BERICHT über den geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen
10.12.2007 - (KOM(2007)0783 – C6-0321/2007 – 2007/2213(ACI))
Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Reimer Böge
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ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
über dem geänderten Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen
(KOM(2007)0783 – C6-0321/2007 – 2007/2213(ACI))
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des geänderten Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2007)0783) – C6-0321/2007),
– gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere deren Nummern 21, 22 und 23,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Juni 2007 zu der Finanzierung des europäischen Satellitennavigationsprogramms (Galileo) im Rahmen der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 und des mehrjährigen Finanzrahmens 2007–2013[2] ,
– unter Hinweis auf das Ergebnis der Konzertierungssitzung vom 23. November 2007,
– in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6-0500/2007),
1. billigt die Schlussfolgerungen des Konzertierungsausschusses vom 23. November 2007;
2. betont, dass die erzielte Einigung über die Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) das Ergebnis der höchst erfolgreichen interinstitutionellen Zusammenarbeit und ein politisch wichtiger Schritt im Hinblick auf die Entwicklung des europäischen Satellitennavigationsprogramms ist;
3. weist darauf hin, dass im Anschluss an die Einigung über den MFR 2007-2013 und die dazugehörige Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 im Rahmen des Verhandlungsergebnisses eine Lösung bezüglich mehrerer Defizite noch ausstand,
4. begrüßt die Nutzung der in den Nummern 21, 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 vorgesehenen Instrumente im Hinblick auf die erste Änderung des Finanzrahmens seit 1994;
5. billigt den beigefügten Beschluss;
6. beauftragt seinen Präsidenten, den Rechtsakt mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen;
7. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich der Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
- [1] ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1
- [2] Angenommene Texte, P6_TA(2007)0272
ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
zur Änderung der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –
gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere auf die Nummern 21, 22 Absätze 1 und 2 und 23,
auf Vorschlag der Kommission[2],
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Im Zuge der Konzertierung vom 23. November 2007 sind die beiden Teile der Haushaltsbehörde übereinkommen, einen Teil der für die Finanzierung der Programme des Europäischen Globalen Navigationssatellitensystems (EGNOS – GALILEO) erforderlichen Mittel über eine Änderung des mehrjährigen Finanzrahmens 2007–2013 gemäß den Nummern 21, 22 und 23 der Interinstitutionellen Vereinbarung bereitzustellen, wobei die Obergrenzen für Verpflichtungsermächtigungen unter der Teilrubrik 1a für die Jahre 2008 bis 2013 um den Betrag von 1 600 Mio. EUR zu jeweiligen Preisen anzuheben sind. Diese Anhebung wird ausgeglichen, indem die Obergrenze für Verpflichtungsermächtigungen unter der Rubrik 2 für das Jahr 2007 um denselben Betrag gesenkt wird.
(2) Um ein geordnetes Verhältnis zwischen Verpflichtungen und Zahlungen zu gewährleisten, werden die jährlichen Obergrenzen für Zahlungsermächtigungen angepasst. Diese Anpassung ist neutral.
(3) Daher ist der Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung entsprechend zu ändern[3] -
BESCHLIESSEN:
Einziger Artikel
Der Anhang I der Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung wird durch den Anhang dieses Beschlusses ersetzt.
Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates
Der Präsident Der Präsident
ANHANG
FINANZRAHMEN 2007-2013 (geändert) (in Mio. EUR - Preise 2004)
BEGRÜNDUNG
Der mehrjährige Finanzrahmen veranschlagte in Rubrik 1a einen Betrag von 1,005 Mrd. Euro für die Finanzierung der Errichtungs- und der Betriebsphase des Programms Galileo im Zeitraum 2007-2013.
Gemäß dem ursprünglichen Vorschlag der Kommission sollten die verbleibenden Mittel für die Betriebs- und die Errichtungsphase des Programms vom privaten Sektor im Rahmen eines Konzessionsvertrags bereitgestellt werden.
Anfang dieses Jahres stellte sich heraus, dass einzig und allein öffentliche Mittel für die Finanzierung von Galileo in Frage kämen. Der Rat der Verkehrsminister erkannte in seiner Sitzung vom 6. bis 8. Juni 2007 an, dass die Verwirklichung der Errichtung des Systems Galileo zusätzliche öffentliche Mittel erfordern würde. Das Europäische Parlament sprach sich in seiner Entschließung vom 20. Juni 2007 gegen eine gemischte Finanzierung von Galileo durch die Gemeinschaft und die Regierungen aus.
Nach dem Scheitern der Verhandlungen über Konzessionsverträge und in Anbetracht der politischen und wirtschaftlichen Bedeutung des Programms unterbreitete die Kommission am 19. September 2007 einen geänderten Vorschlag für die Fortsetzung und Verwirklichung der europäischen Satellitennavigationsprogramme (GNSS und Galileo) sowie einen Vorschlag für einen Beschluss, der vorsieht, dass das Programm Galileo ausschließlich, wie vom EP gefordert, aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert wird.
Die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 sieht die Möglichkeit vor, den MFR zu ändern, um auf unerwartete Situationen zu reagieren. In ihrem Vorschlag für einen Beschluss sieht die Kommission vor, den MFR zu ändern, um 2,47 Mrd. Euro bereitzustellen, die für die Errichtungs- und die Betriebsphase des Programms Galileo sowie das Europäische Technologieinstitut erforderlich sind.
