BERICHT über den Aufbau des Regelungsrahmens für die Tätigkeit von Interessenvertretern (Lobbyisten) bei den Organen der Europäischen Union

2.4.2008 - (2007/2115(INI))

Ausschuss für konstitutionelle Fragen
Berichterstatter: Alexander Stubb

Verfahren : 2007/2115(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0105/2008

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Aufbau des Regelungsrahmens für die Tätigkeit von Interessenvertretern (Lobbyisten) bei den Organen der Europäischen Union

(2007/2115(INI))

Das Europäische Parlament,

–   gestützt auf Artikel 9 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission „Europäische Transparenzinitiative“ (KOM(2006)0194),

–   in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über Folgemaßnahmen zu dem Grünbuch „Europäische Transparenzinitiative“ (KOM(2007)0127),

–   in Kenntnis des am 10. Dezember 2007 von der Kommission vorgelegten Entwurfs eines Verhaltenskodex für Interessenvertreter,

–   unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 17. Juli 1996 über die Änderung seiner Geschäftsordnung (Lobbyismus im Parlament)[1],  

–   unter Hinweis auf seinen Beschluss vom 13. Mai 1997 über die Änderung seiner Geschäftsordnung (Verhaltenskodex von Interessenvertretern)[2],

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen sowie der Stellungnahmen des Haushaltskontrollausschusses, des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit, des Rechtsausschusses sowie des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (A6‑0105/2008),

A. in der Erwägung, dass Lobbyismus im Europäischen Parlament im Zuge der Erweiterung der Zuständigkeiten des Parlaments stark zugenommen hat,

B.  in der Erwägung, dass Lobbyismus nicht nur auf die Beeinflussung von politischen und legislativen Beschlüssen abzielt, sondern auch auf die Zuweisung von Gemeinschaftsmitteln sowie auf die Kontrolle und Durchsetzung von Rechtsvorschriften,

C. in der Erwägung, dass die Befugnisse des Europäischen Parlaments nach der erwarteten Ratifizierung des Vertrags von Lissabon ausgeweitet werden, so dass es bei fast allen regulären Legislativverfahren zum Mitgesetzgeber werden und damit das Interesse von noch mehr Interessengruppen auf sich ziehen wird,

D. in der Erwägung, dass Interessenvertreter eine bedeutende Rolle im offenen und pluralistischen Dialog spielen, der die Grundlage eines demokratischen Systems bildet, und für seine Mitglieder eine wichtige Informationsquelle bei der Ausübung ihres Mandats darstellen,

E.  in der Erwägung, dass Lobbygruppen nicht nur gegenüber seinen Mitgliedern eine Lobbytätigkeit ausüben, sondern auch bestrebt sind, Einfluss auf die Beschlüsse des Parlaments zu nehmen, indem sie gezielt Beamte der Sekretariate der parlamentarischen Ausschüsse, Bedienstete der Fraktionen und Mitglieder von Assistenten ansprechen,

F.  in der Erwägung, dass in Brüssel etwa 15 000 Lobbyisten und 2 500 Lobbyorganisationen tätig sind,

G. in der Erwägung, dass die Kommission den Vorschlag unterbreitet hat, im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative ein gemeinsames Register der EU-Organe für Interessenvertreter zu erstellen,

H. in der Erwägung, dass das Parlament seit 1996 ein eigenes Register für Lobbyisten führt[3] und einen Verhaltenskodex aufgestellt hat, der eine Verpflichtung für registrierte Lobbyisten enthält, sich bei ihrer Tätigkeit hohen ethischen Standards zu unterwerfen,[4]

I.   in der Erwägung, dass im Parlament gegenwärtig rund 5 000 Lobbyisten registriert sind,

J.   in der Erwägung, dass zu den Lobbygruppen lokale und nationale Organisationen gehören, deren Tätigkeit von den Mitgliedstaaten reguliert wird,

Verbesserung der Transparenz im Parlament

1.  anerkennt den Einfluss von Lobbygruppen auf die Beschlussfassung der EU und damit die Notwendigkeit, dass die Mitglieder des Parlaments die Identität der Organisationen kennen, die von Lobbygruppen vertreten werden; betont, dass der transparente und gleichberechtigte Zugang zu allen europäischen Institutionen eine Grundvoraussetzung für die Legitimität der Union und für das Vertrauen der Bürger ist; weist ferner darauf hin, dass auf beiden Seiten Transparenz erforderlich ist, sowohl in den Institutionen selbst als auch unter den Lobbyisten; unterstreicht, dass der gleichberechtigte Zugang von Lobbygruppen zu den Institutionen der Europäischen Union das verfügbare Fachwissen für die Funktionsfähigkeit der Union erweitert; hält es für wesentlich, dass Vertreter der Zivilgesellschaft Zugang zu den Organen der EU haben, in erster Linie und vor allem zum Parlament;

2.  vertritt die Auffassung, dass seine Mitglieder eigenverantwortlich gewährleisten müssen, dass sie sich auf ausgewogene Art und Weise informieren; betont, dass von seinen Mitgliedern muss angenommen werden können, dass sie in der Lage sind, unabhängig von Interessenvertretern politische Entscheidungen zu treffen;

3.  weist darauf hin, dass ein Berichterstatter, sofern er dies für angezeigt hält, auf freiwilliger Basis eine „Legislative Fußspur“ verwenden kann, d.h. eine indikative Aufstellung (in der Anlage zu den Berichten des Parlaments) derjenigen registrierten Interessenvertreter, die bei der Ausarbeitung des entsprechenden Berichts konsultiert wurden und einen signifikanten Beitrag dazu geleistet haben; hält es insbesondere für angezeigt, dass derartige Aufstellungen in Legislativberichte eingebunden werden; betont jedoch, dass es für die Kommission noch wichtiger ist, ihren Gesetzesinitiativen derartige „Legislative Fußspuren“ beizufügen;

4.  unterstreicht, dass das Parlament in völliger Unabhängigkeit darüber beschließen muss, in welchem Umfang es Standpunkte aus der Zivilgesellschaft berücksichtigt;

5.  nimmt die gegenwärtigen Vorschriften zur Kenntnis, wonach seine Mitglieder gehalten sind, ihre finanziellen Interessen zu erklären; fordert sein Präsidium auf, auf der Grundlage eines Vorschlags der Quästoren einen Plan zu erstellen, um die Umsetzung und die Überwachung der Regelungen des Parlaments weiter zu verbessern, nach denen ein Mitglied jegliche finanzielle, personelle oder materielle Unterstützung angeben muss;[5]

6.  nimmt die derzeitigen Vorschriften zu den interfraktionellen Arbeitsgruppen zur Kenntnis, in denen Erklärungen über die Finanzierung zur Auflage gemacht werden; fordert ein höheres Maß an Transparenz in Bezug auf interfraktionelle Arbeitsgruppen, d. h. ein Verzeichnis aller bestehenden registrierten und nicht registrierten interfraktionellen Arbeitsgruppen auf der Website des Parlaments, einschließlich einer umfassenden Erklärung über die Unterstützung von Außen für die Tätigkeiten von interfraktionellen Arbeitsgruppen sowie einer Erklärung ihrer wesentlichen Zielsetzungen; betont jedoch, dass interfraktionelle Arbeitsgruppen in keiner Weise als Organe des Parlaments zu betrachten sind;

7.  fordert sein Präsidium auf, auf der Grundlage eines Vorschlags der Quästoren nach Wegen zu suchen, um den nicht genehmigten Zugang zu den Ebenen, auf denen sich die Büros seiner Mitglieder in den Gebäuden des Parlaments befinden, zu beschränken, wogegen der Zugang der Öffentlichkeit zu den Ausschussräumen nur in außergewöhnlichen Fällen beschränkt werden sollte;

Vorschlag der Kommission

8.  begrüßt den Vorschlag der Kommission für einen strukturierteren Rahmen für die Tätigkeiten der Interessenvertreter als Teil der Europäischen Transparenzinitiative;

9.  befürwortet die Definition der Kommission, nach der als Lobbyismus „alle Tätigkeiten bezeichnet [werden], mit denen auf die Politikgestaltung und den Entscheidungsprozess der europäischen Organe und Einrichtungen Einfluss genommen werden soll“; vertritt die Auffassung, dass sich diese Definition im Einklang mit Artikel 9 Absatz 4 der Geschäftsordnung befindet;

10. betont, dass alle Beteiligten, einschließlich der öffentlichen und privaten Interessenvertreter außerhalb der EU-Institutionen, die unter diese Definition fallen und regelmäßig die Institutionen beeinflussen, als Lobbyisten zu betrachten sind und auf die gleiche Weise behandelt werden sollen: professionelle Lobbyisten, interne Unternehmenslobbyisten, nichtstaatliche Organisationen, Denkfabriken, Berufsverbände, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, gemeinnützige und nicht gemeinnützige Organisationen sowie Anwälte, deren Tätigkeit in erster Linie darauf abzielt, Einfluss auf die Politikgestaltung und weniger auf die Rechtsprechung zu nehmen; betont ebenso, dass die Regionen und Städte der Mitgliedstaaten sowie die politischen Parteien auf nationaler und europäischer Ebene und jene Körperschaften, die nach den Verträgen über einen Rechtsstatus verfügen, dagegen nicht unter diese Bestimmungen fallen, sofern sie gemäß den Verträgen nach Maßgabe der Rolle tätig werden, die derartigen Körperschaften zukommt, und die entsprechenden Aufgaben ausführen;

11. begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Kommission zur Einführung einer einmaligen Eintragung, wonach sich Lobbyisten sowohl bei der Kommission als auch beim Parlament registrieren können, und fordert eine Interinstitutionelle Vereinbarung über ein gemeinsames verbindliches Register zwischen dem Rat, der Kommission und dem Parlament, das in allen Institutionen gelten soll und eine umfassende finanzielle Offenlegung, einen gemeinsamen Mechanismus zur Streichung aus dem Register und einen gemeinsamen Verhaltenskodex umfassen sollte; erinnert jedoch an die grundlegenden institutionellen Unterschiede zwischen dem Rat, der Kommission und dem Parlament; behält sich deshalb das Recht vor, den Vorschlag der Kommission erst dann zu beurteilen, wenn dessen endgültige Fassung vorliegt, und erst dann zu entscheiden, ob es diesen Vorschlag unterstützt oder nicht;

12. erinnert daran, dass die Anzahl von Lobbyisten, die Zugang zum Parlament haben, in vernünftigen Grenzen gehalten werden muss; schlägt deshalb vor, ein System anzunehmen, wonach Lobbyisten sich nur einmal für alle Institutionen zu registrieren brauchen und jede Institution entscheiden kann, ob sie den Zugang zu ihren Gebäuden gestattet oder nicht, womit das Parlament die Möglichkeit erhielte, die Anzahl von Sichtausweisen, die einer Organisation oder einem Unternehmen ausgestellt werden, auch weiterhin auf vier zu begrenzen;

13. fordert für den Fall, dass ein gemeinsames Register nicht zustande kommt, dass getrennte Register zwischen dem Rat, der Kommission und dem Parlament gegenseitig anerkannt werden; schlägt vor, dass bei ausbleibenden Vereinbarungen der Institutionen im Hinblick auf ein gemeinsames Register ihre jeweiligen internetgestützten Register Links zu den anderen Registern enthalten sollten, um so einen Vergleich zwischen den Angaben von Lobbyisten zu ermöglichen; fordert seinen Generalsekretär auf, das Verzeichnis der Vertreter akkreditierter Interessengruppen beim Parlament auf eine leichter zugängliche Stelle auf der Website des Parlaments zu setzen;

14. schlägt vor, dass alsbald eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus Vertretern des Rates, Mitgliedern der Kommission und von der Konferenz der Präsidenten zu benennenden Mitgliedern des Europäischen Parlaments eingesetzt wird, um bis Ende 2008 die Auswirkungen eines gemeinsamen Registers für alle „Interessenvertreter“, die Zugang zum Rat, zur Kommission oder zum Parlament erhalten möchten, und die Ausarbeitung eines gemeinsamen Verhaltenskodex zu prüfen; beauftragt seinen Generalsekretär, entsprechende Schritte einzuleiten;

15. fordert den Rat eindringlich auf, sich einem möglichen gemeinsamen Register anzuschließen; vertritt die Auffassung, dass die Tätigkeiten von Interessenvertretern beim Sekretariat des Rates im Zusammenhang mit Angelegenheiten, die das Verfahren der Mitentscheidung betreffen, sorgfältig beobachtet werden müssen;

16. nimmt die Entscheidung der Kommission zur Kenntnis, zunächst mit einem freiwilligen Register zu beginnen und dieses System nach einem Jahr zu bewerten, bekundet jedoch seine Besorgnis darüber, dass ein rein freiwilliges System weniger verantwortungsbewussten Interessenvertretern die Möglichkeit bieten wird, sich dem Register zu entziehen; fordert die drei Organe auf, spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten eines gemeinsamen Registers die Bestimmungen über die Tätigkeiten von Interessenvertretern zu überarbeiten, um zu beurteilen, inwieweit das abgeänderte System zu der erforderlichen Transparenz in Bezug auf die Tätigkeiten von Interessenvertretern führt; ist sich der Rechtsgrundlage für ein verbindliches Register nach Maßgabe des Vertrags von Lissabon bewusst und beschließt zwischenzeitlich, mit den Organen auf der Grundlage der bestehenden Register mit Hilfe einer Interinstitutionellen Vereinbarung zusammenzuarbeiten; vertritt die Auffassung, dass eine verbindliche Registrierung für Interessenvertreter vorgeschrieben werden sollte, die einen regelmäßigen Zugang zu den Organen wünschen, wie dies faktisch beim Parlament bereits der Fall ist;

17. ist der Auffassung, dass Vorschriften zur Regulierung der Lobbytätigkeit hinreichend flexibel sein müssen, damit sie sich rasch Veränderungen anpassen können, da sich die Lobbypraktiken im Laufe der Zeit weiterentwickeln;

18. nimmt den Entwurf der Kommission für einen Verhaltenskodex für Interessenvertreter zur Kenntnis; erinnert die Kommission daran, dass das Parlament schon seit über zehn Jahren über einen solchen Verhaltenskodex verfügt und fordert sie auf, mit dem Parlament im Hinblick auf die Erstellung gemeinsamer Regeln Verhandlungen aufzunehmen; vertritt die Auffassung, dass jede Art von Kodex ein strenges Überwachungsmoment in Bezug auf das Verhalten von Interessenvertretern gewährleisten sollte; betont, dass für Interessenvertreter, die gegen den Verhaltenskodex verstoßen, Sanktionen vorzusehen sind; betont ferner, dass zur Prüfung der in dem Register enthaltenen Informationen ausreichende (personelle und finanzielle) Mittel bereitgestellt werden müssen; vertritt die Auffassung, dass beim Register der Kommission die Sanktionen eine vorübergehende und in schwerwiegenderen Fällen eine endgültige Streichung aus dem Register umfassen können; ist der Ansicht, dass im Falle eines gemeinsamen Registers das Fehlverhalten von Interessenvertretern zu Sanktionen in Bezug auf den Zugang zu allen Organen, in denen das Register gilt, führen sollte;

19. betont, dass das Register benutzerfreundlich sein und über einen leichten Internetzugang verfügen muss; betont, dass die Öffentlichkeit in der Lage sein muss, das Register mühelos zu finden und abzufragen, und dass das Register nicht nur die Namen der einer Lobbytätigkeit nachgehenden Organisationen, sondern auch die Namen der Interessenvertreter selbst enthalten muss;

20. unterstreicht, dass das Register getrennte Kategorien enthalten sollte, in denen die Interessenvertreter nach der Art der von ihnen vertretenen Interessen (z.B. Berufsverbände, Unternehmensvertreter, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Anwaltskanzleien, Nichtstaatliche Organisationen usw.) registriert werden;

21. begrüßt den Beschluss der Kommission, wonach das Erfordernis der finanziellen Offenlegung für Interessenvertreter, die in das Register aufgenommen werden möchten, folgende Angaben umfasst:

–    den Umsatz professioneller Berater und Anwaltskanzleien aus der Lobbyarbeit bei den EU-Organen sowie den relativen Anteil ihrer wichtigsten Klienten;

–    die geschätzten Kosten in Zusammenhang mit ihrer direkten Lobbytätigkeit bei den EU-Organen, wenn es sich um Unternehmenslobbyisten und Berufsverbände handelt;

–    das Gesamtbudget, untergliedert nach Hauptfinanzierungsquellen, wenn es sich um nichtstaatliche Organisationen und Denkfabriken handelt;

22. betont, dass das Erfordernis der finanziellen Offenlegung für alle registrierten Interessenvertreter gleichermaßen gelten muss;

23. fordert die Arbeitsgruppe auf, spezifische Kriterien vorzuschlagen, die zu dem Erfordernis der finanziellen Offenlegung führen, beispielsweise die Angabe von Ausgaben für Lobbytätigkeit innerhalb aussagekräftiger Parameter (genaue Zahlen sind dabei nicht erforderlich);

24. fordert seinen zuständigen Ausschuss auf, alle notwendigen Änderungen an der Geschäftsordnung des Parlaments vorzubereiten;

25. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

  • [1]  ABl. C 261 vom 9.9.1996, S. 75.
  • [2]  ABl. C 167 vom 2.6.1997, S. 22.
  • [3]  Artikel 9 Absatz 4 der Geschäftsordnung.
  • [4]  Anlage IX Artikel 3 der Geschäftsordnung.
  • [5]  Anlage I Artikel 2 der Geschäftsordnung.

BEGRÜNDUNG

Die Transparenz politischer Institutionen ist eine Grundvoraussetzung für deren Legitimität. Es sollte einfach nachvollziehbar sein, wie Entscheidungen getroffen werden, welche Interessenträger diese beeinflussen und wie die vorhandenen Mittel, d. h. das Geld der Steuerzahler, schließlich eingesetzt werden. Deshalb sind Regelungen für Lobbytätigkeiten letztendlich eine Frage der Legitimität.

