BERICHT über Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus

11.12.2007 - (2007/2114(INI))

Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatterin: Doris Pack
Verfasser(*): Jan Anderson, Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
(*) Verfahren mit assoziierten Ausschüssen – Artikel 47 der Geschäftsordnung

Verfahren : 2007/2114(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0502/2007

BEGRÜNDUNG

Im Oktober 2006 veröffentlichte die Kommission die Mitteilung „Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus“ und arbeitet nun an dem „Erwachsenenbildungsaktionsplan 2007“, der voraussichtlich Ende September/Anfang Oktober angenommen werden soll. Die Mitteilung stellt den entscheidenden Beitrag der Erwachsenenbildung zur Beschäftigungsfähigkeit und Mobilität auf einen modernen Arbeitsmarkt sowie zur sozialen Eingliederung heraus.

Der Umfang des derzeit stattfindenden wirtschaftlichen und sozialen Wandels, der rasche Übergang zu einer wissensbasierten Gesellschaft und demografische Veränderungen infolge einer immer älter werdenden Bevölkerung in Europa sind alles Herausforderungen, die einen neuen Ansatz bezüglich allgemeiner und beruflicher Bildung im Rahmen des lebenslangen Lernens erfordern.

Allgemeine und berufliche Bildung kann sich nicht mehr allein auf die Schule und die Jahre nach dem Schulabgang beschränken, sie muss über das gesamte Arbeitsleben hinweg aktualisiert und ausgeweitet werden; dies ist ein lebenslanger und umfassender Prozess. Bildung und insbesondere Erwachsenenbildung tragen zum Wachsen der Persönlichkeit, zur Selbstachtung, zur aktiven Bürgerschaft, sozialen Integration und zum interkulturellen Dialog bei.

Die Europäische Union erreicht bereits eine beträchtliche Zahl ihrer Bürger unmittelbar durch ihre Bildungs- und Ausbildungsprogramme, allerdings mit großen Unterschieden bezüglich der Beteiligung in den Mitgliedstaaten.

Die Erwachsenenbildungsagenda muss vorangetrieben werden. Die Beteiligung der Erwachsenen an der allgemeinen und beruflichen Bildung ist nicht ausreichend, wenn die EU die Vorgabe von 12,5% Mitwirkung an der Erwachsenenbildung bis zum Jahre 2010 erreichen möchte.

Die Berichterstatterin befürwortet den progressiven Ansatz der Kommission und unterstützt die laufenden Arbeiten an dem künftigen Aktionsplan unter Berücksichtigung der folgenden Herausforderungen:

a)        Beseitigung der Hindernisse für eine Beteiligung. Die Beteiligung an der allgemeinen und beruflichen Bildung bleibt eingeschränkt. Die Mitgliedstaaten sollten Beratungs- und Informationssysteme von hoher Qualität sowie zielgerichtete finanzielle Anreize für Einzelpersonen und Unterstützung für lokale Partnerschaften einführen.

b)        Gewährleistung der Qualität der Erwachsenenbildung. Um die Qualität der Erwachsenenbildung zu gewährleisten, muss den verschiedenen Qualitätsdimensionen besondere Beachtung geschenkt werden, mit Scherpunkt auf Personalentwicklung, Qualitätssicherungsmechanismen und Methoden und Materialien.

c)        Einführung von Systemen, die Lernergebnisse anerkennen und validieren. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, diese Systeme mit ihren nationalen Qualifikationsrahmen innerhalb des Europäischen Qualifikationsrahmens zu verknüpfen.

d)        Investitionen in die älter werdende Bevölkerung und Migranten. Die Mitgliedstaaten sollten in ältere Menschen und Migranten investieren in Form von den Bedürfnissen der Lernenden entsprechenden Bildungs- und Ausbildungsgängen und dabei das Bewusstsein für die Bedeutung der Rolle der Migranten und von älteren Menschen in der europäischen Gesellschaft und Wirtschaft wecken.

e)        In der Lage sein, den Fortschritt zu messen. Verlässliche Daten mit entsprechenden Indikatoren und Benchmarks sind für eine auf gesicherten Erkenntnissen beruhende Politik von wesentlicher Bedeutung. Die Qualität und Vergleichbarkeit der Daten müssen ständig verbessert werden.

