BERICHT über die Lage der Frauen in den ländlichen Gebieten der EU
4.2.2008 - (2007/2117(INI))
Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
Berichterstatterin: Christa Klaß
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Lage der Frauen in den ländlichen Gebieten der EU
Das Europäische Parlament,
– gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere Artikel 3 und 13,
– unter Hinweis auf den Beschluss des Rates 2006/144/EG vom 20. Februar 2006 über strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die Entwicklung des ländlichen Raums (Programmplanungszeitraum 2007 bis 2013)[1],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)[2],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1974//2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)[3],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 des Rates vom 21. Juni 2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik[4],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 96/613/EWG des Rates vom 11. Dezember 1986 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen, die eine selbständige Erwerbstätigkeit – auch in der Landwirtschaft – ausüben, sowie über den Mutterschutz[5],
– unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/54/ΕG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen[6],
– unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 des Rates vom 21. Juni 1999 mit allgemeinen Bestimmungen über die Strukturfonds[7],
– unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 2. Dezember 1996 zur Einbeziehung der Chancengleichheit von Männern und Frauen in die Maßnahmen der Europäischen Strukturfonds[8],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 2003 zu den Zielen der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Rahmen der Strukturfonds[9],
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 22. Juli 2003 zur Beschäftigung in den ländlichen Gebieten im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie[10],
– unter Hinweis auf die „Revision der Strategie der EU für nachhaltige Entwicklung – erneuerte Strategie“[11],
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates mit dem Titel „Zusammenarbeit für Wachstum und Arbeitsplätze. Ein Neubeginn für die Strategie von Lissabon“ (KOM(2005)0024),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Bekämpfung des geschlechtsspezifischen Lohngefälles" (KOM(2007)0424),
– unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Arbeitsplätze in ländlichen Gebieten: Schließen der Beschäftigungslücke“ (KOM(2006)0857) und das dazugehörige Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen (SEK(2006)1772),
– unter Hinweis auf die Broschüre „Frauen in der Entwicklung des ländlichen Raums: Für eine sichere Zukunft des ländlichen Raums in Europa“[12],
– unter Hinweis auf die Studie über die Beschäftigung in ländlichen Gebieten (SERA) 2006,
– unter Hinweis auf den Bericht über die ländliche Entwicklung in der Europäischen Union – Statistische und wirtschaftliche Informationen für 2006,
– unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 23. und 24. März 2000 in Lissabon angenommenen Schlussfolgerungen zur Lissabonner Strategie für Beschäftigung und Wachstum,
– unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen der Zweiten Europäischen Konferenz über ländliche Entwicklung mit dem Titel „Die Saat legen für die Zukunft des ländlichen Raums – eine Politik entwickeln, mit der wir unsere Ziele verwirklichen können“, die vom 12.-14. November 2003 in Salzburg stattfand,
– unter Hinweis auf folgende Berichte der Europäischen Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) „First European Quality of Life Survey: Urban–rural differences“ (Erste europaweite Erhebung zur Lebensqualität: Unterschiede zwischen Stadt und Land), „Social capital and job creation in rural Europe“ (Sozialkapital und Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Europa) und „Women’s entrepreneurship in rural areas“ (Unternehmerische Initiativen von Frauen in ländlichen Gebieten),
– unter Hinweis auf die Entscheidung des Rates 2005/600/EG vom 12. Juli 2005 über Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaten[13],
– unter Hinweis auf den Gemeinsamen Bericht über Sozialschutz und soziale Eingliederung 2007[14],
– unter Hinweis auf den vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 23./24. März 2006 in Brüssel beschlossenen Europäischen Pakt für die Gleichstellung der Geschlechter,
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. Juni 1993 zu der Bewertung der unbezahlten Arbeit von Frauen[15],
– unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juli 2003 zu Frauen in den ländlichen Gebieten der Europäischen Union im Rahmen der Halbzeitbewertung der Gemeinsamen Agrarpolitik[16] und seine Entschließung vom 13. März 2007 zu dem Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010[17],
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6‑0031/2008),
