BERICHT über eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union(2007-2013)
11.4.2008 - (2007/2260(INI))
Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Berichterstatter: Janusz Wojciechowski
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zu einer neuen Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union
(2007-2013)
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilung der Kommission über eine neue Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013) – „Vorbeugung ist die beste Medizin” (KOM(2007)0539) sowie der Arbeitsdokumente der Kommissionsdienststellen (Folgenabschätzung und Zusammenfassung der Folgenabschätzung) zu dieser Mitteilung (SEK(2007)1189 und SEK(2007)1190) (Mitteilung zur Tiergesundheitsstrategie),
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und der Stellungnahme des Ausschusses für internationalen Handel (A6-0147/2008),
A. in der Erwägung, dass die Tiergesundheit unmittelbare Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit hat, da die Möglichkeit einer direkten oder indirekten Übertragung von bestimmten Krankheiten besteht,
B. in der Erwägung, dass die Tiergesundheit von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist, da durch Tierkrankheiten die Tierproduktion sinkt und es zum Tod von Tieren kommt sowie Keulungen notwendig werden, woraus wirtschaftliche Schäden resultieren,
C. in der Erwägung, dass Tiere lebende und fühlende Wesen sind und ihr Schutz und ihre artgerechte Behandlung für Europa im 21. Jahrhundert eine der zivilisatorischen und kulturellen Herausforderung darstellt,
D. in der Erwägung, dass große Tierseuchen leicht zu gesellschaftlichen Verwerfungen und sozialen Problemen in ländlichen Gebieten führen können,
E. in der Erwägung, dass der Tierschutz einer der Faktoren für die Verbesserung der Tiergesundheit ist, sowohl in ethischer als auch in sozialer und wirtschaftlicher Hinsicht begründet werden kann und auf soliden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen muss,
F. in der Erwägung, dass die Globalisierung des Handels stetig voranschreitet und dass der Handel mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs sowohl in der EU als auch international zunimmt,
G. in der Erwägung, dass Probleme im Bereich der Tiergesundheit eine koordinierte Zusammenarbeit auf Ebene der EU und auf globaler Ebene erforderlich machen,
H. in der Erwägung, dass die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Förderung der Tiergesundheit nicht nur von Verwaltungsmaßnahmen abhängig ist, sondern auch von einem bewussten und aktiven Zusammenwirken aller beteiligten Kreise und Personen,
I. in der Erwägung, dass die Verhütung von Tierkrankheiten durch Einhaltung der Prinzipien „Vorbeugung ist die beste Medizin“ und „Heilen ist besser als Keulen ohne Notwendigkeit“ das wirksamste Mittel bei der Bekämpfung von Tierkrankheiten darstellt,
J. in der Erwägung, dass zwischen Produkten von geimpften oder notgeimpften Tieren und Produkten von nicht geimpften Tieren kein qualitativer Unterschied besteht, Märkte in und außerhalb der EU aber nicht bereit sein könnten, Produkte von geimpften oder notgeimpften Tieren zu akzeptieren und Viehhalter und andere Unternehmen ausreichende Garantien dafür benötigen, dass die Märkte diese Produkte ohne Preisreduzierungen aufnehmen,
K. in der Erwägung, dass offenere Grenzen und eine Zunahme der weltweiten Nachfrage nach Lebensmitteln, des Welthandels und der globalen Mobilität von Personen sowie ein Anstieg der globalen Erwärmung und des illegalen Handels die Risiken für die Tiergesundheit erhöhen,
1. begrüßt die Ausarbeitung eines strategischen politischen Ansatzes der EU im Bereich Tiergesundheit und unterstützt die allgemeinen in der Mitteilung über eine neue Tiergesundheitsstrategie enthaltenen Ziele und Prinzipien im Hinblick auf wirksamere Schutzmechanismen und Krisenvorsorge der EU für den Fall eines erneuten Seuchenausbruches;
2. fordert die Kommission auf, wie in der Mitteilung über eine neue Tiergesundheitsstrategie vorgesehen, einen Aktionsplan vorzulegen;
3. weist die Kommission und den Rat darauf hin, dass der in der Mitteilung über eine neue Tiergesundheitsstrategie festgelegte Zeitrahmen 2007-2013 unrealistisch ist, weil die Debatte über diese Mitteilung gegenwärtig noch andauert und die einschlägigen Durchführungsvorschriften frühestens 2010 verabschiedet werden;
4. fordert die Kommission auf, bei der Ausarbeitung ihrer Legislativvorschläge mehr Ehrgeiz zu entfalten und einen längerfristigen Zeithorizont anzuvisieren, so dass die anderen bevorstehenden Debatten, welche sich auf die Haushaltsmittel und künftigen politischen Prioritäten der EU auswirken, zu positiven Ergebnissen führen;
5. befürwortet die in der Mitteilung geäußerte Absicht, auf der Grundlage eines EU-weit vereinheitlichten Rechtsrahmens im Bereich Tiergesundheit, der den Leitlinien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) umfassend Rechnung trägt, eine neue politische Strategie auf den Weg zu bringen;
6. betont die Schlüsselbedeutung von Landwirten, Züchtern und Tierhaltern bei der Überwachung, Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Nutztieren sowie der Prävention und Diagnose von Tierkrankheiten;
7. betont ferner die Bedeutung von Veterinärmedizinern und Tierzüchtern, die bei der Entwicklung und Erbringung spezialisierter proaktiver Leistungen, wie z. B. der Planung von Maßnahmen im Bereich der Tiergesundheit, eine Vorreiterrolle einnehmen sollten; äußert sich besorgt über die Tierarztdichte in einigen ländlichen Gebieten der EU;
