BERICHT über die demografische Zukunft Europas
30.1.2008 - (2007/2156(INI))
Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
Berichterstatterin: Françoise Castex
Verfasserin der Stellungnahme (*):
Karin Resetarits, Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
(*) Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Ausschüssen – Artikel 47 der Geschäftsordnung
- ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
- BEGRÜNDUNG
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter(*)
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung
- STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
- ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur demografischen Zukunft Europas
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 1997 zu dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die demografische Lage in der Europäischen Union 1995[1],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. März 1998 zu dem Bericht der Kommission über die demografische Lage 1997[2],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Dezember 2000 zu der Mitteilung der Kommission „Ein Europa für alle Altersgruppen - Wohlstand und Solidarität zwischen den Generationen”[3],
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Die Reaktion Europas auf die Alterung der Weltbevölkerung - Wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt in einer alternden Welt Beitrag der Europäischen Kommission zur 2. Weltkonferenz über das Altern“ (KOM(2002)0143),
– in Kenntnis des Europäischen Pakts für die Jugend, der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 22. und 23. März 2005 in Brüssel verabschiedet wurde,
– in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission mit dem Titel „Angesichts des demografischen Wandels - eine neue Solidarität zwischen den Generationen“ (KOM(2005)0094),
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zu den demografischen Herausforderungen und der Solidarität zwischen den Generationen[4],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. September 2006 zu einem europäischen Sozialmodell für die Zukunft[5],
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission „Die demografische Zukunft Europas – Von der Herausforderung zur Chance“ (KOM(2006)0571),
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission - Die Solidarität zwischen den Generationen fördern (KOM(2007)0244),
– in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 14. März 2007 zum Thema „Die Familie und die demografische Entwicklung“[6] und ihres Hauptvorschlags eines europäischen Familienpakts, der von den Mitgliedstaaten unterzeichnet werden sollte,
– unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Europe's demographic future: facts and figures” (SEK(2007)0638),
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für regionale Entwicklung und des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6-0024/2008),
A. in der Erwägung, dass die Demografie das konjugierte Ergebnis verschiedener Faktoren ist, der Geburtenrate, der Lebenserwartung und der Migrationsflüsse, und dass die derzeitigen Werte in den Mitgliedstaaten der Union bis 2050 bedeutende demografische Veränderungen erwarten lassen, die vor allem zu einer Alterung der europäischen Bevölkerung führen werden, deren Durchschnittsalter von 39 Jahren im Jahr 2004 auf 49 Jahre im Jahr 2050 ansteigen könnte,
B. in der Erwägung, dass diese demografischen Veränderungen nach den Schätzungen der Kommission zu tief greifenden Änderungen der Bevölkerungsstruktur und der Alterspyramide führen könnten und dass die Zahl der jungen Menschen im Alter von 0 bis 14 Jahren von 100 Millionen (Stand 1975) auf 66 Millionen im Jahr 2050 zurückgehen würde, dass die Bevölkerung im arbeitfähigen Alter gegen 2010 ihren Höchststand mit 331 Millionen haben und danach stetig abnehmen würde (etwa 268 Millionen im Jahr 2050), wogegen die Lebenserwartung zwischen 2004 und 2050 um sechs Jahre für Männer und fünf Jahre für Frauen zunehmen würde und dass die Zahl der Menschen, die älter als 80 Jahre sind, von 4,1% im Jahr 2005 auf 11,4% im Jahr 2050 ansteigen würde,
C. in der Erwägung, dass der europäische Durchschnitt des Altenquotienten (Zahl der Personen über 65 geteilt durch die Zahl der Personen zwischen 14 und 65) von 25% im Jahr 2004 auf 53% im Jahr 2050 ansteigen dürfte,
D. in der Erwägung, dass aber der Belastungsquotient der Erwerbsbevölkerung (Anzahl der nicht Erwerbstätigen wie Menschen im Ruhestand, Kinder und Jugendliche in der Ausbildung, geteilt durch die Anzahl der Personen im erwerbsfähigen Alter) für die Berechnung der Kosten, die die Gesellschaft für die nicht am Erwerbsleben Beteiligten zu tragen hat, weit schwerer ins Gewicht fällt als der Altenquotient,
E. in der Erwägung, dass der demografische Wandel erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Ausgaben hat, die zwischen 2004 und 2050 schätzungsweise um 10 % steigen werden,
F. in der Erwägung, dass die demografischen Veränderungen wohl bis 2050 nicht die Gesamtzahl der europäischen Bevölkerung ändern werden, dass sie aber zu beträchtlichen territorialen Ungleichgewichten führen werden, zumal bestimmte Regionen der Union von hohen Abwanderungsbewegungen junger Menschen, überwiegend junger Frauen, geprägt sind; auch in der Erwägung, dass der Anteil der europäischen Bevölkerung an der Weltbevölkerung von 15 % vor einem Jahrhundert auf 5 % im Jahr 2050 sinken würde, wobei die Regionen innerhalb der Union sehr verschieden von diesen Veränderungen betroffen sind; während in Abwanderungsregionen bereits jetzt überproportional viele ältere Menschen leben, ist dieser Prozess der alternden Gesellschaft in Zuwanderungsregionen durch die Immigration von jungen Menschen noch nicht zu verzeichnen,
G. in der Erwägung, dass Unfruchtbarkeit einer der Gründe für den Geburtenrückgang ist und dass sie als ein Problem der öffentlichen Gesundheit und ein Problem der Gesellschaft anzusehen ist, das Männer und Frauen betrifft; erinnert die Kommission an seinen „Aufruf zum Tätigwerden im Bereich Unfruchtbarkeit und Demografie“ aus dem Jahr 2005, in dem sie aufgefordert wurde, Empfehlungen in diesem Bereich abzugeben,
H. in der Erwägung, dass die Zuwanderung ein positives Element der europäischen Bevölkerungsstruktur darstellt und dass die positive Nettobilanz von 2 Millionen Zuwanderern im Zeitraum 2004-2005 dazu beiträgt, den Rückgang der erwerbstätigen Bevölkerung zu bremsen, weswegen diese Zahl zumindest beibehalten werden muss, wenn die Union vermeiden möchte, dass ihre erwerbstätige Bevölkerung bereits 2017 stark zurückgeht,
I. in der Erwägung, dass die Einwanderung lediglich eine kurzfristige Teillösung zur Bewältigung des demografischen Wandels in Europa darstellt, da hierfür ein Engagement der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Achtung des Grundsatzes der Gleichstellung der Geschlechter im öffentlichen und privaten Sektor, den Schutz der Mutterschaft, die Bereitstellung sozialer und wirtschaftlicher Unterstützung für Familien und Maßnahmen zur Verbesserung der Möglichkeit für Männer und Frauen, Familie und Beruf zu vereinbaren, erforderlich ist,
J. in der Erwägung, dass Behinderungen eng mit dem Alter zusammenhängen und dass bei älteren Menschen Gebrechen oder Behinderungen wahrscheinlicher sind,
Allgemeine Bemerkungen
1. nimmt die demografischen Prognosen für 2050 mit Besorgnis zur Kenntnis; betont allerdings, dass Prognosen über 50 Jahre keine unveränderlichen Voraussagen sind, sondern ein ernstzunehmendes Warnsignal darstellen, auf das man schon heute reagieren muss, um auch morgen noch die Wettbewerbstätigkeit, die Lebensfähigkeit der Wirtschaft, den sozialen Zusammenhalt, die Solidarität zwischen den Generationen und das europäische Sozialmodell erhalten zu können; ist der Auffassung, dass die Perspektive einer schrumpfenden Bevölkerung bis 2050 einen verminderten Druck auf die Umwelt und mehr Gelegenheit zur besseren Verwirklichung der nachhaltigen Entwicklung bieten könnte, was wiederum pro-aktive Maßnahmen erforderlich macht, um die Anpassungen bezüglich Raumplanung, Wohnungspolitik, Verkehr und anderer Infrastruktureinrichtungen entsprechend vorzunehmen;
2. erinnert zunächst daran, dass die beiden Hauptgründe für die demografischen Veränderungen, nämlich die niedrige Geburtenrate und die Überalterung der Bevölkerung, Früchte des Fortschritts sind, dass die Verlängerung der Lebenserwartung unmittelbare Folge des Fortschritts der Wissenschaft, der Hygiene und des Lebensstandards ist, dass die selbstbestimmte Schwangerschaft das Ergebnis der Emanzipation der Frau ist und einhergeht mit dem höheren Bildungsniveau der Mädchen und der Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben und an öffentlichen Aufgaben, und ist der Auffassung, dass dies als irreversible Errungenschaft für die Menschheit gelten muss;
3. bekräftigt, dass eine Gesellschaft, die Kinder ins Zentrum ihrer Politik stellt, die Voraussetzung für eine höhere Geburtenrate ist; betont die Notwendigkeit, ein familienfreundliches Umfeld zu schaffen und die Bedingungen für das Leben der Familien und der Kinder sowie für die Erfüllung reeller Familienwünsche zu verbessern;
4. betont, dass die durchschnittliche Geburtenrate in der Union 1,5 beträgt, was außerordentlich niedrig ist und weder dem Willen der Frauen entspricht noch den Wünschen der europäischen Bürgerinnen und Bürger nach einer eigenen Familie, sondern vielmehr auch mit den Schwierigkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren (fehlende Betreuungsstrukturen für Kleinkinder, keine sozio-ökonomische Unterstützung für Familien und die Beschäftigung von Frauen), mit beunruhigenden sozialen Bedingungen (unsichere Arbeitsplätze, teure Wohnungen) und mit der Zukunftsangst (später Einstieg der jungen Menschen in die Arbeitswelt, ungesicherte Arbeitsverhältnisse) zusammenhängen könnte;
5. erinnert daran, dass der Alkohol- und Drogenmissbrauch bei Jugendlichen eine Gefahr von allgemeiner Bedeutung ist, die weit reichende demografische Folgen hat, da sie zu einer verminderten Arbeitsfähigkeit, weniger Familiengründungen usw. führt; empfiehlt daher die Einführung zielgerichteter Rahmenprogramme zur Prävention von frühem Alkohol- und Drogenkonsum sowie zur Bekämpfung der Alkohol- und Drogenabhängigkeit bei Jugendlichen;
6. ist der Auffassung, dass die Verlängerung der Lebenserwartung ein positiver Faktor ist und als solcher gesehen werden sollte; fordert deshalb die Union auf, dafür zu sorgen, dass die Mitgliedstaaten Vorkehrungen gegen das Risiko der Armut von Menschen im Ruhestand treffen, damit sie über Mittel verfügen, um sich eine Wohnung leisten zu können, um sich versorgen und einen würdigen Lebensabend verbringen zu können;
7. tritt für umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung ein, denn die Frage der demografischen Zukunft Europas kann nicht von dem Problem schutzwürdiger Gruppen getrennt werden, die am Rande der Gesellschaft leben und unter großer Armut leiden und deren Benachteiligung oft als ihr eigener Fehler angesehen wird, was nicht nur die Kinder beeinflusst, sondern auch die kommenden Generationen;
8. weist auf Fälle von Misshandlung und Vernachlässigung hin, unter denen ältere Menschen in ihrer Familie oder in Pflegeeinrichtungen leiden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission mit Nachdruck auf, sich mehr dafür einzusetzen, dass das Ausmaß der Misshandlung älterer Menschen in der Europäischen Union besser bekannt wird; nimmt zur Kenntnis, dass Schätzungen zufolge bis zu 10 % der älteren Menschen vor ihrem Tod in irgendeiner Form physisch oder psychisch misshandelt oder finanziell ausgebeutet werden; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, die Information, die Warnsysteme und die Sanktionen für solche Misshandlungen auszubauen; begrüßt die Absicht der Kommission, 2008 eine Mitteilung zum Thema der Misshandlung von älteren Menschen zu veröffentlichen; fordert, diese Mitteilung zum Anlass zu nehmen, eine umfassende Strategie für eine breite Sensibilisierungskampagne und Maßnahmen in diesem Bereich zu entwickeln (Ausbildung von Dienstleistenden, Festlegung von Qualitätsstandards, Strafmaßnahmen bei Misshandlung);
