BERICHT über den Entwurf eines Beschlusses des Rates über die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik

12.11.2007 - (11722/2007 – C6-0244/2007 – 2007/0810(CNS)) - *

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Carlos Coelho

Verfahren : 2007/0810(CNS)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0441/2007

ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über den Entwurf eines Beschlusses des Rates über die vollständige Anwendung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands in der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik

(11722/2007 – C6-0244/2007 – 2007/0810(CNS))

(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Entwurfs eines Beschlusses des Rates (11722/2007),

–   gestützt auf Artikel 3 Absatz 2 der Beitrittsakte[1], gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6-0244/2007),

–   gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0441/2007),

1.  billigt den Entwurf eines Beschlusses des Rates in der geänderten Fassung;

2.  fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;

3.  fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den zur Konsultation unterbreiteten Text wesentlich zu ändern;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

Vorschlag des RatesAbänderungen des Parlaments

Änderungsantrag 1

Erwägungsgrund 4

(4) Der Rat hat am X XXXXXX 2007 festgestellt, dass die Bedingungen in allen genannten Bereichen von den betreffenden Mitgliedstaaten erfüllt wurden.

(4) Der Rat hat am X XXXXXX 2007 festgestellt, dass die Bedingungen in allen genannten Bereichen von den betreffenden Mitgliedstaaten erfüllt wurden. Jeder betroffene Mitgliedstaat informiert den Rat und das Europäische Parlament in den kommenden sechs Monaten schriftlich über die von ihm vorgesehenen und noch umzusetzenden Folgemaßnahmen, die er auf Grund der im Bericht enthaltenen und in dessen Folge ergangenen Empfehlungen festlegt.

  • [1]  ABl. L 236 vom 23.09.03, S. 33.

BEGRÜNDUNG

HINTERGRUND

Am 14. Juni 1985 unterzeichneten fünf Mitgliedstaaten - Frankreich, Deutschland, Belgien, Luxemburg und die Niederlande das Schengener Übereinkommen und am 19. Juni 1990 das Schengener Durchführungsübereinkommen (welches 1995 in Kraft trat). Sie vereinbarten auf einer zwischenstaatlichen Grundlage schrittweise alle Kontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen abzuschaffen und das Recht auf Freizügigkeit innerhalb dieses Territoriums, allgemein bezeichnet als der Schengen Raum, einzuführen.

Parallel zur Aufhebung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen wurden einige Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt, wozu gehörte: die Schaffung wirksamer Kontrollen an den Außengrenzen, die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungs- , Zoll-, Polizei- und Justizbehörden dieser Mitgliedstaaten, eine gemeinsame Visapolitik und die Einrichtung des Schengener Informationssystems (SIS).

Der Schengen-Besitzstand (Übereinkommen, Durchführungsübereinkommen, Durchführungsbestimmungen und dazugehörige Abkommen) wurde 1999 in den Vertrag von Amsterdam in den institutionellen rechtlichen Rahmen der Europäischen Union aufgenommen.

Den ursprünglichen Mitgliedschaft von fünf Mitgliedstaaten wurde nach und nach auf alle 15 alten Mitgliedstaaten ausgedehnt: Italien trat 1990 bei, Spanien und Portugal 1991, Grichenland 1992, Österreich 1995 und Finnland, Schweden sowie Dänmark (mit Sonderregelungen) 1996. Irland und das Vereinigte Königreich sind nur zum Teil beteiligt, da ihre Grenzkontrollen beibehalten wurden. Zwei Drittstaaten - Island und Norwegen - traten 1996 auch bei, sie spielen hinsichtlich der Beschlussfassungen jedoch nur eine eingeschränkte Rolle.

Die 10 neuen Mitgliedstaaten (die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Malta, Polen, Litauen, Slowenien, Slowakei und Zypern) haben beim EU-Beitritt 2004 den Schengen-Besitzstand übernommen. Im Moment stehen wir mit der Bereitschaftserklärung von 9 von ihnen (ausgenommen Zypern) zur Aufnahme des Beurteilungsverfahrens vor der umfassendsten Erweiterung in der Schengen-Geschichte.

