BERICHT über nachhaltige Landwirtschaft und Biogas: notwendige Überprüfung der EU-Vorschriften
7.2.2008 - (2007/2107(INI))
Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatter: Csaba Sándor Tabajdi
Verfasser der Stellungnahme (*):Werner Langen, Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie
(*) Verfahren mit assoziierten Ausschüssen – Artikel 47 der Geschäftsordnung
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu nachhaltiger Landwirtschaft und Biogas: notwendige Überprüfung der EU-Vorschriften
Das Europäische Parlament,
- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 7. Dezember 2005 mit dem Titel „Aktionsplan für Biomasse“ (KOM(2005) 628),
- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 10. Januar 2007 mit dem Titel „Fahrplan für erneuerbare Energien – Erneuerbare Energien im 21. Jahrhundert: größere Nachhaltigkeit in der Zukunft“ (KOM(2006) 848),
- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. November 1997 mit dem Titel „Energie für die Zukunft: erneuerbare Energieträger – Weißbuch für eine Gemeinschaftsstrategie und Aktionsplan“ (KOM(1997) 599),
- unter Hinweis auf die Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. September 2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt[1],
- unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 26. Mai 2004 mit dem Titel: „Der Anteil erneuerbarer Energien in der EU – Bericht der Kommission gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2001/77/EG, Bewertung der Auswirkung von Rechtsinstrumenten und anderen Instrumenten der Gemeinschaftspolitik auf die Entwicklung des Beitrags erneuerbarer Energiequellen in der EU und Vorschläge für konkrete Maßnahmen“ (KOM(2004) 366),
- unter Hinweis auf das Programm „Intelligente Energie - Europa“ der Kommission[2] sowie die Mitteilung der Kommission vom 8. Februar 2006 mit dem Titel „Eine EU-Strategie für Biokraftstoffe“ (KOM(2006) 34),
- unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/30/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Mai 2003 zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen oder anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehrssektor[3],
- unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe[4] sowie die Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)[5],
- unter Hinweis auf die Entscheidung Nr. 280/2004/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über ein System zur Überwachung der Treibhausgasemissionen in der Gemeinschaft und zur Umsetzung des Kyoto-Protokolls[6],
- unter Hinweis auf die Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom[7],
- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. September 2005 zu dem Anteil der erneuerbaren Energieträger in der EU und Vorschlägen für konkrete Maßnahmen[8],
- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. März 2006 zu der Förderung von Anbaupflanzen für andere als Nahrungs- oder Futtermittelzwecke[9],
- gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie und des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (A6-0000/2007),
A. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrer Mitteilung „Energie für die Zukunft: erneuerbare Energieträger - Weißbuch für eine Gemeinschaftsstrategie und Aktionsplan“ (KOM(1997) 599) das Ziel der Erhöhung des Anteils der erneuerbaren Energieträger von 6 % im Jahr 1995 auf 12 % im Jahr 2010 festlegt,
B. in der Erwägung, dass die Kommission in ihrem Aktionsplan für Biomasse vorgerechnet hat, dass die Menge der aus Biomasse gewonnenen Energie mehr als doppelt so hoch sein müsste, um dieses Ziel zu erreichen,
C. in der Erwägung, dass die Land- und Forstwirtschaft in der Europäischen Union einen bedeutenden Beitrag zur Bekämpfung des Klimawandels geleistet hat, wie die Verringerung der Treibhausgasemissionen zwischen 1990 und 2004 um 10 % in der EU-15 und um 14 % in der EU-25 zeigt, und man davon ausgeht, dass sie 2010 16 % unter ihrem Wert von 1990 liegen werden,
D. in der Erwägung, dass die Erzeugung von Energie durch Biomasse, insbesondere aus der Tierhaltung (Dung), Gülle, Abfällen sowie für Nahrungs- oder Futtermittelzwecke ungeeigneten Anbaupflanzen, ein großes Wachstumspotenzial hat, wobei jedoch die Auswirkungen der energetischen Nutzung von Wirtschaftsdüngern auf Bodenstruktur und Bodenleben berücksichtigt werden müssen,
E. in der Erwägung, dass zurzeit nur 50 PJ/a Biogas aus Dung, Energiepflanzen, Gülle und organischen Abfällen erzeugt werden, während das Potenzial allein bei Dung bei 827 PJ/a liegt,
F. in der Erwägung, dass Biogasgewinnung und -anlagen ungleichmäßig in Europa verteilt sind, was wiederum zeigt, dass das Potenzial bei weitem nicht ausgeschöpft wird,
G. in der Erwägung, dass Biogas auf vielfache Weise genutzt werden kann, unter anderem zur Stromerzeugung, zur Heizung, zur Kühlung und zum Antrieb von Kraftfahrzeugen,
H. in der Erwägung, dass die Stromerzeugung aus Biomasse zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen kann und als besonders kostengünstige Energiequelle für das Heizen angesehen wird,
I. in der Erwägung, dass der schnelle Anstieg der Getreidepreise, die Lebensmittelversorgung und Umweltschutzerwägungen den Bau von mit Energiepflanzen betriebenen Biogasanlagen stark gebremst haben,
J. in der Erwägung, dass Bedenken betreffend den Zusammenhang zwischen der Erzeugung von Bioenergie (vor allem Bioethanol und Biodiesel) und dem Anstieg der Weltmarktpreise für Getreide und Nahrungsmittel nicht für die Erzeugung von Biogas aus Dung, Gülle, organischen Abfällen und für Nahrungs- oder Futtermittelzwecke ungeeigneten Nebenprodukten bestimmter Kulturpflanzen gelten und dass diese Stoffe auf jeden Fall auf unbedenkliche Weise zu verarbeiten sind,
K. in der Erwägung, dass Dung in den neuen Mitgliedstaaten meist mindestens 20 % Stroh enthält und dass zwischen seiner Erzeugung und seiner Entsorgung relativ viel Zeit verstreicht, so dass er nicht zur Fermentation geeignet ist,
Biogas, ein wichtiger Energieträger
1. ist davon überzeugt, dass Biogas ein wichtiger Energieträger ist, der zu einer nachhaltigen wirtschaftlichen, landwirtschaftlichen und ländlichen Entwicklung sowie zum Umweltschutz beiträgt;
2. hebt den Beitrag hervor, den Biogas zur Verringerung der energiewirtschaftlichen Abhängigkeit der Europäischen Union leisten kann;
3. betont, dass die Erzeugung von Biogas aus Dung, Gülle, Siedlungsmüll sowie tierischen und organischen Abfällen der Diversifizierung der Energieträger dient und dadurch in zunehmendem Maße sowohl einen Beitrag für die Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Energieversorgung leisten als auch den Landwirten neue Einkommensperspektiven eröffnen kann;
4. ist der Ansicht, dass die Verwendung von Biogas insbesondere zur Wärme- und Elektrizitätserzeugung deutlich dazu beitragen könnte, die verbindliche Zielvorgabe von 20 % für den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch der Europäischen Union bis 2020 zu erreichen;
5. betont, dass auf lange Sicht und sofern weitere verstärkte Forschungsanstrengungen unternommen werden, regenerative Energien wie Biogas und Biotreibstoffe im Mix mit Sonnenenergie und Windenergie zu einer größeren Unabhängigkeit von fossilen Energiequellen führen können.