9. bedauert die Tatsache, dass bislang keine ausreichenden Maßnahmen getroffen wurden, um die Union auf diese Herausforderung vorzubereiten, die seit mehreren Jahren absehbar ist; bedauert insbesondere die Tatsache, dass die Ziele der Strategie von Lissabon und die Zusagen des Europäischen Rates auf seiner Tagung vom 15. und 16. März 2002 in Barcelona hinsichtlich der Kinderbetreuung, der Beschäftigung von Menschen über 55, der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben von der überwiegenden Mehrzahl der Staaten der Union nicht eingehalten worden sind und dass die Union insgesamt noch recht weit von der Erreichung dieser Ziele entfernt ist;
10. fordert die Mitgliedstaaten auf, darauf hinzuwirken, dass diese qualitativ hochwertigen Betreuungsstrukturen für Kinder und pflegebedürftige Angehörige zu erschwinglichen Preisen bereit gestellt werden, und zwar in Übereinstimmung mit den auf der Tagung des Europäischen Rates im Jahre 2002 in Barcelona festgelegten Zielen, wonach die Mitgliedstaaten bis 2010 Kinderbetreuungseinrichtungen für wenigstens 90% der Kinder zwischen drei Jahren und dem schulpflichtigen Alter und für mindestens 33% der Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stellen sollten; betont, dass diese Maßnahmen es den Eltern erlauben sollten, ihre Präsenz auf dem Arbeitsmarkt an ihren Lebensrhythmus anzupassen;
11. ist der Auffassung, dass sich die Ziele der Union nicht auf die Erreichung der Ziele von Barcelona hinsichtlich der Kinderbetreuung beschränken dürfen; besteht darauf, dass Einrichtungen zur Kinderbetreuung als Universaldienste zu betrachten sind, die all denjenigen zur Verfügung stehen müssen, die sie brauchen;
12. betont die Tatsache, dass viele kleine Gewerbebetriebe schlecht auf die Herausforderungen einer alternden Arbeitnehmerschaft vorbereitet sind und unter Umständen Hilfestellung der Mitgliedstaaten in diesem Bereich benötigen;
13. begrüßt die Initiative der Kommission, die Reflexion über diese bedeutende Herausforderung fortzuführen; ermutigt die Kommission, die Ermittlung und den Austausch bewährter Praktiken auf regionaler und lokaler Ebene zu unterstützen und diese Gelegenheit zu Erneuerungen in der Union zu nutzen; schließt sich ihrem globalen Ansatz für die demografische Herausforderung und ihren fünf Grundausrichtungen an, um auf diesem Weg zu einem Solidaritätspakt zwischen den Generationen, den Geschlechtern und den geografischen Gebieten zu kommen; weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten als Weg zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen die Lissabon-Strategie wirksam umsetzen und eine enge Koordinierung der makroökonomischen Politiken und der Sozialpolitiken herbeiführen müssen, damit Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität des Wirtschaftssystems der Union den Herausforderungen, die mit der Alterung der Bevölkerung verbunden sind, gerecht werden und die Mitgliedstaaten in der Lage sind, ihre Verpflichtungen bei der Planung innovativer Politiken im Bereich der öffentlichen Finanzen, der Gesundheitsfürsorge, der Daseinsvorsorge, der Einwanderung und Integration zu erfüllen;
Die demografische Erneuerung als Herausforderung
14. ist sich der Tatsache bewusst, dass die Elternschaft eine der intimsten Entscheidungen von Männern und Frauen ist, die es zu respektieren gilt; meint aber, dass es angesichts der Unterschiede bei den Geburtenraten in den einzelnen Mitgliedstaaten (von 1,25 bis 2,0) möglich ist, die Kurven bei den Geburtenraten durch eine geeignete Politik zu ansteigen zu lassen, indem ein günstiges Umfeld für die Familie und die Schwangerschaft geschaffen wird; vertritt die Auffassung, dass entsprechend den Leitlinien, für die der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss in seinem vorgeschlagenen Europäischen Familienpakt eintritt, entsprechende Maßnahmen auf lange Sicht ergriffen werden und einen Rahmen der Stabilität schaffen müssen, der notwendig ist, um sich für die Elternschaft zu entscheiden;
15. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich an bewährten Praktiken zu orientieren, die die Dauer des Mutterschaftsurlaubs, der je nach Mitgliedstaat zwischen 14 und 28 Wochen beträgt, sowie den Elternurlaub, die medizinische Versorgung und die pränatale Betreuung, die Lohnfortzahlung während der Schwangerschaft und die Wiedereinsetzung in denselben Arbeitsplatz betreffen; wünscht außerdem, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Misshandlung ergreifen und einschlägige Sanktionen vorsehen;
16. erinnert an die Diskriminierungen, unter denen die Frauen leiden, was die Arbeitsbedingungen und die Befürchtungen der Arbeitgeber betrifft, dass sie Kinder bekommen wollen; erinnert daran, dass Frauen unter ihren Qualifikationen beschäftigt werden und die Höhe ihres Einkommens, das unter dem Referenzdurchschnitt liegt, ihre notwendige wirtschaftliche Unabhängigkeit einschränkt; ruft die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinien 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen[7] sowie 92/85/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz[8] umzusetzen; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der letztgenannten Richtlinie Maßnahmen gegen Arbeitgeber zu ergreifen, die direkt oder indirekt Arbeitnehmerinnen diskriminieren, die ein Kind möchten;
17. fordert die Mitgliedstaaten auf, steuerliche Anreize zur Steigerung der Geburtenrate zu fördern, und macht angesichts der wachsenden Zahl von Alleinerziehenden, bei denen es sich zu 85 % um Frauen handelt, die in den meisten Fällen einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, auf die Notwendigkeit aufmerksam, Frauen, insbesondere jungen ledigen Müttern, nach der Entbindung speziellen Schutz und spezielle Unterstützung zu garantieren;
18. betont, dass die Mitgliedstaaten die angemessenen legislativen Maßnahmen so ergreifen müssen, dass das Kinderkriegen für Arbeitnehmerinnen nicht zu einer Perspektive der Arbeitslosigkeit, der Armut und der Marginalisierung führt; tritt dafür ein, dass die Arbeitnehmerinnen, die künftigen Mütter, motiviert werden und dass Maßnahmen gegen diejenigen Arbeitgeber ergriffen werden, die keine Frauen einstellen, die Kinder bekommen wollen, oder die unmittelbar oder mittelbar Arbeitnehmerinnen unter Druck setzen, keine Kinder zu bekommen;
19. verweist auf die Notwendigkeit der öffentlichen Ausgaben für Kleinkinder und kinderreiche Familien, insbesondere zur Bereitstellung von Diensten zur Kinderbetreuung sowie zum Schutz allein erziehender Mütter und Einelternfamilien, die besonders von sozialer Ausgrenzung, von Isolierung und von Armut bedroht sind; unterstreicht, dass diese Leistungen im Interesse der Allgemeinheit erbracht werden und zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur lokalen und regionalen wirtschaftlichen Entwicklung beitragen; fordert die Kommission auf, Beispiele bewährter Praktiken von Regionen in verschiedenen Mitgliedstaaten herauszustellen;
20. empfiehlt daher kombinierte öffentlich-private Investitionen in die Kinderbetreuung und die Vorschulsysteme;
21. betont, dass angemessener Zugang zu Betreuungseinrichtungen für Kinder, ältere Menschen, Behinderte und andere pflegebedürftige Personen für eine volle und gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt unerlässlich ist, was Auswirkungen darauf haben wird, in welchem Maß es informelle Pflege innerhalb der Haushalte geben wird;
22. erinnert daran, dass der soziale Dialog zum Abschluss von Vereinbarungen in den Bereichen Elternurlaub und Teilzeitbeschäftigung geführt hat, die durch die Richtlinien 96/34/EG[9] und 97/81/EG[10] geregelt wurden; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass diese Rechtsvorschriften unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips umgesetzt werden;
23. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Übernahme einer Pflegschaft für missbrauchte Kinder, Waisen oder Heimkinder zu erleichtern; ruft dazu auf, auf europäischer Ebene über Adoptionsverfahren für Kinder aus einem anderen Mitgliedstaat oder Drittländern nachzudenken und darauf zu achten, dass nicht gegen die nationalen und internationalen Regelungen für diese Verfahren verstoßen wird bzw. diese unter Wahrung der Interessen des Kindes gegebenenfalls geändert werden; ruft zu höchster Wachsamkeit gegenüber jeder Form von Misshandlung und Menschenhandel auf;
24. weist darauf hin, dass Familienmodelle sich verändern; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diesen Tatbestand bei der Entwicklung und Durchführung politischer Maßnahmen gebührend zu berücksichtigen;
25. betont die Notwendigkeit, das europäische Recht zugunsten des Schutzes der Vaterschaft zu verbessern; fordert die Kommission auf, spezifische Empfehlungen abzugeben, um die Einbindung der Väter in das Familienleben durch die Einführung von Ansprüchen auf Vaterschaftsurlaub zu fördern; regt an, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Rechte der Väter bei der Erziehung und dem Sorgerecht für die Kinder unterstützen, insbesondere im Fall der Trennung und der Scheidung, um die Gleichstellung der Geschlechter in der europäischen Gesellschaft zu fördern;
26. legt der Kommission nahe, das heikle Problem der Unfruchtbarkeit zu berücksichtigen, das verheiratete und unverheiratete Frauen und Paare betrifft; fordert, dass eine spezifische Empfehlung zur Unfruchtbarkeit abgegeben wird, damit alle Mitgliedstaaten sie anerkennen und damit für ihre medizinische und psychologische Behandlung gesorgt wird; fordert, dass die Frage der Adoption zusammen mit der Frage der Unfruchtbarkeit behandelt wird und dass die Möglichkeit der Adoption den Paaren als Alternative zur Behandlung der Unfruchtbarkeit zu jedem Zeitpunkt der Behandlung vorgeschlagen wird; empfiehlt den Mitgliedstaaten auch, die Altersgrenze für die legale Adoption anzuheben;
27. stellt fest, dass Unfruchtbarkeit eine von der Weltgesundheitsorganisation anerkannte Krankheit ist, die ernsthafte Folgen, wie z.B. Depressionen, haben kann; betont, dass die Unfruchtbarkeit, unter der derzeit rund 15 % aller Ehepaare leiden, zunimmt; fordert die Mitgliedstaaten auf, durch die Einleitung von Maßnahmen zur Verringerung der finanziellen und sonstigen Hindernisse Paaren das Recht auf allgemeinen Zugang zu einer Unfruchtbarkeitsbehandlung und medizinisch unterstützter Fortpflanzung zu gewährleisten;
28. ermuntert die Mitgliedstaaten, bewährte Praktiken im Hinblick auf die Unterstützung von Familien, auf Kindergeldsysteme und auf Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse zum Schutz und zur Unterstützung von Müttern und Kindern zu ermitteln und auszutauschen; fordert die Mitgliedstaaten auf, junge Eltern, die noch in der Ausbildung sind bzw. studieren, gezielt zu unterstützen;
29. fordert die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen ihrer Maßnahmen zur Förderung der Institution Familie den sozialen, wirtschaftlichen und erzieherischen Wert der informellen Familienarbeit in Form der Betreuung von Kindern und pflegebedürftiger Personen anzuerkennen und die Möglichkeit zu prüfen, die entsprechende Berufserfahrung sowie Sozialversicherungs- und Rentenansprüche für diejenigen Personen, die diese informelle Arbeit ausüben, anzuerkennen;
30. ermutigt die Mitgliedstaaten, positive Maßnahmen zu Gunsten der Elternschaft zu ergreifen, wie z.B. zusätzliche Rentenansprüche und Steuererleichterungen zur Einrichtung von Krippen in Unternehmen, und in diesbezüglichen Fragen bewährte Praktiken auszutauschen;
Humanressourcen als Herausforderung
31. nimmt zur Kenntnis, dass die Union angesichts des durch den demografischen Wandel hervorgerufenen Ungleichgewichts zwischen Nichterwerbstätigen und Erwerbstätigen über ein beträchtliches Potenzial für die Steigerung der Beschäftigung durch die Einstellung von Frauen, Jugendlichen, älteren und behinderten Menschen verfügt; bedauert, dass die Kommission und der Rat die vierte Säule der Beschäftigungspolitischen Leitlinien für den Zugang der Frauen zum Arbeitsmarkt und die Vereinbarkeit von Familien und Beruf ersatzlos gestrichen haben und seitdem Frauen fördernde Maßnahmen nicht mehr im Mittelpunkt nationaler Reformpläne stehen; dringt darauf, dass im Rahmen der Revision der Lissabon-Strategie 2008 die Vollbeschäftigung zu einem kurzfristigen Ziel erklärt wird;
