BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
29.11.2007 - (KOM(2007)0600 – C6-0343/2007 – 2007/2226(ACI))
Ausschuss für konstitutionelle Fragen
Berichterstatter: Reimer Böge
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0600 – C6-0343/2007),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere Nummer 28 dieser Vereinbarung,
– gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2],
– in Kenntnis der Ergebnisse des Trilogs vom 6. Juli 2007 und der Haushaltskonzertierung vom 13. Juli 2007,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses und der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (A6‑0485/2007),
A. in der Erwägung, dass die Europäische Union die geeigneten Legislativ- und Haushaltsinstrumente eingerichtet hat, um entlassenen Arbeitnehmern, die infolge der Entwicklungen des Welthandels vom Strukturwandel betroffen sind, zusätzliche Hilfe zu gewähren und sie bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen,
B. in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung der Europäischen Union für entlassene Arbeitnehmer dynamisch sein und möglichst rasch und effizient bereitgestellt werden sollte,
C. in der Erwägung, dass Finnland und Deutschland aufgrund von Entlassungen im Mobilfunksektor in zwei Fällen, speziell bei BenQ in Deutschland und Perlos Oyj in Finnland, mit Schreiben vom 27. Juni und 17. Juli 2007 eine Unterstützung beantragt haben[3],
1. ersucht die beteiligten Organe, die erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, um die Inanspruchnahme des Fonds zu beschleunigen;
2. billigt den dieser Entschließung beigefügten Beschluss;
3. beauftragt seinen Präsidenten, die Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;
4. beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss, einschließlich der Anlage, dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom ………..
über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (2007/2168(ACI))
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION,
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere Nummer 28,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2],
in Kenntnis des Vorschlags der Kommission,
unter Hinweis auf die Haushaltskonzertierung vom 13. Juli 2007,
in Kenntnis der Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die Europäische Union hat einen Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung („Fonds“) errichtet, um entlassene Arbeitnehmer, die infolge der Entwicklungen des Welthandels vom Strukturwandel betroffen sind, bei ihren Bemühungen um Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.
(2) Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 darf der Fonds bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden.
(3) Die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 enthält die Bestimmungen für die Inanspruchnahme des Fonds.
(4) Deutschland und Finnland haben im Zusammenhang mit zwei Fällen von Entlassungen im Mobilfunksektor, BenQ in Deutschland und Perlos Oyj in Finnland, Anträge auf Inanspruchnahme des Fonds gestellt.
BESCHLIESSEN:
Artikel 1
Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung mit einem Gesamtbetrag von 14 794 688 EUR in Anspruch genommen.
Artikel 2
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates
Der Präsident Der Präsident
BEGRÜNDUNG
I. Hintergrund
Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde im Rahmen der Verhandlungen über den Mehrjährigen Finanzrahmen 2007-2013 eingerichtet. Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] legt unter Nummer 28 das Verfahren für die Inanspruchnahme des Fonds fest.
IIV vom 17. Mai 2006: H. Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung, Nummer 28
„Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung soll Arbeitnehmer, die infolge der Entwicklungen des Welthandels vom Strukturwandel betroffen sind, bei ihren Bemühungen um Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt unterstützen.
Die jährliche Mittelausstattung des Fonds darf 500 Mio. EUR (zu jeweiligen Preisen) nicht überschreiten; die Finanzierung des Fonds erfolgt über die bis zur Gesamtausgabenobergrenze des Vorjahres verfügbaren Spielräume und/ oder über Mittel für Verpflichtungen (ausschließlich der Mittel für Rubrik 1B des Finanzrahmens), die in den beiden vorausgegangenen Jahren in Abgang gestellt wurden.
Nachdem die Kommission festgestellt hat, dass ausreichende Spielräume und/oder in Abgang gestellte Mittel gemäß Absatz 2 verfügbar sind, werden die betreffenden Mittel umgehend als Rückstellung in den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union eingesetzt.
Wenn die im einschlägigen Basisrechtsakt festgeschriebenen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme des Fonds erfüllt sind, legt die Kommission einen Vorschlag für die Inanspruchnahme vor. Die beiden Teile der Haushaltsbehörde beschließen einvernehmlich gemäß Nummer 3 die Inanspruchnahme des Fonds.
Zeitgleich mit ihrem Vorschlag für eine Inanspruchnahme des Fonds beruft die Kommission einen Trilog (gegebenenfalls in vereinfachter Form) ein, um die Zustimmung der beiden Teile der Haushaltsbehörde zur Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des Fonds und zu dem erforderlichen Betrag einzuholen, und unterbreitet den beiden Teilen der Haushaltsbehörde einen Vorschlag für die Übertragung der Mittel auf die entsprechenden Haushaltslinien.
