BERICHT über den Jahresbericht 2006 der Europäischen Investitionsbank

28.3.2008 - (2007/2251(INI))

Haushaltskontrollausschuss
Berichterstatter: Jean-Pierre Audy

Verfahren : 2007/2251(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0079/2008
Eingereichte Texte :
A6-0079/2008
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

über den Jahresbericht 2006 der Europäischen Investitionsbank (EIB)

(2007/2251(INI))

Das Europäische Parlament,

 unter Hinweis auf die Artikel 266 und 267 des EG-Vertrags über die Europäische Investitionsbank (EIB) und das Protokoll (Nr. 11) über die Satzung der EIB[1],

 unter Hinweis auf Artikel 248 des EG-Vertrags, in dem die Aufgaben des Rechnungshofs festgelegt sind,

 unter Hinweis auf den am 13. Dezember 2007 von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterzeichneten Vertrag von Lissabon,

 unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Februar 2007 zum Jahresbericht der EIB für 2005[2],

 unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 19. April 2007 über die Beteiligung der Gemeinschaft an der Aufstockung des Kapitals des Europäischen Investitionsfonds (EIF)[3],

 unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs vom 10. Juli 2003 zu den Ermittlungsbefugnissen des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) in Bezug auf die EIB[4],

 unter Hinweis auf den Beschluss des Rates vom 19. Dezember 2006[5], mit dem die EIB erneut ermächtigt wurde, in den Nachbarstaaten der Europäischen Union Darlehen in Höhe von 12,4 Milliarden EUR zu vergeben,

 unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 680/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Grundregeln für die Gewährung von Gemeinschaftszuschüssen für transeuropäische Verkehrs- und Energienetze[6], und unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1982/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über das Siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration[7] (der die Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung (Risk Sharing Finance Facility – RSFF) betrifft),

 unter Hinweis auf die am 11. Januar 2008 von der EIB und der Kommission unterzeichnete Kooperationsvereinbarung über ein Kreditgarantieinstrument für transeuropäische Verkehrsnetzprojekte (Loan Guarantee Instrument for Trans-European Transport Network Projects – LGTT),

 unter Hinweis auf den Beschluss Nr. 1639/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 2006 zur Einrichtung eines Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (2007-2013)[8],

 unter Hinweis auf den 49. Jahresbericht (2006) der EIB und deren Öffentlichkeitspolitik vom 28. März 2006,

 unter Hinweis auf die 2006 von der EIB lancierten „Europäischen Grundsätze für die Umwelt“,

 unter Hinweis auf den Tätigkeitsplan der Bank für 2007–2009, wie er vom Verwaltungsrat in seiner Sitzung vom 12. Dezember 2006 genehmigt wurde,

 unter Hinweis auf die Rede, die Herr Philippe Maystadt, der Präsident der EIB, am 11. September 2007 vor dem Haushaltskontrollausschuss gehalten hat,

 unter Hinweis darauf, dass die Finanzausweise für das Geschäftsjahr 2006 genehmigt wurden und von einem unabhängigen Rechnungsprüfer und dem Prüfungsausschuss der EIB einen positiven Bestätigungsvermerk erhielten,

 unter Hinweis auf die Untersuchung zu den neuen Finanzierungsinstrumenten für die europäischen Verkehrsinfrastrukturen und -dienste[9],

 unter Hinweis auf die Arbeiten und Schlussfolgerungen des am 14. Dezember 2007 in Clermont-Ferrand (Frankreich) veranstalteten Kolloquiums zum Thema „Raumordnung und Raumentwicklung in der Europäischen Union: eine Herausforderung für die Investitionen in der EU und deren Finanzierung – die Rolle der Europäischen Investitionsbank“,

 gestützt auf Artikel 45 und Artikel 112 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,

 in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0079/2008),

A.  in der Erwägung, dass die EIB die Aufgabe hat, zu einer ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des Gemeinsamen Marktes beizutragen, wobei sie sich der Kapitalmärkte und ihrer eigenen Mittel bedient,

B.  unter Hinweis auf die Rolle, die die EIB bei der harmonischen Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes und bei der Verringerung der Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen, einschließlich der Regionen in äußerster Randlage, spielt,

C.  in der Erwägung, dass sich das gezeichnete Kapital der EIB zum 31. Dezember 2006 auf 163,7 Milliarden EUR belief, wovon die Mitgliedstaaten 8,2 Milliarden EUR eingezahlt haben,

D.  in der Erwägung, dass die Satzung der EIB vorsieht, dass die jeweils ausstehenden Darlehen und Bürgschaften der EIB insgesamt 250 % des gezeichneten Kapitals nicht überschreiten dürfen;

