BERICHT über den Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008

17.10.2007 - (C6‑0287/2007 – 2007/2019(BUD))

und das Berichtigungsschreiben Nr. 1/2008 (13659/2007 – C6‑0341/2007) zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008
Einzelplan III – Kommission
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Kyösti Virrankoski

Verfahren : 2007/2019(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0397/2007

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan III – Kommission (C6‑0287/2007 – 2007/2019(BUD)) und dem Berichtigungsschreiben Nr. 1/2008 (13659/2007 – C6‑0341/2007) zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf den Beschluss 2000/597/EG, Euratom des Rates vom 29. September 2000 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften[1],

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[2],

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 24. April 2007 zur jährlichen Strategieplanung der Kommission für das Haushaltsverfahren 2008[4],

–   in Kenntnis des von der Kommission am 2. Mai 2007 vorgelegten Vorentwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008 (SEK(2007)0500),

–   in Kenntnis des vom Rat am 13. Juli 2007 aufgestellten Entwurfs des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008 (C6‑0287/2007),

–   unter Hinweis auf den Beschluss des Haushaltsausschusses vom 9. Juli 2007 zu dem Mandat für das Konzertierungsverfahren für den Haushaltsplan 2008 vor der ersten Lesung im Rat[5],

–   in Kenntnis des Berichtigungsschreibens Nr. 1/2008 (13659/2007 – C6-0341/2007) zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008,

–   gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses und der Stellungnahmen der anderen beteiligten Ausschüsse (A6‑0397/2007),

Schlüsselthemen – Gesamtbeträge, Vorschlag zur Änderung des MFR, Berichtigungsschreiben Nr. 1

1.   erinnert daran, dass seine politischen Prioritäten für den Haushaltsplan 2008 in der erwähnten Entschließung zur JSP vom 24. April 2007 erläutert wurden, die auf der Strategie aufbauten, die bei der Vorbereitung des Haushaltsplans 2007 und den Verhandlungen, die zur Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 führten, verfolgt wurde; unterstreicht, dass der in dieser Entschließung verfolgte Ansatz des „ergebnisorientierten Haushalts“ auf den Pfeilern einer transparenten Darstellung, klaren Zielsetzungen und einem exakten Vollzug beruhen, so dass die Kommission nicht nur auf der Grundlage bürokratischer Verfahren beurteilt wird, sondern daran gemessen wird, wie sie politisch vereinbarte Ziele konkret umsetzt; wird bei seinen weiteren Arbeiten zum Haushaltsplan 2008 weiter nachdrücklich auf diesen Faktoren bestehen;

2.   bedauert hinsichtlich der Gesamtbeträge, dass der Rat die Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsentwurf (HE) 2008 gegenüber dem Haushaltsvorentwurf (HVE) um 717 Millionen Euro gekürzt hat, so dass die Mittel für Verpflichtungen auf 128 401 Millionen Euro verringert wurden; widerspricht den vom Rat im HE vorgenommenen Kürzungen an den Gesamtmitteln für Zahlungen um 2 123 Millionen Euro auf nunmehr insgesamt 119 410 Millionen Euro, was 0,95 % des BNE der EU entspricht, womit eine Marge von über 10 Milliarden Euro unterhalb der im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für 2008 vereinbarten Obergrenze für die Zahlungen verbleibt;

3.   steht hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen insbesondere den Kürzungen kritisch gegenüber, die der Rat an den Mitteln für Programme mit mehrjährigem Finanzrahmen vorgenommen hat, die erst vor kurzem in der Mitentscheidung mit dem Europäischen Parlament ausgehandelt und vereinbart worden waren; schlägt in seiner ersten Lesung zum Haushaltsplan 2008 vor, diese Kürzungen wieder rückgängig zu machen und hält es für notwendig, für bestimmte politische Prioritäten die Mittel für Verpflichtungen in einer Reihe von Haushaltslinien aufzustocken, was ein Gesamtniveau von xxx xxx Millionen Euro zur Folge hat;

4.   hält hinsichtlich der Zahlungsermächtigungen 0,95 % des BNE der EU angesichts der politischen Herausforderungen, vor denen die EU steht, für einen unzureichenden Prozentsatz; zeigt sich erstaunt darüber, dass der Rat vorgeschlagen hat, die Zahlungen in den Teilrubriken 1a und 1b für Programme, die im Rahmen der Lissabon-Strategie zur Verbesserung von Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenhalt in Europa – eine langjährige Priorität von Rat und Parlament – als vorrangige Aufgaben festgelegt wurden, um über 1 Milliarde kürzen will; schlägt daher vor, das Gesamtniveau der Zahlungen auf 0,99 % des BNE der EU anzuheben; hat in Einklang mit dem Nachdruck, der in der Strategie des „ergebnisorientierten Haushalts“ auf einen exakten Vollzug gelegt wird, diese Mittelaufstockungen auf die Prioritäten von Lissabon und die Programme konzentriert, die ein anhaltend hohes Maß an noch abzuwickelnden Verpflichtungen („reste à liquider“ (RAL)) aufweisen;

5.   begrüßt den Vorschlag der Kommission vom 19. September 2007, in dem eine Änderung des MFR gefordert wird, um für den Zeitraum 2007-2013 eine angemessene Finanzierung für Galileo und das Europäische Technologieinstitut (ETI) sicherzustellen; verweist auf seine Entschließung vom 20. Juni 2007[6], in der es sich für eine Gemeinschaftsfinanzierung für Galileo ausgesprochen hat; vertritt die Ansicht, dass die Mittel für das ETI unter dem Politikbereich “08 Forschung” veranschlagt werden sollten, wobei für die Führungsstruktur eine Haushaltslinie („Europäisches Technologieinstitut – Führungsstruktur”) in Rubrik 5 (Verwaltung) geschaffen und für die Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) eine eigene Linie („Europäisches Technologieinstitut – Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC)”) vorgesehen werden sollte; erinnert daran, dass die Mittel für Galileo und für das ETI in die Reserve eingestellt wurden, vom Rat im HE jedoch nicht gekürzt wurden; hat für Galileo und das ETI in seiner ersten Lesung Abänderungsentwürfe vorgeschlagen, so dass der endgültige Mittelansatz des Haushaltsplans 2008 davon abhängt, dass eine Einigung über die vorgeschlagene Änderung des MFR erzielt wird;

6.   unterstützt das von der Kommission am 17. September 2007 angenommene Berichtigungsschreiben zum Vorentwurf des Haushaltsplans für 2008, insbesondere betreffend die vorgeschlagenen Erhöhungen der Verpflichtungsermächtigungen für den Kosovo (120 Millionen Euro) und für Palästina (142 Millionen Euro) um insgesamt 262 Millionen Euro gegenüber den Beträgen des HVE; stellt fest, dass der Rat ferner im HE eine Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen für den Kosovo und Palästina auf insgesamt 260 Millionen Euro vorgeschlagen hat; vertritt die Ansicht, dass die Kommission und der Rat die Strategie für die vorgeschlagenen Mittelaufstockungen und die Aufteilung der Mittel für den Kosovo zwischen der Ausgabenrubrik EG und der Ausgabenrubrik GASP vor der zweiten Lesung des Parlaments zum Haushaltsplan 2008 genau erläutern sollten;

7.   nimmt die Mitteilung der Kommission vom 12. September 2007 „Den Haushalt reformieren, Europa verändern“ (SEK(2007)1188) zur Kenntnis; betont, dass der ständige Berichterstatter für den MFR 2007-2013 bereits ein Dokument dazu vorbereitet hat und dem Parlament für seine weiteren Überlegungen Orientierungen an die Hand geben und weiter an den künftigen Haushaltsvereinbarungen der EU arbeiten wird;

Konkrete Umsetzung eines ergebnisorientierten Haushalts – Aufbauen auf der Konzertierung der ersten Lesung

8.   begrüßt die in der Anlage zu dieser Entschließung enthaltenen fünf gemeinsamen Erklärungen, die das Europäische Parlament und der Rat in der Konzertierung der ersten Lesung zum Haushaltsplan 2008 am 13. Juli 2007 vereinbart haben; hat die politische Bedeutung dieser Erklärungen gestärkt, indem sie bei der Vorbereitung der Abänderungsentwürfe zum Haushaltsentwurf im Einklang mit der Strategie des „ergebnisorientierten Haushalts“ berücksichtigt wurden;

9.   erwartet in Einklang mit der zusammen mit dem Rat am 13. Juli 2007 vereinbarten gemeinsamen Erklärung eine raschere Genehmigung der operativen Programme der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds sowie zur Entwicklung des ländlichen Raums durch die Kommission, so dass die operationellen Mittel ausgegeben werden können; fordert von der Kommission rasche Fortschritte in diesem Bereich; stellt zur Beschleunigung der Fortschritte bestimmte Verwaltungsmittel für die Kommission in die Reserve ein; unterstreicht, dass keine operationellen Mittel in die Reserve eingestellt werden; wird die Mittel für Verwaltungskosten im Zuge einer verbesserten Genehmigungsrate für operative Programme aus der Reserve freigeben;

10. hat im Bereich Personaleinstellung und Personalumschichtung 49 Millionen Euro in die Reserve eingestellt, bis die Kommission sich verpflichtet, bis spätestens 30. April 2008 eine Untersuchung über die Umsetzung des maßnahmenbezogenen Managements durchzuführen und der Haushaltsbehörde dabei folgende Informationen zu liefern:

· Wie können die verschiedenen Komponenten des SPP/ABM-Zyklus (JSP, Legislativ- und Arbeitsprogramm der Kommission, JMP …) besser miteinander verbunden werden?

· Wie kann die Verbindung des SPP/ABM-Zyklus mit anderen Zyklen (Humanressourcen, Risikomanagement, Evaluierung usw.) verbessert werden, möglicherweise mit Hilfe eines integrierten IT-Systems?

· Mitteilung einer Liste klarer, vorher festgelegter Leistungsindikatoren, die während des gesamten Zyklus verwendet werden sollen, um das Leistungsmanagement zu verbessern;

sowie

      die Zusage der Kommission, bis zum 30. April 2008 einen Folgebericht zu ihrem Bericht über „Planung und Optimierung der Humanressourcen der Kommission im Dienste der Prioritäten der EU“ vorzulegen, in dem insbesondere eine detaillierte Aufschlüsselung des Personalbestands nach Laufbahngruppen und Generaldirektionen sowie die für die nächsten Jahre erwartete Entwicklung dargelegt wird;

eine Mitteilung der Kommission über die derzeitige Lage und den Stand der Dinge betreffend die Umsetzung von Nummer 44 der IIV vom 17. Mai 2006;

11. besteht im Bereich der zweckgebundenen Einnahmen auf einer Verbesserung der Transparenz; schlägt Änderungen an dem Instrument der zweckgebundener Einnahmen für die dezentralen Gemeinschaftseinrichtungen vor, damit die zweckgebundenen Einnahmen besser auf spezielle Agenturen abgestimmt werden; äußert sich besorgt darüber, dass die Verwendung zweckgebundener Einnahmen innerhalb des Umstrukturierungsfonds für den Zuckersektor de facto zur Bildung eines „Haushaltsplans innerhalb des Haushaltsplans“ geführt hat, der schwer mit dem in der Haushaltsordnung festgeschriebenen Grundsatz der Gesamtdeckung zu vereinbaren ist; steht einer Änderung der Haushaltsordnung hinsichtlich der zweckgebundenen Einnahmen offen gegenüber;

12. setzt bei den dezentralen Gemeinschaftseinrichtungen mit Ausnahme von FRONTEX, wofür eine Mittelaufstockung von 30 Millionen Euro in Titel 3 beschlossen wurde, die Mittel des HVE wieder ein; begrüßt die Fortschritte, die die zuletzt geschaffenen Agenturen hinsichtlich der wirksamen und effizienten Ausdehnung ihrer Tätigkeiten erzielt haben; fordert künftig größere Klarheit hinsichtlich der Arbeitsprogramme und des mittelfristigen Personalbedarfs;

13. erinnert in Zusammenhang mit den Exekutivagenturen an die im „Verhaltenskodex für die Einsetzung einer Exekutivagentur“ erwähnten Verpflichtungen der Kommission[7]; vertritt die Ansicht, dass die Exekutivagenturen weder jetzt noch in der Zukunft zu einer Erhöhung des Anteils der Verwaltungskosten führen dürfen; unterstreicht, dass alle Vorschläge für die Schaffung neuer Exekutivagenturen sowie bei der Erweiterung bestehender Exekutivagenturen auf einer umfassenden Kosten-Nutzen-Analyse beruhen müssen und dass in dem Vorschlag klare Vorgaben für die Rechnungslegungspflicht und die Verantwortlichkeit gemacht werden müssen;

14. begrüßt, dass mit den im Rahmen des HVE 2008 vorgelegten „Activity Statements“ ein stärkerer Schwerpunkt auf Zielsetzungen und Ergebnisindikatoren anstatt auf langatmige Beschreibungen von Verwaltungsprozessen gelegt wurde; stellt jedoch fest, dass sich die Qualität der „Activity Statements“ zwischen den einzelnen Generaldirektionen der Kommission beträchtlich unterscheidet; erwartet in den nächsten Jahren weitere Verbesserungen;

15. vertritt die Ansicht, dass Leistungsindikatoren nunmehr von der Kommission als integraler Bestandteil der Ex-ante-Haushaltsplanung herangezogen werden, fordert jedoch, dass Leistungsindikatoren auch eine größere Rolle bei der Ex-post-Evaluierung der Leistungen spielen sollten; vertritt die Ansicht, dass die in den „Activity Statements“ enthaltenen Daten besser in die jährlichen Tätigkeitsberichte der einzelnen Generaldirektionen integriert werden sollten; vertritt die Auffassung, dass die Haushaltsbehörde dadurch besser überwachen könnte, in welchem Umfang angeforderte zusätzliche Ressourcen zu konkreten Ergebnissen und nicht nur zum Entstehen zusätzlicher Bürokratie führen;

16. begrüßt das von seinem Haushaltsausschuss 2007 durchgeführte Verfahren der Überwachungsgruppen; hofft, dass dieses Verfahren weiter zu einer besseren Haushaltsüberwachung im Laufe des Jahres 2007 beitragen kann; unterstützt weiterhin das „Budget Forecast Alert System (BFA)“ (Haushaltsvorausschätzungs-Warnsystem) als Beitrag zur Verbesserung des Haushaltsvollzugs; fordert, dass das zweite Dokument zum BFA-System im September und nicht erst im Oktober 2008 vorgelegt wird, so dass das Parlament dieses Dokument bei der Vorbereitung seiner ersten Lesung zum Haushaltsentwurf 2009 berücksichtigen kann;

17. erinnert daran, dass sich die Mitgliedstaaten gemäß Artikel 53c der Haushaltsordnung und Nummer 44 der IIV vom 17. Mai 2006 – womit eine wirksame und integrierte interne Kontrolle der Gemeinschaftsmittel und nationale Verwaltungserklärungen als Endziel sichergestellt werden sollen – verpflichtet haben, „auf der jeweils maßgeblichen nationalen Ebene eine jährliche Zusammenfassung der Kontrollen und Erklärungen zu erstellen“; stellt fest, dass nach den von der Kommission eingegangenen Informationen bisher nur eine begrenzte Zahl von Mitgliedstaaten den Bestimmungen der IIV nachgekommen ist; bedauert, dass keiner der vom Europäischen Parlament in seinen Entschließungen zur Entlastung für 2003, 2004 und 2005 gemachten konkreten Vorschläge zu den nationalen (Verwaltungs-) Erklärungen in die Prüfstrategie der Kommission aufgenommen wurde, und fordert die Kommission auf, das Parlament auf dem Laufenden zu halten; erinnert die Mitgliedstaaten an ihre Verpflichtung, sich an die Bestimmungen der geänderten Haushaltsordnung zu halten, der sie erst vor kurzem zugestimmt haben; bekräftigt erneut, dass die Mitgliedstaaten darüber hinaus verpflichtet sind, die in Nummer 44 der IIV erwähnten Bedingungen zu erfüllen und auch gemäß Artikel 274 EGV verpflichtet sind, im Sinne der Grundsätze einer wirtschaftlichen Haushaltsführung umfassend mit der Kommission zusammenzuarbeiten;

18. bekräftigt die Bedeutung eines besseren Haushaltsvollzugs in Einklang mit der bei der Haushaltskonzertierung im November 2006 angenommenen Erklärung; fordert die Kommission auf, Informationen über die bereits ergriffenen bzw. noch geplanten Maßnahmen zur Umsetzung dieser Erklärung vorzulegen; erinnert daran, dass diese Informationen regelmäßig in den Trilog-Sitzungen vorgelegt werden sollten;

19. fordert die Kommission nachdrücklich auf, Verordnung des Rates Nr. 1/1958 vom 15. April 1958 zur Regelung der Sprachenfrage für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft vollständig anzuwenden und weist finanzielle Begründungen für Abweichungen als nicht stichhaltig zurück, da diese im Rahmen des Haushaltsverfahrens nicht angebracht wurden;

Spezifische Themenbereiche – Hauptaspekte nach Haushaltslinie, Pilotprojekte, vorbereitende Maßnahmen

20. lehnt die vom Rat in seiner ersten Lesung an den Mitteln für Verpflichtungen und für Zahlungen der Teilrubrik 1a „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“ vorgenommenen Kürzungen ab, insbesondere bei den im Rahmen der Mitentscheidung zusammen mit dem Parlament vor kurzem beschlossenen mehrjährigen Programmen, mit denen die Lissabon-Strategie konkret umgesetzt werden soll; macht diese Kürzungen wieder rückgängig und schlägt Mittelaufstockungen in einer Reihe von Linien vor, die für das Parlament politische Priorität genießen; schlägt im Rahmen seiner Vorrechte im Haushaltsbereich eine Reihe von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen vor; unterstreicht die Bedeutung der Verringerung der Stigmatisierung von Unternehmensinsolvenzen im Rahmen des Programms Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP);

21. bedauert die vom Rat in erster Lesung vorgenommenen Kürzungen bei den Mitteln für Zahlungen in der Teilrubrik 1b „Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung“; macht diese Kürzungen wieder rückgängig und schlägt bei Linien, in denen die noch abzuwickelnden Mittelbindungen in den letzten Jahren beständig hoch waren, eine Erhöhung der Mittel für Zahlungen um insgesamt x xxx Millionen Euro vor; fordert eine Straffung der Verwaltungsverfahren, um die Durchführung operativer Programme für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds zu verbessern, auch hinsichtlich der qualitativen Aspekte, bei denen sich die Union am stärksten auf das Leben der Bürger auswirkt;

22. begrüßt die von der Kommission und der Europäischen Investitionsbank (EIB) vorgelegten Dokumentationen und Erklärungen zur Fazilität für Finanzierungen auf Risikoteilungsbasis (RSFF); vertritt die Ansicht, dass die Mittel dieser Linien aus der Reserve freigegeben werden können; fordert jedoch, darüber unterrichtet zu werden, und verlangt, dass ihm die einschlägigen Dokumente übermittelt werden, wenn die Leitlinien für die zweite Komponente des Programms Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, die Risikokapitalinstrumente, angenommen wurden, und fordert, über den Ausgang der Verhandlungen zwischen der EIB und der Kommission über die Zusammenarbeit beim Kreditgarantieinstrument für TEN-Verkehrsprojekte informiert zu werden;

23. lehnt die wahllosen Kürzungen ab, die der Rat bei zahlreichen Linien der Rubrik 2 „Schutz der natürlichen Ressourcen“ vorgeschlagen hat; setzt die Mittel des HVE für viele dieser Linien wieder ein, stellt jedoch fest, dass der Rat bei den Linien, die obligatorische Ausgaben betreffen, das letzte Wort haben wird; fordert eine deutlichere Darstellung der Zahlen für marktbezogene Maßnahmen und Direktbeihilfen in künftigen Haushaltsverfahren; ist besorgt darüber, dass die Annahme der operativen Programme im GAP-Sektor ländliche Entwicklung, einer langjährigen Priorität des Parlaments, zu lange dauert; erwartet diesbezüglich rasche Verbesserungen;

24. unterstreicht, dass das Verfahren zur Aufstellung spezieller nationaler Programme zur Wiederaufnahme von Ackerbau und Viehzucht in von Bränden und anderen Arten von Naturkatastrophen heimgesuchten Gebieten beschleunigt werden muss; betont, dass diese Programme aus dem EAFRD (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) durch interne Mittelübertragungen oder Subventionen innerhalb eines Mitgliedstaates finanziert werden sollten;

25. stellt die Mittel für den Rückkehrerfonds in Teilrubrik 3a „Freiheit, Sicherheit und Recht“ bis zur Verabschiedung der Rechtsgrundlage in die Reserve ein; stellt weitere Mittel in die Reserve ein, bis dem Parlament bessere Informationen über die Verbrechensbekämpfung geliefert werden; unterstreicht die Bedeutung der Arbeit der Agentur Frontex; vertritt die Ansicht, dass die Agentur FRONTEX eine effizientere Rolle bei der Stärkung der Außengrenzen der EU spielen muss, indem sie insbesondere den Mitgliedstaaten einen Teil der derzeitigen Lasten in Zusammenhang mit der illegalen Einwanderung abnimmt; fordert die Agentur auf, seinem zuständigen Ausschuss regelmäßig Bericht über den Stand der Dinge sowie über die geplanten Maßnahmen zu erstatten; legt den Mitgliedstaaten nahe, ihre Zusagen einzuhalten und die Agentur bei ihrer Arbeit zu unterstützen, damit sie ihre Aufgaben wirksamer erfüllen kann;

26. bedauert die vom Rat in der Teilrubrik 3b „Unionsbürgerschaft“ vorgenommenen Kürzungen, die Programme wie Kultur 2007, Media 2007 und Jugend in Aktion betreffen würden; setzt die Mittel des HVE wieder ein und schlägt die Bereitstellung von Mitteln für eine Reihe neuer und laufender Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen in diesem Zusammenhang vor; macht darauf aufmerksam, dass die Mittel für die Informations- und Präventionskampagne HELP mit dem Haushalt 2008 auslaufen und erwartet, dass die Kommission eine Follow-up-Initiative vorlegt; tritt darüber hinaus innerhalb des Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz für die Bereitstellung einer ergänzenden Kapazität in Form einer Bereitschaftstruppe zur Bewältigung von Naturkatastrophen und durch Menschen verursachten Katastrophen sowie bei Terrorakten oder ökologischen Unfällen ein;

27. fordert die Kommission auf, Investitionen in Infrastruktur zur Verbesserung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge auch wiederholt zu fördern;

28. ist bestrebt, weniger gut vertretenen Gruppen in der Zivilgesellschaft mehr Gehör zu verschaffen, indem alle Formen von Diskriminierung bekämpft und die Rechte von Frauen, Kindern, Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen gestärkt werden;

29. fordert die Kommission auf, die für die Information veranschlagten Mittel zur Bereitstellung mannigfaltiger Informationen zu verwenden, die unter anderem den öffentlichen Informationsbedarf parlamentarischer Minderheiten decken;

30. unterstützt die in Rubrik 4 „Die EU als globaler Partner“ im Berichtigungsschreiben der Kommission zum HVE vom 17. September 2007 vorgeschlagenen Mittelaufstockungen, auch für Kosovo und Palästina; schlägt die Bereitstellung von zusätzlich jeweils 10 Millionen Euro für Kosovo (Haushaltslinie 22 02 02) und für Palästina (Haushaltslinie 19 08 01 02) sowie weitere Mittelaufstockungen für seine Prioritäten bis zur Höhe der Obergrenze des MFR sowie die Wiedereinsetzung der Mittel des HVE für die Soforthilfereserve vor; kürzt die Ausgaben für die GASP um 40 Millionen Euro auf das Niveau des Haushaltsplans 2007; fordert die Inanspruchnahme des Flexibilitätsinstruments in einem Gesamtumfang von 87 Millionen Euro für Ausgaben für die GASP und weitere Prioritäten, einschließlich Kosovo und Palästina; vertritt die Ansicht, dass dies die chronische Unterfinanzierung von Rubrik 4 im MFR 2007 bis 2013 deutlich macht;

31. erinnert den Rat daran, dass die regelmäßigen gemeinsamen Ausschusssitzungen zur GASP einen tatsächlichen politischen Dialog im Vorfeld der Entscheidungen fördern sollten, anstatt lediglich dazu zu dienen, das Parlament nachträglich zu informieren;

32. vertritt die Ansicht, dass die EU ihre verschiedenen lobenswerten Initiativen zur Bekämpfung und Beseitigung armutsbedingter Krankheiten in den Nachbarländern und den Entwicklungsländern besser koordinieren sollte; schlägt vor, angemessene Haushaltsmittel bereitzustellen, damit diese Länder mit den notwendigen technischen Hilfsinstrumenten versorgt werden können; hat beschlossen, eine eigene Linie für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria zu schaffen, um die Transparenz zu verbessern und für die notwendige Finanzierung des Globalen Fonds und der anderen Prioritäten im Gesundheitsbereich zu sorgen;

33. vertritt die Ansicht, dass in Rubrik 5 „Verwaltung“ klare Leitlinien für Verantwortung und Rechenschaftspflicht wesentlicher Bestandteil der Fortsetzung des Prozesses der Modernisierung der EU-Verwaltung sind; erinnert daran, dass klare politische Ziele und die individuelle Verantwortlichkeit für die Durchführung der Ziele anhand von Indikatoren, die bei der Bekanntgabe der Daten festgelegt werden, die aus den verschiedenen von seinem Haushaltsausschuss diesbezüglich verlangten Untersuchungen hervorgehen, die Richtung für künftige Reformen des Systems vorgeben sollten;

34. bedauert in diesem Zusammenhang die dem System der Auswahlverfahren innewohnenden Unzulänglichkeiten, weil „erfolgreiche Absolventen“ möglicherweise jahrelang auf Reservelisten verharren müssen, ohne die Garantie zu haben, dass ihnen eine Stelle angeboten wird; vertritt die Ansicht, dass ein Festhalten an diesem Modus zu einem Herabsinken des durchschnittlichen Leistungsstandards neuer EU-Beamter beitragen würde, da die besten Bewerber sich nach Beschäftigungsmöglichkeiten in dynamischeren Sektoren der EU-Wirtschaft umsehen werden; fordert eine feste Zusage der Kommission, sich im Rahmen der Folgemaßnahmen zum Dienststellen-Screening erneut mit dieser Frage zu befassen und weitere Informationen mit einer genaueren Aufschlüsselung des Personalbestands nach Laufbahngruppen und Generaldirektionen sowie mit der für die nächsten Jahre erwarteten Entwicklung vorzulegen;

35. fordert die Kommission auf, die Beschäftigung von Auszubildenden bei der Vergabe von Beschaffungs- oder Dienstleistungsverträgen an externe Unternehmen als ein Vergabekriterium zu berücksichtigen;

36. setzt in Rubrik 5 die Mittel des HVE bei den Linien und Stellenplänen wieder ein, bei denen der Rat Kürzungen vorgenommen hat; stellt 49 Millionen Euro bis zur Vorlage der oben genannten Daten und Untersuchungen in die Reserve ein; möchte den konstruktiven interinstitutionellen Dialog über die Anstrengungen zur Verbesserung der Verwaltungsverfahren in den EU-Organen aufrechterhalten und ausbauen; unterstreicht die Bedeutung einer angemessenen Zahl von Neueinstellungen aus den Mitgliedstaaten der „EU 12“; vertritt die Auffassung, dass im Zuge der Erweiterungen beratungs- und entscheidungsrelevante Dokumente wie z.B. Folgeabschätzungen in allen notwendigen Sprachen zur Verfügung gestellt werden, da diese Dokumente Instrumente der besseren Rechtsetzung darstellen; erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Haushaltsausschuss durch zwei Studien mit einer Analyse der Ziele der Verwaltungsreform der Kommission begonnen hat, die sich insbesondere auf die Einführung des ABB/ABM (Activity based budgeting- maßnahmenbezogene Budgetierung/Activity based management- maßnahmenbezogenes Management), die Einführung der jährlichen Strategieplanung bzw. die Mittelzuweisung für die damit verbundenen Verwaltungsausgaben erstreckt;

37. fordert die Kommission auf, im Anschluss an ihren Bericht über die Planung und den optimalen Einsatz von Humanressourcen einen Bericht über Zielvorgaben für die Personalpolitik in anderen internationalen Organisationen vorzulegen; fordert die Kommission ferner auf, Leitlinien vorzulegen, mit denen die Finanzierung öffentlicher Infrastrukturen im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften erleichtert wird;

38. beschließt in Zusammenhang mit den Pilotprojekten eine Reihe innovativer Projekte, mit denen auf die derzeitigen politischen Herausforderungen in der EU reagiert wird;

39. beschließt in Verbindung mit den vorbereitenden Maßnahmen eine Reihe von Initiativen, die künftigen Maßnahmen den Weg bereiten sollten, mit denen die Fähigkeit der Europäischen Union gestärkt wird, sich mit den tatsächlichen Anliegen ihrer Bürger zu befassen;

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40. nimmt die von den Fachausschüssen angenommenen Stellungnahmen zur Kenntnis, die im Bericht A6-xxxx/2007 enthalten sind;

41. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung und ihre Anhänge mit den entsprechenden Abänderungen und Änderungsvorschlägen zu Einzelplan III des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans dem Rat und der Kommission sowie den anderen betroffenen Organen und den betroffenen Institutionen zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 253 vom 7.10.2000, S. 42.
  • [2]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).
  • [3]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [4]  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0131.
  • [5]  PE 391.970.
  • [6]  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0272.
  • [7]  Von der Kommission in ihrem Schreiben vom 20. April 2004 vereinbarter „Verhaltenskodex für die Einsetzung einer Exekutivagentur“ (Anlage zur Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2004 zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2004 (ABl. C 104 E vom 30.4.2004, S. 951)).

ANHANG

In der Konzertierungssitzung vom 13. Juli 2007 vereinbarte Gemeinsame Erklärungen

1.      Programme der Struktur und des Kohäsionsfonds sowie Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2007-2013

„Das Europäische Parlament und der Rat halten es für außerordentlich wichtig, dass die Kommission die operativen Programme und Projekte, welche die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den neuen Programmen der Struktur- und des Kohäsionsfonds für den Zeitraum 2007–2013 sowie mit den Programmen, die im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums gefördert werden, vorgelegt haben, rasch genehmigt.

Damit die während des Beginns des Programmplanungszeitraums 2000–2006 gemachten Erfahrungen sich nicht wiederholen, werden das Europäische Parlament und der Rat den Genehmigungsprozess bei den operativen Programmen und Projekten mit Blick auf größere Effizienz und eine gute Verwaltung genau und regelmäßig überwachen. Die Kommission wird ersucht, zu diesem Zweck während des Haushaltsverfahrens weiterhin regelmäßig spezifische „Überwachungsinstrumente“, einschließlich eines Flussdiagramms, bereitzustellen.“

2.      Besetzung von Stellen im Zusammenhang mit den Erweiterungen von 2004 und 2007

Das Europäische Parlament und der Rat nehmen mit Besorgnis Kenntnis von der niedrigen Quote besetzter Planstellen im mittleren Management, von der recht hohen Zahl von Dauerplanstellen, die von Bediensteten auf Zeit besetzt sind, sowie von der nicht ausreichenden Zahl entsprechender Auswahlverfahren.

Das Europäische Parlament und der Rat weisen nachdrücklich darauf hin, dass die Organe und insbesondere EPSO alles in ihren Kräften Stehende tun müssen, damit die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden, um diesbezüglich Abhilfe zu schaffen und das gesamte Verfahren zur Besetzung der von der Haushaltsbehörde genehmigten Planstellen mit Beamten zu beschleunigen. Dies sollte im Einklang mit den Kriterien in Artikel 27 des Statuts erfolgen, und es sollte so bald wie möglich eine nach geografischen Gesichtspunkten weitestgehend verhältnismäßige Verteilung erreicht werden.

Das Europäische Parlament und der Rat beabsichtigen, den laufenden Prozess der Besetzung dieser Stellen weiterhin genau zu beobachten. Zu diesem Zweck fordern sie alle Organe und EPSO auf, der Haushaltsbehörde zweimal jährlich Informationen über den Sachstand in Bezug auf Einstellungen im Zusammenhang mit den Erweiterungen von 2004 und 2007 vorzulegen.

Das Europäische Parlament und der Rat ersuchen die Generalsekretäre der Organe, einen Bericht über die erzielten Fortschritte vorzulegen, und zwar

–    hinsichtlich der Besetzung der in den Haushaltsplänen für 2004–2007 bewilligten Stellen bis Ende Januar 2008;

–    hinsichtlich der Besetzung der im Haushaltsplan 2008 bewilligten Stellen bis 15. Juni 2008 und bis 31. Oktober 2008.“

3.      Zweckgebundene Einnahmen

„Das Europäische Parlament und der Rat vertreten die Ansicht, dass die Steigerung der Transparenz im Haushaltsbereich zu einer Verwendung der EU-Mittel nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit gehört.

In diesem Zusammenhang ersuchen sie die Kommission und die anderen Organe, zusammen mit dem Haushaltsplanvorentwurf zweckdienliche, aktuelle und detaillierte Unterlagen über zweckgebundene Einnahmen vorzulegen, die die tatsächliche Ausführung und so weit wie möglich die Veranschlagungen zum Gegenstand haben. Die Kommission wird geeignete Angaben zu den zweckgebundenen Einnahmen in Zusammenhang mit allen Übertragungen und – soweit verfügbar – mit allen Mittelübertragungen vorlegen; dies wird Änderungen des Formats und des Inhalts der derzeitigen Unterlagen mit sich bringen und wird nicht den von der Haushaltsbehörde zu treffenden Entscheidungen vorgreifen.

Sie messen der Überwachung der zweckgebundenen Einnahmen, insbesondere derjenigen, die die Gemeinschaftsagenturen betreffen, große Bedeutung bei, und ersuchen die Kommission, regelmäßig über ihre Ausführung Bericht zu erstatten, und zwar insbesondere vor der ersten Lesung des Haushaltsplans auf der Grundlage eines spezifischen Dokuments. Sie ersuchen die Kommission, geeignete Vorschläge vorzulegen, die eine wirksame Überwachung und Kontrolle der zweckgebundenen Einnahmen im Kontext der bevorstehenden Überarbeitung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2343/2002 betreffend die Rahmenfinanzregelung für Einrichtungen ermöglichen.

Die Kommission wird ersucht, spätestens zu Beginn des nächsten Haushaltsverfahrens über die vorgenommenen Verbesserungen Bericht zu erstatten. Das Europäische Parlament und der Rat werden die Verwaltung der zweckgebundenen Einnahmen in Erwartung rascher Verbesserungen in diesem Bereich weiterhin aufmerksam beobachten.“

4.      Dezentrale Einrichtungen

„Was die Schaffung einer Einrichtung oder die Änderung des Aufgabenbereichs einer Einrichtung nach Artikel 185 der Finanzordnung betrifft, so ersuchen die beiden Teile der Haushaltsbehörde die Kommission, sie rechtzeitig über das laufende Rechtsetzungsverfahren zu unterrichten, damit sie in die Lage versetzt werden, ihre Rechte nach Artikel 47 der IIV wahrzunehmen.

Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission fordern mehr Transparenz in Bezug auf die dezentralen Einrichtungen, um deren Entwicklung besser überwachen zu können. Die Kommission wird für jede Rubrik die Ausgaben für die Einrichtungen aufführen, einschließlich der Kostenentwicklung für den Zeitraum 2007-2013.

Sie erinnern an ihre gemeinsame Erklärung zu den Gemeinschaftsagenturen vom 18. April 2007, insbesondere an Nummer 4, und fordern die Kommission auf, eine Liste derjenigen Einrichtungen, die sie bewerten wird, einzureichen – einschließlich eines detaillierten Zeitplans für dieses Verfahren und einer detaillierten Erläuterung der Kriterien, anhand deren diese Einrichtungen ausgewählt wurden – und die jeweiligen Ergebnisse alljährlich spätestens beim Oktober-Trilog vorzulegen.

Damit die Haushaltsbehörde ein klares und umfassendes Bild der bereits erfolgten Bewertungen erhält, sollte die Kommission eine Liste der bereits bewerteten Einrichtungen sowie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Erkenntnisse unterbreiten, zu denen diese Analysen geführt haben.

Sie erinnern außerdem daran, dass die Kommission im Rahmen der obigen gemeinsamen Erklärung vom 18. April 2007 aufgefordert wurde, jährlich zusammen mit dem Vorentwurf des Haushaltsplans ein Arbeitsdokument über alle Gemeinschaftsagenturen vorzulegen.

Um dies zu erreichen, werden die dezentralen Einrichtungen aufgefordert, zusammen mit ihren Entwürfen der Voranschläge für das kommende Haushaltsjahr jährlich detaillierte Informationen vorzulegen. Hierin einzuschließen sind eine aktuelle Fassung ihres Personalentwicklungsplans mit Angaben über die Zahl der unter die Stellenpläne fallenden ständigen und auf Zeit beschäftigten Bediensteten und der externen Mitarbeiter (Vertragsbedienstete) für die Jahre n-1, n und n+1, das Arbeitsprogramm der Einrichtung sowie Informationen über den Inhalt ihrer Haushaltspläne mit einer genauen Beschreibung der Titel 1 und 2.

Ferner stellen sie Voranschläge und Indikatoren wie Mieten oder den geschätzten Wert von Gebäuden, das Personalstatut sowie Angaben zu den Vorrechten, die den Einrichtungen von den gastgebenden Mitgliedstaaten eingeräumt werden, zur Verfügung Darüber hinaus sollten die Einrichtungen bis spätestens Ende März jedes Jahres n einen Voranschlag der später im Jahr n an den Gemeinschaftshaushalt zurückzuzahlenden Betriebsüberschüsse aus dem Jahr n-1 vorlegen, um die bereits für das Jahr n-2 vorliegenden Angaben dieser Art zu vervollständigen.

Das Europäische Parlament und der Rat ersuchen die Kommission, alle oben genannten Informationen rechtzeitig für den jeweiligen Haushaltsvorentwurf zu sammeln und die für dieses Jahr fehlenden Informationen einzuholen.“

5.      Exekutivagenturen

„Das Europäische Parlament und der Rat begrüßen alle Bemühungen zur Verbesserung der Effizienz der Methoden, die die Europäische Kommission zur Durchführung der Politiken und Programme der EU einsetzt.

Die Einrichtung von Exekutivagenturen kann zu dieser Effizienz beitragen, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass dabei der Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung und der umfassenden Transparenz beachtet wird. Das bedeutet, dass diese Agenturen weder jetzt noch in Zukunft eine Erhöhung des Verwaltungskostenanteils verursachen dürfen. Das Prinzip der Nicht-Neubesetzung von Planstellen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 als Folge einer solchen Neuverteilung von Aufgaben muss daher streng befolgt werden. Jedem Vorschlag für die Einrichtung einer neuen Exekutivagentur sollte eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse zugrunde liegen. Der Vorschlag sollte klare Aussagen zu der Rechenschaftspflicht und den Verantwortlichkeiten enthalten.

Die Haushaltsbehörde muss über alle erforderlichen Informationen verfügen, damit sie die Umsetzung dieses Prinzips jetzt und in Zukunft genau beobachten kann. Die Informationen im Finanzbogen für die jeweilige Exekutivagentur sollten daher Folgendes umfassen:

a)   für den Betrieb der Exekutivagentur erforderliche Haushaltsmittel und Personalressourcen mit Aufschlüsselung der Personalausgaben (ständiges und auf Zeit beschäftigtes Personal sowie Vertragsbedienstete) und sonstigen Verwaltungsausgaben;

b)   geplante Abstellung von Kommissionsbediensten zur Exekutivagentur;

c)   Verwaltungsressourcen, die durch die Übertragung von Aufgaben von den Kommissionsdienststellen auf die Exekutivagentur frei werden, und Neuzuteilung der Humanressourcen, insbesondere Anzahl der Bediensteten (einschließlich externe Bedienstete), denen die einzelnen einschlägigen Aufgaben innerhalb der Kommission zugewiesen sind, Anzahl dieser Bediensteten, die an eine vorgeschlagene neue Einrichtung oder an eine erweiterte Einrichtung zu übertragen sind, Anzahl der infolgedessen nicht neu zu besetzenden Planstellen der Kommission und Anzahl der Bediensteten der Kommission, denen andere Aufgaben zugewiesen werden sollen;

d)   anschließende Neuverteilung der Aufgaben im Rahmen des Stellenplans der Kommission;

e)   Vorteile der Übertragung von Durchführungsaufgaben an eine Exekutivagentur; gegenüber einer direkten Verwaltung durch die Kommissionsdienststellen. Beim Vergleich dieser beiden Verwaltungsmethoden ist von den Ressourcen auszugehen, die zur Durchführung des bzw. der bestehenden Programme in ihrer gegenwärtigen Form eingesetzt werden, um über eine angemessene, faktengestützte Vergleichsbasis zu verfügen; im Falle neuer und im Ausbau begriffener Programme wird auch die Entwicklung des jeweiligen von der Einrichtung zu verwaltenden Finanzvolumens berücksichtigt;

f)    Entwurf eines nach Besoldungs- und Laufbahngruppe aufgeschlüsselten Stellenplans und fundierte Veranschlagung der Anzahl der vorgesehenen und vorläufig in den Haushaltsplan eingesetzten Stellen für Vertragsbedienstete;

g)   klare Aufgliederung nach allen an der Programmdurchführung beteiligten Akteuren, einschließlich des verbleibenden Anteils des Finanzvolumen des operationellen Programms, für dessen Durchführung sie zuständig sind (Kommission, Exekutivagenturen, sonstige Büros für technische Hilfe, Mitgliedstaaten, einzelstaatliche Stellen usw.).

Das Europäische Parlament und der Rat ersuchen die Kommission, vor einer Entscheidung über die Einrichtung einer neuen Agentur oder die Erweiterung des Aufgabenbereichs einer bestehenden Agentur vollständige und detaillierte Informationen über den Personalbestand und die Verwendung des Personals vorzulegen, damit die Haushaltsbehörde bewerten kann, ob die Verwaltungsausgaben zur Durchführung des betreffenden Programms tatsächlich nicht gestiegen sind.

Es wird darauf hingewiesen, dass die endgültige Entscheidung über die Personalausstattung bei der Haushaltsbehörde liegt.“

Erklärung der Kommission zu den zweckgebundenen Einnahmen

„Die Kommission verweist darauf, dass die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge ein wichtiges Instrument für eine wirtschaftliche Haushaltsführung ist; diese Beträge sollten mit Blick auf eine umfassende Ausführung der unter dem Mehrjahres-Finanzrahmen beschlossenen Programme gesehen werden.

Außerdem vertritt die Kommission die Auffassung, dass es nicht möglich ist, der Haushaltsbehörde zusätzlich zu den bereits im Vorentwurf des Haushaltsplans enthaltenen Prognosen weitere Vorausschätzungen zu den zweckgebundenen Einnahmen zur Verfügung zu stellen.“

BEGRÜNDUNG

Arbeitsdokument über einen ergebnisorientierten Haushalt

1.  Das vorliegende Arbeitsdokument ist das erste einer Reihe von Dokumenten, die der Gesamtberichterstatter im Verlauf der Vorbereitungen für den Haushaltsplan 2008 verfassen wird.

2.  In den Haushaltsverhandlungen, die in der zweiten Hälfte dieses Jahres stattfinden werden, wird das Europäische Parlament gegenüber der Kommission und dem Rat nur dann ein Optimum durchsetzen können, wenn es in der Lage ist, die Verhandlungen auf der Grundlage von gemeinsamen Zielvorgaben zu führen, über die ein breiter Konsens besteht. Ihr Berichterstatter unterstreicht deshalb seine Absicht, regelmäßig Rücksprache mit den Mitgliedern des Parlaments, seinen Fachausschüssen und insbesondere seinen Kollegen im Haushaltsausschuss zu halten, um einen soliden Ansatz des Parlaments für den Haushaltsplan 2008 auszuarbeiten.

3.  Ihr Berichterstatter stellt fest, dass er für sein Arbeitsdokument Nutzen aus den Standpunkten ziehen konnte, die während der ersten Aussprache über die Prioritäten für den Haushaltsplan 2008 am 23. Januar 2007 im Haushaltsausschuss dargelegt wurden.

4.  Das Arbeitsdokument hat folgende Struktur: Im ersten Teil wird dargelegt, was der Berichterstatter unter einem ergebnisorientierten Haushaltsplan versteht. Im zweiten Abschnitt liegt der Schwerpunkt auf den frühen Stufen des jährlichen Haushaltsverfahrens und auf Fragen im Zusammenhang mit der Struktur des EU-Haushalts und der Humanressourcen. Im dritten Abschnitt werden die politischen Prioritäten behandelt.

5.  Die Vorbereitungsarbeiten zum Haushaltsplan 2008 finden natürlich nicht in einem luftleeren Raum statt. Was die Politik der Europäischen Union anbelangt, steht 2007 im Zeichen des 50. Jahrestags der Unterzeichnung des Vertrags von Rom und eines erneuerten Engagements, Fortschritte beim Verfassungsvertrag zu erzielen. Die Globalisierung – mit allen damit einhergehenden wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Chancen und Herausforderungen – geht offensichtlich unaufhörlich weiter, und Themen wie die Sicherheit der Energieversorgung, der Klimawandel und die Migration gewinnen immer mehr an Bedeutung.

6.  Was die Finanzierung der Europäischen Union betrifft, ist 2007 das erste Jahr des Mehrjahresfinanzrahmens (MFR) für den Zeitraum 2007-2013. Der Haushaltsplan für 2008 ist deshalb der zweite Haushalt, der im Rahmen der Gesamtobergrenzen vereinbart wird, wie sie in Anlage 1 (Anlage 1 des vorliegenden Arbeitsdokuments) der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 dargelegt werden. 2008 wird das vorletzte Jahr der sechsten Wahlperiode des Parlaments und der Amtszeit der Kommission unter ihrem Präsidenten Barroso sein. Infolgedessen wird der Haushaltsplan 2008 im Kontext weiterer Arbeiten in Richtung auf die Überprüfung der Finanziellen Vorausschau sowohl auf der Einnahmen- als auch auf der Ausgabenseite vorbereitet werden. Der Haushaltsplan für 2008 wird auf dem Haushaltsplan 2007 aufbauen. Ihr Berichterstatter würdigt die Arbeit der ständigen Berichterstatter zur Finanziellen Vorausschau und zu den Eigenmitteln sowie die Arbeit des Gesamtberichterstatters zum Haushaltsplan 2007; in Anlage 2 des vorliegenden Arbeitsdokuments werden die wichtigsten Ergebnisse des Haushaltsverfahrens 2007 nach Haushaltsrubriken des MFR dargelegt. Diese Zahlen sind der Hintergrund für die ausstehenden Vorarbeiten zum Haushaltsplan 2008.

I.      Ein ergebnisorientierter Haushaltsplan

7.  Der Gesamtberichterstatter zum Haushaltsplan 2008 schlägt vor, dass der Haushaltsplan 2008 ein „ergebnisorientierter Haushalt“ sein sollte. Der übergeordnete Leitgedanke, den Ihr Berichterstatter dem Ausschuss vorschlägt, stützt sich unmittelbar auf den vom Gesamtberichterstatter für 2007 gewählten Ansatz. Ein „ergebnisorientierter Haushalt“ bedeutet, dass letztlich das Ergebnis der Politik zählt. Die Haushaltsbehörde sollte ihre Aufmerksamkeit weitgehend auf das Bestreben konzentrieren, dafür zu sorgen, dass die praktische Politik den politischen Zielvorgaben entspricht, für die sie ursprünglich mithilfe von Rechtsvorschriften beschlossen wurde. Beispielsweise sind folgende Fragen zu beantworten:

· Verbessert die europäische Politik tatsächlich das Leben der Bürger?

· Sorgt die europäische Politik in den Bereichen Bildung und Ausbildung für ein fundiertes Verständnis der europäischen Kultur und der europäischen Werte, und verbessert sie die Fertigkeiten junger Menschen in einer Weise, die die Wettbewerbsfähigkeit der EU in der modernen globalisierten Wirtschaft steigert?

· Führt die Unterstützung von Forschung und Entwicklung zur Modernisierung und einer gesteigerten Effizienz der Unternehmen in der EU, die sich beispielsweise in der Anmeldung von mehr Patenten durch Unternehmen in der EU widerspiegelt?

· Führt die Regionalpolitik zu einer Steigerung des Pro-Kopf-BIP in den weniger entwickelten Regionen in der EU?

· Kommt die EU ihren Verpflichtungen als globaler Akteur auf effektive und ausgewogene Weise nach?

8.  Um diese Fragen zu beantworten, sind konkrete Belege für die Wirkung der Ausgaben erforderlich. Ihr Berichterstatter möchte die Kommission auffordern, dem Haushaltsausschuss Angaben vorzulegen, die die Verwirklichung politischer Ziele zum Nutzen der Bürger in der EU untermauern. Er möchte auf dem Ansatz aufbauen, der im Haushaltsverfahren 2007 gewählt wurde, d.h. er will auf Studien und Material externer Sachverständiger zurückgreifen, um zu versuchen, Belege für die Effizienz der Ausgabentätigkeit der EU zusammenzutragen. Dies sollte wiederum dazu dienen, den Einfluss des Parlaments als Teil der Haushaltsbehörde zu vergrößern bei dem Bemühen, die Gewähr dafür zu bieten, dass öffentliche Mittel sinnvoll ausgegeben werden. Ihr Berichterstatter wünscht deshalb, dass im Nahmen des Haushaltsausschusses eine Reihe von Studien durchgeführt wird, die anschließend in die Prioritäten während der Haushaltsverhandlungen einfließen können. Im zweiten Abschnitt des vorliegenden Arbeitsdokuments wird eine Reihe von Vorstellungen skizziert.

9.  Ihr Berichterstatter nimmt das ausgezeichnete Ergebnis zur Kenntnis, das das Parlament bei der Revision der Finanziellen Vorausschau im Jahre 2006 erzielen konnte. Seiner Ansicht nach gibt es jedoch weiterhin Beispiele dafür, dass ein übermäßig legalistischer Ansatz beim Prozess der Umsetzung der EU-Politik eine effektive und effiziente Verwirklichung der vorgegebenen Ziele behindert. Das richtige Gleichgewicht zwischen Vertrauen einerseits und einer Struktur von Regeln andererseits herzustellen, mit denen strafbaren Handlungen vorgebeugt wird, ist eine der größten Herausforderungen eines effektiven Ansatzes im Bereich der Haushaltskontrolle.

II.     Haushaltsprozess und Haushaltsstruktur

Die Jährliche Strategieplanung

10. Die Kommission wird ihre Jährliche Strategieplanung (JSP) für 2008 am 22. Februar vorstellen. Die JSP ist ein wichtiges Dokument, in dem die politischen Zielvorgaben der Kommission für 2008 dargelegt werden. Der Vorschlag der Kommission zur Finanzierung dieser Zielvorgaben ist der Vorentwurf des Haushaltsplans (HVE) 2008, der aller Voraussicht nach am 2. Mai 2007 angenommen werden wird. Es ist deshalb dringend notwendig, dass das Parlament in der Lage ist, vor dem 2. Mai einen in sich schlüssigen Katalog von eigenen Prioritäten für das Haushaltsjahr 2008 mitzuteilen, damit die Kommission diese Prioritäten in den HVE 2008 einbeziehen kann. Ihr Berichterstatter beabsichtigt, bei der Vorbereitung seines Berichtsentwurfs über die JSP 2008 auf das vorliegende Arbeitsdokument und die anschließenden Anmerkungen seiner Kollegen im Haushaltsausschuss zurückzugreifen. Die JSP-Entschließung sollte anschließend als Instrument dienen, mit dem der Einfluss des Parlaments im Vorfeld der Annahme des HVE durch die Kommission geltend gemacht wird.

Tätigkeitsbezogene Budgetierung und Tätigkeitserklärungen

11. Ihr Berichterstatter hat seit jeher das Konzept der tätigkeitsbezogenen Budgetierung (ABB) unterstützt, in dessen Kern das Ziel steht, die Finanzmittel und die Humanressourcen auf die politischen Prioritäten abzustimmen. Er war ebenfalls ein entschiedener Befürworter der Einführung des ABB-Ansatzes in das von der Kommission für die Veranschlagung von Ressourcen im Haushalt verwendete System, bei dem Ressourcen einzelnen „Politikbereichen“ (manchmal auch als „Haushaltstitel“ bezeichnet) zugewiesen wurden, die im Wesentlichen unmittelbar mit den einzelnen Generaldirektionen (GD) der Kommission zusammenfielen. Die Ausgaben für die Umweltpolitik beispielsweise werden deshalb unter Haushaltstitel 07 „Umwelt“ erfasst. Diese Ausgaben werden der Generaldirektion Umwelt der Kommission zugewiesen. Das ABB-Konzept hat die Haushaltsbehörde – generell gesprochen – befähigt, sich einen besseren Einfluss auf die Richtung der Ausgaben zu verschaffen.

12. Ihr Berichterstatter möchte jedoch unterstreichen, dass der ABB-Ansatz und die in Rubriken gegliederte Struktur der Finanziellen Vorausschau und ihre mehrjährigen Finanzrahmen (siehe Anlage 1) nicht leicht miteinander in Einklang zu bringen sind. Zwar sind die Rubriken der Finanziellen Vorausschau eine nützliche politische Einteilung der EU-Ausgaben für den Zeitraum 2007-2013, doch sich überschneidende ABB-Haushaltstitel und die Einteilung in MFR-Rubriken können Verwirrung stiften. Beispielsweise ist der Politikbereich/Haushaltstitel „Umwelt“ im HVE für 2007 über 4 MFR-Rubriken verteilt (2,3b, 4 und 5). Ihr Berichterstatter möchte unterstreichen, dass eine eindeutige Präsentation der Ausgabenvorschläge durch die Kommission wichtig für eine angemessene Kontrolle der Ausgaben durch die Haushaltsbehörde ist.

13. Die Tätigkeitserklärungen, die jede Generaldirektion der Kommission zu den Zielvorgaben, Tätigkeiten und Ergebnissen ihrer Politiken erstellt, sind ein Schlüsselinstrument für die Haushaltsbehörde, um zu bewerten, in welchem Maße der ABB-Ansatz funktioniert. Die Tätigkeitserklärungen werden von jeder GD der Kommission erstellt und sind im HVE enthalten. Ihr Berichterstatter begrüßt die Erstellung dieser Dokumente, er stellt jedoch fest, dass man sich bei ihnen in der Vergangenheit allzu stark auf langatmige Beschreibungen des einschlägigen Prozesses und nicht genug auf die Verknüpfung zwischen politischen Zielvorgaben und den Ergebnissen der Politik konzentrierte. Ihr Berichterstatter beabsichtigt, die Tätigkeitserklärungen für 2008 eingehend zu prüfen.

Humanressourcen

14. Ehe er sich mit den politischen Prioritäten für 2008 befasst, möchte Ihr Berichterstatter ebenfalls die Bedeutung der Humanressourcen herausstellen. Das Parlament ist in weiten Teilen der Argumentation der Kommission gegen einschneidende Kürzungen beim Personalbestand der Kommission während des Haushaltsverfahrens 2007 gefolgt, es hat jedoch gleichzeitig gefordert, dass die Kommission ihren tatsächlichen Personalbedarf bis zum 30. April 2007 einer Überprüfung unterzieht. Ihr Berichterstatter erwartet dieses Dokument mit Interesse.

15. Ein Thema der Debatte über die MFR-/ABB-Haushaltsstrukturen ist der Umstand, dass in Rubrik 5 „Verwaltung“ möglicherweise nicht alle tatsächlich anfallenden Verwaltungskosten der Kommission erfasst werden. Im Kontext der laufenden Arbeit des ständigen Berichterstatters des Haushaltsausschusses zum Thema Agenturen empfiehlt sich der nachdrückliche Hinweis auf drei spezifische Themen in dieser frühen Phase der vorbereitenden Analyse für den Haushaltsplan 2008. Zum ersten greift die Kommission offensichtlich in zunehmendem Maße zur Durchführung spezifischer Politiken auf die Exekutivagenturen zurück. Dort, wo die Exekutivagenturen Arbeit von den entsprechenden GDs wegnehmen, die vorher diese Aufgaben wahrnahmen, sollte – bei gleich bleibendem Arbeitsanfall – der Personalbedarf in der entsprechenden GD geringer ausfallen. In den Tätigkeitserklärungen zum Haushaltsplan 2008 sollte auf dieses Thema eingegangen werden. Zum zweiten sind die Exekutivagenturen nur ein Beispiel für die offensichtliche Verbreitung einer Kultur des „Outsourcing“ innerhalb der Kommission, die unter Umständen darauf hinausläuft, dass Durchführungsmaßnahmen „Ad-hoc-Gremien“ übertragen werden, die in der Haushaltsordnung nicht eindeutig spezifiziert werden. Ein solches „Outsourcing“ kann dabei Hilfestellung leisten, eine effektivere Umsetzung zu gewährleisten, doch es sollte in einer Weise erfolgen, die für die Haushaltsbehörde transparent ist und die nicht zu einer Zunahme von verborgenen Kosten für Humanressourcen führt, die in Rubrik 5 des Haushaltsplans nicht leicht ersichtlich werden. Zum dritten ist es wichtig, dass eine effektive Kontrolle der Durchführungsaufgaben gegeben ist, die von Agenturen, Exekutivagenturen und anderen Ad-hoc-Gremien wahrgenommen werden, welche ausnahmslos einen höheren Anteil von Bediensteten auf der Grundlage von zeitlich befristeten Verträgen beschäftigen als die Kommission selbst. Es sind weitere Informationen über die Politik dieser Gremien auf dem Gebiet der Humanressourcen erforderlich, um das Niveau der Kontrolle zu bewerten und sicherzustellen, dass es ein angemessenes Maß an individueller Verantwortung für die von ihnen beschäftigten Bediensteten gibt.

III.   Politische Prioritäten

16. Ihr Berichterstatter ist der Auffassung, dass die Entschließung des Parlaments zur Jährlichen Strategieplanung der Kommission der geeignete Ort für eine Vorlage seiner politischen Prioritäten für den Haushaltsplan 2008 ist. Er möchte nicht den Versuch unternehmen, an dieser Stelle eine erschöpfende Liste aufzustellen. Allerdings werden in Übereinstimmung mit dem Ansatz eines „ergebnisorientierten Haushaltsplans“ im verbleibenden Teil des vorliegenden Arbeitsdokuments einige Vorstellungen zu wichtigen Themen und Prioritäten dargelegt. Diese Prioritäten werden in Form von Themen für Studien dargelegt, die der Haushaltsausschuss bei externen Sachverständigen in Auftrag geben könnte. Wenn diese Studien dem Ausschuss vor der Sommerpause vorgelegt werden können, könnten sie Anreize für die wichtigsten Stufen des Haushaltsverfahrens im Herbst liefern. Es wäre natürlich wichtig, dafür Sorge zu tragen, dass diese Studien im Einklang mit der Arbeit stehen, die in den Fachausschüssen geleistet wird.

     Ausgehend von den behandelten Themen könnten auch Vorstellungen für Pilotvorhaben und vorbereitende Maßnahmen skizziert werden; nach Anlage II (D) der IIV ist das Parlament verpflichtet, seine Absichten bis Mitte Juni mitzuteilen.

17. Ihr Berichterstatter hat sich darum bemüht, Vorstellungen seiner Kollegen aufzunehmen, wie sie insbesondere während der Debatte im Haushaltsausschuss am 23. Januar vorgetragen wurden. Er sieht einer weiteren Debatte mit seinen Kollegen erwartungsvoll entgegen.

Politische Prioritäten und Themen, bei denen weitere Untersuchungen durchgeführt werden sollten

· Wettbewerbsfähigkeit der EU und lebenslanges Lernen

18. Der hohe Lebensstandard der EU-Bürger im Vergleich zu anderen Regionen der Welt äußert sich in einer relativ hohen Kostenbasis für die Unternehmen in der EU. Die Unternehmen in der EU müssen deshalb anpassungsfähig sein und gut ausgebildetes Personal beschäftigen, um in einer globalisierten Wirtschaft wettbewerbsfähig zu sein. Folglich hängt die europäische Wirtschaft in großem Umfang von den Fertigkeiten der Menschen ab. Auf den Dienstleistungssektor entfallen in einigen der wohlhabendsten Regionen der EU über 70 % der Arbeitsplätze, und der allgemeine Trend – verknüpft mit dem andauernden Prozess der Globalisierung – deutet offensichtlich auf ein weiteres Wachstum im Dienstleistungssektor in Europa hin. Die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit der EU wird allzu häufig anhand von industriellen Schlüsselzahlen dargestellt. Diese Zahlen sind wichtig, sie sind jedoch nur ein Bestandteil des Erfolgs. Das Programm „Lebenslanges Lernen“ ist ein wichtiges Element der Bemühungen, den europäischen Bürgern Hilfestellung dabei zu leisten, sich auf eine globalisierte Welt einzustellen. In der betreffenden Studie könnte der – bisweilen vielleicht vernachlässigte – wirtschaftliche Mehrwert des Programms untersucht werden, indem man die Chancen untersucht, zu deren Schaffung für die beteiligten Akteure das Programm beiträgt.

· Die EU als globaler Akteur/ Bewertung der Rückwirkungen der zunehmenden Rolle der EU bei zivilen und militärischen Kriseneinsätzen auf den Haushalt

19. In den letzten Jahren hat das Engagement der EU im Bereich ziviler und militärischer Kriseneinsätze sehr beträchtlich zugenommen. Solche Einsätze können über das Stabilitätsinstrument, den GASP-Haushalt, den Athena-Mechanismus oder nationale Beiträge finanziert werden. Teilweise mit Blick auf den bevorstehenden Einsatz im Kosovo könnte in der betreffenden Studie der Versuch unternommen werden, Lehren aus früheren Einsätzen zu ziehen, was das geeignetste/effektivste Mittel betrifft, Finanzmittel für verschiedene Typen von Einsätzen bereitzustellen. In der Studie würde untersucht, welches Maß an parlamentarischer Kontrolle mithilfe der verschiedenen Finanzierungsansätze erreicht werden kann. In der Studie könnten zweckmäßigerweise auch die Verknüpfungen zwischen den Finanzierungsbeschlüssen und dem „Lebenszyklus“ eines Einsatzes untersucht werden: von der Konzipierung bis zur Post-hoc-Bewertung.

· Bewertung der Verwaltungsreform in der Europäischen Kommission

20. In der betreffenden Studie würde der Versuch unternommen, die Effizienz der „Kinnock“-Reformen bei der Straffung der Verwaltungsstruktur der Europäischen Kommission zu bewerten. Im Rahmen der Studie würde geprüft, in welchem Maße die Reformen die Einstellung und Beförderung aufgrund des Verdiensts sowie die Personal- und Mittelverwaltungsverfahren innerhalb der Kommission verbessert haben. Der Ansatz der tätigkeitsbezogenen Budgetierung (ABB) wurde in den letzten Jahren ebenfalls als Instrument eingeführt, mit dessen Hilfe die Ressourcen der Kommission besser auf die politischen Zielvorgaben abgestimmt werden sollten. Im Zuge der Studie sollte ferner geprüft werden, bis zu welchem Grad dies erreicht wurde; ferner sollten mögliche Querverbindungen zwischen den Kinnock-Reformen und der Einführung des ABB geprüft werden.

· Verbesserte Wirkung der Strukturfonds im Hinblick auf die Verwirklichung der Zielvorgaben von Lissabon

21. Die Strukturfonds zielen auf die Finanzierung der Struktur- und Kohäsionspolitik in den weniger entwickelten Regionen der EU ab; ihre Mittel werden auf der Grundlage von Programmen ausgegeben, die von den Mitgliedstaaten vorgelegt werden. Die Zielvorgaben von Lissabon enthalten jedoch eine Verpflichtung, die Ausgaben der EU für Forschung und Entwicklung auf einen Satz von 3 % des BIP der EU anzuheben. Das Siebte Rahmenprogramm für die Forschung ist dazu bestimmt, Hilfestellung bei der Verwirklichung dieses Ziels zu leisten, doch es besteht ein Spielraum für einen größeren Beitrag der bestehenden Strukturfonds. Aus dem Jährlichen Fortschrittsbericht der Kommission vom Dezember 2006 über die Verwirklichung der Zielvorgaben von Lissabon geht hervor, dass die Mitgliedstaaten in diesem Bereich mehr unternehmen könnten. Dies trifft möglicherweise vor allem auf die Mitgliedstaaten zu, die der EU in den Jahren 2004 und 2007 beigetreten sind. In der Studie sollte deshalb untersucht werden, in welchem Umfang die bestehenden Strukturfonds tatsächlich zur Steigerung der Kapazität der EU im Bereich FuE beitragen; außerdem sollten Maßnahmen angeregt werden, mit deren Hilfe dieser Beitrag verbessert werden könnte.

· Bewertung der EU-Finanzierung für die Überwachung der illegalen Migration

22. Die Außengrenzen der EU sind einem ständigen und beträchtlichen Migrationsdruck ausgesetzt, wobei der Druck an der gesamten Südgrenze besonders hoch ist. Die Notwendigkeit, die Außengrenzen der EU besser zu kontrollieren, gehört zu den obersten Prioritäten des Europäischen Parlaments. In der betreffenden Studie sollte deshalb die EU-Finanzierung für die Kontrolle der illegalen Migration bewertet werden, um die Finanzmittel, die den neuen Instrumenten – Außengrenzenfonds, Europäischer Flüchtlingsfonds, Europäischer Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen sowie FRONTEX-Agentur – zugewiesen werden, ihren politischen Zielvorgaben gegenüberzustellen. Die Studie sollte auch die Bewertung der Frage abdecken, ob die Fonds und die Aufteilung auf die verschiedenen Instrumente optimal gestaltet sind, um die politischen Zielvorgaben zu verwirklichen und Mitgliedstaaten, die einen Einwanderungsdruck zu bewältigen haben, zu unterstützen.

· Verfügt die EU über die finanziellen Ressourcen für die Verwirklichung ihrer gemeinsamen Zielvorgaben im Bereich der Energiepolitik und des Klimawandels?

23. Im Januar 2007 hat die Kommission wichtige Mitteilungen zum Klimawandel und zu einer Energiepolitik für Europa vorgelegt. In den Mitteilungen werden ehrgeizige Ziele für die Nachhaltigkeit, die Versorgungssicherheit und die Wettbewerbsfähigkeit der Versorgung dargelegt. Innerhalb des EU-Haushalts gibt es – wie in jedem Haushalt – eine Konkurrenz miteinander wetteifernder Prioritäten um begrenzte Mittel. Allerdings würde in der Studie angesichts des Stellenwerts, den Maßnahmen auf dem Gebiet der Energie/des Klimawandels in den letzten Jahren eingenommen haben, geprüft, ob man mit den verfügbaren Finanzmitteln Schritt halten konnte. In der Studie sollten deshalb die verfügbaren Finanzmittel dem tatsächlichen Bedarf gegenübergestellt werden, der sich aufgrund der politischen Zielvorgaben ergibt, und gleichzeitig sollten Anregungen dazu formuliert werden, wie zusätzliche Finanzmittel – falls sie für notwendig befunden werden – auf möglichst kosteneffiziente und transparente Weise verwendet werden könnten.

· Finanzierung des multifunktionalen Charakters der europäischen Landwirtschaft

24. Der multifunktionale Charakter des Agrarsektors wird seit langer Zeit bei der europäischen Politikgestaltung anerkannt. Ein wichtiges Element des Pfeilers der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), der die ländliche Entwicklung zum Gegenstand hat, sind Programme zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Agrarflächen, der ländlichen Gebiete und des Lebensunterhalts in den ländlichen Räumen Europas. Die Europäische Union zählt jetzt 27 Mitgliedstaaten, und die GAP wird in Zukunft Gegenstand weiterer Reformen sein. In diesem Kontext könnte in der Studie damit begonnen werden, die bisher bei der Politik zur ländlichen Entwicklung vorgenommenen Änderungen zu beschreiben. Anschließend könnten Szenarien geprüft werden, die sich auf die Frage beziehen, welche Rückwirkungen eine Weiterentwicklung der Politik zur Unterstützung der ländlichen Entwicklung auf den Agrarsektor in Europa haben könnte: Wie würde sich dies auf die Arbeit und die Einkommen der Landwirte auswirken? Welche Rolle würde sich für innovative Agrarunternehmen – auch auf den Gebiet der Biotechnologie – ergeben? Wie wären diese Änderungen mit internationalen Verpflichtungen im Rahmen der WTO und anderer internationalen Gremien vereinbar? Da auf die GAP insgesamt 40 % der Ausgaben der EU entfallen, geht jedwede Änderung bei der Agrarpolitik der EU mit wichtigen finanziellen Auswirkungen einher. In der Studie sollten deshalb auch die finanziellen Auswirkungen der sondierten Szenarien untersucht werden.