Die Berichterstatterin ist der Auffassung, dass die Mitteilung zur rechten Zeit kommt und der Aktionsplan viel versprechend ist, und ist der Ansicht, dass Maßnahmen auf mehreren Ebenen getroffen werden sollten, um das Entstehen einer Lernkultur, insbesondere für Erwachsene, zu fördern, zu stärken und zu verwirklichen.

Die Berichterstatterin nimmt in ihrem gesamten Bericht auf diese Maßnahmen Bezug unter Verweis auf bewährte Verfahren in den Mitgliedstaaten und schlägt ferner Maßnahmen vor, die darin einbezogen werden könnten.

Die Maßnahmen konzentrieren sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:

1.        Motivation

2.        Statistik

3.        Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben, lebenslangem Lernen und wirksame Durchführung

4.        Solidarität zwischen den Generationen und zwischen den Kulturen

5.        Bedeutung des Erlernens von Fremdsprachen und besondere Bedürfnisse von „Risikogruppen“

6.        Zugang zur Hochschulbildung

7.        Verbesserung von Qualität, Pädagogik und Angebotsvielfalt

8.        Finanzierung

Die Berichterstatterin unterstreicht, dass die Erwachsenenbildung ein entscheidender Bestandteil des lebenslangen Lernens und ein sehr komplexer Bereich ist. Die Erwachsenen müssen das Lernen mit ihrem Wissen, ihrer Erfahrung und ihrem kulturellen Hintergrund verbinden. Die Erwachsenenbildung muss anwendbar sein auf ihre Verantwortlichkeiten, sie muss für sie und für den Einzelnen von Wert sein.

Es ist daher erforderlich, all diese Maßnahmen so rasch wie möglich zu ergreifen, denn die Erwachsenenbildung ist zunehmend bedeutsamer in einer Zeit geworden, in der Globalisierung, demografischer Wandel sowie wirtschaftliche und soziale Veränderungen in Europa eine stärkere Anpassung der Qualifikationen und Kompetenzen im privaten und sozialen Bereich und im Berufsleben erfordern.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (11.10.2007)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zur Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus
(2007/2114(INI))

Verfasser der Stellungnahme(*): Jan Andersson

(*) Verfahren mit assoziierten Ausschüssen – Artikel 47 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  teilt die Auffassung, dass lebenslanges Lernen in erster Linie eine wichtige Rolle im Hinblick auf die Förderung der sozialen Integration sowie der Beschäftigungsfähigkeit spielt, aber auch für die persönliche Entfaltung des Einzelnen und die Überwindung der Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt und die Erreichung des Lissabon-Ziels einer höheren Beschäftigungsquote für Menschen über 50 sowie für die Wettbewerbsfähigkeit;

2.  betont die Bedeutung der Erwachsenenbildung im Hinblick auf die Erreichung des Ziels, bessere Arbeitsplätze in Europa zu schaffen, sowie die Verbesserung der Lebensqualität, Förderung der persönlichen Entwicklung, die persönliche Entfaltung sowie eine aktive Bürgerschaft; verweist darauf, wie wichtig es ist, dass die Unternehmen im voraus ihren Bedarf an neuen Kompetenz- und Arbeitsmarkterfordernissen festlegen, damit das Erwachsenenbildungsangebot den Bedarf an ausgebildetem Personal widerspiegelt; ist der Auffassung, dass Bildungsinhalte auf berufliche und praktische Erfordernisse zugeschnitten sein müssen; betont die diesbezügliche Bedeutung der Rolle der Sozialpartnerschaft;

3.  betont, dass die europäischen Bildungseinrichtungen die Herausforderung der Qualitätsverbesserung sowohl bei den Zielen der allgemeinen und beruflichen Bildung auf allen Ebenen als auch bei den Verfahren zur Bewertung des derzeitigen Bildungsangebots annehmen müssen, was eine solide Grundlage für das anschließende lebenslange Lernen schafft;

