BERICHT über das Grünbuch zur Rolle der Zivilgesellschaft in der Drogenpolitik der Europäischen Union

12.3.2008 - (2007/2212(INI))

Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
Berichterstatter: Giusto Catania

Verfahren : 2007/2212(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0073/2008
Eingereichte Texte :
A6-0073/2008
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Grünbuch zur Rolle der Zivilgesellschaft in der Drogenpolitik der Europäischen Union

(2007/2212(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Empfehlung vom 15. Dezember 2004 an den Rat und den Europäischen Rat zur EU-Drogenbekämpfungsstrategie (2005-2012)[1],

–   in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission vom 26. Juni 2006 zur Rolle der Zivilgesellschaft in der Drogenpolitik der Europäischen Union (KOM(2006)0316),

–   unter Hinweis auf den Bericht und die eingegangenen Antworten betreffend die Ergebnisse der im Rahmen des oben genannten Grünbuchs durchgeführten offenen Konsultation, die am 18. April 2007 veröffentlicht wurden[2],

–   gestützt auf Titel VI des Vertrags über die Europäische Union und insbesondere auf die Artikel 29 und 31 Absatz 1 Buchstabe e,

–   unter Hinweis auf die internationalen, europäischen und nationalen Instrumente zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten und insbesondere zum Schutz des Rechts auf Leben und Gesundheit,

–   unter Hinweis auf das Einheits-Übereinkommen der Vereinten Nationen über Suchtstoffe vom 30. März 1961, geändert durch das Genfer Protokoll vom 25. März 1972, sowie die Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 21. Februar 1971 über psychotrope Substanzen und vom 19. Dezember 1988 zur Bekämpfung des illegalen Handels mit Suchtstoffen und psychotropen Substanzen,

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1920/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht[3], die eine Neufassung der früheren Verordnung darstellt,

–   unter Hinweis auf den Jahresbericht 2007 der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht[4],

–   unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1150/2007/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. September 2007 zur Auflegung des spezifischen Programms „Drogenprävention und -aufklärung“ als Teil des Generellen Programms „Grundrechte und Justiz“ für den Zeitraum 2007-2013[5] und insbesondere auf die Artikel 2 bis 7,

–   unter Hinweis auf das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen mit dem Titel „Fortschrittsbericht über die Umsetzung des Drogenaktionsplans der EU (2005-2008) für 2006 vom 21. Dezember 2006 (SEK(2006)1803),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission zum Fortschrittsbericht über die Umsetzung des EU-Drogenaktionsplans (2005-2008) für 2007 vom 10. Dezember 2007 (KOM(2007)0781),

–   unter Hinweis auf den im Juni 2005 vom Rat angenommenen EU-Drogenaktionsplan (2005-2008)[6],

–   unter Hinweis auf den Beschluss 2005/387/JI des Rates vom 10. Mai 2005 betreffend den Informationsaustausch, die Risikobewertung und die Kontrolle bei neuen psychoaktiven Substanzen[7],

–   unter Hinweis auf die vom Europäischen Rat vom 16.-17. Dezember 2004 gebilligte EU-Drogenstrategie (2005-2012)[8],

–   unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 273/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 betreffend Drogenausgangsstoffe[9],

–   unter Hinweis auf die Politische Erklärung zu Drogen und die Resolutionen, die während der Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGASS) vom 8. und 10. Juni 1998 angenommen wurden,

–   unter Hinweis auf die Tätigkeiten der Vereinten Nationen und vor allem auf die 51. Sitzung der Drogen-Kommission, die vom 10.-14. März 2008 stattfinden wird[10],

–   in Kenntnis des Weißbuchs „Europäisches Regieren“ (KOM(2001)0428) sowie der Mitteilungen der Kommission mit dem Titel „Hin zu einer verstärkten Kultur der Konsultation und des Dialogs - Allgemeine Grundsätze und Mindeststandards für die Konsultation betroffener Parteien durch die Kommission“ (KOM(2002)0704) und „Strategische Ziele 2005 – 2009, Europa 2010: Eine Partnerschaft für die Erneuerung Europas; Wohlstand, Solidarität und Sicherheit“ (KOM(2005)0012),

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und der Stellungnahme des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6‑0073/2008),

A. in Erwägung der Notwendigkeit, einen tiefer gehenden Dialog mit europäischer Dimension zwischen und mit den verschiedenen Akteuren der Zivilgesellschaft (auf transnationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene) zu fördern, um die Formulierung, Durchführung und Bewertung der Beschlüsse im Bereich der nationalen wie der europäischen Drogenpolitik zu verbessern,

B.  in der Erwägung, dass der Zusammenschluss von Organisationen der Zivilgesellschaft auf europäischer Ebene aus Sicht der nationalen, regionalen und lokalen Organisationen der Zivilgesellschaft einen eindeutigen Mehrwert erbracht hat,

C. in der Erwägung, dass vor allem die Zivilgesellschaft einen umfassenden Erfahrungsschatz zu einzelnen Aspekten der Drogenpolitik, wie Prävention, Aufklärung, Betreuung beim Ausstieg aus der Abhängigkeit und soziale Wiedereingliederung, beisteuern kann,