· Politik in den Bereichen Information und Kommunikation und „Präsenz vor Ort“

25. In einem Zeitalter, in dem die Internet-Kommunikation immer größere Dimensionen annimmt, sieht sich die erweiterte Europäische Union mit nunmehr 27 Mitgliedstaaten bei der Kommunikation mit den Bürgern mit einer großen Herausforderung konfrontiert. Ein Thema, das in den letzten Jahren immer wichtiger geworden ist, ist die Bedeutung der Kommunikation mit den Bürgern in einer Weise, die für sie problemlos zugänglich ist. Dies bedeutet nicht nur, dass die Kommunikation in einer Sprache erfolgt, die sie verstehen, sondern der Medienkontext muss so beschaffen sein, dass europäische Themen in Beziehung zum realen Leben und den konkreten Belangen der Menschen in der Region, in der sie leben, gesetzt werden, Die Kommission wendet Mittel in beträchtlicher Höhe für die „Präsenz vor Ort“ auf, und das Parlament hat im Haushaltsplan 2007 ein Pilotprojekt „Pilotinformationsnetze“ verabschiedet, das darauf abzielte, nationale Politiker, Journalisten und Meinungsbildner besser mit der EU-Maschinerie in Brüssel in Verbindung zu setzen. In der Studie könnten die Lehren untersucht werden, die aus den Bemühungen zu ziehen sind: Was funktioniert? Was funktioniert nicht? Wo sind mehr Mittel erforderlich? Wie sollten sie ausgegeben werden?

ANNEX I

FINANCIAL FRAMEWORK 2007-2013

 

 

 

 

 

 

 

 

(EUR million - 2004 prices)

COMMITTMENT APPROPRIATIONS

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Total
2007-2013

1.            Sustainable Growth

51 267

52 415

53 616

54 294

55 368

56 876

58 303

382 139

1a               Competitiveness for Growth and Employment

8 404

9 097

9 754

10 434

11 295

12 153

12 961

74 098

1b              Cohesion for Growth and Employment

42 863

43 318

43 862

43 860

44 073

44 723

45 342

308 041

2.            Preservation and Management of Natural Resources

54 985

54 322

53 666

53 035

52 400

51 775

51 161

371 344

               of which: market related expenditure and direct payments

43 120

42 697

42 279

41 864

41 453

41 047

40 645

293 105

3.            Citizenship, freedom, security and justice

1 199

1 258

1 380

1 503

1 645

1 797

1 988

10 770

3a.              Freedom, Security and Justice

600

690

790

910

1 050

1 200

1 390

6 630

3b.             Citizenship

599

568

590

593

595

597

598

4 140

4.            EU as a global player

6 199

6 469

6 739

7 009

7 339

7 679

8 029

49 463

5.            Administration(1)

6 633

6 818

6 973

7 111

7 255

7 400

7 610

49 800

6.            Compensations

419

191

190

 

 

 

 

800

TOTAL COMMITTMENT APPROPRIATIONS

120 702

121 473

122 564

122 952

124 007

125 527

127 091

864 316

as a percentage of GNI

1,10%

1,08%

1,07%

1,04%

1,03%

1,02%

1,01%

1,048%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TOTAL PAYMENT APPROPRIATIONS

116 650

119 620

111 990

118 280

115 860

119 410

118 970

820 780

as a percentage of GNI

1,06%

1,06%

0,97%

1,00%

0,96%

0,97%

0,94%

1,00%

Margin available

0,18%

0,18%

0,27%

0,24%

0,28%

0,27%

0,30%

0,24%

Own Resources Ceiling as a percentage of GNI

1,24%

1,24%

1,24%

1,24%

1,24%

1,24%

1,24%

1,24%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(1)       The expenditure on pensions included under the ceiling for this heading is calculated net of the staff contributions to the relevant scheme, within the limit of EUR 500 million at 2004 prices for the period 2007-2013.

2007 Budgetary Procedure

Parliament's Second Reading - 14 December 2006

Multi-annual Financial Framework - Margins

Cat.

2007 MFF

Council 2nd Reading

Parliament amendments

Parliament's 2nd Reading

Margins left by EP

Commitments

Payments

Commitments

Payments

Commitments

Payments

Commitments

Payments

Commitments

Payments

1

54.405.000.000

0

54.274.887.015

44.137.342.319

80.065.000

724.708.000

54.354.952.015

44.862.050.319

50.047.985

0

1a

8.918.000.000

0

8.788.328.511

6.772.076.511

79.839.000

299.708.000

8.868.167.511

7.071.784.511

49.832.489

0

1b

45.487.000.000

0

45.486.558.504

37.365.265.808

226.000

425.000.000

45.486.784.504

37.790.265.808

215.496

0

European Gobal Adjustment Funds

(outside the MFF & margin)

500.000.000

0

 

 

500.000.000

 

 

 

2

58.351.000.000

0

56.240.800.036

54.665.465.736

9.430.000

53.080.000

56.250.230.036

54.718.545.736

2.100.769.964

0

3

1.273.000.000

0

1.149.840.000

1.049.687.652

96.606.000

127.278.000

1.246.446.000

1.176.965.652

26.554.000

0

3a

637.000.000

0

561.695.000

400.145.000

62.138.000

73.538.000

623.833.000

473.683.000

13.167.000

0

3b

636.000.000

0

588.145.000

649.542.652

34.468.000

53.740.000

622.613.000

703.282.652

13.387.000

0

4

6.578.000.000

0

6.401.214.000

7.179.921.578

176.719.000

172.825.154

6.577.933.000

7.352.746.732

67.000

0

Emergency Aid Reserve (outside the MFF & margin*) 

234.527.000

0

 

 

234.527.000

 

 

 

5

7.115.000.000

0

6.849.570.101

6.849.470.101

92.793.929

92.793.929

6.942.364.030

6.942.264.030

172.635.970

0

6

445.000.000

0

444.646.152

444.646.152

0

0

444.646.152

444.646.152

353.848

0

Total

128.167.000.000

123.866.000.000

126.095.484.304

114.326.533.538

455.613.929

1.170.685.083

126.551.098.233

115.497.218.621

2.350.428.767

8.368.781.379

Arbeitsdokument über die Forschungspolitik der Europäischen Union unter dem derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmen

Einführung

In diesem Arbeitsdokument werden die Finanzressourcen analysiert, die die Europäische Union für Forschung und Innovation bereitstellt, und zwar unter Berücksichtigung der Tatsache, dass 2007 das erste Ausgabenjahr innerhalb des neuen mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) für 2007‑2013 ist und dass daher mit einer Reihe von neuen Programmen erst begonnen wurde.

Wichtigste haushaltsrelevante Fragen

Im ursprünglichen Kommissionsvorschlag für das 7. Forschungsrahmenprogramm (RP7) war als finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft für den Zeitraum 2007‑2013 ein Gesamtbetrag von 72 726 Mio. Euro vorgesehen. Dieses vorgeschlagene Budget wurde vom Europäischen Parlament in seiner Entschließung zu den politischen Herausforderungen und Haushaltsmitteln der erweiterten Union 2007-2013 (Bericht Böge)[1] nachdrücklich unterstützt. Nach der Annahme des neuen MFR ist das endgültige Budget nun erheblich niedriger.

Gemäß dem neuen MFR liegt der Richtbetrag für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft am 7. Rahmenprogramm (RP7) – mit Ausnahme von EURATOM – bei insgesamt höchstens 50 521 Mio. Euro[2] für einen am 1. Januar 2007 beginnenden Siebenjahreszeitraum[3]. Der Gesamtbetrag für EURATOM-spezifische Forschungsarbeiten zwischen 2007 und 2011 beläuft sich auf 2 751 Mio. Euro[4]. Zum Vergleich: Das letzte Rahmenprogramm (RP6) für den Zeitraum 2002‑2006 hatte ein Gesamtbudget von 17 500 Mio. Euro[5].

Die Finanzmittel für das RP7 verteilen sich auf verschiedene Politikbereiche: Unternehmen (Titel 02), Energie und Verkehr (Titel 06), Forschung (Titel 08), Informationsgesellschaft und Medien (Titel 09), Fischerei (Titel 11), Direkte Forschung - Gemeinsame Forschungsstelle (Titel 10).

Das RP7 ist in 7 spezifische Programme unterteilt:

Zusammenarbeit (32 413 Mio. Euro für 2007‑2013): Dieses ist das haushaltsmäßig wichtigste spezifische Programm. Es zielt auf die Förderung der herausragenden Spitzenforschung ab. Unterstützt wird die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in neun Themenbereichen: Gesundheit, Lebensmittel–Landwirtschaft–Biotechnologie, Informations- und Kommunikationstechnologien, Nanowissenschaften–Nanotechnologien–Werkstoffe–neue Produktionstechnologien, Energie, Umwelt (einschließlich Klimawandel), Verkehr, Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften, Sicherheit–Weltraum.

Ideen (7 510 Mio. Euro für 2007‑2013): Dieses spezifische Programm zielt auf die Verbesserung der herausragenden Leistungen, der Dynamik und der Kreativität der europäischen Forschung und die Erhöhung der Attraktivität Europas für die besten Forscher aus den Ländern der EU und aus Drittländern sowie auf Investitionen in die industrielle Forschung durch Bereitstellung einer europaweiten wettbewerbsorientierten Förderungsstruktur für die durch einzelne Teams betriebene „Pionierforschung“ ab.

Menschen (4 750 Mio. Euro für 2007‑2013): Dieses Programm zielt auf die Stärkung des Humanpotenzials in Forschung und Technologie in Europa ab, indem die Ausbildung und die Laufbahnentwicklung von Forschern im Rahmen von „Marie-Curie-Maßnahmen“ unterstützt wird, mit einer stärkeren Ausrichtung auf die Schlüsselaspekte der Kompetenzen und der Laufbahnentwicklung und eine Intensivierung der Verbindungen zu den nationalen Systemen.

Kapazitäten (4 097 Mio. Euro für 2007‑2013): Mit diesem spezifischen Programm sollen die Forschungs- und Innovationskapazitäten europaweit verbessert werden durch

- Optimierung der Nutzung und der Entwicklung der Forschungsinfrastruktur,

- Stärkung der innovativen Kapazitäten von KMU und ihrer Fähigkeit, von der Forschung zu profitieren,

- Förderung der Entwicklung regionaler forschungsorientierter Cluster.

Zwei spezifische Programme betreffen die Gemeinsame Forschungsstelle (außerhalb des Nuklearbereichs: 1 751 Mio. Euro für den Zeitraum 2007‑2013, und im Nuklearbereich: 517 Mio. Euro für den Zeitraum 2007‑2011).

Was die Arbeit der Gemeinsamen Forschungsstelle (GFS) außerhalb des Nuklearbereichs betrifft, so konzentriert sich ihre wissenschaftlich-technische Unterstützung für die Gestaltung der Politik der Europäischen Union hauptsächlich auf folgende Bereiche: Wohlstand in einer wissensintensiven Gesellschaft, Solidarität und verantwortungsvolle Bewirtschaftung der Ressourcen, Sicherheit und Freiheit in Europa als Weltpartner.

Im Rahmen ihrer nuklearen Tätigkeiten konzentriert sich die GFS hauptsächlich auf folgende Themen: Entsorgung radioaktiver Abfälle, Umweltauswirkungen, kerntechnische Sicherheit (Schutzvorkehrungen - Nichtverbreitung) und nukleare Sicherheitsüberwachung.

Hinsichtlich der GFS ersucht der Berichterstatter die Kommission, die neuesten Informationen über den Personalbestand, den Aufgabenbereich und die von der GFS derzeit durchgeführten Projekte sowie über ihr Verhältnis zum vorgeschlagenen Europäischen Technologieinstitut, zum Europäischen Forschungsrat sowie zur geplanten Exekutivagentur vorzulegen. Der Personalbestand der Gemeinsamen Forschungsstelle beläuft sich derzeit auf insgesamt 1 957 Stellen (ausschließlich Dauerplanstellen). In Titel 10 (Direkte Forschung), der zu Rubrik 1 a gehört, belaufen sich die für die Ausgaben für das Forschungspersonal 2007 veranschlagten Mittel auf über 167 Mio. Euro. Mit diesen Mitteln werden die Ausgaben für unter das Personalstatut fallende Mitarbeiter gedeckt, die Planstellen im genehmigten Stellenplan für die Gemeinsame Forschungsstelle zur Ausführung der ihr übertragenen Aufgaben innehaben.

EURATOM (2 234 Mio. Euro für 2007‑2011): Dieses spezifische Programm bezieht sich auf den Zeitraum 2007‑2011, was wiederum auf Artikel 7 des EURATOM-Vertrags beruht. Dem zweiten Unterabsatz dieses Artikels zufolge werden Forschungsprogramme für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren festgelegt. Daher hat dieses Programm (sowie das oben erwähnte Programm über die GFS – EURATOM) nicht dieselbe Laufzeit wie die anderen spezifischen EG-Programme.

Die Kommission schlägt vor, dass die beiden spezifischen Programme betreffend EURATOM, sofern keine mildernden Umstände auftauchen, in Einklang mit dem vorgesehenen Legislativverfahren für den Zeitraum 2012‑2013 erneuert werden.

Dieses spezifische Programm umfasst folgende zwei thematischen Prioritäten:

- Kernfusion einschließlich ITER als wichtigstem Schritt zum Bau von Prototypreaktoren für sichere, dauerhaft tragbare, umweltverträgliche und wirtschaftliche Kraftwerke;

- Kernspaltung und Strahlenschutz zur Förderung des sicheren Einsatzes und der sicheren Nutzung der Kernspaltung sowie anderer Einsatzmöglichkeiten von Radioaktivität in Industrie und Medizin.

Eine Innovation des RP7 ist die Einrichtung des Europäischen Forschungsrates (ERC): Das spezifische Programm „Ideen” wird nach den Grundsätzen wissenschaftlicher Spitzenforschung, Eigenständigkeit und Effizienz durch den ERC ausgeführt, einem unabhängigen Forschungsrat, der sich aus Wissenschaftlern, Ingenieuren und Gelehrten mit höchsten Renommee zusammensetzt, die die europäische Forschungsgemeinschaft repräsentieren, und der durch eine Implementierungsstruktur unterstützt wird, die als Exekutivagentur gemäß der Verordnung Nr. 58/2003 des Rates vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden[6], eingerichtet werden soll.

Nach Angaben der Kommission wird eine weitere Exekutivagentur mit bestimmten Aufgaben betraut, die zur Durchführung der spezifischen Programme für indirekte Maßnahmen erforderlich sind (alle spezifischen Programme mit Ausnahme der beiden Programme betreffend die Gemeinsame Forschungsstelle).

Die Exekutivagentur war bereits im HVE 2007 vorgesehen. Das EP hat jedoch diese Haushaltslinie im Haushaltsplan 2007 gestrichen, da die Kommission das nach dem Verhaltenskodex vor Einsetzung einer neuen Exekutivagentur erforderliche einschlägige Dokument (Finanzbogen, Kosten-Nutzen-Analyse usw.) noch nicht vorgelegt hatte.

Abschluss des vorangegangenen Forschungsrahmenprogramms (Kapitel 08 21)

und noch abzuwickelnde Mittelbindungen (RAL)

Der Abschluss der früheren Rahmenprogramme (vor allem RP5 und RP6) wird eines der Hauptthemen für 2007 sein.

Programme vor 1999 (Artikel 08 21 01)

Für den Abschluss von Programmen aus der Zeit vor 1999 vorgesehene Mittel für Zahlungen

125 000 Euro

Noch abzuwickelnde Mittelbindungen/RAL von vor 2006

3 210 655 Euro

Aufgehobene Mittelbindungen [7]

1 034 655 Euro

Abschluss des 5. Rahmenprogramms (1998-2002) Artikel 08 21 02

Für den Abschluss des 5. Rahmenprogramms vorgesehene Mittel für Zahlungen

300 816 000 Euro

Noch abzuwickelnde Mittelbindungen/RAL von vor 2006

1 149 020 246 Euro

Abschluss des 6. Rahmenprogramms (2003-2006) Artikel 08 21 03

Für den Abschluss des 6. Rahmenprogramms vorgesehene Mittel für Zahlungen

1 849 133 000 Euro

Noch abzuwickelnde Mittelbindungen/RAL von vor 2006

5 318 531 763 Euro

Quelle: Haushaltsplan 2007

Das Europäische Parlament wird die Ausführung der früheren Forschungsprogramme sehr genau überwachen und dabei berücksichtigen, dass die für das laufende RP7 bereitgestellten Finanzmittel im Vergleich zum früheren MFR eine Erhöhung um 75 % bedeuten. Das Europäische Parlament behält sich ferner das Recht vor, im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2008 angemessene Maßnahmen zu ergreifen.

Bestimmungen für die Teilnahme an Forschungsprogrammen

Über die Notwendigkeit von mehr Finanzmitteln für die Forschung wurde viel diskutiert. Es gab jedoch auch Vorschläge dazu, wie die Kosten-Nutzen-Bilanz insgesamt verbessert werden könnte. Der Rechnungshof hat die Ausführung von Forschungsprogrammen untersucht und Empfehlungen zur Verbesserung der optimalen Mittelverwendung vorgelegt. Die Hauptprobleme betrafen folgende Aspekte:

§ lange Dauer der Finanzierungsverfahren im Rahmen des laufenden Rahmenprogramms (RP6)

§ bis zu 263 Kalendertage zwischen dem Eingang von Dokumenten bei der Kommission und der Unterzeichnung des Vertrags

§ häufig lange Vorfinanzierung durch die Beteiligten erforderlich (schwierig für KMU)

§ Vereinfachung des gesamten Verfahrens dringend erforderlich (z. B. durch die Schaffung einer integrierten Datenbank)

§ Notwendigkeit des Abbaus von Verwaltungskosten.

Diese Aspekte wurden durch den Beitrag des EP zu den Verordnungen zur Festlegung der Bestimmungen für die Teilnahme an Maßnahmen angegangen, zu denen der Haushaltsausschuss Änderungsanträge zur Verbesserung des derzeitigen Systems vorgelegt hat[8].

Darüber hinaus gelang es dem EP, die in der Haushaltsordnung festgelegten einschlägigen Bestimmungen unter Berücksichtigung folgender Grundsätze beträchtlich zu verbessern (siehe Bericht von Ingeborg Gräßle A6-0057/2006):

§ Verhältnismäßigkeit des Verwaltungshandelns (die erforderlichen Anstrengungen und die für die Kontrollen aufzuwendende Arbeit sollten in einem angemessenen Verhältnis zu den entsprechenden Beträgen und Risiken stehen)

§ Verbesserung des Zugangs zu Finanzhilfen und Verschlankung der Anwendungsverfahren

§ nach Artikel 109 Absatz 1 der geänderten Haushaltsordnung „erfolgt die Gewährung von Finanzhilfen nach den Grundsätzen der Transparenz und der Gleichbehandlung[9].

Ausführung des Haushaltsplans 2006

Nach dem Bericht der Kommission über die Ausführung des Haushaltsplans 2006 (Frühwarnsystem für die Haushaltsführung), den das Kommissionsmitglied am 21. März 2007 im Haushaltsausschuss vorstellte, betrug die Ausführungsrate in Kapitel 06 06 (Forschung im Energie- und Verkehrsbereich) etwa 80 %, wobei 37 Mio. Euro nach einer Mittelübertragung von 13 Mio. Euro immer noch auszugeben sind. Der Bericht kam zu dem Schluss dass “die unzureichende Ausführung einerseits auf die Einstellung des 5. Forschungsrahmenprogramms zurückzuführen war, für das die endgültigen Kostenangaben niedriger waren als erwartet und sich manche Ausgaben als nicht förderungswürdig erwiesen haben; andererseits ist sie auf das 6. Forschungsrahmenprogramm zurückzuführen, für das die Kostenangaben niedriger waren als erwartet und wegen fehlender Bankgarantien weniger Vorauszahlungen geleistet wurden“.

Im Januar 2007 aktualisierte Finanzplanung

Um dem Vorschlag zur Schaffung eines Europäischen Technologieinstituts Rechnung zu tragen, wurde innerhalb von Titel 02 ein neuer Haushaltsposten mit einer Gesamtdotierung von 308,7 Mio. Euro für den Gesamtzeitraum 2008‑2013 geschaffen.

Hinsichtlich des 7. Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration sowie des 7. Rahmenprogramms der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Forschungs- und Ausbildungsmaßnahmen im Nuklearbereich wurde in der jüngsten Aktualisierung der Finanzplanung berücksichtigt, dass die Rechtsakte endgültig angenommen und die endgültigen Beträge der spezifischen Programme und Unterprogramme dementsprechend angepasst wurden, obgleich die jährlichen Beträge für die Rahmenprogramme unverändert bleiben.

Europäisches Technologieinstitut (ETI)

Vergangenen Herbst legte die Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Technologieinstituts (KOM(2006)604) vor, der derzeit vom Europäischen Parlament und vom Rat geprüft wird.

Als Referenzbetrag wurden 308 Mio. Euro für einen am 1. Januar 2008 beginnenden Sechsjahreszeitraum (bis 2013) vorgeschlagen. Darüber hinaus sollen 1,5 Mrd. Euro aus anderen EU-Programmen (RP7, CIP, Strukturfonds usw.) dazukommen. Außerdem sollen 527 Mio. Euro von den Mitgliedstaaten, dem privaten Sektor und durch EIB-Darlehen aufgebracht werden. Das bedeutet, dass die Kommission die Ausgaben für das ETI und die KIC (Wissens- und Innovationsgemeinschaften) mit insgesamt 2,367 Mrd. Euro veranschlagt (siehe Anhang).

Die mit der Finanzierung verbundenen Probleme betreffen folgende Aspekte:

§ Die Finanzierung war im MFR 2007‑2013 nicht ausdrücklich vorgesehen. Daher würde sich der in Teilrubrik 1a verfügbare Spielraum durch den finanziellen Referenzbetrag (308 Mio. Euro) verringern.

§ Gemäß dem Vorschlag werden die Finanzmittel für das ETI teilweise aus bestehenden Programmen wie dem RP7, dem Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) und den Strukturfonds (EFRE, ESF) aufgebracht.

Es besteht ferner die Sorge, dass es zu Überschneidungen zwischen dem ETI und durch das RP7 geschaffenen, bereits existierenden Strukturen wie dem Europäischen Forschungsrat kommen könnte. Der Berichterstatter möchte auch die Beziehungen zwischen der bestehenden Gemeinsamen Forschungsstelle und dem ETI klären.

Schlussfolgerungen

1.  Die Finanzmittel für das RP7 sind erheblich niedriger als ursprünglich von der Kommission vorgeschlagen und vom Europäischen Parlament gefordert wurde. Daher sollte ein größtmöglicher Prozentsatz des Referenzbetrages zur Finanzierung operativer Maßnahmen bereitgestellt werden, und zusätzliche Verwaltungsausgaben wie für die Exekutivagenturen sollten auf ein absolut notwendiges Minimum begrenzt werden, das durch eine tatsächliche Verbesserung der Ausführung gerechtfertigt ist. Die Kommission könnte daher aufgefordert werden, klare Informationen über die genauen Beträge der gesamten Verwaltungsausgaben vorzulegen, die aus den RP7 (Teilrubrik 1a) finanziert werden.

2.  Der Haushaltsausschuss muss in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie (ITRE) sorgfältig überwachen, ob die in der Haushaltsordnung eingeführten Verbesserungen ausreichen, um die Ausführung des derzeitigen Forschungsrahmenprogramms zu erleichtern und die Forscher zur Beantragung von Finanzhilfen zu ermutigen.

3.  Angesichts der jüngsten Entwicklungen im Legislativbereich wie etwa im Kommissionsvorschlag zur Einrichtung des Europäischen Technologieinstituts (ETI) wurde klar, dass die für Forschung und Entwicklung unter Teilrubrik 1a des derzeitigen MFR endgültig vereinbarten Finanzmittel unzureichend zu sein scheinen, da der in dieser Rubrik verfügbare finanzielle Spielraum durch die von der Kommission vorgenommenen jüngsten Aktualisierungen der Finanzplanung und durch neue Maßnahmen, die im MFR nicht vorgesehen waren und die aus der verbleibenden Marge finanziert werden, beträchtlich reduziert wurde. Dies könnte ein Thema für die Halbzeitüberprüfung des MFR sein.

4.  Der Berichterstatter vertritt die Ansicht, dass das Hauptziel der europäischen Forschungspolitik die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und die Verbesserung der Zusammenarbeit und der Vernetzung von Forschungszentren und Exzellenzzentren und somit die Verbesserung der Effizienz ist. Die Zusammenarbeit mit Unternehmen sowie die Beteiligung von KMU sind von wesentlicher Bedeutung. Die Förderung der europäischen Dimension der Forschung ist notwendig, um mit Drittländern wie den USA konkurrieren zu können, die beträchtliche Beträge für die Forschung ausgeben. Die EU hinkt ihren Konkurrenten bei der angewandten Forschung hinterher (siehe Anzahl der Patente). Die Finanzierung durch die EU sollte einen Mehrwert für die bereits von den Mitgliedstaaten unternommenen Forschungsanstrengungen darstellen (z. B. Forschungsbereiche, die so kostenträchtig sind, dass kein einzelner Mitgliedstaat sich einen Alleingang leisten könnte, wie etwa ITER).

5.  Man sollte nicht vergessen, dass die Mitgliedstaaten auch Forschungsaktivitäten finanzieren und dass die Finanzierung durch die EU ein (wichtiger) Beitrag zur Erreichung des Gesamtziels der Förderung der Forschung ist. Ein wichtiger Beitrag zur Erreichung des Zieles von 3 % des BNE wird von den Mitgliedstaaten geleistet werden müssen (die öffentlichen F&E-Ausgaben in den Mitgliedstaaten der EU-25 machten im Jahr 2003 durchschnittlich 0,81 % des BIP aus, wovon 0,76 % aus nationalen Quellen und 0,05 % aus der EU stammten). Daher können die europäischen Forschungsprogramme, obwohl die endgültige Mitteldotierung (48 081 Mio. Euro) weit hinter dem Kommissionsvorschlag („Prodi-Paket”– 68 011 Mio. Euro) zurückbleibt, nur ein Teil der Lösung sein. Dennoch sollten sie eine wichtige Rolle bei den Bemühungen zur Erreichung der Lissabon-Ziele spielen.

ANHANG

EUROPÄISCHES TECHNOLOGIEINSTITUT

Mittelansätze im Einzelnen (wie im Finanzbogen des Kommissionsvorschlags ausgewiesen)

Zielsetzungen des Vorschlags hinsichtlich ihrer Finanzierungskosten und Ressourcen (Szenario von 6 Wissens- und Innovationsgemeinschaften 2013)

Kosten

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Total

Führungsstruktur des ETI

2.900

5.800

8.700

8.700

8.700

8.700

43.500

Wissens- und Innovationsgemeinschaften

0.000

0.000

220.800

303.600

441.600

662.400

1,628.400

Zuschüsse für Master-Studenten und PhD-Kandidaten

0.000

0.000

5.600

20.600

45.200

73.800

145.200

Verbesserung der Innovations-/Forschungs-/Ausbildungskapazitäten

0.000

0.000

100.000

150.000

150.000

150.000

550.000

Gesamtkosten

2.900

5.800

335.100

482.900

645.500

894.900

2,367.100

Ressourcen

 

 

 

 

 

 

 

Gebietskörperschaften und Mitgliedstaaten, Unternehmen, EIB-Darlehen, Risikokapital (je nach Quelle direkt an Wissens- und Innovationsgemeinschaften oder direkt an das ETI)

0.000

0.000

47.080

113.040

133.740

233.100

526,960

Gemeinschaftshaushalt (Programme: RP7, CIP, LLL, Strukturfonds: EFRE, ESF) (direkt an Wissens- und Innovationsgemeinschaften)[10]

 

 

238.020

309.860

436.760

546.800

1,531.440

Gemeinschaftshaushalt (nicht veranschlagte Mittel der Marge, Teilrubrik 1a) (direkt an das ETI)

2.900

5.800

50.000

60.000

75.000

115.000

308.700

Ressourcen insgesamt

2.900

5.800

335.100

482.900

645.500

894.900

2,367.100

Arbeitsdokument über Freiheit, Sicherheit und Recht – Rubrik 3a

Seit Beginn der Finanzperiode 2007-2013 weist die Rubrik „Innere Politikbereiche“ erstmals eine eigenständige Teilrubrik 3a („Freiheit, Sicherheit und Recht“) aus. Die erstmalige Zweckbindung der für „Recht, Freiheit und Sicherheit“ zugewiesenen Mittel in einer spezifischen Teilrubrik im MFR verdeutlicht die gegenüber dem Zeitraum 2000-2006 beigemessene Priorität und gewährleistet vermehrte Sichtbarkeit und eine solide finanzielle Grundlage der einschlägigen Maßnahmen, da die Kommission deren Budget nicht einfach auf andere Politikbereiche umschichten kann.

Dabei muss wiederholt werden, dass die in Arbeitsdokument Nr. 10 im Haushaltsverfahren 2007 festgestellte konfuse Terminologie immer noch nicht klargestellt wurde. Das Portfolio des zuständigen Kommissionsmitglieds, Vizepräsident Franco Frattini, lautet „Freiheit, Sicherheit und Recht“[11], wogegen die Bezeichnung der einschlägigen Generaldirektion „Recht, Freiheit und Sicherheit“[12] lautet (entspricht der umbenannten ex-GD „Justiz und Inneres“ bis August 2004).

Titel 18 im Haushaltsplan lautet jedoch wiederum „Freiheit, Sicherheit und Recht“ (ausgeführt von der oben genannten Generaldirektion, abgekürzt „FSR“)[13].

II.       Übersicht über die Programme

Die operativen Ausgaben in Rubrik 3a „Freiheit, Sicherheit und Recht“ des MFR belaufen sich auf 600 Mio. EUR. (637 in jeweiligen Preisen) 2007 und 690 Mio. EUR (747 in jeweiligen Preisen) 2008. Das vom Europäischen Parlament angenommene Budget 2007 der GD RFS beträgt ca. 612,2 Mio. EUR. Es umfasst 7 operative Kapitel (Tabelle 1):

Tabelle 1: Operative und administrative Ausgaben (EUR)

Operative Ausgaben

Programme

Haushalt 2007

VE

Haushalt 2007

ZE

18 02

Solidarität – Außengrenzen, Visapolitik und Freizügigkeit von Personen

238 200 000

151 200 000

18 03

Migrationsströme – Gemeinsame Immigrations- u. Asylpolitik

149 030 000

135 605 000

18 04

Grundrechte und Unionsbürgerschaft

33 476 000

33 576 000

18 05

Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte

61 946 000

48 046 000

18 06

Europäischer Straf- und Zivilrechtsraum

58 294 000

39 594 000

18 07

Drogenprävention und -aufklärung

14 851 060

12 851 060

18 08

Allgemeine operative Unterstützung und Koordinierung des Politikbereichs Justiz und Inneres

5 400 000

6 200 000

Operative Ausgaben insgesamt

561 197 060

427 072 060

Administrative AusgabenI

51 021 005

51 021 005

Insgesamt

612 218 065

478 093 065

I wovon EUR 47 607 005 aus Rubrik 5 und EUR 3 414 000 aus Rubrik 3a finanziert werden.

Im Haushaltsplan 2007 wurden drei neue Rahmenprogramme im Bereich Freiheit, Sicherheit und Recht gestartet: Grundrechte und Justiz, Solidarität und Steuerung der Migrationsströme sowie Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte[14].

Was die einschlägigen Rechtsakte betrifft, so stellt sich die Situation Ende März 2007 wie folgt dar:

· "Grundrechte und Justiz": Erste Lesung des EP am 6. September und 14. Dezember 2006. Gemeinsamer Standpunkt des Rates nur zum Einzelplan "Daphne III" am 12. März 2007, die anderen Gemeinsamen Standpunkte stehen noch aus.

· "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme": Erste Lesung des EP am 14. Dezember 2006, Gemeinsame Standpunkte des Rates stehen seither aus. Das Einzelprogramm „Europäischer Flüchtlingsfonds“ kann nicht als verzögert erachtet werden, da es erst den Zeitraum 2008-2013 betrifft.

· "Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte“: Obwohl das EP seine Stellungnahmen am 14. Dezember 2006 angenommen hat, hat der Rat die endgültigen Rechtsakte erst am 14. Februar 2007 angenommen.

Da die meisten der einschlägigen Rechtsgrundlagen noch nicht endgültig angenommen sind und Artikel 49 der Haushaltsordnung[15] vorsieht, dass Haushaltsmittel für eine Maßnahme der Gemeinschaften oder der Europäischen Union nur verwendet werden können, wenn zuvor ein Basisrechtsakt erlassen worden ist, können diese Programme als „verzögert“ betrachtet werden.

Anscheinend wird die Kommission versuchen, hier durch „Backloading“ Abhilfe zu schaffen (obwohl sie von „Erhöhungen in den Jahren 2009 und 2010“ spricht), wenn sie auf Seite 21 (Punkt 3.2.3.) des JSP-Dokuments[16] erklärt, dass die zusätzlichen Mittel für FRONTEX und EUROJUST durch eine „Anpassung“ der Beträge für jene Programme aufgebracht werden, deren Start sich verzögert.

III.      Die neuen Programme im Einzelnen gemäß der neuen Finanzplanung der Kommission

Gemäß ihren Verpflichtungen im Rahmen der IIV hat die Europäische Kommission im Januar 2007 ein ausführliches Dokument mit einer Übersicht über die jüngsten Entwicklungen in den einzelnen Ausgabenrubriken des MFR vorgelegt, um die Kohärenz des Legislativprozesses und der beschlossenen Ausgabenobergrenzen sicherzustellen, zum Beispiel unter Berücksichtigung der Annahme neuer Rechtsgrundlagen oder der im kürzlich angenommenen Haushaltsplan 2007 beschlossenen tatsächlichen Beträge.

Die neuen Einzelheiten für den legislativen Rahmen der Programme in Rubrik 3a lassen sich nun wie folgt darstellen[17] (Tabelle 2):

RUBRIK 3a – FREIHEIT, SICHERHEIT UND RECHT

Zeitraum

Gesamt-mittel-ausstattung für den gesamten Zeitraum

HH 2007 + BNHE 1

Finanz-planung

2008

 Finanz-planung

2009

 Finanz-planung

2010

Finanz-planung

2011

 Finanz-planung

2012

Finanz-planung

2013

Konsultation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Integration v. Drittländern

(07-13)

825,0

65,0

78,0

98,0

106,0

132,0

163,0

183,0

Grundrechte

(07-13)

96,5

10,9

12,3

13,4

14,1

14,1

15,7

16,0

Strafrecht

(07-13)

199,0

29,5

30,3

30,6

26,5

26,9

27,4

28,0

Terrorismus

(07-13)

139,4

12,8

15,4

18,0

20,5

23,4

23,7

25,6

Verbrechen

(07-13)

605,6

45,2

51,6

73,0

86,5

109,6

118,3

121,4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mitentscheidung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Europäischer Flüchtlingsfonds

(05-07)

176,4

78,3

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

Europäischer Flüchtlingsfonds

(08-13)

628,0

0,0

82,0

98,0

98,0

110,0

110,0

130,0

Europäischer Rückführungsfonds

(08-13)

676,0

0,0

56,0

67,0

83,0

114,0

163,0

193,0

Außengrenzenfonds

(07-13)

1.820,0

170,3

155,0

186,0

208,0

254,0

350,0

496,7

Daphne

(07-13)

116,9

14,2

14,7

16,1

17,6

18,0

17,9

18,4

Zivilrecht

(07-13)

109,3

14,4

14,7

14,9

15,8

16,0

16,5

17,1

Drogenprävention &

-aufklärung

(07-13)

21,4

3,1

3,1

3,1

3,1

3,1

3,1

3,1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

RUBRIK 3a

 

 

443,6

513,0

618,0

679,0

821,0

1.008,5

1.232,2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstige Ausgaben

 

 

180,2

201,2

212,4

298,1

324,5

326,4

320,5

Rubrik 3a insgesamt

 

 

623,8

714,2

830,4

977,1

1.145,5

1.334,9

1.552,7

Obergrenze des Finanzrahmens

(in jeweiligen Preisen)

 

 

637,0

747,0

872,0

1.025,0

1.206,0

1.406,0

1.661,0

Marge

 

 

13,2

32,8

41,6

47,9

60,5

71,1

108,3

Die wichtigste Änderung, die auch in der JSP deutlich wird, betrifft den Außengrenzenfonds (Linie 18 02 06), für den die verfügbaren Mittel gegenüber der ursprünglichen Finanzplanung um 15,3 Mio. EUR erhöht wurden.

IV.      Dezentrale Einrichtungen

Derzeit operieren sechs dezentrale Einrichtungen im Rahmen des Politikbereichs von Titel 18 (Tabelle 3):

Tabelle 3: Dezentrale Einrichtungen im Rahmen von Rubrik 3a (in Mio. EUR)

 

FINANZPLANUNG

Standort

HH +BNHE1

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

INSG.

2007-2013

18 02 03

Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen

Warschau

33,980

27,100

33,100

35,000

52,000

52,000

52,000

285,180

18 04 05

Agentur der Europäischen Union für Grundrechte

Wien

14,000

15,000

17,000

20,000

20,000

22,000

22,000

130,000

18 05 02

Europol

0,000

0,000

0,000

82,000

83,000

84,000

85,000

334,000

18 05 05

Europäische Polizeiakademie

Bramshill

7,439

8,700

8,800

9,000

9,200

9,400

9,400

61,939

18 06 04

Eurojust

Den Haag

18,414

17,500

18,000

19,000

19,500

20,500

20,500

133,414

18 07 01

Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

Lissabon

13,000

13,200

13,400

13,600

14,000

14,400

14,400

96,000

INSGESAMT

 

86,833

81,500

90,300

178,600

197,700

202,300

203,300

1040,533

Was FRONTEX betrifft, so erachtet Ihr Berichterstatter die Erhöhung um 15,3 Mio. EUR 2007 in Vergleich zu 2006 als gerechtfertigt. Jedoch möchte er darauf hinweisen, dass weitere zusätzliche Mittel in Höhe von 10,9 Mio. EUR 2008, wie von der Kommission im JSP-Dokument (Punkt 3.2.3, S. 21) angekündigt, eine Mittelkürzung für das Mitentscheidungsprogramm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ bedeuten würden. Darüber hinaus hätte dieses „Backloading“ des Mitentscheidungsprogramms zur Folge, dass die Marge am Ende des Programmplanungszeitraums erheblich reduziert würde. Darüber hinaus bleibt festzustellen, ob der Begünstigte überhaupt irgendwelche zusätzlichen Mittel fordert.

Gleiches gilt für EUROJUST, eine Agentur, die gute Arbeit leistet. Aber ist es nicht zu einfach, eine Agentur großzügig mit zusätzlichen Geldern auszustatten und die Hoffnung zu äußern, dass die Errichtung eines „einheitlichen Rechtsraums in Straf- und Zivilsachen durch die Bereitstellung von zusätzlich 2,5 Mio. EUR für EUROJUST von 2008 bis 2013 gestärkt werden wird“[18]? Erstens konzentrieren sich deren Aufgaben ausschließlich auf Strafsachen, nicht Zivilsachen. Zweitens existiert im Bereich eines einheitlichen Rechtsraums in „Zivilsachen“ eine ausgezeichnete langfristige Initiative der Kommission, unterstützt von Hochschuldozenten, interessierten Parteien und dem Europäischen Parlament, einen Europäischen Pflichtenkodex oder sogar einen vollständigen Europäischen Zivilkodex zu schaffen[19]. Würden nicht bessere Ergebnisse erzielt, wenn derartige Maßnahmen von Profis außerhalb der institutionellen Einflusssphäre unterstützt würden, statt das in jedem Haushaltsjahr der jährliche Scheck für eine Gemeinschaftseinrichtung erhöht würde?

Der Berichterstatter ersucht die Kommission, zu erläutern, ob die Lösung der Probleme im Zusammenhang mit der Verwaltung der „neuen“ EU-Agentur für Grundrechte (der Nachfolgeinstitution der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit[20]), die in der Vergangenheit aufgetreten sind, auf dem richtigen Weg ist.

Zu beachten ist, dass die Mittelansätze für Europol (82 Mio. EUR ab 2010) der Einrichtung dieser Agentur als einer dezentralen Einrichtung der Union als Rechtsnachfolger des (durch das Europol-Übereinkommen gegründeten) Europäischen Polizeiamts unterliegen. Dies wurde von der Kommission vorgeschlagen[21], die Frage wird jedoch derzeit im Rat diskutiert. In diesem Kontext ist darauf zu verweisen, dass Nummer 47 der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[22] eine Bewertung der budgetären Folgen für die Rubrik 3a durch die Kommission während des Prozesses der Einrichtung von Europol als einer dezentralen Einrichtung der Union vorsieht.

Im Einklang mit den Bemühungen des Berichterstatters, ein ergebnisorientiertes Budget zu erreichen, unterstützt er voll und ganz die jüngste Schlussfolgerung des Haushaltsausschusses des Rates[23], dass es gilt, die Mittelausstattung der dezentralen Agenturen fest im Griff zu behalten, so dass durch realistische Mittelansätze, die am tatsächlichen Bedarf ausgerichtet sind, Einsparungen bewirkt werden und eine Überausstattung vermieden wird. Die Kommission wurde ferner aufgefordert, zusammen mit den HVE eine präzise und umfassende Haushaltsübersicht über alle dezentralen Agenturen zu unterbreiten.

V.       Pilotprojeke und vorbereitende Maßnahmen

Rubrik 3a im Haushaltsplan 2007 umfasst keine Pilotprojekte oder vorbereitenden Maßnahmen. Folgende Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen wurden 2006 abgeschlossen:

Bezeichnung

Haushaltslinie

18 03 05

Europäische Beobachtungsstelle für Migration

18 03 06

Abschluss der Integration von Drittstaatsangehörigen

18 03 08

Abschluss der Organisation der Rückkehr im Bereich Migration

18 04 03

Abschluss des Programms zur Erforschung und Bewertung der Achtung der Grundrechte

18 04 04

Abschluss der vorbereitenden Maßnahme zur Unterstützung der Zivilgesellschaft in den neuen EU-Mitgliedstaaten

18 05 01 03

Abschluss des Austauschprogramms für Justizbehörden

18 05 04

Abschluss der vorbereitenden Maßnahme für die Opfer von Terroranschlägen

18 05 06

Abschluss der Bekämpfung des Terrorismus

Was die Verpflichtungen betrifft, so weisen die entsprechenden Haushaltslinien nun einen Vermerk „zur Erinnerung“ auf. Was die Zahlungen angeht, so sind 2007 noch insgesamt 37,75 Mio. EUR auszuzahlen.

In diesem Kontext sollte erwähnt waren, dass der Berichterstatter die Ausarbeitung einer internen Studie der Direktion D der GD IPOL empfahl, um die EU-Mittelausstattung für die Beobachtung der Migration zu bewerten und die Finanzmittel für die neuen Instrumente wie den Außengrenzenfonds, den Europäischen Flüchtlingsfonds, den Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen sowie die Agentur FRONTEX mit deren Zielen und politischen Zielsetzungen zu vergleichen. Bewertet werden sollten die Aufteilung der Mittel auf die verschiedenen Instrumente sowie die Frage, ob sie die bestmöglichen Ergebnisse erzielen und die Mitgliedstaaten unterstützen können, die die Immigration zu bewältigen haben.

Die Außengrenzen der Europäischen Union unterliegen einem ständigen und erheblichen Migrationsdruck. Die Notwendigkeit, die Außengrenzen der EU besser zu kontrollieren, ist eine der herausragendsten Prioritäten. Das EP hat daher auf Initiative seines Ausschusses für bürgerliche Freiheiten eine vorbereitende Maßnahme „Migrationssteuerung – Tätige Solidarität“ (Titel 18 03 12) mit Mitteln in Höhe von 15 Mio. EUR im Haushaltsplan 2007 beschlossen. Ziel ist die Bewältigung von Migrationsströmen, aber auch die Gewährleistung würdiger Aufnahmebedingungen für verzweifelte Einwanderer, bis das Rahmenprogramm „Solidarität“ voll funktionsfähig ist. In bestimmten Fällen wurden bereits EU-Mittel zur Verfügung gestellt (mittels der „besonderen Sofortmaßnahmen“ im Kontext des Programms ARGO 2005 und 2006 beispielsweise).

Eine wesentliche Priorität des Berichterstatters wird darin bestehen, die Umsetzung dieser vorbereitenden Maßnahme durch die Europäische Kommission sorgfältig zu überwachen.

VI.      Weitere Bemerkungen

1. SIS II und VIS

Im Haushaltsplan 2007 sind 20 Mio. EUR für das "Schengener Informationssystem" (SIS II)[24] (Linie 18 02 04) und 48 Mio. EUR für das „Visa-Informationssystem (VIS)"[25] (Linie 18 02 05) veranschlagt. SIS II besteht im Wesentlichen auf einem Großrechner in Straßburg, der den Mitgliedstaaten die Möglichkeit verschafft, nach der Abschaffung der Binnengrenzen gesuchte Personen oder Objekte aufzufinden. VIS ist ebenfalls eine Datenbank, die den Austausch von Daten über die gemeinsame Visapolitik und die konsularische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten bei Anträgen erleichtert, um Gefahren für die interne Sicherheit in den Mitgliedstaaten vorzubeugen, die Umgehung der Kriterien für einen Antrag zu verhindern und die Betrugsbekämpfung zu erleichtern sowie bei der Ermittlung und Rückführung illegaler Einwanderer Unterstützung zu leisten.

Da keine Details über den Vertrag zwischen der Kommission und dem Mitgliedstaat, der für das Management des Systems zuständig sein wird, verfügbar waren, waren für die SIS II-Linie 5 Mio. EUR in die Reserve eingestellt worden.

Den Bedingungen entsprechend sollen 1 Mio. EUR aus der Reserve freigegeben werden, wenn die Rechtsgrundlage, die die Interoperabilität von SIS II und VIS gestattet, angenommen wurde, 4 Mio. EUR sollen freigegeben werden, wenn das Parlament über die Einzelheiten des Vertrags und die tatsächlichen Kosten für den für das Systemmanagement zuständige Mitgliedstaat informiert wurde.

Betreffend VIS wurden in Anbetracht fehlender Einzelheiten über die Managementvorkehrungen für VIS 16 Mio. EUR in die Reserve eingestellt. Den Bedingungen entsprechend sollen sie von Fall zu Fall freigegeben werden, sobald die adäquaten Rechtsgrundlagen verabschiedet wurden und das Parlament ordnungsgemäß über die Managementvorkehrungen für VIS informiert wurde.

Der Berichterstatter stellt fest, dass die Mitgliedstaaten offensichtlich noch nicht bereit sind, die Vergemeinschaftung dieser Politiken umzusetzen.

2. Zivilschutz

Der Berichterstatter möchte die Einzelheiten einer offensichtlich neuen Initiative der Kommission prüfen, die in der Jährlichen Strategieplanung[26] erwähnt wird und darin besteht, das Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz auszuweiten sowie eine integrierte Strategie zur Verhütung von Katastrophen zu entwickeln. Da Zivilschutz eine Dimension „Inneres“ aufweisen könnte, muss er im Rahmen dieses Dokuments erwähnt werden.

VII.    Schlussfolgerungen

Der Berichterstatter vertritt die Auffassung, dass mögliche Folgemaßnahmen im Haushaltsplan 2008 wie folgt aussehen könnten:

1.  Die Haushaltsbehörde ist sich der Verzögerungen bei der neuen Generation von Rahmenprogrammen und der Risiken, die derartige Verzögerungen für die Umsetzung aufwerfen könnten, bewusst. Dies muss im Verlauf des Haushaltsverfahrens 2008 sorgfältig überwacht werden.

2.  Ein „Backloading“ bestimmter Programme könnte Probleme verursachen, wie in den Ziffern 18 und 22 der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Jährlichen Strategieplanung der Kommission für das Haushaltsverfahren 2008 festgestellt wird, in der das Parlament “seine Besorgnis bekundet über das vorgeschlagene Backloading bestimmter Programme in der JSP für 2008 und die Probleme, die dies unter Umständen für künftige Jahre des MFR schaffen könnte“.

3.  Angestrebt werden sollte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Agenturen und Programmen, um eine Gefährdung der operativen Programme zu vermeiden. Sämtliche zusätzlichen Mittel, die für die Agenturen bereitgestellt werden könnten, müssen im Rahmen des jährlichen Gesamthaushaltsplans genehmigt werden. Hingewiesen wird auf die Tatsache, dass je mehr für die Agenturen ausgegeben wird, je weniger für die legislativen Programme, Pilotprojekte und vorbereitenden Maßnahmen übrig bleibt.

4.  Da als einzige vorbereitende Maßnahme nun „Migrationssteuerung – Tätige Solidarität“ verbleibt, sollte diese begleitet werden von einer vorausschauenden internen Studie, um möglichst rasch ihren Beitrag zu einem ergebnisorientierten Haushalt zu bewerten.

5.  Sollten in Bezug auf SIS II und VIS die gleichen Probleme fortbestehen wie in den vergangenen Jahren, sollte die Kommission die Haushaltsbehörde über die möglichen 2007 erwarteten Entwicklungen informieren. Im Verlauf des jährlichen Haushaltsverfahrens wird das EP beurteilen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Arbeitsdokument über Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

Einführung

1.   Dieses Arbeitsdokument ist gegliedert wie folgt: In Teil I wird der rechtliche Rahmen für die Änderungen bei Pilotprojekten (PP) und vorbereitenden Maßnahmen (VM) in der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 dargestellt. Der Teil II befasst sich mit den PP und VM im Haushaltsverfahren 2007. Der Teil III enthält Möglichkeiten und Gedanken bezüglich der PP und der VM für das bevorstehende Haushaltsverfahren 2008.

I – Der rechtliche Rahmen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

2.   Der rechtliche Rahmen für Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen wurde durch die IIV vom 17. Mai 2006 erheblich geändert. Die wichtigsten Änderungen sind in diesem Teil zusammengefasst. Die Fragen im Zusammenhang mit der Übermittlung von Informationen durch die Haushaltsbehörde über die Einrichtung neuer PP und VM werden in Teil III dieses Arbeitsdokuments behandelt.

3.   PP und VM bilden für das Parlament ein wichtiges Instrument, um seine politischen Prioritäten zu verwirklichen und neue Initiativen außerhalb der vorhandenen Legislativprogramme einzuleiten. Typisch für PP und VM ist, dass zunächst der betreffende Haushaltsbeschluss gefasst wird, dem später der entsprechende Legislativbeschluss folgen kann, wodurch die übliche Reihenfolge umgekehrt wird. In Artikel 49 der Haushaltsordnung[27] werden die Ausnahmen von dem allgemeinen Haushaltsprinzip aufgeführt, wonach ein Basisrechtsakt erlassen werden muss, bevor die Haushaltsmittel, die für eine Maßnahme der Gemeinschaft in den Haushaltsplan eingesetzt sind, verwendet werden können. Die Abschnitte des Artikels 49, die diesen Punkt betreffen, sind die Buchstaben a) und b) von Absatz 6.

4.   In der Haushaltsordnung wird ein Pilotprojekt definiert als ein Instrument „experimenteller Art, mit dem Durchführbarkeit und Nutzen einer Maßnahme bewertet werden“. Weiter heißt es dazu in der Haushaltsordnung: „Die diesbezüglichen Mittelbindungen dürfen nur für zwei aufeinander folgende Haushaltsjahre in den Haushaltsplan eingesetzt werden.“

5.   Vorbereitende Maßnahmen werden in der Haushaltsordnung definiert als Maßnahmen, „die auf die Erarbeitung von Vorschlägen für künftige Maßnahmen abstellen ... Die diesbezüglichen Mittelbindungen dürfen nur für höchstens drei aufeinander folgende Haushaltsjahre in den Haushaltsplan eingesetzt werden. Das Rechtsetzungsverfahren müsste vor Ablauf des dritten Haushaltsjahres abgeschlossen werden.“

6.   Der Haushaltsplan für 2008 wird auf der Grundlage der IIV vom 17. Mai 2006 ausgearbeitet. Dazu heißt es in Anhang II Abschnitt D der IIV von 2006: „Außerdem kommen die Organe überein, den Gesamtbetrag der Mittel für Pilotprojekte auf 40 Millionen Euro je Haushaltsjahr zu begrenzen. Desweiteren kommen sie überein, den Gesamtbetrag der Mittel für neue vorbereitende Maßnahmen auf 50 Millionen Euro je Haushaltsjahr und den Gesamtbetrag der effektiv für vorbereitende Maßnahmen gebundenen Mittel auf 100 Millionen Euro zu begrenzen.

7.   Ihre Berichterstatter möchten ferner betonen, dass die für die Finanzierung von PP und VM verfügbaren Mittel von den Margen der Rubriken des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) abhängen, und verweisen in diesem Zusammenhang darauf, dass es in Ziffer 20 der am 24. April 2007 vom Plenum angenommenen Entschließung des Parlaments zu der jährlichen Strategieplanung der Kommission heißt: „… was Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen für das Haushaltsverfahren 2008 betrifft … bekundet seine Besorgnis darüber, dass in einigen Rubriken und Teilrubriken des Haushaltsplans möglicherweise keine ausreichenden Margen für größere neue Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen vorhanden sind“.

8.   Bevor ein in dem jährlichen Haushaltsverfahren vereinbartes PP oder VM umgesetzt werden kann, muss es bestimmte, in der Haushaltsordnung vorgesehene Verfahren durchlaufen. Für die PP und VM gelten die Bestimmungen über öffentliche Auftragsvergabe und Finanzhilfen. Außerdem wird die Kommission in Artikel 49 der Haushaltsordnung verpflichtet, bei der Vorlage des Vorentwurfs des Haushaltsplans „der Haushaltsbehörde einen Bericht … zu unterbreiten, der eine Bewertung der erzielten Ergebnisse sowie eine Einschätzung der in Aussicht genommenen Folgemaßnahmen enthält.“

9.   Die Kommission hat kürzlich ihren ersten Zwischenbericht über die Durchführung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen im Haushaltsjahr 2007 vorgelegt. Dieses Dokument (S. 6) enthält die folgende Beschreibung des Ausgabenzyklus für PP und VM:

„Die Durchführung eines Pilotprojekts oder einer vorbereitenden Maßnahme muss eine Reihe von in der Haushaltsordnung vorgesehenen Verfahren durchlaufen. Diese Verfahren unterscheiden sich je nachdem, ob sie die Vergabe von Aufträgen oder Finanzhilfen betreffen. Bevor die Kommission den endgültigen Finanzierungsbeschluss fasst, muss sie jedoch in beiden Fällen die bestmögliche Umsetzung der Maßnahme bzw. des Projekts sowie die diesbezüglichen Haushaltsmittel vorbereiten.

Zunächst analysiert die Kommission die spezifischen Ziele sowie die Form der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme, um sie dann auf dieser Grundlage der zuständigen Generaldirektion zuzuweisen. Manchmal können mehrere Wochen vergehen, bis ein endgültiger Beschluss gefasst wird, insbesondere wenn die Maßnahme im Grenzbereich mehrerer Politikbereiche angesiedelt ist. Der zuständige Anweisungsbefugte und der für die Durchführung Verantwortliche müssen dann, wie in der Haushaltsordnung vorgesehen, einen ausreichend detaillierten Rahmen ausarbeiten, auf dessen Grundlage schließlich der endgültige Beschluss gefasst wird. Erst wenn all diese vorbereitenden Phasen abgeschlossen sind, kann die finanzielle Ausführung beginnen.

Die als Richtschnur dienenden Fristen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

· Im Falle der Auftragsvergabe beträgt die Frist für die Ausarbeitung und die Veröffentlichung der Vorinformation mindestens 32 Tage bis höchstens 63 Tage.

· Die Ausschreibungsphase umfasst einen Zeitraum von mindestens 85 Tagen bis höchstens 195 Tagen.

· Die Vergabe- bzw. Vertragsabschlussphase umfasst einen Zeitraum von mindestens 55 Tagen bis höchstens 203 Tagen.

Bei der Gewährung von Finanzhilfen sind keine Fristen vorgeschrieben, mit Ausnahme des Jährlichen Arbeitsprogramms (JAP), das bis zum 31. März des jeweiligen Haushaltsjahres angenommen werden muss. Wenn das JAP angenommen ist, beträgt die Frist für die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen durchschnittlich 30 Tage; die Antworten sind in der Regel zwei Monate nach Veröffentlichung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu erwarten. Die für die Bewertung der Vorschläge benötigte Zeit hängt von der Zahl der eingegangenen Antworten ab und kann wenige Tage bis mehr als 60 Tage betragen. Nach Unterzeichnung der Finanzhilfevereinbarung innerhalb einer Frist von maximal 30 Tagen erfolgt die Zahlung, sobald die Kommission vom Auftragnehmer die erforderlichen Informationen erhalten hat, die sorgfältig analysiert werden müssen. Dieser Prozess erfordert außerdem die Einhaltung der Verfahren für eine wirtschaftliche und effiziente Haushaltsführung.

Die Kommission möchte ferner darauf hinweisen, dass die Bewertung des Erfolgs eines Pilotprojekts oder einer vorbereitenden Maßnahme weitaus weniger von der raschen Abwicklung der Verpflichtungen oder Zahlungen abhängt als von der Nachhaltigkeit der erzielten Ergebnisse.“

10. Die Berichterstatter für 2007-2008 möchten die Kommission daran erinnern, dass das EP bei der letzten Überarbeitung der Haushaltsordnung und ihrer Durchführungsbestimmungen das Ziel verfolgt hat, die Verfahren für einen leichteren Zugang der europäischen Bürger zu der EU-Finanzierung zu vereinfachen. Die Kommission sollte deutlich machen, wie sie beabsichtigt, die neuen Bestimmungen für PP und VM in die Praxis umzusetzen.

11. Die Berichterstatter stellen fest, dass es gemäß den in den Bestimmungen vorgesehenen Maximalfristen 461 Tage (d.h. mehr als ein Haushaltsjahr) dauern könnte, bis ein PP bzw. eine VM umgesetzt werden kann. Die Kommission sollte angeben, wie lange die vorbereitenden Phasen in den vergangenen Jahren durchschnittlich gedauert haben.

II – PP und VM des Haushaltsplans 2007

12. Der Haushaltsplan 2007 umfasst 30 PP und 28 VM. Es ist nicht möglich, in diesem Arbeitsdokument auf all diese Projekte einzugehen. Der Berichterstatter möchte daher auf die als Anlage beigefügten Übersichtstabellen der Kommission und des Sekretariats des Parlaments verweisen und feststellen, dass der erste Zwischenbericht der Kommission über die Durchführung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen detaillierte Informationen über jedes laufende Projekt enthält.

13. Als Anlage erhalten die Mitglieder die Tabelle über PP bzw. VM, welche die Kommission ihrem ersten Zwischenbericht beigefügt hat.

14. In diesem Zusammenhang sei betont, dass bei den meisten PP bzw. VM die Vorbereitungen für die Gewährung einer Finanzhilfe im Anschluss an eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen mindestens etwa sechs Monate dauern. Im Falle einer Auftragsvergabe (Ausschreibungen) werden die Verfahren noch länger dauern, wodurch die Zahlungen im ersten Jahr verzögert werden können. Die Berichterstatter möchten trotzdem die die Durchführung betreffenden Zahlen genau analysieren, um zu gewährleisten, dass die Kommission in Bezug auf die Umsetzung der von der Haushaltsbehörde angenommenen Projekte weiterhin alles in ihrer Macht Stehende tut.

15.  Bei seinen weiteren Arbeiten zum Haushaltsplan 2008 ist sich der Berichterstatter der Tatsache bewusst, dass die Bereitstellung von Mitteln für neue PP und VM davon beeinflusst wird, in welchem Maße Anträge auf weitere Finanzierung von bestehenden PP und VM eingehen.

16.  Der Berichterstatter begrüßt die konstruktiven Bemühungen der Kommission in ihrem ersten Zwischenbericht über die Durchführung von Pilotprojekten und vorbereitenden Maßnahmen im Haushaltsjahr 2007. Er stellt fest, dass die Kommission diese Projekte ernst nimmt und bereit ist, eine intensive Weiterbehandlung zu gewährleisten.

Aufgrund der im Bericht enthaltenen Angaben (siehe oben, S. 9) ist der Berichterstatter jedoch, insbesondere wegen der komplexen und langwierigen Verfahren, in Bezug auf die konkrete Einleitung dieser PP und VM besorgt.

17. Der Berichterstatter ersucht die Kommission, aktuelle Informationen über den derzeitigen Stand insbesondere folgender Projekte zu liefern:

-   Eine wichtige Rolle für die EU in einer globalisierten Welt – IPR-Hilfen für KMU aus der EU in Peking (02 02 09);

-   Pilotprojekt Informationsnetzwerke (PIN) (16 03 06);

-   Austausch mit Indien im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Wissenschaftsbereich (19 10 01 03) und

-   Austausch mit China im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Wissenschaftsbereich (19 10 01 04);

-   Zusammenarbeit mit europäischen Technologieinstituten (15 02 29).

Die Berichterstatter haben die Initiative der Kommission zur Gründung eines Europäischen Technologieinstituts (KOM(2006)0604) zur Kenntnis genommen. Dazu möchten sie folgende Frage stellen: Wie gedenkt die Kommission, die Komplementarität des PP bezüglich des Europäischen Informationsnetzwerkes und der Rechtsgrundlage zur Gründung des Europäischen Technologieinstitutes zu gewährleisten?

- Transatlantische Methoden für den Umgang mit globalen Herausforderungen (19 05 03).

Der Berichterstatter verlangt weitere Informationen über die Weiterbehandlung des am 30. April in Washington veranstalteten Jahresgipfels EU-US. Wie gedenkt die Kommission, dessen Schlussfolgerungen in das Pilotprojekt einzubeziehen?

III – Das Haushaltsverfahren 2008

18. Bezüglich der Vereinbarung neuer PP und VM im jährlichen Haushaltsverfahren beinhaltet Abschnitt D des Anhangs II der IIV von 2006 ein neues Element. Die entsprechende Passage lautet wie folgt: „Damit die Kommission die Durchführbarkeit der von der Haushaltsbehörde geplanten Abänderungen, mit denen neue vorbereitende Maßnahmen bzw. Pilotprojekte ins Leben gerufen oder bereits bestehende verlängert werden, rechtzeitig beurteilen kann, setzen die beiden Teile der Haushaltsbehörde die Kommission bis Mitte Juni von ihren diesbezüglichen Absichten in Kenntnis, so dass eine erste Erörterung hierüber bereits in der Konzertierungssitzung der ersten Lesung im Rat erfolgen kann.“

Nach der Vorlage des HVE am 2. Mai dieses Jahres wird der Berichterstatter beurteilen, ob die Margen der verschiedenen Rubriken eine Finanzierung der Prioritäten des EP ermöglichen. Der Berichterstatter möchte daran erinnern, dass vom Parlament initiierte PP und VM in der Vergangenheit bereits zu erfolgreichen Gemeinschaftsprogrammen geworden sind (Life, Flüchtlingsfonds, usw.).

19. Trotz seiner genauen Kenntnis des Wortlauts der IIV stellt der Berichterstatter fest, dass die Forderungen des Parlaments nach PP und VM traditionell die Form von Änderungsvorschlägen zum Haushalt annehmen. Gemäß den internen Verfahren des Parlaments vor seiner ersten Lesung im Oktober fällt die Frist für die Einreichung derartiger Änderungsanträge in den September. Obgleich die Verfahren ein praktisches Hemmnis für die Präzision darstellen, mit der das Parlament die Kommission bis Mitte Juni über ihre Absichten bezüglich PP und VM informieren kann, wird sich das Parlament bemühen, die Kommission möglichst rasch über seine Prioritäten für 2008 zu unterrichten.

20. Der letzte Teil dieses Arbeitsdokuments enthält einige Ideen zu den Bereichen, in denen das Parlament Vorschläge für PP und VM im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2008 vorlegen könnte. Durch diese Ideen soll die Diskussion über künftige Prioritäten im Lichte des Anhangs II (D) der IIV und der für 13. Juli 2007 vorgesehenen Konzertierungssitzung der ersten Lesung angeregt werden.

21. Die nachstehend aufgeführten Themen beruhen auf früheren Arbeiten des Berichterstatters betreffend die Vorbereitung seines Arbeitsdokuments Nr. 1 über einen ergebnisorientierten Haushalt, das im Haushaltsausschuss breite Unterstützung fand und eine Grundlage für die Ausarbeitung der Entschließung über die jährliche Strategieplanung der Kommission bildete.

Bereiche für mögliche neue PP und VM

22. Der Berichterstatter würde es sehr begrüßen, wenn seine Kollegen im Haushaltsausschuss und in den Fachausschüssen des Parlaments in den nächsten Wochen und Monaten Diskussionsbeiträge liefern könnten, die es ihm ermöglichen, eine Reihe von Vorschlägen für PP und VM für den Haushaltsplan 2008 auszuarbeiten, die zukunftsorientiert sind und der Philosophie des Berichterstatters bezüglich eines ergebnisorientierten Haushalts entsprechen.

23. Gemäß seinem Arbeitsdokument Nr. 1 über einen ergebnisorientierten Haushalt, der Entschließung des Parlaments vom 24. April 2007 zu der jährlichen Strategieplanung der Kommission für das Haushaltsverfahren 2008 und den Studien, die im Jahr 2007 im Namen des Haushaltsausschusses durchgeführt werden, möchte der Berichterstatter die nachstehende indikative und vorläufige Liste von Bereichen vorschlagen, die für Pilotprojekte des Parlaments im Haushaltsplan 2008 in Frage kommen könnten:

· Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und lebenslanges Lernen

· Ausweitung des Beitrags Europas zur internationalen kulturellen Verständigung

· Steigerung der globalen Wettbewerbsfähigkeit Europas

· Finanzierung für die Überwachung der illegalen Migration

· Modellvorhaben im Bereich der Energieeffizienz und der Bewältigung des Klimawandels

· Ausweitung des multifunktionalen Charakters der europäischen Landwirtschaft und Verbesserung der Nachhaltigkeit der Lebensgrundlagen im ländlichen Raum

· Verbesserung der Kommunikation durch lokale Verbindungen

· Ausweitung und Entwicklung der Mehrsprachigkeit.

Annex - summary tables on PPs and PAs provided by the Commission

Note: These tables are taken from the Commission's first interim report on the implementation of pilot projects and preparatory actions. Two points should be noted as regards the Commission's tables:

(i) Budget line 02 02 09 "The EU assuming its role in a globalised world" is a PA and not a PP as in the below tables.

(ii) Budget line 05 08 03 "Restructuring of systems for agricultural surveys" has been omitted from the PA table.

Summary Table on Pilot projects

ABB
Nomenclature

DG responsible

2005

2006

2007

Heading

Budget 2005

Budget 2006

Budget 2007

C.A.

P.A.

C.A.

P.A.

C.A.

P.A.

Heading 1a

 

 

 

 

 

 

02 02 03 01

ENTR

PP1

PP2

 

Consolidation of internal market – pilot project for cooperation and cluster-building among small and medium-sized enterprises (SMEs)

6.00

5.00

3.00

4.50

p.m.

2.00

02 02 03 03

ENTR

PP1

PP2

 

Transfer of expertise through mentoring in SMEs

2.00

2.00

3.00

3.00

p.m.

2.00

02 02 03 04

ENTR

 

 

PP1

Erasmus for Young Entrepreneurs

 

 

 

 

3.00

3.00

02 02 05 01

ELARG

 

 

 

Enlargement programme for SMEs

 

 

p.m.

1.60

p.m.

1.00

02 02 05 05

ENTR

 

 

PP1

Measures to promote cooperation and partnerships between micro, small and medium-sized enterprises.

 

 

 

 

2.00

2.00

02 02 06

RTD

 

 

 

Regions of knowledge

 

 

p.m.

0.60

p.m

0.55

02 02 08

ENTR

 

PP1

PP2

European Destinations of Excellence

 

 

1.00

0.50

1.00

0.85

02 02 09

ENTR

 

 

PP1

The European Union assuming its role in a globalised world

 

 

 

 

5.00

3.00

02 02 10

ENTR

 

 

PP1

Technological Transfer

 

 

 

 

2.00

2.00

04 04 05

EMPL

PP2

 

 

Mainstreaming of disability actions

3.00

3.00

p.m.

