EMPFEHLUNG zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Annahme – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des am 6. Dezember 2005 in Genf unterzeichneten Protokolls zur Änderung des TRIPS-Übereinkommens

22.10.2007 - (8934/2006 – C6‑0359/2006 – 2006/0060(AVC)) - ***

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Gianluca Susta

Verfahren : 2006/0060(AVC)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0403/2007
Eingereichte Texte :
A6-0403/2007
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Annahme – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des am 6. Dezember 2005 in Genf unterzeichneten Protokolls zur Änderung des TRIPS-Übereinkommens
(8934/2006 – C6‑0359/2006 – 2006/0060(AVC))

(Verfahren der Zustimmung)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (8934/2006),

–   in Kenntnis des am 6. Dezember 2005 in Genf unterzeichneten Protokolls zur Änderung des TRIPS-Übereinkommens,

–   in Kenntnis des vom Rat gemäß Artikel 300 Absatz 3 zweiter Unterabsatz in Verbindung mit Artikel 133 Absatz 5 und Artikel 300 Absatz 2 erster Unterabsatz, erster Satz des EG-Vertrags unterbreiteten Ersuchens um Zustimmung (C6-0359/2006),

–   gestützt auf Artikel 75 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für internationalen Handel und der Stellungnahme des Rechtsausschusses (A6-0403/2007),

1.  gibt seine Zustimmung zu der Änderung des Abkommens;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Hintergrund

Das 1994 angenommene TRIPS-Übereinkommen verbindet eine Ausdehnung der Rechtsgrundsätze der Welthandelsorganisation auf den Bereich des geistigen Eigentums (IP) mit einer Erhöhung der Mindestschutzstandards für IP.

Die beträchtlichen Kosten, die für Entwicklungsländer mit der Einführung eines höheren IP-Schutzstandards verbunden sind, führten zu umfassenden Diskussionen insbesondere darüber, ob ein höherer Patentschutz nach den Regeln des TRIPS-Übereinkommens den Zugang zu erschwinglichen Arzneimitteln für arme Länder behindert.

Auf der WTO-Ministerkonferenz von Doha im Jahr 2001 kulminierte die Diskussion in der Annahme der „Erklärung von Doha“, in der betont wird, dass das TRIPS-Übereinkommen auf eine Weise ausgelegt und durchgeführt werden kann und soll, die das Recht der WTO-Mitglieder auf Schutz der öffentlichen Gesundheit und insbesondere auf Förderung des Zugangs zu Arzneimitteln für alle unterstützt.

In der Erklärung wird nicht nur die bestehende Flexibilität des TRIPS-Übereinkommens bekräftigt, sondern auch anerkannt, dass die WTO-Mitglieder mit ungenügenden oder fehlenden Produktionskapazitäten im pharmazeutischen Bereich Schwierigkeiten haben könnten, tatsächlich Gebrauch von einer Zwangslizenz zu machen, und der TRIPS-Rat wird beauftragt, nach einer zügigen Lösung für dieses Problem zu suchen.

Der TRIPS-Rat hat nach langen und schwierigen Verhandlungen ein Übereinkommen erzielt, das mit dem Beschluss des WTO-Generalrates vom 30. August 2003 angenommen wurde.

Dieser Beschluss legt die Umstände fest, unter denen Länder mit ungenügenden oder fehlenden Produktionskapazitäten im pharmazeutischen Sektor die Vergabe von Zwangslizenzen wirksam nutzen und Generika von patentgeschützten Arzneimitteln vorbehaltlich einer Reihe von Voraussetzungen sowohl im Ausfuhr- wie auch im Einfuhrland einführen können.

Damit die im genannten Beschluss vorgesehenen Mechanismen greifen können, war eine Umsetzung auf nationaler oder – wie im Fall der Europäischen Union – regionaler Ebene erforderlich.

Zu diesem Zweck legte die Kommission im Oktober 2004 auf der Grundlage des Mitentscheidungsverfahrens einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zwangslizenzen für Patente an der Herstellung von Arzneimitteln, die für die Ausfuhr in Länder mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bestimmt sind, vor.

