BERICHT über den Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien

9.1.2008 - (2007/2188(INI))

Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
Berichterstatter: Claude Turmes
Verfasser der Stellungnahmen (*):
Anders Wijkman, Entwicklungsausschuss,
Eija-Riitta Korhola, Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit
(*) Verfahren mit assoziierten Ausschüssen – Artikel 47 der Geschäftsordnung

Verfahren : 2007/2188(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0006/2008

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien

(2007/2188(INI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Mobilisieren von öffentlichem und privatem Kapital für den weltweiten Zugang zu klimafreundlichen, erschwinglichen und sicheren Energiedienstleistungen: Der Globale Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien (KOM2006)0583),

–   unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 8. und 9. März 2007 in Brüssel,

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. September 2007 zu dem Fahrplan für erneuerbare Energiequellen im Europa[1],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 1. Juni 2006 zu dem Grünbuch „Energieeffizienz oder Weniger ist mehr“ [2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. Dezember 2006 zu der Strategie für Biomasse und Biokraftstoffe[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. September 2005 zu dem Anteil der erneuerbaren Energieträger in der EU und Vorschlägen für konkrete Maßnahmen[4],

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6‑0006/2008),

A. in der Erwägung, dass im Zusammenhang mit der Begrenzung des Anstiegs der weltweiten Durchschnittstemperaturen auf maximal 2° C die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz gefördert werden müssen, damit die weltweiten Emissionen, nach Erreichen eines Höchststands im Jahr 2015, zurückgehen,

B.  in der Erwägung, dass aus dem Stern-Bericht über die wirtschaftlichen Aspekte des Klimawandels (Oktober 2006) sowie Berichten des Zwischenstaatlichen Sachverständigenausschusses für Klimaänderungen hervorgeht, dass die ärmsten Länder und Bevölkerungen zuerst und am stärksten unter den Auswirkungen des Klimawandels leiden werden,

C. in der Erwägung, dass erneuerbare Energieträger und Energieeinsparungen die Schlüsselelemente für einen nachhaltigen Zugang zu Energiedienstleistungen sind, da sie zu folgendem beitragen:

a)   einer Senkung der CO2-Emissionen und der anderen Treibhausgasemissionen,

b)   einer größeren Unabhängigkeit im Bereich der Energieversorgung,

c)   der Entwicklung neuer innovativer Technologien,

d)   Beschäftigungsmöglichkeiten und Möglichkeiten der regionalen Entwicklung,

e)   Verringerungen der Zahlungsbilanzdefizite,

f)    Geschäftsmöglichkeiten für KMU,

g)   Kosteneinsparungen,

D. in der Erwägung, dass die internationalen Staats- und Regierungschefs auf dem Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002 übereingekommen sind, die Zahl der Menschen, die derzeit ohne Zugang zu grundlegenden Energiedienstleistungen sind und bei denen es sich gegenwärtig um 1,6 Mrd. Menschen handelt, zu halbieren; ferner in der Erwägung, dass dieses Ziel, falls die gegenwärtige Entwicklung anhält, niemals erreicht werden wird,

E.  in der Erwägung, dass für die energiepolitischen Herausforderungen, denen sich die Entwicklungsländer gegenübersehen, nachhaltige Lösungen im Wege der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energieträger und durch bedeutendere Verbesserungen der Energieeffizienz und Energieeinsparungen erzielt werden sollten,

F.  in der Erwägung, dass die Transparenz und die Rechenschaftspflicht gegenüber den öffentlichen und privaten Investoren von zentraler Bedeutung bei der Bewertung und etwaigen weiteren Verstärkung der Unterstützung aus dem Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien sein werden, sowie in der Erwägung, dass die Kontrolle insbesondere in den ersten Jahren der Durchführung des Fonds in intensiver Weise erfolgen wird,

1.  begrüßt den Vorschlag der Kommission für einen Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien (GEEREF);

2.  ist der Auffassung, dass eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere in den Entwicklungsländern und den Schwellenländern, – mit niedrigen Treibhausgasemissionen, sauberer Luft und nachhaltiger Energieversorgung – nur dadurch erreicht werden kann, dass der Einsatz von Technologien für die Nutzung erneuerbarer Energien unter Erschließung der lokalen Energieressourcen gewährleistet wird und der Zugang zu Energie durch eine Förderung der Investitionen in die Fernversorgung und in die dezentrale Versorgung verbessert wird;

3.  ist der Auffassung, dass die Kernziele des Fonds die Förderung der Energieeffizienz, Energieeinsparungen und erneuerbaren Energien, die Verringerung der Treibhausgasemissionen und anderer Risiken, die Verbesserung des Zugangs zu Energiedienstleistungen in den ärmsten Ländern und die Diversifizierung der Energiequellen in den Entwicklungsländern sein sollten;

4.  begrüßt insbesondere, dass der Schwerpunkt des Fonds darauf liegt, private Investitionen durch die Bereitstellung von Risikokapital zu mobilisieren, da dies für die erfolgreiche Konzipierung nachhaltiger Energieprojekte in den Entwicklungsländern auf lange Sicht von ganz entscheidender Bedeutung sein wird;

