BERICHT zum Thema „Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus“
17.10.2007 - (2006/2129(INI))
Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Berichterstatter: Paolo Costa
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission vom 17. März 2006 „Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus“ (KOM(2006)0134),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. September 2005 zu den neuen Perspektiven und neuen Herausforderungen für einen nachhaltigen europäischen Fremdenverkehr[1],
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr und der Stellungnahmen des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie des Ausschusses für regionale Entwicklung (A6‑0399/2007),
A. in der Erwägung, dass der Fremdenverkehr im EG-Vertrag zwar an einer Stelle als Tätigkeitsbereich genannt wird, in dem „Maßnahmen“ ergriffen werden können (Artikel 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft), jedoch nicht als globale EU-Kompetenz oder EU-Politik verstanden wird,
B. in der Erwägung, dass die EG jedoch befugt ist, Maßnahmen zur Sicherstellung des reibungslosen Funktionierens des Binnenmarkts einschließlich der Fremdenverkehrsdienstleistungen zu ergreifen (Artikel 95 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft), wobei der Aspekt des Verbraucherschutzes besonders von Belang ist,
C. in der Erwägung, dass der Fremdenverkehrssektor im Schnittpunkt zahlreicher EU-Politiken liegt, die wesentlichen Einfluss auf seine Effizienz und seinen potenziellen Beitrag zu Wachstum, Beschäftigung und dem sozialen und territorialen Zusammenhalt haben,
D. in der Erwägung, dass es trotz der Tatsache, dass das Parlament in seiner oben genannten Entschließung eindeutig die Grundprinzipien festgelegt hat, die bei einer europäischen Politik des nachhaltigen Fremdenverkehrs zu beachten sind, zweckmäßig ist, einige Aspekte dieser Politik hervorzuheben, um ihre Durchführung zu beschleunigen,
E. in Kenntnis des vor kurzem veröffentlichten Berichts der Sachverständigengruppe „Nachhaltigkeit im Tourismus“, dessen Leitlinien der Kommission als Grundlage für die künftige „Agenda für einen nachhaltigen europäischen Tourismus“ (frühere Agenda 21) dienen werden,
F. in der Erwägung, dass kein in sich schlüssiges politikübergreifendes Tourismuskonzept auf EU-Ebene entwickelt werden konnte, was nachteilige Folgen für den Sektor und seine Entwicklung hat, während zugleich die Gefahr des Verlusts europäischer Marktanteile in diesem Sektor zunimmt,
G. in der Erwägung, dass die ökosoziale Dimension des Tourismus im Sinne der Nachhaltigkeit deutlich hervorgehoben werden muss,
H. in Erwägung der Verschlechterung der Bedingungen in bestimmten beliebten Fremdenverkehrszielen Europas sowie der Tumulte und gewalttätigen Ausschreitungen, die an diesen Orten zu verzeichnen sind und ihre Attraktivität schmälern,
I. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten beim Europäischen Rat in Brüssel vom 21. und 22. Juni 2007 Maßnahmen ergriffen haben, damit unter anderem der Fremdenverkehr bei der nächsten Änderung des EG-Vertrags berücksichtigt wird; in der Erwägung, dass es außerordentlich wichtig ist, dass das Primärrecht eine neue Rechtsgrundlage umfasst, damit Fragen im Zusammenhang mit diesem Sektor in ganz Europa angegangen werden können,
J. in der Erwägung, dass die wichtige Rolle des Fremdenverkehr als Mittel zur gesellschaftlichen Integration und zur Integration der am meisten benachteiligten Bevölkerungsgruppen betont werden sollte,
Der Fremdenverkehr und die Visapolitik der EU
1. betont die Bedeutung des Tourismus auch aus Drittländern für Europa;
2. unterstreicht insbesondere die Notwendigkeit, auf der Grundlage der Gegenseitigkeit die Visaverfahren zu vereinfachen und die Kosten von Touristenvisa für die Einreise in alle Mitgliedstaaten zu senken;
3. betont, dass betroffene Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, die Verordnung (EG) Nr. 1931/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Festlegung von Vorschriften über den kleinen Grenzverkehr an den Landaußengrenzen der Mitgliedstaaten sowie zur Änderung der Bestimmungen des Übereinkommens von Schengen[2] als neues Instrument zur Erleichterung des Fremdenverkehrs aus angrenzenden Drittstaaten zu nutzen;
4. fordert die am Schengen-Abkommen beteiligten Mitgliedstaaten auf, gemeinsame Konsularstellen für die Erteilung von Visa für Antragsteller aus Drittländern einzurichten, für eine einheitliche Arbeitsweise und die Anwendung einheitlicher Visakriterien durch diese Stellen zu sorgen sowie die Qualität des Empfangs der Antragsteller zu verbessern – dies gilt u. a. für die Terminvergabe, die Art der Gesprächsführung und die Bearbeitungsfristen –, wobei das Ganze den Mitgliedstaaten auch Ausgaben in erheblichem Umfang ersparen würde;
5. verweist auf die Notwendigkeit einer Überprüfung des Visakodex der Gemeinschaft, was Anzahl und Art der für die Beantragung benötigen Unterlagen angeht;
6. empfiehlt nachdrücklich, in der EU-Visapolitik generell von der Erteilung von Mehrfachvisa auszugehen;
7. weist darauf hin, dass Reiseveranstalter und Verkehrsunternehmen längerfristige Visa mit mindestens einjähriger Gültigkeit benötigen, um geeignetes, den Bedürfnissen ihrer Kunden entsprechendes Personal einstellen zu können; weist nachdrücklich auf die Notwendigkeit hin, die Erteilung von Gruppenvisa beizubehalten und auszuweiten;
8. fordert die Schengen-Mitgliedstaaten zur Vereinfachung der Schengen-Visaverfahren für Touristen auf, denen bereits Visa für Nicht-Schengen-Mitgliedstaaten erteilt wurden bzw. die bereits in solche Länder eingereist sind, und fordert die Nicht-Schengen-Mitgliedstaaten auf, eine solche Vereinfachung für die Inhaber von Schengen-Visa vorzunehmen;
9. ist sich allerdings der Tatsache bewusst, dass die Vereinfachung der Visumantragsverfahren im Hinblick auf ihre Harmonisierung und eine allgemeine Erleichterung des Zugangs von Touristen, die aus Drittländern stammen, nach Europa mit den Sicherheitsregelungen vereinbar sein muss, die für die Bekämpfung der illegalen Einwanderung, des Terrorismus und der organisierten Kriminalität, insbesondere der grenzüberschreitenden Kriminalität, erforderlich sind;
Statistische Daten
10. erachtet es für dringend erforderlich, ausreichende, zuverlässige, einheitliche und aktualisierte Daten zum Fremdenverkehr zu erfassen, die der öffentliche und private Sektor als Grundlage für strategische und operative Schlüsselentscheidungen nutzen kann, und auf EU-Ebene zweckmäßige flankierende Maßnahmen und Orientierungsvorgaben zu entwickeln, damit Europa auf internationaler Ebene das Hauptreiseziel bleibt und wieder wettbewerbsfähig wird;
