BERICHT über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2007 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007

19.10.2007 - (13851/2007 – C6‑0351/2007 – 2007/2178(BUD))

Einzelplan III – Kommission
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: James Elles

Verfahren : 2007/2178(BUD)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0401/2007
Eingereichte Texte :
A6-0401/2007
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2007 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan III – Kommission

(13851/2007 – C6‑0351 – 2007/2178(BUD))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,

–   gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere auf Artikel 37 und 38,

–   unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, der am 14. Dezember 2006 endgültig festgestellt wurde[2],

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],

–   in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2007 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, der von der Kommission am 13. September 2007 vorgelegt wurde (KOM(2007)0527),

–   in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2007, der vom Rat am 17. Oktober 2007 aufgestellt wurde (13851/2007 – C6‑0351/2007),

–   gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6‑0401/2007),

A. in der Erwägung, dass der Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 zum Gesamthaushaltsplan 2007 folgendes umfasst:

      –    Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Höhe von 172,2 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen für die Beseitigung von Schäden infolge eines Orkans in Deutschland im Januar 2007 und eines Zyklons in Frankreich (La Réunion) im Februar 2007;

      –    Aufnahme eines neuen Haushaltsartikels 14 03 03 zur Deckung der finanziellen Verpflichtungen, die sich aus dem Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zur Weltzollorganisation ergeben;

      –    Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von 35,5 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen gemäß Artikel 26 01 50 07 für Schadenersatzzahlungen an die Kläger aufgrund der abschließenden Urteile des Gerichts erster Instanz vom 12. Juli 2007 in den Rechtssachen T-45/01 und T-144/02, Sanders und andere sowie Eagle und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Die entsprechenden Zahlungsermächtigungen werden umgeschichtet;

      –    Berücksichtigung der nötigen technischen Anpassungen im Haushaltsplan 2007 nach der Annahme der Entscheidung 2007/162/EG, Euratom des Rates vom 5. März 2007 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz (2007-2013)[4], sowie Annahme der Verordnung (EG) Nr. 614/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Mai 2007 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+)[5],

B.  in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 darauf abzielt, diese Haushaltsmittel sowie die technischen Anpassungen formell im Haushaltsplan 2007 zu veranschlagen,

1.  nimmt den Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2007 zur Kenntnis;

2.  nimmt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2007 ohne Änderungen an;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1. Verordnung zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 (ABl. L 390 vom 30.12.2006, S. 1).
  • [2]  ABl. L 77 vom 16.3.2007, S. 1.
  • [3]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [4]               ABl. L 71 vom 10.3.2007, S. 9.
  • [5]               ABl. L 149 vom 9.6.2007, S. 1.

BEGRÜNDUNG

Der Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6 zum Gesamthaushaltsplan 2007 umfasst folgende Punkte, wofür zusätzliche Mittelbindungen in Höhe von 207,7 Mio. Euro erforderlich sind:

–    Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union in Höhe von 172,2 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen für die Beseitigung von Schäden infolge eines Orkans in Deutschland im Januar 2007 und eines Zyklons in Frankreich (La Réunion) im Februar 2007;

–    Aufnahme eines neuen Haushaltsartikels 14 03 03 zur Deckung der finanziellen Verpflichtungen, die sich aus dem Beitritt der Europäischen Gemeinschaften zur Weltzollorganisation ergeben;

–    Bereitstellung zusätzlicher Mittel in Höhe von 35,5 Mio. EUR an Verpflichtungsermächtigungen gemäß Artikel 26 01 50 07 für Schadenersatzzahlungen an die Kläger aufgrund der abschließenden Urteile des Gerichts erster Instanz vom 12. Juli 2007 in den Rechtssachen T-45/01 und T-144/02, Sanders und andere sowie Eagle und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. Die entsprechenden Zahlungsermächtigungen werden umgeschichtet;

–    Berücksichtigung der nötigen technischen Anpassungen im Haushaltsplan 2007 nach der Annahme der Entscheidung 2007/162/EG, Euratom zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz (2007-2013) durch den Rat sowie die Annahme der Verordnung (EG) Nr. 614/2007 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+) durch das Europäische Parlament und den Rat.

