BERICHT Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz
15.11.2007 - (2007/2209(INI))
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatter: Ole Christensen
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- BEGRÜNDUNG
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
- ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu Gemeinsamen Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit“ (KOM(2007)0359),
– unter Hinweis auf die Sondierungsstellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Flexicurity (die Dimension der internen Flexibilität – Tarifverhandlungen und Sozialer Dialog als Instrumente der Arbeitsmarktregulierung und ‑reform)“ vom 11. Juli 2007 (SOC/272),
– unter Hinweis auf die Empfehlungen der europäischen Sozialpartner vom 18. Oktober 2007 betreffend die entscheidenden Herausforderungen, denen sich die europäischen Arbeitsmärkte gegenübersehen[1],
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Rolle der Sozialpartner/Vereinbarung von Beruf, Familie und Privatleben“ vom 11. Juni 2007 (SOC/217),
– unter Hinweis auf die Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema „Beschäftigung für vorrangige Bevölkerungsgruppen (Lissabon-Strategie)“ vom 12. Juni 2007 (SOC/251),
– in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission „Ein moderneres Arbeitsrecht für die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts“ (KOM(2006)0708) und unter Hinweis auf seine Entschließung vom 11. Juli 2007[2] zum gleichen Thema,
– unter Hinweis auf den OECD-Beschäftigungsausblick – Ausgabe 2006: Mehr Arbeitsplätze, höhere Einkommen,
– unter Hinweis auf den Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation mit dem Titel „Is a stable workforce good for the economy? – Insights into the tenure - productivity - employment relationship“ vom August 2004, der die positive Beziehung zwischen Eigentum und Produktivität belegt,
– unter Hinweis auf das IAO-Übereinkommen C87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes (1948), das IAO-Übereinkommen C98 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (1949) und die IAO-Empfehlung R198 betreffend das Arbeitsverhältnis (2006),
– in Kenntnis der Richtlinie des Rates 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf[3], der Diskriminierung wegen des Alters im Beruf verbietet,
– in Kenntnis seiner Entschließung vom 6. September 2006 zu einem Europäischen Sozialmodell für die Zukunft[4], worin die gemeinsamen Werte der Europäischen Union betreffend Gleichheit, Solidarität, Nichtdiskriminierung und Umverteilung bekräftigt werden,
– gestützt auf die Artikel 136 und 145 des EG-Vertrags,
– gestützt auf die Artikel 15, 20 und 27 bis 38 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, insbesondere das Recht auf Schutz bei ungerechtfertigter Entlassung sowie faire und gerechte Arbeitsbedingungen,
– unter Hinweis auf die Europäische Sozialcharta,
– unter Hinweis auf den Bericht der Hochrangigen Gruppe über die Zukunft der Sozialpolitik in einer erweiterten Europäischen Union vom Mai 2004,
– unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Community Lisbon Programme: Technical implementation report“ (Lissabon-Programm der Gemeinschaft: Bericht über die technische Umsetzung 2006) (SEK(2006)1379),
– unter Hinweis auf die Europäische Charta für Kleinunternehmen,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission über die Sozialpolitische Agenda (KOM(2005)0033),
– unter Hinweis auf die von den Mitgliedstaaten vorgelegten nationalen Lissabon-Reformprogramme,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“ (KOM(2006)0567),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Integrierte Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung“ (2005-2008) (KOM(2005)0141),
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes von März 2000, März 2001, März und Oktober 2005 sowie März 2006,
– in Kenntnis der Richtlinie des Rates 1999/70/EG vom 28. Juni 1999 zu der EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge[5],
– in Kenntnis seiner Entschließung vom 23. März 2006 zu den demografischen Herausforderungen und der Solidarität zwischen den Generationen[6],
– in Kenntnis der Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen[7],
– in Kenntnis seiner Entschließung vom 26. Oktober 2996 zur Anwendung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern[8],
– unter Hinweis auf die IAO-Übereinkommen über Wanderarbeiter von 1975 (ergänzende Bestimmungen),
– unter Hinweis auf die IAO-Übereinkommen über private Arbeitsvermittler von 1997,
– unter Hinweis auf die IAO-Übereinkommen über menschenwürdige Arbeit,
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern: Der Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit“ (KOM(2006)0249),
– unter Hinweis auf die Richtlinie des Rates 75/117/EWG vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen[9],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/54/ΕG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen[10],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern: Der Beitrag der Europäischen Union zur weltweiten Umsetzung der Agenda für menschenwürdige Arbeit“ (KOM(2006)0249) und die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. Mai 2007 zu dem Thema „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern“[11],
– unter Hinweis auf die Richtlinie des Rates 76/207/EWG vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen[12],
– unter Hinweis auf die Richtlinie des Rates 92/85/EWG vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz [13],
– unter Hinweis auf die Richtlinie des Rates 94/33/EG vom 22. Juni 1994 über den Jugendarbeitsschutz[14],
– unter Hinweis auf die Richtlinie des Rates 94/45/EG vom 22. September 1994 über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats oder die Schaffung eines Verfahrens zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit operierenden Unternehmen und Unternehmensgruppen[15],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002[16] zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen[17],
– unter Hinweis auf die Richtlinie des Rates 97/81/EG vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP and EGB geschlossenen Rahmenvereinigung über Teilzeitarbeit – Anhang: Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit[18],
– unter Hinweis auf den Bericht der europäischen Expertengruppe Flexicurity vom Juni 2007 mit dem Titel „Flexicurity Pathways: turning hurdles into stepping stones”,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2007 zu der sozialen Verantwortung von Unternehmen: eine neue Partnerschaft [19],
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Kultur und Bildung und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6‑0446/2007),
A. in der Erwägung, dass die EU nicht nur eine wirtschaftliche Union, sondern auch eine Wertegemeinschaft ist, weshalb jede Reform des Arbeitsrechts wie des Arbeitsmarktes diese Werte widerspiegeln sollte, sowie in der Erwägung, dass die auf europäischer Ebene entwickelten arbeitsrechtlichen Grundsätze weiterhin gültig bleiben sollten; in der Erwägung, dass das Arbeitsrecht den Dialog aller Sozialpartner wiedergeben sollte und ein gutes Gleichgewicht zwischen den Interessen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer auf der einen Seite und von Flexibilität und Sicherheit auf der anderen Seite widerspiegeln sollte; in der Erwägung, dass das Arbeitsrecht Beschäftigten wie Arbeitgebern durch Rechtsvorschriften oder Tarifverträge oder eine Mischung davon Rechtssicherheit und Schutz gewährt, und in der Erwägung, dass der Erfolg jedweder Änderung des Arbeitsrechts umso größer sein wird, je sicherer sich die Beschäftigten fühlen können; in der Erwägung, dass es notwendig ist, sowohl für die Arbeitnehmer als auch für die Arbeitgeber das Maß an Sicherheit zu erhöhen, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU); in der Erwägung, dass diese Sicherheit auch davon abhängt, wie problemlos sich eine neue Stelle finden lässt; in der Erwägung, dass der weltweite Wettbewerb und die rasante Entwicklung der Technologien die Unternehmen zwingen, sich immer schneller anzupassen,
B. in der Erwägung, dass Flexicurity daher als ein wichtiger Bestandteil des europäischen Sozialmodells anzusehen ist, das wettbewerbs- und anpassungsfähige Betriebe und Beschäftigte fördert; in der Erwägung, dass der Begriff „Flexicurity“ bei den europäischen Arbeitnehmern, die eine größere Beschäftigungsunsicherheit befürchten, große Besorgnis hervorruft und deshalb sehr präzise mit den festen Grundsätzen, die er beinhaltet, definiert werden muss,
C. in der Erwägung, dass 16 Prozent der Europäer am Rande der Armutsgrenze und 10 % in erwerbslosen Haushalten leben und es daher entscheidend ist, dass sich jegliche Reform auf der Grundlage von Flexicurity auf eine detaillierte Verträglichkeitsprüfung im Hinblick auf gefährdete Gruppen stützen muss und darauf abzielen sollte, die soziale Eingliederung zu fördern und nicht zusätzliche Gruppen zu gefährden,
D. in der Erwägung, dass die Erwerbslosigkeit in der Europäischen Union nicht direkt auf Arbeitsschutzgesetze zurückzuführen ist, sondern vielmehr darauf, dass zu wenig Arbeitsplätze geschaffen werden, was unter anderem von dynamischen, innovativen und wettbewerbsfähigen Unternehmen und von Investitionen in Forschung und Entwicklung sowie lebenslangem Lernen abhängt, was ebenfalls zu einen dynamischen Arbeitsmarkt beitragen kann,
E. in der Erwägung, dass eine hochmoderne, innovative, wissensbasierte Wirtschaft nach Wettbewerbsfähigkeit am oberen Ende der Wertschöpfungskette streben sollte, wobei zur Erreichung dieses Ziels langfristige Beschäftigungsverhältnisse sowie hochqualifizierte und hochmotivierte Arbeitskräfte erforderlich sind,
F. in der Erwägung, dass Flexicurity unter anderem darauf abzielt, das Stellenangebot auf dem Arbeitsmarkt zu erweitern und gleichzeitig den Einzelnen und die Unternehmen in die Lage zu versetzen, mit den Veränderungen fertig zu werden und die Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu erhöhen, und mit einer Politik zur Schaffung von stabilen und nachhaltigen Arbeitsplätzen sowie existenzsichernden Einkommen einhergehen muss,
G. in Erwägung, dass mobile Arbeitnehmer noch stets mit dem Verlust sozialer Sicherheit rechnen müssen,
H. in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten, wenn sie auf dem Binnenmarkt unfairen Wettbewerb vermeiden wollen, ein gewisses Maß an gemeinsamen Standards in ihrem jeweiligen Arbeitsrecht einhalten müssen, wobei sie gleichzeitig darauf achten müssen, dass kein Mitgliedstaat davon abgehalten werden darf, auf Wunsch höhere Standards einzuführen und beizubehalten,