11. fordert die Änderung der Richtlinie 95/57/EG des Rates vom 23. November 1995 über die Erhebung statistischer Daten im Bereich des Tourismus[3], damit eine bessere Harmonisierung der Datenerfassung durch die Mitgliedstaaten gewährleistet ist, sowohl was die quantitativen als auch was die qualitativen Aspekte der Bereitstellung von Daten betrifft;
12. begrüßt die Initiative zur Modernisierung des Rechtsrahmens durch eine neue, in der EU einheitlich umzusetzende Verordnung; weist darauf hin, dass diese Reform zügig durchgeführt werden sollte;
13. fordert die Kommission auf, nach Möglichkeiten zu suchen, wie Tourismus-Satellitenkonten (TSA) in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden können, da solche Erfassungen es ermöglichen, den Fremdenverkehr exakt mit anderen Branchen der Wirtschaft zu vergleichen, und zu einem besseren Verständnis des wahren Umfangs und des wahren Werts des Fremdenverkehrs beitragen können;
14. unterstreicht, dass das Bewusstsein für die Bedeutung gestärkt werden muss, die der Fremdenverkehr für die Wirtschaft und die regionale Entwicklung hat; fordert die Mitgliedstaaten auf, die TSA vollständig umzusetzen und die Statistiken jährlich zu aktualisieren, um zu gewährleisten, dass rechtzeitig geeignete Daten zur Verfügung stehen, wenn es darum geht, die vollständige und reibungslose Einbeziehung des Fremdenverkehrs in die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu fördern;
15. fordert die Kommission auf, zu prüfen, ob statistische Angaben und qualitative Daten erfasst werden sollten, um die Auswirkungen des Fremdenverkehrs auf die Wirtschaft, die Umwelt und die Lebensqualität der Einwohner beliebter Fremdenverkehrsziele bewerten zu können;
16. fordert die Kommission auf, einen Bericht über die verschiedenen nationalen Regelungen zum Schutz von natürlichen Lebensräumen und wertvollen historischen Stätten durch besondere städtebauliche und bauliche Vorschriften zu veröffentlichen und bewährte Verfahren auf diesem Gebiet gegebenenfalls durch die Herausgabe von Leitlinien zu fördern;
17. fordert die Kommission auf, einen harmonisierten Fortschrittsbericht über den Zustand natürlicher und historischer Stätten auszuarbeiten, in dem vor allem die Folgen des Tourismus für diese Gebiete berücksichtigt werden, damit ihre touristische Nutzung gesteuert und ihre Erhaltung und Bewahrung für künftige Generationen gewährleistet werden kann;
Harmonisierung von Qualitätsstandards für Beherbergungsbetriebe in Europa
18. stellt fest, dass in den Mitgliedstaaten eine Vielzahl von Klassifizierungen besteht, und ist der Auffassung, dass dies aus Sicht der Verbraucher die Verlässlichkeit und Transparenz beeinträchtigt;
19. verweist darauf, dass die Verbraucher das System der Klassifizierung als wichtiges Hilfsmittel bei der Wahl eines Hotels oder einer Unterkunft ansehen; hält es daher für wichtig, dass die Verbraucher leicht Zugang zu präzisen Informationen über die Bedeutung der Klassifizierung in den verschiedenen Ländern haben und dass dabei ihre Bedürfnisse berücksichtigt werden;
20. erachtet es für ratsam und möglich, eine gemeinsame Ausgangsbasis mit einheitlichen Kriterien zu schaffen, damit an einer Auslandsreise interessierte Kunden ihre Wahl auf der Grundlage klarer und vergleichbarer Klassifizierungskriterien treffen können;
21. weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in bestimmten nationalen und regionalen Systemen eine Vielzahl von Kriterien besteht und die Vereinfachung der derzeitigen Standards es ermöglichen würde, den Verbraucher eindeutiger und leichter zu informieren und auch seitens der Beherbergungsbetriebe ein höheres Maß an Transparenz zu garantieren;
22. fordert das europäische Fremdenverkehrsgewerbe auf:
– das Benchmarking der wichtigsten Aspekte der verschiedenen Klassifizierungssysteme weiterzuführen und seine Anstrengungen um eine Annäherung dieser Systeme fortzusetzen, und zwar ohne Unterbrechung der bestehenden Systeme, was den Verbrauchern und dem Gewerbe zum Nachteil gereichen würde;
– sich weiter darum zu bemühen, dass die Bedeutung der „Sterne“ in den einzelnen Mitgliedstaaten besser verständlich wird;
– die Gemeinschaftsorgane regelmäßig über die erzielten Fortschritte zu unterrichten;
23. fordert die lokalen, regionalen und nationalen Behörden auf, soweit sie zu den Klassifizierungssystemen beitragen, im Rahmen einer echten öffentlich-privaten Partnerschaft die gegenwärtige Arbeit des europäischen Fremdenverkehrsgewerbes zu unterstützen, sowohl was die Transparenz als auch was die Annäherung der bestehenden Klassifizierungssysteme betrifft, die durch Benchmarking erfolgen soll;
24. ist sich bewusst, dass ein gemeinsames Klassifizierungssystem auf EU-Ebene in Anbetracht der großen Vielfalt von Beherbergungsbetriebstypen, die eine Folge lokaler Erfordernisse, Kulturen und Befindlichkeiten ist, sehr schwer zu verwirklichen wäre, auch angesichts der sehr unterschiedlichen Strukturen der derzeit geplanten Klassifizierung;
25. ist jedoch der Auffassung, dass ein Bündel von Leitlinien, die auf gemeinsamen und einheitlichen Kriterien für die gesamte Europäische Union beruhen, den Interessen der Kunden Rechnung tragen und zugleich die Umwelt und die lokalen Gegebenheiten respektieren könnte;
26. fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit Europäischen Verbänden des Beherbergungsgewerbes wie HOTREC (Dachverband der Europäischen Hotel- und Gaststättenverbände) und den Europäischen Verbraucherschutzorganisationen eine Methodik zur Schaffung derartiger Mindeststandards für die Sicherheit und Qualität von Beherbergungsleistungen festzulegen; hebt hervor, dass diese Methodik die Einführung einer CE-Kennzeichnung für Unterkünfte einschließen könnte, die auf einheitlichen gesamteuropäischen Kriterien beruht, so dass die Kunden Gewissheit über das zu erwartende Mindestqualitätsniveau haben, egal in welches EU-Land sie reisen;
Systeme für das Qualitätsmanagement
27. fordert die europäische Fremdenverkehrsindustrie auf, weiter an der Schaffung eines europäischen Forums für Systeme für das Qualitätsmanagement zu arbeiten und die Gemeinschaftsorgane regelmäßig über die erzielten Fortschritte zu unterrichten;
28. fordert die Beteiligten des europäischen Fremdenverkehrsgewerbes auf, europäische Standards weiterzuentwickeln mit dem Ziel, unter anderem die Übermittlung von Informationen an die Empfänger zu erleichtern und die Qualität der erbrachten Dienstleistung zu verbessern; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, deren Anstrengungen – wenn notwendig – zu unterstützen;
29. fordert die lokalen, regionalen und nationalen Behörden auf, soweit sie an Systemen für das Qualitätsmanagement beteiligt sind, im Rahmen einer echten öffentlich-privaten Partnerschaft die gegenwärtige Arbeit des europäischen Fremdenverkehrsgewerbes zu unterstützen, was das europäische Forum für Systeme für das Qualitätsmanagement betrifft;