Der Vorschlag beinhaltete eine ganze Reihe von Steuern und Bedingungen, die noch zu den bereits zahlreichen im WTO-Beschluss vorgesehenen Auflagen hinzukommen sollten. Der Berichterstatter Van Hecke hat es sich daher zum Ziel gesetzt, zu einem Wortlaut zu gelangen, der den WTO-Beschluss so genau wie möglich widerspiegelt, und dabei zu versuchen, alle zusätzlichen Auflagen zu beseitigen, die den – bereits an sich komplexen – Mechanismus noch komplizierter, schwerfälliger und somit unbrauchbar machen würden.

Am 12. Juli 2005 nahm der Ausschuss für internationalen Handel – mit überwältigender Mehrheit und nur wenigen Enthaltungen – den Bericht an.

Im Hinblick auf die WTO-Ministerkonferenz in Hongkong nahm Herr Van Hecke, der eng mit den Schattenberichterstattern der anderen Fraktionen zusammenarbeitete und aufgrund der Unterstützung des gesamten Ausschusses eine starke Position innehatte, informelle Trilog-Gespräche mit der Kommission und dem Rat auf, statt auf eine unverzügliche Annahme des Berichts im Plenum hinzuarbeiten, um noch vor Hongkong eine Einigung zwischen den Institutionen in erster Lesung zu erzielen und die Stellung der Europäischen Union in den multilateralen Verhandlungen zu stärken.

Er handelte einen Kompromiss aus, wobei er davon ausging, dass die Verordnung nur eine vorübergehende Lösung darstellen solle und das Europäische Parlament erneut konsultiert würde, sobald eine dauerhafte Änderung beschlossen wird, wobei es zum damaligen Zeitpunkt so aussah, als ob dies sehr viel später geschehen würde.

Daher hatte unser Ausschuss in seinem Bericht die Kommission aufgefordert, alle drei Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung einen Bericht über ihre Umsetzung vorzulegen, um den eingerichteten Mechanismus zu überwachen.

Der vom Ausschuss für internationalen Handel angenommene Text war zwar ehrgeiziger als der ausgehandelte Kompromiss, insbesondere in Bezug auf den Technologietransfer und den Aufbau von Kapazitäten in Entwicklungsländern, die Entschädigung der Rechteinhaber, das vereinfachte und beschleunigte Verfahren und die nicht-aufschiebende Wirkung von Widersprüchen.

Dennoch konnte das Europäische Parlament mit seinem Bericht den Vorschlag der Kommission deutlich verbessern.

Der Kompromiss, auf den sich die drei Institutionen schließlich einigten, wurde vom Parlament am 1. Dezember 2005 in erster Lesung angenommen und vom Rat am 27. April 2006, wodurch die zeitweilige Aufhebung in Gemeinschaftsrecht umgesetzt wurde.

Wenige Tage nach der Annahme der Verordnung durch das Europäische Parlament, nämlich am 6. Dezember 2005, nahm der Generalrat der WTO einen Beschluss über eine dauerhafte Änderung des TRIPS-Übereinkommens an.

Im Hinblick auf diese dauerhafte Änderung legte die Kommission einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Annahme des Protokolls zur Änderung des TRIPS-Übereinkommens vor.

Das Europäische Parlament muss nun entscheiden, ob es seine Zustimmung zu diesem Vorschlag gibt.

Wird das Protokoll von der Europäischen Union gebilligt, so wird das Europäische Parlament im Rahmen des Mitentscheidungsverfahrens erneut zum Vorschlag zur Änderung der Verordnung konsultiert, mit der das Protokoll in Gemeinschaftsrecht umgesetzt wird.

