BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (einzige GMO-Verordnung) in Bezug auf die einzelstaatlichen Milchquoten
27.2.2008 - (KOM(2007)0802 – C6‑0015/2008 – 2007/0281(CNS)) - *
Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatterin: Elisabeth Jeggle
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (einzige GMO-Verordnung) in Bezug auf die einzelstaatlichen Milchquoten
(KOM(2007)0802 – C6‑0015/2008 – 2007/0281(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an den Rat (KOM(2007)0802),
– gestützt auf Artikel 37 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0015/2008),
– gestützt auf Artikel 51 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (A6‑0046/2008),
1. billigt den Vorschlag der Kommission in der geänderten Fassung;
2. fordert die Kommission auf, ihren Vorschlag gemäß Artikel 250 Absatz 2 des EG-Vertrags entsprechend zu ändern;
3. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen;
4. fordert den Rat auf, es erneut zu konsultieren, falls er beabsichtigt, den Vorschlag der Kommission entscheidend zu ändern;
5. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
Vorschlag der Kommission | Änderungen des Parlaments |
Änderungsantrag 1 ERWÄGUNG 3 | |
(3) Der Rat hat die Kommission aufgefordert, einen Bericht über die Marktperspektiven auszuarbeiten, sobald die Reformen 2003 der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse vollständig durchgeführt sind, damit beurteilt werden kann, ob die Zuweisung zusätzlicher Quoten angebracht ist. |
(3) Der Rat hat die Kommission aufgefordert, einen Bericht über die Marktperspektiven auszuarbeiten, sobald die Reformen 2003 der gemeinsamen Marktorganisation für Milch und Milcherzeugnisse vollständig durchgeführt sind; auf dieser Grundlage wird dann eine Entscheidung gefällt. |
Begründung | |
Die ursprüngliche Erklärung des Rates vom Juni 2003 sollte wortgetreu wiedergegeben werden. | |
Änderungsantrag 2 ERWÄGUNG 4 | |
(4) Der nun vorliegende Bericht enthält die Schlussfolgerung, dass angesichts der derzeitigen Lage auf dem Gemeinschaftsmarkt und auf den Weltmärkten sowie der voraussichtlichen Lage bis 2014 eine zusätzliche Anhebung der Quoten um 2 % zur Erleichterung einer größeren Milcherzeugung in der Gemeinschaft und zur Erfüllung der neuen Anforderungen des Milchmarktes gerechtfertigt ist. |
(4) Der nun vorliegende Bericht enthält die Schlussfolgerung, dass angesichts der derzeitigen Lage auf dem Gemeinschaftsmarkt und auf den Weltmärkten sowie der voraussichtlichen Lage bis 2014 eine zusätzliche Anhebung der Quoten zur Erleichterung einer größeren Milcherzeugung in der Gemeinschaft und zur Erfüllung der neuen Anforderungen des Milchmarktes gerechtfertigt sein kann. |
Änderungsantrag 3 ERWÄGUNG 4 A (neu) | |
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(4a) Die Milchquoten werden in der Europäischen Union nicht ausgeschöpft. |
Begründung | |
Die Milchquoten werden EU-weit nicht ausgeschöpft. Die Zahlen für das Quotenjahr 2006/07 lassen eine Nettounterschreitung der Quoten in Höhe von 1,9 Millionen Tonnen in der gesamten EU erkennen, wobei 18 von 27 Mitgliedstaaten ihre nationalen Quoten unterschreiten. Die Kommission rechnet für das laufende Quotenjahr 2007/08 ungeachtet der relativ hohen Milchpreise mit einer Unterschreitung der Quoten um 3 Millionen Tonnen. | |
Änderungsantrag 4 ERWÄGUNG 4 B (neu) | |
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(4b) Das Europäische Parlament hat die Kommission in seiner Entschließung vom 25. Oktober 2007 zum Anstieg der Futtermittel- und Lebensmittelpreise1 aufgefordert, eine sofortige und zeitlich befristete Erhöhung der Milchquoten vorzuschlagen, um die Preise auf dem Binnenmarkt zu stabilisieren. |