E.  in der Erwägung, dass die EIB nicht den Basel-II-Vorschriften unterworfen ist, jedoch beschlossen hat, diese Regeln freiwillig zu befolgen, soweit sie auf ihre Tätigkeit anwendbar sind,

F.  in der Erwägung, dass sich die Luxemburger Kommission für die Beaufsichtigung des Finanzsektors damit einverstanden erklärt hat, die Risikomanagementpolitik der EIB aufmerksam zu überwachen, allerdings nur als informelles Gremium mit rein beratender Funktion, wobei es der EIB überlassen bleibt, den Anwendungsbereich von Basel II gemäß ihren eigenen Bedürfnissen festzulegen,

G.  in der Erwägung, dass die EIB die Förderung einer nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und sicheren Energieversorgung zu einer ihrer Prioritäten gemacht hat, die zu den nachfolgenden Prioritäten hinzugekommen ist: wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Förderung von Forschung, Technologie und Innovation, transeuropäische Verkehrs- und Energienetze, langfristige ökologische Nachhaltigkeit und Klimaschutz, Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU),

H.  unter Hinweis auf den großen Bedarf der Europäischen Union im Bereich der Infrastrukturfinanzierungen, der auf 600 Milliarden EUR geschätzt wird[10],

I.  in der Erwägung, dass die EIB bei der Entwicklung der transeuropäischen Netze eine herausragende Rolle spielt, indem sie verschiedene Instrumente und Mechanismen bereitstellt,

J.  unter Hinweis auf die Schwierigkeiten, mit denen die Europäische Union bei der Finanzierung europaweiter Projekte, wie etwa dem Galileo-Projekt, konfrontiert war,

K.  unter Hinweis auf die Qualität der Humanressourcen der EIB, insbesondere auf dem Gebiet der Finanzierungstechniken und der Projektunterstützung,

L.  unter Hinweis auf die herausragende Rolle der EIB bei der Finanzierung von Vorhaben in Entwicklungsländern,

Allgemeine Bemerkungen

1.  beglückwünscht die EIB zu ihrem Tätigkeitsbericht für 2006 und ermutigt sie, ihre Aktivitäten zur Entwicklung der europäischen Wirtschaft fortzusetzen, um das Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie den interregionalen und sozialen Zusammenhalt sicherzustellen;

2.  begrüßt die Transparenz und die umfassende Zusammenarbeit zwischen der EIB und dem Europäischen Parlament;

3.  fordert die EIB auf, mindestens einmal im Jahr, parallel zum Entlastungsverfahren für die Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), eine Informationssitzung mit dem Haushaltskontrollausschuss des Parlaments über die Ausführung der EEF-Investitionsfazilität abzuhalten;

Haushaltskontrolle und Management

Management

4.  fordert die EIB auf, alles zu tun, um ihr AAA-Rating zu behalten, das die Tätigkeit der Bank sichert und beste Zinsen für ihre Kredite garantiert; fordert die EIB auf, ihre Politik der Vorsicht entsprechend anzupassen, ohne jedoch die äußerst langfristigen Investitionen zu vernachlässigen;

5.  unterstreicht, dass die EIB in Bezug auf Betrug und Korruption eine „Nulltoleranz“-Politik verfolgt, und begrüßt die gestiegene Zahl der Ermittlungen sowie die verstärkte Zusammenarbeit mit OLAF; fordert die EIB ferner auf, eine Betrugsbekämpfungspolitik und Betrugsbekämpfungsverfahren zu verabschieden, die Maßnahmen vorsehen zur:

i) Schaffung eines administrativen Mechanismus zum Ausschluss von Unternehmen, die von der Bank und anderen multilateralen Entwicklungsbanken der Korruption für schuldig befunden wurden,

ii) Schaffung einer Regelung zum Schutz von Informanten und

           iii) Überprüfung der bestehenden Vergabevorschriften;

6.  begrüßt die Existenz einer Beschwerdestelle, die externe Beschwerden entgegennimmt und bearbeitet, sowie die Einrichtung eines Rechtsbehelfsmechanismus für Beschwerden, die über den Europäischen Bürgerbeauftragten eingereicht werden; begrüßt den Dialog zwischen dem Europäischen Bürgerbeauftragten und der EIB und unterstützt diesen aktiv; fordert die EIB auf, ihr internes Beschwerdeverfahren dementsprechend zu überprüfen und neue Beschwerderichtlinien zu erlassen, die alle von der EIB finanzierten Operationen erfassen;

7. begrüßt den Willen der EIB zur Transparenz im Rahmen ihrer Öffentlichkeitspolitik sowie die Bereitstellung umfangreicher Informationen für das breite Publikum, darunter auch jährlich aufzustellender Verzeichnisse der finanzierten Projekte mit einer kurzen Information über diese Projekte; ermutigt die EIB, die Tätigkeiten ihrer Abteilung „Evaluierung der Operationen“, die anhand einer repräsentativen Stichprobe von Projekten und Programmen Ex-Post-Evaluierungen vornimmt, weiter zu entwickeln;

