BERICHT über „Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft – Vorschlag für die Entwicklung der Landwirtschaft und für Nahrungsmittelsicherheit in Afrika“

8.11.2007 - (2007/2231(INI))

Entwicklungsausschuss
Berichterstatterin: Luisa Morgantini

Verfahren : 2007/2231(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0432/2007
Eingereichte Texte :
A6-0432/2007
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Thema „Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft – Vorschlag für die Entwicklung der Landwirtschaft und für Nahrungsmittelsicherheit in Afrika“

(2007/2231(INI))

Das Europäische Parlament,

   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft – Vorschlag für eine kontinentweite und regionale Zusammenarbeit im Bereich der landwirtschaftlichen Entwicklung in Afrika“ vom 24. Juli 2007 (KOM(2007)0440),

   unter Hinweis auf dieVerpflichtungen, die sich aus dem Zweiten Europäischen Forum für Nachhaltige Entwicklung in Berlin vom 18.-21. Juni 2007 ergeben,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vom 27. Juni 2007 „Von Kairo nach Lissabon - Die strategische Partnerschaft zwischen der EU und Afrika“ (KOM(2007)0357),

–   unter Hinweis auf das Gemeinsame Papier von Kommission und Ratssekretariat vom 27. Juni 2007 „Über Lissabon hinaus für eine funktionierende strategische Partnerschaft zwischen der EU und Afrika“ (SEK(2007)0856),

–   unter Hinweis auf die Entschließung zur Bekämpfung der Armut von Kleinbauern in den AKP-Staaten, die von der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU am 29. Juni 2007 in Wiesbaden angenommen wurde (AKP-EU/100.011/07/endg.),

–   unter Hinweis aud den Strategieplan 2006-2010 „Ein Afrika, Eine Stimme“ des Panafrikanischen Parlaments (PAP) vom November 2005,

–   unter Hinweis auf die EU-Strategie „Die EU und Afrika: Auf dem Weg zu einer strategischen Partnerschaft“ (Die europäische Afrikastrategie), die der Europäische Rat auf seiner Sitzung am 15. und 16. Dezember 2005 angenommen hat[1],

–   unter Hinweis auf die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Konsultation der Organisationen der afrikanischen Zivilgesellschaft zur Gemeinsamen Strategie AU-EU für die Entwicklung Afrikas, die von der Kommission der Afrikanischen Union (AUC) in Accra, Ghana, am 26.-28. März 2007[2] organisiert wurde,

–   unter Hinweis auf die Abschlusserklärung „Eine Einschätzung der Bedeutung der Landwirtschaft für die NEPAD durch die Landwirte“, die von Vertretern von vier afrikanischen Regionalnetzwerken der Landwirte am 25. April 2004 in Pretoria angenommen wurde,

–   unter Hinweis auf die Erklärung des Gipfels zur Nahrungsmittelsicherheit in Abuja im Dezember 2006,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 17. November 2005 zu einer Entwicklungsstrategie für Afrika[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zu den Auswirkungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) auf die Entwicklung[4],

–   unter Hinweis auf den Bericht des UN-Sonderbeauftragten an die UN-Menschenrechtskommission vom März 2002 über Ernährungssicherheit in den Entwicklungsländern,

–   unter Hinweis auf die im September 2000 beim UN-Millenniumsgipfel in New York angenommenen Millenniums-Entwicklungsziele, insbesondere auf das Millenniums-Entwicklungsziel, extreme Armut und Hungersnot durch Halbierung des Anteils der Menschen, die an Hunger leiden, bis 2015 zu beseitigen,

–   unter Hinweis auf die Jahresberichte des Generalsekretärs der Vereinten Nationen über die Umsetzung der UN-Millenniumserklärung, dessen letzter Bericht im Juli 2006 veröffentlicht wurde,

–   unter Hinweis auf das Nahrungsmittelhilfe-Übereinkommen, das am 13. April 1999 in London unterzeichnet wurde und auf einen Beitrag zur weltweiten Nahrungsmittelsicherheit sowie die Verbesserung der Fähigkeit der internationalen Gemeinschaft abzielt, auf Fälle von Nahrungsmittelknappheit oder andere Ernährungsbedürfnisse von Entwicklungsländern besser zu reagieren,

–   unter Hinweis auf den Bericht der Europäischen Kommission über die „Millennium-Entwicklungsziele 2000-2004“ (SEK(2004)1379),

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 12. April 2005 zu der Rolle der Europäischen Union bei der Erreichung der Millennium-Entwicklungsziele[5] sowie vom 20. Juni 2007 zu den Millenniumsentwicklungszielen – Halbzeitstand[6],

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates auf seiner Tagung vom 16. und 17. Dezember 2004 in Brüssel, in denen die uneingeschränkte Unterstützung der Europäischen Union für die Millennium-Entwicklungsziele und die Kohärenz der Politiken bekräftigt wurde,

–   unter Hinweis auf die Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „Der Europäische Konsens“ (der Europäische Konsens über die Entwicklung), die am 20. Dezember 2005 unterzeichnet wurde[7],

–   unter Hinweis auf das Partnerschaftsabkommen zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP) einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und deren Mitgliedstaaten andererseits, unterzeichnet am 23. Juni 2000 in Cotonou[8], in der durch das am 25. Juni 2005 in Luxemburg unterzeichnete Abkommen zur Änderung des Partnerschaftsabkommens geänderten Fassung („Abkommen von Cotonou“)[9],

–   unter Hinweis auf die im Anschluss an das Hochrangige Forum zur Harmonisierung am 25. Februar 2003 angenommene Erklärung von Rom sowie auf die zur Durchführung, Angleichung und Wirksamkeit der Entwicklungshilfe am 2. März 2005 angenommene Erklärung von Paris,

–   unter Hinweis auf auf die Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit (nachstehend DCI – „Development Cooperation Instrument“)[10],

–   unter Hinweis auf die 2005 auf dem G8-Gipfel in Gleneagles eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf den Umfang der Hilfe, die Hilfe für das südlich der Sahara gelegene Afrika und die Qualität der Hilfe,

–   unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW),

–   unter Hinweis auf die internationale Konferenz über Entwicklungsfinanzierung im März 2002 in Monterrey sowie auf den Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im September 2002 in Johannesburg,

–   unter Hinweis auf die New Yorker Erklärung über Maßnahmen zur Bekämpfung von Hunger und Armut vom 20. September 2004, die von 111 nationalen Regierungen, einschließlich aller EU-Mitgliedstaaten, unterzeichnet wurde,

–   unter Hinweis auf das auf dem Welternährungsgipfel im Jahre 1996 gegebene Versprechen, die Zahl der Hunger leidenden Menschen bis zum Jahr 2015 auf die Hälfte zu reduzieren,

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „EU-Entwicklungszusammenarbeit: Mehr, besser und schneller helfen“ (KOM(2006)0087),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament mit dem Titel „Stärkeres Engagement für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele - Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit“ (KOM(2005)0133),

–   unter Hinweis auf die am 10. Dezember 2006 veröffentlichten Halbzeitbewertung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens durch das regionale AKP-Netzwerk der Landwirtschaftsverbände und der laufenden WPA-Verhandlungen,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Entwicklungsausschusses (A6‑0432/2007),

A.  in der Erwägung, dass die Landwirtschaft der beschäftigungsintensivste Sektor für die Mehrheit der afrikanischen Staaten ist und dass die Haupteinnahmequelle von der landwirtschaftlichen Produktion und damit einhergehender Tätigkeit abhängt,