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Begründung | |
Das Europäische Parlament hat zu diesem Zeitpunkt mit großer Mehrheit eine Entschließung zum Anstieg der Futtermittel- und Lebensmittelpreise angenommen, in der es die Kommission aufgefordert hat, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, und insbesondere in Ziffer 6 gefordert hat, eine sofortige und zeitlich befristete Erhöhung der Milchquoten vorzuschlagen. | |
Änderungsantrag 5 ERWÄGUNG 4 C (neu) | |
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(4c) Das Europäische Parlament hat die Kommission aufgefordert, ein Milchfonds-Restrukturierungsprogramm einzurichten. |
Begründung | |
Das Parlament hat die Kommission im Rahmen des Mini-Milchpakets aufgefordert, ein Milchfonds-Restrukturierungsprogramm einzurichten, um die Mitteleinsparungen, die sich aus der Umsetzung des Mini-Milchpakets ergeben, für den Milchsektor zu erhalten. Die Berichterstatterin weist darauf hin, dass der Milchsektor ein empfindlich reagierender Sektor ist und dass daher besondere Maßnahmen erforderlich sind, um in allen Regionen der EU eine nachhaltige Milcherzeugung sicherzustellen. Darüber hinaus ist der Milchsektor innovativ und zukunftsorientiert mit einem wichtigen sozialen Aspekt und hohen Tierschutz- und Umweltstandards. | |
Änderungsantrag 6 ERWÄGUNG 4 D (neu) | |
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(4d) Die derzeitige Marktsituation bei Milcherzeugnissen in der Union bietet für die Erzeuger, die dies wünschen, Wachstumschancen, da die Produktion nicht ausreicht, um die stetig wachsende Nachfrage zu befriedigen. |
Begründung | |
Laut Kommission bedarf es zwischen 2007 und 2014 zur Deckung der Lücke zwischen Produktion und Nachfrage in der EU mindestens einer zusätzlichen Menge von 8 Millionen Tonnen Milch. | |
Änderungsantrag 7 ERWÄGUNG 5 | |
(5) Daher ist es angebracht, die Quoten aller Mitgliedstaaten, wie sie in Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 festgesetzt sind, ab 1. April 2008 um 2 % anzuheben. |
(5) Daher ist es angebracht, den Mitgliedstaaten zu gestatten, ihre Quoten, wie sie in Anhang IX der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 festgesetzt sind, ab 1. April 2008 um 2 % über ihre derzeit zugewiesenen Quoten hinaus auf freiwilliger Basis anzuheben, wobei zugleich eingeräumt wird, dass nicht alle Mitgliedstaaten derzeit die ihnen zugewiesenen Quoten voll ausschöpfen und dass einige Mitgliedstaaten die angehobenen Quoten nicht ausschöpfen werden. |
Änderungsantrag 8 ERWÄGUNG 5 A (neu) | |
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(5a) Die Anhebung der Milchquoten ab 1. April 2008 greift dem Ergebnis der Überprüfung des Marktes für Milch und Milcherzeugnisse im Rahmen des „Gesundheitschecks“ der Gemeinsamen Agrarpolitik nicht vor. |
Begründung | |
Es muss klar hervorgehoben werden, dass die Änderungen, die im Rahmen des „Gesundheitschecks“ der GAP festzulegen sind, nicht durch die Höhe der Anhebung der Quoten im April 2008 bestimmt werden. | |
Änderungsantrag 9 ERWÄGUNG 5 B (neu) | |
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(5b) Die Anhebung der Milchquoten im Quotenjahr 2008/09 gefährdet gegenwärtig nicht die Stabilität des Milchmarktes der Union und schwächt nicht den Stellenwert der Quoten als Instrument zur Stabilisierung des Milchmarkts und zur Gewährleistung der Rentabilität der Produktion. |
Änderungsantrag 10 ERWÄGUNG 5 C (neu) | |