Die Mittelübertragungen für den Fonds werden gemäß Artikel 24 Absatz 4 der Haushaltsordnung vorgenommen.
Die entsprechenden Verpflichtungsermächtigungen werden, gegebenenfalls in Überschreitung der Obergrenzen gemäß Anhang I, bei der einschlägigen Haushaltslinie in den Haushaltsplan eingesetzt.“
Rechtsgrundlage: Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (ABl. L 406, 30.12.2006, S. 1).
II. Derzeitige Situation: Vorschlag der Kommission
Im Juni und Juli 2007 wurden der Kommission der dritte und der vierte Antrag auf Gewährung von Finanzhilfen aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zur Unterstützung der entlassenen Arbeitnehmer vorgelegt. Diese Anträge betreffen Entlassungen im Mobilfunksektor: BenQ in Deutschland und Perlos Oyj in Finnland. Beide Anträge werden im Zuge eines allgemeinen Trends zur Verlagerung der Produktion für Mobilfunkgeräte und Zubehör, größtenteils nach Asien, unterbreitet.
Der BenQ-Antrag betrifft zwei deutsche Betriebe des taiwanesischen Mobilfunkherstellers BenQ. Im Dezember 2006 hat BenQ die finanzielle Unterstützung für die zwei Tochtergesellschaften zurückgezogen, was dazu führte, dass etwa 3.300 Arbeitnehmer in drei Produktionsstätten in München, Kamp-Lintfort und Bocholt entlassen werden mussten. In dem Antrag von BenQ wurde ein Beitrag aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Höhe von 12,8 Millionen Euro verlangt.
Der Antrag von Perlos betrifft Entlassungen in zwei finnischen Produktionsstätten von Perlos, einem Hersteller von Mobilfunkzubehör. In diesem Fall ergaben sich aus dem Beschluss zur Einstellung der Produktion in Finnland und zur Schließung von zwei Perlos-Betrieben in Joensuu und Kontiolahti in der Region Nord-Karelien etwa 1.000 Entlassungen. Perlos beantragt aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung einen Beitrag von 2 Millionen Euro.
Am 27. September 2007 gab die Europäische Kommission die Genehmigung dieser beiden Anträge auf Unterstützung aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung bekannt und unterbreitete der Haushaltsbehörde einen Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung mit einem Gesamtbetrag von 14 794 688 Euro[2].
Die Kommission ist der Ansicht, dass die beiden Anträge die Interventionskriterien und andere in der Rechtsgrundlage[3] genannten Voraussetzungen erfüllen.
Nach der Bewertung der beiden Anträge bestätigte der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, dass die Interventions- und Anwendungskriterien sowie die Einhaltung und die Koordination der in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 festgelegten Kriterien (siehe Artikel 2, 3, 4,5 und 6) erfüllt sind. Daher befürwortet der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung für die von Deutschland und Finnland unterbreiteten Fälle: EGF/2007/03/DE/BENQ und EGF/2007/04/FI/PERLOS.
Der Gesamtbetrag der für den Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung verfügbaren Haushaltsmittel beläuft sich auf 500 Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2007 wurde für zwei Fälle von Entlassungen im Automobilsektor, speziell bei den Zulieferern von Peugeot SA und Renault SA[4], ein Beschluss über die Inanspruchnahme des Fonds mit einem Gesamtbetrag von 3 816 280 Euro gefasst.
Der aus dem Haushaltsplan 2007 aufzubringende Gesamtbetrag würde sich auf 18 610 968 Euro belaufen, wie aus der nachstehenden Aufschlüsselung hervorgeht.
|
Zu finanzierende personalisierte Leistungen (in Euro) |
|
Frankreich: PSA 01/2007 |
2 558 250 |
|
Frankreich: RSA 02/2007 |
1 258 030 |
|
BenQ, Deutschland |
12 766 150 |
|
Perlos Oyj, Finnland |
2 028 538 |
|
Insgesamt |
18 610 968 |
|
· RESERVE FÜR DEN EUROPÄISCHEN FONDS FÜR DIE ANPASSUNG AN DIE GLOBALISIERUNG – Artikel 40 02 43
Mittel 2008 |
Mittel 2007 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
|
500 000 000 |
p.m. |
500 000 000 |
p.m. |
|
· EUROPÄISCHER FONDS FÜR DIE ANPASSUNG AN DIE GLOBALISIERUNG (EGF) – Kapitel 04 05
Artikel |
Bezeichnung |
FR |
Mittel 2008 |
Mittel 2007 |
|||
Verpflichtungen |
Zahlungen |
Verpflichtungen |
Zahlungen |
||||
04 05 01 |
Europäischer Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) |
1.1 |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
Artikel 04 05 01 – Ingesamt |
|
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
|
Kapitel 04 05 – Insgesamt |
|
p.m. |
p.m. |
p.m. |
p.m. |
|
III. Verfahren
Die Kommission hat einen Antrag auf Mittelübertragung vorgelegt[5], um spezifische Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2007 einzusetzen, wie dies unter Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehen ist.