1.50

p.m.

2.00

06 04 07

TREN

 

 

PP1

Energy security bio-fuels

 

 

 

 

5.00

2.00

06 07 02

TREN

 

PP1

PP2

Security along the trans-European road network

 

 

5.50

5.50

2.00

3.60

15 02 02 06

EAC

 

PP1

PP2

Individual mobility of upper secondary pupils

 

 

2.50

2.00

p.m.

0.50

15 02 23

EAC

PP1

PP2

 

Erasmus-style programme for apprentices

2.00

2.00

2.00

1.70

p.m.

1.80

15 02 28

EAC

 

 

PP1

European Neighbourhood Policy scholarships at the College of Europe

 

 

 

 

0.80

0.80

15 02 29

EAC

 

 

PP1

Cooperation between European institutes of technology

 

 

 

 

5.00

2.50

Heading2

 

 

 

 

 

 

05 01 04 07

AGRI

 

PP1

PP2

Security fund in the fruit and vegetables sector

 

 

0.50

0.50

 

 

05 01 04 08

AGRI

 

 

PP1

Sustainable agriculture and soil conservation through simplified cultivation techniques

 

 

 

 

2.00

2.00

07 03 11

ENV

 

 

PP1

Forest protection and conservation

 

 

 

 

3.00

1.50

17 01 04 04

SANCO

PP2

 

 

Risk financing model for livestock epidemics

 

0.50

p.m.

p.m.

p.m.

p.m.

Heading 3a

 

 

 

 

 

 

18 05 06

JLS

PP1

PP2

 

Completion of fight against terrorism

7.00

4.00

9.00

7.00

p.m.

6.00

Heading 3b

 

 

 

 

 

 

07 04 02

ENV

 

PP1

PP2

Cross Border Cooperation in fight against natural disasters

 

 

6.50

6.50

p.m.

3.90

15 06 01

EAC

 

PP1

 

Pilot project in favour of citizenship

 

 

0.50

0.50

p.m.

p.m.

15 06 07

EAC

 

 

PP1

European Political Foundations

 

 

 

 

1.00

1.00

16 03 05

COMM

 

 

PP1

Euroglobe

 

 

 

 

1.50

1.50

16 03 06

COMM

 

 

PP1

Pilot information networks (PINs)

 

 

 

 

5.00

3.00

Heading 4

 

 

 

 

 

 

19 05 03

RELEX

 

 

PP1

Transatlantic methods for handling global challenges

 

 

 

 

2.50

1.50

21 04 04

RELEX

 

 

PP1

European emergency judicial assistance

 

 

 

 

0.20

0.10

21 04 06

AIDCO

 

 

PP1

Water management in developing countries

 

 

 

 

3.00

0.00

Heading 5

 

 

 

 

 

 

26 01 08

tbc

 

 

PP1

Pilot Project: minimizing administrative burdens

 

 

 

 

2.00

2.00

TOTAL Pilot Projects

 

 

 

 

40.00

 

Annual ceiling Pilot Projects

 

 

 

 

46.00

52.10

Margin left

 

 

 

 

-6.00

 

Summary Table on Preparatory actions

ABB
Nomenclature

DG responsible

2005

2006

2007

Heading

Budget 2005

Budget 2006

Budget 2007

C.A.

P.A.

C.A.

P.A.

C.A.

P.A.

Heading 1a

 

 

 

 

 

 

02 02 03 02

ENTR

AP2

AP3

 

Support for SMEs in the new financial environment

8.00

8.00

7.00

7.00

p.m.

7.00

02 04 02

ENTR

AP2

AP3

 

Enhancement of European security research

15.00

8.00

15.00

19.00

p.m.

6.00

04 03 06

EMPL

PP2

AP1

AP2

ENEA preparatory action on active ageing and mobility of elder people

(p.m.)

(3.00)

1.50

0.75

3.00

1.50

06 04 03 01

TREN

AP2

AP3

 

Security of conventional energy supplies

p.m.

p.m.

0.50

0.90

p.m.

0.70

09 03 03

INFSO

 

AP1

AP2

Creation of an Internet-based system for better legislation and for public participation

 

 

2.00

2.00

5.00

3.8

09 06 04

INFSO

 

 

 

Initiative i2i audiovisual

p.m.

2.20

p.m.

1.00

-

p.m.

Heading 2

 

 

 

 

 

 

05 04 03 01

AGRI

AP2

AP3

 

Forestry (outside the EAGF and the EAFRD)

0.50

16.00

0.30

3.10

p.m.

0.38

07 03 10

ENV

 

AP1

AP2

NATURA 2000 preparatory action

 

 

2.00

2.00

1.00

1.60

Heading 3a

 

 

 

 

 

 

18 03 05

JLS

AP3

 

 

European Migration Monitoring Centre

3.00

3.80

p.m.

1.80

p.m.

3.00

2.00

1.00

18 03 06

JLS

AP2

AP3

 

Integration of nationals of non-members countries

5.00

6.00

5.00

5.75

p.m.

6.45

18 03 08

JLS

AP1

AP2

AP3

Financial instrument for return management in the area of migration

15.00

8.00

15.00

10.00

p.m.

12.50

18 03 12

JLS

 

 

AP1

Migration management – Solidarity in Action

 

 

 

 

15.00

15.00

18 04 03

JLS

AP2

AP3

 

Research and evaluation programme on respect for fundamental rights

1.00

1.40

0.50

1.00

p.m.

0.80

18 04 04

JLS

AP2

AP3

 

Support of Civil society in the new Member States

2.00

2.00

1.00

1.00

p.m.

2.80

18 05 01 03

JLS

PP2

AP1

 

Exchange programme for judicial authorities

(3.00)

2.50

3.00

2.80

p.m.

1.00

18 05 04

JLS

PP2

AP1

 

Victims of terrorist acts

(2.00)

1.00

2.00

1.20

p.m.

1.20

Heading 3b

 

 

 

 

 

 

17 03 04

SANCO

 

AP1

AP2

Public Health

 

 

2.00

1.04

p.m.

0.96

22 02 05 05

ELARG

AP2

AP3

 

Impact of enlargement in EU border regions

4.00

16.98

p.m.

4.00

p.m.

3.00

22 02 05 06

ELARG

PP2

AP1

 

De-mining activities in Cyprus

p.m.

p.m.

1.00

1.00

p.m.

0.40

Heading 4

 

 

 

 

 

 

19 04 04

AIDCO

PP2

AP1

AP2

Conflict prevention network

p.m.

0.90

1.50

1.25

1.50

1.25

21 02 07 04 (old line)

AIDCO

AP1

AP2

 

Aid for poverty-related diseases in developing countries, other than HIV/AIDS, malaria and tuberculosis

10.00

8.00

10.00

14.10

 

 

19 06 01 03

AIDCO

AP2

 

 

Voluntary technical assistance

p.m.

0.50

p.m.

0.20

p.m.

0.20

19 06 02 02

AIDCO

PP2

AP1

AP2

Preparatory action to reduce NBC weapons and small arms

(3.00)

(3.00)

3.00

2.50

p.m.

2.00

19 10 01 03

RELEX-AIDCO

 

 

AP1

Business and scientific exchange with India

 

 

 

 

7.00

5.00

19 10 01 04

RELEX-AIDCO

 

 

AP1

Business and scientific exchange with China

 

 

 

 

7.00

5.00

21 04 05

ENVI

 

 

AP1

Global Energy Efficiency and Renewable Energy Fund (GEEREF)

 

 

 

 

5.00

5.00

TOTAL Preparatory Actions

 

 

 

 

47.5

86.54

Annual ceiling Preparatory Actions

 

 

 

 

100.0

 

Margin left

 

 

 

 

52.5

 

Arbeitsdokument über Rubrik 4: „Die EU als globaler Partner“

Allgemeine Aussichten

1.        Für Rubrik 4 wurden im Haushaltsplan 2007 6,8 Milliarden EUR bewilligt, womit für die Ausgaben im Außenbereich, was nicht überrascht, die nach dem Finanzrahmen zulässige Obergrenze voll ausgeschöpft wurde.

2.        Im HVE 2008 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6,9 Milliarden EUR (+1, 5 %) und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 7,9 Milliarden EUR (+7, 7%) veranschlagt. Bei diesem Mittelansatz bleibt ein beträchtlicher Spielraum, er entspricht aber, wie unten ausgeführt wird, nicht der tatsächlichen Situation. Der Kommission sind bereits umfangreiche Aspekte bekannt, die bisher nicht haushaltsmäßig erfasst sind.

Tabelle 1: allgemeiner Vergleich der Zahlen 2007 - 2008.

Rubrik 4: Externe Politikbereiche Haushaltsplan 2007

Verpflichtungsermächtigungen (VE)

EUR

%

Instrument für Entwicklungszusammenarbeit und wirtschaftliche Zusammenarbeit (DCI)

2 208 696 784

32,4%

Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI)

1 419 955 400

20,8%

Instrument für Heranführungshilfe (IPA)

1 263 130 000

18,5%

Humanitäre Hilfe

732 160 000

10,7%

Instrument für Stabilität (IfS)

212 895 738

3,7%

Sonstige Maßnahmen und Programme (einschließlich dezentrale Agenturen)

390 162 000

5,7%

Garantien der EG für Darlehenstransaktionen

200 000 000

2,9%

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

159 200 000

2,3%

Instrument für Demokratie und Menschenechte (EIDHR)

142 091 078

2,1%

Makroökonomische Hilfe

58 201 000

1,2%

Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrieländern (ICI)

24 700 000

0,4%

Instrument für Zusammenarbeit im Bereich nuklearer Sicherheit (INSC)

1 268 000

0,02%

Haushaltsplan 2007: Insgesamt

6 812 460 000

100%

Finanzielle Obergrenze 2008

7 002 000 000

 

HVE 2008

6 911 400 000

 

Spielraum

329 800 000

 

* In den Gesamtbeträgen sind 239 Mio. EUR für die Soforthilfereserve enthalten; diese zählen aber bei der Berechnung des Spielraums nicht mit (d.h. sie werden außerhalb der Obergrenze finanziert).

3.        In ihrer Mitteilung über die JSP ging die Kommission von einem voraussichtlichen Spielraum von 334 Mio. EUR aus, nachdem sie gegenüber der Finanzplanung vom Januar ungefähr 23 Mio. EUR zusätzlich für neue Prioritäten (Klimawandel, Globaler Energiefonds, Prince und Sensibilisierung für Fragen der Entwicklungszusammenarbeit) veranschlagt hatte. Laut HVE ist der Spielraum um 4 Mio. EUR geringer, was bedeutet, dass die Kommission einige zusätzliche Mittelzuteilungen vorgenommen hat, die sie erklärten sollte.

4.        Der sich aus dem HVE ergebene Spielraum ist recht hoch und beträgt fast 5% der im Rahmen der Obergrenze insgesamt möglichen Ausgaben. Der Berichterstatter hat bereits darauf hingewiesen, dass dies auf eine Ausnahmesituation zurückzuführen ist, da der volle für den Garantiefonds vorgesehene Betrag in Höhe von 200 Mio. EUR im Jahr 2008 nicht benötigt wird und dem Spielraum hinzugefügt wurde. Der Berichterstatter rät daher zu einer gewissen Vorsicht, da diese Gelder (obligatorische Ausgaben) im Jahr 2009 wieder benötigt werden.

5.        Der Berichterstatter hält diesen Zustand für umso besorgniserregender, als festzustehen scheint, dass die im HVE ausgewiesenen Beträge nicht wirklich alles decken, was die Kommission zu beantragen gedenkt. Man kann davon ausgehen, dass die Kommission erhebliche zusätzliche Beträge sowohl für den Kosovo als auch für Palästina beantragen wird. Dies wären neue und nicht geplante Ausgaben, die noch zu den für diese Gebiete bereits veranschlagten Mitteln hinzukämen. Der Berichterstatter fragt sich, ob die Situation für andere Gebiete ähnlich sein könnte, und er erwartet von der Kommission eine größtmögliche Klarheit.

6.        Auf jeden Fall möchte der Berichterstatter darauf hinweisen, dass sich dieser „neue“, nicht im HVE erfasste Bedarf in einer Größenordnung von immerhin 300 Mio. EUR bewegen könnte. Sollte die Kommission derartige Anträge vorlegen, so würde dies bedeuten, dass der tatsächliche Spielraum de facto gleich Null wäre. Bei einer solchen Finanzierung wären dann natürlich keine Mittel mehr für andere Prioritäten vorhanden!

7.        Der Berichterstatter weist darauf hin, dass im Rahmen der IIV für die GASP ein Gesamtbetrag von mindestens 1 740 Mio. EUR für den Zeitraum 2007-2013 vereinbart wurde. Im Durchschnitt sind dies etwa 250 Mio. EUR pro Jahr. Für 2007 wurden 159,2 Mio. EUR bewilligt, und die Planung der Kommission für 2008 sah einen Betrag von 200 Mio. EUR vor. Im HVE sollte ein geringfügig über der Marke von 200 Mio. EUR liegender Betrag ausgewiesen werden.

Merkmale der Rubrik 4

8.        Im Zeitalter der Mehrjahresrahmen und der Mitentscheidung sind die verfügbaren Mittel mehr oder weniger festgelegt, und von außergewöhnlichen Ereignissen (wie Irak oder Tsunami) abgesehen verändern sich der Umfang und die allgemeine Zielrichtung der Mittel gegenüber dem Vorjahr nur sehr wenig. Dies ist nicht notwendigerweise negativ, da der Haushaltsausschuss in der Regel die „traditionellen Prioritäten“ verteidigt und sich natürlich an den MFR hält, bedeutet aber auch, dass es strukturell schwierig ist, wirklich signifikante Korrekturen vorzunehmen. In diesem Sinne spricht einiges für die Auffassung, dass die Rubrik 4 vermutlich mit zuwenig Mitteln ausgestattet ist, ein Mangel, der bei den Verhandlungen über den MFR nicht vollständig behoben werden konnte.

9.        Natürlich können innerhalb der Rubrik beträchtliche Veränderungen vorgenommen werden, aber selbst dies setzt eine breite politische Unterstützung und, was entscheidend ist, Anstöße und Zustimmung von verschiedenen Fachausschüssen voraus. Es wäre unrealistisch, für 2008, d.h. bereits im zweiten Jahr des neuen MFR und für die neue Programmgeneration, größere Änderungen bei Rubrik 4 zu erwarten.

10.      Der Berichterstatter stellt fest, dass die miteinander kollidierenden Erfordernisse dieser Rubrik, die sich im Zeitraum 2000-2006 als das enfant terrible der Finanzrubriken erwiesen hat, nämlich einerseits auf „neue Herausforderungen“ und Krisen zu reagieren und andererseits die traditionellen Maßnahmen gegenüber den Nachbarn der EU und den weiter entfernten Partnern fortzuführen, erneut einfach nur einer gleichzeitigen Prüfung und Abwägung bedürfen. Wir haben es hier nicht mit einer statischen Gleichung zu tun, und zum Glück dürften sich mehrere Lösungen anbieten. Das einzige Problem besteht darin, dass einige dieser Lösungen schmerzlich sein könnten, vor allem wenn man an die traditionelle Haltung des Rates denkt.

11.      Es sei darauf hingewiesen, dass die der Rubrik 4 entsprechenden Haushaltslinien inzwischen weitgehend nach Instrumenten gegliedert sind, d.h., sie entsprechen den Vereinbarungen, die im letzten Jahr in Bezug auf die Rechtsgrundlagen (Verordnungen) getroffen wurden, die in mehreren Fällen im Wege der Mitentscheidung erlassen wurden. Wie aus der vorstehenden Tabelle erhellt, ist dies einem unmittelbaren Verständnis der Rubrik nicht wirklich förderlich, da sich viele Menschen eher für „Regionen und Länder“ als für „Instrumente“ interessieren.

12.      Im Interesse der Transparenz und der Haushaltskontrolle wurde daher beschlossen, einige geografische Untergliederungen auf der Ebene der Hauhaltskapitel/-linien im Haushaltsplan 2007 beizubehalten. So gibt es z.B. unterschiedliche Kapitel/Haushaltslinien für Asien und Lateinamerika, obwohl die meisten Maßnahmen aus dem gleichen Rechtsinstrument finanziert werden. Außerdem wird der Berichterstatter neben der grundlegenden politischen Überprüfung des HVE auch einen Blick auf die Gliederung der Haushaltslinien werfen und möglicherweise einige Änderungen vorschlagen.

Merkmale der Instrumente

13.      Die Mitglieder werden sich erinnern, dass es im Zusammenhang mit dem Erlass der Rechtsakte zur Einführung der neuen Instrumente für die Maßnahmen im Außenbereich zu heftigen Auseinandersetzungen kam. Bei diesem Streit ging es im Wesentlichen um den grundlegenden Charakter der Rechtsakte, d.h. um die Frage, ob es sich bei den Rechtsinstrumenten der Art nach um einen bloßen Rahmen handeln sollte, der der Kommission ein hohes Maß an Freiheit bei der Umsetzung belassen würde, oder ob darin umfangreichere politische Inhalte im Wege der Mitentscheidung mit dem Parlament festgelegt werden sollten.

14.      Der Ehrlichkeit halber sei erwähnt, dass am Ende ein europäischer Kompromiss erzielt wurde, der umfangreiche politische Inhalte vorsah, wobei aber auch wichtige Aspekte der Durchführungsphase überlassen wurden. Dem Bedarf an einer gewissen Flexibilität („es ist nicht möglich, jedes Mal die Verordnung zu ändern, wenn eine Korrektur erforderlich ist“) wurde dadurch Rechnung getragen, dass neuerlicher Nachdruck auf Konzepte wie die mehrjährigen „Strategiepapiere“ und – auf der nächstniedrigeren Ebene – die „jährlichen Aktionsprogramme“ gelegt wurde.

15.      Grundsätzlich fallen diese wichtigen „Strategiepapiere“ und andere Planungsdokumente, die einen Mischcharakter aufweisen, d.h. politische Elemente umfassen und gleichzeitig umsetzungsbedürftig sind, unter die Vereinbarung über die demokratische Kontrolle, die zusammen mit der IIV über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung 2007-2013 ausgehandelt wurde und der IIV in Form einer Erklärung beigefügt ist. Da der Haushaltsausschuss hierbei eine Schlüsselrolle gespielt hat, möchte der Berichterstatter unbedingt verfolgen, ob die Kommission ihre im Rahmen dieser Vereinbarung eingegangenen Verpflichtungen erfüllt. Es könnte vor allem interessant sein zu sehen, wie die Kommission den Bemerkungen des Parlaments zu den Strategiepapieren Rechnung tragen wird. Letzten Endes kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Haushaltsverfahren dazu verwendet werden könnte, die Position des Parlaments zu stärken.

16.      Wie bereits in der Entschließung zur JSP dargelegt, ist der Berichterstatter der Ansicht, dass die Arbeit der Arbeitsgruppen des AFET- und des DEVE-Ausschusses, die eingesetzt wurden, um diese Papiere der Kommission zu prüfen, sehr wichtig ist. Der Haushaltsausschuss fordert seit vielen Jahren, dass die Fachausschüsse eine stärkere Rolle bei der Überwachung der Umsetzung spielen sollten. Dem Berichterstatter liegt viel an einer diesbezüglichen Zusammenarbeit mit den Fachausschüssen.

Einige haushaltspolitische Aspekte der Instrumente

17.      Da die die Rubrik 4 betreffenden legislativen Vereinbarungen erst vor Kurzem getroffen wurden und Planung und Ausschreibungsverfahren derzeit noch laufen, ist es zunächst einmal sehr unwahrscheinlich, dass die Ausführung des Jahres 2007, zumindest was die Zahlungsermächtigungen betrifft, von großem Nutzen für die Bewertung des Jahres 2008 sein wird. Es bleibt zu hoffen, dass die Kommission in Bezug auf die Verpflichtungsermächtigungen bei den meisten Programmen zufriedenstellende Verwendungsraten erzielen wird, doch müsste auch dies im weiteren Verlauf des Jahres überprüft werden.

18.     Auf jeden Fall ist für die meisten der unter Rubrik 4 fallenden Instrumente ein als finanzieller Bezugsrahmen dienender Betrag vorgesehen, der in einigen Fällen, wie bereits erwähnt, im Wege der Mitentscheidung festgelegt wurde. Die wichtigsten nach dem Mitentscheidungsverfahren beschlossenen Instrumente sind folgende:

- Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI)

- Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI)

- Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR)

- Instrument für Stabilität (IfS)

Das Instrument für Heranführungshilfe (IPA) wurde nach dem Konsultationsverfahren beschlossen, verfügt aber über einen als finanziellen Bezugsrahmen dienenden Betrag, der vom Rat vereinbart wurde (und im Gegensatz zu den im Wege der Mitentscheidung vereinbarten Beträgen nicht bindend ist).

19.      Generell würde der Berichterstatter gerne eine Diskussion darüber führen, wie mit der im Wege der Mitentscheidung beschlossenen Finanzausstattung verfahren werden soll. Er ist davon überzeugt, dass wie üblich zahlreiche Abänderungsentwürfe eingereicht werden, in denen höhere Beträge gefordert werden, und das diesbezügliche Konzept des Haushaltsausschusses sollte nicht dem Zufall überlassen werden.

20.      Der Berichterstatter stellt fest, dass das DCI und das ENPI, die vom Parlament beide im Wege der Mitentscheidung verabschiedet wurden, im Jahr 2007 mit einem Jahresbetrag ausgestattet wurden, der bis 2013 auf eine Überschreitung des als Bezugsrahmen festgelegten Gesamtbetrags hinauslaufen würde. Mit anderen Worten, beim letzten Verfahren wurden Ausgaben für diese Programme vorgezogen. Der Berichterstatter ist sich nicht sicher, ob dieser Ansatz beibehalten werden sollte.

21.      Der Berichterstatter weist darauf hin, dass es für dieses „Problem“ verschiedene Lösungsansätze geben könnte, und möchte hierzu die Standpunkte der Fraktionen hören:

a) Soll die Situation fürs erste so belassen werden, wie sie ist, und in den kommenden Jahren auf die Flexibilität von + / - 5% zurückgegriffen werden, wie sie im Rahmen der IIV ausgehandelt und dort verankert wurde? Angesichts der Obergrenzen könnte dies natürlich bedeuten, dass, wenn ein Programm aufgestockt wird, ein anderes „zurückgefahren“ werden muss.

b) Soll die Situation fürs erste so belassen werden, wie sie ist, in der Hoffnung, dass es 2012/2013 möglich sein wird, die als Bezugsrahmen dienenden Beträge zu „sprengen“, wobei, falls dies nicht der Fall wäre, im letzten Jahr des MFR eine starke Kürzung vorgenommen werden könnte?

c) Soll die Situation fürs erste so belassen werden, wie sie ist, und angestrebt werden, im Zusammenhang mit der Überprüfung 2008/2009 eine Veränderung herbeizuführen?

d) Sollen einige Anpassungen vorgenommen oder zumindest die beantragten Aufstockungen dieser Programme eingeschränkt werden, um den Jahresbetrag in „Einklang“ mit dem Durchschnittsbetrag zu bringen, der nach dem als Bezugsrahmen dienenden Gesamtbetrag zulässig ist?

22.      Der Berichterstatter weist ferner darauf hin, dass unabhängig von der Art des Rechtsetzungsverfahrens – Mitentscheidung oder nicht – einige Aspekte der Rubrik 4 seit jeher (leider) bisweilen durch Notlösungen und im Wege der Improvisation zustande kommen. Dies trifft auf die humanitäre Hilfe, aber in zunehmendem Maße auch auf andere Instrumente zu, darunter möglicherweise auch das im Wege der Mitentscheidung beschlossene DCI und/oder ENPI, wie der Fall Palästina gezeigt hat.

23.      Aus argumentativen Gründe möchte der Berichterstatter von der Kommission Folgendes wissen: Würde für den Fall, dass für 2008 und/oder spätere Jahre ein nicht voraussehbarer (und nicht eingeplanter) Bedarf entstünde, etwa in Höhe von 100 Mio. EUR, die die im Rahmen des ENPI oder des DCI für eine neue Krise benötigt würden, der entsprechende Betrag immer auf den im Wege der Mitentscheidung beschlossenen Bezugsrahmen angerechnet (was eine Änderung der Planung und eine Beschneidung zuvor geplanter Maßnahmen zur Folge hätte) oder könnte dieser Betrag irgendwie über den als Bezugsrahmen dienenden Betrag hinaus verausgabt werden? Würde die Art der Finanzierung, d.h. eine Finanzierung innerhalb des Spielraums oder durch zusätzliche Mittel wie das Flexibilitätsinstrument, einen Unterschied machen?

Schlussfolgerungen

24.      Der Spielraum des HVE 2008 in Höhe von 330 Mio. EUR ist als Indikator für die tatsächliche Situation dieser Rubrik völlig irreführend und hängt damit zusammen, dass noch nicht alle Bereiche / der gesamte Bedarf haushaltsmäßig erfasst sind, wie auch mit der zufälligen Verfügbarkeit von Mitteln, die ursprünglich für den Garantiefonds vorgesehen waren.

25.      Viele Beträge wurden in Form von Bezugsrahmen festgelegt, die nach dem Mitentscheidungsverfahren oder, wie bei der GASP der Fall, auf der Grundlage sonstiger Vereinbarungen beschlossen wurden. Es sollte eine gewisse Strategie für den Umgang mit den Abänderungsentwürfen zu den jährlichen Beträgen in diesen Bereichen entwickelt werden.

26.      Der Fortschritt im Bereich der demokratischen Kontrolle (Erklärung im Rahmen der IIV vom vergangenen Jahr) sollte in enger Zusammenarbeit mit dem AFET- und dem DEVE-Ausschuss verfolgt werden.

27.      Angesichts der späten Annahme der externen Instrumente der neuen Generation dürfte die Ausführung des Jahres 2007 wenig Aussagekraft für die Bewertung des Bedarfs des Jahres 2008 besitzen.

Arbeitsdokument über die Informations- und Kommunikationspolitik: haushaltsbezogene Aspekte

Allgemeines Ziel der Organe ist eine exakte Informationspolitik für die Bürger Europas, um diese besser mit den Tätigkeiten, Strukturen und Beschlussverfahren der EU vertraut zu machen.

Zu diesem Zweck haben die Organe eine Reihe von Strategien entwickelt, die den jeweiligen Zuständigkeiten auf zentraler und dezentraler Ebene entsprechend umgesetzt werden. Die zentralen Maßnahmen, die sich an die Öffentlichkeit in Brüssel und/oder die Mitgliedstaaten richten, werden von den europäischen Organen auf den Weg gebracht. Auf dezentraler Ebene liegt die Initiative in der Informationspolitik in erster Linie bei den Europahäusern in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten, einschließlich der Regionalbüros.

Im ersten Teil werden Informationen über die Haushaltsmittel zur Finanzierung der Kommunikationspolitik auf zentraler Ebene gegeben. Der zweite Teil ist der Zusammenarbeit zwischen den Organen und den dezentralen Aspekten gewidmet.

Hintergrund

Ziel der Kommunikations‑ und Informationspolitik ist es, über die europäische Politik zu unterrichten und eine bessere Verbindung zu den Bürgern zu gewährleisten.

Aus haushaltsbezogener Sicht sind die Haushaltsmittel für die Kommunikationspolitik in den letzten fünf Jahren um 36,55 % angestiegen, während der Gesamthaushaltsplan im gleichen Zeitraum einen Zuwachs von 13,65 % aufweist.

Gleichzeitig wurde die Zielrichtung der Aktionen verändert, um sie den von der Zivilgesellschaft zum Ausdruck gebrachten Anforderungen anzupassen. Vor allem die Ablehnung des Vertrags für eine Verfassung durch die Bevölkerungen Frankreichs und der Niederlande hatte einen erheblichen Einfluss auf die Strategie der Kommission im Kommunikationsbereich.

Die Veröffentlichung der beiden Mitteilungen der Kommission „Aktionsplan für eine bessere Kommunikationsarbeit der Kommission zu Europa“[28] und „Der Beitrag der Kommission in der Zeit der Reflexion und danach: Plan D für Demokratie, Dialog und Diskussion“[29] galt dem Ziel, den Bürgern die EU-Politik und deren Folgen für sie besser zu verdeutlichen; die Vorlage eines Weißbuchs über eine europäische Kommunikationspolitik[30] diente dem Anliegen einer größeren Bürgernähe der Union.

Dies sind die drei Säulen der 2005 aufgelegten neuen Kommunikationspolitik der Kommission.

Gleichzeitig ist auch das Interesse des Europäischen Parlaments an der Informationspolitik deutlich gestiegen. So nahm das Parlament in der Entschließung zur ersten Lesung des Haushaltsplans 2006 einen Absatz an, in dem es seine Bedenken bekräftigt. Es vertritt darin die Auffassung, „dass die für die EU-Informationspolitik vorgesehenen Beträge unangemessen sind, und hat beschlossen, sie aufzustocken; betont die dringende Notwendigkeit, dass die Kommission ihr Weißbuch über die Informationspolitik vorlegt“[31].

Auf die Forderungen des Parlaments hin nahm die Kommission im Februar 2006 ein Weißbuch über eine europäische Kommunikationspolitik[32] an. Das Parlament unterstützte „die Kommission in ihrer Absicht, die Kommunikationspolitik zu einer eigenständigen Politik mit eigenem Inhalt zu machen“[33].

Um die Kostenwirksamkeit der Kommissionsprogramme zu ermitteln, gab der Haushaltsausschuss im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2007 die beiden Studien „Towards Communication?“ und „Informing European citizens?“ in Auftrag.

In der Studie „Towards Communication?“, die im September 2006 veröffentlicht wurde, werden die Verbesserungen gewürdigt, die sich nach dem Anlaufen des Aktionsplans für die Kommunikationsarbeit und des Plan D einstellten, aber gleichzeitig auch eine bessere Koordinierung zwischen den einzelnen Akteuren empfohlen, insbesondere in den Außenbüros, wo sich Parlament und Kommission an dieselben Bevölkerungsgruppen wenden. Diese Koordinierung dürfte dadurch erleichtert werden, dass die beiden Organe mit Ausnahme der Büros in Edinburgh und Athen die Gebäude der so genannten Europahäuser nutzen. Dieser Aspekt wurde auch in mehreren Entschließungen zum Haushalt angesprochen, die das Parlament angenommen hat. Ein anderer Punkt, der in der Studie erwähnt und auch in der Entschließung über das Weißbuch geäußert wurde und von Interesse sein könnte, ist die Empfehlung, dass die Außenbüros „stärker politisch ausgerichtet und weniger bürokratisch“ arbeiten sollten.

Für ein besseres Verständnis der Probleme in diesem Politikbereich und künftiger Entwicklungen veranstaltete der Haushaltsausschuss des Europäischen Parlaments (COBU) im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2008 am 8. Mai 2007 eine Anhörung zur Informationspolitik: „Die Effizienz und Effektivität der EU-Informationspolitik aus der Sicht der Fachleute“.

Bei der Anhörung ging es darum zu erfahren, wie Fachleute auf dem Gebiet Kommunikation die Informationspolitik der beiden Hauptorgane einschätzen. Die Anhörung bot Gelegenheit zu einer ausführlichen Diskussion zwischen Fachleuten und Vertretern der Organe zum Marketing und/oder zu „institutionellen“ Standpunkten und dazu, wie die aus dem EU-Haushalt für diese Aktionen bereitgestellten Mittel verwendet werden sollten. Die Teilnehmer betonten, dass in dieser Hinsicht immer noch Verbesserungsbedarf besteht. Vonnöten sind vor allem eine größere Öffentlichkeitswirksamkeit und Transparenz der Maßnahmen, eine bessere Koordinierung auf zentraler Ebene (EU), die Entwicklung des Konzepts „Bürgernah denken – bürgernah handeln“ auf dezentraler Ebene, die Sicherstellung einer besseren Finanzverwaltung und eine Optimierung der Instrumente.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Haushaltsausschuss hat stets die Einstellung vertreten, dass die Informationspolitik von den Organen geführt werden sollte und dass sie unter deren autonome Zuständigkeit fällt. Nach seiner Auffassung könnte eine Rechtsgrundlage jedes der Organe in seiner Flexibilität einschränken. Deshalb wendet er sich nachdrücklich gegen alle Versuche, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen[34], mit denen die Rechtsgrundlage bzw. die einzelnen Aktionen, einschließlich des mehrjährigen Programms, in das starre Korsett sowohl des Mitentscheidungs‑ als auch des Komitologieverfahrens gezwängt würden.

Deshalb verweist das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 24. April 2007 zu der jährlichen Strategieplanung der Kommission für das Haushaltsverfahren 2008 darauf, dass „sämtliche Organe das Recht haben, die Kommunikationspolitik als Teil ihrer institutionellen Autonomie, wie sie in Artikel 49 der Haushaltsordnung festgelegt ist, durchzuführen“ und ermutigt die Kommission und die übrigen Organe, weiterhin ihre eigene diesbezügliche Autonomie zu verteidigen.

Überblick über die Aktionen

Die Aktionen der Kommission

Im Gemeinschaftshaushalt wird die Kommunikationspolitik vor allem über den Haushaltstitel 16 finanziert. Er verdeutlicht die Entscheidungen und Vorschläge der Kommission aus den letzten drei Jahren und belegt eine zunehmende Anzahl von Aktionen, die von den auswärtigen Delegationen direkt verwaltet werden, sowie von der Zentrale durchgeführter Aktionen mit einem stärkeren Schwerpunkt auf den Medien und der allgemeinen Information. Dazu wurde in den vergangenen zwei Jahren eine erhebliche Anzahl von Instrumenten zur Verbesserung der Audio‑, Video- und schriftlichen Kommunikation entwickelt.

Die für die Kommunikationspolitik eingestellten Haushaltsmittel haben sich seit 2005 kontinuierlich erhöht und erreichten 2007 einen Betrag von 201 031 110 EUR bei den Verpflichtungsermächtigungen und 192 303 110 EUR bei den Zahlungsermächtigungen. Ausführliche Angaben sind im Anhang zu finden: siehe Tabelle 1: Einzelplan III – Haushaltsmittel der Kommission für Titel 16 – Kommunikation (2005-2008).

HVE 2008

Im Vorschlag der Kommission für den Haushaltsplan 2008 ist eine leichte Zunahme der Verpflichtungsermächtigungen um 0,07 % gegenüber dem Haushaltsplan 2007 (um 132 196 EUR) und ein Rückgang bei den Zahlungen (um 519 804 EUR) festzustellen.

Diese Beträge decken sowohl die Verwaltungsausgaben als auch die operationellen Ausgaben ab. Im HVE 2008 sind 107 501 306 EUR für Verwaltungsausgaben bzw. 93 662 000 für operationelle Ausgaben eingestellt. Das sind 53 % der Mittel für Verwaltungsausgaben, während nur 47 % der Gesamthaushaltsmittel für operationelle Ausgaben vorgesehen sind.

Der Überschuss der Mittel für Verwaltungsausgaben gegenüber den Mitteln für die operationellen Ausgaben ist im Zeitraum 2005-2008 gleichbleibend. Der Berichterstatter bittet um nähere Angaben darüber, wie mit dieser Verteilung der Mittel die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen der Kommunikationspolitik gewährleistet werden soll und wie diese Aufteilung umgekehrt werden könnte.

Titel 16 ist nach drei Hauptaktionen aufgebaut: 16 02 „Kommunikation und Medien“, 16 03 „Bürgernahe Kommunikation“ und 16 04 „Analyse und Kommunikationsmittel“. Das Kapitel 16 01 umfasst die Verwaltungsausgaben und begleitet die vorstehend genannten Maßnahmen.

Im Zeitraum 2005-2007 ist der spektakulärste Anstieg bei den Mittelzuweisungen für den Artikel 16 02 02 „Multimedia-Aktionen“ festzustellen, und zwar mit einem Zuwachs von 108,33 % bei den Verpflichtungsermächtigungen und 111,11 % bei den Zahlungsermächtigungen. An zweiter Stelle folgt Artikel 16 02 03 „Informationen für die Medien“ mit einem Plus von 29,62 % bei den Verpflichtungsermächtigungen und 47,07 % bei den Zahlungsermächtigungen. Diese Aufstockungen wurden mit der Notwendigkeit besserer Informationen für die Medien, einer Optimierung der Medieninstrumente und eine Steigerung bei den EU-Veröffentlichungen begründet.

Das Kapitel 16 03 deckt die Ausgaben der EU im Bereich der dezentralen Kommunikation ab. Es betrifft zwei Arten von Aktionen: „Aktionen vor Ort“ (16 03 02) und „Spezifische Aktionen zu prioritären Themen, einschließlich des Programms PRINCE“ (16 03 04). Für den genannten Zeitraum beläuft sich der Zuwachs auf 55,19 % bei den Verpflichtungsermächtigungen und 95,97 % bei den Zahlungsermächtigungen für „Aktionen vor Ort“ und nur auf 8,54 % bei den Verpflichtungsermächtigungen und 1,30 % bei den Zahlungsermächtigungen für „Spezifische Aktionen zu prioritären Themen, einschließlich des Programms Prince“, was der von der Kommission in ihrem Weißbuch abgegebenen Verpflichtung entspricht.

Dieses Kapitel deckt mit Artikel 16 03 06 auch die Finanzierung des Pilotprojekts „Informationsnetzwerke“ (PIN) ab. Im Haushaltsplan 2007 wurde dieses Projekt auf Initiative des Europäischen Parlaments einem speziellen Artikel zugeordnet. Im Rahmen des HVE 2008 wurden keine Haushaltsmittel beantragt.

Aufgrund seiner Querausrichtung könnte dies das Instrument für die Zusammenarbeit sein, das eine stärkere Beteiligung der Abgeordneten des Europäischen Parlaments ermöglicht. Während der Anhörung zur „Effizienz und Effektivität der EU-Informationspolitik“ wurde auch unterstrichen, dass die Abgeordneten des Europäischen Parlaments eine wichtige Rolle bei der Förderung des Ansehens der EU zu spielen hätten und bei den Kommunikations‑ und Informationsaktivitäten stärker beteiligt werden sollten.

Zu den Kapiteln „Kommunikation und Medien“ und „Bürgernahe Kommunikation“ betonten sowohl die Fachleute als auch die Beamten, dass hier Verbesserungsbedarf besteht. Dafür bedarf es einer besseren Koordinierung zwischen den Organen auf zentraler Ebene, einer effektiveren Verwendung vorhandener Kommunikationsmittel und einer besseren Nutzung der professionellen Medien.

Im Zeitraum 2005-2007 ist bei den Verwaltungsausgaben insgesamt eine Steigerung um 19,65 % bei den Verpflichtungsermächtigungen und ein Rückgang um 3,81 % bei den Zahlungsermächtigungen zu verzeichnen.

Ausführung

In der folgenden Tabelle sind die quantitativen Aspekte der Ausführung zu den für den Politikbereich „Kommunikation“ zugewiesenen Mitteln Ende 2006 dargestellt. Es sei darauf hingewiesen, dass die Verwaltungsausgaben gegenüber dem Finanzierungsbedarf für operationelle Ausgaben zu hoch angesetzt waren. Der Berichterstatter könnte das beim nächsten Verfahren berücksichtigen.

Politikbereich 16 – Kommunikation: Gesamtausführung per 31.12.2006

 

Kapitel/Artikel/Posten im Haushaltsplan

Titel

Verpflichtungen

Zahlungen

16 01 04 01

Informationen zur EU, allgemeine Maßnahmen – Verwaltungsausgaben

58,97%

54,51%

16 01 04 02

Kommunikationsaktionen — Verwaltungsausgaben

63,52%

7,71%

16 01 04 03

PRINCE— Verwaltungsausgaben

55,49%

35,24%

16 01 04 04

Kommunikationsaktionen - Verwaltungsausgaben

71,63%

43,77%

16 02 02

Multimedia-Aktionen

99,60%

47,32%

16 02 03

Bürgernahe Kommunikation

99,92%

77,01%

16 03 01

Informationsrelais

95,14%

91,94%

16 03 02

Aktionen vor Ort

97,78%

74,22%

16 03 04

Spezifische Aktionen zu prioritären Themen, einschließlich des Programms Prince

93,54%

59,94%

16 04 02

Online-Informationen und Kommunikationsmittel

98,47%

83,78%

16 04 03

Gezielte schriftliche Veröffentlichungen

87,74%

100%

Zu den qualitativen Aspekten werden in der Entlastungsentschließung für 2005 für die Kommission folgende Erfordernisse genannt:

· mehr Transparenz bei den Aktionen der Kommission

· für die Bürger der EU bessere Gewährleistung ihres Rechts auf Zugang zu Informationen über die Projekte und Aktionen im Rahmen der geteilten Verwaltung

· bessere Gewähr seitens der Mitgliedstaaten für eine wirtschaftliche Nutzung der EU-Mittel, die für Informationskampagnen bereitgestellt werden

· bessere Verwaltung des Einsatzes von zugeteilten Zuschüssen

Die Aktionen des Parlaments

Die Kommunikation des Europäischen Parlaments besteht aus einem Mosaik unterschiedlicher Kanäle, die einander ergänzen und gemeinsamen Zielen dienen, nämlich der Aufgabe, die Bürger der EU wirksam über die Tätigkeiten des Parlaments zu informieren und zum europäischen Aufbauwerk beizutragen.

Zeitgleich mit der Kommission hat das Parlament einen Prozess eingeleitet, in dem die Wirksamkeit der Aktionen seiner GD Information deutlich erhöht wird; dies geht einher mit einer deutlichen Aufstockung seiner Mittel auf 89 580 000 EUR und der Personalstärke auf 658 Mitarbeiter im Jahr 2007. Dies hat zur Festlegung einer „starken und effektiven Informationsstrategie“, zur besseren Nutzung der verfügbaren Hilfsmittel, zur Einsetzung eines Pressebeauftragten in jedem Informationsbüro des Europäischen Parlaments für mehr Bürgernähe sowie zur Entwicklung von drei großen Vorhaben geführt:

· des Besucherzentrums

· des Web-Fernsehens und

· des neuen Audiovisuellen Zentrums.

Die Kommunikationspolitik ist natürlich ein zentraler Aspekt für die Wahlen 2009. Dazu hat das Parlament ein auf 18 Monate angelegtes Aktionsprogramm vorgeschlagen, um den Kenntnisstand der EU-Bürger über die Europawahlen zu verbessern. Für 2008 ist ein Betrag von 10 300 000 EUR vorgesehen; für 2009 wird vermutlich eine Zusatzfinanzierung benötigt.

In den nachstehenden Tabellen sind die für die Kommunikationspolitik des Europäischen Parlaments vorgesehenen Mittel dargestellt.

Mittel des Europäischen Parlaments: GD INFO

Bezeichnung

Mittel

Verände­rungen

(Kapitel)

 

2006

2007

2008

2006/2007

21 Informatik, Ausrüstung und Mobiliar: Anschaffung, Miete und Wartung

6 040 000

4 985 000

21 780 000

260,60 %

23 Laufende Sachausgaben für den Dienstbetrieb

2 470 000

1 620 000

1 220 000

-50,61 %

32 Fachwissen und Informationen: Beschaffung, Archivierung, Produktion und Verbreitung

49 377 000

60 575 000

88 942 000

80,13 %

104 Reserve für die Informations- und Kommunikationspolitik

20 000 000

22 400 000

0

 

Insgesamt

77 887 000

89 580 000

111 942 000

43,72 %

Gesamtpersonalbestand: GD INFO (einschließlich Bedienstete auf Zeit, Hilfskräfte und externes Personal)

 

2005

2006

2007

Veränderung 05/07

AD

189

187

231

22,22 %

AST

412

407

427

3,64 %

Insgesamt

601

594

658

9,48 %

Die Aktionen des Rates

Die für die Kommunikationspolitik bereitgestellten Mittel sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.

RAT

Bezeichnung

Mittel

Veränderungen

(Kapitel)

 

2006

2007

2008

2006/2008

2213 Unterrichtung der Öffentlichkeit und öffentliche Veranstaltungen

389 000

1 428 000

1 198 000

207,96 %

3312 Unterrichtung der Öffentlichkeit und öffentliche Veranstaltungen (ESVP, GASP)

p.m.

p.m.

50 000

 

Insgesamt

389 000

1 428 000

1 198 000

220,82 %

Interinstitutionelle Zusammenarbeit

Die EU ist ein gemeinsames Projekt aller Regierungsebenen, aller Organisationsformen und von Menschen aus allen Lebensbereichen.

Die Organe haben das Ziel, die EU ihren Bürgern näher zu bringen. Deshalb ist eine Koordinierung zwischen den europäischen Institutionen auf dem Gebiet der Kommunikations‑ und Informationspolitik notwendig. Eine Synergie von Aktionen ist umso wichtiger, wenn die Kommunikations‑ und Informationspolitik an die gleiche Öffentlichkeit gerichtet ist.

Die Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Europäischen Parlament findet auf der zentralen und der dezentralen Ebene statt.

Auf der dezentralen Ebene ist das einzige Instrument, das der Kommission und dem Parlament zur Bündelung ihrer Konzepte für eine bessere Kommunikation und gemeinsame Aktionen zur Verfügung steht, die Interinstitutionelle Gruppe „Information“ (IGI).

Die Interinstitutionelle Gruppe „Information“ wurde eingesetzt, um die Schwerpunkte für das Programm Prince festzulegen, inzwischen spielt es die Rolle eines „Forums“ zur Vorlage von Leitlinien für die Aktivitäten auf dem Gebiet der Kommunikation. Dennoch ist der Status der Interinstitutionellen Gruppe „Information“ noch endgültig zu klären. Nach Auffassung des Europäischen Parlaments sollte die Gruppe vorrangig politisch orientiert sein. Wie in der Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Weißbuch der Kommission[35] vorgeschlagen, wäre die Möglichkeit prüfenswert, eine Koordinierungsgruppe zweiter Stufe einzurichten, um die Umsetzung der von der IGI festgelegten Leitlinien zu koordinieren.

Auf der dezentralen Ebene übermitteln das Europäische Parlament und die Kommission die Informationen über die Europahäuser, die unter einem Dach die Vertretungen der Kommission und die Informationsbüros des Europäischen Parlaments beherbergen.

Dem Mandat des Europäischen Parlaments zufolge sind die Informationsbüros des Europäischen Parlaments verantwortlich für die Übermittlung der Informations‑ und Kommunikationsstrategie der GD Information an die Mitgliedstaaten. Ziel ist es, sowohl direkt als auch über die europäischen, nationalen, regionalen und spezialisierten Medien die Bürger über die Beschlüsse des Parlaments zu informieren und das Parlament und seine Tätigkeiten bekannt zu machen und darzustellen[36].

Die Vertretungen handeln als offizielle Repräsentanten der Kommission in den einzelnen Mitgliedstaaten. Sie haben eine dreifache Aufgabe: die Umsetzung der Kommunikationsstrategie der Kommission auf lokaler Ebene, die Bereitstellung einschlägiger Informationen über Entwicklungen in der Kommission und das Agieren als Schnittstelle zwischen der Kommission und der politischen Welt und Bürgergesellschaft in den Mitgliedstaaten.

Die Kosten für die Informationsbüros und die Vertretungen betragen 2007 insgesamt 128 693 310 EUR; davon sind 39 636 700 EUR für die Informationsbüros des Europäischen Parlaments und 89 056 610 EUR für die Vertretungen der Kommission vorgesehen.

Das Programm Prince[37] dient der Finanzierung von Aktionen zu prioritären Themen. Es hat sich traditionell auf eine Verbindung von Kommission und Mitgliedstaaten gestützt. Das Europäische Parlament sollte stärker bei der Festlegung der Prioritäten des Programms beteiligt sein, indem die Abgeordneten des Europäischen Parlaments in vollem Umfang an den im Rahmen dieses Programms organisierten Veranstaltungen beteiligt werden.

Das Europäische Parlament kennt die Forderung der Kommission nach Ersetzung der derzeit fünf bestehenden Haushaltslinien des Programms Prince durch ein einziges Programm, das von der GD Kommunikation verwaltet wird, da dadurch größere Flexibilität für die GD der Kommission und ein zentraler Ansprechpartner geschaffen würde.

Verbesserungen bei der Kommunikations‑ und Informationspolitik können auf eine in sich schlüssigere Weise innerhalb eines umfassenden Konzepts der Kommunikation für die Bürger erreicht werden. Dies kann nur auf der Grundlage einer Analyse des Mehrwerts jedes Informationsinstruments verwirklicht werden[38].

Schlussfolgerungen:

Die Informations‑ und Kommunikationsstrategie hat sich in den letzten Jahren verbessert, aber es sind weitere Fortschritte vonnöten, um die verfügbaren Ressourcen möglichst effektiv einzusetzen.

Erste Überlegungen zu einem „ergebnisorientierten Haushalt“ im Bereich der Informations‑ und Kommunikationspolitik sollten sich auf folgende Punkte konzentrieren:

Ø Interinstitutionelle Zusammenarbeit oder Autonomie der Organe

Aus haushaltsbezogener Sicht sind Synergien zwischen den Kommunikations‑ und Informationsvorhaben der Organe willkommen und werden angestrebt. Die Organe sollten möglichst eng zusammenarbeiten, um die fixen Kosten für dezentrale Strukturen usw. zu senken. Auf der anderen Seite haben sie vielleicht ihre eigenen konkreten Kommunikationsziele, die nicht immer identisch sind.

Es gilt, das richtige Gleichgewicht zwischen der Unabhängigkeit jedes EU-Organs bei der Durchführung seiner eigenen Informations‑ und Kommunikationspolitik einerseits und i) den zusätzlichen Haushaltskosten für gesonderte Maßnahmen und ii) möglicher Verwirrung aufgrund einer Fülle von Aussagen und Standpunkten andererseits zu finden.

Ø Strukturiertere Kommunikation mit besserer Prioritätensetzung

Wenn Ressourcen knapp sind, müssen für ihre Verwendung Prioritäten festgelegt werden. Eine strategische Liste von Prioritäten wurde zusammengestellt, die mit den verfügbaren Haushalts‑ und Humanressourcen abgeglichen werden muss. Alle am Auswahlprozess beteiligten Akteure müssen sich bewusst sein, dass jede neue Kommunikations‑ und Informationsaktivität, die von der Europäische Kommission noch nicht eingeplant ist, nur aus den Margen im MFR 2007-2014 kommen kann, und diese Margen sind rückläufig.

Ø Kostenwirksamkeit moderner Informationstechnologien

In den letzten Entschließungen zum Haushalt hat sich das Parlament stets für eine wirksame Verwendung moderner Informationstechnologien in der Kommunikationspolitik ausgesprochen. Die „Pilotinformationsnetze“ sind ein Beispiel, das Web-Fernsehen eventuell ein anderes. Die Kostenwirksamkeit der in Kommunikations‑ und Informationskampagnen zu verwendenden Medien muss genau überwacht und regelmäßig neu bewertet werden, um auf der Höhe der technologischen Entwicklungen und Möglichkeiten bleiben zu können.

Ø Bürgernah denken – bürgernah handeln

Um mit möglichst wenig Mitteln möglichst viel zu erreichen, sollte die Botschaft, die man vermitteln will, auf das jeweilige Publikum, den Sektor oder das Land zugeschnitten sein. Es besteht eindeutig ein Zusammenhang zwischen dem Medium, mit dem die Botschaft vermittelt wird, und der Ebene, auf der dies geschieht. Außerdem kann eine bürgernahe Kommunikation nicht nur wesentlich billiger sein, sondern mindestens genauso effektiv wie zentrale Aktivitäten. Wie das Parlament bis heute immer wieder festgestellt hat, sollte man sich bemühen, die potenzielle Wirkung der Kommunikationspolitik vor Ort zu steigern, d. h. in einer Weise, die von den Bürgern Europas vor Ort problemlos verstanden wird. Kurzfristig können dazu vermehrt Investitionen in das Personal in den örtlichen Büros in den Mitgliedstaaten erforderlich sein, wenn die Kommunikations‑ und Informationsstrategien stärker auf die einzelnen Bürger ausgerichtet sein sollen.

ANNEX: TABLE 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

SECTION III - COMMISSION BUDGET ALLOCATED TO TITLE 16 - COMMUNICATION (2005-2008)

Line N°

Title (2007 nomenclature)

Outturn 2005

2006

2007

PDB 2008

Evolution 2005/2007

CE

CP

CE

CP

CE

CP

CE

CP

CE

CP

16 01 01

Dépenses liées au personnel en activité du domaine politique "Communication"

41.204.969

49.610.664

41.878.352

41.878.352

48.208.448

48.208.448

47.370.795

47.370.795

17,00%

-2,83%

 

92.001

445.154

445.154

 

 

 

 

 

 

16 01 02

Personnel externe et autres dépenses de gestion à l'appui du domaine politique "Communication"

19.061.325

21.489.186

20.444.425

20.444.425

26.097.642

26.097.642

25.934.989

25.934.989

36,91%

21,45%

 

13.364

 

 

 

 

 

 

 

 

16 01 03

Dépenses relatives aux achats d'équipements et de services, dépenses immobilières et autres dépenses de fonctionnement du domaine polituque "Communication"

28.207.775

38.212.439

30.111.009

30.111.009

31.377.020

31.377.020

30.595.522

30.595.522

11,24%

-17,89%

16 01 04

Dépenses d'appui aux actions du domaine politique "Communication"

3.082.255

4.465.000

4.264.500

4.264.500

3.864.500

3.864.500

3.600.000

3600000

25,38%

-13,45%

16 01

Sub total

91.556.324

113.882.654

97.143.440

97.143.440

109.547.610

109.547.610

107.501.306

107.501.306

19,65%

-3,81%

 

Actions multimédias

9.000.000

9.000.000

15.250.000

15.250.000

18.750.000

19.000.000

20.700.000

17.000.000

108,33%

111,11%

 

 

1.000.000

1.000.000

 

 

 

 

 

 

16 02 03

Informations destinées aux médias

2.600.000

2.200.000

3.250.000

2.709.535

3.370.000

3.235.500

3.970.000

3.500.000

29,62%

47,07%

16 02 04

Exploitation des studios de radiodiffusion et de télévisions et équipements audiovisuels

5.600.000

5.600.000

5.600.000

5.600.000

5.600.000

5.600.000

6.212.000

6.212.000

0,00%

0,00%

16 02

Sub total

17.200.000

16.800.000

25.100.000

24.559.535

27.720.000

27.835.500

30.882.000

26.712.000

61,16%

65,69%

16 03 02

Actions locales

5.408.343

3.571.938

8.249.000

7.175.136

8.393.000

7.000.000

9.200.000

8.500.000

55,19%

95,97%

 

 

401.000

200.000

 

 

 

 

 

 

16 03 04

Actions spécifiques sur des thèmes prioritaires, dont PRINCE

7.248.792

7.403.630

7.300.000

6.968.000

7.868.000

7.500.000

12.830.000

8.500.000

8,54%

1,30%

 

 

1.068.000

533.333

 

 

 

 

 

 

16 03 05

EuroGlobe

 

 

 

 

1.500.000

1.500.000

 

 

 

 

16 03 06

Projet pilote concernant des réseaux d'information pilotes (RIP)

 

 

 

 

5.000.000

3.000.000

 

 

 

 

16 03

Sub total

12.657.136

10.975.568

17.018.000

14.876.469

22.761.000

19.000.000

22.030.000

17.000.000

79,83%

73,11%

16 04 01

Analyse de l'opinion publique (ex 16 03 01)

7.110.000

5.713.091

5.069.000

4.000.000

5.600.000

5.600.000

5.800.000

5.800.000

-21,24%

-1,98%

 

 

531.000

266.667

 

 

 

 

 

 

16 04 02

Outils d'information et de communication en ligne

9.253.333

7.233.372

8.800.000

8.016.377

10.180.000

9.400.000

10.880.000

8.500.000

10,01%

29,95%

16 04 03

Publications écrites ciblées

5.709.064

5.079.912

6.050.000

5.398.952

6.050.000

4.500.000

5.150.000

5.150.000

5,97%

-11,42%

16 04 04

Publications écrites générales (ex 16 03 03)

2.420.000

1.884.815

2.420.000

2.420.000

2.420.000

2.420.000

2.420.000

2.420.000

0,00%

28,39%

16 04 05

Prince - rôle de l'union européenne dans le monde

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16 04

Sub total

24.492.397

19.911.190

22.870.000

20.101.996

24.250.000

21.920.000

24.250.000

21.870.000

-0,99%

10,09%

16 05 01

Relais d'information

17.788.301

9.340.315

16.752.500

15.132.500

16.752.500

14.000.000

15.300.000

15.300.000

-5,82%

49,89%

 

 

1.000.000

500.000

 

 

 

 

 

 

16 49 04

Dépenses d'appui aux actions du domaine politique "Presse et Communication"

p.m.

 

 

 

 

 

 

16 04

Facilité de performance pour la rubrique 3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16 05

Sub total

17.788.301

9.340.315

17.752.500

15.632.500

16.752.500

14.000.000

15.300.000

15.300.000

-5,82%

49,89%

 

Total

163.694.158

170.909.727

179.883.940

172.313.940

201.031.110

192.303.110

201.163.306

191.783.306

18,57%

11,12%

ANNEX: TABLE 2                                                                  IMPLEMENTATION POLICY AREA 16 - COMMUNICATION as of 31/12/2006

 

 

 

Commitments

Payments

Budget Line

Title

Cat

Initial Budget

Reserve

Appropriations
(inc. Abs, Transfers)

Total Implementation

Implementation
same date lst year

Difference (%)
at same date

Implementation
on 31/12/2005 (%)

Initial Budget

Reserve

Appropriations
(inc. Abs, Transfers)

Total Implementation

Implementation
same date last year

Difference (%)
at same date

Implementation
on 31/12/2005 (%)

16 01 04 01

Actions générales d'information sur l'Union européenne — Dépenses pour la gestion administrative

3

0,2

0,2

58,97%

42,79%

-16,18%

42,79%

0,2

0,2

54,51%

22,38%

-32,13%

22,38%

16 01 04 02

Relais d'information — Dépenses pour la gestion administrative

3

0,3

0,3

63,52%

24,42%

-39,10%

24,42%

0,3

0,3

7,71%

20,03%

12,32%

20,03%

16 01 04 03

Prince (programme d'information du citoyen européen) — Actions d'information pour des politiques spécifiques — Dépenses pour la gestion administrative

3

1,5

1,5

55,49%

63,20%

7,71%

63,20%

1,5

2,4

35,24%

38,82%

3,58%

38,82%

16 01 04 04

Actions de communication — Dépenses pour la gestion administrative

3

2,3

2,3

71,63%

82,01%

10,38%

82,01%

2,3

3,6

43,77%

41,43%

-2,34%

41,11%

 

Total 16 01

 

4,3

 

4,3

 

 

 

 

4,3

 

6,5

 

 

 

 

16 02 02

Information du citoyen par les médias

3

15,3

16,1

99,60%

97,09%

-2,51%

97,09%

15,3

16,1

47,32%

67,93%

20,61%

67,93%

16 02 03

Communication directe — Médias

3

2,7

2,9

96,92%

89,92%

-7,00%

89,92%

2,2

2,9

77,01%

93,84%

16,83%

93,84%

 

Total 16 02

 

18,0

 

19,0

 

 

 

 

17,5

 

19,0

 

 

 

 

16 03 01

Analyse de l'opinion publique et actions de proximité

3

9,5

11,0

95,14%

99,12%

3,98%

99,12%

7,5

10,5

91,94%

98,04%

6,10%

98,02%

16 03 02

Actions de communication

3

8,7

8,7

97,78%

78,20%

-19,58%

78,20%

8,1

7,8

74,22%

60,42%

-13,80%

60,42%

16 03 04

Prince — Débat sur l'avenir de l'Union européenne

3

6,7

9,1

93,54%

 

 

 

6,5

7,0

59,94%

 

 

 

 

Total 16 03

 

24,8

 

28,8

 

 

 

 

22,1

 

25,3

 

 

 

 

16 04 02

Outils d'information du citoyen

3

6,4

6,8

98,47%

88,65%

-9,82%

88,65%

6,2

9,7

83,78%

97,81%

14,03%

92,93%

16 04 03

Outils de communication

3

4,8

4,0

87,74%

64,88%

-22,86%

64,88%

3,8

3,4

100,00%

66,46%

-33,54%

63,21%

16 04 04

 

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total 16 04

 

11,2

 

10,8

 

 

 

 

10,0

 

13,1

 

 

 

 

16 15 01

Relais d'information

3

16,8

16,4

99,17%

95,64%

-3,53%

95,64%

15,1

21,3

82,38%

69,23%

-13,15%

69,19%

 

Total 16 15

 

16,8

 

16,4

 

 

 

 

15,1

 

21,3

 

 

 

 

16 49 04 01

 

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16 49 04 02

 

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16 49 04 03

 

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16 49 04 04

 

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Total 16 49

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16 50 01

 

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ANNEX: Table 3: Analysis of costs of external offices

ANNEX: TABLE 4

European Commission

COSTS OF THE REPRESENTATIONS

Arbeitsdokument zum HVE 2008 – Erste Analyse

Einführung

1.        Der Vorentwurf des Haushaltsplans (HVE) für 2008 wurde von der Kommission am 2. Mai 2007 angenommen. Der Haushaltsplan 2008 ist der zweite, der innerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2007-2013 gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 beschlossen werden muss. Dieses Arbeitsdokument liefert einen ersten Überblick über die wichtigsten Zahlen und Themen des HVE.

2.        Die Gliederung des vorliegenden Arbeitsdokuments stimmt überein mit der Gliederung der Rubriken des MFR. Dies steht im Einklang mit der politischen Darstellung des HVE durch die Kommission. Nach einer ersten Übersicht über die Zahlen und einigen allgemeinen Bemerkungen des Berichterstatters werden im Arbeitsdokument die wichtigsten Entwicklungen im HVE in den Rubriken des MFR und einige spezifische horizontale Fragen behandelt. Der HVE 2008 ist im Wesentlichen ein zukunftsorientiertes Dokument, der Berichterstatter weist jedoch darauf hin, wie wichtig es ist, die Ausführung des Haushaltsplans 2007 und auch während der Arbeit des Parlaments an der Vorbereitung des Haushaltsplans 2008 zu überwachen.

Zahlenübersicht, aufgeschlüsselt nach Rubriken des MFR

Tabelle 1a – HVE 2008: Verpflichtungen und Zahlungen (Euro, jeweilige Preise)

Rubrik

MFR Obergrenze

HVE 2008

Marge

Verpflichtungen

Zahlungen

1a. Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

9 847 000 000

*10 270 429 000

9 538 679 600

76 571 000

1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

46 889 000 000

46 877 941 445

40 622 714 507

11 058 555

2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

58 800 000 000

56 275 831 496

54 770 478 053

2 524 168 504

3a. Freiheit, Sicherheit und Recht

747 000 000

691 034 000

496 446 000

55 966 000

3b. Unionsbürgerschaft

615 000 000

598 493 000

694 383 006

16 507 000

4. Die EU als globaler Partner

7 002 000 000

**6 911 414 000

7 916 743 400

329 804 000

5. Verwaltung

7 380 000 000

***7 355 714 836

7 336 274 836

121 285 164

6. Ausgleichszahlungen

207 000 000

206 636 292

206 636 292

363 708

Insgesamt

131 487 000 000

129 167 494 069

121 582 355 694

3 135 723 931

*      darunter Mittel in Höhe von 500 Mio. Euro für den Fonds zur Anpassung an die Globalisierung, die nicht für die Marge zählen

**    darunter Mittel in Höhe von 239,2 Mio. Euro für die Soforthilfereserve, die nicht für die Marge zählen

*** darunter Mittel in Höhe von 77 Mio. Euro im Zusammenhang mit Fußnote 1 des Finanzrahmens 2007-2013 (Beiträge des Personals zur Ruhegehaltsregelung), die nicht für die Marge zählen

3.        Tabelle 1a weist die Verpflichtungsermächtigungen im HVE 2008 mit einem Gesamtbetrag von 129 167 Mio. Euro aus. Wie aus Tabelle 1b hervorgeht, entspricht dies einem Anstieg von 2 % gegenüber dem Haushaltsplan 2007. Die obligatorischen Ausgaben gehen um 1,2 % zurück, die nichtobligatorischen Ausgaben steigen um 3,8 %. Der größte Anteil der obligatorischen Ausgaben im HVE 2008 entfällt auf die Agrarausgaben der Rubrik 2. Der beobachtete Trend weg von den obligatorischen Ausgaben hin zu den nichtobligatorischen Ausgaben steht im Einklang mit dem von Kommissionsmitglied Grybauskaitė in ihrer Darstellung gegenüber dem Haushaltsausschuss am 2. Mai 2007 gesetzten Schwerpunkt, dass der HVE 2008 der erste ist, in dem die geplanten Ausgaben in Rubrik 1 (Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion) die der Rubrik 2 (Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen) überschreiten. Insgesamt belassen die Zahlen für die Verpflichtungen im HVE 2008 eine Marge von 3 135,7 Mio. Euro unter der Obergrenze des MFR.

4.        Den letzten Prognosen für das EU-BNE von 12 589,2 Mrd. zufolge entspricht der Gesamtbetrag der Verpflichtungen 1,03 % des BNE. Zum Vergleich: Die Obergrenze für die Verpflichtungen 2008 gemäß Anhang I der IIV vom 17. Mai 2006 entspricht 1,06 % des BNE.

Tabelle 1b: – Überblick über den HVE 2008 – Veränderungen gegenüber dem Haushaltsplan 2007 (in %)

Rubrik

Anstieg/Rückgang

HVE 2008 gegenüber HH 2007

 

Verpflichtungen

Zahlungen

1a Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

+ 9,6%

+ 35,4%

1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

+ 3,1%

+ 7,5%

2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

0,0%

+ 0,1%

3a. Freiheit, Sicherheit und Recht

+ 10,8%

+ 4,8%

3b. Unionsbürgerschaft

- 7,6%

- 4,6%

4. Die EU als globaler Partner

- 1,5%

+ 7,7%

5. Verwaltung

+ 5,7%

+ 5,7%

6. Ausgleichszahlungen

- 53,5%

- 53,5%

Insgesamt

+ 2,0%

+ 5,3%

5.        Der Gesamtbetrag der Zahlungsermächtigungen beläuft sich auf 121 582 Mio. Euro. Tabelle 1b zeigt, dass dies einen Anstieg um 5,3 % gegenüber 2007 bedeutet. Der Umfang der Zahlungen im HVE 2008 entspricht 0,97 % des EU-BNE. Die Obergrenze der Zahlungen für 2008 von 129 481 Mio. Euro gemäß Anhang I der IIV beläuft sich auf 1,04 % des BNE. Im Vergleich zu diesen Zahlen belässt der HVE 2008 eine Marge von 8 214 Mio. Euro bei den Zahlungsermächtigungen.

6.        Der Berichterstatter hebt hervor, dass dies eine breite Marge unter der Obergrenze für die Zahlungen belässt. Zu hoffen ist, dass eine akkurate Ausführung des Haushaltsplans und Ausgaben für die politischen Prioritäten im Einklang mit dem vom Parlament gesetzten Schwerpunkt eines „ergebnisorientierten Haushalts“ einen höheren Umfang der Zahlungen im Haushaltsplan 2008 als von der Kommission im HVE vorgesehen erleichtert.

Allgemeine Bemerkungen des Berichterstatters – Ein ergebnisorientierter Haushalt

7.        Im Einklang mit der Entschließung des Parlaments zur jährlichen Strategieplanung der Kommission (JSP) für 2008[39] ist die Klarheit bei der Präsentation des Haushaltsplans eine Priorität des Europäischen Parlaments. Der Berichterstatter wird weiterhin betonen, wie wichtig es ist, für 2008 einen „ergebnisorientierten Haushalt“ vorzulegen. Ergebnisse können jedoch nur erzielt und gemessen werden, wenn die Ziele klar sind. Die Haushaltslinie ist nach wie vor der grundlegende Baustein des jährlichen Haushaltsverfahrens. Der Politikbereich ist das Schlüsselelement des Haushaltseingliederungsplans, wodurch das Parlament die Zuweisung der Finanz- und Humanressourcen im Rahmen der tätigkeitsbezogenen Budgetierung (ABB) überwachen kann.