8. betont außerdem die Rolle des Menschen bei der Verbreitung von Tierseuchen, ausgelöst durch die zunehmende Mobilität;
9. unterstützt die Ziele der Tiergesundheitsstrategie, nach denen verstärkt in vorbeugende Maßnahmen und Kontrollmechanismen investiert werden muss, wodurch das Risiko von Tierseuchen eingedämmt wird; unterstützt ferner das Prinzip „Vorbeugung ist die beste Medizin”;
10. betont, dass zwischen Produkten von geimpften Tieren und Produkten von nicht geimpften Tieren kein Unterschied besteht;
11. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, sicherzustellen, dass Produkte von geimpften Tieren (Schutzimpfung) auf dem gesamten Binnenmarkt vermarktet werden können;
12. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die internationale Akzeptanz von Produkten von geimpften Tieren sicherzustellen;
13. unterstützt die Vision und die Zielsetzung, die in der Tiergesundheitsstrategie der Kommission verankert wurden und vorsehen, eingehende „Konsultation der Stakeholder“ durchzuführen und eine feste „Verpflichtung auf hohe Tiergesundheitsstandards“ einzugehen, wodurch die Schaffung von Prioritäten im Einklang mit den strategischen Zielen sowie eine Überprüfung zulässiger und geeigneter Standards vereinfacht wird;
14. begrüßt, dass in der Mitteilung zur Tiergesundheitsstrategie anerkannt wurde, dass zwischen der Gesundheit von Tieren und ihrem Wohlergehen ein enger Zusammenhang besteht und erwartet, dass diese beiden Fragen im Zuge kommender politischer Maßnahmen gemeinsam behandelt werden;
15. begrüßt, dass sich die Strategie auf die Gesundheit aller Tiere in der EU erstreckt, so dass damit auch die nicht ausdrücklich genannten streunenden Haustiere erfasst sind, da die Gefahr besteht, dass sie Krankheiten auf andere Tiere oder auf den Menschen übertragen;
16. begrüßt die Absicht der Kommission, eine von den betroffenen Akteuren und den Verbrauchern verwaltete Kommunikationsstrategie für Risiken auf den Weg zu bringen; weist darauf hin, dass die Tiererzeugung in Europa zwar sicherer denn je ist und strengen Kontrollen unterliegt, der Ruf dieses Wirtschaftszweigs in der Öffentlichkeit gleichzeitig aber alles andere als gut ist, was dem Markt bei einigen der jüngsten Krisen Probleme infolge des Vertrauensverlustes bereitet hat;
17. unterstützt den in der Mitteilung der Kommission zur Tiergesundheitsstrategie als „Zielgruppe“ umrissenen Personenkreis: Tierhalter, die Veterinärberufe, Tierpfleger, die Unternehmen entlang der Lebensmittelkette, die Tiergesundheitsbranche, Tierschutzorganisationen, Forscher und Lehrer, die Leitungsorgane von Sport- und Freizeitorganisationen, Bildungseinrichtungen, Verbraucher, Reisende, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und die Organe der EU;
18. weist darauf hin, dass die Strategie auch den Beitrag berücksichtigen sollte, den das Schlachtgewerbe, Tiertransportunternehmen sowie Futtermittelhersteller und ‑lieferanten im Rahmen von Maßnahmen zur Förderung der Tiergesundheit leisten; wobei Verwaltungsverfahren vereinfacht werden sollten;
19. weist darauf hin, dass die Tiergesundheitsstrategie mit ihrem präventiven Ansatz die nötigen gesetzlichen und finanziellen Maßnahmen entwickeln sollte, um sowohl Haustiere und streunende Tiere zu kontrollieren als auch die Ausbreitung von zoonotischen Krankheiten und die Zunahme von Tiergesundheitsproblemen zu verhindern; stellt fest, dass die Strategie insbesondere Impfprogramme und andere präventive Maßnahmen in Bezug auf Krankheiten, die von streunenden Hunden und Katzen übertragen werden, umfassen sollte, insbesondere dann, wenn gegenwärtig noch keine Impfung möglich ist; fordert die Kommission auf, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen, die durch die Ausbreitung von zoonotischen Krankheiten und die Mobilität der Bürger und ihrer Haustiere entstehen können, auszuwerten;
20. weist darauf hin, dass die vorgeschlagene Strategie nur dann zu den gewünschten Ergebnissen führen kann, wenn transparent und klar dargelegt wird, wie die einzelnen Maßnahmen finanziert werden sollen; bemängelt deshalb, dass die Mitteilung der Kommission keine Angaben zu den für die Umsetzung der Strategie erforderlichen Haushaltsmitteln enthält;
21. betont, dass im Hinblick auf die Gewährleistung gleicher Wettbewerbsbedingungen deutlich gemacht werden muss, welchen Beitrag die EU, die Mitgliedstaaten und der Agrarsektor zur Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz der Tiergesundheit, wie z. B. die Gewährleistung der biologischen Sicherheit in den landwirtschaftlichen Betrieben, Impfprogramme, wissenschaftliche Forschung oder höhere Tierschutzstandards, leisten müssen und fordert die Kommission deshalb auf, diese Fragen in ihrer Tiergesundheitsstrategie zu berücksichtigen;
22. weist darauf hin, dass die gemeinsame Tiergesundheitspolitik einer der am stärksten integrierten Politikbereiche der EU ist und in erster Linie aus dem Gemeinschaftshaushalt finanziert werden sollte, was aber nicht bedeutet, dass Mitgliedstaaten und Landwirte keine finanzielle Verantwortung tragen;
23. weist darauf hin, dass Märkte innerhalb und außerhalb der EU dennoch nicht immer bereit sind, durch eine Impfung geschütztes Fleisch einzuführen; betont, dass Tierhalter und andere Marktteilnehmer Garantien dafür benötigen, dass sie ihre Produkte ohne Preissenkungen absetzen können; vertritt die Auffassung, dass es sich hierbei um ein entscheidendes Problem handelt, das von der Gemeinschaft möglichst schnell gelöst werden muss, um den freien Warenverkehr zu garantieren;
