BERICHT über den Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anwendung von Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

31.3.2008 - (KOM(2008)0094 – C6-0085/2008 - 2008/2043(ACI))

Haushaltsausschuss
Berichterstatter: Reimer Böge
PR_ACI_Fonds

Verfahren : 2008/2043(ACI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0083/2008
Eingereichte Texte :
A6-0083/2008
Aussprachen :
Angenommene Texte :

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anwendung von Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

(KOM(008)0094 – C6-0085/2008 - 2008/2043(ACI))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0094 – C6-0085/2008),

–   in Kenntnis der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1], insbesondere Nummer 28 dieser Vereinbarung,

–   in Kenntnis der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2],

–   in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A6‑0083/2008),

A. in der Erwägung, dass die Europäische Union die geeigneten Legislativ- und Haushaltsinstrumente geschaffen hat, um zusätzliche Unterstützung für Arbeitnehmer bereitzustellen, die unter den Folgen eines breiten Strukturwandels im Welthandel leiden, und Hilfestellung bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu leisten,

B.  in der Erwägung, dass die finanzielle Unterstützung der Europäischen Union für entlassene Arbeitnehmer dynamischen Charakter haben und so zügig und effizient wie möglich bereitgestellt werden sollte,

C. in der Erwägung, dass Malta und Portugal mit Schreiben vom 12. September 2007 bzw. 9. Oktober 2007[3] Unterstützung im Zusammenhang mit Entlassungen in der Textilindustrie in Malta und der Automobilindustrie in Portugal beantragt haben,

1.  fordert die beteiligten Institutionen auf, die notwendigen Bemühungen zur Beschleunigung der Inanspruchnahme des Fonds zu unternehmen;

2.  betont seine Besorgnis über die Art der aus dem Fonds finanzierten Maßnahmen mit Blick auf den Abbau der Zahl der Arbeitslosen; fordert die Kommission auf, in Zusammenarbeit mit den portugiesischen Regierungsstellen die Situation bei den Vorschriften von Artikel 3 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 aufmerksam zu verfolgen und der Legislativ– und Haushaltsbehörde Bericht zu erstatten;

3.  billigt den dieser Entschließung als Anlage beigefügten Beschluss;

4.  beauftragt seinen Präsidenten, den Beschluss mit dem Präsidenten des Rates zu unterzeichnen und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen;

5.  beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung einschließlich ihrer Anlage dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. Vereinbarung geändert durch Beschluss 2008/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 6 vom 10.1.2008, S. 7).
  • [2]  ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.
  • [3]  Anträge EGF/2007/008 und EGF/2007/010.

ANLAGE: BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

vom ...............

über die Inanspruchnahme des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anwendung von Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission über die Haushaltsdisziplin und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung[1], insbesondere auf Nummer 28 dieser Vereinbarung,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Einrichtung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung[2], insbesondere auf Artikel 12 Absatz 3 dieser Verordnung,

auf Vorschlag der Kommission[3],

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)      Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (nachstehend „Fonds“ genannt) wurde errichtet, um entlassene Arbeitnehmer, die infolge der Entwicklungen des Welthandels vom Strukturwandel betroffen sind, bei ihren Bemühungen um Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen.

(2)      Gemäß der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 darf der Fonds bis zur jährlichen Obergrenze von 500 Millionen EUR in Anspruch genommen werden.

(3)      Am 12. September 2007 stellte Malta infolge der Entlassungen im Textilsektor, insbesondere von Arbeitnehmern bei VF (Malta) Ltd und Bortex Clothing Ind Co Ltd, einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags.

(4)      Am 9. Oktober 2007 stellte Portugal infolge der Entlassungen in der Kraftfahrzeugbranche, insbesondere von Arbeitnehmern bei Opel in Azambuja, Alcoa Fujikura in Seixal und Johnson Controls in Portalegre, einen Antrag auf Inanspruchnahme des Fonds. Der Antrag erfüllt die gemäß Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 geltenden Voraussetzungen für die Festsetzung des Finanzbeitrags.

