BERICHT über den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Änderung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 2005 bis zum 17. Januar 2011
31.3.2008 - (KOM(2007)0664 – C6-0430/2007 – 2007/0232(CNS)) - *
Fischereiausschuss
Berichterstatter: Josu Ortuondo Larrea
ENTWURF EINER LEGISLATIVEN ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Änderung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 2005 bis zum 17. Januar 2011
(KOM(2007)0664 – C6‑0430/2007 – 2007/0232(CNS))
(Verfahren der Konsultation)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis des Vorschlags für eine Verordnung des Rates (KOM(2007)0664),
– gestützt auf Artikel 37 und Artikel 300 Absatz 2 des EG-Vertrags,
– gestützt auf Artikel 300 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags, gemäß dem es vom Rat konsultiert wurde (C6‑0430/2007),
– gestützt auf Artikel 51 und Artikel 83 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Fischereiausschusses und der Stellungnahmen des Haushaltsausschusses sowie des Entwicklungsausschusses (A6‑0085/2008),
1. billigt den Vorschlag für eine Verordnung des Rates in der geänderten Fassung und stimmt dem Abschluss des Abkommens zu;
2. beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Seychellen zu übermitteln.
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 1 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(1a) In diesem Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und den Seychellen heißt es zwar in Kapitel VIII über die Hafenanlagen: „Die Behörden der Seychellen legen im Einvernehmen mit den Reedern die Bedingungen für die Nutzung der Hafenanlagen... fest“, aber bislang wurde den Forderungen unseres Fischereisektors nach Verbesserung der Hafeninfrastrukturen noch nicht nachgekommen. |
Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Verordnung Erwägung 1 b (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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(1b) Damit sich auf den Seychellen auch tatsächlich etwas in punkto Politik für den Fischereisektor tut, müssen die Hafeninfrastrukturen, die heute völlig überlastet sind, verbessert und modernisiert werden und es muss möglichst auch die Sonderabgabe für das Anlanden von Thunfisch abgeschafft werden, die es in keinem anderen Hafen der Welt gibt. |
Änderungsantrag 3 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 3 Absatz 1 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission[1] |
Geänderter Text |
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Die Kommission bewertet alljährlich, ob die Mitgliedstaaten, deren Fischereifahrzeuge im Rahmen des Protokolls zu dem Abkommen Fischfang betreiben, die Meldevorschriften erfüllen. Ist dies nicht der Fall, so lehnt die Kommission deren Anträge auf Fanglizenzen für das folgende Jahr ab. |
Begründung | |
Wenn Fischereifahrzeuge die grundlegende Vorschrift, ihre Fangmengen zu melden, nicht erfüllen, sollten sie keine finanzielle Unterstützung von der EU erhalten. | |
Änderungsantrag 4 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 3 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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Artikel 3a |
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Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Bericht über die Ergebnisse des in Artikel 7 des Protokolls dargelegten mehrjährigen sektoralen Programms und die Einhaltung der Meldepflichten durch die Mitgliedstaaten. |
Begründung | |
Damit bewertet werden kann, ob die von der EU gezahlte finanzielle Gegenleistung vorschriftsmäßig dazu verwendet wurde, die nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen auf den Seychellen zu fördern, sollte die Kommission dem Parlament jährlich Bericht erstatten. | |
Änderungsantrag 5 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 3 b (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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Artikel 3b |
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Vor Ablauf der Geltungsdauer des Protokolls oder vor der Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf dessen mögliche Ersetzung legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Ex-post-Bewertung des Protokolls, einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse, vor. |
Begründung | |
Bevor neue Verhandlungen aufgenommen werden, ist eine Bewertung des derzeitigen Protokolls erforderlich, um festzustellen, welche Änderungen gegebenenfalls bei einer möglichen Ersetzung des Protokolls einbezogen werden sollten. |
- [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
BEGRÜNDUNG
Mit diesem Vorschlag der Kommission soll das derzeitige Protokoll im Anhang des Partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen geändert werden. Dieses ist in der Verordnung (EG) Nr. 1562/2006 enthalten und wurde zwischen der Europäischen Union und der Republik der Seychellen geschlossen, um die Klauseln des Protokolls an die während der zweijährigen Laufzeit des Abkommens tatsächlich getätigten Fänge anzupassen. Das Abkommen wird nur geringfügig geändert, und zwar entsprechend den Schlussfolgerungen des Gemischten Ausschusses, der laut dem geltenden Protokoll vorgesehen ist.