Der Vorschlag der Kommission für einen Beschluss über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung stand auf der Tagesordnung des Trilogs vom 6. Juli 2007 und der Haushaltskonzertierung vom 13. Juli 2007. Das Europäische Parlament hat an die drei Kriterien erinnert, die erfüllt sein müssen:
i. das Geld sollte in der Reserve verfügbar sein, was der Fall ist (siehe weiter unten);
ii. bei dem Verfahren sollte die in dem Rechtsakt festgelegte Abfolge beachtet werden;
iii. die Kommission sollte das EP im Voraus über Anträge der Mitgliedstaaten unterrichten.
In Schreiben vom 18. Juli 2007 an Herrn R. Böge, Vorsitzender des Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments, und Herrn E.A. Santos, amtierender Ratspräsident, schlägt Frau D. Grybauskaite, Mitglied der Europäischen Kommission, vor, im Rahmen eines vereinfachten Trilogs, d.h. durch einen Briefwechsel, sicherzustellen, dass zwischen den beiden Teilen der Haushaltsbehörde Einvernehmen über die Notwendigkeit einer Inanspruchnahme des Fonds sowie den erforderlichen Betrag besteht, sobald die jeweiligen internen Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen sind.
Gemäß einer internen Absprache mit dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (Schreiben Böge/Andersson an Kommissionsmitglied Špidla) sollte dieser Ausschuss an dem Verfahren beteiligt werden. Um eine konstruktive Unterstützung und einen konstruktiven Beitrag zum Einsatz des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu leisten, haben die Vorsitzenden der Ausschüsse BUDG und EMPL, Herr R. Böge und Herr J. Andersson, in einem Briefwechsel vom 22.1.07 (EMPL) und 20.3.07 (BUDG) vereinbart, dass die beiden Ausschüsse eng zusammenarbeiten werden. Die Stellungnahme des EMPL-Ausschusses (in Form eines Schreibens) ist dem vorliegenden Berichtsentwurf beigefügt.
Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Generaldirektion Interne Politikbereiche
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Der Vorsitzende
EM/gf
Herrn Reimer Böge
Vorsitzender des Haushaltsausschusses
ASP 05F365
D(2007)69578
Betrifft: Stellungnahme zur Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) für die Fälle EGF/2007/03/DE/BENQ und EGF/2007/04/FI/PERLOS
Sehr geehrter Herr Böge,
in seiner Sitzung vom 12. September 2007 hat der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (EMPL) beschlossen, die folgende Stellungnahme zur Inanspruchnahme des EGF für die Fälle EGF/2007/03/DE/BENQ und EGF/2007/04/FI/PERLOS in Form dieses Schreibens abzugeben.
Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des EGF sind Mittelübertragungen für die Inanspruchnahme des EGF sowohl vom Parlament als auch vom Rat zu billigen. Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten hält daher eine rasche Entscheidung des Parlaments für unabdingbar, um den europäischen Bürgern ein erkennbares Signal zu geben, dass die europäischen Organe in der Lage sind, rasch auf die als negativ empfundenen Auswirkungen der Globalisierung auf Arbeitnehmer in der EU zu reagieren.
Nach einer gründlichen Prüfung der beiden Anträge ist der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zu der Auffassung gelangt, dass beide Anträge die in der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 festgelegten Kriterien erfüllen (siehe Artikel 2, 3, 4, 5 und 6) und befürwortet daher die Inanspruchnahme des EGF für die von Deutschland und Finnland in den Anträgen genannten Fälle: EGF/2007/03/DE/BENQ und EGF/2007/04/FI/PERLOS.
Die wichtigsten Elemente der Bewertungen lassen sich wie folgt zusammenfassen:
a) Fall EGF/2007/03/DE/BENQ
Kriterien für die Einreichung von Anträgen (Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)
Der Antrag wurde innerhalb der in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 vorgesehenen Frist von 10 Wochen eingereicht.
Interventionskriterien (Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)
Aus dem Antrag, der der Kommission am 27. Juni 2007 von Deutschland vorgelegt wurde, geht hervor, dass in dem viermonatigen Bezugszeitraum insgesamt 3.303 Entlassungen gemeldet wurden; davon entfielen 2.828 auf die BenQ Mobile GmbH & Co OHG und 475 auf die Inservio GmbH. Die Entlassungen wurden dadurch verursacht, dass BenQ seinen beiden deutschen Tochtergesellschaften jegliche finanzielle Unterstützung entzogen hatte, was zu deren Insolvenz führte.