Gegenwärtig sind in Brüssel etwa 15000 Lobbyisten und 2500 Lobbyorganisationen tätig. Angesichts der Zahl der Zutrittsausweise für Besucher und erteilten Sofortzugangsberechtigungen kann davon ausgegangen werden, dass im Europäischen Parlament rund 5000 Lobbyisten tätig sind.

Die Kommission hat die Diskussion zum Thema Lobbyismus im Rahmen ihrer Europäischen Transparenzinitiative (ETI) eröffnet. Dieser Vorschlag zielt in erster Linie darauf ab, offenzulegen, welche Akteure mit welchen Mitteln bei der Ausarbeitung und Annahme von Rechtsakten Einfluss nehmen. In diesem Sinne schlägt die Kommission einen freiwilligen Eintrag in ein Register und einen Verhaltenskodex für Lobbyisten vor. Das Parlament verfügt nach Artikel 9 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung faktisch bereits über ein verbindliches Register und einen Verhaltenskodex.

Dieser Bericht ist eine Antwort auf die ETI der Kommission. Als Mit-Gesetzgeber wird vom Europäischen Parlament erwartet, dass es in der Frage der Interessenvertretungen in der EU einen klaren Standpunkt bezieht.

Vorgeschichte der Regelungen zum Lobbyismus im Europäischen Parlament

Lobbyismus ist eine ständige und umstrittene Begleiterscheinung parlamentarischer Debatten. Die Meinungen weichen in dieser Frage beträchtlich voneinander ab und die 27 Mitgliedstaaten verfügen über unterschiedliche Traditionen. In der Mehrzahl der Mitgliedstaaten gibt es keine Bestimmungen zum Umgang mit diesen Gruppen auf Parlaments- oder Regierungsebene. Auf der anderen Seite muss ein Lobbyist in den USA ein Handbuch mit fast 600 Seiten lesen, um nicht gegen bestehende Vorschriften zu verstoßen. Heute besteht breites Einvernehmen darüber, dass Interessengruppen den gesetzgebenden EU-Stellen wertvolle Informationen zur Verfügung stellen.

Das Parlament war die erste europäische Institution, die sich mit der zunehmenden Zahl von Interessengruppen auf europäischer Ebene und insbesondere den hieraus resultierenden Folgen für den Gesetzgebungsprozess auseinandergesetzt hat. Die erste schriftliche Anfrage bezüglich der Ausarbeitung von Regelungen für Lobbytätigkeiten stammt aus dem Jahr 1989. 1991 legte der Ausschuss für Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Fragen der Immunität Vorschläge für einen Verhaltenskodex und ein Register für Lobbyisten vor. Nachdem sich die Diskussion innerhalb des Ausschusses sehr schwierig gestaltete, wurden die Vorschläge nicht an das Plenum weitergeleitet.

Nach den Wahlen zum Europäischen Parlament 1994 wurde die Diskussion über Regelungen zum Lobbyismus fortgesetzt. In einem weiteren Bericht des genannten Ausschusses wurden terminologische Konflikte vermieden und eine freiwillige Eigendefinition der Interessengruppen vereinbart. Die unterbreiteten Regelungsvorschläge waren im Vergleich zu denen aus dem Bericht von 1993 weniger verbindlich und ließen Lobbyisten mehr Freiräume. Die Idee zur Einrichtung eines Registers, in dem Interessenvertreter der Öffentlichkeit Auskunft über ihre Tätigkeit und Interessen geben, nahm Gestalt an. Die Interessenvertreter sollten für ihre Registrierung eine Gebühr entrichten, einen Verhaltenkodex einhalten und das Register unterzeichnen. Im Gegenzug sollten sie einen Ausweis und Zugang zu Teilen des Parlaments und seinen Dokumenten erhalten. Im Januar 1996 wurde der Bericht in wesentlichen Teilen abgeändert und an den Ausschuss zurücküberwiesen.

Im Juli 1996 wurde schließlich ein Kompromiss gefunden. Jedes Mitglied ist nun verpflichtet, seine finanziellen Interessen offenzulegen und seine beruflichen Tätigkeiten ausführlich darzustellen. Den Mitgliedern ist es nicht gestattet, während der Ausübung ihrer Tätigkeiten Geschenke oder sonstige Zuwendungen anzunehmen. Registrierte Assistenten müssen ebenfalls erklären, welchen bezahlten Nebentätigkeiten sie nachgehen. Die entsprechenden Regelungen wurden in die Geschäftsordnung aufgenommen (Artikel 9 und Anlagen I und IX). Im Hinblick auf die Veröffentlichung einiger dieser Informationen auf der Website des Parlaments wurden weitere praktische Schritte unternommen. Heute sind die Verzeichnisse der registrierten Lobbyisten, der Erklärungen der Mitglieder zu ihren finanziellen Interessen und der Assistenten zugänglich.

Vorschläge des Berichterstatters

Zur Vorbereitung dieses Berichts hat der Ausschuss für konstitutionelle Fragen am 8. Oktober 2007 einen Workshop über Lobbyismus in der Europäischen Union veranstaltet, um die aktuelle Situation im Zusammenhang mit Interessenvertretungen zu untersuchen und Fragen an verschiedene Akteure zur ETI der Kommission zu stellen. Dabei hat der Berichterstatter die folgenden wesentlichen Fragen zu dem Bericht formuliert:

1. Wie sollte ein Lobbyist definiert werden?

Die Kommission bezeichnet als Lobbyismus „alle Tätigkeiten […], mit denen auf die Politikgestaltung und den Entscheidungsprozess der europäischen Organe und Einrichtungen Einfluss genommen werden soll.“ Dies entspricht Artikel 9 Absatz 4 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments, in dem Lobbyisten als Personen bezeichnet werden, „die einen häufigen Zugang zu den Parlamentsgebäuden wünschen, um die Mitglieder im Rahmen ihres Parlamentsmandats im eigenen Interesse oder im Interesse Dritter mit Informationen zu versehen.“

Der Berichterstatter vertritt die Auffassung, dass es nicht wesentlich ist, ob Industrievertreter oder Umweltschützer Zugang zum Parlament suchen, die Interessen von Erzeugern oder Verbrauchern vertreten werden oder Privatpersonen oder Vertreter des öffentlichen Raums den Dialog mit den Mitgliedern suchen. Zudem müssen Anwaltskanzleien, die versuchen, auf die künftige Rechtsprechung Einfluss zu nehmen und nicht in speziellen Rechtssachen tätig sind, als Lobbyisten bezeichnet werden.

2. Wie weit soll die finanzielle Offenlegung reichen?

Der Kommission zufolge geben die finanziellen Informationen Aufschluss über den Einfluss der Interessenvertretung. Die Kommission ist zu der Schlussfolgerung gelangt, dass es erforderlich und angemessen erscheint, von den Registrierungswilligen zu verlangen, dass sie einschlägige Haushaltszahlen und eine zusammenfassende Auflistung der wichtigsten Klienten und/oder Finanzierungsquellen angeben. Mit diesen Informationen soll im Wesentlichen gewährleistet werden, dass sowohl Entscheidungsträger als auch die allgemeine Öffentlichkeit die Stärke der wichtigsten treibenden Kräfte hinter einer bestimmten Lobbytätigkeit identifizieren und beurteilen können. Die Kommission verlangt Folgendes:

–    für professionelle Beraterfirmen und Anwaltskanzleien den Umsatz im Zusammenhang mit ihrer Lobbytätigkeit bei den EU-Organen sowie die relative Gewichtung der wichtigsten Klienten;

–    für Unternehmens-Lobbyisten und Wirtschaftsverbände eine Schätzung der Kosten in Verbindung mit unmittelbarer Lobbytätigkeit bei den EU-Organen;

–    für nichtstaatliche Organisationen und Denkfabriken das Gesamtbudget und eine Aufstellung ihrer wichtigsten Finanzierungsquellen.

Weitere Details müssen geklärt werden, wenn die Kommission eine Betaversion ihrer Datenbank-Schnittstelle und weitere ausführliche Informationen über die erforderlichen Daten vorlegt. Außerdem sind finanzielle Zahlen nicht immer die optimale Art und Weise, um Informationen über den Umfang von Lobbytätigkeit bereitzustellen.

Folgende Fragen bedürfen noch einer eindeutigen Antwort: Welche Informationen sind nützlich, um externe Einflüsse auf den Gesetzgebungsprozess zu beurteilen und wie lassen sich diese Informationen gewinnen, ohne gegen berechtigte Vertraulichkeitsbestimmungen zu verstoßen oder übermäßig umständliche Verwaltungsverfahren vorzusehen?

3. Ein gemeinsames Register des Europäischen Parlaments und der Kommission?

Die Kommission fordert ein gemeinsames Register von Kommission und Parlament. Der Berichterstatter ist der Auffassung, dass in der Öffentlichkeit beide Organe ohnehin als eins gesehen werden. Ebenso wünschen sich auch alle Beteiligten eine einheitliche Anlaufstelle. Selbst wenn die Organe erhebliche Unterschiede aufweisen und gegenüber den Lobbyisten möglicherweise zu unterschiedlichen Anforderungen gelangen, beispielsweise bei der finanziellen Offenlegung, so sollte diese Frage doch als eine verwaltungstechnische Angelegenheit gesehen werden. Der Berichterstatter schlägt deshalb die Einsetzung einer gemeinsamen Arbeitsgruppe vor, um die Auswirkungen eines gemeinsamen Registers zu prüfen.