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(5c) Ebenso sollte das Produzentenverhalten erforscht werden, da es in verschiedenen Mitgliedstaaten zu einer deutlichen Unterlieferung der Quoten kommt. |
Begründung | |
Es sollte erforscht werden, ob die Gründe für die Unterlieferung in den Beschlüssen der Agrarreform 2003 zur Entkopplung der Direktzahlungen liegen. Es sollte außerdem erforscht werden, ob es sich um eine vorübergehende oder dauerhafte Entwicklung handelt. Um eine zukunftorientierte Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen, sind auch die Fragen der Unterlieferung zu klären. | |
Änderungsantrag 11 ERWÄGUNG 5 D (neu) | |
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(5d) Das Verbraucherverhalten in Bezug auf den Milchmarkt muss besser erforscht werden, da dieser Markt sehr empfindlich auf Veränderungen reagiert. Die Kommission sollte umgehend Maßnahmen treffen, um die Forschung in diesem Bereich zu verstärken. |
Begründung | |
Die Debatte über die Frage einer umgehenden Erhöhung der Milchquoten in der EU im Milchwirtschaftsjahr 2008/09 begann Mitte 2006, als sich die Weltmarktpreise für Milcherzeugnisse verbesserten. Die Erhöhungen der Preise für Milch/Milcherzeugnisse haben unmittelbare negative Auswirkungen auf die Verbrauchernachfrage gehabt und zeigen, dass der Milchmarkt sehr empfindlich auf Veränderungen reagiert. Die Wünsche der Verbraucher sind von entscheidender Bedeutung. Daher muss das Verbraucherverhalten besser erforscht werden. | |
Änderungsantrag 12 ERWÄGUNG 6 A (neu) | |
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(6a) Die Marktentwicklung auf dem internationalen Markt und vielen Märkten der Union hat bereits ohne Mehrproduktion in den letzten Wochen deutlich niedrigere Notierungen an den Produktbörsen gezeigt. Es ist daher angebracht, die mittelfristigen Auswirkungen einer 2-prozentigen Erhöhung der Quoten zu kalkulieren. |
Begründung | |
Die Erhöhung der Handelspreise für Milch und Milcherzeugnisse führte vermutlich bereits zur Substitution der Verwendung von Butter und Milchpulver und damit zu einem niedrigeren Verbrauch, was nunmehr schon eine Senkung der Notierungspreise zur Folge hatte. Das Auslaufen der Lagerbestände im EU-Raum und klimatisch bedingte Produktionsengpässe in anderen Regionen der Welt dürften in Verbindung mit spekulativem Verhalten von Marktteilnehmern zu einer Überhitzung des Marktes geführt haben, die in diesem Ausmaß nicht von Dauer ist. | |
Änderungsantrag 13 ERWÄGUNG 7 A (neu) | |
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(7a) Die Milchproduktion ist von entscheidender Bedeutung für die Einkommensschöpfung in den benachteiligten Gebieten der Union, da gleichwertige Alternativen in der landwirtschaftlichen Produktion sehr oft nicht vorhanden sind. Aus diesem Grund sind die besonderen Auswirkungen der marktwirksamen Maßnahmen auf die Wertschöpfung und Aufrechterhaltung einer regional nachhaltigen und agrarwirtschaftlich notwendigen Milcherzeugung speziell zu berücksichtigen. |
Begründung | |
Erhöhungen der Milchproduktion können Preissenkungen zur Folge haben, die je nach Struktur und Region unterschiedliche Auswirkungen hervorrufen. In benachteiligten Gebieten und Berggebieten oder für kleine Milcherzeuger sind diese Folgewirkungen aufgrund höherer Produktions- und Erfassungskosten besonders zu analysieren und in der politischen Entscheidungsfindung zu berücksichtigen. | |
Änderungsantrag 14 ARTIKEL -1 (neu) Artikel 78 Absatz 1 (Verordnung (EG) Nr. 1234/2007) | |
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Artikel -1 |