A. in der Erwägung, dass ländliche Gebiete[18] von einem europäischen Standpunkt aus im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik(GAP) behandelt werden; in der in der Erwägung, dass es in dieser Entschließung um den zweiten Pfeiler der GAP, d.h. um die ländliche Entwicklung geht, die Sozial- und Wirtschaftspolitik aber ebenfalls berücksichtigt werden muss,
B. in der Erwägung, dass eines der wichtigsten Ziele der Europäischen Union im Bereich der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums darin besteht, die Lebensqualität in ländlichen Gebieten zu verbessern und die Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit zu fördern,
C. in der Erwägung, dass zur Steigerung der Attraktivität von ländlichen Gebieten das nachhaltige und integrierte Wachstum gefördert werden muss und neue Beschäftigungsmöglichkeiten, insbesondere für Frauen und junge Menschen, sowie hochwertige Sozial- und Gesundheitsdienste geschaffen werden müssen,
D. in der Erwägung, dass der wirtschaftliche und soziale Wandel, dem die ländlichen Gebiete ausgesetzt sind, nicht alle Frauen in gleicher Weise betrifft, sondern dass er einigen von ihnen Chancen bietet und andere vor sehr große Herausforderungen und Probleme stellt,
E. in der Erwägung, dass die Lissabonner Ziele betreffend die Schaffung von Wachstum und die Förderung der sozialen Marktwirtschaft nur erreicht werden können, wenn das beträchtliche Potenzial der Frauen auf dem Arbeitsmarkt sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten uneingeschränkt genutzt wird,
F. in der Erwägung, dass Frauenarbeit häufig als eine auszubeutende unbegrenzte natürliche Ressource angesehen wird, und ferner in der Erwägung, dass die ungleiche Aufteilung des Arbeitsmarktes immer starrer wird,
G. in der Erwägung, dass die Beschäftigungsquoten beider Geschlechter in ländlichen Gebieten geringer sind, dass viele Frauen außerdem niemals auf dem Arbeitsmarkt in Erscheinung treten und deshalb weder als arbeitslos gemeldet noch in den Arbeitslosenstatistiken aufgeführt sind, und in der Erwägung, dass ländliche Gebiete stark unter dem Mangel an qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen leiden,
H. erneut in der Auffassung, dass die bisherige Anwendung der Richtlinie 86/613/ΕWG weder effizient gewesen ist noch den ursprünglichen Zielen der Richtlinie, vor allem was die Verbesserung des Status der mitarbeitenden Ehepartner betrifft, entspricht,
I. in der Erwägung, dass viele Frauen in ländlichen Gebieten Tätigkeiten verrichten, die mit einer Berufstätigkeit vergleichbar sind, aber nicht als solche anerkannt, geschützt oder entlohnt werden,
J. in der Erwägung, dass nur eine kleine Zahl von Frauen Eigentümerinnen eines landwirtschaftlichen Betriebs sind, der normalerweise von geringerer Wirtschaftskraft und wenig rentabel ist, und dass die meisten Frauen der ländlichen Gebiete zusammen mit ihren männlichen Partnern (Vater, Bruder, Ehemann) arbeiten, die Alleineigentümer des betreffenden Agrar- oder Viehzuchtbetriebs sind,
K. in der Erwägung, dass die Gegebenheiten in ländlichen Regionen sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch innerhalb der Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich sind und deshalb ländliche Regionen mit unterschiedlichen Entwicklungspotenzialen in angemessener Weise unterstützt werden müssen, ebenso wie die dort lebenden Menschen,
L. in der Erwägung, dass ländliche Gebiete für Familien mit Kindern und für ältere Menschen eine hohe Lebensqualität bieten können, dass sie jedoch nach wie vor mit einer ganzen Reihe von Herausforderungen konfrontiert sind, wie dem Mangel an Bildungs- und Ausbildungsinfrastrukturen auf allen Ebenen sowie unzureichenden Sozialdienstleistungsnetzen ohne beispielsweise ausreichende und geeignete Kinderbetreuungseinrichtungen, ortsnahe Dienstleistungen und Betreuungsmöglichkeiten für ältere oder kranke Menschen und für Menschen mit Behinderungen, und dem Druck durch die anhaltende Umstrukturierung der Landwirtschaft und Umweltschutzmaßnahmen,
M. in der Erwägung, dass der erhebliche Beitrag, den Frauen zur lokalen und kommunalen Entwicklung leisten, sich in ihrer Beteiligung an den einschlägigen Entscheidungsprozessen nicht ausreichend widerspiegelt,
N. in der Erwägung, dass Frauen sich innerhalb und in Verbindung mit der Familie zumeist freiwillig an gemeinnütziger Arbeit beteiligen und die Familie die Keimzelle der Gesellschaft ist,
O. in der Erwägung, dass die ländlichen Gebiete von einer alternden Bevölkerung, einer geringen Bevölkerungsdichte und in einigen Regionen auch von Entvölkerung besonders betroffen sind,
P. in der Erwägung, dass die Abwanderung von Frauen in den wirtschaftlich aktiven Altersgruppen weiterhin zu einer gewissen „Maskulinisierung“ der Landbevölkerung führt, was sich negativ auf die Lebensqualität der Gemeinschaft und die demographische Entwicklung auswirkt,
Q. in der Erwägung, dass Frauen in ländlichen Gebieten insbesondere viel Zeit damit verbringen, ihre Kinder und andere Familienmitglieder zum Arzt, zur Schule und zum Sport zu fahren, und junge Menschen durch den unzureichenden öffentlichen Personennahverkehr benachteiligt werden und somit weniger Möglichkeiten haben, um eine Berufsausbildung zu absolvieren oder einen Arbeitsplatz zu finden,