Schengen-Bewertung

Gemäß Artikel 3 Absatz 2 der Beitrittsakte ist eine Voraussetzung für den Rat bei der Entscheidung über die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen mit diesen Mitgliedstaaten die Überprüfung der neuen Mitgliedstaaten mittels Beurteilungsverfahren dahingehend, ob die erforderlichen Bedingungen für die Übernahme aller Teile des Schengen-Besitzstandes erfüllt wurden.

Die Beurteilungen dieser neuen Mitgliedstaaten begannen 2006 nach einem Antrag jedes Mitgliedstaats (Bereitschaftserklärung). Sie wurden für jeden einzelnen neuen Mitgliedstaat unter Verantwortung der Gruppe "Schengen-Bewertung" vorgenommen.

Die Beurteilungsverfahren begannen mit einem Fragebogen an die Mitgliedstaaten zu allen Teilen des Schengen-Besitzstands (Grenzen, Visumerteilung, Datenschutz und polizeiliche Zusammenarbeit) denen Beurteilungsbesuche folgten. Sachverständigengruppen besuchten die Grenzen, Konsulate, SIS-Einrichtungen usw. und erstellten umfassende Berichte mit Aussagen zum Ist-Zustand, Bewertungen und Empfehlungen für möglicherweise erforderliche weitere Maßnahmen und erneute Besuche. Der Abschlussbericht sollte Aussagen darüber enthalten, ob der betreffende Mitgliedstaat nach einem umfassenden Beurteilungsverfahren alle Voraussetzungen für die praktische Umsetzung des Schengen-Besitzstandes erfüllt.

SCHLUSSFOLGERUNGEN IN BEZUG AUF JEDEN NEUEN MITGLIEDSTAAT

1. Tschechische Republik

Bereitschaftserklärung: 1. Januar 2006. Die künftigen Außengrenzen werden ausschließlich auf Flughäfen bestehen. Der Flughafen von Prag entsprach gänzlich den Schengen-Normen, während sich ein erneuter Besuch auf dem Flughafen Brno erforderlich machte. Mängel wurden festgestellt in Bezug auf fehlendes Personal, dem Risikoanalysesystem und der Grenzverwaltung.

Die Besuche bei den Konsulaten belegten einen positiven Informationsaustausch und ein funktionierendes elektronisches Datenübermittlungssystem. Mängel wurden festgestellt bezüglich des Verfahrens zur Entscheidung über die Visaerteilung, des Risikobewusstseins bezüglich illegaler Immigranten, der Sicherheitssituation der Infrastrukturen, der Lagerung von Visaaufklebern usw.

Bezüglich des Datenschutzes wurden keine Probleme festgestellt. Die Beurteilung der polizeilichen Zusammenarbeit war positiv, jedoch ist eine einzige gemeinsame Kontaktstelle für grenzüberschreitende Observation und grenzüberschreitende Nacheile erforderlich.

Die weiterführenden Besuche vom 2.-5. Juli 2007 ergaben, dass es den Behörden gelungen ist, alle aufgeworfenen offenen Fragen zu klären.

Die Beurteilung des SIS fand im September 2007 statt. Obwohl einige kleinere Punkte weiter berücksichtigt werden müssen, wurden die Bemühungen zur Installation des SIS und der SIRENE-Funktionen als positiv und erfolgreich bewertet.

2. Estland

Bereitschaftserklärung: 01.05.06. Positive Grenzverwaltung mit durchorganisierter und funktionierender Organisation und kompetentem Personal (jedoch zu geringe Zahl). Gutes System des Nachrichtendienstes und der Risikoanalyse.

Landgrenzen: es erwies sich als erforderlich, den Eisenbahn-Grenzübergang in Narva erneut zu besuchen, der nicht allen Erfordernissen von Schengen gerecht wurde. Seegrenzen: Ausrüstung für die Küstenpatrouillen (Boote und Hubschrauber) waren zum Teil veraltet. Luftgrenzen: es war erforderlich den Flughafens von Tallinn erneut zu besuchen, um den aktuellen Plan zum Umbau zu bewerten.

Die Bewertung bezüglich der Visaerteilung war positiv, jedoch stellte sich heraus, dass, besondere Aufmerksamkeit der Sicherheit (Räumlichkeiten, Visaaufkleber), der langen Dauer des Verfahrens zu Entscheidungen über die Visaerteilung und dem Risikobewusstsein bezüglich illegaler Immigranten geschenkt werden muss.