Die Analyse des Antrags zeigt, dass die Entlassungen bei BenQ Mobile GmbH & Co OHG (Herstellung von Mobiltelefonen) mit gravierenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge in Zusammenhang gebracht werden können, insbesondere einer Verlagerung der Produktion von Mobiltelefonen in asiatische Länder, speziell nach China. Die Entlassungen bei Inservio GmbH, einem Unternehmen, das Reparaturdienstleistungen für bei BenQ hergestellte Mobiltelefone bietet, steht im Zusammenhang mit der Standortverlagerung der BenQ Mobile GmbH & Co OHG, da die Inservio GmbH einer der nachgeschalteten Hersteller von BenQ ist.
Kriterien für Komplementarität, Überwachung der Einhaltung und Koordinierung (Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006)
Deutschland hat unter anderem bestätigt, dass der Finanzbeitrag aus dem EGF keine Maßnahmen ersetzt, die aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder der Tarifvereinbarungen in der Verantwortung der Unternehmen liegen.
b) Fall EGF/2007/04/FI/PERLOS
Kriterien für die Einreichung von Anträgen
Der Antrag wurde innerhalb der in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 vorgesehenen Frist von 10 Wochen eingereicht.
Interventionskriterien
In dem Antrag, der der Kommission am 18. Juli 2007 von Finnland vorgelegt wurde, wird nachgewiesen, dass von Perlos im Bezugszeitraum 899 Entlassungen sowie von Zulieferern und nachgeschalteten Herstellern weitere 9 Entlassungen gemeldet wurden. Daraus ergeben sich insgesamt 908 Entlassungen aufgrund der Fabrikschließungen bei Perlos. Zwischen dem 10. und dem 31. Juli kündigte Perlos weiteren 7 Mitarbeitern, die ebenfalls für die durchzuführenden Maßnahmen in Betracht kommen. Die Entlassungen ergaben sich aus der Entscheidung von Perlos, die Produktion in Finnland einzustellen und seine beiden Fabriken in Joensuu und Kontiolahti (Nord-Karelien) bis September 2007 zu schließen. Ein entscheidender Faktor der Standortverlagerung ist die Kürze des Produktlebenszyklus. Von Zulieferern in der Mobiltelefon-Branche wird heute erwartet, dass sie innerhalb von zwei Stunden auf Bestellungen reagieren, um Lagerkosten zu sparen und sich ohne Verzögerungen den Bedürfnissen des Marktes anzupassen. Da der einzige Kunde von Perlos Nokia war, das seine Produktion nach Asien verlagert hat, musste Perlos diesem Unternehmen dorthin folgen.
Die Analyse des Antrags zeigt, dass diese Entlassungen im finnischen Unternehmen Perlos mit gravierenden strukturellen Veränderungen im Welthandelsgefüge in Zusammenhang gebracht werden können, insbesondere der Verlagerung der Produktion von Mobiltelefonen in asiatische Länder, speziell nach China und Indien.
Kriterien für Komplementarität, Überwachung der Einhaltung und Koordinierung
Finnland hat unter anderem bestätigt, dass der Finanzbeitrag aus dem EGF keine Maßnahmen ersetzt, die aufgrund der nationalen Rechtsvorschriften oder der Tarifvereinbarungen in der Verantwortung der Unternehmen liegen.
Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den Haushaltsausschuss als federführenden Ausschuss, diese Überlegungen in seinem Beschluss zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Beschäftigung ist der Überzeugung, dass ein Frühwarnsystem zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission in Form einer frühzeitigen Bekanntgabe von Anträgen, die bei der Kommission eingehen, für eine reibungslose Zusammenarbeit mit Kommission und Rat unerlässlich ist und eine effiziente und rechtzeitige Inanspruchnahme des EGF ermöglicht.
Mit freundlichen Grüßen
Jan Andersson
Vorsitzender des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
27.11.2007 |
||
Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
17 2 1 |
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Reimer Böge, Göran Färm, Salvador Garriga Polledo, Ingeborg Gräßle, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Monica Maria Iacob-Ridzi, Nils Lundgren, Vladimír Maňka, Mario Mauro, Margaritis Schinas, Esko Seppänen, Nina Škottová, László Surján, Gary Titley, Helga Trüpel, Kyösti Virrankoski, Ralf Walter |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Marusya Ivanova Lyubcheva, Paul Rübig |
||
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
|
||