24. verweist auf das Problem, dass sich in verschiedenen Bereichen der Tierhaltung Bakterien in zunehmendem Maße gegenüber Antibiotika als resistent erweisen, was auch zu Problemen für die menschliche Gesundheit führen kann; fordert die Kommission deshalb auf, dieses Problem zu untersuchen und ihre Ergebnisse gegebenenfalls zusammen mit entsprechenden Vorschlägen im Rahmen der Tiergesundheitsstrategie vorzulegen;
25. hält es für unbefriedigend, dass die einzelnen Maßnahmen aus bestehenden Fonds gefördert werden sollen; fordert die Kommission mit Blick auf die 2009 beginnende Haushaltsdebatte auf, eine Aufstockung des Dringlichkeitsfonds für den Veterinärbereich vorzuschlagen;
26. weist darauf hin, wie wichtig eine EU-weite Koordination der Maßnahmen im Bereich der Tiergesundheit ist und ruft die Kommission dazu auf, aktiver als bisher eine koordinierende Rolle einzunehmen;
27. verweist auf die steigenden Risiken für die Tiergesundheit infolge der zunehmenden globalen Mobilität, der wachsenden Nachfrage nach Lebensmitteln sowie des zunehmenden internationalen Handels und des Klimawandels; betont, dass eine angemessene Notimpfstrategie für bestehende und erst im Entstehen begriffene Krankheiten notwendig ist;
Säule 1 – Festlegung von Prioritäten für EU-Maßnahmen
28. hält es für besonders erforderlich, ein Profil zu erstellen und eine Einstufung der Risiken vorzunehmen, darunter die Ermittlung eines annehmbaren Risikos für die Gemeinschaft sowie die Ermittlung der Prioritäten für Maßnahmen zur Verringerung des Risikos; vertritt die Auffassung, dass klar umrissen werden muss, in welchen Situationen ein erhöhtes Risiko von Erkrankungen besteht und das annehmbare Risikoniveau überschritten ist und welche Konsequenzen sich hieraus ableiten;
29. weist darauf hin, dass hohe Besatzdichten in Betrieben mit Intensivhaltung das Risiko der Ausbreitung von Krankheiten erhöhen und die Bekämpfung von Krankheiten erschweren können, wenn ungeeignete Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten durchgeführt werden;
30. weist darauf hin, dass die Entfernungen zwischen den Betrieben mit Intensivtierhaltung für die Eindämmung von Tierseuchen von großer Bedeutung sind;
31. erkennt an, dass in der EU strenge Regelungen für Tiertransporte bestehen, die der Notwendigkeit hoher Tierschutzstandards und Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten Rechnung tragen; fordert, dass diese hohen Standards in allen Mitgliedstaaten vollständig umgesetzt werden; vertritt die Auffassung, dass diese Standards auch in Ländern gelten sollten, die Tierprodukte in die EU ausführen, um so weltweit hohe Tierschutz- und Tiergesundheitsstandards zu fördern und durchzusetzen; verweist auf das potenziell erhöhte Risiko im Zusammenhang mit Lebendtiertransporten über große Entfernungen, wodurch die Ausbreitung von Krankheiten begünstigt werden kann und Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten erschwert werden, wenn ungeeignete Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten durchgeführt werden;
32. hält es für notwendig, die Globalisierung, den Klimawandel und die Mobilität von Personen als Faktoren zu betrachten, die die Verbreitung von Tierkrankheiten begünstigen und die Seuchenbekämpfung erschweren;
33. verweist auf die Bedeutung einer kohärenten Kommunikationsstrategie im Rahmen der neuen Tiergesundheitsstrategie, die eine enge Zusammenarbeit mit allen Interessengruppen auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene umfassen sollte;
Säule 2 – Ein moderner Rahmen für die Tiergesundheit
34. teilt die Auffassung, dass die im Bereich Tiergesundheit bestehenden Rechtsrahmen der EU kompliziert und fragmentiert sind und deshalb vereinfacht werden müssen; vertritt die Ansicht, dass die Grundprinzipien der Maßnahmen im Bereich Tiergesundheit nach Möglichkeit in einem einzigen Rechtsrahmen zusammengefasst werden sollten;
35 betont ferner, dass die Ersetzung der geltenden, untereinander verknüpften und in gegenseitiger Abhängigkeit stehenden politischen Maßnahmen durch einen einzigen Rahmen, der insbesondere die Empfehlungen, Standards und Leitlinien der OIE und des WHO/FAO Codex Alimentarius berücksichtigt, im Mittelpunkt der Strategie stehen sollte, ohne dabei europäische Vorgaben wie Transparenz und die Einbindung aller beteiligten Gruppen zu missachten und ohne dass es zu einer Senkung des Gesundheitsniveaus in der EU kommt;
36. teilt die Auffassung, dass gewährleistet werden muss, dass ungerechtfertigte nationale oder regionale Bestimmungen im Bereich Tiergesundheit kein Hindernis für das Funktionieren des Binnenmarkts darstellen sowie die Mittel zur Bekämpfung von Krankheiten im Verhältnis zu der vorliegenden Bedrohung stehen und nicht zu ungerechtfertigten Handelsdiskriminierungen führen dürfen, insbesondere im Hinblick auf Produkte von geimpften Tieren;
37. vertritt die Auffassung, dass der Rechtsrahmen der EU die Pflichten der Tierhalter, einschließlich derer, die Tiere nicht aus gewerblichen Gründen halten, für den Bedrohungsfall klar und mit der erforderlichen Flexibilität umreißen sollte, damit keine unnötigen Konflikte und Streitpunkte aufkommen; ist ferner der Ansicht, dass die Eindämmung von Krankheiten bei wildlebenden Tieren ein wichtiger Bestandteil der Präventionsstrategie ist;
