BERICHT über die Änderung von Artikel 81 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

3.4.2008 - (2008/2027(REG))

Ausschuss für konstitutionelle Fragen
Berichterstatterin: Monica Frassoni

Verfahren : 2008/2027(REG)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0108/2008
Eingereichte Texte :
A6-0108/2008
Aussprachen :
Angenommene Texte :

VORSCHLAG FÜR EINEN BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zur Änderung von Artikel 81 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

(2008/2027(REG))

Das Europäische Parlament,

–   in Kenntnis des Schreibens seines Präsidenten vom 27. März 2008 mit der von der Konferenz der Präsidenten am 12. Dezember 2007 gebilligten Interinstitutionellen Vereinbarung,

–   gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission über Verfahren für die Umsetzung des, durch Beschluss 2006/512/EG geänderten, Beschlusses 1999/468/EG des Rates zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse,

–   gestützt auf die Artikel 120 Absatz 2, 201 und 202 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für konstitutionelle Fragen (A6‑0108/2008),

1.  beschließt, an seiner Geschäftsordnung nachstehende Änderung vorzunehmen;

2.  weist darauf hin, dass diese Änderung am ersten Tag der nächsten Tagung in Kraft tritt;

3.  beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss dem Rat und der Kommission zur Information zu übermitteln.

Änderungsantrag  1

Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments

Artikel 81 – Absatz 4 – Buchstabe a

Derzeitiger Wortlaut

Geänderter Text

4. Wenn die von der Kommission beabsichtigten Durchführungsmaßnahmen unter das „Regelungsverfahren mit Kontrolle“ fallen, findet Absatz 3 keine Anwendung, und die Absätze 1 und 2 werden wie folgt ergänzt:

4. Wenn die von der Kommission beabsichtigten Durchführungsmaßnahmen unter das „Regelungsverfahren mit Kontrolle“ fallen, findet Absatz 3 keine Anwendung, und die Absätze 1 und 2 werden wie folgt ergänzt:

a) Die für die Kontrolle zur Verfügung stehende Zeit beginnt, wenn dem Parlament der Entwurf der Maßnahmen in allen Amtssprachen übermittelt worden ist;

a) Die für die Kontrolle zur Verfügung stehende Zeit beginnt, wenn dem Parlament der Entwurf der Maßnahmen in allen Amtssprachen übermittelt worden ist. Wenn verkürzte Fristen gelten (Artikel 5a Absatz 5 Buchstabe b) des Beschlusses 1999/468/EG) und in Fällen von Dringlichkeit (Artikel 5a Absatz 6 des Beschlusses 1999/468/EG) beginnen die Fristen am Tag des Eingangs des endgültigen Entwurfs von Durchführungsmaßnahmen in den Sprachfassungen, die den Mitgliedern des gemäß Beschluss 1999/468/EG eingesetzten Ausschusses vorgelegt werden, im Parlament, es sei denn, der Vorsitz des Ausschusses des Parlaments spricht sich dagegen aus. Artikel 138 findet in diesem Fall keine Anwendung;

Begründung

The amendment adapts the Rules of Procedure to the Interinstitutional Agreement between the European Parliament and the Commission on procedures for implementing Council Decision 1999/468 EC laying down the procedures for the exercise of implementing powers conferred on the Commission, namely its paragraph 16. , where for the Regulatory procedure with scrutiny it is foreseen that the time-limit for scrutiny by the two branches of the legislature exceptionally starts to run when Parliament receives the final draft implementing measures in the language versions submitted to the members of the comitology- committee and not in all official languages. By virtue of the Council decision 1999/468, such abbreviations of time-limits are exceptionally admissible when they are foreseen in the basic act adopted in codecision by Parliament and Council and justified on grounds of efficiency or on imperative grounds of urgency. Where these conditions are not fulfilled, the Chair of the parliamentary committee concerned can object and thus return to the normal procedure.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.4.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

19

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Enrique Barón Crespo, Bastiaan Belder, Richard Corbett, Jean-Luc Dehaene, Andrew Duff, Ingo Friedrich, Anneli Jäätteenmäki, Jo Leinen, Íñigo Méndez de Vigo, Rihards Pīks, Riccardo Ventre, Johannes Voggenhuber, Dushana Zdravkova

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Graham Booth, Costas Botopoulos, Elmar Brok, Monica Frassoni, Gérard Onesta, Georgios Papastamkos, Reinhard Rack, Kathy Sinnott, Mauro Zani