R. in der Erwägung, dass es in den ländlichen Gebieten größere Schwierigkeiten beim Zugang zu den Informations- und Kommunikationstechnologien gibt, insbesondere für Frauen,
S. in der Erwägung, dass ländliche Gebiete durchaus Möglichkeiten bieten, wenn man ihr Wachstumspotenzial in neuen Sektoren und die Bereitstellung von ländlichen Zusatzleistungen, die handwerklichen Tätigkeiten sowie den Tourismus betrachtet, um den sich zumeist die Frauen kümmern und der für unterentwickelte, aber landschaftlich interessante Gebiete ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist,
T. in der Erwägung, dass dem Gender Budgeting mit Blick auf eine effektive Abwicklung von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und insbesondere eine bessere Ausrichtung der Mittel auf die besonderen Bedürfnisse von Frauen in diesen Regionen mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte,
U. in der Erwägung, dass die Beseitigung der Ungleichheiten und die Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen die obersten Ziele der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999 sind,
1. ist davon überzeugt, dass das Gender Mainstreaming im ländlichen Sektor nicht nur für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, sondern auch für das Wirtschaftswachstum und eine nachhaltige ländliche Entwicklung eine Schlüsselstrategie ist;
2. fordert die Kommission auf, die diesbezüglichen statistischen Daten und Angaben zu verbessern und die Muster, Hauptgründe und Folgen der Abwanderung aus den ländlichen Gebieten in der EU zu analysieren; fordert die Mitgliedstaaten auf, Strategien auszuarbeiten, mit denen die Abwanderung von Frauen, insbesondere von gut ausgebildeten Frauen, aus ländlichen Gebieten gestoppt werden soll;
3. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit den Kommunalbehörden und den Unternehmen Anreize für die Beteiligung der Frauen am Erwerbsleben zu schaffen, indem insbesondere die Diskriminierungen, denen diese auf dem Arbeitsmarkt ausgesetzt sein können, beseitigt werden, um so das Problem der Armut und sozialen Ausgrenzung in ländlichen Gebieten in Angriff zu nehmen; stellt fest, dass Armut in ländlichen Gemeinschaften, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, weit verbreitet ist;
4. ersucht die Mitgliedstaaten, für selbständige Unternehmerinnen in Bezug auf Mutterschafts- und Krankheitsurlaub Regelungen zu treffen;
5. fordert die Kommission auf, Statistiken zu Armut und sozialer Ausgrenzung zu erstellen, die nicht nur nach Geschlecht und Alter aufgegliedert sind, sondern auch die Unterschiede zwischen Stadt und Land berücksichtigen;
6. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Übergang von auf die Landwirtschaft ausgerichteten ländlichen Gebieten zu ländlichen Gebieten mit einer breiteren wirtschaftlichen Grundlage zu unterstützen;
7. fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen von Frauen in ländlichen Gebieten durchzuführen und die Zukunft ländlicher Gebiete zu sichern, indem sie für diese Gebiete Dienste zugänglich machen und bereitstellen, wie beispielsweise Postdienste, Breitbanddienste und neue angewandte Technologien, Kultur- und Sportzentren, Feuerwehren und allgemeine öffentliche Dienste;
8. fordert die Mitgliedstaaten auf, den Unternehmergeist von Frauen zu fördern, Netzwerke von Unternehmerinnen sowie Tutoring/Coaching-Modelle oder Zusammenschlüsse von Unternehmerinnen zu unterstützen und Initiativen auszuarbeiten, die darauf ausgerichtet sind, die unternehmerische Einstellung, die Fähigkeiten und Kompetenzen von Frauen in ländlichen Gebieten zu verbessern;
9. fordert den Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, innovative Maßnahmen für Frauen in ländlichen Gebieten finanziell besser auszustatten; fordert die Kommission auf, LEADER-Vernetzungsprojekte für einen Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren aufzulegen;
10. ruft die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die beträchtliche Gruppe von – durchweg weiblichen – mitarbeitenden Partnern in der Landwirtschaft und in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die in vielen Mitgliedstaaten eine unzureichende Rechtsstellung haben, was spezifische finanzielle und rechtliche Probleme in Bezug auf das Recht auf Mutterschafts- und Krankheitsurlaub, den Erwerb von Rentenansprüchen, den Zugang zur sozialen Sicherheit und im Scheidungsfall mit sich bringt, im Auge zu behalten;
11. fordert die Mitgliedstaaten auf, ehrenamtliche Tätigkeiten oder freiwillige Arbeit ideologisch und finanziell zu unterstützen;
12. weist darauf hin, dass Frauen in ländlichen Gebieten häufiger als Männer von versteckter Arbeitslosigkeit betroffen sind, was auf traditionelle Rollenmodelle und die geringe Ausstattung vieler Gebiete mit einer geeigneten Infrastruktur wie Kinderbetreuungseinrichtungen zurückzuführen ist;
13. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit regionalen Behörden die Einrichtung regionaler Ressourcenzentren für Frauen zu fördern, insbesondere für die arbeitslosen Frauen zwischen 25 und 60 Jahren, und sie dabei zu unterstützen, sich selbständig zu machen oder innerhalb ihrer eigenen Gemeinschaften durch Konsultationen an der Basis und durch Bedarfsermittlungen Dienstleistungen zu entwickeln;
14. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Aus- und Weiterbildungseinrichtungen sowie die Kinderbetreuungsinfrastrukturen, die Betreuungsmöglichkeiten für ältere und behinderte Menschen sowie die Gesundheitsdienste, insbesondere die Verfügbarkeit einer medizinischen Grundversorgung, zu verbessern; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bereitstellung paramedizinischer und notärztlicher Dienstleistungen in ländlichen Gebieten zu gewährleisten;
15. macht auf die starken Tabus in Bezug auf sexuelle und/oder häusliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen in ländlichen Gebieten aufmerksam; fordert die Mitgliedstaaten auf, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um einen besseren Schutz und eine bessere Unterstützung für die Opfer und diejenigen zu gewährleisten, die Opfer solcher Gewalt werden können;
16. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, sich mit dem Mangel an guten Verkehrsinfrastrukturen in ländlichen Gebieten zu befassen und positive politische Maßnahmen zu entwickeln, um den Zugang zur Beförderung für alle und insbesondere für Menschen mit Behinderungen zu verbessern, da der Verkehr nach wie vor ein Faktor ist, der die soziale Ausgrenzung und gesellschaftliche Ungleichheit, von der in erster Linie Frauen betroffen sind, verschärft;
17. fordert die Kommission auf, im Rahmen der Überarbeitung der Programme für die Entwicklung des ländlichen Raums die Berücksichtigung der Geschlechterperspektive bei den von den Mitgliedstaaten vorgelegten Programmen für die ländliche Entwicklung genau zu beobachten;
18. begrüßt in diesem Rahmen die ESF-EQUAL-Projekte, die versuchen, die Stellung von Frauen in der Landwirtschaft und auf dem Land sichtbar zu machen und zu verbessern; ruft die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ähnliche Projekte in der Europäischen Union zu fördern;
19. fordert die Mitgliedstaaten auf, Unternehmen, die in ländlichen Gebieten investieren und Frauen hochwertige Arbeitsplätze bieten, zu unterstützen;
20. fordert die Institutionen der EU, die Mitgliedstaaten sowie die regionalen und kommunalen Behörden auf, die Veranstaltung von Foren zum Austausch von Wissen oder ähnliche Aktivitäten sowohl im nationalen als auch im internationalen Rahmen, bei denen es speziell um die Lage der Frau im ländlichen Raum geht, zu fördern;
21. verweist auf die Tatsache, dass Frauen in formellen ländlichen oder regionalen Führungspositionen unterrepräsentiert sind, und zwar trotz der Tatsache, dass sie in der „informellen“ Gemeinschaft eine wichtige Rolle spielen und für das Sozialleben der Gemeinschaft häufig von wesentlicher Bedeutung sind, weil sie durch ihre Einbindung in informelle lokale Netzwerke das Entstehen von Sozialkapital beeinflussen (z.B. im Rahmen von gemeinnütziger Gemeinschaftsarbeit oder verschiedenen themenbezogenen Vereinen);
22. fordert die zuständigen nationalen, regionalen und Kommunalbehörden auf, die Beteiligung von Frauen an lokalen Aktionsgruppen und die Entwicklung lokaler Partnerschaften im Rahmen des Leader-Programms zu fördern und eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter in den Verwaltungsgremien zu gewährleisten;
23. bedauert, dass die Kommission keine grundlegende Revision der Richtlinie 86/613/ΕWG entsprechend der oben genannten Entschließung des Parlaments vom 3. Juli 2003 vorgenommen hat, obwohl sie selbst einräumt, dass die bisherige Umsetzung der Richtlinie ineffizient gewesen ist und nur zu minimalen Fortschritten geführt hat, was die Anerkennung der Arbeit und den ausreichenden Schutz mitarbeitender Ehepartner von Personen, die eine selbständige oder landwirtschaftliche Tätigkeit in den Mitgliedstaaten ausüben, betrifft; fordert die Kommission erneut auf, bis Ende 2008 eine überarbeitete Richtlinie vorzulegen, die eigenständige Sozial- und Rentenversicherungsansprüche für die in landwirtschaftlichen Betrieben sowie kleinen und mittleren Unternehmen mitarbeitenden Ehefrauen vorsieht;
24. bedauert außerdem sehr, dass die Kommission noch immer keine konkreten Maßnahmen eingeleitet hat, um früheren Entschließungen des Europäischen Parlaments zur Situation der mitarbeitenden Ehepartner von selbständig Erwerbstätigen zu entsprechen, in denen u.a. gefordert wurde:
– die Registrierungspflicht für mitarbeitende Ehepartner, so dass sie keine unsichtbare Arbeit mehr leisten,
– die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen um sicherzustellen, dass mitarbeitende Ehepartner Versicherungsleistungen in Bezug auf die medizinische Versorgung, die Altersrente, das Mutterschaftsgeld und Vertretungsdienste sowie bei Invalidität in Anspruch nehmen können;
25. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen sowie den auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene in den Mitgliedstaaten für die Chancengleichheit verantwortlichen Exekutivorganen und gewählten Gremien zu übermitteln.