4.  stellt fest, dass lebenslanges Lernen nicht nur die Beschäftigungsfähigkeit, sondern auch die Anpassungsfähigkeit sowie die geografische und berufliche Mobilität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhöht, was für das Funktionieren des Binnenmarktes wichtig ist; stellt heraus, welchen Wert die Förderung des Erlernens einer zweiten (und dritten) Sprache als Erleichterung einer stärkeren Mobilität der Arbeitnehmer hat;

5.  hebt hervor, dass eine geringe Qualifikation, die gegenwärtig ein Drittel der europäischen Erwerbsbevölkerung (72 Millionen Arbeitnehmer) aufweist, die große Gefahr der Erwerbslosigkeit birgt, und dass jeder Mensch mittels Fortbildung die für eine Beschäftigung erforderlichen Qualifikationen erwerben oder aufrechterhalten und die Qualität seiner Arbeit verbessern kann; verweist darauf, wie wichtig die Anerkennung und Nutzung von Fähigkeiten, die durch nicht-formales und informales Lernen erworben wurden, als Grundlage für die Entwicklung des lebenslangen Lernens sowohl im Kontext der nationalen Rahmen für berufliche Qualifikationen als auch des europäischen Qualifikationsrahmens ist;

6.  betont, wie wichtig es ist, allen Bürgerinnen und Bürgern den gleichen Zugang und die gleichen Möglichkeiten zu bieten, an Programmen des lebenslangen Lernens teilzunehmen, und bedauert in diesem Zusammenhang den Umstand, dass in allen Gesellschaften diejenigen mit dem niedrigsten Bildungsniveau, Frauen, Zuwanderer sowie ältere Menschen, im ländlichen Raum Lebende und Behinderte wahrscheinlich am seltensten daran teilnehmen; verweist darauf, dass ihnen andere, geeignete Programme und Methoden angeboten werden müssen; ist in diesem Zusammenhang der Auffassung, dass besondere Aufmerksamkeit der Aus- und Weiterbildung von Arbeitnehmern und Arbeitslosen in den neuen Technologien geschenkt werden muss, und fordert die Mitgliedstaaten auf, den Einsatz der neuen Kommunikations- und Informationstechnologien zu Unterrichtszwecken zu unterstützen, da diese Technologien entscheidend dazu beitragen, Chancengleichheit für alle zu schaffen, indem sie deren Beteiligung am lebenslangen Lernen erleichtern, und indem insbesondere diejenigen mit dem niedrigsten Bildungsniveau gefördert und finanziert werden;

7.  weist darauf hin, dass Fort- und Weiterbildung zur Qualifizierung für den Bürger nur möglich ist, wenn ihm Zeiträume zum Lernen zur Verfügung gestellt werden, etwa durch Kinderbetreuungsmöglichkeiten oder Zeiten während der Arbeitszeit;

8.  unterstreicht die Bedeutung der Erwachsenenbildung, einschließlich der sprachlichen und beruflichen Ausbildung, für die Integration von Zuwanderern und die Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit sowie ihrer aktiven Beteiligung am Arbeitsmarkt und die Stärkung ihrer sozialen Integration;

9.  unterstreicht ferner, dass es in der Erwachsenenbildung sowohl aus persönlichen als auch aus beruflichen Gründen darauf ankommt, dass solche Methoden wie „Peer learning“ und der Austausch bewährter Verfahren mit einbezogen werden;

10. betont, wie wichtig es ist, die Sozialpartner und andere Akteure, einschließlich im sozialen Bereich tätige NROs, aktiv einzubinden, da erst durch funktionsfähige Sozialpartnerschaften die Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf gleicher Ebene agieren können; unterstreicht, dass in Mitgliedstaaten ohne entwickelte Struktur der Sozialpartnerschaft deren Aufbau unterstützt werden soll;