32. fordert die Mitgliedstaaten auf, vor allem in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern der Verbesserung der Beschäftigungsquote der Frauen und der Menschen mit Migrationshintergrund Priorität einzuräumen;
33. fordert eine Reform der derzeitigen Verwaltung der Humanressourcen in Europa, die durch die Unterbeschäftigung von jungen Menschen unter 25-30 und von älteren Menschen ab 55 die Erwerbstätigkeit eines großen Teils der Bevölkerung auf etwa 30 Jahre verringert;
34. fordert einen umfassenden und hochwertigen Ansatz bei den Humanressourcen und schlägt vor, einen „Erwerbslebenszyklus“ festzulegen, bei dem die Fortbildung, das lebenslange Lernen und die Valorisierung der formellen oder informellen Kenntnisse und Qualifikationen sowie der Berufslaufbahn vom Anfang bis zum Ende des Erwerbslebens eine Verbindung eingehen;
35. betont, dass der Begriff „Erwerbslebenszyklus“ die Sicherung der Berufslaufbahn schon beim erstmaligen Eintritt in das Berufsleben - mit welchem Status auch immer (unbefristeter Vertrag, befristeter Vertrag, Praktikum, Beschäftigungsförderungsmaßnahme usw.) - und während des Arbeitsplatzwechsels durch Umschulungsmaßnahmen mit einer sozialen Absicherung und Rentenbeiträgen erfordert; erinnert daran, dass der Begriff „Erwerbslebenszyklus“ auch erfordert, dass die Arbeitnehmer in den Genuss der auf ihren verschiedenen Arbeitsplätzen erworbenen Verdienste kommen und sie aufwerten können, was durch Beförderungen in ihrer Berufslaufbahn seinen Ausdruck finden muss;
36. ist der Meinung, dass mögliche Maßnahmen im Hinblick auf die demografische Entwicklung die Tatsache berücksichtigen müssen, dass bei jedem Erwerbstätigen eine Produktivitätssteigerung zu verzeichnen ist und somit nicht nur die Zahl der Erwerbstätigen im Vergleich zu den Nichterwerbstätigen von Bedeutung ist, sondern auch die Steigerung der Produktivität;
37. fordert einen intensiven Dialog mit den Sozialpartnern, Unternehmen, der Wissenschaft, Nichtregierungsorganisationen (NRO) und den Medien, um sich auf diese demografischen Veränderungen vorzubereiten; betont, dass die Produktivitätssteigerungen vor allem in der Zukunft von Investitionen in Forschung und Entwicklung und in technologische Innovationen abhängen werden, und hebt die dringende Notwendigkeit hervor, dass die Unternehmen ihren Bedarf an Fachkräften durch eine vorausschauende Verwaltung der Arbeitsplätze und der Berufslaufbahnen im Voraus abschätzen und durch Investitionen in lebenslanges Lernen zur Weiterqualifizierung von Arbeitskräften beitragen;
38. fordert konkrete Initiativen, mit denen eine Verlängerung der Erwerbstätigkeit älterer Menschen begünstigt wird, damit diese ihre spezielle Arbeitserfahrung an junge Menschen, andere Arbeitnehmer und an Arbeitgeber weitergeben können;
39. tritt für Investitionen in die Bildung und die Weiterbildung, einschließlich des Einsatzes neuer Technologien, ein, um das Grundbildungsniveau eines jeden anzuheben, als Voraussetzung für die Entwicklung der künftigen Anpassungsfähigkeit und des Umschulungspotenzials durch lebenslanges Lernen, ebenso wie für die Ausarbeitung von Unterstützungsmaßnahmen für den Eintritt junger und Wiedereintritt älterer Menschen und schutzbedürftiger Personengruppen in das Berufsleben und Begleitmaßnahmen für die Berufslaufbahn während des gesamten Erwerbslebens;
40. schlägt vor, dass Unternehmen möglichst rasch unter Berücksichtigung der in den Mitgliedstaaten bestehenden Traditionen, den Rückgriff auf Vorruhestandsregelungen im Rahmen der Tarifautonomie oder in Rücksprache mit den Betriebsräten verringern, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rolle der älteren Arbeitnehmer zu stärken und ihre Beschäftigung zu fördern; räumt jedoch ein, dass für ältere Arbeitnehmer, die aufgrund der Schwere ihrer Arbeit keine Vollzeitbeschäftigung mehr wünschen, Möglichkeiten der Teilzeitarbeit, flexibler Arbeitszeiten, Telearbeit und Job-Sharing ausgelotet werden können, die eine neuartige Form des schrittweisen Eintritts in den Ruhestand darstellen können und durch die ein "Rentenschock" vermieden werden kann;
41. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize für einen frühen Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu schaffen, indem z.B. das Mentoring zwischen Arbeitnehmern im rentenfähigen Alter und jungen Arbeitnehmern durch Job-Sharing und Teilzeitregelungen unterstützt wird mit dem Ziel, den Generationswechsel zu erleichtern;
42. fordert eine tief greifende Reform der Verwaltung der Berufslaufbahn älterer Arbeitnehmer, die heutzutage schon ab 50 durch eine Diskriminierung bei der Einstellung, durch einen unzureichenden Zugang zu Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere für den Einsatz der neuen Technologien, durch eine mangelnde Anerkennung erworbener Erfahrungen und durch seltene Beförderungen benachteiligt werden; erinnert daran, dass Altersbegrenzungen für Schulungen diskriminierend sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, dies gegenüber von Arbeitgebern und Anbietern von Schulungen klar herauszustellen; fordert eine umgehende Umsetzung der Richtlinie 2000/78/EG[11], nach der eine Diskriminierung wegen des Alters bei Berufsbildung und Beschäftigung verboten ist, sowie deren wirksame Anwendung; ist der Auffassung, dass ältere Arbeitnehmer über die Frage des Zugangs zu Wissen hinaus oft Unterstützung in eher persönlichen Bereichen benötigen, die mit der Arbeit zusammenhängen, wie etwa Techniken des Vorstellungsgesprächs, Selbstvertrauensbildung und die Erstellung von Lebensläufen; fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Beschäftigungsberatung speziell für ältere Arbeitnehmer in Betracht zu ziehen und mehr Regierungsprogramme zur Beschäftigung älterer Mitbürger aufzulegen; fordert die Kommission auf, Mitgliedstaaten, in deren Rechtsvorschriften immer noch Diskriminierungen aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit und des Alters bestehen, zu überwachen und ihnen gegenüber tätig zu werden;
43. fordert die Kommission auf, Mitgliedstaaten, in deren Rechtsvorschriften immer noch Diskriminierungen aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit und des Alters bestehen und die somit im Widerspruch zu den Bestimmungen der Verträge und der Charta der Grundrechte, die mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in der ganzen Union Rechtsverbindlichkeit erlangen wird, stehen, zu überwachen und ihnen gegenüber tätig zu werden, damit die betroffenen Mitgliedstaaten diese Rechtsvorschriften unverzüglich außer Kraft setzen;
44. fordert die Kommission auf, gesonderte statistische Daten zu den verschiedenen Altersgruppen zu erheben, die über deren jeweilige Probleme und das breite Spektrum der Diskriminierung aus Altersgründen Aufschluss geben;
45. erinnert daran, dass ältere Menschen keine einheitliche Kategorie sind, und betont insbesondere, dass ältere Frauen und ältere Menschen aus ethnischen Minderheiten einer mehrfachen Diskriminierung ausgesetzt sind;
46. betont, dass Teilzeitarbeit ein nützlicher Schritt zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt ist; ermuntert die Mitgliedstaaten, insbesondere kleinere Unternehmen bei der Förderung von Teilzeitarbeit und flexiblen Arbeitspraktiken zu unterstützen; betont erneut den positiven Wert von Teilzeitarbeit für ältere Arbeitnehmer, die unter Umständen keine Vollzeitbeschäftigung mehr wünschen;
47. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rolle älterer Arbeitnehmer innerhalb des Arbeitsmarkts dadurch zu fördern, dass die Vorteile der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer hervorgehoben und Arbeitgeber ermuntert werden, Arbeit flexibel zu gestalten, wodurch älteren Arbeitnehmern ein Anreiz geboten wird, am Arbeitsmarkt teilzunehmen;
48. ersucht die Kommission, auf der Grundlage geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselter Daten eine Studie über Steuervorteile und bestehende Hindernisse für die Einstellung durchzuführen, wobei der Schwerpunkt auf die alternde Bevölkerung zu legen ist;
49. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, den Zugang zu Lernangeboten während des gesamten Arbeitslebens zu verbessern;
50. erinnert daran, dass das gesetzliche Renteneintrittsalter eine Errungenschaft der europäischen Sozialmodelle und eine Garantie gegen die zwangsweise Verlängerung der Dauer des Erwerbslebens über die Grenzen, die aus humanitären Gesichtspunkten vernünftig sind, darstellt;
51. betont die riesigen Unterschiede bei den durchschnittlichen Betriebsrenten zwischen Männern und Frauen, die auf Unterbrechungen der Berufslaufbahn zurückzuführen sind, die ihren Grund in der Übernahme von familiären Verpflichtungen gegenüber Kindern oder älteren Verwandten haben; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, damit die Unterbrechung der Berufstätigkeit wegen Mutterschaft und die Elternurlaube bei der Berechnung der Rentenansprüche von Frauen keinen Nachteil mehr darstellen; legt den Mitgliedstaaten nahe, die Einführung eines Rentenbonus je nach Anzahl der aufgezogenen Kinder in Erwägung zu ziehen und die wichtige Rolle von Menschen anzuerkennen, die in der Gesellschaft Pflegeaufgaben wahrnehmen;
52. fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zur Modernisierung der Systeme der sozialen Sicherheit und insbesondere der Renten durchzuführen, um deren finanzielle Tragfähigkeit sicherzustellen und zu garantieren, dass sie der Überalterung der Bevölkerung gerecht werden; betont, dass der Situation der älteren Frauen, die der Gefahr der Vereinsamung und der Armut stärker ausgesetzt sind, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;
53. ersucht die Kommission, eine vergleichende Untersuchung zu den verschiedenen Renten- und Sozialversicherungssystemen in den einzelnen Mitgliedstaaten durchzuführen, um bewährte Praktiken zur Erhöhung der Beschäftigungsquote von Frauen sowie für eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben zu ermitteln;
54. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, angesichts der geplanten Anhebung des Rentenalters in vielen Mitgliedstaaten den Schwerpunkt unbedingt auf die Unterstützung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu legen;
55. ist darüber hinaus davon überzeugt, dass die Lebensqualität und -erwartung der Menschen von über 65 Jahren heute höher denn je ist, und fordert die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, die Erstellung von Normen und Vereinbarungen, die dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, sein Arbeitsleben über das Alter von 65 Jahren hinaus auf freiwilliger Basis zu verlängern, durch steuerliche und soziale Vorteile sowohl für den Arbeitnehmer als auch für das Unternehmen zu fördern;
56. legt den Mitgliedstaaten nahe, Maßnahmen einzuführen, durch die die Vereinbarkeit der Beschäftigung von Frauen und ihrer beruflichen Förderung mit den familiären Pflichten ermöglicht wird und die Diskriminierung sowie Stereotype, mit denen sie weiterhin auf dem Arbeitsmarkt und in der Aus- und Weiterbildung konfrontiert sind, bekämpft werden; erinnert an den Grundsatz der Gleichstellung von Männern und Frauen sowie an das unumstößliche Prinzip des europäischen Sozialmodells, nach dem gleiches Entgelt für eine gleichwertige Arbeit am gleichen Arbeitsplatz zu zahlen ist;
57. fordert daher arbeitsrechtliche Maßnahmen zur endgültigen Beseitigung dieser Form der Diskriminierung, insbesondere der unterschiedlichen Bezahlung von Mann und Frau, sowie die Anwendung des Gender Budgeting in den öffentlichen Haushalten;
58. erinnert daran, dass ein günstiges Arbeitsumfeld ein wichtiger Faktor für die Produktivität ist; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen am Arbeitsplatz zu fördern, die das Unfallrisiko älterer Arbeitnehmer verringern, worunter Maßnahmen zur Verbesserung des psychosozialen und physischen Arbeitsumfeldes, zur Änderung von Arbeitsinhalt und -organisation, zur Verbesserung der allgemeinen Gesundheit, des Wohlbefindens und der Arbeitsfähigkeit von Arbeitnehmern sowie zur Steigerung der Fähigkeiten und des Fachwissens der Arbeitnehmer fallen; legt den Unternehmen nahe, Investitionen in die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, in die Arbeitsmedizin, in die Hygiene und in den sozialen Dialog zu tätigen;