6. ermutigt die Europäische Union und die Mitgliedstaaten zur Ausschöpfung des enormen Potenzials von Biogas durch die Schaffung eines günstigen Umfelds sowie die Aufrechterhaltung und den Ausbau der Stützungsregelungen für Investitionen in Biogasanlagen und für deren Unterhalt;
Umwelt, Energieeffizienz, Nachhaltigkeit
7. weist darauf hin, dass aus Dung gewonnenes Biogas viele Umweltvorteile hat, nämlich die Senkung des Ausstoßes von Methan, CO2, Partikeln und Distickstoffoxiden, eine deutlich reduzierte Geruchsbelästigung, die Entseuchung der Gülle sowie eine erhöhte Düngkraft von Stickstoff im behandelten Dung, so dass zur gleichen Düngewirkung weniger Stickstoff benötigt wird;
8. betont, dass die Erzeugung von Biokraftstoffen aus Abfällen kein Selbstzweck werden sollte und dass die Abfallreduzierung in der Umweltpolitik der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten weiterhin Vorrang haben sollte;
9. fordert, dass Gülle verstärkt als Einsatzstoff bei Biogas verwendet wird, da hier noch sehr große Potenziale vorhanden sind und gleichzeitig der dezentrale Charakter von Biogasanlagen zur Energieerzeugung gestärkt wird, und stellt fest, dass mit der verstärkten Einbeziehung von Gülle die Methanfreisetzung bei der Güllelagerung deutlich reduziert werden kann;
10. weist darauf hin, dass tierischer Dung, kommunale Abwasser und landwirtschaftliche Abfälle gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe (Bakterien, Viren, Parasiten, Schwermetalle und organische Schadstoffe) enthalten können; fordert die Kommission nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass die notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Verseuchung und die Verbreitung dieser Stoffe und der von ihnen verursachten Krankheiten zu unterbinden;
11. weist darauf hin, dass Gülle sowie tierische und organische Abfälle die Effizienz von Biogasanlagen erhöhen und bei der Verwendung tierischer Abfälle auftretende Hygieneprobleme relativ leicht kontrollierbar sind;
12. fordert ferner die Verwendung von Verarbeitungsprodukten der ersten Stufe, wie z. B. Kartoffelschalen oder Fruchtfleisch, als Biomasse für Biogasanlagen;
13. weist darauf hin, dass die in absehbarer Zukunft erwarteten Entwicklungen in den Bereichen Technik und Management die Gesundheits- und Umweltvorteile von mit Gülle, Dung und organischen Abfällen betriebenen Biogasanlagen noch erhöhen werden;
14. ist der Auffassung, dass bei Biogasanlagen, genau wie bei tierhaltenden Betrieben, Nachhaltigkeit und regional angepasste Dimensionen gegeben sein müssen, damit die Umweltvorteile die öffentliche Akzeptanz von Tierhaltungsbetrieben - die gegenwärtig mit immer mehr Beschwerden von Anwohnern und der Öffentlichkeit zu kämpfen haben - erhöhen werden;
15. weist darauf hin, dass es in mit Dung, Gülle und organischen Abfällen betriebenen Biogasanlagen zum Austritt von Ammoniak kommen kann, was aber relativ leicht kontrollierbar ist, und dass Vorbeugungsmaßnahmen in den nationalen Rechtvorschriften über Biogasanlagen sowie in den Stützungsregelungen für diese vorgesehen werden sollten;
16. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf dafür zu sorgen, dass Biogasanlagen kein Methan freisetzen, weil dadurch der günstige Effekt auf die Erderwärmung beeinträchtigt werden könnte;
Wirtschaftliche Rentabilität und Stützungsregelungen
17. bekräftigt, dass die Kriterien der Gewährung von Finanzhilfen für Biogasanlagen die Effizienz, die technische Entwicklung, eine positive Treibhausgasbilanz, die Schaffung von Mehrwert auf bäuerlichen Betrieben und in ländlichen Gebieten und andere Wirtschafts- und Umweltvorteile sein sollten; ist der Auffassung, dass die sichere Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln nicht gefährdet werden darf;
18. stellt mit großer Besorgnis in vielen Mitgliedstaaten bei bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen, wie z. B. Mais, einen zunehmenden Wettbewerb zwischen der Nutzung zur Energieerzeugung und der Verwendung in der Nahrungsmittelkette fest; betont, dass dieser Wettbewerb, der zu einem beträchtlichen Anstieg der Futtermittelpreise geführt hat;
19. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, bei künftigen Vorschlägen zur Regulierung des Biogassektors nicht nur die Umweltaspekte, sondern auch die Auswirkungen auf eine qualitativ hochwertige und nachhaltige Nahrungsmittelproduktion zu prüfen;
20. betont, dass die Biogaserzeugung aus Dung, Gülle sowie tierischen und organischen Abfällen angesichts ihrer unbestreitbaren Nachhaltigkeits- und Umweltvorteile als vorrangig angesehen werden sollte;
21. weist darauf hin, dass die optimale Größe von Biogasanlagen von verschiedenen Faktoren abhängt, die gründlich zu prüfen sind, und dass neben der betriebswirtschaftlichen Bewertung und der Klimagasbilanz vor allem bewertet werden muss, wie sich die Größe der Anlage auf die umgebende Landschaft im Hinblick auf die Ausweitung von monokulturellem Anbau bestimmter Feldfrüchte auswirkt;
22. weist darauf hin, dass die Kombination und Nutzung sämtlicher verfügbaren organischen Stoffen in Biogasanlagen aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht am rentabelsten wären;
23. ist der Auffassung, dass der junge und innovative Biogassektor zwar eine Anschubförderung braucht, dass solche Fördersysteme aber nach Erreichen der Marktreife auslaufen sollten; fordert deshalb, dass in der Europäischen Union ein einheitliches Förderinstrument ähnlich dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz geprüft wird;