D. in der Erwägung, dass vorrangiges Ziel der EU-Drogenstrategie (2005-2012) die Bereitstellung korrekter Informationen und die Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft im Drogenbereich ist,

E.  in der Erwägung, dass das Grünbuch zur Rolle der Zivilgesellschaft in der Drogenpolitik der Europäischen Union und die Schaffung des Drogenforums der Zivilgesellschaft erste praktische Schritte zur Erreichung dieses Ziels sind,

F.  in Erwägung des äußerst positiven Echos der meisten Organisationen, die auf die Konsultation der Kommission zur Idee einer thematischen Verknüpfung bestehender Netze reagiert haben,   

G. in Erwägung der Bedeutung einer stärkeren Synergie zwischen der Zivilgesellschaft und den europäischen Einrichtungen und Organen, um eine Beziehung auf der Grundlage ständiger Konsultation herzustellen und den Austausch von Informationen und bewährten Verfahrensweisen zu fördern, wobei wissenschaftlichen Beiträgen besondere Bedeutung zukommt,

H. unter nachdrücklichem Hinweis darauf, dass der Tätigkeit der Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich für die Zusammenarbeit mit Drittländern und die Förderung alternativer und nachhaltiger Strategien bei der Bewältigung des Drogenproblems engagieren, vorrangige Bedeutung zukommt, und die Rolle dieser Organisationen aufgewertet werden muss,

I.   in der Erwägung, dass ein offenes Medium wie das Internet in jede vorgeschlagene Struktur für einen Dialog oder in Konsultationen mit ausgewählten Netzen zu speziellen Themen, die durch eine offene Konsultation aller beteiligten Akteure ergänzt würden, einbezogen werden sollte,

J.   in der Erwägung, dass die wichtige Rolle, die die Zivilgesellschaft diesbezüglich spielen kann, die beträchtliche Verantwortung der Mitgliedstaaten und internationaler Organisationen ergänzen und stärken sollte, bei der Bekämpfung der Erzeugung von und des Handels mit Drogen zusammenzuarbeiten, wie dies auch beim Terrorismus geschieht,

K. in der Erwägung, dass eine stärkere Zusammenarbeit der Organe der EU mit der Zivilgesellschaft im Bereich der Drogenpolitik ihnen dabei helfen würde, die derzeit angewandten Strategien richtig zu beurteilen,

L.  in der Erwägung, dass der Begriff „Drogen“ Rauschgifte und psychotrope Substanzen gemäß der Definition der zuvor genannten Übereinkommen der Vereinten Nationen umfassen soll,

M. in der Erwägung, dass Drogenkonsum für junge Mädchen und Frauen spezifische Gesundheitsrisiken birgt, besonders im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder der Übertragung von HIV/AIDS,

N. in der Erwägung, dass tendenziell mehr Männer als Frauen an Therapieprogrammen teilnehmen und dass der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Personen, die heute in der EU an Drogentherapieprogrammen teilnehmen, etwa 20 % beträgt,

O. in der Erwägung, dass in Bezug auf das Ausmaß und die Muster des Drogenkonsums erhebliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen festgestellt wurden; in der Erwägung, dass wissenschaftliche Untersuchungen bedeutende geschlechtsspezifische Unterschiede bei einer Reihe physiologischer und psychosozialer Faktoren im Zusammenhang mit der Entwicklung von Abhängigkeit, dem Risikoverhalten und der Suche nach Hilfsangeboten zeigen,

1.  erkennt die maßgebliche Rolle der Zivilgesellschaft bei der Unterstützung der Entwicklung, Definition, Durchführung und Kontrolle der Drogenpolitik hervor; verweist besonders auf den Mehrwert, den sie durch ihre auf diesem Gebiet gesammelten konkreten Erfahrungen und ihr Potential für den Austausch von Informationen und bewährten Verfahrensweisen beisteuern kann, die bei der konkreten Durchführung der Drogenpolitik wissenschaftlich getestet und dokumentiert sind,

2.  fordert die Regierungen aller Mitgliedstaaten, NGO, die Zivilgesellschaft sowie Elternvereinigungen und Berufsverbände auf, umfassende Informationskampagnen zu führen über

–    die von Drogen ausgehenden Gefahren und auf sie zurückzuführenden physischen und psychischen Schädigungen, insbesondere bei jungen Mädchen, Schwangeren, stillenden Müttern und Kindern,

–    die Gesundheit von Müttern und den Übergang von Drogen in den Blutkreislauf des ungeborenen Kindes,

–    die Behandlungsmöglichkeiten für drogenabhängige Minderjährige und Straftäter,

–    die Unterstützung von Eltern, deren Kinder Drogen nehmen;

3.   erkennt an, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften sehr aktiv bei der Bekämpfung von Drogen mitgewirkt haben, weshalb ihre Erfahrungen bei der Formulierung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Drogenbekämpfung berücksichtigt werden sollten;

