BERICHT über das Weißbuch Sport

14.4.2008 - (2007/2261(INI))

Ausschuss für Kultur und Bildung
Berichterstatter: Manolis Mavrommatis

Verfahren : 2007/2261(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0149/2008

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zum Weißbuch Sport

(2007/2261(INI))

Das Europäische Parlament,

   unter Hinweis auf Artikel 6 und 149 des Vertrags von Lissabon, wonach die Union zur Förderung der europäischen Dimension des Sportes beiträgt und dabei dessen besondere Merkmale, dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen und dessen soziale und pädagogische Funktion berücksichtigt,

–   unter Hinweis auf das Weißbuch Sport (KOM(2007)0391),

–   unter Hinweis auf den Helsinki-Bericht von Dezember 1999 und die Erklärung von Nizza von Dezember 2000 über die besonderen Merkmale des Sports und seine gesellschaftliche Funktion in Europa,

–   unter Hinweis auf die Initiative der britischen Präsidentschaft bezüglich des europäischen Fußballs, im Rahmen derer die Präsidentschaft eine unabhängige Studie über den europäischen Sport in Auftrag gab, die 2006 veröffentlicht wurde,

–   unter Hinweis auf die vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften, vom Gericht erster Instanz und im Rahmen der Entscheidungen der Kommission erarbeitete Rechtssprechung in Angelegenheiten des Sports,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft[1], die jede Form von Rassendiskriminierung in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, soziale Sicherheit, Gesundheitsdienste sowie Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verbietet,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf[2],

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 13. Juni 1997 zur Rolle der Europäischen Union im Bereich des Sports[3] und vom 5. Juni 2003 zu Frauen und Sport[4],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 29. März 2007 zur Zukunft des Profifußballs in Europa[5],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. November 2007 zu der Rolle des Sports in der Erziehung[6],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. April 2005 zur Dopingbekämpfung im Sport[7],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2006 zur Bekämpfung von Rassismus im Fußball[8],

–   unter Hinweis auf den Welt-Antidoping-Kodex 2003 und seine Revision im Jahre 2007,

–   unter Hinweis auf den Bericht und die Schlussfolgerungen der ersten europäischen Sport-Konferenz über Good Governance im Sport mit dem Titel „Spielregeln“ (Brüssel, 26. und 27. Februar 2001),

–   in Kenntnis der von der Kommission und der FIFA 2006 unterzeichneten Absichtserklärung, den Fußball in Afrika, in der Karibik und im Pazifikraum zu einem Entwicklungsfaktor zu machen,

–   unter Hinweis auf die im europäischen Jahr der Erziehung durch Sport (2004) gewonnenen Erfahrungen sowie auf die Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 über Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen,

–   in Erwägung der integrativen Rolle des Sports und seines potentiellen Beitrags zum sozialen Zusammenhalt sowie zum inneren Zusammenhalt der Regionen,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, des Ausschusses für regionale Entwicklung, des Rechtsausschusses, des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6‑0149/2008),

A.    in der Erwägung, dass der europäische Sport ein untrennbarer Bestandteil der europäischen Identität, der europäischen Kultur und europäischen Bürgergesellschaft ist und dass der europäische Sport auf dem Engagement und dem Enthusiasmus von Millionen Athleten, Freiwilligen und Sportbegeisterten basiert, die sich in einer Vielzahl von Sportklubs und ‑verbänden aktiv einbringen, und dass diese breite Bewegung viele hervorragende Sportlerinnen und Sportler und Sportteams hervorgebracht und den Sport zu einem hochgeschätzten Element in unserer Gesellschaft gemacht hat, in der Sportveranstaltungen außerordentlich populär sind,

B.    in der Erwägung, dass der Sport eine herausragende Rolle in den europäischen Gesellschaften spielt, wobei sich der Spitzensport teilweise neuen Sachzwängen und neuen Herausforderungen stellen muss wie beispielsweise dem kommerziellen Druck, der Ausbeutung von jungen Spielern, Sportlerinnen und Sportlern, dem Doping, dem Rassismus, der Gewalt, der Korruption, dem Wettbetrug und der Geldwäsche,

C.    in der Erwägung, dass dem Sport in der Gesellschaft eine besondere Rolle als Instrument für die soziale Eingliederung und Integration zukommt; in der Erwägung, dass der Sport ein wichtiges Instrument für die Förderung eines Dialogs zwischen den Kulturen darstellt und einen herausragenden Beitrag zur Entwicklung und Förderung wichtiger gesellschaftlicher, kultureller und erzieherischer Werte wie Fairness, Solidarität, Einhaltung von Spielregeln, Teamgeist und Selbstdisziplin leistet; in der Erwägung, dass der Sport in den Bereichen Gesundheit, Bildung, soziale Eingliederung und Kultur dank seiner auf ehrenamtlicher Tätigkeit gestützten Organisationen eine besondere Rolle in der europäischen Gesellschaft spielt,

D.    in der Erwägung , dass die Union gemäß Artikel 149 des Vertrags von Lissabon zur Entwicklung der europäischen Dimension des Sports beitragen soll – und zwar durch Förderung der Fairness und Offenheit von Sportwettkämpfen und der Zusammenarbeit zwischen den für Sport verantwortlichen Organisationen sowie durch den Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit der Sportlerinnen und Sportler, insbesondere der jüngeren Sportler; in der Erwägung, dass Maßnahmen auf Unionsebene die anderer Akteure ergänzen sollten, ohne bestehende Kompetenzzuweisungen zu verändern,