24. weist darauf hin, dass die Finanzhilfen für ausschließlich mit Pflanzen betriebene Biogasanlagen unter genauer Überwachung fortgesetzt und dabei die am besten entwickelten und geeigneten Pflanzen und Verfahren im Mittelpunkt stehen sollten, um den technischen und wirtschaftlichen Vorsprung Europas auf diesem Gebiet sicherzustellen und mögliche Optionen für die Zukunft zu prüfen;
25. fordert die Kommission auf, darüber Bericht zu erstatten, welche Kriterien für die wirtschaftliche und ökologische Effizienz und Nachhaltigkeit der Nutzung von Energiepflanzen eingeführt werden können, damit die Umweltfreundlichkeit dieses relativ jungen Verfahrens verbessert und sichergestellt wird, dass den Anliegen in Zusammenhang mit der Lebensmittelerzeugung und -versorgung angemessen Rechnung getragen wird;
26. fordert verstärkte Anstrengungen zur Erforschung und Förderung neuer und für die Umwelt möglichst vorteilhafter Verfahrenstechniken bei Biogas, insbesondere zur Verwertung von Biomasse (Biogas der zweiten Generation ) als Biokraftstoff und zur Erhöhung der Rentabilität der Biogasanlagen, weil nur mit innovativen Technologien, wie z. B. der Gasaufbereitungstechnik, der Wirkungsgrad von Biogasanlagen deutlich erhöht werden könnte;
27. betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung der grünen Gentechnologie und fordert verstärkte Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der Kommission zur Erforschung modernerer Saatgut- und Pflanzenschutztechnologien, damit die Erzeugung von Biogas nicht zur Konkurrenz zur qualitativ hochwertigen Nahrungsmittelproduktion wird und der Biomasseanteil pro Fläche deutlich erhöht werden kann;
28. weist die Mitgliedstaaten und die Kommission erneut darauf hin, dass die Weiterentwicklung der Biogastechnologie nur mit zusätzlichen Fördergeldern möglich ist; betont, dass Finanzhilfen für Forschung und Entwicklung, die Verbreitung der Ergebnisse bestimmter Projekte, Anlagen sowie die stärkere Förderung von Ökostrom und Ökogas vorgesehen werden müssen;
29. weist darauf hin, dass jene Mitgliedstaaten, die durch eine angemessene Preisstützung oder andere Maßnahmen zusätzliche Anreize für die Nutzung von Ökoenergie bieten, auch bei der Verbreitung von Biogas am erfolgreichsten sind;
30. ist der Auffassung, dass die Erzeugung von Ökogas genauso bezuschusst werden sollte wie die von Ökostrom;
31. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass die Fördergelder aus gemeinschaftlichen und nationalen Programmen den effizientesten und nachhaltigsten Biogasanlagen, insbesondere jenen, die Strom und Wärme erzeugen, sowie der Einrichtung von Anlagen und Netzen zukommt, mit denen das Erdgasnetz modernisiert wird, damit Biogas eingespeist werden kann;
32. betont in diesem Zusammenhang, dass die Einspeisung von Strom, Wärme und Erdgas in die Netze diskriminierungsfrei erfolgen muss, und fordert, dass Biogas Erdgas gleichgestellt wird, damit nach der Einspeisung in das Erdgasnetz sein Potenzial voll ausgeschöpft werden kann;
33. ist der Auffassung, dass die Vereinfachung der Verfahren für den Handel mit CO2-Emissionen die wirtschaftliche Rentabilität und Tragfähigkeit von Biogasanlagen erheblich verbessern kann;
34. weist darauf hin, dass Biogasanlagen eine gute Lösung für Tierhaltungsbetriebe sind, die Dung nicht kostengünstig lagern können;
35. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf sicherzustellen, dass der Bau von Biogasanlagen und die Genehmigungen für die Verwendung von organischen Abfällen und Gülle nicht durch unnötig langwierige Verwaltungsverfahren und komplizierte Regelungen behindert werden;
36. verweist auf die erheblichen Unterschiede bei Länge und Inhalt der einzelstaatlichen Verfahren zur Genehmigung von Biogasanlagen und fordert die Mitgliedstaaten auf dafür zu sorgen, dass einzelstaatliche Anforderungen im Zusammenhang mit der regionalen Raumordnung und der Erteilung von Betriebsgenehmigungen und Zulassungen nicht unnötig hemmend wirken;
37. fordert, dass für den Bau von Biogasanlagen ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren eingeführt wird;
38. fordert die Kommission auf eine gemeinsame Positivliste der Erzeugnisse aufzustellen, die zur Verwendung in Biogasanlagen zugelassen sind, damit für die Landwirte in den einzelnen Mitgliedstaaten gleiche Voraussetzungen gegeben sind;
39. ermutigt die Landwirte zur Zusammenarbeit beim Bau und Betrieb von Biogasanlagen;
Die notwendige Überprüfung der EU-Vorschriften
40. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine kohärente Strategie für Biogas auszuarbeiten; fordert die Kommission auf, einen eigenen Bericht über Biogas und seine Förderung in Europa vorzulegen und darin die für die weitere Entwicklung des Biogassektors notwendigen Änderungen in den gemeinschaftlichen und nationalen Rechtsvorschriften, die effizienteste Nutzung der Gemeinschaftsmittel und -programme sowie bewährte Verfahren zu beschreiben; fordert in diesem Rahmen auch eine Abschätzung der Auswirkungen verschiedener Formen der Biogasproduktion auf das Klima, die Ökologie der Landschaft, ländliche Einkommen und die weltweite Ernährungssicherheit;
41. tritt für die Annahme einer gemeinschaftlichen Richtlinie über Biogaserzeugung ein, die folgende Elemente enthalten sollte:
a) spezifische Ziele für die vorrangige Verwendung von Dung, zum Beispiel in Hinblick auf den Anteil von Dung, der zur Biogasproduktion verwendet wird, bei denen die landwirtschaftlichen Bedingungen und die Situation in den jeweiligen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden,
b) jährliche Statistiken und Berichte über die Erzeugung von landwirtschaftlichem Biogas zur Überwachung der Fortschritte bei der Erreichung der gesetzten Ziele,