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In Artikel 78 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird folgender Unterabsatz angefügt: |
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„Für das Quotenjahr 2008/09 wird auf Milch und Milcherzeugnisse, die über die gemäß Unterabschnitt II festgesetzte einzelstaatliche Quote hinaus vermarktet werden, eine Überschussabgabe erhoben, wenn nach einer EU-weiten Saldierung noch ein Überschuss besteht.“ |
Änderungsantrag 15 ARTIKEL 1 | |
Nummer 1 des Anhangs IX der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung. |
Die Quoten der Mitgliedstaaten werden ab 1. April 2008 auf freiwilliger Basis um 2 % angehoben. Nummer 1 des Anhangs IX der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird entsprechend angepasst. |
Änderungsantrag 16 ARTIKEL 1 A (neu) | |
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Artikel 1a |
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Die Kommission legt bis spätestens 1. Januar 2009 eine Analyse der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der Anhebung der Milchquoten vor, wobei Berggebiete und andere Gebiete mit vergleichbar schwierigen Produktionsbedingungen besonders berücksichtigt werden. |
Änderungsantrag 17 ARTIKEL 1 B (neu) | |
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Artikel 1b |
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Die Kommission legt bis spätestens 1. Januar 2009 einen Bericht über das Verbraucherverhalten in Bezug auf den Milchmarkt sowie über die besonderen Gegebenheiten der Milchproduktion in benachteiligten Regionen vor. |
Begründung | |
Die Milchproduktion in Berggebieten und abgelegenen Gebieten sichert den Bestand der Kulturlandschaft und ist ein wichtiger Faktor der ländlichen Wirtschaft. Ihre Produktionskosten liegen jedoch häufig deutlich über denen in Gunstlagen. Daher müssen Maßnahmen entwickelt werden, die den Fortbestand dieser Betriebe sichern. Als erster Schritt ist eine Analyse der Situation der Betriebe an diesen Standorten durchzuführen. |
BEGRÜNDUNG
Hintergrund
Mit den Beschlüssen im Rahmen der Agenda 2000 wurde die Milchquotenregelung bis April 2008 verlängert. Außerdem sah die Agenda 2000 eine Aufstockung der gesamten Referenzmengen in der EU um 2,4 % von 117,5 Millionen Tonnen auf 120,3 Millionen Tonnen vor. Diese Aufstockung erfolgte einerseits in Form spezifischer nationaler Erhöhungen für Italien, Spanien, Griechenland, die Republik Irland und Nordirland innerhalb von zwei Jahren von 2000/01 bis 2001/02 und andererseits in Form einer linearen Erhöhung der Milchquoten um 1,5 % innerhalb von drei Jahren von 2005/06 bis 2007/08 für alle Mitgliedstaaten, die keine spezifischen Quotenerhöhungen erhielten.
Nach der Vereinbarung im Rahmen der Agenda 2000 war der Rat verpflichtet, im Jahr 2003 eine Halbzeitbewertung der Milchquotenregelung vorzunehmen. In seinem Kompromiss vom Juni 2003 hat der Rat beschlossen, dass die geltende Milchquotenregelung bis 2014/15 verlängert werden sollte. Außerdem hat der Rat beschlossen, dass die im Rahmen der Agenda 2000 vereinbarten Erhöhungen der Milchquoten ab 2006/07 anstatt ab 2005/06 erfolgen sollten und dass es 2007/08 oder 2008/09 keine weiteren Quotenerhöhungen, wie in der Agenda 2000 vorgeschlagen worden war, geben würde.
Sobald die Reform vollständig durchgeführt ist, sollte ein Marktbericht vorgelegt werden. Aus spezifischen lokalen Gründen wurde Griechenland jedoch eine Quotenerhöhung um 120 000 Tonnen und den Azoren ab 2005/06 eine Erhöhung um 50 000 Tonnen (reduziert gegenüber zusätzlichen 73 000 Tonnen im Wirtschaftsjahr 2003/04 und 61 500 Tonnen im Wirtschaftsjahr 2004/05) gewährt.