30. begrüßt, dass es immer mehr Umweltschutz-Gütezeichen gibt, ist aber der Ansicht, dass die Zunahme von Gütezeichen auf lokaler Ebene bei den Touristen für Verwirrung sorgen und der Transparenz abträglich sein kann und es folglich erforderlich macht, die Touristen besser zu informieren und bestehende Gütezeichen zusammenzuführen, um ihren internationalen Wiedererkennungswert zu steigern;
31. begrüßt die Tatsache, dass die Zahl der Umweltschutzlabels zunimmt;
32. fordert die Kommission auf, unter Beteiligung von HOTREC als dem Europäischen Verband des Beherbergungsgewerbes die Vergabe von Gütezeichen für Touristenunterkünfte in den Mitgliedstaaten anzuregen sowie im Interesse größerer Sichtbarkeit Qualitätsmodelle zu fördern, die sich anderswo als effektiv erwiesen haben (wie z. B. das Qualmark-Gütezeichen in Neuseeland);
33. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Interessenträger auf, durch Präsentation und Weitergabe bewährter Praktiken sowie durch die Ermutigung von Initiativen der Branchenführer zu einer nachhaltigen Vergabe von Gütezeichen, die auf ökologischen und sozialen Kriterien basieren, beizutragen;
34. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verwendung von „Öko-Labels“ für touristische Betriebe, Einrichtungen und Dienstleistungen zu fördern;
Verbraucherschutz
35. ist sich bewusst, dass immer mehr Touristen ihre Reisen (Beförderung, Unterkunft usw.) direkt auf elektronischem Wege buchen und damit die Vermittler – Reiseveranstalter und Reisebüros – umgehen, deren Marktanteil sinkt (von 98 % im Jahr 1997 auf 60 % im Jahr 2007), die aber dennoch rechtlichen Regelungen wie der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen[4] unterliegen; betont, dass diese Anomalie beseitigt werden muss, indem die Richtlinie 90/314/EWG auf alle Websites ausgedehnt wird, die mehr als eine Dienstleistung verkaufen, wie es beispielsweise bei Billigfluggesellschaften und anderen Marktbeteiligten der Fall ist;
36. begrüßt deshalb das Konsultationspapier der Kommission vom 26. Juli 2007 zur Änderung der Richtlinie 90/314/EWG, in der es um Fragen der verschiedenen rechtlichen Regelungen für traditionelle Reiseveranstalter und für Internetanbieter flexibler Reisepakete geht;
37. hebt die zunehmende Bedeutung der neuen Technologien für den Fremdenverkehrssektor hervor, insbesondere für die Vermarktung touristischer Produkte und vor allem für die Erschließung von Kulturgütern und die Förderung kultureller Veranstaltungen;
38. ist der Auffassung, dass die rasch fortschreitende Nutzung von IT-Technologien im Bereich der Tourismusdienstleistungen einen Rahmen für den Verbraucherschutz sowie den Schutz personenbezogener Daten bei elektronischen Buchungen erforderlich macht, der auf einer vorherigen Analyse dieses Marktes durch die Kommission beruhen könnte; ist der Auffassung, dass dieser Rahmen gewährleisten sollte, dass die digitalen Verbraucherrechte sowie die personenbezogenen Daten geschützt werden und die Verbraucher wahre, nicht irreführende, aktuelle und unmissverständliche Informationen erhalten; im Dienste des Verbraucherschutzes empfiehlt sich eine Autorisierung der Websites, die Informationen und Dienste für Touristen (Reservierungen, Zahlungen) anbieten, auf elektronischem Wege;
39. betont die positive Rolle, die Organisationen im Bereich des Sozialtourismus in diesem Zusammenhang spielen, und ist der Auffassung, dass ihre Tätigkeit unterstützt und gefördert werden sollte;
40. begrüßt den Vorschlag der Kommission vom 7. Juni 2007 zur Änderung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Verbraucher im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Teilzeitnutzungsrechten, langfristigen Urlaubsprodukten sowie des Wiederverkaufs und Tausches derselben (KOM(2007)0303), mit dem der Geltungsbereich des existierenden Rechtsrahmens auf neue langfristige Urlaubsprodukte ausgedehnt werden soll, die in den letzten Jahren auf den Markt gekommen sind, sowie auf bestimmte Geschäfte wie den Wiederverkauf und Tausch im Zusammenhang mit Teilzeitnutzungsrechten; ist der Auffassung, dass der Vorschlag den Verbraucherschutz im Fremdenverkehrssektor stärken und gleiche Bedingungen schaffen wird, mit denen redliche Anbieter der Teilzeitnutzungsbranche vor unlauterem Wettbewerb geschützt werden;
41. bedauert, dass es kein eigenes Rechtsinstrument für die Sicherheit von Dienstleistungen gibt, da ein solches von entscheidender Bedeutung für den Fremdenverkehr wäre, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, entsprechende Schritte zu prüfen, damit den von einigen Mitgliedern des Parlaments geäußerten Sorgen Rechnung getragen wird;
42. fordert die Kommission auf, eine europäische Kampagne zur Förderung der Straßenverkehrssicherheit durchzuführen und auch neue gemeinsame Kontrollinstrumente in den Vordergrund zu rücken, um die Touristen über die verschiedenen bestehenden Vorschriften auch in anderen Mitgliedstaaten als ihrem Wohnsitzstaat aufzuklären;
43. fordert die Kommission auf, die Verfahren im Zusammenhang mit dem HACCP-System (Hazard Analysis and Critical Control Point, Gefahrenanalyse und Kritischer Kontrollpunkt) zu vereinfachen und den Bedürfnissen der KMU Rechnung zu tragen, unter besonderer Berücksichtigung der Kleinstunternehmen;
Gesundheitstourismus
44. betont, dass alle verfügbaren Gemeinschaftsprogramme, einschließlich des zweiten Aktionsprogramms der Gemeinschaft im Bereich der Gesundheit, genutzt werden sollten, um den Gesundheitstourismus zu fördern;
45. betont, dass die Unternehmen des Versicherungssektors verstärkt zur Unterstützung des Gesundheitstourismus herangezogen werden sollten; betont zudem, dass die Unternehmen des Versicherungssektors dabei unterstützt werden sollten, Lösungen für die grenzübergreifende Zusammenarbeit zur Finanzierung von Gesundheitstourismus zu finden;
46. hält in Anbetracht des im Gesundheitstourismus zu verzeichnenden Abwärtstrends den Erlass einer spezifischen Gemeinschaftsrichtlinie zur Festlegung der Anerkennung und Nutzung der Thermal- und Mineralwasserressourcen und genereller der Rolle des Thermaltourismus und der Thermalkuren nicht nur im Bereich der Gesundheits-, Vorsorge- und Versicherungssysteme, sondern auch im Rahmen der touristischen Systeme der verschiedenen Länder für erforderlich, durch die darüber hinaus auch ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten, damit in einem für die Wirtschaft der Mitgliedstaaten strategisch wichtigen Sektor ein Entwicklungsprozess ermöglicht wird, durch den auch in erheblichem Umfang neue direkte oder indirekte Beschäftigung geschaffen werden kann;
Barrierefreier Tourismus