8.        Der Berichterstatter vertritt die Auffassung, dass die von jeder GD der Kommission vorgelegten Tätigkeitserklärungen ein nützliches Instrument für die Haushaltsbehörde darstellen, um das Ausmaß zu beurteilen, in welchem jede Generaldirektion der Kommission bestrebt ist, durch ihre Zuweisung von Haushalts- und Humanressourcen Ergebnisse zu erzielen. Auf der Grundlage einer ersten Prüfung begrüßt der Berichterstatter eine Verbesserung bezüglich der Klarheit der Darstellung, einer stärkeren Konzentration auf die Ziele und daraus resultierenden Maßnahmen und eines reduzierten Textvolumens in Bezug auf interne Prozesse. Er wird die Tätigkeitserklärungen im Verlauf des Haushaltsverfahrens 2008 detaillierter prüfen.

9.        Der Berichterstatter sieht gespannt der ersten Vorlage im Rahmen des Frühwarnsystems für die Haushaltsausführung (Budget Forecast Alert – BFA) 2008, die seitens der Kommission im Juni erfolgen soll, sowie den Diskussionen mit seinen Kollegen im Haushaltsausschuss, wie diese Daten am besten zu nutzen sind, entgegen.

10.      Bezüglich der dezentralen Einrichtungen und der Exekutivagenturen stellt der Berichterstatter den fortdauernden Anstieg der Zahl der Bediensteten in den dezentralen Agenturen fest, der aus den operationellen Rubriken (1, 2, 3 und 4) des MFR finanziert wird. Die solcherart für die operationellen Ziele verlorenen Mittel belaufen sich im HVE 2008 auf ca. 312 Mio. Euro. Darüber hinaus werden 73 Mio. Euro für Exekutivagenturen beantragt (die „Verwaltungsaufgaben“ im Auftrag der Generaldirektionen der Kommission durchführen). Der Berichterstatter vertritt die Auffassung, dass diese Zahlen von der Kommission transparent angegeben werden sollten. Er ist außerdem der Ansicht, dass im Haushaltsverfahren 2008 versucht werden sollte, ein angemessenes indikatives Verhältnis für die Zahl der Stellen zu definieren, die in der einschlägigen Generaldirektion abgebaut werden sollten, wenn unter Aufsicht dieser Generaldirektion eine Exekutivagentur eingesetzt wird.

11.      Die Aussicht auf geringe Margen gegenüber dem MFR bedeutet weniger Spielraum für die Anpassung der Ausgaben an die Prioritäten der Haushaltsbehörde. Wenn aufgrund der Prioritäten des Parlaments Argumente für eine Festsetzung von Finanzausstattungen für Programme sprechen, die die in der IIV vom 17. Mai 2006 vorgesehenen übersteigen, so weist der Berichterstatter darauf hin, dass Nr. 37 der IIV die Möglichkeit „legislativer Flexibilität“ von bis zu 5 % eröffnet. Wenn ein „Backloading“ von Ausgabenprogrammen (niedrigere Verpflichtungen zu Beginn des MFR in Erwartung höherer Verpflichtungen gegen Ende) erfolgt, könnte dies künftig Druck erzeugen. Der Berichterstatter vertritt die Auffassung, dass möglicherweise ein gewisses Maß an interinstitutioneller Zusammenarbeit notwendig sein wird, um eine kohärente Planung der Verpflichtungen über den gesamten MFR hinweg sicherzustellen.

12.      Der sehr geringe Umfang der verfügbaren Margen, insbesondere in den Rubriken 1a, 3a, 3b und 4 des MFR, verringert den Spielraum für das Parlament, Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen zu finanzieren (die im HVE 2008 als z.E.-Vermerke verbucht sind, so dass eventuelle vom Parlament beschlossene Verpflichtungen für die Margen zählen). Ähnliche Argumente gelten für mögliche Initiativen, die im Rahmen der Vorrechte der Kommission vorgeschlagen werden könnten.

Rubrik 1a – Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

13.      Diese Teilrubrik beinhaltet die entscheidenden Maßnahmen zur Verwirklichung der Lissabon-Strategie. Die Gesamtbeträge sind in den Tabellen 1a und 1b in der Zahlenübersicht ausgewiesen. Die wichtigsten Programme dieser Teilrubrik sind das 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung, das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP), das Programm für lebenslanges Lernen, das Programm Progress, die Transeuropäischen Netze (TEN), Marco Polo II und Galileo. Weitere Maßnahmen, die einen Beitrag zu den Zielen Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltiges Wachstum und Beschäftigung leisten, betreffen den Binnenmarkt, Statistiken, die Betrugsbekämpfung, das Steuerwesen und die Zollunion.

Forschung (Referenzbetrag des MFR für 2007 bis 2013: 50 521 Mio. Euro)

14.      Der Berichterstatter begrüßt die für die Ausgaben der Rubrik 1a im HVE 2008 vorgesehenen Mittelerhöhungen. Generell möchte er jedoch seiner Sorge Ausdruck verleihen, dass die Zahl der in diesem Bereich gleichzeitig vorangetriebenen Initiativen, die unten beschrieben werden, das Risiko einer Überschneidung und schlechten Koordinierung bergen. Er begrüßt die Tabelle auf Seite 99 des von der Kommission vorgelegten Dokuments II zum HVE, die die vorgeschlagene Aufteilung der Mittel auf die verschiedenen Forschungsprogramme und Politikbereiche darlegt, stellt sich jedoch die Frage, ob die de facto-Aufteilung so kartesianisch ausfallen wird, wie laut der Tabelle zu erwarten wäre.

15.      Der Kommission zufolge wird das 7. Rahmenprogramm (EG und Euratom) für Forschung und technologische Entwicklung (FP7) trotz der Verzögerungen bei der Annahme der Rechtsgrundlage 2008 voll betriebsbereit sein. Eine der Neuerungen des FP7 ist der Europäische Forschungsrat (EFR). Ab 2008 wird der EFR für die Umsetzung des Programms „Ideen“ zuständig sein. Es wird davon ausgegangen, dass eine Exekutivagentur (EA) erforderlich sein wird, um den EFR zu unterstützen und ihm zu gestatten, seine uneingeschränkte Rolle als eine europaweite Finanzierungsagentur für Forschung an den Grenzen des Wissens zu spielen. Eine zweite EA könnte erforderlich sein, um andere Teile des 7. Rahmenprogramms (FP7) der EG zu managen. Das Parlament wird den Mehrwert dieser potenziellen neuen EA zu gegebener Zeit prüfen.

16.      Für das 7. Rahmenprogramm der EG 2008 schlägt die Kommission einen Gesamthaushalt von 5 579 Mio. Euro (einschließlich direkter Forschung) vor. Die wichtigsten spezifischen Programme betreffen die nachstehenden 4 Ziele:

· Zusammenarbeit (3 802 Mio. Euro)

· Ideen (546 Mio. Euro)

· Menschen (496 Mio. Euro)

· Kapazitäten (501 Mio. Euro).

17.      Im HVE 2008 wird ein Betrag von 115,4 Mio. Euro für den die Fusion betreffenden Teil des 7. Rahmenprogramms (einschließlich ITER) von Euratom – Haushaltslinie 08 20 01 – vorgeschlagen. 164,8 Mio. Euro des Euratom-Forschungsprogramms werden für das gemeinsame Unternehmen für den ITER – Haushaltslinie 08 20 02 vorgeschlagen. Im Rahmen des FP7 Euratom wird im Anschluss an die jüngst erfolgte Gründung der Internationalen ITER-Organisation und des gemeinsamen Unternehmens für den ITER die Hauptpriorität des Themas Fusionsenergie 2008 der operative Start des ITER-Projekts sein, das im FP6 erfolgreich ausgehandelt wurde.

18.      Der Berichterstatter stellt fest, dass die von der Kommission vorgeschlagene Gründung des Europäischen Technologieinstituts (ETI), dessen direkte Kosten für den EU-Haushaltsplan auf 308 Mio. Euro über den Zeitraum 2007-2013 veranschlagt werden, nicht in dem im Mai 2006 vereinbarten MFR vorgesehen war und daher aus der Marge der Rubrik 1a finanziert werden müsste. Er nimmt zur Kenntnis, dass 2,9 Mio. Euro in den HVE eingesetzt wurden. Der Kommission zufolge soll dies der Vorbereitung des Starts des Instituts 2010 dienen. Die für das ETI im HVE 2008 vorgeschlagene Haushaltslinie ist allerdings 15 02 11, Bestandteil des Kapitels Lebenslanges Lernen (nicht 02 02 10, Kapitel Wettbewerbsfähigkeit, Industriepolitik, Innovation und unternehmerische Initiative, wie ursprünglich im Kommissionsvorschlag für das ETI festgelegt). Der Berichterstatter nimmt den derzeit zur Diskussion stehenden Legislativvorschlag zur Kenntnis. Er möchte seiner Sorge über die möglichen Finanzierungsquellen der Wissens- und Innovationsgemeinschaften (KIC) sowie der „Einrichtung“ (im Sinne von Artikel 185 der Haushaltsordnung) selbst, wie von der Kommission vorgeschlagen, Ausdruck verleihen. Er fordert nachdrücklich weitere Erläuterungen der Kommission dahingehend, wie sie sicherstellen wird, dass KIC und weitere vorhandene Komponenten des FP7 (wie die Exzellenznetze) einen Mehrwert durch einen fairen Wettbewerb um Finanzierung erbringen werden. Außerdem sollte jegliche potenzielle Mittelverwendung aus den Strukturfonds, dem Programm CIP oder dem FP7 mit dem Grundsatz der Spezifizität des Haushaltsplans in Einklang stehen, demzufolge vielfältige Finanzierungsquellen für ein spezifisches Ziel der Haushaltsordnung entgegenstehen könnten.

19.      Eine neue vorbereitende Maßnahme (3 Mio. Euro 2008) im Bereich der Globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) ist geplant, damit Forschungsmaßnahmen Ergebnisse im spezifischen Fall eines raschen Kartierungsdiensts für Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe in Notfällen erbringen.

Galileo

20.      Der Berichterstatter nimmt Kenntnis von der jüngsten Mitteilung zu „Galileo am Scheideweg: Umsetzung der europäischen Programme für Satellitennavigation“, in der auf die entscheidende Phase von Galileo nach dem Scheitern der öffentlich-privaten Partnerschaft verwiesen wird. Er weist die Kommission und den Rat darauf hin, dass im MFR 2007-2013 im FP7 für Galileo bereits mehr als 1 Mrd. Euro veranschlagt ist (151 Mio. Euro im HVE 2008) und dass die IIV vom 17. Mai 2006 geeignete Instrumente vorsieht, um die zusätzlichen Mittelerfordernisse (400 Mio. Euro pro Jahr) sicherzustellen, um eine Gemeinschaftsfinanzierung für dieses Programm mit einem riesigen europäischen Mehrwert zu gewährleisten. Er weist ferner darauf hin, dass das Parlament den Rat und die Kommission in den Verhandlungen über den MFR wiederholt vor einer möglichen gravierenden Unterfinanzierung von Galileo gewarnt hat.

Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (Referenzbetrag des MFR: 3 621 Mio. Euro)

21.      Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) ist ein wichtiger Bestandteil der Strategie für den erneuerten Lissabon-Prozess. Es ist aufgeschlüsselt auf verschiedene Politikbereiche (Titel), nämlich Titel 2 (Unternehmen), Titel 6 (Energie und Verkehr) und Titel 9 (Informationsgesellschaft). 2008 wird für das CIP ein Betrag von 403,7 Mio. Euro vorgeschlagen (gegenüber 388 Mio. Euro im HVE 2007).

Programm Lebenslanges Lernen (Referenzbetrag des MFR: 6 970 Mio. Euro)

22.      Das Programm Lebenslanges Lernen (LLL), einschließlich der Mehrsprachigkeit, ist eines der wichtigsten Programme, das aus Teilrubrik 1a finanziert wird und das das Ziel verfolgt, die Qualität von Bildung und Ausbildung zu verbessern. Es umfasst Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci, Grundtvig, Querschnittsprogramme und das Programm Jean Monnet. Für dieses zweite Jahr der Ausführung beläuft sich der Gesamtbetrag der Mittel auf 899 Mio. Euro, was einer Erhöhung um 9 % gegenüber dem Haushaltsplan 2007 entspricht.

Progress (Referenzbetrag des MFR: 743 Mio. Euro)

23.      Progress ist das integrierte Programm für Beschäftigung und soziale Solidarität, das die Umsetzung der sozialpolitischen Agenda unterstützt (im HVE 2008 sind 95,7 Mio. Euro veranschlagt). Zur Unterstützung des sozialen Dialogs, der Freizügigkeit von Arbeitnehmern sowie für Studien und Fachberichte im sozialen Bereich sowie zur Förderung und Erleichterung des sozialen Dialogs auf europäischer Ebene (Einsatz für Europa – Programm sozialer Dialog und Mobilität) sind im HVE 2008 65,8 Mio. Euro veranschlagt, was einer Senkung der Mittel um 3,84 % gegenüber dem Haushaltsplan 2007 entspricht.

24.      Der Fonds zur Anpassung an die Globalisierung soll zusätzliche Unterstützung für Arbeitnehmer leisten, die unter den Konsequenzen bedeutender struktureller Veränderungen in den Welthandelsbeziehungen leiden, und ihnen bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt behilflich sein. Der Referenzbetrag für diesen Fonds wurde in der IIV vom 17. Mai 2006 auf 500 Mio. Euro pro Jahr festgesetzt. Es bleibt abzuwarten, wie viel Nachfrage nach diesem Instrument bestehen wird, und wie genau die Finanzierung in der Praxis vollzogen werden soll.

Transeuropäische Netze (TEN) und Marco Polo

25.      Die Referenzbeträge des MFR belaufen sich auf 8 013 Mio. Euro für die TEN Verkehr und 450 Mio. Euro für Marco Polo II. Insgesamt werden für TEN-Aktivitäten im Verkehrsbereich Mittel in Höhe von 972 Mio. Euro vorgeschlagen. Dies scheint mit der ursprünglichen Finanzplanung übereinzustimmen. Im Energiebereich sind von 155 Mio. Euro, die im MFR 2007-2013 veranschlagt sind, 22 Mio. Euro für TEN-E, den „Vorrangigen Verbundplan“ (PIP) vorgesehen.

Rubrik 1b – Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

26.      Teilrubrik 1b des Finanzrahmens umfasst die Strukturfonds – den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) sowie den Kohäsionsfonds. Sie bezieht sich im Wesentlichen auf die nachstehenden Politikbereiche im Rahmen der tätigkeitsbezogenen Budgetierung (ABB): Regionalpolitik für den EFRE und den Kohäsionsfonds sowie Beschäftigung und soziale Angelegenheiten für den ESF.

27.      Die wichtigste Priorität für 2008 wird darin bestehen, die reibungslose Ausführung und Ausschöpfung der Gemeinschaftsmittel für die operationellen Programme sicherzustellen, die im Einklang mit den von den Mitgliedstaaten beschlossenen nationalen strategischen Rahmenplänen vereinbart wurden.

Verpflichtungsermächtigungen

28.      Für 2008 beläuft sich der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für Teilrubrik 1b auf 46 878 Mio. Euro, was einem Anstieg um 3,1 % gegenüber 2007 entspricht. Davon sind 38 723 Mio. Euro für die Strukturfonds (Europäischer Sozialfonds und Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) bestimmt, was einem Anstieg um 1,0 % gegenüber 2007 entspricht, und 8 155 Mio. Euro für den Kohäsionsfonds. Der letztgenannte Betrag stellt eine Anhebung um 14,4 % gegenüber 2007 dar. Wie üblich schöpfen die Strukturfonds und der Kohäsionsfonds die in der Teilrubrik verfügbaren Ressourcen voll aus, weshalb in Teilrubrik 1b keine Marge verfügbar sein wird.

Zahlungsermächtigungen

29.      Der Gesamtbetrag der Zahlungsermächtigungen für Teilrubrik 1b beläuft sich auf 40 622 Mio. Euro, was einen Anstieg um 7,5 % gegenüber 2007 bedeutet. Diese Zahl umfasst drei Komponenten: Voraus- und Interimszahlungen im Zusammenhang mit den Verpflichtungen des neuen Finanzrahmens 2007-2013, die größte Komponente, Rückerstattungen zum Abbau der noch abzuwickelnden Verpflichtungen (RAL) für die Programme und Projekte des Zeitraums 2000-2006 und einen Restbetrag zum Abbau der verbleibenden RAL für die Programme aus dem Zeitraum vor 2000. Die RAL für die Strukturfonds beliefen sich 2006 auf 77,8 Mrd. Euro. Für den Kohäsionsfonds umfassten die RAL 15,4 Mrd. Euro. Dies ergibt einen Gesamtbetrag von 93,2 Mrd. Euro für die gesamten RAL für Strukturmaßnahmen, was mehr als 70 % der ausstehenden Verpflichtungen entspricht. Der Berichterstatter stellt ferner fest, dass sich die annullierten Zahlungsermächtigungen im Haushaltspan 2006 im Bereich der Strukturfonds auf insgesamt 3,3 Mrd. Euro beliefen, wenn das Berichtigungsschreiben zum Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6/2006 berücksichtigt wird.

30.      Der Berichterstatter möchte zwei abschließende Bemerkungen zu Teilrubrik 1b machen. Die erste lautet, dass er sich um klarere Erläuterungen seitens der Kommission als diejenigen bemühen wird, die bisher geliefert wurden, was den genauen Charakter der RAL betrifft. Er vertritt ferner die Auffassung, dass das Parlament der Tatsache Rechnung tragen sollte, dass die für die 12 Mitgliedstaaten, die der EU zuletzt beigetreten sind, verfügbaren Strukturfonds eine historische Chance bieten, Zugang zu erheblichen Summen zu erhalten, um ihr Potenzial für höheres Wirtschaftswachstum und die Qualität ihrer Infrastruktur zu verbessern. Das Parlament sollte große Aufmerksamkeit für die Unterstützung von derartigen Maßnahmen zeigen. Der Berichterstatter vermerkt ferner, dass diese Chance in künftigen Perioden des Finanzrahmens möglicherweise nicht existieren wird.

Rubrik 2 – Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

31.      Die Rubrik 2 ist vom Geldwert her gesehen die umfangreichste Rubrik im HVE 2008, wenn die Teilrubriken 1a und 1b getrennt betrachtet werden. Sie umfasst Teile der nachstehenden Politikbereiche: 05 Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, 07 Umwelt, 11 Fischerei und maritime Angelegenheiten, 17 Gesundheit und Verbraucherschutz.

32.      Die Kommission präsentiert unter Rubrik 2 fünf Komponenten, die nicht zwangsläufig genau den oben genannten Politikbereichen entsprechen (Zahlen für Verpflichtungen):

· marktbezogene Ausgaben und Direktbeihilfen: 42 498, 9 Mio. Euro

· Entwicklung des ländlichen Raums: 12 570,7 Mio. Euro

· Fischerei: 895,8 Mio. Euro

· Umwelt: 266,9 Mio. Euro

· sonstige Maßnahmen und Programme (einschließlich der dezentralen Agenturen) 43,3 Mio. Euro.

33.                 Dies entspricht einem Gesamtbetrag von 56 275, 8 Mio. Euro: eine Anhebung um 25 Mio. Euro im Vergleich zum Haushaltsplan 2007. Die Obergrenze für 2008 im MFR wurde auf 58 800 Mio. Euro festgesetzt, was eine Marge von 2 524,1 Mio. Euro belässt. Ein Anteil von ca. 75,1 % dieser Ausgaben entfällt auf die obligatorischen Ausgaben[40], bezüglich derer der Rat im jährlichen Haushaltsverfahren das letzte Wort hat und den Auffassungen des Parlaments kaum Rechnung zu tragen scheint.

34.      Im Zusammenhang mit einer ersten Analyse der geplanten Ausgaben in dieser Rubrik weist der Berichterstatter darauf hin, dass die erste Konzertierungssitzung im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2008 am 13. Juli 2007 stattfinden soll. Gemäß Anhang II der IIV vom 17. Mai 2006 und mit Bezug auf das vorangegangene „Ad-hoc“-Verfahren soll in dieser Sitzung versucht werden, Fortschritte in Fragen betreffend Landwirtschaft, Fischerei und GASP zu erzielen.

Landwirtschaft

35.      Im Finanzrahmen für den Zeitraum 2007-2013 sind der erste und der zweite Pfeiler der Landwirtschaftspolitik nun unter Rubrik 2 zusammengefasst, was die Möglichkeit von Mittelübertragungen zwischen Direktbeihilfen und marktbezogenen Ausgaben einerseits und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums andererseits eröffnet.

36.      Seit 1. Januar 2007 hat die Gemeinschaft neue Bedingungen und spezifische Vorschriften für die Finanzierung von Ausgaben im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) festgelegt und zwei neue Fonds geschaffen: den Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). In der Verordnung Nr. 1290/2005 des Rates wird ein einheitlicher Rechtsrahmen für die Finanzierung der GAP-Ausgaben vorgegeben, indem zwei neue Fonds im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der EU geschaffen werden, EGFL und ELER.

37.      Was die Zahlen im Einzelnen betrifft, so werden im Politikbereich 05 42 216,4 Mio. Euro (Kapitel 05 02 – 5 003,4 Mio. Euro und Kapitel 05 03 37 213,0 Mio. Euro) für Marktausgaben und Direktbeihilfen vorgeschlagen, während für die Entwicklung des ländlichen Raums (Kapitel 05 04) 12 571 Mio. Euro veranschlagt werden. Für die Entwicklung des ländlichen Raums im Rahmen von Kapitel 05 04 veranschlagt der HVE 2008 12 571 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen, fast 200 Mio. Euro mehr als 2007.

38.      2008 wird das Jahr der „Überprüfung“ der GAP[41] sein. Das Parlament und insbesondere der Landwirtschaftsausschuss erwarten, umfassend in diesen Prozess einbezogen zu werden. Der Berichterstatter würdigt die Verpflichtung der Kommission auf die Notwendigkeit dieser Bewertung der Funktionsweise der reformierten GAP im HVE 2008.

Fischerei

39.      Zu unterscheiden sind zwei wichtige Instrumente, die auf zwei gesonderten Rechtsgrundlagen basieren. Erstens der Europäische Fischereifonds (EFF), der seit 4. September 2006 in Kraft ist und das ehemalige Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) ersetzt. Zweitens das Instrument, das alle anderen Maßnahmen im Zusammenhang mit der gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) abdeckt, einschließlich der internationalen Fischerei und des Seerechts, und das seit 4. Juli 2006 in Kraft ist.

40.      Für den EFF schlägt die Kommission 588,5 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 450,8 Mio. Euro an Zahlungsermächtigungen vor, +3,1 % bzw. –46,2 % gegenüber 2007. Die Anhebung der Verpflichtungsermächtigungen steht im Einklang mit der in der Rechtsgrundlage beschlossenen Mittelausstattung für den EFF. Für das Instrument der GFP belaufen sich die vorgeschlagenen Mittelansätze insgesamt auf 306,6 Mio. Euro an Verpflichtungen und 288,5 Mio. Euro an Zahlungen.

Umwelt

41.      Wie in der JSP 2008 hervorgehoben, ist die Umwelt eine der politischen Prioritäten der Kommission für 2008. Dies steht im Einklang mit den vier im 6. Umweltaktionsprogramm (2002-2012) ausgewiesenen prioritären Bereichen: Klimawandel, Natur und biologische Vielfalt, nachhaltige Bewirtschaftung und Nutzung von Ressourcen, Umwelt und Gesundheit.

42.      Bei weitem der größte Betrag aus dem operationellen Etat entfällt auf Kapitel 07 03 „Umsetzung der Umweltpolitik und des Umweltrechts der EU“ (280,6 Mio. Euro), wovon 248,1 Mio. Euro an Verpflichtungen für Artikel 07 03 07 „LIFE+ (Finanzierungsinstrument für die Umwelt – 2007-2013)“ bestimmt sind. Die Kommission vermerkt, dass das Programm LIFE+ erhebliche Unterschiede gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag aufweist, insbesondere bezüglich des Managementverfahrens (zentrales Direktmanagement seitens der Kommission statt indirekten zentralisierten Managements mit nationalen Agenturen, wie ursprünglich vorgeschlagen), ein Verfahren, das vom Haushaltsausschuss im legislativen Prozess für dieses Instrument nachdrücklich unterstützt wurde, das aber zwangsläufig zusätzliche Ressourcen für die GD Umwelt erfordert.

43.      Im HVE wird vermerkt, dass 2008 ein entscheidendes Jahr für die Politik der EU in Bezug auf den Klimawandel sein wird. Der Berichterstatter möchte jedoch detailliertere Informationen erhalten, wie geplant ist, die geforderte Mittelerhöhung von 273 Mio. Euro an Verpflichtungen 2007 auf 298 Mio. Euro 2008 für eine intensivere Tätigkeit im Bereich des Klimawandels zu verwenden.

Rubrik 3a – Freiheit, Sicherheit und Recht

44.      Im HVE 2008 werden die Ausgaben der Rubrik 3a „Freiheit, Sicherheit und Recht“ auf 691 Mio. Euro veranschlagt. Dies entspricht einem Anstieg um 10,8 % gegenüber dem Haushaltsplan 2007. Die gesamten operationellen Ausgaben dieser Rubrik des MFR entfallen auf Titel 18 – Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts – der ABB.

45.      Die im HVE veranschlagten Verwaltungsausgaben belaufen sich auf 60,2 Mio. Euro für die GD JLS, wovon 55,7 Mio. Euro in Rubrik 5 des MFR eingestuft sind und 4,6 Mio. Euro (18 01 04) dem eigentlichen Politikbereich 18 zugewiesen werden. Dies scheint eine relativ umfangreiche Erhöhung gegenüber dem Haushaltsplan 2007 darzustellen, als die Titel 18 zugewiesenen Verwaltungsausgaben 51,3 Mio. Euro umfassten.

46.      Die Kommission vermerkt, dass das Jahr 2008 nach der Auslaufphase 2007 die erste vollständige Ausführungsperiode für die drei neuen allgemeinen Programme sein wird: Solidarität und Migrationssteuerung, Grundrechte und Recht sowie Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte. Allerdings ist die Situation bezüglich der Annahme der Rechtsgrundlagen nicht völlig zufrieden stellend, da mehrere Programme noch beschlossen werden müssen.

47.      Auf Rubrik 3a entfallen mehrere Agenturen. In Bezug auf FRONTEX stellt der Berichterstatter fest, dass 2008 gegenüber 2007 eine weitere Erhöhung um 4 Mio. Euro gefordert wird, nach einer Anhebung um 15,3 Mio. Euro von 2006 auf 2007. Diese Mittelerhöhungen sind anscheinend auf die Ausweitung der Aufgaben von FRONTEX zurückzuführen, einschließlich der Tatsache, dass 2008 das erste Jahr ist, in dem die Soforteinsatzteams für Grenzsicherungszwecke uneingeschränkt tätig werden sollen. Eine ähnliche Entwicklung wird bezüglich der Agentur EUROJUST verzeichnet, für die gegenüber dem Haushaltsplan 2007 2008 eine Erhöhung um 1 586 000 Euro (HVE 2008 20,0 Mio. Euro) nach einer Anhebung um 3 714 000 Euro im Haushaltsplan 2006 vorgesehen ist.

Rubrik 3b – Unionsbürgerschaft

48.      Diese Teilrubrik umfasst auch die öffentliche Gesundheit, den Verbraucherschutz und den Katastrophenschutz. Die Gesamtmittelansätze dieser Teilrubrik umfassen 598,5 Mio. Euro an Verpflichtungsermächtigungen und 694,4 Mio. Euro an Zahlungsermächtigungen. Die Marge beträgt nur 16,5 Mio. Euro.

49.      Diese Zahlen des HVE 2008 weisen einen Rückgang der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan 2008 um 7,6 % und der Zahlungsermächtigungen um 4,6 % (gegenüber dem Haushaltsplan 2007) aus. Im Dokument I (Seite 6) zum HVE 2008 ist allerdings vermerkt, dass diese Mittelkürzung im Zusammenhang damit zu sehen ist, dass im Haushaltsplan 2007 24,4 Mio. Euro für den Solidaritätsfonds und 87 Mio. Euro für den Abschluss der Übergangsmaßnahmen in Bulgarien und Rumänien veranschlagt wurden. Werden diese beiden Instrumente also nicht berücksichtigt, ist (gegenüber dem Haushaltsplan 2007) eine Mittelerhöhung um 11,6 % bei den Verpflichtungsermächtigungen und 4,6 % bei den Zahlungsermächtigungen festzustellen.

Gemäß dem HVE 2008 verteilen sich die fünf entscheidenden Ausgabenposten in dieser Teilrubrik wie folgt:

- Förderung der europäischen Kultur und Vielfalt (192,966 Mio. Euro),

- Informationsgesellschaft und Medien (104,180 Mio. Euro),

- Dezentrale Einrichtungen: Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (102,600 Mio. Euro),

- Information über die europäische Politik und bessere Beziehungen zu den Bürgern (88,630 Mio. Euro),

- Sicherstellung des Zugangs zu grundlegenden Gütern und Dienstleistungen (72,500 Mio. Euro).

50.      Für das Ziel, die europäische Kultur und Vielfalt zu fördern, werden die umfangreichsten Mittel in dieser Rubrik bereitgestellt. Drei Programme zielen darauf ab, das Hauptziel zu unterstützen, das gegenseitige Verständnis und eine gemeinsame europäische Identität durch die Entwicklung von Beziehungen in den Bereichen Kultur, Jugend und Bürgerengagement zu fördern. Jugend in Aktion (123,40 Mio. Euro) zielt darauf ab, das Bürgerengagement von Jugendlichen zu fördern und die Gründung von Netzwerken zwischen Jugendbetreuern und NRO zu begünstigen. Das Programm Kultur 2007-2013 (48,79 Mio. Euro) für die Mitgliedstaaten und die Bewerberländer verfolgt drei spezifische Ziele: Förderung der Mobilität von Kulturakteuren, Förderung der Verbreitung von Kunstwerken, interkultureller Dialog.

51.      Das Programm Bürger für Europa (29,48 Mio. Euro an Verpflichtungen) umfasst die Unterstützung der Zivilgesellschaft und einer Vielfalt von Organisationen, die das europäische Interesse fördern, sowie Städtepartnerschaften. Das Programm Media 2000 (103,18 Mio. Euro an Verpflichtungen) im Politikbereich Informationsgesellschaft und Medien zielt darauf ab, die europäische Vielfalt und ihr filmisches und audiovisuelles Erbe zu erhalten und auszuweiten.

52.      Ziel des Politikbereichs Kommunikation und Information ist die Vermittlung von Informationen über die europäische Politik und die Sicherstellung besserer Beziehungen zu den Bürgern. Im HVE 2008 werden dafür 201,16 Mio. Euro beantragt. Die Bedeutung der Kommunikationspolitik wurde in einer kürzlich organisierten Anhörung des Haushaltsausschusses unterstrichen, in der die Mitglieder ausführlich die Bedeutung einer lokalen bzw. einer supranationalen Strategie und das angemessene Niveau institutioneller Unabhängigkeit bezüglich der Kommunikation mit den Bürgern erörterten.

Rubrik 4 – Die EU als globaler Partner

53.    Vorgeschlagen werden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 6,9 Mrd. Euro im Vergleich zu 6,8 Mrd. Euro im Haushaltsplan 2007 (+1,5 %). Die Zahlungen werden mit 7,9 Mrd. Euro veranschlagt, was einer Erhöhung um 7 % entspricht. Unter der Obergrenze verbleibt eine erhebliche Marge von 329,9 Mio. Euro (ca. 5 % der Rubrik). Dies ist eine künstlich hohe Marge, da die Kommission bereits angekündigt hat, dass umfangreichere Mittel für Kosovo und Palästina als im HVE veranschlagt erforderlich sein könnten. Allerdings plant die Kommission in dieser Phase, dass der größte Teil oder sogar die gesamte Marge für diesen Zweck verwendet werden könnte. Selbstverständlich kann der Berichterstatter keine im Vorhinein zugewiesene Verwendung der Marge in diesem Sinne unterstützen.

54.    Beachtet werden sollte, dass 200 Mio. Euro der Marge verfügbar sind, weil der Garantiefonds für Darlehen an Drittländer 2008 nicht aus dem Haushaltsplan mit Mitteln ausgestattet werden muss. Auch wenn 2008 dieser zusätzliche Spielraum existiert, sollte eine gewisse Sorgfalt walten, da 2009 wieder mit einem Ausgabenposten von 200 Mio. Euro (obligatorische Ausgaben) zu rechnen sein wird.

55.    Die Kommission vermerkt im HVE, dass die Verwaltungsausgaben zur Unterstützung (ehemalige „BA-Linien“) wegen unzureichender Ausführung in den vorangegangenen Jahren um 5 % gekürzt wurden und dass 23,3 Mio. Euro zu den operationellen Programmen hinzugefügt wurden. Der Berichterstatter ersucht um genauere Angaben bezüglich der Kürzungen/Aufstockungen für die einzelnen Programme. Er möchte in diesem Zusammenhang betonten, dass andere Verwaltungsausgaben in mehreren Bereichen gestiegen zu sein scheinen.

Außenbeziehungen

56.    Für den Bereich insgesamt sind 3,7 Mrd. Euro an Verpflichtungen veranschlagt (+3,76 %). Bereiche, auf die eine höhere als durchschnittliche Aufstockung entfällt, sind die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) (+25,6 %), für die im HVE 200 Mio. Euro vorgeschlagen werden (2007 160 Mio. Euro). Auch auf das etwas weniger bekannte (neuere) Kapitel Krisenmanagement und globale Sicherheitsbedrohungen entfällt eine sehr umfangreiche Erhöhung um 20 %, wenn auch auf der Grundlage von bescheidenen Beträgen (bis zu 249,6 Mio. Euro statt 209 Mio. Euro 2007). Derart hohe Anhebungen müssen sorgfältig geprüft werden, vor allem, da die Marge etwas künstlich ist und es sich hier, soweit der Berichterstatter weiß, nicht um einen im Mitentscheidungsverfahren beschlossenen Bereich mit fixen Mittelausstattungen handelt.

57.    Für Demokratie und Menschenrechte wird eine Erhöhung um 4,1 % auf 137 Mio. Euro verzeichnet. Auf die Nachbarschaftspolitik entfällt eine bescheidene Anhebung um insgesamt 2,3 % (auf 1,46 Mrd. Euro), für die Beziehungen mit Lateinamerika gibt es ein Plus von 1,1 % (342 Mio. Euro). Die Mittel für Asien werden geringfügig auf 807 Mio. Euro (-2,05 %) gekürzt, was möglicherweise geänderte Vorausschätzungen der Mittel für Irak und/oder Afghanistan widerspiegelt?

Handel

58.    Die Gesamtmittel für Verpflichtungen werden auf 77 Mio. Euro veranschlagt (+8 %). Der Grund für diesen bescheidenen Betrag liegt darin, dass die handelsbezogene Unterstützung in die geografischen Instrumente eingerechnet wird. Der genaue Betrag der handelsbezogenen Unterstützung, der von der Kommission geplant ist, sollte im Einklang mit den in multilateralen Gremien eingegangenen Verpflichtungen klarer ausgewiesen werden.

Entwicklung und Beziehungen zu AKP-Staaten

59.    Die Mittel für diesen Bereich steigen im HVE um 4,6 % auf 1,3 Mrd. Euro (1,24 Mrd. Euro im Haushaltsplan 2007). Die umfangreichsten Erhöhungen entfallen auf die Umwelt und die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, einschließlich der Energie, die eine Anhebung von 82 Mio. Euro auf 101 Mio. Euro verzeichnet (+22,3 %). Erhöht werden auch die Mittel für die Ernährungssicherheit um 9,3 % auf 260 Mio. Euro (gegenüber 198 Mio. Euro 2007).

60.    Für nichtstaatliche Akteure wird eine bescheidene Anhebung um 2,5 % auf 213 Mio. Euro verzeichnet, ebenso für die humane und soziale Entwicklung auf 120 Mio. Euro (+2,3 %).

Erweiterung

61.    Für den Politikbereich insgesamt wird eine geringfügige Kürzung von 1,06 auf 1,03 Mrd. Euro verzeichnet (-2,6 %). Für das hier ausgeführte wichtigste Instrument, das IPA (Instrument für Heranführungshilfe), werden allerdings insgesamt 1,38 Mrd. Euro vorgeschlagen, der Restbetrag soll in anderen Politikbereichen ausgeführt werden. Hilfe ist sowohl für Bewerberländer als auch für potenzielle Bewerberländer verfügbar.

62.    Schlüsselelemente sind die Fortsetzung der Beitrittsverhandlungen mit Kroatien und der Türkei (Bewerberländer) die Vorbereitung der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien als potenzielles Bewerberland sowie auch eine weitere Zusammenarbeit mit den Balkanländern im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses. Der Berichterstatter stellt fest, dass es bei einer ersten Prüfung des HVE wiederum nicht einfach ist, individuelle Beträge für die einzelnen Länder auszumachen. Wahrscheinlich könnte eine Verbesserung der Transparenz in Erwägung gezogen werden.

Rubrik 5 – Verwaltung

63.    Der HVE umfasst für 2008 einen Etat von 7 336 Mio. Euro, was eine Marge von 121,2 Mio. Euro belässt, sobald die Personalbeiträge zur Ruhegehaltsregelung berücksichtigt wurden (77 Mio. Euro für 2008). Die in dieser Verfahrensphase verbleibende Marge fällt um 7,61 % höher aus als im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres, trotz der erheblichen Erhöhung der Ruhegehälter (+10,2 %) und der Mittel für die Europäischen Schulen (+11,1 %). Die Marge errechnet sich auf der Grundlage einer technischen Aktualisierung des fünften Berichts der Generalsekretäre über Rubrik 5 (Mai 2006) und der Hypothese, dass der Haushaltsplan des Parlaments 20 % der Obergrenze der Rubrik 5 erreichen würde.

64.    Der Verwaltungshaushalt der Kommission für 2008 wird auf 4 610,7 Mio. Euro mit Ruhegehältern einschließlich der Kosten der Europäischen Schulen geschätzt. Dies entspricht einer Erhöhung um 5,62 % gegenüber dem Haushaltsplan 2007, was erheblich über der durchschnittlichen Anhebung dieser Rubrik im HVE (+3,88 % 2007) in den vergangenen Jahren liegt. Der größte Teil der Erhöhung im gesamten Verwaltungshaushalt entfällt auf Einstellungen auf neuen Stellen, die für gestiegene Aufgaben im Zusammenhang mit der Erweiterung erforderlich sind.

65.    Zu diesem Zweck werden 860 neue Stellen, von denen 785 eine Nettoaufstockung gegenüber dem Stellenplan des Haushaltsplans 2007 darstellen, beantragt: 610 für die EU-10 und 250 für die EU-2. Der Antrag entspricht dem Mehrjahresplan, der der Haushaltsbehörde für den Zeitraum 2003-2008 vorgelegt und der im Rahmen der Mitteilung „Humanressourcen der Kommission: Planung und Optimierung nach Maßgabe der Prioritäten der EU“ (veröffentlicht am 24. April 2007) bestätigt wurde. Der Berichterstatter nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis, die einer Forderung des Parlaments im Haushaltsplan 2007 entspricht. Sie wirft nach Auffassung des Berichterstatters allerdings eine Reihe von Fragen auf, deren Konsequenzen im weiteren Kontext des europäischen Regierens analysiert werden sollten: Anteil der Nebenkosten, einschließlich des nicht-offiziellen Personals, Beziehung zu den Regulierungs- und Exekutivagenturen, dezentrale und dekonzentrierte Verwaltung, Externalisierung, Vertragsbedienstete usw.

66.    Abgesehen von diesem Antrag auf neue erweiterungsbedingte Stellen bestätigt die Kommission ihre Bereitschaft, die sonstigen Erfordernisse ausschließlich durch Neuverwendung zu decken, die gemäß den vom Parlament im vergangenen Jahr und von der Kommission in ihrem Gesetzgebungs- und Arbeitsprogramm definierten Prioritäten erfolgen soll. Die geschätzte Zahl interner Neuverwendungen beläuft sich auf 287, was mit dem Ziel von 1 % Neuverwendung, das die Kommission gesetzt hat, in Einklang steht. Die Kehrseite der Strategie, die nicht erweiterungsbedingten Aufgaben ausschließlich durch Neuverwendung abzudecken, ist eine erhebliche Aufstockung des externen Personals, für das die beantragten Mittel von 295,73 Mio. Euro auf 315,23 Mio. Euro steigen (d.h. um 6,59 %).

67.    Auf die Verstärkung der Sicherheit in den Gebäuden der Kommission in Brüssel und in den Delegationen sollen für das zweite Jahr in Folge um 9 % höhere Mittel entfallen. Dies fügt sich ein in einen Vierjahresplan, der der Kommission zufolge künftig erhebliche Einsparungen in Bezug auf Versicherung und Kosten für Sicherheitspersonal erbringen sollte. Die Kommission sollte ihre Pläne erläutern und die mittelfristig erwarteten Einsparungen beziffern.

Rubrik 6 – Ausgleichszahlungen

68.      Diese Rubrik umfasst zwei Fazilitäten, die mit Bulgarien und Rumänien in den Beitrittsverhandlungen vereinbart wurden: Während die Cash-Flow-Fazilität darauf abzielt, den Cash-flow der einzelstaatlichen Haushalte zu verbessern, soll die Schengen-Fazilität als befristetes Instrument dienen, um Kontrollmaßnahmen an den neuen Außengrenzen der Union zu finanzieren. Der in den Haushaltsplan 2008 einzusetzende Betrag umfasst 206,6 Mio. Euro, was im MFR eine Marge von 0,4 Mio. Euro belässt.

Dezentrale Einrichtungen

69.      Der HVE 2008 umfasst Mittel für 25 dezentrale Agenturen in Höhe von insgesamt 524,0 Mio. Euro, was einer Anhebung um fast 19 % im Vergleich zu den Finanzhilfen für die Agenturen in Höhe von 441,8 Mio. Euro 2007 entspricht. Fast zwei Drittel oder 62 % des Gesamtbetrags der Finanzhilfen für die Agenturen entfallen auf Titel 1 + 2 – Personal- und Verwaltungsausgaben, während nur 38 % verwendet werden, um ihre operationellen Ausgaben (Titel 3) zu decken.

70.      Der Löwenanteil der Ausgaben für die dezentralen Agenturen entfällt auf Rubrik 1 des MFR, auf die sich ca. 51 % des Gesamtetats der Agenturen für 2008 konzentriert. 38 % des Gesamtbetrags sind für Agenturen in Rubrik 3 veranschlagt, während Rubrik 2 mit 7 % und Rubrik 4 mit 3 % nur geringe Anteile verzeichnen.

71.      Zu vermerken ist, das die Wachstumsraten der Etats und des Personals der dezentralen Einrichtungen weit über die allgemeinen Wachstumsraten des EU-Haushalts hinaus gehen: Während die Gesamterhöhung des HVE 2008 im Vergleich zum Haushaltsplan 2007 2 % bei den Verpflichtungsermächtigungen und 3 % bei der Zahl der Bediensteten beträgt, steigen die Finanzhilfen für die Agenturen um 19 % und die Zahl ihrer Bediensteten um 10 %.

72.      Die Exekutivagenturen, die eingesetzt wurden, um bestimmte Programme durchzuführen, und die uneingeschränkt aus den jeweiligen Mittelausstattungen der operationellen Programme finanziert werden, verzeichnen ebenfalls eine erhebliche Wachstumsrate für 2008 gegenüber 2007 um 18 % ihres Gesamtetats und der Zahl ihrer Bediensteten.

73.      Die Tatsache, dass auch 2008 alle Personal- und Verwaltungsausgaben der dezentralen Agenturen ebenso wie die vollständigen Kosten der Exekutivagenturen, die von Natur aus rein administrativ sind, aus den operationellen Rubriken des MFR finanziert werden sollen, verringert die Margen in den Rubriken 1, 2, 3 und 4 um insgesamt 385 Mio. Euro[42]. Anders gesagt: Eine Verlagerung der Personalkosten und der Verwaltungsausgaben für die (dezentralen) Einrichtungen und die (Exekutiv-) Agenturen auf Rubrik 5 würde die 2008 verfügbare Marge in Rubrik 1a um 206 Mio. Euro (von 77 Mio. Euro auf 283 Mio. Euro), in Rubrik 2 um 25 Mio. Euro, in Rubrik 3a um 51 Mio. Euro (von 56 Mio. Euro auf 107 Mio. Euro), in Rubrik 3b um 86 Mio. Euro (von 17 Mio. Euro auf 103 Mio. Euro) und in Rubrik 4 um 17 Mio. Euro erhöhen.

74.      Angesichts der Marge von 121 Mio. Euro in Rubrik 5 des HVE 2008 würde eine solche Maßnahme zu einer Überschreitung der Obergrenze dieser Kategorie des MFR um 264 Mio. Euro führen, würde es aber zumindest erlauben, den tatsächlichen Anteil der Verwaltungsausgaben der EU auf transparente Weise zu bestimmen.

75.      Wenn die derzeitige Externalisierungstendenz der Europäischen Kommission nicht einhergeht mit einer entsprechenden Verringerung der Zahl der Bediensteten in der jeweiligen GD der Kommission selbst, wird ein ständig steigender Anteil der operationellen Mittel der Union für Verwaltungszwecke ausgegeben werden, zusätzlich zu der bestehenden, wenn auch bescheidenen Wachstumsraten der korrekt in Rubrik 5 ausgewiesenen Ausgaben. Die Zahlen für die Agenturen im HVE 2008 spiegeln diese Entwicklung klar wider.

Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen

76.      Der sehr geringe Umfang der verfügbaren Margen, vor allem in den Rubriken 1a, 3a, 3b und 4 des MFR, reduziert den Spielraum des Parlaments, Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen zu finanzieren (die im HVE 2008 als z. E.-Vermerke verbucht werden, so dass alle vom Parlament beschlossenen Verpflichtungen für die Margen zählen).

77.      Im Einklang mit seinem gemeinsam mit dem Gesamtberichterstatter für den Haushaltsplan 2007 verfassten Arbeitsdokument hat der Berichterstatter eine Reihe von Bereichen vorgeschlagen, für die das Parlament im Verlauf des Haushaltsverfahrens 2008 Ideen für neue Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen vorschlagen könnte. Allerdings verweist er auf die Beschränkungen, die der interne Zeitplan des Parlaments für die Vorbereitung seiner Abänderungsentwürfe für die erste Lesung (Fristen im September) seiner Kapazität auferlegt, die am 15. Juni ablaufende Frist für die Vorlage von Ideen für das bevorstehende Haushaltsverfahren gemäß Anhang II der IIV vom 17. Mai 2006 einzuhalten.

Arbeitsdokument zu den „Strukturfonds“ – Stand der Ausführung

1. Einleitung

Im Mittelpunkt dieses Arbeitsdokuments steht der Stand der Ausführung der strukturpolitischen Interventionen (hauptsächlich Programme 2000-2006 und bisheriger Ausführungsstand des Jahres 2007). Die in diesem Arbeitsdokument zusammengestellten Informationen werden von besonderem Interesse für das diesjährige Haushaltsverfahren sein. Ein besonderes Schwergewicht bilden die RAL („noch abzuwickelnde Mittelbindungen“) und die Ausführung durch die EUR-10. Die in diesem Arbeitsdokument angegebenen Gesamtzahlen zu den strukturpolitischen Interventionen schließen auch den Europäischen Fischereifonds (EFF) und die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER und EAGFL) im Rahmen der Rubrik 2 (natürliche Ressourcen) mit ein[43].

Zu den strukturpolitischen Maßnahmen der Rubrik 1B (Kohäsion) werden indessen ausführlichere Angaben bereitgestellt.

2. Ausführung der Zahlungsermächtigungen im Jahr 2006

2.1. Zahlungen für die Programme für den Zeitraum 2000-2006

Die verfügbaren Mittel beliefen sich auf 29,2 Milliarden Euro. Die Zahlungen blieben um 2,8 Milliarden Euro hinter den bewilligten Haushaltsmitteln zurück (im Anschluss an den Berichtigungshaushaltsplan Nr. 6 betrug der nicht verwendete Betrag der Zahlungsermächtigungen 0,1 Milliarden Euro).

a) Ausführung der Programme der EU-15

Die Zahlungen aus Programmen der EU-15 beliefen sich auf 26 027 Millionen Euro (ohne innovative Maßnahmen und technische Hilfe).

In Tabelle 1 wird die tatsächliche Ausführung mit den der ursprünglichen Finanziellen Vorausschau für den entsprechenden Zeitraum zugrunde liegenden Annahmen verglichen[44]. Aus der Tabelle wird ersichtlich, dass sich der Abstand zwischen den ursprünglichen Erwartungen hinsichtlich der Zahlungen für die Programme für den Zeitraum 2000-2006 und der tatsächlichen Ausführung gegenüber dem Jahr 2005 um rund 1,9 Milliarden Euro auf 4,1 Milliarden Euro erhöht hat. Bemerkenswert ist aber, dass sich der Abstand zwischen den Erwartungen in der Finanziellen Vorausschau und den tatsächlichen Zahlungen zum ersten Mal innerhalb des Zeitraums verringert hätte, wenn sich bei den Zahlungen an Spanien und das VK im Jahr 2006 der übliche Rhythmus fortgesetzt hätte. Der kumulative „Rückstand“ der Zahlungen für die Zeit von 2000 bis 2006 beträgt 29,6 Milliarden Euro.

Tabelle 1: Vergleich zwischen den Annahmen in der Finanziellen Vorausschau und dem Haushaltsvollzug, EU-15

b) Ausführung der Programme der EU-10

Bei allen Zahlungen – 2 966 Millionen Euro – aus den Programmen der EU-10 (ohne INTERREG-Programme, innovative Maßnahmen und technische Hilfe) handelte es sich um die Erstattung von Ausgaben. Der Haushaltsvollzug lag um etwa 0,3 Milliarden Euro unter dem entsprechenden Finanzrahmen, den der Europäische Rat auf seiner Tagung in Kopenhagen vereinbart hatte, aber der Abstand war viel geringer als im Jahr 2005, als die Differenz zwischen den „Kopenhagener“ Erwartungen und den tatsächlichen Zahlungen aufgrund der enttäuschend niedrigen Ausführung bei den Zwischenzahlungen 1,4 Milliarden Euro betrug. Auch bei den Programmen der EU-15 blieb die tatsächliche Ausführung zu Beginn des Zeitraums 2000-2006 hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück, doch war der Abstand für die EU-10 ausgeprägter. Der kumulative „Rückstand“ der Zahlungen (gegenüber den Kopenhagener Erwartungen) beträgt für die Jahre 2004 bis 2006 1,8 Milliarden Euro.

Tabelle 2: Vergleich zwischen den Annahmen in der Finanziellen Vorausschau und dem Haushaltsvollzug, EU-10

2.2 Zahlungen im Zusammenhang mit alten Programmen

Die Verlaufskontrolle der Programme aus der Zeit vor 2000 sollte möglichst bald abgeschlossen werden. Die Abschlusszahlungen wurden größtenteils bereits geleistet, sodass der RAL recht niedrig ist. Die geleisteten Zahlungen betreffen Programme, zu denen die nationalen Behörden um zusätzliche Informationen gebeten wurden, oder Programme, deren Abschluss sich wegen laufender Rechtsverfahren verzögert hat. Die 2006 geleisteten Abschlusszahlungen beliefen sich auf 254 Millionen Euro. Die Differenz zwischen den ursprünglich veranschlagten Mitteln in Höhe von 140 Millionen Euro und der tatsächlichen Ausführung wurde durch Übertragungen von den Haushaltslinien für die Programme 2000-2006 finanziert.

2.3. Im Jahr 2006 vorgenommene Mittelübertragungen

Die oben genannten Zahlen sind nur ein Teil der Wahrheit. Neben dem festgestellten Haushaltsplan und den Berichtigungshaushaltsplänen muss man auch sämtliche im Jahr 2006 vorgenommenen Mittelübertragungen berücksichtigen, um ein vollständiges Bild des Haushaltsvollzugs 2006 zu erhalten. Dadurch wird das gesamte Verfahren recht undurchsichtig und eine genaue Überwachung des korrekten Haushaltsvollzugs erschwert.

Die Zahlungsermächtigungen des EAGFL wurden im Rahmen der globalen Mittelübertragung um 220,11 Millionen Euro aufgestockt.

Zwei Anträge auf Mittelübertragung wurden der Haushaltsbehörde zur Information übermittelt. Dabei ging es um Übertragungen zwischen Kapiteln der Haushaltslinien für Verwaltungsausgaben für den ESF (Zahlungsermächtigungen in Höhe von 211 094 Euro) und das FIAF (Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen in Höhe von 200 000 Euro).

Eine große Zahl von Übertragungen wurde von der Kommission selbst im Rahmen ihrer in der Haushaltsordnung festgeschriebenen Vorrechte vorgenommen. Laut Angaben der Kommission waren die Übertragungen von Zahlungsermächtigungen notwendig, um den Haushaltsplan an das unterschiedliche Ausführungstempo bei den verschiedenen Fonds und Haushaltslinien anzupassen.

2.4. Konzentration der Zahlungen des Jahres 2006 auf das Ende des Haushaltsjahres

Bei den Strukturfonds werden die meisten Mittelbindungen zu Beginn des Jahres vorgenommen, während sich die Zahlungen auf das Ende des Haushaltsjahres konzentrieren. In der Strukturfondsverordnung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Zahlungsanträge in drei auf das Haushaltsjahr verteilten Schüben zu übermitteln, wobei die letzte Sendung zum 31. Oktober erfolgen soll. Bei der Kommission gehen jedoch weiterhin Zahlungsanträge über erhebliche Beträge nach der in der Verordnung festgelegten Frist ein.

2.5. Inanspruchnahme durch die Mitgliedstaaten (siehe auch Kapitel 4 über die RAL)

Seit 2003 ist der absolute Betrag der noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) für einige Mitgliedstaaten zurückgegangen, doch ist dies nicht die Regel und hauptsächlich darauf zurückzuführen, dass die Programme aus der Zeit vor 2000 für einige Länder schneller abgeschlossen wurden. Im Jahr 2006 haben nur zwei Mitgliedstaaten, das Vereinigte Königreich (572 Millionen Euro) und Irland (99 Millionen Euro) die RAL abgebaut, d.h. die Zahlungen überstiegen hier die Mittelbindungen. Auf die fünf größten Empfänger – in der Reihenfolge der Rangordnung sind dies Spanien (das fast ¼ der Gesamtzahlungen auf sich vereint), Deutschland, Italien, Portugal und Griechenland – entfallen über 70 % aller Zahlungen.

Wie nach einem Durchführungszeitraum von nur drei Jahren statt wie bei der EU-15 sieben Jahren nicht anders zu erwarten, befand sich keiner der neuen Mitgliedstaaten unter den größten Empfängern der Strukturfonds. Insgesamt wurden 39 % der gebundenen Beträge an die EU-10 ausgezahlt. Größter Empfänger war Polen, wobei die an Polen geleisteten Zahlungen mehr als die Hälfte aller Zahlungen an die EU-10 ausmachten.

Für 2007 wird eine Konzentration sowohl der Mittelbindungen als auch der Zahlungen auf die letzten Monate des Jahres mit einem klaren Höhepunkt im Dezember vorausgesagt. Weitere, nicht voraussehbare Verzögerungen, und seien sie auch noch so gering, könnten daher spürbare Auswirkungen auf die Gesamtausführung des Jahres 2007 haben.

3. Aufhebungen von Mittelbindungen nach der N+2-Regel

Tabelle 3 veranschaulicht die relative Bedeutung der im Jahr 2006 nach der N+2-Regel vorgenommenen Aufhebungen von Mittelbindungen im Verhältnis zu den entsprechenden Mittelbindungen des Jahres 2003 für die einzelnen Mitgliedstaaten. Die Kommission hält dies für einen besseren Indikator für die Leistungsfähigkeit der einzelnen Mitgliedstaaten als den absoluten Betrag der aufgehobenen Mittelbindungen, weil sich die jährlichen Mittelbindungen von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat stark unterscheiden.

Das Land, das den größten Teil seiner für 2003 bereitgestellten Mittel eingebüßt hat (2,2 Millionen Euro, das sind 15 % der entsprechenden Mittelbindungen des Jahres 2003), ist Luxemburg, auch wenn in diesem Jahr zum ersten Mal Mittelbindungen für Programme dieses Mitgliedstaats aufgehoben wurden. Auch für Dänemark wurde ein hoher Prozentsatz von Mittelbindungen aufgehoben (14 %). Erwähnenswert sind auch die Aufhebungen von Mittelbindungen für INTERREG (2,4 %), Belgien (2 %), Deutschland (1,4 %) und Frankreich (1,1 %). Auch für sieben weitere Mitgliedstaaten waren Aufhebungen von Mittelbindungen zu verzeichnen, doch beliefen sich diese jeweils auf weniger als 1 % der entsprechenden Mittelbindungen.

Tabelle 3: Aufhebungen von Mittelbindungen nach der N+2-Regel im Jahr 2006 im Verhältnis zu den 2003 vorgenommenen Mittelbindungen nach Mitgliedstaaten

* INTERREG is multi-country

Je geringer der Anteil der Mittelbindungen, die im Laufe der Zeit aufgehoben werden, umso größer der Erfolg des Mitgliedstaats/Fonds/Ziels, die jeweils für den Zeitraum 2000-2006 bereitgestellten Mittel tatsächlich zu nutzen. Der entsprechende Leistungsindikator ist der Anteil des Gesamtwerts der im Laufe der Zeit vorgenommenen Aufhebungen von Mittelbindungen am Gesamtbetrag der entsprechenden Mittelbindungen (von 2000 bis 2003), auf die die N+2-Regel bisher angewandt werden konnte.

Betrachtet man die einzelnen Mitgliedstaaten, so verfügen die Niederlande, Dänemark, Luxemburg, Interreg (länderübergreifend), Belgien, Irland und Schweden über einen überdurchschnittlich hohen Prozentsatz aufgehobener Mittelbindungen, wobei der Durchschnitt 0,68 % beträgt. Eine herausragende Position nehmen die Niederlande ein, für die die Aufhebungen von Mittelbindungen um ein Vielfaches höher ausfallen als für die anderen Staaten[45].

Was die Fonds betrifft, so liegt der Wert der aufgehobenen Mittelbindungen beim EFRE und beim EAGFL unter dem Durchschnitt. Bei den Zielen trifft dies sowohl für Ziel 1 als auch für Ziel 2 zu, während alle anderen Ziele/Initiativen überdurchschnittliche Aufhebungen von Mittelbindungen aufweisen.

Tabelle 4: Relative Bedeutung des Gesamtwerts der Aufhebungen von Mittelbindungen bis Ende 2006 nach Mitgliedstaaten

* INTERREG multi-country

4. Noch abzuwickelnde Mittelbindungen (RAL)

4.1. Derzeitiger Stand der RAL – ein Grund zur Sorge

Am 5. Juli 2007 beliefen sich die noch abzuwickelnden Mittelbindungen auf 92 693 Millionen Euro (!!). Der größte Teil dieses Betrags (über 65 Milliarden Euro) entfällt auf Projekte im Rahmen des Ziels 1. Es sei darauf hingewiesen, dass in diesem Betrag keine RAL aus der Zeit vor 2000 enthalten sind (diese betrugen Ende 2006 923 Millionen Euro). Laut Angaben der Kommission ist der relativ hohe Bestand an noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) eine Folge des Rechtsrahmens. Die Kommission betrachtet einen RAL-Bestand in Höhe eines in etwa den Mittelbindungen von zwei Jahren entsprechenden Betrags als ein normales Muster. Derzeit nähern sich die RAL aber bereits einer Größenordnung an, die den Mittelbindungen von drei Jahren entspricht. Außerdem bezweifeln Ihre Berichterstatter, dass RAL in Höhe der Mittelbindungen von zwei Jahren tatsächlich als „normal“ angesehen werden können. Ihre Berichterstatter möchten daher die Kommission und die Mitgliedstaaten eindringlich auffordern, in dieser Frage voranzukommen.

Die Tabellen 5 und 6 veranschaulichen die Entwicklung des Gesamtbetrags der RAL für die Strukturfonds (alle Programmplanungszeiträume zusammen genommen) seit 1994. Die Analyse der noch abzuwickelnden Mittelbindungen erstreckt sich auf alle Mittelbindungen im Rahmen der Strukturfonds, die unter die Politikbereiche 04 (Beschäftigung und Soziales), 05 (Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums), 11 (Fischerei) und 13 (Regionalpolitik) fallen.

Tabelle 5: Erfolgte Mittelbindungen und Zahlungen und noch abzuwickelnde Mittelbindungen zum Ende eines jeden Jahres (Millionen €)

Tabelle 6: Zum Ende des Jahres noch abzuwickelnde Mittelbindungen in Millionen Euro (linke Skala) und Steigerungsrate (rechte Skala)

Nach Angaben der Kommission ist der Anstieg der RAL im Jahr 2006 auf zwei Faktoren zurückzuführen, erstens auf den noch relativen niedrigen Ausführungsgrad bei den EU-10-Programmen in Verbindung mit dem Umstand, dass alle Vorauszahlungen für diese Programme in den Jahren 2004 und 2005 geleistet wurden, und zweitens auf die untypisch niedrigen Zahlungen an Spanien.

Tabelle 7: Zum Ende des Jahres 2006 noch abzuwickelnde Mittelbindungen nach Fonds (in % des Gesamtbetrags)

Im Jahr 2006 waren Italien und Spanien die Mitgliedstaaten mit den höchsten RAL, gefolgt von Griechenland und Deutschland. Die RAL aus der Zeit vor 2000 sind für keinen Mitgliedstaat mehr signifikant. Wenn alle Mitgliedstaaten die Programme ungefähr mit der gleichen Geschwindigkeit durchführen würden, müssten ihre RAL zu ihrem Anteil an den vorgenommenen Mittelbindungen in einem gleichen Verhältnis stehen. Unterschiede zwischen diesen beiden Rangverhältnissen entstehen dadurch, dass die Ausführung in einigen Mitgliedstaaten schneller erfolgt als in anderen.

Relativ betrachtet war der Zuwachs der RAL bei den Programmen für die EU-10 am höchsten (über 50 %), während die RAL bei den Programmen für die EU-15 um weniger als 10 % zunahmen. Folglich hat sich der Anteil der EU-10 am Gesamtbetrag der RAL von 8 % im Jahr 2005 auf 12 % im Jahr 2006 erhöht.

4.2. Vorausschätzungen für 2007

In der jüngsten informatorischen Aufzeichnung im Rahmen des Frühwarnsystems für die Haushaltsführung betrachtet die Kommission die noch abzuwickelnden Mittelbindungen (RAL) für strukturpolitische Interventionen (größtenteils GD REGIO) als besorgniserregend.

Zurzeit bleibt die Ausführung der Zahlungsermächtigungen für strukturpolitische Interventionen um fast eine Milliarde Euro hinter den Vorausschätzungen zurück, was hauptsächlich darauf zurückzuführen ist, dass Rechnungen zu spät vorgelegt und Zahlungen ausgesetzt wurden. Das Gesamtergebnis des EU-Haushalts zum Jahresende hängt zu einem großen Teil von der Entwicklung bei den strukturpolitischen Interventionen ab.

Die Kommission erteilt folgende detaillierte Auskünfte zu den verschiedenen Fonds:

EFRE: Ziel 2 des EFRE (-250 Millionen Euro) und in geringerem Maße Urban (‑20 Millionen Euro) verzeichneten geringere Zahlungen als erwartet, was auf den Beschluss der Kommission zurückzuführen ist, die Zahlungen an England auszusetzen. Die weitere Entwicklung hängt davon ab, ob England in der Lage sein wird, die Anforderungen zu erfüllen. Die GD REGIO rechnet derzeit mit einer vollständigen Ausführung bis zum Jahresende.

Kohäsionsfonds: Der derzeitige Rückstand gegenüber der Vorausschätzung (‑400 Millionen Euro) dürfte sich verringern, nachdem kürzlich von Griechenland Zahlungsanträge eingegangen sind. Insgesamt weisen derzeit drei Länder (Polen, Ungarn, Tschechische Republik) einen deutlichen Rückstand gegenüber ihren eigenen Vorausschätzungen auf. Was Polen betrifft, so werden die Zahlungsanträge für den Kohäsionsfonds in der Regel zum Jahresende übermittelt. Das Jahr 2007 fügt sich in dieses Muster ein, und es wird damit gerechnet, dass die Zahlungsanträge ab September eingehen werden. Im Falle Ungarns könnte eine Umgestaltung der Ausführungsstruktur im Verkehrsbereich zu einer Verzögerung bei den Zahlungsanträgen geführt haben. Das Verkehrsministerium der Tschechischen Republik schließlich hatte größere Probleme mit der Anpassung an eine Änderung des Systems der Finanzströme im Land, weshalb in diesem Jahr noch keine Zahlungsanträge für aus dem Kohäsionsfonds zu fördernde Verkehrsprojekte übermittelt wurden. Die GD REGIO geht derzeit noch immer davon aus, dass die Mittel bis zum Jahresende vollständig ausgeführt sein werden.

ESF: Die Gesamtausführung entspricht mehr oder weniger den Vorausschätzungen, wobei das Ziel 1 des ESF (+ 129 Millionen Euro) leicht über der Vorausschätzung und das Ziel 3 des ESF (‑166 Millionen Euro) leicht unter der Vorausschätzung liegt. Letzteres hängt teilweise damit zusammen, dass Zahlungen an die Niederlande bis zur Vorlage der Ergebnisse der nationalen Rechnungsprüfungen ausgesetzt wurden, nachdem die Rechnungsprüfung der Kommission negativ war. Nach Ansicht der GD EMPL ist es noch zu früh, um Prognosen hinsichtlich der Ausführung zum Jahresende abzugeben.

Entwicklung des ländlichen Raums: Was den EAGFL/Ausrichtung betrifft, so liegt das Hauptzahlungsproblem bei den EU-25-Programmen des Ziels 1 (‑235 Millionen Euro). Die Haushaltslinie des EAGFL/Garantie für die EU-10 liegt derzeit deutlich über den Vorausschätzungen (+485 Millionen Euro), was hauptsächlich daran liegt, dass ein hoher Zahlungsantrag Polens früher eingegangen ist als erwartet. Die GD AGRI rechnet derzeit mit einer vollständigen Ausführung der Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums bis zum Jahresende.

5. Anlaufen der neuen Mehrjahresprogramme (2007-2013)

Laut Angaben der Kommission (jüngste Informationen der GD Haushalt im Rahmen des Frühwarnsystems für die Haushaltsausführung) ist die Anlaufphase der neuen Programme im Bereich der strukturpolitischen Interventionen noch nicht voll abgeschlossen. Die Kommission hat kürzlich einen Vergleich mit der Anlaufphase der Programme für den Zeitraum 2000-2006 vorgenommen.

Wie die Anlaufphase der neuen Programme im Rahmen der strukturpolitischen Interventionen verläuft, hängt im Wesentlichen davon ab, ob die Mitgliedstaaten rechtzeitig qualitativ hochwertige operationelle Programme übermitteln und diese anschließend von der Kommission angenommen werden.

Für den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen der Rubrik 1B (Kohäsion) schreitet der Prozess der Aushandlung neuer Programme gut voran.

· Sowohl für den EFRE als auch für den ESF wurden einige Mittelbindungen bereits früher getätigt als laut Zeitplan vorgesehen. Man rechnet damit, dass die meisten operationellen Programme im September und Oktober angenommen werden, womit genug Zeit bliebe, um die entsprechenden Vorschusszahlungen wie geplant vor Jahresende zu leisten. Es besteht jedoch die Gefahr, dass die Programme (inhaltlich gesehen) nicht zufriedenstellend ausfallen und überarbeitet werden müssen, was zu Verzögerungen führen würde.

· Die Anlaufphase bei den neuen Programmen dürfte dennoch reibungsloser verlaufen als im Jahr 2000, da im Jahr 2006 alle Verordnungen erlassen waren (im Gegensatz vor allem zu der Ziel 2 betreffenden Verordnung für den Zeitraum 2000-2006 die erst zu einem späten Zeitpunkt des Jahres 2000 erlassen wurde). Außerdem erfolgt die Planung für den Kohäsionsfonds jetzt gemeinsam mit der für die Strukturfonds, da die Kohäsionsfondsprojekte in die operationellen Programme einbezogen werden. Dies ermöglicht eine frühzeitigere Vornahme der Mittelbindungen (und Vorschusszahlungen).

