BERICHT über den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007
4.12.2007 - (15715/2007 – C6‑0434/2007 – 2007/2237(BUD))
Einzelplan III – Kommission
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: James Elles
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan III – Kommission
(15715/2007 – C6‑0434/2007 – 2007/2237(BUD))
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf Artikel 272 des EG-Vertrags und Artikel 177 des Euratom-Vertrags,
– gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften[1], insbesondere auf die Artikel 37 und 38,
– unter Hinweis auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, der am 14. Dezember 2006 endgültig festgestellt wurde[2],
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[3],
– in Kenntnis des Vorentwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, der von der Kommission am 7. November 2007 vorgelegt (KOM(2007)0687) und durch Schreiben vom 12. November 2007 berichtigt wurde,
– in Kenntnis des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007, der vom Rat am 26. November 2007 aufgestellt wurde (15715/2007 – C6‑0434/2007),
– gestützt auf Artikel 69 und Anlage IV seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6‑0493/2007),
A. in der Erwägung, dass der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007 zum Gesamthaushaltsplan 2007 Folgendes vorsieht:
– eine beträchtliche Erhöhung der Einnahmenansätze, die sich insbesondere aus der Aktualisierung der Voranschläge für die MwSt- und BNE-Salden ergibt (3 830 Millionen EUR);
– eine weitere Kürzung der Zahlungsermächtigungen bei den Haushaltslinien für die Rubriken 1a, 1b, 2 und 3a (1 651,4 Millionen EUR) im Anschluss an die im Rahmen der globalen Mittelübertragung DEC36/2007 vorgeschlagenen Umschichtungen (425 Millionen EUR),
B. in der Erwägung, dass der Zweck des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007 darin besteht, diese Haushaltsmittel und technischen Anpassungen förmlich in den Haushaltsplan 2007 einzustellen,
1. nimmt Kenntnis von dem Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007;
2. ist sich darüber im Klaren, dass die derzeitige Nichtausschöpfung bestimmter Haushaltslinien eine Folge der späten Annahme der Rechtsgrundlagen im ersten Jahr des MFR sein könnte; besteht auf einer genauen Überwachung der Ausführung des Haushaltsplans 2008 mit Hilfe der verschiedenen Instrumente wie den regelmäßigen Berichten im Rahmen des Frühwarnsystems für die Haushaltsführung und den Monitoring-Gruppen; fordert seine Fachausschüsse auf, sich zu einem frühen Zeitpunkt zu den benötigten Mitteln und möglichen Ausführungsproblemen bei den Mehrjahresprogrammen zu äußern;
3. unterstreicht, dass im Haushaltsplan 2008 mit Sicherheit ein höherer Betrag an Zahlungsermächtigungen erforderlich sein wird;
4. billigt den Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007 ohne Abänderungen;
5. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Der Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007 betrifft die Rubriken 1a, 1b, 2 und 3a des Finanzrahmens.
Am 12. November haben die Dienststellen der Kommission dem Vorsitzenden ein Schreiben übersandt, das noch weitere Berichtigungen, d.h. eine weitere Erhöhung der Einnahmenansätze um 1 015 Millionen EUR, eine weitere Erhöhung anderer Einnahmen (Verzugszinsen und Geldbußen) um 76 Millionen EUR und eine Kürzung der Zahlungsermächtigungen für Rubrik 2 (EAGFL) um 400 Millionen (VE und ZE), vorsieht.
Der EBH war Teil der am 23. November 2007 zwischen EP und Rat getroffenen Abmachung über den Haushaltsplan 2008. Der Rat der Landwirtschaftsminister hat ihn am 26. November als „A“-Punkt angenommen. Gemäß Artikel 37 der Haushaltsordnung[1] kann die Kommission „unter unvermeidlichen, außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umständen“ Vorentwürfe von Berichtigungshaushaltsplänen vorlegen. Gemäß Artikel 26 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung[2] werden den Vorentwürfen von Berichtigungshaushaltsplänen Begründungen sowie die im Zeitpunkt ihrer Erstellung verfügbaren Informationen über die Ausführung des Haushaltsplans des vorhergehenden und des laufenden Haushaltsjahres beigegeben, um die zum Ende des Jahres erwartete Nichtausschöpfung zu verringern.