B.  in der Erwägung, dass der Hauptzweck der Mitteilung der Kommission über „Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft“ darin besteht, Grundsätze und Kernbereiche einer regional und kontinentweit ausgerichteten Zusammenarbeit zwischen der EU und der AU (Afrikanische Union) vorzuschlagen,

C.  in der Erwägung, dass sowohl vom Europäischen Konsens als auch der EU-Strategie für Afrika bekräftigt wird, dass Landwirtschaft und ländliche Entwicklung eine entscheidende Rolle bei der Armutsverringerung spielen,

D.  in der Erwägung, dass allein in Afrika südlich der Sahara mehr als 200 Millionen Menschen unterernährt sind, das sind 30 Millionen mehr als vor einem Jahrzehnt, und in der Erwägung, dass die meisten dieser Menschen in ländlichen Gebieten leben und für ihre Einkünfte und die Nahrungsmittelsicherheit von der Landwirtschaft abhängen,

E.  in der Erwägung, dass der Zugang zu gesunder, sicherer und nahrhafter Nahrung das Recht jedes Einzelnen ist sowie jedem Einzelnen das Grundrecht zusteht, keinen Hunger zu leiden,

F.  in der Erwägung, dass die Beseitigung extremer Armut und des Hungers das erste der UN-Millennium-Entwicklungsziele ist,

G.  in der Erwägung, dass auf dem im Dezember 2007 in Lissabon stattfindenden zweiten EU-Afrika-Gipfel die Staats- und Regierungschefs eine gemeinsame Strategie EU-Afrika verabschieden sollen,

H.  in der Erwägung, dass in der Erklärung „Welternährungsgipfel: Fünf Jahre danach“ die Verpflichtungen erneuert werden, Nahrungsmittelsicherheit für alle zu erlangen, sowie in Kenntnis der Bemühungen zur Beseitigung des Hungers in allen Ländern mit dem Sofortziel der Reduzierung der Anzahl unterernährter Menschen auf die Hälfte bis spätestens 2015,

I.  in der Erwägung, dass in Afrika bis zu 80 % der Bevölkerung in ländlichen Regionen leben und 73 % der Landbevölkerung Afrikas Subsistenzlandwirte sind, die ihren Lebensunterhalt größtenteils aus der Erzeugung von Nahrungsmittel durch Pflanzenanbau oder Viehhaltung bestreiten,

J.  in der Erwägung, dass die Landwirtschaft Beschäftigung und Einkommen für mehr als 60 % der Erwerbsbevölkerung in den Entwicklungsländern bietet und Politiken der ländlichen Entwicklung für die Bekämpfung von Armut und Hunger unerlässlich sind,

K.  in der Erwägung, dass ländliche Gemeinden durch Konflikte, Naturkatastrophen und andere Katastrophen besonders gefährdet sind,

L.  in der Erwägung, dass 70 % der 1,3 Milliarden Menschen, die in extremer Armut leben, Frauen sind und dass Frauen weltweit die notwendigen Möglichkeiten vorenthalten werden, ihre wirtschaftliche und soziale Stellung zu verbessern, beispielsweise Eigentums- oder Erbrechte bzw. Zugang zu Bildung oder Beschäftigung,

M.  in der Erwägung, dass die traditionellen Finanzinstitute in ländlichen Regionen wegen hoher Kosten und Risiken sowie wegen fehlender offizieller Grundbucheintragungen keine Kredite vergeben,

N.  in der Erwägung, dass der zweiten Ausgabe des UN-Weltwasserentwicklungsberichts (2006) zufolge 75 % der afrikanischen Bevölkerung in Trocken- oder Halbtrockengebieten sowie ca. 20 % in Regionen mit starken jährlichen Klimaschwankungen leben,

O.  in der Erwägung, dass abgelegene ländliche Gebiete besonders stark unter fehlender physischer Infrastruktur für Energieversorgung, Verkehr und Telekommunikation leiden und oftmals über nur unzureichende oder unzuverlässige Wasserversorgung verfügen,

P.  in der Erwägung, dass armutsbedingte Krankheiten, insbesondere HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria, Hauptursache und zugleich Folge der beträchtlichen Armut in vielen afrikanischen Ländern sind,

Q.  in der Erwägung, dass europäische NRO im Laufe der Jahre Partnerschaftsbeziehungen zu Organisationen der Landbevölkerung in Afrika aufgebaut haben und in diesem Prozess den Dialog und das gegenseitige Verständnis mit der europäischen Zivilgesellschaft ermöglicht und wichtige Erfahrungen bei der Förderung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft gesammelt haben,

R.  in der Erwägung, dass es in seiner Entschließung vom 6. Juli 2006 zu fairem Handel und zu Entwicklungsfragen[11] die Rolle des fairen Handels bei der Verbesserung des Lebensstandards von Kleinbauern und Erzeugern in den Entwicklungsländern anerkennt, da er ein nachhaltiges Produktionsmodell mit garantierten Einkommen für die Erzeuger ermöglicht,

S.  in der Erwägung, dass der derzeitige WPA-Verhandlungsprozess für die Mehrheit der AKP-Staaten ungeeignet ist, insbesondere für den Agrarsektor in vielen afrikanischen Ländern,

T.  in der Erwägung, dass sich die Parlamente als Hauptakteure im Entwicklungsprozess an den Strategien und Aktionsplänen für die Bevölkerungen, die sie vertreten, aktiv beteiligen müssen,

1.  begrüßt die vorstehend genannte Mitteilung der Kommission über „Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft“, insbesondere die Aussage, dass „Landwirtschaft und ländliche Entwicklung eine entscheidende Rolle bei Armutsverringerung und Wachstum spielen“; teilt die Auffassung, dass Wachstum nur dann eine armutverringernde Wirkung hat, wenn es breit angelegt ist, die Kleinbauern erfasst und Arbeitsmöglichkeiten eröffnet; bedauert jedoch, dass diese Aussage nicht im Wortlaut der Mitteilung, sondern nur im Arbeitsdokument enthalten ist;

2.  begrüßt die Anerkennung der Unterschiede zwischen den afrikanischen Ländern, da es von grundlegender Bedeutung ist, die Abweichungen und Ungleichgewichte, die nicht allein auf regionaler Ebene in Afrika, sondern auch innerhalb der afrikanischen Länder existieren, zu berücksichtigen;

3.  teilt die im Diskussionspapier im Januar 2007 geäußerte Ansicht, dass Afrika zwar auf eine lange Geschichte oftmals kostspieliger staatlicher Eingriffe in die Landwirtschaft zurückblickt, die mit unterschiedlicher Effektivität durchgeführt wurden, dass aber die nachfolgenden Liberalisierungsprozesse ebenfalls nicht umfassend, überzeugend und/oder erfolgreich waren;

4.  teilt die Auffassung, dass Wettbewerbsfähigkeit auf regionalen und internationalen Märkten vor diesem Hintergrund ein Hauptschwerpunkt ist, betont, wie wichtig es ist, Kleinerzeuger zu unterstützen und ihnen zu helfen sowie ihnen ausreichenden Zugang zu diesen Märkten zu ermöglichen;

5.  betont, wie wichtig es ist, die regionalen Märkte Afrikas zu integrieren und die Hemmnisse zwischen afrikanischen Ländern schrittweise abzubauen, um die Märkte für die Erzeuger zu vergrößern;

6.  betont die wichtige Rolle, die die EU in internationalen Institutionen wie der Welthandelsorganisation, dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank spielen sollte, indem sie nachdrücklich für das Recht der afrikanischen Staaten, die nationalen und regionalen Märkte auf dem afrikanischen Kontinent gegen Importe zu schützen, die das Überleben der lokalen Erzeuger von wichtigen landwirtschaftlichen Erzeugnissen bedrohen, eintritt;