4. Freiwillige oder obligatorische Eintragung in das Register der Interessenvertreter?

Der Juristische Dienst des Parlaments vertritt die Ansicht, dass das derzeitige Register des Parlaments faktisch ohnehin bereits verbindlich ist, da die Registrierung mit dem physischen Zugang zu den Gebäuden des Parlaments verknüpft ist. Der Berichterstatter stimmt dieser Analyse zu. Um im Parlament regelmäßig einer Lobbytätigkeit nachgehen zu können, ist ein Sichtausweis erforderlich. Die Ausstellung eines Sichtausweises jedoch unterliegt einer Eintragung ins Register. Dies ist auch der Grund, weshalb die Kommission auf ein gemeinsames Register drängt. Der Sichtausweis ist ein starker Anreiz für einen Eintrag ins Register.

Die Kommission schlägt eine finanzielle Offenlegung und eine systematischere Überwachung der im Register bereitgestellten Informationen vor. Diese Innovationen sind prioritär zu sehen und sollten möglichst rasch angenommen werden. Ein Rechtsakt über Lobbytätigkeit würde einen längerfristigen Prozess bedingen und sollte im gegenwärtigen Stadium nicht weiter verfolgt werden. Dieser Ansatz entspricht dem breiten Konsens eines gemeinsamen Registers oder einer einzigen Anlaufstelle mit der Kommission.

Nach einem Jahr soll der Erfolg des Registers der Kommission beurteilt werden. Der Vertrag von Lissabon wird nach seiner Ratifizierung eine eindeutigere Rechtsgrundlage für einen Rechtsakt zu Lobbytätigkeit bereitstellen, sofern dies für erforderlich gehalten werden sollte.

5. Sanktionen für Verstöße gegen den Verhaltenskodex?

Im derzeitigen System des Parlaments besteht die größte Strafmaßnahme aus einer Streichung aus dem Register. Bußgelder und andere vergleichbare Sanktionen würden eine entsprechende Rechtsgrundlage erfordern. Aus der Sicht der Glaubwürdigkeit der Lobbyisten stellt eine Streichung aus dem Register jedoch alles andere als eine bedeutungslose Sanktion dar. Trotzdem könnte noch stärker kontrolliert werden, ob die bestehenden Regelungen beachtet werden.

6. Verbesserung der Transparenz im Parlament

Der Berichterstatter vertritt die Auffassung, dass auf beiden Seiten Transparenz erforderlich ist. Das bedeutet, dass das Parlament, wenn es hohe Transparenzanforderungen an die Lobbyisten stellt, auch selbst transparenter arbeiten muss. Deshalb fordert der Berichterstatter mehr Transparenz in Bezug auf registrierte und nicht registrierte interfraktionelle Arbeitsgruppen, die oft von Interessengruppen finanziert werden.

Darüber hinaus bestätigt der Berichterstatter, dass die Mitglieder die Möglichkeit haben, eine „Legislative Fußspur“ zu benutzen, d.h. eine Aufstellung (in der Anlage zu den Berichten des Parlaments) derjenigen Interessenvertreter, die bei der Ausarbeitung dieser Berichte konsultiert wurden. Hierdurch soll veranschaulicht werden, welche verschiedenen Interessen im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses mobilisiert wurden, und der Öffentlichkeit, den Medien, anderen Mitgliedern und Interessenten erleichtert werden, die parlamentarische Arbeit zu bewerten. Einerseits werden entsprechende Informationen oft vertraulich übermittelt, andererseits muss die Unabhängigkeit der Mitglieder geschützt werden. Deshalb muss die Verwendung derartiger „Legislativer Fußspuren“ auf den optimalen Beurteilungen der einzelnen MdEP beruhen. Der Berichterstatter weist ebenso darauf hin, dass es für die Kommission noch wichtiger ist, ihren Gesetzesinitiativen entsprechende „Legislative Fußspuren“ beizugeben.

So wurden bei der Erstellung dieses Berichts bis zum 6. Februar 2008 unter anderem folgende Organisationen konsultiert. Einige weitere haben E-Mails geschickt oder informell Kurzinformationen bereitgestellt.

1) Business Europe,

2) European Public Affairs Consultancies’ Association (EPACA),

3) The Alliance for Lobbying Transparency and Ethics Regulation (ALTER-EU) (Friends of the Earth Europe, European Federation of Journalists),

4) European Chemical Industry Council (Cefic),

5) Society of European Affairs Professionals (SEAP),

6) Französische Handelskammer,

7) Council of Bars and Law Societies of Europe (CCEB)

8) International Public Relations Association (IPRA)

9) UKLawSociety

10) White&Case

11) American Chamber of Commerce

12) Toyota Motor Europe,

13) Exxon Mobile,

14) European Centre for Public Affairs (ECPA),

15) Kommission

Zusätzlich waren folgende Organisationen an dem genannten Workshop über Lobbyismus in der EU beteiligt, der am 8. Oktober vom Ausschuss für konstitutionelle Fragen veranstaltet wurde. Andere vertraten ihre Standpunkte im Rundtischgespräch.

1) Business Europe,

2) The European Consumers' Organisation (BEUC)

3) SEAP

4) EPACA

5) Corporate Europe Observatory (CEO)

6) ALTER-EU

7) Daimler (Unternehmenslobbyisten)

8) CCBE

Schlussfolgerungen

Abschließend weist der Berichterstatter noch einmal auf die Bedeutung von Transparenz hin und fordert, dass alle Interessenvertreter die gleiche Behandlung erfahren. Er plädiert ferner dafür, sich im Hinblick auf bestimmte Vorschläge der Kommission nicht sofort festzulegen (z.B. beim Register und seinen Einzelheiten), und zeigt exemplarisch, wie das Parlament dazu beitragen kann, seine Tätigkeiten transparenter zu gestalten.

STELLUNGNAHME des Haushaltskontrollausschusses (22.1.2008)

für den Ausschuss für konstitutionelle Fragen

über den Aufbau des Regelungsrahmens für die Tätigkeit von Interessenvertretern (Lobbyisten) bei den Organen der Europäischen Union
(2007/2115(INI))

Verfasser der Stellungnahme: José Javier Pomés Ruiz

VORSCHLÄGE

Der Haushaltskontrollausschuss ersucht den Ausschuss für konstitutionelle Fragen, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

Allgemeiner Ansatz der Kommission

1.  stellt fest, dass die Kommission Lobbytätigkeit als ein Bündel von Tätigkeiten bezeichnet, die mit dem Ziel durchgeführt werden, die Formulierung von Politikansätzen und die Entscheidungsfindungsprozesse der europäischen Organe und Einrichtungen zu beeinflussen;

2.  erinnert daran, dass die Organe und Einrichtungen der Europäischen Union Beschlüsse fassen nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung, sondern auch in Bezug auf:

     –   Verträge,

     –   Darlehen,

     –   Vertragsverletzungen,

     –   Bußgelder,

     –   Wiedereinziehungen und Befreiungen,

wobei die interessierten Kreise möglicherweise ihren Standpunkt zum Ausdruck bringen oder Einfluss ausüben möchten; vertritt die Überzeugung, dass alle künftigen Bestimmungen oder Verhaltenskodizes so ausgerichtet sein sollten, dass sie alle diejenigen Tätigkeitsbereiche der EU-Organe abdecken, von denen anzunehmen ist, dass außenstehende Gremien oder Einzelpersonen sich möglicherweise um deren Beeinflussung bemühen;

3.  stellt fest, dass gemäß dem Vorschlag der Kommission Beratungsdienste im Bereich der öffentlichen Hand, Firmen-Interessenvertretungen („in-house representatives”), nichtstaatliche Organisationen (NSO), Denkfabriken, Gewerkschaften und Anwaltskanzleien ermutigt werden sollen, dem Register beizutreten, und dass ihnen die Möglichkeit geboten werden soll, anzugeben, zu welcher Kategorie sie gehören;

4.  weist darauf hin, dass die in Absatz 3 enthaltene Liste andere Arten von Interessengruppen mit eindeutiger Präsenz in Brüssel wie etwa a) regionale, provinzbezogene oder lokale Behörden, die Lobbyarbeit in Eigenregie oder für Unternehmen oder andere in ihrem Gebiet ansässigen Wirtschaftsbeteiligte betreiben, b) Wirtschaftsprüfungsunternehmen, die eine ganze Palette von geschäftsbezogenen Dienstleistungen einschließlich Lobbytätigkeit anbieten, oder c) Gewerkschaften, nicht umfasst;

5.  schließt aus der Liste von Kategorien von Interessenvertretern, wie sie von der Kommission gesehen werden, dass der Ansatz der Kommission im Wesentlichen darauf beruht, die Lobbyarbeit des Privatsektors zu regulieren, wobei offensichtlich völlig darauf verzichtet wird, eine vergleichbare Transparenz auf die Lobbyarbeit von Vertretern der öffentlichen Hand anzuwenden, d.h. auf regionale Behörden, Diplomaten, Minister, nationale Abgeordnete;