Für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und den Europäischen Fischereifonds (EFF) im Rahmen der Rubrik 2 (natürliche Ressourcen) ergibt sich derzeit folgendes Bild:

Der GD AGRI wurden Programme für einen Teil des Finanzrahmens für den Zeitraum vorgelegt, und man rechnete damit, dass die ersten Programme im Juni angenommen würden. Nach den Ihren Berichterstattern erteilten Auskünften wurden von den erwarteten 94 Programmen bisher jedoch erst 2 angenommen. Dies ist ein sehr schlechtes Ergebnis, wenn man bedenkt, dass die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums eine der Prioritäten im Rahmen der strukturpolitischen Maßnahmen gemäß der neuen Finanziellen Vorausschau ist. Außerdem haben einige Mitgliedstaaten ihre Programme noch nicht zur Genehmigung vorgelegt. Der derzeitige Stand der Lage scheint unannehmbar, da der Programmplanungszeitraum bereits vor 8 Monaten begonnen hat (siehe die Gemeinsame Erklärung des Rates und des Parlaments, die in der Konzertierungssitzung am 13. Juli 2007 vereinbart wurde: Nach dieser Erklärung wird das Parlament die Genehmigung der operationellen Programme regelmäßig überwachen).

           Im Rahmen der Reform der GAP wurden die Direktzahlungen moduliert, um mehr Mittel für die Entwicklung des ländlichen Raums zur Verfügung zu haben. Dieses Projekt muss so rasch wie möglich verwirklicht werden. In dieser Hinsicht trägt die Kommission eine klare Verantwortung für die rechtzeitige Umsetzung und den reibungslosen Ablauf der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums.

· EFF: Die GD FISH teilt mit, dass sich die operationellen Programme (eines pro Mitgliedstaat) für einige Mitgliedstaaten verzögern könnten. Anders als bei den anderen Strukturfonds der Fall, schreibt die EFF-Verordnung keine Fristen für die Vorlage der operationellen Programme vor. Bisher haben nur wenige Mitgliedstaaten ihre operationellen Programme vorgelegt, wobei die entsprechenden Beträge nur einen relativ geringen Anteil des Gesamtfinanzrahmens des EFF ausmachen. Die GD FISH geht davon aus, dass sie die größeren operationellen Programme bis Ende Juli erhalten wird. Bei einer Bestandsaufnahme Mitte September dürften sich mögliche Risiken besser feststellen lassen.

6. Zahlungsvorausschätzungen der Mitgliedstaaten für 2008

Die Kommission hat die Mitgliedstaaten aufgefordert, die Zahlungsvorausschätzungen für 2008 bis zum 30. April 2007 vorzulegen. Der Haushaltsausschuss hat darum ersucht, dass ihm diese Informationen zugeleitet werden, da sie für die Bemessung des Zahlungsniveaus im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2008 von entscheidender Bedeutung sein werden. Mehrere Mitgliedstaaten haben die Informationen verspätet übermittelt, von anderen stehen noch immer die Vorausschätzungen für mehrere Programme aus. Daher kann die Kommission zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konsolidierte Übersicht über die Vorausschätzungen vorlegen. Vor allem ist es noch nicht möglich, eine Zusammenfassung der Vorausschätzungen für die neuen Programme für den Zeitraum 2007-2013 zu erstellen. Für die Programme für den Zeitraum 2000-2006 stellt sich die Situation etwas besser dar: 85 % der Vorausschätzungen für die Strukturfondsprogramme wurden übermittelt und überprüft, wenngleich nur 50 % der Vorausschätzungen für die INTERREG-Programme übersandt wurden. Für die Kohäsionsfondsprojekte aus der Zeit vor 2007 fehlen die Informationen noch für 3 Mitgliedstaaten.

Die Kommission könnte jedoch eine konsolidierte Übersicht der bisher erhaltenen und überprüften Informationen auf der Grundlage folgender Annahmen vorlegen:

•          Für die Programme für den Zeitraum 2007-2013 geht die Kommission davon aus, dass die Vorausschätzungen dem HVE entsprechen.

•          Für die Programme für den Zeitraum 2000-2006 nimmt die Kommission an, dass die fehlenden Vorausschätzungen den Vorausschätzungen für die Zahlungsanträge 2006 entsprechen.

Auf der Grundlage dieser Annahmen vergleicht die Kommission in der nachstehenden Tabelle die Zahlungsvorausschätzungen der Mitgliedstaaten für 2008 mit dem HVE 2008:

Source: European Commission

Nach der vorstehenden Berechungsmethode liegen die Zahlungsvorausschätzungen der Mitgliedstaaten um 30 % oder fast 13 Milliarden Euro über dem HVE. Zum besseren Verständnis dieser Zahlen sei darauf hingewiesen, dass die Vorausschätzungen bezeichnenderweise immer überaus optimistisch waren und die tatsächliche Ausführung um mehr als 20 % überstiegen. Im Jahr 2006 lagen die Vorausschätzungen um 33 % oder 9,6 Milliarden Euro über der tatsächlichen Ausführung. Den Angaben der Kommission zufolge lag der Schätzfehler in den Vorausschätzungen der Mitgliedstaaten stets bei über 6 Milliarden Euro.

Es sollte auch darauf hingewiesen werden, dass es im Dezember 2006 einen Engpass bei den Zahlungsermächtigungen für die Strukturfonds gab, wobei sich der Fehlbetrag auf rund 500 Millionen Euro belief.

7. Schlussfolgerungen - ZEIT IST GELD!

Es ist daher dringend erforderlich, umgehend die folgenden Maßnahmen zu treffen, um weitere Verzögerungen bei der Ausführung der Programme für den Zeitraum 2007-2013 zu vermeiden und nach Möglichkeit zu verhindern, dass sich die bei den Programmen für den Zeitraum 2000-2006 aufgetretenen Probleme wiederholen:

1.) Die als nächstes zu treffenden vordringlichsten Maßnahmen werden zweifellos in der Fertigstellung der operationellen Programme bestenen. Bis zum 17. August wurden nur 61 von 314 operationellen Programmen für den EFRE und den Kohäsionsfonds angenommen, die Annahme der meisten operationellen Programme durch die Kommission stand noch aus (siehe nachstehende Tabelle 8). Den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums sollte besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, da sie eindeutig hinter dem Zeitplan zurückliegen.

Ein wichtiger Schritt in diese Richtung war die Annahme der folgenden GEMEINSAMEN ERKLÄRUNG des Rates und des Parlaments, die in der Konzertierungssitzung am 13. Juli 2007 vereinbart wurde:

Programme der Struktur- und des Kohäsionsfonds sowie Programme zur Entwicklung

des ländlichen Raums für den Zeitraum 2007 - 2013

Das Europäische Parlament und der Rat halten es für außerordentlich wichtig, dass die Kommission die operativen Programme und Projekte, welche die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit den neuen Programmen der Struktur- und des Kohäsionsfonds für den Zeitraum 2007 - 2013 sowie mit den Programmen, die im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums gefördert werden, vorgelegt haben, rasch genehmigt. Damit die während des Beginns des Programmplanungszeitraums 2000-2006 gemachten Erfahrungen sich nicht wiederholen, werden das Europäische Parlament und der Rat den Genehmigungsprozess bei den operativen Programmen und Projekten mit Blick auf größere Effizienz und eine gute Verwaltung genau und regelmäßig überwachen. Die Kommission wird ersucht, zu diesem Zweck während des Haushaltsverfahrens weiterhin regelmäßig spezifische Überwachungsinstrumente, einschließlich eines Flussdiagramms, bereitzustellen.

Im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2008 muss besonderes Augenmerk auf die Annahme der Programme und den Abbau der RAL gelegt werden.

2.) Die wenigen noch ausstehenden einzelstaatlichen strategischen Referenz-Rahmenpläne (NSRF) sollten so rasch wie möglich und mit der höchsten Dringlichkeitsstufe fertiggestellt und beschlossen werden.

3.) Es müssen beträchtliche Fortschritte bei den Zahlungen zum Abbau der RAL erzielt werden. Wie bereits erwähnt, betrug der Gesamtbetrag der RAL bei den Strukturfonds zum Ende des Jahres 2006 nahezu 78 Milliarden Euro (!). Dies ist verglichen mit den im HVE 2008 insgesamt veranschlagten Mitteln für Zahlungen, die sich auf 121 Milliarden Euro belaufen, ein stattlicher Betrag.

Außerdem teilen die Berichterstatter nicht die Ansicht der Kommission, dass RAL in Höhe der Mittelbindungen von zwei Jahren als „normal“ angesehen werden können.

4.) Die Verzögerungen haben erneut gezeigt, dass das derzeitige Verfahren zu zeitaufwendig und detailliert ist. Es muss eine bessere, auf einer klaren Trennung der Aufgaben zwischen der EU und den Mitgliedstaaten und der Wahrung ihrer jeweiligen Zuständigkeiten basierende Methode für die Durchführung der Strukturpolitik untersucht und entwickelt werden.

Tabelle 9: Mittelbindungen und Zahlungen von 2000 bis 2006 nach Mitgliedstaaten, alle Programme (Millionen €)

Tabelle 10: Zum Jahresende 2006 noch abzuwickelnde Mittelbindungen des Programmplanungszeitraums 2000-2006 nach Mitgliedstaaten (Millionen €)

Tabelle 11: Der EU-10 für den Zeitraum 2004-2006 zugewiesene Strukturfondsmittel, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaaten (INTERREG, technische Hilfe und innovative Maßnahmen, die sich nicht einem einzigen Mitgliedstaat zuordnen lassen, ausgenommen)

Tabelle 12: Gesamtzahlungen zum Ende des Jahres 2005 und neue Zahlungen im Jahr 2006 durch die EU-10-Mitgliedstaaten (Mainstream-Programme und Gemeinschaftsinitiative EQUAL) im Verhältnis zu den den einzelnen Staaten für den Zeitraum 2004-06 zugewiesenen Mitteln

Bei allen im Jahr 2006 für EU-10-Programme geleisteten Zahlungen handelte es sich um Zwischenzahlungen da sämtliche Akontozahlungen in den Jahren 2004-2005 vorgenommen wurden.

Arbeitsdokument über Überwachungsgruppen

Einführung

1. Im Haushaltsverfahren 2007 war die Frage der korrekten Überwachung und Ausführung des Haushaltsplans sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht ein Eckstein der beschlossenen Strategie. Dies schlug sich auch in der Annahme der Gemeinsamen Erklärung zur Gewährleistung einer korrekten Ausführung des Haushaltsplans in der Konzertierung im November nieder (Anlage 1).

2. Die vom Haushaltsausschuss 2007 verfolgte Strategie einer besseren Verwendung öffentlicher Gelder und der Kontrolle der Durchführung der Programme durch die Kommission wurde auch nahtlos in das Verfahren für 2008 übernommen, da die Konzentration auf eine eindeutige projektbezogene Budgetierung und ein maßnahmenbezogenes Management ein Schlüsselfaktor zur Erreichung besserer Ergebnisse ist.

3. Ein wichtiges Mittel zur Durchführung einer besseren haushaltspolitischen Analyse von EU-Programmen und zur Sicherstellung einer besseren Ausführung (in Zusammenarbeit mit den Fachausschüssen und der Kommission) sind die so genannten „Überwachungsgruppen“. Nach zahlreichen Gesprächen in den Sitzungen der Koordinatoren des Haushaltsausschusses wurde am 7. Mai 2007 beschlossen, 2007 eine Reihe solcher Gruppen einzusetzen (siehe Auflistung dieser Gruppen sowie Zusammenfassung ihrer Erkenntnisse in Anhang 2). Es sei daran erinnert, dass eine Überwachungsgruppe im Wesentlichen auf eine relativ informelle Art und Weise gebildet wird und „Mini-Anhörungen in Haushaltsfragen“ durchführt, zu denen die betroffenen Fachausschüsse eingeladen werden und bei denen auf das Fachwissen und die Mitarbeit der Kommission zurückgegriffen wird.

4. In der genannten Sitzung sprachen sich die Koordinatoren ferner für ein gemeinsames Vorgehen hinsichtlich der Methodik, des Formats und der Dokumentation aus, die bei solchen Gelegenheiten herangezogen werden könnte. Dazu gehörte insbesondere, dass Fachausschüsse eng einbezogen werden müssen und dass auch die Gelegenheit zur Prüfung (Verknüpfung) von Aspekten des Haushaltsverfahrens, dessen Mittel gerade ausgeführt werden (Jahr N), sowie des laufenden Haushaltsverfahrens (N + 1) genutzt werden muss.

5. Um Aspekte des Haushaltsjahres N und des Haushaltsjahres N + 1 miteinander zu kombinieren, würden die entsprechenden Sitzungen in der Regel von Mai bis Juli, gegebenenfalls auch noch im September, stattfinden, d.h. wenn der HVE verfügbar ist und noch vor der ersten Lesung des EP. Bei einer solchen Zeitplanung könnten die Gruppen, wenn Mitglieder dies wünschen, auch bestimmte im Zusammenhang mit dem HVE vorgelegte Arbeitsdokumente (d.h. die sog. „Activity Statements“, im Rahmen des ABB erstellte Informationsbögen) sowie Aspekte/Bereiche, die in der Aufzeichnung der Kommission zum Frühwarnsystem enthalten sind, berücksichtigen und prüfen.

6. Die zu untersuchenden allgemeinen Themen und spezifischen Programme/Bereiche waren Gegenstand eines gesonderten Beschlusses der Koordinatoren. Arbeitstechnisch wurden diese Themen dann im Einzelnen an die Gesamtberichterstatter „delegiert“, die in Zusammenarbeit mit dem Sekretariat für die jeweilige Organisation sorgten.

7. Bisher (Juli 2007) wurden die ersten fünf Gruppen eingesetzt, die letzte Gruppe (Landwirtschaft) verbleibt noch für September.

8. Von den Koordinatoren beschlossene Methodik

Jede Sitzung könnte im Wesentlichen aus zwei Teilen bestehen, nämlich Ausführung 2007 und Ausblick für 2008.

Im Rahmen dieser Aufgliederung könnte es bei den Gesprächen um Folgendes gehen:

Ø Effizienz (Wurden die verfolgten Ziele erfolgreich umgesetzt)?

Ø Wie führt die Kommission die Mittel für 2007 aus?

Ø Was wird planmäßig umgesetzt?

Ø Welches sind die Problembereiche, insbesondere die im Rahmen des Frühwarnsystems signalisierten Bereiche?

Ø Wirksamkeit (Ist die derzeitige Organisation die kosteneffizienteste Methode zur Erreichung der gesteckten politischen Ziele)?

Ø Sollte etwas unternommen werden, um Komplementarität und Synergien mit anderen Programmen für die kommenden Jahre zu fördern?

Ø Besteht Bedarf nach einer besseren Koordinierung der betroffenen Instrumente/Instanzen?

Ø Wie wird den Vorrechten des Parlaments, auch hinsichtlich etwaiger Pilotprojekte/ vorbereitender Maßnahmen und/oder im Haushaltsplan beschlossener Erläuterungen, Rechnung getragen?

Ø Was wird im HVE vorgeschlagen und – insbesondere wenn Änderungen gefordert werden – wie werden diese gerechtfertigt? (Verknüpfung mit den im Rahmen des HVE vorgelegten „Activity Statements“)

Ø Was sind die besonderen Anforderungen oder Anliegen der zuständigen Fachausschüsse?

Bisherige Erfahrungen und Ausblick auf die Zukunft:

Die Prüfung aller oben genannten Faktoren überstieg ganz eindeutig den Rahmen jeder einzelnen Sitzung. Vielmehr wurden – nützlicherweise – schriftliche Fragen zu einigen Bereichen als „vom EP gestellte Fragen“ an die Kommission gerichtet, und sie dienten sowohl als nützliche Richtschnur, um den Gesprächen Substanz zu verleihen, als auch zur Anforderung spezifischer Informationen (ebenfalls schriftlich).

Für eine eingehendere Prüfung der oben genannten Bereiche sollte eine längere Vorbereitungszeit vorgesehen werden. Dieses Jahr war es den Gesamtberichterstattern angesichts extrem kurzer Fristen lediglich möglich, ihren eigenen Fragenkatalog zu erstellen, wobei sie vom Sekretariat (auch von den Sekretariaten der Fachausschüsse) technisch unterstützt wurden.

Ein Ausweg könnte vielleicht darin bestehen, dass dieser Teil der Vorbereitungsarbeit weiterhin Sache der Gesamtberichterstatter bleibt, die Gruppen jedoch mehr Zeit erhalten, um Fragen zu formulieren, und im Anschluss an die einschlägigen Beschlüsse der Koordinatoren betreffend die Abhaltung derartiger Sitzungen rechtzeitig formelle Einladungen zu diesen Sitzungen erhalten.

Eine weitere überlegenswerte Frage wäre, ob die Sitzungen sich nicht in Richtung einer eingehenderen Prüfung der Aspekte des ABB (projektbezogene Budgetierung) und des ABM (maßnahmenbezogenes Management) auf der Grundlage der von der Kommission erstellten „Activity Statements“ entwickeln sollten?

Oder sollten die Sitzungen alternativ dazu „flexibler“ gehalten werden und einfach auf bestimmten Interessenfeldern und/oder Fragen beruhen, die von den Fachausschüssen und den Fraktionen im Haushaltsausschuss selbst aufgeworfen werden? Dies hätte natürlich den Vorteil, dass die Sitzungen politischer und stärker an der Tagesaktualität ausgerichtet werden, sich jedoch andererseits nicht sehr eingehend mit dem ganzen Spektrum der Zielsetzungen des ABB, Leistungsindikatoren und messbaren Ergebnissen befassen würden. Manch einer wird dies vielleicht eher für einen Vorteil als für einen Nachteil halten.

9. Von den Koordinatoren beschlossenes Format

Die Sitzungen der Überwachungsausschüsse würden:

Ø unter der gemeinsamen Leitung der Gesamtberichterstatter für 2007 und 2008 stattfinden

Ø zusammen mit dem jeweils betroffenen Fachausschuss organisiert werden (insbesondere unter Einbeziehung der Verfasser der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses)

Ø allen interessierten COBU-Mitgliedern offen stehen

Ø auch COCOBU-Mitgliedern offen stehen

Ø ungefähr 2 Stunden lang dauern

Ø in der Regel in Brüssel veranstaltet werden (Teilnahme der Kommission …)

Ø ohne Dolmetscher stattfinden (für informelle Sitzungen gilt der Verhaltenskodex Mehrsprachigkeit nicht). Die Sitzungen würden daher normalerweise in EN/FR stattfinden.

Ø Die Kommission wird immer daran beteiligt. Die Einladungen sind sowohl an die GD BUDG als auch an die von dem speziellen Thema betroffene GD gerichtet.

Ø Die Einladung wäre am besten an den Generaldirektor bzw. Direktor zu richten. Die tatsächliche Teilnahme bleibt der Kommission selbst überlassen, da sich eine eingehende Sachkenntnis der Programme als Vorbedingung für erfolgreiche Sitzungen erwiesen hat.

Bisherige Erfahrungen und Ausblick auf die Zukunft:

Das derzeitige Verfahren war vielleicht insofern außergewöhnlich, als eine erhebliche Zahl von Sitzungen (5) in sehr kurzer Zeit organisiert werden musste. Obwohl die anderen Ausschüsse dem Verfahren generell positiv gegenüberzustehen scheinen (klare Befürwortung der Möglichkeit, spezifische Fragen von Interesse an eine „kompakte Gruppe hochrangiger Kommissionsbeamter“ zu richten und eventuell weitere Informationen später schriftlich zu erhalten), könnten die Dinge durch einen weniger „stressigen“ Zeitplan in künftigen Jahren weiter verbessert werden.

Dadurch ließe sich auch das innerhalb jeder Gruppe vorgelegte Hintergrundmaterial verbessern. Dieses Jahr legt die Europäische Kommission für jedes besprochene Thema ein standardisiertes „Fact sheet“ vor. Dieses war im Wesentlichen eine Kopie bereits vorliegender „Activity Statements“, die im Rahmen des HVE erstellt wurden.

Dieses Verfahren hatte den Vorzug, dass die Kommission tatsächlich sehr eng in die Vorbereitung von Hintergrundmaterial für diese Initiative des Haushaltsausschusses eingebunden wurde. Es hatte den Nachteil, dass es als zu technisch empfunden wurde (vielleicht eine Frage der Präsentation) und dass das für eine Überwachungsgruppe gewählte Thema ferner nicht notwendigerweise immer einem „Activity Statement“ im Rahmen des ABB entsprach.

Von Kommissionsseite haben wie beabsichtigt der zuständige Generaldirektor bzw. Direktor teilgenommen. Dadurch waren ganz eindeutig aussagekräftigere Antworten auf die Fragen möglich, die von Natur aus häufig eher politisch als technisch sind.

In praktischer und organisatorischer Hinsicht erwiesen sich eine Stunde bzw. 1 ½ Stunden als geeignete Sitzungsdauer, um konzentrierte Gespräche führen zu können.

Es hat sich als sehr nützlich erwiesen, dass die Kommission bei jedem Thema zu Beginn einen Überblick über den derzeitigen Stand der Dinge gibt, obwohl diese Erläuterungen manchmal zu detailliert ausgefallen sind und für „Nicht-Experten“ schwierig zu verfolgen waren.

10. Von den Koordinatoren beschlossene Dokumentation

Ø Eine Hintergrundaufzeichnung (der Art „kommentierte Tagesordnung“) sollte immer vorbereitet werden;

Ø erforderlichenfalls könnten auch technische „Fact sheets“ zu einem spezifischen Programm/einer spezifischen Haushaltslinie herangezogen werden, um Zahlen zur Ausführung usw. darzustellen;

Ø es sollte eine Zusammenfassung jeder Sitzung erstellt werden, die auch als „Erinnerung“ für ein mögliches Follow-up im Rahmen des Haushaltsverfahrens und der diesbezüglichen Abänderungen dienen könnte.

Bisherige Erfahrungen und Ausblick auf die Zukunft:

Spezifischere/konzentrierte Tagesordnungen haben sich für die Diskussionen mit der Kommission als beste Lösung erwiesen.

Es könnte in Erwägung gezogen werden, das Hintergrundmaterial für solche Gruppen weiterzuentwickeln.

Dies könnte etwa durch die Anpassung der von der Kommission ausgearbeiteten „Fact sheets“ geschehen. Derzeit bringen die von der Kommission vorgelegten Dokumente keinen größeren Mehrwert, auch wenn sie als reine technische Unterstützung höchst willkommen sind.

Eine weitere Lösung könnte darin bestehen, ganz einfach mehr Zeit für die Weiterentwicklung der Fragen zu lassen.

Eine dritte Möglichkeit, die die Koordinatoren von Fall zu Fall in Erwägung ziehen könnten, wäre etwa die Anforderung einer (intern oder extern erstellten) kurzen Aufzeichnung zu einem bestimmten Thema.

Angesichts des bisher so gedrängten Zeitplans war es nicht möglich, sofort Zusammenfassungen jeder Sitzung zu erstellen. Einige der Hauptergebnisse sind für alle Ausschussmitglieder in diesem Arbeitsdokument enthalten. Da alle Fraktionen eingeladen wurden, konnte jede Partei natürlich auch diejenigen Informationen/Antworten berücksichtigen und festhalten, die sie für am nützlichsten erachtete.

Die Kommission wurde außerdem verschiedentlich ersucht, schriftliche Antworten und Informationen beizubringen. Dies hat sich als sehr hilfreich erwiesen. Ein derartiges Follow-up wird im Anschluss an die Sitzungen per Mail weitergeleitet.

11. Schussfolgerungen:

Die Überwachungsgruppen erwiesen sich im Laufe des Haushaltsverfahrens als ein sehr nützliches Instrument, und das nunmehr beschlossene besser strukturierte Vorgehen, insbesondere hinsichtlich der stärkeren Einbeziehung der Kommission in die Vorbereitungsarbeiten sowie der Koordinatoren in die Festlegung der Themen, erwies sich als konstruktiv.

Die Reaktionen der Fachausschüsse und der Fraktionen erscheinen generell positiv, außer vielleicht hinsichtlich der zu engen Zeitplanung und der zu kurzen Fristen für die Versendung der Einladungen.

Die Zusammenarbeit mit anderen Ausschüssen könnte weiter intensiviert werden, doch auch dies hängt von der verfügbaren Vorbereitungszeit ab.

Die Anzahl der Sitzungen sollte auf drei bis vier Sitzungen pro Haushaltsverfahren reduziert werden, um eine eingehendere Vorbereitung und Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Für die Entscheidung über die Themen sollten weiter die Koordinatoren der Fraktionen zuständig sein, und zwar auf Grundlage von Vorschlägen des Gesamtberichterstatters bzw. der Gesamtberichterstatter. Die Themenauswahl sollte Anfang des Jahres stattfinden (Mai war eindeutig zu spät).

Das Format und die Dokumentation für die Sitzungen haben sich als relativ gut erwiesen, obwohl die 2007 für die Vorbereitungen verfügbare Zeit zu kurz und damit eindeutig ein Nachteil war.

Obwohl immer ein geringer Teil der im Rahmen des Frühwarnsystems ausgesprochenen „Warnungen“ in das standardisierte „Fact sheet“ aufgenommen wurde, könnte dieser Aspekt/diese Verknüpfung für das Jahr N in den kommenden Jahren vielleicht noch verbessert werden.

Anhang 1

Gemeinsame Erklärung des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Gewährleistung einer korrekten Ausführung des Haushaltsplans (angenommen bei der Haushaltskonzertierung im November 2006)

Im Rahmen des Haushaltsverfahrens unterstreichen das Europäische Parlament und die Kommission die Notwendigkeit eines verbesserten Kosten-Nutzen-Verhältnisses im EU-Haushalt und sind der Auffassung, dass dieses Konzept auf ständiger Grundlage angewandt werden muss. Ziel dieses Vorgehens ist es, die quantitativen und qualitativen Aspekte jedes EU-Programms zu bewerten.

In diesem Zusammenhang sollte die Bewertung von EU-Programmen für die am jährlichen Haushaltsverfahren beteiligten Organe zu einem äußerst wichtigen Aspekt werden.

Das Europäische Parlament und die Kommission erinnern daran, dass das maßnahmenbezogene Management (ABM) eine integrierte Betrachtung der Leistungsbilanz und der Kosten der verschiedenen Politikbereiche, unter Einschluss der operativen Ausgaben und der Verwaltungsausgaben, ermöglichen soll.

Die beiden Organe kommen überein, ab Januar 2007 die erforderlichen Schritte im Hinblick auf eine verbesserte Überwachung des Haushaltsvollzugs zu unternehmen und dazu einen Prozess einzuleiten, der alle verfügbaren Informationen nutzt und an dem alle Ausschüsse des Europäischen Parlaments beteiligt werden. Das Europäische Parlament verpflichtet sich, Mittelübertragungen und Berichtigungshaushaltspläne als Instrumente zur Überprüfung des Haushaltsvollzugs im Laufe des Jahres unter Berücksichtigung der Prioritäten des Parlaments und seiner interinstitutionellen Vorrechte besser zu nutzen.

Über die Ergebnisse dieses laufenden Prozesses wird im Rahmen jedes in Anhang II der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehenen Trilogs eine Aussprache stattfinden.

Mit diesem Vorgehen soll sichergestellt werden, dass die aus dem EU-Haushalt finanzierten Politiken den europäischen Bürgern ein besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis bieten und den Herausforderungen, mit denen die Europäische Union konfrontiert ist, durch die bestmögliche Zuweisung von EU-Mitteln begegnen.

Anhang 2

Für die Verfahren 2007/2008 beschlossene Überwachungsgruppen

Forschung im Bereich Energie und Verkehr

Gemeinsame Einwanderungs- und Asylpolitik

Europäisches Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) Europäisches Nachbarschaftsinstrument und Entwicklungspolitik

Lebenslanges Lernen

Innovationsprogramm (CIP)

Förderung von Unternehmertum/Wettbewerbsfähigkeit

Strategie und Koordinierung der Agrarpolitik

Umweltinstrumente: NATURA 2000, LIFE+

Zusammenfassung der Ergebnisse

Überwachungsgruppe zu Forschung im Bereich Energie und Verkehr

Auf Initiative der anwesenden Mitglieder konzentrierte sich die Diskussion ziemlich auf die Frage der Agenturen, der Verwaltungskosten sowie auf Galileo.

Die Kommission war auf Direktorenebene vertreten.

Ein Anliegen der Mitglieder waren die beiden neuen Exekutivagenturen, die die Kommission für die Durchführung des 7. RP plant. Die Kommission musste erläutern, warum sie nicht selbst für die Durchführung sorgen kann. Die Kommissionsvertreter erklärten, dass eine angemessene Folgenabschätzung und eine Kosten-Nutzen-Analyse vorgelegt werden. Die Mitglieder erinnerten die Kommission daran, dass das 6. RP von der Kommission ohne irgendeine Exekutivagentur ausgeführt werden konnte.

Zu Galileo räumte die Kommission ein, dass für die operative Phase keine VE ausgegeben werden können, solange die Rechtsgrundlage noch nicht verabschiedet wurde (erste Lesung immer noch im Rat anhängig). Interessant war auch, zu erfahren, dass ungefähr 40 Mio. pro Jahr aus dem Forschungsbudget (hauptsächlich 7. RP) für die Entwicklung von Galileo ausgegeben werden.

Die Kommission bestätigte, dass nach dem Ergebnis der Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau, das eine Kürzung der Mittel von Teilrubrik 1a gegenüber dem so genannten „Prodi-Paket“ beinhaltete, mehrere geplante Forschungsprojekte gekürzt werden mussten oder erst später durchgeführt werden können.

Die Mitglieder schlugen vor, dass die gesamten Verwaltungskosten für die Forschung zur Verbesserung der Transparenz in das „Activity statement“ aufgenommen werden sollten.

Es wurde auch deutlich, dass bisher überhaupt keine Mittel des 7. RP aus dem Haushaltsplan 2007 ausgeführt wurden. Nach Angaben der Kommission stand die Ausführung/endgültige Abwicklung des 5. RP im Einklang mit den Prognosen. Es sei jedoch wegen Problemen der internen Organisation und unvorhergesehenen Personalverschiebungen zu Verzögerungen im Zusammenhang mit dem 6. RP gekommen (ein bis zwei Monate hinter dem Zeitplan).

Überwachungsgruppe zur Einwanderungs- und Asylpolitik

Die Kommission beschrieb die Lage hinsichtlich der drei EU-Fonds in diesem Bereich, die alle nach dem Grundsatz der gemeinsamen Verwaltung verwaltet werden. Die strategischen Leitlinien würden ausgearbeitet und danach würden die Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines Mehrjahresprogramms die Projekte festlegen.

Dieser Prozess sei jedoch noch nicht abgeschlossen, und es bestehe die große Gefahr, dass es für 2007 zu einer viel zu geringen Ausführungsrate bei den Zahlungen kommen würde. Für den neuen Integrationsfonds würden 2007 überhaupt keine Zahlungen getätigt. Die Rechtsgrundlage für diesen Fonds sei noch nicht endgültig beschlossen (für den noch bestehenden Vorbehalt des Vereinigten Königreichs muss im Rat noch eine Lösung gefunden werden).

Auf Fragen einiger MdEP zum Europäischen Migrationsnetz hin äußerte sich die Kommission besorgt angesichts der fehlenden Rechtsgrundlage und erklärte, dass sie eine solche vorschlagen wolle. Leider könne eine Lücke entstehen zwischen den bestehenden Netzen und dem Zeitpunkt, zu dem eine neue Rechtsgrundlage in Kraft treten könne.

Zu Frontex antwortete die Kommission, sie habe einen neuen „Bedarf“ für den Haushaltsplan 2007 festgestellt, und derzeit werde vom Verwaltungsrat ein Vorschlag für ein geändertes Budget geprüft. Es sei noch nicht ganz klar, wie sich ein solcher neuer „Bedarf“ in möglichen Maßnahmen niederschlagen würde (Berichtigungshaushaltsplan? Mittelübertragungen?). Für 2008 hätte Frontex immer noch keine ausreichenden Kapazitäten, um dauerhafte Maßnahmen für die Kontrollen an den Seegrenzen sicherzustellen; Präsident Barroso hatte in Malta erklärt, die Kommission prüfe weitere Maßnahmen. Die Mitglieder erklärten, dass die Kommission in puncto Frontex sehr klar sein müsse.

Zum SIS II erklärte die Kommission, sie strebe an, das System bis Dezember 2008 in Betrieb nehmen zu können (die Mitgliedstaaten und die Kommission verfolgen derzeit eine Überbrückungslösung). Es gebe drei Phasen: Entwicklung, vorläufige Verwaltung (Frankreich+Österreich?) und endgültige Verwaltung.

Das VIS soll zum ersten Halbjahr 2009 fertig gestellt sein.

Überwachungsgruppe zu CIP und Wettbewerbsfähigkeit

Die Kommission war durch Direktoren aus den vier wichtigsten daran beteiligten GD der Kommission – Unternehmen, INFSO, TREN, ECFIN – vertreten, die jeweils noch durch Beamte unterstützt wurden, um genauer auf von den Mitgliedern während der Diskussion angesprochene Punkte eingehen zu können.

Die Kommission gab in ihrer Einführung einen guten Überblick über die wichtigsten Bereiche des Programms (auch mit guten Anknüpfungen an die von ihr gelieferte Begleitdokumentation):

–         Programm Unternehmen und Innovation und Verbesserung des finanziellen Umfelds der KMU;

–         Programm intelligente Energie;

–         Programm zur Förderung der Informations- und Kommunikationstechnologien.

Zusammenfassung/Ergebnisse

– Die Diskussionen mit den Mitgliedern konzentrierten sich stark auf die für die Durchführung dieser Programme tatsächlich erforderlichen Verwaltungsmittel und insbesondere die Beträge, die im Haushaltsplan nicht direkt erkennbar sind, entweder in Rubrik 5 durch die Linien „01 04“ oder über die Exekutivagenturen.

– Im Zusammenhang mit der Vergabe von Darlehen an die KMU durch den EIF im Namen der Kommission fand eine ausgiebige Debatte über die Abgrenzung von Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht sowie über den an den EIF ausgezahlten Anteil an den operativen Ausgaben statt. Die Kommission lieferte detaillierte mündliche Antworten zur Abgrenzung der Rechenschaftspflicht.

– Zu den operativen Ausgaben, die für Verwaltungszwecke genutzt werden, erklärte die Kommission, der EIF habe unter dem letzten Mehrjahresprogramm eine Gebühr von 9 % der operativen Ausgaben für seine Darlehenstätigkeit erhoben, während der Anteil im Rahmen des CIP-Programms bei etwa 6 % liege. Diese Beträge kämen jedoch noch zu den Verwaltungskosten hinzu, die in der Begleitdokumentation der Kommission für das CIP-Programm insgesamt ausgewiesen seien. Die Kommission erklärte, sie würde genauere Informationen dazu schriftlich vorlegen.

– Die Mitglieder äußerten sich auch besorgt über die Kontinuität der Darlehensvergabe an KMU während des Übergangszeitraums vom Mehrjahresprogramm zum CIP-Programm. Die Kommission erklärte, es würde eine kurze Finanzierungslücke im Sommer 2007 entstehen.

– Es fand eine kurze Debatte darüber statt, in welchem Umfang CIP-Mittel zur Finanzierung des geplanten EIT in Anspruch genommen werden können, das die Kommission vorgeschlagen hat, dem jedoch Rat und Parlament noch nicht zugestimmt haben. Die anwesenden Kommissionsbeamten vertraten die Ansicht, dass die für das CIP-Programm vorgesehenen Ressourcen bereits relativ knapp seien.

Beobachtungsgruppe zu EIDHR und zur Nachbarschafts- und Entwicklungspolitik

Die Beobachtungsgruppe konzentrierte sich fast ausschließlich auf den relativ umfangreichen Fragenkatalog, der der Kommission vorab übermittelt worden war, und unterschied sich daher vielleicht ein bisschen von den anderen Gruppen.

Die Kommission war durch einen Generaldirektor (AIDCO) und durch Direktoren (RELEX und DEVE) vertreten; dies war positiv.

Angesichts der großen Tragweite dieser speziellen Sitzung wurde die Kommission aufgefordert, alle Antworten auch schriftlich zu liefern, damit klare Aufzeichnungen über diesen sehr nützlichen und interessanten Meinungsaustausch vorliegen. Die meisten der offiziellen schriftlichen Antworten gingen ungefähr einen Monat nach der Sitzung ein. Die Kommission hatte eine Menge Arbeit (wohl auch eine Menge Denkarbeit) für die Vorbereitung dieser Antworten aufgewendet. Die Antworten auf einige der heikelsten Fragen (zu Demokratie und Menschenrechten) stehen noch aus.

Überwachungsgruppe zum Programm Lebenslanges Lernen

Die Kommission legte eine Zusammenfassung für das Programm Lebenslanges Lernen, seine wesentlichen Zielsetzungen und Zielvorgaben für das Haushaltsverfahren 2008 vor.

Im HVE 2008 sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 1 008 693 Millionen Euro sowie Zahlungsermächtigungen in Höhe von 1 017 092 Millionen Euro für dieses integrierte Aktionsprogramm geplant. Im Vergleich zum Haushaltsplan 2007 bedeutet dies eine Erhöhung von 8,8 % bei den Mitteln für Verpflichtungen und von 19,2 % bei den Mitteln für Zahlungen.

Das wichtigste Finanzinstrument für die Maßnahmen der Gemeinschaft ist das Programm Lebenslanges Lernen, das die Tätigkeiten umfasst, die zuvor aus den Programmen Socrates, Leonardo da Vinci und eLearning finanziert wurden.

Die bedeutendste Erhöhung der Ausgaben in diesem Tätigkeitsbereich wurde für das Programm Erasmus Mundus vorgeschlagen, nämlich 63,5 % bei den VE und 70,9 % bei den ZE.

Für die Durchführung dieser Programme sind die GD EAC der Kommission sowie drei Agenturen zuständig:

– Europäisches Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP)

– Europäische Stiftung für Berufsbildung und

– das geplante Europäische Technologieinstitut.

Die Kommission konnte bisher nur wenige Informationen über die Ausführung des Haushaltsplans liefern, da die Rechtsgrundlage erst im Dezember 2006 angenommen wurde. Die Kommission erklärte, dass es einige Schwierigkeiten geben könnte, da 2008 alte Programme auslaufen und neue Programme erst anlaufen. Der integrierte Ansatz für die Maßnahmen und der gemischte Modus für die Ausführung könnte eine reibungslose Ausführung des Haushaltsplans 2007 verhindern.

Die Kommission nannte einige weitere Ursachen für mögliche Verzögerungen: Genehmigung der Arbeitsprogramme, Festlegung von Mindestanforderungen im Arbeitsprogramm, Benennung von nationalen Behörden für die nationalen Agenturen, Vereinfachung der Beziehungen zu den nationalen Agenturen, Zuverlässigkeitserklärung, Zusammenlegung einiger früherer Agenturen zu einer einzigen usw.

Mehr als 80 % der Haushaltsmittel wird durch die nationalen Agenturen ausgeführt. Es wurde eine Partnerschaft von drei Parteien – Kommission, Exekutivagenturen und nationale Agenturen – geschaffen. Für eine bessere Ausführung und Ex-ante-Prüfung wurden die nationalen Agenturen über ihre Verpflichtung zur Abgabe einer Zuverlässigkeitserklärung für die EU-Mittel in Kenntnis gesetzt.

Die bei der Sitzung anwesenden MdEP stellten hauptsächlich Fragen zu folgenden Punkten:

P Ausführung der Programme und von der Kommission geplante Methode zur Verbesserung der Ausführung

P Exekutivagenturen und nationale Agenturen sowie Koordinierung ihrer Aktivitäten durch die Kommission

P Zuverlässigkeitserklärung

P Begünstige.

Der Berichterstatter erinnerte daran, dass das EP nach der Annahme der neuen IIV und des MFR für 2007-2013 eine beträchtliche Mittelaufstockung um 800 Millionen Euro gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag durchsetzen konnte, und er bat um genauere Erläuterungen dazu, wie die Kommission diese zusätzlichen Mittel verwaltet.

Die Kommission unterstrich, dass es ohne diesen Betrag nicht möglich wäre, noch dieses Jahr mit dem Programm zu beginnen. Darüber hinaus werden zusätzliche Mittel zur Sicherstellung der Finanzierung einer höheren Zahl von Zuschüssen und zur Erhöhung des Umfangs der Zuschüsse in mehr Ländern verwendet.

6,4 % der Ausgaben decken die Verwaltungskosten für die Agenturen. Die MdEP baten um genauere Informationen, insbesondere zu:

P Exekutivagenturen und nationalen Agenturen

P den Finanzmitteln, die diese erhalten (Betriebs- und Verwaltungskosten)

P den von der Kommission mit den nationalen Agenturen geschlossenen Vereinbarungen.

Die Kommission wurde aufgefordert, detaillierte schriftliche Informationen zu folgenden Themen zu liefern:

– Liste der nationalen Agenturen, einschließlich Standort, Gesamtfinanzierung und jeweiligen Verwaltungskosten;

– Wortlaut der mit den nationalen Agenturen geschlossenen Vereinbarungen.

Arbeitsdokument zum Entwurf des Haushaltsplans für 2008 und zu den Ergebnissen der Konzertierung vom 13. Juli 2007

Einleitung

1.      Der Rat hat sich am 13. Juli 2007 nach einer Konzertierungssitzung mit dem Europäischen Parlament in erster Lesung auf den Entwurf des Haushaltsplans (HE) für 2008 geeinigt. Im vorliegenden Arbeitsdokument wird der HE in drei großen Abschnitten analysiert. Im ersten Abschnitt wird eine Übersicht über die wichtigsten Elemente des HE – begleitet von einigen Anmerkungen des Berichterstatters - gegeben. Im zweiten Abschnitt wird das Ergebnis der Konzertierung zusammengefasst; die vereinbarten gemeinsamen Erklärungen sind dem vorliegenden Dokument als Anlage beigefügt. Im dritten Abschnitt wird auf die wichtigsten Veränderungen im HE im Vergleich zum HVE 2008 eingegangen; dazu formuliert der Berichterstatter weitere detailliertere Anmerkungen.

I. – Wichtigste Elemente des Haushaltsentwurfs des Rates für 2008

Tabelle 1: Schlüsselzahlen im HE 2008 (EUR)

Rubrik

1. Lesung

Differenz gegenüber dem HVE 2008

(Betrag)

Differenz gegenüber dem Haushaltsplan 2007

(%)

Spielraum im Rahmen des jetzigen Finanzrahmens

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

Verpflichtungen

Zahlungen

 

1. Nachhaltiges Wachstum

 

 

 

 

 

 

 

1a. Wettbewerbs­fähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

9 504 015 250

8 990 265 850

-266 413 750

-548 413 750

+7,18

+27,58

342 984 750

1b. Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

46 877 941 445

40 124 714 507

0

-498 000 000

+3,06

+6,18

11 058 555

Insgesamt

56 381 956 695

49 114 980 357

-266 413 750

-1 046 413 750

+3,73

+9,54

354 043 305

Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung

500 000 000

 

 

 

 

 

 

2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

55 722 680 496

54 217 327 053

-553 151 000

-553 151 000

-0,94

-0,92

3 077 319 504

davon marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen

41 948 990 000

41 897 050 500

 

 

 

 

3 005 010 000

3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

 

 

 

 

 

 

 

3a. Freiheit, Sicherheit und Recht

686 735 780

478 147 780

-4 298 220

-18 298 220

+10,08

+0,89

60 264 220

3b. Unionsbürgerschaft

583 943 000

649 833 006

-14 550 000

-44 550 000

-9,83

-10,74

31 057 000

Insgesamt

1 270 678 780

1 127 980 786

-18 848 220

-62 848 220

-0,06

-6,15

91 321 220

4. Die EU als globaler Akteur

6 889 796 000

7 552 525 400

+217 600 000

-125 000 000

+4,74

+2,72

112 204 000

Soforthilfe-Reserve

239 218 000

0

 

-239 218 000

+2,00

 

 

Insgesamt

7 129 014 000

7 552 525 400

 

 

 

 

 

5. Verwaltung

7 190 244 746

7 190 804 746

-96 173 008

-96 173 008

+3,57

+3,58

266 755 254

6.  Ausgleichszahlungen

206 636 292

206 636 292

0

0

-53,53

-53,53

363 708

GESAMTBETRAG

128 401 211 009

119 410 254 634

-716 985 978

-2 122 803 978

+1,44

+3,39

3 902 006 991

Zahlungsermächtigungen in % des BNE

 

0,95

 

 

 

 

 

Quelle: Dokumente zum Haushaltsentwurf des Rates

2.      Wie aus Tabelle 1 hervorgeht, beläuft sich der Gesamtbetrag der Mittel für Verpflichtungen (VE) im HE auf 128.401 Millionen EUR. Der Rat hat die VE im HE im Vergleich zum HVE 2008 um 717 Millionen EUR gekürzt, womit unterhalb der Obergrenze des Mehrjahresfinanzrahmens (MFR) in der Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 ein Spielraum von insgesamt 3.902 Millionen EUR verbleibt. Die Situation bei den Obergrenzen unter den einzelnen Rubriken und Teilrubriken des MFR wird in Abschnitt III geprüft.

3.      Für Zahlungsermächtigungen (ZE) wird im HE ein Gesamtbetrag von 119.410 Millionen EUR veranschlagt, nachdem der Rat Kürzungen im Umfang von 2.123 Millionen EUR vorgenommen hat. Damit verbleibt mit 10.338 Millionen EUR eine sehr breite Marge unterhalb der im MFR festgelegten Obergrenze für die Zahlungen. Mit einem Betrag von über 10 Milliarden EUR an weiteren verfügbaren Zahlungen unterhalb der Obergrenze des MFR macht das Niveau der Zahlungen im HE lediglich 0,95 % des BNE der EU aus.

4.      Zwei Rubriken, die bei den Vorbereitungen für den Haushaltsplan 2008 von besonderem Interesse waren und die im HE Gegenstand beträchtlicher Änderungen sind, sind Rubrik 1 „Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung” und Rubrik 4 „Die EU als globaler Akteur”[46]. Der Rat hat bei fast sämtlichen Haushaltslinien in Teilrubrik 1a (Wettbewerbsfähigkeit) ohne spezifische Begründung pauschale und lineare Kürzungen vorgenommen, die sich auf insgesamt 266 Millionen EUR (VE) und 548 Millionen EUR (ZE) belaufen. Dazu gehörten Kürzungen bei wichtigen Projekten, die für die Lissabonner Agenda von zentraler Bedeutung sind, z.B. das 7. Rahmenprogramm für die Forschung (RP7) und das Programm Lebenslanges Lernen (LLL). Bei Teilrubrik 1b (Kohäsion) wurden die Zahlungen um 498 Millionen EUR gekürzt, so dass sich die Kürzungen bei den „Lissabon“-Prioritäten in Rubrik 1 auf insgesamt über 1 Milliarde EUR an Zahlungen beliefen. In Rubrik 4 wurden die VE um 217,6 Millionen EUR aufgestockt, doch die ZE wurden um 364,2 Millionen EUR gekürzt.

5.      Die Prioritäten des Parlaments für den Haushaltsplan 2008 wurden in seiner am 24. April 2007 mit breiter Mehrheit angenommenen Entschließung zur Jährlichen Strategieplanung der Kommission (JSP) für 2008 dargelegt. Entsprechend dem Ansatz, den es in den Verhandlungen, die zu der IIV vom 27. Mai 2006 führten, und bei den Arbeiten während der Vorbereitungen für den Haushaltsplan 2007 verfolgte, gehörten Wettbewerbsfähigkeit, Zusammenhalt und die Bewältigung der Herausforderungen der Globalisierung zu den wichtigsten Prioritäten, die das Parlament im Gesamtkontext der Zielvorgabe eines „ergebnisorientierten Haushalts” festgelegt hat.

6.      Für Ihren Berichterstatter ist schwer erkenntlich, wie das immer wieder bekräftigte Engagement der EU für die Verwirklichung der Zielvorgaben der Agenda von Lissabon mit den willkürlichen Kürzungen – im Umfang von insgesamt über 1 Mrd. EUR bei den Zahlungen – bei den Haushaltslinien in den Rubriken 1a und 1b im HE 2008 in Einklang gebracht werden kann. Er stellt ferner fest, dass diese Kürzungen ein Backloading von im Wege der Mitentscheidung beschlossenen und auf mehrere Jahre angelegten Ausgabenprogrammen bedeuten, die im Verlauf des Jahres 2007 vereinbart wurden, und er unterhält in dieser Angelegenheit weiterhin engen Kontakt zu den zuständigen Fachausschüssen im Parlament. Er stellt ferner fest, dass der Rat die für 2008 für Galileo (Haushaltslinie 06 02 10) oder das Europäische Technologie-Institut (15 02 11) vorgesehenen Beträge nicht gekürzt hat, obwohl beide Beträge in die Reserve eingestellt worden sind.

7.      Bei Rubrik 4 nimmt Ihr Berichterstatter die Aufstockungen zur Kenntnis, die der Rat bei den in die Reserve eingestellten Mitteln für Palästina (+80 Millionen EUR) und das Kosovo (+ 180 Millionen EUR) vorgeschlagen hat. Dies ist ein weiterer Beleg dafür, dass Rubrik 4 chronisch unterfinanziert ist. Ihr Berichterstatter wird sich eingehend mit dem für diese Beträge vom Rat vorgeschlagenen Eingliederungsplan befassen und würde deutlichere Anhaltspunkte zu der Strategie begrüßen, die diesen Anhebungen zugrunde liegen. Er ist ebenfalls besorgt über die im HE vorgenommenen Kürzungen bei den ZE für die Soforthilfereserve.

II – Ergebnisse der Konzertierung vom 13. Juli 2007

8.      Die Konzertierung im Vorfeld der Annahme des Haushaltsplans durch den Rat in erster Lesung fand entsprechend den Bestimmungen von Anhang II der IIV vom 17. Mai 2006 statt. Die Delegation des Parlaments führte die Verhandlungen auf der Grundlage des im COBU am 9. Juli angenommenen Berichts über das Mandat der Delegation, nachdem am 6. Juli eine vorbereitende Trilogsitzung stattgefunden hatte. Bei der Konzertierung gab es keinerlei Vereinbarungen über Beträge für spezifische Haushaltslinien, es wurde jedoch eine Reihe von Texten vereinbart.

9.      Parlament und Rat vereinbarten gemeinsame Erklärungen zu folgenden Punkten: Programme der Struktur- und des Kohäsionsfonds sowie Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums für den Zeitraum 2007 - 2013; Besetzung von Stellen im Zusammenhang mit den Erweiterungen von 2004 und 2007; zweckgebundene Einnahmen; dezentrale Einrichtungen (dieser Erklärung schloss sich die Kommission an) und Exekutivagenturen. Die Kommission gab ebenfalls eine schriftliche Erklärung zu den zweckgebundenen Einnahmen ab. Diese Texte sind dem vorliegenden Arbeitsdokument als Anlage beigefügt. Die gemeinsamen Erklärungen waren das wichtigste Ergebnis der Konzertierung und können die Grundlage für Abänderungen des EP in erster Lesung zum Haushaltsplan 2008 liefern.

10.    Ihr Berichterstatter begrüßt die gemeinsamen Erklärungen, die ein erfolgreiches Ergebnis dieser Konzertierung darstellen. Er begrüßt ebenfalls den konstruktiven Ansatz der portugiesischen Präsidentschaft, die diesen Erklärungen zustimmt.

11.    Die wichtigsten Punkte der Debatte in der Konzertierungssitzung waren folgende:

· Nachdem der Rat den HE vorgelegt hatte, kritisierte die Delegation des Parlaments in Übereinstimmung mit dem Text des Berichts über ihr Mandat entschieden die vom Rat bei prioritären Programmen der Lissabonner Agenda in den Bereichen Wettbewerbsfähigkeit und Kohäsion vorgeschlagenen Kürzungen. Die Delegation des Parlaments bekräftigte den in der Entschließung vom 20. Juni 2007 (P6_TA(2007)0272) dargelegten Standpunkt zu Galileo. Die Delegation des Parlaments stellte ferner mit Besorgnis einige Verzögerungen bei der Annahme von Programmen zur ländlichen Entwicklung in Rubrik 2 des Haushaltsplans fest.

· Die Delegation des Parlaments unterstrich den geringen Spielraum (112 Millionen EUR), der in Rubrik 4 verfügbar ist, nachdem der Rat die Verpflichtungen im HE um 217 Millionen EUR aufgestockt hat. Die Delegation des Parlaments stellte einige Verbesserungen bei den regelmäßigen GASP-Treffen mit den Vertretern des Rates und der Kommission fest, forderte jedoch eindeutige Vorschläge, die sehr viel mehr Klarheit über den tatsächlichen Bedarf für die externen Ausgaben im Jahre 2008 (insbesondere für das Kosovo und für Palästina) seitens der Kommission wie des Rates schaffen. Die Art der vorgeschlagenen Ausgaben (EG oder GASP) sollte eindeutig dargelegt und gerechtfertigt werden.

· Im Zusammenhang mit Rubrik 5 erklärte die Kommission, die vom Rat im HE bei den Dienstbezügen in der Kommission vorgeschlagene Kürzung um 53 Millionen EUR werde sehr negative Auswirkungen auf die Einstellungen im Jahre 2008 haben.

· Was die dezentralen Agenturen betrifft, stellte die Kommission den sensiblen Charakter einiger Kürzungen fest, die der Rat bei den Haushaltsplänen der dezentralen Einrichtungen für 2008 vorgeschlagen hat: In einigen Fällen bestehe die Gefahr einer Untergrabung der operationellen Effizienz. Die Delegation des Parlaments unterstrich die Bedeutung der Verbesserung der Transparenz und der Kontrolle der dezentralen Agenturen entsprechend der in der Sitzung vereinbarten Gemeinsamen Erklärung. Die Delegation des Parlaments betonte ferner, dass die dezentralen Einrichtungen über die für die Erfüllung ihres Auftrags erforderlichen Mittel verfügen müssen.

· Was die zweckgebundenen Einnahmen betrifft, unterstrich die Delegation des Parlaments erneut die Bedeutung einer größeren Transparenz im geeigneten Format entsprechend der in der Sitzung vereinbarten gemeinsamen Erklärung.

· Die Delegation des Parlaments warf ferner die Frage auf, wie die Kommission mögliche Rückzahlungen nach dem jüngsten Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache Schneider, in der die Kommission unterlegen ist, finanzieren will, und forderte vom Rat weitere Informationen über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei den Zuverlässigkeitserklärungen (IIV, Nummer 44) vor der ersten Lesung des Haushaltsplans 2008 im Parlament.

III – Wichtigste Veränderungen im Haushaltsentwurf 2008

12.    Tabelle 2 zeigt die Veränderungen bei VE und ZE im HE des Rates im Vergleich zum VEH 2008[47].

Tabelle 2: Zusammenfassung der Veränderungen im HE 2008 im Vergleich zum VEH 2008 (in Millionen EUR)

 

VE

ZE

RUBRIK 1A – Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung

-266,42

-548,42

verfügbare Marge

342,99

 

RUBRIK 1B – Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

 

-498,00

verfügbare Marge

11,06

 

RUBRIK 2 – Bewahrung der natürlichen Ressourcen

-553,15

-553,15

verfügbare Marge

3 077,32

 

RUBRIK 3A – Freiheit, Sicherheit und Recht

-4,30

-18,30

verfügbare Marge

60,27

 

RUBRIK 3B – Unionsbürgerschaft

-14,55

-44,55

verfügbare Marge

31,06

RUBRIK 4 – Die EU als globaler Akteur

+217,60

-364,22

verfügbare Marge

112,20

 

RUBRIK 5 – Verwaltung

-96,17

-96,17

verfügbare Marge

266,76

 

GESAMTBETRAG DER KÜRZUNG

-716,99 

-2 122,81

13.    Wie bereits in Abschnitt I ausgeführt worden ist, hat der Rat die VE in Rubrik 1a im Wege einer linearen Kürzung um 3,02 % um einen Betrag von 266 Millionen EUR herabgesetzt. Der Gesamtbetrag der Kürzung bei den ZE in Höhe von 548 Millionen EUR wurde durch eine lineare Kürzung um 6,14 % erreicht. Eine kleine Zahl von Haushaltslinien blieb von diesen undifferenzierten Kürzungen ausgenommen: Der für Galileo vorgesehene Betrag von 151 Millionen EUR wurde aufrechterhalten, jedoch in die Reserve eingestellt; der für das ETI beantragte Betrag in Höhe von 2,9 Millionen EUR verblieb weiterhin in der Reserve, er wurde jedoch im Vergleich zum VEH nicht gekürzt.

14.    Ihr Berichterstatter stellt fest, dass der Rat diese drastischen Kürzungen mit der Berücksichtigung der „Entwicklung bei der Umsetzung der neuen Programme“ rechtfertigt. Dies sollte sehr viel detaillierter erläutert werden, wenn es als glaubwürdige Erklärung akzeptiert werden soll. Der Rat liefert kaum eindeutige Anhaltspunkte, die das Parlament davon überzeugen könnten, das Backloading bei Mehrjahresprogrammen zu akzeptieren, die erst vor kurzem im Anschluss an die in der IIV vom 17. Mai 2006 erzielte Einigung im Wege der Mitentscheidung angenommen wurden.

15.    In Rubrik 1b wurden lineare Kürzungen in Höhe von 498 Millionen EUR bei den VE und den ZE vorgenommen. Bei den ZE teilen sich diese Kürzungen im Verhältnis von etwa 60:40 % auf die Vollendung von Programmen für den Zeitraum 2000–2006 (298,8 Millionen EUR) einerseits und Programmen für den Zeitraum 2007-2013 (199,2 Millionen EUR) andererseits auf.

16.    Ihr Berichterstatter verweist nachdrücklich auf den Text der gemeinsamen Erklärung, die in der Konzertierungssitzung vom 13. Juli vereinbart wurde (vgl. Anlage, Punkt 1). Angesichts der Erfahrungen der Vergangenheit mit Verzögerungen bei der Annahme von operationellen Programmen und Vorhaben zu Beginn der Programmplanungsperiode 2000 -2006 werden Parlament und Rat die Annahme solcher Programme mit Blick auf eine verbesserte Haushaltsführung sorgfältig überwachen. Der Berichterstatter erwartet außerdem, dass eine verbesserte Ausführung dabei helfen wird, das sehr hohe Niveau der RAL in dieser Teilrubrik zu senken, und stellt fest, dass es sich hier um einen Punkt handelt, den das Parlament im Verlauf der Vorbereitung des Haushaltsplans 2008 sorgfältig prüfen will.

17.    In Rubrik 2 wurden bei den VE und den ZE Kürzungen im Umfang von 553,2 Millionen EUR vorgenommen. Ein beträchtlicher Anteil dieser Beträge entfällt auf die "marktbezogenen Ausgaben und Direktzahlungen", die in Anhang III der IIV vom 17. Mai 2006 als verbindliche Ausgaben eingestuft werden, bei denen der Rat in seiner zweiten Lesung das letzte Wort hat. Im HE werden die VE und ZE beim Rechnungsabschluss um 200 Millionen EUR gekürzt. Ferner wurde eine lineare Kürzung bei sämtlichen Haushaltslinien (mit obligatorischen Ausgaben) in Kapitel 05 02 vorgenommen; eine kleine Zahl von Haushaltslinien blieb davon ausgenommen.

18.    Ihr Berichterstatter nimmt die vom Rat vorgeschlagenen Änderungen zur Kenntnis. Er betont, dass er entsprechend der am 13. Juli 2007 vereinbarten gemeinsamen Erklärung zu den Programmen der Struktur- und des Kohäsionsfonds sowie den Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums die Annahme von Programmen weiterhin aufmerksam verfolgen wird. Er ist besorgt über den sehr geringen Anteil der bisher angenommenen operationellen Programme. Er ist ferner besorgt über das sehr hohe Niveau der zweckgebundenen Einnahmen in Verbindung mit dem Fonds zur Neuordnung des Zuckersektors und verweist auf die gemeinsame Erklärung vom 13. Juli, in der es heißt: „Das Europäische Parlament und der Rat werden die Verwaltung der zweckgebundenen Einnahmen in Erwartung rascher Verbesserungen in diesem Bereich weiterhin aufmerksam beobachten.“ Entsprechend dem Mandatsbericht fordert Ihr Berichterstatter ebenfalls eine eindeutigere Präsentation der Beträge für die marktbezogenen Ausgaben und Direktzahlungen in diesem Haushaltsplan und in künftigen Haushaltsplänen.

19.    In Rubrik 3a fallen die vom Rat im HE vorgeschlagenen Kürzungen relativ bescheiden aus (4,3 Millionen EUR bei den VE, 18,3 Millionen EUR bei den ZE). Ein großer Teil der Kürzungen bei den VE steht in Verbindung mit dem Gesamtansatz, den der Rat bei den dezentralen Einrichtungen praktiziert hat (siehe unten).

20.    Ihr Berichterstatter wird die unter dieser Teilrubrik des Haushaltsplans vorgeschlagenen Änderungen mit dem am stärksten betroffenen Fachausschuss und dem ständigen Berichterstatter für die Agenturen im Vorfeld der ersten Lesung im Parlament erörtern.

21.    In Rubrik 3b hat der Rat Kürzungen im Umfang von 14,55 Millionen EUR bei den VE und 44,55 Millionen EUR bei den ZE vorgenommen. Selbst nach diesen Kürzungen verbleibt für die VE ein Spielraum von etwas über 30 Millionen EUR. Die Kürzungen betrafen überwiegend die Aktionen „Kommunikation und Medien“, „Bürgernahe Kommunikation“, „Kultur 2007“, „Medien 2007“ und „Jugend in Aktion“.

22.    Ihr Berichterstatter stellt fest, dass die geringe Marge unter dieser Teilrubrik den Spielraum des Parlaments begrenzt, neue PP und VM vorzuschlagen, und die Optionen für die Intensivierung bestehender PP und VM einschränkt. Er unterstreicht, dass einige der vom Rat vorgenommenen Kürzungen Politikbereiche berühren, die seit jeher vom Parlament als Prioritäten angesehen werden.

23.    In Rubrik 4 sind die vom Rat für Palästina (+ 80 Millionen EUR) und das Kosovo (+ 180 Millionen EUR) vorgeschlagenen Aufstockungen die wichtigsten Veränderungen bei den Verpflichtungen. Berücksichtigt man eine Reihe von geringfügigeren Kürzungen bei den VE, beläuft sich die unter der Obergrenze verfügbare Marge auf lediglich 112,2 Millionen EUR. Die unter dieser Rubrik bei den ZE vorgenommene Kürzung um einen Gesamtbetrag von 364,2 Millionen EUR ist im wesentlichen auf die Streichung von 239,2 Millionen EUR an Zahlungen für die Soforthilfereserve zurückzuführen.

24.    Ihr Berichterstatter hegt die Befürchtung, dass die für Palästina vorgeschlagene Aufstockung möglicherweise nicht ausreicht, da in der einschlägigen Haushaltslinie im HE 2008 (19 08 01 02) ein Mittelbetrag von 238 Millionen EUR veranschlagt wird, während sich der Gesamtbetrag für 2007 - unter Berücksichtigung von Mittelübertragungen - bereits auf 332 Millionen EUR beläuft. Was das Kosovo betrifft, ist er besorgt über den Haushaltseingliederungsplan, unter dem die Anhebungen vorgeschlagen werden, und über die vorgesehene Aufteilung zwischen EG-Ausgaben und GASP-Ausgaben. Der Ansatz des Rates bei der Soforthilfereserve erscheint nicht sehr vernünftig. Insgesamt gesehen ist die bei den VE verbleibende Marge angesichts der politischen Herausforderungen, mit denen die EU weltweit konfrontiert ist und weiterhin konfrontiert sein wird, offensichtlich unzureichend. Er fordert die Kommission auf, ihre Absichten zu klären, was den Einsatz von Nachtragshaushaltsplänen und Berichtigungsschreiben zur Änderung der Finanzierung für prioritäre Bereiche unter Rubrik 4 betrifft.

25.    Bei Rubrik 5 wurden im HE Kürzungen um 96,17 Millionen EUR bei VE und ZE vorgenommen. Die verbleibende Marge bei den VE beläuft sich damit auf etwas über 266 Millionen EUR. In der zwischen Rat und Parlament vereinbarten gemeinsamen Erklärung zur Besetzung von Stellen im Zusammenhang mit den Erweiterungen von 2004 und 2007 wird die anhaltende Bedeutung der Einstellung von Beamten aus diesen neuesten Mitgliedstaaten unterstrichen.

26.    Ihr Berichterstatter wird weiter prüfen, in welchem Ausmaß die vom Rat vorgeschlagenen Kürzungen die von der Kommission im VEH 2008 bekundete Absicht beeinträchtigen werden, den im Mehrjahresplan für die Einstellungen im Zeitraum 2003 - 2008 festgelegten Zielvorgaben nachzukommen. Entsprechend dem von ihm verfolgten Ansatz eines ergebnisorientierten Haushalts unterstreicht er weiterhin die Bedeutung einer eindeutigen Abgrenzung von Verantwortungsbereichen und Rechenschaftspflichten in der Verwaltung der Europäischen Union. Er vertritt die Auffassung, dass effektive Folgemaßnahmen im Anschluss an das vom Parlament zu Anfang diesen Jahres durchgeführte Screening ein wichtiges Element der Arbeit des Parlaments zu Verwaltungsaspekten im Kontext des Haushaltsplans 2008 sind.

27.    Bei den Pilotprojekten und den vorbereitenden Maßnahmen schlägt der Rat im HE keine neuen Initiativen vor.

28.    Ihr Berichterstatter begrüßt diesen Ansatz. Er weist darauf hin, dass das Parlament die Margen in Übereinstimmung mit seinen Vorrechten und seinen politischen Prioritäten in Bezug auf Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen ungeachtet der relativ geringen Spielräume, die unter einer Reihe von Rubriken des MFR verfügbar sind, anpassen wird.

29.    Bei den dezentralen Einrichtungen hat der Rat - unter strukturellem Gesichtspunkt - einen ähnlichen Ansatz verfolgt wie das Parlament in seinen Vorbereitungen für den Haushaltsplan 2007. Für die „alten“ Agenturen hat der Rat einer Aufstockung um 2 % im Vergleich zum H2007 zugestimmt und 25 % der beantragten neuen Stellen bewilligt. Bei den "im Aufbau befindlichen Agenturen" hat der Rat 50 % der gegenüber dem Haushaltsplan 2007 beantragten Aufstockung und 50 % der beantragten neuen Planstellen bewilligt. Bei den "neuen Agenturen" wurden 75 % der gegenüber dem Haushalt 2007 beantragten Aufstockung und 75 % der beantragten neuen Planstellen bewilligt.

30.    Ihr Berichterstatter wird mit dem ständigen Berichterstatter für die Agenturen weitere Konsultationen über dieses Thema führen. Er ist der Auffassung, dass jede Agentur die Kapazität haben sollte, die ihr übertragenen Aufgaben wahrzunehmen, und dass dementsprechend ein differenzierterer Ansatz als der vom Rat verfolgte am zweckmäßigsten sein könnte. Er unterstreicht, dass einige dezentrale Einrichtungen eigens zu dem Zweck eingesetzt worden sind, Teile von wichtigen EU‑Rechtsvorschriften umzusetzen, dass dies jedoch nicht für alle dezentralen Einrichtungen gilt. Er begrüßt die am 13. Juli vereinbarte gemeinsame Erklärung zu den dezentralen Einrichtungen.

31.    Was die Exekutivagenturen betrifft, wurde in der von Parlament und Rat in der Konzertierungssitzung vom 13. Juli vereinbarten gemeinsamen Erklärung ein verbesserter Katalog von Verfahren festgelegt, die im Vorfeld der Errichtung einer neuen Exekutivagentur oder der Erweiterung einer bestehenden Exekutivagentur Anwendung finden sollten.

32.    Ihr Berichterstatter begrüßt diese gemeinsame Erklärung und insbesondere die Schwerpunktsetzung auf eine umfassende Kosten-Nutzen-Analyse vor Errichtung einer neuen Exekutivagentur sowie die Auflage, dass im Vorschlag die Rechenschaftspflichten und die Verantwortungsbereiche klar abgegrenzt werden.

33.    Ihr Berichterstatter möchte abschließend die Verbesserungen bei den Tätigkeitserklärungen begrüßen, die die Kommission im VEH 2008 vorbereitet hat. Wie das Parlament in seiner Entschließung zur JSP 2008 dargelegt hat, leisten klare und präzise Tätigkeitserklärungen, die sich auf Zielvorgaben und Ergebnisse und weniger auf die Beschreibungen von Prozessen konzentrieren, Hilfestellung dabei, eine effektive Kontrolle der Ausgaben der EU durch die Haushaltsbehörde sicherzustellen. Er vertraut darauf, dass diese Verbesserung in künftigen Haushaltsjahren entsprechend seinem Ansatz eines ergebnisorientierten Haushalts konsolidiert und weiter ausgebaut werden wird.