4.   fordert nachdrücklich die Stärkung der Rolle der Zivilgesellschaft bei der Entwicklung einer Drogenpolitik, die einem europäischen Konzept folgt, als dem Hauptziel der EU-Drogenstrategie (2005-2012);

5.   hebt die Bedeutung der Rolle hervor, die dem Internet dabei zukommt, eine transparente und kohärente Art des Austausches von Informationen über die Umsetzung und Weiterentwicklung der Drogenstrategie der EU für den Zeitraum 2005-2012 zu gewährleisten, die Mitwirkung und Gewährleistung der Teilnahme der Zivilgesellschaft (einschließlich Nutzer und Gemeinschaftsgruppen) an der Durchführung des oben genannten Aktionsplans – auf allen Ebenen und im Rahmen des Drogenforums der Zivilgesellschaft – zu erleichtern, den Zugang zu und die Wirksamkeit von Präventionsprogrammen zu verbessern und die Problematik stärker ins öffentliche Bewusstsein zu rücken;

6.   betont die wichtige Partnerschaft mit den Medien, einschließlich der elektronischen Medien, bei der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse über die gefährlichen Auswirkungen des Drogenkonsums auf die physische und die psychische Gesundheit, insbesondere bei jungen Frauen und Schwangeren; fordert diese Medien auf, sich in Anbetracht des Einflusses, den sie auf die junge Generation ausüben, als privilegierte Partner an der Drogenbekämpfung zu beteiligen;

7.  begrüßt die Auflegung des spezifischen Programms „Drogenprävention und -aufklärung“ für den Zeitraum 2007-2013 und weist darauf hin, dass die Beteiligung der Zivilgesellschaft an der Durchführung und Entwicklung der EU-Drogenstrategie (2005‑2012) ein spezifisches Ziel dieses Programms darstellt;

8.  bedauert die Verspätung, mit der die im Rahmen des Programms zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt wurden;

9.  fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass bei der neuen gesundheitspolitischen Strategie 2008-2013 die unterschiedlichen Auswirkungen des Drogenkonsums für Frauen berücksichtigt werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzierung von Aufklärungsprogrammen von Organisationen der Zivilgesellschaft zur Drogenbekämpfung;

FORUM – strukturelle Dimension

10. hebt die Bedeutung der Einrichtung des Drogenforums der Zivilgesellschaft als ersten Schritt hin zu einer konkreteren und konstruktiveren Einbindung der europäischen Vereinigungen der Zivilgesellschaft in die Tätigkeit der EU im Bereich der Prävention des Drogenkonsums und der Drogenbekämpfung hervor;

11.  bedauert, dass das Verfahren für die Auswahl der Teilnehmer am Drogenforum der Zivilgesellschaft einigen Organisationen als zu wenig transparent erscheint und fordert die Kommission auf, über Möglichkeiten der Abhilfe für dieses Problem nachzudenken, in der Hoffnung, dass für die Auswahl neuer Teilnehmer künftig ein transparenteres Verfahren angewandt wird;

12. ist der Auffassung, dass das Drogenforum der Zivilgesellschaft nicht ausschließend, sondern einschließend sein und ein umfangreiches, ausgewogenes Spektrum an Ansichten repräsentieren sollte;

13. erinnert daran, dass das Ziel des Drogenforums der Zivilgesellschaft nicht darin besteht, eine Versammlung als Plattform für unterschiedliche Ideologien zu schaffen, sondern die Gelegenheit zu einem Dialog und direkten Kontakten zu den Vereinigungen zu haben, die auf dem Gebiet sowohl der Prävention als auch der Rehabilitation an vorderster Front gegen die Drogen kämpfen, und über ein praktisches Instrument zur Unterstützung der Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Prävention des Drogenkonsums und Bekämpfung von Drogen auf der Grundlage positiver Erfahrungen sowie eine Analyse grenzübergreifender Probleme innerhalb der Union infolge unterschiedlicher nationaler Rechtsvorschriften, insbesondere in den Grenzregionen, zu verfügen;

14. fordert die Mitgliedstaaten auf, sich über die besten derzeit angewandten Verfahrensweisen auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung und der Prävention und Information für Kinder und Jugendliche auszutauschen und die Entwicklung solcher Verfahrensweisen in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Zivilgesellschaft zu fördern;

15. bedauert die schwache Teilnahme von repräsentativen Organisationen der neuen Mitgliedstaaten am Forum; hebt die Notwendigkeit einer stärkeren Sensibilisierung und Beteiligung der Zivilgesellschaft der neuen Mitgliedstaaten in Anbetracht der Bedeutung dieser Länder in einer erweiterten Europäischen Union hervor;