Nach der Begründung der Kommission ist die beantragte Kürzung (-1 251,4 Millionen EUR) der Zahlungsermächtigungen insbesondere auf folgende Faktoren zurückzuführen:
– die niedrigen Zahlungsanträge einiger Mitgliedstaaten bei den Kohäsionsausgaben,
– die späten oder geringeren Zahlungen, die auf frühere Finanzrahmen zurückgehen (z.B. Forschung),
– die späte Annahme einiger Rechtsgrundlagen und der sich daraus ergebende verzögerte Start neuer Programme und
– die Schwierigkeiten bei der Umsetzung einiger Pilotprojekte und vorbereitender Maßnahmen.
Betrachtet man die von der Kommission angegebenen Gründe, so ist mitunter nicht klar, worin die „unvermeidlichen, außergewöhnlichen oder unvorhersehbaren Umstände“ bestehen, die die Kommission zur Vorlage des VEBH Nr. 7 für die verschiedenen Haushaltslinien veranlasst haben. So beantragt die Kommission beispielsweise bei der Haushaltslinie 07 03 07 (LIFE+) eine Kürzung der Zahlungsermächtigungen um 2,3 Millionen EUR im Wege der globalen Mittelübertragung und eine weitere Kürzung um 88,7 Millionen EUR im Wege des Berichtigungshaushaltsplans. Bei der Haushaltslinie 08 21 02 01 (Abschluss des Fünften Rahmenprogramms) wird eine Kürzung um 29 Millionen EUR im Wege der globalen Mittelübertragung und eine weitere Kürzung um 60,3 Millionen EUR im Wege des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7 vorgeschlagen. Bedeutet dies, dass die Umstände in dem einen Fall unvermeidlich und unvorhersehbar waren und in dem anderen nicht?
Die detaillierten Angaben zu den verschiedenen Haushaltslinien sind der als Anhang beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Vom EP angenommene Pilotprojekte
Für folgende Pilotprojekte und vorbereitende Maßnahmen wird im Vorentwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007 eine zum Teil 100%ige Kürzung vorgeschlagen (Gesamtbetrag der Kürzung: -12 Millionen EUR):
02 02 03 02 – Unterstützung von KMU im neuen finanziellen Umfeld (Kürzung der insgesamt 7 Millionen EUR um -5 Millionen EUR)
02 02 03 04 – Erasmus: Junge Unternehmer (Kürzung der insgesamt 3 Millionen EUR um ‑1,5 Millionen EUR)
02 02 05 05 – Maßnahmen zur Förderung von Zusammenarbeit und Zusammenschlüssen zwischen Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen (Streichung des gesamten Betrag von 2 Millionen EUR)
02 02 09 – Eine wichtige Rolle für die EU in einer globalisierten Welt (Kürzung der insgesamt 3 Millionen EUR um -2 Millionen EUR)
06 04 07 – Sicherheit der Energieversorgung – Biokraftstoff (Streichung des gesamten Betrags von 2 Millionen EUR).
- [1] Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 vom 25. Juni 2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1995/2006 des Rates vom 13. Dezember 2006 zur Änderung der Verordnung 1605/2002, ABl. L 390/2006 vom 30. Dezember 2006.
- [2] Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 der Kommission vom 23. Dezember 2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1065/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 478/2007 der Kommission vom 23. April 2007 zur Änderung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften.
VERFAHREN
Titel |
Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 7/2007 der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2007, Einzelplan III – Kommission |
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Bezugsdokumente – Verfahrensnummer |
15715/2007– C6-0434/2007 – 2007/2237(BUD) |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG |
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Mitberatende(r) Ausschuss/Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
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Berichterstatter(in/innen) Datum der Benennung |
James Elles |
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Ersetzte(r) Berichterstatter(in/innen) |
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Datum der Aufstellung des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans durch den Rat |
26.112007 |
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Datum der Übermittlung des Entwurfs des Berichtigungshaushaltsplans durch den Rat |
0.00.2007 |
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Prüfung im Ausschuss |
27.11.2007 |
29.11.2007 |
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Datum der Annahme |
29.11.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
27
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Reimer Böge, Konstantinos Botopoulos, Gérard Deprez, Valdis Dombrovskis, Brigitte Douay, Göran Färm, Salvador Garriga Polledo, Ingeborg Gräßle, Louis Grech, Nathalie Griesbeck, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Monica Maria Iacob-Ridzi, Ville Itälä, Anne E. Jensen, Janusz Lewandowski, Nils Lundgren, Vladimír Maňka, Gérard Onesta, Esko Seppänen,, László Surján, Kyösti Virrankoski, Ralf Walter, Richard James Ashworth |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Paul Rübig, Peter Šťastný |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Samuli Pohjamo |
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Datum der Einreichung |
4.12.2007 |
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Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar) |
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