  • [1]  Angenommene Texte, P6_TA(2005)0224.
  • [2]  Diese Zahl ergibt sich aus der Umrechnung des IIV-Finanzvolumens von 48 081 Mio. Euro zu Preisen von 2004 in die derzeitigen Preise.
  • [3]  Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung (2007-2013), ABl. L 412 vom 30. Dezember 2006.
  • [4]  Beschluss des Rates über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM), ABl. L 391 vom 30. Dezember 2006. Wegen einiger Bestimmungen im EURATOM-Vertrag deckt das Forschungsprogramm für Euratom lediglich die Zeit bis 2011 ab. Das Programm soll jedoch fortgeführt werden und der Gesamtbetrag für 2007-2013 wird bei 4 061 Mio. Euro liegen.
  • [5]  Quelle: Europäische Kommission, GD Forschung.
  • [6]  ABl. L11 vom 16. Januar 2003, S. 1.
  • [7]  gemäß Artikel 77 der Haushaltsordnung
  • [8]  Siehe Stellungnahmen von Frau Xenogiannakopoulou.
  • [9]  ABl. L390 vom 30. Dezember 2006, S. 19.
  • [10]  Vergabe gemäß den einschlägigen Programmverfahren.
  • [11]  http://ec.europa.eu/commission_barroso/frattini/index_en.htm
  • [12]  http://europa.eu/pol/justice/overview_en.htm
  • [13]  Allerdings findet sich auch die Abkürzung „RFS“: Tätigkeitsbericht „18-RFS: Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“.
  • [14]  Berichte SEGELSTRÖM (KOM(2005)0122), KUDRYCKA (KOM(2005)0123), LA RUSSA (KOM(2005)0124). Die Stellungnahmen des Haushaltsausschusses wurden erstellt von Neena Gill, Kathelijne Buitenweg, Louis Grech, Simon Busuttil, Gerard Deprez, Yannick Vaugrenard und Ville Itälä.
  • [15]  Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, geändert durch die Verordnung Nr. 1995/2006 des Rates vom 13. Dezember 2006, ABl. L 390/2006 vom 30. Dezember 2006.
  • [16]  KOM(2007)0065
  • [17]  Zahlen gemäß dem Dokument der Europäischen Kommission vom Januar 2007 über die Finanzplanung
  • [18]  JSP für 2008, KOM(2007)0065, Punkt 3.2.3., S. 21
  • [19]  Entschließung des EP vom 23. März 2003 zum europäischen Vertragsrecht und zur Überarbeitung des gemeinschaftlichen Besitzstands: weiteres Vorgehen (2005/2022(INI)), Entschließung des EP vom 2. September 2003 zu der Mitteilung der Kommission an das EP und den Rat – Ein kohärenteres europäisches Vertragsrecht: Ein Aktionsplan (KOM(2003)68 – 2003/2093(INI)), Berichterstatter: Klaus-Heiner Lehne;
    http://www.europarl.europa.eu/comparl/juri/hearings/20061121/programme_en.pdf
  • [20]  Verordnung des Rates Nr. 168/2007 vom 15. Februar 2007 zur Errichtung einer Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, ABl. L 53 vom 22.2.2007
  • [21]  Vorschlag für einen Beschluss des Rates vom 20.12.2006, KOM(2006)0817
  • [22]  IIV vom 17. Mai 2006, ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1
  • [23]  Ratsdokument 6894/07 vom 8. März 2007, Ziffer 12
  • [24]  Verordnungen (EG) Nr. 1986/2006 und Nr. 1987/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zugang von für die Ausstellung von KFZ-Zulassungsbescheinigungen zuständigen Dienststellen der Mitgliedstaaten zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation und über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung des Schengener Informationssystems der zweiten Generation (SIS II)
  • [25]  KOM(2004)835 Bericht LUDFORD
  • [26]  JSP für 2008, KOM(2007)0065, Punkt 2.4., S. 12
  • [27]  Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002, geändert durch die Verordnung Nr. 1995/2006 des Rates vom 13. Dezember 2006.
  • [28]  SEK(2005)0985 vom 20.07.2005.
  • [29]  KOM(2005)0494 vom 13.10.2005.
  • [30]  KOM(2006)0035 vom 1.2.2006.
  • [31]  P6_TA(2005)0409, angenommen am 27.10.05, siehe Dossier, Punkt 1.
  • [32]  KOM(2006)0035 endgültig, verabschiedet am 1.2.2006.
  • [33]  Entschließung zu dem Weißbuch, angenommen am 16.11.06; P6_TA(2006)0500.
  • [34]  Stellungnahme des Haushaltsausschusses für den Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport zu einem neuen Rahmen für die Zusammenarbeit bei Maßnahmen im Bereich der Informations‑ und Kommunikationspolitik der Europäischen Union vom 23. Januar 2002, in A5-0051/2002 vom 23.1.2002.
  • [35]  P6_TA(2006)0500 vom 16.11.06.
  • [36]  GD Information, EP-Mandat vom Präsidium am 24. Oktober 2005 angenommen.
  • [37]  Das Programm Prince wurde 1995 aufgelegt, um die vorrangigen Informationsthemen im Rahmen des EU-Haushalts neu festzulegen.
  • [38]  P6_TA(2007)0099 vom 29.3.2007 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2008.
  • [39]  P6 TA-PROV(2007)0131
  • [40]  Anhang III – Klassifizierung der Ausgaben der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung: „Ausgaben der GAP für Marktmaßnahmen und Direktbeihilfen, einschließlich Marktmaßnahmen für die Fischerei und die Fischereiabkommen mit Drittländern“
  • [41]  Erklärung Nr. 3 zur Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006
  • [42]  312 Mio. Euro als Gesamtbetrag für alle Finanzhilfen für Titel 1 + 2 der dezentralen Einrichtungen + 73 Mio. Euro als Gesamtkosten aller Exekutivagenturen 2008.
  • [43]  Quelle für alle in diesem Arbeitdokument enthaltenen Tabellen ist die Kommission.
  • [44]  Mitteilung der Kommission KOM(2002)528.
  • [45]             Die Aufhebungen von Mittelbindungen für die Niederlande hängen hauptsächlich mit dem langsamen Anlaufen der aus dem ESF geförderten Programme zusammen.
  • [46]  In Tabelle 2 in Abschnitt III werden die Veränderungen bei den VE, den ZE und der verfügbaren Marge im HE im Vergleich zum HVE 2008 für jede der Rubriken und Teilrubriken des MFR dargelegt.
  • [47]  Arbeitsdokument Nr. 7 zum VEH 2008 - erste Analyse, verfügbar in sämtlichen Sprachen unter www.europarl.europa.eu/comparl/budg/budg2008procedure/procedure_en.htm, enthält ähnliche Tabellen und Analysen zum VEH 2008.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (12.9.2007)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008
(C6-0000/2007 – 2007/2019(BUD))Teil III – Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Michael Gahler

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den Haushaltsausschuss als federführenden Ausschuss, die folgenden Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   bekräftigt, dass die Entwicklung einer Zone der Stabilität und des Wohlstands sowie einer freundlich gesinnten Nachbarschaft eine Priorität der Union darstellt, und unterstreicht die Notwendigkeit, diese Zielvorgabe angemessen zu finanzieren;

2.   ist der Auffassung, dass die Wiedereinsetzung der Mittel des HVE in einigen Bereichen und die Inanspruchnahme der vom Rat in seinem Haushaltsplanentwurf belassenen Marge in Höhe von 112,2 Millionen EUR unter der Rubrik 4 angesichts der Notwendigkeit einer angemessenen Finanzierung der politischen Prioritäten erforderlich sein wird;

3.   unterstreicht, dass eine berechtigte Reaktion auf unvorhergesehene Katastrophen und länger anhaltende Krisen nicht zu Lasten der Unterstützung der Gemeinschaft für andere unter strategischem Gesichtspunkt gleichermaßen wichtige Ziele gehen darf;

4.   bekundet seine Genugtuung über die Zusammenarbeit mit den Dienststellen der Kommission auf der ersten Stufe der demokratischen Überprüfung des Instruments für die Heranführungshilfe, des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments und des Instruments für Stabilität; unterstreicht, dass die Strategiedokumente von sehr allgemeiner Natur sind, und bekräftigt seinen Wunsch, umfassend über die geplante Durchführung der Instrumente - einschließlich der jährlichen Programme - unterrichtet zu werden; weist darauf hin, dass seine Forderung nach Einbeziehung in die Komitologieverfahren für die mehrjährigen Programme für die Zusammenarbeit mit Drittländern zurückgewiesen worden war; gibt zu bedenken, dass im Rahmen der Verhandlungen über die IIV über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung zwei Erklärungen zur demokratischen Kontrolle und zum politischen Dialog vereinbart wurden; fordert die Kommission auf, solch einen kontinuierlichen Dialog mit ihm zu begründen, um seinen Standpunkten zur Finanzierung und konkreten Umsetzung der Strategien angemessen Rechnung zu tragen;

5.   verweist auf die gestiegene Arbeitsbelastung aufgrund seiner neuen Befugnisse zur demokratischen Kontrolle der Instrumente für die Außenhilfe; betont, dass dieser Arbeitsbelastung bei den Personalmitteln Rechnung getragen werden muss, damit es umfassend in einen strukturierten Dialog mit der Kommission eintreten kann; unterstreicht in diesem Sinne, dass eine zusätzliche Stelle für einen Verwaltungsrat im Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten geschaffen werden muss;

6.   bekräftigt, dass die Unterstützung von Regierungen und die Zusammenarbeit mit ihnen mit Ausnahme der humanitären Hilfe eingestellt werden sollten, wenn eindeutige Beweise dafür vorliegen, dass die fraglichen Regierungen für eine Verschlechterung der Lage in den Bereichen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit sowie Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten verantwortlich sind;

7.   bekräftigt, dass die Förderung der Demokratie die Unterstützung für ein funktionsfähiges demokratisches Parteiensystem und funktionsfähige Parlamente beinhalten muss; bestätigt seinen Standpunkt, dass humanitäre Hilfe, Unterstützung und Zusammenarbeit mit Regierungen dazu beitragen sollten, die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Grundrechte und Grundfreiheiten im Empfängerland zu verbessern;

8.   bedauert, dass bei der effektiven Zuweisung von Mitteln für die Förderung der Menschenrechte und der Demokratie im Rahmen der EIDHR nur bescheidene Fortschritte erzielt worden sind; ist sich der Schwierigkeiten bewusst, Hilfe in Ländern zu leisten, in denen die Regierungsstellen alles andere als uneingeschränkt kooperativ sind, wie es der Fall Belarus veranschaulicht; erwartet eine dringende Verbesserung bei der Bereitstellung von direkter finanzieller und technischer Hilfe dort, wo sie am dringlichsten benötigt wird;

9.   bekundet seine Genugtuung über den Dialog mit der deutschen Präsidentschaft und dem Rat über die Prioritäten der GASP entsprechend den Bestimmungen der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung; fordert den Rat mit Nachdruck auf, auf diesem Gebiet einen beiderseits fruchtbringenden Dialog fortzusetzen;

10. bedauert, dass das Europäische Parlament ungeachtet wiederholter Forderungen immer noch in den Prozess der Schaffung von Stellen von neuen EU-Sonderbeauftragten, der Festlegung ihrer Mandate und der Ernennung der EU-Sonderbeauftragten einbezogen werden muss;

11. bekräftigt die Notwendigkeit, eine Zweckbindung ausreichender Mittel für die Umsetzung der EU-Agenda von Thessaloniki und für die Erleichterung der schrittweisen Integration der Länder des westlichen Balkans vorzunehmen, und besteht darauf, dass in den Haushaltsplan eine indikative Aufschlüsselung der Mittel für die einzelnen Länder aufgenommen wird, um einen besseren Überblick und Vergleich zu ermöglichen;

12. macht darauf aufmerksam, dass die Europäische Agentur für Wiederaufbau ihre Tätigkeit zum 31. Dezember 2008 einstellen wird; erwartet, dass der Zeitplan für die Übertragung von Verantwortlichkeiten ordnungsgemäß eingehalten wird, und fordert die Kommission auf, eine rasche Auflösung der Agentur zu gewährleisten und ihre Delegationen und Büros auf die Wahrnehmung ihrer Aufgaben bei der Verwaltung des Instruments für Heranführungshilfe vorzubereiten;

13. bekräftigt seinen Standpunkt, dass das Gleichgewicht zwischen den Zuweisungen für die finanzielle Unterstützung des Mittelmeerraums und der nördlichen und östlichen Dimension der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Rahmen des ENPI die ehrgeizigen Ziele der EU in der Region, die Effektivität früherer Hilfe und den Umfang der betroffenen Bevölkerung widerspiegeln und der jüngsten Osterweiterung der Union gebührend Rechnung tragen sollte;

14. stellt mit Besorgnis fest, dass der Entwurf des Gesamthaushaltsplans keine Mittelzuweisungen für eine potenzielle Mitwirkung der EU an der Bewältigung der Krise in Darfur enthält und dass er keinen ausreichenden Spielraum für zusätzliche Mittel belässt, ohne die langfristige Unterstützung der EU in anderen Regionen zu gefährden;

15. unterstreicht die Notwendigkeit einer angemessenen Finanzierung der internen und externen Kommunikation, da dies ein wichtiger Bestandteil der Außen- und Erweiterungspolitik der EU ist.

16. fordert die Kommission auf, den spezifischen Herausforderungen, mit denen ethnische, nationale und sprachliche Minderheiten in Ländern konfrontiert sind, denen die Außenhilfe der EU zugute kommt, besondere Aufmerksamkeit zu widmen und ausreichende Mittel bereitzustellen, um ihren Schutz, ihre Integration und ihre Entwicklung zu erleichtern.

VERFAHREN

Titel

Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008

Verfahrensnummer

C6-0000/2007 – 2007/2019(BUD)

Federführender Ausschuss

BUDG

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFET

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(-in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Michael Gahler
27
.2.2007

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

16.7.2007

11.9.2007

 

 

 

Datum der Annahme

11.9.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

45

3

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Christopher Beazley, Angelika Beer, Elmar Brok, Cristian Silviu Buşoi, Marco Cappato, Véronique De Keyser, Hanna Foltyn-Kubicka, Michael Gahler, Maciej Marian Giertych, Ana Maria Gomes, Alfred Gomolka, Klaus Hänsch, Anna Ibrisagic, Jelko Kacin, Ioannis Kasoulides, Helmut Kuhne, Vytautas Landsbergis, Eugen Mihăescu, Francisco José Millán Mon, Tobias Pflüger, João de Deus Pinheiro, Mirosław Mariusz Piotrowski, Hubert Pirker, Samuli Pohjamo, Michel Rocard, Raül Romeva i Rueda, Libor Rouček, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Jacek Saryusz-Wolski, György Schöpflin, Gitte Seeberg, Charles Tannock, Geoffrey Van Orden, Ari Vatanen, Kristian Vigenin, Josef Zieleniec

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Laima Liucija Andrikienė, Mariela Velichkova Baeva, Giulietto Chiesa, Alexandra Dobolyi, James Elles, Kinga Gál, Lilli Gruber, Milan Horáček, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Jaromír Kohlíček, Aloyzas Sakalas, Csaba Sándor Tabajdi, Marcello Vernola

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (3.10.2007)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008
(C6-0000/2007 – 2007/2019(BUD))Einzelplan III – Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Ralf Walter

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

Das Europäische Parlament

1.   unterstreicht erneut, dass Armutsbekämpfung und die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele (Millennium Development Goals - MDG) die Richtschnur der Aktionen der EU in der Entwicklungszusammenarbeit sein sollten, und hält daher an der Zielmarke von 20 Prozent für Grund- und Sekundärbildung und Basisgesundheit fest, welche die entscheidenden Elemente zur Bekämpfung der Armut sind; drängt darauf, dass diese Ziele auch im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) angemessen berücksichtigt werden;

2.   hebt hervor, dass die Abschaffung der Armut und die Erreichung der MDG die vorrangigen Ziele des Instruments für die Entwicklungszusammenarbeit (Development Cooperation Instrument - DCI) sind; gibt zu bedenken, dass eine genaue Überprüfung der von der Kommission vorgelegten Strategiepapiere und Jährlichen Aktionsprogramme ergeben hat, dass nicht in allen Ländern und Regionen die Ziele des DCI eingehalten wurden, sondern Mittelausgaben für Bereiche vorgesehen sind, die im DCI keine Rechtsgrundlage haben; wünscht dass diese Kontrolle kontinuierlich fortgesetzt wird;

3.   hält die Haushaltsmittel für Personal und Gebäude in den Delegationen auf dem von der Kommission vorgeschlagenen Stand, erwartet jedoch, dass die Kommission die Ziele des DCI respektiert und dass sie angesichts der verstärkten Mittelausgaben über Haushaltshilfe und andere Geber zufrieden stellend erläutert, wofür die Anhebung der Mittel notwendig ist;

4.   ist nicht bereit, eine Kürzung der Mittel für die Ziele der Entwicklungszusammenarbeit hinzunehmen, um Maßnahmen der höheren Bildung und von Austauschprogrammen zu finanzieren;

5.   fordert, dass die politischen Beziehungen zu den Ländern der mittleren Einkommensgruppe und Programme zur Verbesserung des Ansehens der EU in diesen Ländern sowie zum verbesserten gegenseitigen Verständnis nicht aus Mitteln der Entwicklungszusammenarbeit finanziert werden, und schafft eine neue Haushaltslinie für derartige Maßnahmen;

6.   stellt fest, dass das DCI-Programm zu Migration und Asyl nicht seinem Wunsch nachkommt, insbesondere die Ursachen für Migration zu bekämpfen; transferiert Mittel aus dem Migrationsprogramm zum Programm "In die Menschen investieren", da Investitionen in die Bildung günstigere Ausgangspositionen für die Menschen bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation in ihren Ursprungsländern schaffen;

7.   stellt zusätzliche Mittel für die Bereiche Bildung, Gesundheit und Gleichstellung des Programms "In die Menschen investieren" bereit und schafft eine eigene Haushaltslinie für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria, um bessere Transparenz und Kontrolle zu gewährleisten;

8.   unterstreicht, dass eine zukunftsorientierte Entwicklungspolitik den demographischen Faktor berücksichtigen muss, da er immer größere Auswirkungen auf die sozialen Strukturen der Entwicklungsländer hat;

9.   fordert die weitere Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern, insbesondere im Bereich Klimawandel;

10. sieht eine dringende Notwendigkeit, das Pilotprojekt zur Wasserbewirtschaftung fort zu entwickeln und über eine Pilotprojekt festzustellen, wie der Sport stärker für die Entwicklungszusammenarbeit genutzt werden kann;

11. fordert die Weiterführung der sich mit Erfolg durchgeführten vorbereitenden Aktionen im Bereich des Abbaus von ABC- und Kleinwaffen und für das Netzwerk zur Konfliktprävention im Rahmen des Stabilitätsinstruments;

12. sieht die Notwendigkeit, dass der EU-Haushalt dazu beiträgt, die zu erwartenden negativen Folgen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen abzumildern, und erwartet von den Mitgliedstaaten, dass sie die AKP-Länder in gleicher Weise aus dem EEF und darüber hinaus unterstützen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

3.10.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrete Auken, Thijs Berman, Josep Borrell Fontelles, Marie-Arlette Carlotti, Thierry Cornillet, Nirj Deva, Alain Hutchinson, Romana Jordan Cizelj, Filip Kaczmarek, Glenys Kinnock, Maria Martens, Gay Mitchell, Luisa Morgantini, Miguel Portas, Horst Posdorf, Toomas Savi, Frithjof Schmidt, Jürgen Schröder, Luis Yañez-Barnuevo García, Anna Záborská, Jan Zahradil.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Milan Gaľa, Miguel Angel Martínez Martínez, Manolis Mavrommatis, Anne Van Lancker, Ralf Walter, Gabriele Zimmer.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (12.9.2007)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008
(C6-0000/2007 – 2007/2019(BUD))Einzelplan III – Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Peter Šťastný

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   erinnert daran, dass das Europäische Parlament im Jahr 2005 die Schaffung einer neuen, der handelsbezogenen Hilfe entsprechenden Haushaltslinie „Aid for Trade“ gefordert hat, um (i) die Transparenz eines großen Etats (700 Millionen EUR pro Jahr) und damit die demokratische Kontrolle über diesen Etat zu verbessern, (ii) die Sichtbarkeit der handelsbezogenen Hilfe zu erhöhen und (iii) mehr Flexibilität für eine rasche Bereitstellung von Mitteln und gegebenenfalls eine Bereitstellung über multilaterale Initiativen zu ermöglichen;

2.   erinnert daran, dass während des Haushaltsverfahrens 2007 ein Abänderungsentwurf des Parlaments angenommen wurde, der eine Aufspaltung der Haushaltslinie 20 02 01 und die Schaffung einer neuen Haushaltslinie „Aid for Trade“ (20 02 03) mit 4,5 Millionen EUR vorsah, für die das Instrument für Entwicklungszusammenarbeit (DCI) die Rechtsgrundlage bildete;

3.   stellt fest, dass die geografischen Programme des DCI nicht über die weltweite Deckung verfügen, die für „Aid for Trade“-Maßnahmen erforderlich sind, da sie nicht allen Entwicklungsländern offen stehen und keine Beiträge an multilaterale Organisationen, wie z.B. die Welthandelsorganisation, umfassen;

4.   bedauert, dass mangels einer ordnungsgemäßen Rechtsgrundlage bislang noch keine Maßnahmen aus der neuen Haushaltslinie 20 02 03 finanziert wurden;

5.   weist darauf hin, dass die Kommission beabsichtigt, 4,5 Millionen EUR von der Haushaltslinie „Aid for Trade“ (20 02 03) auf die Haushaltslinie „Außenhandelsbeziehungen einschließlich Zugang zu Drittlandsmärkten“ (20 02 01) zu übertragen, in deren Rahmen diese Maßnahmen in den Vorjahren auf der Grundlage der Vorrechte der Kommission auf institutioneller Ebene durchgeführt wurden; fordert die Kommission nachdrücklich auf, möglichst bald eine praktikable Lösung zu finden, um die Auszahlung der Mittel der Haushaltslinie „Aid for Trade“ (20 02 03) zu ermöglichen;

6.   ist der Ansicht, dass die Haushaltslinie „Aid for Trade“, da ihr oberstes Ziel die Unterstützung multilateraler Initiativen, wie z.B. des „Integrierten Rahmens“, ist, im Interesse der Haushaltswahrheit und der Transparenz in „Aid for Traide – Multilaterale Initiativen“ umbenannt werden sollte;

7.   unterstreicht, dass die neuen „Aid for Trade“-Mittel die bestehende Entwicklungshilfe ergänzen sollten und neue Zusagen im Rahmen von „Aid for Trade“ nicht zur Verschiebung von Mitteln führen sollten, die bereits für andere Entwicklungsinitiativen vorgesehen sind, beispielsweise Projekte im Bereich der Gesundheit und Bildung, die für den Aufbau einer starken Wirtschaft von größter Wichtigkeit sind;

8.   fordert die Kommission erneut auf, die bei der Durchführung der Maßnahmen im Bereich „Aid for Trade“ erzielten Fortschritte zu bewerten und dem Parlament und dem Rat alle zwei Jahre (beginnend mit dem Jahr 2008) einen Bericht über die Durchführung und die erzielten Ergebnisse und, soweit möglich, die wichtigsten Resultate und Auswirkungen der Hilfe „Aid for Trade“ vorzulegen;

9.   fordert ausdrücklich, dass der zweijährliche Bericht konkrete Informationen über die Geschichte der finanzierten Maßnahmen enthält, gegebenenfalls unter Darlegung der Ergebnisse der Überwachungs- und Evaluierungsmaßnahmen, der Beteiligung der einschlägigen Partner und der Einlösung der Zusagen und Ausführung der Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen des Haushaltsplans, untergliedert nach Ländern, Regionen und Hilfekategorien; fordert, dass in dem Bericht auch die Fortschritte im Bereich der durchgängigen Berücksichtung des Handels bei der Programmierung der Hilfe und die mit der Hilfe erzielten Ergebnisse bewertet werden, wobei nach Möglichkeit spezielle, messbare Indikatoren für ihre Rolle bei der Verwirklichung der „Aid for Trade“-Ziele zugrunde gelegt werden sollten;

10. fordert die Kommission auf, vor der zweiten Lesung des Parlaments ein kurzes Dokument mit dem Gesamtbetrag aller aus dem EU-Haushalt für „Aid for Trade“ bereitgestellten Mittel und dem Gesamtbetrag der innerhalb von „Aid for Trade“ für die handelsbezogene Hilfe bereitgestellten Mittel vorzulegen;

11. stellt fest, dass der Rat Kürzungen unter anderem bei den für Personal und Verwaltung der Generaldirektion „Handel“ der Kommission bestimmten Verwaltungsausgaben vorgenommen hat; fordert die Kommission auf, vor der zweiten Lesung des Parlaments Folgendes vorzulegen: (i) Informationen über Zahl und Art der in der Generaldirektion „Handel“ und den Delegationen in Drittländern tatsächlich mit Handelsfragen befassten Bediensteten samt einer Bewertung ihrer Befähigung zur Bewältigung der zunehmenden Herausforderungen der Handelspolitik, (ii) Informationen über die Umschichtung von Humanressourcen, die aufgrund der Übertragung von Aufgaben auf die Delegationen in der Zentrale frei geworden sind, und (iii) eine eindeutige Begründung für die Erhöhung der Ausgaben für das (interne und externe) Personal der Generaldirektion „Handel“ und des Politikbereichs „Handel“ in den Delegationen;

12. weist erneut darauf hin, dass die makrofinanzielle Hilfe einer strengen Überwachung und Konditionalität unterworfen werden sollte, da die EU die Art und Weise, wie die Empfängerländer die allgemeinen, nicht zweckgebundenen Mittel der EU, die ihrem Haushaltsplan zufließen, verausgaben, nicht unter Kontrolle hat; bedauert, dass es für die makrofinanzielle Hilfe keine ordnungsgemäße Rechtsgrundlage gibt und sie weiterhin auf Ad-hoc-Beschlüssen des Rates für die einzelnen Maßnahmen basiert; unterstreicht erneut die Notwendigkeit einer nach dem Mitentscheidungsverfahren zu beschließenden Rahmenverordnung für die makrofinanzielle Hilfe, durch die die Transparenz, die Rechenschaftspflicht und die Kontroll- und Berichtssysteme verbessert werden;

13. fordert die Kommission auf, das Parlament zu gegebener Zeit über die Planung der makrofinanziellen Hilfe und den voraussichtlichen Zeitplan für die Vorschläge der Kommission in diesem Bereich zu informieren; fordert nachdrücklich, dass der Rat das Parlament nur dann ersucht, seine Stellungnahme zu den Vorschlägen der Kommission im Bereich der makrofinanziellen Hilfe nach dem „Dringlichkeitsverfahren“ abzugeben, wenn dies unbedingt erforderlich ist und hinreichend begründet wurde;

14. weist erneut darauf hin, dass der Technologietransfer und der Aufbau von Kapazitäten im Arzneimittelbereich in den Entwicklungsländern und die lokale Produktion von Arzneimitteln in allen Entwicklungsländern, insbesondere den am wenigsten Ländern, mit konkreten finanziellen Hilfen unterstützt werden müssen, womit den in Artikel 66 Absatz 2 des TRIPS-Übereinkommens vorgesehenen Verpflichtungen entsprochen wird;

15. weist darauf hin, dass es notwendig ist, unter anderem im Wege öffentlich-privater Partnerschaften und anderer möglicher Finanzierungsinitiativen die Forschung und Entwicklung im Bereich armutsbedingter, tropischer und vernachlässigter Krankheiten finanziell stärker zu fördern und Forschungsinstitute zu unterstützen, die bereit sind, bei einschlägigen öffentlichen Gesundheitsinitiativen mitzuarbeiten, und in der Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln tätig sind, die für die Entwicklungsländer besonders wichtig sind.

VERFAHREN

Titel

Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan III – Kommission

Verfahrensnummer

C6-0000/2007 - 2007/2019(BUD)

Federführender Ausschuss

BUDG

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Peter Šťastný
28.2.2007

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

17.7.2007

11.9.2007

 

 

 

Datum der Annahme

11.9.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Graham Booth, Carlos Carnero González, Daniel Caspary, Ignasi Guardans Cambó, Glyn Ford, Béla Glattfelder, Jacky Henin, Sajjad Karim, Marusya Ivanova Lyubcheva, Erika Mann, Helmuth Markov, Vural Öger, Georgios Papastamkos, Tokia Saïfi, Peter Šťastný, Robert Sturdy, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Corien Wortmann-Kool, Zbigniew Zaleski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Bastiaan Belder, Małgorzata Handzlik, Pia Elda Locatelli, Carl Schlyter

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

STELLUNGNAHME des Haushaltskontrollausschusses (4.10.2007)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008
(C6-0287/2007 – 2007/2019(BUD))Einzelplan III – Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Salvador Garriga Polledo

KURZE BEGRÜNDUNG

Mit dieser Stellungnahme will der Verfasser sicherstellen, dass beim Haushaltsplan die vom Parlament im Bereich der wirtschaftlichen Haushaltsführung angenommenen Bestimmungen eingehalten werden, insbesondere der Grundsatz der Kostenwirksamkeit in den verschiedenen europäischen Politikbereichen und die Transparenz bei der Verwaltung der Mittel der Europäischen Union. Die nachstehenden Punkte ergeben sich aus einer Prüfung der Ausführung des Haushaltsplans nach Erteilung der Entlastung durch das Parlament sowie der im Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs und in den Sonderberichten über die Haushaltsführung der Kommission enthaltenen Schlussfolgerungen.

Nationale Verwaltungserklärungen

1.  erinnert daran, dass gemäß Artikel 53c der Haushaltsordnung und Nummer 44 der interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) vom 17. Mai 2006 die zuständigen Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten verpflichtet sind, eine Bewertung in Bezug auf die Übereinstimmung ihrer Management- und Kontrollsysteme mit den einschlägigen Gemeinschaftsvorschriften vorzunehmen sowie auf der jeweils maßgeblichen nationalen Ebene eine jährliche Zusammenfassung der Kontrollen und Erklärungen zu erstellen;

2.  stellt jedoch fest, dass nach Informationen der Kommission bisher nur sehr wenige Mitgliedstaaten den genannten Verpflichtungen aus der Haushaltsordnung und der IIV nachgekommen sind, und fordert den federführenden Ausschuss auf, diesen Verstößen im Haushaltsverfahren 2008 Rechnung zu tragen;

3.  ist der Auffassung, dass der Rat während der portugiesischen Präsidentschaft die erforderlichen Maßnahmen einleiten sollte, um die genannten Verstöße zu beheben;

Hauhaltsführung und Kosteneffizienz der Kontrollen

4.  weist darauf hin, dass das Parlament in seiner Entschließung zur Erteilung der Entlastung für das Haushaltshaltsjahr 2005 die Europäische Kommission aufgefordert hat, dem Parlament sowie dem Rechnungshof eine erläuternde Definition der in dem Begriff „Finanzkorrekturen“ enthaltenen unterschiedlichen Aspekte zu liefern sowie die Höhe der 2005 tatsächlich vorgenommenen Korrekturen mitzuteilen, und ferner gefordert hat, dass die Kommission künftig einen detaillierten jährlichen Bericht vorlegen solle, aus dem die Höhe der tatsächlich vorgenommenen endgültigen Finanzkorrekturen hervorgeht;

5.  ist zudem der Auffassung, dass die Kommission den Betrag der rechtsgrundlos ausgezahlten und von den Mitgliedstaaten wieder eingezogenen Mittel jedes Jahr in einer im Haushaltsplan der Europäischen Union neu einzurichtenden spezifischen Haushaltslinie ausweisen muss;

6.  vertritt die Ansicht, dass die Kommission unter Wahrung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Kostenwirksamkeit der Kontrollsysteme das bestehende Verhältnis zwischen den für jede bestimmte politische Maßnahme verfügbaren Mitteln einerseits sowie andererseits dem Teil dieser Mittel, den sie in den Kontrollsystemen pro Ausgabenbereich verwendet, bewerten muss, wie dies in der Entschließung zur Entlastung für das Haushaltsjahr 2005 gefordert wird;

7.  ist der Ansicht, dass das Ergebnis dieser Bewertung, d.h. die Kosten der Kontrollsysteme pro Ausgabenbereich, in dem nach Tätigkeitsbereichen gegliederten Haushaltsplan der Europäischen Union Niederschlag finden muss;

Exekutivagenturen und sonstige dezentrale Einrichtungen

8.  vertritt die Ansicht, dass alle Agenturen der Entlastung durch das Europäische Parlament unterliegen sollten, und hält es daher – auch aus Gründen der Transparenz – für unerlässlich, dass alle Exekutivagenturen und sonstigen dezentralen Einrichtungen ihre eigenen Haushaltslinien erhalten, die im Haushaltsplan der Europäischen Union gesondert ausgewiesen werden;

9.  stellt fest, dass der Interne Auditdienst der Europäischen Kommission in seinem jährlichen Tätigkeitsbericht für 2005 Vorbehalte geäußert hat, weil es ihm am notwendigen Personal mangelt, um seine in der Haushaltsordnung festgelegte Verpflichtung zur Durchführung eines Programms der Prüfung der Agenturen erfüllen zu können; fordert daher die Kommission auf, diesen Vorbehalten Rechnung zu tragen und im Haushaltsplan für 2008 die erforderlichen zusätzlichen Mittel vorzusehen, damit der Interne Prüfer seiner Verpflichtung zur Prüfung der Agenturen nachkommen kann;

10.  vertritt die Ansicht, dass die Kommission alle fünf Jahre eine Studie über den Mehrwert aller bestehenden Agenturen vorlegen sollte, wie dies vom Parlament gefordert wurde, und wiederholt sein Ersuchen an alle relevanten Organe, im Fall einer negativen Bewertung des Mehrwerts einer neu geschaffenen Agentur die erforderlichen Schritte einzuleiten und das Mandat dieser Agentur umzuformulieren oder sie gegebenenfalls zu schließen;

Transparenz

11.  begrüßt die Transparenzinitiative der Kommission und erwartet, dass sie zu konkreten Maßnahmen und Rechtsetzungsinitiativen führt, die wiederum zu mehr Transparenz bei der Verwendung und Verwaltung der EU-Mittel führen;

12.  fordert die Kommission auf, eine neue Haushaltslinie einzurichten, in der die Mittel bereitgestellt werden, die zur Deckung der Kosten für die Umsetzung der in der Transparenzinitiative vorgesehenen Maßnahmen erforderlich sind;

Externe Maßnahmen

13.  vertritt die Ansicht, dass aus Gründen der Transparenz die NRO, die EU-Gelder erhalten, eindeutig angegeben und einzeln aufgeführt werden sollten, und fordert daher die Kommission auf, die betreffenden NRO im Haushaltsplan der Europäischen Union einzeln aufzuführen;

14.  ersucht die Kommission, im Haushaltsplan 2008 auch die Mittel bereitzustellen, die EuropeAid benötigt, um ein Programm von Ex-post-Prüfungen der verschiedenen NRO, mit denen es zusammenarbeitet, in die Praxis umzusetzen;

VORSCHLÄGE

Der Haushaltskontrollausschuss ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  fordert, dass im Haushaltsverfahren für das Haushaltsjahr 2008 einzelne Haushaltsposten in die Reserve eingestellt werden, solange der Rat nicht von den Mitgliedstaaten die Informationen verlangt, auf die in Artikel 53c der Haushaltsordnung und Nummer 44 der IIV vom 17. Mai 2006 Bezug genommen wird;

2.  fordert die Kommission auf, im Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union eine spezifische Haushaltslinie einzurichten, in der jedes Jahr der Betrag der rechtsgrundlos ausgezahlten und von den Mitgliedstaaten wieder eingezogenen Mittel ausgewiesen wird;

3.  fordert die Kommission auf, eine Haushaltslinie einzurichten, in der die Kosten der Kontrollsysteme pro Ausgabenbereich in dem nach Tätigkeitsbereichen gegliederten Haushaltsplan der EU festgehalten werden („ABB bzw. tätigkeitsbezogene Budgetierung“);

4.  fordert die Kommission auf, für alle bestehenden Exekutivagenturen und sonstigen dezentralen Einrichtungen neue spezifische Haushaltslinien einzurichten;

5.  fordert die Kommission auf, im Haushaltsplan 2008 die zusätzlichen Mittel sicherzustellen, die der Interne Auditdienst benötigt, um ein Programm von jährlichen Ex-post-Prüfungen dieser Agenturen durchführen zu können;

6.  fordert die Kommission auf, im Stellenplan für das Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) 8 Stellen für das Sekretariat des OLAF-Überwachungsausschusses unmissverständlich auszuweisen;

7.  fordert die Kommission auf, alle in der Transparenzinitiative vorgesehenen Maßnahmen in die Praxis umzusetzen und eine neue spezifische Haushaltslinie einzurichten, die mit den für die Ausführung und Überwachung dieser Maßnahmen erforderlichen Mitteln ausgestattet ist;

8.  fordert die Kommission auf, in von OLAF ermittelten sensiblen Bereichen Maßnahmen zur Verhütung von Korruption zu ergreifen;

9.  fordert die Kommission auf, alle NRO, die EU-Gelder erhalten, im Haushaltsplan genau aufzuführen;

10.  fordert die Kommission auf, im Haushaltsplan der Europäischen Union die erforderlichen Mittel bereitzustellen, um ein Programm von Ex-post-Prüfungen der verschiedenen NRO durchzuführen, mit denen sie im Rahmen ihrer Außenpolitik zusammenarbeitet;

11.  drängt darauf, dass die Kommission die Außerdienststellung der Europäischen Agentur für Wiederaufbau unverzüglich stoppt, solange die Kommissionsdelegationen einerseits und die örtlichen Regierungen andererseits nicht in der Lage sind, ihre Aufgaben zu übernehmen;

12.  erinnert an seine Entschließung zur Entlastung 2005, und besteht darauf, dass die Kommission die Europäische Agentur für Wiederaufbau in eine Agentur für die Durchführung bestimmter außenpolitischer Aktionen der EU umwandelt, insbesondere in Gebieten, die sich in einer Nachkrisensituation befinden;

13.  schlägt vor, 20 % der Mittel für Verpflichtungen und für Zahlungen der Linie 19 10 03 in die Reserve einzustellen, und fordert die Kommission auf, dem Parlament vor der zweiten Lesung einen umfassenden Überblick der Verwendung der Mittel im Irak (2006, 2007 sowie geplante Mittel für 2008) vorzulegen, und dabei genau anzugeben, welche Projekte im Rahmen des irakischen Wiederaufbauprozesses finanziert bzw. mitfinanziert wurden, sowie genaue Angaben zum geographischen Standort und zu den Auftragnehmern jedes Projekts (wo diese bereits festgelegt wurden) zu machen; hält es für die europäischen Steuerzahler für unannehmbar, dass die Kommission nicht bereit war, diese Informationen in erschöpfender, nachweislicher und transparenter Form vorzulegen;

14.  schlägt vor, 20 % der Mittel der Linie 19 01 01 01 in die Reserve einzustellen, und fordert die Kommission auf, dem Parlament vor der zweiten Lesung des Haushaltsplans 2008 eine erschöpfende Liste aller EU-Mittel vorzulegen, die 2006 und 2007 treuhänderisch verwaltet wurden, und dabei auch genaue Informationen darüber zu liefern, welche Projekte von den jeweiligen Treuhandverwaltungen mitfinanziert wurden, sowie anzugeben, wie die Kommission die Kontrolle der Verwendung von EU-Mitteln in den verschiedenen Treuhandfonds gewährleistet; hält es für die europäischen Steuerzahler für unannehmbar, dass die Kommission nicht bereit war, diese Informationen in erschöpfender, nachweislicher und transparenter Form vorzulegen.

VERFAHREN

Titel

Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

C6-0287/2007 – 2007/2019(BUD)

Federführender Ausschuss

BUDG

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

CONT
24.9.2007

Verfasser der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Salvador Garriga Polledo
27.3.2007

Datum der Annahme

4.10.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

13

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Paul van Buitenen, Mogens N.J. Camre, Paulo Casaca, James Elles, Szabolcs Fazakas, Ingeborg Gräßle, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Esther De Lange, Bogusław Liberadzki, Nils Lundgren, Jan Mulder, Bart Staes

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Véronique Mathieu

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (12.9.2007)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008
(C6-0000/2007 – 2007/2019(BUD))Einzelplan III – Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Cristobal Montoro Romero

BEGRÜNDUNG

Bezugspunkt für den vorliegenden Entwurf einer Stellungnahme ist der Vorentwurf des Haushaltsplans (VEH) für das Haushaltsjahr 2008, den die Kommission am 2. Mai 2007 veröffentlicht hat. Erst am 13. Juli 2007 wird der Rat den Haushaltsentwurf (HE) für 2007 annehmen, der anschließend dem Parlament übermittelt werden wird.

Allgemeine Bemerkungen

Der VEH für 2008 ist der zweite des Finanzrahmens 2007–2013; deshalb ist er ein Haushalt, der im Zeichen der Konsolidierung und der anhaltenden Ausführung steht. Die Struktur ist gegenüber dem Haushaltsplan 2007 weitgehend unverändert geblieben.

Die 2008 bei den Mitteln für Zahlungen geltende Obergrenze von 129 481 Millionen EUR entspricht 1,04 % des BNE. Im VEH 2008 verbleibt ein beträchtlicher Spielraum von 8 214 Millionen EUR für Zahlungsermächtigungen. Ihr Verfasser fordert ein höheres Niveau der Zahlungen im Haushaltsplan 2008. Es gibt durchaus Handlungsspielraum für eine Hilfestellung bei der Modernisierung der europäischen Wirtschaft, ohne die Haushaltsansätze für andere sehr dringliche europäische Politikbereiche zu kürzen.

Ihr Verfasser begrüßt die größere Klarheit der Präsentation sowie die stärkere Schwerpunktsetzung auf Zielvorgaben und die Ergebnisbewertung. Die Tätigkeitsübersichten, die im Zuge des Ansatzes der tätigkeitsbezogenen Budgetierung erstellt werden, liefern ein nützliches Instrument, mit dem bewertet werden kann, inwieweit jede GD der Kommission mit Hilfe ihrer Zuteilung von Haushalts- und Humanressourcen um die Erzielung von Ergebnissen bemüht ist.

Punkte im VEH, die in den Zuständigkeitsbereich des ECON fallen

Ihr Verfasser beurteilt die Entwicklung bei den Mitteln für die Lissabon-Agenda aus folgenden Gründen positiv:

–   Die Mittel für Verpflichtungen für Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung (Teilrubrik 1a) steigen um 9,6 % bzw. 10 270,4 Millionen EUR, so dass ein Spielraum von 76,6 Millionen EUR verbleibt. Auch die Mittel für Zahlungen steigen um 35,4 % auf 9 538,7 Millionen EUR.

     Was allerdings das Haushaltsvolumen betrifft, sind wir weit davon entfernt, allen Erwartungen, die mit dem 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung, welches im Jahre 2008 voll einsatzfähig sein wird, geweckt worden sind, gerecht zu werden, und wir müssen immer noch den richtigen Finanzrahmen finden, der die Errichtung des Europäischen Technologie-Instituts im Jahre 2010 innerhalb des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) ermöglichen würde, wenn wir dies wirklich wollen.

–   Für das Ziel Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung (Teilrubrik 1b) werden die Mittel für Verpflichtungen auf 46 877,9 Millionen EUR festgelegt, was einen Anstieg um 3,1 % im Vergleich zu 2007 bedeutet. Auch bei den Mitteln für Zahlungen ist ein Anstieg um 7,5 % auf 40 622,7 Millionen Euro zu verzeichnen.

Ihr Verfasser unterstützt sämtliche Bemühungen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die zwölf neuen Mitgliedstaaten über die Strukturfonds auf ausreichende Beträge zurückgreifen können, um ihr Wachstumspotential, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Qualität ihrer Infrastrukturen zu stärken.

Ihr Verfasser unterstreicht die Bedeutung einer rechtzeitigen Verteilung sämtlicher Zahlungen.

Der Haushaltsplan ist nach Politikbereichen gegliedert, die wiederum in Titel und Tätigkeiten unterteilt sind. Damit sind die Verpflichtungsermächtigungen auf 32 Titel aufgeteilt, die in der großen Mehrheit nicht in die ausschließliche Zuständigkeit des ECON-Ausschusses fallen, aber mehrere von ihnen tragen zur Umsetzung der Lissabonner Agenda bei: Wirtschaft und Finanzen (Titel 01), Unternehmen (Titel 02), Wettbewerb (Titel 03), Besteuerung und Zollunion (Titel 14), Betrugsbekämpfung (Titel 24) und Statistik (Titel 29). Diese Titel sind in circa 230 Tätigkeiten untergliedert.

Zwar bewegt sich der Zuwachs bei den Mitteln in die richtige Richtung, die Zunahme bei den einzelnen Tätigkeitsbereichen ist jedoch in einigen Fällen nicht ausreichend, um einen effektiven Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum zu leisten, wie nachstehend aufgezeigt wird:

Titel 1: Wirtschaft und Finanzen

Ihr Verfasser bewertet die Aufstockung der Humanressourcen im Zusammenhang mit den Verwaltungsausgaben des Politikbereichs Wirtschaft und Finanzen positiv (Haushaltslinie 01 01).

Was die Wirtschafts- und Währungsunion (Haushaltslinie 01 02) betrifft, hält Ihr Verfasser mehr Mittel für eine Analyse der komparativen Wirtschaftsleistung der EU-Mitgliedstaaten für erforderlich. Die Ausstattung der Haushaltslinie 01 02 02 (Koordinierung der Wirtschafts- und Währungsunion) ist – mit einer Aufstockung um 0,5 % – eindeutig unzureichend.

Ihr Verfasser ist ebenfalls der Auffassung, dass mehr in Verbindung mit Prince – Informationen zur Wirtschafts- und Währungsunion, einschließlich zum Euro (Haushaltslinie 01 02 04) – getan werden sollte. Jüngste Umfragen haben ergeben, dass die Unterstützung der Bürger im Euro-Raum für den Euro seit 2002 dramatisch zurückgegangen ist; notwendig ist eine proaktivere Kommunikationspolitik. Es ist wichtig, dass wir in der Lage sind, den Bürgern zu vermitteln, welche Vorzüge der Euro für ihr Leben und die Wirtschaft der EU bringt. Der Anstieg um 0,7 Millionen EUR ist für die Kampagne zum zehnjährigen Bestehen der WWU bestimmt, doch die Mittel für die Umsetzung der Partnerschaftsabkommen (2,1 Millionen), die Organisation von wichtigen Konferenzen, Seminaren, Ausstellungen und Informationsständen (2,1 Millionen) und die Produktion, den Vertrieb und die Bereitstellung von Werbematerial sowie für die Bereiche Entwicklung von Webseiten, Migration und Wartung bleiben unverändert.

Die Kommunikationsanstrengungen sollten jedoch nicht nur in Richtung auf die Bürger im Euro-Raum verstärkt werden; notwendig ist ferner, die Information und Kommunikation in Richtung auf die Bürger außerhalb des Eurogebiets sowie außerhalb der EU zu verstärken. Deshalb begrüßt Ihr Verfasser die Anhebung der Mittel der Haushaltslinie 01 03 – Internationale Wirtschafts- und Finanzfragen – um 58,1 %.

Zwar hat die Europäische Union beschlossen, von börsennotierten Unternehmen die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards für ihre konsolidierten Bilanzen zu verlangen, gleichzeitig wird jedoch anerkannt, dass es dringend notwendig ist, die Governance der International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF), einschließlich des International Accounting Standards Board (IASB) zu verbessern. Außerdem gewinnen internationale Rechnungslegungsstandards an globaler Bedeutung. Vor einem derartigen Hintergrund ist es wichtig, dass die Kommission ausreichend Finanzmittel bereitstellt, die es der EU gestatten, einen finanziellen Beitrag zur Festlegung von internationalen Rechnungslegungsstandards im Interesse der Europäischen Union zu leisten.

Was den Bereich Finanzoperationen und -instrumente (Haushaltslinie 01 04) betrifft, unterstreicht Ihr Verfasser die Notwendigkeit, weiterhin die Mittel für die Verwaltung der Anleihe- und Darlehenstätigkeiten der Gemeinschaft, das Treasury Management von nicht im Haushalt verbuchten Mitteln und die Beratung zu Kapital, Märkten und Finanzinstrumenten für KMU sowie zu den institutionellen und politischen Beziehungen zur Europäischen Investitionsbank sicherzustellen.

Titel 2: Unternehmen

Was die Verwaltungsausgaben des Politikbereichs Unternehmen (Haushaltslinie 02 01), insbesondere Normung und Annäherung der Rechtsvorschriften - Verwaltungsausgaben (Haushaltslinie 02 01 04 02) betrifft, ist das Argument für die Kürzung des jährlichen Haushaltsansatzes von 0,500 auf 0,300 Millionen EUR nur für dieses Jahr im Finanzrahmen 2007–2013 schwer verständlich.

Ihr Verfasser ist der Auffassung, dass eine Anhebung um 2,55 % bei den Verpflichtungen für Wettbewerbsfähigkeit, Industriepolitik, Innovation und unternehmerische Initiative (Haushaltslinie 02 02) sehr wenig für ein so breites und wichtiges Kapitel zu sein scheint, insbesondere was die KMU betrifft. Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass auf sämtliche Pilotvorhaben, die die KMU betreffen und die mit einem positiven Ergebnis abgeschlossen wurden, die richtigen vorbereitenden Maßnahmen folgen.

Titel 3: Wettbewerb

Ihr Verfasser begrüßt die Aufstockung der Mittel für Personal unter den Verwaltungsausgaben des Politikbereichs Wettbewerb (Haushaltslinie 03 01) als Reaktion auf die gestiegene Nachfrage nach Humanressourcen zur Bewältigung von immer mehr und immer komplexeren Fragen des Wettbewerbs.

Titel 14: Steuern und Zollunion

Was die Steuerpolitik (Haushaltslinie 14 05) und insbesondere die Zollpolitik (Haushaltslinie 14 04 02) und Fiscalis 2013 (Haushaltslinie 14 05 03) betrifft, unterstreicht Ihr Verfasser die Bedeutung und den Mehrwert solcher Programme und hält es für wichtig, ausreichende Mittel für die Tätigkeiten im Rahmen solcher Programme sicherzustellen.

Titel 24: Betrugsbekämpfung

Ihr Verfasser begrüßt die zunehmende Unterstützung aus dem Haushaltsplan für den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union vor Betrug und Bestechung, insbesondere für die Entwicklung und Wartung des Informationssystems für die Betrugsbekämpfung (AFIS) (Haushaltslinie 24 02 03). Er stellt jedoch fest, dass es für das Pericles-Programm keinerlei Anstieg gibt (Haushaltslinie 24 02 02).

Titel 29: Statistik

Im Sinne einer Verbesserung der Qualität der europäischen Statistiken vertritt Ihr Verfasser die Auffassung, dass der Anstieg um 4,2 % im Kompromisshaushalt für diesen Bereich unzureichend ist.

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den Haushaltsausschuss als federführenden Ausschuss, die folgenden Vorschläge in seinen Entschließungsantrag einzubeziehen:

1.  fordert im Haushaltsplan 2008 einen höheren Betrag an Zahlungen als den von der Kommission im VEH vorgesehenen, so dass er den politischen Prioritäten des Parlaments – mit einer Schwerpunktsetzung auf einem "ergebnisorientierten Haushalt" – entspricht;

2.  fordert mehr Mittel für die komparative Analyse der Wirtschaftsleistung der EU-Mitgliedstaaten als Schlüssel zum Verständnis der Funktionsweise der Wirtschaft der EU und zur Ermittlung der anzugehenden Schwachstellen;

3.  unterstreicht, dass die Finanzmittel für die externe Kommunikation über den Euro und die WWU aufgestockt werden müssen, insbesondere im Hinblick auf den zehnten Jahrestag der Einführung des Euro; der im VEH 2008 vorgesehene Anstieg der Verpflichtungsermächtigungen für PRINCE um 10 % auf 7,7 Millionen EUR ist möglicherweise nicht ausreichend;

4.  bekräftigt, dass ausreichende Finanzmittel für einen Finanzbeitrag zur Festlegung internationaler Rechnungslegungsstandards bereitgestellt werden müssen, insbesondere an die International Accounting Standards Committee Foundation, einschließlich des International Accounting Standards Board, um zu einer verbesserten Governance der IASCF/IASB im Interesse der EU beizutragen und zu gewährleisten, dass die Bedürfnisse und Interessen der KMU gebührend berücksichtigt werden;

5.  begrüßt die Zeichnung neuer Anteile des Europäischen Investitionsfonds im Umfang von 100 Millionen EUR im Zeitraum 2007 – 2010 (25 Millionen EUR jährlich), da eine Aufstockung des EIF-Kapitals positiv zur Verwirklichung der Zielvorgaben der Strategie von Lissabon beitragen wird;

6.  billigt die zunehmende Haushaltsunterstützung für die Entwicklung und Aufrechterhaltung des Informationssystems zur Betrugsbekämpfung; stellt jedoch fest, dass es für das Programm Pericles, das für die Ausbildung, den Austausch und Unterstützungsmaßnahmen zum Schutz des Euro vor Fälschung wichtig ist, keinerlei Anstieg gibt;

7.  fordert größere Anstrengungen im Haushaltsplan zur Verbesserung der Qualität der europäischen Statistiken, da die europäischen Institutionen und die Regierungen der Mitgliedstaaten nur mit Hilfe guter Statistiken in der Lage sein werden, die Gemeinschaftspolitiken durchzuführen, zu überwachen und zu bewerten;

8.  begrüßt die Ausweitung des Personalbestands bei den Verwaltungsausgaben für den Bereich der Wettbewerbspolitik als richtige Reaktion auf den gestiegenen Bedarf an Humanressourcen für die Behandlung von immer mehr und immer komplexeren Fragen des Wettbewerbs und die Vernetzung der nationalen Behörden;

VERFAHREN

Titel

Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan III – Kommission

Verfahrensnummer

2007/2019(BUD)

Federführender Ausschuss

BUDG

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

ECON

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(-in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Cristobal Montoro Romero

13.2.2007

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

26.6.2007

10.9.2007

 

 

 

Datum der Annahme

11.9.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

37

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Mariela Velichkova Baeva, Zsolt László Becsey, Pervenche Berès, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Ieke van den Burg, Christian Ehler, Jonathan Evans, Elisa Ferreira, Jean-Paul Gauzès, Donata Gottardi, Benoît Hamon, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Sophia in 't Veld, Piia-Noora Kauppi, Wolf Klinz, Christoph Konrad, Kurt Joachim Lauk, Gay Mitchell, Cristobal Montoro Romero, Joseph Muscat, Alexander Radwan, Bernhard Rapkay, Antolín Sánchez Presedo, Manuel António dos Santos, Olle Schmidt, Peter Skinner, Sahra Wagenknecht

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Jorgo Chatzimarkakis, Harald Ettl, Ján Hudacký, Werner Langen, Thomas Mann, Maria Petre, Poul Nyrup Rasmussen, Charles Tannock

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Íñigo Méndez de Vigo

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (12.9.2007)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008
(2007/2019(BUD))Einzelplan III – Kommission

Verfasserin der Stellungnahme: Gabriele Stauner

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass der von der Kommission vorgestellte Haushaltsentwurf erneut vom Sparwillen geprägt ist: mit Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 129,2 Milliarden EUR und Zahlungsermächtigungen von 121,6 Milliarden EUR bleibt der Haushaltsentwurf auch diesmal klar unter der Ausgabenobergrenze der Finanziellen Vorausschau, obwohl zwei neue Mitgliedsländer beigetreten sind;

2.  begrüßt insbesondere die Bemühungen der Kommission, die Zielvorgaben der Lissabonner Strategie zu unterstützen, was darin zum Ausdruck kommt, dass jetzt 44,2 % des Haushaltsplans (57,1 Mrd. EUR) für Wachstum und Beschäftigung ausgegeben werden sollen und die betreffenden Haushaltslinien dementsprechend um 2,3 Mrd. EUR für 2008 erhöht worden sind;

3.  nimmt zur Kenntnis, dass der Haushaltsplan 2008 im Kontext weiterer Arbeiten in Richtung auf die Revision der Finanziellen Vorausschau sowohl bei den Ausgaben als auch bei den Einnahmen und unter Berücksichtigung der Tatsache vorbereitet werden sollte, dass 2008 das zweite Jahr des Mehrjahres-Finanzrahmens (MFR) 2007-2013 und das vorletzte Jahr der sechsten Wahlperiode des Parlaments und der Amtszeit der Barroso-Kommission ist;

4.  erinnert daran, dass die große Mehrheit der Haushaltslinien durch den verbindlichen Mehrjahres-Finanzrahmen festgelegt wird; begrüßt daher insbesondere die Möglichkeit, neue Pilotvorhaben in spezifischen Schlüsselbereichen der Beschäftigungs- und Sozialpolitik zu finanzieren, um Lösungsansätze in problematischen Bereichen zu entwickeln;

5.  ermutigt die Kommission, alles in ihren Kräften Stehende zu unternehmen, um die Ausführung der verschiedenen Haushaltslinien von Teilrubrik 1b (Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung) sicherzustellen, und hebt hier die Rolle des Europäischen Sozialfonds und seinen Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt insbesondere in benachteiligten Gebieten hervor;

6.  glaubt, dass etwaige Änderungen bei den Haushaltslinien für die Verwaltungsausgaben und den Haushaltslinien für die Agenturen zwischen sämtlichen betroffenen Ausschüssen vereinbart werden sollten;

7.  hält es zudem für nötig, in den neuen Mitgliedsländern die Sozialpartnerschaft zu festigen und ihre Strukturen zu verbessern; weist darauf hin, dass auf diese Weise zudem die Mitwirkungsrechte von Arbeitnehmern (Kapitel 0403) – wie vom Europäischen Parlament gefordert – besser umgesetzt werden können;

8.  bedauert, dass die Kommission nach Auslaufen der vorbereitenden Maßnahme ENEA zur Förderung des aktiven Alterns und der Mobilität älterer Menschen sowie des Pilotvorhabens zum Mainstreaming der Maßnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderung kein Anschlussprogramm vorgeschlagen hat; fordert die Kommission deshalb auf, entsprechende Rechtsgrundlagen zu entwickeln, um die Situation der behinderten Mitbürger weiterhin verbessern und aktives Altern fördern zu können;

9.  erwartet, dass wie in diesem Jahr auch im nächsten Jahr Anträge auf finanzielle Unterstützung nach den Richtlinien des Globalisierungsfonds bei der Kommission eingereicht werden; befürwortet daher, dass 500 Millionen EUR als Verpflichtungsermächtigungen eingesetzt werden, damit die Zahlungen entsprechend den Vereinbarungen abgerufen werden können;

10. begrüßt die Bemühungen der Kommission, die bestehenden Verpflichtungen aus der letzten Finanzierungsperiode des Sozialfonds abzubauen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, die Abwicklung durchgeführter Maßnahmen zu beschleunigen, damit die Zahlungsermächtigungen innerhalb der nächsten beiden Jahre vollständig abgebaut werden können; weist darauf hin, dass die Anhebung der Verpflichtungsermächtigungen durch den Beitritt Rumäniens und Bulgariens bedingt ist;

11. schlägt ein Pilotvorhaben mit der Bezeichnung „Brücken für die soziale Integration von Einwanderern“ vor, das darauf abzielt, die Integration von Migranten in den Arbeitsmarkt zu erleichtern und Schwarzarbeit zu bekämpfen; im Rahmen des Pilotvorhabens sollten bewährte Praktiken ermittelt, Partnerschaften zwischen regionalen/lokalen Behörden begründet und positive Maßnahmen gegen die Schwarzarbeit gefördert werden;

12. schlägt ein Pilotvorhaben mit der Bezeichnung „Neue Beschäftigungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen: Optimale Praktiken zur Verbesserung der Berufsausbildung und der Qualifikationen der im Gesundheitswesen beschäftigten Arbeitnehmer“ vor, da Europa mit einem bisher nicht da gewesenen demographischen Wandel konfrontiert ist und die Lebenserwartung und das Durchschnittsalter der Bevölkerung weiter zunehmen, was die Gesundheitssysteme sämtlicher Mitgliedstaaten einem enormen Kostendruck unterwirft; hebt hervor, dass sich Krankheitsmuster insofern verändern, als eine wachsende Zahl von Menschen beispielsweise von Demenz betroffen ist; hebt hervor, dass infolge dessen nicht nur die Zahl der im Gesundheitswesen beschäftigten Personen zunimmt, sondern dass auch neue Kategorien von Arbeitsplätzen in der EU geschaffen werden, um diesen neuen Herausforderungen zu begegnen; unterstreicht, dass dies in besonderem Maße für die Betreuung von älteren Menschen gilt; betont, dass die Arbeitnehmer dabei über Normarbeitsverträge oder nicht der Norm entsprechende Arbeitsverträge verfügen und lang- oder kurzfristig eingestellt sein können und möglicherweise verpflichtet sind, neue Arten von Qualifikationen zu erwerben; ist deshalb der Auffassung, dass die Einführung eines Pilotvorhabens von größter Bedeutung ist, wenn optimale Praktiken und Benchmarking-Ergebnisse im Hinblick auf die Auswirkungen und Konsequenzen neuer Beschäftigungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen geteilt werden sollen, insbesondere in Bezug auf berufliche Qualifikationen und Aufgaben, die von Arbeitnehmern und Assistenten im Gesundheitswesen und Krankenschwestern mit geringerer Qualifikation ausgeführt werden;

13. schlägt ein Pilotvorhaben zur „Begleitung der Arbeitnehmer beim industriellen Wandel“ vor, das der Vervollständigung der vom Europäischen Globalisierungsanpassungsfonds finanzierten Aktivitäten und der Unterstützung von Maßnahmen und bewährten Praktiken dient, die Arbeitnehmern und Unternehmen Hilfestellung bei der Anpassung an den industriellen Wandel geben;

14. weist darauf hin, dass der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten für die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen, die Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Thessaloniki) und die Europäische Stiftung für Berufsbildung (Turin) verantwortlich ist; befürwortet nach Durchsicht ihrer Jahresprogramme die Haushaltsansätze der Kommission für diese Agenturen, die als Ausgleich für die Inflationsrate eine finanzielle Erhöhung um 2 % erhalten;

15. würde eine Aufstockung der Mittel der Haushaltslinien für die Stiftung in Dublin begrüßen, die für die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für sozialpolitische Maßnahmen zur familienfreundlichen Gestaltung des Arbeitsplatzes (Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben), im Wohnungswesen und auf dem Gebiet der Kinderbetreuung verwendet werden sollte; ist der Auffassung, dass die Stiftung eine Reihe von Ländern auswählen kann, in denen eine breite Palette von interessanten Fallstudien vorliegt, wissenschaftliche Untersuchungen zu den Fällen durchführen, Studien bereitstellen und im Gesamtbericht einen Überblick geben kann;

16. schlägt im Anschluss an die Aufstockung der Mittel um 2 Mio. EUR im Haushaltsplan 2007 zur Berücksichtigung des Beitritts von Rumänien und Bulgarien eine weitere Aufstockung für die European Employment Services (EURES) vor; hebt hervor, dass dieser Anstieg auch eine Reaktion auf den Erfolg des Europäischen Jahres der Mobilität der Arbeitnehmer 2006 ist, das zu einer sehr viel intensiveren Konsultation des EURES-Portals zur Förderung der Mobilität von Arbeitnehmern geführt hat, weshalb es notwendig ist, die Qualität der EURES-Dienste zu verbessern und zusätzliche Informationen über das grenzüberschreitende Pendeln zwischen „alten“ und „neuen“ Mitgliedstaaten bereitzustellen.

17. begrüßt die von der Kommission in ihrem VEH vorgeschlagene Aufstockung bei der Haushaltslinie des Instruments für die Heranführungshilfe; unterstreicht die Bedeutung dieses neuen Instruments zur Unterstützung der Kandidatenländer (Türkei, Kroatien und FYROM) bei den Vorbereitungen auf die künftige Bewirtschaftung der Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF);

18. hält es für notwendig, dass vor dem Hintergrund des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle und entsprechend der von der Europäischen Kommission in ihrem Aktionsplan zugunsten von behinderten Menschen 2003-2010 abgegebenen Zusage Maßnahmen zugunsten von behinderten Menschen systematisch als Querschnittsaufgabe in den EU-Haushalt aufgenommen werden, und vertritt die Auffassung, dass der beste Weg zur Verwirklichung dieses Ziels darin besteht, für Kohärenz zwischen der sprachlichen Formulierung des bestehenden EU-Regelungsrahmens und den Erläuterungen zum Haushaltsplan zu sorgen;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.9.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Andersson, Alexandru Athanasiu, Edit Bauer, Jean-Luc Bennahmias, Emine Bozkurt, Iles Braghetto, Philip Bushill-Matthews, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Luigi Cocilovo, Jean Louis Cottigny, Harald Ettl, Richard Falbr, Carlo Fatuzzo, Ilda Figueiredo, Joel Hasse Ferreira, Stephen Hughes, Karin Jöns, Jan Jerzy Kułakowski, Jean Lambert, Bernard Lehideux, Mary Lou McDonald, Thomas Mann, Jan Tadeusz Masiel, Elisabeth Morin, Csaba Őry, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Jacek Protasiewicz, Bilyana Ilieva Raeva, José Albino Silva Peneda, Gabriele Stauner, Ewa Tomaszewska, Anne Van Lancker

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Françoise Castex, Rumiana Jeleva, Sepp Kusstatscher, Agnes Schierhuber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (12.9.2007)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008
(2007/2019(BUD))Einzelplan III – Kommission

Verfasserin der Stellungnahme: Jutta Haug

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  verweist auf die Rolle der Umweltpolitik der EU für die Umsetzung der Lissabon-Strategie und die Erreichung des globalen Ziels einer nachhaltigen Entwicklung; fordert die Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die Umsetzung, Überwachung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik der EU;

2.  unterstreicht, dass die EU bei vielen internationalen Umweltübereinkommen wie der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) und dem damit verbundenen Kyoto-Protokoll, dem Übereinkommen über biologische Vielfalt (CBD) und dem damit verbundenen Cartagena-Protokoll über gentechnisch veränderte lebende Organismen bzw. den globalen Übereinkommen über Chemikalien und Abfall eine führende Rolle gespielt hat; fordert mehr Ressourcen für internationale Umweltaktivitäten, damit die EU ihre Führungsrolle in der internationalen Umweltpolitik und bei der Festlegung der Schwerpunkte für die internationale Zusammenarbeit weiter gerecht wird;

3.  unterstreicht, dass die Bewältigung des Klimawandels die wichtigste globale Herausforderung der kommenden Jahre ist; fordert diesbezüglich konkrete politische Initiativen, damit die EU ihre internen und internationalen Verpflichtungen erfüllen kann; erinnert die Kommission an ihre in der Jährlichen Strategieplanung für 2008 getroffene Feststellung, dass „die Bewältigung des Klimawandels nun in den Vordergrund gerückt ist und integraler Bestandteil der Prioritäten der Kommission für 2008 sein wird, um nachhaltigen Wohlstand in Europa zu sichern“;

4.  begrüßt die Annahme des Programms LIFE +, das ein kohärentes und einzigartiges Instrument für eine durchdachte und vereinfachte Strategie zur Unterstützung der Implementierung und Weiterentwicklung der Umweltpolitik ist und verschiedene ehemals separate Programme ersetzt; fordert die Kommission auf, alles zu tun, um bei den Verpflichtungsermächtigungen wie bei den Zahlungsermächtigungen alle ihre Verpflichtungen zu erfüllen, insbesondere da das Programm erst Ende 2007 aufgenommen wird;

5.  stellt mit Zufriedenheit fest, dass zwischen dem Parlament und dem Rat eine Einigung über die Finanzierung des zweiten Aktionsprogramms im Bereich der Gesundheit (2008-2013) erzielt wurde, wobei die vom Finanzrahmen für die Teilrubrik 3b vorgegebenen Obergrenzen eingehalten werden, sodass das Programm zum 1. Januar 2008 anlaufen kann; weist jedoch darauf hin, dass die verfügbaren Mittel geringer ausfallen werden als ursprünglich von Parlament und Kommission für das Programm vorgesehen war; erinnert an die Verpflichtung aller drei Organe, alle sich durch die Interinstitutionelle Vereinbarung (IIV) bietenden Möglichkeiten während des jährlichen Haushaltsverfahrens auszuloten und davon Gebrauch zu machen, um die umfassende Implementierung des Aktionsprogramms im Bereich der Gesundheit sicherzustellen; fordert die Kommission auf, für eine kosteneffiziente Ausführung der verfügbaren Mittel zu sorgen; ersucht die Kommission, die Halbzeitbewertung des Aktionsprogramms im Bereich der Gesundheit für 2003-2008 rechtzeitig vorzulegen;

6.  betont, dass die Öffentlichkeit stärker für die schädlichen Folgen des Tabakkonsums, einschließlich des Passivrauchens, sensibilisiert werden muss; begrüßt die Vorstellung des Grünbuchs für ein rauchfreies Europa; ist jedoch darüber besorgt, dass der gemeinschaftliche Tabakfonds, aus dem Projekte zur stärkeren Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums, insbesondere durch Information und Aufklärung, finanziell unterstützt werden, auslaufen wird; ersucht die Kommission, Follow-up-Initiativen vorzulegen;

7.  betrachtet den horizontalen Ansatz für die Agenturen im Haushaltsverfahren 2007 (Freigabe eines bestimmten Betrages aus der Reserve nach Erfüllung bestimmter Bedingungen) als positiv; nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die in den Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses fallenden Agenturen in diesem Zusammenhang Personalentwicklungspläne aufgestellt und ein detailliertes Arbeitsprogramm vorgelegt haben, in dem die ihnen vom Gesetzgeber zugewiesenen zusätzlichen Aufgaben aufgelistet werden; legt den vier Agenturen (EMEA, EEA, EFSA und EDCD) nahe, die Durchführungsbestimmungen für die Personalentwicklungspläne fertig zu stellen, damit sie so bald wie möglich in Kraft treten können;

8.  unterstreicht erneut, dass die Agenturen über eigene Finanzmittel zur Durchführung ihrer Aufgaben verfügen müssen, ohne dass dadurch jedoch die für andere Gemeinschaftsmaßnahmen verfügbaren Mittel gekürzt werden; fordert eine eingehende Untersuchung der Aufgaben der Agenturen, der von der Kommission durchgeführten Maßnahmen sowie der aus Mehrjahresprogrammen finanzierten Aktivitäten, um Überschneidungen zu vermeiden und sicherzustellen, dass die erforderlichen Aufgaben auf eine möglichst kosteneffiziente und rationelle Art und Weise erfüllt werden;

9.  verweist darauf, dass die Arbeitsbelastung und die Aufgaben einiger Agenturen wie der Europäischen Arzneimittelagentur durch vor kurzem angenommene und noch anstehende rechtliche Regelungen weiter zunehmen werden (pädiatrische Arzneimittel und fortgeschrittene therapeutische Produkte); betont, dass die Agenturen mit angemessenen Finanzmitteln ausgestattet werden müssen, um sie in die Lage zu versetzen, die neuen Aufgaben administrativ und operativ zu bewältigen.