E.    in der Erwägung, dass – vor dem Hintergrund der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon und dessen Artikel 149 – der Rolle des Sports in Europa eine klare strategische Ausrichtung gegeben werden muss, indem die Anwendung des Gemeinschaftsrechts im Bereich Sport klar herausgestellt wird; in der Erwägung, dass ein auf Einzelfallentscheidungen beruhendes Konzept für die Berücksichtigung der Besonderheiten des Sports unzureichend ist, vor allem vom Standpunkt der Sportorganisationen aus gesehen, die dann weiterhin keine Rechtssicherheit haben; in der Erwägung, dass die sportbezogenen Maßnahmen auf Unionsebene beträchtlich intensiviert werden müssen, wobei Unabhängigkeit, Besonderheit und Selbstregulierung von Sportorganisationen gewahrt bleiben müssen,

F.    in der Erwägung, dass Artikel 149 des Lissabonner Vertrags die Gemeinschaft auffordert, die Fairness und Offenheit in den Sportwettbewerben zu fördern, und in der Erwägung, dass die Anwendung der Wettbewerbsvorschriften auf den Sport zu einer immer größer werdenden Kluft zwischen den Sportvereinen zugunsten der reichsten führt, was einem fairen Verlauf von Sportwettbewerben schadet und somit im Widerspruch zu dem im oben genannten Artikel 149 festgelegten Ziel steht,

G.    in der Erwägung, dass die Unabhängigkeit der Sportorganisationen und ihrer repräsentativen Strukturen wie beispielsweise jene, die Profi-Sportveranstaltungen ausrichten, berücksichtigt werden muss, sowie in Erwägung der Tatsache, dass die organisatorische Verantwortung grundsätzlich auf den sportpolitischen Gremien und – bis zu einem gewissen Maße – auch auf den Mitgliedstaaten und Sozialpartnern lastet,

H.    in der Erwägung, dass der Profisport ständig an Bedeutung gewinnt und zur Stärkung der Rolle des Sports in der Gesellschaft beiträgt; in der Erwägung, dass das Wettbewerbsrecht und die einschlägigen Binnenmarktvorschriften insofern auf den Sport Anwendung finden müssen, als dieser eine Wirtschaftstätigkeit darstellt,

I.     ferner in der Erwägung, dass der Sport unter andere wichtige Grundsätze des Gemeinschaftsrechts fällt, wie unter den Grundsatz der repräsentativen und partizipativen Demokratie in den Entscheidungsgremien der europäischen Sporteinrichtungen und unter Artikel 13 EGV, der Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung verbietet,

J.     in der Erwägung, dass ehrenamtliche Tätigkeiten im Sportsektor den sozialen Zusammenhalt und die Eingliederung in die Gesellschaft verbessern, die lokale Demokratie und eine aktive Bürgerschaft fördern und außerdem einen impliziten ökonomischen Wert besitzen, da Sportaktivitäten ohne das Engagement von ehrenamtlichen Mitarbeitern sehr viel teurer wären; ferner in der Erwägung, dass viele soziale mit dem Sport verknüpfte Aktivitäten andernfalls ganz verschwinden würden; in der Erwägung, dass die Notwendigkeit besteht, ehrenamtliche Tätigkeit und freiwilliges Engagement im Sport zu fördern, indem Maßnahmen ergriffen werden, um die wirtschaftliche und soziale Rolle von Freiwilligen angemessen zu schützen und für deren Anerkennung zu sorgen,

K.   in der Erwägung, dass der Mangel an körperlicher Bewegung der Fettleibigkeit und der Entstehung chronischer Krankheiten wie beispielsweise Herz- und Kreislauf­erkrankungen und Diabetes Vorschub leistet, und dass diese Folgeerscheinungen mangelnder körperlicher Betätigung das Gesundheitsbudget der Mitgliedstaaten belasten,

L.    in der Erwägung, dass die Anzahl der Sportunterrichtsstunden im letzten Jahrzehnt sowohl in den Grundschulen als auch in den Sekundarschulen gesunken ist und sich im Bereich der Einrichtungen und des Ausrüstungsbestands große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zeigen; in der Erwägung, dass der Sport jungen Menschen willkommene Möglichkeiten der Teilhabe und des persönlichen Engagements in der Gesellschaft bietet und dazu beitragen kann, sie vor einem etwaigen Abgleiten in die Delinquenz zu bewahren,

M.   in der Erwägung, dass Doping den Grundsatz eines offenen und fairen Wettbewerbs untergräbt, indem die Sportlerinnen und Sportler auf diese Weise unangemessenen Druck ausgesetzt werden,

N.   in der Erwägung, dass der Welt-Antidoping-Kodex aus dem Jahr 2003 die Erstellung einer Norm zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den internationalen Rahmen ermöglicht hat; in der Erwägung, dass sich die von der Welt-Antidoping-Agentur (WADA) unternommenen Bemühungen in erster Linie auf den Spitzensport konzentrieren,