47. begrüßt die Initiativen zur europaweiten Koordinierung von Informationen über barrierefreien Tourismus, die es Touristen mit eingeschränkter Mobilität und deren Familien ermöglichen, sich über die Behindertenfreundlichkeit von Reisezielen zu informieren; ruft alle Mitgliedstaaten, Tourismusanbieter sowie nationalen und lokalen Tourismusorganisationen auf, sich derartigen Initiativen anzuschließen und/oder sie zu fördern;
48. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zu prüfen, ob angesichts der Tumulte und gewaltsamen Ausschreitungen, die von europäischen Touristen an europäischen Fremdenverkehrszielen verursacht wurden, eine Charta der Rechte und Pflichten des europäischen Touristen sowie ein europäischer Verhaltenskodex für Fremdenverkehrsunternehmen erstellt werden sollten;
49. ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein CE-Kennzeichen „Access for all“ („Zugang für alle“) ins Leben zu rufen, das ein Grundangebot an behindertengerechten Einrichtungen für Touristen mit eingeschränkter Mobilität gewährleistet, wozu unter anderem Unterkünfte, Gaststätten, Freizeit- und Naturstätten, Veranstaltungsräume, Denkmäler, Museen usw. gehören;
50. bekräftigt insbesondere, dass das europäische Kulturerbe geschützt, bewahrt und wiederhergestellt werden muss, und fordert striktere Maßnahmen für Kulturstätten und die Art und Weise, in der sie besichtigt werden, sowie eine Verstärkung der Bemühungen um Verbesserung des Zugangs für behinderte Menschen, deren Teilnahme an touristischen Reisen zunimmt;
51. ruft die Kommission auf, eine Mitteilung mit einem Aktionsplan zur Förderung eines solchen Kennzeichens zu erarbeiten, die sich auf ihre bereits geleistete Arbeit sowie auf die Erfahrungen und optimalen Verfahren auf nationaler und lokaler Ebene stützt und eine Bestandsaufnahme der EU-weiten Fortschritte im Verkehrsbereich enthält;
52. stellt fest, dass sich die Frage der Zugänglichkeit der Reiseziele ebenfalls auf die erbrachten oder verfügbaren Verkehrsdienste bezieht; fordert die Kommission deshalb auf, im Rahmen der neuen EU-Tourismuspolitik und bei der Erarbeitung der europäischen Verkehrspolitik die schlechte Anbindung der Regionen mit besonderen natürlichen oder geographischen Merkmalen, wie der Gebiete in äußerster Randlage, der Insel- und Bergregionen sowie der nördlichsten Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte, gebührend zu berücksichtigen;
Soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit
53. betont besonders die Notwendigkeit, dass durch die neue Tourismuspolitik die (wirtschaftliche, soziale, territoriale, ökologische und kulturelle) Nachhaltigkeit des europäischen Fremdenverkehrs sichergestellt wird; begrüßt in diesem Sinne die von der Kommission für die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Nachhaltigkeit des europäischen Fremdenverkehrs vorgeschlagenen spezifischen Aktionen und beglückwünscht die Kommission zu ihrer Initiative, eine Agenda 21 für den Fremdenverkehr in Europa zu erarbeiten; erwartet die Vorlage des entsprechenden Vorschlags, die für das laufende Jahr zugesagt wurde;
54. begrüßt, dass die Kommission in ihrer zuvor erwähnten Mitteilung ausdrücklich die Förderung der Nachhaltigkeit im Tourismus fordert, und unterstreicht, dass soziale, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit eine Grundvoraussetzung für die Entwicklung und Aufrechterhaltung jeder touristischen Aktivität ist;
55. betont nachdrücklich die Notwendigkeit, nachhaltigere und sozialere Praktiken des Tourismus zu unterstützen und zu fördern und ihre Effizienz zu bewerten, damit dieser Sektor in der überarbeiteten Lissabon-Strategie an Bedeutung gewinnt;
56. begrüßt die Initiative der Kommission zur Vorlage einer europäischen Agenda 21 für den Tourismus als Grundlage für die Tourismuspolitik; fordert von der Kommission, für die Mitgliedstaaten einen Leitfaden zur Verfügung zu stellen, der eine bessere politische Koordination in der touristischen Entwicklung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene und eine Verbesserung der Nachhaltigkeit bei touristischen Aktivitäten ermöglicht;
57. betont, dass Gefahren für die Umwelt, insbesondere Kohlendioxidemissionen, es erfordern, dass die Fremdenverkehrsindustrie bei der Konzipierung von umweltpolitischen Maßnahmen in die Aufklärung der Touristen über Umweltthemen einbezogen wird;
58. ist der Auffassung, dass sich die Vertreter der Tourismusindustrie an Aktivitäten beteiligen sollten, die Umweltschutzmaßnahmen und deren Planung betreffen, da der Fremdenverkehr mitverantwortlich für Umweltschäden ist, was mit dem zunehmenden Reiseverkehr zusammenhängt;
Passagierrechte
59. ist der Auffassung, dass auf EU-Ebene ein beachtliches Regelwerk für Passagierrechte im Bereich des Flugverkehrs besteht, das für eine bessere Zugänglichkeit sorgt und eine angemessene Entschädigung im Falle von Verspätungen und Flugausfällen, aber auch von Unfällen gewährleistet;
60. hebt hervor, dass sich das Parlament gegenwärtig bemüht, sicherzustellen, dass wichtige zusätzliche Bestimmungen zum Ausbau solcher Rechte für Bahn- und Schiffsreisende entwickelt werden, um eine harmonisierte Regelung auf EU-Ebene durchzusetzen;
61. ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Bereitstellung von Informationen für die Reisenden und vor allem die ordnungsgemäße Verwirklichung dieser Passagierrechte, insbesondere der Rechte von Flugreisenden, sicherzustellen und dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten leicht zugängliche Schlichtungsmechanismen für die Fälle schaffen, in denen ein säumiger Reiseveranstalter keine Entschädigung zahlt;
62. ruft die Kommission auf, eine EU-Regelung zum Schutz von Passagieren ins Auge zufassen, die wegen Insolvenz oder vorsätzlicher Pflichtverletzung des Charterunternehmens oder Reisevermittlers am Urlaubsort festsitzen; empfiehlt die Aufstellung einer EU-weiten schwarzen Liste derartiger Unternehmen anhand von eindeutigen Kriterien, die von der Kommission nach Konsultation der Beförderungs- und/oder Touristikunternehmen und der Verbraucherschutzorganisationen festgelegt werden;
Werbung für die europäischen Reiseziele
63. begrüßt die Einrichtung des von der Kommission finanzierten Webportals für das Reiseziel Europa, des „European Tourist Destinations Portal“; fordert die Kommission auf, weiterhin zur Werbung für Europa als einem attraktiven Reiseziel bzw. einer Gruppe attraktiver Reiseziele insbesondere dadurch beizutragen, dass sie „Europa“-Gütezeichen schafft und für sie wirbt sowie Mechanismen und Strukturen für die Zusammenstellung von Informationen über die europäischen Reiseziele einrichtet, die sie dann den Akteuren des Tourismussektors außerhalb Europas zur Verfügung stellt;