5.  fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass jede Unterstützung für Projekte und die Auswahl der Technologien von der Erfüllung umfassender Nachhaltigkeitskriterien und von der Leistung eines Beitrags zur nachhaltigen Entwicklung sowie von den geografischen Gegebenheiten und den vorhandenen regionalen Ressourcen abhängig gemacht werden;

6.  fordert die Kommission eindringlich auf, sich bei der Durchführung des Fonds auf kleinere Projekte zu konzentrieren, in deren Fall es am schwierigsten ist, private Investitionen anzuziehen; ist der Auffassung, dass die Kommission ihre Förderschwelle von 10 Millionen EUR für Einzelprojekte regelmäßig überprüfen sollte und gleichzeitig mindestens ein Drittel der verfügbaren Mittel für kleinere Projekte mit Kosten von unter 1 Million EUR bereitstellen sollte;

7.  fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass die Unterstützung für alle Vorhaben, die Biomasse betreffen, einschließlich der für die Wasser- und Abwasseraufbereitung, in den Entwicklungsländern an die Erfüllung strenger Nachhaltigkeitskriterien geknüpft wird, die gewährleisten, dass nur die nachhaltigsten Technologien unterstützt werden, wobei die im gesamten Lebenszyklus erfolgenden Auswirkungen von Biomasse auf die Treibhausgasemissionen, die Luftqualität, die ländliche Raumordnung, die sozioökonomischen Bedingungen und die biologische Vielfalt zu berücksichtigen sind, einschließlich der Erhaltung der Naturwälder und der Sicherung der Nahrungsmittelversorgung für alle durch eine Verbesserung der bewährtesten lokalen landwirtschaftlichen Praktiken;

8.  ersucht die Kommission mit Nachdruck, sicherzustellen, dass aus dem GEEREF Photovoltaik-Projekte unterstützt werden, und fordert sie auf, die Entwicklung von Technologien im Bereich der intelligenten Netze zu unterstützen; befürwortet insbesondere Investitionen, die für die arme ländliche Bevölkerung geeignet sind, wie Elektrifizierung durch erneuerbare Energie (einschließlich Wasserkraft, Solar- und Windenergie sowie Biomasse), Solarheizgeräte, Solar-Pasteurisierer, Solarkocher, Windpumpen und verbesserte Kochherde, wie auch eine Unterstützung für Kleinstkreditprogramme, um die lokale Beteiligung an Energieprojekten zu verbessern;

9.  weist mit Nachdruck darauf hin, dass es keine Unterstützung aus dem GEEREF für große Projekte von über 1 Million EUR für herkömmliche Energieträger und für die Mitverbrennung von Biomasse in bestehenden oder neuen Kohlekraftkraftwerken, die Nutzung fossiler Brennstoffen in kleinem Maßstab (zum Beispiel in Dieselgeneratoren) oder für die umfangreiche Herstellung von Agrarbrennstoffen geben darf; fordert die Kommission eindringlich auf, sicherzustellen, dass Investitionsgelder aus den vom GEEREF unterstützten Unterfonds nicht zur Unterstützung dieser Arten von Technologie bereitgestellt werden; fordert daher die Kommission auf, sicherzustellen, dass die einschlägigen Verwaltungsverträge sowie die Kriterien für die Auswahl der Projekte diese spezifischen Technologien ausschließen;

10. ist der Auffassung, dass sich die Unterstützung möglichst auf Projekte konzentrieren sollte, bei denen die Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien mit einer Verbesserung der Energieeffizienz kombiniert werden, zum Beispiel auf Projekte zur Verbesserung des Gebäudebestands, der Beleuchtung und der Kühlkette;

11. fordert eine umfassende Koordinierung zwischen dem GEEREF und der künftigen Arbeit im Rahmen der von der Kommission vorgeschlagenen Plattform für internationale Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz, um die Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Entwicklung und Benchmarking zu verbessern;

12. fordert die Kommission nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass aus dem Fonds der Ausbau der lokalen Märkte, des lokalen Produktionssektors und der lokalen Kapazitäten in den Entwicklungsländern unterstützt wird, zum Beispiel durch eine Unterstützung lokaler KMU, damit diese die Verantwortung für die Vermarktung neuer Technologien in einer bestimmten Region übernehmen können;

13. ist der Auffassung, dass der Fonds auch dazu dienen sollte, dass insbesondere KMU aus den Mitgliedstaaten ihr technisches Know-how in die Entwicklung und den Einsatz nachhaltiger Energietechnologien in den Entwicklungsländern einbringen können;

14.  fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass der Fonds mit anderen Entwicklungsmaßnahmen und Energieinitiativen der Mitgliedstaaten und der EU, die sich an die Entwicklungsländer richten, in Einklang steht und sie ergänzt;

15. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass der Fonds die vielen anderen internationalen Initiativen und Fonds, die gegenwärtig der Unterstützung nachhaltiger Energieprojekte in den Entwicklungsländern dienen, darunter die der Weltbank und der regionalen Entwicklungsbanken und solche, die auf dem Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung 2002 initiiert wurden, ergänzt und zusammen mit ihnen eine wirksame Arbeit leistet;

16. fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass der Fonds zum Abbau von Hindernissen bei der Anwendung des Mechanismus für eine umweltgerechte Entwicklung (CDM) in bestimmten Ländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, beiträgt und dass er weiterhin die unter den Mechanismus fallenden Projekte fördert, die einen echten zusätzlichen Nutzen haben, sich positiv auf die nachhaltige Entwicklung auswirken und die Gold-Standard-Kriterien erfüllen;

17. fordert die Kommission auf, Wege zu suchen, um den Fonds im Rahmen einer künftigen Regelung, die gemäß dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen für die Zeit nach 2012 gelten soll, zu erweitern, und dabei die Tatsache zu berücksichtigen, dass nachhaltige Energie in den Entwicklungsländern für das Erreichen des Ziels dieses Übereinkommens von entscheidender Bedeutung sein wird;

18. bedauert die Tatsache, dass die vorgeschlagene finanzielle Mindestausstattung des Fonds in Höhe von 100 Millionen EUR – mit einem jährlichen Beitrag von nur 15 Millionen EUR für die Jahre 2007 und 2008 – als Beitrag des GEEREF absolut unzureichend ist, wenn es das Ziel sein soll, „den Anteil von Projekten im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien zu erhöhen und einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten“, und dass sich bislang nur wenige Länder zu einer finanziellen Beteiligung an dem Fonds entschlossen haben; fordert daher die Kommission eindringlich auf, ihren Beitrag zu erhöhen, und legt gleichzeitig den Mitgliedstaaten wie auch den multilateralen Finanzinstitutionen nahe, ihre Kräfte zu bündeln, um die Mittelausstattung des Fonds erheblich zu erhöhen; fordert, dass noch weitaus mehr Mitgliedstaaten ihre finanzielle Unterstützung anbieten;

19. ist der Ansicht, dass ein zentrales Ziel in den ersten Jahren des GEEREF, der ein offener Fonds ist, die Entwicklung von Modellen sein sollte, die einen Anreiz für weitere Beiträge geben können, so dass der Investitionszufluss in die Entwicklungsländer und die Übergangsländer im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz verstärkt wird und weitaus mehr Menschen vor einem Energiemangel bewahrt werden als die voraussichtlich 1 bis 3 Millionen Menschen;

20. betont, dass der GEEREF der Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse der am wenigstens entwickelten Länder (LDC) sowie den Interventionen, die erwiesenermaßen starke Bezüge zur Armutsbekämpfung aufweisen, Vorrang einräumen muss; stellt fest, dass sich der Aufgabenbereich des GEEREF auf die Unterstützung regionaler Unterfonds für afrikanische Staaten südlich der Sahara, für die Inselstaaten der Karibik und des pazifischen Raums, für die europäischen Nachbarstaaten (einschließlich Nordafrika und der osteuropäischen Nicht-EU-Staaten), für Lateinamerika und für Asien erstreckt; fordert jedoch, dass besonderes Gewicht darauf gelegt wird, den Bedürfnissen der AKP-Länder zu entsprechen; fordert die Kommission auf, bei der Aufteilung der Mittel zu gewährleisten, dass diese nicht nur an einen oder zwei Unterfonds vergeben werden; empfiehlt nachdrücklich, dass etwaige Unterfonds für China und Russland, falls sie in das Portfolio aufgenommen werden sollten, nicht alle verfügbaren Mittel an sich ziehen und dass ihnen als Pilotprojekten besonderes Interesse zukommen sollte;

21. räumt jedoch ein, dass der GEEREF in seiner derzeit vorgesehenen Form möglicherweise Probleme haben wird, den Kriterien, die vom Entwicklungshilfeausschuss (DAC) der OECD für die öffentliche Entwicklungshilfe festgelegt wurden, zu entsprechen, da die Investitionen eher an finanziellen Rentabilitätsaussichten als an Entwicklungsbedürfnissen orientiert werden; erkennt die Gefahr, dass die Armutsminderung, die als konkretes Ziel des GEEREF genannt wird, nur zu einer zweitrangigen Priorität des Fonds werden könnte; unterstreicht daher, dass die Kommission nicht nur klare Entwicklungskriterien zur Prüfung von für GEEREF-Mittel in Frage kommenden Projekten ausarbeiten, sondern auch die Entwicklungshilfe auf Zuschussbasis erheblich aufstocken muss, um nachhaltige Energiedienstleistungen für die Ärmsten bereitzustellen;

22. fordert die Kommission auf, regelmäßig über den Stand der Durchführung des Fonds und über die unterstützten Projekte Bericht zu erstatten und insbesondere dem Parlament einen jährlichen Fortschrittsbericht vorzulegen;

23. fordert die Kommission auf, Möglichkeiten zur Förderung einer intensiven Kommunikation und eines Austauschs der Erfahrungen bezüglich der verschiedenen Projekte, ihrer spezifischen Ergebnisse und ihres Beitrags zur nachhaltigen Entwicklung vorzuschlagen;

24. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  Angenommene Texte, P6_TA (2007)0406..
  • [2]  ABl. C 298 E vom 8.12.2006, S. 273.
  • [3]  ABl. C 317 E vom 23.12.2006, S. 890.
  • [4]  ABl. C 227 E vom 21.9.2006, S. 599.