Kurze Begründung

Allgemeiner Hintergrund

Alle vom Europäischen Parlament und vom Rat im April 2006 vereinbarten Programme innerhalb des neuen siebenjährigen Finanzrahmens werden 2008 angelaufen sein. Einige davon werden bereits das zweite Jahr laufen, andere werden sich noch in ihrer Anfangsphase befinden.

Der Haushaltsvorentwurf (HVE) für 2008 beläuft sich bei den Verpflichtungsermächtigungen auf 129,2 Mrd. Euro. Dieser Betrag entspricht 1,03 % des BNE der Gemeinschaft und bedeutet eine Erhöhung um 2 % gegenüber dem Haushaltsplan 2007. Unter der Obergrenze des Finanzrahmens verbleibt eine Marge von 3,1 Mrd. Euro. Bei den Zahlungsermächtigungen wurden 121,6 Mrd. Euro bzw. 0,97 % des BNE veranschlagt. Dies bedeutet eine Erhöhung von 5,3 % gegenüber dem Jahr 2007.

Mit dem HVE 2008 hat eine historische strukturelle Schwerpunktänderung stattgefunden. Erstmals machen die Ausgaben für ein nachhaltiges Wachstum durch eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und das Bemühen um einen stärkeren Zusammenhalt den größten Teil des Haushalts aus, und nicht mehr die Ausgaben in Verbindung mit der Gemeinsamen Agrarpolitik. Somit sollten von den insgesamt 129,2 Mrd. Euro an Verpflichtungsermächtigungen 57,1 Mrd. Euro (44,2 %) direkt in für die Lissabon-Strategie wesentliche Tätigkeiten fließen.

HVE 2008 nach Rubriken

Verpflichtungsermächtigungen nach Rubrik

Mrd. Euro

Anteil am Gesamthaushalt

Prozentuale Veränderung gegenüber 2007

1. Nachhaltiges Wachstum:

57,2

44,2 %

+4,2 %

Wettbewerbsfähigkeit

10,3

8,0 %

+9,6 %

Kohäsion

46,9

36,2 %

+3,1 %

2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

56,3

43,6 %

+0,0 %

Direktzahlungen und marktbezogene Ausgaben

42,5

32,9 %

-0,5 %

Ländliche Entwicklung, Umwelt

13,8

10,7 %

+1,8 %

3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht

1,3

1,0 %

+11,1 %

4. Die Europäische Union als globaler Partner

6,9

5,4 %

+4,5 %

5. Verwaltung

7,3

5,7 %

+5,7 %

davon Kommission

3,4

2,6 %

+1,4 %

6. Ausgleichszahlungen an Bulgarien und Rumänien

0,2

0,1 %

-53,5 %

Mittel für Verpflichtungen insgesamt

129,2

100,0 %

+2,0 %

in % des BNE der EU-27

1,03%

 

 

Einige Schlüsselprogramme werden im zweiten Jahr des Finanzrahmens durch zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen gestärkt, etwa im Bereich Forschung (+11 %), transeuropäische Energie- und Verkehrsnetze (+14 %), lebenslanges Lernen (+9 %), Kohäsionsfonds (+14 %) sowie Solidarität und Bewältigung der Migrationsströme (+24 %).

Im HVE wird die Rolle der EU als globaler Partner, der Sicherheit und Wohlstand in der ganzen Welt fördert, unterstrichen. Zur Erreichung dieser Ziele sollten daher spezifische Instrumente entwickelt werden, d.h. die Verpflichtungsermächtigungen für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik werden um 25,8 % aufgestockt.

Der Verwaltungshaushalt aller EU-Organe soll um 5,7 % steigen. 2008 werden die letzte Tranche der Planstellen in Verbindung mit der Erweiterung 2004 sowie die vorletzte Tranche der Planstellen in Verbindung mit dem Beitritt Bulgariens und Rumäniens 2007 beantragt. Zusätzlicher Bedarf wird durch Umschichtungen gedeckt. Zu diesem Zweck hat die Kommission ein Screening ihrer Humanressourcen durchgeführt, um den Prioritäten der EU am besten gerecht zu werden. Dieses Screening wurde am 2. Mai 2007 vorgestellt.

Einzelne Haushaltspläne (HVE 2008), die in den Zuständigkeitsbereich dieses Ausschusses fallen

Im HVE 2008 ist für den Umweltbereich eine Aufstockung der Mittel im Rahmen der wichtigsten Instrumente in Titel 07 in Höhe von 10,3 % (320.726.000 Euro) im Vergleich zu 2007 (290.720.000 Euro) vorgesehen.

Beim wichtigsten Finanzposten im Bereich der Umweltpolitik, LIFE +, ist eine Reihe ehemaliger Instrumente und Initiativen (LIFE, Finanzierung der NGO, Forest Focus, Umsetzung der politischen Maßnahmen und Unterstützung der Entwicklung) in einem Programm zusammengefasst worden. Im HVE 2008 wird eine Erhöhung der Finanzmittel von 11 % gegenüber 2007 (von 239.620.000 Euro 2007 auf 265.944.000 Euro 2008) vorgeschlagen. Von den Gesamtmitteln (einschließlich technische Hilfe) sollen über 78 % (d.h. etwa 208 Mio. Euro) zur Finanzierung von Vorhaben mit europäischem Mehrwert verwendet werden, und zwar im Wege eines von der Europäischen Kommission zu organisierenden Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen, wobei mindestens 104 Mio. Euro in Projekte im Bereich Natur und biologische Vielfalt fließen sollen. Die für Natur und biologische Vielfalt vorgesehenen Mittel werden gegenüber den im Rahmen von LIFE III-Natur 2006 verfügbaren Mitteln um 40 % erhöht.

Obwohl das endgültige Ergebnis der geförderten Vorhaben vom Ausgang des 2008/2009 zu organisierenden Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen abhängt, erwartet die Kommission, dass neben dem Bereich Natur und biologische Vielfalt alle vom 6. Umweltaktionsprogramm erfassten Politikbereiche von den im Rahmen von LIFE + durchgeführten Projekten profitieren werden: Insbesondere werden die Projekte im Zusammenhang mit den strategischen Konzepten für die Entwicklung und Umsetzung politischer Maßnahmen in den Bereichen Klimawandel (z.B. innovative Politikansätze, Technologien oder Methoden zur Reduzierung der Treibhausgase), Umwelt und Gesundheit (z.B. Qualität der Luft, Gewässer- und Lärmschutz) sowie nachhaltige Produktion und nachhaltiger Verbrauch (z.B. integrierte Produktpolitik sowie Abfallbewirtschaftung und -vermeidung) zunehmen. Die Erhöhung der Unterstützungsausgaben (Titel 07 01 04 01) ist teilweise auf die endgültige Entscheidung der Legislativbehörde hinsichtlich der Zentralisierung der Verwaltung von LIFE + zurückzuführen. Die zentralisierte Verwaltung bringt zusätzlichen Bedarf der Kommission an technischer Unterstützung mit sich, insbesondere im Zusammenhang mit Vorschlägen sowie mit der Überwachung, Evaluierung und Rechnungsprüfung ausgewählter Projekte.

Wegen des Auslaufens der früheren Rechtsgrundlage Ende 2006 und der späten Annahme einer neuen Rechtsgrundlage im Frühjahr 2007 war eine legislative Lücke hinsichtlich der Finanzierung der Tätigkeiten im Rahmen dieses Programms entstanden. Auf der Grundlage der gemeinsamen Erklärung zu LIFE + im Anhang zu der am 14. Dezember 2006 angenommenen Entschließung zum Gesamthaushaltsplan für 2007 wurden 15 Mio. Euro verfügbar gemacht, um den unmittelbaren Bedarf für 2007 vor Annahme der neuen Rechtsgrundlage zu decken. Da dies lediglich einen geringen Anteil der für das Haushaltsjahr 2007 verfügbaren Gesamtmittel ausmacht, besteht die Gefahr, dass ein großer Teil der verfügbaren Mittel nicht bis Dezember 2007 aufgebraucht sein wird.

Im HVE 2008 wird für den Bereich Zivilschutz eine Erhöhung der Mittel um 20,7 % vorgeschlagen (von 20,4 Mio. Euro 2007 auf 24,59 Mio. Euro 2008). Das Finanzierungsinstrument für Zivilschutz wurde im März 2007 angenommen. Einer der wichtigsten neuen Aspekte des Instruments besteht darin, dass die Gemeinschaft die Frage der von den Mitgliedstaaten angebotenen Hilfstransporte wirksamer angehen kann. Auf der Grundlage des Finanzierungsinstruments für Zivilschutz werden daher geeignete Dienste und Einrichtungen geschaffen, um sicherzustellen, dass die angeforderte und durch den Gemeinschaftsmechanismus in Notfällen bereitgestellte Hilfe auch effizient und rasch in die betroffenen Länder gelangt, und zwar sowohl innerhalb der EU (im Rahmen der Haushaltslinie 07 04 01) als auch außerhalb der EU (im Rahmen der Haushaltslinie 19 06 05).

Gesundheit und Lebensmittelsicherheit werden Rubrik 3 b (Unionsbürgerschaft) erfasst. Die wichtigsten Haushaltslinien betreffen das Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit, die beiden Agenturen (Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten und Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) und den Tabakfonds.

Das neue Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit (2008-2013) ersetzt mit Wirkung zum 1. Januar 2008 das erste Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008). Die Gesamtmittel für das neue Programm belaufen sich auf 321,5 Mio. Euro, was erheblich weniger ist als ursprünglich vorgesehen war, als die Kommission ihren Vorschlag vorlegte und das Parlament seinen Standpunkt in erster Lesung annahm. Der in zweiter Lesung im Juli 2007 vereinbarte Finanzrahmen entspricht dem derzeitigen Finanzierungsniveau, da einige Maßnahmen im Zusammenhang mit Gesundheitsbedrohungen (Überwachung übertragbarer Krankheiten), die bisher aus dem Programm finanziert wurden, nunmehr vom Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten finanziert werden. Bei diesem Endbetrag sind jedoch die im Laufe des Jahres 2007 bereits übertragenen 44 Mio. Euro für bestimmte Aktionen schon berücksichtigt.

Die Halbzeitüberprüfung des Aktionsprogramms im Bereich der öffentlichen Gesundheit 2003-2008 ist noch im Gange, Ergebnisse liegen noch nicht vor.

Die Direktzahlungen aus dem Tabakfonds für Informationskampagnen und die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums sollen nach dem HVE 2008 von 13,5 Mio. Euro (2007) auf 14,25 Mio. Euro erhöht werden. Die Situation wird sich allerdings verschlechtern, da die finanzielle Unterstützung derartiger Kampagnen aus dem Tabakfonds 2009 eingestellt werden soll. Eine Politik, die in klarem Widerspruch zu den verschiedenen Antiraucherkampagnen der EU steht, muss vermieden werden. Der Konsum von Tabak ist die häufigste Ursache vermeidbarer Todesfälle in der Europäischen Union, mit über einer halben Million Todesfälle pro Jahr sowie über eine Million Todesfälle in Europa insgesamt. Schätzungen zufolge sind 25 % aller Krebstodesfälle und 15 % aller Todesfälle in der Union auf Rauchen zurückzuführen.

Die Agenturen: EMEA, EEA, EFSA und ECDC

Im HVE 2008 sind für die 25 dezentralen Agenturen Mittel von insgesamt 524 Mio. Euro veranschlagt, was eine Zunahme von ungefähr 19 % gegenüber den 441,8 Mio. Euro bedeutet, die die Agenturen 2007 als Zuschüsse erhielten. Der Großteil der Ausgaben für die Agenturen entfällt auf Rubrik 1 des siebenjährigen Finanzrahmens, in der ungefähr 51 % des Gesamtbudgets für die Agenturen für 2008 konzentriert sind. 38 % der Gesamtmittel für die Agenturen sind in Rubrik 3 veranschlagt, während auf die Rubriken 2 mit 7 % und die Rubrik 4 mit 3 % nur ein geringer Anteil entfällt. Die Zunahme der Mittel für die Agenturen spiegelt sich auch in deren Personalbestand wider. 1995 waren weniger als 500 Personen in den Agenturen beschäftigt, während im HVE 2008 3.835,5 Stellen in den Stellenplänen der Agenturen vorgesehen sind.

Für die Europäische Arzneimittelagentur (EMEA) wird im HVE 2008 ein EU-Beitrag in Höhe von 32 Mio. Euro veranschlagt, was gegenüber dem Haushaltsplan 2007 eine Kürzung um 3 Mio. Euro bedeutet. Im Programmentwurf für 2008 verweist die Agentur auf ihre Kernaufgaben, nämlich wissenschaftliche Beratung sowie Genehmigung und Kontrolle von Arzneimitteln. Die Agentur wird ihre Schwerpunkte weiter darauf legen, die Sicherheit der Arzneimittel für Menschen und Tiere zu verbessern, einen Beitrag zur früheren Verfügbarkeit von Arzneimitteln für Menschen und Tiere zu leisten, zur Schaffung eines innovationsfördernden Umfelds beizutragen, Transparenz, Kommunikation und die Bereitstellung von Informationen zu fördern, das europäische Arzneimittelnetz auszubauen und stärker zur Regulierungstätigkeit im Arzneimittelbereich auf internationaler Ebene beizutragen. Im HVE 2008 ist für die Linie „spezieller Zuschuss für Arzneimittel für seltene Leiden („orphan drugs“)“ derselbe Betrag vorgesehen wie 2007.

Für die Europäische Umweltagentur (EEA) sieht der HVE 2008 zusätzlich zum 2 %igen für Inflationsausgleich eine beträchtliche Aufstockung der Mittel um 2 Mio. Euro vor. Als Kernhaushalt werden 36,4 Mio. Euro veranschlagt, mit denen die nachhaltige Entwicklung unterstützt und dazu beigetragen werden soll, durch die Bereitstellung rechtzeitiger, gezielter, relevanter und verlässlicher Informationen für die politischen Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit erhebliche und messbare Verbesserungen in der Umwelt in Europa zu erreichen, um mit zusätzlichen Aufgaben wie dem Klimawandel, der Energie, der Luftqualität, der Artenvielfalt, dem Verkehr, Technologie und Innovation, dem nachhaltigen Verbrauch und der nachhaltigen Produktion sowie der Entwicklung eines Gemeinsamen Umweltinformationssystems fertig zu werden.

2008 werden die europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) noch nicht voll funktionsfähig sein. Trotzdem absorbieren diese beiden Agenturen zusammen fast 25 % der in Rubrik 3b/Unionsbürgerschaft verfügbaren Mittel. In Einklang mit den vom Finanzrahmen vorgegebenen Obergrenzen sollte der Stellenplan der EFSA von 300 Stellen im Jahr 2007 auf 335 Stellen im Jahr 2008 erhöht werden, was eine Aufstockung von 12 % bedeutet. Diese Aufstockung ist zur Erfüllung der Kernaufgaben der Behörde sowie zur Durchführung der ihr vom Gesetzgeber zugewiesenen zusätzlichen Aufgaben in den Bereichen Forschung, Risikoabschätzung und Datenerhebung erforderlich. Die Personalaufstockung steht in Einklang mit den im HVE veranschlagten Mitteln (63,5 Mio. Euro), die im Vergleich zum Haushaltspan 2007 um 6,5 Mio. Euro aufgestockt wurden. Das Haushaltsjahr 2008 wird das dritte Jahr sein, in dem die ECDC voll in Betrieb ist (39,1 Mio. Euro), und der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist auf die Konsolidierung verschiedener Maßnahmen, insbesondere in den Bereichen Überwachung und Gefahrenabwehr ausgerichtet. Im Arbeitsprogramm des Zentrums für 2008 werden die Bereiche festgelegt, in denen neue Maßnahmen eingeleitet bzw. laufende Maßnahmen ausgeweitet werden sollen, um die Kapazitäten des Zentrums auszubauen, damit es alle in der Gründungsverordnung des ECDC festgelegten Bereiche abdecken kann.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

11.9.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

41

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Adamos Adamou, Georgs Andrejevs, Liam Aylward, John Bowis, Frieda Brepoels, Dorette Corbey, Chris Davies, Avril Doyle, Mojca Drčar Murko, Edite Estrela, Satu Hassi, Jutta Haug, Jens Holm, Caroline Jackson, Dan Jørgensen, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Urszula Krupa, Aldis Kušķis, Marios Matsakis, Alexandru-Ioan Morţun, Roberto Musacchio, Péter Olajos, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Vittorio Prodi, Frédérique Ries, Guido Sacconi, Daciana Octavia Sârbu, Horst Schnellhardt, Richard Seeber, Kathy Sinnott, Bogusław Sonik, María Sornosa Martínez, Antonios Trakatellis, Thomas Ulmer, Marcello Vernola, Anja Weisgerber, Glenis Willmott

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Kathalijne Maria Buitenweg, Christofer Fjellner

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (18.9.2007)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008
(2007/2019(BUD))Einzelplan III – Kommission

Verfasserin der Stellungnahme: Angelika Niebler

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   verweist erneut auf die Herausforderungen, vor denen die EU steht, sowie auf die Ziele der Lissabon-Strategie und begrüßt die im Vorentwurf des Haushaltsplans für 2008 enthaltenen Mittelaufstockungen innerhalb der verschiedenen Rubriken, insbesondere die Erhöhung der Mittel für Forschung, Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, transeuropäische Verkehrs- und Energienetze sowie für Aus- und Fortbildung;

2.   begrüßt die Vorhaben der Kommission in den Bereichen Forschung und Innovation insbesondere im Hinblick auf die Verwirklichung der Zielsetzungen der Lissabon-Strategie; unterstreicht die Bedeutung des Europäischen Forschungsrats, der ab 2008 innerhalb des Siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007-2013) (RP7) für die Umsetzung des Spezifischen Programms „Ideen“ verantwortlich ist und dabei von einer Exekutivagentur unterstützt wird, damit der EFR seine Funktion als europaweite Einrichtung zur Finanzierung der Pionierforschung umfassend wahrnehmen kann;

3.   unterstützt die Errichtung des Europäischen Technologieinstituts (ETI), das Innovationen fördern und dessen Tätigkeit eng mit den Bereichen Forschung, unternehmerische Initiative und Bildungspolitik in Verbindung stehen wird; fordert die Kommission auf, zu erläutern, wie das ETI finanziert werden soll; erwartet die Bewilligung zusätzlicher Finanzmittel und spricht sich gegen Kürzungen von Mitteln zur Finanzierung des RP7 aus;

4.   verweist auf die Bedeutung des Ausbaus der Kapazitäten des Wissensdreiecks, bestehend aus Bildung, Forschung und Innovation, und der Stärkung der zwischen ihnen bestehenden Verbindungen; unterstützt uneingeschränkt den Aufbau einer integrativen europäischen Informationsgesellschaft, die Wachstum und Beschäftigung gewährleistet und bessere öffentliche Dienste und die Lebensqualität in den Vordergrund stellt;

5.   glaubt, dass das Beschäftigungspotenzial innovativer Unternehmen der EU dabei helfen könnte, bestimmte Schwierigkeiten zu überwinden, die infolge der Globalisierung aufgetreten sind; unterstützt die Schaffung eines unternehmensfreundlichen administrativen Umfelds mit weniger Verwaltungsaufwand für KMU durch qualitative Verbesserung und Vereinfachung der Rechtsvorschriften;

6.   erkennt die Bedeutung von Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und Energiesicherheit sowie Energieeffizienz für die Wirtschaft der EU an; verweist auf die Bedeutung der neuen Energiepolitik der EU für den Kampf gegen den Klimawandel und die Stärkung der Energiesicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der EU;

7.   vertritt die Auffassung, dass angesichts der Tatsache, dass im Rahmen der jährlichen Strategieplanung die Schwerpunkte beim Kampf gegen den Klimawandel und bei der neuen Energiepolitik der EU gesetzt werden, das Personal der Kommission im Energiebereich aufgestockt werden muss, um insbesondere genügend Mitarbeiter für das neue Europäische System zur Beobachtung der Energiemärkte und für Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Steigerung der Energieeffizienz zu finden.

BEGRÜNDUNG

Der Vorentwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2008 ist der zweite Haushaltsplan innerhalb des neuen mehrjährigen Finanzrahmens, an dem sich die Finanzplanung der EU bis 2013 orientiert. Die meisten der neuen mehrjährigen Programme wurden Anfang 2007 in Gang gesetzt und 2008 wird für diese Programme zum Jahr der Konsolidierung und ihrer kontinuierlichen Umsetzung.

Teilrubrik 1 a bildet den Kern der Lissabon-Strategie. Die Verpflichtungen innerhalb dieser Teilrubrik betragen 10 270,4 Mio. EUR im HVE 2008, die Zahlungen belaufen sich auf 9 538,7 Mio. EUR. Die zentralen Programme, die hier erwähnt werden, sind das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung, das Programm für lebenslanges Lernen, das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation, die Transeuropäischen Netze, Marco Polo II und GALILEO sowie das Programm PROGRESS.

Titel 01: WIRTSCHAFT UND FINANZEN

Finanzoperationen und -instrumente (Kapitel 04)

Die Haushaltsmittel dieses Kapitels wurden von 367,16 Mio. EUR auf 169 Mio. EUR gekürzt. 2008 wird die Kommission mit der Umsetzung der Finanzinstrumente im Rahmen der Wachstumsinitiative und des neuen Finanzrahmens (Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation) fortfahren. Innerhalb eines neuen Instruments für KMU und Kommunen in den Kandidatenländern wird insbesondere ein neues Programm zur Steigerung der Energieeffizienz auf den Weg gebracht.

Titel 02: UNTERNEHMEN

Wettbewerbsfähigkeit, Industriepolitik, Innovation und unternehmerische Initiative (Kapitel 02)

Die Haushaltsmittel dieses Kapitels wurden von 127,16 Mio. EUR auf 130,40 Mio. EUR erhöht (Anstieg um 2,55 %). Diese Tätigkeit wird durch das Programm für unternehmerische Initiative und Innovation unterstützt, das Teil des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation ist.

Zusammenarbeit - Raumfahrt und Sicherheit (Kapitel 04)

Die Haushaltsmittel dieses Kapitels wurden von 171,72 Mio. EUR auf 199,78 Mio. EUR erhöht (Anstieg um 16,34 %). Um die Vorteile des Satellitensystems nutzten zu können, werden insbesondere die für anwendungsbezogene Forschungsaktivitäten erforderlichen Mittel aus dem Siebten Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung in Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumagentur bereitgestellt.

Titel 06: ENERGIE UND VERKEHR

Land-, Luft- und Seeverkehrspolitik (Kapitel 02)

Dieser Tätigkeit misst der ITRE-Ausschuss große Bedeutung bei, insbesondere im Hinblick auf das Galileo-Programm. Die Haushaltsmittel dieses Kapitels wurden von 270,40 Mio. EUR auf 328,18 Mio. EUR erhöht (Anstieg um 21,37 %).

Transeuropäische Netze (Kapitel 03)

Im Vergleich zum Haushalt 2007 wurden die Haushaltsmittel dieses Kapitels im HVE 2008 um 14,14 % aufgestockt. Diese Tätigkeit konzentriert sich in erster Linie auf die Entwicklung der transeuropäischen Verkehrs- und Energienetze.

Konventionelle und erneuerbare Energien (Kapitel 04)

Die Haushaltsmittel dieses Kapitels wurden von 64,92 Mio. EUR auf 64,37 Mio. EUR geringfügig gekürzt (Kürzung um 0,86 %). Das Programm „Intelligente Energie - Europa II“, das gegenwärtig von der Exekutivagentur „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ (früher: Exekutivagentur für intelligente Energie) verwaltet wird, ist Teil der Bemühungen zur Förderung von Energieeinsparungen und erneuerbaren Energieträgern.

Kernenergie (Kapitel 05)

Die Haushaltsmittel dieses Kapitels wurden von 264,30 Mio. EUR auf 270,70 Mio. EUR erhöht (Anstieg um 2,42 %). Die Schwerpunkte liegen im Bereich nachhaltige Entwicklung (Sicherheit kerntechnischer Anlagen sowie sichere und effiziente Entsorgung nuklearer Abfälle) und Schutz der Bevölkerung (nukleare Sicherheit und Strahlenschutz).

Forschung im Energie- und Verkehrsbereich (Kapitel 06)

Die Haushaltsmittel dieses Kapitels wurden von 234,42 Mio. EUR auf 254,35 Mio. EUR erhöht (Anstieg um 8,50 %). Die entsprechenden Maßnahmen sind Teil der Durchführung des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung. Die Prioritäten (Teilbereich Luftfahrt) gelten der Förderung der europäischen Industrie im Luftverkehrssektor (Technologien für die Verwirklichung des einheitlichen europäischen Luftraums/SESAR, die zu 50 % durch das RTD-Programm finanziert werden) und im Raumfahrtsektor (GALILEO: Fortsetzung von Forschung und Entwicklung parallel zum Programm Galileo, durch das die Errichtungsphasen direkt finanziert werden).

Titel 08: FORSCHUNG

Für 2008 schlägt die Kommission unter Berücksichtigung von vier Hauptzielen, die jeweils von einem eigenen spezifischen Programm unterstützt werden, für das Siebte Rahmenprogramm Mittel in Höhe von 5 579 Mio. EUR vor.

Spezifisches Programm „Zusammenarbeit“

Dieser Teil des Programms erstreckt sich auf sämtliche Forschungstätigkeiten, die im Rahmen grenzüberschreitender Zusammenarbeit durchgeführt werden.

Spezifisches Programm „Ideen“

Die Mittel für dieses Spezifische Programm stiegen deutlich von 260,84 Mio. EUR auf 512,50 Mio. EUR (Anstieg um 96,48 %). Durch diesen Teil des Siebten Rahmenprogramms soll der Forschung eine neue Dynamik verliehen werden, indem außerordentliche Leistungen durch Wettbewerb gefördert werden. Der Europäische Forschungsrat (EFR) wird aufgefordert, in allen Wissenschafts- und Technologiebereichen Projekte zu fördern, die von den Forschern selbst angeregt wurden.

Spezifisches Programm „Menschen“

Die Mittel für dieses Spezifische Programm stiegen von 430,18 Mio. EUR auf 471,89 Mio. EUR (Anstieg um 9,70 %). Dieses Spezifische Programm soll Forscher unterstützen, die Mobilität zwischen Universitäten und Industrie erhöhen und die Bindungen mit den nationalen Strukturen stärken.

Spezifisches Programm „Kapazitäten“

Die Zwischensumme der Mittel für das Spezifische Programm „Kapazitäten“ im Jahr 2008 beträgt 399,345 Mio. EUR (siehe Tabelle 4 im Anhang). Dieser Teil des Siebten Rahmenprogramms konzentriert sich auf die Forschungsinfrastruktur, Forschungstätigkeiten zur Unterstützung von KMU, Wissenschaft und Gesellschaft und internationale Zusammenarbeit.

Titel 09: INFORMATIONSGESELLSCHAFT UND MEDIEN

Die Zielsetzungen der GD INFSO für 2008 leiten sich direkt aus der Strategie i2010 ab, in deren Mittelpunkt die Hauptachsen der erneuerten Lissabon-Strategie stehen. Die Aktivitäten der Linien 02 und 06 (i2010 - Politik im Bereich der elektronischen Kommunikation und Netzsicherheit und i2010 - Audiovisuelle Politik und Programm Media) sind direkt mit der ersten Säule von i2010 verbunden. Die Aktivitäten der Linien 04 und 05 (i2010 - Zusammenarbeit - Informations- und Kommunikationstechnologien sowie i2010 - Kapazitäten - Forschungsinfrastrukturen) tragen zur zweiten Säule von i2010 bei und Aktivität 03 (i2010 - IKT-Einführung) ist Teil der dritten Säule.

Titel 10: DIREKTE FORSCHUNG

Die Haushaltsmittel dieses Kapitels wurden von 348,47 Mio. EUR auf 361,42 Mio. EUR erhöht (geringfügiger Anstieg um 3,72 %). Im Jahr 2008, dem zweiten Jahr der Laufzeit des Siebten Forschungsrahmenprogramms, werden die Tätigkeiten der GFS gemäß den Leitlinien fortgesetzt, die in den spezifischen Programmen im nuklearen und im nichtnuklearen Bereich festgelegt wurden.

VERFAHREN

Titel

Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008

Verfahrensnummer

2007/2019 (BUD)

Federführender Ausschuss

BUDG

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

ITRE

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(-in) der Stellungnahme

        Datum der Benennung

Angelika Niebler

27.2.2007

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

26.6.2007

13.9.2007

 

 

 

Datum der Annahme

13.9.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

36

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Březina, Philippe Busquin, Jorgo Chatzimarkakis, Giles Chichester, Silvia Ciornei, Den Dover, Nicole Fontaine, Adam Gierek, Norbert Glante, András Gyürk, Erna Hennicot-Schoepges, Ján Hudacký, Romana Jordan Cizelj, Romano Maria La Russa, Eluned Morgan, Angelika Niebler, Reino Paasilinna, Atanas Paparizov, Miloslav Ransdorf, Herbert Reul, Paul Rübig, Andres Tarand, Radu Ţîrle, Claude Turmes, Alejo Vidal-Quadras, Dominique Vlasto.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Alexander Alvaro, Ivo Belet, Danutė Budreikaitė, Joan Calabuig Rull, Manuel António dos Santos, Neena Gill, Edit Herczog, Vittorio Prodi, Esko Seppänen, Silvia-Adriana Ţicău.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

 

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (12.9.2007)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008
(C6-0000/2007 – 2007/2019(BUD))Einzelplan III – Kommission

Verfasserin der Stellungnahme: Luisa Fernanda Rudi Ubeda

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Haushaltsverfahren für Titel 12 (Binnenmarkt), 14 (Steuern und Zollunion) und 17 (Gesundheit und Verbraucherschutz) zuständig ist;

2.  vertritt die Auffassung, dass das von der Kommission vorgelegte Dokument im Allgemeinen adäquat erscheint, um die Ziele zu erreichen und die vorgesehenen Programme durchzuführen;

3.  weist darauf hin, dass im HVE eine Erhöhung der Mittel um 8,28 % bzw. 10,94 % in den Kapiteln 12 01 bzw. 12 02 vorgesehen ist, und gibt zu bedenken, dass infolge der Menge der 2007 angenommenen Rechtsvorschriften und der für 2008 vorgesehenen eine wirksame Kontrolle ihrer Umsetzung und Anwendung seitens der Mitgliedstaaten unverzichtbar ist, weshalb die Inbetriebnahme eines neuen Informationssystems über den Binnenmarkt begrüßt wird, das diese Aufgabe erleichtern wird;

4.  vertritt die Auffassung, dass es, da SOLVIT sich als eines der effektivsten außergerichtlichen Verfahren zur Konfliktlösung erwiesen hat, zweckmäßig wäre, die Mittel für die Finanzierung der einschlägigen Weiterbildungs- und Fördermaßnahmen aufzustocken, weshalb zusätzlich 200 000 Euro beantragt werden;

5.  weist darauf hin, dass die in der Zollpolitik vorgesehenen Maßnahmen im Programm Zoll 2013 erfasst sind, und erachtet die Mittelerhöhung um 19,78 % in diesem Bereich als gerechtfertigt, unter anderem wegen der Schaffung eines europaweiten elektronischen Umfelds für das Zollwesen, der Anwendung eines modernisierten Zollkodex und der aus der Aufnahme von zwei neuen Mitgliedstaaten, Bulgarien und Rumänien, resultierenden höheren Arbeitsbelastung;

6.  fordert, dass trotz der Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen für das Kapitel 17 02 (Verbraucherschutz) um 17,9 % die Mittel für diesen Bereich weiter erhöht werden, um seitens der Verbraucher das notwendige Vertrauen in den Binnenmarkt zu schaffen; nachdem der Schutz ihrer Rechte einer der positivsten und auffälligsten Aspekte der EU im Verhältnis zu ihren Bürgern ist, muss eine wirksame Anwendung der Normen zu deren Schutz sichergestellt werden, vor allem im Binnenmarkt für Dienstleistungen, auch durch die Zusammenarbeit der verschiedenen nationalen Verbände sowie die Arbeit von Verbänden mit europäischer Ausrichtung;

7.  fordert gemäß seiner Entschließung vom 21. Juni 2007 zu dem Vertrauen der Verbraucher in das digitale Umfeld[1] die Haushaltsbehörde auf, umfangreiche finanzielle Unterstützung für die europaweite Durchführung von Verbraucherinformations- und -schutzmaßnahmen zu leisten, die die verschiedenen Bereiche des europäischen digitalen Markts abdecken.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

12.9.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

32

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Charlotte Cederschiöld, Mia De Vits, Janelly Fourtou, Małgorzata Handzlik, Daniel Hannan, Malcolm Harbour, Anna Hedh, Edit Herczog, Iliana Malinova Iotova, Lasse Lehtinen, Arlene McCarthy, Toine Manders, Nickolay Mladenov, Catherine Neris, Bill Newton Dunn, Zita Pleštinská, Karin Riis-Jørgensen, Zuzana Roithová, Luisa Fernanda Rudi Ubeda, Heide Rühle, Leopold Józef Rutowicz, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Alexander Stubb, Eva-Britt Svensson, Marianne Thyssen, Horia-Victor Toma, Bernadette Vergnaud.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

André Brie, Wolfgang Bulfon, Ieke van den Burg, Olle Schmidt.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (12.9.2007)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008
(C6-0000/2007 – 2007/2019(BUD))Einzelplan III – Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Roberts Zīle

KURZE BEGRÜNDUNG

Einleitung

Dieses Haushaltsjahr ist das zweite Jahr des neuen Finanzrahmens, der den Zeitraum 2007‑2013 abdeckt. Die Eckpunkte des Vorentwurfs des Haushaltsplans (VEH), insbesondere im Hinblick auf die Transeuropäischen Netze im Verkehrsbereich (TEN-V), wurden mit der Annahme der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung festgelegt[1]. Es gibt eine Reihe von offenen Fragen, die im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2008 geklärt werden müssen; dazu gehören die TEN-V, die Bereitstellung angemessener Finanzmittel für die für einzelne Verkehrsträger zuständigen Agenturen, der Fortschritt bei Pilotprojekten auf dem Gebiet der Straßenverkehrssicherheit und – wegen der möglichen Auswirkung auf die Mittel für die TEN-V – die Entwicklung der Lage bei der Finanzierung von Galileo.

Der Rat soll den Entwurf des Haushaltsplans im Juli annehmen, und auf das letztgenannte Dokument wird Ihr Verfasser seine Abänderungsentwürfe stützen. Sofern keine überzeugenden Gegenargumente vorgetragen werden, wird Ihr Verfasser Abänderungen einbringen, die darauf abzielen, die im VEH vorgeschlagenen Beträge wieder einzusetzen, wenn triftige Gründe dafür sprechen. Er wird ebenfalls in Erwägung ziehen, auf der Grundlage seiner nachstehenden Analyse des VEH und seiner Gespräche mit anderen Akteuren – einschließlich der für den Verkehr zuständigen Agenturen – weitere Abänderungen einzubringen.

Europäische Agentur für Flugsicherheit (06 02 01)

Im VEH wird bei den Zahlungs- und Verpflichtungsermächtigungen für die Titel 1 (Personal und Zusatzkosten) und 2 (Kosten in den Bereichen Infrastruktur und Verwaltung) eine Aufstockung um 46,1 % vorgeschlagen, so dass sich für jeden Mitteltyp ein Gesamtbetrag von 20,75 Millionen EUR ergibt. Gleichzeitig wird bei Titel 3 (Zertifizierung und andere operationelle Maßnahmen) eine Kürzung um 10,5 % vorgeschlagen. Der Gesamtbetrag für sämtliche Titel beläuft sich auf 30 Millionen EUR an Verpflichtungs- und an Zahlungsermächtigungen.

Die EASA weitet ihre Tätigkeiten in den Bereichen Flugbetrieb, Zulassung des Flugpersonals und Beurteilung der Sicherheit von Luftfahrzeugen aus Drittländern weiter aus. Die Aufstockung bei den Titeln 2 und 3 wird mit dem Argument unterstützt, dass die EASA immer noch dabei ist, Personal einzustellen, um die volle Personalstärke zu erreichen, wie sie im Stellenplan vorgesehen ist. Die Aufstockung im Jahre 2008 spiegelt auch den Umstand wider, dass einige der neuen Bediensteten im Laufe des Jahres 2007 eingestellt wurden, jedoch ihr erstes volles Jahr bei der Agentur im Jahre 2008 ableisten werden. In der Vergangenheit wurde in den Medien bezweifelt, ob die Mittelausstattung der EASA angemessen ist, um ihre Aufgaben zu bewältigen. Ihr Verfasser wird anhand seiner weiteren Gespräche mit der EASA und vor dem Hintergrund der im Haushaltsentwurf des Rates vorgeschlagenen Beträge prüfen, ob hier eine Abänderung erforderlich ist.

Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs (06 02 02)

Die Verwaltungsausgaben der EMSA werden im VEH um 7,0 % aufgestockt; die operationellen Ausgaben dagegen steigen um 41,3 %. Die Mittelzuweisungen für Maßnahmen zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung werden um 28 % gekürzt. Die Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen belaufen sich auf einen Gesamtbetrag von 44,30 bzw. 46,90 Millionen EUR; davon entfallen auf Maßnahmen zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung 18 Millionen EUR bzw. 20,25 Millionen EUR. Die EMSA wird vollständig von der EU finanziert. Der Rückgang bei den Ausgaben für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Meeresverschmutzung ist das Ergebnis des Anfallens von Verpflichtungen und Zahlungen für Schiffe, die bei der Bekämpfung der Meeresverschmutzung eingesetzt werden; er bedeutet jedoch keine Einschränkung der Aktivitäten auf See. Die vorgeschlagene Aufstockung bei den operationellen Ausgaben spiegelt die zunehmende Rolle und Verantwortlichkeiten der EMSA bei der Aufspürung und Verfolgung von Verstößen gegen EU-Recht und internationale Normen wider. Ihr Verfasser wird prüfen, ob eine Abänderung erforderlich ist, um der EMSA zusätzliche Mittel für das EU-Datenzentrum für Fernidentifizierung und ‑verfolgung zuzuweisen, nachdem der endgültige Beschluss über die Errichtung dieses Datenzentrums gefasst wird.

Europäische Agentur für Sicherheit und Interoperabilität im Eisenbahnverkehr (06 02 08)

Die Verwaltungsmittel in den Titeln 1 und 2 steigen um 7,2 % auf 13,29 Millionen EUR (Verpflichtungen und Zahlungen), während die operationellen Mittel in Titel 3 – Verpflichtungen wie Zahlungen – um 11,0 % auf 4,71 Millionen EUR aufgestockt werden.

Diese Aufstockungen sind auf die von der Agentur verlangte Ausweitung ihrer Tätigkeiten in den Bereichen Kraftfahrzeugzulassung und Sicherheitsmaßnahmen zurückzuführen. Außerdem befindet sich die Agentur noch in einer Anlaufphase.

Bei allen drei vorstehend genannten Agenturen hängen die Aufstockungen in den Titeln 1 und 2 mit der zunehmenden sicherheitsrelevanten Tätigkeit in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen zusammen.

Transeuropäische Verkehrsnetze – Exekutivagentur (06 01 04 31)

Für diese Agentur gibt es bislang keine Rechtsgrundlage. Sie soll ihre Arbeit im Jahre 2007 aufnehmen. Die Kommission schlägt für 2008 nicht getrennte Mittel in Höhe von 10,2 Millionen EUR vor, was einem Anstieg um 15 % entspricht. Bei der Agentur handelt es sich um eine Exekutivagentur, die für die Verwaltung der verschiedenen Gemeinschaftsmittel im Bereich des Verkehrs und insbesondere auf dem Gebiet der transeuropäischen Verkehrsnetze zuständig ist.

Verkehrssicherheit (06 02 03)

Hier wird bei den Verpflichtungsermächtigungen eine Aufstockung um 5 % vorgeschlagen, während die Zahlungsermächtigungen stabil bleiben (Aufstockung von 10,0 Millionen EUR auf 10,5 Millionen EUR bei den Verpflichtungen und 14,5 Millionen EUR als Zahlungen). Bei dieser Haushaltslinie ist seit jeher eine geringe Mittelverwendung festzustellen. Die Kommission argumentiert, dass viele ihrer Aufgaben jetzt von den verschiedenen Agenturen wahrgenommen werden und auf europäischer Ebene nur wenige Projekte vorgeschlagen worden sind, für die die Mittel verwendet werden könnten.

Marco Polo II (06 02 06)

Dies ist das zweite Jahr der Inangriffnahme eines neuen Programms innerhalb des Finanzrahmens für den Zeitraum 2007-2013. Für 2008 werden 57,422 Millionen EUR an Verpflichtungen und 15,70 Millionen EUR an Zahlungen vorgeschlagen. Das Ziel besteht darin, die Verkehrsverlagerung von der Straße auf andere Verkehrsträger zu erleichtern und Hochgeschwindigkeitsseewege zu entwickeln. Werden die Zahlungsermächtigungen für Marco Polo II zu denen für Marco Polo I im Jahre 2008 addiert, ergibt sich für 2008 eine Mittelaufstockung um 50 %. Die Kommission argumentiert, dass diese Aufstockung zur Unterstützung weiterer Vorhaben notwendig ist, mit denen die Beförderung von Fracht per Eisenbahn, Kurzstreckenseeverkehr und Binnenwasserstraßen gefördert werden soll. Für 2008 sind 35 Vorhaben geplant. Eine damit zusammenhängende Haushaltslinie ist

Binnenmarkt und Optimierung von Verkehrssystemen (06 02 04 01)

Diese Haushaltslinie dient zur Sammlung von Daten und Statistiken zur Unterstützung der Interoperabilität und der Entwicklung intelligenter Verkehrssysteme. Die Zahlungsermächtigungen sanken von 7,5 Millionen EUR auf 5,0 Millionen EUR.

Galileo-Aufsichtsbehörde (06 02 09 01)

Im HVE wird unter den Titeln 1 und 2 für die Verwaltung eine Aufstockung der Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen um 9,7 % vorgeschlagen. Beide Beträge steigen von 6,8 Millionen EUR im Jahre 2007 auf 7,46 Millionen EUR im Jahre 2008. Die Mittel des Titels 3 steigen von 2,625 Millionen EUR auf 3,1 Millionen EUR (Anstieg um 18,1 %). Die Behörde wird ausnahmslos von der Gemeinschaft finanziert. Die Mittelaufstockungen sind weitgehend das Ergebnis der anhaltenden Besetzung des Stellenplans der neuen Behörde, die bisweilen im Wege der Übertragung von Stellen von der Kommission erfolgt.

Programm Galileo (06 02 10)

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr ist weiterhin in höchstem Maße an der Weiterentwicklung des Projekts Galileo interessiert, da es potenzielle Auswirkungen für intelligente Verkehrs- und Logistiksysteme hat. Das Haushaltsjahr 2008 ist das zweite Jahr, in dem unter dieser Haushaltslinie Mittel ausgewiesen werden. Bei den Verpflichtungen werden 151 Millionen EUR veranschlagt, was einer Aufstockung um 51 % entspricht. Die Zahlungsermächtigungen bleiben unverändert bei 100 Millionen EUR. Die Kommission beschreibt diese Ausgaben als Teil der Entwicklungsphase. Man hofft, im Jahre 2008 die ersten vier operativen Satelliten zu starten. Der Titel ist ungenau, da zwei Programme (Galileo und EGNOS) abgedeckt werden. Das Programm wird aus öffentlichen und privaten Quellen finanziert werden. Allerdings wird die Gewichtung dieser beiden Programme angesichts der Schwierigkeiten, die bei den Verhandlungen mit dem Privatsektor aufgetreten sind, zum Zeitpunkt der Abfassung der vorliegenden Stellungnahme aktiv überprüft. Ihr Verfasser der Stellungnahme wird die einschlägigen Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Möglicherweise werden zusätzliche Finanzmittel vorgeschlagen, sie sollten jedoch nicht zu Lasten der Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen gehen.

Transeuropäische Verkehrsnetze (06 03 01 und 06 03 03)

Die erste Haushaltslinie – 06 03 01 – bezieht sich auf Projekte im Rahmen der bestehenden Verordnungen und innerhalb der Finanziellen Vorausschau für den Zeitraum 1999-2006 finanziert werden. Für 2008 werden keine weiteren Verpflichtungsermächtigungen vorgeschlagen, und die Zahlungsermächtigungen werden um 13,8 % auf 300 Millionen EUR gekürzt.

In der neuen Haushaltslinie – 06 03 03 – werden für 2008 Verpflichtungen in Höhe von 935,937 Millionen EUR vorgeschlagen. Die Zahlungsermächtigungen, die erstmals unter dieser Haushaltslinie ausgewiesen werden, belaufen sich im VEH auf 370 Millionen EUR. Nimmt man die beiden Haushaltslinien zusammen, ergeben sich eine Aufstockung der Verpflichtungsermächtigungen um 14,5 % und eine Verdoppelung der Zahlungsermächtigungen. Diese Beträge bewegen sich unter der Gesamtobergrenze, die im Finanzrahmen für 2007 – 2013 festgelegt wurde und die im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag der Kommission und zu der vom Parlament bevorzugten Mittelhöhe stark heruntergesetzt wurde. Es ist beabsichtigt, 80 bis 85 % der Mittel für prioritäre Mehrjahres-Vorhaben zweckzubestimmen. Auch wenn die Details des Programms zum Teil durch die Verfügbarkeit von Mitteln der Mitgliedstaaten und aus anderen Quellen bestimmt werden, sollen 75 % des Haushaltsvolumens schwerpunktmäßig für die grenzüberschreitenden Abschnitte von prioritären Vorhaben und die Überwindung von Engpässen ausgegeben werden.

Eine im Zusammenhang mit der Finanzierung der TEN-V aus dem EU-Haushalt noch offene Frage – angesichts des Umstands, dass der weitaus größte Teil der Investitionen aus den nationalen Haushalten aufgebracht werden muss – sind die tatsächlichen Prioritäten für TEN‑V-Investitionen der Mitgliedstaaten. Ein zweiter Aspekt ist die Notwendigkeit eines vernünftigen und praktischen Ansatzes bei der Projektfinanzierung aus TEN-Mitteln und Mitteln des Kohäsionsfonds. Auch wenn eine Doppelfinanzierung vermieden werden muss, muss dennoch eine gemeinsame Finanzierung – dort wo angemessene Kriterien erfüllt worden sind – weiterhin möglich bleiben.

Abschließend ist in Anbetracht der beträchtlichen Kürzung der Unterstützung für die TEN-V aus dem EU-Haushalt im Kontext der Finanziellen Vorausschau festzuhalten, dass es nicht in Frage kommt, Mittel aus diesen Haushaltslinien zu verwenden, um Defizite bei der Finanzierung von Galileo aus privaten Quellen auszugleichen.

Verkehrssicherheit (06 02 03)

Die Verpflichtungen steigen von 10,0 Millionen EUR auf 10,5 Millionen EUR, und die Zahlungsermächtigungen belaufen sich unverändert auf 14,5 Millionen EUR. Diese Haushaltslinie deckt die Erhebung von Daten und die Durchführung von Analysen unter Einbeziehung sämtlicher Verkehrsträger ab, um Hilfestellung bei der Entwicklung und Anwendung von Sicherheitsvorschriften zu leisten.

Verkehrssicherheit (06 07 01)

Aus dieser Haushaltslinie werden Inspektionstätigkeiten im Bereich der Seeschifffahrt und des Luftverkehrs im internationalen und bilateralen Kontext finanziert. Die Zahlungsermächtigungen belaufen sich unverändert auf 3,5 Millionen EUR. Die Verpflichtungsermächtigungen hingegen sinken von 4 Millionen EUR auf 3,5 Millionen EUR. Die Zahl der Inspektionsbesuche soll konstant bleiben.

Pilotprojekt zur Sicherheit im transeuropäischen Straßenverkehrsnetz (06 07 02)

Diese Haushaltslinie wurde auf dem Wege einer Abänderung des Parlaments geschaffen. Für 2008 werden keine Verpflichtungen vorgeschlagen, und die Zahlungen werden von 3,6 Millionen EUR auf 1,4 Millionen EUR gekürzt. Die Kommission begründet dies mit dem Argument, dass das Pilotvorhaben 2007 abgeschlossen wird. Ihr Verfasser der Stellungnahme erwartet mit Interesse die Ergebnisse des Pilotvorhabens sowie die entsprechenden Schlussfolgerungen der Kommission und ihre Vorschläge für das weitere Vorgehen. Er stellt fest, dass es 2008 notwendig ist, den Geltungsbereich des Pilotprojekts zur Sicherheit im transeuropäischen Straßenverkehrsnetz auszuweiten, indem an den Grenzübergangsstellen an der Außengrenze der EU sichere Parkplätze für Lastkraftwagen eingerichtet werden. Wegen zwangsweiser Verzögerungen kommt es entlang der Autobahnen zu Schlangen von wartenden Lastkraftwagen, die mehrere Dutzend Kilometer lang sind. Diese Situation ist nicht nur eine Gefahr für die Straßenverkehrssicherheit, sondern ist auch abträglich für die ökologische und soziale Situation in unmittelbarer Umgebung der Grenzübergangsstellen. Aus diesem Grunde schlägt er vor, das Pilotvorhaben entsprechend auszuweiten.

Fahrgastrechte (06 02 04 02)

Zwar steigen die Verpflichtungsermächtigungen für diese Haushaltslinie auf 400.000 EUR, doch die Zahlungsermächtigungen gehen um 65 % auf 350.000 EUR zurück. Ihr Verfasser ist der Auffassung, dass der letztgenannte Betrag im Anschluss an die Annahme der Rechtsvorschriften über die Rechte von Eisenbahnkunden im Rahmen des 3. Eisenbahnpakets möglicherweise nicht ausreicht, um die notwendigen Studien und die erforderliche Informationskampagne zu den Rechten von Eisenbahnkunden abzudecken. Der Verfasser wird sich bei diesem Punkt um weitere Klärung seitens der Kommission bemühen.

VERFAHREN

Titel

Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008: Einzelplan III – Kommission

Verfahrensnummer

2007/2019(BUD)

Federführender Ausschuss

BUDG

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

TRAN

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(-in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Roberts Zīle
6.3.2007

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

5.6.2007

26.6.2007

10.9.2007

 

 

Datum der Annahme

11.9.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Michael Cramer, Arūnas Degutis, Christine De Veyrac, Saïd El Khadraoui, Robert Evans, Emanuel Jardim Fernandes, Stanisław Jałowiecki, Georg Jarzembowski, Timothy Kirkhope, Dieter-Lebrecht Koch, Jaromír Kohlíček, Sepp Kusstatscher, Bogusław Liberadzki, Marian-Jean Marinescu, Robert Navarro, Josu Ortuondo Larrea, Paweł Bartłomiej Piskorski, Reinhard Rack, Gilles Savary, Brian Simpson, Dirk Sterckx, Silvia-Adriana Ţicău, Yannick Vaugrenard, Lars Wohlin, Roberts Zīle

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Zsolt László Becsey, Johannes Blokland, Jeanine Hennis-Plasschaert, Elisabeth Jeggle, Anne E. Jensen, Antonio López-Istúriz White, Helmuth Markov, Willem Schuth, Catherine Stihler.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Ralf Walter

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

 

  • [1]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (18.7.2007)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008
(C6-0000/2007 – 2007/2019(BUD))Einzelplan III – Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Wojciech Roszkowski

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist der Auffassung, dass die in den Vorentwurf des Haushaltsplans eingesetzten Beträge für die Regionalpolitik dem Bedarf der Union, die sich um einen schrittweisen Abbau der zwischen den einzelnen Regionen bestehenden Entwicklungsunterschiede bemüht, und den Zielen von Lissabon und Göteborg entspricht; fordert daher, dass alle im HVE enthaltenen Haushaltslinien beibehalten oder, wo dies notwendig ist, wieder eingesetzt werden;

2.  fordert die Europäische Kommission auf, eine angemessene Höhe der Zahlungsverpflichtungen im Bereich der Teilrubrik 1b zu gewährleisten und die Bedingungen für die vollständige Ausführung und Inanspruchnahme der Struktur- und Kohäsionsfonds zu schaffen;

3.  betont das Ziel des Parlaments, die regionalen Politikpraktiken und die Verwaltung sowohl innerhalb der EU als auch in den Mitgliedstaaten zu vereinfachen und klarzustellen, so dass alle für die regionale Entwicklung vorgesehenen Mittel effektiver und ergebnisorientierter in den Mitgliedstaaten verwendet werden können, um die regionalen Unterschiede abzubauen und die Ziele von Lissabon und Göteborg zu erreichen;

4.  fordert die Erhöhung der Zahlungsermächtigungen in Rubrik 1b (Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung);

5.  unterstreicht die Notwendigkeit, im Entwurf des Haushaltsplans für 2008 den kleinen und mittleren Unternehmen und den traditionellen kleinen Geschäften und den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten aufgrund ihrer Bedeutung für die regionale Entwicklung besondere Beachtung zu schenken;

6.  spricht sich dafür aus, dass die Kommission die Mitgliedstaaten zur Inanspruchnahme der Initiativen JEREMIE und JESSICA auffordert, damit die Mitgliedstaaten und die einzelnen Regionen die im Rahmen der Strukturfonds verfügbaren Mittel vollständig abrufen können;

7.  äußert seine Besorgnis über die Möglichkeit der zusätzlichen Finanzierung von Vorhaben wie das Europäische Technologieinstitut aus den nicht zugewiesenen Mitteln des Kohäsionshaushalts und darüber, dass dies auf zwischenstaatlicher Grundlage beschlossen wird; fordert die Mitgliedstaaten auf, es in jedwede diesbezügliche Entscheidung mit einzubeziehen.

KURZE BEGRÜNDUNG

Trotz der langwierigen Verhandlungen über die Finanzielle Vorausschau und die IIV hofft die Europäische Kommission, alle nationalen Strategieprogramme bis Juli 2007 billigen zu können und damit unnötige Verzögerungen zu vermeiden, wie sie beispielsweise zu Beginn des vorherigen Planungszeitraums entstanden sind. An dieser Stelle sollte festgehalten werden, dass im Gegensatz zu bestimmten anderen Politikbereichen die globalen Prioritäten zwar in den entsprechenden Verordnungen festgelegt wurden, die konkrete Zuweisung von Mitteln für verschiedene Projekte jedoch von dem strategischen Bezugsrahmen des jeweiligen Mitgliedstaates, der gegenwärtig in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission erstellt und gebilligt wird, sowie von der Verwendung der Gemeinschaftsmittel für die beschlossenen operativen Programme abhängig ist.

In ihrem Haushaltsvoranschlag für 2008[1] weist die Kommission auf Folgendes hin: „Sämtliche Zahlenangaben zu den Struktur- und zum Kohäsionsfonds beruhen auf den in der Rechtsgrundlage beschlossenen Mittelausstattungen und stehen vollständig in Einklang mit den Schwellenwerten der interinstitutionellen Vereinbarung“. Bei ihren Mittelansätzen hat die Europäische Kommission also den Finanzbedarf bewertet und dabei die Beschlüsse des Europäischen Rates von 2005, die Bestimmungen der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 und der IIV, die im Rahmen laufender Projekte, die im Planungszeitraum 2000-2006 angelaufen sind, fälligen Beträge und die voraussichtlichen Anträge auf Vorauszahlungen für den laufenden Zeitraum berücksichtigt. Die Verpflichtungen im Rahmen der Strukturfonds für 2008 erhöhen sich also um 0,9 %[2] und die Zahlungen[3] um 3,2 %, während bei den Mitteln des Kohäsionsfonds ein Anstieg der Verpflichtungen[4] um 14,4 % und bei den Zahlungen[5] um 36 % zu verzeichnen ist. Dabei sollte festgehalten werden, dass eine Haushaltslinie der Teilrubrik 1b nicht in den Bereich der Struktur‑/Kohäsionspolitik fällt. Es handelt sich dabei um die Haushaltslinie für das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI), das der Beitrag aus dieser Teilrubrik für die grenzübergreifende Zusammenarbeit ist. Diese ist in den Politikbereich Außenbeziehungen eingeordnet.

Die Notwendigkeit einer anhaltenden Haushaltsdisziplin und der in ganz Europa zu verzeichnende Rückgang bei den öffentlichen Investitionen haben die Notwendigkeit stärker in den Vordergrund gerückt, die erforderlichen Voraussetzungen für

Ø Programme zur Schaffung von Nettobeschäftigung;

Ø Maßnahmen gegen die soziale Ausgrenzung;

Ø die Entwicklung der wissensbasierten Wirtschaft

zu schaffen.

Dieser Ansatz, angepasst an die neuen Bedingungen des Europa mit 27 Mitgliedstaaten, wird während der äußerst wichtigen Halbzeitüberprüfung 2008/2009 der Maßstab für den Erfolg der Regionalpolitik sein. Im Laufe des Jahres 2008 wird die Kommission den Programmplanungszeitraum 2000-2006 und den Abschluss der Programme und Projekte genau überprüfen und die Auswirkung der Politik während dieses Zeitraums bewerten. Gleichzeitig wird sie sicherstellen, dass die Programme die Prioritäten der Agenda für Wachstum und Beschäftigung vollständig berücksichtigen.


Die Kommission teilt uns mit[6], dass die Aufteilung der Verpflichtungsermächtigungen wie im Jahr 2007 nur vorläufig ist und auf historischen Daten des Programmplanungszeitraums 2000‑2006 beruht. Dennoch ist die Europäische Kommission auf jeden Fall die einzige Institution, die Zugang zu den erforderlichen Informationen im Zusammenhang mit dem gesamten Finanzbedarf hat, und aus diesem Grund schlägt der Verfasser dieser Stellungnahme vor, dass das Parlament ungerechtfertigte Änderungen, die vom Rat in seinem Haushaltsentwurf vorgenommen werden, unverzüglich korrigiert.

Die Kommission weist uns ferner darauf hin, dass der Alterungsprozess unter der Bevölkerung, insbesondere in einigen Regionen und sogar Mitgliedstaaten, aufgrund rückläufiger Geburtenraten zu einer der größten Herausforderungen für die Zukunft Europas geworden ist. Es ist daher von wesentlicher Bedeutung, die Werte der Familie zu fördern und jungen Familien dabei zu helfen, Beruf und familiäre Pflichten miteinander in Einklang zu bringen.

HAUSHALTSLINIE UND TITEL

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2008

Differenz

1.2: Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung

13 03 12

Beitrag der Gemeinschaft zum Internationalen Fonds für Irland

p.m.

15.000.000

15.000.000

15.000.000

15.000.000

 

 

04 02 02

Abschluss des Sonderprogramms zur Förderung von Frieden und Versöhnung in Nordirland und im Grenzgebiet Irlands (2000 bis 2006)

p.m.

32.000.000

0

8.973.140

 

-23.026.860

04 02 08

Abschluss von EQUAL (2000 bis 2006)

p.m.

606.350.733

0

300.000.000

 

-306.350.733

04 02 09

Abschluss früherer Programme im Rahmen von Gemeinschaftsinitiativen (aus der Zeit vor 2000)

p.m.

6.000.000

0

2.000.000

 

-4.000.000

04 02 10

Abschluss des Europäischen Sozialfonds (ESF) — Technische Unterstützung und innovative Maßnahmen (2000 bis 2006)

p.m.

25.000.000

0

18.000.000

 

-7.000.000

1: Nachhaltiges Wachstum

04 02 11

Abschluss des Europäischen Sozialfonds (ESF) — Technische Unterstützung und innovative Maßnahmen (aus der Zeit vor 2000)

p.m.

1.000.000

0

p.m.

 

-1.000.000

04 02 17

Europäischer Sozialfonds (ESF) — Konvergenz

7.403.471.207

1.089.889.685

7.614.779.048

3.823.198.181

211.307.841

2.733.308.496

04 49 04 01

Europäischer Sozialfonds (ESF) — Schrittweiser Abbau der Verwaltungsausgaben

p.m.

p.m.

 

 

13 01 04 01

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Verwaltungsausgaben

13.100.000

13.100.000

13.100.000

13.100.000

 

 

13 01 04 03

Kohäsionsfonds — Verwaltungsausgaben

4.950.000

4.950.000

4.950.000

4.950.000

 

 

13 03 01

Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Ziel 1 (2000 bis 2006)

p.m.

12.726.229.309

p.m.

6.920.101.302

 

-5.806.128.007

13 03 02

Abschluss des Sonderprogramms zur Förderung von Frieden und Versöhnung in Nordirland und im Grenzgebiet Irlands (2000 bis 2006)

p.m.

50.000.000

p.m.

32.900.225

 

-17.099.775

13 03 03

Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Ziel 1 (aus der Zeit vor 2000)

p.m.

35.000.000

p.m.

20.000.000

 

-15.000.000

13 03 04

Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Ziel 2 (2000 bis 2006)

p.m.

3.620.643.555

p.m.

1.380.677.865

 

-2.239.965.690

13 03 05

Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Ziel 2 (aus der Zeit vor 2000)

p.m.

6.000.000

p.m.

5.000.000

 

-1.000.000

13 03 06

Abschluss von Urban (2000 bis 2006)

p.m.

131.241.283

p.m.

50.659.160

 

-80.582.123

13 03 07

Abschluss früherer Programme — Gemeinschaftsinitiativen (aus der Zeit vor 2000)

p.m.

5.000.000

p.m.

1.000.000

 

-4.000.000

HAUSHALTSLINIE UND TITEL

Haushaltsplan 2007

Haushaltsplan 2008

Differenz

1: Nachhaltiges Wachstum

13 03 08

Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) —Technische Unterstützung und innovative Maßnahmen (2000 bis 2006)

p.m.

70.000.000

p.m.

35.000.000

 

-35.000.000

13 03 09

Abschluss des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) –Technische Unterstützung und innovative Maßnahmen (aus der Zeit vor 2000)

p.m.

500.000

p.m.

p.m.

 

-500.000

13 03 10

Abschluss der sonstigen Aktionen mit regionalem Charakter

0

0

 

 

13 03 11

Abschluss des Programms zur Modernisierung der Textil- und Bekleidungsindustrie in Portugal

0

0

 

 

13 03 13

Abschluss der Gemeinschaftsinitiative Interreg III (2000 bis 2006)

p.m.

966.618.983

p.m.

750.000.000

 

-216.618.983

13 03 14

Unterstützung der an Beitrittsländer angrenzenden Regionen — Abschluss früherer Programme (2000 bis 2006)

p.m.

p.m.

p.m.

 

 

13 03 15

Finanzielle Unterstützung für die Schaffung einer Organisation der KMU, die ihrer besseren Vernetzung dienen soll

p.m.

p.m.

0

0

 

 

13 03 16

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Konvergenz

20.676.478.574

3.043.946.283

21.267.270.155

10.677.786.977

590.791.581

7.633.840.694

13 03 17

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — PEACE

30.244.428

4.496.913

30.849.316

13.437.020

604.888

8.940.107

13 03 18

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung

5.381.768.585

633.338.124

5.108.692.167

2.540.832.078

-273.076.418

1.907.493.954

13 03 19

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Europäische territoriale Zusammenarbeit

1.055.259.758

158.130.591

1.004.703.240

559.011.239

-50.556.518

400.880.648

13 03 20

Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) — Operative technische Unterstützung

54.869.515

20.756.728

45.000.000

20.091.462

-9.869.515

-665.266

13 04 01

Kohäsionsfonds — Abschluss früherer Projekte (aus der Zeit vor 2007)

p.m.

3.250.000.000

p.m.

1.936.747.200

 

-1.313.252.800

13 04 02

Kohäsionsfonds

7.121.426.147

1.693.079.985

8.150.101.978

4.786.634.804

1.028.675.831

3.093.554.819

13 05 03 01

Grenzübergreifende Zusammenarbeit — Beitrag aus Rubrik 1b

p.m.

p.m.

45.387.077

25.000.000

45.387.077

25.000.000

19 08 02 02

Grenzübergreifende Zusammenarbeit — Beitrag aus Rubrik 1b (Regionalpolitik)

47.579.371

12.753.208

81.289.362

45.000.000

33.709.991

32.246.792

Teilrubrik 1.2 insgesamt: ... in % des Gesamthaushaltsplans

45.486.784.504

35,94%

37.790.265.808

32,72%

46.877.941.445

36,29%

40.622.714.507

33,41%

1.391.156.941

 

2.832.448.699

 

Rubrik 1 insgesamt:

... in % des Gesamthaushaltsplans

54.854.332.015

43,34%

44.837.060.205

38,82%

57.148.370.445

44,24%

50.161.394.107

41,26%

2.294.038.430

5.324.333.902

Vorentwurf des Haushaltsplans 2008: Erstellt vom Referat Unterstützung der Haushaltsführung unter Verwendung von Daten, die von der Kommission bereitgestellt wurden.