59. betont, dass es von ausschlaggebender Bedeutung ist, dass der Arbeitsplatz für ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmer mit Behinderungen frei zugänglich und damit sicher gemacht wird, und zwar durch angemessene Vorkehrungen und spezielle Ausrüstung, die an ihre individuellen Bedürfnisse und Anforderungen angepasst sind; betont darüber hinaus, dass ein barrierefreies Umfeld ältere Menschen in die Lage versetzt, ein unabhängiges Leben zu führen, und dass so öffentliche Gelder eingespart werden, die für die Pflege in Einrichtungen ausgegeben werden;
60. fordert die Mitgliedstaaten auf, einen Anspruch auf flexible oder Teilzeitarbeit einzuführen, der nicht nur für Eltern, sondern auch für ältere Arbeitnehmer gilt, die ihrerseits unter Umständen Pflegeverantwortung tragen;
61. verweist auf die Rolle der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die die meisten Arbeitsplätze in der Union schaffen;
62. nimmt zur Kenntnis, dass der Dienstleistungssektor der größte Arbeitgeber für Frauen, Einwanderer und ältere Arbeitnehmer ist, und fordert nachdrücklich die Vollendung des Binnenmarktes für Dienstleistungen;
Solidarität zwischen Generationen und Regionen als Herausforderung
63. erinnert daran, dass das Solidaritätsprinzip zwischen den Generationen, ein Prinzip von herausragender Bedeutung in den europäischen Sozialmodellen, darauf beruht, dass die Erwerbstätigen die Ersatzeinkünfte sowie die Kosten für den Schutz und die Gesundheit der Nichterwerbstätigen (Kinder sowie junge, pflegebedürftige und ältere Menschen) finanzieren; besteht auf der Beibehaltung des Solidaritätsprinzips trotz des absehbaren demografischen Ungleichgewichts;
64. betont, wie wichtig es ist, dass der Staat, insbesondere durch die Bereitstellung von Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, sowohl bei Familien und Kleinkindern als auch bei der Betreuung und Versorgung von älteren und allen hilfsbedürftigen Menschen aktiv eingreift; ist der Auffassung, dass der Zugang zu diesen Diensten zu den Grundrechten gehört; ersucht die Kommission, dafür zu sorgen, dass die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, die den universellen Zugang und das Solidaritätsprinzip gewährleisten, im Gemeinschaftsrecht rechtlich verankert werden;
65. unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten untereinander Informationen und bewährte Verfahren darüber austauschen, wie Gesundheitssysteme auf die wachsenden Anforderungen einer alternden Bevölkerung vorbereitet werden können; dies gilt insbesondere angesichts der Tatsache, dass eine alternde Bevölkerung zu stark ansteigenden öffentlichen Ausgaben für die Gesundheitsfürsorge führen wird, da Behinderungen und Krankheit stark bei älteren Menschen ansteigen, insbesondere bei sehr alten Menschen (über 80-Jährigen), die die am schnellsten wachsende Bevölkerungsgruppe in den kommenden Jahrzehnten stellen werden;
66. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, strengere Maßnahmen gegen Steuerflucht und den Missbrauch von Sozialleistungen zu ergreifen und die Nachhaltigkeit der Altersversorgungssysteme sicherzustellen; ist der Meinung, dass die Mitgliedstaaten aktive und wirksame Beschäftigungspolitiken verfolgen müssen, und fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, hinsichtlich des Zeitpunkts für den Eintritt in den Ruhestand (über das gesetzliche Mindestalter hinaus) flexible Regelungen und persönliche Entscheidungsmöglichkeiten durch Anreize für Beschäftigte, die länger erwerbstätig bleiben möchten, vorzusehen;
67. stellt fest, dass angesichts der gesteigerten Mobilität der europäischen Arbeitnehmer und der Fragmentierung der Arbeitsmärkte eine Vertiefung der gegenseitigen Kenntnisse der verschiedenen Rentensysteme und die Gewährleistung der Übertragbarkeit von einem nationalen System auf ein anderes - unabhängig davon, ob es öffentlich, privat oder auf Gegenseitigkeit beruhend ist - erforderlich ist;
68. erinnert an den gewaltigen Beitrag, den ältere Personen zum sozialen Zusammenhalt und zur Wirtschaft leisten, und daran, dass ihre aktive Rolle bezüglich der Solidarität innerhalb der Familie und zwischen den Generationen die Bedeutung der Umverteilung der Familienressourcen verstärkt; glaubt andererseits, dass ihre ehrenamtliche Tätigkeit im Bereich der Sozialwirtschaft durch Gegenleistungen finanzieller Art erleichtert und gefördert werden muss; weist darauf hin, dass durch ihren Konsum von Gütern und Dienstleistungen im Freizeit-, Pflege- und Wellness-Bereich ein aufstrebender Wirtschaftszweig und ein neuer Wert, das so genannte "graue Gold" entstehen; fordert daher die Mitgliedstaaten auf, die Teilnahme der älteren Menschen am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu unterstützen und auszubauen und dabei insbesondere auf ihr physisches Wohlergehen und gute soziale und finanzielle Lebensbedingungen zu achten;
69. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Rolle älterer Menschen zu fördern, um die Solidarität zwischen den Generationen zu erhalten, und – gemeinsam mit Partnern auf örtlicher Ebene – ihre Teilnahme an ehrenamtlichen Tätigkeiten im Bildungs-, Kultur- oder Unternehmensbereich zu erleichtern;
70. betont die Bedeutung von Freiwilligenarbeit als einem Weg für viele Menschen, auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren, und ermuntert die Regierungen, es älteren Menschen leichter zu machen, Freiwilligenarbeit zu leisten, ohne Ansprüche auf Vergünstigungen zu verlieren;
71. erinnert daran, dass die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse, insbesondere für die Betreuung, die Gesundheit und den Unterricht von Kleinkindern die Eingliederung der Eltern in den Arbeitsmarkt erleichtern und zur Bekämpfung der Armut beitragen, insbesondere im Fall von Alleinerziehenden; ist davon überzeugt, dass diese Dienstleistungen unverzichtbar sind, damit die Union die demografischen Herausforderungen meistern kann; außerdem stimulieren die Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse durch die Schaffung von Arbeitsplätzen die lokale und regionale Wirtschaftsentwicklung und tragen zur Wettbewerbsfähigkeit der Union bei; hält es unter diesem Gesichtspunkt für unverzichtbar, eine Studie zur Ermittlung der Sozialdienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse und zur Bewertung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen durchzuführen; fordert die Einführung von Qualitätsindikatoren, um die Fortschritte bei den Zielen von Barcelona messen zu können; betont, dass den Sozialdienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse zugunsten von älteren und pflegebedürftigen Menschen die gleiche Aufmerksamkeit gebührt und die gleiche Behandlung zuteil werden muss;
72. betont, dass Freiwilligenarbeit und soziale Netzwerke in im Niedergang befindlichen Regionen wesentlich zur Befriedigung der Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung beitragen, jedoch nicht die öffentliche Hand ersetzen können, die bei der Bereitstellung der Leistungen der Daseinsvorsorge in den Regionen eine wichtige Rolle spielen; ist der Auffassung, dass dieses ehrenamtliche Engagement anerkannt werden muss und dessen Akteure als Partner in der Regionalpolitik gefördert werden müssen; betont, dass dadurch Lernprozesse in Gang gesetzt werden, die eine Region dazu befähigen, den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen;
73. ermuntert die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden, zu diesem Zweck auf die Strukturfonds zurückzugreifen; fordert von der Kommission, den Erfahrungsaustausch von Regionen, in denen die „silver economy“ jetzt oder in Zukunft eine große Rolle spielt, im Rahmen der Territorialen Zusammenarbeit (Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds[12]) zu unterstützen;
74. fordert eine breit angelegte Debatte über den Anspruch auf eine menschenwürdige Rente für alle, die eine Voraussetzung für die Solvenz, die Würde und die soziale Eingliederung der älteren Bevölkerung ist; erinnert an den gewaltigen Beitrag, den ältere Menschen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt durch Freiwilligenarbeit und Pflege leisten;
75. fordert die Mitgliedstaaten zu einer abgestimmten Reflexion über mögliche Reformen auf, durch die die Nachhaltigkeit der Renten- und Sozialversicherungssysteme garantiert werden kann;
76. fordert diejenigen Mitgliedstaaten auf, die nicht bereits die Wechselwirkung zwischen der Gewährung von Ruhegehältern und von Anreizen zur Arbeit, insbesondere hinsichtlich flexibler Arbeitszeiten, untersuchen, dies in Betracht zu ziehen, um Hindernisse für die Arbeitsaufnahme zu beseitigen;
77. stellt fest, dass die Überalterung der europäischen Gesellschaft beträchtliche regionale Ungleichheiten aufweist und nationale Daten zum demografischen Wandel verschiedene lokale Wirklichkeiten verschleiern, was es für die Zentralregierungen schwierig macht, den Bedarf an Infrastrukturen und die erforderlichen finanziellen Transfers zu ermitteln; fordert die Kommission auf, dazu beizutragen, dass die Qualität und Verlässlichkeit von Daten und Statistiken zu demografischen Trends verbessert werden, und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Prozess der Freizügigkeit für alle Arbeitnehmer innerhalb einer erweiterten Union noch vor 2014 stärker zu beschleunigen;
78. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Generationenfrage bei der Solidarität zwischen den Regionen Europas zu berücksichtigen und den schwerwiegenden territorialen Auswirkungen, die die derzeitigen demografischen Trends innerhalb der Union haben können, Rechnung zu tragen; betont , dass diese Auswirkungen für die Planung von Wohnraum und Infrastruktur von großer Bedeutung sind, insbesondere in städtischen Gebieten, in denen es wahrscheinlich eine höhere Konzentration von Einwanderergemeinschaften geben wird; verweist ebenfalls auf den besonderen Bedarf an Investitionen auf lokaler Ebene in den Regionen mit einer überalterten Bevölkerung für lokale wohnnahe Dienstleistungen, um den besonderen Bedürfnissen älterer Menschen Rechnung zu tragen und ihnen so lange wie möglich ein selbstständiges Leben zu ermöglichen; schlägt vor, bei der Zuweisung von Mitteln der Strukturfonds und im Rahmen der Möglichkeiten des ESF, lokales soziales Kapital für Dienstleistungen einzusetzen, dem Bedarf an solchen Investitionen Rechnung zu tragen; fordert die Beibehaltung der Strukturpolitik nach 2013; weist darauf hin, dass Abwanderungsregionen Maßnahmen ergreifen müssen, um eine natürliche Bevölkerungsmischung weitgehend aufrechtzuerhalten, wozu Investitionen in die Beschäftigung, die Bildung und den Zugang zu Dienstleistungen der Daseinsvorsorge gehören;
79. ermuntert die Mitgliedstaaten, generationenübergreifende Projekte zu fördern, in denen ältere Menschen mit jüngeren Menschen ihre Fertigkeiten teilen und neues Fachwissen erlangen; fordert die Kommission auf, den Austausch von bewährten Praktiken in diesem Bereich zu erleichtern;
80. fordert von den Mitgliedsstaaten, Abwanderungsregionen und -gebiete zu unterstützen, indem eine hohe Qualität der Leistungen der Daseinsvorsorge (z.B. Bildungseinrichtungen, einschließlich Vorschule und Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Sozialfürsorge sowie Post- und Gesundheitsdienste), die Sicherung der Erreichbarkeit (z.B. öffentlicher Verkehr, Verkehrsinfrastrukturen und Telekommunikationsnetze) und die Gewährleistung von Partizipation und Kompetenz (z.B. durch berufliche Bildung, darunter Methoden des lebenslangen Lernens, sowie die Nutzung neuer Technologien und Investitionen in diese) garantiert werden; dringt darauf, die Rahmenbedingungen für die Erfüllung dieser Aufgaben an die lokalen Bedürfnisse und lokalen Akteure anzupassen und deren Anpassungsfähigkeit zu verbessern; macht auf die besondere Lage von Inseln, Grenzgebieten, Berggebieten und sonstigen, von Bevölkerungszentren weit entfernten Regionen aufmerksam;
81. begrüßt den Vorschlag zur Einrichtung eines Europäischen Integrationsfonds; fordert die zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden, die mit der Ausarbeitung und Verwaltung der Kohäsionspolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums befasst sind, auf, noch enger zusammenzuarbeiten, um die Menschen zu ermutigen, sich in dünn besiedelten ländlichen Gebieten niederzulassen, indem die Lebens- und Arbeitsbedingungen in diesen Gebieten verbessert werden;