38. stimmt den Schlussfolgerungen der Durchführbarkeitsvorstudie über mögliche harmonisierte Systeme zur Kostenteilung im Falle von Tierseuchen (Pre-Feasibility-Study on Options for Harmonised Cost-Sharing Schemes for Epidemic Livestock Diseases) vom 25. Juli 2006 zu, die von der Beratungsfirma Civic Consulting erstellt wurde (von der Kommission im Rahmen der Evaluierung der gemeinschaftlichen Tiergesundheitspolitik (CAHP) 1995-2004 und künftige Alternativen in Auftrag gegeben) und in der gefordert wird, dass die Mitgliedstaaten ihre Systeme zur Kostenteilung harmonisieren; stellt ferner fest, dass Kostenteilung und gemeinsame Verantwortung Hand in Hand gehen und dass diese Systeme deshalb eine umfassende Beteiligung und den Einsatz aller Parteien, einschließlich Tierhalter, erfordern; spricht sich bei wichtigen politischen Fragen ferner für neue Mechanismen zur Einbeziehung von Interessengruppen in den Entscheidungsprozess aus;
39. erkennt, dass das bestehende Kofinanzierungsinstrument einer Überprüfung unterzogen werden muss, damit alle betroffenen Akteure ihre Verantwortung wahrnehmen und zur Krankheitserkennung und -bekämpfung beitragen; stellt fest, dass Ausgleichskassen der Tierhalter, die auf einem Rücklagesystem basieren, diese Eigen- und Mitverantwortung stärken;
40. teilt ohne Vorbehalt die Auffassung, dass das Entschädigungssystem nicht allein auf Entschädigungen für Tierhalter beschränkt werden darf, deren Bestände infolge des Ausbruchs einer Seuche gekeult werden mussten, sondern auch Anreize bieten sollte, Risiken nach dem Prinzip vorzubeugen, dass Landwirte, die zusätzliche Maßnahmen zur Risikoverminderung durchführen, geringere Beiträge an die nationalen oder regionalen Tiergesundheitsfonds entrichten müssen, was auch die Förderung von Impfungen und Notimpfungen anstelle von Keulungen beinhalten würde; erkennt an, dass dies bedeutet, dass die Halter von geimpften oder notgeimpften Tieren Einkommensgarantien erhalten würden; vertritt ferner die Auffassung, dass dieses Prinzip auch auf Ebene der Mitgliedstaaten angewandt werden sollte, wodurch Anreize zur Risikoverminderung geschaffen werden sollten;
41. fordert die Kommission auf, die in den Mitgliedstaaten vorhandenen Entschädigungssysteme vergleichend zu analysieren und daraus ein EU-weites Rahmenmodell zu entwickeln; fordert die Kommission ferner auf, einen Rechtsrahmen für ein effizientes Kostenteilungssystem in den Mitgliedstaaten zu schaffen, um zu gewährleisten, dass die direkten Kosten für die Tilgung einer Tierseuche auch von dem Sektor mitfinanziert werden;
42. hält es für notwendig, erhebliche Gemeinschaftsmittel zur Bekämpfung dieser gefährlichen Krankheiten bereitzustellen, um Gleichbehandlung und Chancengleichheit zu gewährleisten, wenn die betroffenen Staaten und Erzeuger damit finanziell überfordert sind;
43. begrüßt das Vorhaben der Kommission, einen Bericht über die Möglichkeiten der Einrichtung eines wirksamen Systems finanzieller Garantien für Futtermittelunternehmer vorzulegen;
44. spricht sich ebenfalls dafür aus, innerhalb des Rechtsrahms der EU auch die Unterstützung von Möglichkeiten zum Ausgleich indirekter Verluste vorzusehen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Krankheiten entstehen; vertritt die Auffassung, dass indirekte Verluste unter Umständen empfindlicher sein können als direkte Verluste und ihr Ausgleich deshalb berücksichtigt werden sollte; befürwortet deshalb zusätzliche Forschungsmaßnahmen darüber, wie die EU die Einrichtung eines nationalen Versicherungsinstruments durch Tierhalter fördern kann; stellt allerdings fest, dass private Versicherungen in einigen Fällen ein besseres Mittel zur Bewältigung dieser Verluste darstellen könnten;
45. betont, dass die EU ihre Gesetzgebung im Wesentlichen bereits anhand der Standards des OIE/Kodex ausrichtet und Anstrengungen unternommen werden sollten, diese vollständig einzuhalten, die EU aber auch eigene Tiergesundheitsstandards auf den Weg bringen sollte, die dann auf internationaler Ebene verbindlich werden; spricht sich deshalb für eine etwaige Mitgliedschaft der EU in der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) aus, um so die Verhandlungsposition der EU innerhalb der OIE zu stärken; betont ferner, dass die Beiträge der verschiedenen Interessengruppen auf Ebene des OIE/Kodex berücksichtigt werden müssen;
46. fordert die EU nachdrücklich auf, ihre hohen Standards in den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz auch auf internationaler Ebene im Rahmen der WTO zu verteidigen, um damit die Tiergesundheits- und Tierschutzstandards global anzuheben; ist sich bewusst, dass wegen der strengeren EU-Standards für die Erzeuger aus der EU höhere Kosten anfallen und dass die Erzeuger aus der EU vor eingeführten Tierprodukten geschützt werden müssen, bei deren Erzeugung weniger strenge Standards gelten;
47. begrüßt die angekündigte Ausarbeitung einer Ausfuhrstrategie auf Gemeinschaftsebene und betont, dass die Kommission alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen sollte, um den Zugang zu den Märkten außerhalb der EU zu verbessern und Exportbeschränkungen zu beseitigen;
Säule 3 – Prävention, Überwachung und Krisenvorsorge bei Gefahren im Zusammenhang mit Tieren
48. teilt die Auffassung, dass Maßnahmen zur Förderung der Biosicherheit in landwirtschaftlichen Betrieben ergriffen werden sollten; vertritt ferner die Auffassung, dass Maßnahmen wie die Isolierung neu in den Betrieb aufgenommener Tiere oder kranker Tiere sowie die Regulierung der Mobilität von Personen einen wichtigen Beitrag zur Begrenzung der Ausbreitungen von Krankheiten leisten;