BEGRÜNDUNG

1. Einleitung

Die Entwicklungsländer werden sich in den nächsten Jahrzehnten vor sehr bedeutende Herausforderungen gestellt sehen, was die Energie und das Klima betrifft, wobei insbesondere:

§ aus dem Stern-Bericht und aus Studien des IPCC (Zwischenstaatlicher Sachverständigenausschuss für Klimaänderungen) hervorgeht, dass die ärmsten Länder wahrscheinlich die schlimmsten Folgen des Klimawandels erleiden werden und am wenigsten in der Lage sind, sich auf diese Folgen einzustellen.

§ gleichzeitig für viele Entwicklungsländer der Zugang zu modernen Energiedienstleistungen nach wie vor ein Problem ist. Gegenwärtig verfügen 1,6 Milliarden Menschen über keinen Zugang zu grundlegenden Energiedienstleistungen. 2,4 Milliarden Menschen sind zum Kochen und Heizen auf die herkömmliche Biomasse angewiesen.

Der Ausbau der erneuerbaren Energien in den Entwicklungsländern kann eine wichtige Rolle dabei spielen, den Zugang zu modernen Energiedienstleistungen zu gewährleisten. Er ist auch von entscheidender Bedeutung für die Bemühungen, längerfristig eine Senkung der Treibhausgasemissionen zu erzielen, insbesondere im Zuge des Wachstums der Entwicklungsländer mit einer entsprechenden Zunahme ihres Energiebedarfs.

Er wird auch einen wichtigen Nutzen für die Energiesicherheit bringen. So wird zum Beispiel davon ausgegangen, dass Indien, das bereits 70 % seines Rohölbedarfs importiert und nur 50 % des von ihm benötigten Erdgases selbst produziert, seinen Energiebedarf bis zum Jahr 2020 verdoppeln wird. Die Unterstützung für eine Diversifizierung zugunsten der erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz in den Entwicklungsländern und den Schwellenländern wird daher eine Verbesserung der Versorgungssicherheit bewirken.

Investitionen in die Energieeffizienz und erneuerbaren Energien sind ebenfalls von ganz entscheidender Bedeutung, um zu verhindern, dass die Ausfuhrerlöse der am wenigsten entwickelten Länder vollständig für die Preisanstiege bei fossilen Energieträgern aufgewendet werden müssen.

Die EU sollte deshalb die Unterstützung für erneuerbare Energien und Energieeffizienz in den Entwicklungsländern als integralen Bestandteil ihrer Energie- und Klimaschutzstrategie und ihrer Entwicklungspolitik ansehen. Der Energieeffizienz und den erneuerbaren Energien muss bei der bilateralen und der multilateralen Entwicklungshilfe weitaus größere Beachtung geschenkt werden, und die EU sollte auch den Aufbau der institutionellen Kapazitäten finanzieren und aktiv unterstützen. Durch die Mittel der öffentlichen Hand allein können jedoch die benötigten Investitionen nicht aufgebracht werden. Neben Zuschüssen, billigen Darlehen und dem Aufbau der institutionellen Kapazitäten könnten die öffentlichen Mittel auch eine Schlüsselrolle bei der Mobilisierung von privatem Kapital in Situationen spielen, in denen sonst die Investitionsrisiken möglicherweise zu hoch wären.

Der Vorschlag der Kommission für einen Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien (GEEREF) kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Bereitstellung von privaten Investitionen zu verstärken. Es ist allerdings wichtig, sicherzustellen, dass der Fonds auf die Technologien und Länder ausgerichtet ist, bei denen er den wirkungsvollsten Beitrag leisten kann.

2. Investitionsoptionen

Die Kommission hat zu Recht festgestellt, dass bei Investitionen der öffentlichen Hand der größte Nutzen durch die Kapitalfinanzierung für kleinere Projekte erzielt werden kann, die sonst von den internationalen Finanzinstitutionen und privaten Investoren kaum unterstützt würden.

Diese Form der Finanzierung ermöglicht es den Unternehmen, Gelder zu erhalten, ohne sich zu verschulden. Es erfolgt die Übertragung eines Unternehmensanteils anstelle der Rückzahlung eines bestimmten Geldbetrags zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Bei Eigenkapitalinvestitionen handelt es sich um echtes Risikokapital. Die Investition ist nicht an bestimmte Vermögenswerte gebunden, die von dem Unternehmen zurückgefordert werden können, und im Falle eines Unternehmenskonkurses ist für einen Kapitalinvestor die Wahrscheinlichkeit, seine ursprüngliche Investition zurückzuerlangen, geringer als bei anderen Investoren.