6.  stellt fest, dass gemäß dem Vorschlag der Kommission Interessenvertreter, die freiwillig bestimmte Informationen über sich selbst registrieren lassen, die Möglichkeit erhalten sollen, ihre spezifischen Interessen anzugeben, und als Gegenleistung in diesen spezifischen Bereichen zu Konsultationen herangezogen werden sollen;

7.  erinnert daran, dass ein erheblicher Anteil der Beiträge, die bei der Kommission in Beantwortung ihres Grünbuchs über Transparenz eingingen, insbesondere von nichtstaatlichen Organisationen, sich für einen verbindlichen (und nicht für einen freiwilligen) Ansatz als einzigen Weg zur Gewährleistung einer umfassenden Transparenz ausgesprochen haben;

     Finanzielle Offenlegung

8.  unterstützt den Vorschlag der Kommission, wonach angemeldete Interessenvertreter folgende Angaben machen sollen:

     –   berufsmäßige Beraterfirmen und Anwaltskanzleien, die mit Lobbyarbeit bei den EU-Organen zu tun haben: den Umsatz in Verbindung mit dieser Lobbyarbeit sowie die relative Gewichtung ihrer Klienten bei diesem Umsatz;

     –   „in-house-Lobbyisten” und Gewerkschaften, die Lobbyarbeit durchführen: Schätzungen über die Kosten in Verbindung mit der unmittelbaren Lobbyarbeit bei den EU-Organen;

     –   nichtstaatliche Organisationen und Denkfabriken: das Gesamtbudget und die Aufschlüsselung nach den wesentlichen Geldquellen (Beträge und Quellen öffentlicher Beihilfen, Schenkungen, Mitgliederbeiträge usw.);

9.  vertritt die Auffassung, dass es für die Mitglieder des Europäischen Parlaments ebenso wie für Andere von wesentlicher Bedeutung ist, zu wissen, für wen Interessenvertreter tätig sind, sowie die Quellen von Informationen, die von Interessenvertretern bereitgestellt oder weitergeleitet werden, und die Identität der von ihnen vertretenen Interessen zu kennen;

10. regt an, dass ein künftiger Verhaltenskodex vorschreiben sollte, dass Interessenvertreter zu Beginn einer Sitzung oder Unterredung, die für Zwecke der Interessenvertretung anberaumt wurde, eindeutig den Klienten, die Organisation, die Bewegung oder die Kampagne, für die sie tätig sind, angeben und darlegen, inwieweit es sich bei ihnen um registrierte Interessenvertreter handelt;

11. fordert die Kommission auf, im Einzelnen darzulegen, welche Folgen damit verbunden wären, wenn ein Interessenvertreter es versäumt oder sich weigert, sich dem freiwilligen Register anzuschließen, und insbesondere darzulegen,

     –   inwieweit dieses Versäumnis oder diese Weigerung in einem Teil des Registers vermerkt und eindeutig sichtbar wäre;

     –   inwieweit die betreffende Organisation anschließend von jeglicher Lobbyarbeit bei der Kommission ausgeschlossen würde;

12. vertritt die Auffassung, dass das Register einen einfachen Mechanismus umfassen sollte, um Einträge zu löschen und der betreffenden Person oder Stelle die Gründe für die Löschung mitzuteilen;

     Verhaltenskodex

13. unterstützt den Ansatz der Kommission, dass eine Selbstregulierung der Interessenvertreter nicht ausreicht; nimmt die Absicht der Kommission zur Kenntnis, die im Jahre 1992 angenommenen und derzeit geltenden Anforderungen zu überprüfen und zu aktualisieren; stimmt mit der Kommission darin überein, dass ein Beitritt zum Verhaltenskodex nach dem Beispiel des Parlaments eine Bedingung für Interessenvertreter werden sollte, die in das neue Register aufgenommen werden möchten;

14. hält es – sofern sich ein Verhaltenskodex als wirksam erweisen soll und die europäischen Bürger dem System vertrauen sollen – für erforderlich, dass Verstöße gegen den Kodex aufgedeckt und glaubhaft sanktioniert werden; weist darauf hin, dass es wichtig ist, dass eine Überwachung von völlig unabhängigen Akteuren durchgeführt wird;

     Derzeit geltende Bestimmungen des Parlaments über Interessenvertretung

15. weist darauf hin, dass das Parlament bereits über einen Verhaltenskodex über Interessengruppen verfügt (Anlage IX Artikel 3 der Geschäftsordnung),

16. weist darauf hin, dass hinsichtlich der Definition von Interessenvertretern Artikel 9 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung das Kollegium der Quästoren ermächtigt, Ausweise für Personen auszugeben, die einen häufigen Zugang zu den Parlamentsgebäuden wünschen, um die Mitglieder im Rahmen ihres Parlamentsmandats im eigenen Interesse oder im Interesse Dritter mit Informationen zu versehen;

17. erinnert daran, dass gemäß dem Internet-Portal des Parlaments „ Interessenvertreter (......) private, öffentliche oder nichtstaatliche Gruppen (sind). Sie stellen eine Möglichkeit dar, dem Parlament Kenntnisse und spezielles Fachwissen, z.B. in zahlreichen wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen, wissenschaftlichen Sektoren zur Verfügung zu stellen”;

18. fordert seinen Generalsekretär auf, die derzeit unter der Adresse:

http://www.europarl.europa.eu/parliament/expert/staticDisplay.do?id=65&language angesiedelte Liste des Parlaments mit den Vertretern akkreditierter Interessengruppen an eine leichter zugängliche Stelle auf der Website des Parlaments zu versetzen;

     Interinstitutionelle Zusammenarbeit

19. nimmt den Wunsch der Kommission zur Kenntnis, dass das künftige Register und der künftige Verhaltenskodex gemeinsam für die Kommission und zumindest für das Parlament erstellt werden, sowie ihre Überzeugung, dass eine vereinheitlichte Registrierung für die betroffenen Parteien einen wichtigen Anreiz zur Registrierung darstellen würde;

20. anerkennt, dass im Falle getrennter Registrierungsvorkehrungen für Interessengruppen bei den einzelnen Organen das Risiko mangelhafter Konsistenz bei den Informationen besteht, die die Interessenvertreter über ihre eigenen Organisationen, über die Klienten, für die sie tätig werden, und über das Ausmaß der für eine bestimmte Lobby-Initiative verfügbaren Mittel bereitstellen; ist deshalb bereit, anzuerkennen, dass es triftige Gründe für den zügigen Aufbau eines einzigen einheitlichen Registrierungssystems geben mag;

21. betont, dass es seine Unabhängigkeit in Bezug auf Beschlüsse über die Zulässigkeit von Interessengruppen oder Lobbyisten bewahren muss, da es sie für seine politische Rolle bei der Vertretung der EU-Bürger als wichtig einstufen kann;

22. regt an, dass im Falle eines Scheiterns der Organe bei der Suche nach einer Vereinbarung im Hinblick auf ein gemeinsames Register für Interessenvertreter ihre jeweiligen internetbasierten Register Verknüpfungen zu den Registern der jeweils anderen Organe enthalten sollten, um einen Vergleich zwischen den Angaben der Interessenvertreter zu ermöglichen;

23. erinnert an das Ziel einer verbesserten Transparenz gegenüber den europäischen Bürgern und setzt sich deshalb dafür ein, dass die Register der Lobbyisten – sowohl der allgemeinen als auch der speziell für die einzelnen Organe zuständigen Lobbyisten – mühelos im Internet zugänglich, standardisiert sowie leicht zu verstehen und zu vergleichen sind.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.1.2008

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jean-Pierre Audy, Herbert Bösch, Paul van Buitenen, Paulo Casaca, Jorgo Chatzimarkakis, Antonio De Blasio, Christofer Fjellner, Ingeborg Gräßle, Dan Jørgensen, Carl Lang, Marusya Ivanova Lyubcheva, Hans-Peter Martin, Jan Mulder, Francesco Musotto, Bill Newton Dunn, Borut Pahor, Bart Staes, Alexander Stubb, Kyösti Virrankoski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Carlo Casini, Valdis Dombrovskis, Edit Herczog, Cătălin-Ioan Nechifor, Pierre Pribetich, Petya Stavreva

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (28.2.2008)

für den Ausschuss für konstitutionelle Fragen

über den Aufbau des Regelungsrahmens für die Tätigkeit von Interessenvertretern (Lobbyisten) bei den Organen der Europäischen Union
(2007/2115(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Pervenche Berès

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Ausschuss für konstitutionelle Fragen, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass 75 % aller politischen Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft und Soziales, die die europäischen Bürger betreffen, in Brüssel vorbereitet werden,

B.  in der Erwägung, dass Konsultation, Beteiligung und Transparenz für eine stärkere Einbindung der Öffentlichkeit in die Ausgestaltung der EU-Politiken von zentraler Bedeutung sind,

C. in der Erwägung, dass die Tätigkeiten von Interessenvertretern sowohl in Bezug auf die Anzahl der Beteiligten als auch hinsichtlich der eingesetzten Verfahren rasch zunehmen und dass diese Tätigkeiten verschiedene Arten von Strukturen ebenso umfassen wie Beteiligte mit sehr unterschiedlichen Interessen,

D. unter Hinweis auf Artikel 9 Absatz 4 erster bis dritter Unterabsatz seiner Geschäftsordnung, worin es heißt:

     „Die Quästoren sind für die Ausgabe personengebundener Ausweise von höchstens einem Jahr Gültigkeitsdauer für Personen zuständig, die einen häufigen Zugang zu den Parlamentsgebäuden wünschen, um die Mitglieder im Rahmen ihres Parlamentsmandats im eigenen Interesse oder im Interesse Dritter mit Informationen zu versehen.