c) Maßnahmen zum Bau und zur Förderung von Biogasanlagen auf der Grundlage einer nationalen oder regionalen Folgenabschätzung, sodass wirtschaftlich tragfähige Anlagen mit dem größten Nutzen für die Umwelt auf nationaler und/oder regionaler Ebene gefördert werden; Einbeziehung von Maßnahmen zur Verbreitung und Nutzung der Ergebnisse früherer Erfahrungen oder Demonstrationsprojekte in alle Planungen; Änderung von Rechtsvorschriften über die regionale und ländliche Entwicklung, die eine Finanzierung solcher Maßnahmen nicht ermöglichen,
d) Beteiligung der EU-Mitgliedstaaten an der Planung auf nationaler und regionaler Ebene, damit rechtliche und verwaltungstechnische Hindernisse abgebaut werden, sodass etwa in Gebieten, in denen lokale Wärmeanbieter mit aus Biogas erzeugter Wärme versorgt werden können, nicht Erdgas oder andere fossile Brennstoffe bevorzugt werden;
42. fordert die Kommission nachdrücklich auf, so schnell wie möglich einen Vorschlag für eine Richtlinie über biologische Abfälle vorzulegen, in der Qualitätsnormen vorgesehen sind; fordert die Kommission auf, die Möglichkeit einer gemeinsamen Richtlinie für Biogas und biologische Abfälle zu prüfen;
43. fordert die Kommission auf, einen Legislativvorschlag für die Rückstände aus Biogasanlagen vorzulegen; fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass nur solche organischen Stoffe in Biogasanlagen verwendet werden dürfen, die eine Nutzung der Rückstände ermöglichen, ohne die Umwelt zu gefährden; fordert die Kommission auf, ein Verbot von schwermetallhaltigen Wachstumsbeschleunigern in Futtermitteln in Erwägung zu ziehen, wenn sich diese als ein europaweites Problem für die spätere Nutzung von Biogasrückständen auf Feldern herausstellen sollten;
44. fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass die Bestimmungen der IPPC-Richtlinie, der Nitratrichtlinie, der Klärschlammrichtlinie, der Wasserrahmenrichtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der Habitatrichtlinie sowie die Bestimmungen über Schwermetalle in allen Mitgliedstaaten und Regionen wirksam durchgesetzt werden und so mit Dung und Gülle betriebene Biogasanlagen attraktiver machen;
45. fordert die Kommission auf, so schnell wie möglich eine Strategie für die Einbeziehung von Biogasanlagen in den Kyoto-Mechanismus , etwa durch grüne Zertifikate, Prämien oder Steuerleichterungen für Strom und Wärme aus Biogasanlagen oder andere Maßnahmen, vorzuschlagen; betont, dass dies die Kosteneffizienz von Biogasanlagen erhöhen und gleichzeitig die Bemühungen im Bereich der Landwirtschaft zur Bekämpfung des Klimawandels transparenter machen würde;
46. verlangt zu prüfen, ob die Nitrat-Richtlinie überflüssig ist, wenn die Grundwasser-Richtlinie vollständig umgesetzt ist;
47. fordert die Kommission auf, die Einspeisung von Biogas ins Erdgasnetz durch Empfehlungen oder eine Richtlinie zu fördern;
48. fordert die Kommission auf, so schnell wie möglich ihren im Biomasseaktionsplan angekündigten Vorschlag für eine stärkere Nutzung der Nebenerzeugnisse der Tierhaltung und des Ackerbaus zur Biogaserzeugung vorzulegen;
49. fordert, dass jene Mitgliedstaaten, die keine oder unzureichende Maßnahmen in die bestehenden nationalen Entwicklungsprogramme einbezogen haben, Biogas in der Halbzeitbewertung der Programme für die ländliche und regionale Entwicklung berücksichtigen und künftige Maßnahmen vorschlagen müssen;
50. fordert die Kommission auf, für die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten – auch derjenigen, in denen es derzeit keine oder nur wenige Biogasanlagen gibt – zu sorgen, damit ein Austausch über die jeweiligen bewährten Verfahren der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Biogasanlagen durch Wissens- und Technologietransfer stattfinden kann;
51. fordert die Kommission auf, dem Parlament bis spätestens 15. Dezember 2008 einen schlüssigen Bericht über die Biogaserzeugung und ihrer Zukunftsperspektiven einschließlich einer Folgenabschätzung in Europa vorzulegen und darin die oben genannten Vorschläge und die erzielten Erfolge zu berücksichtigen;
52. fordert den amtierenden und den nachfolgenden Ratsvorsitz auf, weitere Gespräche über die Förderung nachhaltiger Biogasgewinnung voranzutreiben, wobei eine nachhaltige Förderung von Biogasanlagen die Kombination von thermischer und elektrischer Energiegewinnung beinhalten muss;
53. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission sowie den Parlamenten und Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.
- [1] ABl. L 283 vom 27.10.2001, S. 33.
- [2] Entscheidung Nr. 1230/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2003 zur Festlegung eines mehrjährigen Programms für Maßnahmen im Energiebereich „Intelligente Energie - Europa“, ABl. L 176 vom 15.7.2003, S. 29.
- [3] ABl. L 123 vom 17.5.2003, S. 42.
- [4] ABl. L 270 vom 21.10.2003, S. 1.
- [5] ABl. L 277 vom 21.10.2005, S. 1
- [6] ABl. L 49 vom 19.2.2004, S. 1.
- [7] ABl. L 283 vom 31.10.2003, S. 51.
- [8] ABl. C 227 E vom 21.9.2006, S. 524.
- [9] ABl. C 292 E vom 1.12.2006, S. 140.
BEGRÜNDUNG
Die ökologischen und wirtschaftlichen Vorteile von Biogas
I. Allgemeine Merkmale der Erzeugung von Biogas in der Europäischen Union
In der heutigen Zeit explodierender Ölpreise, steigender Erdgaspreise und starker Abhängigkeit von Energieimporten schaffen immer mehr Länder durch Rechtsvorschriften Anreize, um das Energiepotenzial von Biogas, das mit Erdgas vergleichbar ist und dieses ersetzen kann (Biogas besteht zu 55 % bis 65 % aus Methan) stärker zu nutzen.