64. begrüßt die jährliche Wahl einer „European destination of excellence“, die es in seiner oben genannten Entschließung vom 8. September 2005 vorgeschlagen hat; hält solche Initiativen für wertvoll, da sie die Vielfalt und den Reichtum touristischer Attraktionen in Europa besser sichtbar machen; betont, dass die EU möglichst weniger bekannte Reiseziele insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten fördern sollte;
65. hält es für zweckmäßig, dieses Programm zur Entwicklung eines verantwortungsbewussten und nachhaltigen Fremdenverkehrs in allen Tourismusgebieten der EU zu nutzen, da die Qualität des touristischen Angebots an beliebten Tourismuszielen der EU geschützt werden muss;
66. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, grenzübergreifende Infrastrukturen, einschließlich (Binnen)Wasserstraßen, die Erholungszwecken dienen, auszubauen, da solche Infrastrukturen von erheblicher Bedeutung für den europäischen Fremdenverkehr sind;
67. fordert die Kommission auf, das verkehrstechnische und industrielle Erbe in Europa stärker zu fördern;
68. spricht sich deshalb für Initiativen aus, die darauf zielen, das europäische Kulturerbe, etwa die Kulturwege des Europarats, aufzuwerten, und fordert dazu auf, diese besser bekannt zu machen; schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Schaffung eines Gütezeichens für das europäische Erbe zu fördern, durch das die europäische Dimension der Kulturstätten, Bauwerke und Denkmäler der Europäischen Union hervorgehoben wird;
69. erachtet es als dringend notwendig, die traditionelle Kultur zu schützen, insbesondere das Volks- und Kunsthandwerk sowie die aussterbenden Berufe und Fertigkeiten, die für die Bewahrung der nationalen Identität und der touristischen Attraktivität in ländlichen Gebieten von wesentlicher Bedeutung sind;
70. ruft die Kommission auf, in Ländern, deren Saisonspitzen mit der europäischen Nebensaison zusammenfallen, für europäische Reiseziele zu werben und zu prüfen, ob mit diesen Drittländern Vereinbarungen – beispielsweise in Form von Absichtserklärungen ‑ geschlossen werden könnten, um eine optimale saisonale Verteilung der Tourismusströme herbeizuführen;
71. fordert die Kommission auf, die kulturellen Aspekte des europäischen Fremdenverkehrs herauszustellen, indem europäische Stätten des von der UNESCO erfassten Weltkulturerbes als Zeugen europäischer Kultur gefördert werden;
72. ermutigt die Kommission, den grenzüberschreitenden Gedenk-Fahrradweg entlang dem ehemaligen Eisernen Vorhang als Beispiel der sanften Mobilität im Tourismus und als Symbol für die Wiedervereinigung Europas zu fördern;
Entwicklung des Fremdenverkehrs
73. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten, die Regionen, die örtlichen Behörden und die Tourismuswirtschaft auf, die politischen Maßnahmen mit unmittelbaren oder mittelbaren Auswirkungen auf den Fremdenverkehr abzustimmen, enger miteinander zusammenzuarbeiten und die bestehenden europäischen Finanzinstrumente im Zeitraum von 2007 bis 2013 besser zu nutzen, um den europäischen Fremdenverkehr und insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit der Tourismuswirtschaft und der Reiseziele zu stärken, die Unternehmen, die Dienstleistungen und die Infrastrukturen im Fremdenverkehr weiterzuentwickeln, Arbeitsplätze zu schaffen, die Mobilität und die Schulung der in diesem Sektor Beschäftigten zu fördern, die Wirtschaft zu diversifizieren und die europäischen Regionen zu entwickeln, vor allem die besonders benachteiligten Gebiete;
74. fordert die Kommission auf, einen Bewertungsbogen auszuarbeiten, um den Auswirkungen Rechnung zu tragen, die die Aktionen und Vorschläge im Rahmen der gemeinschaftspolitischen Maßnahmen auf den Fremdenverkehrssektor haben können;
75. fordert alle Beteiligten auf, Fremdenverkehrsziele in Beitrittsländern zu fördern, betont jedoch, dass eine finanzielle Unterstützung des Fremdenverkehrs durch die EU an die Förderung qualitativ hoher Standards in der Erbringung von touristischen Dienstleistungen geknüpft werden muss;
76. ist sich bewusst, dass Busreisen für Touristen mit geringem Einkommen vorteilhaft sind und die Entwicklung des Fremdenverkehrs in Regionen begünstigen, die nicht an regionale Flughäfen oder Eisenbahnstrecken angebunden sind; weist auf die besondere Situation kleiner und mittlerer Busunternehmen hin, was die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr[5], insbesondere bei Rundreisen, betrifft; fordert die Kommission auf, sich dieser besonderen Frage anzunehmen und zu prüfen, ob die Ruhezeit auf die Zeit nach der Rundreise (nicht über zwölf Tage) verschoben werden kann;
77. betont, dass KMU stärker in das Fremdenverkehrsgewerbe eingebunden werden sollten und dass nach Möglichkeiten gesucht werden sollte, die Verfahren für die Beantragung von EU-Beihilfen zu vereinfachen; betont ferner, dass EU-finanzierte Kurse für Weiterbildung und Austausch bewährter Verfahren in den Regionen eingeführt werden sollten, vor allem in den Ländern, die der EU nach 2004 beigetreten sind;
78. schlägt vor, dass die Kommission prüft, ob ein „Verkehrspass für Jugendliche“ für junge Stipendiaten der Programme Erasmus, Leonardo und Comenius bzw. für Freiwillige im Rahmen des europäischen Zivildienstes eingeführt werden könnte, um diesen jungen Menschen Reisen und das Kennenlernen des Gastlandes zu erleichtern;
79. betont, dass das Programm Leonardo da Vinci ein einzigartiges Programm für den Fremdenverkehr vieler Länder ist und dass seine Möglichkeiten deshalb entwickelt und bekannt gemacht werden sollten; betont, dass dies zu einer erheblichen Verbesserung im Bildungsprogramm führen würde; weist nachdrücklich darauf hin, dass zusätzlich zur Umsetzung des Programms auch die dabei erzielten Ergebnisse untersucht werden sollten;
Verschiedenes
80. hebt in Anbetracht der bevorstehenden erheblichen Veränderungen in der demografischen Struktur der EU die Notwendigkeit hervor, ein europäisches Tourismusprogramm für ältere Menschen in der Nebensaison einzuleiten, das zur Lebensqualität der Senioren in der EU, zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Entstehen einer größeren Nachfrage und eines stärkeren Wachstums in der europäischen Wirtschaft beitragen würde; vertritt die Ansicht, dass dieses Programm Ulysses (Odysseus) genannt werden könnte;
81. fordert die Kommission auf, die Durchführung einer generellen Folgenabschätzung im Zusammenhang mit der Idee einer zeitlich und regional gestaffelten europäischen Ferienordnung zu beantragen;
82. unterstreicht die Notwendigkeit einer Gemeinschaftsunterstützung für Mitgliedstaaten, in denen Naturkatastrophen den Touristiksektor geschädigt haben;
83. unterstreicht die Bedeutung der Mehrsprachigkeit in der Fremdenverkehrspolitik und ermuntert dazu, die Informationen über die Reiseziele in möglichst vielen Sprachen der EU-Mitgliedstaaten anzubieten.