Es bestanden keine Probleme bezüglich der polizeilichen Zusammenarbeit, jedoch wurde festgestellt, dass ein nachrichtendienstliches Konzept (polizeiliche Arbeit mit einem Ansatz für mehrere Agenturen) erforderlich ist, was auch eine Onlinedatenbank zum Informationsaustausch einschließt.

Der Datenschutz wurde als allgemein zufrieden stellend bewertet, jedoch fehlte ein wesentlichen Element: es gibt keine unabhängige Behörde zur Kontrolle des SIS.

Die Grenzen wurden vom 13. zum 20. Mai 2007 erneut besucht. Flughafen Tallinn: den Behörden ist es gelungen, die meisten Empfehlungen umzusetzen, jedoch machte es die laufende Umbaumaßnahme schwierig, eine umfassende Beurteilung abzugeben. Die im bestehenden Terminal umgesetzte Übergangslösung entsprach jedoch den Schengener Anforderungen. Andere Mängel wurden behoben, auch wenn das Thema der Erhöhung des Personalbestands noch nicht abgeschlossen war und deshalb von der Schengen-Beurteilungsgruppe beobachtet werden muss.

Datenschutz: ein erneuter Besuch vom 18.-24. März 2007 bestätigte, dass die Mängel behoben und erforderliche Änderungen vorgenommen wurden.

Die Beurteilung des SIS im September 2007 ergab, dass das System, passend umgesetzt wurde und nutzerfreundlich ist, wirksam mit einer guten Leistung und Infrastruktur sowie annehmbaren Reaktionszeiten funktioniert. Es wurden einige Empfehlungen abgegeben, um die Kapazität des SIRENE Büros zu verbessern.

3. Ungarn

Bereitschaftserklärung: 1. Januar 2006. Dieses Land steht einer ernsthaften Herausforderung gegenüber, da es für etwa 15% der künftigen mittelöstlichen Außengrenze des Schengen Raums verantwortlich sein wird.

Es konnte eine positive Grenzverwaltung mit durchorganisierter und funktionierender Organisation und kompetentem Personal bescheinigt werden. Luftgrenzen: gute Organisation, in einigen Aspekten ein Beispiel für beispielhafte Verfahren. Positive Beurteilung der polizeilichen Zusammenarbeit: die Gemeinsame Kontaktstelle Hegyeshalom-Nickelsdorf kann als ein Objekt mit bewährter Praxis hinsichtlich der Verbesserung und Unterstützung des internationalen Informationsaustauschs angesehen werden.

Es waren keine erneuten Besuche erforderlich. Die Gemeinsame Kontaktstelle Hegyeshalom-Nickelsdorf kann als ein Fall bewährter Praxis hinsichtlich der Verbesserung und Unterstützung des internationalen Informationsaustauschs angesehen werden.

Es waren keine erneuten Besuche erforderlich. Mängel wurden aufgedeckt und Empfehlungen bezüglich der Visaerteilung ausgesprochen: Sicherheitsrisiken (Räumlichkeiten, Überprüfung von Antragstellern, Anerkennungsverfahren usw.) die niedrige Zahl von Interviews im Vergleich zu der Zahl der Antragsteller und der niedrigen Ablehnungsrate. Es wird erforderlich, die einzelstaatlichen Rechtsvorschriften anzupassen, um die den Familienmitgliedern in der EU zustehenden Verfahrensklauseln zu berücksichtigen. Zufriedenstellende nachfolgende Schritte.

Bei der SIS-Beurteilung wurden einige grundlegende Probleme aufgedeckt, die einen erneuten Besuch vom 17. bis 19. Oktober 2007 erforderlich machten. Nach diesem Besuch war es möglich zu bestätigen, dass das System in ganz Ungarn wirksam funktioniert und die SIS-Endnutzer ausreichend geschult sind.

4. Lettland

Bereitschaftserklärung: 01.05.06. Positive Grenzverwaltung mit durchorganisierter und funktionierender Organisation, kompetentem Personal und moderner Ausrüstung, gut strukturierter Nachrichtendienste, organisiertes Strafverfolgssystem und gut funktionierende Zusammenarbeit.