Infolge der Sitzung des Gemischten Ausschusses EG/Seychellen vom Januar 2007 war beschlossen worden, dass die beiden Vertragsparteien nach Artikel 11 des Protokolls und nach Artikel 9 des Abkommens eine Sitzung des Gemischten Ausschusses einberufen werden, um Vorschläge zur Änderung des Protokolls zu erarbeiten. Die Vorschläge wurden auf der Sitzung des Gemischten Ausschusses am 20./21. März 2007 in Brüssel erörtert.
Die ausgehandelten Änderungen sind in der Begründung der Mitteilung der Kommission enthalten und betreffen Folgendes:
– Die Referenzmenge wird von 55 000 auf 63 000 Tonnen angehoben, um den durchschnittlichen Fangmengen der letzten drei Jahre Rechnung zu tragen.
– Es wird eine Unterstützung der Zusammenarbeit eingeführt, was es bislang noch in keiner vorhergehenden Verhandlung gegeben hat (jedenfalls nicht vor den Schlussfolgerungen des Rates vom Juli 2004 über Partnerschaftsabkommen im Bereich der Fischerei).
– Der von den Reedern zu zahlende Beitrag wird zwecks Angleichung an die übrigen Thunfischabkommen von 25 auf 35 Euro pro Tonne angehoben, während der Anteil der Gemeinschaft entsprechend von 75 auf 65 Euro pro Tonne gesenkt wird.
– Die Fangmöglichkeiten bleiben unverändert: 40 Thunfischwadenfänger und 12 Oberflächenlangleinenfischer.
– Die jährliche finanzielle Gegenleistung steigt von 4 125 000 Euro im derzeitigen Protokoll auf 5 355 000 Euro im geänderten Protokoll.
– Die Vorauszahlungen werden wie folgt festgelegt: 21 000 Euro jährlich für Thunfischwadenfänger, 4 200 Euro jährlich für Oberflächenlangleinenfischer mit einer Tonnage von über 250 BRZ und 3 150 Euro jährlich für Oberflächenlangleiner mit höchstens 250 BRZ.
Das geänderte Protokoll soll ab 18. Januar 2008 bis zu seinem Inkrafttreten gemäß Artikel 13 des Protokolls vorläufig Anwendung finden.
Was die Frage angeht, ob die Änderung des Protokolls für beide Seiten Vorteile bringt und ob es mit der verantwortlichen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen in Einklang steht, heißt es in der Begründung des Vorschlags:
Die Ex-ante-Bewertung hat ergeben, dass der Abschluss eines neuen Abkommens für beide Parteien vorteilhaft ist. Die so vorgenommenen Änderungen machen einmal mehr deutlich, dass dieses Abkommen nicht nur das wichtigste Abkommen der Gemeinschaft mit Drittländern im Bereich des Thunfischfangs ist, sowohl was die Referenzmengen als auch die finanzielle Gegenleistung betrifft, sondern auch und vor allem ein wesentliches Element für den Zusammenhalt und die Durchführbarkeit der Thunfischabkommen der Gemeinschaft mit anderen Ländern des Indischen Ozeans darstellt (Madagaskar, Komoren, Mauritius, Mosambik). Die wichtigsten Ergebnisse der Bewertung behalten ihre Gültigkeit, besonders das sehr zufriedenstellende Niveau der Ausschöpfung der Fangmöglichkeiten und der Referenzmenge.
Wert der Gemeinschaftsmaßnahme:
Die Investition wirft für die EG einen großen Nutzen ab: Es wird davon ausgegangen, dass der Sektor für jeden investierten Euro aus dem Gemeinschaftshaushalt einen Mehrwert von mindestens 4,8 Euro erwirtschaftet. Auch für die Seychellen sind die wirtschaftlichen Auswirkungen positiv und die Präsenz der europäischen Flotten in ihren Gewässern trägt erheblich zur Stützung der Wirtschaft der Seychellen bei, die derzeit durch Schwierigkeiten gekennzeichnet ist. Die Tätigkeit der europäischen Thunfischwadenfänger garantiert eine Versorgung von bis zu 95 % der lokalen Fischkonservenindustrie mit Thunfisch, die mit 2 500 Beschäftigten der wichtigste private Arbeitgeber des Landes ist. Der Fischereisektor der Seychellen hat einen Anteil von 15 % am BIP (unmittelbar nach dem Tourismus mit 20 %) und beschäftigt direkt und indirekt 6 000 Menschen, d.h. 17 % des offiziellen Arbeitsmarktes.