16. bedauert die mangelnde Teilnahme nichtstaatlicher nationaler und grenzübergreifender Netze und speziell von Vereinigungen, die Frauen, Mütter und junge Mädchen vertreten, sowie von Organisationen, die sich mit Sexual- und Reproduktivgesundheit und den diesbezüglichen Rechten befassen, am ersten Drogenforum der Zivilgesellschaft, das im Dezember 2007 stattfand; fordert die Kommission auf, die Beteiligung solcher Organisationen sowie anderer Organisationen, die über wertvolle Erfahrungen im Bereich Drogen und Drogenmissbrauch verfügen, gezielt zu fördern, um leicht zugängliche und allgemein verfügbare spezialisierte Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen;

17. unterstützt die Kommission in ihren Bemühungen, eine Rolle zu finden, die das Drogenforum der Zivilgesellschaft im Rahmen der europäischen Drogenpolitik spielen kann, um die Ziele zu klären, die letztendlich mit der Konsultation des Forums angestrebt werden;

18. vertritt die Auffassung, dass das Drogenforum der Zivilgesellschaft über ein klares Mandat, genau definierte Aufgaben, transparente Verfahren und realisierbare Arbeitspläne mit echten Beiträgen zum politischen Gestaltungsprozess verfügen sollte;

19. hofft, dass der Dialog mit der Zivilgesellschaft konkrete Auswirkungen auf den Entscheidungsprozess der Europäischen Union hat; vertritt deshalb die Auffassung, dass der Dialog mit der Zivilgesellschaft im Zusammenhang mit den in der EU-Drogenstrategie (2005-2012) festgelegten Zielen und künftigen Initiativen institutionalisiert werden sollte, unter anderem durch:

–   Teilnahme des Forums, neben anderen unabhängigen Gremien, an der Bewertung des Drogenaktionsplans der EU (2005-2008), die die Kommission im Laufe des Jahres 2008 vornehmen wird;

–   umfassendere und transparentere Beziehungen zu den Mitgliedstaaten im Hinblick auf eine echte Zusammenarbeit zwischen dem Forum und den Mitgliedstaaten;

–   ständige Präsenz des Forums im Rahmen der vom EU-Ratsvorsitz einberufenen Treffen mit den nationalen Drogenkoordinatoren;

–   ständige Kontakte zum Parlament und Einberufung einer jährlich stattfindenden Konferenz mit dem Forum, anderen betroffenen Gruppen und den EU-Organen, die im Drogenbereich tätig sind, durch das Parlament, sowie Bewertung der erzielten Ergebnisse;

–   Stärkung der Synergien zwischen der Tätigkeit des Forums und der Tätigkeit der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen- und Drogensucht (EBDD), die der Tätigkeit der Zivilgesellschaft der EU einen Teil ihres Jahresberichts widmen könnte;

20. fordert die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht auf, Statistiken über den Drogenkonsum von Frauen in der Europäischen Union zu erstellen, die Entwicklung dieses Drogenkonsums zu analysieren und in ihrem Jahresbericht die geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Auswirkungen des Drogenkonsums zu berücksichtigen, um eine bessere Aufklärung und stärkere Sensibilisierung der europäischen Zivilgesellschaft zu gewährleisten;

21. ermutigt zur thematischen Verknüpfung bestehender Netze entweder am Rande des Drogenforums der Zivilgesellschaft oder in Form von Arbeitsgruppen oder Untergruppen, die im Rahmen des Forums eingerichtet werden;

22. fordert eine finanzielle Beteiligung der Europäischen Union, die einer Haushaltskontrolle zu unterziehen ist, an der Unterstützung der Tätigkeiten der Zivilgesellschaft der EU für die laufenden Projekte und die künftigen Initiativen in diesem Bereich;

23. fordert die Mitgliedstaaten auf, wo immer dies möglich ist, die Bestimmungen betreffend die staatliche Finanzierung auf zivil-fachliche Organisationen auszudehnen, wobei die entsprechenden Kriterien für die Sicherung der Qualität erfüllt werden müssen, und zwar nicht nur in Bezug auf Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit und Soziales, sondern auch bei Dienstleistungen zur Schadensminimierung und niedrigschwelligen Angeboten; ist der Auffassung, dass auf diese Weise gewährleistet werden kann, dass das Funktionieren der Dienstleistungen planbar und nachhaltig ist und dass sie den Qualitätsanforderungen entsprechen;

24. betont, dass die Gesellschaft Mittel zur Unterstützung von Freiwilligen- und Elternorganisationen bereitstellen sollte, die sich für die Bekämpfung von Drogenmissbrauch besonders bei Jugendlichen einsetzen;

Zivilgesellschaft – interne Dimension

25. hebt die Bedeutung der Tätigkeit der Zivilgesellschaft bei der Erreichung der in der EU-Drogenstrategie (2005-2012) festgelegten Ziele im Bereich der Maßnahmen der Prävention, der Information, der Bewältigung der Probleme im Zusammenhang mit der Drogenabhängigkeit und der Kontrolle der korrekten Anwendung dieser Maßnahmen hervor;

26. fordert, dass die europäischen und nationalen Akteure ihr Augenmerk stärker auf die innovativen Aspekte richten, die die Erfahrungen der Zivilgesellschaft zur Erreichung der Ziele der EU-Drogenstrategie (2005-2012), insbesondere bezüglich der Initiativen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, der Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, zur Betreuung beim Ausstieg aus der Abhängigkeit und zur sozialen Wiedereingliederung beitragen können;