7.  begrüßt den breit angelegten Beratungsansatz, den die Kommission für die Verabschiedung ihrer Mitteilung gewählt hat;

8.  hofft, dass dieser Ansatz kein Einzelfall bleibt, sondern Teil eines Mechanismus wird, der die Beteiligung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Einrichtungen in Europa und Afrika ermöglicht, wie es im vorstehend genannten Gemeinsamen Papier von Kommission und Ratssekretariat „Über Lissabon hinaus: für eine funktionierende strategische Partnerschaft zwischen der EU und Afrika“ gefordert wird; wünscht, dass die Kommission einen Prozess in Gang setzt, um mit den Parlamenten und Akteuren der Zivilgesellschaft über deren Rolle bei der Umsetzung und Überwachung der gemeinsamen Strategie EU-Afrika zu verhandeln;

9.  bedauert außerordentlich, dass der international geächtete Robert Mugabe voraussichtlich am Gipfeltreffen EU-Afrika im Dezember 2007 teilnimmt, da seine Anwesenheit die gute Arbeit des Gipfels zur demokratischen Regierungsführung in hohem Maße diskreditieren wird;

10.  fordert die Afrikanische Union auf, ihr Engagement für die in der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker verankerten Werte, die die Vorgängerin der AU, die Organisation für Afrikanische Einheit, als Pionierin ausgearbeitet hat und die auch Simbabwe unterzeichnet hat, mit neuem Elan erneut aufzugreifen;

11.  verweist auf die Bedeutung der Förderung einer stärkeren Beteiligung der Regierungen, einzelstaatlichen Behörden und sowohl nationaler als auch regionaler Parlamente an Entscheidungsfindungsprozessen in Bezug auf Agrarpolitik und Nahrungsmittelsicherheit, aber auch die Ermöglichung einer intensiveren Einbeziehung der Zivilgesellschaft; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Formulierung und die Umsetzung einer gemeinsamen Regionalpolitik für die Landwirtschaft unter wirksamer Einbeziehung der Marktteilnehmer zu unterstützen;

12.  ist besorgt über die mangelnde Klarheit im Zusammenhang mit dem Entscheidungsprozess zur Mitteilung sowohl in der EU als auch außerhalb davon (sofern es um Verhandlungen mit afrikanischen Regierungen geht); ruft zu mehr Transparenz in den Verhandlungen auf, die die Kommission mit den afrikanischen Regierungen zum Zwecke der Aufnahme der Zusammenarbeit zwischen EU und AU hinsichtlich der landwirtschaftlichen Entwicklung in Afrika führt;

13.  weist darauf hin, dass in dem Vorschlag, der sich vorrangig der Zusammenarbeit mit kontinentweit und regional tätigen afrikanischen Organisationen widmet, insbesondere der AU-Kommission, NEPAD (Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas) und den regionalen Wirtschaftsgemeinschaften (REC), auch Mechanismen enthalten sein sollten, die Interessengruppen, Basisgemeinschaften und die Zivilgesellschaft einbeziehen, damit die verarmten Landwirte besser in der Lage sind, politische Prozesse wirksam zu beeinflussen;

14.  bedauert die Tatsache, dass in der Gemeinsamen Strategie EU-Afrika die Probleme im Zusammenhang mit der ländlichen Entwicklung und der Nahrungsmittelsicherheit in Afrika nur kurz angerissen werden; hofft, dass dies durch mehr Substanz in dem Aktionsplan, der zur Flankierung der gemeinsamen Strategie vorgesehen ist, kompensiert werden wird;

15.  verweist auf die Notwendigkeit, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission sicherstellen, dass die Entwicklungshilfe in stärkerem Maße koordiniert und harmonisiert wird, und dass sie allgemein alle anderen Ziele, die im Rahmen des Prozesses zur Verbesserung der Wirksamkeit der europäischen Entwicklungshilfe festgelegt wurden, unverzüglich in Angriff nehmen;

16.  betont, wie wichtig es für die Kommission und die Mitgliedstaaten ist, klar und deutlich aufzuzeigen, auf welche Art und Weise die Empfängerländer und die Zivilgesellschaft die vollständige Kontrolle über ihre Entwicklungspolitiken sichern sollen, und Ergebnisindikatoren festzulegen, sodass die nationalen und regionalen Parlamente sowie die Zivilgesellschaft die Auswirkungen der Entwicklungshilfe nachvollziehen können;

17.  betont wie wichtig es ist, dass bei den Verhandlungen auf europäischer Ebene strittige Themen behandelt werden, die Verbraucher, Erzeuger und sektorspezifische Organisationen auch aus den Entwicklungsländern einbeziehen, sodass die agroindustriellen Unternehmen und die verarbeitende Industrie eingebunden werden und keine untergeordnete Rolle spielen;

18.  hält es für besonders notwendig, eine wissensbasierte afrikanische Bioökonomie zu stärken, und fordert daher die Mitgliedstaaten auf, ihr agronomisches Know-how mit den afrikanischen Forschern und Landwirten zu teilen sowie Technologie und andere innovative Methoden in der Landwirtschaft mit den afrikanischen Ländern zu teilen, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und den Mehrwert der Landwirtschaft auf dem Kontinent zu vergrößern;

19.  hält es für besonders notwendig, die Rechte des geistigen Eigentums der afrikanischen Forschung und des afrikanischen Wissens zu respektieren; fordert die Kommission, den Rat und die Mitgliedstaaten auf, die europäischen Rechtsvorschriften zu verbessern, sodass die Vorteile von manchmal altem Wissen um das (z.B. pharmazeutische) Potenzial von Pflanzen zu denjenigen zurückfließen, die es ursprünglich entdeckt haben;

20.  fordert die Mitgliedstaaten auf, in jedem Jahr und mit größtmöglicher Transparenz ihre finanziellen Zusagen für Entwicklungshilfe anzugeben, und verlangt, dass Finanzbeträge für Initiativen, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Entwicklung stehen (z. B. Schuldenerlass), ausdrücklich nicht in die Berechnung der Gesamtausgaben für Entwicklungshilfe aufgenommen werden, die gemäß den Bestimmungen des Entwicklungshilfeausschusses der Organistaion für Entwicklung und Zusammenarbeit (OEDC/DAC) als staatliche Entwicklungshilfe (ODA) klassifiziert werden können; erinnert diesbezüglich daran, dass es die Entwicklung der Debatten zu dieser Thematik innerhalb des OECD/DAC aufmerksam verfolgen wird;

21.  spricht sich ausdrücklich dafür aus, dass Nahrungsmittelhilfepolitiken und -programme weder den Ausbau lokaler und innerstaatlicher Nahrungsmittelproduktionskapazitäten verhindern noch zu Abhängigkeit, Verzerrung lokaler und nationaler Märkte, Korruption oder zur Verwendung gesundheitsschädlicher Nahrungsmittel (GVO) beitragen dürfen;

22.  ruft die internationalen Gremien zu einer Politik auf, die zur allmählichen Ablösung der Nahrungsmittelhilfe durch die Förderung und Entwicklung der lokalen Landwirtschaft führt; sollte Nahrungsmittelhilfe die einzige Alternative sein, so fordert es, dass dem Einkauf auf lokaler Ebene und/oder dem Einkauf in Gebieten, die an das in Schwierigkeiten befindliche Land angrenzen, oder in der Region Vorrang eingeräumt wird;