Der GEEREF wird sich, anstatt den Zielgruppen direkt Finanzmittel zur Verfügung zu stellen, aktiv an der Schaffung und Finanzierung regionaler Unterfonds beteiligen.

Um die verfügbaren Mittel sinnvoll zu verwenden und ein Finanzierungsinstrument zu schaffen, das für den privaten Sektor attraktiv ist, müssen klare Kriterien festgelegt werden, die zumindest den besten internationalen Standards für die Schutzvorkehrungen in ökologischer und sozialer Hinsicht genügen. Die Unterfonds, denen der GEEREF Investitionsmittel zuführt, sollten sich ganz klar nach solchen Standards richten, und ihre Investitionspolitik sollte:

– Investitionen in erneuerbare Energien allein und auch in Kombination mit Maßnahmen für die Energieeffizienz (im Gebäude- und Beleuchtungsbereich, in der Kühlkette) fördern,

§ Investitionen in die Energieeffizienz fördern,

§ keine Finanzierung der Mischfeuerung in bestehenden und neuen Kohlekraftwerken beinhalten,

§ keine Finanzierung von Projekten, die flüssige Agrarbrennstoffe betreffen, beinhalten,

§ keine Finanzierung großer und kleiner Diesel- und Kerosinmotoren beinhalten.

3. Vorrangige Länder

Die ursprüngliche Finanzausstattung in Höhe von 80 Millionen € ist relativ bescheiden und sollte deshalb gezielt eingesetzt werden. Eine eingehende Überwachung der ersten Jahre der Laufzeit dieses neuen Instruments sollte es den Institutionen der EU auch ermöglichen, den Erfolg dieses neuen Konzepts zu bewerten und eine Grundlage für wesentliche Erhöhungen der Beiträge der EU, der Mitgliedstaaten und anderer Länder zu schaffen.

Das vierjährige Thematische Programm für Umweltschutz und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen einschließlich Energie für den Zeitraum 2007-2010 wurde von der Kommission im Juni 2007 angenommen[1]. Der Basisrechtsakt für dieses Programm ist das Finanzierungsinstrument für die Entwicklungszusammenarbeit Nr. 1905/2006[2]. Die maßgebende Haushaltslinie ist 21 04 01.

Im Einklang mit dem Thematischen Programm für Umweltschutz und nachhaltige Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen einschließlich Energie (ENRTP) ist es die Aufgabe des GEEREF, regionale Unterfonds für afrikanische Staaten südlich der Sahara, für die Inselstaaten der Karibik und des pazifischen Raums, für die europäischen Nachbarstaaten (einschließlich Nordafrika und der osteuropäischen Nicht-EU-Staaten inklusive Russland), für Lateinamerika und für Asien (einschließlich Zentralasiens und des Mittleren Ostens) zu unterstützen. Es soll besonderes Gewicht darauf gelegt werden, den Bedürfnissen der AKP-Staaten zu entsprechen.

Das zentrale Konzept, das diesem Fonds zugrunde liegt und das darin besteht, Mittel des privaten Sektors für Projekte auf lokaler Ebene zu mobilisieren, ist das eines innovativen Investitionsinstruments. Es weicht erheblich von einer Reihe anderer EU-Initiativen ab, die darauf gerichtet sind, nachhaltige Energie in den Entwicklungsländern zu unterstützen, und die sich mehr auf die zwischenstaatliche Zusammenarbeit konzentrieren.

Die Investitionen werden sich nach einer Beurteilung folgender Fragen richten:

§ in welchen Fällen ein vom privaten Sektor getragener „Bottom up“-Ansatz wirksamer sein dürfte als ein auf zwischenstaatlicher Zusammenarbeit beruhender Ansatz;

§ wo der größte Bedarf besteht, was generell in den ärmsten Ländern und Gemeinschaften der Fall sein wird, und

§ wo der potenzielle Nutzen, was die Emissionen, Armutsminderung und/oder Energieversorgungssicherheit betrifft, am größten sein dürfte.

Alles in allem ergibt sich daraus, dass sich die Unterstützung an Afrika, Zentralamerika, Indien und den karibischen Raum richten sollte. Es dürfte unwahrscheinlich sein, dass Russland mit seinen großen Energiereserven und bedeutenden technologischen Kapazitäten erheblichen Nutzen aus dem Fonds ziehen würde, wenngleich es Gründe dafür geben könnte, Projekte im Bereich der Energieeffizienz in Russland zu unterstützen, wenn der Nutzen klar und bedeutend ist.