11. hebt die Bedeutung des Europäischen Sozialfonds (ESF) und anderer Strukturfonds für die Erreichung des Ziels des lebenslangen Lernens für alle hervor und fordert nachdrücklich die Überwachung der Strukturfonds, um sicherzustellen, dass mehr Mittel für diejenigen bereitgestellt werden, die am meisten Bedarf für lebenslanges Lernen haben; bedauert, dass in einigen Mitgliedstaaten der Verbesserung des Zugangs zu Erwachsenenbildungsmöglichkeiten, insbesondere für ältere und gering qualifizierte Arbeitnehmer, zuwenig Vorrang und Mittel eingeräumt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Strukturfonds, insbesondere den Europäischen Sozialfonds, aktiver zu nutzen; fordert die Kommission auf, die spezifischen Programme in diesem Bereich zu verstärken;

12. betont, dass die Verbesserung des Angebots im Bereich der Erwachsenenbildung, die Bereitstellung von Informationen und eine bessere Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben von wesentlicher Bedeutung dafür sind, dass dieses Angebot von mehr Menschen wahrgenommen wird, und stimulierend wirken, wenn sie mit Anreizen verbunden sind; ist der Auffassung, dass Maßnahmen zur Förderung einer wirksamen Bereitstellung, eine gute Erreichbarkeit der Lernorte, die Erleichterung des Lernens am Arbeitsplatz durch Anpassung der Arbeitszeiten, lokale Kinderbetreuungseinrichtungen, Angebot von Fernlehrgängen für Personen mit Behinderungen und Risikogruppen in abgelegenen Gebieten, Information und Anleitung zu den Maßnahmen über lebenslanges Lernen und die beruflichen Möglichkeiten sowie maßgeschneiderte Programme und flexible Kursangebote beinhalten, auch allgemein anerkannt werden müssen und zu einem beruflichen Aufstieg beitragen sollten;

13. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die niedrige Erwerbsquote älterer Arbeitskräfte, insbesondere derjenigen mit atypischen Berufslaufbahnen oder mangelnden Kenntnissen in Informations- und Kommunikationstechnologien, zu erhöhen und die erforderlichen Voraussetzungen für Dienstleistungen im Bereich des lebenslangen Lernens auf jedem Niveau zu schaffen, um eine Beschäftigungssteigerung zu erreichen, und zwar sowohl hinsichtlich des Einstiegs in den Arbeitsmarkt als auch der Rückkehr ins Berufsleben oder dessen freiwillige Verlängerung; hält es für genauso wichtig, die Unternehmen zu ermutigen und dafür Anreize zu schaffen, ältere Arbeitnehmer länger zu beschäftigen beziehungsweise einzustellen, die in der Regel hochqualifiziert, erfahren, belastbar und sehr gut ausgebildet sind;

14.fordert die Mitgliedstaaten auf, den Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsplatz infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Krankheit wechseln mussten, die Möglichkeit einer Beteiligung an Weiterbildungsmaßnahmen zuzusichern und somit ihre Aufstiegschancen zu verbessern;

15. ermutigt die Mitgliedstaaten, wirtschaftliche und andere Anreize einzuführen, um den Beschäftigten zum einen ein längeres Berufsleben zu ermöglichen und die Arbeitgeber zum anderen in die Lage zu versetzen, ältere Arbeitskräfte einzustellen bzw. weiterzubeschäftigen, indem diesen lebenslange Fortbildungsmöglichkeiten angeboten werden und für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Arbeitsqualität gesorgt wird;

16. ist der Überzeugung, dass eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Hochschulbereich und Wirtschaft eine Grundlage für Innovation und bessere Wettbewerbsfähigkeit darstellt; bedauert, dass in einigen Mitgliedstaaten Reformen in der Hochschulbildung nicht durchgeführt werden;

17. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass jeder Mitgliedstaat die erforderlichen gesetzlichen und finanziellen Schritte unternimmt, um allen Erwerbstätigen und Arbeitssuchenden den Zugang zu lebenslangem Lernen anzubieten und zu ermöglichen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

9.10.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Andersson, Alexandru Athanasiu, Jean-Luc Bennahmias, Iles Braghetto, Philip Bushill-Matthews, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Jean Louis Cottigny, Harald Ettl, Richard Falbr, Ilda Figueiredo, Roger Helmer, Stephen Hughes, Karin Jöns, Ona Juknevičienė, Jan Jerzy Kułakowski, Jean Lambert, Raymond Langendries, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Jan Tadeusz Masiel, Maria Matsouka, Elisabeth Morin, Csaba Őry, José Albino Silva Peneda, Jean Spautz, Ewa Tomaszewska, Anne Van Lancker, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen)