I. in der Erwägung, dass Flexicurity die gleichmäßige Verteilung von Rechten und Pflichten von Arbeitgebern, Beschäftigten, Arbeitssuchenden und Behörden voraussetzt und ein Klima des Vertrauens und einen transparenten Dialog zwischen den Behörden, den Sozialpartnern und anderen Akteuren erfordert, in dem alle bereit sind, sich für den Wandel einzusetzen und ausgewogene Maßnahmenbündel zu schnüren, um den Prozess der Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen für alle zu unterstützen, die Gleichstellung der Geschlechter zu gewährleisten und die Diskriminierung von anfälligen Gruppen von Arbeitnehmern wie Zugewanderten, jüngeren und älteren Beschäftigen und Menschen mit Behinderungen zu bekämpfen,
J. in der Erwägung, dass die Mitteilung der Kommission den Grundsatz der Gleichheit von Frauen und Männern zwar feststellt, ihre Formulierung jedoch insofern nicht griffig ist, als sie die grundlegende Ungleichheit zwischen Frauen und Männern in Bezug auf den Zugang zum und die Teilhabe am Arbeitsmarkt und in Bezug auf die gemeinsame Übernahme unbezahlter Arbeit nicht in Frage stellt,
K. in der Erwägung, dass hohe Arbeitslosigkeit und Arbeitsmarktsegmentierung überwunden werden müssen, indem die rechtlichen Ungleichheiten, von denen bestimmte Gruppen von unzureichend geschützten Arbeitnehmern betroffen sind, beseitigt, die Schaffung von Arbeitsplätzen gefördert und alle Beschäftigten einen Grundbestand an Rechten und den Zugang zum lebenslangen Lernen erhalten,
L. in der Erwägung, dass Teilzeitarbeit, geringere Entlohnung und befristete Beschäftigungsverhältnisse - die Hauptrisiken für Armut trotz Erwerbstätigkeit - in erster Linie ein Merkmal von Beschäftigungsverhältnissen von Frauen sind,
M. in der Erwägung, dass die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit“ als Ausgangspunkt für eine ausgewogenere Diskussion über Flexicurity verwendet werden muss; in der Erwägung, dass Studien der OECD und der IAO eine Politikstrategie unterstützen, die ein hohes Maß an sozialer Sicherheit mit einer positiven Wirkung auf Lohnersatzraten und Produktivität verbindet, und dass das Konzept der Europäischen Union von "guter Arbeit" Rechte und Teilhabe der Beschäftigten, gerechte Löhne, Schutz von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wie auch eine familienfreundliche Arbeitsorganisation umfasst; in der Erwägung, dass diese Rechte unverzichtbar für die Akzeptanz der Europäischen Union durch ihre Bürgerinnen und Bürger sind,
N. in der Erwägung, dass der Europäische Sozialfonds bei der Förderung des sozialen Dialogs sowie aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen eine entscheidende Rolle zu spielen hat, um ein starkes europäisches Sozialmodell mit mehr und besseren Arbeitsplätzen zu gewährleisten,
O. in der Erwägung, dass die OECD kürzlich erklärt hat, dass Beschäftigungsschutzvorschriften keine bedeutenden Auswirkungen auf die Gesamtbeschäftigungsrate haben und dass sich hohe Lohnersatzraten der Arbeitslosenzahlungen positiv auf die Produktivität auswirken; ferner in der Erwägung, dass die IAO dargelegt hat, dass es einen positiven Zusammenhang zwischen Beschäftigungsstatus und Produktivität gibt,
1. erkennt an, dass Europa, wenn es im 21. Jahrhundert erfolgreich sein will, gut ausgebildete Arbeitskräfte und Firmen braucht, die in einer raschlebigen Welt auftauchende Chancen sofort beim Schopf fassen, um die Produktivität zu erhöhen und die Innovation zu fördern;
2. schließt sich nachdrücklich der Schlussfolgerung an, dass Flexibilität sowohl im Interesse des Arbeitnehmers als auch des Arbeitgebers sein kann und dass sie durch die Förderung flexibler und zuverlässiger vertraglicher Vereinbarungen, einschließlich unbefristeter Verträge, erreicht werden kann;
3. betont jedoch, dass Flexicurity eine politische Strategie zur Reform des Arbeitsmarktes darstellen kann und daher umfassend sein und alle vorhandenen Facetten der Beschäftigungs- und Sozialpolitik auf nationaler wie auf EU-Ebene einschließen muss;
4. ist sich bewusst, dass aufgrund der Umstellungen in den nationalen Sozialversicherungssystemen und des Arbeitsrechtes die Flexicurity-Optionen der Kommission zu einseitig ausgelegt sind, da sie den Kostenfaktor der Maßnahmen nicht berücksichtigen; fordert daher eine Kosten-Nutzen Analyse von der Kommission zu diesen Optionen; erinnert daran, dass ein Flexicurity-Konzept nur langfristig verwirklicht werden kann;
5. hebt hervor, dass die europäische Flexicurity-Strategie die Bedürfnisse der modernen Wirtschaft, die Anforderungen an die Belegschaften erfolgreicher europäischer Unternehmen und die wichtigsten bestehenden Hindernisse näher unter die Lupe nehmen sollte; hält es für notwendig, den besonderen Charakter von Ein-Mann-Betrieben, Mikrounternehmen und kleinen Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen anbieten, in europäischen und nationalen Strategien zu berücksichtigen; bedauert, dass die Mitteilung der Kommission Flexicurity allein im Zusammenhang mit Arbeitsbeziehungen sieht; fordert daher eine mit Flexicurity verknüpfte staatliche Politik, um angemessene Bedingungen für die Gründung dieser Art von Unternehmen, für ihre Entwicklung und ihre Übertragung zu schaffen;
6. stellt mit großer Besorgnis fest, dass in der Mitteilung der Kommission zwar auf die Förderung der Gleichstellung der Geschlechter hinweist, die Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern“ jedoch völlig ignoriert werden; kritisiert, dass die bestehenden EU-Rechtsvorschriften zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter bisher ihre Ziele nicht erreicht haben und dass die Einkommenskluft zwischen den Geschlechtern und die fehlenden Voraussetzungen betreffend die Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben sowie öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen weiterhin zentrale Probleme europäischer Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sind;
7. ist der Auffassung, dass Flexicurity-Strategien Einstellungen erleichtern und rasche Reaktionen auf sich ändernde wirtschaftliche Gegebenheiten erleichtern sollten, dass diese Probleme mithilfe von Flexicurity-Strategien auf der Grundlage eines transparenten Dialogs mit den Sozialpartnern und anderen Akteuren gemäß nationalen Gepflogenheiten und Praktiken und gestützt auf eine Folgenabschätzung in Angriff genommen werden sollten;
8. fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für eine begrenzte Anzahl von miteinander zusammenhängenden qualitativen Indikatoren betreffend die Qualität der Beschäftigung vorzulegen, die die bereits im Rahmen der 2001 in Laeken beschlossenen Reform der Beschäftigungsleitlinien vereinbarten Indikatoren ergänzen; ist der Auffassung, dass sich die Kommission auch auf Indikatoren zu Investitionen in die Qualifikation der Menschen, zum Niveau der Prekarität und Unsicherheit von Arbeitsplätzen und Verträgen und zum Übergang von Nicht-Standard- zu unbefristeten Verträgen verlassen sollte, um die Wirksamkeit von beschäftigungspolitischen Maßnahmen zu überwachen;
9. ist gegen die Einführung eines neuen Indikators betreffend „ausgeprägte Kündigungsschutzbestimmungen“, wie er von der Kommission vorgeschlagen wird;
10. ist allerdings der Auffassung, dass die größten Probleme in der EU das Angebot an qualifizierten und anpassungsfähigen Arbeitskräften in wettbewerbsfähigen und innovativen Unternehmen betreffen; betont, dass es Hauptanliegen sein sollte, einen flexiblen Arbeitsmarkt zu schaffen, und zwar durch folgende Maßnahmen: Anhebung des Bildungsniveaus und Erweiterung des Angebots an Ausbildungs- und Umschulungsprogrammen, Abbau von Arbeitsmarktbarrieren für Frauen, Zugewanderte, ältere und jüngere Beschäftigte und andere benachteiligte Gruppen, Beseitigung von Hindernissen für die berufliche und geografische Mobilität und aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Unterstützung des Übergangs von einem alten in ein neues Arbeitsverhältnis; betont die entscheidende Rolle von qualifizierten und anpassungsfähigen Beschäftigten und der neuen Technologien im Bereich von Bildung und Ausbildung und verweist auf die neuen Formen von Flexibilität, die aufgrund der Vereinbarung der Sozialpartner über Telearbeit, Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse möglich sind;
11. schlägt deshalb vor, dass der Rat im Dezember 2007 die Möglichkeit prüft, den Zeitpunkt für die Aufhebung der Übergangsmaßnahmen, die die Freizügigkeit der Arbeitnehmer der acht neuen Mitgliedstaaten beeinträchtigen, auf den 1. Januar 2009 vorzuverlegen; betont, dass die Beseitigung der Mobilitätshindernisse am Ende des Jahres 2008 eine wichtige politische Botschaft in dem Sinne wäre, dass die Europäische Union ihrer Verpflichtung, alles für die Verbesserung der geografischen und beruflichen Mobilität der Arbeitnehmer zu tun, nachkommt;
12. erinnert daran, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer einer der Eckpunkte der Europäischen Union ist, weshalb sie verpflichtet ist, viele Fragen im Zusammenhang mit der Kompatibilität und Koordinierung der Sozialsysteme der Mitgliedstaaten in Angriff zu nehmen, um die uneingeschränkte Verwirklichung dieser Freizügigkeit unter den für die Arbeitnehmer besten Bedingungen, zum Nutzen der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und ohne Gefährdung der Errungenschaften und der Ausgewogenheit nationaler Sozialsysteme zu gewährleisten;
13. betont, dass die europäischen Mitgliedstaaten in einer globalisierten Welt ihre Bemühungen um die Gleichbehandlung aller Bürger in grenzüberschreitenden Regionen verstärken müssen und dass bewährte Verfahren den Abschluss fairer bilateraler Abkommen im Geiste der Gegenseitigkeit zwischen Mitgliedstaaten, nicht zuletzt im Bereich der Besteuerung, voraussetzen;
14. stellt fest, dass Flexicurity auf dem Wege der Förderung eines gleichberechtigten Zugangs zu hochwertiger Beschäftigung für Frauen und Männer sowie der Schaffung von Möglichkeiten für eine Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben die Geschlechtergleichstellung vorantreiben und in die Tat umsetzen sollte, und zwar insbesondere in Anbetracht des Umstands, dass drei Viertel der seit dem Jahr 2000 in der EU geschaffenen neuen Arbeitsplätze von Frauen besetzt werden - und dies bereits meistens im Rahmen flexibler und weniger sicherer Arbeitsverträge;
15. schlägt daher vor, dass der Europäische Rat im Dezember 2007 einen ausgewogeneren Katalog von Flexicurity-Grundsätzen annimmt, die sich auf die Schaffung qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze und die Stärkung der Werte des europäischen Sozialmodells stützen; hebt hervor, dass diese Grundsätze folgende Elemente beinhalten sollten:
• Maßnahmen zugunsten von flexiblen und zuverlässigen vertraglichen Vereinbarungen und Vorgehen gegen missbräuchliche Arbeitspraktiken, insbesondere in bestimmten Nicht-Standard-Verträgen;
• Beseitigung der Arbeitsmarktsegmentierung durch Förderung der Beschäftigungssicherheit und durch Verbesserung der Arbeitsplatzsicherheit; alle Arbeitnehmer sollten unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus Grundrechte haben;
• Vereinbarkeit von Beruf und Familien- bzw. Privatleben und Förderung des Konzepts "menschenwürdige Arbeit";
• Partnerschaft zwischen Regierung (auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene), Sozialpartnern und Zivilgesellschaft bei der Bewältigung des Wandels;
• Gleichstellung der Geschlechter und Förderung gleicher Chancen für alle;
• Entwicklung und Umsetzung nationaler Optionen in enger Absprache mit den Sozialpartnern und im Einklang mit nationalen Gepflogenheiten und Praktiken;
• Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Arbeitnehmern durch größere Sicherheit bei Übergängen;
• Bedarf an qualifizierten und anpassungsfähigen Arbeitskräften, wofür aktive arbeitspolitische Maßnahmen mit Investitionen in lebenslanges Lernen zu kombinieren sind, um die Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern;
• makroökonomische Rahmenbedingungen für ein ausgewogenes und nachhaltiges Wachstum und für mehr und bessere Arbeitsplätze;
16. verweist darauf, dass die EU bestimmte Zuständigkeiten im Bereich der Beschäftigungs- und der Sozialpolitik im Rahmen der Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit hat, und erinnert die Kommission und die Mitgliedstaaten an ihre Verantwortung, bestimmte Rechte auf EU-Ebene zu garantieren; weist darauf hin, dass die Rechtsvorschriften der EU die nationalen Arbeitsmarktregelungen ergänzen und ein wichtiges Element im Hinblick auf die Sicherung der Arbeitnehmerrechte darstellen;
17. ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, besondere Aufmerksamkeit der rechtlichen Situation der Selbstständigen, der Kleinunternehmer und der KMU, die durch eine starke wirtschaftliche Abhängigkeit gegenüber den Auftraggebern gekennzeichnet ist, zu widmen und gemeinsam über die geeignetsten rechtlichen Maßnahmen zur Verbesserung ihres sozialen Schutzniveaus nachzudenken;
18. bedauert, dass es dem Rat nicht gelungen ist, Fortschritte bei entscheidenden Beschäftigungsdossiers zu erzielen, die helfen könnten, Flexicurity als positives Konzept zu fördern;
19. fordert, den Kampf gegen Schwarzarbeit und die Schattenwirtschaft wiederaufzunehmen, die beide — wenngleich in den einzelnen Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Ausmaß — die Wirtschaft schädigen, die Beschäftigten schutzlos dastehen lassen, die Verbraucherinnen und Verbraucher gefährden, das Steueraufkommen verringern und zu unfairem Wettbewerb zwischen den Firmen führen; fordert die Kommission auf, Schwarzarbeit insbesondere mittels einer wirksameren Koordinierung sowie der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den nationalen Arbeitsinspektionen und/oder den Sozialpartnern zu bekämpfen; fordert eine intensive nationale Koordinierung der beteiligten öffentlichen und privaten Einrichtungen und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich innovativer, auf branchenspezifischen Indikatoren und Richtwerten basierender Methoden zu bedienen, um die Steuererosion zu bekämpfen; fordert die Kommission auf, den Austausch von bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit zu unterstützen;
20. ist davon überzeugt, dass ein Klima des Vertrauens und des Dialogs am besten dann entstehen kann, wenn die Sozialpartner und andere Akteure an der Feinregulierung der nationalen Maßnahmen beteiligt werden sowie kollektive Vereinbarungen als Teil eines partizipativen Beschäftigungssystems gefördert werden, in dem ein hohes Maß an Vertrauen herrscht, das zu einem Interessenausgleich führt; betont die Notwendigkeit, gegen die Defizite beim Erfassungsgrad von Tarifverträgen vorzugehen sowie das Vereinigungsrecht und die Vertretung beider Seiten der Wirtschaft zu gewährleisten; ermutigt dazu, Tarifverhandlungen und sozialen Dialog – einschließlich des grenzüberschreitenden und des sektorbezogenen Dialogs – im Einklang mit nationalen Gepflogenheiten und Praktiken auszuweiten auf Fortbildung, Arbeitsorganisation und Aspekte im Zusammenhang mit dem Vorgriff auf Wandel, Umstrukturierungen und Unternehmensverlagerungen;
21. weist darauf hin, dass es keinen pauschalen Flexicurity-Ansatz gibt und dass jeder Mitgliedstaat die Teile seines Flexicurity-Ansatzes auf der Grundlage seiner eigenen Situation und seiner eigenen nationalen Traditionen im Rahmen der gemeinsamen Grundsätze zusammenstellen sollte;
22. betont, dass alle Flexicurity-Modelle von den gemeinsamen Grundsätzen ausgehen sollten, auf denen das europäische Sozialmodell beruht; ist der Auffassung, dass Flexicurity die Betriebe wie die Beschäftigten in die Lage versetzt, sich in geeigneter Weise an den neuen Weltmarkt, der durch einen scharfen Wettbewerb der Schwellenländer gekennzeichnet ist, anzupassen, und dabei ein hohes Niveau an sozialem Schutz, sozialer Sicherheit und Arbeitslosenunterstützung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitplatz und aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sowie Aus- und Fortbildungschancen als auch ein modernes und transparentes Arbeitsrecht beizubehalten; hebt ferner die häufigen und effizienten Tarifverhandlungen, die starke und repräsentative Sozialpartner führen können, hervor und betont zudem die Notwendigkeit, für angemessene Maßnahmen und den allgemeinen Zugang zu Diensten von hoher Qualität zu sorgen, wie die Betreuung von Kindern und anderen Abhängigen; unterstreicht des Weiteren, dass die Garantie dieser hohen Sozialschutzstandards zu mehr Arbeitsmobilität führen und den Strukturwandel fördern kann, indem die Risikobereitschaft gestärkt wird; betont, dass gut konzipierte Systeme zum Schutz von Arbeitsplätzen der Wirtschaft Anreize geben, in die Kompetenzen der Arbeitnehmer zu investieren und nach innovativen und produktiven Wegen der Umstrukturierung zu suchen und dadurch die interne Flexibilität und die Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft zu steigern;
23. fordert die Kommission auf, den Ausbau der vier Komponenten zu fördern, die sie in ihrer Mitteilung einführt: flexible und zuverlässige vertragliche Vereinbarungen, umfassende Strategien des lebenslangen Lernens, wirksame aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, moderne Systeme der sozialen Sicherheit und Flexicurity im breiteren Kontext des europäischen Sozialmodells zu sehen;
24. betont die Notwendigkeit, Maßnahmen der allgemeinen und beruflichen Bildung in eine weiter gefasste Flexicurity-Agenda aufzunehmen, und unterstreicht, dass lebenslanges Lernen die geringeren Chancen innerhalb der Arbeitnehmerschaft aufgreifen sollte und bei der Grundschulbildung einsetzen muss;
25. hebt hervor, dass die Beseitigung der Arbeitsmarktsegmentierung auch bedeutet, dass die Grundrechte für alle Beschäftigten, nämlich Gleichbehandlung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sowie Arbeitszeit/Ruhezeitregelungen, Vereinigungs- und Vertretungsfreiheit, Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung, Tarifverhandlungen und Kollektivmaßnahmen gelten müssen, und hebt die Bedeutung des Zugangs zu Fortbildung sowie den dauerhaften Schutz erworbener Rechte durch Anrechnung von Aus- und Fortbildungszeiten, verbesserte Betreuungsmöglichkeiten, Beibehaltung von zentralen sozialen Rechten wie Rentenansprüchen, Anspruch auf Ausbildung und Anspruch auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit während Veränderungen der beruflichen Situation von einem Arbeitsvertrag zu einem anderen und von abhängiger Beschäftigung zu selbstständiger Tätigkeit, unabhängig vom jeweiligen konkreten Beschäftigungsstatus, hervor; weist darauf hin, dass die Grundrechte oder das Arbeitsrecht menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen, angemessene Bezahlung und sozialen Schutz zusichern, die zu einer Garantie von Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Leben führen;
26. betont die Notwendigkeit, vorbeugende Maßnahmen gegen die Ausbeutung der Arbeitnehmer durch die Häufung von Nicht-Standard-Verträgen, die nicht die gleiche Rechte wie Vollzeitarbeitsverträge enthalten, zu ergreifen; verlangt von jeder Beschäftigungspolitik der Gemeinschaft, das traditionelle Modell unbefristeter Beschäftigungsverträge, das die Grundlage der Systeme der sozialen Sicherheit in den Mitgliedstaaten bildet, weiterhin aufrechtzuerhalten;
27. betont die Notwendigkeit, vorbeugende und begleitende Maßnahmen gegen die erneute Häufung atypischer Verträge zu ergreifen;
28. fordert die Einführung umfassender Fortbildungssysteme auch für Beschäftigte mit atypischen Arbeitsverträgen; fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Strategien besonders auf die Schwachstellen in ihren Ländern zu konzentrieren und maßgeschneiderte Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung zu tätigen sowie sicherzustellen, dass sich die Leistung von Behörden und Unternehmen verbessert; fordert die Mitgliedstaaten auf, das Recht auf Ausbildung und den Zugang zur Ausbildung für alle sicherzustellen;
29. fordert, die Systeme der Arbeitsbeziehungen auf EU- und nationaler Ebene als Schlüsselelement zu stärken, um eine Flexicurity-Politik zu erreichen und umzusetzen, die ausgewogen ist und die den Unternehmen die richtige Art von Flexibilität verschafft und gleichzeitig gewährleistet, dass unlauterer Wettbewerb zu Lasten der Arbeitsbedingungen ausgeschlossen ist;
30. unterstreicht die Notwendigkeit, dass die Unternehmen Veränderungen und ihren Bedarf im Bereich der Humanressourcen antizipieren, um interne Ausbildungs- und Umschulungspläne für ihre Beschäftigten aufzustellen;
31. weist darauf hin, dass aufgrund dieser Beziehung die Subunternehmer, die vielfältig einsetzbaren Arbeitnehmer, neu eingestellte Arbeitnehmer und Gelegenheitsarbeiter die Beschäftigten sind, bei denen die Flexibilität mit einem hohen Risiko verbunden ist, wie ihre hohe Unfallquote belegt;
32. ist der Auffassung, dass das lebenslange Lernen einen Lösungsansatz für das Problem der geringeren Chancen bestimmter Arbeitskräfte bieten und schon bei der schulischen Grundbildung ansetzen sollten; ist der Ansicht, dass das Problem des Nicht-lesen-schreiben-und-rechnen-Könnens angegangen und das Qualifikationsniveau aller Schulabgänger, angefangen bei der schulischen Grundbildung, verbessert werden muss;
33. fordert die Sozialpartner und die Behörden in den Mitgliedstaaten auf, in das lebenslange Lernen zu investieren; fordert die Mitgliedstaaten außerdem auf, die Unternehmen zu ermutigen, ihre Investitionen in lebenslanges Lernen zu erhöhen;