Eigentlich sollte die Geltungsdauer dieses Abkommen von 2005 bis zum bis Jahr 2011 laufen. Die Halbzeitrevision bedeutet für die Reeder eine Anhebung der für jede Lizenz zu zahlenden finanziellen Gegenleistung von 15 000 auf 21 000 Euro. Auch die Gebühr pro Tonne Fangmenge steigt von 25 auf 35 Euro, das entspricht einer Steigerung von 40 %.
Außerdem sind die Seychellen das einzige Land, das eine Sondersteuer für die Anlandung von Thunfisch (tuna transshipment tax) eingeführt hat. Ursprünglich hieß es in dem 2007 geschlossenen Abkommen (Kapitel VIII) zwar, dass die Behörden der Seychellen im Einvernehmen mit den Reedern die Bedingungen für die Nutzung der Hafenanlagen festlegen, aber de facto wurde den wiederholten Forderungen des europäischen Fischereisektors nach den dringend notwendigen Verbesserungen der Hafeninfrastrukturen bislang noch nicht Folge geleistet, obschon sich diese in einem beklagenswerten Zustand befinden und schwer überlastet sind, nachdem die Flotte in den letzten Jahren vergrößert wurde.
Bei der jetzt vorgenommenen Änderung des Protokolls hat die Regierung der Seychellen jeden Hinweis auf eine Konsultation der Reeder fallengelassen. Die Reeder tragen zwar bei der Anhebung der wirtschaftlichen Gegenleistung die Hauptlast, fühlen sich aber von den Verhandlungen ausgeschlossen und sehen keinerlei Anzeichen dafür, dass eine klare Zusage für die Verbesserung der Hafenanlagen gegeben wird.
Schlussfolgerungen
Durch die vom Gemischten Ausschuss vorgenommenen Änderungen wurden die im Protokoll von 23. Januar 2006 festgelegten Fangmöglichkeiten nicht geändert, d. h. die in der Verordnung (EG) Nr. 115/2006 des Rates enthaltenen 40 Lizenzen für Thunfischwadenfänger und 12 Lizenzen für Oberflächenlangleinenfischer bleiben bestehen. Auch die wesentlichen Elemente des Abkommens werden nicht geändert, weshalb der Berichterstatter vorschlägt, die Änderung des Protokolls zum geltenden Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik der Seychellen zu billigen.
STELLUNGNAHME des Entwicklungsausschusses (28.2.2008)
für den Fischereiausschuss
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Änderung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 2005 bis zum 17. Januar 2011
(KOM(2007)0664 – C6‑0430/2007 – 2007/0232(CNS))
Verfasser der Stellungnahme: Josep Borrell Fontelles
KURZE BEGRÜNDUNG
Die Politik der Entwicklungszusammenarbeit und die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der Europäischen Union müssen konsequent und aufeinander abgestimmt sein, sich gegenseitig ergänzen und insgesamt zur Verringerung der Armut und zu einer nachhaltigen Entwicklung in den betreffenden Ländern beitragen.
Die EU hat sich verpflichtet, die auf dem Gipfel der Vereinten Nationen in Johannesburg im Jahr 2002 festgelegte Nachhaltigkeit der Fischerei weltweit zu gewährleisten, indem sie die Fischbestände erhält oder wiederauffüllt, um den höchstmöglichen Dauerertrag zu erzielen.
Die EU hat den „Kodex für eine verantwortliche Fischerei“ der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) übernommen, um die langfristig nachhaltige Fischerei zu fördern und um zu bekräftigen, dass das Recht, Fischfang zu betreiben, die Verpflichtung mit sich bringt, dies in verantwortungsvoller Weise zu tun, um die effektive Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden aquatischen Ressourcen sicherzustellen.