27. hält die Stärkung des Dialogs auf EU-Ebene mit den Organisationen, die die Drogenkonsumenten vertreten, für wichtig, da er ein notwendiger Aspekt ist, um die Herausforderungen der sozialen Wiedereingliederung bewältigen und den Ausstieg aus der Abhängigkeit begleiten zu können;

28. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft den gleichberechtigten Zugang zu den Programmen zu fördern, zu gewährleisten, dass auch versteckte Bevölkerungsgruppen und an den Rand gedrängte Gruppen einbezogen werden, und auf den Aufbau von Kapazitäten hinzuarbeiten, um sicherzustellen, dass die umgesetzten Programme nachhaltig und effizient sind;

29. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Initiativen der Zivilgesellschaft zu fördern, die folgendes zum Ziel haben:

–   Verstärkung der Prävention und Aufklärung über Risiken im Zusammenhang mit dem Konsum von Drogen und psychotropen Substanzen im Arbeitsumfeld und bei jungen Menschen;

–   Behandlung inhaftierter Drogenabhängiger;

–   mit Hilfe sozialer und gewerkschaftlicher Organisationen Entwicklung detaillierter Pläne, um der Verwendung von Drogen und psychotropen Substanzen in städtischen Problemvierteln und besonders in der Jugendszene vorzubeugen, entsprechend den physischen und psychischen Anforderungen im Gesundheitsbereich in diesen Vierteln;

–   in Zusammenarbeit mit Eltern-, Schüler- und Lehrervereinigungen sowie mit Wissenschaftlern Durchführung von Aufklärungs- und Vorbeugungskampagnen in Schulen über Drogen und ihre schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit und das soziale Leben, mit denen die unterschiedlichen demografischen Gruppen angesprochen werden sollen;

–   Maßnahmen zur Schadensbegrenzung durch Einsatz von Streetworkern in den benachteiligten Stadtvierteln;

–   Ausarbeitung und Durchführung spezieller Wiedereingliederungsprojekte für Straßenkinder und sozial benachteiligte Familien;

30. macht auf die zunehmende Besorgnis aufmerksam, dass Frauen möglicherweise Therapieangebote aufgrund fehlender sozialer und finanzieller Unterstützung und besonders aufgrund von Kinderbetreuungspflichten nicht in Anspruch nehmen; weist darauf hin, dass bei Programmen und Einrichtungen, die Kinderbetreuungsmöglichkeiten anbieten, im Unterschied zu solchen, die diese Möglichkeit nicht bieten, der Anteil von Frauen an der Gesamtteilnehmerzahl oft höher liegt;

31. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Grenzregionen, die häufig mit den Auswirkungen unterschiedlicher nationaler Drogengesetzgebung konfrontiert sind, besondere Aufmerksamkeit zu widmen;

32. unterstützt die Organisationen der Zivilgesellschaft dabei, den Konsum von Drogen und Drogenderivaten durch Minderjährige mit besonderem Nachdruck zu bekämpfen;

33. fordert die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte auf, eine Studie durchzuführen, um die Auswirkungen der Drogenpolitik und ihre Wirksamkeit zu analysieren sowie der Frage nachzugehen, inwiefern sie zu weit gegangen ist und die Rechte des Einzelnen verletzt hat;

34. hebt hervor, dass sich eine Drogenpolitik auf fundierte wissenschaftliche Nachweise stützen muss, die in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft im Bereich der Drogenforschung erbracht wurden, und erkennt dabei die Notwendigkeit an, auf diesen Forschungen beruhende und auf Tatsachen gestützte Strategien zu entwickeln und auf den erbrachten Nachweisen basierende Maßnahmen durchzuführen, einschließlich solchen, die zum Ziel haben, Gesundheitsschädigungen vorzubeugen und sie zu verringern;

35. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Zahl der gemeinsamen Maßnahmen und der gemeinsamen ausführenden Dienstleistungen der Vollzugsbehörden und der Organisationen der Zivilgesellschaft zu erhöhen, vor allem auf kommunaler Ebene;

Zivilgesellschaft – externe Dimension

36. erkennt die Bedeutung der Rolle der Zivilgesellschaft bei der externen Dimension der europäischen Drogenpolitik in Erwägung der Tatsache an, dass die Europäische Union im Hinblick auf die Finanzierung von Programmen und Aktionen im Ausland weltweit führend bei der Drogenbekämpfung ist;

37. fordert dazu auf, eine Strategie der Europäischen Union bei der externen Dimension zu vertiefen und zu unterstützen, die nachhaltige, konkrete und praktische Auswirkungen auf die Gegebenheiten in den Regionen vorsehen soll, in denen die Ausgangsstoffe hergestellt werden;

38. hebt die Erfahrung der europäischen Organisationen hervor, die sich mit der Förderung der Umstellung von lokalen Kulturen zu therapeutischen und anderen medizinischen Zwecken beschäftigen; weist gleichzeitig jedoch darauf hin, dass derartige Kulturen fortlaufend strengstens kontrolliert werden sollten;

39. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit mit den Organisationen der Zivilgesellschaft in der EU zu untersuchen, die sich für die Förderung von aus dem Kokablatt gewonnenen Substanzen für eine ausschließlich legale Nutzung einsetzen, um so, da dadurch der Drogenausgangsstoff nicht mehr zur Verfügung steht, wirkungsvoll zur internationalen Bekämpfung des Drogenhandels beizutragen, wobei gleichzeitig die Sicherheit der Nutzung derartiger Substanzen zu gewährleisten ist;

40. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, an seine Empfehlung an den Rat vom 25. Oktober 2007 zur Herstellung von Opium für medizinische Zwecke in Afghanistan[11] anzuschließen und die Initiativen der Zivilgesellschaft zur Zusammenarbeit mit Ländern, die Drogen herstellen, auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung sowie die möglichen positiven Auswirkungen auf den Demokratisierungsprozess in jenen Ländern zu unterstützen; betont die Bedeutung der Förderung von Pilotprojekten, wie z.B. „Mohn für die Medizin“, die die Umstellung eines Teils der bestehenden illegalen Kulturen von Mohn auf die industrielle Herstellung von legalen, auf Opium basierenden Schmerzmitteln zum Ziel haben und mit denen untersucht werden soll, welchen Nutzen die Gewährung von Lizenzen für die Nutzung der Mohnkulturen für medizinische Zwecke haben kann und auf welche Art und Weise dies geschehen kann und welche Kontrollen unter der Zuständigkeit der Vereinten Nationen zu erfolgen haben;

41. fordert die Kommission auf, zusammen mit der Zivilgesellschaft die Möglichkeiten zur Bekämpfung der illegalen Opiumanbauflächen durch für Menschen, Tiere und Umwelt unschädliches Besprühen zu prüfen;

42. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Mitarbeit von wissenschaftlichen Instituten der Mitgliedstaaten, wissenschaftlichen Organisationen und ärztlichen Fachzeitschriften sowie von Studienzentren, Verbänden, Fachinstituten und Organisationen der Zivilgesellschaft zu nutzen, die in diesen Jahren einen Bezugspunkt für die gegen den Drogenhandel gerichtete Politik, für die Analyse der geopolitischen Situation und der aus dem internationalen Handel mit Suchtstoffen herrührenden Wirtschaftsströme darstellten;

43. hält die Förderung der Zusammenarbeit der Verbände in der EU mit internationalen Organisationsnetzwerken im Drogenbereich für wichtig, um den Austausch von Erfahrungen und Informationen zu fördern;

44. nimmt die Erfahrungen des „Vienna NGO Committee on Narcotic Drugs“, einem Ausschuss von NRO, die die Zivilgesellschaft beim Büro der Vereinten Nationen für Drogen und Kriminalität (UNODC) vertreten, zur Kenntnis und hofft, dass unter Berücksichtigung von Vorschlägen wie z.B. „Beyond 2008“, einer Initiative, deren die Hauptziel die Förderung der Rolle der Zivilgesellschaft bei der Zehnjahresüberprüfung der von der Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu Drogen im Jahr 1998 (UNGASS) festgelegten Parameter ist, bei den künftigen Tätigkeiten eines derartigen Ausschusses eine umfassendere Mitwirkung von Organisationen und Einzelpersonen erfolgen wird; schlägt vor, entsprechende Konsultationen zwischen den europäischen Verbänden im Hinblick auf die Überprüfung der Strategie der Europäischen Union im Drogenbereich nach 2012 einzuführen;

45. vertritt die Auffassung, dass es, um Lehren für die künftige Strategie ziehen zu können, zehn Jahre nach der Sondertagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen zu Drogen im Jahr 1998 – deren Hauptziel „eine Welt ohne Drogen“ innerhalb von zehn Jahren war – erforderlich ist, eine Bewertung der tatsächlichen Ergebnisse der aktuellen Drogenpolitik vorzunehmen, um festzustellen, welche Strategien erfolgreich waren;  

o

o o

46. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und zur Information dem Europäischen Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht, dem Europarat und den Vereinten Nationen und ihren Sonderorganisationen zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 226E vom 15.9.2005, S. 233.
  • [2]  http://ec.europa.eu/justice_home/news/consulting_public/news_consulting_public_en.htm.
  • [3]  ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 1.
  • [4]  http://www.emcdda.europa.eu/html.cfm/index407EN.html.
  • [5]  ABl. L 257 vom 3.10.2007, S. 23.
  • [6]  ABl. C 168 vom 8.7.2005, S. 1.
  • [7]  ABl. L 127 vom 20.5.2005, S. 32.
  • [8]  Europäischer Rat, EU-Drogenstrategie (2005-2012) Dok. 15074/1/04.
  • [9]  ABl. L 47 vom 18.2.2004, S. 1.
  • [10]  http://www.unodc.org/documents/commissions/CND-Session51/CND-51_Info_Participants.pdf.
  • [11]  Angenommene Texte, P6_TA(2007)0485.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (28.2.2008)

für den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

zum Grünbuch über die Rolle der Zivilgesellschaft in der Drogenpolitik der Europäischen Union
(2007/2212(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Anna Záborská