     Dafür müssen diese Personen sich:

–  nach dem der Geschäftsordnung als Anlage beigefügten Verhaltenskodex richten und

–  in ein von den Quästoren geführtes Register eintragen.

     Dieses Register ist der Öffentlichkeit auf Antrag an allen Arbeitsorten und - in der von den Quästoren festgesetzten Form - in den Informationsbüros des Parlaments in den Mitgliedstaaten zugänglich zu machen.“,

E.  in Kenntnis der Mitteilung 53/05 der Quästoren, mit der die Ausstellung von Zugangsausweisen für das Umfeld der Mitglieder geregelt wird,

1.  vertritt die Auffassung, dass die derzeitigen Bestimmungen nach Artikel 9 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung über die Bedingungen für den Erhalt einer Akkreditierung als Vertreter einer Interessengruppe ausreichend und angemessen sind; sieht bezüglich der Transparenz der Tätigkeiten der Vertreter von Interessengruppen die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen zu den Bestimmungen der Geschäftsordnung; nimmt diesbezüglich insbesondere die im Berichtsentwurf des Ausschusses für konstitutionelle Fragen enthaltenen Vorschläge zur Kenntnis;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.2.2008

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

39

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Gabriele Albertini, Mariela Velichkova Baeva, Pervenche Berès, Slavi Binev, Sebastian Valentin Bodu, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Manuel António dos Santos, Christian Ehler, Elisa Ferreira, Jean-Paul Gauzès, Robert Goebbels, Donata Gottardi, Dariusz Maciej Grabowski, Gunnar Hökmark, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Sophia in ‘t Veld, Piia-Noora Kauppi, Wolf Klinz, Christoph Konrad, Guntars Krasts, Kurt Joachim Lauk, Astrid Lulling, Gay Mitchell, Cristobal Montoro Romero, Lapo Pistelli, John Purvis, Alexander Radwan, Bernhard Rapkay, Dariusz Rosati, Heide Rühle, Eoin Ryan, Antolín Sánchez Presedo, Olle Schmidt, Peter Skinner, Margarita Starkevičiūtė, Ieke van den Burg, Cornelis Visser, Sahra Wagenknecht

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Thomas Mann, Gianni Pittella, Bilyana Ilieva Raeva

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (29.11.2007)

für den Ausschuss für konstitutionelle Fragen

über den Aufbau des Regelungsrahmens für die Tätigkeit von Interessenvertretern (Lobbyisten) bei den Organen der Europäischen Union
(2007/2115(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Claude Turmes

BEGRÜNDUNG

Die Gewährleistung von Transparenz in Bezug auf die Interessenvertretung bei den europäischen Organen und Einrichtungen und die Sicherstellung der Tatsache, dass die Kommission tatsächlich dem allgemeinem und ausschließlich dem allgemeinen Interesse der Gemeinschaft dient, sind eine Voraussetzung dafür, das Vertrauen der Bürger in die Organe der Gemeinschaft zurückzugewinnen.

Transparenz der Interessenvertretung

Der Bereich der professionellen Interessenvertretung mit dem Ziel einer Beeinflussung der Politikgestaltung der Europäischen Union entwickelt sich in Brüssel rasch und beständig weiter. Deshalb müssen für diesen Bereich eindeutige Bestimmungen festgelegt werden, mit denen Transparenz in Bezug darauf gewährleistet wird, wessen Interessen die Interessenvertreter vertreten, und mit denen unmoralische Praktiken nach Möglichkeit unterbunden werden.

Kernelement der Europäischen Transparenzinitiative ist die Schaffung eines Registers für Interessenvertreter, das eine finanzielle Offenlegung umfasst, wobei die Kommission allerdings einen freiwilligen Ansatz befürwortet.

Der Umweltausschuss vertritt als einer der Ausschüsse des Europäischen Parlaments, die am meisten von Interessenvertretern aufgesucht werden, die Auffassung, dass ein derartiger Ansatz zum Scheitern verurteilt ist. Erforderlich erscheint vielmehr ein verbindliches Registrierungs- und Berichtssystem. Ein solcher Ansatz wird niemandem die Möglichkeit belassen, sich von dem System fernzuhalten und sich nicht den Bestimmungen zu unterwerfen, vielmehr wird er alle Interessenvertreter auf eine gleiche Ebene stellen. Die finanzielle Offenlegung wird zu vergleichbaren und leicht zugänglichen Informationen für Entscheidungsträger und für die Öffentlichkeit führen und aufzeigen, wie viel Geld von wem an wen und für welche Lobbyzwecke gezahlt wird.

Europäische Kommission

Aufgrund ihrer Monopolstellung bei der Gesetzesinitiative und ihrer Verpflichtung, in jeder Hinsicht unabhängig dem allgemeinen Interesse der Gemeinschaft zu dienen, muss die Kommission ihre eigene Transparenz erhöhen. In einem ersten Schritt sollte sie ihre Bemühungen zur effizienten Verhinderung von Interessenskonflikten ihres Personals sowie ihrer Beratungs- und Umsetzungsgremien intensivieren und eine ausgewogene Vertretung der einzelnen Bereiche der Gesellschaft gewährleisten.

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit ersucht den federführenden Ausschuss für konstitutionelle Fragen, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  anerkennt den erheblichen Einfluss von Lobbytätigkeit auf die Beschlussfassungen der Union und damit die Notwendigkeit eindeutiger Regelungen; vertritt die Auffassung, dass ein glaubwürdiges und effizientes Registrierungs- und Berichtssystem bei allen Organen der Union einschließlich einer finanziellen Offenlegung sowie einer Offenlegung aller Dokumente, die den Mitgliedern der Organe zugesandt werden, für alle Interessenvertreter verbindlich vorgeschrieben und an einen gemeinsamen Kodex für ethisches Verhalten gekoppelt werden muss; vertritt ferner die Auffassung, dass dieser Kodex auch einen unabhängigen Umsetzungs- und Sanktionsmechanismus enthalten sollte; fordert, dass die Dokumente im Zusammenhang mit der Interessenvertretung und insbesondere der gemeinsame Kodex für ethisches Verhalten, die Interessenserklärungen und alle von Interessenvertretern versandten Dokumente in einem elektronischen Register öffentlich zugänglich gemacht werden;

2.  vertritt die Auffassung, dass das verbindliche Registrierungs- und Berichtssystem folgende Mindestinformationen umfassen muss[1]:

- Name des Interessenvertreters/Namen der Interessenvertreter;

     - Kontaktinformationen;

     - vertretene Interessen und/oder Gremien;

3.  fordert einen gemeinsamen Verhaltenskodex für alle Interessenvertreter, der von der Kommission, vom Europäischen Parlament und vom Rat beschlossen wird;

4.  vertritt die Auffassung, dass die Mitglieder des Europäischen Parlaments eigenverantwortlich gewährleisten müssen, dass sie sich auf ausgewogene Art und Weise informieren; betont, dass von den Mitgliedern des Europäischen Parlaments muss angenommen werden können, dass sie in der Lage sind, unabhängig von Interessenvertretern politische Entscheidungen zu treffen;

5.  fordert die Kommission auf, die Rolle und den Hintergrund ihrer Sonderberater zu klären, ihren Lebenslauf öffentlich zugänglich zu machen und eindeutig festzulegen, was unter Interessensverbindung und Interessenskonflikt zu verstehen ist; vertritt die Auffassung, dass ein Sonderberater, der sich in einem Interessenskonflikt befindet, nicht von den europäischen Organen beschäftigt werden kann; fordert sie ferner auf, die genauen Zielsetzungen ihrer hochrangigen Sachverständigengruppen zu bestimmen und Leitlinien vorzusehen, um eine ausgewogene Vertretung der unterschiedlichen Bereiche der Gesellschaft und der einzelnen Nationalitäten zu gewährleisten; betont, dass ein Sachverständiger, der sich in einem Interessenskonflikt befindet, nicht Mitglied eines Sachverständigenausschusses sein kann; fordert sie ferner auf, in ihrem Internetportal ein Suchregister über die Mitgliedschaft aller Gruppierungen einschließlich der Komitologie-Ausschüsse, ihren Sitzungskalendern und ihren Dokumenten zu veröffentlichen, und bei der Einsetzung neuer derartiger Gruppen Transparenz zu gewährleisten;

6.  fordert die Kommission auf, eine zentralisierte Suchdatenbank mit allen einschlägigen Informationen über Mittel unter geteilter Verwaltung und deren Empfänger aufzubauen;

7.  fordert die Kommission auf, über alle Beamte Bericht zu erstatten, die die Dienste der Kommission endgültig oder vorübergehend verlassen haben, um sich innerhalb von zwei Jahren nach Verlassen ihrer Dienststelle neuen Aufgaben zu widmen, die mit ihrem früheren Arbeitsbereich in Verbindung stehen, mit besonderem Bezug auf eine Beschäftigung bei Lobbyfirmen als Berater, Consultant oder Assistent, und alle Bedingungen oder Verbote darzulegen, die sie gemäß Artikel 16 des Beamtenstatuts beschlossen hat;