49. verweist auf die Tatsache, dass die Haltung von Tieren im Freiland ein bestimmendes Merkmal verschiedener Produktionssysteme ist und in bestimmten Regionen bzw. bei bestimmten Tierarten noch besonders häufig angetroffen wird; erkennt an, dass dies von der Gesellschaft gewünscht und von der öffentlichen Hand gefördert wird; weist allerdings darauf hin, dass diese Haltungsformen mit den Zielen der Biosicherheit im Widerspruch stehen können; ist der Auffassung, dass die Landwirte bei der Absicherung des mit ihnen verbundenen höheren Risikos für die Tiergesundheit durch die Gesellschaft unterstützt werden sollten und die politischen Ziele in den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz aufeinander abgestimmt werden müssen;
50. weist darauf hin, dass die Ausbildung der Betriebsleiter und der im Betrieb arbeitenden Angestellten für das Tierwohl und die Tiergesundheit von zentraler Bedeutung ist; spricht sich daher für eine Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen aus;
51. erwartet, dass bei der Einstufung des Risikos verschiedener Produktionsformen Qualitätsmanagementsysteme anerkannt werden; ist davon überzeugt, dass vom Verbraucher bevorzugte Haltungssysteme, die im Hinblick auf die Biosicherheit gewisse Probleme aufwerfen (Freilandhaltung), durch entsprechende Maßnahmen im Bereich der Betriebsführung sicherer gemacht werden können;
52. ist davon überzeugt, dass die Rückverfolgbarkeit von Erzeugnissen durch entsprechende Kennzeichnungen und Registrierungen für die Kontrolle der Tiergesundheit sowie die Verhütung von Krankheiten und die Lebensmittelsicherheit von besonderer Bedeutung ist; unterstützt in diesem Zusammenhang Maßnahmen für eine obligatorische elektronische Kennzeichnung und – anhand der DNA – genetische Kennzeichnung von Tieren und die Errichtung eines Systems zur umfassenden und zuverlässigen Kontrolle der Bewegung von Tieren; weist aber gleichzeitig auf die damit verbundenen Kosten hin, insbesondere für Betriebe, die mit unter ökonomischen Gesichtspunkten ungünstigen Betriebsstrukturen arbeiten; fordert die Kommission auf, die Landwirte dabei zu unterstützen, die hohen Kosten zu tragen, die ihnen durch die Beschaffung der erforderlichen Anlagen entstehen, indem die Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, diese Maßnahmen in ihre Programme zur ländlichen Entwicklung einzubeziehen;
53. weist darauf hin, dass zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten große Unterschiede bezüglich der Zahl der infolge von Verstößen gegen die EU-Regelungen zur Kennzeichnung und Registrierung getöteten Rindern bestehen; erwartet von der Kommission eine Erklärung für diese innerhalb der EU bestehenden Unterschiede;
54. teilt die Auffassung, wonach Maßnahmen zur Verbesserung der Biosicherheit insbesondere an den Grenzen von großer Bedeutung sind, da die EU der größte Lebensmittelimporteur der Welt ist, darunter auch von Tiererzeugnissen; ist der Ansicht, dass die Veterinär- und Hygienekontrollen an den Außengrenzen der EU wegen des Risikos der Einfuhr von infizierten oder kranken Tieren besonderes sorgfältig und gründlich sein müssen und sich nicht auf die bloße Kontrolle von Dokumenten beschränken dürfen und auch die Möglichkeit zur Überprüfung gegeben sein sollte, ob die Tiere unter Wahrung der im EU-Recht verankerten Tierschutznormen gehalten wurden;
55. betont die Bedeutung von Kontrollen im Bereich der Tiergesundheit und fordert eine Aufstockung der Mittel für das Lebensmittel- und Veterinäramt (LVA) der Kommission;
56. ist der Ansicht, dass die Veterinär- und Zollkontrollen an den Außengrenzen der EU besonders gründlich sein sollten, um eine illegale Einfuhr oder den illegalen Handel mit Tieren und Tierprodukten zu verhindern, durch die ein großes Risiko der Verbreitung von Krankheiten besteht; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Veterinärdienste an den Außengrenzen der EU, einschließlich ihrer Seegrenzen, besser organisiert, ausgebildet und finanziert werden müssen, insbesondere in den neuen Mitgliedstaaten, benachbarten Drittstaaten und Entwicklungsländern;
57. fordert den Rat und die Kommission auf, bessere Koordinierungsmechanismen zwischen den Zollbehörden, Veterinärbehörden und Reiseveranstaltern zu schaffen, um so die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten auf EU-Ebene und mit Drittstaaten zu verbessern;
58. fordert die Kommission auf, ihre Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern beträchtlich auszuweiten und diesen Ländern technische Unterstützung zur Verfügung zu stellen, um ihnen einerseits zu helfen, die Hygienestandards der EU einzuhalten, und andererseits das Risiko zu verringern, dass Tierkrankheiten aus diesen Ländern in die EU eingeschleppt werden; vertritt die Auffassung, dass die Nachbarländer der Mitgliedstaaten im Rahmen der Zusammenarbeit mit Drittstaaten im Bereich der Tiergesundheit vorrangig behandelt werden sollten;
59. verweist auf die besondere Bedeutung der Veterinärüberwachung in Krisensituationen und bei der Verhütung von Krisen sowie der Frühwarnung und der raschen Entdeckung von Gefahren im Zusammenhang mit Tieren; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, zu untersuchen, ob die Einführung eines Auditsystems für landwirtschaftliche Betriebe möglich ist, die nicht regelmäßig von Tierärzten kontrolliert werden;