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A.  in der Erwägung, dass es beunruhigend ist, dass der Konsum von Cannabis und anderen Drogen in zahlreichen Mitgliedstaaten zunimmt, vor allem bei jungen Frauen und weiblichen Heranwachsenden, und in der Erwägung, dass diese Drogen in unmittelbarer Umgebung von Schulen sowie in Schulen selbst inzwischen sehr leicht erhältlich sind,

B.   in der Erwägung, dass Drogenkonsum für junge Mädchen und Frauen spezifische Gesundheitsrisiken birgt, besonders im Zusammenhang mit Schwangerschaft oder der Übertragung des HIV-Virus,

C.  in der Erwägung, dass Probleme wie Kriminalität, Gesetzesverstoß und Prostitution in der Gesellschaft allgemein und besonders bei jungen Mädchen und Frauen, die drogenabhängig sind, erheblich zugenommen haben,

D.  in der Erwägung, dass tendenziell mehr Männer als Frauen an Therapieprogrammen teilnehmen und dass der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der Personen, die heute in Europa an Drogentherapieprogrammen teilnehmen, etwa 20 % beträgt,

E.   in der Erwägung, dass in Bezug auf das Ausmaß und die Muster des Drogenkonsums erhebliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen festgestellt wurden; in der Erwägung, dass wissenschaftliche Untersuchungen bedeutende geschlechtsspezifische Unterschiede bei einer Reihe physiologischer und psychosozialer Faktoren im Zusammenhang mit der Entwicklung von Abhängigkeit, dem Risikoverhalten und der Suche nach Hilfsangeboten zeigen,

F.   in der Erwägung, dass der Zusammenhang zwischen Frauenhandel und Drogenpolitik zur Kenntnis genommen werden muss; in der Erwägung, dass oft eine Verbindung zwischen Drogenhändlern und Menschenhändlerringen besteht und dass für die Frauen selbst aufgrund der Situation, in der sie sich befinden, die Gefahr besteht, Drogenprobleme zu entwickeln,

1.   fordert die Regierungen aller Mitgliedstaaten, NGO, die Zivilgesellschaft sowie Elternvereinigungen und Berufsverbände auf, umfassende Informationskampagnen zu führen über

–    die von Drogen ausgehenden Gefahren und auf sie zurückzuführenden physischen und psychischen Schädigungen, insbesondere bei jungen Mädchen, Schwangeren, stillenden Müttern und Kindern,

–    die Gesundheit von Müttern und den Übergang von Drogen in den Blutkreislauf des ungeborenen Kindes,

–    die Behandlungsmöglichkeiten für drogenabhängige Minderjährige und Straftäter,

–    die Unterstützung von Eltern, deren Kinder Drogen nehmen;

2.   macht auf die zunehmende Besorgnis aufmerksam, dass Frauen möglicherweise Therapieangebote aufgrund fehlender sozialer und finanzieller Unterstützung und besonders aufgrund von Kinderbetreuungspflichten nicht in Anspruch nehmen; weist darauf hin, dass bei Programmen und Einrichtungen, die Kinderbetreuungsmöglichkeiten anbieten, im Unterschied zu solchen, die diese Möglichkeit nicht bieten, der Anteil von Frauen an der Gesamtteilnehmerzahl oft höher liegt;

3.   betont, dass die Gesellschaft Mittel zur Unterstützung von Freiwilligen- und Elternorganisationen bereitstellen sollte, die sich für die Bekämpfung von Drogenmissbrauch besonders bei Jugendlichen engagieren;

4.   fordert die Mitgliedstaaten auf, sich über die besten derzeit angewandten Praktiken auf dem Gebiet der Drogenbekämpfung (z.B. die Strategien der „Nulltoleranz“ für die Versorgung mit Drogen), der Prävention und der Information und Aufklärung von Kindern und Jugendlichen auszutauschen und die Entwicklung solcher Praktiken in Zusammenarbeit mit den Akteuren der Zivilgesellschaft zu fördern;

5.   fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass bei der neuen gesundheitspolitischen Strategie 2008-2013 die unterschiedlichen Auswirkungen des Drogenkonsums für Frauen berücksichtigt werden, insbesondere im Zusammenhang mit der Finanzierung von Aufklärungsprogrammen von Organisationen der Zivilgesellschaft zur Drogenbekämpfung;

6.   betont die wichtige Partnerschaft mit den Medien, einschließlich der elektronischen Medien, bei der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse über die gefährlichen Auswirkungen des Drogenkonsums auf die physische und die psychische Gesundheit, insbesondere bei jungen Frauen und Schwangeren; fordert diese Medien auf, sich in Anbetracht des Einflusses, den sie auf die junge Generation ausüben, als privilegierte Partner an der Drogenbekämpfung zu beteiligen;