Mechanismen der Rechnungsprüfung, der aufsichtsrechtlichen Kontrolle und der Ergebnismessung

8.  nimmt den positiven Bestätigungsvermerk des externen Rechnungsprüfers und die Schlussfolgerungen im Jahresbericht des Prüfungsausschusses zur Kenntnis; bekräftigt seinen Wunsch, dass für die EIB dieselben aufsichtsrechtlichen Regeln gelten sollten wie für Kreditinstitute und sie einer echten aufsichtsrechtlichen Kontrolle unterstellt werden sollte; stellt allerdings fest, dass diese Regeln auf vergleichbare internationale Finanzinstitutionen anscheinend keine Anwendung finden;

9.  fordert eine unabhängige Regulierung, um die Qualität der finanziellen Lage der EIB, die genaue Messung ihrer Ergebnisse und die Einhaltung der Regeln des Verhaltenskodex der Branche zu überwachen;

10.  regt an, dass die EIB beim Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (CEBS) eine Stellungnahme zu dieser Kontrollaufgabe einholt, in der genau dargelegt wird, wer diese Aufgabe bis zur Schaffung einer echten europäischen Bankenaufsicht wahrnehmen könnte; schlägt vor, dass alle Lösungen in Betracht gezogen werden, wie etwa ein Tätigwerden des CEBS, ein Tätigwerden einer nationalen Regulierungsbehörde oder ein Tätigwerden von nationalen Regulierungsbehörden im jährlichen Wechsel;

11.  beglückwünscht die EIB zu den von ihr unternommenen Bemühungen zur Einführung der Internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS (International Financial Reporting Standards) in ihren konsolidierten Finanzausweisen und in den Rechnungen des Europäischen Investitionsfonds (EIF), bei dem die IFRS-Rechnungslegungsstandards im Geschäftsjahr 2006 erstmalig zur Anwendung kamen;

12.  teilt – soweit Dritten alle Informationen zur Verfügung gestellt werden – die Vorbehalte der EIB hinsichtlich einer überstürzten Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsstandards auf die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlüsse, solange in dieser Frage unter den Mitgliedstaaten kein breiter Konsens besteht, und zwar insbesondere im Hinblick auf eine am Zeitwert orientierte Rechnungslegung, die zu einer sehr großen Volatilität bei der Bestimmung der nicht konsolidierten Finanzergebnisse der EIB führen kann;

13.  empfiehlt gleichwohl eine technische Überwachung in dieser Angelegenheit, die von entscheidender Bedeutung sein wird für die Präsentation, Genehmigung und Verwendung der Buchungsergebnisse im Zusammenhang mit der Entwicklung von Risikokapitaloperationen, der Finanzierung von KMU und der Finanzierungstechniken, welche die Europäische Union zur Finanzierung ihrer Infrastrukturen benötigt;

14.  nimmt die von der EIB gewählten Methoden zur Bewertung der Kreditrisiken zur Kenntnis, mit denen die Nachteile ausgeglichen werden sollen, die aufgrund der mangelnden Erfahrung mit Kreditverlusten bestehen, und weist dabei auf die Notwendigkeit hin, Präventivmaßnahmen zur Risikominimierung einzuführen, um die Finanzmittel so weit wie möglich zu sichern und damit eine Verwirklichung der Ziele der europäischen Politik zu ermöglichen;

15.  nimmt die Bemühungen zur Kenntnis, diese Schwierigkeiten auf der Grundlage von Techniken zur Umsetzung interner und externer Parameter zu überwinden, und wünscht über die neue Methode, die zur Benotung der Kunden der EIB und Bewertung der Kreditrisiken eingeführt wurde, unterrichtet zu werden; stellt bezüglich der Verbriefungsoperationen fest, dass der derzeit verfolgte vereinfachte Ansatz in Zukunft revidiert werden könnte;

16.  hofft, was die Anwendung von Basel II betrifft, dass die EIB ihre Fähigkeit beweisen kann, ihren Auftrag mit ihren Eigenmitteln, die sich auf 33,5 Milliarden EUR belaufen, zu erfüllen und die Höchstnote AAA zu behalten;

Strategie und Zielsetzungen

17.  begrüßt die Leitlinien der neuen Strategie 2007-2009, die einen Ausbau des Zusatznutzens, eine schrittweise Erhöhung der Risikoübernahme – unter anderem bei den Aktivitäten zu Gunsten von KMU und lokalen Gebietskörperschaften –, die Verwendung neuartiger Finanzinstrumente sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Kommission vorsehen; unterstützt uneingeschränkt den Operativen Gesamtplan der Bank für den Zeitraum 2007-2009;