Europäische Kommission
Im ursprünglichen Vorschlag der Kommission für die Reform 2003 war eine Quotenerhöhung in zwei Schritten von je 1 % vorgesehen, die zu den im Rahmen der Agenda 2000 bereits vereinbarten Erhöhungen hinzukommen sollte. Der Rat hat in seinem Kompromiss vom Juni 2003 beschlossen, keine zusätzliche Quotenerhöhung für 2007 und 2008 vorzunehmen und hat die Kommission aufgefordert, einen Bericht über die Marktperspektiven vorzulegen, sobald die Reform vollständig durchgeführt ist.
In dem Bericht über die Marktperspektiven für den Milchsektor, der zusammen mit diesem Vorschlag vorgelegt wurde, geht es um die Frage, ob der Markt ausreichende Möglichkeiten für zusätzliche Milchmengen bietet, ohne dass dies kurz- und/oder mittelfristig mehr staatliche Stützungsmaßnahmen zur Folge hat, wenn die einzelstaatlichen Quoten für alle 27 Mitgliedstaaten angehoben würden.
Der Bericht enthält die Schlussfolgerung, dass die Aussichten sowohl für den EU-Markt als auch für den Weltmarkt günstig sind und dass die Analyse, bei der von einer Erhöhung der Milchproduktion in der EU um 2 % ausgegangen wird, zeigt, dass der Markt diese zusätzlichen Mengen ohne weiteres absorbieren kann. Die Kommission gelangt zu dem Schluss, dass die Anhebung der Milchquoten um 2 % ab dem Milchquotenzeitraum 2008/09 vorgenommen werden kann (d.h. 2,85 Millionen Tonnen Milch zusätzlich, die zu einer Gesamtmenge von 145,7 Millionen Tonnen hinzukommen).
Generell geht aus Erklärungen der Kommission hervor, dass die Kommission eine Abschaffung der Milchquotenregelung nach 2015 befürwortet. In rechtlicher Hinsicht wird die Milchquotenregelung im Jahr 2015 ablaufen, sofern die Kommission keinen Vorschlag zu ihrer Verlängerung vorlegt und dieser Vorschlag nicht die Unterstützung einer qualifizierten Mehrheit der Mitgliedstaaten erhält.
VERFAHREN
Titel |
Änderung der einzigen GMO-Verordnung in Bezug auf die einzelstaatlichen Milchquoten |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2007)0802 – C6-0015/2008 – 2007/0281(CNS) |
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Datum der Konsultation des EP |
10.1.2008 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
AGRI 17.1.2008 |
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Berichterstatter(-in/-innen) Datum der Benennung |
Elisabeth Jeggle 21.11.2007 |
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Prüfung im Ausschuss |
29.1.2008 |
26.2.2008 |
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Datum der Annahme |
26.2.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
42 0 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Vincenzo Aita, Peter Baco, Bernadette Bourzai, Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, Giuseppe Castiglione, Giovanna Corda, Joseph Daul, Albert Deß, Gintaras Didžiokas, Michl Ebner, Carmen Fraga Estévez, Ioannis Gklavakis, Lutz Goepel, Bogdan Golik, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Esther Herranz García, Lily Jacobs, Elisabeth Jeggle, Heinz Kindermann, Stéphane Le Foll, Diamanto Manolakou, Véronique Mathieu, Mairead McGuinness, Rosa Miguélez Ramos, James Nicholson, Neil Parish, María Isabel Salinas García, Agnes Schierhuber, Czesław Adam Siekierski, Alyn Smith, Dimitar Stoyanov, Donato Tommaso Veraldi, Andrzej Tomasz Zapałowski |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Katerina Batzeli, Esther De Lange, Gábor Harangozó, Catherine Neris, Maria Petre, Zdzisław Zbigniew Podkański, Struan Stevenson, Kyösti Virrankoski |
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Datum der Einreichung |
27.2.2008 |
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