O.   in der Erwägung, dass für die Union ein koordinierterer Ansatz im Kampf gegen Doping von Nutzen wäre, insbesondere durch die Festlegung gemeinsamer Standpunkte mit der WADA, der Unesco und dem Europarat sowie durch den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen Regierungen, nationalen Dopingbekämpfungsstellen und ‑labors,

P.    in der Erwägung, dass im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter auf europäischer Ebene zwar gewisse Fortschritte erzielt worden sind, dass aber auf dem Gebiet des Sports Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen fortbestehen; in der Erwägung, dass Fortbildungsprogramme für talentierte jugendliche Sportlerinnen und Sportler für alle zugänglich sein müssen und nicht zu Diskriminierungen zwischen Unionsbürgern und in der Union lebenden Nichtunionsbürgern aufgrund ihrer Nationalität oder ihres Geschlechts führen dürfen,

Q.   in der Erwägung, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zum Sport haben müssen und daher die besonderen Bedürfnisse bestimmter Gruppen – wie beispielsweise von Behinderten, Migranten und Personen aus benachteiligten Schichten – berücksichtigt werden müssen; in der Erwägung, dass insbesondere behinderte Sportler gegenüber ihren nicht behinderten Kollegen bezüglich des gleichen Zugangs zum Sport innerhalb der Mitgliedstaaten nicht benachteiligt werden dürfen,

R.    in der Erwägung, dass Sport allen Bürgern unabhängig von Geschlecht, Rasse, Alter, Behinderung, Religion, sexueller Orientierung sowie sozialem und wirtschaftlichem Hintergrund offen steht; in der Erwägung, dass Sport ein Element der sozialen Eingliederung und Zugehörigkeit sein kann; und in der Erwägung, dass die Kommission bereits wiederholt jede Form von Gewalt, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit verurteilt hat,

S.    in der Erwägung, dass Gewalt bei Sportveranstaltungen nach wie vor ein ungelöstes Problem darstellt, das verschiedene Formen annehmen kann; in der Erwägung, dass Sportveranstaltungen während ihres gesamten Verlaufs Prostitution sowie Frauen- und Kinderhandel anziehen,

T.    in der Erwägung, dass einer während der österreichischen Präsidentschaft im Jahr 2006 vorgelegten Studie zufolge der Sport einen Mehrwert von 407 Mrd. Euro im Jahre 2004 geschaffen hat, was 3,7 % des BIP der Europäischen Union entspricht und für 15 Millionen Menschen bzw. 5,4 % der erwerbsfähigen Bevölkerung einen Arbeitsplatz bedeutet hat; in der Erwägung, dass der Sport so zur Erreichung der Lissabon-Ziele betreffend Wachstum und Beschäftigung beiträgt und als ein Instrument der lokalen, regionalen und ländlichen Entwicklung dient; und in der Erwägung, dass Sport über die Modernisierung von Infrastrukturen und die Entstehung von Partnerschaften zur Finanzierung von Sport- und Freizeitanlagen zu Synergieeffekten mit dem Tourismus führen kann,

U.    in der Erwägung, dass die Zunahme der Digital-Piraterie (insbesondere illegale Live‑Übertragungen und Aufzeichnungen von Sportveranstaltungen) eine beträchtliche Gefahr für den Sportsektor darstellt, obwohl dieses Problem derzeit generell kaum wahrgenommen wird,

V.    in der Erwägung, dass die große Mehrheit der Sportaktivitäten ehrenamtlich organisiert werden und viele von ihnen von finanziellen Beihilfen abhängig sind, um Zugänglichkeit für alle Bürger gewährleisten zu können; in Erwägung der Bedeutung der finanziellen Unterstützung für den und Breiten‑ und Massensport, sofern sie in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht steht; in der Erwägung, dass der organisierte Sport in fast allen EU-Mitgliedstaaten auf gemeinnützigen Organisationsstrukturen im Breitensport basiert, die hauptsächlich vom Engagement Freiwilliger abhängig sind und spezifische Formen der Rechtspersönlichkeit oder der Rechtsstellung besitzen, die ihnen die Voraussetzung für eine ganze Palette von finanziellen und steuerlichen Vorteilen bieten,

W.   in der Erwägung, dass die Mitgliedstaaten den Begriff Sport nicht klar definiert haben und dass sie nicht darüber entschieden haben, ob der Sport eine Dienstleistung von allgemeinem Interesse darstellen soll oder nicht, was es aber ermöglichen würde, gewisse wirtschaftliche Vorteile zu rechtfertigen (Steuererleichterungen z.B.),

X.    in der Erwägung, dass ein Rückgang bei den Sponsoren- und Regierungsgeldern zu verzeichnen ist, und die Mehrheit der gemeinnützigen Sportvereinigungen, um ihr Überleben zu sichern, Einnahmen aus gewissen wirtschaftlichen Tätigkeiten beschaffen müssen, wodurch sie dann ihren sozialen Zielsetzungen gerecht werden können; in der Erwägung, dass diese Sportvereinigungen daher unter Gemeinschaftsrecht fallen,