Die Präsenz der EU in entfernten Fanggründen ist ein legitimes Ziel, es ist jedoch zu bedenken, dass neben den Interessen an der Entwicklung der Länder, mit denen Fischereiabkommen unterzeichnet werden, auch die Fischereiinteressen der Europäischen Union geschützt werden müssen.
Der Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments begrüßt die Entschließung der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU vom 22. Juni 2006 zur „Fischereiwirtschaft und ihren sozialen und ökologischen Aspekten in Entwicklungsländern“, zumal darin die Ansicht vertreten wird, dass der Schutz der Fischereiinteressen der Europäischen Union und der AKP-Länder vereinbart werden muss mit der nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischereiressourcen in wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Hinsicht sowie mit den Existenzgrundlagen der von der Fischerei lebenden Küstenbevölkerung.
Der Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments betont außerdem, dass in dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen auf die Einhaltung des Abkommens von Cotonou hingewiesen wird; er weist nachdrücklich darauf hin, dass Artikel 9 des Abkommens von Cotonou betreffend Menschenrechte, demokratische Grundsätze, verantwortungsvolle Staatsführung und Rechtstaatsprinzip voll und ganz berücksichtigt werden muss und begrüßt es, dass die Kommissionsdienststellen dem Entwicklungsausschuss zugesichert haben, dass sie Artikel 9 bei der Aushandlung von Abkommen mit Entwicklungsländern, einschließlich Nicht-AKP-Ländern, berücksichtigen werden.
Mit dem vorgeschlagenen Abkommen soll das derzeitige Protokoll zu dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Seychellen geändert werden, das am 23. Januar 2006 genehmigt wurde und mit dessen Inkrafttreten das Abkommen von 1987 aufgehoben und ersetzt wurde.
Die Änderungen, die in der Sitzung des Gemischten Ausschusses EG/Seychellen im März 2007 ausgehandelt wurden, umfassen die Anhebung der Referenzmenge von 55.000 auf 63.000 Tonnen, die Einführung einer finanziellen Unterstützung für die Partnerschaft sowie die Anhebung des von den Reedern zu zahlenden Betrags von 25 auf 35 Euro pro Tonne zwecks Angleichung an die übrigen Thunfischabkommen. Der Anteil der Gemeinschaft wird entsprechend von 75 auf 65 Euro pro Tonne gesenkt. Somit wird die gesamte finanzielle Gegenleistung von 4.125.000 Euro auf 5.355.000 Euro angehoben. Ein spezifischer Betrag von jährlich 1.260.000 Euro ist für die Stützung und Durchführung fischereipolitischer Maßnahmen der Seychellen bestimmt.
Die in dem Protokoll festgelegten und mit der Verordnung (EG) Nr. 115/2006 des Rates genehmigten Fangmöglichkeiten wurden nicht geändert und für 40 Thunfischwadenfänger aus Frankreich, Spanien und Italien und für 12 Oberflächen-Langleinenfischer aus Frankreich, Spanien und Portugal bestätigt. Insgesamt werden 52 Fanglizenzen ausgestellt.
Das geänderte Protokoll wird ab 18. Januar 2008 für die letzten drei Jahre bis 17. Januar 2011 vorläufig Anwendung finden.
Der Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments begrüßt die oben genannte Verknüpfung mit nationalen Maßnahmen und hofft, dass diese Maßnahmen die Finanzierung örtlicher Infrastrukturprojekte im Bereich der Fischverarbeitung und -vermarktung einschließen und damit der einheimischen Bevölkerung über die Subsistenzfischerei hinausreichende Möglichkeiten bieten.