60. verweist darauf, dass sichergestellt werden muss, dass Wirtschaftsteilnehmer, Veterinärmediziner und veterinärmedizinische Assistenten sowie Mitarbeiter von Kontrollstellen und anderen zuständigen Behörden im Bereich Früherkennung von Risiken im Zusammenhang mit Tiererkrankungen ausreichend ausgebildet sein müssen und betont, dass für entsprechende Schulungsmaßnahmen auf Gemeinschaftsebene aktualisierte Mindeststandards und Maßnahmen zu ihrer Umsetzung festgelegt werden müssen sowie umgehend eine entsprechende Ausrichtung der einschlägigen Schul- und Hochschulausbildungsgänge auf den Weg gebracht werden sollte; schlägt vor, in diesem Zusammenhang ein europäisches Zulassungssystem für tierärztliche Ausbildungszentren zu errichten, das zur Verwirklichung des Ziels beitragen könnte, veterinärmedizinische Ausbildung auf hohem Niveau zu garantieren;
61. spricht sich entschieden dafür aus, bei Maßnahmen zur Tilgung von Seuchen verstärkt auf Notimpfungen (krankheitsbekämpfend und vorbeugend) zu setzen und damit zur wirksameren Vorbeugung und Eindämmung von Seuchen beizutragen; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein effektives Impfsystem nur dann errichtet werden kann, wenn gegenüber den Haltern geimpfter Tiere Einkommensgarantien abgegeben werden, da diese Probleme haben könnten, Produkte zu verkaufen, die von geimpften Tieren stammen, sowie ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden, damit die Impfungen auch tatsächlich vorgenommen werden und sichergestellt wird, dass Produkte von geimpften Tieren keinerlei Beschränkungen unterliegen; vertritt ferner die Auffassung, dass die Impfstoffbanken in der EU ausgebaut werden müssen; spricht sich ebenfalls dafür aus, dass alle Maßnahmen Anwendung finden, die zur Verringerung der Anzahl von gesunden Tieren, die notgeschlachtet und anschließend entsorgt werden, beitragen können (z.B. Tests, die Erregerfreiheit nachweisen und damit eine normale Schlachtung erlauben);
62. spricht sich dafür aus, für alle in Frage kommenden Tierarten und Krankheiten Impfstrategien zu entwickeln;
63. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, verschiedene Maßnahmen einzuleiten, um den freien Verkehr von Produkten von geimpften Tieren sicherzustellen, da dieser in der Vergangenheit nicht gewährleistet war, worin die Hauptursache dafür zu sehen ist, dass Impfungen nicht zur Bekämpfung der Ausbreitung von ansteckenden Tierkrankheiten eingesetzt wurden; fordert deshalb unter anderem ein Verbot der an die Verbraucher gerichteten Kennzeichnung von Produkten von geimpften Tieren und wirksame öffentliche Informationsstrategien, um zu vermitteln, dass Produkte von geimpften Tieren unbedenklich sind; fordert ferner, dass Regierungen, Landwirtschaftsverbände, Verbraucherorganisationen sowie Einzel- und Großhandel Vereinbarungen über den freien Verkehr von Produkten von geimpften Tieren treffen;
64. ist der Auffassung, dass im Rahmen der Maßnahmen in Krisensituationen fachlich qualifiziertes Personal eingesetzt werden muss, damit sichergestellt wird, dass die erforderlichen Keulungen so durchgeführt werden, dass den Tieren unnötiges Leid erspart und die Tatsache berücksichtigt wird, dass Tiere lebende und fühlende Wesen sind;
65. weist darauf hin, dass Arzneimittel und Impfstoffe für Tiere Teil der Tiergesundheit sind und die Zuständigkeiten innerhalb der Kommission entsprechend neu geordnet werden sollten;
Säule 4 – Wissenschaft, Innovation und Forschung
66. betont, dass wissenschaftliche Forschung im Rahmen der Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit eine wichtige Rolle spielt und gewährleistet, dass insbesondere im Bereich der Überwachung, Diagnose und Kontrolle von Tierkrankheiten, der Risikoabschätzung, der Entwicklung von Impfstoffen und Testverfahren sowie weiterer effizienter Behandlungsmethoden, die sich auf der Grundlage wissenschaftlicher Forschung vollziehen, Fortschritte zu verzeichnen sind; verweist in diesem Zusammenhang auf seinen Änderungsantrag zum Haushaltsplan der EU für 2008, der vorsieht, die Mittel für die Entwicklung von Marker-Impfstoffen und Testverfahren aufzustocken; fordert die Kommission auf, diese aufgestockten Mittel effizient einzusetzen;
67. ist davon überzeugt, dass wissenschaftliche Forschung in den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms und weiterer Forschungstätigkeiten auf nationaler Ebene und EU-Ebene zur Verbesserung der Tiergesundheit beiträgt;
68. verweist auf die Notwendigkeit, ein Netz aus gemeinschaftlichen und nationalen Referenzlaboratorien zur Erforschung von Tierkrankheiten zu errichten, insbesondere durch Berücksichtigung bereits bestehender Netze; teilt die Auffassung, dass unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten vereinheitlichte Testsysteme Anwendung finden sollten, die den Erfordernissen des Handels entsprechen (validiert und anerkannt von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) und den Handelspartnern in Drittstaaten);
69. betont die Bedeutung des wissenschaftlichen Informationsaustauschs in den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz und weist insbesondere darauf hin, dass die Entwicklung der Technologieplattformen ERA-NET und ETPGAH vorangetrieben werden muss; spricht sich dafür aus, dass Vor- und Nachteile neuer und moderner Diagnostikmethoden (z.B. PCR) besser vermittelt und diese zum Wohle von Tier und Mensch mit Blick auf den Schutz der Tiere sowie eine weltweite Versorgung der Menschen mit sicheren Lebensmitteln eingesetzt werden müssen, insbesondere in den neueren Mitgliedstaaten;
70. betont die Bedeutung der Kommunikation mit den Verbrauchern, damit diese die Verbreitungswege und enormen Konsequenzen von Tierseuchen und damit ihre Auswirkungen auf die Versorgung mit sicheren Lebensmitteln verstehen;