VERFAHREN

Titel

Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008

Verfahrensnummer

C6-0000/2007- 2007/2019(BUD)

Federführender Ausschuss

BUDG

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

REGI
0.0.0000

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(-in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Wojciech Roszkowski
26.2.2007

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

25.6.2007

 

 

 

 

Datum der Annahme

17.7.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

43

0

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alfonso Andria, Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Tiberiu Bărbuleţiu, Jean Marie Beaupuy, Rolf Berend, Jana Bobošíková, Pierre Pribetich, Wolfgang Bulfon, Bairbre de Brún, Vasile Dîncu, Gerardo Galeote, Iratxe García Pérez, Pedro Guerreiro, Zita Gurmai, Marian Harkin, Jim Higgins, Filiz Hyusmenova, Mieczysław Edmund Janowski, Rumiana Jeleva, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Constanze Angela Krehl, Mario Mantovani, Sérgio Marques, James Nicholson, Lambert van Nistelrooij, Jan Olbrycht, Maria Petre, Markus Pieper, Pierre Pribetich, Wojciech Roszkowski, Elisabeth Schroedter, Grażyna Staniszewska, Kyriacos Triantaphyllides, Oldřich Vlasák

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Jan Březina, Den Dover, Jill Evans, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Emanuel Jardim Fernandes, Samuli Pohjamo, Christa Prets, Károly Ferenc Szabó.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Daniel Caspary, Péter Olajos, Thomas Ulmer.

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

  • [1]  SEK(2007)0500.
  • [2]  € 38.734.000.000.
  • [3]  € 33.894.000.000.
  • [4]  € 8.155.000.000.
  • [5]  € 6.728.000.000.
  • [6]  SEK(2007)0500.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (9.10.2007)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008
(C6-0287/2007 – 2007/2019(BUD)) Einzelplan III – Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Jan Mulder

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  betont, dass 2008 als Jahr der Schlussfolgerungen der Generalüberprüfung (HC) ein entscheidendes Jahr für die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sein wird; weist allerdings darauf hin, dass die Generalüberprüfung keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Haushaltsjahr 2008 haben wird; unterstreicht, dass im Rahmen der Generalüberprüfung die künftige Modernisierung der GAP geplant werden muss, um den potentiellen Umfang der EU-Ausgaben nach 2013 zu rechtfertigen, und dass die GAP im Rahmen der Halbzeitüberprüfung 2009 des EU-Haushaltsplans positioniert werden muss;

2.  stellt fest, dass auf die Landwirtschaft weniger als ein Drittel der EU-Ausgaben entfallen; weist darüber hinaus darauf hin, dass Rubrik 2: Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen, was den Geldwert betrifft, die umfangreichste Rubrik im Vorentwurf des Haushaltsplans für 2008 (HVE 2008) ist, wenn die Teilrubriken 1a und 1b gesondert betrachtet werden; weist allerdings darauf hin, dass Rubrik 2 Teile folgender Politikbereiche umfasst: 05 Landwirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raums, 07 Umwelt, 11 Fischerei und maritime Angelegenheiten sowie 17 Gesundheit und Verbraucherschutz;

3.  nimmt zur Kenntnis, dass der Rat den Mittelbedarf der EU für die GAP im Haushaltsplanentwurf 2008 (HE 2008) mit 3 077,32 Mio. EUR beziffert, wovon 3 005,01 Mio. EUR auf Marktausgaben und direkte Beihilfen entfallen, womit die von den führenden EU-Politikern im Finanzrahmen 2007-2013 festgesetzten Haushaltsobergrenzen bei weitem nicht erreicht werden;

4.  weist darauf hin, dass auf Rubrik 2 insgesamt 55 722,7 Mio. EUR entfallen, was einem Rückgang um 527,5 Mio. EUR im Vergleich zum Gesamtbetrag im Haushaltsplan 2007 entspricht; stellt außerdem fest, dass der Rat nur für Rubrik 2 Kürzungen gegenüber dem HVE 2008 vorgenommen hat; ist enttäuscht über diese negative Haltung des Rates in Bezug auf Rubrik 2 und insbesondere die GAP;

5.  bedauert daher die drastischen, bereichsübergreifenden Kürzungen des Rates bei Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen des HVE 2008 bezüglich der Marktausgaben und seinen Beschluss, einzig und allein Rechnungslegungskriterien zugrunde zu legen, ohne den Vorschlägen der Kommission und den Prioritäten des Parlaments ernsthaft Rechnung zu tragen;

6.  erachtet es als erstaunlich, dass der Rat die Zahlungsermächtigungen für die Entwicklung des ländlichen Raums unverändert ließ; weist darauf hin, dass die Ausführungsraten 2007 bereits einen Rückstand ausweisen; betont, dass in der Anlaufphase der Programmplanungszeiträume für die Entwicklung des ländlichen Raums bereits in der Vergangenheit niedrige Ausführungsraten verzeichnet wurden; weist darauf hin, dass derzeit noch 76 der 94 Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums gebilligt werden müssen; fordert die Kommission daher auf, den hohen Umfang der Zahlungsermächtigungen zu begründen;

7.  nimmt zur Kenntnis, dass im Haushaltsplan 2008 eine erhebliche Marge verfügbar ist, trotz der geplanten Aufstockung der direkten Beihilfen im Rahmen der GAP an die 10 neuen Mitgliedstaaten um 5 % (in Höhe von 40 % des Mittelumfangs für die EU-15) und der ersten direkten Beihilfen für Rumänien und Bulgarien (in Höhe von 25 % des Mittelumfangs für die EU-15); betont allerdings, dass der Kommission zufolge damit zu rechnen ist, dass diese Marge ab 2010 schwinden wird;

8.  stellt zufrieden fest, dass im Haushaltsplan 2008 keine Finanzdisziplin zur Anwendung gelangen muss; weist allerdings darauf hin, dass der Finanzdisziplinmechanismus, demzufolge eine Verringerung der direkten Beihilfen vorgenommen würde, zur Anwendung gelangen wird, wenn die verfügbare Marge in Rubrik 2 aufgebraucht ist;

9.  nimmt zur Kenntnis, dass 2008 erneut die vollständige 5 %-Rate der Zwangsmodulation angewandt werden soll (nach 3 % 2005, 4 % 2006 und 5 % 2007), was voraussichtlich dazu führen wird, dass ca. 1,241 Milliarden EUR für die Entwicklung des ländlichen Raums überwiesen werden;

10. fordert die Kommission im Lichte der Haushaltsgrundsätze der Einheit, Wahrheit, Gesamtdeckung, Spezialität und Transparenz auf, die Ausnahmen von der Zwangsmodulation, die aus einer Anomalie in der Vereinbarung der Regierungskonferenz für den Zeitraum von Dezember 2005 bis 2013 resultieren, in die Zahlen für Rubrik 2 oder deren Teilrubriken einzubeziehen;

11. verweist auf die Änderungen aufgrund der zweckgebundenen Ausgaben, d.h. Einnahmen 2008, für Elemente wie Rechnungsabschluss, Wiedereinziehungen und Milchabschöpfungen in Bezug auf den HVE 2008;

12. fordert vorbereitende Maßnahmen im Hinblick auf die Einrichtung eines Investitionsfonds für erneuerbare Energien und Bioraffination ungefähr nach dem Vorbild des Europäischen Investitionsfonds (EIF), da für viel versprechende Techniken (wie die CO2-Fixierung durch Algenproduktion, die Erzeugung von Biokraftstoffen der zweiten Generation und die Bioraffinerie) oft verfügbare Investitionen für weit reichende Anwendungen fehlen;

13. vertritt die Auffassung, dass im Sinne der Kohärenz und Konsistenz mit Gesundheitskampagnen und insbesondere Maßnahmen gegen Übergewichtigkeit besondere Anstrengungen für die tatsächliche Förderung des Konsums von Obst und Gemüse, insbesondere unter Kindern, unternommen werden müssen; schlägt dazu eine neue Haushaltslinie für den Konsum von Obst und Gemüse in Schulen vor; unterstützt darüber hinaus, wie vom Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung vereinbart, die Aufstockung der Haushaltslinie für die kostenlose Verteilung von Obst und Gemüse um 50 %;

14. fordert wiederum unter dem Aspekt der Konsistenz mit der Gesundheitspolitik umfangreichere Maßnahmen zur Förderung des Konsums gesunder Milcherzeugnisse, insbesondere bei Schulkindern; schlägt deshalb vor, die Produktpalette auszuweiten, die Mittel für die Schulmilchregelung zu erhöhen und (im Einklang mit der Forderung des Parlaments im Mini-Milch-Paket) einen neuen Fonds zur Umstrukturierung des Milchsektors einzurichten;

15. fordert die Einleitung eines Pilotprojekts für Tierschutz, um bessere Verfahren für Tiertransport und tierische Erzeugung zu entwickeln, die schwerpunktmäßig z. B. auf Ruhepausen während des Transports und Alternativen zur Kastration von Schweinen und Enthornung von Kühen abzielen;

16. fordert mehr Mittel für die Entwicklung von Marker-Impfstoffen und Tests zur Unterscheidung zwischen kranken und geimpften Tieren sowie für die Finanzierung von Informationskampagnen und Programmen zur Information der Öffentlichkeit über die Harmlosigkeit des Verzehrs von Fleisch von geimpften Tieren ebenso wie Informationskampagnen und Programme, die die humanen Aspekte von Impfkampagnen bei der Bekämpfung ansteckender Tierkrankheiten unterstreichen;

17. fordert die Kommission in diesem Sinne nachdrücklich auf, Finanzierungsvorschläge für den Fall von Krankheitsausbrüchen bei Nutzvieh auf der Grundlage der Ergebnisse vorzulegen, die im Rahmen einer Vorstudie betreffend die Durchführbarkeit von Kostenteilungsregelungen erzielt wurden (Pilotstudie: Modell der Risikofinanzierung für Tierseuchen);

18. bezweifelt, ob die in Rubrik 2 für die Umwelt eingesetzten Mittel (298 Mio. EUR) den dargelegten ehrgeizigen Maßnahmen gerecht werden; fordert die Kommission auf, zu erläutern, warum sie der Ansicht ist, dass sie alle ihre Ziele, wie im HVE 2008 beschrieben, erreichen kann, oder weitere Finanzmittel für Umweltmaßnahmen vorzuschlagen, möglicherweise unter Nutzung der verfügbaren Marge in Rubrik 2 durch Umschichtungen in der Rubrik;

19. stellt fest, dass die Berücksichtigung von nichthandelsbezogenen Aspekten als Importkriterien in einer möglichen neuen WTO-Vereinbarung erhebliche Einsparungen für den künftigen Agrarhaushalt bedeuten könnte, da die Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit bestimmten gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften überflüssig würden; bedauert daher, dass die Kommission bisher nicht in der Lage war, wesentliche Fortschritte bei der Akzeptanz der nichthandelsbezogenen Aspekte innerhalb des multilateralen Handelsrahmens zu erzielen, wie in dem ihr vom Rat erteilten Mandat gefordert;

20. wünscht eine Verstärkung der Kontrollen der Gemeinschaft bei den Einfuhren von Agrarprodukten aus Drittländern, um die europäischen Anforderungen im Bereich Gesundheit, Sicherheit und Wohlergehen der Tiere wirksamer durchzusetzen;

21. bedauert die Kürzung der Haushaltstitel für Fördermaßnahmen und die geringen verfügbaren Mittel für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für EU-Qualitätsstandards; fordert deshalb, dass die für diese Titel zugewiesenen Mittel erhöht werden;

22. schlägt generell vor, dass die Beträge im HVE 2008 im HE 2008 beibehalten werden sollten; vertritt die Auffassung, dass die bis zum Berichtigungsschreiben im Oktober in den HVE 2008 für die Landwirtschaft eingesetzten Beträge ein reines Minimum darstellen, und schlägt daher vor, den HVE 2008 für alle Haushaltslinien aufrechtzuerhalten.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.10.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

33

-

-

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Bernadette Bourzai, Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, Giuseppe Castiglione, Albert Deß, Gintaras Didžiokas, Michl Ebner, Carmen Fraga Estévez, Ioannis Gklavakis, Lutz Goepel, Esther Herranz García, Lily Jacobs, Elisabeth Jeggle, Heinz Kindermann, Jean-Claude Martinez, Véronique Mathieu, Mairead McGuinness, Rosa Miguélez Ramos, Neil Parish, Radu Podgorean, María Isabel Salinas García, Agnes Schierhuber, Willem Schuth, Czesław Adam Siekierski, Alyn Smith, Janusz Wojciechowski und Andrzej Tomasz Zapałowski.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Esther De Lange, Ilda Figueiredo, Gábor Harangozó, Jan Mulder, Catherine Neris und Markus Pieper.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

-

STELLUNGNAHME des Fischereiausschusses (3.10.2007)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008
(C6-0287/2007 – 2007/2019(BUD))Einzelplan III – Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Emanuel Jardim Fernandes

Anmerkungen des Verfassers

Der Gesamtbetrag der Mittel, der der Fischerei im Vorentwurf für 2008 zugewiesen worden ist, bedeutet eine sehr bescheidene Anhebung gegenüber dem vorangegangenen Haushaltsjahr, was dennoch als negativ zu beurteilen ist, wenn man berücksichtigt, dass die vorangegangenen Haushaltspläne bereits ein Minimum darstellten, um die Tätigkeiten durchzuführen, die den staatlichen Verwaltungen für die Entwicklung einer in sich schlüssigen Gemeinsamen Fischereipolitik mit den im Hinblick auf ihre Effizienz notwendigen Mitteln obliegen.

Dieser Mangel an Kohärenz zwischen ehrgeizigen Zielvorgaben und unzureichenden Humanressourcen und Finanzmitteln wird deutlich, wenn wir im Detail die inhaltliche Ausgestaltung der Haushaltsposten analysieren, wo die prozentuale Kürzung in dem von der Kommission vorgelegten Vorentwurf am höchsten ausfällt:

Eine nachhaltige Fischerei ist nur dann möglich, wenn ein effizientes System zur Kontrolle der Tätigkeit der Flotten und des Marktes für Fischereierzeugnisse besteht, die auf den Gemeinschaftsmarkt gelangen.

Die Kontrolltätigkeiten im Bereich der Fischerei fallen in die vorrangige Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Es ist ein wiederholt anerkannter Tatbestand, dass die Mittel und das Personal, die für diese Tätigkeit in der Union zweckbestimmt werden, für eine korrekte Überwachung äußerst unzureichend sind.

Im Vorentwurf der Kommission wurde bei dem Posten, der für die Kofinanzierung der auf die Mitgliedstaaten entfallenden Kontrollinstrumente vorgesehen ist, eine Kürzung um 11,7 % vorgenommen, weil die Mittel dieses Postens im vorangegangenen Haushaltsjahr nicht ausgeschöpft worden waren.

Dennoch steht diese Kürzung im Einklang mit einer guten Haushaltspraxis, da die den Mitgliedstaaten bereitgestellten Mittel nicht ausgeschöpft worden sind, und auf gewisse Weise dient sie für die Zukunft als Alibi, um das schlechte Management der Staaten zu verschleiern, die keine ausreichenden Mittel für die Verstärkung der Kontrolle zweckbestimmen; die Mitgliedstaaten sind hier sehr auf ihre Zuständigkeiten bedacht, verwenden jedoch sehr wenig Aufmerksamkeit darauf, sie zufriedenstellend – entsprechend ihrer rechtlichen Verpflichtung – wahrzunehmen.

Die gleichen Bemerkungen gelten für die Mittel, die für die Erstellung von Daten durch die Mitgliedstaaten bestimmt sind. Die Nichtausschöpfung von Haushaltsmitteln ist ein Beleg für eine schlechte Haushaltsführung bzw. den mangelnden Willen zur Zusammenarbeit bei der Gewährleistung der Effizienz der Fischereipolitik.

Es liegt auf der Hand, dass es ohne eine eingehende Kenntnis der Situation bei den Beständen, den Anlandungen sowie der Kapazität und Leistungsfähigkeit der Fangflotte unmöglich ist, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Pläne zur Bewirtschaftung oder Sanierung einer Fischerei durchzuführen, die sehr häufig vom Zusammenbruch bedroht ist.

In den jüngsten Debatten des Europäischen Parlaments über den Jahresbericht der Kommission über die Anpassung der Fangflotten der Mitgliedstaaten an die verfügbaren Ressourcen wurden die Nachlässigkeit und die mangelnde Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung zur Bereitstellung der Daten offenkundig. Wiederholte und ständig vorkommende Verspätungen, fehlende Bestätigungen und ganz einfach das Versäumnis, die Berichte zu übermitteln, zu deren Erstellung sie rechtlich verpflichtet sind, sind als Missstände zu nennen.

Aus diesen Gründen sind wir der Auffassung, dass die Posten, die im Haushaltsplan der Gemeinschaft für die Sammlung von Daten zweckbestimmt sind, aufrechterhalten werden müssen, auch wenn sie noch nicht in Anspruch genommen wurden, um die Tatsache herauszustellen, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen zur Durchführung dieser Tätigkeiten nicht nachkommen, die von grundlegender Bedeutung sind, damit eine gemeinsame Politik der Gemeinschaft verantwortungsbewusst und in sich schlüssig durchgeführt werden kann.

Auch wenn dies nicht in direktem Zusammenhang mit den Haushaltsposten für die Fischerei steht, darf man die Mittel nicht unerwähnt lassen, die im Haushaltsplan für die Forschungstätigkeit in dem in unsere Zuständigkeit fallenden Bereich vorgesehen sind.

Die Erforschung der Meeresumwelt, des Stands der Fangtätigkeit sowie der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Regionen und der Bevölkerung, die von der Fischerei abhängig sind, ist eine Priorität für die GFP. Hier handelt es sich um die Grundpfeiler des Gebäudes.

Im IV. und V. RP waren mehrere spezifische Programme auf dem Gebiet der Fischerei und Aquakultur (FAIR) für die angewandte Meeresforschung enthalten; der entsprechende Finanzrahmen belief sich auf 130 bzw. 150 Millionen Euro. Im IV. RP wurde der Betrag drastisch auf 60 Millionen Euro gekürzt.

In einer Zeit, in der die Einführung von Mehrjahresplänen zur Bewirtschaftung bzw. Wiederaufstockung der Bestände für zahlreiche kommerziell genutzte Arten absehbar ist, muss man unbedingt die Auswirkungen kennen, die die verschiedenen Szenarien einer Kürzung der Fänge und der Festlegung von Niveaus der Biomasse auf die lokale und regionale Wirtschaft, die Beschäftigung und die Raumordnung haben können, damit die integrale Entwicklung der Küstengebiete, die in hohem Maße von der Fischerei abhängig sind, nicht behindert wird. Eine qualitativ hochwertige wissenschaftliche Information kann nur zum Verständnis der von den Gemeinschaftsinstitutionen gefassten Beschlüsse beitragen, die bisweilen für die Bevölkerung in den Küstengebieten schmerzhaft sind.

Die Übertragung der für die Forschung bestimmten Mittel auf das VII. Rahmenprogramm für die Forschung und ihre zentrale Bewirtschaftung durch die GD Forschung statt durch die GD Fischerei ist Grund zur Besorgnis, da – wie wir dies bereits seinerzeit erörtert haben – die schwerwiegende Gefahr besteht, dass die für unseren Zuständigkeitsbereich bestimmten Mittel zurückgehen, weil sie im Gesamtrahmen der gemeinschaftlichen Forschung keine Priorität darstellen.

Abschließend bekunden wir unsere Genugtuung über den neuen Posten, der für die gemeinschaftliche Meerespolitik bestimmt ist und es – während die Rechtsgrundlage noch geklärt wird – gestattet, ein Vorhaben zur Einleitung einer umfassenden Gemeinschaftsaktion für die nachhaltige Bewirtschaftung der gemeinschaftlichen Meere und Ozeane zu finanzieren.

Die Meerespolitik ist eine der strategischen Zielvorgaben der Union für den Zeitraum 2005-2009. Es soll dafür gesorgt werden, dass die verschiedenen Initiativen im Bereich des Seeverkehrs, des Tourismus, der Fischerei, der Umwelt, der Erhaltung der natürlichen Ressourcen sowie der Forschung und der Entwicklung konvergent sind und einen Multiplikatoreffekt für die Entwicklung einer Meerespolitik der Union haben.

Die mit dem Grünbuch der Kommission eingeleitete Debatte hat zu zahlreichen Beiträgen der Wirtschaftsakteure und der Zivilgesellschaft geführt und wird in den nächsten Jahren ihren Niederschlag in Vorschlägen der Kommission finden, die den Herausforderungen gerecht werden.

Bis diese Vorschläge konkret Gestalt annehmen, ist es zweckmäßig, den Weg zu bereiten, und dazu ist es notwendig, bereits jetzt auf die entsprechenden Finanzmittel für die Einleitung von vorbereitenden Initiativen zählen zu können. Aus diesem Grunde ist es in höchstem Maße angebracht, dass im Haushaltsplan 2008 der entsprechende Haushaltsposten veranschlagt wird, damit in diesem Jahr der Lähmung der entsprechenden Initiativen vorgebeugt wird.

Schlussfolgerungen

1.        Der Gesamtbetrag der Mittel, der im Vorentwurf für 2008 der Fischerei zugewiesen worden ist, bedeutet eine Kontinuität gegenüber dem vorangegangenen Haushaltsjahr, was dennoch als negativ zu beurteilen ist, wenn man berücksichtigt, dass die vorangegangenen Haushaltspläne bereits ein Minimum darstellten, um die Tätigkeiten durchzuführen, die den staatlichen Verwaltungen für die Entwicklung einer in sich schlüssigen Gemeinsamen Fischereipolitik mit den im Hinblick auf ihre Effizienz notwendigen Mitteln obliegen.

2.        Im Vorentwurf der Kommission wurde bei dem Posten, der für die Kofinanzierung der auf die Mitgliedstaaten entfallenden Kontrollinstrumente vorgesehen ist, eine Kürzung um 11,7 % vorgenommen, weil die Mittel dieses Postens im vorangegangenen Haushaltsjahr nicht ausgeschöpft worden waren.

           Dennoch dient diese Kürzung, die im Einklang mit einer guten Haushaltspraxis steht, da die den Mitgliedstaaten bereitgestellten Mittel nicht ausgeschöpft worden sind, auf gewisse Weise für die Zukunft als Alibi, um das schlechte Management der Staaten zu verschleiern, die keine ausreichenden Mittel für die Verstärkung der Kontrolle zweckbestimmen; die Mitgliedstaaten sind hier sehr auf ihre Zuständigkeiten bedacht, verwenden jedoch sehr wenig Aufmerksamkeit darauf, sie zufriedenstellend – entsprechend ihren rechtlichen Verpflichtung – wahrzunehmen.

3.        Der Haushaltsposten, der für die Finanzierung der neuen Fischereiaufsichtsbehörde bestimmt ist, die im kommenden Jahr ihre Tätigkeit an ihrem endgültigen Sitz aufnehmen soll, ist ein Minimum, das eingehalten werden muss, damit die Behörde ihre Arbeit mit uneingeschränkter Effizienz aufnehmen kann. Aus diesem Grunde fordern wir, dass der im Vorentwurf der Kommission veranschlagte Betrag wiedereingesetzt wird.

4.        Die Erforschung der Meeresumwelt, des Stands der Fangtätigkeit sowie der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Regionen und der Bevölkerung, die von der Fischerei abhängig sind, ist eine Priorität für die GFP. Die Kenntnis und ständige und regelmäßige Erforschung der Meeresumwelt sind die unerlässliche Grundlage für den Schutz der Arten und der Ökosysteme sowie die vernünftige Nutzung der Bestände entsprechend den Grundsätzen eines Ausgleichs zwischen wirtschaftlichen Interessen und dem Schutz der Natur.

5.        Die Übertragung der für die Forschung bestimmten Mittel auf das VII. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung und ihre zentrale Bewirtschaftung durch die GD Forschung statt durch die GD Fischerei gibt Anlass zur Besorgnis, da die schwerwiegende Gefahr besteht, dass die für unseren Zuständigkeitsbereich bestimmten Mittel zurückgehen, weil sie im Gesamtrahmen der gemeinschaftlichen Forschung keine Priorität darstellen. Künftig muss der prozentuale Anteil der Fischereiforschung im Vergleich zum gegenwärtigen Haushaltsplan angehoben oder zumindest aufrechterhalten werden.

6.        Die Regionen in äußerster Randlage erfordern in Anbetracht ihrer spezifischen Merkmale besondere Aufmerksamkeit, um die Nachteile aufgrund ihrer Entlegenheit und ihrer natürlichen Bedingungen auszugleichen.

           Der Rat hat einen finanziellen Unterstützungsmechanismus für den Zeitraum 2007-2013 gebilligt, der auf einen jährlichen Betrag von 15 Millionen Euro hinausläuft. Dieser Betrag muss angesichts der Länge des Zeitraums logischerweise ebenso wie die übrigen Mittel jährlich um 2 % indexiert werden, damit er nichts an realer Effizienz einbüßt.

7.        Angesichts der Krise im Fischereisektor ist es erforderlich, das Fischereiprogramm zugunsten der Regionen in äußerster Randlage in angemessener Form auszustatten. In diesem Sinne wird eine Anhebung der Mittel für Zahlungen und Verpflichtungen um 2 Millionen Euro entsprechend der Stellungnahme des Europäischen Parlaments vom 26. April 2007[1] zu einer Regelung zum Ausgleich der Mehrkosten bei der Vermarktung bestimmter Fischereierzeugnisse der Regionen in äußerster Randlage vorgeschlagen.

8.        Die Meerespolitik ist eine der strategischen Zielvorgaben der Union für den Zeitraum 2005-2009. Es soll dafür gesorgt werden, dass die verschiedenen Initiativen im Bereich des Seeverkehrs, des Tourismus, der Fischerei, der Umwelt, der Erhaltung der natürlichen Ressourcen sowie der Forschung und der Entwicklung konvergent sind und einen Multiplikatoreffekt für die Entwicklung einer Meerespolitik der Union haben.

           Für die Entfaltung dieser neuen integralen Politik im Bereich der Meeresumwelt ist es zweckmäßig, den Weg zu bereiten, und deshalb ist es notwendig, bereits jetzt auf die entsprechenden Finanzmittel für die Einleitung von vorbereitenden Initiativen zählen zu können. Aus diesem Grunde ist es in höchstem Maße angebracht, dass im Haushaltsplan 2008 der entsprechende Haushaltsposten veranschlagt wird, damit in diesem Jahr der Lähmung der entsprechenden Initiativen vorgebeugt wird.

VERFAHREN

Titel

Haushaltsplan 2008: Einzelplan III, Kommission

Verfahrensnummer

2007/2019(BUD)

Federführender Ausschuss

BUDG

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

PECH
24.9.2007

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(-in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Emanuel Jardim Fernandes
14.3.2007

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

27.8.2007

 

 

 

 

Datum der Annahme

3.10.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

−:

0:

18

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Elspeth Attwooll, Iles Braghetto, Luis Manuel Capoulas Santos, David Casa, Zdzisław Kazimierz Chmielewski, Emanuel Jardim Fernandes, Carmen Fraga Estévez, Ioannis Gklavakis, Alfred Gomolka, Pedro Guerreiro, Heinz Kindermann, Willy Meyer Pleite, Philippe Morillon, Seán Ó Neachtain, Willi Piecyk, Struan Stevenson, Catherine Stihler, Margie Sudre.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Thomas Wise

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

 

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (13.9.2007)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008
(C6-0000/2007 – 2007/2019(BUD))Einzelplan III – Kommission

Verfasserin der Stellungnahme: Helga Trüpel

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt die Verbesserungen bei den Tätigkeitsübersichten mit detaillierten Zielen und Etats, die einen sinnvollen Vergleich erlauben, und nimmt Kenntnis von der vorgeschlagenen Mittelzuweisung für die verschiedenen Programme;

2.  unterstützt alle Bemühungen, Antrags- und Finanzhilfeverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, so den Start der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im dritten Quartal des Jahres N-1, eine umfangreichere Nutzung von pauschalen Finanzhilfen und Pauschalbeträgen, mehrjährige Partnerschaften, zweistufige Verfahren, einseitige Finanzhilfebeschlüsse, die Harmonisierung von Antragsformularen und Online-Angeboten, und ermutigt die Exekutivagentur, derartige Innovationen, soweit möglich, auszuweiten; ersucht die verschiedenen GD der Kommission, zusammenzuarbeiten, um die Einrichtung einer – vorzugsweise zentralen – Datenbank für die Antragsteller zu prüfen, in der Standardinformationen gespeichert und aktualisiert werden können;

3.  beabsichtigt, im Rahmen der Halbzeitüberprüfung der mehrjährigen Programme zu prüfen, für welche Teile von im Mitentscheidungsverfahren beschlossenen Programmen es notwendig ist, Komitologie-Verfahren aufrechtzuerhalten, und zwar unter Berücksichtigung der Beträge für die betreffenden Projekte und der Tatsache, dass die Entscheidungen des Auswahlausschusses normalerweise vom Programmausschuss oder vom Parlament nicht angefochten werden; wird mit der Kommission bezüglich des „Rechts auf Einsichtnahme“ des Parlaments weiterhin flexibel zusammenarbeiten; bezweifelt die Notwendigkeit der Konsultation des Programmausschusses und des „Rechts auf Einsichtnahme“ bei Programmen wie „Jugend in Aktion“, in deren Rechtsgrundlage diese Konsultation nicht vorgesehen ist;

4.  bedauert die Tatsache, dass die Probleme im Zusammenhang mit der Gewinnverbotsregel bisher nicht gelöst werden konnten, beabsichtigt aber, diese Fragen bei der Halbzeitüberprüfung der Programme weiter zu verfolgen, wenn die Haushaltsordnung oder ihre Durchführungsbestimmungen bis dahin nicht geändert wurden;

5.  fordert die Generaldirektion Bildung und Kultur auf, weiter zu bewerten, inwieweit andere Möglichkeiten gefunden werden können, um eine Kapitalherabsetzung für die Begünstigten infolge der Gewinnverbotsregel zu vermeiden;

6.  schlägt die Fortsetzung der im vergangenen Jahr eingeführten Pilotprojekte des Parlaments vor; schlägt außerdem vor, ein neues Pilotprojekt für die Erstellung digitaler Archive zu begründen, die dank des Austauschs dieses digitalen Materials sowohl zur Erhaltung der reichen Bestände regionaler Museen als auch zu einer weiter reichenden Verbreitung der Kultur und der Geschichte der Völker der Europäischen Union beitragen werden; schlägt die Begründung eines neuen Pilotprojekts für die Mobilität von Kulturakteuren nach dem Vorbild von Erasmus vor; schlägt vor, das Pilotprojekt für politische Stiftungen in Europa aus Rubrik 5 „Verwaltung“ zu finanzieren;

7.  unterstützt die Aufstockung der Haushaltslinie „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (15 06 66), wenn diese Mittelanhebung der Unterstützung besonderer Veranstaltungen dient, die die Förderung der kulturellen Vielfalt bei Bürgern und Jugendlichen gestatten;

8.  empfiehlt ein „Frontloading“ der Ausgaben für bestimmte Teile der Programme „Jugend“ und „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ (Aktionen 1.1, 1.3 und 4.1 bzw. Aktionen 1 und 2), um die Diskussion über den Reformvertrag und seine Ratifizierung in den Mitgliedstaaten zu intensivieren;

9.  weist darauf hin, dass die Europäische Union bürgernaher werden muss; bekräftigt, dass einzig und allein angemessene Finanzmittel die Verwirklichung einer wirksamen Kommunikations- und Informationspolitik erlauben werden, die die Bürger aktiver einbezieht; vertritt die Auffassung, dass eine Kürzung der Haushaltsmittel für die Kommunikationspolitik ein sehr negatives Signal für die europäischen Bürger wäre;

10. verweist auf das dringende Erfordernis, eine demokratischere, zugänglichere und transparentere Europäische Union für die Bürger zu schaffen; ist der Ansicht, dass ein aktiver Beitrag der Bürger zu den bevorstehenden großen Herausforderungen der Union nur durch ausreichende finanzielle Unterstützung der lokalen Strukturen wie der Informationsrelais und der Europa-Häuser möglich sein wird; fügt hinzu, dass die Schaffung neuer Strukturen nicht zu Lasten der bereits existierenden lokalen Strukturen erfolgen darf, die weiterhin Mittel erhalten müssen, die denen der vergangenen Jahre entsprechen;

11. weist darauf hin, dass die im Umfang von fünf Millionen Euro eingegangene Verpflichtung zur Finanzierung eines neuen Angebots an neutralen, glaubwürdigen und ausführlichen Informationen in arabischer Sprache über Fernsehnachrichten, Analysen und Magazine, die die europäische Sicht auf die aktuellen Ereignisse weltweit, in Europa, im Nahen Osten, im Mittleren Osten und in den Maghreb-Ländern vermitteln, aus der Haushaltslinie 16 02 02 nur durch Ausschreibung (wie im Beschluss der Kommission C(2007) 750 vom 8. März 2007 angegeben) an einen Sender verwirklicht werden kann, dessen europäische Ausrichtung (d.h. mehrsprachige und gleichzeitige Produktion und Ausstrahlung von Fernsehinformationsprogrammen über die Europäische Union) offiziell anerkannt ist;

12. fordert die Kommission auf, gemäß der Schriftlichen Erklärung des Europäischen Parlaments vom 5. September 2006 zum Schutz und zur Erhaltung des religiösen Erbes im nördlichen Teil Zyperns (P6­_TA(2006)0335) und wie in Ziffer 34 seiner Entschließung vom 14. Dezember 2006 zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 (PA_TA(2006)0570) gefordert, eine Untersuchung über die Bedingungen und die geschätzten Kosten der Restaurierung des kulturellen Erbes im nördlichen Teil Zyperns durchzuführen.

13. fordert insbesondere die GD Kommunikation sowohl bezüglich ihrer zentralen als auch bezüglich ihrer nationalen Aktivitäten auf, hinsichtlich ihrer wichtigsten Kommunikationsmaßnahmen die Zusammenarbeit mit den NRO auszuweiten, da deren Aktionen oft einen hohen Wert für (wenig) Geld und umfangreichere Ergebnisse als einmalige Public Relations-Aktionen erbringen.

KURZE EGRÜNDUNG

Der Ausschuss für Kultur und Bildung ist zuständig für Haushaltslinien in Rubrik 1 a „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“, 3 b „Unionsbürgerschaft“ und 5 „Verwaltung“. In dem von der Kommission vorgelegten Haushaltsplanvorentwurf (HVE) sind dies die Titel 9, 15, 16, 25 und 26.

Eine weitere Vorbemerkung betrifft die Bedeutung der Tätigkeitsübersichten. Diese Unterlagen liefern in letzter Zeit die wichtigste Begründung für die von der Kommission angeforderten Mittel und verdienen deshalb besondere Aufmerksamkeit.

In Titel 15 schlägt die Kommission im HVE Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1 320,7 Mio. Euro gegenüber 1 222,66 Mio. Euro 2007 vor, was einer Aufstockung um 8,02 % entspricht. Der Personalbestand wird von 598 auf 602 Stellen aufgestockt (eine Aufstockung um 8 Dauerplanstellen gegenüber einer Verringerung der Stellen für externes Personal um 4).

Die wichtigsten operationellen Programme dieses Kapitels sind Lebenslanges Lernen mit 873,3 Mio. Euro an operationellen Ausgaben (823,8 Mio. Euro 2007), Erasmus Mundus mit 90,9 Mio. Euro (55,6 Mio. Euro 2007), Kultur mit 44,6 Mio. Euro (43,6 Mio. Euro 2007), Jugend mit 119,5 Mio. Euro (114,8 Mio. Euro 2007) und Europa für Bürgerinnen und Bürger mit 26,4 Mio. Euro (21,3 Mio. Euro 2007). Der vorgeschlagene Beitrag der Exekutivagentur für Bildung, Kultur und den audiovisuellen Bereich umfasst 29,8 Mio. Euro. Die operationellen Mittel der Programme werden um 19,982 Mio. Euro in Rubrik 1a, 9,327 Mio. Euro in Rubrik 3b (Kultur, Jugend und Bürger) und 0,520 Mio. Euro in Rubrik 4 verringert, die dem Budget der Agentur zugeschlagen werden. Das Programm Media trägt ebenfalls mit 8,250 Mio. Euro zur Finanzierung der Agentur bei.

Die Tätigkeitsübersichten für Titel 15 umfassen ein Kapitel über Leistungsinformationen und vorgeschlagene Mittelzuweisungen. Was Lebenslanges Lernen angeht, also Haushaltslinie 15 02 22, gibt es drei spezifische Ziele, wobei auf Ziel 2 (Unterstützung der europäischen Dimension in Bildung und Ausbildung sowie Modernisierung der nationalen Systeme und Verfahren durch Umsetzung des Programms Lebenslanges Lernen) der Großteil der Mittel entfällt, nämlich 838,536 Mio. Euro, aufgeteilt auf Comenius (136,5 Mio. Euro), Erasmus (395,4 Mio. Euro), Leonardo da Vinci (233,9 Mio. Euro), Grundtvig (40 Mio. Euro) und Jean Monnet-Aktion (17,08 Mio. Euro), ein kleiner Teil entfällt auf Querschnittsmaßnahmen (2,8 Mio. Euro). Aufgrund der Verringerung der Etats infolge der Einsetzung niedrigerer Beträge in die Finanzielle Vorausschau als in den ursprünglichen Vorschlägen vorgesehen bleiben einige Ziele, was die Zahlen für Partnerschaften und Mobilitätsprogramme für Comenius, Leonardo da Vinci und Grundtvig angeht, hinter den zuletzt bekannten Ergebnissen 2006 zurück, auch wenn die Mittel für Comenius und Grundtvig höher sind als 2006. Die Zielsetzungen für Erasmus liegen für 2008 über den Ergebnissen 2006 (200.000 Stipendien für die Mobilität von Stundenten und 25.000 für Lehrer gegenüber 155.000 bzw. 23.500 2006), wobei Erasmus Mundus die umfangreichste Aufstockung verzeichnet (1.890 Stipendien für Studenten aus Drittländern und 420 Stipendien für Dozenten aus Drittländern gegenüber 741 Stundenten und 191 Dozenten 2006).

Was das Programm Lebenslanges Lernen betrifft, so entfallen mehr als 80 % der vorgeschlagenen Mittel auf von nationalen Agenturen verwaltete dezentrale Fonds. Die Mittel der dezentralen Fonds schließen bereits die Betriebszuschüsse für die nationalen Agenturen ein. Das Arbeitsprogramm der GD Bildung und Kultur für 2007 veranschlagt z.B. 695,557 Mio. Euro, die über dezentrale Fonds für das Programm Lebenslanges Lernen zugewiesen werden sollen, wovon 29,979 Mio. Euro (4 %) als Beitrag der EU zu Verwaltungskosten vorgesehen sind.

Werden die Verwaltungsausgaben für das Programm Lebenslanges Lernen addiert, ergibt sich ein Gesamtbetrag von ca. 57,9 Mio. Euro, bestehend aus 8,670 Mio. Euro für Verwaltungsausgaben in Haushaltslinie 15 01 04 22, 17,104 Mio. Euro in Haushaltslinie 15 01 04 30 Exekutivagentur (ein anderer Teil der Mittel für die Agentur unter Rubrik 1a stammt aus der Mittelausstattung für Erasmus Mundus) sowie ca. 32,1 Mio. Euro für nationale Agenturen. Dies ist ein erheblicher Betrag, ca. 6,4 % des für lebenslanges Lernen veranschlagten Gesamtbetrags.

Haushaltslinie 15 02 11 betrifft das vorgeschlagene Europäische Technologieinstitut. Für den Start 2008 sind 2,9 Mio. Euro veranschlagt.

Die Berichterstatterin schlägt vor, die Mittel bis zur Annahme der Rechtsgrundlage für dieses Programm gemäß der gängigen Praxis in die Reserve einzustellen.

Was das Programm Kultur (Haushaltslinie 15 04 44) betrifft, so unterscheiden sich die Zahl der Projekte und die Mittel für die verschiedenen Programmkomponenten nicht wesentlich von denjenigen 2007. Die Mittel für das Jahr des interkulturellen Dialogs (Haushaltslinie 15 04 47) werden von 3 auf 7 Mio. Euro angehoben. Gemeinschaftsaktionen werden mit dem Faktor 9 multipliziert (9 Projekte im Wert von 2,7 Mio. Euro statt einem Projekt im Wert von 0,3 Mio. Euro), und es sind 20 nationale Aktionen im Wert von 2,250 Mio. Euro im Vergleich zu 7 2007 im Wert von 0,75 Mio. Euro vorgesehen. Die Mittel für Kommunikation und Studien bleiben mehr oder weniger konstant (2,05 Mio. Euro).

Die Berichterstatterin prüft derzeit einen Vorschlag für ein Pilotprojekt für Kulturakteure in Europa. Der von den Initiatoren vorgeschlagene Betrag umfasst 3 Mio. Euro, dabei sind die Verwaltungsausgaben jedoch nicht berücksichtigt.

Was das Programm Jugend in Aktion (Haushaltslinie 15 05 55) betrifft, so sind quantitative (Zahl der beteiligten Jugendlichen) und qualitative Ziele (Stärkung der europäischen Identität, Toleranz usw.) vorgesehen. Die Mittel steigen gegenüber dem Vorjahr um 4 %. In Bezug auf Jugend für Europa und den Europäischen Freiwilligendienst zeigt sich mehr oder weniger ebenfalls dieser Trend in der Erhöhung der Zahl der Projekte und der Aufstockung der Mittel; was Jugend für die Welt betrifft, so wird die Zahl der Projekte allerdings von 230 auf 180 zurückgehen (Mittel in Höhe von 5,537 Mio. Euro statt 6,823 Mio. Euro im vergangenen Jahr), und was die Unterstützungsstrukturen angeht, so ist ein starker Anstieg der Informationsmaßnahmen (von 11 auf 80) zu verzeichnen, obwohl die veranschlagten Mittel nach wie vor bescheiden sind (0,970 Mio. Euro gegenüber 0,134 Mio. Euro im Vorjahr). Die Tätigkeitsübersicht widmet sich darüber hinaus der Verwaltung durch die nationalen Agenturen in Anbetracht der Bemerkungen des Rechnungshofs, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Kommission abgesehen davon, dass sie Unterstützung durch Leitfäden und Weiterbildung leistet, sowohl eine ex-ante- als auch eine jährliche Zuverlässigkeitserklärung betreffend die Verlässlichkeit der vorhandenen Systeme und Verfahren und die ordnungsgemäße Mittelverwendung verlangt.

Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass ein „Frontloading“ der Ausgaben zur Intensivierung der Debatte über die Ratifizierung des Reformvertrags hilfreich sein könnte und dass Jugendorganisationen bei der Förderung dieser Debatte eine wichtige Rolle spielen können. Ein „Frontloading“ beträfe die Aktionen 1.1, 1.3 und 4.1.

Kapitel 15 06 Förderung der Unionsbürgerschaft verzeichnet für 2008 eine Verringerung der Mittel auf 28,504 Mio. Euro (2007 32,199 Mio. Euro). Dies ist darauf zurückzuführen, dass keine weiteren Finanzmittel für die Organisation von „Praktika“ (Rubrik 5 Ausgaben in Höhe von 6,3 Mio. Euro 2007) vorgesehen sind und die Kommission darüber hinaus keine Mittel für besondere jährliche Veranstaltungen (2007 1,5 Mio. Euro, inzwischen integriert als Aktion 3 des Programms Europa für Bürgerinnen und Bürger) oder das Pilotprojekt Europäische politische Stiftungen (1 Mio. Euro, Rubrik 3b) eingesetzt hat. Die Mittel des Programms Europa für Bürgerinnen und Bürger (Haushaltslinie 15 06 66) werden allerdings um 23,8 % erhöht. Die Tätigkeitsübersicht für das Programm für die Unionsbürgerschaft verzeichnet ebenfalls quantitative und einige qualitative Ziele. Insbesondere in Bezug auf Städtepartnerschaften, wofür 13,010 Mio. Euro veranschlagt sind, ist eine wesentliche Änderung der Aufteilung der Mittel zugunsten themenbezogener Netzwerke für Städtepartnerschaften im Vergleich zu 2007 festzustellen. Generell ähneln die Zahl der Maßnahmen, ihr Umfang und die Aufteilung der Finanzierung allerdings eher der Situation im Jahr 2006. Auch was die strukturelle Unterstützung für Think Tanks und Organisationen der Zivilgesellschaft betrifft, ist der Etat geringfügig höher als 2006, nach einem Rückgang 2007. Besonders auffällig ist die beabsichtigte Anhebung der Zahl der zu unterstützenden Projekte der Zivilgesellschaft von 93 2006 auf 115 2007 und 144 2008.

Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass ein „Frontloading“ der Ausgaben für das Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger, um die Debatte über den Reformvertrag zu intensivieren, hilfreich sein könnte, da Organisationen der Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle bei der Förderung der Debatte spielen. Ein „Frontloading“ der Ausgaben würde Aktion 1 und Aktion 2 betreffen.

Die Berichterstatterin vertritt die Auffassung, dass das Pilotprojekt Europäische politische Stiftungen in Erwartung der Annahme einer Rechtsgrundlage mit dem Vorschlag für eine Änderung der Verordnung für die Finanzierung der politischen Parteien in Europa fortgesetzt werden muss. Die Kommission schlägt vor, politische Stiftungen aus dem Haushaltsplan des EP (Verwaltungsausgaben) zu finanzieren. Die Berichterstatterin empfiehlt daher, die Mittel für das Pilotprojekt Europäische politische Stiftungen ebenfalls in Rubrik 5 des Finanzrahmens einzusetzen. Außerdem schlägt die Berichterstatterin einen z. E.-Vermerk im Haushaltsplan 2008 des EP vor.

Die gesamten Verwaltungsausgaben für die Programme Kultur, Jugend und Unionsbürgerschaft belaufen sich auf 22,663 Mio. Euro: 9,327 Mio. Euro für die Exekutivagentur (Haushaltslinie 15 01 04 32), 0,670 Mio. Euro für das Programm Kultur (Haushaltslinie 15 01 04 44), 0,780 Mio. Euro für das Programm Jugend (Haushaltslinie 15 01 04 55), 0,350 Mio. Euro (für Haushaltslinie 15 01 04 66); 1,236 Mio. Euro für die Kulturkontaktpunkte der nationalen Agenturen (Arbeitsprogramm GD Bildung und Kultur 2007), 8,9 Mio. Euro für „ Eurodesks“ (Informationsnetzwerke für Jugendliche) (Arbeitsprogramm GD Bildung und Kultur 2007), 1,4 Mio. Euro für die „Ressourcenzentren“ (Arbeitsprogramm GD Bildung und Kultur 2007). Dies macht ca. 12 % der gesamten operationellen Ausgaben in Höhe von 190,5 Mio. Euro für die betreffenden drei Programme aus. Allerdings muss eingeräumt werden, dass die Ausgaben für „Kulturkontaktpunkte“, „Eurodesks“ und „Ressourcenzentren“ möglicherweise über reine Verwaltungsausgaben hinausgehen.

Auf Titel 16 Kommunikation entfallen 201,2 Mio. Euro, was ungefähr den Mitteln für 2007 entspricht, wenn auch mit einer anderen Aufschlüsselung: Mittelerhöhung in Kapitel 16 02 „Kommunikation und Medien“ von 27,7 Mio. Euro auf 30,9 Mio. Euro, ausgeglichen durch eine Mittelkürzung für bürgernahe Kommunikation von 39,5 Mio. Euro auf 38,5 Mio. Euro und für Verwaltungsausgaben von 107,5 Mio. Euro im Vergleich zu 109,5 Mio. Euro 2007.

Die Verringerung der Mittel in Kapitel 16 03 Bürgernahe Kommunikation ist allerdings dadurch bedingt, dass zwei Pilotprojekte „EuroGlobe“ im Wert von 1,5 Mio. Euro und „Pilot-Informationsnetzwerke“ im Wert von 5 Mio. Euro nicht im Haushaltsplan verbucht wurden und ferner eine Kürzung der Mittel für Haushaltslinie 16 03 01 „Informationsrelais“ verzeichnet wird (Erhöhung der Zahl von Informationsrelais Europe Direct von 430 auf 460, europäische Dokumentationszentren 375 statt 380, stattdessen Verzicht auf die drei „Großen Zentren“). Die Kommission veranschlagt mehr Mittel für lokale Maßnahmen (10,4 Mio. Euro statt 8,393 Mio. Euro 2007). Dies umfasst auch die Zusammenarbeit zwischen den Vertretungen der Kommission und des Parlaments in den Mitgliedstaaten. Für spezifische Maßnahmen in Bezug auf vorrangige Themen im Rahmen von PRINCE sind 12,830 Mio. Euro statt 7,868 Mio. Euro 2007 veranschlagt (teilweise für die Zusammenarbeit zwischen den Vertretungen der Kommission und den Mitgliedstaaten). Der Personalbestand der GD Kommunikation umfasst der Tätigkeitsübersicht zufolge 1.011 Stellen, was eine Aufstockung von 10 Stellen gegenüber 2007 bedeutet (Verringerung der Dauerplanstellen um 15 und der Stellen für Unterstützungspersonal aus Delegationen um 3, was durch eine Aufstockung der Stellen für sonstiges Unterstützungspersonal um 28 ausgeglichen wird).

Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass die im Haushaltsplan 2007 berücksichtigten Pilotprojekte fortgesetzt werden müssen und wird die angemessenen Mittel für 2008 prüfen. In Anbetracht der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Notwendigkeit einer Stärkung der Kommunikation über die Europäische Union, vor allem während der Regierungskonferenz und der Ratifizierungsverfahren, ist die Berichterstatterin bereit, mit der Kommission einen Dialog über eine eventuelle Aufstockung der Mittel für die Haushaltslinie 16 03 04 zu beginnen.

Fast alle im Rahmen der Ziele von Kapitel 16 02 Kommunikation und Medien veranschlagten Mittel bleiben gegenüber 2007 unverändert; die Erhöhungen im Haushaltsplan sind hauptsächlich bedingt durch eine Anhebung der Ausgaben im Zusammenhang mit der Einrichtung eines zweiten EWS-Kanals und eine Erhöhung der Ausgaben für audiovisuelle Koproduktionen, da es mehr Fernseh- statt Rundfunk-Koproduktionen geben soll (5.712 Stunden Material 2008). Euronews erhält der Tätigkeitsübersicht zufolge eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 5,2 Mio. Euro 2007 und 2008, was sich in 1.000 Stunden Programm pro Jahr niederschlägt. Dies berücksichtigt nicht die Vergabe eines neuen Vertrags für die Ausweitung von Euronews auf neue Sprachen, insbesondere Arabisch, was im jährlichen Arbeitsprogramm der GD Kommunikation für 2007 im Einklang mit dem Votum des Parlaments vom 14. Dezember 2006 in zweiter Lesung des Haushaltsplans 2007 vorgesehen ist.

Die Mittel in Kapitel 16 04 Analyse und Kommunikationsmittel bleiben praktisch unverändert.

Was Titel 09 Informationsgesellschaft und Medien betrifft, so ist der Ausschuss zuständig für die Haushaltslinien 09 02 01 Elektronische Kommunikation (Kürzung der Mittel von 3,320 Mio. Euro 2007 auf 2,5 Mio. Euro 2008 (Verringerung der Zahl der Studien)), Haushaltslinie 09 03 03 Vorbereitende Maßnahme zur Schaffung eines internetbasierten Systems für bessere Rechtsetzung und zur Bürgerbeteiligung mit 1,5 Mio. Euro statt 5 Mio. Euro 2007 (dies würde die Finanzierung von nur 5 zusätzlichen Verträgen neben den für 2007 vorgesehenen 12 Verträgen und den 2006 gestarteten 6 Projekten gestatten) sowie Kapitel 09 06 i2010 – Audiovisuelle Politik und Programm Media (93,794 Mio. Euro 2008 gegenüber 74,862 Mio. Euro 2007 und 90,755 Mio. Euro 2006).

Fortschritte bei der Vereinfachung der Antragsverfahren für Programme im Kulturbereich

Nach der Darlegung ihres Arbeitsprogramms durch die Exekutivagentur im Ausschuss am 8. Mai 2007 stellte die Berichterstatterin der Agentur in einem Schreiben mehrere Fragen. Der Direktor der Agentur beantwortete das Schreiben, mündliche Erläuterungen erfolgten bei einem Treffen am 22. Juni 2007.

Der Agentur zufolge beansprucht der gesamte Auswahlprozess durchschnittlich 6 bis 7 Monate, einschließlich der Komitologie, auf die im Durchschnitt 2 Monate entfallen (obwohl die Empfehlung des Auswahlausschusses bisher immer befolgt wurde). Eine wichtige Neuerung für 2008 wird darin bestehen, dass die jährliche Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen früher erfolgen wird, nämlich im dritten Quartal des Vorjahres, um das Auswahlverfahren vor Ablauf des ersten Quartals des Jahres N abzuschließen. Es gibt kontinuierliche Bestrebungen, die Verfahren zu vereinfachen und zu harmonisieren, z.B. in Bezug auf Socrates und Leonardo da Vinci oder die Möglichkeit einseitiger Finanzhilfebeschlüsse (seitens der Kommission) anstelle von Vereinbarungen/Verträgen, die von beiden Seiten unterzeichnet werden müssen. Eine weitere Vereinfachung ist der Rückgriff auf eine pauschale Finanzierung, die bereits für Projekte im Rahmen der Programme Unionsbürgerschaft und Jugend genutzt wird und deren Ausweitung auf weitere Programme und Betriebszuschüsse geprüft wird. Außerdem wird für bestimmte umfangreiche Teile mehrerer Programme mit einem hohen Anteil an Ablehnungen ein zweistufiges Auswahlverfahren eingeführt werden, um die administrative Belastung für die Antragsteller zu verringern, wobei wiederum weitere Analysen dahingehend erfolgen sollen, ob ein solches System auch auf Finanzhilfen kleineren und mittleren Umfangs ausgeweitet werden könnte. Mehrjährige Partnerschaften sollen ebenfalls vorgeschlagen werden. Online-Angebote sollen getestet werden, was zu einer weiteren Vereinfachung beitragen würde, auch dies nicht mit den Vereinfachungen zu vergleichen wäre, die durch eine zentrale Datenbank erreicht werden könnten, in der Antragsteller die Standardinformationen aktualisieren könnten, die sie zum jetzigen Zeitpunkt mit jedem Antrag erneut vorlegen müssen.

Problematischer ist die Gewinnverbotsregel, die es Organisationen nicht erlaubt, Reserven zu bilden. Allerdings hat die Agentur wenig Spielraum, um dieses Problem zu lösen, da es mit der Haushaltsordnung und ihren Durchführungsbestimmungen zusammenhängt.

VERFAHREN

Titel

Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008: Einzelplan III – Kommission

Verfahrensnummer

C6-0000/2007 – 2007/2019(BUD)

Federführender Ausschuss

BUDG

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

CULT

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(-in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Helga Trüpel
29.1.2007

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

17.7.2007

 

 

 

 

Datum der Annahme

10.9.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Ivo Belet, Giovanni Berlinguer, Marie-Hélène Descamps, Milan Gaľa, Ovidiu Victor Ganţ, Vasco Graça Moura, Luis Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Manolis Mavrommatis, Ljudmila Novak, Doris Pack, Pál Schmitt, Hannu Takkula, Helga Trüpel, Henri Weber, Thomas Wise, Tomáš Zatloukal.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Erna Hennicot-Schoepges, Elisabeth Morin, Christel Schaldemose.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (12.9.2007)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008
(C6-0000/2007 – 2007/2019(BUD))Einzelplan III – Kommission

Verfasserin der Stellungnahme: Bárbara Dührkop Dührkop

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den Haushaltsausschuss als federführenden Ausschuss, die folgenden Vorschläge in seinen Entschließungsantrag einzubeziehen:

1.  stellt mit Genugtuung die beträchtliche Aufstockung der Mittel des Haushaltsplans für Titel 18 „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“ für das Haushaltsjahr 2008 fest und wertet diese Aufstockung als ein Zeichen der Anerkennung, dass dieser Bereich für die europäischen Bürger von großer Bedeutung ist;

2.  bekräftigt die Notwendigkeit, dass sich die Europäische Union auf gemeinsame Normen und Verfahren zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger einigt[1]; vertritt die Auffassung, dass der Rückkehrfonds ohne diese Richtlinie nicht umgesetzt werden sollte; stellt deshalb den für diesen Fonds vorgesehenen Betrag in die Reserve ein;

3.  besteht darauf, dass Europol in den Gemeinschaftsrahmen integriert wird, um in stärkerem Maße rechenschaftspflichtig, transparent und – so ist zu hoffen – wirksam zu sein;

4.  ist der Auffassung, dass der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) eine wichtige Funktion bei der integrierten Verwaltung der Außengrenzen zukommt; fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, zu dem Zentralregister der verfügbaren technischen Ausrüstung (Centralised Records of Available Technical Equipment – CRATE) beizutragen und ihren diesbezüglichen Verpflichtungen nachzukommen; fordert Rat und Kommission nachdrücklich auf, gemeinsam mit dem Parlament Überlegungen über den Auftrag der Agenturen anzustellen; vertritt die Ansicht, dass die Agentur der Haushaltsbehörde in Bezug auf die Ausführung des Haushaltsplans in stärkerem Maße rechenschaftspflichtig sein sollte, insbesondere in Bezug auf die von Frontex organisierten Missionen; fordert die Agentur auf, dem zuständigen Ausschuss regelmäßig über ihre Tätigkeiten Bericht zu erstatten.

5.  hält es ferner für zweckmäßig, kurzfristig Dringlichkeitsmaßnahmen zum Schutz von Minderjährigen durchzuführen, wie z.B. die Einrichtung eines Frühwarnmechanismus im Falle der Entführung von Minderjährigen, um zügig – unter Einbindung sämtlicher Mitgliedstaaten – bei der Suche nach verschwundenen Minderjährigen tätig zu werden;

VERFAHREN

Titel

Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008

Verfahrensnummer

C6-0000/2007 – 2007/2019(BUD)

Federführender Ausschuss

BUDG

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE

 

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(-in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Bárbara Dührkop Dührkop

20.3.2006

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

14.6.2007

5.7.2007

17/07/2007

30.8.2007

11.9.2007

Datum der Annahme

11.9.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Roberta Angelilli, Philip Bradbourn, Kathalijne Maria Buitenweg, Giuseppe Castiglione, Fausto Correia, Panayiotis Demetriou, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Bárbara Dührkop Dührkop, Claudio Fava, Kinga Gál, Elly de Groen-Kouwenhoven, Ewa Klamt, Magda Kósáné Kovács, Esther De Lange, Henrik Lax, Kartika Tamara Liotard, Sarah Ludford, Martine Roure, Luciana Sbarbati, Inger Segelström, Vladimir Urutchev, Adina-Ioana Vălean, Manfred Weber, Tatjana Ždanoka.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Simon Busuttil, Gérard Deprez, Maria da Assunção Esteves, Genowefa Grabowska, Ignasi Guardans Cambó, Herbert Reul.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Vincenzo Aita, Miguel Angel Martínez Martínez, Raimon Obiols i Germà, Antolín Sánchez Presedo.

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

 

  • [1]  Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (KOM(2005)03912005/0167(COD)).

STELLUNGNAHME des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (13.9.2007)

für den Haushaltsausschuss

zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008
(C6-0000/2007 – 2007/2019(BUD))Einzelplan III – Kommission

Verfasser der Stellungnahme: Rihards Pīks

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für konstitutionelle Fragen ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass auf dem Europäischen Rat von Brüssel vom 21. und 22. Juni 2007 beschlossen wurde, eine Regierungskonferenz einzuberufen, die auf Grund der vom Europäischen Rat in seinem spezifischen Mandat gemachten Vorgaben einen geänderten Vertrag ausarbeiten soll,

B.  in der Erwägung, dass das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 7. Juni 2007 zu der Roadmap für den EU-Verfassungsprozess betont hat, dass „die Verbesserung der Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am politischen Leben der Europäischen Union" und die „Einbeziehung der Zivilgesellschaft" die Leitprinzipien für die Weiterentwicklung der Europäischen Union sind[1],

C. in der Erwägung, dass das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ unter anderem auf die Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft, auf die Unterstützung von Maßnahmen und Institutionen, die den Bürgern die Möglichkeit zur Interaktion und zur Partizipation an einem immer engeren Zusammenwachsen Europas geben, und auf die Entwicklung einer europäischen Identität abzielt[2],

1.  erinnert daran, dass Kommunikations- und Bildungsprogramme für die Steigerung des Interesses und der Teilhabe der Unionsbürger am politischen System der Europäischen Union von größter Bedeutung sind und dass der geänderte Vertrag, der von der bevorstehenden Regierungskonferenz vermutlich angenommen werden wird, zahlreiche auf die Kommunikation mit den Bürgern Europas ausgerichtete Maßnahmen erfordern wird, um klarzustellen, zu welchen institutionellen und politischen Fortschritten er führen soll;

2.  betont erneut, dass die Maßnahmen im Zuge von Kommunikations- und Informationsprogrammen von einer institutionellen Struktur abhängig sind, die über langfristig ausreichende Finanzmittel zur Deckung der Betriebskosten bestimmter ausgewählter akademischer Einrichtungen, Stiftungen (einschließlich der Stiftungen politischer Parteien), Sozialpartnern und anderer Teile der Zivilgesellschaft verfügt;

3.  stellt fest, dass die Mittel des Haushaltsentwurfs (HE) für 2008 (Verpflichtungen) gegenüber dem Haushaltsplan 2007 zwar insgesamt um 1,5 % aufgestockt wurden, dass jedoch die Mittel der Teilrubrik 3b des HVE 2008 (Unionsbürgerschaft) als einziger Rubrik erheblich gekürzt wurden (etwa 10 % weniger Mittel für Verpflichtungen als im Haushaltsplan 2007); vertritt die Ansicht, dass diese Beträge in Zeiten bedeutender Veränderungen des institutionellen Gefüges der Europäischen Union, einschließlich der Informationsrelais der Europäischen Union, unzureichend sind und beträchtlich erhöht werden müssen;

4.  verpflichtet sich zur Entwicklung eines transparenten und ausgewogenen Systems der Finanzierung der europäischen politischen Stiftungen auf der Grundlage des von der Kommission am 27. Juni 2007 vorgelegten Vorschlags zur Änderung der Regelung über die Finanzierung der europäischen politischen Parteien[3] sowie zur Bereitstellung der erforderlichen Mittel, damit mit dieser Maßnahme die angestrebten politischen Ziele erreicht werden können;

5.  verpflichtet sich, seine Anstrengungen zur Schaffung eines wirklichen europäischen öffentlichen Raums, einschließlich der Schaffung und angemessenen Finanzierung seines neuen Besucherzentrums und des parlamentseigenen Web-TV-Programms zu intensivieren, und ersucht den Rat, auch in seinen eigenen Bereichen der Kommunikationspolitik so zu verfahren.

VERFAHREN

Titel

Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008

Verfahrensnummer

2007/2019(BUD)

Federführender Ausschuss

BUDG

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

AFCO

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(-in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Rihards Pīks
1.3.2007

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

26.6.2007

11.9.2007

 

 

 

Datum der Annahme

11.9.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

9

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Enrique Barón Crespo, Andrew Duff, Ingo Friedrich, Jo Leinen, Íñigo Méndez de Vigo, Adrian Severin, Dushana Zdravkova.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Carlos Carnero González, György Schöpflin.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

 

  • [1]  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0234 (Ziffern 9 und 13).
  • [2]  Beschluss Nr. 1904/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über das Programm „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ zur Förderung einer aktiven europäischen Bürgerschaft (2007-2013) (ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 32).
  • [3]  KOM(2007)0364.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (11.9.2007)

für den Haushaltsausschuss

zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008
(2007/2019(BUD))Einzelplan III – Kommission

Verfasserin der Stellungnahme: Lissy Gröner

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Haushaltsausschuss, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter ein grundlegendes Ziel der Gemeinschaft ist; bekräftigt daher die Forderung nach einem Konzept für eine an Geschlechtergerechtigkeit orientierte Haushaltsplanung in Bezug auf den EU-Haushaltsplan sowie die Notwendigkeit, die Perspektive der Gleichstellung der Geschlechter in allen Politikbereichen auf allen Ebenen des Haushaltsverfahrens mittels einer Haushaltsplanung für Geschlechtergerechtigkeit zu berücksichtigen;

2.  stellt fest, dass der EU-Haushalt nicht geschlechtsneutral ist und verschiedene Auswirkungen auf Frauen und Männer hat; bekräftigt daher die Forderung, geschlechterspezifische Aspekte bei allen Folgeabschätzungen zu berücksichtigen;

3.  begrüßt die Aufstockung der Haushaltsmittel für das Programm zur Bekämpfung von Gewalt - Daphne III[1];

4.  weist darauf hin, dass auf Teil 5 des Gemeinschaftsprogramms für Beschäftigung und soziale Solidarität - Progress[2] betreffend „Gleichstellung der Geschlechter” erheblich weniger als 12 % des Gesamtetats für das Programm 2007 entfielen; stellt fest, dass für diesen Teil des Programms 2008 immer noch nicht die vollen 12 % des Gesamtbudgets erreicht werden; beantragt deshalb eine Aufstockung der Haushaltsmittel für Teil 5;

5.  unterstreicht, wie wichtig es ist, auf europäischer Ebene Netzwerke zu unterstützen, die in den Zuständigkeitsbereich von Teil 5 des Programms Progress fallen, darunter in Anbetracht ihrer erfolgreichen Leistungen in den Vorjahren vor allem die Europäische Frauenlobby;

6.  betont die Bedeutung einer angemessenen Finanzierung, um den erfolgreichen Start und Betrieb des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen zu ermöglichen;

7.  hebt hervor, wie wichtig es ist, zu gewährleisten, dass die Ausgaben für das Europäische Jahr des interkulturellen Dialogs (2008) ausgewogen auf die Geschlechter verteilt werden.

VERFAHREN

Titel

Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008

Verfahrensnummer

2007/2019(BUD)

Federführender Ausschuss

BUDG

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

FEMM

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(-in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Lissy Gröner
23.3.2007

Ersetzte(r) Verfasser(-in) der Stellungnahme

 

Prüfung im Ausschuss

16.7.2007

11.9.2007

 

 

 

Datum der Annahme

11.9.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

29

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Edit Bauer, Emine Bozkurt, Hiltrud Breyer, Edite Estrela, Ilda Figueiredo, Věra Flasarová, Lissy Gröner, Zita Gurmai, Esther Herranz García, Lívia Járóka, Urszula Krupa, Esther De Lange, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Zita Pleštinská, Karin Resetarits, Teresa Riera Madurell, Raül Romeva i Rueda, Amalia Sartori, Eva-Britt Svensson, Konrad Szymański, Britta Thomsen, Anne Van Lancker, Anna Záborská.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Gabriela Creţu, Anna Hedh, Christa Klaß, Marusya Ivanova Lyubcheva, Maria Petre.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

José Javier Pomés Ruiz, José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra.

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

  • [1]  Beschluss Nr. 779/2007/EC des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 zur Auflegung eines spezifischen Programms (2007—2013) zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen sowie zum Schutz von Opfern und gefährdeten Gruppen (Programm Daphne III) als Teil des Generellen Programms Grundrechte und Justiz (ABl. L 173 vom 3.7.2007, S. 19).
  • [2]  Beschluss Nr. 1672/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 über ein Gemeinschaftsprogramm für Beschäftigung und soziale Solidarität – Progress (ABl. 2006 L 315 vom 15.11.2006, S.1).

VERFAHREN

Titel

Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008, Einzelplan III – Kommission

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

C6-0287/2007 – 2007/2019(BUD)

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG
24.9.2007

Mitberatender Ausschuss – Datum der Bekanntgabe im Plenum

ALL

24.9.2007

Berichterstatter(-in)
  Datum der Benennung

Kyösti Virrankoski
13.12.2006

Ersetzte(r) Berichterstatter(-in)

James Elles

Datum der Aufstellung des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans durch den Rat

13.07.2007

Datum der Übermittlung des Entwurfs des Gesamthaushaltsplans durch den Rat

10.09.2007

Berichtigungsschreiben

1/2008

 

 

 

 

Prüfung im Ausschuss

11.10.2007

 

 

 

 

Datum der Annahme

11.10.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

 

 

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Reimer Böge, Paulo Casaca, Gérard Deprez, Brigitte Douay, James Elles, Göran Färm, Szabolcs Fazakas, Salvador Garriga Polledo, Louis Grech, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Monica Maria Iacob-Ridzi, Ville Itälä, Anne E. Jensen, Janusz Lewandowski, Nils Lundgren, Vladimír Maňka, Jan Mulder, Gérard Onesta, Esko Seppänen, László Surján, Helga Trüpel, Kyösti Virrankoski, Ralf Walter.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Thijs Berman, Bárbara Dührkop Dührkop, Marusya Ivanova Lyubcheva, Peter Šťastný.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung

17.10.2007

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

BERICHTIGUNGSSCHREIBEN

Nummer

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

Datum der Übermittlung

Datum der Bekanntgabe im Plenum

1/2008

13659/2007 – C6-0341/2007

10.10.2007

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