Der Entwicklungsausschuss des Europäischen Parlaments begrüßt es auch, dass das Abkommen vorsieht, dass Maßnahmen zur Überwachung und Kontrolle der Fischerei unterstützt werden und dass es die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden fördert. In der oben genannten AKP-EU-Entschließung wird die Ansicht vertreten, dass eine wissenschaftliche Bewertung der Ressourcen eine Voraussetzung für den Zugang zum Fischfang sein muss und die Vergabe weiterer Fanglizenzen von einer jährlichen Evaluierung der Ressourcen abhängig gemacht werden sollte.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Entwicklungsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:
Vorschlag der Kommission[1] | Änderungen des Parlaments |
Änderungsantrag 1 Erwägung 2 a (neu) | |
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(2a) Die finanzielle Gegenleistung der Gemeinschaft sollte für die Unterstützung der von der Fischerei lebenden Küstenbevölkerung und die Gründung kleiner einheimischer Fischgefrier- und ‑verarbeitungsindustrien verwendet werden. |
VERFAHREN
Titel |
Änderung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen EG/Seychellen |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2007)0664 – C6-0430/2007 – 2007/0232(CNS) |
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Federführender Ausschuss |
PECH |
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
DEVE 29.11.2007 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Josep Borrell Fontelles 18.12.2007 |
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Datum der Annahme |
27.2.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
29 1 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alessandro Battilocchio, Thijs Berman, Josep Borrell Fontelles, Danutė Budreikaitė, Marie-Arlette Carlotti, Thierry Cornillet, Corina Creţu, Nirj Deva, Beniamino Donnici, Fernando Fernández Martín, Hélène Goudin, Alain Hutchinson, Filip Kaczmarek, Glenys Kinnock, Maria Martens, Luisa Morgantini, Horst Posdorf, Frithjof Schmidt, Jürgen Schröder, Feleknas Uca, Johan Van Hecke, Luis Yañez-Barnuevo García, Anna Záborská, Mauro Zani |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Ana Maria Gomes, Fiona Hall, Manolis Mavrommatis, Linda McAvan, Ralf Walter, Gabriele Zimmer |
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- [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
STELLUNGNAHME des Haushaltsausschusses (28.2.2008)
für den Fischereiausschuss
zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Änderung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik Seychellen für die Zeit vom 18. Januar 2005 bis zum 17. Januar 2011
(KOM(2007)0664 – C6‑0430/2007 – 2007/0232(CNS))
Verfasserin der Stellungnahme: Helga Trüpel
KURZE BEGRÜNDUNG
Mit dem Vorschlag soll das bestehende partnerschaftliche Fischereiabkommen mit den Seychellen, bei dem es sich um ein Standardabkommen über den Thunfischfang handelt, geändert werden. Die Änderungen beziehen sich auf zwei Punkte:
1. Im gegenwärtigen Protokoll wird die Referenzmenge, d. h. die Menge an Thunfisch, für die nach dem Abkommen Vorauszahlungen zu leisten sind, auf 55 000 Tonnen festgelegt. Mit der Änderung würde diese Menge auf 63 000 Tonnen angehoben werden, um – wie die Kommission ausführt – den tatsächlichen Fangmengen der letzten Jahre besser Rechnung zu tragen (festzuhalten ist, dass es sich nicht um eine Begrenzung der Fangmenge handelt, sondern eine Begrenzung der Menge, für die Vorauszahlungen geleistet werden).
2. Nach dem gegenwärtigen Protokoll wird aus dem EU-Haushalt ein Gesamtbetrag von 75 EUR für jede Tonne Thunfisch gezahlt, der von der EU-Fangflotte gefangen wird. Die Reeder bezahlen über ihre Lizenzgebühren einen Betrag von 25 EUR pro Tonne. Nach der Änderung belaufen sich die beiden Beträge auf 65 bzw. 35 EUR, um das Abkommen in Übereinstimmung mit anderen Thunfischabkommen zu bringen und der vom Rat im Jahre 2004 eingegangenen Verpflichtung nachzukommen, den von den Reedern gezahlten Anteil aufzustocken.
Das Ergebnis dieser Änderungen besteht darin, dass die finanzielle Gegenleistung von 4,125 Millionen EUR auf 5,355 Millionen EUR jährlich ansteigen wird; die Änderung findet ab dem 18. Januar 2007 Anwendung.
Derzeit müssen solche Änderungen von Protokollen den Rat und das Parlament passieren; dies ist das Verfahren, das im Falle der Seychellen angewandt wird. Die Kommission hat jedoch ein Komitologie-Verfahren vorgeschlagen (KOM(2007)0595), das sie bei allen künftigen Änderungen von partnerschaftlichen Fischereiabkommen praktizieren will; als Grund führt sie die Absicht an, die Verfahren zu beschleunigen. Der Vorschlag ist Gegenstand einer weiteren Stellungnahme der Verfasserin (PE400.694).
Die Verfasserin der Stellungnahme schlägt drei Änderungen an der Verordnung vor.