71. ist besorgt darüber, dass europäische Standards durch Einfuhren aus Drittstaaten, in denen die Landwirte nicht die gleichen Verpflichtungen hinsichtlich Tiergesundheit und Tierschutz einhalten müssen, untergraben werden könnten; fordert die Kommission auf, zu untersuchen, welche Schutzmechanismen gegen einen solchen Wettbewerb mit Drittstaaten möglich sind und dabei auch Einfuhrmaßnahmen in Betracht zu ziehen und dieses Problem in den einschlägigen WTO-Foren zur Sprache zu bringen;
72. ist der Ansicht, dass die Verzögerungen bei der Einführung von Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass aus Brasilien eingeführtes Rindfleisch nur von Tieren stammt, die frei von Maul- und Klauenseuche sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Tiergesundheitsregelungen der EU zu untergraben droht;
73. fordert die Kommission, auf sicherzustellen, dass das Ergebnis der WTO-Verhandlungen nicht dazu führt, dass die europäischen Landwirte nicht mehr in der Lage sind, die Standards in den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz aufrechtzuerhalten und zu verbessern; hält es für unbedingt notwendig, eingeführte Erzeugnisse den gleichen Anforderungen zu unterwerfen wie europäische Erzeugnisse und so ein ausgewogenes Ergebnis der WTO-Verhandlungen sicherzustellen;
74. fordert die Kommission auf, bei den die WTO-Verhandlungen durchzusetzen, dass Eier als empfindliche Erzeugnisse eingestuft werden, um die im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz erzielten Fortschritte in diesem Sektor der Landwirtschaft zu sichern;
75. ist besorgt über die zunehmenden Erkenntnisse, wonach ein Zusammenhang zwischen dem steigenden internationalen Handel mit lebendem Geflügel und Geflügelerzeugnissen und der Entwicklung und Ausbreitung von Krankheiten wie der Vogelgrippe besteht; fordert die Kommission auf, diese Erkenntnisse zu prüfen und gegebenenfalls geeignete Vorschläge für Maßnahmen auf den Weg zu bringen;
76. begrüßt die Absicht der Kommission, die WTO-Verpflichtungen hinsichtlich gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen zu erfüllen, ist jedoch der Ansicht, dass dies nicht ausschließen sollte, dass Maßnahmen eingeführt werden können – was speziell nach dem Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen zulässig ist –, die dort, wo dies hinreichend wissenschaftlich gerechtfertigt ist, zu höheren Schutzstandards führen; ist außerdem der Ansicht, dass die Annahme dieser Maßnahmen auf internationaler Ebene gefördert werden muss, um eine Angleichung nach oben sicherzustellen;
77. ist der Auffassung, dass die neue Generation von Freihandelsabkommen mit Indien, Korea und den südostasiatischen Ländern ein ausgewogenes Kapitel über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen und Tierschutz enthalten sollte;
78. fordert die Kommission auf, Tiergesundheit und Tierschutz in all ihre Entwicklungsprogramme einzubeziehen, um diese Programme in Einklang mit dem innergemeinschaftlichen Konzept zu bringen und die Vorteile dieser Politik auf die Partnerländer auszudehnen;
79. fordert die Kommission nachdrücklich auf, Veterinärprotokolle mit potenziellen Exportländern wie z. B. China abzuschließen;
80. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Vorschlag der Kommission:
Die Mitteilung der Kommission skizziert die ehrgeizigen Ziele zur Entwicklung politischer Maßnahmen im Bereich Tiergesundheit bis 2013. Die Strategie erstreckt sich auf die Gesundheit aller Tiere in der EU, die zur Nahrungsmittelerzeugung, für wirtschaftliche Zwecke, zum Sport, als Gefährte [Begleiter] des Menschen, zur Unterhaltung und in Zoos gehalten werden, außerdem auf wildlebende Tiere und Tiere, die in der Forschung verwendet werden, sofern die Gefahr besteht, dass sie Krankheiten auf andere Tiere oder auf den Menschen übertragen. Ferner geht es um die Gesundheit von Tieren, die in die EU, aus der EU und innerhalb der EU verbracht werden.
Die einzelnen Ziele lauten folgendermaßen:
– Gewährleistung eines hohen Niveaus der öffentlichen Gesundheit und Lebensmittelsicherheit durch die Minimierung der Inzidenz biologischer und chemischer Risiken beim Menschen;
– Förderung der Tiergesundheit durch Prävention/Verringerung der Inzidenz von Tierseuchen und damit Unterstützung der Landwirtschaft und der ländlichen Wirtschaft;
– Verbesserung von Wirtschaftswachstum/Kohäsion/Wettbewerbsfähigkeit durch die Sicherstellung des freien Verkehrs von Waren und angemessener Tierverbringungen; sowie
– Förderung des Tierschutzes und solcher landwirtschaftlicher Verfahren, die Gefahren im Zusammenhang mit der Tiergesundheit verhindern und schädliche Auswirkungen auf die Umwelt auf ein Minimum beschränken.
Standpunkt des Berichterstatters:
Die in der Mitteilung der Kommission verankerte Strategie ruft keine Kontroversen hervor. Alle dargestellten Maßnahmen sind notwendig und werden befürwortet. Das vorliegende Papier ist ein geeignetes Dokument, auf dessen Grundlage Maßnahmen zur tatsächlichen Verbesserung der Tiergesundheit auf den Weg gebracht werden können.
Dieser Bericht konzentriert sich auf einige Fragen, die in der Mitteilung nicht ausreichend berücksichtigt wurden.
Zunächst handelt es sich hierbei um finanzielle Aspekte. Diese werden im Rahmen der Strategie nur unzureichend konkretisiert. Gleichzeitig fallen jedoch im Zusammenhang mit den vorgeschlagenen Maßnahmen Kosten an, die einkalkuliert und genau beziffert werden müssen.
Zweitens wurde das Problem eines erhöhten Risikos durch große Viehzuchtbetriebe untersucht, in denen industrielle Haltungsmethoden zum Einsatz kommen. Werden die Betriebe verkleinert, können Krankheiten besser bekämpft werden.