Neue vorrangige Ziele und Instrumente

18.  begrüßt es, dass die Förderung nachhaltiger, wettbewerbsfähiger und sicherer Energie, darunter auch alternativer und erneuerbarer Energieträger, zu den vorrangigen Zielen des Geschäftsplans hinzugekommen ist, und fordert die Ausarbeitung umweltverträglicher Kreditvergabekriterien nach Maßgabe der strategischen Ziele der Europäischen Union für die Verringerung der Treibhausgase;

19.  ist darüber erfreut, dass die nachhaltige Entwicklung eine grundlegende Anforderung für die EIB bleibt; beglückwünscht die EIB zu ihren hervorragenden Ergebnissen bei der Darlehenstätigkeit in den Bereichen Umweltschutz und sozialer und wirtschaftlicher Zusammenhalt; ermutigt die EIB, ihre Umwelt- und Sozialpolitik weiter auszubauen sowie ihre gegenwärtigen Standards insbesondere in Bezug auf ihre Darlehenstätigkeit in Drittländern weiter zu verbessern und zu aktualisieren und diese Tätigkeiten insbesondere auf dem afrikanischen Kontinent mit dem Europäischen Konsens für Entwicklung[11] und den Millenniums-Entwicklungszielen der Vereinten Nationen in Einklang zu bringen; fordert die EIB auf, in einen aktiven Dialog mit der Zivilgesellschaft zu treten, insbesondere durch Konsultationsverfahren;

20.  beglückwünscht die EIB zu den mit der Kommission geschlossenen Rahmenverträgen: der RSFF und dem LGTT; fordert die Kommission und die EIB auf, die gemeinsamen Instrumente zur Unterstützung der Politiken der Europäischen Union weiter auszubauen und sie sich um eine stärkere Mobilisierung privaten Kapitals für die Umsetzung der vorrangigen Ziele der EIB zu bemühen;

Finanzierung der großen Infrastrukturvorhaben

21.  erinnert daran, dass die EIB zwar jede Konkurrenz zum Privatsektor vermeiden sollte, sie jedoch bei der Suche nach einem optimalen Hebeleffekt für die Finanzierung von europäischen Vorhaben eine komplementäre Rolle spielt;

22.  bekräftigt seine Forderung an die EIB, der Finanzierung der transeuropäischen Netze (TEN), insbesondere der grenzüberschreitenden Infrastrukturen, die einen Verbund der nationalen Netze ermöglichen, Vorrang einzuräumen, da die TEN ein wesentliches Element für die Entwicklung einer auf sozialen Zusammenhalt ausgerichteten Marktwirtschaft darstellen; fordert die EIB im Hinblick auf die Finanzierung der TEN auf, Infrastruktur- oder Verkehrsvorhaben mit einem geringeren oder negativen CO2-Fußabdruck Vorrang einzuräumen;

23.  regt an, dass die EIB – angesichts der Qualität ihrer Humanressourcen, ihrer Distanz und ihrer Erfahrungen mit der Finanzierung großer Infrastrukturvorhaben – von der Kommission beauftragt werden sollte, unter Berücksichtigung der Notwendigkeit einer ausgewogenen Regionalentwicklung strategische Überlegungen zur Finanzierung von Infrastrukturen anzustellen und dabei keine der folgenden Hypothesen auszuschließen: Finanzhilfen, Einzahlungen auf das von den Mitgliedstaaten gezeichnete Kapital der EIB, Darlehen (darunter EIB-Darlehen, insbesondere in Verbindung mit den von den Mitgliedstaaten gewährten Sonderdarlehen[12], innovative Instrumente wie LGTT und RSFF, Finanzierungstechniken, die auf langfristige, nicht sofort rentable Projekte zugeschnitten sind, Entwicklung von Garantiesystemen, Schaffung eines Einzelplans für Investitionen im Haushaltsplan der Europäischen Union, Finanzierungskonsortien aus europäischen, nationalen und lokalen Behörden, öffentlich-private Partnerschaften usw.;

Unterstützung für KMU

24.  fordert die EIB auf, dafür Sorge zu tragen, dass den KMU, die Schwierigkeiten haben, Risikokapital anzuziehen, ausreichend Risikokapital zur Verfügung gestellt wird; begrüßt die gemeinsame Initiative JEREMIE (Joint European Resources for Micro-to-Medium Enterprises), die im Jahr 2005 von der Generaldirektion Regionalpolitik der Kommission und der EIB entwickelt wurde, um den Zugang der Unternehmen zu Finanzierungen zu verbessern; regt an, das Programm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) unter Berücksichtigung der Lissabon-Prioritäten weiter zu entwickeln;