34. betont die Bedeutung des Siebten Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung (2007-2013) für die Gründung neuer und besserer Unternehmen, die ein Europa des Wissens voranbringen werden;
35. betont die Effizienz innovativer Formen der Arbeitsorganisation wie lernende Organisationen, vielseitige Qualifikation und Jobrotation mittels vom Arbeitgeber angebotenen Fortbildungsmöglichkeiten, regionale Entwicklungshilfe und eine aktive Arbeitsmarktpolitik, die einen integrativen Arbeitsmarkt unterstützen;
36. ist davon überzeugt, dass die Förderung stabiler Arbeitsbeziehungen durch eine verbesserte Arbeitsorganisation und bessere Beziehungen am Arbeitsplatz auf der Grundlage von Vertrauen und Dialog wichtig ist; ist ferner davon überzeugt, dass Arbeitsrecht, moderne Formen des lebenslangen Lernens, nachhaltige soziale Sicherungssysteme sowie eine effektive und effiziente Arbeitsmarktpolitik für ein hohes Maß an Vertrauen sorgen kann;
37. weist auf die Bedeutung einer erfolgreichen, aktiven Arbeitsmarktpolitik hin, die Beratung und Orientierung, Umschulung und Mobilitätshilfen umfasst, um den Übergang zwischen Beschäftigung und Sozialsystemen zu verkürzen und zur aktiven Suche nach einem Arbeitsplatz zu ermuntern und dabei auch die Bereitschaft zum Wechsel zu fördern, indem Einkommensverluste abgefedert und Bildungschancen geboten werden;
38. betont die Notwendigkeit, Mobilität zu erleichtern, indem Aufstiegschancen geschaffen werden, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern den Wechsel in besser abgesicherte, stabilere und hochqualifizierte Beschäftigung zu erleichtern und die Anerkennung von Fähigkeiten und Qualifikationen zu fördern, die im Rahmen formalen bzw. nicht formalen und informellen Lernens erworben wurden;
39. bekräftigt das Recht auf Zugang zu lebenslanger Bildung sowie die Anerkennung und Übertragbarkeit von formaler, nicht formaler und informeller Bildung und der entsprechenden Kompetenzen, die entscheidende Faktoren dafür darstellen, dass Einzelpersonen zu Übergängen von einem Arbeitsplatz zum anderen und aus der Arbeitslosigkeit bzw. der Nichterwerbstätigkeit in die Beschäftigung befähigt werden, da es sich hierbei um Elemente handelt, die deren Beschäftigungschancen verbessern;
40. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen einzuleiten, die – in Einklang mit dem Europäischen Pakt für Gleichstellung und der Mitteilung über die demographische Zukunft Europas – Männern und Frauen den gleichen Zugang zu hochwertiger Beschäftigung sichern; fordert die Mitgliedstaaten auf, das bestehende Lohngefälle zwischen den Geschlechtern beseitigen;
41. stellt fest, dass Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt nicht dieselben Ausgangspunkte haben, weder in punkto Leistungsbilanz noch im Hinblick auf die Verteilung unbezahlter Arbeit;
42. unterstreicht, dass es wichtig ist, alle Aspekte der Flexibilität zu berücksichtigen, einschließlich die der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeiten, insbesondere unter Einsatz der neuen Technologien; betont die Notwendigkeit, dass die Sozialpartner Arbeitszeitvereinbarungen besser aushandeln, die flexibel genug sind, um den Bedürfnissen von Arbeitgebern wie Beschäftigten entgegenzukommen und es den Menschen ermöglichen, Beruf, Familie und Privatleben zu vereinbaren;
43. fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, weniger Maßnahmen zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand zu ergreifen und Vereinbarungen zur Unterstützung flexibler Ruhestandsregelungen für ältere Beschäftigte mittels Teilzeitarbeit, Arbeitsplatzteilung und ähnlichen Regelungen zu treffen, die das „aktive Altern“ fördern und mehr ältere Beschäftigte in den Arbeitsmarkt integrieren können;
44. weist die Mitgliedstaaten darauf hin, dass günstige makroökonomische Rahmenbedingungen notwendig sind, wenn sich Flexicurity in höherer Beschäftigung niederschlagen soll und dass die Flexicurity-Strategie ferner eine verbesserte Koordinierung der makroökonomischen Maßnahmen und der öffentlichen Ausgaben zur Förderung eines intelligenten Wachstums umfassen muss, was eine Akzentverlagerung bei den Ausgaben in Richtung der Lissabon-Prioritäten erfordert;
45. weist die Kommission auf die Notwendigkeit hin, dem Parlament die notwendige Zeit einzuräumen – auf keinen Fall weniger als fünf Monate –, um seiner beratenden Funktion gerecht zu werden;
46. ist der Auffassung, dass die gemeinsamen Flexicurity-Grundsätze von den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten im Rahmen der Lissabon-Strategie als Querschnittsthema aufgegriffen und von den EU-Institutionen und den Mitgliedstaaten im Rahmen der Lissabon-Strategie umgesetzt werden sollten; fordert eine Überarbeitung der beschäftigungspolitischen Leitlinien, um den Flexicurity-Aspekten Rechnung zu tragen, sowie die Aufnahme eines spezifischen Kapitels betreffend die Qualität und die Stärke des sozialen Dialogs in den jährlichen Gemeinsamen Beschäftigungsbericht; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente und die Sozialpartner besser an der Umsetzung und Überwachung der Methode der offenen Koordinierung, einschließlich der europäischen Beschäftigungsstrategie und der beschäftigungspolitischen Leitlinien, zu beteiligen, um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu optimieren; stellt fest, dass die Maßnahmen, die unter die beschäftigungspolitischen Leitlinien fallen, einschließlich Flexicurity, durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden können, insbesondere Ausbildungsmaßnahmen und aktive arbeitspolitische Maßnahmen, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür Sorge zu tragen, dass ESF-Programme zur Umsetzung der Europäischen Beschäftigungsstrategie und zu Flexicurity-Strategien beitragen;
47. fordert den Rat und die Kommission auf, eine ehrgeizige Agenda für soziale Reformen auf nationaler wie auf EU-Ebene zu erstellen; fordert die Institutionen ferner auf, gemeinsam mit dem Parlament eine Vision für die Zukunft des sozialen Europas zu entwerfen; hebt daher hervor, dass die fest in der europäischen Tradition verankerten sozialen Rechte wie die soziale Absicherung gewahrt bleiben müssen, um das Wachstum zu stärken und das Beschäftigungsniveau und die Qualität der Arbeit zu erhöhen; betont, dass das europäische Sozialmodell, im Verein mit ehrgeizigen nationalen Reformen, auf diese Weise einen echten Mehrwert für die arbeitenden Menschen und die Bevölkerung insgesamt schafft, indem alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel genutzt werden; ist der Auffassung, dass nur ein Binnenmarkt, in dem sich wirtschaftliche Freiheit und soziale Rechte die Waage halten, die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger erlangen kann;
48. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, dem Ausschuss für Sozialschutz, dem Europäischen Beschäftigungsausschuss sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Beitrittskandidaten zu übermitteln.
- [1] "Key challenges facing European labour markets: European Social partners joint analysis", 18. Oktober 2007.
- [2] Angenommene Texte, P6_TA(2007)0339.
- [3] ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
- [4] ABl. C 305 E vom 14.12.2006, S. 148.
- [5] ABl. L 175 vom 10.7.1999, S. 43.
- [6] ABl. C 292 E vom 1.12.2006, S. 131.
- [7] ABl. L 18 vom 21.1.1997, S. 1.
- [8] ABl. C 313 E vom 20.12.2006, S. 452.
- [9] ABl. L 45 vom 19.2.1975, S. 19.
- [10] ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23.
- [11] Angenommene Texte, P6_TA(2007)0206.
- [12] ABl. L 39 vom 14.2.1976, S. 40.
- [13] ABl. L 348 vom 28.11.1992, S. 1.
- [14] ABl. L 216 vom 20.8.1994, S. 12.
- [15] ABl. L 254 vom 30.9.1994, S. 64.
- [16] ABl. L 269 vom 5.10.2002, S. 15.
- [17] ABl. L 269 vom 5.10.2003, S. 15.
- [18] ABl. L 14 vom 20.1.1998, S. 9.
- [19] Angenommene Texte, P6_TA(2007)0062.
BEGRÜNDUNG
1. Nach ihrem Bericht über die Modernisierung des Arbeitsrechts veröffentlichte die Kommission im Juli 2007[1] ihre Mitteilung zu den Flexicurity-Optionen auf der Grundlage der Empfehlungen ihrer Expertengruppe[2]. Die eng mit der Diskussion über das Arbeitsrecht verzahnte Debatte über Flexicurity kommt gerade rechtzeitig, wenn man bedenkt, dass die Wohlfahrtsysteme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union angesichts des allmählichen Zusammenwachsens von Weltwirtschaft und Binnenmarkt, der hohen Arbeitslosigkeit, der Alterung der europäischen Gesellschaft, des rasanten technischen Wandels und der immer wichtiger werdenden Rolle der Frauen auf dem Arbeitsmarkt großen Herausforderungen gegenüberstehen. Nur eine EU, die auf wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt setzt und ihre gemeinsamen Werte verteidigt, kann stark genug sein, ihre Interessen zu vertreten und die mit dem europäischen Sozialmodell verbundenen Werte — Gleichheit, Solidarität, individuelle Rechte und Verantwortung, Diskriminierungsverbot und Umverteilung sowie Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu hochwertigen öffentlichen Diensten — und die bereits erreichten hohen Standards bewahren und stärken.
2. Die europäische Integration beruhte stets auf der Kombination von europäischer Gesetzgebung und Reformen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene. Der europäische Rahmen bietet die unschätzbare Chance, einzelstaatliche Rechtsvorschriften unter einem Dach zu vereinen und den Binnenmarkt fortzuentwickeln. Die Errungenschaften der EU auf sozialem Gebiet einerseits und die offene Methode der Koordinierung im Verein mit den nationalen Reformprogrammen andererseits haben den Rahmen für die Koordinierung der sozialpolitischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten geschaffen. Die Diskussion über die Flexicurity kann Teil dieses Rahmens sein; die Elemente der im Zuge der verschiedenen Optionen erforderlichen Reformen sollten auf der am besten geeigneten Ebene durchgeführt werden. Auch wenn es angesichts der unterschiedlichen Gegebenheiten in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten in den Bereichen Arbeitsmarkt und Sozialpolitik keine Patentlösung geben kann, so hat der Binnenmarkt doch zu gemeinsamen Herausforderungen geführt, die am besten auf EU-Ebene zu bewältigen sind. Dies wird auch weiterhin gelten. Die Rolle der EU besteht nicht nur darin, als Plattform für den Austausch von bewährten Verfahren zu dienen, sie soll vielmehr auch den Rahmen für eine Diskussion bilden, innerhalb dessen Rechtsvorschriften, Leitlinien und Richtwerte vereinbart werden, die — ohne die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten anzutasten — auf nationaler Ebene umzusetzen sind.