82. begrüßt, dass das zunehmende demografische Ungleichgewicht von der Kommission in dem vierten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt als eine der Herausforderungen benannt wurde; sieht mit Interesse den Ergebnissen der Konsultationen der Öffentlichkeit und der Festlegung der Rolle der Regionalpolitik bei der Bekämpfung der negativen Auswirkungen des demografischen Wandels im nächsten Programmplanungszeitraum entgegen;
83. erinnert die Mitgliedstaaten an die vielfältigen Nachteile, unter denen Menschen, insbesondere ältere Menschen, die Pflegeaufgaben wahrnehmen, leiden; schlägt vor, dass diesen Bevölkerungsgruppen mehr Unterstützung geboten wird, um sie in die Lage zu versetzen, die vielfältigen Beschäftigungshindernisse zu meistern;
84. weist darauf hin, dass es den demografischen Trends zufolge in den benachteiligten städtischen Bezirken, Vororten und ländlichen Gebieten wahrscheinlich zu einer Entvölkerung kommen wird, was entscheidende Auswirkungen auf Wohnraum und Infrastruktur haben wird;
85. fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr angemessenen Wohnraum für Familien, insbesondere für Alleinerziehende und ältere Menschen, zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel mit Hilfe von "Mehr-Generationen-Projekten" im Bereich der Stadtentwicklung und -planung;
86. betont, dass das demografische Ungleichgewicht im weltweiten Maßstab die Gefahr birgt, die Unterschiede bei der Entwicklung und den Migrationsdruck zu verschärfen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diese Faktoren in ihre Einwanderungspolitik mit dem Ziel einer Entwicklungszusammenarbeit aufzunehmen;
Integrierte Zuwanderung als Herausforderung
87. stellt fest, dass der Rückgriff auf die Zuwanderung ein Teil der Demografie der Union und ein Beitrag ist und bleiben wird, der unter wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und kulturellen Gesichtspunkten positiv zu bewerten ist; fordert deshalb die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner auf, einen unvoreingenommenen und überlegten Ansatz für die Zuwanderung zu entwickeln, um fremdenfeindlichen und rassistischen Meinungen und Haltungen entgegenzuwirken und auf eine vollständige und effektive Eingliederung in die Gesellschaft hinzuarbeiten;
88. anerkennt jedoch, dass Migration besonders Abwanderungsregionen auch Chancen bietet, die negativen Auswirklungen des demografischen Wandels aufzuhalten, und fordert deshalb die Mitgliedsstaaten auf, die Integration von Migranten als strategisch bedeutsame politische Maßnahme anzuerkennen;
89. ist der Meinung, dass die Integrationspolitik in den Mitgliedstaaten ausgebaut werden sollte, damit sich Migranten leichter in der Union niederlassen können; begrüßt daher die Entscheidung des Rates 2007/435/EG vom 25. Juni 2007 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme"[13] und vertraut darauf, dass sie zur Erleichterung der sozialen und wirtschaftlichen Integration von Migranten in die Union beitragen wird;
90. betont die Notwendigkeit, die Zuwanderungspolitiken zu definieren und zwischen den Mitgliedstaaten zu koordinieren mit dem zweifachen Ziel, den Erfordernissen des Arbeitsmarkts zu entsprechen und die nationalen Altersversorgungssysteme zu finanzieren, wobei den Zuwanderern gleiche Lebens- und Arbeitsbedingungen garantiert werden; ersucht die Kommission, so rasch wie möglich eine Strategie und spezifische Maßnahmen zur Wirtschaftsmigration zu erarbeiten und zu unterbreiten;
91. betont, wie wichtig es ist, die Einwanderungspolitik der Mitgliedstaaten besser abzustimmen, um eine bessere Eingliederung der Zuwanderer in die Gesellschaft und den offiziellen Arbeitsmarkt und ihre juristische und soziale Absicherung, einschließlich ihrer Rentenansprüche zu gewährleisten; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Menschenhandel und Menschenschmuggel entschlossen zu bekämpfen und Sanktionen für Arbeitgeber vorzusehen, die illegale Arbeitskräfte beschäftigen bzw. ausbeuten, ohne allerdings diese illegalen Einwanderer zu kriminalisieren; begrüßt die europäische Initiative gegen die Schwarzarbeit und gegen die Ausbeutung sowie gegen menschenunwürdige Lebensbedingungen, unter denen die illegalen Zuwanderer leiden;
92. erkennt die besondere Rolle von Städten in dieser Hinsicht an, da sich die meisten Einwanderer in Städten niederlassen, und betont, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten die Auswirkungen der Einwanderungspolitik auf Städte berücksichtigen und sie bei der Konzipierung und Umsetzung von politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einwanderung eng einbinden müssen; nimmt mit Interesse den Prozess „Städte-Integration”, den die Kommission 2006 mit EUROCITIES eingeleitet hat, sowie die am 6. November 2007 in Mailand unverzeichnete Erklärung zur Weiterführung des Dialogs über die Umsetzung der gemeinsamen Grundprinzipien für die Integration auf Stadtebene zur Kenntnis;
93. betont, dass die legale Migration für die Union, den Migranten selbst und die Ursprungsländer von Vorteil sein muss; legt der Kommission und den Mitgliedstaaten nahe, den rechtlichen Status der Wanderarbeitnehmer aus Drittländern, von Zeitarbeitsverträgen bis zu Verträgen von mittlerer und langer Laufzeit, zu diversifizieren, um sowohl dem Bedarf des Arbeitsmarkts als auch den unterschiedlichen Lebensplanungen zu entsprechen; regt deshalb an, dass die Mitgliedstaaten die Maßnahmen zur Integration von Einwanderern in die Gesellschaft und in das bürgerliche Leben ausweiten; spricht sich dafür aus, dass Wanderarbeiter nach einer gewissen Aufenthaltszeit in den festen Status wechseln können;
94. begrüßt die Initiative der Kommission und der Mitgliedstaaten, die globale Dimension der Migration und die Konsequenzen der Wirtschaftsmigration in die Union für das Herkunftsland zu berücksichtigen; betont, dass es notwendig ist, die Risiken des „Braindrain” in den Ursprungsländern der Migranten zu berücksichtigen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, wirksame Maßnahmen zusammen mit den betroffenen Drittländern zu ergreifen, um dem „Braindrain” entgegenzuwirken;
95. besteht darauf, dass die menschliche Dimension der Zuwanderung nicht den rein ökonomischen Erwägungen geopfert wird und dass die Wahl der Eingliederung der gesamten Familie eine Möglichkeit bleibt, die den Zuwanderern offen steht, wenn sie dies wünschen; fordert eine enge Zusammenarbeit bei der europäischen Einwanderungspolitik sowie bei der Beschäftigungs-, Sozial-, Bildungs- und Regionalpolitik;
96. erinnert daran, dass die Überweisungen von Einwanderern in Europa eine sehr wichtige Methode der Finanzierung des Lebensunterhalts älterer Menschen in Entwicklungsländern sind;
97. weist darauf hin, dass die Zuwanderungspolitik die Bekämpfung von Diskriminierung und die Erreichung eines höheren Grads an wirtschaftlicher, sozialer und gesellschaftlicher Gleichstellung sowohl für die bereits in Europa lebenden Zuwanderer als auch für künftige Zuwanderer zum Ziel haben muss;
98. ist der Meinung, dass die Familienangehörigen in Begleitung der einwandernden Arbeitskräfte eine Aufenthaltsberechtigung und gegebenenfalls eine Arbeitserlaubnis erhalten sollten;
99. betont die wichtige Rolle der Migrantinnen und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihnen in der Integrationspolitik den ihnen gebührenden Platz einzuräumen und ihnen die Gesamtheit ihrer Rechte zu garantieren;
100. ersucht die Mitgliedstaaten darum, auf die Tagesordnung eines der nächsten Gipfeltreffen eine Aussprache über die demografischen Veränderungen und die bewährten Praktiken in Bereichen wie dem aktiven Altern, die Beschäftigung junger Menschen, der Familienpolitik und der Eingliederung von Zuwanderern zu setzen;
101. begrüßt die Zusage der Kommission, alle zwei Jahre in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Demografieforum einen Lagebericht vorzulegen; wünscht, dass in diesem Bericht auch die Auswirkungen der politischen Maßnahmen untersucht werden, die in den Mitgliedstaaten in den betreffenden Bereichen durchgeführt wurden; unterstützt die Kommission in ihrer Absicht, in dem Bericht dem Thema der Unfruchtbarkeit alle zwei Jahre ein Kapitel zu widmen sowie ein Kapitel über die Vorbereitungen der Union auf den demografischen Wandel darin aufzunehmen; ermutigt die Kommission, ein System von Indikatoren für die Überwachung und Analyse der demografischen Entwicklungen in den verschiedenen Mitgliedstaaten und in der Union einzuführen;
102. stellt fest, dass die demografische Zukunft Europas neue Probleme im Zusammenhang mit den demokratischen Mechanismen und den Kanälen aufwirft, mittels derer sich die Stimme der Mehrheit seiner Komponenten Gehör verschaffen und Einfluss auf die politische Entscheidungsfindung nehmen kann; betont, dass das Hauptproblem in einer alternden Gesellschaft die politische Vertretung der Minderjährigen ist, die die gemeinsame – und daher politische – Zukunft der Gemeinschaft darstellen und derzeit auf der Ebene der politischen Entscheidungsfindung kein Gehör erhalten und keinerlei Einfluss haben; weist ferner darauf hin, dass Einwanderer – sowohl Erwachsene als auch ihre Kinder – sich aus verschiedenen Gründen nur sehr schwer Gehör verschaffen können; stellt fest, dass das Problem der Anhörung und politischen Vertretung der sozialen Gruppen, die derzeit nicht vertreten sind, insbesondere der Minderjährigen, ein Schlüsselproblem darstellt, das umfassend und eingehend erörtert werden muss;
103. ermuntert die Kommission und die Mitgliedstaaten, die Bürgerinnen und Bürger der Union für die demografischen Herausforderungen in Europa, beispielsweise durch Kampagnen und Pilotprojekte zu dem Thema, zu sensibilisieren;
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104. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den nationalen Parlamenten zu übermitteln.
- [1] ABl. C 115 vom 14.4.1997, S.238.
- [2] ABl. C 104 vom 6.4.1998, S.222.
- [3] ABl. C 232 vom 17.8.2001, S. 381.
- [4] ABl. C 292E vom 1.12.2006, S.131.
- [5] ABl. C 305E vom 14.12.2006, S.141.
- [6] ABl. C 161 vom 13.17.2007, S.66.
- [7] ABl L 204 vom 26.7.2006, S. 23.
- [8] ABl L 348 vom 28.11.1992, S. 1.
- [9] Richtlinie 96/34/EG des Rates vom 3. Juni 1996 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub, ABl. L 145 vom 19.6.1996, S. 4.
- [10] Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit, ABl. L 14 vom 20.1.1998, S. 9.
- [11] Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
- [12] ABl L 210 vom 31.7.2006, S. 25. Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1989/2006 (ABl. L 411 vom 30.12.2006, S. 6).
- [13] ABl. L 168 vom 28.6.2007, S. 18.
BEGRÜNDUNG
Seit mehreren Jahren lassen sinkende Geburtenraten in Verbindung mit dem stetigen und regelmäßigen Ansteigen der Lebenserwartung bis 2050 eine grundlegende Änderung der Bevölkerungsstruktur und der Bevölkerungspyramide in der Europäischen Union erwarten.
Nach den Prognosen werden die Änderungen durch eine globale Überalterung der Bevölkerung, eine Abnahme der Bevölkerung in arbeitsfähigem Alter und eine Zunahme der Hilfsbedürftigkeit älterer Menschen gekennzeichnet sein.
Die Europäische Union könnte so mit einem Verlust an Wettbewerbsfähigkeit und einem geringeren Wachstum im Vergleich zu Regionen der Welt konfrontiert sein, die ein starkes Bevölkerungswachstum aufweisen. Die demografischen Ungleichgewichte hätten auch erhebliche Auswirkungen auf die Finanzierung des Sozialschutzes und die Finanzlage der Rentensysteme.
Die Fragen im Zusammenhang mit diesen demografischen Veränderungen sind nicht neu. Auf den europäischen Gipfeltreffen von Lissabon und Barcelona gab es eine erste Reihe von Reaktionen der Europäischen Union, aber die Zusagen wurden nicht in vollem Umfang eingehalten.
In der Mitteilung „Die demografische Zukunft Europas – Von der Herausforderung zur Chance“ nimmt die Kommission die Reflexion in konstruktiver Weise wieder auf und schlägt fünf Grundausrichtungen der Arbeit vor
- für die demografische Erneuerung,
- für ein längeres aktives Leben hoher Qualität,
- für ein leistungsfähigeres Europa,
- für eine bessere Eingliederung von Migranten,
- für die Garantie des Sozialschutzes und der Solidarität zwischen den Generationen.