Françoise Castex, Richard Howitt, Rumiana Jeleva, Dieter-Lebrecht Koch, Jamila Madeira, Mario Mantovani, Kyriacos Triantaphyllides, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (27.6.2007)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zur Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus
(2007/2114(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Věra Flasarová

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass das lebenslange Lernen als Teil der Lissabon-Strategie eine wesentliche Rolle bei der Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung und des sozialen Zusammenhalts in der EU spielt,

B.   in der Erwägung, dass die Strukturfonds, insbesondere der Europäische Sozialfonds, über das Potenzial verfügen, die Entwicklung des lebenslangen Lernens in Bezug auf die Vorbereitung des Programms Grundtvig als Teil des Gesamtprogramms über lebenslanges Lernen für den Zeitraum 2007–2013 zu unterstützen,

C.  in der Erwägung, dass ein in Strategien für das lebenslange Lernen eingebettetes effizientes Erwachsenenbildungssystem mit klaren Prioritäten, dessen Anwendung überwacht wird, die sprachliche, soziale und kulturelle Integration von ausgegrenzten Gruppen, wie beispielsweise Einwanderern und Roma, von denen viele auch zu den Schulabbrechern gehören, fördern kann,

1.   betont die Bedeutung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Hinblick auf die das lebenslange Lernen betreffenden Programme, so dass sowohl Frauen als auch Männer die sich im Rahmen dieser Lernform bietenden Möglichkeiten im selben Umfang nutzen können; fordert die Kommission auf, alle Instrumente zur Begleitung einer umsichtigen Gleichstellungspolitik bei der Vorbereitung der Erwachsenenbildung zu nutzen und dabei auch mit dem Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen zusammenzuarbeiten;

2.   bedauert, dass das Gender Mainstreaming in der Mitteilung der Kommission nicht angemessen berücksichtigt wird;

3.   betont die Notwendigkeit, die Diskriminierungen im Bildungsbereich zu beseitigen und die Maßnahmen zu verstärken, die die Beteiligung am lebenslangen Lernen für Frauen vergrößern und die insbesondere auf ihre Eingliederung oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ausgerichtet sind, vor allem für Mütter nach dem Mutterschaftsurlaub und für Frauen, die pflegebedürftige Personen betreuen;

4.   fordert die Mitgliedstaaten auf, für ausreichende Investitionen in die allgemeine und berufliche Bildung älterer Frauen und Migrantinnen zu sorgen, vor allem jedoch eine allgemeine und berufliche Bildung zu gewährleisten, die den Bedürfnissen der Lernenden entspricht;

5.   betont die Notwendigkeit, den Zugang von Frauen, und zwar auch von Frauen, die in entlegenen und ländlichen Gebieten leben, und von älteren Frauen, zu den neuen Technologien zu vergrößern und ihnen dadurch die Chance zu geben, sich im Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt genauso gut zu behaupten; betont ferner die Notwendigkeit, Maßnahmen zu fördern, die darauf abzielen, das im Bereich der technischen und wissenschaftlichen Qualifikation bestehende Gefälle zwischen Männern und Frauen abzubauen;

6.   erinnert an die auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15./16. März 2002 in Barcelona festgelegten Ziele und betont die Fortschritte, die die Mitgliedstaaten beim Angebot von Plätzen in Kinderkrippen, Kindergärten und Vorschuleinrichtungen sowie bei der Einführung des "Tages der Betreuung von Kindern und anderer pflegebedürftigen Personen" erzielt haben;

7.   fordert die Investoren auf, ihre Aufmerksamkeit auf die Entwicklung von Programmen, Fertigkeiten und Qualifikationen zu richten, die es Frauen ermöglichen, sich Management- und unternehmerische Fertigkeiten anzueignen und ihre Qualifikationen für einen möglichen Aufstieg in Führungspositionen zu verbessern;