3. Wie mehrere Untersuchungen ergeben haben, können Flexicurity-Modelle nur in einem vertrauensvollen Umfeld funktionieren. Es ist unabdingbar, die Folgen für alle Beteiligten, also Arbeitgeber, Beschäftigte und die gesamte Gesellschaft, abzuwägen. Die Menschen werden ständige Veränderungen akzeptieren, wenn ihnen Garantien und Ausgleichsmechanismen angeboten werden. Daher müssen alle Menschen in die Lage versetzt werden, über ihr Leben zu entscheiden, ohne ihre Aufstiegschancen oder ihre Altersversorgung aufs Spiel zu setzen. Daher gilt es, die Sozialversicherungssysteme und den Arbeitsmarkt sowie eine hochwertige soziale Infrastruktur und die Grundrechte zu stärken, wobei vermehrt auf Konsultation gesetzt werden sollte. Um das Vertrauen zu fördern, sind verschiedene „Optionen“ denkbar, für die sich die Mitgliedstaaten entscheiden können. Die verspricht jedoch nur dann Erfolg, wenn diese Optionen in einen europäischen Rahmen eingebettet sind, der grundlegende soziale Schutzrechte und Arbeitsrechte für alle (potentiellen) Beschäftigten umfasst.
4. Ein starker europäischer Rahmen, die die uneingeschränkte Mitwirkung der Sozialpartner auf nationaler, sektoraler und EU-Ebene vorsieht, ist die unbedingte Voraussetzung dafür, dass die Mitgliedstaaten auf Vertrauen basierende Flexicurity-Optionen umsetzen. Dies bedeutet, dass die europäischen Sozialpartner gemeinsam mit ihren nationalen Pendants eine führende Rolle bei der Gestaltung des erforderlichen europäischen Rechtsrahmens spielen müssen, der den europäischen Betrieben wie den Beschäftigten die für ihre Flexibilität und Sicherheit erforderlichen Garantien bieten. Flexicurity soll das soziale Europa stärken, was wiederum die Produktivität und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen stärkt. Das europäische Sozialmodell mit höchst wettbewerbsfähigen Unternehmen und hochqualifizierten, anpassungsfähigen Beschäftigten sollte gleichzeitig auf nationaler wie auf EU-Ebene aufgebaut werden, wobei die Harmonisierung der europäischen Rechtsvorschriften in den Bereichen Wirtschaft, Beschäftigung, Soziales und Umwelt unerlässlich ist.
5. Wenn die EU effizienter sein will, muss sie nicht nur schleunigst ihre institutionelle Struktur reformieren, sie muss auch Maßnahmen zugunsten der Bürger wie der Unternehmen treffen, um die Nebeneffekte des zunehmenden Wettbewerbs und der Marktöffnung abzufedern, die manchmal neue Risiken für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer mit sich bringen. Flexicurity wurde als eine Möglichkeit vorgeschlagen, diese Risiken gerechter zu verteilen, doch wurde die Diskussion überschattet von Vorurteilen und Misstrauen. Was die Mitgliedstaaten angeht, die umfassende Flexicurity-Maßnahmen eingeführt haben (wie die skandinavischen Staaten und die Niederlande), so ist festzustellen, dass sich dies als gut funktionierender und auf breite Zustimmung stoßender Ansatz erwiesen hat, um die Ziele „dynamische Wirtschaft“ und „abgesicherte Beschäftigte“ in Einklang zu bringen. Auf EU-Ebene wird weithin befürchtet, dass der Begriff von bestimmten Kreisen vereinnahmt wurde, um als Deckmantel für eine forcierte Deregulierungsdynamik zu dienen, die vor allem den Bedürfnissen der Arbeitgeber dient und die der Beschäftigten vernachlässigt.
6. Ausgangspunkt der Diskussion sollte daher eine klare und eindeutige Definition des Begriffs Flexicurity sein. Es gibt verschiedene Flexicurity-Modelle in Europa, bei denen Flexibilität und Sicherheit auf betriebsinterner wie auf externer Ebene in unterschiedlichem Maß kombiniert werden, je nachdem, wie sich die historische Vergangenheit, die Gesetzestraditionen, die wirtschaftliche Lage, die Haushaltssituation und die innerbetrieblichen Beziehungen in den einzelnen Mitgliedstaaten darstellen. Die verschiedenen Modelle basieren auf gemeinsamen Grundsätzen wie Solidarität und Gleichheit, aber auch Rechten und Pflichten. Flexibilität und Sicherheit sind also keine Widersprüche, sondern verstärken sich gegenseitig. Daher sollte die Kombination dieser beiden Elemente als Chance angesehen werden. Flexicurity kombiniert die Möglichkeiten von Firmen und Beschäftigten, ein hohes Niveau in Bezug auf sozialen Schutz, soziale Sicherheit und Arbeitslosenunterstützung, Gesundheitsschutz und Sicherheit, aktive Arbeitsmarktpolitik und Aus- bzw. Fortbildungschancen zu garantieren. Unterstützt wird dies durch häufige und effiziente Tarifverhandlungen in einer Dreiparteinstruktur mit starken und repräsentativen Sozialpartnern sowie umfassenden Maßnahmen und dem allgemeinen Zugang zu Diensten von hoher Qualität, wie die Betreuung von Kindern und anderen Abhängigen. In dieser Hinsicht ist die Definition des Begriffs Flexicurity im Grünbuch der Kommission zum Arbeitsrecht und ihrer Mitteilung zur Flexicurity allzu eng gefasst und nicht maßnahmenorientiert genug.
7. Zu bedauern ist, dass die Kommission von der Grundannahme ausgeht, dass Risiken und Vorteile auf die Beschäftigten in geschützten wie ungeschützten Arbeitsverhältnissen („Insider“ und „Outsider“) zu verteilen sind. Die Segmentierung der Arbeit lässt sich nur beenden, wenn sich die Sozialpartner, also Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite, auf eine ausgewogene Verteilung von Rechten und Pflichten verständigen. Daher führt kein Weg daran vorbei, die Sozialpartner in die Diskussion über Flexicurity einzubeziehen; dies hätte schon längst geschehen müssen. Auch wenn die Kommission eine starke Sozialpartnerschaft im Grundsatz unterstützt, wird in der Mitteilung keine Strategie zur Förderung und Stärkung der Sozialpartnerschaft auf europäischer und nationaler Ebene aufgezeigt. Überdies wird die Behauptung der Kommission, strenge Beschäftigungsschutzvorschriften führten zu Arbeitslosigkeit, vom OECD-Beschäftigungsausblick- Ausgabe 2006[3] keineswegs bestätigt. Danach haben Beschäftigungsschutzvorschriften keinen Einfluss auf die Gesamtbeschäftigungsrate.
8. Eine klare Arbeitsteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten ist notwendig; es muss festgelegt werden, was auf europäischer und was auf nationaler Ebene zu tun ist. Die Mitteilung der Kommission ließe sich ergänzen durch nähere Angaben zu der Rolle, die die Europäische Union im Hinblick auf die Einführung von Flexicurity spielen soll. Unerwähnt bleiben die grundlegenden europäischen Rechtsvorschriften, deren Annahme oder Überprüfung aussteht. Richtlinien wie die zur Arbeitszeit, zur Zeitarbeit, zur Entsendung von Arbeitnehmern oder zu den Europäischen Betriebräten sowie zur Information und Konsultation der Arbeitnehmer müssen den Schutz der Beschäftigten EU-weit garantieren und erhöhen, um ihr Vertrauen zu stärken und die Risiken auszugleichen, die aufgrund des verschärften Wettbewerbsdrucks, des Strukturwandels und der Flexibilisierung des Arbeitsmarktes entstehen. Dies ist ebenso Teil der Flexicurity-Optionen wie die zahlreichen Vereinbarungen der europäischen Sozialpartner über befristete Arbeitsverhältnisse, Elternurlaub, Teilzeit- und Telearbeit.
9. Ferner gilt es, angesichts des fortschreitenden Zusammenwachsens der Wirtschaften und der Arbeitsmärkte in Europa den sozialen Dialog und Tarifverhandlungen auf EU-Ebene zu fördern. Die Flexicurity-Grundsätze können nicht ohne eine formelle Mitwirkung der Sozialpartner an der Festlegung der Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbart werden. Die Sozialpartner sollten auf allen Ebenen (EU- national, sektoral, regional und lokal) eingeladen werden, um zu erörtern, wie man Flexibilität und Sicherheit intern wie extern verbessern könnte.
10. Auf nationaler Ebene müssen die von den Mitgliedstaaten vereinbarten gemeinsamen Grundsätze im Rahmen der Lissabon-Strategie umgesetzt werden und daher Eingang in die geänderten beschäftigungspolitischen Leitlinien der EU finden, die den Rahmen bilden, der von den Mitgliedstaaten im Zuge ihrer nationalen Reformprogramme einzuführen ist.
11. In der Kommissionsmitteilung wird die Notwendigkeit erwähnt, für ein „Grundniveau des Arbeitsschutzes“ zu sorgen. Das bedeutet, dass jede Art von Beschäftigung, ob atypisch oder nicht, unabhängig vom konkreten Beschäftigungsstatus mit bestimmten Basisrechten auszustatten ist; dazu zählen: Gleichbehandlung, Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz und Bestimmungen zu Arbeitszeit, Versammlungs- und Vertretungsfreiheit, Tarifverhandlungen und Kollektivmaßnahmen sowie der Zugang zu Fortbildung und der Schutz erworbener Rechte. Sämtliche Reformen des nationalen Arbeitsrechts müssten im Rahmen dieser Kernrechte erfolgen.
12. Mehr Investitionen in lebenslanges Lernen und berufliche Bildung sowie die problemlosere Anerkennung formalen, nicht formalen und informellen Lernens bilden die Voraussetzungen für jede Flexicurity-Politik. Die vierte Europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen (2005)[4] zeigt keinerlei Verbesserung in Bezug auf das Fortbildungsniveau in den Betrieben. Auch was den Zugang zu Fortbildung angeht, sind signifikante Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten festzustellen; dasselbe gilt für Unterschiede zwischen gering- und hochqualifizierten Beschäftigten, solchen in gesicherten und solchen in ungesicherten Arbeitsverhältnissen sowie Arbeitskräften mit einer soliden Grundbildung und solchen ohne Sekundar- oder Hochschulbildung. Deshalb bedarf es neuer Anreize, um die Quoten in Zukunft anzuheben.
13. Hervorzuheben sind die Auswirkungen von Flexicurity auf die Bereiche Gleichstellung und Chancengleichheit. Flexible Arbeitsmarktregelungen haben größere Auswirkungen auf benachteiligte Gruppen wie Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, jüngere und ältere Beschäftigte und Menschen mit Behinderungen, weshalb es sehr wichtig ist, grundlegende Rechte für alle Beschäftigten einzuführen und verstärkt sozial- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zu ergreifen.