Die Berichterstatterin schließt sich dem positiven Ansatz der Kommission an und richtet ihre Vorschläge an den verschiedenen Achsen aus, die der Mitteilung zu Grunde liegen.
Der Bericht enthält ein Hauptziel für die Europäische Union: Angesichts der demografischen Veränderungen geht es darum, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit beizubehalten und gleichzeitig das europäische Sozialmodell langfristig zu garantieren.
Hierfür muss eine neue Politik ausgearbeitet werden:
- zu Gunsten der Kinder und der Gleichheit von Männern und Frauen im Beruf, um eine demografische Erneuerung in Gang zu bringen,
- in der Bildung und für eine vorausschauende Verwaltung der Arbeitsplätze und der Berufslaufbahnen, um die Humanressourcen optimal zu nutzen,
- durch neue Finanzierungsquellen, um die Solidarität zwischen Generationen und Regionen zu gewährleisten,
- durch einen unvoreingenommenen und überlegten Ansatz für die Zuwanderung, um eine größtmögliche Integration zu erreichen.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter(*) (18.12.2007)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zur demografischen Zukunft Europas
(2007/2156(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Karin Resetarits
(*) Verfahren mit assoziierten Ausschüssen – Artikel 47 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. weist darauf hin, dass die globalen Migrationsströme gegenwärtig und künftig erhebliche Auswirkungen sowohl auf die Zielländer als auch auf die Herkunftsländer haben werden; streicht hervor, dass der Einfluss der Einwanderer auf die zunehmende Alterung der Bevölkerung in der EU davon abhängt, ob die vollständige Eingliederung der Migranten wirtschaftlich, sozial und politisch gelingt, unabhängig vom Mitgliedstaat, in dem sie sich niedergelassen haben; betont die wichtige Rolle der Migrantinnen und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihnen in der Integrationspolitik den ihnen gebührenden Platz einzuräumen und ihnen die Gesamtheit ihrer Rechte zu garantieren;
2. erinnert daran, dass nur die Durchführung einer Politik der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben für beide Eltern, der Schutz der Mutterschaft und die Beachtung des Prinzips der Gleichstellung von Mann und Frau sowohl im öffentlichen als auch im privaten Leben langfristig dem Geburtenrückgang entgegenwirken können;
3. bekräftigt, dass eine Gesellschaft, die Kinder ins Zentrum ihrer Politik stellt, die Voraussetzung für eine höhere Geburtenrate ist; betont die Notwendigkeit, ein familienfreundliches Umfeld zu schaffen und die Bedingungen für das Leben der Familien und der Kinder sowie für die Erfüllung reeller Familienwünsche zu verbessern;
4. empfiehlt die Förderung einer besonderen Sozialpolitik, mit dem Ziel, Eltern verantwortungsbewusstes Handeln zu lehren;
5. dringt daher auf eine ausgewogene Erhöhung der Ausgaben für einen nicht diskriminierenden Zugang zu Bildung auf allen Niveaus, für die Gleichstellung von Mann und Frau auf dem Arbeitsmarkt, für die Förderung von Familien und Kindern, für Kinderbetreuungshilfen und für den Schutz der allein erziehenden Mütter;
6. unterstützt die Schaffung einer Reihe von Anreizen, um Müttern und ihren Partnern dabei zu helfen, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren;
7. begrüßt jede Maßnahme, mit der Erwerbstätige bei der Elternschaft unterstützt werden, und fordert, dass Familienarbeit, wie sie Eltern und besonders Mütter leisten, anerkannt wird;
8. weist darauf hin, dass zahlreiche Menschen unter ungewollter Kinderlosigkeit leiden; fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, harmonisierte Maßnahmen zu ergreifen, die die Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren für die Kinderadoption ermöglichen, wobei die Wahrung der Rechte der Kinder zu gewährleisten ist, sowie die Altersgrenze für Adoptionswillige zu senken, so dass auch ältere Bürgerinnen und Bürger legal Kinder adoptieren können; hebt hervor, dass eine gewisse Reife beim Großziehen von Kindern, die vielleicht schwierige Lebensumstände hinter sich haben, von Vorteil sein kann;
9. fordert die Kommission auf, anzuerkennen, dass eine niedrige Geburtenrate und zunehmende Unfruchtbarkeit wesentliche Faktoren für den demografischen Rückgang sind;
10. stellt fest, dass Unfruchtbarkeit eine von der Weltgesundheitsorganisation anerkannte Krankheit ist, die ernsthafte Folgen, wie z.B. Depressionen, haben kann; betont, dass die Unfruchtbarkeit, unter der derzeit rund 15% aller Ehepaare leiden, zunimmt; fordert die Mitgliedstaaten auf, durch die Einleitung von Maßnahmen zur Verringerung der finanziellen und sonstigen Hindernisse, Paaren das Recht auf allgemeinen Zugang zu einer Unfruchtbarkeitsbehandlung und medizinisch unterstützter Fortpflanzung zu gewährleisten;
11. fordert die Mitgliedstaaten auf, Regeln anzuwenden, durch die bei der Geburt eines Kindes ein bezahlter Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub eingeführt wird, und die Inanspruchnahme des Rechts auf einen zwischen Frau und Mann gerecht aufzuteilenden Elternurlaub zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten deshalb mit Nachdruck auf, gegen die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Vorurteile, die mit dem Recht auf Elternurlaub des Mannes verbunden sind, anzugehen; fordert die Kommission auf, die Richtlinie 96/34/EG über Elternurlaub zu revidieren;
12. ermutigt die Mitgliedstaaten, positive Maßnahmen zu Gunsten der Elternschaft zu ergreifen, wie z.B. zusätzliche Rentenansprüche und Steuererleichterungen zur Einrichtung von Krippen in Unternehmen, und in diesbezüglichen Fragen bewährte Praktiken auszutauschen;
13. erinnert daran, dass positive Maßnahmen im Bereich des Zugangs zu Beschäftigung und beruflicher Förderung Auswirkungen auf die Elternschaft haben werden;
14. weist darauf hin, dass Familienmodelle sich verändern; fordert daher die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diesen Tatbestand bei der Entwicklung und Durchführung politischer Maßnahmen gebührend zu berücksichtigen;
15. stellt fest, dass die Gleichbehandlung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt nicht erreicht ist, da weiterhin Frauen auf gering bezahlten Arbeitsplätzen, die ihrer Qualifikation nicht entsprechen, eingestellt werden, und dass die Frauen weiterhin ohne Gegenleistung den Hauptanteil an den Familienpflichten übernehmen; stellt außerdem fest, dass keine geeigneten Voraussetzungen für eine berufliche Tätigkeit von Müttern sowie Möglichkeiten für Frauen geschaffen wurden, nach Mutterschafts- und Erziehungsurlaub wieder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, was den Geburtenrückgang verstärkt; fordert insbesondere in dieser Hinsicht die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen ordnungsgemäß umzusetzen;
16. fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Steuersysteme zu überdenken und auf individuellen Rechten beruhende Steuersätze anzuwenden; empfiehlt die Entwicklung kinder- und familienfreundlicher Sozialversicherungssysteme;
17. betont, dass das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen sowie die fortgesetzte Einstellung von Frauen auf Posten mit niedrigerem Gehalt und nicht ihren Qualifikationen entsprechenden Anforderungen sich nachteilig auf die notwendige wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frauen auswirken, was ihre Entscheidung, Kinder zu bekommen oder nicht, direkt beeinflusst;
18. fordert, dass Frauen als eine der Vorbedingungen für die Verwirklichung der Gleichberechtigung einen Rechtsanspruch darauf erhalten, nach Mutterschafts- bzw. Erziehungsurlaub wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren zu können, und dass diese Zeitabschnitte bei der Ermittlung der Rentenansprüche und Lebensarbeitszeit berücksichtigt werden;
19. fordert daher arbeitsrechtliche Maßnahmen zur endgültigen Beseitigung dieser Form der Diskriminierung, insbesondere der unterschiedlichen Bezahlung von Mann und Frau, sowie die Anwendung des Gender Budgeting in den öffentlichen Haushalten; ermutigt die Mitgliedstaaten ebenfalls, eine gerechte Verteilung der Familienaufgaben zwischen Mann und Frau zu fördern, insbesondere mittels Sensibilisierungskampagnen, und sich dafür einzusetzen, dass Männer die Möglichkeit des Elternurlaubs umfangreicher nutzen;
20. betont die Notwendigkeit, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu verabschieden, die nicht nur die Arbeitnehmer, sondern auch junge Menschen betreffen, die sich in der studentischen bzw. beruflichen Aus , Fort- oder Weiterbildung befinden, damit sie ihre Ausbildungsziele und ihre Familienwünsche miteinander vereinbaren können;
21. ermutigt die Mitgliedstaaten, den erzieherischen, sozialen, menschlichen und wirtschaftlichen Wert der informellen Familienarbeit im Bereich der Betreuung von Kindern und abhängigen Personen anzuerkennen, insbesondere durch die Gewährung von Renten- und Sozialversicherungsansprüchen, und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit die so erworbenen informellen Kompetenzen auf dem Arbeitsmarkt zum Tragen kommen;
22. unterstreicht, dass die Notwendigkeit, für Ehepaare so günstige Bedingungen zu schaffen, dass sie so viele Kinder bekommen können, wie sie gerne möchten, eine der Bedingungen der Existenz und der Entwicklung jeder Gesellschaft ist, vor allem angesichts der sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen, die sich aus den rückgängigen Geburtenziffern ergeben, weshalb Mutterschaft und Vaterschaft unterstützt werden müssen; befürwortet die Einführung von für Kinder und Familien günstigen Sozialschutzsystemen und die Erstattung der u.a. im Zusammenhang mit der Säuglings- und Kleinkinderpflege angefallenen Kosten sowie die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze auf alle für Kinder bestimmte Erzeugnisse;
23. fordert die Mitgliedstaaten auf, steuerliche Anreize zur Steigerung der Geburtenrate zu fördern, und macht angesichts der wachsenden Zahl von Alleinerziehenden, bei denen es sich zu 85% um Frauen handelt, die in den meisten Fällen einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, auf die Notwendigkeit aufmerksam, Frauen, insbesondere jungen ledigen Müttern, nach der Entbindung speziellen Schutz und spezielle Unterstützung zu garantieren;
24. ist der Auffassung, dass im Rahmen des Arbeitsrechts gezielte Maßnahmen getroffen werden müssen, um jede Form der indirekten Diskriminierung aufgrund der Elternschaft von Erwerbstätigen zu beseitigen;
25. hält es für notwendig, Mittel aus den Struktur- und Sozialfonds auch zur Schaffung familiengerechter Lebensräume auf dem Land und in der Stadt aufzuwenden;
26. fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr angemessenen Wohnraum für Familien, insbesondere für Alleinerziehende und ältere Menschen zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel mit Hilfe von "Mehr-Generationen-Projekten" im Bereich der Stadtentwicklung und -planung;
27. fordert flexible Betreuungsplätze von guter Qualität für alle Kinder und andere familienfreundliche Dienste, ungeachtet der finanziellen Situation der Eltern, um maximale Chancengleichheit für Kinder zu gewährleisten und Eltern die Möglichkeit zu geben, frei zu wählen, wie sie Beruf und Familie am besten vereinbaren können;
28. stellt fest, dass die rein quantitative Erhöhung der Kinderbetreuungsstätten, wie sie in den Zielen von Barcelona definiert ist, nicht ausreicht und vor allem eine größere Vielfalt und eine bessere Qualität erforderlich sind; auch sollten die Bedürfnisse der Eltern, die sich aus einer freien Entscheidung heraus innerhalb der Familie selbst um ihre Kinder kümmern möchten, berücksichtigt werden; fordert die Mitgliedstaaten auf, darauf hinzuwirken, dass diese qualitativ hochwertigen Betreuungsstrukturen für Kinder und pflegebedürftige Angehörige zu erschwinglichen Preisen bereit gestellt werden, und zwar in Übereinstimmung mit den auf der Tagung des Europäischen Rates im Jahre 2002 in Barcelona festgelegten Zielen, wonach die Mitgliedstaaten bis 2010 Kinderbetreuungseinrichtungen für wenigstens 90% der Kinder zwischen drei Jahren und dem schulpflichtigen Alter und für mindestens 33% der Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stellen sollten; betont, dass diese Maßnahmen es den Eltern erlauben sollten, ihre Präsenz auf dem Arbeitsmarkt an ihren Lebensrhythmus anzupassen;
29. empfiehlt daher kombinierte öffentlich-private Investitionen in die Kinderbetreuung und die Vorschulsysteme;
30. ist der Meinung, dass die Familienangehörigen in Begleitung der einwandernden Arbeitskräfte eine Aufenthaltsberechtigung und gegebenenfalls eine Arbeitserlaubnis erhalten sollten;