Die Infrastruktur, Verfahren und Ausrüstungen am Eisenbahngrenzübergang Zilupe mussten verbessert werden. Seegrenzen: veralterte Küstenschutzausrüstung und -systeme; Probleme bei der Koordinierung von Kontrollen und ein gewisser Mangel an Professionalität. Luftgrenzen: gute Verwaltung und Organisation der Grenzkontrolle am Flughafen Riga, jedoch entsprachen die physikalischen Charakteristika der Infrastruktur (Aufteilung der Fluggastströme) nicht den Schengen-Anforderungen - ein erneuter Besuch war erforderlich.

Mängel wurden festgestellt bezüglich der Visaerteilung, der richtigen Beurteilung individueller Anträge, des Bewusstsein der Risiken illegaler Immigration und des Missbrauchs von Visa, sowie der beschränkten Kapazität des Datenverarbeitungssystems für den Informationsaustausch und allgemeiner Sicherheitsfragen (Räumlichkeiten, Aufbewahrung von Visaaufklebern).

Datenschutzbestimmungen erfordern die Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden. Ein gut strukturierter Koodinierungsmechanismus und nur eine Kontaktstelle für internationale polizeiliche Zusammenarbeit garantieren Wirksamkeit und Effizienz. Es ist erforderlich, eine technische Lösung für das Telekommunikationssystem zu finden (nicht kompatibel mit den in Litauen und Estland genutzten Systemen).

Erneuter Besuch, 1. - 10. September 2007: den Behörden ist es gelungen, alle offnen Fragen zu klären, speziell die Erweiterung des Ankunftsbereich für Nicht-Schengen Flüge (abgeschlossen im Oktob3er 2007).

Die SIS - Beurteilung ergab, dass das System wirksam funktioniert, mit einer guten Infrastruktur und Leistung. Es wurden einige Empfehlungen abgegeben, um die Kapazität des SIRENE Büros zu verbessern.

5. Litauen

Bereitschaftserklärung: 01.05.06. Positive Grenzverwaltung mit durchorganisierter und funktionierender Organisation.

Seegrenzen: Diesen stehen der Herausforderung gegenüber, den Schengen Standards angepasst werden zu müssen, speziell bezüglich der Fragen betreffend die Leitung, die Professionalität und die Küstenschutzausrüstung sowie die Küstenschutzboote (meistens veraltert). Landgrenzen: die Infrastruktur des Straßengrenzübergangs Panemuné entsprach nicht den Schengen Standards. Die laufenden Umbauarbeiten, Verfahren und Personalzahl musste ein weiteres Mal überprüft werden. Luftgrenzen: die Infrastruktur auf den Flughäfen Vilnius und Palanga entsprachen nicht den Schengen Standards (laufende Umbauarbeiten).

Datenschutz: die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde sollte gestärkt werden. Schwächen: das Entscheidungsverfahren über Visaerteilung, Beurteilung individueller Visa-Anträge, Bewusstsein der Risiken illegaler Immigration und anderer Formen des Missbrauchs von Visa. Keine Probleme bezüglich der polizeilichen Zusammenarbeit.

Erneute Besuche: Landgrenzen, 13. - 20. Mai 2007; Luftgrenzen, 1. - 10. September 2007: den Behörden ist es gelungen, die meisten Mängel zu beheben.

Es wurde festgestellt, dass das SIS wirksam funktioniert und eine gute Leistung mit sehr kurzen Antwortzeiten aufweist. Die Nutzer schienen gut ausgebildet zu sein. Die Empfehlungen wurden umgesetzt.

6. Malta

Bereitschaftserklärung: 1. Mai 2006, ausgenommen Flughäfen und Seehäfen (Beginn im ersten Quartal 2007). Das Konsulat in Moskau entsprach nicht dem Schengen-Besitzstand (bezogen auf Sicherheit, Personal, Ausrüstung, Räumlichkeiten, Verfahren usw.). Gewisser Praktiken und einzelstaatliche Rechtsvorschriften mussten geändert werden, um die den Familienmitgliedern in der EU zustehenden Verfahrensklauseln zu berücksichtigen.

Datenschutz: wurde in mehrfacher Hinsicht als beste Praktiken eingestuft. Polizeiliche Zusammenarbeit: es war erforderlich, die Vorbereitungen für eine vollständige Anwendung des Schengen-Besitzstands zu beschleunigen und ein Aktionsplan auszuarbeiten.