14. Makroökonomische Maßnahmen sollten Investitionen in eine aktive Arbeitsmarktpolitik und verbesserte Partnerschaften mit betrieblichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen fördern mit dem Ziel, anpassungsfähige Arbeitskräfte auszubilden. Alle Initiativen müssen mit den Sozialpartnern ausgehandelt werden und finanziell nachhaltig sein. Beschließt ein Mitgliedstaat, den Betrieben mittels Lockerung des Beschäftigungsschutzes Risiken abzunehmen, die mit dem Strukturwandel zusammenhängen, sollten sich die Unternehmen im Gegenzug dazu verpflichten, im Rahmen von Aus- und Fortbildungsprogrammen mehr in die Arbeitskräfte zu investieren und größere Investitionen in Forschung und Entwicklung zu tätigen, um Arbeitsplätze, Arbeitsverfahren und Arbeitsumfeld zu verbessern und neue Technologien zu entwickeln, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten. Dies sollte in enger Abstimmung zwischen Management und Beschäftigten erfolgen.
15. Die Arbeitslosigkeit in Europa ist nach wie vor hoch, und es muss von Seiten der Mitgliedstaaten wie der Europäischen Union mehr getan werden, um das zu ändern. Beschäftigung für alle ist möglich, wenn staatlicher und privater Sektor die richtigen Reformen und Investitionen umsetzen. Europa muss mehr in lebenslanges Lernen sowie in Forschung und Entwicklung investieren, wenn es die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewältigen will.
- [1] Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel„Gemeinsame Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz herausarbeiten: Mehr und bessere Arbeitsplätze durch Flexibilität und Sicherheit“ (KOM(2007)0359).
- [2] http://ec.europa.eu/employment_social/employment_strategy/pdf/flexi_pathways_en.pdf
- [3] http://www.oecd.org/document/38/0,2340,en_2649_201185_36261286_1_1_1_1,00.html
- [4] http://www.eurofound.europa.eu/ewco/surveys/EWCS2005/index.htm
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (6.11.2007)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zu gemeinsamen Grundsätzen für den Flexicurity-Ansatz
(2007/2209(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Olle Schmidt
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. begrüßt die von der Kommission initiierte Diskussion über den Flexicurity-Ansatz; weist darauf hin, dass die ständige Abnahme der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter eine Änderung der Arbeitsmarktpolitiken erfordert, da die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate des BIP für die EU-25 systematisch von 2,4% für den Zeitraum 2004-2010 auf lediglich 1,2% für den Zeitraum 2030-2050 sinken wird;
2. ist der Ansicht, dass Europas Strategie für die Änderung seiner Arbeitsmarktpolitiken vorrangig darauf ausgerichtet sein sollte, einen flexiblen Arbeitsmarkt auf der Grundlage langfristig beschäftigter, hoch qualifizierter und hoch motivierter Arbeitskräfte zu schaffen, indem das Bildungsniveau angehoben wird, Weiterbildungs- und Umschulungsprogramme ausgeweitet werden, Hindernisse für die Integration benachteiligter Gruppen in den Arbeitsmarkt beseitigt werden, die Gleichstellung der Geschlechter gewährleistet wird und diskriminierende Verfahren bekämpft, Hindernisse für die berufliche und geografische Mobilität ausgeräumt und beschäftigungswirksame Maßnahmen getroffen werden, die den Übergang von alten zu neuen qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen erleichtern;
3. stellt fest, dass sich der Altersabhängigkeitsquotient verdoppeln und bis 2050 51% erreichen wird, während die Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter voraussichtlich um 30 Millionen abnehmen wird; weist mit Nachdruck darauf hin, dass das Arbeitskräftepotenzial uneingeschränkt und effizient genutzt werden muss, um sicherzustellen, dass unsere Renten- und Gesundheitssysteme nachhaltig werden; stellt fest, dass dieser Prozess erheblich erleichtert werden könnte, wenn die privatwirtschaftlichen Unternehmen in Europa eine angemessene politische Unterstützung und wirtschaftliche Anreize erhielten, um ihre Leistung hinsichtlich der Investitionen, der Forschung und Entwicklung, der Innovation und Weiterbildung zu verbessern und so zu Wirtschaftswachstum und zu einer hohen Beschäftigungsquote beizutragen; ist daher der Auffassung, dass jede neue arbeitsmarktpolitische Maßnahme zu einer verantwortungsvollen Verwaltung der öffentlichen Finanzen beitragen muss;
4. bedauert es deshalb, dass starre nationale Beschäftigungsschutzniveaus zwar diejenigen, die bereits im System sind, schützen, indessen auch den Zugang für diejenigen, die daran teilhaben möchten, erschweren können; erinnert an die Diskussion der Kommission über Insider und Outsider; begrüßt die Bestrebungen, den sozialen Aufstieg bei der Definition von Flexicurity zu einem Kernziel zu machen; betont, dass das Wesen europäischer Gesellschaften einen mobileren und flexibleren Arbeitsmarkt erfordert, bei dem der Einzelne im Vordergrund steht;
5. räumt ein, dass das Flexicurity-Modell gute Beispiele dafür liefern kann, wie die im Rahmen der Strategie von Lissabon festgelegten Ziele erreicht werden können;
6. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, dem Zugang junger Menschen zum Arbeitsmarkt besondere Aufmerksamkeit zu widmen; stellt fest, dass Praktika für junge Menschen eine besonders wertvolle und attraktive Möglichkeit sein können, um wichtige Erfahrungen zu sammeln und Kontakte zu knüpfen; fordert die Kommission auf, bei den Mitgliedstaaten darauf hinzuwirken, dass diese sicherstellen, dass nicht wahllos oder sogar missbräuchlich auf Praktika zurückgegriffen wird;
7. stellt fest, dass wesentliche Elemente der Sozialpolitik und der Arbeitsgesetzgebung zwar nach wie vor in den Zuständigkeitsbereich der Einzelstaaten fallen, dass die Europäische Union jedoch ihre eigenen Sozialvorschriften an die neuen Herausforderungen anpassen und die Gesamtkoordinierung der sozial- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen verbessern muss, um die in Artikel 2 des Vertrags festgelegten Ziele zu fördern; besteht darauf, bei der Definition von Flexicurity die unterschiedlichen nationalen und regionalen Gegebenheiten angemessen zu berücksichtigen, um die Unzulänglichkeiten eines Ansatzes, der für alle passt, zu vermeiden;
8. erinnert daran, dass die Freizügigkeit der Arbeitnehmer einer der Eckpunkte der Europäischen Union ist, weshalb sie verpflichtet ist, viele Fragen im Zusammenhang mit der Kompatibilität und Koordinierung der Sozialsysteme der Mitgliedstaaten in Angriff zu nehmen, um die uneingeschränkte Verwirklichung dieser Freizügigkeit unter den für die Arbeitnehmer besten Bedingungen, zum Nutzen der europäischen Wettbewerbsfähigkeit und ohne Gefährdung der Errungenschaften und der Ausgewogenheit nationaler Sozialsysteme zu gewährleisten;
9. fordert außerdem die erneute Bekämpfung der unangemeldeten und der Schwarzarbeit, die – in den einzelnen Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße – der Wirtschaft Schaden zufügt, den Arbeitnehmern keinen Schutz bietet, sich zum Nachteil der Verbraucher auswirkt, die Steuereinnahmen mindert und zu einem unfairen Wettbewerb zwischen Unternehmen führt;
10. betont, dass die europäischen Mitgliedstaaten in einer globalisierten Welt ihre Bemühungen um die Gleichbehandlung aller Bürger in grenzüberschreitenden Regionen verstärken müssen und dass bewährte Verfahren den Abschluss fairer bilateraler Abkommen im Geiste der Gegenseitigkeit zwischen Mitgliedstaaten, nicht zuletzt im Bereich der Besteuerung, voraussetzen;
11. unterstreicht die Notwendigkeit strikter Kohärenz zwischen einer neuen Arbeitspolitik und einem unterstützenden makroökonomischen Politikrahmen, der ausreichende Investitionen in Aus- und Weiterbildung ermöglicht und Maßnahmen zur Förderung eines aktiven Arbeitsmarkts gewährleistet, wie Ausbildung am Arbeitsplatz, Umschulung, lebenslanges Lernen und Arbeitslosenzahlungen, und gut konzipierte und umfassende Sozialsysteme bietet, die die Anpassung an die Risiken des wirtschaftlichen Wandels erleichtern;
12. fordert insbesondere die Sozialpartner und die Behörden in den Mitgliedstaaten auf, Investitionen in das lebenslange Lernen zu gewährleisten, indem sie sich auf einen Anteil von 2 % des BIP (öffentliche und private Ausgaben insgesamt) einigen;
13. weist nachdrücklich darauf hin, dass, damit Flexicurity zu einer höheren Gesamtbeschäftigung führt, ein unterstützendes makroökonomisches Umfeld vorhanden sein muss und dass die Flexicurity-Strategie eine verbesserte Koordinierung der makroökonomischen Politiken und der öffentlichen Ausgaben zur Förderung von intelligentem Wachstum mit einer Verlagerung der Ausgaben in Richtung der Ziele der Strategie von Lissabon umfassen muss;
14. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Steuer- und Haushaltspolitik zu koordinieren, um einen gemeinsamen makroökonomischen Rahmen zu entwickeln, in dem europäische Investitionsstrategien zwecks Förderung von Wachstum, Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit angewandt werden können, damit Flexicurity machbar wird;
15. weist darauf hin, dass der mit Hilfe der Flexicurity erzielte wirtschaftliche Erfolg auf eine zweigleisige Wirtschaftspolitik zurückzuführen sein sollte, bei der mehr Flexibilität durch bessere Sicherheit ausgeglichen wird; beharrt darauf, dass ein solcher Dualismus beibehalten werden muss, um in Europa die Wirtschaft zu verbessern; stellt fest, dass von einem wirtschaftlichen Gesichtspunkt aus gesehen „Flexicurity“ weder nur Flexibilität noch nur Sicherheit bedeutet, sondern eine Kombination aus beiden ist und bleiben sollte.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
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Datum der Annahme |
5.11.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
39 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Mariela Velichkova Baeva, Zsolt László Becsey, Pervenche Berès, Slavi Binev, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Ieke van den Burg, Christian Ehler, Jonathan Evans, José Manuel García-Margallo y Marfil, Jean-Paul Gauzès, Donata Gottardi, Benoît Hamon, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Othmar Karas, Piia-Noora Kauppi, Wolf Klinz, Christoph Konrad, Andrea Losco, Gay Mitchell, Cristobal Montoro Romero, John Purvis, Alexander Radwan, Dariusz Rosati, Eoin Ryan, Antolín Sánchez Presedo, Manuel António dos Santos, Olle Schmidt, Peter Skinner, Margarita Starkevičiūtė, Sahra Wagenknecht |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Harald Ettl, Ján Hudacký, Werner Langen, Gianni Pittella, Margaritis Schinas, Charles Tannock |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Cornelis Visser, Jamila Madeira |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Kultur und Bildung (9.10.2007)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zu den gemeinsamen Grundsätzen für den Flexicurity-Ansatz