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o o
84. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (29.3.2007)
für den Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
zu einer neuen EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus
(2006/2129(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Marie-Hélène Descamps
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. erinnert daran, dass der Tourismus eine essenzielle Rolle für alle Mitgliedstaaten spielt und in großem Umfang zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beiträgt, vor allem für Jugendliche;
2. bekräftigt, dass der Touristiksektor, um lebensfähig zu sein, die Lebensbedingungen der lokalen Bevölkerung verbessern, die Umwelt schützen und die lokale Wirtschaft stärken muss (Förderung einheimischer Produkte, des Kulturerbes der Region usw.);
3. stellt im Übrigen fest, dass der Tourismus die Mobilität, die europäische Integration, den Dialog zwischen den Völkern und die gegenseitige Kenntnis ihrer Kultur fördert und somit zur Ausprägung eines Bewusstseins der Europabürgerschaft beiträgt, vor allem unter den Jugendlichen;
4. ist der Auffassung, dass die Europäische Union als privilegierte Destination gefördert werden muss, um Tätigkeit und Wettbewerbsfähigkeit ihres Tourismussektors weltweit zu fördern;
5. fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften folglich auf, durch den Ausbau des Kulturtourismus ihre Attraktivität zu steigern und dem Auftauchen neuer Formen von Tourismus – wie z.B. des ländlichen Tourismus, des Agrartourismus, des Wein- und Gastronomietourismus, des auf geistiges und historisches Erleben ausgerichteten Tourismus, des Tourismus in Verbindung mit Erholung sowie des Tourismus zum Erlernen von Fremdsprachen – Rechnung zu tragen und sich den Bedürfnissen der neuen Klientel anzupassen, unterstreicht gleichzeitig jedoch, wie wichtig es ist, den ganzjährigen europäischen Tourismus zu fördern;
6. unterstreicht die Notwendigkeit einer Gemeinschaftsunterstützung für Mitgliedstaaten, in denen Naturkatastrophen den Touristiksektor geschädigt haben;
7. begrüßt alle Initiativen, die es ermöglichen, die europäischen Bürger einander näher zu bringen, beispielsweise die europäischen Netze des Agro-, Sozial- oder Kulturtourismus, und fordert daher, ihre Verbreitung in den Medien stärker zu unterstützen;
8. spricht sich somit für Initiativen aus, die darauf abzielen, das europäische Kulturerbe, etwa die Kulturwege des Europarats, aufzuwerten und seine Sichtbarkeit zu erhöhen; schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Schaffung eines Gütezeichens für das europäische Erbe zu fördern, durch das die europäische Dimension der Kulturstätten, Bauwerke und Denkmäler der Europäischen Union ausgezeichnet wird;
9. erkennt die Bedeutung von Gemeinschaftsprogrammen wie der Initiative „Kulturhauptstadt Europas“ sowie von kulturellen Veranstaltungen jeglicher Art, wie Musik-, Theater- und Folklorefestivals, die dazu beitragen, die Identität der Völker zu stärken, für den Tourismus an;
10. regt an, eine gemeinsame Liste von als „Europäisches Erbe“ ausgewiesenen Kulturstätten und Denkmälern zu erstellen, die über alle Mittel der Informationsverbreitung zugänglich wäre;
11. erachtet es als dringend notwendig, die traditionelle Kultur zu schützen, insbesondere das Volks- und Kunsthandwerk sowie die aussterbenden Berufe und Fertigkeiten, die für die Erhaltung der nationalen Identität und der touristischen Attraktivität in ländlichen Gebieten von wesentlicher Bedeutung sind;
12. bekräftigt insbesondere, dass das europäische Kulturerbe geschützt, bewahrt und wiederhergestellt werden muss, und fordert striktere Maßnahmen für Kulturstätten und die Art und Weise, in der sie besichtigt werden, sowie eine Verstärkung der Bemühungen um Verbesserung des Zugangs für behinderte Menschen, deren Teilnahme an touristischen Reisen zunimmt;
13. fordert, das kulturelle Erbe zusammen mit seiner natürlichen Umwelt, der Landschaft und dem Umfeld zu schützen;
14. regt die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften außerdem an, auf einen nachhaltigen und qualitativ hochwertigen Tourismus hinzuarbeiten;
15. ermutigt daher zu Austausch und Verbreitung bewährter Verfahrensweisen im Bereich der Berufsausbildung und schlägt eine Vereinheitlichung der Klassifizierungssysteme für Hotels vor;
16. hebt die wachsende Rolle der neuen Technologien auf dem Tourismussektor hervor, insbesondere für die Vermarktung touristischer Produkte – vor allem für die Erschließung von Kulturgütern und die Förderung kultureller Veranstaltungen;
17. begrüßt in diesem Zusammenhang die Schaffung des Internetportals der Kommission „visiteurope.com“, das zur Förderung touristischer Destinationen in Europa beitragen und die Mitgliedstaaten dazu ermutigen wird, ihr kulturelles Erbe im Internet darzustellen und zugänglich zu machen;
18. ist der Auffassung, dass im Rahmen der Förderung der Mobilität der europäischen Bürger auch ihre Kommunikation erleichtert werden muss, und befürwortet in diesem Zusammenhang den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates betreffend die Senkung der Tarife für internationales Roaming innerhalb der Europäischen Gemeinschaft;
19. schlägt vor, den Zugang der Akteure auf dem Tourismussektor zu Informationen über die verfügbaren europäischen Finanzierungsinstrumente, wie etwa die Strukturfonds, sowie über die Art und Weise ihrer Ausschöpfung zu verbessern;
20. bekräftigt die Notwendigkeit, dass die Mitgliedstaaten die berufliche Tätigkeit von in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Reiseleitern untereinander besser und wirksamer koordinieren;
21. fordert die Mitgliedstaaten auf, die aufkommende Rolle nationaler und internationaler Sportereignisse im Tourismussektor anzuerkennen und den Sporttourismus auszubauen, wobei dessen Bedeutung für die Erhaltung der Gesundheit Rechnung zu tragen ist;
22. unterstreicht die Bedeutung der Mehrsprachigkeit in der Fremdenverkehrspolitik und ermuntert dazu, die Informationen über die Reiseziele in möglichst vielen Sprachen der EU-Mitgliedstaaten anzubieten.