25.  erinnert daran, dass das Parlament die Beteiligung der Gemeinschaft an der Aufstockung des Kapitals des EIF gebilligt hat, um dem EIF die Mittel bereitzustellen, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben und zur Umsetzung der Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts benötigt;

26.  hält es für notwendig, den Unzulänglichkeiten des Marktes bei der Finanzierung von KMU besser zu begegnen, und fordert die Kommission, die EIB und den EIF auf, die Diversifizierung der Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft, die dem Risikokapital vorgeschaltet (Technologietransfer) und nachgeschaltet (Mezzaninfinanzierung) sind, fortzuführen und im Rahmen der neuen europäischen Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für mehr Wachstum und Beschäftigung (KOM(2007)0708) die Entwicklung von Kleinstkrediten zu fördern;

Unterstützung bei der Aufstellung von Projekten

27.  unterstreicht, dass der EIB bei der Entwicklung von Projekten die Rolle eines Sachverständigen zukommt, vor allem aufgrund der JASPERS-Initiative (gemeinsame Unterstützung für die Vorbereitung von Projekten in europäischen Regionen); weist darauf hin, dass ein großer Zusatznutzen der EIB in ihrer Fähigkeit liegt, Instrumente für die Finanzierung von Projekten und öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) zu entwickeln, vor allem im Rahmen des Europäischen Zentrums für Fachwissen im Bereich ÖPP (EPEC); fordert die EIB auf, die Projektverantwortlichen auf lokaler Ebene besser über die technische Unterstützung zu informieren, die sie bereitstellen kann;

28.  beglückwünscht die EIB zur Eröffnung der neuen Büros in den Mitgliedstaaten, die eine bessere Sichtbarkeit der EIB ermöglichen und eine größere Nähe zu den Projektverantwortlichen herstellen, wodurch die Durchführung der Projekte erleichtert wird, und die einer engeren Zusammenarbeit der EIB mit Organisationen, Einrichtungen und lokalen Behörden, was die positive Entwicklung der Politik der Europäischen Union zur Förderung einer ausgewogenen Regionalentwicklung und eine beschleunigte Einbeziehung der der Europäischen Union seit 2004 beigetretenen Länder betrifft, förderlich sein werden;

Tätigkeit außerhalb der Europäischen Union

29.  nimmt mit Genugtuung die positiven Ergebnisse zur Kenntnis, die bei der Revision der Aktivitäten der Investitionsfazilität und Partnerschaft Europa-Mittelmeer (FEMIP) festzustellen waren; begrüßt – auf der Grundlage dieser Revision – die Forderung des Rates, die FEMIP noch stärker auszubauen, um die Partnerschaft Europa-Mittelmeer zu festigen; erwartet in diesem Zusammenhang, dass das der EIB für den Zeitraum 2007-2013 erteilte Darlehensmandat, ergänzt durch angemessene Haushaltsmittel, dazu beitragen wird, den wirtschaftlichen Integrationsprozess in der Region zu beschleunigen;

30.  fordert die EIB auf, bei ihrer Tätigkeit in Entwicklungsregionen die Grundsätze der am 2. März 2005 angenommenen Erklärung von Paris über die Wirksamkeit der Entwicklungshilfe einzuhalten, insbesondere durch die Gewährung effektiver Hilfe, die Stärkung der gegenseitigen Rechenschaftspflicht und die Einführung messbarer Entwicklungsindikatoren;

31.  ist der Auffassung, dass die FEMIP die Grundlage bleiben muss, von der jede europäische Initiative zugunsten neuer Ambitionen für die Entwicklung des Mittelmeerraums ausgehen sollte;

32.  ermutigt die EIB, ihre diversifizierte Emissionspolitik in verschiedenen Weltwährungen – darunter auch Währungen von Schwellenländern – fortzusetzen und sich dabei weiterhin gegen Wechselkursrisiken abzusichern;

°

° °

33.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission, der Europäischen Investitionsbank sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

  • [1]  Dem EG-Vertrag als Anhang beigefügtes Protokoll.
  • [2]  ABl. C 287 E vom 29.11.2007, S. 544.
  • [3]  ABl. L 107 vom 25.4.2007, S. 5.
  • [4]  Rechtssache C-15/00, Slg. 2003, S. I-07281.
  • [5]  ABl. L 414 vom 19.12.2006, S. 95
  • [6]  ABl. L 162 vom 22.6.2007, S. 1.
  • [7]  ABl. L412 vom 30.12.2006, S. 1.
  • [8]  ABl. L 310 vom 9.11.2006, S.15.
  • [9]  PE 379.207, IP/B/TRAN/IC/2006-184.
  • [10]  PE 379.207, IP/B/TRAN/IC/2006-184.
  • [11]  Gemeinsame Erklärung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission zur Entwicklungspolitik der Europäischen Union: „Der Europäische Konsens“ (ABl. C 46 vom 24.2.2006, S.1).
  • [12]  Artikel 6 der EIB-Satzung.