- [1] ABl. L 55 vom 25.2.2006, S. 20.
- [2] ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1.
- [3] ABl. L 368 vom 23.12.2006, S. 15.
- [4] ABl. L 209 vom 11.8.2005, S.1.
- [5] ABl. L 359 vom 19.12.1986, S. 56.
- [6] ABl. L 204 vom 26.7.2006, S. 23.
- [7] ABl. L 161 vom 26.6.1999, S. 1.
- [8] ABl. C 386 vom 20.12.1996, S. 1.
- [9] ABl. C 61 E vom 10.3.2004, S. 370.
- [10] ABl. C 186 vom 6.8.2003, S. 3.
- [11] Dokument des Rates 10117/2006 vom 9.6.2006.
- [12] Generaldirektion Landwirtschaft, Europäische Kommission, 2000
- [13] ABl. L 205 vom 6.8.2005, S. 21.
- [14] Dokument des Rates 6694/07 vom 23.2.2007.
- [15] ABl. C 194 vom 19.7.1993, S. 389.
- [16] ABl. C 074 E vom 24.3.2004, S. 882.
- [17] ABl. C 301 E vom 13.12.2007, S. 56.
- [18] Diese Definition ländlicher Gebiete wurde im Zusammenhang mit dem Beschluss 2006/144/EG eingeführt. Die Kommission hat konsequent die OECD-Methode angewandt. Die OECD-Methode basiert auf der Bevölkerungsdichte (OECD, Creating rural indicators for shaping territorial policy, Paris, 1994). Sie besteht aus einem zweistufigen Verfahren: Zunächst werden lokale Einheiten (z.B. Gemeinden) als ländlich klassifiziert, wenn ihre Bevölkerungsdichte unter 150 Einwohnern pro Quadratkilometer liegt. Dann wird eine Einteilung der Regionen (z.B. NUTS 3 oder NUTS 2) in drei Gruppen wie folgt vorgenommen:
· überwiegend ländliche Region (PR): mehr als 50 % der Bevölkerung lebt in ländlichen Gemeinden (mit weniger als 150 Einwohnern pro Quadratkilometer)
· Zwischenregion (IR): 15 % bis 50 % der Bevölkerung der Region lebt in ländlichen lokalen Einheiten
· überwiegend städtische Region (PU): weniger als 15 % der Bevölkerung der Region lebt in ländlichen lokalen Einheiten.
Die 1284 NUTS 3-Regionen der EU-27 verteilen sich mehr oder weniger gleichmäßig auf die drei Kategorien. Die Kommission arbeitet zur Zeit an alternativen Definitionen, die die Vielfalt von im Wesentlichen ländlichen Gebieten, einschließlich Stadtrandgebieten, besser zum Ausdruck bringen.
BEGRÜNDUNG
Einleitung
Das Leben der Frauen in ländlichen Gebieten hält eine Vielzahl von Möglichkeiten und Problemen bereit.
Die Entwicklung der ländlichen Gebiete kann sich nicht allein auf die Landwirtschaft stützen. Sowohl innerhalb als auch außerhalb des Agrarsektors ist eine Diversifizierung zur Förderung einer realisierbaren nachhaltigen ländlichen Entwicklung unverzichtbar.[1]
Den Schätzungen der Europäischen Kommission zufolge machen die ländlichen Gebiete in der Europäischen Union 92 % der Fläche und 56 % der Bevölkerung aus. Es gibt auffallende Unterschiede hinsichtlich ihrer sozialen und wirtschaftlichen Struktur, ihrer Geographie und Kultur. Die ländlichen Wirtschaften erzeugen 45 % der Bruttowertschöpfung und tragen mit 53 % zur Beschäftigung bei. Bei einer Reihe von sozioökonomischen Indikatoren bleiben sie jedoch hinter nichtländlichen Gebieten zurück[2]. Wenn man das Wachstumspotenzial in neuen Sektoren, die Bereitstellung von ländlichen Zusatzleistungen und den Fremdenverkehr, ihre Attraktivität als Ort zum Leben und Arbeiten, ihre Rolle als Reservoir von natürlichen Ressourcen und wertvollen Landschaften, die Ortschaften mit ihrer reichen Geschichte und ihrem architektonischen Erbe sowie Schutzgebieten wie Regional- oder Nationalparks betrachtet, so haben die ländlichen Regionen wirklich etwas zu bieten.