Drittens werden im Bericht Tiertransporte angesprochen, die das Risiko von Tiererkrankungen erhöhen und deshalb auf ein notwendiges Minimum beschränkt werden sollten.
Viertens spricht sich die Kommission in ihrem Bericht für eine starke Förderung von Impfungen als einer der grundlegenden Methoden zur Verhütung von Krankheiten aus.
Abschließend soll festgestellt werden, dass die vorgestellte Strategie unterstützt und der Grundsatz „Vorbeugung ist die beste Medizin” zum Leitgedanken sämtlicher Maßnahmen zur Verbesserung der Tiergesundheit gemacht werden sollte.
STELLUNGNAHME des Ausschusses für internationalen Handel (26.2.2008)
für den Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
zu einer neuen Tiergesundheitsstrategie für die Europäische Union (2007-2013)
(2007/2260(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Béla Glattfelder
VORSCHLÄGE
Der Ausschuss für internationalen Handel ersucht den federführenden Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
1. vertritt die Auffassung, dass ein hohes Maß an Tiergesundheit und Tierschutz in der EU eine gute Grundlage für Ausfuhren bietet, dass jedoch nicht gerechtfertigte gesundheitspolizeiliche Hemmnisse in Drittländern angegangen werden müssen, damit europäische Landwirte unter fairen Bedingungen konkurrieren können;
2. ist besorgt darüber, dass europäische Standards durch Einfuhren aus Drittländern, in denen die Landwirte nicht die gleichen Verpflichtungen hinsichtlich Tiergesundheit und Tierschutz einhalten müssen, untergraben werden könnten; fordert die Kommission auf, zu untersuchen, wie dies verhindert werden kann und dabei auch Einfuhrmaßnahmen in Betracht zu ziehen und dieses Problem in den einschlägigen WTO-Foren zur Sprache zu bringen;
3. ist der Ansicht, dass die Verzögerung bei der Einführung von Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass aus Brasilien eingeführtes Rindfleisch nur von Tieren stammt, die frei von Maul- und Klauenseuche sind, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Tiergesundheitsregelung der EU zu untergraben droht;
4. fordert die Kommission auf sicherzustellen, dass das Ergebnis der WTO-Verhandlungen nicht dazu führt, dass die europäischen Landwirte nicht mehr in der Lage sind, die Standards in den Bereichen Tiergesundheit und Tierschutz aufrechtzuerhalten und zu verbessern; hält es für unbedingt notwendig, eingeführte Erzeugnisse den gleichen Anforderungen zu unterwerfen wie europäische Erzeugnisse, um ein ausgewogenes Ergebnis der WTO-Verhandlungen sicherzustellen;
5. fordert die Kommission auf, die Einstufung von Eiern als empfindliche Erzeugnisse als ein Ergebnis der WTO-Verhandlungen sicherzustellen, um die im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz erzielten Fortschritte in diesem Sektor der Landwirtschaft zu sichern;
6. ist besorgt über die zunehmenden Erkenntnisse, wonach ein Zusammenhang zwischen dem steigenden internationalen Handel mit lebendem Geflügel und Geflügelerzeugnissen und der Entwicklung und Ausbreitung von Krankheiten wie der Vogelgrippe besteht; fordert die Kommission auf, diese Erkenntnisse zu untersuchen und, falls erforderlich, geeignete Vorschläge für Maßnahmen vorzulegen;
7. begrüßt die Absicht der Kommission, die WTO-Verpflichtungen hinsichtlich gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen zu erfüllen, ist jedoch der Ansicht, dass dies nicht ausschließen sollte, dass Maßnahmen eingeführt werden können – was speziell nach dem Übereinkommen über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen zulässig ist –, die dort, wo dies hinreichend wissenschaftlich gerechtfertigt ist, zu höheren Schutzstandards führen; ist außerdem der Ansicht, dass deren internationale Annahme gefördert werden muss, um eine Angleichung nach oben sicherzustellen;
8. ist der Auffassung, dass die neue Generation von Freihandelsabkommen mit Indien, Korea und den südostasiatischen Ländern ein ausgewogenes Kapitel über gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen und Tierschutz enthalten sollte;
9. fordert die Kommission auf, Tiergesundheit und Tierschutz in all ihre Entwicklungsprogramme einzubeziehen, um diese Programme in Einklang mit dem innergemeinschaftlichen Konzept zu bringen und die Vorteile dieser Politik auf die Partnerländer auszudehnen;
10. fordert die Kommission nachdrücklich auf, Veterinärprotokolle mit potenziellen Exportländern wie China abzuschließen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
26.2.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
13 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Francisco Assis, Daniel Caspary, Christofer Fjellner, Béla Glattfelder, Jacky Hénin, Erika Mann, David Martin, Georgios Papastamkos, Peter Šťastný, Iuliu Winkler |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Jean-Pierre Audy, Sajjad Karim, Zbigniew Zaleski |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
1.4.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
36 1 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Peter Baco, Bernadette Bourzai, Niels Busk, Luis Manuel Capoulas Santos, Giuseppe Castiglione, Joseph Daul, Albert Deß, Michl Ebner, Carmen Fraga Estévez, Ioannis Gklavakis, Lutz Goepel, Friedrich-Wilhelm Graefe zu Baringdorf, Esther Herranz García, Lily Jacobs, Elisabeth Jeggle, Heinz Kindermann, Mairead McGuinness, Véronique Mathieu, Rosa Miguélez Ramos, James Nicholson, Neil Parish, María Isabel Salinas García, Agnes Schierhuber, Willem Schuth, Czesław Adam Siekierski, Alyn Smith, Petya Stavreva, Dimitar Stoyanov, Csaba Sándor Tabajdi, Jeffrey Titford, Donato Tommaso Veraldi, Janusz Wojciechowski |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen) |
Alessandro Battilocchio, Katerina Batzeli, Ilda Figueiredo, Gábor Harangozó, Wiesław Stefan Kuc, Esther De Lange, Brian Simpson, Struan Stevenson |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
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