31. ersucht die Kommission, eine vergleichende Untersuchung zu den verschiedenen Renten- und Sozialversicherungssystemen in den einzelnen Mitgliedstaaten durchzuführen, um bewährte Praktiken zur Erhöhung der Beschäftigungsquote von Frauen sowie für eine bessere Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben zu ermitteln;
32. betont die Notwendigkeit, unter dem Blickwinkel des demografischen Wandels und insbesondere im Hinblick auf den allgemeinen Trend zur Neuordnung der Versicherungssysteme die Effizienz und Zweckmäßigkeit der in den einzelnen Mitgliedstaaten geltenden Regelungen über das vorzeitige Ausscheiden der Frauen aus dem Arbeitsmarkt zu überprüfen;
33. fordert die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zur Modernisierung der Systeme der sozialen Sicherheit und insbesondere der Renten durchzuführen, um deren finanzielle Tragfähigkeit sicherzustellen und zu garantieren, dass sie der Überalterung der Bevölkerung gerecht werden; betont, dass der Situation der älteren Frauen, die der Gefahr der Vereinsamung und der Armut stärker ausgesetzt sind, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;
34. schlägt vor, dass die Mitgliedstaaten „Brücke-zwischen-den-Generationen-Zentren“ einrichten und subventionieren, in denen ältere Menschen gegen Entgelt Kinder betreuen und aufziehen könnten;
35. empfiehlt der Kommission die Wiedereröffnung ihrer Abteilung „Childcare Network“ in der zuständigen Generaldirektion, um zum Austausch bewährter Praktiken beizutragen und die demografische Herausforderung europaweit zu bewältigen;
36. ist der Meinung, dass für die einwandernden Arbeitskräfte die gleichen Vergünstigungen sowie Rechte und Pflichten gelten müssen wie für die Bürgerinnen und Bürger des Aufnahmelands;
37. fordert die Mitgliedstaaten auf, vor allem in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern der Verbesserung der Beschäftigungsquote der Frauen und der Menschen mit Migrationshintergrund Priorität einzuräumen;
38. stellt fest, dass die Geburtenrate in solchen Gesellschaften steigt, in denen allen Bürgerinnen und Bürgern wirtschaftliche und soziale Rechte garantiert werden, die allen Sicherheit bieten;
39. ist der Meinung, dass mögliche Maßnahmen im Hinblick auf die demografische Entwicklung die Tatsache berücksichtigen müssen, dass bei allen aktiven Arbeitnehmern eine Produktivitätssteigerung zu verzeichnen ist und somit nicht nur die Zahl der Aktiven im Vergleich zu den Inaktiven von Bedeutung ist, sondern auch die Steigerung der Produktivität;
40. setzt sich entschieden dafür ein, dass Menschen anderer ethnischer Herkunft in Zeiten wirtschaftlicher Erschütterungen nicht als Stoßdämpfer benutzt werden.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
17.12.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
18 0 9 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Edit Bauer, Emine Bozkurt, Hiltrud Breyer, Edite Estrela, Věra Flasarová, Claire Gibault, Zita Gurmai, Esther Herranz García, Piia-Noora Kauppi, Pia Elda Locatelli, Doris Pack, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Zita Pleštinská, Christa Prets, Karin Resetarits, Eva-Britt Svensson, Anne Van Lancker, Anna Záborská |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Gabriela Creţu, Iratxe García Pérez, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Donata Gottardi, Anna Hedh, Kartika Tamara Liotard, Marusya Ivanova Lyubcheva, Maria Petre |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Manolis Mavrommatis, Paul Rübig |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (19.12.2007)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zur demografischen Zukunft Europas
(2007/2156(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Bilyana Ilieva Raeva
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. unterstützt die Kommission bei der Ausarbeitung einer langfristigen demografischen Strategie auf EU-Ebene; betont, dass Lösungen Aspekte der Bereiche öffentliche Finanzen, geeignete Politiken für wirtschaftliches Wachstum, Beschäftigung und Arbeitsmarkt, wirksame Politiken zur Unterstützung der demografischen Erneuerung, Maßnahmen bezüglich der Bildung, des lebenslangen Lernens sowie der Gesundheitsfürsorge umfassen und den unterschiedlichen Praktiken der Mitgliedstaaten hinsichtlich Sozialleistungen Rechnung tragen müssen;
2. weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten ihre aus dem Stabilitäts- und Wachstumspakt erwachsenden Verpflichtungen als Weg zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen erfüllen sollten;
3. ist besorgt über das prognostizierte Anwachsen der altersbezogenen Ausgaben und deren Auswirkungen, die die Nachhaltigkeit der Staatsfinanzen der Mitgliedstaaten überaus stark belasten; ruft die Mitgliedstaaten zur Modernisierung ihrer (beitragsfinanzierten, betrieblichen und privaten) Altersversorgungssysteme und zur Entwicklung neuer Finanzprodukte für Langzeitbetreuung auf; begrüßt den Einsatz einer Vielzahl finanzieller Instrumente, betont aber auch, dass der Einzelne beim Sparen und Investieren Sicherheit und Transparenz braucht;
4. fordert die Mitgliedstaaten auf, Steuervorteile für Firmen, die ältere Arbeitnehmer einstellen, in Betracht zu ziehen, um die Belastung sowohl der öffentlichen Hand als auch der Arbeitnehmer zu erleichtern, und zwar bei Letzteren in Form von geringfügigen Einkünften bei Deckungsbeiträgen, die zusätzlich zur Rente bezogen werden, damit sie leichter freiwillig auf dem Arbeitsmarkt verbleiben können; dringt darauf, dass die Mitgliedstaaten flexible Maßnahmen für all jene ergreifen, die den Arbeitsmarkt verlassen und sich Praktiken des lebenslangen Lernens zuwenden;
5. ersucht die Kommission, auf der Grundlage geschlechtsspezifisch aufgeschlüsselter Daten eine Studie betreffend Steuervorteile und bestehende Hindernisse für die Einstellung durchzuführen, wobei der Schwerpunkt auf die alternde Bevölkerung zu legen ist;
6. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Prozess zur Verwirklichung der Freizügigkeit für alle Arbeitnehmer in einer erweiterten Europäischen Union sogar noch vor 2014 weiter zu beschleunigen;
7. weist darauf hin, dass die Steigerung der Zahl der Arbeitsplätze von hoher Priorität ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Anreize und günstige Voraussetzungen für einen reibungslosen Eintritt junger Menschen in den Arbeitsmarkt zu schaffen, indem z. B. Mentoring zwischen Arbeitnehmern im rentenfähigen Alter und jungen Arbeitnehmern durch Job-Sharing und Teilzeitregelungen, mehr außerschulische Bildungsmöglichkeiten, mehr Teilzeitarbeitsplätze und Telearbeit für junge Menschen und für Menschen mit Betreuungsaufgaben unterstützt werden;
8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, strengere Maßnahmen gegen die Nichtleistung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zu ergreifen, um so die Nachhaltigkeit der Altersversorgungssysteme sicherzustellen; ist ebenfalls der Meinung, dass der Unterschied zwischen den Sozialleistungen bei Arbeitslosigkeit und dem Mindestgehalt in bestimmten Mitgliedstaaten viel zu niedrig ist und von möglicher Beschäftigung abschrecken kann; fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, hinsichtlich des Zeitpunkts für den Eintritt in den Ruhestand (über das gesetzliche Mindestalter hinaus) flexible Regelungen und persönliche Entscheidungsmöglichkeiten durch Anreize für Beschäftigte, die länger erwerbstätig sein möchten, und Abschreckungsmaßnahmen gegen einen nicht krankheitsbedingten Vorruhestand vorzusehen;
9. betont die Notwendigkeit, die Zuwanderungspolitiken zu definieren und zwischen den Mitgliedstaaten zu koordinieren mit dem zweifachen Ziel, den Erfordernissen des Arbeitsmarkts zu entsprechen und die nationalen Altersversorgungssysteme zu finanzieren, wobei den Zuwanderern gleiche Lebens- und Arbeitsbedingungen garantiert werden; ersucht die Kommission, so rasch wie möglich eine spezifische Strategie und Maßnahmen zur Wirtschaftsmigration zu erarbeiten und zu unterbreiten;
10. fordert die Mitgliedstaaten auf, im Hinblick auf die neue Phase der Lissabon-Strategie die Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Wirtschaft in ihren nationalen Reformprogrammen verstärkt zu berücksichtigen und eine enge Koordinierung der makroökonomischen Politiken herbeizuführen, damit Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der EU den demografischen Herausforderungen gerecht werden können; fordert die Kommission auf, Standards festzulegen, die sich an der bewährten Praxis derjenigen Länder orientieren, welche bei der Bewältigung demografischer Herausforderungen mit wirtschaftlichen und sozialen Strategien am erfolgreichsten sind.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
19.12.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
34 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Mariela Velichkova Baeva, Zsolt László Becsey, Pervenche Berès, Slavi Binev, Sebastian Valentin Bodu, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Jonathan Evans, Elisa Ferreira, José Manuel García-Margallo y Marfil, Donata Gottardi, Gunnar Hökmark, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Guntars Krasts, Kurt Joachim Lauk, Andrea Losco, Astrid Lulling, Gay Mitchell, John Purvis, Alexander Radwan, Bernhard Rapkay, Heide Rühle, Antolín Sánchez Presedo, Olle Schmidt, Peter Skinner, Margarita Starkevičiūtė, Cornelis Visser, Sahra Wagenknecht |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Jorgo Chatzimarkakis, Daniel Dăianu, Werner Langen, Gianni Pittella, Bilyana Ilieva Raeva, Andreas Schwab |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art.178 Abs. 2) |
Theodor Dumitru Stolojan |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (20.12.2007)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zur demografischen Zukunft Europas
(2007/2156(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Elisabeth Schroedter
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. vertritt die Auffassung, dass der sich derzeit vollziehende negative demografische Wandel ein ernstes Problem und eine Herausforderung für die Europäische Union, die Regierungen der Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden darstellt; weist darauf hin, dass die Krise, die dieser Wandel hervorrufen könnte, zum Zusammenbruch vieler europäischer Politikbereiche, unter anderem der Kohäsionspolitik, führen könnte; betont, dass eine gründliche Analyse der Ursachen und möglichen Auswirkungen der Krise unter besonderer Berücksichtigung ihrer Folgen für die Regionalpolitik unabdingbar ist, um angemessen auf diese Herausforderungen zu reagieren;
2. stellt fest, dass der demografische Wandel in den einzelnen Regionen ernste Auswirkungen hat und unterschiedlicher Anpassungsstrategien bedarf je nachdem, ob es sich um eine Zuwanderungsregion oder um eine schrumpfende Region handelt; stellt fest, dass sich die Lebensqualität in schrumpfenden, meist ländlichen Regionen anders definiert als in Regionen mit Bevölkerungswachstum, und ist daher der Ansicht, dass unterschiedliche Förderstrategien nötig sind;
3. nimmt jedoch die Lage einiger Gebiete in äußerster Randlage wie Französisch-Guayana und La Réunion zur Kenntnis, die sich, obwohl sie scharf kontrastierende Wanderungsbilanzen aufweisen, durch ein ihnen gemeinsames, starkes demografisches Wachstum mit einer weit über dem EU-Durchschnitt liegenden Geburtenrate und eine Bevölkerung auszeichnen, die zwar tendenziell auch altert, jedoch viel jünger ist als in der übrigen Europäischen Union, weshalb ein differenzierter Ansatz erforderlich ist;
4. stellt fest, dass jede Region, auch Abwanderungsregionen, über vielfältige spezifische Potenziale verfügt; fordert, sie in die Lage zu versetzen, diese Potenziale zu Gunsten ihres regionalen Wohlstandes optimal zu erschließen; fordert deshalb die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden auf, im Rahmen ihrer Regionalpolitik Strategien zur eigenständigen Entwicklung in solchen Regionen Vorrang zu geben, denn die Erfahrungen zeigen, dass dadurch Impulse für lokale und regionale Wirtschaftskreisläufe möglich werden und so schrumpfende Regionen wieder an Attraktivität gewinnen;
5. nimmt zur Kenntnis, dass insbesondere in schrumpfenden Regionen innovative und dezentrale Infrastrukturmaßnahmen, verbunden mit einem hohem Maß an bürgerschaftlichem Engagement, die Lebensqualität verbessern und wirtschaftliche Stabilitätsfaktoren und Bindungsfaktoren auch für junge Menschen darstellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, sich in Zusammenarbeit mit ihren regionalen und lokalen Behörden dafür einzusetzen, dass für solche Entwicklungspläne Förderprogramme erstellt werden; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in schrumpfenden Regionen Möglichkeiten für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, dem öffentlichen Sektor, Schulen und Universitäten im Hinblick auf die Einrichtung regionaler Innovationssysteme sowie für die Beteiligung an nationalen und internationalen Kompetenznetzen zu schaffen;