(2007/2209(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Giovanni Berlinguer
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Kultur und Bildung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. erachtet einen umfassenden Flexicurity-Ansatz für notwendig, der auf die Aufrechterhaltung und Verbesserung der sozialen Gerechtigkeit, des Arbeitsplatzschutzes, der Geschlechtergleichstellung, qualitativ hochwertiger Arbeitsplätze und der Tarifverhandlungen abzielt; ist der Auffassung, dass das lebenslange Lernen im Rahmen dieses globalen Ansatzes ein wesentliches Element für einen dynamischen Arbeitsmarkt und für die Aufrechterhaltung der Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmer während ihres gesamten beruflichen Werdegangs und Lebens ist;
2. betont, dass im Rahmen eines umfassenden Flexibilitäts- und Mobilitätsansatzes die Übertragbarkeit von im Bereich der sozialen Sicherheit erworbenen Rechten durchgesetzt werden muss;
3. bekräftigt das Recht auf Zugang zu lebenslanger Bildung sowie die Anerkennung und Übertragbarkeit von formaler, nicht formaler und informeller Bildung und der entsprechenden Kompetenzen, die entscheidende Faktoren dafür darstellen, dass Einzelpersonen zu Übergängen von einem Arbeitsplatz zum anderen und aus der Arbeitslosigkeit bzw. der Nichterwerbstätigkeit in die Beschäftigung befähigt werden, da es sich hierbei um Elemente handelt, die deren Beschäftigungschancen verbessern;
4. betont den Zusammenhang zwischen einem geringen Arbeitsplatzschutz und Ungleichheiten insofern, als junge Menschen, weniger qualifizierte Menschen, Frauen, Wanderarbeitnehmer und Erwachsene mit einem geringeren Bildungsniveau gegebenenfalls einem viel höheren Druck am Arbeitsplatz ausgesetzt sind und dass für diese Gruppen auch weiterhin bezüglich des Zugangs zu lebenslangem Lernen viele Ungleichheiten bestehen;
5. weist erneut auf den wichtigen Beitrag von Fertigkeiten im Bereich der Informationstechnologie zur Beschäftigungsfähigkeit hin und fordert dementsprechend die Kommission auf, Programme wie das Programm Lebensbegleitendes Lernen durchzuführen, um Bürgern aller Alterskategorien einen gleichberechtigten Zugang zu allgemeiner und beruflicher Bildung zu ermöglichen;
6. weist erneut darauf hin, dass es mit Blick auf ein wettbewerbsfähiges Europa nötig ist, die Bildungsniveaus anzuheben und stärker in die Bereiche allgemeine und berufliche Bildung zu investieren;
7. betont erneut, wie wichtig es ist, eine Kultur des lebenslangen Lernens, insbesondere bei Erwachsenen, zu entwickeln, zu unterstützen und zu stärken, indem flexible Möglichkeiten für Programme für allgemeine und berufliche Bildung sowie angemessene Bedingungen für deren Durchführung geschaffen werden;
8. ist der Auffassung, dass der Flexicurity-Ansatz in jeder Hinsicht einschließlich der sozialen, erzieherischen und kulturellen Aspekte kohärent sein muss, so dass in diesem Rahmen sowohl der Sozialdialog als auch die Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern zur Erreichung der angestrebten Ziele führen können;
9. weist darauf hin, dass die Wechselwirkung zwischen der Fortbildung und der Organisation des Arbeitsmarktes zwar insofern klar zu erkennen ist, als in einer „weiter blickenden“ Sichtweise der Flexicurity ständig aktualisierte Fähigkeiten das Wertvollste sind, was die am meisten benachteiligten Arbeitnehmer besitzen können, das System der Weiterbildung von den Unternehmen aber häufig genutzt wird, um in die Arbeitnehmer zu investieren, von denen sie glauben, dass sie sie brauchen werden, während die übrigen nicht berücksichtigt werden, sodass die Allgemeinheit die Kosten für deren Schulung und problematische Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess übernehmen muss;
10. betont, dass die Maßnahmen für allgemeine und berufliche Bildung in eine weiter gefasste Agenda der Politik der Flexicurity einbezogen werden müssen;
11. ist der Auffassung, dass Strategien des lebenslangen Lernens einen Lösungsansatz für das Problem der geringeren Chancen bestimmter Arbeitskräfte bieten und schon bei der schulischen Grundbildung ansetzen sollten; ist der Ansicht, dass das Problem des Nicht-lesen-schreiben-und-rechnen-Könnens angegangen und das Qualifikationsniveau aller Schulabgänger, angefangen bei der schulischen Grundbildung, verbessert werden muss.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
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Datum der Annahme |
04.10.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
20 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Maria Badia i Cutchet, Giovanni Berlinguer, Guy Bono, Věra Flasarová, Claire Gibault, Vasco Graça Moura, Lissy Gröner, Ruth Hieronymi, Manolis Mavrommatis, Ljudmila Novak, Doris Pack, Zdzisław Zbigniew Podkański, Karin Resetarits, Hannu Takkula, Helga Trüpel, Henri Weber, Thomas Wise und Tomáš Zatloukal. |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen) |
Elisabeth Morin, Nina Škottová und Ewa Tomaszewska. |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (6.11.2007)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zu gemeinsamen Grundsätzen für den Flexicurity-Ansatz
(2007/2209(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Kartika Tamara Liotard
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass die Mitteilung der Kommission den Grundsatz der Gleichheit von Frauen und Männern zwar feststellt, ihre Formulierung jedoch insofern nicht griffig ist, als sie die grundlegende Ungleichheit zwischen Frauen und Männern in Bezug auf den Zugang zum und die Teilhabe am Arbeitsmarkt und in Bezug auf die gemeinsame Übernahme unbezahlter Arbeit nicht in Frage stellt;
B. in der Erwägung, dass in den Ländern, in denen das Flexicurity-Modell entwickelt wurde (wie die nordischen Mitgliedstaaten), solide Sozialfürsorgesysteme und öffentliche Investitionen im Bereich der Kinderbetreuung als ein integraler Bestandteil des Modells gleichzeitig mit garantiert wurden; in der Erwägung, dass öffentliche Maßnahmen eine conditio sine qua non der Flexicurity-Strategie darstellen, in welcher Form auch immer diese umgesetzt werden mag; in der Erwägung, dass diese Mitgliedstaaten, die die höchsten Raten an Tagesbetreuungseinrichtungen für Kinder aufweisen, gleichzeitig auch die höchsten Beschäftigungsquoten für beide Elternteile zu verzeichnen haben; ferner in der Erwägung, dass die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben als einer der Eckpfeiler des Flexicurity-Rahmenwerks anerkannt werden sollte;
C. in der Erwägung, dass die Flexicurity-Debatte im Kontext stehen muss mit den vertraglichen Verpflichtungen bezüglich Geschlechtergleichstellung und Nichtdiskriminierung sowie mit anderen Initiativen, die ausgerichtet sind auf die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben, die Beseitigung der geschlechtsbedingten Differenzen im Arbeitsentgelt, die Lissabonner Strategie für Wachstum und Beschäftigung, insbesondere das Ziel einer 60 %igen Beschäftigungsquote für Frauen bis 2010, die vom Europäischen Rat in Barcelona im März 2002 formulierten Ziele bezüglich Kinderbetreuung und den demografischen Wandel; ferner in der Erwägung, dass ein umfassender und kohärenter Ansatz von Nöten ist, damit klar wird, dass Flexicurity ein Instrument ist, das andere EU-Initiativen, nämlich den Europäischen Pakt für die Gleichstellung, den Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006-2010), die Richtlinien über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern, die offene Koordinierungsmethode für Sozialschutz und soziale Eingliederung sowie die EU-Strategie zur sozialen Eingliederung nicht nur angemessen berücksichtigt sondern auch mit diesen in Einklang steht,
1. stellt fest, dass Flexicurity auf dem Wege der Förderung eines gleichberechtigten Zugangs zu hochwertigen Beschäftigungsplätzen für Frauen und Männer sowie der Schaffung umfassender Möglichkeiten für eine gute Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben die Geschlechtergleichstellung vorantreiben und in die Tat umsetzen sollte, und zwar insbesondere in Anbetracht des Umstands, dass drei Viertel der seit dem Jahr 2000 in der EU geschaffenen neuen Arbeitsplätze von Frauen besetzt werden - und dies bereits meistens im Rahmen flexibler und wenig sicherer Arbeitsverträge,
2. hebt in diesem Zusammenhang hervor, dass bei einer gleichstellungsorientierten Definition gemeinsamer Grundsätze für den Flexicurity-Ansatz und der Formulierung von für ihre Umsetzung notwendigen Politiken zwecks Vermeidung einer weiteren Segmentierung des Arbeitsmarktes und noch größerer sozialer und beruflicher Diskrepanzen die nachstehenden Aspekte zu berücksichtigen sind:
- die Überrepräsentierung von Frauen in Nicht-Standard-Arbeitsverhältnissen (atypische, befristete, Teilzeit-Arbeitsverhältnisse) und die Notwendigkeit der Gewährleistung von Schutz durch Beschäftigungsschutzgesetze und gleichstellungsorientierte arbeitspolitische Maßnahmen,
- der häufige Wechsel zwischen Erwerbs- und Pflegetätigkeiten bei Frauen,
- die zwischen den Geschlechtern unausgewogene Verteilung von familiären und häuslichen Verpflichtungen,
- die besondere Situation von allein erziehenden Eltern - in der überwiegenden Mehrheit Frauen,
- die geschlechtsspezifische Dimension der digitalen Kluft,
- der Bedarf an angemessenem Schutz und entsprechenden Sozialleistungen während Übergangsphasen (Betreuungsaufgaben, familiäre Verpflichtungen, Bildung, Berufsbildung und berufliche Fortbildung),
- Notwendigkeit einer flexiblen Aushandlung und Organisation von Beschäftigung und Arbeitszeiten, um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben zu ermöglichen,
- Notwendigkeit von Flexibilität bei Ausbildung, und Umschulung sowie bei allen Instrumenten zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt - auch während Übergangszeiten, um die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben zu ermöglichen.
- die Rolle der Sozialpartner bei der Definition und Umsetzung von gleichstellungsorientierten Maßnahmen,
- der Europäische Pakt für die Gleichstellung, der Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Mitteilung der Kommission "Die demografische Zukunft Europas – Von der Herausforderung zur Chance[1].