Die Globalisierungsprozesse wirken sich auf die einzelnen ländlichen Gebiete unterschiedlich aus; sie führen zur Umstrukturierung und zum Niedergang des Agrarsektors, zur Ausweitung des Dienstleistungssektors und zu einer stärkeren Betonung der Technik. Von diesem laufenden wirtschaftlichen und sozialen Wandel sind auch die Frauen betroffen. Die Frauen auf dem Land bilden keine homogene Gruppe; deshalb wirken sich diese Änderungen auf sie in unterschiedlicher Weise aus. Ihre jeweilige Situation hängt von vielerlei Faktoren ab: Die Bedürfnisse und Interessen der Frauen sind unterschiedlich, wie auch die Chancen und Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert sind, unterschiedlich sind.
Am 20. Februar 2006 nahm der Rat strategische Leitlinien für die ländliche Entwicklung an. Die volle Beteiligung der Frauen und ihr Beitrag zur Wiederbelebung der lokalen Gemeinschaften, Gründung neuer Unternehmen und Maximierung der menschlichen Ressourcen sind für die Verwirklichung der in den Leitlinien festgelegten vorrangigen Ziele von entscheidender Bedeutung, insbesondere für die Verbesserung der Lebensqualität in ländlichen Gebieten, die Förderung der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ländlicher Gebiete. Außerdem ist es für die Nachhaltigkeit der ländlichen Entwicklung von wesentlicher Bedeutung, dass Frauen und Männer die gleichen Chancen haben.
Entsprechend den auf der Tagung des Europäischen Rates in Lissabon im Jahre 2000 festgelegten Zielen soll die Europäische Union bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt werden, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen. Die Verwirklichung der Beschäftigungsziele von Lissabon wird eine weitere Verbesserung der von den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen erforderlich machen, insbesondere mit Blick auf den Zugang der Frauen zum Arbeitsmarkt. Frauen spielen bei der soziopolitischen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Entwicklung ländlicher Gebiete eine entscheidende Rolle. Die ländlichen Gebiete in Europa müssen ihr Potenzial voll ausschöpfen, sonst besteht die Gefahr, dass sie bei der Erreichung der Ziele von Lissabon, insbesondere in den entferntesten und am stärksten von der Landwirtschaft geprägten Gebieten, ins Hintertreffen geraten.
Problemstellung
Ungeachtet der dominanten Stellung von Stadtgebieten und der Aufmerksamkeit, die Metropolen in den Reden von Volksvertretern, Führungspersönlichkeiten, Entscheidungsträgern von Zentral-, Lokal-, Metropol- und Regionalbehörden sowie in den Medien geschenkt wird, spielt sich das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben zum größeren Teil in ländlichen Gebieten ab. Wenngleich Städte zweifellos zur Verwirklichung der in der Agenda von Lissabon aufgeführten Ziele beitragen, bietet die nachhaltige Entwicklung ländlicher Gebiete Chancen, die für das Wachstum der EU-Wirtschaft von wesentlicher Bedeutung sind.
Indikatoren lassen erkennen, dass die Beschäftigungsquoten beider Geschlechter in ländlichen Gebieten geringer sind. Außerdem ist in vielen EU-Ländern die Arbeitslosigkeit in Kombination mit einer mangelnden Diversifizierung im Beschäftigungsbereich unter den Frauen stärker verbreitet als unter den auf dem Land lebenden Männern. Traditionell sind die Erwerbsquoten der Frauen in ländlichen Gebieten niedriger, weil in landwirtschaftlichen Betrieben arbeitende Frauen nicht immer zu den Arbeitskräften gezählt werden und weil es im Vergleich zu eher städtischen Gebieten weniger Möglichkeiten gibt, bezahlte Arbeit zu finden.
Ländliche Gebiete sind einem demographischen, sozialen und kulturellen Wandel unterworfen. Die Alterung der Bevölkerung, ein wichtiges Thema für ganz Europa, tritt in den überwiegend ländlichen Gebieten einiger Mitgliedstaaten besonders deutlich zutage. Frauen stehen bei der Grundbetreuung von Kindern und anderen pflegebedürftigen Personen an erster Stelle. Frauen passen ihre Arbeitszeit an, um Betreuungspflichten zu erfüllen, und haben somit unter negativen kurzfristigen und langfristigen Auswirkungen auf ihre berufliche Karriere, ihren Verdienst und die Höhe ihrer Rente zu leiden. Dies gilt ebenfalls für Stadtgebiete, aber dort ist die Infrastruktur besser und die Fahrten sind in der Regel kürzer, weil alles näher beieinander liegt.