6. nimmt zur Kenntnis, dass die immer größer werdende Gruppe älterer Menschen mit ihren spezifischen Bedürfnissen nach bestimmten Dienstleistungen und Gütern neue wirtschaftliche Impulse für die regionale Entwicklung geben kann und dies für Regionen mit zunehmend älteren Bewohnern neue Potenziale entfalten kann; weist darauf hin, dass diese Situation als eine Chance für neue Arbeitsplätze in einem wachsenden Markt für neue Produkte und Dienstleistungen, die die Lebensqualität älterer Menschen verbessern, für das Wirtschaftswachstum und für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der EU betrachtet werden kann, wobei es sich hierbei um den Ansatz der so genannten Seniorenwirtschaft („silver economy“) handelt; ermutigt die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden, in diesem Zusammenhang die Strukturfonds zu nutzen, und fordert von der Kommission, den Erfahrungsaustausch von Regionen, in denen die „silver economy“ jetzt oder in Zukunft eine große Rolle spielt, im Rahmen der Territorialen Zusammenarbeit (Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds[1]) zu unterstützen;
7. betont, dass Freiwilligenarbeit und soziale Netzwerke in schrumpfenden Regionen wesentlich zur Befriedigung der Bedürfnisse der lokalen Bevölkerung beitragen, jedoch nicht die Behörden ersetzen können, die bei der Bereitstellung der Leistungen der Daseinsvorsorge in den Regionen eine wichtige Rolle spielen; ist der Auffassung, dass dieses zivile Engagement anerkannt werden muss und dessen Akteure als Partner in der Regionalpolitik gefördert werden müssen; betont, dass dadurch Lernprozesse in Gang gesetzt werden, die eine Region dazu befähigen, den Herausforderungen des demografischen Wandels zu begegnen;
8. fordert von den Mitgliedsstaaten, Abwanderungsregionen und -gebiete zu unterstützen, indem eine hohe Qualität der Leistungen der Daseinsvorsorge (z.B. Bildungseinrichtungen, einschließlich Vorschule und Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Sozialfürsorge sowie Post- und Gesundheitsdienste), die Sicherung der Erreichbarkeit (z.B. öffentlicher Verkehr, Verkehrsinfrastrukturen und Telekommunikationsnetze) und die Gewährleistung von Partizipation und Kompetenz (z.B. durch berufliche Bildung, darunter Methoden des lebenslangen Lernens, sowie die Nutzung neuer Technologien und Investitionen in diese) garantiert werden; dringt darauf, die Rahmenbedingungen für die Erfüllung dieser Aufgaben an die lokalen Bedürfnisse und lokalen Akteure anzupassen und deren Anpassungsfähigkeit zu verbessern; macht auf die besondere Lage von Inseln, Grenzgebieten, Berggebieten und sonstigen, von Bevölkerungszentren weit entfernten Regionen aufmerksam;
9. begrüßt den Vorschlag für die Einrichtung eines Europäischen Integrationsfonds; fordert die zuständigen nationalen, regionalen und lokalen Behörden, die mit der Ausarbeitung und Verwaltung der Kohäsionspolitik und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums befasst sind, auf, noch enger zusammenzuarbeiten, um die Menschen zu ermutigen, sich in ländlichen Gebieten mit einer schrumpfenden Bevölkerung anzusiedeln, indem die Lebens- und Arbeitsbedingungen in diesen Gebieten verbessert werden;
10. begrüßt, dass das zunehmende demografische Ungleichgewicht von der Kommission in dem vierten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt als eine der Herausforderungen benannt wurde; sieht mit Interesse den Ergebnissen der Konsultationen der Öffentlichkeit und der Festlegung der Rolle der Regionalpolitik bei der Bekämpfung der negativen Auswirkungen des demografischen Wandels im nächsten Programmplanungszeitraum entgegen;
11. fordert auch eindringlich dazu auf, im Rahmen der Regionalpolitik von den Möglichkeiten der Kofinanzierung verschiedener Maßnahmen Gebrauch zu machen, die darauf abzielen, die Herausforderungen des demografischen Wandels während des laufenden Programmplanungszeitraums zu bewältigen;
12. schlägt der Kommission vor, im Rahmen der Territorialen Zusammenarbeit europaweite Netzwerke zu fördern, in denen die regionalen und lokalen Behörden und Regionen und die zivilen Akteure bei der Bewältigung der Probleme, die aus dem demografischen Wandel resultieren, voneinander lernen können.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
18.12.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
39 0 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Emmanouil Angelakas, Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Jean Marie Beaupuy, Rolf Berend, Wolfgang Bulfon,, Bairbre de Brún, Petru Filip, Gerardo Galeote, Iratxe García Pérez, Eugenijus Gentvilas, Ambroise Guellec, Gábor Harangozó, Marian Harkin, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Mieczysław Edmund Janowski, Rumiana Jeleva, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Miloš Koterec, Constanze Angela Krehl, Jamila Madeira, Mario Mantovani, Miroslav Mikolášik, Lambert van Nistelrooij, Jan Olbrycht, Maria Petre, Markus Pieper, Pierre Pribetich, Wojciech Roszkowski, Elisabeth Schroedter, Grażyna Staniszewska, Catherine Stihler, Margie Sudre, Kyriacos Triantaphyllides |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen) |
Jan Březina, Brigitte Douay, Den Dover, Emanuel Jardim Fernandes, Samuli Pohjamo, Nikolaos Vakalis, Iuliu Winkler |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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- [1] ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 25, zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 1989/2006 (ABl. L 411 vom 30.12.2006, S. 6).
STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (21.11.2007)
für den Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
zur demografischen Zukunft Europas
(2007/2156(INI))
Verfasserin der Stellungnahme: Magda Kósáné Kovács
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
Die Rolle der Migration
1. ist der Auffassung, dass der demografische Wandel in der EU, die alternde Gesellschaft und die Anforderungen des Arbeitsmarkts eine konsequente, kohärente Migrationspolitik auf europäischer Ebene erfordern; betont, dass legale Zuwanderung sowohl für die EU als auch für die Herkunftsländer von Vorteil sein sollte; fordert die Mitgliedstaaten auf, wie in seiner Entschließung vom 26. September 2007[1] gefordert, eine gemeinsame Politik der legalen Zuwanderung zu entwickeln, die insbesondere eine klare Definition von Wirtschaftsmigranten, eine kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis und die Möglichkeit der Übertragung sozialer Rechte von Zuwanderern umfasst;
2. befindet, dass die Integrationspolitik in den EU-Mitgliedstaaten ausgebaut werden sollte, damit sich Migranten leichter in der EU niederlassen können; begrüßt daher die Entscheidung des Rates 2007/435/EG vom 25. Juni 2007 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Integration von Drittstaatsangehörigen für den Zeitraum 2007 bis 2013 innerhalb des Generellen Programms "Solidarität und Steuerung der Migrationsströme"[2] und vertraut darauf, dass er zur Erleichterung der sozialen und wirtschaftlichen Integration von Migranten in die EU beitragen wird;
Familien und Kinder
3. ist ebenfalls der Meinung, dass die Steigerung der Geburtenrate neben legaler Einwanderung Priorität hat; weist darauf hin, dass diese Priorität durch eine wirkungsvolle Familien- und Sozialpolitik verfolgt werden kann, mit der sich die Armut bestimmter Familien bekämpfen, die Anzahl der von Armut bedrohten Kinder verringern und die Chancengleichheit erhöhen lässt;
4. ist der Auffassung, dass zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern und zur Wahrnehmung der Rechte des Kindes auf Familie und Schutz eine ausgewogenere, flexible Gestaltung des Arbeits- und Familienlebens und bessere soziale Dienste erforderlich sind, wobei jedoch die unterschiedlichen Rollen von Männern und Frauen in der Gesellschaft berücksichtigt werden sollten;
5. ist der Auffassung, dass die Familienpolitik der Mitgliedstaaten unter anderem darauf abzielen sollte, die Ungleichbehandlung von Bürgern mit Kindern und Kinderlosen zu verringern, Eltern unterstützende Dienstleistungen in Form von Bildung und Fürsorge für Kleinkinder sowie Fürsorge und Beaufsichtigung für größere Kinder anzubieten und sowohl Männern als auch Frauen bessere Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen und zur Herstellung eines Gleichgewichts zwischen Privat- und Berufsleben zu bieten;
6. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Europäischen Strukturfonds aktiver dazu zu nutzen, verschiedene familienpolitische Maßnahmen umzusetzen, und dabei auch Chancengleichheit und die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene zu fördern;
Diskriminierung älterer Arbeitnehmer
7. begrüßt es, dass die Lebenserwartung der Bürger Europas erheblich gestiegen und die Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer deswegen seit 2000 rasch höher geworden ist; ermutigt die Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu entwickeln und bewährte Verfahrensweisen auszutauschen, damit die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer gefördert wird;
8. verweist darauf, dass die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf Diskriminierung aus Altersgründen in Beschäftigung und Beruf verbietet und den Mitgliedstaaten Fördermaßnahmen ermöglicht, um Diskriminierung zu verhindern und Chancengleichheit zu schaffen;
9. verurteilt diskriminierende Vorurteile, denen ältere Arbeitnehmer begegnen können, auf das Schärfste; fordert die Mitgliedstaaten auf, lebensbegleitendes Lernen zu fördern und arbeitgeberorientierte Informationskampagnen zu starten, die die Vorteile der Einstellung älterer Arbeitnehmer zum Thema haben.
10. fordert die Kommission auf, gesonderte statistische Daten zu den verschiedenen Altersgruppen zu erheben, die über deren jeweilige Probleme und das breite Spektrum der Diskriminierung aus Altersgründen Aufschluss geben;
11. dringt darauf, dass die Kommission den Geltungsbereich der Richtlinie 2000/78/EC über Beschäftigung und Beruf hinaus auch auf andere Bereiche ausdehnt;
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
20.11.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
37 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Philip Bradbourn, Kathalijne Maria Buitenweg, Giuseppe Castiglione, Giusto Catania, Carlos Coelho, Panayiotis Demetriou, Bárbara Dührkop Dührkop, Armando França, Roland Gewalt, Elly de Groen-Kouwenhoven, Jeanine Hennis-Plasschaert, Lívia Járóka, Ewa Klamt, Magda Kósáné Kovács, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Esther De Lange, Roselyne Lefrançois, Sarah Ludford, Dan Mihalache, Javier Moreno Sánchez, Bogusław Rogalski, Martine Roure, Inger Segelström, Søren Bo Søndergaard, Károly Ferenc Szabó, Vladimir Urutchev, Manfred Weber, Tatjana Ždanoka |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Edit Bauer, Simon Busuttil, Gérard Deprez, Sophia in 't Veld, Ona Juknevičienė, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Mary Lou McDonald, Marianne Mikko, Hubert Pirker |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Louis Grech |
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- [1] P6_TA-PROV(2007)0414.
- [2] ABl. L 168 vom 28.6.2007, S. 18.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
23.1.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
35 11 1 |
|
Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Jan Andersson, Edit Bauer, Emine Bozkurt, Iles Braghetto, Philip Bushill-Matthews, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Luigi Cocilovo, Jean Louis Cottigny, Harald Ettl, Richard Falbr, Carlo Fatuzzo, Ilda Figueiredo, Stephen Hughes, Karin Jöns, Ona Juknevičienė, Jan Jerzy Kułakowski, Jean Lambert, Raymond Langendries, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Ana Mato Adrover, Maria Matsouka, Elisabeth Morin, Csaba Őry, Siiri Oviir, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Pier Antonio Panzeri, Rovana Plumb, Bilyana Ilieva Raeva, Elisabeth Schroedter, José Albino Silva Peneda, Kathy Sinnott, Gabriele Stauner, Ewa Tomaszewska, Anne Van Lancker, Gabriele Zimmer |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Françoise Castex, Donata Gottardi, Monica Maria Iacob-Ridzi, Anna Ibrisagic, Dieter-Lebrecht Koch, Roberto Musacchio, Agnes Schierhuber |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
[Mihael Brejc] |
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