Inhalt des Vorschlags

Der Berichterstatter ist der Ansicht, dass das angesprochene Problem eindeutig den Rahmen des Verfahrens der Zustimmung zu einem internationalen Protokoll sprengt. Es handelt sich um ein Problem von großer politischer und humanitärer Tragweite: den Zugang zu Arzneimitteln für die bedürftigsten Länder, Entwicklungsländer und am wenigsten entwickelten Länder, die die von der Pharmaindustrie auferlegten hohen Preise nicht bezahlen können.

Daher sind einige Überlegungen anzustellen:

1)  Das Protokoll wurde allen WTO-Mitgliedern vorgelegt, die entscheiden müssen, ob es bis zum 1. Dezember 2007 oder auf Beschluss der Ministerkonferenz bis zu einem späteren Termin gebilligt wird.

Das Protokoll tritt nach Billigung durch zwei Drittel der WTO-Mitglieder in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt bildet weiterhin die Aufhebung (also der Beschluss von 2003) die Rechtsgrundlage.

Die Europäische Union hat diese Aufhebung in Gemeinschaftsrecht umgesetzt, weshalb bei einer Billigung des Protokolls nach dem 1. Dezember keine Gesetzeslücke entstehen würde und die Möglichkeit bestehen würde, zu bewerten, wie effizient der vorgeschlagene Mechanismus funktioniert und ob er zu einer dauerhaften Einrichtung werden sollte.

2)  Bislang haben nur sieben Länder (von 150 WTO-Mitgliedern), also 4,7 % der Mitglieder, die dauerhafte Änderung des TRIPS-Übereinkommens gebilligt, nämlich die Vereinigten Staaten, die Schweiz, El Salvador, die Republik Korea, Norwegen, Indien und die Philippinen.

Sollte die Europäische Union das Protokoll nicht bis zum 1. Dezember 2007 billigen, so wäre sie damit nicht allein; es ist in keiner Weise gesichert, dass das Soll von zwei Dritteln (100 Länder) bis zum 1. Dezember 2007 auch wirklich erreicht wird.

3)  Der Beschluss vom 30. August 2003 musste zwar nicht vollständig in die Änderung übernommen werden, aber der Widerstand mancher WTO-Mitgliedstaaten hat die Annahme einer Änderung, die einen einfacheren Zugang zu Arzneimitteln ermöglicht, unmöglich gemacht.

4)  Der WTO-Beschluss vom 30. August 2003 sollte eine zügige Lösung für eine Krise beim Zugang zu Arzneimitteln für Entwicklungsländer mit geringen Produktionskapazitäten darstellen, aber es gibt keinerlei Belege dafür, dass dieser Beschluss auch tatsächlich die gewünschten Auswirkungen hatte.

Denn bislang haben erst Kanada, Norwegen, China, Korea, Indien und die Europäische Union, Rechtsvorschriften zur Umsetzung dieses Beschlusses in ihre Rechtsordnung angenommen.

In den letzten vier Jahren hat kein einziges Einfuhrland dem TRIPS-Rat mitgeteilt, dass es den Mechanismus für den Import von billigeren lebensrettenden Arzneimitteln nutzen will.

Schlussfolgerungen

Anscheinend ist der Mechanismus also nicht sehr effizient und löst die Probleme in Bezug auf den Zugang zu erschwinglichen Arzneimitteln nicht in zufrieden stellender Weise.

Das Europäische Parlament kann nun entscheiden, ob es

- seine Zustimmung gibt,

- seine Zustimmung verweigert,

- seine Zustimmung aufschiebt.

Unter anderem ist zu klären, ob es besser wäre, zu bewerten, wie effizient der im Beschluss von 2003 vorgesehene Mechanismus funktioniert, und dann zu prüfen, inwieweit die Flexibilität des TRIPS-Übereinkommens genutzt wird, bevor er zu einer dauerhaften Einrichtung gemacht wird.

