BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens Europa/Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
23.11.2007 - (KOM(2007)0495 – C6‑0330/2007 – 2007/0181(CNS)) - *
Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr
Berichterstatter: Paolo Costa
(Vereinfachtes Verfahren – Artikel 43 Absatz 1 der Geschäftsordnung)
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Rates über den Abschluss eines Protokolls zur Änderung des Luftverkehrsabkommens Europa/Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
(KOM(2007)0495 – C6‑0330/2007 – 2007/0181(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluss des Rates (KOM(2007)0495),
– gestützt auf die Artikel 80 Absatz 2, 300 Absatz 2 und 300 Absatz 4 des EG-Vertrags,
– gestützt auf die Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0330/2007),
– gestützt auf Artikel 51, 83 Absatz 7 und 43 Absatz 1 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6‑0458/2007),
1. stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und dem Königreich Marokko zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Das Luftverkehrsabkommen Europa/Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko wurde auf der Grundlage eines im Dezember 2004 vom Rat erteilten Mandats ausgehandelt. Das Abkommen wurde am 12. Dezember 2006 unterzeichnet. |
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Die Republik Bulgarien und Rumänien traten der Europäischen Union am 1. Januar 2007 bei. Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Akte über die Beitrittsbedingungen haben sich diese beiden Staaten verpflichtet, den Abkommen und Übereinkommen beizutreten, die die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft gemeinsam geschlossen oder unterzeichnet haben. Bei dem Beitritt zu diesen Abkommen und Übereinkommen kommt das vereinfachte Verfahren zur Anwendung. Ein Protokoll sollte zwischen dem Rat der Europäischen Union, der im Namen der Mitgliedstaaten handelt und einstimmig beschließt, und den betreffenden Drittstaaten abgeschlossen werden. Der am 12. Dezember 2006 in Brüssel unterzeichnete Beitritt der Republik Bulgarien und Rumäniens zum Luftverkehrsabkommen Europa/Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko sollte somit durch den Abschluss eines Protokolls zur Änderung dieses Abkommens gebilligt werden. |
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VERFAHREN
Titel |
Änderung des Luftverkehrsabkommens Europa/Mittelmeer zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Marokko anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2007)0495 - C6-0330/2007 - 2007/0181(CNS) |
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Datum der Konsultation des EP |
3.10.2007 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
TRAN 11.10.2007 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Paolo Costa 9.10.2007 |
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Vereinfachtes Verfahren - Datum des Beschlusses |
9.10.2007 |
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Datum der Annahme |
21.11.2007 |
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