Unter den Bioenergiequellen spielt das in integrierten landwirtschaftlichen Anlagen erzeugte Biogas, das eine universelle Energiequelle ist, eine bedeutende Rolle. Nach der Erhöhung der Methankonzentration kann mit dem gereinigten Biogas mechanische Leistung erbracht und somit Strom erzeugt werden (Beleuchtung von Gebäuden und Ställen); bei der Verbrennung von Biogas wird Wärme erzeugt, die zum Heizen und Trocknen genutzt werden kann (Plastikgewächshäuser, Gewächshäuser, Getreide, Schweinezucht, öffentliche Einrichtungen). Biogas kann auch eingesetzt werden, um Kühlmaschinen (Kühlschränke) oder Brennstoffzellen zu betreiben. Aufbereitetes und komprimiertes Biogas kann als Biotreibstoff für Straßenfahrzeuge dienen. Der Wirkungsgrad von Biogas aus einem Hektar Biomasse ist doppelt so hoch wie der von Biodiesel.
Heute gibt es in der EU etwa 4 242 Biogasanlagen für einzelne landwirtschaftliche Betriebe und zirka 26 zentralisierte Anlagen, wobei zwischen den EU-Mitgliedstaaten große Unterschiede bestehen. Die Erzeugung von Biogas ist in Deutschland, Belgien, Österreich und Dänemark am weitesten entwickelt. In den meisten Ländern dominieren die Biogasanlagen für einzelne Betriebe; in Dänemark wird jedoch der größte Anteil in zentralisierten Biogasanlagen erzeugt. Jährlich werden in landwirtschaftlichen Biogasanlagen in Europa schätzungsweise 1,85x109 m3 Biogas (65 % Methan) erzeugt. In der EU beläuft sich das Potenzial für die Erzeugung von Biogas aus Viehdung auf 827 PJ (Petajoule). Heute werden jedoch insgesamt etwa 50 PJ aus Dung, Energiepflanzen und organischem Abfall erzeugt. Das bedeutet, dass allein bei Dung noch eine 14-fache Steigerung möglich ist.
II. Ökologische Aspekte
Die Erzeugung von Biogas aus Dung hat zahlreiche ökologische Vorteile. Zu diesen gehören die Verringerung der Methan- und CO2-Emissionen, die Absenkung der Partikel- und Distickstoffoxidemissionen, eine weitaus geringere Geruchsbelästigung, die Hygienisierung von Gülle und eine stark verbesserte Düngwirkung des im behandelten Dung enthaltenen Stickstoffs, so dass weniger Stickstoff erforderlich ist, um dieselbe Düngwirkung zu erzielen.
Die Erzeugung von Biogas (und folglich von Methan) in einem geschlossenen und kontrollierten System wie dem einer Biogasanlage - und die anschließende Nutzung des Biogases als erneuerbare Energiequelle durch Verbrennung - wirken sich sehr positiv auf das „Treibhausgasemissionskonto“ aus. Unter normalen Bedingungen entstehen durch die Lagerung und das Ausbringen von Viehdung bedeutende Methanemissionen; durch das Auffangen von Biogas in Biogasanlagen lassen sich die Methangesamtemissionen aus der Landwirtschaft im Vergleich zu einem Szenario ohne Biogasanlagen verringern. Wenn Methan durch Verbrennung in Energie und Kohlendioxid umgewandelt wird, ergibt sich ein „umgekehrter“ Beitrag zum „Treibhauseffektkonto“, weil CO2 bei Weitem weniger schädlich ist als Methan und die aus der Biogasverbrennung gewonnene Energie fossile Energiequellen ersetzt.
CO2-Emissionen aus erneuerbaren Energiequellen (wie der Verbrennung von Stroh, Holz und Biogas) werden als neutral betrachtet, weil dieselben Mengen an CO2, die durch die Verbrennung entstehen, von den Pflanzen gewissermaßen im Vorfeld aufgenommen wurden, um die Biomasse zu erzeugen.
Schwefelwasserstoff (H2S) ist wahrscheinlich der Stoff im Biogas, der am meisten genannt wird, wenn über die möglichen Gefahren gesprochen wird. Verschiedene Methoden können angewandt werden, um die Konzentration von H2S im Biogas zu verringern; entweder wird das Biogas selbst gereinigt, beispielsweise in einem Wäscher, oder eine kleine Menge (etwa vier Prozent) frische Luft wird dem Biogas in einem Tank - beispielsweise in einem abgedeckten, gasdichten Gülletank - zugeführt, wo Bakterien an der Oberfläche der Gülle das H2S aufnehmen. Ein weiterer Vorteil dieser Methode ist, dass der in der Gülle enthaltene Schwefel für die spätere Pflanzenernährung erhalten bleibt.
Andere Stoffe können in kleinen Mengen im Biogas enthalten sein. Stickstoff (N2) und Sauerstoff (O2) können in einer Konzentration von bis zu zwei Prozent vorkommen (das ist normalerweise der Fall, wenn dem Biogas Frischluft zur Entschwefelung zugesetzt wird), aber diese Gase stellen natürlich keine Umweltgefahr dar. Wasserstoff (H2) kann auch in kleinen Mengen enthalten sein, wird jedoch bei der Verbrennung beseitigt. Zwei potenziell gefährliche Gase, Kohlenstoffmonoxid (CO) und Ammoniak (NH3), können ebenfalls in Spuren vorhanden sein, aber bei einer sicheren und kontrollierten Verbrennung wird CO vollständig beseitigt. Gemessen am Potenzial zur Verringerung von Stickstoff in der Umwelt durch die verbesserte Düngwirkung von Biodünger im Vergleich zu unbehandelter Gülle ist die Ammoniakkonzentration unwesentlich,.
Allgemein kann also festgestellt werden, dass, sofern das Entweichen von Biogas aus der Anlage wirksam verhindert wird und seine Verbrennung unter optimalen Bedingungen stattfindet, die durch anaerobe Zersetzung bewirkte Umwandlung von organischer Biomasse in Biogas absolut positive Auswirkungen auf die Emissionen hat, und zwar nicht nur durch die Verringerung der von fossilen Brennstoffen ausgehenden CO2-Emissionen, sondern auch durch die Nettoverringerung sonstiger, aus dem Viehdung herrührender Emissionen (z. B. Methan) usw. im Vergleich zu einem Zustand ohne Biogasanlagen.