8.   ersucht die Mitgliedstaaten, in Programme für lebenslanges Lernen insbesondere von Frauen zu investieren, damit sie etwaige Lücken in der formellen und informellen Bildung, die durch die ungleiche Verteilung der familiären Pflichten entstanden sind, schließen und die Fertigkeiten und Fähigkeiten, die sie bei der Beschäftigung mit familiären oder landwirtschaftlichen Aufgaben oder bei der Erziehung der Kinder oder der Betreuung pflegebedürftiger Personen erworben haben, nutzen können;

9.   empfiehlt, die Arbeitgeber zu verpflichten, geeignete Arbeitsbedingungen für beide Elternteile, die sich um Kinder kümmern, zu schaffen und diesen zu ermöglichen, den Prozess des lebenslangen Lernens gleichzeitig fortzusetzen; ist der Auffassung, dass unter solchen Umständen Arbeitgeber einen Ausgleich durch Steuererleichterungen erhalten sollten;

10. ermuntert die Arbeitgeber, im Rahmen der sozialen Verantwortung der Unternehmen Programme zur beruflichen Bildung und Weiterbildung zu finanzieren, die das lebenslange Lernen insbesondere bei der weiblichen Belegschaft fördern mit dem Ziel, die Dauer des Erwerbslebens zu verlängern und die Möglichkeiten für eine Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt und am beruflichen Aufstieg zu verbessern;

11. verweist auf die Notwendigkeit, geeignete Bedingungen für das lebenslange Lernen, insbesondere für nationale und ethnische Minderheiten, Einwanderer und Menschen mit Behinderungen, zu schaffen;

12. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Kohärenz zu verbessern und zu einer effizienteren Mittelverwendung beizutragen, indem sie Partnerschaften für ihre jeweiligen nationalen Reformprogramme koordinieren und gründen, um Unterschiede beim Zugang zur Bildung auszugleichen; fordert die Mitgliedstaaten ferner auf, das offene Lernen und den Fernunterricht zu unterstützen, Information und Beratung zu fördern, maßgeschneiderte Programme und flexible Unterrichtsregelungen auszuarbeiten und auf neue Formen des Analphabetentums zu reagieren, indem den Betroffenen der Zugang zur IKT und deren Nutzung ermöglicht wird.

VERFAHREN

Titel

Erwachsenenbildung: Man lernt nie aus

Verfahrensnummer

2007/2114(INI)

Federführender Ausschuss

CULT

Stellungnahme von
  Datum der Bekanntgabe im Plenum

FEMM
21.6.2007

Verstärkte Zusammenarbeit – Datum der Bekanntgabe im Plenum

 

Verfasser(in) der Stellungnahme
  Datum der Benennung

Věra Flasarová
20.3.2007

Ersetzte(r) Verfasser(in) der Stellungnahme:

 

Prüfung im Ausschuss

2.5.2007

25.6.2007

 

 

 

Datum der Annahme

25.6.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

20

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Edit Bauer, Emine Bozkurt, Esther De Lange, Edite Estrela, Věra Flasarová, Esther Herranz García, Urszula Krupa, Pia Elda Locatelli, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Zita Pleštinská, Christa Prets, Raül Romeva i Rueda, Eva-Britt Svensson, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Gabriela Creţu, Anna Hedh, Mary Honeyball, Elisabeth Jeggle, Maria Petre, Corien Wortmann-Kool

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

Anmerkungen (Angaben nur in einer Sprache verfügbar)

...

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.11.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

21

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Badia i Cutchet, Katerina Batzeli, Ivo Belet, Guy Bono, Marie-Hélène Descamps, Jolanta Dičkutė, Věra Flasarová, Milan Gaľa, Ovidiu Victor Ganţ, Luis Herrero-Tejedor, Ruth Hieronymi, Manolis Mavrommatis, Doris Pack, Zdzisław Zbigniew Podkański, Christa Prets, Pál Schmitt, Hannu Takkula, Helga Trüpel, Henri Weber

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Visser Cornelis, Ewa Tomaszewska

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)