BEGRÜNDUNG

Die durch den Vertrag von Rom gegründete Europäische Investitionsbank (EIB) feiert 2008 ihr fünfzigjähriges Bestehen. Mitglieder der EIB sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Finanzminister den Rat der Gouverneure der EIB bilden. Aufgabe der EIB ist es, zu einer ausgewogenen und reibungslosen Entwicklung des Gemeinsamen Marktes im Interesse der Gemeinschaft beizutragen, wobei sie sich des Kapitalmarkts sowie ihrer eigenen Mittel bedient.

Die EIB ist zwar eine Einrichtung der Gemeinschaft, doch wird intern die Macht nach intergouvernementalen Regeln ausgeübt.

Das Europäische Parlament nimmt seit 1999 regelmäßig Stellung zu den Tätigkeitsberichten der EIB. Was die Beziehungen zwischen der EIB und dem Europäischen Parlament betrifft, möchte der Berichterstatter die umfassende Kooperation der EIB, die insbesondere von ihrem Präsidenten Philippe Maystadt gefördert wurde, sowie die Qualität der Kontakte und Informationen, die ihm zur Verfügung standen, hervorheben. Dieser Wunsch nach Transparenz manifestiert sich auch in der Bereitstellung von Informationen für die breite Öffentlichkeit, insbesondere auf der Website der Bank (www.eib.org).

Der Bericht ist natürlich nicht legislativer Art, sondern soll zu einem Zeitpunkt, da sich die Europäische Union mit Forderungen nach Ergebnissen zugunsten der Bürger konfrontiert sieht, eben jener Bürger, die – meist ohne es zu wissen – von den Leistungen der EIB profitieren, die Meinung der Vertreter der europäischen Bürger zum Ausdruck bringen. Mit dem vorliegenden Bericht kann das Europäische Parlament eine politische Bewertung der Tätigkeit der EIB und ihrer Leitung abgeben. Der Berichterstatter fordert seine Kollegen auf, die EIB zu ihren Aktivitäten und zu ihrem ehrgeizigen Geschäftsplan zu beglückwünschen.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Bericht über den Tätigkeitsbericht der EIB in der Vergangenheit dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung zugewiesen wurde. Die Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments sieht jedoch vor, dass der Haushaltskontrollausschuss für „die Kontrolle der finanziellen Tätigkeiten der EIB“ zuständig ist. Der Berichterstatter hat diese Zuständigkeit weit ausgelegt und dabei den Fragen im Zusammenhang mit der Finanzkontrolle, insbesondere auf dem Gebiet der Bankenregulierung, eine besondere Aufmerksamkeit geschenkt.

Haushaltskontrolle und Management: Der Berichterstatter schlägt eine Bankenregulierung für die EIB vor

Was Kontrollmechanismen anbelangt, verfügt die EIB über ihren eigenen internen Kontrolldienst: die Generalinspektion. Die externe Kontrolle wird von einer international anerkannten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und einem Prüfungsausschuss wahrgenommen. Die EIB hat zudem darauf hingewiesen, dass ihre Tätigkeit auch von den Ratingagenturen überprüft wird, von denen sie die Bestnote AAA erhalten hat. Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass es an der Zeit ist, eine echte bankenaufsichtliche Kontrolle einzuführen. Der Berichterstatter schlägt vor, dass die EIB von sich aus den Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (CEBS) beauftragt, die Bedingungen einer solchen Aufsicht zu prüfen und insbesondere zu ermitteln, wer in der Lage sein könnte, diese Aufgabe wahrzunehmen, solange es keine echte europäische Bankenaufsicht gibt, was der Berichterstatter bedauert. Der Berichterstatter fordert, dass dabei alle Lösungen in Betracht gezogen werden und macht selbst konkrete Vorschläge, wie etwa: Tätigwerden des CEBS, Tätigwerden einer nationalen Aufsichtsbehörde oder Tätigwerden der nationalen Aufsichtsbehörden im jährlichen Wechsel. Der Berichterstatter fragte sich, ob nicht mangels einer öffentlichen Lösung eine unabhängige Privatfirma auf der Grundlage einer europaweiten Ausschreibung mit dieser Aufgabe betraut werden könnte. Nach einigem Nachdenken hat er von dieser Idee Abstand genommen zugunsten einer öffentlichen europäischen Bankenaufsicht, wobei er hofft, dass hierfür eine Lösung gefunden werden kann.

