BERICHT über die Ernennung von Maarten B. Engwirda zum Mitglied des Rechnungshofes

8.11.2007 - (C6‑0306/2007 – 2007/0815(CNS))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatterin: Inés Ayala Sender

Verfahren : 2007/0815(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0437/2007
Eingereichte Texte :
A6-0437/2007
Abstimmungen :
Angenommene Texte :

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über die Ernennung von Maarten B. Engwirda zum Mitglied des Rechnungshofes

(C6‑0306/2007 – 2007/0815(CNS))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 247 Absatz 3 des EG-Vertrags und Artikel 160 b Absatz 3 des Euratom-Vertrags, gemäß denen es vom Rat konsultiert wurde (C6-0306/2007),

–   in der Erwägung, dass der Haushaltskontrollausschuss in seiner Sitzung vom 6. November 2007 den Kandidaten des Rates für das Amt eines Mitglieds des Rechnungshofs angehört und die Qualifikationen des Bewerbers im Lichte der in Artikel 247 Absatz 2 des EG-Vertrags und Artikel 160 b Absatz 2 des Euratom-Vertrags festgelegten Kriterien geprüft hat,

–   gestützt auf Artikel 101 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0437/2007),

1.  gibt eine befürwortende Stellungnahme zur Ernennung von Maarten B. Engwirda zum Mitglied des Rechnungshofes ab;

2.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und, zur Information, dem Rechnungshof, den anderen Organen der Europäischen Gemeinschaften und den Rechnungsprüfungsorganen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Eine gute Arbeitsbeziehung zwischen dem Europäischen Rechnungshof und dem Parlament ist für das Funktionieren des Finanzkontrollsystems der Europäischen Union von wesentlicher Bedeutung. Allerdings spielt das Parlament bei dem Verfahren zur Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofs eine eher untergeordnete Rolle. Die Mitglieder des Rechnungshofs werden vom Rat auf Vorschlag der Mitgliedstaaten ernannt. Das Parlament wird lediglich vor der Ernennung angehört. Dies kann bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Parlament und Rat zu Spannungen führen. Das Parlament hat versucht, das Risiko von Meinungsverschiedenheiten dadurch möglichst gering zu halten, dass es die allgemeinen Leitlinien für seine Beurteilung der Kandidaten in zwei Entschließungen von 1992 und 1995 zum Verfahren der Konsultation des Europäischen Parlaments bei der Ernennung der Mitglieder des Rechnungshofs öffentlich bekannt gab.

Zur Verbesserung der Transparenz veröffentlichte das Parlament in seiner Entschließung von 1992 folgende Kriterien für die Beurteilung der Kandidaten:

a)        die auf hohem Niveau erworbene Berufserfahrung auf dem Gebiet der öffentlichen Finanzen oder im Bereich der Geschäftsführung bzw. der Kontrolle der Geschäftsführung;

b)        gegebenenfalls die vorherige Erteilung der Entlastung für die von dem Kandidaten zuvor ausgeübte Geschäftsführungstätigkeit;

c)        bei Personen, die bereits mit öffentlichen oder privaten Geschäftsführungsaufgaben betraut waren, ein makelloser Ruf als Verwalter;

d)        die Bedingung, dass der Kandidat ab dem Zeitpunkt der Ernennung kein durch Wahl übertragenes Mandat ausüben und keine Verantwortung in einer Partei tragen darf;

e)        angesichts der Art der zu leistenden Arbeit wird auch das Alter der Kandidaten berücksichtigt. Als Richtwert dürfte ein Höchstalter von 65 Jahren am Ende eines ersten Mandats und von 70 Jahren am Ende eines zweiten Mandats als angemessen erscheinen. Außerdem wäre es nicht angebracht, wenn jemand durch seine Ernennung zum Mitglied des Rechnungshofs die Möglichkeit erhielte, die Altersgrenze zu umgehen, die für die Ausübung desselben Amtes in seinem Herkunftsland gilt;

f)         schließlich wird das Parlament neben der Bewertung der persönlichen Verdienste auch auf die Wahrung eines vernünftigen Gleichgewichts innerhalb des Kollegiums der Mitglieder achten. So ist zwar die derzeitige Zusammensetzung des Hofes von der unterschiedlichen Herkunft der Mitglieder her betrachtet eine recht glückliche, die Tatsache aber, dass Frauen nicht vertreten sind, nicht zu rechtfertigen;

g)        es erscheint nicht wünschenswert, dass ein Mitglied mehr als zwei Mandate ausüben darf.