23.  betont die Bedeutung der Aufstockung der von den Geberländern für die Entwicklung des ländlichen Raums und die Nahrungsmittelsicherheit bereitgestellten Finanzmittel und beharrt auf der Notwendigkeit, dass die afrikanischen Regierungen den Landwirtschaftssektor in die eigenen politischen Prioritäten aufnehmen, sodass sie Unterstützung im Rahmen des EEF erhalten;

24.  betont, dass die EU-Politik in verschiedenen Bereichen ihren umfassenden Zielen gerecht werden sollte; beharrt darauf, dass die EU-Handelspolitik und die Gemeinsame Agrarpolitik mit der EU-Entwicklungspolitik kohärent sein sollte; betont deshalb die Notwendigkeit, die Zölle auf allen landwirtschaftlichen Erzeugnissen – nicht verarbeitete und verarbeitete Erzeugnisse – aufzuheben, um den europäischen Markt unverzüglich für alle Agrarerzeugnisse vom afrikanischen Kontinent zu öffnen;

25.  fordert die Europäische Union auf, einen Zeitplan aufzustellen, der auf die Abschaffung von Agrarexportpolitiken abzielt, mit denen wirtschaftlich schwachen landwirtschaftlichen Betrieben in den Entwicklungsländern Schaden zugefügt wird, und auf andere internationale Akteure Druck auszuüben, genauso so zu handeln;

26.  bedauert, dass die Unterstützung, die in der oben genannten Mitteilung „Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft“ zur „Förderung des Handels“ vorgeschlagen wird, einzig und allein auf den Chancen aufbaut, die sich durch WPA bieten; erinnert die Kommission in diesem Zusammenhang daran, dass diese Abkommen noch nicht unterzeichnet wurden und dass sie sehr umstritten sind;

27. erkennt an, dass die WPA zu einem wichtigen Instrument für den afrikanischen Handel und die regionale Integration werden können, aber nur unter der Voraussetzung, dass sie „entwicklungsfreundlich“ sind und Ausnahmeregelungen sowie gegebenenfalls lange Übergangsfristen zulassen, wenn diese für einheimische Erzeuger und Industriezweige erforderlich sind, um sich an neue Marktsituationen anzupassen; ersucht darum, den Termin für den Verhandlungsabschluss zu vertagen und verlangt, dass für die Länder, die die WPA nicht unterzeichnen, mögliche Alternativen sondiert werden; fordert aber auf jeden Fall, dass konkrete Maßnahmen zur Milderung der Folgen der WPA für besonders schutzbedürftige Gruppen ergriffen werden;

28. betont die Notwendigkeit von Maßnahmen gegen die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen/Nahrungsmitteln, die sich für die lokalen Erzeuger nachteilig auswirken, wobei bei diesen Maßnahmen der geografischen, geschichtlichen und kulturellen Vielfalt der Länder Afrikas dadurch Rechnung getragen wird, dass der Beitrag, den die ländlichen und einheimischen Gemeinschaften zur Sicherung einer nachhaltigen Ressourcennutzung leisten, stärker zur Geltung gebracht wird;

29.  bedauert, dass in der Mitteilung „Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft“ der Markt für Biokraftstoffe mit anderen Nischenmärkten zusammengelegt wird, da der Wachstumskurs der aufstrebenden Biokraftstoffbranche auch eine nachteilige Wirkung auf die Nahrungsmittelversorgung haben kann, weil durch den Anbau von Biomasse der landwirtschaftlichen Produktion Bodenfläche, Wasser und andere Ressourcen entzogen werden; teilt jedoch die Auffassung, dass es wichtig ist, die Märkte für ökologische Erzeugnisse sowie den fairen und auf Gegenseitigkeit beruhenden Handel zu unterstützen;

30.  bekräftigt erneut, dass Entwicklungshilfepolitiken und –programme erforderlich sind, bei denen das Recht jedes einzelnen Volkes, eigene Nahrungsmittelstrategien festzulegen und die nationale Agrarproduktion und den lokalen Markt zu schützen und zu regeln, unterstützt wird;

31.  macht auf die Inkonsequenz in der Mitteilung „Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft“ aufmerksam, in der die Bedeutung der Rolle hervorgehoben wird, die Frauen in der afrikanischen Agrarproduktion spielen, diese Frauen allerdings nicht in dem Kapitel erwähnt werden, in dem es um Bereiche der Zusammenarbeit geht; verweist aber darauf, dass Maßnahmen zur Entwicklung der Landwirtschaft in Afrika zuallererst auf Frauen ausgerichtet sein sollten und dazu spezifische Maßnahmen eingeführt werden sollten, um den Zugang zu den Produktivressourcen und deren Kontrolle, insbesondere Landrechte, Kapazitätsaufbau, Finanzierung von Mikrounternehmen, Verbesserung der Lebensbedingungen, Wohlergehen in Bezug auf Ernährung und Gesundheit, Bildung und eine aktivere Teilhabe am sozialen und politischen Leben zu gewährleisten;

32.  betont, wie notwendig es ist, die Gründung, Organisation und Stärkung von Gruppen von Landwirten, insbesondere Bäuerinnen, auf nationaler und regionaler Ebene zu unterstützen;

33.  hebt die Tatsache hervor, dass in der Mitteilung ein scheinbar klar auf der Hand liegender Punkt fehlt, dass die Hilfe vorrangig für die benachteiligten Bevölkerungsgruppen und die benachteiligten Gebiete (abgelegene ländliche Gebiete) geleistet werden sollte, in denen die isolierte geografische Lage und physische Grenzen der Produktivität der landwirtschaftlichen Erzeugung den Grad der chronischen Armut noch verschärfen

34.  bekräftigt erneut, dass die europäischen Länder ihre Verpflichtungen erfüllen müssen, als Voraussetzung für Nahrungsmittelsicherheit dauerhaften Frieden zu sichern und sie daher der Friedensförderung besonderen Vorrang einräumen müssen; fordert die Regierungen sowohl im Norden als auch im Süden auf, friedliche Konfliktlösungen anzustreben und wiederholt, dass dem illegalen Waffen- und Antipersonenminenhandel Einhalt geboten werden muss;

35.  betont die Bedeutung (um einen gewichtigen und wirksamen Beitrag zur Bekämpfung der Armut zu leisten) der Förderung von Mikrofinanzinstrumenten und insbesondere von Mikrokreditprogrammen als maßgeblichem Bestandteil der Politik zur wirtschaftlichen Entwicklung im Agrarsektor;

36.  bekräftigt, dass die Landwirtschaft gewährleisten muss, dass die verarmten Bevölkerungsschichten auf dem Lande gleichberechtigten Zugang zu Grund und Boden, Wasser und den Ressourcen haben, die notwendig sind, damit sie ihren Lebensunterhalt nachhaltig bestreiten können. wobei dies auch die entsprechende Kontrolle darüber einschließt;

37.  fordert, dass das Recht auf Wasser für alle auf internationaler Ebene bestehen bleibt, da die Wasservorräte ein öffentliches Gut sind, das vor allem für die Versorgung zukünftiger Generationen erhalten werden muss;

38.  fordert die afrikanischen Regierungen auf, sich in ihren Ländern für Agrarreformen einzusetzen, um der Landbevölkerung besseren Zugang zu Grund und Boden sowie zu Produktionsressourcen zu gestatten, vor allem Familien auf dem Lande, die keinen Eigentumstitel besitzen; fordert in diesem Zusammenhang, dass der Aktionsplan, der die gemeinsame Strategie EU-Afrika flankiert, der Einrichtung und der Verbesserung von Katastern sowie der Stärkung der Rechtssysteme, damit die Gerichte Eigentumsrechte wirksam durchsetzen können, hohe Priorität einräumt;