Y.    in der Erwägung, dass Sportorganisationen über zahlreiche Einkunftsquellen wie Beitragszahlungen ihrer Mitglieder, Verkauf von Eintrittskarten, Werbung und Sponsoring, Einkünfte aus Lotterien, Verkauf von Medienrechten, Umverteilung von Einkünften innerhalb der Sportvereinigungen und Ligen, Vermarktung ihrer Marke, öffentliche Beihilfen usw. verfügen, wobei Einkünfte aus staatlichen oder staatlich kontrollierten Lotterien und Glücksspielen in vielen EU-Mitgliedstaaten die bei weitem größte Einkunftsquelle darstellen,

Z.    in der Erwägung, dass die Medienrechte die Haupteinnahmequelle des Profisports in Europa geworden sind und diese Einnahmen unter anderem wieder in Nachwuchsförderung, Einrichtungen und Sportprojekte investiert werden, und dass umgekehrt die Sportveranstaltungen ein beliebtes Objekt für zahlreiche Medienunternehmen geworden sind,

AA. in der Erwägung, dass die Beiträge zur Finanzierung des Amateursports durch staatliche Lotterien und im Allgemeininteresse tätige lizenzierte Glücksspielbetreiber von den Sportorganisationen der Europäischen Union für unverzichtbar erachtet werden, in der Erwägung, dass bisher keine andere dauerhafte und politisch machbare Lösung vorgeschlagen oder ernsthaft diskutiert wurde, um die zu erwartenden erheblichen Einbußen aus diesen Finanzquellen auszugleichen, falls gewinnorientierte Unternehmen in den Mitgliedstaaten, die bisher eine restriktive Glücksspielpolitik betrieben haben, tätig sein dürfen,

AB. in der Erwägung, dass sich die Aktivitäten im Bereich der Sportwetten unkontrolliert entwickelt haben (insbesondere die grenzüberschreitenden Wetten im Internet) und dass zunehmend Spiele manipuliert werden und Wettskandale in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union bekannt geworden sind, die die Integrität des Sports und der Sportveranstaltungen bedrohen,

AC. in der Erwägung, dass wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen wie zunehmende Kommerzialisierung, Aufrufe zur öffentlichen Unterstützung, steigende Teilnehmerzahlen, Stagnation der ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter in der Mehrheit der Mitgliedstaaten neue Herausforderungen für die Organisation des Sports in Europa geschaffen haben,

AD. in der Erwägung, dass Nationalteams eine wichtige Rolle nicht nur auf der Ebene der nationalen Identifizierung spielen, sondern auch bezüglich der Solidarisierung auf der Ebene des Breitensports, und dass sie deswegen Unterstützung verdienen,

AE. in der Erwägung, dass die Entwicklung eines echten europäischen Marktes für Sportler und Sportlerinnen/Spieler und Spielerinnen und der Anstieg des Niveaus von Gagen in gewissen Zweigen des Profisports dazu geführt haben, dass immer mehr Agenten für Sportler und Sportlerinnen tätig sind (Sportmanager und Sportmanagerinnen) und aus diesem Grund eine eigene Ausbildung von Sportmanagern und Sportmanagerinnen sowie Spieleragenten und Spieleragentinnen in den Mitgliedstaaten notwendig ist,

AF. in der Erwägung, dass die Korruption aufgrund der starken Internationalisierung des Sportsektors häufig grenzüberschreitende Formen angenommen hat und dass Führungsgremien, wenn sie mit einer grenzüberschreitenden Korruptionsproblematik auf europäischer Ebene konfrontiert sind, in der Lage sein sollten, die Kommission um Unterstützung zu ersuchen, sofern und wann immer dies notwendig ist,

AG. in der Erwägung, dass das von den jeweiligen Wettbewerbsveranstaltern gebilligte Lizenzvergabesystem darauf abzielt, zu garantieren, dass alle Profi-Spitzensportvereine im Bereich Finanzmanagement und Transparenz dieselben Grundregeln einhalten müssen, und dass diese mit den Wettbewerbs- und Binnenmarktvorschriften vereinbar sind und nicht über das für die Erreichung eines legitimen Ziels hinsichtlich der Organisation und reibungslosen Durchführung des Sport notwendige Maß hinausgehen,

AH. in der Erwägung, dass aufgrund der Eigenart des organisierten Sports die europäischen Sportstrukturen in der Regel weniger gut entwickelt sind als die nationalen und internationalen Sportstrukturen und dass der europäische Sport im Allgemeinen kontinentweit und nicht auf Unionsebene der 27 Mitgliedstaaten organisiert ist,

AI.  in der Erwägung, dass das Weißbuch Sport vielfach auf das Ziel einer umfassenden Berücksichtigung des Sports in allen europäischen Finanzierungsprogrammen verweist, und in der Erwägung, dass die Union bei ihren Tätigkeiten ebenfalls die Dimension Sport einbeziehen sollte, insbesondere wenn es um die Unabhängigkeit, Besonderheit und Selbstregulierung der Sportvereinigungen geht und um den Sport auf europäischer Ebene zu fördern; in der Erwägung, dass das Ergebnis eines strukturierten Dialogs zwischen allen Akteuren einen wichtigen Beitrag zum Verständnis der besonderen Merkmale des Sports leisten kann,

AJ.  in der Erwägung, dass die Kommission beschlossen hat, die gesundheitsfördernde körperliche Betätigung zu einem der Ecksteine ihrer Aktivitäten im Bereich des Sports zu machen; in der Erwägung, dass der Europarat einen innovativen und effizienten Dialog mit den Sportbewegungen in Europa demonstriert hat, indem er in seinen Sitzungen Akteure staatlicher und nichtstaatlicher Sportorganisationen zusammen brachte,