Insgesamt belaufen sich die im VEBH Nr. 6/2007 beantragten Gelder auf zusätzliche Mittelbindungen in Höhe von 207,7 Mio. Euro. Die entsprechenden 207,7 Mio. Euro an Zahlungsermächtigungen werden im Wege einer Umschichtung zur Verfügung gestellt.

Die Aufnahme eines neuen Haushaltsartikels 03 03 02 „Schadenersatzforderungen in Zusammenhang mit Rechtsverfahren gegen Entscheidungen der Kommission im Bereich Wettbewerb“ wurde vom Rat im Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans abgelehnt.

1. Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds der Europäischen Union

Deutschland und Frankreich stellten nach Naturkatastrophen, die schwere Schäden verursachten, im Januar bzw. Februar dieses Jahres Anträge auf finanzielle Unterstützung aus dem Fonds. Die Kommission schlägt vor, einen Gesamtbetrag von 172.195.985 Euro aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union zu entnehmen, der unter Teilrubrik 3b des Finanzrahmens zu veranschlagen ist.
Das finanzielle Ausmaß der Schäden und die von der Kommission vorgeschlagenen Hilfen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

 

Direktschäden

Vorgeschlagene Hilfe

Deutschland,

Orkan Kyrill

4 687 300 000

166 905 985

Frankreich/La Réunion, Zyklon Gamede

211 600 000

5 290 000

 

4 898 900 000

172 195 985


Der mitberatende Ausschuss für regionale Entwicklung beschloss am 3. Oktober, in Verbindung mit diesem Vorschlag nichts zu unternehmen, um den Prozess der Mittelbereitstellung nicht zu verzögern.

2. Weltzollorganisation

Der Rat der Europäischen Union beschloss am 13. März 2001, dass die Europäische Gemeinschaft die Mitgliedschaft in der Weltzollorganisation beantragen solle. Auf der Grundlage dieses Beschlusses des Rates stellte die Europäische Gemeinschaft im April 2001 bei der Weltzollorganisation einen Antrag auf Vollmitgliedschaft. Der Rat der Weltzollorganisation beschloss auf seiner Jahrestagung am 29. Juni 2007 die Änderung des Abkommens über die Gründung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens, um den Beitritt von Zoll- und Wirtschaftsunionen wie der Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen.
Daher wird nunmehr vorgeschlagen, folgenden neuen Haushaltsartikel zu schaffen: 14 03 03 „Mitgliedschaft in internationalen Organisationen in den Bereichen Steuern und Zoll“, mit einem Erinnerungsvermerk („p.m.“). Die finanziellen Verpflichtungen aus dem Beitritt der Europäischen Gemeinschaft zur Weltzollorganisation am 1. Juli 2007 werden für das erste Halbjahr mit 0,5 Mio. Euro veranschlagt. Dieser Betrag wird durch eine interne Mittelübertragung bereitgestellt.

3. Rechtsprechung: Urteile des Gerichts Erster Instanz

Am 12. Juli 2007 verkündete das Gericht erster Instanz die abschließenden Urteile in den Rechtssachen T-45/01 und T-144/02, Sanders und andere sowie Eagle und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, in denen die Kommission zur Zahlung hoher Schadenersatzbeträge an über 100 Kläger verurteilt wird, die geklagt haben, weil sie nicht als Euratom-Bedienstete eingestellt wurden.
Die Kommission könnte zwar gegen diese Urteile Rechtsmittel einlegen, doch hätte dies keine aufschiebende Wirkung, so dass die Kommission nach wie vor die vom Gericht erster Instanz festgelegten Beträge zahlen müsste.
Insgesamt sind für die beiden Rechtssachen folgende Schadenersatzsummen zu zahlen: 47 805 000 EUR bei Zahlung am 31. Oktober 2007, 47 951 000 EUR bei Zahlung am 30. November 2007.
Da die Urteile den Personal- und Verwaltungsbereich betreffen, schlägt die Kommission vor, dass die Schadenersatzbeträge aus der Haushaltslinie 26 01 50 07 „Schadenersatz“ (Rubrik 5 des Finanzrahmens) gezahlt werden.
Bei dieser Linie ist für 2007 allerdings nur ein Betrag von 250 000 EUR ausgewiesen.