Sollte das Europäische Parlament seine Zustimmung aufschieben, könnte es abwarten, ob mindestens zwei Drittel der Mitgliedstaaten das Protokoll bis zum 1. Dezember billigen, und andernfalls Überlegungen darüber anzustellen, ob die Europäische Union in nächster Zukunft im Rahmen der WTO eine Initiative zur Überprüfung des Beschlusses starten sollte, um seine Effizienz zu verbessern; prüfen, wie effizient der Mechanismus funktioniert; und überprüfen, ob die derzeit von der Kommission ausgehandelten bilateralen Abkommen (insbesondere die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit den AKP-Ländern und andere Abkommen mit weniger entwickelten Ländern) keine Klauseln zum Schutz des geistigen Eigentums enthalten, die noch über jene des TRIPS-Übereinkommens hinausgehen.

Dies würde es der Europäischen Union außerdem ermöglichen, sich – im Rahmen der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe für öffentliche Gesundheit, Innovation und geistiges Eigentum, die die WTO im Jahr 2006 eingesetzt hat – dafür einzusetzen, dass die bestehende rechtliche Flexibilität des TRIPS-Übereinkommens stärker genutzt wird.

Dennoch könnte das Europäische Parlament angesichts der Tatsache, dass unter den derzeitigen Umständen Neuverhandlungen über das Protokoll sehr schwierig scheinen, seine Zustimmung geben, wenn sich der Rat strikt verpflichtet,

-   einzuräumen, dass der mit dem WTO-Beschluss vom 30. August 2003 und dem Protokoll zum TRIPS-Übereinkommen eingerichtete Mechanismus nur einen geringfügigen Beitrag zur Lösung des Problems des Zugangs zu erschwinglichen Arzneimitteln leistet;

-   eine gemeinsame politische Erklärung mit dem Europäischen Parlament abzugeben, wonach die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, im Rahmen ihrer nationalen Patentgesetze auf die Bestimmung nach Artikel 30 des TRIPS-Übereinkommens zurückzugreifen, um im Hinblick auf die Erfordernisse der öffentlichen Gesundheit in einführenden Mitgliedstaaten die Herstellung und Ausfuhr von Arzneimitteln zu genehmigen; die Kommission aufzufordern, von Maßnahmen Abstand zu nehmen, die dem entgegenstehen;

-    die Kommission aufzufordern,

-    nicht über die TRIPS+-Klauseln in den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit AKP-Ländern und in anderen künftigen bilateralen oder regionalen Abkommen mit armen Entwicklungsländern zu verhandeln, die in Zusammenhang mit Arzneimitteln stehen und die öffentliche Gesundheit sowie den Zugang zu Arzneimitteln betreffen;

-    nicht die Übernahme bzw. Billigung der Verpflichtungen nach dem Vertrag über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens und dem Übereinkommen über das Patentrecht zu fordern, davon Abstand zu nehmen, die Bestimmungen der Richtlinie 2004/48/EG über die Achtung der Rechte am geistigen Eigentum und Regelungen wie den Schutz von nichtoriginalen Datenbanken in die WPA mit den AKP-Ländern aufzunehmen;

-   zu erklären, dass die Europäische Union die Entwicklungsländer unterstützt, die die so genannte Flexibilität des TRIPS-Übereinkommen nutzen, um im Rahmen ihrer nationalen Programme für die öffentliche Gesundheit grundlegende Arzneimittel zu erschwinglichen Preisen beschaffen zu können;

-   die Kommission aufzufordern, nach neuen Lösungen zu suchen, wie etwa „gemeinsame Beschaffungsstrategien“, die Länder oder Gruppen von Ländern nutzen könnten, um sinnvolle und dauerhafte Lösungen für das Problem des Zugangs zu erschwinglichen Arzneimitteln zu finden und Direktinvestitionen in lokale Produktionsanlagen in diesen Regionen zu fördern;

-   die Kommission aufzufordern, die Arbeit der zwischenstaatlichen WTO-Arbeitsgruppe für öffentliche Gesundheit, Innovation und geistiges Eigentum aktiv zu unterstützen;