Die Erfahrung der jüngsten Vergangenheit zeigt, dass Meinungsverschiedenheiten trotz der genannten Entschließung nicht immer beigelegt werden konnten. Im Jahre 2004 verabschiedete der Haushaltskontrollausschuss ablehnende Stellungnahmen zu zwei der zehn neuen Mitglieder des Rechnungshofs, die im Rahmen des Beitrittsvertrags vorgeschlagen worden waren. Einer der Kandidaten zog seine Kandidatur zurück, der andere nicht. Obgleich die ablehnende Stellungnahme vom Plenum bestätigt wurde, wurde der Kandidat vom Rat zum Mitglied des Rechnungshofs ernannt.

Was das derzeitige Ernennungsverfahren angeht, so erfüllen einige der von den Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Kandidaten nicht voll und ganz alle Kriterien, die das Parlament in seiner Entschließung von 1992 festgelegt hatte. Darüber hinaus werden die Bemühungen des Parlaments um eine annehmbare, ausgewogene Zusammensetzung des Rechnungshofs und um eine stärkere Vertretung der Frauen durch die derzeitigen Vorschläge der Mitgliedstaaten in Frage gestellt. Während es bisher 22 männliche und 5 weibliche Mitglieder des Rechnungshofs gibt, wäre das Verhältnis 23 zu 4, falls alle vorgeschlagenen Kandidaten ernannt werden sollten.

Aufgrund der vorstehenden Erwägungen ist die Berichterstatterin der Auffassung, dass wirksamere Instrumente benötigt werden, wenn gewährleistet werden soll, dass das Parlament und insbesondere sein Haushaltskontrollausschuss eine nutzbringende Beziehung zu jedem Mitglied des Rechnungshofs vom Tag seiner Ernennung an aufbauen kann. Sie ist ferner der Auffassung, dass die in den Entschließungen von 1992 und 1995 festgelegten Kriterien und Verfahren dringend überarbeitet, konsolidiert und dem Rat, den für die Benennung der Kandidaten zuständigen Stellen der Mitgliedstaaten und der Öffentlichkeit mitgeteilt werden müssen.

Abschließend empfiehlt die Berichterstatterin, in Bezug auf das Ernennungsverfahren eine wesentlich engere Zusammenarbeit zwischen dem Parlament und dem Rat (ECOFIN) einzurichten. Das Parlament sollte rechtzeitig Informationen über die von den einzelnen Mitgliedstaaten vorgeschlagenen Kandidaten erhalten. Mittelfristig gesehen sollten Rat und Parlament ein kohärenteres und effizienteres Ernennungsverfahren vereinbaren, das ein wichtiger Bestandteil der dringend erforderlichen Organisationsreform des Europäischen Rechnungshofs wäre.

ANLAGE 1: LEBENSLAUF VON MAARTEN B. ENGWIRDA

Maarten B. Engwirda

p.m.

Ausbildung

-       Gymnasium Alpha, Westfries Lyceum, Hoorn (1961)

-       Magisterabschluss in Rechtswissenschaften (ohne Spezialisierung), Staatsuniversität Groningen (1967)

-       Aufbaustudium für internationale Beziehungen in Den Haag (1968)

Derzeitige Position

-        Mitglied des Europäischen Rechnungshofs (seit Januar 1996); Doyen der Prüfungsgruppe III „Externe Politikbereiche“ (seit März 2006); Vorsitzender der Lenkungsgruppe „Selbstbeurteilung / Peer Review“

Frühere Positionen

-        Mitglied des Leitungsgremiums des niederländischen Rechnungshofes (1990-1995)

-        Stellvertretendes Mitglied der Nordatlantischen Versammlung sowie Generalberichterstatter ihres Wirtschaftsausschusses (1986‑1989)

-        Sprecher der Fraktion der Partei „D66“ in der Abgeordnetenkammer für verschiedene Bereiche: Finanzen (1977‑1989), Staatsausgaben (1977‑1989), Außenhandel (1977‑1989), Verteidigung (1982‑1989), Außenpolitik (1982‑1986)

-        Mitglied des RSV-Untersuchungsausschusses (1983‑1984) und des Untersuchungsausschusses „Reisepässe“ (1988)