Der Berichterstatter teilt die Vorbehalte der EIB hinsichtlich einer baldigen Anwendung der IFRS-Rechnungslegungsstandards auf die gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschlüsse, solange in dieser Frage kein breiter Konsens unter den Mitgliedstaaten besteht, und zwar insbesondere im Hinblick auf eine am Zeitwert orientierte Rechnungslegung, die zu einer sehr großen Volatilität bei der Bestimmung der nicht konsolidierten Finanzergebnisse der EIB führen kann, und fordert daher eine technische Überwachung dieser Angelegenheit.

Der Berichterstatter begrüßt die Bereitschaft der EIB, sich freiwillig den für sie nicht geltenden Basel-II-Regeln zu unterwerfen, und hofft, dass diese Bestimmungen umgesetzt werden, damit die EIB ihre Fähigkeit beweisen kann, mit den ihr gegenwärtig zur Verfügung stehenden Eigenmitteln in Höhe von 33,5 Milliarden Euro sowohl ihren Auftrag zu erfüllen als auch die Höchstnote AAA zu behalten. Gleichwohl weist der Berichterstatter auf die Besonderheiten der EIB hin, insbesondere was ihre Eigenkapitalsituation betrifft: Geringe Höhe des eingezahlten Kapitals im Verhältnis zum gezeichneten Kapital; d.h. auf ein gezeichnetes Kapital von 163,7 Milliarden Euro (Stand: 31. Dezember 2006) wurden 8,2 Milliarden Euro eingezahlt; Fähigkeit des Verwaltungsrats, die Einzahlung des gesamten oder eines Teils des noch nicht eingezahlten gezeichneten Kapitals (d.h. theoretisch 155 Milliarden Euro) einzufordern, um den Bedarf der Bank zu decken; die in Artikel 18 Absatz 5 der Satzung aus Vorsichtsgründen festgelegte Quote, wonach die Engagements der Bank insgesamt das Zweieinhalbfache des gezeichneten Kapitals nicht überschreiten dürfen (diese Quote wurde durch den Vertrag von Lissabon, der zur Zeit ratifiziert wird, geringfügig modifiziert) usw. Der Berichterstatter hat sich gefragt, ob die EIB sich weiterhin freiwillig an Vorschriften halten soll, die für sie keine Geltung haben. Nach Prüfung dieser Frage schlägt er jedoch vor, diesen freiwilligen und begrüßenswerten Schritt der Bank zu unterstützen, dabei aber gleichzeitig ihren besonderen Charakter anzuerkennen und dafür zu sorgen, dass Dritte über diese Besonderheit gut informiert werden.

Die Finanzierung der großen europäischen Infrastrukturvorhaben – eine Priorität im Bereich Strategie und Zielsetzungen

Der Berichterstatter hebt die gute Qualität der neuen Strategie 2007-2009 der EIB hervor, die unter anderem eine Stärkung des Zusatznutzens, die schrittweise Erhöhung der Risikoübernahme – etwa bei den Aktivitäten zu Gunsten von KMU und lokalen Gebietskörperschaften –, die Verwendung neuartiger Finanzinstrumente sowie die Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Kommission vorsieht.

Was die Finanzierung der europäischen Infrastrukturen betrifft, für die in einer internen Studie des Europäischen Parlaments mit einem Finanzbedarf von mindestens 600 Milliarden Euro gerechnet wird, schlägt der Berichterstatter jedoch vor, über die Rolle der Europäischen Union im Zusammenhang mit Investitionen nachzudenken und der EIB einen Auftrag zu erteilen.

Die von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union getätigten Finanzierungen, die – darauf legt der Berichterstatter Wert – ergänzend zu privaten Finanzquellen hinzukommen müssen, nicht jedoch in Konkurrenz zu diesen treten dürfen, reichen bei Weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Es sei nur an die Schwierigkeiten bei der Finanzierung des Galileo-Projekts hingewiesen, für das zahlreiche Kreditlinien aktiviert worden sind: Mittelübertragungen aus der GAP, aus dem 7. Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung, aus dem Haushalt der europäischen Agenturen, aus dem Flexibilitätsinstrument usw. Es versteht sich von selbst, dass angesichts der Komplexität der Finanzierungstechniken und ihrer außergewöhnlichen Unwägbarkeiten (Anstieg der Weltmarktpreise für bestimmte Agrarrohstoffe) nicht damit gerechnet werden kann, dass sich ein solches Vorgehen bei künftigen Projekten von europäischem Ausmaß wiederholen lässt. In diesem Zusammenhang kann die EIB angesichts ihrer Erfahrung mit der Finanzierung von Investitionen in Europa und mit Finanzierungsmethoden einen wertvollen Beitrag in diesem Bereich leisten.