(5)      Der Fonds sollte folglich in Anspruch genommen werden, damit ein Finanzbeitrag für die beiden Anträge bereitgestellt werden kann –

BESCHLIESSEN:

Artikel 1

Im Rahmen des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2008 wird der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung in Anspruch genommen, damit der Betrag von 3 106 882 EUR an Verpflichtungsermächtigungen und Zahlungsermächtigungen bereitgestellt werden kann.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Brüssel, den

Im Namen des Europäischen Parlaments    Im Namen des Rates

Der Präsident                                               Der Präsident

  • [1]               ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1. Vereinbarung geändert durch den Beschluss 2008/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABL. L vom 6.10.2008, S. 7).
  • [2]               ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.
  • [3]               ABl. C […] vom […], S. […].

BEGRÜNDUNG

I.         Hintergrund

Der Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung wurde errichtet, um entlassenen Arbeitnehmern, die infolge der Entwicklungen des Welthandels vom Strukturwandel betroffen sind, zusätzliche Unterstützung zukommen zu lassen.

Gemäß den Bestimmungen von Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung[1] und Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1927/2006[2] darf der Fonds einen Höchstbetrag von 500 Mio. EUR nicht überschreiten; dieser Betrag wird der Marge unter der globalen Ausgabenobergrenze vom Vorjahr und/oder den annullierten Verpflichtungen aus den vorangegangenen beiden Jahren – mit Ausnahme derjenigen, die sich auf Rubrik 1b beziehen – entnommen. Die entsprechenden Beträge werden als Mittelansatz in den Haushaltsplan eingestellt, sobald ausreichende Margen und/oder annullierte Verpflichtungen ermittelt worden sind.

Was das Verfahren betrifft, legt die Kommission zur Aktivierung des Fonds im Falle einer positiven Bewertung eines Antrags der Haushaltsbehörde einen Vorschlag für die Inanspruchnahme des Fonds und gleichzeitig einen entsprechenden Antrag auf Mittelübertragung vor. Parallel dazu wird ein Trilog einberufen, um eine Vereinbarung über den Einsatz des Fonds und die erforderlichen Beträge zu erzielen. Der Trilog kann in einer vereinfachten Form stattfinden.

II.       Sachstand: Vorschlag der Kommission

Im Jahre 2007 – dem ersten Jahr seines Bestehens – wurde der Fonds im Umfang eines Betrags von insgesamt 18,6 Mio. EUR in Anspruch genommen, nachdem vier Anträge aus Frankreich (Zulieferer von Peugeot und Renault), Deutschland (BenQ) und Finnland (Perlos) positiv bewertet worden waren.

Der gegenwärtige Vorschlag ist der erste, der im Rahmen des Haushaltsplans 2008 geprüft wird. Er bezieht sich auf die Anträge Maltas und Portugals, die der Kommission im September bzw. Oktober 2007 unterbreitet wurden.

Am 12. Dezember legten die maltesischen Behörden einen Antrag auf Unterstützung aus dem Fonds[3] vor; der Antrag bezieht sich auf insgesamt 675 Entlassungen in zwei Unternehmen, die im maltesischen Textilsektor tätig sind, nämlich VF Ltd. und Bortex Clothing. Die 562 Entlassungen bei der VF Ltd. waren die Folge der Entscheidung des Unternehmens, seine Fabrik in Malta zu schließen und die Produktion nach Asien zu verlagern. Bei Bortex waren die 113 Entlassungen die Folge der Entscheidung, den Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens in Malta zu verringern. Die maltesischen Regierungsstellen beantragten einen Beitrag von 681 207 EUR, der einen Teil der Kosten der Unterstützungsmaßnahmen decken soll, welche mit etwa 1,36 Millionen EUR veranschlagt werden.

Der Antrag Maltas stützt sich auf Artikel 2 Buchstabe c) der Rechtsgrundlage (Verordnung (EG) Nr. 1927/2006) betreffend die Interventionskriterien für die kleinen Arbeitsmärkte. Die von der Kommission durchgeführte Bewertung des Antrags ist sowohl bei diesem Punkt als auch bei den übrigen in der Rechtsgrundlage festgelegten Kriterien positiv ausgefallen.