Die ländlichen Gebiete in Europa sind verschieden und umfassen viele führende Regionen. Einige ländliche Gebiete, und zwar insbesondere die abgelegensten, am stärksten entvölkerten oder am stärksten von der Landwirtschaft abhängigen Gebiete, stehen jedoch vor besonderen Problemen. Sie benötigen Unterstützung, um den Herausforderungen von Wachstum und Nachhaltigkeit in den nächsten Jahren begegnen zu können. Hier kommen in der Regel mehrere Probleme zusammen: eine ungünstige demographische Situation, geringere Beschäftigungs- und höhere Arbeitslosenquoten, geringere Einkommen, eine ungleiche Arbeitsverteilung im Haushalt, Schwierigkeiten bei der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben, eine unzureichende technische und soziale Infrastruktur, die Bereitstellung verschiedener Dienstleistungen, d.h Gesundheitsdienste, öffentlicher Personennahverkehr, Kinderbetreuungseinrichtungen und soziale Dienste für ältere und kranke Menschen, eine langsamere Entwicklung des tertiären Sektors, Schwächen bei Qualifikationen und bei den menschlichen Ressourcen, ein Mangel an Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, ein geringerer Prozentsatz von Haushalten mit Zugang zum Breitbandinternet, ein Mangel an gewerblichen Dienstleistungen zur Unterstützung von Projekten und Unternehmen von Frauen, eine geringe Investitionstätigkeit, eine schwache Beteiligung von Frauen an den Entscheidungsprozessen und der Planung usw.
Im heutigen Europa sind Ungleichheiten nicht nur zwischen ländlichen und städtischen Regionen, sondern auch zwischen den reicheren und den ärmeren EU-Ländern zu beobachten, wo Ungleichheiten in den Daten für ein breites Spektrum von Bereichen zum Ausdruck kommen, was für eine vorrangige Berücksichtigung der Bedürfnisse der neuen Mitgliedstaaten spricht. Es gibt in ländlichen Gebieten unterschiedliche Gruppen von Frauen – alte und junge, arbeitslose und erwerbstätige, weibliche Landwirte, Frauen, die in zentralen und in Randgebieten leben –, und folglich sind für die unterschiedlichen Gruppen von Frauen unterschiedliche Aktivitäten vonnöten. In den ärmeren Ländern der erweiterten EU sind in den ländlichen Gebieten die Mängel am ausgeprägtesten[3]. Hier besteht ein mögliches Problem darin, dass die eher ländlichen und abgelegenen Regionen der neuen Mitgliedstaaten möglicherweise als nur begrenzt wachstumsfähig betrachtet werden und keinen ausreichenden Anteil an Investitionen erhalten, und dies trotz der Tatsache, dass es vielleicht, und dafür gibt es Hinweise, genau diese Gebiete sind, in denen die Menschen am stärksten unter Entbehrungen zu leiden haben und in denen die Lebensqualität am schlechtesten ist.
Diese Umstände tragen vielerorts zu einer anhaltenden Abwanderung insbesondere junger und gut ausgebildeter Personen bei. Da die meisten derjenigen, die das Land verlassen, Frauen sind, ergeben sich negative Auswirkungen für das gesellschaftliche Leben dieses ländlichen Gebiets und für seine Wirtschaft. Außerdem trägt es zur Verringerung der Zahl der „kommunalen Haushalte“ bei. Die die soziale Infrastruktur bildenden Einrichtungen und die Dienstleistungen von öffentlichem Interesse werden stark beeinträchtigt. Zusätzlich zu einem Bevölkerungsschwund gefährden die zu beobachtenden niedrigeren Fruchtbarkeitsraten die mittel- und langfristige Entwicklung dieser Regionen.
Empfehlungen
Frauen in ländlichen Gebieten bedürfen der besonderen Aufmerksamkeit der Politiker. Die Berichterstatterin fordert eine wirkliche Unterstützung für lokale Initiativen, gemeinschaftliche Aktionen und einen integrierten Ansatz für die Entwicklung des ländlichen Raums, bei dem die Frauen im Vordergrund stehen. Das Gender Mainstreaming muss im ländlichen Sektor nicht nur für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, sondern auch für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum eine Schlüsselstrategie sein. Gezielte Maßnahmen zur Ermittlung und Inangriffnahme der dringenden Probleme und Nöte, mit denen Frauen in ländlichen Gebieten konfrontiert sind, sind von wesentlicher Bedeutung. Die Berichterstatterin unterstreicht, dass zunächst einmal das Bewusstsein der Gesellschaft für die Benachteiligung von Frauen in ländlichen Gebieten geweckt werden muss. Außerdem muss nach Ansicht der Berichterstatterin gewährleistet sein, dass die Geschlechterperspektive bei den Folgenabschätzungen für die EU-Politiken zur Entwicklung des ländlichen Raums sowie bei allen Haushaltsprozessen in Verbindung mit der Durchführung von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums berücksichtigt wird. Um Unausgewogenheiten auszugleichen, muss zudem für finanzielle Anreize gesorgt werden, um die Kommunalbehörden zur Durchsetzung gezielter Maßnahmen zu ermuntern.