8.  fordert die Kommission auf, eine detaillierte Aufstellung aller Mitarbeiter und Sachverständigen vorzulegen, die bei der Kommission und in den Kabinetten der Kommissionsmitglieder beschäftigt sind und vom Privatsektor, staatlichen oder nichtstaatlichen Organisationen vergütet werden, einschließlich der Angaben darüber, wer diese Mitarbeiter oder Sachverständigen bezahlt, seit wann und mit welcher Art von Vertrag sie beschäftigt sind, für welche Dienststellen sie tätig sind und an welchen Themen sie arbeiten bzw. seit der Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der Kommission gearbeitet haben, um Informationen über die auf europäischer Ebene durchgeführten Arbeiten von Bediensteten bereitzustellen, die von nationalen Regierungen und anderen Sachverständigen unterstützt werden;

9.  fordert das Parlament auf, auf seiner Homepage eine umfassende und vollständige Liste aller bestehenden Interessengruppen, ihrer Mitglieder, ihrer Sitzungskalender und ihrer Dokumente zu veröffentlichen;

10. bekundet seine Überzeugung, dass das Europäische Parlament im Rahmen der Annahme einer Politik der bewährten Praxis bezüglich der Anforderungen für die Registrierung der Interessen von Mitgliedern eine Vorreiterrolle übernehmen sollte; fordert das Präsidium des Parlaments auf, eine Untersuchung über die jeweilige Politik der einzelnen Parlamente der Mitgliedstaaten in Auftrag zu geben und im Anschluss daran zu empfehlen, welche Verbesserungen an den eigenen Verfahren gegebenenfalls erforderlich sind;

11. fordert das Parlament auf, eine Anleitung für die Erklärung der finanziellen Interessen der Mitglieder mit eindeutigen Kriterien darüber, wie diese Erklärung auszufüllen ist, auszuarbeiten, um damit eine kohärente und vergleichbare Umsetzung der Bestimmungen zu gewährleisten.

ERGEBNISS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

22.11.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

41

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Liam Aylward, Pilar Ayuso, Johannes Blokland, Frieda Brepoels, Dorette Corbey, Chris Davies, Avril Doyle, Mojca Drčar Murko, Edite Estrela, Jill Evans, Matthias Groote, Françoise Grossetête, Cristina Gutiérrez-Cortines, Satu Hassi, Marie Anne Isler Béguin, Caroline Jackson, Dan Jørgensen, Eija-Riitta Korhola, Marie-Noëlle Lienemann, Alexandru-Ioan Morţun, Roberto Musacchio, Riitta Myller, Miroslav Ouzký, Frédérique Ries, Guido Sacconi, Karin Scheele, Carl Schlyter, Richard Seeber, Bogusław Sonik, Antonios Trakatellis, Thomas Ulmer, Anja Weisgerber, Glenis Willmott

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Alfonso Andria, Kathalijne Maria Buitenweg, Bairbre de Brún, Duarte Freitas, Milan Gaľa, Alojz Peterle, Andres Tarand, Claude Turmes

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

 

  • [1]  Diese Informationen müssen jährlich aktualisiert werden.

STELLUNGNAHME des Rechtsausschusses (20.12.2007)

für den Ausschuss für konstitutionelle Fragen

über den Aufbau des Regelungsrahmens für die Tätigkeit von Interessenvertretern (Lobbyisten) bei den Organen der Europäischen Union
(2007/2115(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Diana Wallis

VORSCHLÄGE

Der Rechtsausschuss ersucht den Ausschuss für konstitutionelle Fragen als federführenden Ausschuss, die folgenden Vorschläge in seinen Entschließungsantrag einzubeziehen:

1.  vertritt die Auffassung, dass der Lobbytätigkeit eine wichtige und legitime Rolle beim Prozess der Politikgestaltung zukommt;

2.  hält es für wichtig, dass Vertreter der Zivilgesellschaft Zugang zu den europäischen Institutionen und vor allem zum Europäischen Parlament haben;

3.  verweist darauf, dass das Europäische Parlament seit 1996 über Regeln für den Zugang von Lobbyisten und ihre Registrierung in einem öffentlichen Register verfügt, ist jedoch der Auffassung, dass ein besser strukturierter und strengerer Rahmen für die Tätigkeiten von Interessenvertretern nicht nur für die Funktionsfähigkeit einer offenen und demokratischen Union, sondern auch für die öffentliche Wahrnehmung ihrer Arbeit durch die Bürger und andere dringend notwendig ist; ist der Auffassung, dass Vorschriften zur Regulierung der Lobbytätigkeit hinreichend flexibel sein müssen, damit sie sich rasch Veränderungen anpassen können, da sich die Lobbypraktiken im Laufe der Zeit weiterentwickeln;

4.  vertritt die Auffassung, dass die Regeln für Lobbytätigkeit im Europäischen Parlament auch die Lobbytätigkeit abdecken sollten, die sich an die Ausschusssekretariate, die Bediensteten der Fraktionen sowie die Berater und Assistenten von Mitgliedern richtet;

5.  bekundet Zweifel im Hinblick auf die Fairness und Wirksamkeit des von der Kommission vorgeschlagenen freiwilligen Systems, und weist darauf hin, dass es die Funktionsweise des Registers ein Jahr nach seinem Inkrafttreten überprüfen wird;

6.  vertritt die Auffassung, dass – im Falle einer verbindlichen Einführung des Systems der Registrierung – sämtliche Lobbyisten gleich behandelt werden sollten und die Definition eines Lobbyisten nicht nur professionelle Lobbyunternehmen und ihre PR-Berater abdecken sollte, sondern auch hausinterne Beschäftigte der Industrie, sektorale Dachorganisationen, ”Denkfabriken”, Vertreter von NRO, Regierungs-/Regionalbehörden und als Lobbyisten tätige Anwälte; ist der Auffassung, dass Lobbytätigkeit im weitesten Sinne des Wortes verstanden werden sollte, unter anderem einschließlich der Einflussnahme auf die politische Beschlussfassung ohne das Bestreben, gewählt zu werden, und mit oder ohne unmittelbaren wirtschaftlichen Vorteil, so dass sich auch freiwillige Lobbyisten im Rahmen des verbindlichen Systems registrieren lassen sollten;

7.  ist der Auffassung, dass es im gemeinsamen Interesse der Institutionen liegt, mehr Licht in die Lobbytätigkeit zu bringen, und vertritt deshalb die Auffassung, dass die Arbeit der beiden Organe auf diesem Gebiet effektiv verknüpft werden sollte;

8.  ist der Auffassung, dass man den Tätigkeiten von Lobbyisten und Interessengruppen gegenüber Mitgliedern des Rates im Kontext von Fragen der Mitentscheidung sorgfältige Beachtung widmen muss;

9.  ist auf jeden Fall der Auffassung, dass das Parlament seine Autonomie gegenüber anderen Organen im Hinblick auf die Beziehungen zu Interessenvertretern wahren muss, einschließlich der Normen, die sich auf die Transparenz seines Handelns beziehen;

10. hält es für wesentlich, dass als Lobbyisten tätige Anwälte nicht von dieser Initiative und den Registrierungsvorschriften ausgenommen werden; ermutigt die Kommission, eine Formel festzulegen, die Anwälten und ihren Mandanten den gerechtfertigten Schutz bietet, der ihnen durch ihre berufsethischen Verhaltensregeln gewährt wird, wenn sie wirklich im Zuge der Ausübung ihres Berufes juristisch tätig werden, insbesondere einschließlich aller Aktivitäten eines Rechtsanwalts in Verbindung mit der Vertretung eines Mandanten in Gerichtsverfahren, quasi gerichtlichen und administrativen Verfahren, Disziplinarverfahren und sonstigen Verfahren, beispielsweise im Falle der Rechtsberatung zu Personalsachen, Antidumpingfällen oder Verfahren im Bereich des Wettbewerbsrechts, einschließlich Fusionen und staatliche Beihilfen, und Rechtsberatung zur Funktionsweise der politischen Prozesse und der Beschlussfassungsprozesse der europäischen Organe;

11. vertritt die Auffassung, dass zwar eine gewisse Form von finanzieller Offenlegung erforderlich ist und diese Offenlegung eindeutig und nicht diskriminierend sein sollte, dass dies jedoch nur Teil eines Gesamtbilds sein sollte; ist der Auffassung, dass andere Punkte neben der finanziellen Unterstützung gleichermaßen von Bedeutung sein können, und ist deshalb davon überzeugt, dass Transparenz im Hinblick auf die Identität von Anwälten und ihren Mandanten der wichtigste Faktor ist; fordert aber, dass in diesem Zusammenhang standesrechtliche Vorschriften der Mitgliedstaaten, die bestimmten Gruppen von Lobbyisten gewisse Verschwiegenheitspflichten bezüglich ihres Kunden- oder Mandantenkreises auferlegen, unbedingt beachtet werden;