VERFAHREN
Titel |
Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
TRAN |
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Stellungnahme von |
CULT |
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Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Verfasser(in) der Stellungnahme |
Marie-Hélène Descamps |
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Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme |
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Prüfung im Ausschuss |
29.1.2007 |
27.2.2007 |
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Datum der Annahme |
22.3.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
28 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Maria Badia I Cutchet, Ivo Belet, Giovanni Berlinguer, Marie-Hélène Descamps, Jolanta Dičkutė, Věra Flasarová, Milan Gaľa, Viorica-Pompilia-Georgeta Moisuc, Vasco Graça Moura, Lissy Gröner, Luis Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Bernat Joan i Marí, Sándor Kónya-Hamar, Manolis Mavrommatis, Marianne Mikko, Ljudmila Novak, Zdzisław Zbigniew Podkański, Christa Prets, Pál Schmitt, Gheorghe Vergil Şerbu, Nikolaos Sifunakis, Thomas Wise, Tomáš Zatloukal. |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Giusto Catania, Michael Cramer, Mario Mauro, Nina Škottová. |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (3.7.2007)
für den Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
zu einer neuen EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus
(2006/2129(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Stavros Arnaoutakis
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
– unter Hinweis auf die Bestimmungen über die Strukturfonds für den Zeitraum 2007-2013,
– unter Hinweis auf die Entscheidung des Rates vom 6. Oktober 2006 über strategische Kohäsionsleitlinien der Gemeinschaft 2007-2013,
A. in der Erwägung, dass in der EFRE-Verordnung für den Programmplanungszeitraum 2007-2013 besonders auf die bedeutende Rolle hingewiesen wird, die der Tourismus im Hinblick auf die nachhaltige integrierte regionale und lokale Entwicklung spielt,
B. in der Erwägung, dass der Fremdenverkehr Auswirkungen auf verschiedenste Branchen hat und ein breites Spektrum an Dienstleistungen sowie eine Reihe unterschiedlicher Berufe umfasst und dass im Fremdenverkehrsektor hauptsächlich Familienunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen tätig sind,
1. unterstreicht das Potenzial des Fremdenverkehrssektors für Wachstum und Beschäftigung, das konkrete Auswirkungen auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt aller Mitgliedstaaten hat; stellt fest, dass der Fremdenverkehr für einige Gebiete (insbesondere für ländliche Gebiete und Gebiete mit rückläufiger Entwicklung sowie für Gebiete in äußerster Randlage, Inseln und Küstengebiete, insbesondere fischereiabhängige Küstengebiete) gleichzeitig die Haupteinnahmequelle darstellt und unmittelbare Folgen für das Wachstum anderer Sektoren hat; betont, dass der Fremdenverkehr einen Beitrag dazu leistet, diese Gebiete an die durchschnittliche Wachstumsrate in der Gemeinschaft anzunähern;
2. begrüßt, dass die Kommission in ihrer Mitteilung anerkennt, dass eine europäische Agenda 21 für den Fremdenverkehr vorbereitet werden muss, und ausdrücklich fordert, dass die Nachhaltigkeit im Fremdenverkehrssektor gefördert wird; unterstreicht, dass Nachhaltigkeit sowie eine bessere politische Koordinierung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene Grundvoraussetzungen für eine effektive Entwicklung aller touristischen Aktivitäten sind, wobei eine zu starke Konzentration dieser Aktivitäten zu vermeiden ist;
3. ist zutiefst davon überzeugt, dass natürliches, historisches und kulturelles Erbe verbunden mit dem Schutz der Umwelt wesentlich für den Aufbau eines europäischen Wettbewerbsvorteils im Fremdenverkehrssektor sind und gleichzeitig eine nachhaltige Entwicklung der europäischen Regionen, Städte, ländlichen Gebiete und Küstengebiete gewährleisten;
4. vertritt die Auffassung, dass die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den Regionen neue Fremdenverkehrsformen (wie etwa den Ökotourismus, den ländlichen Fremdenverkehr, den sozialen Tourismus, den Gesundheitstourismus und andere) fördern und finanziell unterstützen sollte, um Arbeitsplätze zu schaffen, damit die saisonalen Effekte ausgeglichen werden können, sowie unter Achtung der natürlichen Ressourcen und des kulturellen Erbes der Regionen Wirtschaftswachstum zu generieren; hält es für notwendig, Infrastrukturen und Dienstleistungen zu verbessern, die für spezielle Tourismusformen erforderlich sind, indem angemessene und nachhaltige Verkehrsverbindungen geschaffen werden und regionale Qualitätserzeugnisse in die Entwicklung und Vermarktung von touristischen Produkten und Dienstleistungen integriert werden;
5. ist der Auffassung, dass die Qualitätszertifizierung von Produkten und Dienstleistungen, einschließlich gemeinsamer Klassifizierungskriterien für Beherbergungsbetriebe und des höchstmöglichen Harmonisierungsgrades von Berufsprofilen, sowie die Diversifizierung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen Voraussetzungen für den Ausbau des Sektors sind; betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung von Humankapital und Professionalität für alle Fremdenverkehrsformen, insbesondere, wenn Betreuung und medizinische Kompetenz erforderlich sind; ermutigt die Mitgliedstaaten und Regionen nachdrücklich, die vom Europäischen Sozialfonds und anderen gemeinschaftlichen und einzelstaatlichen Instrumenten gebotenen Möglichkeiten für berufliche Bildung und lebenslanges Lernen zu nutzen;
6. ist der Ansicht, dass der Erfolg der neuen EU-Tourismuspolitik davon abhängt, wie sie von den Beteiligten auf allen Ebenen angenommen wird und in welchem Maße sich diese aktiv daran beteiligen, sowie von der Effizienz bei der Förderung des nachhaltigen Fremdenverkehrs und vom aktiven Beitrag zur Schaffung effizienter thematischer Netzwerke; fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Regionen auf, die Einrichtung von Netzwerken und Partnerschaften zu fördern und zu unterstützen, die dem Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren im Bereich des Fremdenverkehrs dienen, wobei sichergestellt werden muss, dass aus Fehlern der Vergangenheit gelernt wird, um in Zukunft ähnliche Fehler zu vermeiden, und neue Gebiete der Zusammenarbeit zu erschließen wie etwa Partnerschaften und die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, auf der Grundlage bestehender Gemeinschaftsinitiativen und -programme unter anderem ein spezielles Bildungsnetz für Fremdenverkehrsberufe einzurichten, das eine Verzahnung mit dem Arbeitsmarkt ermöglichen würde, sowie ein Wissensnetzwerk für den nachhaltigen Tourismus unter besonderer Berücksichtigung der Initiativen im Rahmen von Lokale Agenda 21;
7. unterstreicht die Rolle von KMU (insbesondere Gewerbetreibenden, die eine Wirtschaftstätigkeit im Fremdenverkehr aufnehmen, neue Fremdenverkehrsprodukte anbieten oder in neuen Fremdenverkehrsorten oder –bereichen wirtschaftliche Aktivitäten entfalten) für die wirtschaftliche Entwicklung des Fremdenverkehrssektors; betont die Notwendigkeit, deren Zugang zu Informationen darüber, wie sie aus den bereitstehenden finanziellen Instrumenten (wie 7. Rahmenprogramm, IST_Programme, Strukturfondsprogramme und JEREMIE) Nutzen ziehen können, zu verbessern;