-   anzuerkennen, dass die Europäische Union zusätzliche Sofortmaßnahmen treffen muss, um den Technologietransfer, die Forschung, den Aufbau von Kapazitäten und regionale Beschaffungsmechanismen zu fördern sowie bei der Registrierung Hilfe zu leisten, um die Produktion von Arzneimitteln durch die Entwicklungsländer selbst zu erleichtern und zu fördern; die Europäische Union muss sich dazu verpflichten, Finanzmittel bereitzustellen, um Produktionsanlagen für Arzneimitteln im Besitz von Staatsangehörigen von Entwicklungsländern (und am wenigsten entwickelten Ländern) auszubauen oder zu errichten, sowie ihre Finanzhilfe für öffentlich-private Partnerschaften aufstocken, die in der Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln tätig sind, die für Entwicklungsländer besonders wichtig sind.

STELLUNGNAHME des Rechtsausschusses (28.6.2007)

für den Ausschuss für internationalen Handel

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Annahme – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des am 6. Dezember 2005 in Genf unterzeichneten Protokolls zur Änderung des TRIPS-Übereinkommens
(8934/2006 – C6‑0359/2006 – 2006/0060(AVC))

Verfasser der Stellungnahme: Michel Rocard

AVC

KURZE BEGRÜNDUNG

Der Rechtsausschuss wurde mit der Erstellung einer Stellungnahme zu dem Bericht des federführenden Ausschusses für internationalen Handel über den Beschluss des Rates über die Annahme – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des am 6. Dezember 2005 in Genf unterzeichneten Protokolls zur Änderung des TRIPS-Übereinkommens befasst.

Dem Ausschuss liegen zwar die Arbeiten und Studien, die ihm eine eingehende Beurteilung der Problematik ermöglichen, noch nicht vor, doch er stellt bereits Folgendes fest:

–         Im Jahr 2005 hat sich das Europäische Parlament, vertreten durch seinen Berichterstatter Van Hecke, an der Ausarbeitung des Kompromisses beteiligt, den wir nun endgültig billigen sollen. Damals hatte das Parlament jedoch gefordert, dass vor der Billigung dieses Kompromisses eine Bewertung des vorgeschlagenen zeitweiligen Mechanismus vorgenommen wird und das Parlament nach dieser Bewertung erneut konsultiert wird. Der Kompromiss wurde zwar angenommen, aber die genannten Bedingungen wurden nicht erfüllt.

–         Das Parlament wird nun aufgefordert, die Annahme zu billigen, ohne dass ein Bericht vorliegt, in dem formell festgestellt wird, inwieweit der WTO-Beschluss vom August 2003 zweckmäßig ist.

–         Seit der Annahme dieses Protokolls durch die WTO am 6. Dezember 2005 – also nunmehr seit mehr als 16 Monaten – haben nur sieben von 150 betroffenen Staaten – also erstaunlich wenige – die endgültige Änderung des TRIPS-Übereinkommens explizit gebilligt, nämlich die Vereinigten Staaten, die Schweiz, El Salvador, die Republik Korea, Norwegen, Indien und die Philippinen.

–         In den letzten dreieinhalb Jahren hat kein Einfuhrland dem TRIPS-Rat mitgeteilt, dass es den Mechanismus für die Einfuhr billigerer lebensrettender Arzneimittel in Anspruch nehmen möchte.

Bereits vor jeder weiteren eingehenden Untersuchung lassen diese rein verfahrenstechnischen Bemerkungen große Zweifel daran aufkommen, ob der vorliegende Vorschlag überhaupt angemessen ist.