12. ist der Auffassung, dass bei der finanziellen Offenlegung einschlägige unternehmens- und wettbewerbsspezifische Fragen berücksichtigt werden sollten und dass sie nicht zu präskriptiv sein sollte; ist der Auffassung, dass es ausreichen sollte, den Gesamtumfang der Lobbytätigkeit und die Liste der Klienten offen zu legen, ohne die einzelnen Gebühren oder für jeden einzelnen Klienten entsprechende Beträge anzugeben;

13. hält es für notwendig, über den gleichen Grad der finanziellen Offenlegung auch für die freiwillige Lobbytätigkeit zu verfügen, die oftmals von NRO durchgeführt wird, und fordert, dass die Öffentlichkeit mehr Informationen über die Finanzen von gemeinnützigen Organisationen und die Finanzierung ihrer Lobbykampagnen und ihres Materials erhält;

14. bekundet Unterstützung für den Vorschlag, dass die Berichterstatter des Parlaments einen „legislativen Fingerabdruck“ ihrer Tätigkeit erstellen sollten, so dass auf transparente Weise der Umfang der Lobbytätigkeit, der Beratertätigkeit und der während ihrer Tätigkeit als Berichterstatter erhaltenen Unterstützung deutlich wird;

15. unterstreicht, dass das Parlament in völliger Unabhängigkeit über die Berücksichtigung von Standpunkten aus der Zivilgesellschaft beschließen muss;

16. glaubt, dass die in dieser Stellungnahme und im Bericht des federführenden Ausschusses enthaltenen Empfehlungen es notwendig machen, dass das Parlament seine eigenen Vorschriften und seinen Verhaltenskodex sowie seine Zusammenarbeit mit der Kommission und dem Rat überprüft; empfiehlt dementsprechend, dass spätestens im ersten Quartal 2008 im Parlament eine Arbeitsgruppe aus Mitgliedern eingesetzt wird, die mit der Kommission und mit dem Rat auf diesem Gebiet zusammenarbeiten soll.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

19.12.2007

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

17

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Carlo Casini, Titus Corlăţean, Bert Doorn, Giuseppe Gargani, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Klaus-Heiner Lehne, Katalin Lévai, Antonio Masip Hidalgo, Manuel Medina Ortega, Aloyzas Sakalas, Francesco Enrico Speroni, Diana Wallis, Tadeusz Zwiefka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Sharon Bowles, Vicente Miguel Garcés Ramón, Eva Lichtenberger, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Michel Rocard

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

[Theodorus J.J. Bouwman]

STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (8.1.2008)

für den Ausschuss für konstitutionelle Fragen

über den Aufbau des Regelungsrahmens für die Tätigkeit von Interessenvertretern (Lobbyisten) bei den Organen der Europäischen Union
(2007/2115(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Søren Bo Søndergaard

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres ersucht den federführenden Ausschuss für konstitutionelle Fragen, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  ist sich der erheblichen Bedeutung und des großen Einflusses des Lobbyistentums und des von Lobbies und NRO bereitgestellten Sachverstands auf die Beschlussfassung der EU und damit der Notwendigkeit einer Regulierung bewusst;

2.  glaubt, dass nur ein gemeinsames verbindliches Register für sämtliche EU-Organe mit Formen der finanziellen Offenlegung für sämtliche Lobbies und Lobbyisten, das die Grundsätze der Transparenz und des Schutzes der Privatsphäre achtet, ein effizientes Instrument sein wird, das dabei hilft, die Stärke der Haupttriebkräfte hinter einer bestimmten Lobbytätigkeit zu ermitteln und zu bewerten; das Register muss mit einem Kodex für ethische Grundsätze verknüpft sein, der für alle EU-Institutionen gilt;

3.  glaubt, dass ein erster Schritt hin zu einem gemeinsamen Register für sämtliche Institutionen der EU darin bestehen könnte, dass das Europäische Parlament für Lobbyisten verbindlich vorschreibt, sich sowohl beim Europäischen Parlament als auch bei der Kommission registrieren zu lassen, um Zugang zu den Räumlichkeiten beider Organe zu haben; fordert die Kommission gleichermaßen auf, für den Zugang zu den Räumlichkeiten der Kommission die Registrierung bei beiden Organen zu verlangen;

4.  sieht den von der Kommission gewählten einkommensbezogenen Ansatz als verbindlich einzuführende Mindestvorschrift; glaubt, dass Lobbyisten darüber hinaus verpflichtet sein sollten, die Ausgaben für Lobbytätigkeit offen zu legen, indem sie unter anderem über die im Zuge der Lobbytätigkeit für MdEPs getätigten Ausgaben die Informationen liefern, zu deren Offenlegung die MdEPs in der Erklärung ihrer finanziellen Interessen verpflichtet sind;

5.  fordert, dass das Präsidium des Parlaments oder die Quästoren Möglichkeiten prüfen, wie der unbefugte Zugang zu den Ebenen eingeschränkt werden kann, auf denen die Büros der Mitglieder in den Gebäuden des Parlaments untergebracht sind, wohingegen der Zugang zur Öffentlichkeit zu Ausschusssitzungssälen nur unter außergewöhnlichen Umständen eingeschränkt werden kann;

6.  fordert eine öffentliche, mit einer Suchfunktion und der Möglichkeit des Downloads ausgestattete Online-Datenbank, die alle einschlägigen Informationen mit Querverweisen auf andere mögliche Datenbanken der EU-Institutionen enthält, bis eine gemeinsame Datenbank geschaffen worden ist;

7.  fordert einen Kontrollmechanismus (d.h. einen Ausschuss von MdEPs, die keine anderen wichtigen Ämter im Parlament innehaben) zur Überprüfung und Gewährleistung der Genauigkeit der im Register enthaltenen Informationen und hält es für wichtig, dass ausreichend Ressourcen (Personal- und Finanzmittel) für diesen Zweck gewährt werden;

8.  glaubt, dass Lobbyisten, die bewusst nicht zufrieden stellende oder falsche Angaben gemacht haben, mit Strafen belegt werden sollten; ist der Auffassung, dass im Rahmen eines Systems der verbindlichen Registrierung die Aussetzung der Eintragung in das Register und – in den schwerwiegendsten Fällen – die Streichung aus dem Register verhältnismäßige und ausreichend abschreckende Strafen sind;

9.  fordert, dass die Konferenz der Präsidenten eine Liste aller bestehenden interfraktionellen Arbeitsgruppen (einschließlich ihrer Mitglieder, der Tagesordnungen der Sitzungen und der Sitzungsdokumente) auf ihrer Webseite veröffentlicht sowie ferner eine Liste der sie unterstützenden Lobbies und NRO und eine Spezifizierung der Art der ihnen gebotenen Unterstützung, insbesondere im Hinblick auf Humanressourcen, materielle Mittel oder Finanzmittel;

10. fordert sein Präsidium auf, die Vorschriften über die Tätigkeiten von Lobbyisten spätestens drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten zu überprüfen, um zu bewerten, ob das geänderte System zur erforderlichen Transparenz bei den Tätigkeiten von Lobbyisten führt; fordert die Kommission auf, jedwede künftige Initiative zu Lobbytätigkeiten in der EU auf die Rechtsgrundlage der Verträge betreffend Transparenz und Offenheit zu stützen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

18.12.2008

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

52

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Alvaro, Roberta Angelilli, Alfredo Antoniozzi, Mihael Brejc, Kathalijne Maria Buitenweg, Michael Cashman, Giuseppe Castiglione, Giusto Catania, Carlos Coelho, Panayiotis Demetriou, Gérard Deprez, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Bárbara Dührkop Dührkop, Claudio Fava, Armando França, Urszula Gacek, Kinga Gál, Patrick Gaubert, Roland Gewalt, Lilli Gruber, Jeanine Hennis-Plasschaert, Lívia Járóka, Ewa Klamt, Stavros Lambrinidis, Esther De Lange, Henrik Lax, Sarah Ludford, Claude Moraes, Javier Moreno Sánchez, Rares-Lucian Niculescu, Bogusław Rogalski, Martine Roure, Luciana Sbarbati, Inger Segelström, Csaba Sógor, Søren Bo Søndergaard, Vladimir Urutchev, Ioannis Varvitsiotis, Manfred Weber, Renate Weber, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(in/innen)

Edit Bauer, Simon Busuttil, Genowefa Grabowska, Ignasi Guardans Cambó, Sophia in 't Veld, Sylvia-Yvonne Kaufmann, Jean Lambert, Jörg Leichtfried, Antonio Masip Hidalgo, Bill Newton Dunn, Rainer Wieland

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Manuel Medina Ortega

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.4.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

18

1

3

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Enrique Barón Crespo, Bastiaan Belder, Richard Corbett, Jean-Luc Dehaene, Andrew Duff, Ingo Friedrich, Anneli Jäätteenmäki, Jo Leinen, Íñigo Méndez de Vigo, Rihards Pīks, Riccardo Ventre, Johannes Voggenhuber, Dushana Zdravkova

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Graham Booth, Costas Botopoulos, Carlos Carnero González, Monica Frassoni, Gérard Onesta, Georgios Papastamkos, Reinhard Rack, Kathy Sinnott, Mauro Zani

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Willi Piecyk, Søren Bo Søndergaard