Grenzen: eine Integrierte Grenzsicherheitsstrategie und die Optimierung der Flotte (Meeresgrenzschutz/Überwachungsausrüstung) erwies sich als erforderlich. Die Verfahren für Grenzkontrollen an Fahrzeugen mussten geändert werden. Ein erneuter Besuch war auf Grund der Infrastruktur an den Kontrollstellen am Internationalen Seeterminal in Valetta und auf dem Internationalen Flughafen Malta erforderlich und die Kontrollverfahren mussten verbessert werden.

Erneute Besuche: polizeiliche Zusammenarbeit, 28.-30. Mai 2007; Visa, 27.-31. August 2007; Grenzen, 1.-10. September 2007. In all diesen Bereichen ist es Malta gelungen, alle aufgezeigten Probleme zu lösen, und fast alle Mängel wurden überwunden. Es ist vorgesehen, dass das Konsulat in Moskau im Dezember 2007 neue Räumlichkeiten bezieht.

Die Bemühungen zur Installation des SIS und der SIRENE-Funktionen wurden gewürdigt und als erfolgreich eingeschätzt. Die Empfehlungen betreffend kleinere Verbesserungen wurden berücksichtigt.

7. Polen

Bereitschaftserklärung: 1. Januar 2006. Positive Grenzverwaltung mit durchorganisierter und funktionierender Organisation, kompetentem Personal und moderner Ausrüstung, wenn auch einige Mängel festgestellt wurden. Einige Grenzübergangsstellen befanden sich im Umbau: die Infrastruktur und das Grenzverwaltungskonzept an den Straßengrenzübergangsstellen Terespol und Medyka entsprachen nicht den Schengen Standards. Es war erforderlich, die Einhaltung internationaler Verpflichtungen zu gewährleisten (betreffend Flüchtlinge und Sicherheit von Datensystemen). Luftgrenzen: die Flughäfen Warschau, Gdansk und Krakow befanden sich noch im Umbau und erfüllten noch nicht die Anforderungen.

Visaerteilung: eine positiv Bewertung wurde abgegeben hinsichtlich des Umfangs und der Qualität der bereitgestellten Informationen, der Sicherheit und der Schulung und Bildung des Personals. Eine besondere Aufmerksamkeit wurde für das Entscheidungsverfahren zur Visaerteilung, die Antragstellung, das Risikobewusstsein bezüglich illegaler Immigranten und die Praxis der Durchführung von Grenzkontrollen auf dem Territorium eines Drittstaates als erforderlich erachtet.

Datenschutz: die Bewertung war positiv, jedoch mit dem Vorbehalt, dass die Zuständigkeiten der Datenschutzbehörden in keiner Weise bezüglich des SIS beschränkt werden darf. Es bestand eine zufrieden stellende polizeiliche Zusammenarbeit, jedoch mussten folgende Empfehlungen gegeben werden: die Ratifizierungsverfahrens für bilaterale Übereinkommen sollten beschleunigt werden; bilaterale Übereinkommen über grenzüberschreitendes Nacheilen sollten abgeschlossen werden; und Grenzschutzpersonal sollte einen direkten (Online-)Zugang zu den relevanten polizeilichen Datenbanken haben.

Erneute Besuche: Landgrenzen, 13. - 20. Mai 2007; Luftgrenzen, 1. - 10. September 2007. Den Behörden ist es gelungen, die meisten Mängel zu beheben. Bezogen auf die baulichen Aktivitäten auf den Flughäfen entsprach die Infrastruktur jetzt den Schengen Standards. Die Umverlegung der gemeinsamen Grenzkontrollen von den Territorien Weißrusslands und der Ukraine auf polnisches Territorium wurde vollzogen.

Die Bemühungen zur Installation des SIS und der SIRENE-Funktionen wurden gewürdigt und als erfolgreich eingeschätzt. Die Strukturen waren beeindruckend, was auch für die Einführung von Technik und das Know-how des Personals gilt. Einige wenige Verbesserungen wurden empfohlen und bereits umgesetzt.