Im Haushaltsverfahren begrüßte das Parlament in erster Lesung den Kommissionsvorschlag für eine Änderung des MFR. Das EP unterstrich die Notwendigkeit einer Änderung des MFR in der im Rahmen des Haushaltsverfahrens am 23. November 2007 organisierten Konzertierungssitzung. Nach langen Verhandlungen bewegte sich der Rat auf die Forderungen des Parlaments zu. Die mit dem Rat über die Änderung erreichte Einigung ist zufriedenstellend, da für Galileo und das ETI die notwendigen Mittel bereitgestellt werden.
Im Vorschlag für einen Beschluss im Anschluss an die in der Konzertierung erreichte Einigung plant die Kommission eine Änderung des MFR im Umfang von 1,6 Mrd. Euro insgesamt.
Der Berichterstatter empfiehlt, den dem Entwurf der Entschließung beigefügten Vorschlag für einen Beschluss der Kommission anzunehmen.
Anschließend die Übersicht über die Änderungen des MFR 2007-2013 in jeweiligen Preisen.
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TABELLE 2: FINANZRAHMEN (EU-27) in jeweiligen Preisen |
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(in Mio. EUR - jeweilige Preise) |
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VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN
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2007 |
2008 |
2009 |
2010 |
2011 |
2012 |
2013 |
Total |
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1. Nachhaltiges Wachstum |
54.405 |
57.275 |
59.700 |
61.782 |
63.614 |
66.604 |
69.621 |
433.001 |
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|
1a Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung |
8.918 |
10.386 |
11.272 |
12.388 |
12.987 |
14.203 |
15.433 |
85.587 |
|
|
1b Kohäsion für Wachstum und Beschäftigung |
45.487 |
46.889 |
48.428 |
49.394 |
50.627 |
52.401 |
54.188 |
347.414 |
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|
2. Bewahrung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen |
56.751 |
58.800 |
59.252 |
59.726 |
60.191 |
60.663 |
61.142 |
416.525 |
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|
davon: marktbezogene Ausgaben und Direktzahlungen |
45.759 |
46.217 |
46.679 |
47.146 |
47.617 |
48.093 |
48.574 |
330.085 |
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|
3. Unionsbürgerschaft, Freiheit, Sicherheit und Recht |
1.273 |
1.362 |
1.523 |
1.693 |
1.889 |
2.105 |
2.376 |
12.221 |
|
|
3a Freiheit, Sicherheit und Recht |
637 |
747 |
872 |
1.025 |
1.206 |
1.406 |
1.661 |
7.554 |
|
|
3b Unionsbürgerschaft |
636 |
615 |
651 |
668 |
683 |
699 |
715 |
4.667 |
|
|
4.Die EU als globaler Akteur |
6.578 |
7.002 |
7.440 |
7.893 |
8.430 |
8.997 |
9.595 |
55.935 |
|
|
5. Verwaltung 1) |
7.039 |
7.380 |
7.699 |
8.008 |
8.334 |
8.670 |
9.095 |
56.225 |
|
|
6. Ausgleichszahlungen |
445 |
207 |
210 |
0 |
0 |
0 |
0 |
862 |
|
|
VERPFLICHTUNGSERMÄCHTIGUNGEN INSGESAMT |
126.491 |
132.026 |
135.824 |
139.102 |
142.458 |
147.039 |
151.829 |
974.769 |
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|
in Prozent des BNE |
1,06% |
1,06% |
1,05% |
1,03% |
1,01% |
1,00% |
1,00% |
1,03% |
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ZAHLUNGSERMÄCHTIGUNGEN INSGESAMT |
122.190 |
129.681 |
123.858 |
133.505 |
133.452 |
140.200 |
142.408 |
925.294 |
|
|
in Prozent des BNE |
1,02% |
1,04% |
0,95% |
0,99% |
0,95% |
0,96% |
0,94% |
0,98% |
|
|
Verfügbarer Spielraum |
0,22% |
0,20% |
0,29% |
0,25% |
0,29% |
0,28% |
0,30% |
0,26% |
|
|
Eigenmittelobergrenze in Prozent des BNE |
1,24% |
1,24% |
1,24% |
1,24% |
1,24% |
1,24% |
1,24% |
1,24% |
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(1) Ausgaben für Ruhegehälter: Die innerhalb der Obergrenze dieser Rubrik berücksichtigten Beträge sind Nettobeträge und berücksichtigen nicht die jeweiligen Beiträge des Personals zur Versorgungsordnung bis zu einer Höhe von 500 Mio. EUR zu Preisen von 2004 für den Zeitraum 2007-2013. |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
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Datum der Annahme |
10.12.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
25
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Richard James Ashworth, Reimer Böge, Simon Busuttil, Joan Calabuig Rull, Paulo Casaca, Brigitte Douay, Göran Färm, Salvador Garriga Polledo, Ingeborg Gräßle, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Anne E. Jensen, Alain Lamassoure, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Francesco Musotto, Gianni Pittella, Margaritis Schinas, Esko Seppänen, László Surján, Gary Titley, Helga Trüpel, Kyösti Virrankoski, Ralf Walter |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Esther De Lange |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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