4. Verknüpfung mit anderen Entwicklungs-, Energie- und Klimaschutzinitiativen

Klimaschutz und Energie sind inzwischen ganz entscheidende Ziele für die Entwicklungspolitik. Um erfolgreich zu sein, ist es wichtig, dass der GEEREF im Zusammenhang mit diesen umfassenderen Entwicklungspolitiken gesehen wird, und dass die Anstrengungen, die unternommen werden, diese ergänzen.

Zu diesen Politiken gehören jene, die auf dem Weltgipfel für Nachhaltige Entwicklung im Jahr 2002 initiiert wurden, einschließlich der Energieinitiative der EU. Diese sieht eine Fazilität in Höhe von 220 Millionen € vor, um privates Kapital für Projekte, die den Zugang zu Energie in den Entwicklungsländern verbessern, zu mobilisieren. Es werden Zuschüsse für die Mitfinanzierung energiebezogener Projekte in AKP-Staaten gewährt, die dazu beitragen sollen, die Armut in diesen Ländern zu mindern. Die Ziele dieser Initiative sind eindeutig denen des GEEREF sehr ähnlich, und es ist wichtig, dass die beiden Initiativen in Übereinstimmung miteinander durchgeführt werden.

Die Weltbank und die regionalen Entwicklungsbanken investieren in ähnlicher Weise zunehmend bedeutende Summen in Projekte im Bereich der erneuerbaren Energie und der Energieeffizienz. Die Weltbank gibt an, im Jahr 2006 680 Millionen $ in solche Projekte investiert zu haben. Alle regionalen Entwicklungsbanken richten inzwischen eigene Finanzierungsprogramme ein. Auch hier ist es wichtig, dass der GEEREF seine Tätigkeit im Einklang mit dieser zunehmenden Zahl von Fazilitäten durchführt.

  • [1] . C(2007)2572
  • [2] . ABl. L Nr. 378 vom 27.12.2006, S. 41.

STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (*) (19.12.2007)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien
(2007/2188(INI))

Verfasser der Stellungnahme (*): Anders Wijkman(*) Verfahren mit assoziierten Ausschüssen – Artikel 47 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  begrüßt den Vorschlag für einen Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien (GEEREF), der den Zugang zu modernen Energiedienstleistungen für arme Gesellschaften ermöglichen soll, indem er einen Beitrag zur Mobilisierung von privaten Investitionen für Projekte im Bereich der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien leistet; unterstreicht, dass der GEEREF als Teil eines breiter angelegten Rahmens europäischer Initiativen, wie z.B. der EU-Energieinitiative und der Energiepartnerschaft EU-Afrika, betrachtet werden muss, durch die der Zugang zu modernen und nachhaltigen Energiedienstleistungen für die Armen unterstützt wird, wobei der Energieeffizienz und den erneuerbaren Energien hoher Vorrang einzuräumen ist;

2.  begrüßt den GEEREF als ein innovatives Finanzierungsinstrument, das dazu beitragen soll, die Hindernisse für Investitionen in die Energieeffizienz und erneuerbaren Energien zu überwinden; weist jedoch darauf hin, dass schätzungsweise zwei Milliarden Menschen für ihren Energiebedarf auf Brennholz und Tierdung angewiesen sind und dass infolgedessen die vorgeschlagene finanzielle Mindestausstattung des Fonds in Höhe von 100 Millionen EUR – mit einem jährlichen Beitrag von nur 15 Millionen EUR für die Jahre 2007 und 2008 – als Beitrag des GEEREF absolut unzureichend ist, wenn es das Ziel sein soll, „den Anteil von Projekten im Bereich der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien zu erhöhen und einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten“; fordert daher die Kommission eindringlich auf, ihren Beitrag zu erhöhen, und legt gleichzeitig den Mitgliedstaaten wie auch den multilateralen Finanzinstitutionen nahe, ihre Kräfte zu bündeln, um die Mittelausstattung des Fonds erheblich zu erhöhen;

3.  betont, dass der GEEREF der Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse der am wenigstens entwickelten Länder (LDC) sowie den Interventionen, die erwiesenermaßen starke Bezüge zur Armutsbekämpfung aufweisen, Vorrang einräumen muss; legt besonderen Nachdruck auf Investitionen, die für die arme ländliche Bevölkerung geeignet sind, wie Elektrifizierung durch erneuerbare Energie (einschließlich Wasserkraft, Solar- und Windenergie sowie Biomasse), Solarheizgeräte, Solar-Pasteurisierer, Solarkocher, Windpumpen und verbesserte Kochherde, wie auch auf eine Unterstützung für Kleinstkreditprogramme, um die lokale Beteiligung an den Energieprojekten zu verbessern;