39.  macht erneut auf das Schlüsselthema Landbesitzrechte für die Ausschöpfung des Entwicklungspotenzials aufmerksam und erkennt an, dass Eigentumstitel die Kreditaufnahme zu vernünftigen Zinssätzen ermöglichen, Geld, das dann verwendet werden kann, um ein Unternehmen zu gründen und zu erweitern; drängt deshalb auf die vorrangige Einrichtung und/oder Verbesserung von Kataster und die Bereitstellung von Ressourcen für die Kartierung und Registrierung von Grund und Boden und von Gerichten, um Eigentumsrechte durchzusetzen;

40.  fordert die afrikanischen Regierungen auf, die stärkere Diversifizierung von Produktionsmodellen zu unterstützen (um zu vermeiden, dass intensive Monokultursysteme eingeführt werden) und sich für nachhaltige Produktionsmodelle einzusetzen, die an ihr Umfeld besser angepasst sind;

41.  beharrt darauf, dass die Herstellung von Biokraftstoffen für die Landwirtschaft in afrikanischen Ländern potenziell sehr wichtig ist, dass jedoch die ökologischen Vorteile weitgehend von der Art der Energiepflanzen wie auch von der Energie abhängen, die in der gesamten Produktionskette verbraucht wird, während die tatsächlichen Vorteile im Sinne einer CO2-Verringerung noch überprüft werden müssen; ist der Auffassung, dass mögliche Schäden an Natur und Umwelt aufgrund einer unkontrollierten Produktionssteigerung von Biokraftstoffen unbedingt zu vermeiden sind;

42.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirksamere Entwicklungsstrategien auszuarbeiten, die es ermöglichen, die Infrastrukturbasis im Dienste des Agrarsektors (Bewässerungs-, Elektrizitäts-, Verkehrs- und Straßennetz usw.) auszuweiten und die für grundlegende öffentliche Dienstleistungen dieser Art eingestellten Mittel besser zu verteilen;

43.  ist der Auffassung, dass zugängliche und zielgerichtete Informationen Kleinbauern verfügbar und in den lokalen Sprachen überall verbreitet werden sollten, beispielsweise durch Radiosender auf dem Land; hält es für besonders notwendig, Informations- und Kommunikationstechnologien zu entwickeln, um die digitale Spaltung in ländlichen Gebieten zu verringern;

44.  mahnt die Umsetzung von Politiken zur Förderung von Methoden und Verfahren an, die umweltverträglich und mit der (für eine harmonische und nachhaltige Entwicklung) unverzichtbaren Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen vereinbar sind, wobei ein weiteres Ziel darin bestehen muss, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen und Agrarökosysteme besser gepflegt werden, um ein weiteres Voranschreiten der sich gegenwärtig vollziehenden Wüstenbildungsprozesse zu verhindern;

45.  fordert die EU auf, die wirksamere Integration der nationalen Pläne zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Wüstenbildung (UNCCD) in die nationalen Entwicklungsstrategien der afrikanischen Partner zu unterstützen;

46.  fordert die Kommission auf, eine wirksame Zusammenarbeit mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) und dem Internationalen Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD) aufzubauen, die sich auf die komparativen Vorteile dieser Institutionen auf dem Gebiet der landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung stützt;

47.  fordert die internationale Gemeinschaft und die afrikanischen Regierungen auf, sich gemeinsam für die Bekämpfung der HIV-/AIDS-Epidemie zu engagieren;

48.  unterstützt Bemühungen auf nationaler und regionaler Ebene, um ländliche Interessengruppen und ihre repräsentativen Organisationen in den Konsultationsprozess zu sie betreffenden politischen Themen einzubeziehen; stellt fest, dass der Aufbau von Kapazitäten innerhalb einer Interessenvertretung für die Landbevölkerung, bei der der Mensch im Mittelpunkt steht, für diesen Prozess von entscheidender Bedeutung ist; betont, dass die Unterstützung von kleinen landwirtschaftlichen Familienbetrieben sowie agroökologische Verfahren Schlüsselstrategien darstellen, um die Verringerung der Armut und Nahrungsmittelsicherheit zu erreichen;

49.  betont, dass der missbräuchliche Einsatz von Kindern bei Arbeit in der Landwirtschaft in Afrika weit verbreitet und nicht geregelt ist, und fordert die Kommission auf, internationale Bemühungen, insbesondere der FAO und der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), zu unterstützen, um dieses wichtige Problem zu bekämpfen;

50.  fordert Maßnahmen zur Verbesserung der Ausbildung, um junge Menschen in die Lage zu versetzen, eine höhere agrarwissenschaftliche und –technische Bildung zu erlangen und Arbeitsmöglichkeiten für Absolventen landwirtschaftlicher Hochschulen zu schaffen, deren Hauptziel darin besteht, die Abwanderung aus ländlichen in städtische Gebiete und in der Tat auch aus Entwicklungsländern in Industrieländer zu verringern, und betont, dass dies mit der Stärkung der lokalen Regierungen und Behörden verknüpft sein muss, damit von den Kommunen gestaltete Raumordnung Realität wird;

51.  fordert, dass die gemeinsame Strategie die eigentliche Ursache der Migration an der Wurzel anpackt und dem Thema Braindrain besonderes Augenmerk widmet; betont, dass zwar die Hilfe nicht von einer Beschränkung der Zuwanderung in die EU abhängig gemacht werden sollte, fordert aber mehr Bewusstsein für den enormen Schaden, den Migration am Sozialgefüge in Afrika anrichtet, und für ihre negativen Auswirkungen, indem sie Fortschritte verhindert, um Afrikas ganzes Entwicklungspotenzial auszuschöpfen;

52.  macht darauf aufmerksam, dass auf dem Gebiet der Migrationspolitik ein umfassendes Konzept dringend erforderlich ist, das auf dem Grundsatz der Solidarität mit den Ländern Afrikas und der gemeinsamen Entwicklung beruhen sollte, und fordert eine stärkere Partnerschaft zwischen lokalen Einrichtungen und Einrichtungen mit Sitz in den Mitgliedstaaten;

53.  unterstützt den Kommissionsvorschlag zur Förderung der zirkulären Migration, um den Umlauf erworbener Kenntnisse und Erfahrungen zu ermöglichen, und unterstützt Initiativen zur partnerschaftlichen Entwicklung mit dem Ziel, den von den Migrantengemeinschaften geleisteten Beitrag zur Entwicklung ihrer Herkunftsländer stärker zur Geltung zu bringen;

54. empfiehlt, genaue Informationen darüber zu veröffentlichen, was zur Unterstützung des Agrarsektors, der ländlichen Entwicklung und der Nahrungsmittelsicherheit in Afrika getan wird, um eine stärkere Sensibilisierung zu bewirken und infolgedessen die Geber zu einem weiter reichenden Engagement zu veranlassen;

55. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Kommission der Afrikanischen Union, dem Exekutivrat der Afrikanischen Union, dem Panafrikanischen Parlament, dem AKP-Ministerrat und der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU zu übermitteln.