AK. in der Erwägung, dass der soziale Dialog auf europäischer Ebene einen Beitrag dazu leisten könnte, gemeinsame Anliegen von Arbeitgebern und Athleten in diesem Sektor, einschließlich der Überprüfung von Vereinbarungen über Arbeitsbeziehungen und Arbeitsbedingungen, zu behandeln,

AL. in der Erwägung, dass der Sport im Zusammenspiel mit externen Hilfsprogrammen zu zahlreichen Aspekten der EU-Außenbeziehungen und im Rahmen der diplomatischen Tätigkeit der Europäischen Union zum Dialog mit den Partnerländern beitragen kann,

AM. in der Erwägung, dass europäische Sportorganisationen, Sportveranstalter und alle verantwortlichen Sportgremien sich selbst Umweltziele setzen müssen, um so die ökologische Nachhaltigkeit ihrer Tätigkeiten zu gewährleisten,

Die Organisation des Sports

1.    begrüßt die Veröffentlichung des Weißbuches Sport und hofft, dass es als Grundlage für die Sportwelt und die Kommission dienen wird, um in einen fruchtbaren und dauerhaften Dialog einzutreten; begrüßt die Bedeutung, die die Kommission dem Sport durch die Annahme dieses Weißbuchs zuerkennt;

2.    begrüßt die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten den Sport offiziell im Vertrag von Lissabon anerkennen, um so künftig eine kohärente Sportpolitik betreiben zu können, wobei sie dessen besondere Merkmale, dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen und dessen soziale und pädagogische Funktion berücksichtigen und der Kommission zugestehen, die Maßnahmen von Mitgliedstaaten und Sportorganisationen zu fördern und zu ergänzen - allerdings ohne sie zu regulieren; stellt fest, dass die bestehenden Strukturen für den Sport in Europa auf dem Grundsatz der Nationalität beruhen;

3.    fordert die Kommission auf, der Besonderheit des Sports angemessen Rechnung tragen, indem sie nicht einzelfallbezogen vorgeht, und mehr Rechtssicherheit zu gewährleisten, indem sie klare Leitlinien über die Anwendbarkeit des europäischen Rechts in Sportangelegenheiten in Europa vorgibt und indem sie Studien und Seminare über die konkrete Anwendung des gemeinschaftlichen Besitzstands im Sport unterstützt; fordert die Kommission auf, Klarheit, Kohärenz und Öffentlichkeit von Gemeinschafts­vorschriften sicherzustellen, damit Sportdienstleistungen von allgemeinem Interesse ihre Ziele erfüllen und zu einer besseren Lebensqualität für europäische Bürger beitragen können; fordert die Kommission ferner auf, die Anwendung des Gemeinschaftsrechts in Übereinstimmung mit den EG-Vertrag zu überwachen und regelmäßig zu überprüfen, um neuen Sachverhalten Rechnung tragen zu können, damit offenstehende oder neu auftretende Fragen herauskristallisiert und gelöst werden können;

4.    schließt sich der Ansicht der Kommission an, wonach die meisten Herausforderungen in diesem Bereich durch Selbstregulierung unter Einhaltung des Gemeinschaftsrechts bewältigt werden können; ist der Auffassung, dass strukturierte Partnerschaften und Dialoge zwischen der Kommission und den Sportvereinigungen ausschlaggebend sind für Good-Governance im Sport und zur Vermeidung von Rechtsunsicherheit, wobei die Autonomie und Selbstregulierung von Sportorganisationen gewahrt bleiben müssen; stimmt mit der Kommission überein in Bezug auf die Organisation eines strukturierten Dialogs in zwei Stufen: a) jährliche Zusammenkunft aller Akteure des Sportbereichs im Rahmen eines EU-Sportforums und b) thematische Diskussionen mit einer begrenzten Teilnehmerzahl;

5.    begrüßt die Beteiligung folgender Gremien am strukturierten Dialog:

–  Europäische Sportverbände,

–  Europäische Dachorganisationen im Sportbereich, insbesondere das Europäische Olympische Komitees (EOC), das Europäische Paraolympische Komitee (EPC) und europäische nichtstaatliche Sportorganisationen,

–  Nationale Dachorganisationen im Sportbereich und nationale Olympische und Paraolympische Komitees,

–  sonstige auf europäischer Ebene vertretene Akteure im Sportbereich, einschließlich Sozialpartner,

–  sonstige europäische und internationale Organisationen, insbesondere die im Europarat für Sport zuständigen Gremien, UN Organisationen wie die Unesco und die WHO;

6.    ist der Auffassung, dass ein Sportgremium in der Ausgestaltung seines Sports frei ist, so lange dessen Regeln rein sportbezogener Natur sind; ist indessen der Auffassung, dass diese Regeln, wenn sie Einschränkungen beinhalten, verhältnismäßig, also vertretbar und zur Durchsetzung ihrer sportlichen Ziele notwendig sein müssen;