8. unterstreicht die Bedeutung öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP) als Finanzierungsinstrument für die Entwicklung des Fremdenverkehrssektors; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, einen klareren gemeinschaftlichen Rechtsrahmen für ÖPP festzulegen; ermutigt die regionalen und lokalen Behörden, die Entwicklung von Projekten zu fördern, die sowohl auf lokaler und regionaler Ebene durch öffentliche als auch durch private Mittel finanziert werden, und fordert, dass dem Marketing und der Werbung für die einzelnen touristischen Angebote erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt wird;
9. unterstreicht, dass das Bewusstsein für die Bedeutung gestärkt werden muss, die der Fremdenverkehr für die Wirtschaft und die regionale Entwicklung hat; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Tourismus-Satellitenkonten vollständig umzusetzen und die Statistiken jährlich zu aktualisieren, um zu gewährleisten, dass rechtzeitig geeignete Daten zur Verfügung stehen, wenn es darum geht, die vollständige und reibungslose Einbeziehung des Fremdenverkehrs in die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik zu fördern;
10. ist der Auffassung, dass die Entwicklung eines neuen, umfassenden und wettbewerbsfähigen Rahmens und einer entsprechenden Politik für den Fremdenverkehr einen integrierten Ansatz und eine wirksame Koordinierung lokaler, regionaler, einzelstaatlicher und gemeinschaftlicher Maßnahmen, die einen direkten oder indirekten Einfluss auf den Fremdenverkehr haben, erfordert, wobei der Grundsatz der Subsidiarität eingehalten werden muss; fordert die Mitgliedstaaten auf, Infrastrukturen zu verbessern, den Zugang zu finanziellen Mitteln zu erleichtern und zur legislativen und fiskalischen Harmonisierung auf Gemeinschaftsebene beizutragen, damit unter anderem dafür gesorgt wird, dass weltweit stabile Leitlinien für diesen Sektor gelten;
11. fordert die Kommission erneut auf, Vorschläge vorzulegen, um das Gaststättengewerbe (und gegebenenfalls andere touristische Dienstleistungen, die für diese Maßnahme noch nicht in Frage kommen) auf die Liste der Tätigkeitsbereiche zu setzen, die auf Dauer von der Anwendung eines reduzierten Mehrwertsteuersatzes profitieren können, um in diesen Bereichen die dauerhafte Beschäftigung zu fördern, die betreffenden Berufe zu modernisieren und die Position des europäischen Tourismus im internationalen Wettbewerb zu verbessern;
12. stellt fest, dass gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte jeder das Recht auf Erholung und Freizeit hat; betont, dass angemessene Lösungen und bessere Mittel für Werbung und Verbreitung bereitgestellt werden müssen, damit Benutzergruppen (insbesondere Familien, ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen) dieses Recht wahrnehmen können, indem sie in den Genuss einer verbesserten Infrastruktur, verbesserten Hotel- und Gaststätteneinrichtungen sowie einer besseren Zugänglichkeit kommen; fordert die Mitgliedstaaten, die regionalen und örtlichen Behörden in diesem Zusammenhang eindringlich auf, bei der Bereitstellung von Strukturfondsmitteln der EU darauf zu achten, dass das Erfordernis der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen erfüllt ist;
13. begrüßt, dass die EU am 6. Juli 2006 das Tourismusprotokoll der Alpenkonvention ratifiziert hat, mit dem das Ziel verfolgt wird, durch spezifische Maßnahmen und Empfehlungen zu einer nachhaltigen Entwicklung des Alpenraums und zu einem umweltverträglichen Tourismus beizutragen, welcher die Interessen der ansässigen Bevölkerung und der Touristen berücksichtigt; ist der Auffassung, dass dieses Protokoll als Vorbild für andere Regionen dienen sollte;
14. ist der Ansicht, dass die Voraussetzung für die nachhaltige Entwicklung des Fremdenverkehrs darin besteht, auf der Basis starker Partnerschaften, in die sowohl staatliche Stellen als auch Organisationen der Zivilgesellschaft einbezogen sind, territoriale Strategien zu entwickeln; begrüßt die Aufforderung der Kommission zu Dialog und Einbindung der Partner; empfiehlt der Kommission, bei ihrer Förderung touristischer Vorhaben insbesondere auf die Einbeziehung der Partner Wert zu legen;
VERFAHREN
Titel |
Eine neue EU-Tourismuspolitik: Wege zu mehr Partnerschaft für den europäischen Tourismus |
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Verfahrensnummer |
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Federführender Ausschuss |
TRAN |
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Stellungnahme von |
REGI |
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Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Verfasser(in) der Stellungnahme |
Stavros Arnaoutakis |
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Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme |
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Prüfung im Ausschuss |
2.5.2007 |
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Datum der Annahme |
26.6.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
40 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alfonso Andria, Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Jean Marie Beaupuy, Jana Bobošíková, Bernadette Bourzai, Wolfgang Bulfon, Antonio De Blasio, Bairbre de Brún, Gerardo Galeote, Iratxe García Pérez, Eugenijus Gentvilas, Marian Harkin, Filiz Hyusmenova, Gisela Kallenbach, Evgeni Kirilov, Miloš Koterec, Constanze Angela Krehl, Jamila Madeira, Mario Mantovani, Yiannakis Matsis, Miroslav Mikolášik, Lambert van Nistelrooij, Maria Petre, Markus Pieper, Elisabeth Schroedter, Grażyna Staniszewska, Catherine Stihler, Margie Sudre, Andrzej Jan Szejna, Kyriacos Triantaphyllides, Oldřich Vlasák, Vladimír Železný |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Jan Březina, Brigitte Douay, Den Dover, Ovidiu Victor Ganţ, Zita Pleštinská, Toomas Savi, László Surján, Nikolaos Vakalis |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
... |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
9.10.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
33 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Gabriele Albertini, Inés Ayala Sender, Etelka Barsi-Pataky, Paolo Costa, Luis de Grandes Pascual, Robert Evans, Emanuel Jardim Fernandes, Francesco Ferrari, Mathieu Grosch, Jaromír Kohlíček, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Sepp Kusstatscher, Jörg Leichtfried, Bogusław Liberadzki, Eva Lichtenberger, Erik Meijer, Robert Navarro, Luís Queiró, Reinhard Rack, Luca Romagnoli, Gilles Savary, Brian Simpson, Renate Sommer, Dirk Sterckx, Ulrich Stockmann, Georgios Toussas, Yannick Vaugrenard, Roberts Zīle. |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Aldis Kušķis, Ioan Mircea Paşcu, Leopold Józef Rutowicz. |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Ovidiu Victor Ganţ. Bilyana Ilieva Raeva, Olle Schmidt. |
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