8. Slowenien

Bereitschaftserklärung: 1. Januar 2006. Grenzen: positive Beurteilung, jedoch wurde eingeschätzt, dass die operationelle Wirksamkeit am Mangel an Humanressourcen und technischer Ausrüstung leidet. Es war erforderlich, die Praxis, kroatischen Bürgern die Einreise mit Personalausweisen zu gestatten, zu überprüfen. Die Infrastrukturen im Hafen von Koper mussten verbessert werden. Luftgrenzen: es erwies sich als erforderlich den Flughafen Ljubljana erneut zu besuchen, auf dem die Infrastrukturen (im Umbau) nicht den Schengen Anforderungen entsprach (Trennung der Fluggastströme). Weitere Humanressourcen wurden als erforderlich erachtet.

Es gab keine bedeutenden Mängel in der Frage der Visaerteilung. Besondere Beachtung war erforderlich bezüglich der geringen Zahl von präzisierenden Interviews im Verhältnis zur Zahl der Anträge. In den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, sollten auch die den Familienmitgliedern in der EU zustehenden Verfahrensklauseln berücksichtigt werden.

Die den Datenschutz betreffenden Rechtsvorschriften und die Umsetzungspraxis wurden als annehmbar eingeschätzt, jedoch sind mehr Humanressourcen erforderlich, wenn eine ausreichende Zahl von Kontrollen durchgeführt werden soll. Polizeiliche Zusammenarbeit auf lokaler, regionaler und zentraler Ebene war zufriedenstellend. Die slowenischen Behörden sollten jedoch einen ununterbrochenen Dienst 24h/7 Tage bei der zentralen Behörde mit einer ausreichenden Zahl an Bediensteten mit dem erforderlichen Ausbildungsniveau sicherstellen.

Die Luftgrenzen wurden vom 2. - 5. Juli 2007 erneut besucht. Den Behörden ist es gelungen, alle offenen Fragen zu lösen, speziell die Renovierung des Fluggastterminals, die physische Trennung der Fluggastströme sowie eine höhere Personalstärke.

Die unterschiedlichen an der Nutzung des SIS beteiligten Organisationen waren gut vorbereitet und die Endnutzer waren gut geschult. Der Einsatz und die Qualität der mobilen Lösungen wurden als beachtenswert eingestuft. Einige kleinere Empfehlungen wurden unterbreitet.

9. Slowakei

Bereitschaftserklärung: 1. Januar 2006. Die Slowakei steht vor der beachtlichen Herausforderung, ihre Kontrollen an der Landgrenze zur Ukraine, den EU-Standards anzupassen. Es bestanden Probleme bezüglich der Grenzverwaltung und Überwachung: die derzeitige Organisation und Umsetzung enspricht nicht den Bestimmungen des Schengener Grenzkodex. Ein erneuter Besuch an die Straßengrenzübergangsstelle Vysne Nemecke war erforderlich, an der die Infrastruktur, die Verfahren und Ausrüstung keiner der Schengen Bestimmungen entsprachen. Luftgrenzen: ein erneuter Besuch des Flughafen Bratislava, auf dem die Infrastruktur nicht gänzlich den Schengen Bestimmungen entspricht war erforderlich. Es wurde für erforderlich erachtet, die Sprachkenntnisse, Statistiken, Leitungsfähigkeiten und Grenzkontrollverfahren zu verbessern.

Visaerteilung: Zugangsverwaltung, Information und Personalschulung wurden als annehmbar eingeschätzt. Beachtung musste Sicherheitsfragen (Räumlichkeiten, Lagerung von Visaaufklebern), der derzeitigen Praxis bei der Genehmigung von Anträgen auf Gruppenvisa und der Beurteilung individueller Anträge geschenkt werden. In den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften, sollten die den Familienmitgliedern in der EU zustehenden Verfahrensklauseln berücksichtigt werden. Ein Problem war die hohe Zahl der an der Grenze ausgestellten Visa.

Datenschutz: ein erneuter Besuch machte sich erforderlich, da die Einführung der erforderlichen Maßnahmen durch personelle Unterbesetzung und unzureichenden Haushaltsmitteln bezogen auf die Erfordernisse des SIS behindert wurde, und funktionelle Unabhängigkeit weiterer Stärkung bedarf. Polizeiliche Zusammenarbeit: die konkreten Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans befinden sich noch in einer frühen Phase der Umsetzung.