Daher hat der Rechtsausschuss beschlossen, den Ausschuss für internationalen Handel zu ersuchen, folgende Schlussfolgerungen zu übernehmen:

–         bedauert, dass die Bestimmungen über Zwangslizenzen die Aussichten auf billigere Arzneimittel für arme Länder nicht in dem Ausmaß verbessern, wie es vom humanitären Standpunkt aus betrachtet gerechtfertigt wäre;

–         räumt ein, dass es noch einige Jahre dauern wird, bevor Patente für Arzneimittel in Indien, die es erst seit 2005 gibt, den Auflagen der Bestimmungen der Zwangslizenzen unterliegen, und dass diese Auflagen nur für neue, patentierte Arzneimittel gelten werden;

–         stellt fest, dass die Verordnung (EG) Nr. 816/2006[1] die gleichen Bestimmungen enthält und diese für mehr Länder gelten, als im Protokoll zur Änderung des TRIPS-Übereinkommens vorgesehen;

–         betont, dass eine enge Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für internationalen Handel bei seiner weiteren Prüfung der Auswirkungen dieses Problems und ein Dialog mit dem Rat und der Kommission über Verbesserungen des derzeitigen Systems notwendig sind.

Dennoch hat der Rechtsausschuss beschlossen, den Ausschuss für internationalen Handel, der federführenden ist, aufzufordern, zu gegebener Zeit seine Zustimmung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über die Annahme – im Namen der Europäischen Gemeinschaft – des am 6. Dezember 2005 in Genf unterzeichneten Protokolls zur Änderung des TRIPS-Übereinkommens zu geben.

VERFAHREN

Titel

Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS)

Bezugsdokumente – Verfahrensnummer

8934/2006 – C6-0359/2006 – KOM(2006)01752006/0060(AVC)

Datum des Ersuchens um die Zustimmung des EP

6.12.2006

Federführender Ausschuss

INTA

Stellungnahme von

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

JURI

14.12.2006

 

 

 

Verfasser der Stellungnahme

       Datum der Benennung

Michel Rocard

29.1.2007

 

 

Prüfung im Ausschuss

11.6.2007

 

 

 

Datum der Annahme

25.6.2007

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

14

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Bert Doorn, Cristian Dumitrescu, Giuseppe Gargani, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Othmar Karas, Piia-Noora Kauppi, Klaus-Heiner Lehne, Manuel Medina Ortega, Hartmut Nassauer, Francesco Enrico Speroni.

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Sharon Bowles, Luis de Grandes Pascual, Kurt Lechner, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Gabriele Stauner, József Szájer, Jacques Toubon.

  • [1]  Verordnung (EG) Nr. 816/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Zwangslizenzen für Patente an der Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen für die Ausfuhr in Länder mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit (ABl. L 157 vom 9.6.2006, S. 1).

VERFAHREN

Titel

Protokoll zur Änderung des Übereinkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

8934/2006 - C6-0359/2006 - KOM(2006)0175 - 2006/0060(AVC)

Datum des Ersuchens um die Zustimmung des EP

6.12.2006

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

INTA

14.12.2006

Mitberatende Ausschüsse

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

DEVE

14.12.2006

ENVI

14.12.2006

JURI

14.12.2006

 

Nicht abgegebenen Stellungnahmen

       Datum des Beschlusses

DEVE

10.9.2007

ENVI

14.6.2006

 

 

Berichterstatter

       Datum der Benennung

Gianluca Susta

27.2.2007

 

 

Ersetzter Berichterstatter

Johan Van Hecke

 

 

Prüfung im Ausschuss

8.5.2007

28.6.2007

17.7.2007

12.9.2007

 

9.10.2007

 

 

 

Datum der Annahme

22.10.2007

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

24

0

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Kader Arif, Francisco Assis, Françoise Castex, Christofer Fjellner, Béla Glattfelder, Ignasi Guardans Cambó, Sajjad Karim, Alain Lipietz, Marusya Ivanova Lyubcheva, Erika Mann, Helmuth Markov, Vural Öger, Georgios Papastamkos, Godelieve Quisthoudt-Rowohl, Tokia Saïfi, Gianluca Susta, Corien Wortmann-Kool, Zbigniew Zaleski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter

Vittorio Agnoletto, Vasco Graça Moura, Małgorzata Handzlik, Glenys Kinnock, Javier Moreno Sánchez, Ivo Strejček

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Den Dover, Thijs Berman, Milan Gaľa

Datum der Einreichung

22.10.2007