ÄNDERUNGSANTRÄGE
Der Haushaltsausschuss ersucht den federführenden Fischereiausschuss, folgende Änderungsanträge in seinen Bericht zu übernehmen:
Änderungsantrag 1 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 3 Absatz 1 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission[1] |
Geänderter Text |
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Die Kommission bewertet alljährlich, ob die Mitgliedstaaten, deren Fischereifahrzeuge im Rahmen des Protokolls zu dem Abkommen Fischfang betreiben, die Meldevorschriften erfüllen. Ist dies nicht der Fall, so lehnt die Kommission deren Anträge auf Fanglizenzen für das folgende Jahr ab. |
Begründung | |
Wenn Fischereifahrzeuge die grundlegende Vorschrift, ihre Fangmengen zu melden, nicht erfüllen, sollten sie keine finanzielle Unterstützung von der EU erhalten. | |
Änderungsantrag 2 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 3 a (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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Artikel 3a |
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Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlich Bericht über die Ergebnisse des in Artikel 7 des Protokolls dargelegten mehrjährigen sektoralen Programms und die Einhaltung der Meldepflichten durch die Mitgliedstaaten. |
Begründung | |
Damit bewertet werden kann, ob die von der EU gezahlte finanzielle Gegenleistung vorschriftsmäßig dazu verwendet wurde, die nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen auf den Seychellen zu fördern, sollte die Kommission dem Parlament jährlich Bericht erstatten. | |
Änderungsantrag 3 Vorschlag für eine Verordnung Artikel 3 b (neu) | |
Vorschlag der Kommission |
Geänderter Text |
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Artikel 3b |
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Vor Ablauf der Geltungsdauer des Protokolls oder vor der Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf dessen mögliche Ersetzung legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat eine Ex-post-Bewertung des Protokolls, einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse, vor. |
Begründung | |
Bevor neue Verhandlungen aufgenommen werden, ist eine Bewertung des derzeitigen Protokolls erforderlich, um festzustellen, welche Änderungen gegebenenfalls bei einer möglichen Ersetzung des Protokolls einbezogen werden sollten. |
VERFAHREN
Titel |
Änderung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen EG/Seychellen |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2007)0664 – C6-0430/2007 – 2007/0232(CNS) |
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Federführender Ausschuss |
PECH |
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Stellungnahme von Datum der Bekanntgabe im Plenum |
BUDG 29.11.2007 |
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Verfasser(in) der Stellungnahme Datum der Benennung |
Helga Trüpel 20.9.2004 |
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Datum der Annahme |
27.2.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
15 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Reimer Böge, Valdis Dombrovskis, Salvador Garriga Polledo, Ingeborg Gräßle, Catherine Guy-Quint, Jutta Haug, Monica Maria Iacob-Ridzi, Anne E. Jensen, Vladimír Maňka, Jan Mulder, Cătălin-Ioan Nechifor, Theodor Dumitru Stolojan, László Surján, Helga Trüpel, Ralf Walter |
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- [1] Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.
VERFAHREN
Titel |
Änderung der Fangmöglichkeiten und des Finanzbeitrags nach dem Abkommen EG/Seychellen |
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Bezugsdokumente - Verfahrensnummer |
KOM(2007)0664 – C6-0430/2007 – 2007/0232(CNS) |
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Datum der Konsultation des EP |
21.11.2007 |
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Federführender Ausschuss Datum der Bekanntgabe im Plenum |
PECH 29.11.2007 |
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Mitberatende Ausschüsse Datum der Bekanntgabe im Plenum |
DEVE 29.11.2007 |
BUDG 29.11.2007 |
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Berichterstatter Datum der Benennung |
Josu Ortuondo Larrea 22.11.2007 |
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Datum der Annahme |
27.3.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
20 3 0 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Alfonso Andria, Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Iles Braghetto, Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, Paulo Casaca, Zdzisław Kazimierz Chmielewski, Emanuel Jardim Fernandes, Carmen Fraga Estévez, Ioannis Gklavakis, Alfred Gomolka, Ian Hudghton, Heinz Kindermann, Rosa Miguélez Ramos, Seán Ó Neachtain, Struan Stevenson, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Cornelis Visser |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Ole Christensen, Raül Romeva i Rueda, Thomas Wise |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Francesco Ferrari |
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Datum der Einreichung |
31.3.2008 |
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