 195 985 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen bereitstellen zu können.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates
Der Präsident Der Präsident
BEGRÜNDUNG
Die Kommission schlägt die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union zugunsten Deutschlands und Frankreichs (La Réunion) auf der Grundlage von Nummer 26 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vor. Die IIV ermöglicht die Inanspruchnahme dieses Fonds bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 1 Milliarde EUR. Die Kommission hat einen Berichtigungshaushaltsplan (BH Nr. 6) vorgelegt, um spezifische Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2007 einzusetzen, wie dies unter Nummer 26 der IIV vorgesehen ist.
Deutschland und Frankreich haben im Anschluss an Naturkatastrophen, die im Januar bzw. Februar dieses Jahres schwere Schäden angerichtet haben, eine Unterstützung aus dem Fonds beantragt. Die Kommission schlägt vor, den Solidaritätsfonds in Höhe eines Betrags von insgesamt 172 195 985 EUR in Anspruch zu nehmen, der im Rahmen der Rubrik 3b des Finanzrahmens bereitgestellt werden soll.
Der mitberatende Regionalausschuss hat am 3. Oktober beschlossen, keine Stellungnahme zu diesem Vorschlag abzugeben, um den Prozess der Bereitstellung der Mittel nicht zu verzögern.
Der entstandene Schaden und die von der Kommission vorgeschlagene Finanzhilfe lassen sich wie folgt zusammenfassen:
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Direkte Schäden |
Vorgeschlagene Finanzhilfe |
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Deutschland – Orkan Kyrill |
4 687 300 000 |
166 905 985 |
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Frankreich/La Réunion – Wirbelsturm Gamede |
211 600 000 |
5 290 000 |
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insgesamt |
4 898 900 000 |
172 195 985 |
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Der Berichterstatter empfiehlt, den Vorschlag der Kommission zu billigen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
9.10.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
19 0 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Richard James Ashworth, Reimer Böge, Herbert Bösch, Joan Calabuig Rull, Gérard Deprez, Valdis Dombrovskis, Brigitte Douay, Ingeborg Gräßle, Catherine Guy-Quint, Anne E. Jensen, Wiesław Stefan Kuc, Nils Lundgren, Vladimír Maňka, Mario Mauro, Rovana Plumb, Nina Škottová, László Surján, Ralf Walter |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Thijs Berman, Richard Corbett |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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