-        Vorsitzender des Ausschusses für Staatsausgaben der Abgeordnetenkammer (1981‑1989)

-        Fraktionsvorsitzender der Partei „D66“ in der Abgeordnetenkammer (1982‑1986)

-        Mitglied der Fraktion der Partei „D66“ in der Abgeordnetenkammer (1977‑1981), stellvertretender Vorsitzender und Schatzmeister der „D66“-Fraktion (1981‑1982 und 1986‑1989)

-        Berater bei der Internationalen Energieagentur in Paris für langfristige Energiepolitik (Spezialgebiet: Energieeinsparung) (1975‑1977)

-        Energiepolitischer Berater im Außenministerium (1973)

-        Mitglied des Europäischen Parlaments (1972‑1973)

-        Mitglied der Fraktion der Partei „D66“ in der Abgeordnetenkammer; zuständig für Entwicklungshilfe und Europapolitik (1971‑1972)

-        Berater der Fraktion der Partei „D66“ in der Abgeordnetenkammer (1970-1971)

-        Berater in der Direktion Finanzielle und wirtschaftliche Entwicklungszusammenarbeit des Außenministeriums (1968‑1970)

-        Mitglied im Vorstand der Studentenvereinigung von Groningen (1964‑1965)

-        Nationaler Vorsitzender (zur Zeit Ehrenmitglied) der Vereinigung der Studenten der Internationalen Beziehungen (1964)

Frühere Nebentätigkeiten

-       Mitglied im Verwaltungsrat ("Kuratorium") der Buchführer und Rechnungsprüfer

Veröffentlichungen

-       Veröffentlichungen in verschiedenen Tages- und Wochenzeitungen in den Bereichen internationale Beziehungen, Wirtschaft und Finanzen

ANLAGE 2: ZUSAMMENFASSUNG VON MAARTEN B. ENGWIRDA ÜBER SEINE ERFAHRUNG ALS MITGLIED DES RECHNUNGSHOFS UND SEINE ZIELE FÜR EINE WEITERE AMTSZEIT

Die Entwicklung des Europäischen Rechnungshofs: meine Erfahrung seit Januar 1996

Als ich im Januar 1996 Mitglied des Europäischen Rechnungshofes wurde, gab es einige Dinge, die mich vor dem Hintergrund meiner Erfahrungen in den Niederlanden als Parlamentsabgeordneter und Vorsitzender des Haushaltskontrollausschusses (1981-1989) und als Mitglied des Niederländischen Rechnungshofs (1990-1995) überraschten:

­ Der Europäische Rechnungshof hatte die Tendenz, alle oder die meisten seiner Mitteilungen an seine externen Stakeholder im Jahresbericht zu veröffentlichen, anstatt über das Jahr verteilt in Form von Sonderberichten.

­ Die Berichte des Rechnungshofes waren in einer Sprache verfasst, die für externe Stakeholder ohne fachliche Spezialisierung (Mitglieder des Ausschusses für Haushaltskontrolle, Medienvertreter, europäische Steuerzahler), aber auch für Fachleute aus der Prüferbranche, schwer verständlich war, da es ihr an Klarheit und Transparenz mangelte.

­ In all den Jahren habe ich nicht verstanden, warum es im EU-Kontext immer noch eine negative Zuverlässigkeitserklärung geben musste; in den Niederlanden habe ich in der zweiten Hälfte der 80er Jahre und Anfang der 90er Jahre an einer Entwicklung teilgehabt, die es dem Niederländischen Rechnungshof ermöglichte, seine Stellungnahme von einer negativen in eine positive Zuverlässigkeitserklärung umzuwandeln.

Seither hat sich vieles verbessert und ich habe versucht, meinen Beitrag dazu zu leisten:

­ Die Anzahl der Sonderberichte des Europäischen Rechnungshofes zu Wirtschaftlichkeitsprüfungen (Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Wirksamkeit) hat deutlich zugenommen.

­ Innerhalb des Rechnungshofes hat das Bewusstsein für die Bedeutung einer verbesserten Leserfreundlichkeit unserer Jahres- und Sonderberichte und die Klarheit unserer Bemerkungen zugenommen, was u.a. auf die Ergebnisse der Arbeitsgruppe Kommunikation zurückzuführen ist, in der ich den Vorsitz führte.