Was die Entscheidungsverfahren und die Planung anbelangt, so befinden sich die Frauen auf dem Land hier überall in der Minderheit. Die geringe Beteiligung von Frauen an den Entscheidungsverfahren führt unweigerlich dazu, dass andere Prioritäten gesetzt werden. Bei Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums kommt es darauf an, die Zwänge, die eine uneingeschränkte Beteiligung der Frauen am wirtschaftlichen und öffentlichen Leben auf lokaler Ebene behindern, zu ermitteln und besondere Initiativen zu ihren Gunsten zu entwickeln. Wichtig ist die Unterstützung der Entwicklung von Netzwerken, weil sie mit Blick auf die Verbesserung der Beschäftigungsmöglichkeiten für Frauen viel bewirken können, z.B. durch die Einrichtung regionaler Ressourcenzentren für Frauen, die sich auf das Empowerment von Frauen, und zwar insbesondere der arbeitslosen Frauen zwischen 25 und 60 Jahren, konzentrieren und ihnen dabei helfen könnten, sich selbständig zu machen oder durch Konsultationen an der Basis und durch Bedarfsermittlungen Dienste innerhalb ihrer eigenen Gemeinschaften zu entwickeln.
Um in ländlichen Gebieten Wachstum, Beschäftigung und nachhaltige Entwicklung sicherzustellen, ist eine Diversifizierung notwendig. Es ist wichtig, Frauen verstärkt Zugang zu neuen Wirtschaftszweigen wie Telekommunikation, Freizeitindustrie und Verbesserung der Umwelt zu verschaffen und ihre Beteiligung zu steigern. Wenn Frauen sich selbstständig machen und kleine Unternehmen gründen, können sie bei der Innovation und Diversifizierung in ländlichen Gebieten an vorderster Front stehen. Fremdenverkehr, Handwerk und die Bereitstellung von ländlichen Zusatzleistungen sind in vielen Regionen Wachstumssektoren und bieten Möglichkeiten sowohl für die Diversifizierung landwirtschaftlicher Betriebe als auch für die Entwicklung von Kleinstunternehmen innerhalb der ländlichen Wirtschaft im weiteren Sinne. Bei der Förderung von Weiterbildung, Information und Unternehmergeist sollten die besonderen Bedürfnisse von Frauen berücksichtigt werden. Außerdem sollte das erfolgreiche LEADER-Programm fortgesetzt werden, weil es vielen Frauen dabei geholfen hat, lohnende Tätigkeiten im Bereich des Fremdenverkehrs, des Handwerks und der regionalen Erzeugnisse zu entwickeln.
Die Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben wird in einem ländlichen Umfeld durch die Entfernung zwischen dem Wohnort, dem Arbeitsplatz und den verschiedenen Einrichtungen erschwert. Wegen der ungleichen Verteilung der Hausarbeit zwischen den Partnern stehen Frauen oft vor dem Problem, dass sie ihre Arbeit mit dem Familienleben in Einklang bringen müssen. Die EU sollte die Mitgliedstaaten bei der Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben in ländlichen wie auch in städtischen Gebieten unterstützen, und zwar insbesondere in wirtschaftlich unterentwickelten ländlichen Regionen und in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinschaften, indem der Zugang zur Beschäftigung, in erster Linie bei gemeinnützigen Organisationen, verbessert und die externe Unterstützung bei der Hausarbeit ausgebaut wird und verschiedene Kommunikationsmittel leichter zugänglich gemacht werden. Während diese Punkte zum öffentlichen Bereich gehören, hängt ein weiterer wichtiger Aspekt mit dem sich wandelnden gesellschaftlichen Verhalten zusammen und betrifft die Aufteilung der Hausarbeit zwischen Frauen und Männern. Zwar muss hier im privaten Bereich etwas geschehen, jedoch muss die gesellschaftliche Entwicklung insgesamt vorangetrieben werden.
- [1] Schlusserklärung „Die Saat legen für die Zukunft des ländlichen Raums – eine Politik entwickeln, mit der wir unsere Ziele verwirklichen können“, Zweite europäische Konferenz über ländliche Entwicklung, 12.-14. November 2003, Salzburg.
- [2] Folgenabschätzung
- [3] Erste europaweite Erhebung zur Lebensqualität: Unterschiede zwischen Stadt und Land.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
28.1.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
27 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Edit Bauer, Lívia Járóka, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Esther De Lange, Astrid Lulling, Doris Pack, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Zita Pleštinská, Anna Záborská, Edite Estrela, Lissy Gröner, Pia Elda Locatelli, Christa Prets, Teresa Riera Madurell, Anne Van Lancker, Siiri Oviir, Hiltrud Breyer, Věra Flasarová, Eva-Britt Svensson |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen) |
Elisabeth Jeggle, Christa Klaß, Gabriela Creţu, Anna Hedh, Marusya Ivanova Lyubcheva |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Petru Filip, José Ribeiro e Castro, Eva Lichtenberger |
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