III. Energieaspekte und die erforderliche Unterstützung der EU und der Mitgliedstaaten
Der Biogasertrag aus Viehdung ist relativ gering (40-90 m3/t (Kubikmeter pro Tonne), aus Getreide sehr viel höher (170-220 m³/t) und aus Erzeugnissen der Lebensmittelindustrie (in erster Linie Nebenprodukte und Abfälle von Schlachthöfen) (250-480 m³/t) sogar noch höher. Werden verschiedene Biogasrohstoffe gemischt, ist ein Mindestertrag in Höhe von 120 m³/t erstrebenswert. Da die Verarbeitung von Viehdung und die Biogastechnologie gemeinsame Elemente aufweisen, ist es ratsam, die Unterstützung für die Errichtung von Biogasanlagen mit der Verarbeitung von Viehdung zu verbinden, aber auch andere Rohstoffe wie organische Abfälle und Non-Food-Energiepflanzen zu verwenden. Co-Fermentationsanlagen können verschiedene Abfallarten gleichzeitig verarbeiten, in der Regel handelt es sich um flüssigen und festen Dung gemischt mit verschiedenen organischen Abfällen.
Die Erzeugung von Biogas weist sowohl bei Biogasanlagen für einzelne landwirtschaftliche Betriebe als auch in zentralen Anlagen eine negative Rentabilität auf. Zu den Einnahmen zählen der Wert des Biogases in Form von Wärme und Strom sowie der Wert der höheren Wirkung des im Viehdung enthaltenen Stickstoffs bei der Ausbringung. Größere Biogasanlagen, die Biomasse von außen erhalten, haben die Möglichkeit zusätzlichen Einnahmen durch den Düngewert von N, P und K, die Höhe der „Gate Fees“ sowie den Wert der CO2e-Reduktion. In einigen EU-Mitgliedstaaten haben die Betreiber von Biogasanlagen die Möglichkeit, durch den Verkauf von grünen Zertifikaten Einkünfte zu erzielen. Auf der Kostenseite schlagen die Kosten für Investitionen und Betrieb erheblich zu Buche.
Die Rentabilität und die Wettbewerbsfähigkeit einer Biogasanlage werden in erster Linie vom Verkaufspreis des erzeugten Stroms bestimmt (der in der Regel vom Staat festgelegt wird). In Ungarn beispielsweise wurde der Preis für grünen Strom aus allen erneuerbaren Energiequellen auf 0,09 EUR pro kWh (Kilowattstunde) festgesetzt, während er sich in Deutschland - die möglichen Zuschüsse eingerechnet - auf etwa 0,2 EUR pro kWh beläuft - doppelt soviel wie in Ungarn, während die Großhandelsstrompreise fast dieselben sind. Der vom Staat festgelegte Verkaufspreis ist daher in vielen Fällen unzureichend, um die Nachhaltigkeit der Erzeugung von Biogas zu gewährleisten.
Untersuchungen haben ergeben, dass der Wert des CO2e bei einzelbetrieblichen Anlagen fast eine ausgewogene Bilanz bewirken könnte und bei zentralisierten Anlagen etwa die Hälfte der wirtschaftlichen Verluste deckt. Die Streichung der Übergangskosten für den Handel mit CO2e würde nicht nur die Rentabilität der Erzeugung von Biogas fördern, sondern auch den nationalen Konten für die CO2e-Erzeugung zugute kommen.
Die negative Rentabilität zeigt jedoch deutlich, dass sich die Erzeugung von Biogas ohne beträchtliche Unterstützung sowohl durch europäische als auch nationale Finanzmittel nicht wirtschaftlich betreiben lässt. Investitionen sollten durch verschiedenartige Maßnahmen gefördert werden, zu denen auch EU-Mittel für die regionale und ländliche Entwicklung gehören. Der Schlüsselfaktor ist jedoch der vom Staat für „grünen Strom“ festgelegte Preis, der ausreichen sollte, um Nachhaltigkeit zu gewährleisten und einen echten Anreiz zu bieten. Diese europäischen und nationalen Mittel sollten jedoch mit Bedacht ausgegeben werden. Jegliche finanzielle Unterstützung für Biogasanlagen muss der Effizienz, dem technischen Stand, der positiven Treibhausgas-Bilanz sowie weiteren ökologischen Vorteilen der Anlagen Rechnung tragen.
IV. Die Notwendigkeit einer neuen Biogas-Richtlinie und einer Überarbeitung der Rechtsvorschriften
Sowohl die gemeinschaftlichen als auch die nationalen Rechtsvorschriften müssen überarbeitet werden, um den Bau und den Betrieb von Biogasanlagen in der EU zu erleichtern:
· Vor allem wird eine EU-Richtlinie über die Erzeugung von Biogas benötigt, in der spezifische Ziele für den Anteil von landwirtschaftlichem Biogas an der Zielvorgabe für die Nutzung erneuerbarer Energien festgelegt werden sowie statistische Elemente, Maßnahmen für den Bau und die Förderung von Biogasanlagen auf der Grundlage nationaler oder regionaler Umweltverträglichkeitsprüfungen, Maßnahmen zur Verbreitung und Nutzung der bei früheren Versuchen erzielten Ergebnisse, die Forderung nach auf nationaler und regionaler Ebene erfolgender Planung der Begrenzung rechtlicher und administrativer Hindernisse sowie Empfehlungen für die Mindesthöhe und einen jährlichen Anpassungsmechanismus für den Preis von „grünem Strom“ und „grünem Gas“ enthalten sind.
· Die Rechtsvorschriften über die Nutzung von Rückständen aus Biogasanlagen sollten überarbeitet werden.
· Ein Verbot von Mitteln zur Wachstumsförderung in Tierfutter mit Schwermetallen sollte geprüft werden, falls sich dies als europaweites Problem für die spätere Nutzung der Rückstände aus Biogasanlagen auf Feldern erweist.
· Die wirksame Umsetzung der IVU-Richtlinie, der Nitrat-Richtlinie, der Klärschlammrichtlinie, der Wasser-Rahmenrichtlinie, der Vogelschutzrichtlinie, der Habitat-Richtlinie und der Rechtsvorschriften über Schwermetalle ist von grundlegender Bedeutung.
· Es wird eine Strategie benötigt, um Biogasanlagen in den Kyoto-Mechanismus aufzunehmen.
· EU-weite Rechtsvorschriften sind erforderlich, um zu gewährleisten, dass Biogas - das durch Reinigung Erdgasqualität erreicht hat - in das Erdgasnetz eingespeist werden kann.
· Es werden Vorschläge benötigt, um die Nutzung tierischer Nebenprodukte für Biogas weiter zu verstärken, wie es im „Aktionsplan für Biomasse“ angekündigt wurde.