Angesichts des Umfangs der Infrastrukturinvestitionen (Autobahnen, Flughäfen, Häfen, Hochgeschwindigkeitsnetze für den Eisenbahn- und Güterverkehr, Wasserstraßen, Informations- und Kommunikationstechnologien, Raumfahrt, Gesundheitspolitik, Trinkwasserproduktion und Trinkwasserverteilungsnetze, Forschung und Entwicklung), die auf dem Gebiet der Europäischen Union aufgrund der derzeitigen Beschleunigung des globalen wirtschaftlichen und sozialen Wettbewerbs getätigt werden müssen, ohne dabei umweltpolitische Ziele außer Acht zu lassen, schlägt der Berichterstatter vor, dass die EIB – angesichts der Qualität ihrer Humanressourcen, ihrer Distanz und ihrer Erfahrungen mit der Finanzierung von Infrastrukturen – von der Kommission beauftragt werden sollte, strategische Überlegungen zur Finanzierung von Infrastrukturen anzustellen und dabei keine der folgenden Hypothesen auszuschließen: Finanzhilfen, Einzahlungen auf das von den Mitgliedstaaten gezeichnete Kapital der EIB, Darlehen (darunter EIB-Darlehen, insbesondere in Verbindung mit den von den Mitgliedstaaten gewährten Sonderdarlehen gemäß Artikel 6 der EIB-Satzung), innovative Instrumente wie die Finanzierungsfazilität mit Risikoteilung (RSFF) und das Kreditgarantieinstrument für transeuropäische Verkehrsnetzprojekte (LGTT), Finanzierungstechniken, die auf langfristige Projekte zugeschnitten sind, die nach marktwirtschaftlichen Finanzierungskriterien nicht sofort rentabel sind, Entwicklung von Garantiesystemen, Schaffung eines Einzelplans für Investitionen im Haushaltsplan der EU, Finanzierungskonsortien aus europäischen, nationalen und lokalen Behörden, Öffentlich-Private-Partnerschaften usw.

Es besteht die Notwendigkeit, dass wir uns Gedanken über eine europäische Raumordnung und -entwicklung sowie die möglichen Finanzierungswege machen. Die EIB kann uns dabei helfen, diese Überlegungen zur Finanzierung von Investitionen anzustellen: Im Grunde geht es darum, eine alte Idee von Jacques Delors, nämlich die eines Plans für „große Arbeiten“, die sich auf eine „große Anleihe“ stützten, unter Berücksichtigung der heutigen Finanzierungstechniken zu aktualisieren und der Europäischen Union bei der Raumordnung ihres Gebiets eine führende Rolle einzuräumen. Wir dürfen dabei nie vergessen, dass der Privatsektor nicht investieren wird, solange er das Gefühl hat, dass der öffentliche Sektor in Europa dies nicht tut. Das ist eine Frage des gemeinsamen Vertrauens in die Zukunft.

Was die Unterstützung von KMU anbelangt, hebt der Berichterstatter die hohe Qualität der insbesondere vom EIF durchgeführten Programme hervor, wie etwa die vom Europäischen Parlament vor kurzem gebilligte Aufstockung des EIF-Kapitals. Die Absätze betreffend die Unterstützung für Projekte sollen die EIB darauf aufmerksam machen, dass Projekte oft daran scheitern, dass die Finanzierungskonstruktion schlecht vorbereitet wurde: Die Information, technische Unterstützung und Nähe sind Bereiche, in denen die EIB noch Fortschritte erzielen kann, damit für eine möglichst große Anzahl von Projekten eine angemessene Finanzierung gefunden werden kann.

Schließlich hat der Berichterstatter an die wichtige Rolle erinnert, die der EIB im Rahmen der Entwicklungspolitik und Nachbarschaftspolitik der Europäischen Union zukommt. In diesem Zusammenhang fordert er insbesondere einen Ausbau der FEMIP im Rahmen einer verstärkten Partnerschaft mit den Mittelmeerländern.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.3.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

28

2

2

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Herbert Bösch, Costas Botopoulos, Mogens Camre, Paulo Casaca, Jorgo Chatzimarkakis, Antonio De Blasio, Petr Duchoň, James Elles, Szabolcs Fazakas, Markus Ferber, Christofer Fjellner, Lutz Goepel, Ingeborg Gräßle, Umberto Guidoni, Dan Jørgensen, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Nils Lundgren, Marusya Ivanova Lyubcheva, Ashley Mote, Jan Mulder, Bill Newton Dunn, Bart Staes, Søren Bo Søndergaard, Jeffrey Titford, Paul van Buitenen, Kyösti Virrankoski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Dumitru Oprea, Pierre Pribetich, Gabriele Stauner, Ralf Walter

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Pilar Ayuso, Albert Deß, Markus Pieper