Der Antrag auf zusätzliche Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltslinie 26 01 50 07 kann sich daher auf 35,5 Mio. EUR beschränken, damit das Finanzhilfepaket die nötige Ausstattung von insgesamt 48 Mio. EUR erreicht, während die Rubrik 5 des mehrjährigen Finanzrahmens im Rahmen ihrer Obergrenze für das Jahr 2007 über einen Spielraum von 172,6 Mio. EUR verfügt. Der Gesamtbetrag wird 2007 vollständig zugewiesen und ausgezahlt. Die Zahlungsverpflichtungen werden durch eine Umschichtung aus den Posten 02 04 01 01 „Sicherheitsforschung“ und 02 04 01 02 „Weltraumforschung“ zur Verfügung gestellt. Der Bedarf an Zahlungsermächtigungen für die Aktivitäten der Linie „Sicherheit und Weltraumforschung“ ist geringer als ursprünglich vorgesehen, da die Rechtsgrundlage des RP7 spät angenommen wurde.

4. Annahme von Rechtsvorschriften im Bereich Umweltpolitik

Die Erläuterungen zu den betreffenden Haushaltslinien sind dahingehend zu ändern, dass die im Haushaltsplan 2007 erforderlichen technischen Anpassungen nach der Annahme der Entscheidung 2007/162/EG, Euratom des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für den Katastrophenschutz (2007-2013) berücksichtigt werden. Die Änderungen betreffen die Haushaltslinien 07 01 04 02, 07 04 01 und 19 06. Des Weiteren bedarf es technischer Anpassungen aufgrund der Annahme der Verordnung (EG) Nr. 614/2007 über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+) durch das Europäische Parlament und den Rat sowie aufgrund der Übergangsmaßnahmen, die von der Haushaltsbehörde durch die gemeinsame Erklärung im Rahmen des Haushaltsverfahrens 2007 genehmigt wurden. Die Änderungen betreffen die Haushaltslinien 07 01 04 01 und 07 03 07.

VERFAHREN

Titel

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 6/2007 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan III – Kommission

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

13851/2007 – C6‑0351/2007 – 2007/2178(BUD)

Federführender Ausschuss
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

BUDG
23.10.2007

Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

 

 

 

 

Berichterstatter(in/innen)
  Datum der Benennung

James Elles
11.1.2006

Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen)

Gianni Pittella

Datum der Aufstellung des Entwurfs des Berichtigungs­haus­halts­plans durch den Rat

18.10.2007

Datum der Übermittlung des Entwurfs des Berichtigungs­haus­halts­plans durch den Rat

17.10.2007

Prüfung im Ausschuss

9.10.2007

 

 

 

 

Datum der Annahme

9.10.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

 

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Richard James Ashworth, Reimer Böge, Herbert Bösch, Joan Calabuig Rull, Gérard Deprez, Valdis Dombrovskis, Brigitte Douay, James Elles, Ingeborg Gräßle, Louis Grech, Catherine Guy-Quint, Anne E. Jensen, Wiesław Stefan Kuc, Nils Lundgren, Vladimír Maňka, Mario Mauro, Rovana Plumb, Nina Škottová, László Surján, Kyösti Virrankoski, Ralf Walter

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Thijs Berman, Richard Corbett, Marusya Ivanova Lyubcheva

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Datum der Einreichung

19.10.2007

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

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