· Die Mitgliedstaaten sollten Biogas in ihre Halbzeitbewertung bestehender Programme für ländliche und regionale Entwicklung aufnehmen und Maßnahmen für die Zukunft vorschlagen. Strategien zur Entwicklung des ländlichen Raums wie z. B. Projekte im Rahmen von LEADER sollten Szenarien für die Entwicklung von Biomasse- und Biogasanlagen enthalten.
· Die Kommission sollte dem Europäischen Parlament bis zum 15. Dezember 2008 einen zusammenhängenden Bericht zur Erzeugung von Biogas in Europa vorlegen, der die oben genannten Vorschläge und die erzielten Fortschritte berücksichtigt.
· Es sollten Anstrengungen unternommen werden, um Forschung, Entwicklung und Demonstration zu finanzieren.
Dieser Entwurf wurde auch mit unabhängigen Sachverständigen und Verwaltungen der Mitgliedstaaten besprochen, die bedeutend dazu beigetragen haben, bestimmte Aspekte einer zukünftigen Biogas-Politik zu klären.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (28.1.2008)
für den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
zur nachhaltigen Landwirtschaft und zu Biogas: notwendige Überprüfung der EU-Vorschriften
(2007/2107(INI))
Verfasser der Stellungnahme(*): Werner Langen(*) Verfahren mit assoziierten Ausschüssen - Artikel 47 der Geschäftsordnung
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. betont, dass die Erzeugung von Biogas aus Mist, Gülle, Siedlungsmüll sowie tierischen und organischen Abfällen der Diversifizierung der Energieträger dient und dadurch in zunehmendem Maße sowohl einen Beitrag für die Sicherheit, Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der europäischen Energieversorgung leisten als auch den Landwirten neue Einkommensperspektiven eröffnen kann;
2. stellt mit großer Besorgnis fest, dass in vielen Mitgliedstaaten die Verwendung bestimmter Kulturpflanzen wie Mais zur Energiegewinnung immer stärker mit der Verwendung in der Nahrungskette konkurriert; betont, dass dieser Wettbewerb zu einer erheblichen Verteuerung der Futtermittel geführt hat;
3. fordert, dass Biogas nicht nur für die Elektrizitäts- und die Wärmeerzeugung genutzt, sondern – soweit technisch möglich bzw. wirtschaftlich machbar und unter der Voraussetzung, dass der Gesundheitsschutz gewährleistet ist – vorrangig optimal vor Ort verwertet und in die Erdgasnetze eingespeist werden sollte, wodurch die Abhängigkeit Europas von Erdgaseinfuhren aus Drittstaaten reduziert werden kann;
4. betont in diesem Zusammenhang, dass die Einspeisung von Strom, Wärme und Erdgas in die Netze diskriminierungsfrei erfolgen muss, und fordert, dass Biogas Erdgas gleichgestellt wird, damit nach der Einspeisung in das Erdgasnetz sein Potenzial voll genutzt werden kann;
5. fordert verstärkte Anstrengungen zur Erforschung und Förderung neuer und für die Umwelt möglichst vorteilhafter Verfahrenstechniken bei Biogas, insbesondere zur Verwertung von Biomasse (Biogas der zweiten Generation ) als Biokraftstoff und zur Erhöhung der Rentabilität der Biogasanlagen, weil nur mit innovativen Technologien, wie z. B. der Gasaufbereitungstechnik, der Wirkungsgrad von Biogasanlagen deutlich erhöht werden könnte;
6. betont in diesem Zusammenhang die Bedeutung der grünen Gentechnologie und fordert verstärkte Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der Kommission zur Erforschung modernerer Saatgut- und Pflanzenschutztechnologien, damit die Erzeugung von Biogas nicht zur Konkurrenz zur qualitativ hochwertigen Nahrungsmittelproduktion wird und der Biomasseanteil pro Fläche deutlich erhöht werden kann;
7. ist der Auffassung, dass der junge und innovative Biogassektor zwar eine Anschubförderung braucht, dass solche Fördersysteme aber nach Erreichen der Marktreife auslaufen sollten;
8. fordert deshalb, dass in der Europäischen Union ein einheitliches Förderinstrument ähnlich dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz geprüft wird;
9. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, bei künftigen Vorschlägen zur Regulierung des Biogassektors nicht nur die Umweltaspekte zu prüfen, sondern auch die Auswirkungen auf eine qualitativ hochwertige und nachhaltige Nahrungsmittelproduktion einzubeziehen;
10. fordert, dass Gülle verstärkt als Einsatzstoff bei Biogas verwendet wird, da hier noch sehr große Potenziale vorhanden sind und gleichzeitig der dezentrale Charakter von Biogasanlagen zur Energieerzeugung gestärkt wird, und stellt fest, dass mit der verstärkten Einbeziehung von Gülle die Methanfreisetzung bei der Güllelagerung deutlich reduziert werden kann;
11. fordert, dass für den Bau von Biogasanlagen ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren eingeführt wird;
12. fordert ferner die Verwendung von Verarbeitungsprodukten der ersten Stufe wie z. B. Kartoffelschalen oder Fruchtfleisch als Biomasse für Biogasanlagen;
13. betont, dass auf lange Sicht und sofern weitere verstärkte Forschungsanstrengungen unternommen werden, regenerative Energien wie Biogas und Biotreibstoffe im Mix mit Sonnenenergie und Windenergie zu einer größeren Unabhängigkeit von fossilen und atomaren Energiequellen führen können.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
24.1.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
45 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Šarūnas Birutis, Jan Březina, Renato Brunetta, Philippe Busquin, Jerzy Buzek, Pilar del Castillo Vera, Dragos Florin David, Den Dover, Adam Gierek, Norbert Glante, Fiona Hall, David Hammerstein, Rebecca Harms, Erna Hennicot-Schoepges, Mary Honeyball, Romana Jordan Cizelj, Werner Langen, Anne Laperrouze, Pia Elda Locatelli, Eugenijus Maldeikis, Eluned Morgan, Angelika Niebler, Reino Paasilinna, Atanas Paparizov, Francisca Pleguezuelos Aguilar, Anni Podimata, Miloslav Ransdorf, Vladimír Remek, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Mechtild Rothe, Paul Rübig, Andres Tarand, Britta Thomsen, Catherine Trautmann, Nikolaos Vakalis, Alejo Vidal-Quadras, Dominique Vlasto |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen) |
Neena Gill, Lambert van Nistelrooij, Pierre Pribetich, Vittorio Prodi, John Purvis, Esko Seppänen, Vladimir Urutchev |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (19.12.2007)
für den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
zu nachhaltiger Landwirtschaft und Biogas: Notwendige Überprüfung der EU-Vorschriften