  • [1]  15961/05 (Presse 367), 19.12.2005.
  • [2]  “Konsultation der Organisationen der afrikanischen Zivilgesellschaft über die Gemeinsame Strategie AU/EU für die Entwicklung Afrikas – Positionspapier und Schlussfolgerungen des Treffens – organisiert von der AUC n Accra, Ghana, 26.-28. März 2007”.
  • [3]  ABl. C 280E vom 18.11.2006, S. 475.
  • [4]  ABl. C 292E vom 1.12.2006, S. 121.
  • [5]  ABl. C 33 E vom 9.2.2006, S. 311.
  • [6]  Angenommene Texte, P6_TA-PROV(2007)0274.
  • [7]  ABl. C 46 vom 24.2.2006, S. 1.
  • [8]  ABl. L 317 vom 15.12.2000, S. 3.
  • [9]  ABl. L 209 vom 11.8.2005, S. 27.
  • [10]  ABl. L 378 vom 27.12.2006, S. 41.
  • [11]  Angenommene Texte, P6_TA(2006)0320.

BEGRÜNDUNG

1. Hintergrund

Im Januar 2007 hat die Kommission (GD Entwicklung, Referat B2) ein Diskussionsdokument unter dem Titel „Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft“ fertiggestellt und ein Diskussionsforum mit verschiedenen Beteiligten (sowohl aus Europa als auch aus anderen Teilen der Welt) eröffnet. Ziel war es, Anregungen und Vorschläge in das Dokument einzuarbeiten und eine umfassendere Version der Mitteilung über die Landwirtschaft in Afrika zu erarbeiten, die ursprünglich für Ende 2006 angekündigt worden war.

Der Entwicklungsausschuss des Parlaments (der an diesen Diskussionen beteiligt ist) hat der Kommission einen kritischen Beitrag übermittelt, der sich aus den Ansichten bestimmter Mitglieder des Ausschusses ergeben hat.

In der Kommissionsmitteilung vom 24. Juli 2007 „Eine neue Dynamik für die afrikanische Landwirtschaft“ wurden einige der Hinweise des Entwicklungsausschusses und anderer Teilnehmer an der Konsultation berücksichtigt.

Der Entwicklungsausschuss begrüßt den auf eine breite Konsultation ausgerichteten Ansatz sowie die gewählte Methodik und unterstreicht die Bedeutung der weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit und der Einbeziehung der Zivilgesellschaft und anderer interessierter Akteure. Andererseits geht aus der Mitteilung nicht eindeutig hervor, wann und in welchem Forum die EU die wichtigsten Fragen dieses Ansatzes mit der Afrikanischen Union erörtern und verhandeln wird. Zudem sind keine Mechanismen für die Überwachung der Strategie von Parlamenten, lokalen Behörden, NRO und Organisationen der Zivilgesellschaft vor allem auf afrikanischer Ebene vorgesehen.

Des Weiteren wurde eine beträchtliche Diskrepanz festgestellt zwischen dem Inhalt des der Mitteilung vom 24. Juli 2007 als Anhang beigefügten Arbeitspapiers der Dienststellen der Kommission (hinsichtlich der Liberalisierungsprozesse, der Begünstigten und der Rolle der Frauen – Fragen, zu denen unterschiedliche Auffassungen vertreten werden) und dem Text der Mitteilung, in dem diesbezüglich leichte Abänderungen vorgenommen wurden.

Eine der Hauptaufgaben der Entwicklungspolitik besteht darin, darauf hinzuwirken, dass die Entwicklungsländer an der Erreichung ihrer Entwicklungsziele mitarbeiten, denn ohne partizipative und integrative Ansätze und die Einbeziehung aller beteiligten Bevölkerungs- und anderen Gruppen in die Erarbeitung, Umsetzung und Evaluierung einer nachhaltigen Entwicklungspolitik ist diese zum Scheitern verurteilt.

Aus diesem Grund ist es unerlässlich, Zeit und Mittel für die Erarbeitung eines realen Rahmens für die Teilnahme und den Dialog der Zivilgesellschaft sowie aller anderen an dieser Angelegenheit beteiligten Akteure vorzusehen.

2. Grundsätze und Ansätze

Wie aus jüngst veröffentlichten Angaben geht klar hervorgeht, liegt das Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele noch in weiter Ferne.

Afrika zählt nach wie vor zu den ärmsten Teilen der Welt, wobei die enormen Unterschiede, die den Kontinent kennzeichnen, besonders auffällig sind, verfügt der Kontinent doch einerseits über gewaltige natürliche und personelle Ressourcen und weist andererseits eine allgemeine Rückständigkeit mit einem unterschiedlichen Entwicklungsstand in verschiedenen Bereichen und Gebieten auf.

Die künftige Gemeinsame EU-Afrika-Strategie stellt die afrikanische Mitverantwortung und die Umsetzung der Millenniums-Entwicklungsziele wie auch die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und der verantwortungsvollen Regierungsführung als Hauptsäulen für die Entwicklung in Afrika in den Vordergrund. Zwar hat die EU die Bedeutung des Agrarsektors erkannt, dennoch kommt es darauf an, dass der Landwirtschaft und der ländlichen Entwicklung in den nationalen Politiken und Schwerpunktaufgaben der Entwicklungsländer die ihnen gebührende Rolle zuerkannt wird.

Der Europäische Konsens über die Entwicklungspolitik hat zudem die Beseitigung der Armut zu einer Hauptaufgabe erklärt. Gleichzeitig wird die Bedeutung der Verbesserung und Aufstockung der Hilfe auf der Grundlage von Schlüsselprinzipien wie Eigenverantwortung und Partnerschaft, politischer Dialog und Gleichstellung der Geschlechter betont.

Das Cotonou-Abkommen ist ein Beispiel für die globale Partnerschaft, da es Entwicklungsstrategien, Handelsvorschriften, den politischen Dialog, Menschenrechte und Bestimmungen über verantwortungsvolle Staatsführung umfasst. Gerade in Bezug auf den Agrarsektor muss die Unterstützung, die AKP-Länder für dessen Weiterentwicklung erhalten können, von den Regierungen zu einer politischen Schwerpunktaufgabe erklärt werden. Im Rahmen des 9. EEF hatten lediglich vier von 79 AKP-Ländern der Landwirtschaft eine vorrangige Bedeutung eingeräumt.

Zur öffentlichen Entwicklungshilfe ist festzustellen, dass sich der rein europäische Beitrag auf 10 % der weltweit insgesamt geleisteten Hilfe beläuft, unter Hinzuzählung der Beiträge der Mitgliedstaaten erhöht sich der Gesamtbetrag jedoch auf über die Hälfte. Folglich muss die EU nicht nur auf eine Erhöhung des Umfangs der internationalen Hilfe hinwirken, sondern auch auf die Verbesserung von Koordinierung und Harmonisierung zwischen den Gebern und von ihren Partnern vorgeschlagene Strategien aufgreifen, damit die Hilfe effektiver eingesetzt wird und die Transferkosten sinken.

So können Fragen der Entwicklung und der Außenpolitik durch die Schaffung und Stärkung geeigneter Institutionen und das Streben nach mehr Komplementarität, die auch die Beteiligung der Parlamente einschließt, einheitlicher in Angriff genommen und gelöst werden.

Die Kohärenz beginnt auf der Ebene der Mitgliedstaaten: Die Ziele der von der EU verfolgten Politik der Entwicklungszusammenarbeit können ohne eine radikale Verbesserung der Kohärenz der Entwicklungspolitik auf nationaler Ebene nicht erreicht werden. Inkohärenz auf EU-Ebene ist häufig Ausdruck widersprüchlicher Standpunkte in den Mitgliedstaaten aufgrund spezifischer nationaler oder gruppenbezogener Interessen.