­ Unsere Zuverlässigkeitserklärungen enthalten jetzt spezifischere und oft ausführliche Informationen über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge, wodurch es der Kommission ermöglicht wird, spezifischere Korrekturmaßnahmen zu ergreifen, und die Entlastungsbehörde (das Europäische Parlament) in die Lage versetzt wird, die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu bewerten.

Der Aktionsplan des Rechnungshofs und das „Peer Review“

In der ersten Hälfte des Jahres 2005 hat das Kollegium des Europäischen Rechnungshofes meinen Vorschlag angenommen, ein dreistufiges Verfahren zur Verbesserung der Funktionsweise des Rechnungshofs einzuleiten:

­ Eine repräsentative Auswahl aller Mitarbeiter des Rechnungshofes (Mitglieder, Direktoren, Abteilungsleiter, Prüfer, Beamte aus der Verwaltung, Übersetzer, Kabinettsmitarbeiter, Sekretariatsmitarbeiter) nimmt eine Selbstbeurteilung der Funktionsweise des Rechnungshofes vor, um Einigkeit über die Stärken, Schwächen und verbesserungswürdigen Bereiche des Rechnungshofes herzustellen.

­ Eine aus 8 Mitgliedern des Rechnungshofs und dem Generalsekretär bestehende Lenkungsgruppe, in der ich den Vorsitz führe und die von einem Projektmanagementteam unterstützt wird, arbeitet einen Aktionsplan aus, in dem die Ergebnisse der Selbstbeurteilung berücksichtigt werden; für die Umsetzung der neuen Maßnahmen hat der Rechnungshof Arbeitsgruppen eingesetzt.

­ Kollegen aus angesehenen Obersten Rechnungskontrollbehörden, mit denen Partnerschaften bestehen, führen ein „Peer Review“ der Funktionsweise des Europäischen Rechnungshofs durch.

Die ersten beiden Stufen dieses Verfahrens sind gerade erfolgreich abgeschlossen worden und der Aktionsplan wird zurzeit umgesetzt. Für die dritte Stufe haben sich die obersten Rechnungskontrollorgane Kanadas, Norwegens, Portugals und Österreichs damit einverstanden erklärt, als gleichgestellte Gutachter an unserem „Peer-Review“-Verfahren mitzuwirken.

Meine persönlichen Ziele für eine weitere Amtszeit

Ich habe die Regierung meines Landes darüber informiert, dass ich nur noch eine halbe Amtszeit anstrebe, d.h. 3 Jahre anstatt der vollen Amtszeit von 6 Jahren. Die niederländische Regierung hat diese Bitte akzeptiert. Meine persönlichen Ziele für diese nächsten 3 Jahre sind:

­ Aktive Mitwirkung an der Umsetzung der Ergebnisse der verschiedenen Arbeitsgruppen, die im Rahmen des Aktionsplans eingesetzt wurden.

­ Abwarten der Ergebnisse des anstehenden „Peer-Review“-Verfahrens und Unterstützung aller vom „Peer-Review“-Team abgegebenen Empfehlungen, die auf eine Verbesserung der Funktionsweise des Europäischen Rechnungshofes abzielen.

­ Größtmögliche Unterstützung für den vom Haushaltskontrollausschuss des Europäischen Parlaments geäußerten Wunsch, zwischen ihm und dem Europäischen Rechnungshof – unter Wahrung der beiderseitigen Unabhängigkeit – eine strategische Partnerschaft zu begründen.

VERFAHREN

Titel

Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofes (Herr Maarten B. Engwirda)

Bezugsdokumente - Verfahrensnummer

N6-0018/2007 - C6-0306/2007 - 2007/0815(CNS)

Datum der Konsultation des EP

19.9.2007

Federführender Ausschuss

       Datum der Bekanntgabe im Plenum

CONT

27.9.2007

Berichterstatter(-in/-innen)

       Datum der Benennung

Inés Ayala Sender

11.9.2007

 

 

Datum der Annahme

6.11.2007

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

16

4

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Inés Ayala Sender, Herbert Bösch, Paulo Casaca, Szabolcs Fazakas, Christofer Fjellner, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Jan Mulder, Francesco Musotto, Bill Newton Dunn, Bart Staes, Alexander Stubb, Paul van Buitenen, Kyösti Virrankoski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Chris Davies, Edit Herczog, Véronique Mathieu, Gabriele Stauner, Petya Stavreva

Datum der Einreichung

8.11.2007