7.    anerkennt in Übereinstimmung mit der Kommission die Besonderheit des Profisports und die Autonomie seiner repräsentativen Strukturen wie Ligen – als Veranstalter von Profiwettkämpfen auf nationaler Ebene und als Arbeitgebervertretungen – sowie die Autonomie ihrer Vereinigungen auf nationaler Ebene, und zwar in Übereinstimmung mit dem Gemeinschaftsrecht;

8.    empfiehlt, dass die Vereinigungen aller Gruppen von Akteuren im Bereich des Sports (Spieler, Trainer oder Coaches, Schiedsrichter usw.) in den Entscheidungsorganen der nationalen und internationalen Verbände angemessen vertreten sein sollen;

9.    ist aufgrund des Umfangs der Kapitalbewegungen im Rahmen eines Transfers der Auffassung, dass die finanziellen Transaktionen zwischen allen beteiligten Parteien offen und transparent abgewickelt werden sollten, und glaubt, dass das System je nach Sportart von der jeweiligen europäischen Sportorganisation betrieben werden sollte;

10.  betont die Bedeutung ehrenamtlicher Tätigkeit im Sportsektor, die einen wichtigen Faktor bei der Förderung und Verbesserung der sozialen Integration und einer besseren Bewusstseinsbildung unter jungen Menschen darstellt; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, bei der Politikgestaltung auf nationaler und europäischer Ebene freiwillige Initiativen im Zusammenhang mit Sport und Sportorganisationen stärker zu unterstützen;

11.  fordert die Mitgliedstaaten und die Führungsgremien des Sports auf, die soziale und demokratische Rolle der Fans aktiv zu fördern, indem sie die Gründung und Entwicklung von Fanverbänden unterstützen und sich für ihre Einbeziehung in die Leitung und Verwaltung des Spiels einsetzen; ist der Ansicht, dass die Initiative der Fandirektbewegung diesbezüglich das beste Beispiel darstellt, und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Führungsgremien des Sports auf, seine Verbreitung zu fördern;

12.  fordert die Europäische Kommission auf, eine stärkere Einbindung nichtstaatlicher Sportorganisationen in den Dialog zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zu fördern, indem sie Treffen auf Regierungsebene zusammen mit den nichtstaatlichen-Sportorganisationen nach dem Vorbild der Konferenzen von Sportministern und Sportdirektoren oder im Rahmen von Arbeitsgruppensitzungen der Kommission organisiert;

13.  begrüßt das von Frankreich und den Niederlanden unterzeichnete Memorandum über das Weißbuch Sport und fordert die Kommission auf, den Status des Sports im Gemeinschaftsrecht in speziellen Punkten wie beispielsweise der Zusammensetzung von Teams, dem Status von Spieleragenten und audiovisuellen Rechten usw. zu verdeutlichen;

14.  ersucht die Kommission, im Rahmen des neuen strukturierten Dialogs dem Ausschuss der Regionen besondere Beachtung zu schenken und seine Beiträge auf kommunaler und regionaler Ebene zur Überwachung und Umsetzung der im Weißbuch Sport enthaltenen Maßnahmen zu berücksichtigen;

15.  fordert die UEFA und die FIFA auf, in ihren Satzungen das Recht auf Anrufung nationaler Gerichte festzuschreiben, anerkennt jedoch gleichzeitig, dass der Selbstregulierungsgrundsatz der nationalen Behörden, Ligen und Wettbewerbsveranstalter die Strukturen des europäischen Sportmodells sowie die Grundprinzipien für die Veranstaltung von Sportwettkämpfen stützt und rechtfertigt;

16.  ermutigt die Kommission, die Einführung und Verstärkung selbstregulierender Lizenzvergabesysteme auf nationaler und europäischer Ebene voranzutreiben, um Good Governance zu verbessern und gleiche Ausgangsbedingungen für finanzielle Transparenz und Stabilität zu schaffen; empfiehlt Maßnahmen zur Herbeiführung von finanzieller Transparenz und Kostenkontrolle im europäischen Sport, um so nicht nur Stabilität sondern auch gleiche Ausgangsbedingungen unter den europäischen Wettbewerbern im Sportsektor zu schaffen, und um „finanzielles Doping“ nicht zum ausschlaggebenden Faktor für europäische Sportveranstaltungen werden zu lassen; erkennt an, dass die Gewährung von Lizenzen an Profivereine auf nationaler und europäischer Ebene durch die Veranstalter von Wettbewerben sinnvoll ist, da dies die Gewähr bietet, dass die Veranstalter über die erforderliche Struktur verfügen und den zur Teilnahme an Wettbewerben erforderlichen materiellen Bedingungen entsprechen;

17.  fordert die nationalen Sportverbände innerhalb der Europäischen Union und die europäischen Sportverbände auf, sicherzustellen, dass ihre Lizenzvergabesysteme für Vereine mit den Grundprinzipien der finanziellen Transparenz übereinstimmen, nicht diskriminierend sind und mit den internationalen Marktbedingungen und -prinzipien in Einklang stehen, um so Wettbewerbsverzerrungen entgegen zu wirken; vertritt die Auffassung, dass die europäischen Sportorganisationen dafür Sorge tragen müssen, dass die Vorgaben an Transparenz und Lizenzierung eingehalten und Verstöße sanktioniert werden;

18.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine Konferenz mit UEFA, EPFL, Fifpro, nationalen Fussballvereinigungen und ‑ligen zum Thema Lizenzvergabe und bewährte Verfahren zu organisieren;