Erneute Besuche: Datenschutz, 18.-24. März 2007; Landgrenzen, 17.-22. Juni 2007; Den Behörden habe große Anstrengungen unternommen, um die meisten Mängel zu beheben. Verbesserungen wurden bezüglich der Infrastruktur, der technischen Ausrüstung, der Verfahren bei Grenzkontrollen, der Professionalität und der Fremdsprachenkenntnisse des Personals auf dem Flughafen von Bratislava vorgenommen. Alle aufgezeigten Datenschutzmängel wurden behoben.

Die DV-Infrastruktur wurde als gut durchdacht und hoch entwickelt eingeschätzt. Die Datenzentren waren gut ausgerüstet und gut verwaltet und die Endnutzer ausreichend geschult. Zu kleineren Aspekten wurden Empfehlungen ausgesprochen: diese sind umgesetzt.

Schlussfolgerungen DES BERICHTERSTATTERS

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Beurteilungen und der erforderlichen erneuten Besuche durch die Sachverständigengruppen, stellt ihr Berichterstatter fest, dass, obwohl einige Fragen noch nicht gelöst sind, die künftig weiterhin verfolgt werden müssen, diese kein Hindernis für die umfassende Teilnahme dieser Mitgliedstaaten an Schengen darstellen.

Aus den Schlussfolgerungen der Sachverständigen (die zufrieden stellende Ergebnisse bescheinigten) geht hervor, dass alle neuen 9 Mitgliedstaaten belegt haben, dass sie ausreichend vorbereitet sind, alle Bestimmungen des Schengen-Besitzstands zufrieden stellend anzuwenden. Ihr Berichterstatter unterstützt deshalb den Beschluss zur Öffnung der Grenzen für die oben genannten Mitgliedstaaten.

Das Europäische Parlament erwartet jedoch von den betreffenden Mitgliedstaaten, dass sie den Rat und das Parlament in den kommenden sechs Monaten schriftlich über die vorgesehenen Folgemaßnahmen, die sie auf Grund der Empfehlungen planen, und über die bereits vorgenommenen erforderliche Änderungen informieren.

Ihr Berichterstatter unterstreicht, dass die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen ein gegenseitiges Vertrauen in wirksame Kontrollen an den Außengrenzen erfordert. Die Sicherheit des Schengen-Raums hängt tatsächlich von der Strenge und Wirksamkeit ab, die jeder Mitgliedstaat bei den Kontrollen an seinen Außengrenzen anwendet, sowie von der Qualität und dem hohen Tempo des Informationsaustauschs über das SIS. Jede Schwäche oder ungenügende Ausführung eines dieser Elemente kann die Sicherheit der Union und die Wirksamkeit des Schengen-Raums gefährden.

VERFAHREN

Titel

Anwendung des Schengen-Besitzstands in der Tschechischen Republik, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und in der Slowakei

Bezugsdokumente -Verfahrensnummer

11722/2007 - C6-0244/2007 - 2007/0810(CNS)

Datuim der Konsultation des EP

25.7.2007

Federführender Ausschusss

Datum der Bekanntgabe im Plenum

LIBE

3.9.2007

Berichterstatter(in/innen)

Datum der Benennung

Carlos Coelho

10.9.2007

 

 

Prüfung im Ausschuss

12.9.2007

3.10.2007

5.11.2007

12.11.2007

Datum der Annahme

12.11.2007

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Carlos Coelho, Esther De Lange, Panayiotis Demetriou, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Bárbara Dührkop Dührkop, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Lilli Gruber, Ewa Klamt, Magda Kósáné Kovács, Barbara Kudrycka, Stavros Lambrinidis, Henrik Lax, Roselyne Lefrançois, Claude Moraes, Javier Moreno Sánchez, Martine Roure, Inger Segelström, Søren Bo Søndergaard, Vladimir Urutchev, Ioannis Varvitsiotis, Manfred Weber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Adamos Adamou, Marco Cappato, Koenraad Dillen, Maria da Assunção Esteves, Ignasi Guardans Cambó, Sophia in ‘t Veld, Carlos José Iturgaiz Angulo, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Eva-Britt Svensson

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Fernando Fernández Martín