7.   fordert die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht auf, Statistiken über den Drogenkonsum von Frauen in der Europäischen Union zu erstellen, die Entwicklung dieses Drogenkonsums zu analysieren und in ihrem Jahresbericht die geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Auswirkungen des Drogenkonsums zu berücksichtigen, um eine bessere Aufklärung und stärkere Sensibilisierung der europäischen Zivilgesellschaft zu gewährleisten;

8.   hält es, um das Bewusstsein für den Ernst und die Dringlichkeit der Lage zu schärfen und die Annahme geeigneter und innovativer Lösung zu fördern, für erforderlich,

–  die Kosten von Rauschgiftsucht zu berechnen, und zwar sowohl die direkten Kosten (Behandlung der Drogenabhängigkeit, von psychotischen Störungen, Depression, Gewaltverhalten, Risikoverhaltensweisen, Unfällen, HIV/Aids und von Hepatitis C sowie der Auswirkungen auf Fruchtbarkeit, Schwangerschaft und des Übergangs bestimmter Drogen in den Blutkreislauf des ungeborenen Kindes) als auch die indirekten Kosten (Verlust der schulischen Motivation oder der Motivation im Berufsleben, Arbeitslosigkeit, drogenbedingte Kriminalität) und die Kosten auf menschlicher Ebene, von denen in erster Linie Mütter und ihre Kinder betroffen sind,

–  Indikatoren zu entwickeln, die es ermöglichen, die Wirksamkeit der durchgeführten Strategien zu messen (Fernbleiben vom Unterricht und schulischer Misserfolg, mangelnde Integration ins Berufsleben, Arbeitslosigkeit, drogenbedingte Kriminalität),

–  weitere Indikatoren zu entwickeln, die es ermöglichen, neue Strategien in der internationalen Prävention, besonders für Frauen und Mädchen, zu vergleichen;

9.   hält es für notwendig, die Wirksamkeit der bisher zur Bekämpfung der Drogen eingesetzten Maßnahmen zu bewerten und sie erforderlichenfalls zu verbessern, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass dies eine Frage der öffentlichen Gesundheitspolitik ist, die die Gesellschaft als Ganzes betrifft; betont, dass im Rahmen einer Präventionspolitik auf die gravierenden Folgen des Drogenkonsums aufmerksam gemacht werden muss; erinnert daran, dass Schwangere und Jugendliche als besonders gefährdete Personen angesehen werden müssen, die Hilfe in Form von Therapie, ärztlicher Betreuung und Programmen zur gesellschaftlichen und beruflichen Wiedereingliederung in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft benötigen;

10. bedauert die mangelnde Teilnahme nichtstaatlicher nationaler und grenzübergreifender Netze und speziell von Organisationen von Frauen, Müttern und jungen Mädchen sowie von Organisationen, die sich mit Sexual- und Reproduktivgesundheit und den diesbezüglichen Rechten befassen, am ersten Drogenforum der Zivilgesellschaft, das im Dezember 2007 veranstaltet wurde; fordert die Kommission auf, die Beteiligung solcher Organisationen sowie anderer Organisationen, die über wertvolle Erfahrungen im Bereich Drogen und Drogenmissbrauch verfügen, gezielt zu fördern, um leicht zugängliche und allgemein verfügbare spezialisierte Dienste und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen;

11. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft härter gegen organisierte Kriminalität und besonders Menschenhandel vorzugehen, der eng mit dem Drogenhandel zusammenhängt.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.2.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

27

0

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Edit Bauer, Emine Bozkurt, Hiltrud Breyer, Edite Estrela, Ilda Figueiredo, Věra Flasarová, Lívia Járóka, Piia-Noora Kauppi, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Urszula Krupa, Roselyne Lefrançois, Astrid Lulling, Siiri Oviir, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Zita Pleštinská, Anni Podimata, Teresa Riera Madurell, Eva-Britt Svensson, Anne Van Lancker, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Ana Maria Gomes, Donata Gottardi, Anna Hedh, Elisabeth Jeggle, Marusya Ivanova Lyubcheva, Maria Petre

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Manolis Mavrommatis, Milan Gaľa

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

28.2.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

34

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Philip Bradbourn, Mihael Brejc, Michael Cashman, Giusto Catania, Carlos Coelho, Esther De Lange, Panayiotis Demetriou, Gérard Deprez, Claudio Fava, Armando França, Kinga Gál, Roland Gewalt, Jeanine Hennis-Plasschaert, Lívia Járóka, Ewa Klamt, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Stavros Lambrinidis, Roselyne Lefrançois, Sarah Ludford, Martine Roure, Inger Segelström, Csaba Sógor, Søren Bo Søndergaard, Ioannis Varvitsiotis, Manfred Weber, Renate Weber, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Marco Cappato, Sophia in ‘t Veld, Metin Kazak, Jean Lambert, Jörg Leichtfried, Nicolae Vlad Popa, Eva-Britt Svensson, Antonio Tajani