3. fordert die Mitgliedstaaten auf, diejenigen Politiken im Bereich Arbeitsmarkt und soziale Sicherheit zu fördern, die den bestmöglichen reibungslosen Übergang von einem Arbeitsplatz zu einem anderen unterstützen, und die geringere Mobilität von Eltern mit kleinen Kindern zu berücksichtigen;
4. ist besorgt über die Tatsache, dass die Kommission drei Jahre vor Ablauf der bis 2010 gesetzten Frist für die Erreichung der Ziele der Lissabonner Strategie Frauen weiterhin als Außenseiter des Arbeitsmarktes behandelt; stellt indessen fest, dass die Veränderungen auf dem europäischen Arbeitsmarkt, vor allem die De-Industrialisierung der europäischen Wirtschaft und die gleichzeitige Zunahme der Tätigkeit im Dienstleistungssektor, einen Vorteil vor allem für Frauen darstellen, die in vielen Mitgliedstaaten eine höhere Beschäftigungsquote in hoch spezialisierten Beschäftigungsbereichen haben als Männer; fordert die Kommission daher auf, eine umfassende und detaillierte Studie über die Arbeitsbedingungen von Frauen in den Mitgliedstaaten und insbesondere über ihre Teilhabe an Vollzeit-, Teilzeit- und saisonaler Beschäftigung auszuarbeiten und dabei auch die Lage der Beschäftigung von Männern und Frauen in den neu entstehenden Sektoren des Arbeitsmarktes zu untersuchen;
5. betont, dass es im Rahmen des Kampfes gegen prekäre und nicht angemeldete Arbeitsverhältnisse notwendig ist, den Status der abhängigen Erwerbstätigen, zu denen sehr viele Frauen zählen, und ihre Sozialrechte besser zu definieren und gleichzeitig Kontrollen und gezielte Maßnahmen gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit durchzuführen;
6. macht darauf aufmerksam, dass Frauen in erster Linie in Sektoren beschäftigt sind, in denen es kaum oder gar keine Gewerkschaften gibt – wie Servicesektor, Textilherstellung und Landwirtschaft – und dass sie daher nicht auf Tarifvereinbarungen zurückgreifen können und häufig auf der Grundlage individuell abgeschlossener Verträge arbeiten müssen, sofern überhaupt ein Arbeitsvertrag existiert; betont, dass Frauen in diesen Fällen einen ganz besonderen Schutz gegen Ausbeutung benötigen sowie ein vernünftiges Lohnniveau;
7. stellt fest, dass die Kommission wiederholt die Bedeutung ausreichender Sozialleistungen und von Arbeitslosigkeitsunterstützung betont hat, während sie gleichzeitig jedoch diese Leistungen zu begrenzen wünscht, um Anreize für die Erwerbstätigkeit zu geben; ist der Auffassung, dass die Kommission anhand praktischer Beispiele noch deutlicher schildern muss, wie ein besseres Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Flexibilität für Frauen erreicht werden kann, insbesondere in Anbetracht der schwierigeren Beschäftigungsproblematik bei Frauen bedingt durch ihre Bemühungen, Berufs- und Familienleben miteinander in Einklang zu bringen, und dass sie ein hohes Niveau der Beschäftigungssicherheit schaffen muss;
8. weist darauf hin, dass die beschäftigungsrelevanten Probleme von Frauen mit der Zeit zunehmen werden, insbesondere wenn sie sogar noch verstärkt an dem immer mehr wettbewerbsorientierten Arbeitsmarkt teilhaben müssen; betont, dass der Flexicurity-Ansatz angesichts des wachsenden Anteils von Frauen an der erwerbstätigen Bevölkerung zum Scheitern verurteilt ist, wenn nicht gleichzeitig flankierende Maßnahmen ergriffen werden, um die Hindernisse für eine Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt – wie ungleiches Arbeitsentgelt, Diskriminierung und unzureichende Möglichkeiten der Betreuung von Kindern, älteren Menschen und von der Familie abhängigen Personen – zu beseitigen; verweist darauf, dass sich Investitionen in solche Dienstleistungen in zweifacher Hinsicht bezahlt machen, da Frauen die Möglichkeit geboten wird, Ihren Arbeitsplatz zu behalten und gleichzeitig die Beschäftigungsrate unter Frauen gesteigert wird;
9. fordert die Kommission daher in Anbetracht der vom Europäische Rat von Barcelona festgelegten quantitativen Ziele betreffend die Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen für mindestens 90 % der Kinder zwischen dem dritten und sechsten Lebensjahr und für 33 % der Kinder unter drei Jahren bis 2010 aber auch in Anbetracht der Bedeutung der Erreichung dieser Ziele für die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben auf, diejenigen Mitgliedstaaten deutlich beim Namen zu nennen, die beträchtlich hinter diesen Zielen zurückbleiben und die Gründe dafür offen zu legen;
10. weist darauf hin, dass die Politiken der Flexibilität und Sicherheit auch im Rahmen der selbständigen Erwerbstätigkeit und der freien Berufe garantiert werden müssen, bei denen für Frauen ein noch höheres Risiko besteht, aus dem Arbeitsmarkt heraus zu fallen;
11. steht der Ermunterung zu lebenslangem Lernen positiv gegenüber, und zwar sowohl in Bezug auf Erwerbstätige – unabhängig von der Art ihres Arbeitsvertrags –, als auch in Bezug auf nicht Erwerbstätige, weniger qualifizierte Arbeitnehmer, Arbeitnehmer mit befristeten Beschäftigungsverträgen, Selbständige, ältere Arbeitnehmer und Frauen; stellt indessen fest, dass die Ausbildung angepasst werden muss, um das lebenslange Lernen für Frauen und Männer, die die Berufstätigkeit mit der der Betreuung von Kindern und Angehörigen in Einklang bringen müssen, zu ermöglichen; stellt ferner fest, dass dies beispielsweise durch die Verwendung von Räumlichkeiten in der näheren Umgebung, der Organisation von Kinderbetreuung, Fernlehrgänge vor allem für jene, die in abgelegenen Gebieten wohnen, sowie durch konkrete maßgeschneiderte Programme und flexible Unterrichtsmodalitäten realisiert werden kann;
12. erinnert daran, dass die Entwicklung von speziell auf Frauen und die Erfordernisse des Familienlebens zugeschnittenen Strategien des lebenslangen Lernens als eine langfristige Investition betrachtet werden muss, die eine Aufteilung der Kosten zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor sowie eine aktive Beteiligung der Sozialpartner, der Unternehmen und der Arbeitnehmer selbst beinhaltet;
13. fordert die Mitgliedstaaten auf, Mittel aus den Strukturfonds für die Finanzierung von beruflichen Bildungsmaßnahmen, Maßnahmen des lebenslangen Lernens, Maßnahmen zur Unterstützung bei der Arbeitssuche und der Entwicklung von Unternehmergeist, insbesondere in ländlichen und benachteiligten Regionen, zu nutzen, um verletzlichen Bevölkerungsgruppen, insbesondere Frauen, die zur Wahrung des in diesen Regionen besonders fragilen Gesellschaftsgefüges beitragen, den Zugang zum und den Verbleib im Erwerbsleben zu erleichtern;
14. stellt mit Bedauern fest, dass es immer noch beträchtliche Unterschiede im Arbeitsentgelt von Männern und Frauen für dieselbe Tätigkeit gibt und dass viele Mitgliedstaaten den Grundsatz des gleichen Arbeitsentgelts für gleiche Arbeit überhaupt nicht anwenden;
15. fordert ein adäquates und korrektes Beurteilungssystem für von Männern und Frauen ausgeübte berufliche Tätigkeiten, das auf Leistung und nicht auf individuellem Lohnverhandlungsgeschick beruht, weil dies für Frauen, die häufiger den Arbeitsplatz wechseln, zunehmend von Nachteil sein kann;
16. stellt fest, dass der Entschluss, Kinder und ein zufrieden stellendes Privatleben zu haben, eine individuelle Entscheidung mit bedeutenden sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen darstellt, die durch ein niedrigeres Sicherheitsniveau für Beschäftigte beeinflusst werden könnte;
17. stellt fest, dass die Anzahl der am Arbeitsmarkt beteiligten Frauen zwar zugenommen hat, die Arbeitszeitstrukturen indessen aber noch keine nennenswerten Auswirkungen bei der Erzielung der Gleichstellung von Frauen und Männern hatten; stellt indessen fest, dass Forschungsergebnisse belegen, dass in Familien, in denen beide Eltern am Arbeitsmarkt beteiligt sind, unbezahlte Arbeiten wie häusliche Aufgaben und Verantwortungsbereiche gerechter aufgeteilt und eher gemeinsam wahrgenommen werden;
18. stellt fest, dass Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt nicht dieselben Ausgangspunkte haben, weder in punkto Leistungsbilanz noch im Hinblick auf die Verteilung unbezahlter Arbeiten;
19. stellt fest, dass das Fehlen von Diskussionspunkten über die ausgewogene Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben in der Flexicurity-Debatte im Widerspruch zu anderen Initiativen steht, insbesondere der Konsultation zwischen den Sozialpartnern über die Vereinbarkeit von Berufs-, Familien- und Privatleben;
20. stellt fest, dass das Fehlen einer Geschlechterperspektive in der Flexicurity-Debatte das Risiko birgt, dass derzeitig noch fortbestehende Diskrepanzen bezüglich Arbeitsentgelt und einer wahrhaft gleichberechtigten Entscheidungsfreiheit von Frauen und Männern im Hinblick auf eine gleichberechtigte Beteiligung am Arbeitsmarkt und an unbezahlten Arbeiten noch verschärft werden;
21. betont daher, dass der Aspekt Sicherheit zumindest Bereiche umfassen sollte wie bezahlten Elternurlaub, das Recht auf reduzierte Arbeitszeit, während man Kinder hat und diese großzieht, Zugang zu erschwinglichen Kinderbetreuungseinrichtungen und gleichberechtigten Zugang zu Sozialfürsorge und Sozialversicherungsleistungen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
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Datum der Annahme |
5.11.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
16 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Věra Flasarová, Claire Gibault, Piia-Noora Kauppi, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Anni Podimata, Christa Prets, Karin Resetarits, Amalia Sartori, Eva-Britt Svensson, Anna Záborská |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Jill Evans, Donata Gottardi, Christa Klaß, Kartika Tamara Liotard, Corien Wortmann-Kool |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
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Datum der Annahme |
12.11.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
32 6 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jan Andersson, Alexandru Athanasiu, Edit Bauer, Philip Bushill-Matthews, Alejandro Cercas, Jean Louis Cottigny, Proinsias De Rossa, Harlem Désir, Harald Ettl, Richard Falbr, Ilda Figueiredo, Stephen Hughes, Karin Jöns, Ona Juknevičienė, Jan Jerzy Kułakowski, Jean Lambert, Bernard Lehideux, Thomas Mann, Jan Tadeusz Masiel, Jiří Maštálka, Ana Mato Adrover, Csaba Őry, Pier Antonio Panzeri, Jacek Protasiewicz, Bilyana Ilieva Raeva, José Albino Silva Peneda, Gabriele Stauner, Ewa Tomaszewska, Anne Van Lancker, Gabriele Zimmer |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Françoise Castex, Donata Gottardi, Richard Howitt, Sepp Kusstatscher, Jamila Madeira, Ria Oomen-Ruijten, Agnes Schierhuber, Anja Weisgerber |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Vincenzo Aita |
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