4.  erkennt das Potenzial von Biomasse als moderner Energieträger an, sofern strikte Nachhaltigkeitskriterien angewandt werden; hebt insbesondere die Möglichkeiten hervor, die Energiepflanzen in vielen tropischen Ländern im Hinblick darauf bieten, sowohl eine Kraft-Wärme-Kopplung als auch Biokraftstoffe durch effiziente Energieumwandlung zu ermöglichen; ist sich jedoch des Schadens bewusst, den bestimmte erneuerbare Energiequellen, einschließlich Bioethanol und Biodiesel aus landwirtschaftlichen Rohstoffen, der traditionellen Landwirtschaft, der weltweiten Nahrungsmittelerzeugung und der biologischen Vielfalt zufügen können; unterstreicht, dass angesichts dieser nachteiligen Auswirkungen jede etwaige Genehmigung von Biokraftstoff-Projekten, die im Rahmen des GEEREF gefördert werden sollen, mit Umsicht geprüft werden muss;

5.  hebt die offenkundige Gefahr hervor, dass eine Unterstützung aus dem GEEREF für Projekte in Schwellenländern wie China und Indien den größten Teil der verfügbaren Finanzmittel absorbieren wird; betont daher, dass es wichtig ist, sich an den Vorschlag der Kommission zu halten, den Ländern in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) Priorität einzuräumen; betont ferner, dass dem enormen Bedarf an Unterstützung für nachhaltige Energien, der in den Schwellenländern besteht, durch zusätzliche Anstrengungen, und zwar möglichst durch die Einrichtung eines Technologiefonds als notwendige Ergänzung zum Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (CDM), entsprochen werden muss;

6.  räumt jedoch ein, dass der GEEREF in seiner derzeitigen Gestaltung möglicherweise Probleme haben wird, den Kriterien des Entwicklungshilfeausschusses (DAC) für die öffentliche Entwicklungshilfe zu entsprechen, da die Investitionen eher an finanziellen Rentabilitätsaussichten als an Entwicklungsbedürfnissen orientiert werden; erkennt die Gefahr, dass die Armutsminderung, die als konkretes Ziel des GEEREF genannt wird, nur zu einer zweitrangigen Priorität des Fonds werden könnte; unterstreicht daher, dass die Kommission nicht nur klare Entwicklungskriterien zur Prüfung von für GEEREF-Mittel in Frage kommenden Projekten ausarbeiten, sondern auch die Entwicklungshilfe auf Zuschussbasis erheblich aufstocken muss, um nachhaltige Energiedienstleistungen für die Ärmsten erbringen zu können;

7.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine Plattform für die Internationale Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz zu schaffen, um die Zusammenarbeit in Forschung und Entwicklung sowie beim Benchmarking zu verbessern.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

18.12.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Margrete Auken, Thijs Berman, Josep Borrell Fontelles, Danutė Budreikaitė, Thierry Cornillet, Alain Hutchinson, Jouye de Grandmaison, Filip Kaczmarek, Glenys Kinnock, Maria Martens, Gay Mitchell, Luisa Morgantini, Horst Posdorf, Toomas Savi, Frithjof Schmidt, Jürgen Schröder, Feleknas Uca, Luis Yañez-Barnuevo García, Jan Zahradil, Mauro Zani

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Manolis Mavrommatis, Anders Wijkman, Zbigniew Zaleski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (*) (28.11.2007)

für den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie

zu dem Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien
(2007/2188)(INI))

Verfasserin der Stellungnahme (*): Eija-Riitta Korhola(*) Verfahren mit assoziierten Ausschüssen – Artikel 47 der Geschäftsordnung

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   ist der Auffassung, dass eine nachhaltige Entwicklung, insbesondere in den Entwicklungsländern und den Schwellenländern, – mit niedrigen Treibhausgasemissionen, sauberer Luft und nachhaltiger Energieversorgung – nur dadurch erreicht werden kann, dass der Einsatz von Technologien für die Nutzung erneuerbarer Energien unter Erschließung der lokalen Energieressourcen gewährleistet wird und der Zugang zu Energie durch eine Förderung der Investitionen in die Fernversorgung und in die dezentrale Versorgung verbessert wird;

2.   ist der Auffassung, dass der vorgeschlagene Globale Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien eine wichtige Rolle bei der Mobilisierung von privaten Investitionen für Projekte im Bereich der Energieeffizienz und für erneuerbare Energien in den Entwicklungsländern spielen könnte; vertritt ferner die Ansicht, dass der Fonds nur Maßnahmen in Entwicklungsländern und Schwellenländern finanzieren sollte;

3.   ist der Ansicht, dass der Fonds keine bestimmte Technologie für erneuerbare Energien oder für die Energieeffizienz bevorzugen sollte, sondern die richtigen Rahmenbedingungen schaffen sollte, um es dem Markt zu ermöglichen, die umweltfreundlichsten, sichersten und wirtschaftlichsten Lösungen zu wählen; betont allerdings, wie wichtig es ist, bei den Begünstigten eine eingehende Bewertung der ökologischen Auswirkungen, der die Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen betreffenden Auswirkungen und der sozialen und gesundheitlichen Auswirkungen vorzunehmen, um die Integrität des Fonds zu gewährleisten; vertritt auf jeden Fall die Auffassung, dass aus dem Fonds keine Unterstützung für die Herstellung von Agrarkraftstoffen, die für die Ausfuhr bestimmt sind, erfolgen sollte;