Auch der Kohärenz verschiedener EU-Politiken – insbesondere im Hinblick auf gemeinsame Agrar- und Handelspolitiken – ist verstärkte Aufmerksamkeit zu widmen.

Die laufenden WPA-Verhandlungen beispielsweise werden sich auf die Möglichkeiten afrikanischer Länder zur Anhebung ihrer Zölle und damit zum Schutz ihrer Märkte vor niedrigen Preisen auswirken. Das könnte nicht nur für Kleinbauern negative Folgen haben, sondern auch für die sich herausbildende lokale Verarbeitungsindustrie.

Folglich ist es unserer Ansicht nach nicht in Ordnung, dass in der Mitteilung hinsichtlich der Handelsförderung lediglich auf Wirtschaftspartnerschaftsabkommen verwiesen wird. Die WPA-Verhandlungen sind noch nicht abgeschlossen, so dass die derzeitigen Dispute berücksichtigt werden sollten. Hinzu kommt, dass die beabsichtigte Unterstützung ausschließlich an die Möglichkeiten der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen gebunden ist – Alternativen sind nicht vorgesehen.

3. Derzeitige Probleme

In den Entwicklungsländern leidet derzeit ein Fünftel der Bevölkerung (also 850 Millionen Menschen) an Unterernährung. Jeden Tag sterben weltweit über 30 000 Menschen – zumeist Kinder ‑ an Hunger und Armut. Nahrungsmangel ist jährlich für den Tod von über sechs Millionen Menschen verantwortlich – eine Zahl, die die von AIDS, Malaria und Tuberkulose zusammen verursachten Todesfälle bei weitem übersteigt. Am ausgeprägtesten ist die Unterernährung in den Ländern südlich der Sahara.

In Afrika ist die Zahl der unter Armut leidenden Menschen in den letzten zehn Jahren drastisch angestiegen (um 140 Millionen auf 44 % der Gesamtbevölkerung). Fast 80 % der Bevölkerung leben in ländlichen Gebieten, und 73 % der Landbevölkerung sind für ihren Unterhalt auf die Landwirtschaft oder die Tierhaltung angewiesen. Größtenteils handelt es sich dabei um Frauen, die 52 % der afrikanischen Bevölkerung ausmachen und an der Erzeugung (und Vermarktung) von 60 % bis 80 % aller Lebensmittel beteiligt sind. Folglich stellt die Erarbeitung geeigneter agrarpolitischer Maßnahmen eine wesentliche Voraussetzung für jeden Versuch zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele dar, und die Ausrichtung derartiger Maßnahmen auf Frauen ist gleichermaßen wichtig.

Die tatsächliche Ursache für Hunger und Unterernährung ist nicht in der Knappheit der Ressourcen zu suchen, sondern in der ungerechten Art und Weise, in der diese Ressourcen verwaltet und verteilt werden.

Afrika ist ein Kontinent voller Widersprüche, und allgemeine Feststellungen zu seiner Lage sagen nichts über die riesigen in der Realität anzutreffenden Unterschiede aus. Zu den von Armut am stärksten betroffenen Gebieten – mit geringen Einschulungsraten und politischer Diskriminierung – gehören natürlich auch entlegene ländliche Regionen.

Für die Rückständigkeit der afrikanischen Landwirtschaft gibt es eine Reihe von Gründen. Dazu zählt auf jeden Fall die Agrarpolitik Europas und der USA, die zwar unterstreichen, wie wichtig die Öffnung der internationalen Märkte auch im Agrarsektor ist, seit Jahren jedoch Schutzbarrieren gegen Agrarerzeugnisse aus dem Süden errichten. Ausfuhrsubventionen und Preisstützungen haben für den Agrarsektor enorme Kosten verursacht und gegenüber landwirtschaftlichen Betrieben im Süden für unlautere Wettbewerbsbedingungen gesorgt. Das drückt die Einkommen im ländlichen Raum und erschwert die Investitionstätigkeit, was wiederum eine starke Abwanderung vom Land in die Stadt zur Folge hat. Die Gruppe der Länder mit dem geringsten Einkommen gibt derzeit etwa die Hälfte ihrer Einnahmen aus dem Handel für den Import von Lebensmitteln aus – dieser Anteil hat sich in den letzten 30 Jahren verdoppelt.

Aufgrund ihrer hohen Auslandsverschuldung fehlen den Entwicklungsländern die Mittel, um landwirtschaftliche Entwicklungsmaßnahmen zu finanzieren. Folglich steht die Bereitstellung von mehr Lebensmitteln in enger Verbindung zum Erlass der Auslandsschulden und der Aufgabe von Politiken in Europa und den USA, die den Entwicklungsländern Schaden zufügen.

Konflikte zählen zu den wichtigsten Ursachen für die Ernährungsunsicherheit und für Hungersnöte, da sie die normalen Prozesse der Erzeugung, Lieferung und Verteilung von Lebensmitteln unterbrechen. Sie zwingen Landbewohner, ihr Land aufzugeben und sich den Streitkräften anzuschließen, und sie führen zu interner oder externer Vertreibung von Menschen (in Flüchtlingslager in Nachbarländern).

Häufig kommt es genau in den Regionen zu Kriegen und Konflikten, die bereits von Hunger und Nahrungsmittelknappheit betroffen sind, sowie in entlegenen Gebieten und in Grenzregionen.

Noch ernster und tragischer sind die Auswirkungen der Antipersonenminen, die nicht nur für den Tod von Millionen von Menschen verantwortlich sind, sondern auch für den Verlust von Flächen, die Tausende von Hektar groß sind und vermint wurden und die folglich nicht für landwirtschaftliche Zwecke genutzt werden können.

In der Mitteilung findet sich kein Verweis darauf, dass die Lösung von Konflikten eine notwendige Voraussetzung für die Entwicklung darstellt.

Heute werden die Autonomie und Sicherheit von Ernährungssystemen in vielen Entwicklungsländern ernsthaft durch Abkommen über Rechte an geistigem Eigentum gefährdet, die im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ausgehandelt wurden, sowie durch den Einfluss, den gewisse transnationale Biotechnologieunternehmen auf Gemeinschaften im Süden haben. Die groß angelegte kommerzielle Nutzung von „patentierten“ Nahrungsmitteln durch große multinationale Unternehmen wirkt sich nachteilig auf lokale Kleinproduzenten und ländliche Familien aus, die ihrer vordem kostenlos zur Verfügung stehenden Hilfs- und Einkommensquellen beraubt werden.

Verschlimmert wird dies noch durch die Last ungeeigneter nationaler Politiken. In vielen afrikanischen Ländern belaufen sich die öffentlichen Ausgaben für die Landwirtschaft auf weniger als 10 % des Staatshaushalts. Auch die Investitionen in Bildung und die staatlich finanzierte technische Hilfe in ländlichen Gebieten sind unzureichend. Staatliche Maßnahmen haben sich als unwirksam erwiesen. Das gilt insbesondere für die Anreize, mit denen die Abwanderung vom Land in die Stadt aufgehalten werden sollte, die u. a. auf schlechte Beschäftigungsaussichten im Agrarsektor zurückzuführen ist. Ferner ist der Produktivitätsrückgang landwirtschaftlicher Kleinbetriebe u. a. darauf zurückzuführen, dass es an einem fairen Zugang zu Ressourcen wie Wasser und Land fehlt, sich der Zustand dieser natürlichen Ressourcen weiter verschlechtert, es am Marktzugang mangelt und zu wenig in die landwirtschaftliche Forschung und damit verbundene Dienste investiert wird.