Doping

19.  fordert die Mitgliedstaaten auf, sich auf einen gemeinsamen legislativen Ansatz zu einigen, um eine gleiche Rechtsbehandlung in allen Mitgliedstaaten zu gewährleisten, und gemeinsame Standpunkte mit WADA, Unesco und dem Europarat festzulegen; fordert die Mitgliedstaaten, die das Unesco-Übereinkommen gegen Doping im Sport noch nicht unterzeichnet haben, auf, dies zu tun;

20.  fordert die Union als Mitglied der WADA auf, im Kampf gegen Doping in erster Linie bestehende Netzwerke zu verstärken und erst in einem zweiten Schritt neue Partnerschaften zu gründen zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten, den von der WADA akkreditierten Labors, Europol und Interpol, um einen schnellen und sicheren Informationsaustausch über neue Dopingsubstanzen und neue Dopingpraktiken zu gewährleisten;

21.  fordert die Kommission auf, die Maßnahmen Nr. 4 und 5 des „Pierre de Coubertin“ Aktionsplans umzusetzen, um so die Entwicklung von Partnerschaften zwischen Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten, den von der WADA akkreditierten Labors und Interpol zu fördern, um Information über neue Doping-Substanzen und -verfahren schnell und sicher austauschen zu können und so die Schaffung eines Netzwerks nationaler Doping-Bekämpfungsstellen der Mitgliedstaaten zu erleichtern und aktiv zu unterstützen;

22.  fordert die Mitgliedstaaten mit Nachdruck auf, den Handel mit illegalen Dopingsubstanzen genauso zu behandeln wie den Drogenhandel und ihre nationalen Rechtsvorschriften in diesem Sinne anzupassen;  fordert die Kommission auf, diese im Weißbuch enthaltene Überlegung weiter auszuführen;

23.  fordert eine Dopingpräventions- und -bekämpfungsstrategie, mit der unter anderem zu ehrgeizige Zeitpläne für Wettkämpfe vermieden werden sollen, die die Athleten zu sehr unter Druck setzen; unterstreicht, dass mit Kontrollen, Forschung und Ermittlung und einer ständigen Begleitung durch unabhängige Ärzte und auch durch Aufklärung, bei gleichzeitiger Prävention und Schulung gegen Auswüchse angekämpft werden muss; fordert die Profivereine und Sportverbände auf, eine Selbstverpflichtungserklärung zur Bekämpfung von Doping abzugeben und deren Einhaltung durch interne und unabhängige externe Kontrollen zu überwachen;

24.  fordert die Erarbeitung eines Aktionsplans zur Bekämpfung von Doping innerhalb des Zeitfensters bis zu den nächsten Olympischen Spielen in der Europäischen Union (London 2012);

25.  fordert, dass dem Rahmenprogramm für Forschung und Technik und dem Aktionsprogramm im Bereich der öffentlichen Gesundheit Mittel zur Erforschung des Doping zugewiesen werden;

26.  fordert die Mitgliedstaaten auf, umfassendere Informations- und Aufklärungsmaßnahmen für junge Wettkampfsportler zu gewährleisten, vor allem in Bezug auf leistungssteigernde Drogen oder Arzneimittel, die solche Substanzen enthalten und ihre Gesundheit schädigen können;

Erziehung, Jugend und Gesundheit

27.  betont die Bedeutung des Sports für die Erziehung und die Herausbildung von Werten wie Toleranz, Redlichkeit und der Achtung der Grundsätze eines fairen Wettbewerbs unter den Jugendlichen, sowie seine Bedeutung für eine gesunde Lebensweise, insbesondere für Maßnahmen gegen Fettsucht;

28.  verweist in diesem Zusammenhang auf die im Vertrag von Lissabon verankerte Pflicht der Union, für den Schutz der körperlichen und seelischen Unversehrtheit insbesondere der jüngeren Sportlerinnen und Sportler zu sorgen;

29.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, Sport und körperliche Aktivitäten als wichtigste Faktoren in Bezug auf die Gewährleistung hoher Bildungsstandards zu fördern, um Schulen auf diese Weise attraktiver zu machen und das akademische Niveau zu heben; unterstützt die Empfehlungen der Kommission an die Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung von nationalen Strategien, die darauf abzielen, die körperliche Betätigung im Rahmen von Bildungsprogrammen für Kinder und Schüler in den jüngsten Altersgruppen zu steigern und zu verbessern; betont die Bedeutung der Finanzierung von sportlichen Aktivitäten an den Schulen, die grundlegend wichtig für das psychisch-physische Wachstum der Kleinsten und ein wesentliches Instrument zum Schutz der Gesundheit junger und auch weniger junger Menschen sind;

30.  fordert die Mitgliedstaaten auf, weitere Maßnahmen zur Förderung von Sport und körperlicher Aktivität als Hauptfaktoren für die Anhebung der nationalen Bildungsstandards voran zu treiben und dabei alle Möglichkeiten zu nutzen, die im Rahmen von Gemeinschaftsprogrammen betreffend Mobilität auf allen Bildungsebenen, Berufsausbildung und lebenslanges Lernen zur Verfügung stehen,