(2007/2107(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Adamos Adamou
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. ist der Ansicht, dass die Verwendung von Biogas insbesondere zur Wärme- und Elektrizitätserzeugung deutlich dazu beitragen könnte, die verbindliche Zielvorgabe von 20 % für den Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2020 zu erreichen;
2. betont, dass die Erzeugung von Biokraftstoffen aus Abfällen kein Selbstzweck werden sollte, und dass die Abfallreduzierung in der Umweltpolitik der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten weiterhin Vorrang haben sollte;
3. betont, dass Tierdung, kommunale Abwässer und Abfälle aus der industriellen Landwirtschaft Stoffe, Agenzien und Organismen enthalten können (Bakterien, Viren, Parasiten, Schwermetalle, schädliche organische Substanzen), die eine mögliche Gefahr für die Volksgesundheit oder die Umwelt darstellen;
4. fordert die Kommission dringend auf, sicherzustellen, dass angemessene Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden, um die Ausbreitung dieser Stoffe, Agenzien und Organismen sowie der durch sie hervorgerufenen Krankheiten zu verhindern, und zwar unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Viren durch das Erhitzen nur bis zu einem gewissen Grad abgetötet werden, die meisten organischen Schadstoffe hierdurch kaum vermindert werden und Schwermetalle intakt bleiben;
5. stellt mit großer Besorgnis in vielen Mitgliedstaaten bei bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen einen zunehmenden Wettbewerb zwischen der Nutzung zur Energieerzeugung und der Verwendung in der Nahrungsmittelkette fest; betont, dass dieser Wettbewerb, der zu einem beträchtlichen Anstieg der Futtermittelpreise geführt hat, hauptsächlich auf fehlende soziale und Umweltkriterien für die Erzeugung von Biokraftstoff und einen übermäßig zentralisierten Ansatz bei der Biogasproduktion zurückzuführen ist;
6. ersucht die Kommission, durch einen Vergleich der Umwandlungsszyklen verschiedener Arten von Biomasse in Biogasanlagen deren Nachhaltigkeit im Hinblick auf die Höhe der Treibhausgasemissionen und Auswirkungen auf Luftqualität, Artenvielfalt, einschließlich natürlicher Vegetation (Wälder, Wiesen, Moore), Bodenbewirtschaftung und Lebensmittelherstellung zu überprüfen;
7. betont, dass es bislang keine Rechtsvorschriften der Gemeinschaft gibt, die eigens dem Thema Biogas gewidmet sind; erkennt an, dass die Umsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften über Landwirtschaft und Umwelt, wie etwa der Nitrat-Richtlinie, der IVU-Richtlinie, der Klärschlammrichtlinie, der Wasser-Rahmenrichtlinie, der Vogelschutzrichtlinie, der Habitat-Richtlinie und der Rechtsvorschriften über Schwermetalle, von grundlegender Bedeutung für eine nachhaltige Biogasgewinnung ist;
8. fordert die Kommission auf, für die Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten – auch derjenigen, in denen es derzeit keine oder nur wenige Biogasanlagen gibt – zu sorgen, damit ein Austausch über die jeweiligen bewährten Verfahren der Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit Biogasanlagen durch Wissens- und Technologietransfer stattfinden kann;
9. fordert die Kommission auf, alle einschlägigen Daten über die Biogasproduktion in den Mitgliedstaaten zu sammeln, um ein klares Bild davon zu bekommen, welche Fortschritte beim Thema Biogas in der Europäischen Union gemacht werden, denn diese Daten sind notwendig und nützlich bei der Ausarbeitung einer geeigneten Strategie für den Umgang mit diesem Thema;
10. fordert die Kommission dringend auf, so bald wie möglich einen Vorschlag für eine Richtlinie über Bioabfälle vorzulegen, die auch Qualitätsstandards beinhaltet; ist der Auffassung, dass die Produktion von Biogas im Vergleich zu alternativen Verwendungszwecken von Abfall und Dung beurteilt werden muss;
11. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, einen Vorschlag für ein Zertifizierungssystem für nachhaltiges Biogas vorzulegen, wobei dieses Zertifizierungssystem auf einem umfassenden Ansatz unter Berücksichtigung aller gesellschaftlichen und Umweltfaktoren beruhen sollte;
12. fordert die derzeitige und die nachfolgenden Ratspräsidentschaften auf, weitere Gespräche über die Förderung nachhaltiger Biogasgewinnung voranzutreiben, wobei eine nachhaltige Förderung von Biogasanlagen die Kombination von thermischer und elektrischer Energiegewinnung beinhalten muss.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
19.12.2007 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
40 0 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Adamos Adamou, Georgs Andrejevs, Margrete Auken, Liam Aylward, John Bowis, Magor Imre Csibi, Avril Doyle, Mojca Drčar Murko, Anne Ferreira, Matthias Groote, Satu Hassi, Gyula Hegyi, Jens Holm, Marie Anne Isler Béguin, Christa Klaß, Eija-Riitta Korhola, Aldis Kušķis, Linda McAvan, Roberto Musacchio, Riitta Myller, Miroslav Ouzký, Vladko Todorov Panayotov, Vittorio Prodi, Guido Sacconi, Carl Schlyter, Richard Seeber, María Sornosa Martínez, Antonios Trakatellis, Thomas Ulmer, Anders Wijkman, Glenis Willmott |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(-innen) |
Kathalijne Maria Buitenweg, Bairbre de Brún, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Miloš Koterec, Johannes Lebech, Miroslav Mikolášik, Alojz Peterle, Bart Staes, Marianne Thyssen |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
29.1.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
33 0 1 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Vincenzo Aita, Bernadette Bourzai, Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, Giuseppe Castiglione, Giovanna Corda, Gintaras Didžiokas, Constantin Dumitriu, Carmen Fraga Estévez, Ioannis Gklavakis, Lutz Goepel, Esther Herranz García, Lily Jacobs, Elisabeth Jeggle, Heinz Kindermann, Véronique Mathieu, Mairead McGuinness, Rosa Miguélez Ramos, Neil Parish, María Isabel Salinas García, Willem Schuth, Czesław Adam Siekierski, Alyn Smith, Petya Stavreva, Csaba Sándor Tabajdi, Witold Tomczak, Janusz Wojciechowski, Andrzej Tomasz Zapałowski |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Christa Klaß, Wiesław Stefan Kuc, Catherine Neris, Maria Petre, Markus Pieper, Kyösti Virrankoski |
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