4.               Vorschläge

Die Landwirtschaft ist ein Sektor, der besser als andere in der Lage ist, Wachstum zu bewirken und damit den am stärksten benachteiligten Teilen der Bevölkerung zu helfen. Damit kann sie einen spürbaren Beitrag zur Umsetzung des ersten Millenniums-Entwicklungsziels leisten.

Um dies zu erreichen, muss jedoch eine Reihe von Bedingungen erfüllt werden: Die Entwicklungsstrategie im Bereich Landwirtschaft muss ausgerichtet sein auf die Unterstützung von Kleinbauern und multifunktionalen landwirtschaftlichen Familienbetrieben, auf eine nachhaltige Landwirtschaft, die dem zunehmend Besorgnis erregenden Phänomen der Wüstenbildung entgegenwirkt, sowie auf den Schutz und die Stärkung lokaler, regionaler und nationaler Märkte, zu denen die Landwirte Zugang erhalten sollten.

Unter Nahrungsmittelunabhängigkeit ist die Bekräftigung des Rechts auf ein Angebot an Lebensmitteln zu verstehen, die von Klein- und Mittelbetrieben unter Berücksichtigung einheimischer Ertragskulturen und der Vielfalt traditioneller Verfahren erzeugt werden, die im Ackerbau, der Viehhaltung, der Fischerei, der Vermarktung und der Bewirtschaftung ländlicher Gebiete zum Einsatz kommen und an denen Frauen maßgeblichen Anteil haben.

In der Mitteilung sollte der Schwerpunkt stärker auf einige kritische Querschnittsthemen gelegt werden, die in jedem Bereich eine wichtige Rolle spielen, da sie die Entwicklung der Landwirtschaft in Afrika direkt behindern können. Das gilt für die Rolle der Frauen als den wichtigsten landwirtschaftlichen Erzeugern in vielen Teilen Afrikas und folglich die Ausrichtung von Maßnahmen auf deren spezielle Bedürfnisse, also den Zugang zu den Produktionsressourcen und deren Kontrolle.

Die wirtschaftliche Einbeziehung von Frauen ist für deren Freiheit und Emanzipation sowie die Entwicklung der Gesellschaft von wesentlicher Bedeutung. Aus diesem Grund müssen Frauen Zugang zu Ressourcen erhalten. Wird sichergestellt, dass sie und ihre Familien gesund sind, genug zu essen und Zugang zu Bildung haben, so trägt dies zu einer Änderung ihrer Lage und der der Gemeinschaft, in der sie leben und in der sie zunehmend am gesellschaftlichen und politischen Leben teilnehmen, bei.

Mikrokredite sind ein sehr wichtiges Instrument zur Bekämpfung von Armut: Die Mikrofinanzierung kann zur Unterstützung von ländlichen Entwicklungsprogrammen beitragen, wozu auf die Erfahrungen einheimischer Finanzinstitutionen, die auf die Unterstützung von sozial schwachen Gruppen spezialisiert sind, zurückgegriffen und mit ihnen zusammengearbeitet werden sollte.

Ein weiterer bestimmender Faktor ist die Landfrage. In etlichen Entwicklungsländern sind Grund und Boden ein Vermögenswert, der sich in den Händen einiger weniger Personen befindet. Viele ländliche Familien verfügen über keinerlei Grundeigentum und sind gezwungen, auf gepachtetem Land bzw. dem Land des Grundbesitzers zu arbeiten. Aus diesem Grund müssen landwirtschaftliche Reformprozesse unterstützt werden, die Landbewohner in die Lage versetzen, Grund und Boden zu erwerben.

Es besteht ein direkter Zusammenhang zwischen dem Problem der Wüstenbildung und Hungerstragödien. Geberländer und einheimische Regierungen müssen einen aktiven Beitrag zur Verbesserung der Wasserversorgung und zur Bekämpfung der Bodenverarmung leisten.

Die Wasserressourcen sollten ordnungsgemäß kontrolliert und der Zugang gerechter erfolgen, um zu gewährleisten, dass die wenigen Personen, die diese Ressourcen bewirtschaften, nicht von ihnen profitieren können. Die Knappheit und die schlechte Qualität des Wassers in Afrika wirken sich negativ auf die Lebensmittelsicherheit und die menschliche Gesundheit aus.

Der Mangel an elementaren Infrastrukturen und öffentlichen Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen behindert die nachhaltige Entwicklung, das Wirtschaftswachstum und die menschliche und soziale Entwicklung in Afrika. Ohne ein solides Netz im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsinfrastruktur ist ein stabiles Wachstum im Agrarsektor nicht möglich.

Durch die Geber ist zu gewährleisten, dass die für die Infrastrukturentwicklung bereitgestellten Mittel besser verteilt werden, und Regierungen und Kommunen müssen stärker in den Wachstumsprozess einbezogen werden.

Eine kontroverse Frage ist die der Lebensmittelhilfe, welche häufig nicht rechtzeitig eintrifft, die bedürftigsten Menschen nicht erreicht, sich nachteilig auf die einheimische Produktion auswirkt oder im Zusammenhang mit Lebensmittelüberschüssen des Nordens steht. Gelegentlich werden Lebensmittel bereitgestellt, deren Haltbarkeitsdatum überschritten ist oder die GVO enthalten.

Einige Geberländer benutzen die Lebensmittelhilfe als politische Waffe, indem sie jene Länder unterstützen, die willfährig sind und ihre politische Linie vertreten. Gemäß der 1996 unterzeichneten Erklärung von Rom sind die Unterzeichnerstaaten an folgende Bestimmung gebunden: „Nahrungsmittel sollten nicht als Instrument für politischen und wirtschaftlichen Druck eingesetzt werden.“

Und schließlich versäumt es die Mitteilung, auf die Bedeutung des Kampfes gegen HIV/Aids zu verweisen, der dazu beitragen könnte, eine weitere Dezimierung der Altersgruppen zu verhindern, die das größte Potenzial für das Vorantreiben des technischen Fortschritts haben, nämlich junge Menschen, zumal die Verbesserung des Bildungsniveaus der Landbevölkerung eine entscheidende Voraussetzung für die Überwindung des technologischen Rückstands Afrikas bildet.

Gesundheit und Landwirtschaft sind eng miteinander verknüpft: Gute Gesundheit wirkt sich insofern auf die Landwirtschaft aus, als sie die Menschen in ländlichen Regionen in die Lage versetzt, besser zu arbeiten und zu produzieren und so einen menschenwürdigen Lebensunterhalt zu verdienen. Gerade HIV/Aids betrifft vor allem die produktivsten Personengruppen im erwerbsfähigen Alter, hat eine äußerst zerstörerische Wirkung in den Kommunen sowie immense Folgen für die Ernährungssicherheit im Afrika südlich der Sahara.

Ferner misst die Mitteilung den spezifischen Erfordernissen junger Landwirte und künftiger Führungskräfte in ländlichen Kommunen sowie entsprechenden Strategien, um deren Abwanderung zu verhindern, keine ausreichend große Bedeutung bei. Jungen Menschen kommt in der sozioökonomischen Entwicklung Afrikas eine wesentliche Rolle zu, und deshalb müssen die Interessen junger Menschen in der Landwirtschaft unterstützt und die Migrationsströme aus ländlichen Regionen eingedämmt werden.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

5.11.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

13

 

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrete Auken, Thijs Berman, Josep Borrell Fontelles, Danutė Budreikaitė, Nirj Deva, Alain Hutchinson, Maria Martens, Luisa Morgantini, Pierre Schapira, Frithjof Schmidt

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

John Bowis, Manolis Mavrommatis, Anders Wijkman

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)