Der Antrag Portugals[4], der sich auf 1549 Entlassungen im Automobilsektor bezieht, wurde der Kommission am 9. Oktober 2007 vorgelegt. Die Entlassungen erfolgten in der Region Lissabon (Alcoa Fujikura) und im Alentejo (Opel Portugal und Johnson Controls) und sind vor dem Hintergrund des generellen Trends der Abwanderung der Produktion von Kraftfahrzeugen in Länder außerhalb der EU zu sehen. Die portugiesischen Regierungsstellen beantragten einen Betrag von 2 425 675 EUR aus dem Fonds, der einen Teil der Kosten der mit etwa 4,85 Mio. EUR veranschlagten Unterstützungsmaßnahmen abdecken würde.

Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die beiden Anträge die für die Intervention geltenden Kriterien und andere in der Rechtsgrundlage festgelegten Auflagen erfüllen[5]. Der Vorschlag für einen Beschluss des Parlaments und des Rates über die Inanspruchnahme des Fonds und der entsprechende Antrag auf Übertragung eines Betrags von insgesamt 3 106 882 EUR wurden dem Parlament am 20. Februar und am 19. Februar unterbreitet.

Der jährliche Höchstbetrag, der im Haushaltplan für den Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung verfügbar ist, beläuft sich auf 500 Mio. EUR. Im Haushaltsplan 2008 ist dieser Höchstbetrag entsprechend den einschlägigen Rechtsvorschriften unter der Haushaltslinie 40 02 43 in die Reserve eingestellt worden.

III.      Verfahren

Die Kommission hat einen Antrag auf Mittelübertragung vorgelegt[6], um in Übereinstimmung mit Nummer 28 der Interinstitutionellen Vereinbarung vom 17. Mai 2006 und Artikel 12 Absatz 3 der Rechtsgrundlage spezifische Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen in den Haushaltsplan 2008 einzustellen.

Gemäß einer internen Übereinkunft mit dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sollte dieser Ausschuss in den Prozess einbezogen werden. Um konstruktive Unterstützung und einen Beitrag zur Ausführung des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung zu leisten, haben die Vorsitzenden des Haushaltsausschusses und des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, Herr R. Böge und Herr J. Andersson, mit Schriftwechsel vom 22.1.2007 (EMPL) bzw. vom 20.3.2007 (BUDG) vereinbart, dass die beiden Ausschüsse eng zusammenarbeiten werden. Um allen zuständigen Ausschüssen die Möglichkeit zu geben, ihre Standpunkte darzulegen, und gleichzeitig auch eine effiziente Zusammenarbeit und einen raschen Beschluss über die Inanspruchnahme des Fonds sicherzustellen, hat der Haushaltsausschuss angeregt, den Berichtsentwurf in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zu erörtern. Die Stellungnahme des EMPL-Ausschusses wird in die endgültige Fassung des vorliegenden Berichtsentwurfs aufgenommen werden.

  • [1]  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.
  • [2]  ABl. L 406 vom 30.12.2006, S. 1.
  • [3]  EGF/2007/008/MT/Textiles.
  • [4]  EGF/2007/10/PT/Lisboa-Alentejo.
  • [5]  Verordnung (EG) Nr. 1927/2006 zur Einrichtung des EfG (ABl. L 406 vom 30.2.2006, S. 1).
  • [6]  DEC 03/2008, SEK(2008)16 endg.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.3.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Laima Liucija Andrikienė, Richard James Ashworth, Reimer Böge, Herbert Bösch, Daniel Dăianu, Brigitte Douay, Göran Färm, Szabolcs Fazakas, Salvador Garriga Polledo, Louis Grech, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Ville Itälä, Wiesław Stefan Kuc, Janusz Lewandowski, Vladimír Maňka, Jan Mulder, Theodor Dumitru Stolojan, László Surján, Helga Trüpel, Kyösti Virrankoski, Ralf Walter

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Thijs Berman