4.   fordert die Kommission auf, die Rolle von Biomasse und ihre Nutzung in den Entwicklungsländern zu bewerten und dabei ihre im gesamten Lebenszyklus erfolgenden Auswirkungen auf die Treibhausgasemissionen, die Luftqualität, die ländliche Raumordnung, die sozioökonomischen Bedingungen und die biologische Vielfalt zu berücksichtigen, einschließlich der Erhaltung der Naturwälder und der Sicherung der Nahrungsmittelversorgung für alle durch eine Verbesserung der am besten bewährten lokalen landwirtschaftlichen Praktiken;

5.   fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass der Fonds zum Abbau von Hindernissen bei der Anwendung des Mechanismus für eine umweltgerechte Entwicklung in bestimmten Ländern, insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, beiträgt und dass er weiterhin die unter den Mechanismus fallenden Projekte fördert, die wirklich zusätzlichen Charakter haben, sich positiv auf die nachhaltige Entwicklung auswirken und die Gold-Standard-Kriterien erfüllen;

6.   fordert die Kommission auf, Wege zu suchen, um den Fonds im Rahmen einer künftigen Regelung, die gemäß dem Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen für die Zeit nach 2012 gelten soll, zu erweitern, und dabei die Tatsache zu berücksichtigen, dass nachhaltige Energie in den Entwicklungsländern für das Erreichen des Ziels dieses Übereinkommens von entscheidender Bedeutung sein wird;

7.   ist der Auffassung, dass der Fonds zu einem Zugang zu Energieeffizienztechnologien und Technologien zur Nutzung erneuerbarer Energien in den Entwicklungsländern und zu neuen Möglichkeiten für europäische Unternehmen und lokale Unternehmen, insbesondere KMU, führen sollte, indem unter anderem die Forschung, der Transfer von Know-how und der Austausch bewährter Verfahren in diesem Bereich vorangetrieben werden, damit energieeffiziente Technologien stärkere Verbreitung in diesen Ländern finden;

8.   fordert die Kommission auf, bei der Aufteilung der Mittel zu gewährleisten, dass diese nicht nur an einen oder zwei Unterfonds vergeben werden;

9.   ist der Auffassung, dass der Fonds zur Verbesserung der nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen sowie zur Bewältigung der Probleme der Energieversorgung und der Luftqualität in Entwicklungsländern beitragen muss, wobei der Schwerpunkt auf die Steigerung der Energieeffizienz, z. B. durch die Sanierung von nicht effizienten Elektrizitätswerken und Gebäuden, gelegt werden muss.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.11.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

49

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Adamos Adamou, Georgs Andrejevs, Pilar Ayuso, Johannes Blokland, John Bowis, Martin Callanan, Dorette Corbey, Chris Davies, Avril Doyle, Edite Estrela, Jill Evans, Anne Ferreira, Matthias Groote, Satu Hassi, Gyula Hegyi, Jens Holm, Caroline Jackson, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Aldis Kušķis, Linda McAvan, Alexandru-Ioan Morţun, Riitta Myller, Miroslav Ouzký, Daciana Octavia Sârbu, Karin Scheele, Carl Schlyter, Richard Seeber, Kathy Sinnott, Bogusław Sonik, María Sornosa Martínez, Evangelia Tzampazi, Thomas Ulmer, Marcello Vernola, Anja Weisgerber, Glenis Willmott

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Iles Braghetto, Kathalijne Maria Buitenweg, Umberto Guidoni, Anne Laperrouze, David Martin, Miroslav Mikolášik, Lambert van Nistelrooij, Alojz Peterle, Andres Tarand, Radu Ţîrle

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Jean-Pierre Audy, Giusto Catania, Willi Piecyk

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.12.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

46

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Šarūnas Birutis, Jan Březina, Renato Brunetta, Jerzy Buzek, Pilar del Castillo Vera, Jorgo Chatzimarkakis, Giles Chichester, Dragos Florin David, Den Dover, Lena Ek, Nicole Fontaine, Adam Gierek, Norbert Glante, Umberto Guidoni, Fiona Hall, David Hammerstein, Rebecca Harms, Mary Honeyball, Ján Hudacký, Romana Jordan Cizelj, Anne Laperrouze, Romano Maria La Russa, Pia Elda Locatelli, Angelika Niebler, Reino Paasilinna, Atanas Paparizov, Anni Podimata, Miloslav Ransdorf, Vladimír Remek, Herbert Reul, Mechtild Rothe, Paul Rübig, Andres Tarand, Britta Thomsen, Catherine Trautmann, Claude Turmes, Nikolaos Vakalis, Alejo Vidal-Quadras, Dominique

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Danutė Budreikaitė, Joan Calabuig Rull, Edit Herczog, Lambert van Nistelrooij, Pierre Pribetich, Dirk Sterckx, Silvia-Adriana Ţicău, Vladimir Urutchev

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)