31.  empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Notwendigkeit einer „parallelen“ beruflichen Bildung für junge Athletinnen und Athleten anzuerkennen, und zwar unter besonderer Berücksichtigung der jüngeren Sportlerinnen und Sportler; dazu bedarf es einer strengeren Überwachung und einer regelmäßigen Kontrolle der Bildung, so dass ihre Qualität gewährleistet werden kann; ist ferner der Ansicht, dass zu diesem Zweck qualitativ hochwertige lokale Berufszentren geschaffen werden sollten, in denen moralische, erzieherische und für den Berufssport wichtige Werte vermittelt werden;

32.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Gesundheitsprävention und ‑kontrolle bei jungen Sportlern zu verstärken und sicherzustellen, dass alle in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verankerten Rechte geachtet werden;

33.  begrüßt den Vorschlag der Kommission, ein europäisches Siegel an Schulen zu vergeben, die sich aktiv für die Unterstützung und Förderung körperlicher Aktivitäten im Rahmen der Lehrpläne einsetzen;

34.  stimmt mit der Kommission darin überein, dass Investitionen in junge talentierte Sportlerinnen und Sportler entscheidend für eine nachhaltige Entwicklung des Sports sind, und ist der Meinung, dass es eine regelrechte Herausforderung für Sportorganisationen darstellt, für das Training von Spielern vor Ort zu sorgen; ist der Auffassung, dass die „home grown-players“- Regeln der UEFA anderen Förderationen, Ligen und Klubs als Beispiel dienen sollten;

35.  fordert die Kommission auf, die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen zur Förderung von aus der Breitensportförderung hervorgegangenen Spielern anzuerkennen, zum Beispiel eine Mindestzahl von lokal ausgebildeten Spielern, ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, in den Profikadern;

36.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Ausbeutung von Mädchen und Jungen im Sport und den Kinderhandel durch die rigorose Durchsetzung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu bekämpfen; ist der Ansicht, dass ein höheres Niveau der Rechtssicherheit, insbesondere bei der Anwendung der Vorschrift über die lokal ausgebildeten Spieler, wünschenswert ist;

37.  bedauert die Praktiken von Mitgliedstaaten, die Schulsportplätze für Landerschließungsmaßnahmen verkaufen; ist der Auffassung, dass in stärkerem Maße dafür gesorgt werden muss, dass sichergestellt wird, dass Schulkinder ausreichende Sportmöglichkeiten und Einrichtungen für Sportaktivitäten in den Schulen haben; fordert, die Mitgliedstaaten auf, Jugendlichen unter 14 Jahren den freien Zugang zu allen nationalen und internationalen Wettkämpfen zu erleichtern;

38.  empfiehlt, dass die Kommission in Anbetracht dessen, dass bei Fragen des Umwelt- und des Gesundheitsschutzes ein horizontaler Ansatz erforderlich ist, bei europäischen Sportveranstaltungen die Werbung für den Umwelt- und Gesundheitsschutz fördert; begrüßt den Entschluss der Kommission, sich im Rahmen ihres politischen Dialogs mit den Mitgliedstaaten und anderen interessierten Parteien für ein umweltgerechtes öffentliches Auftragswesen einzusetzen;

39.  anerkennt die Bedeutung von Sport bei der Gesundheitsvorsorge und empfiehlt aus diesem Grund, dass die Inhaber der Übertragungsrechte in diesem Sinne für den Sport werben;

40.  weist darauf hin, dass die Kooperation zwischen Sport und Gesundheit ein wichtiges Anliegen ist und deshalb die Zusammenarbeit der Sportorganisationen bzw. Vereine mit Krankenkassen und Ärzten eine immer intensivere Praxis geworden ist und deshalb einen enormen Mehrwert für das Gesundheitswesen darstellt und gleichzeitig zu einer Kostenersparnis führt; hält es für wichtig, junge Menschen für die Bedeutung gesundheitsbewusster Ernährung und die Verknüpfung von Ernährung und körperlicher Betätigung zu sensibilisieren und hierfür europaweite Veranstaltungen zu planen, wie beispielsweise einen „Tag der E-freien Ernährung“;

41.  betont, wie wichtig körperliche Betätigung und Sport bei der Bekämpfung von Übergewicht und bei der Beseitigung ungesunder Lebensgewohnheiten sind, was auf der einen Seite erhebliche positive Auswirkungen auf die Gesundheit der Bürger und auf der anderen Seite auch auf die Senkung der Ausgaben der Krankenkassen hat; ist jedoch besorgt darüber, dass die Verlängerung der Arbeitszeit und generell die herrschenden Arbeitsbedingungen die Arbeitnehmer davon abhalten, sich regelmäßig körperlich zu betätigen und grundsätzlich mehr Sport zu treiben; fordert die Kommission auf, zusammen mit den Sportvereinen bis Ende 2008 Europäische Leitlinien und Empfehlungen über körperliche Betätigung zu erarbeiten;

42.  fordert die Mitgliedstaaten auf, einen Rahmen für die Veranstaltung europäischer Schulsportwettkämpfe und europäischer Hochschulsportwettkämpfe zu schaffen, um junge Menschen auf Leistung vorzubereiten und den interkulturellen Dialog zu fördern;

Soziale Integration und Antidiskriminierung

43.  betont, dass der Sport eines der wirksamsten Instrumente sozialer Integration ist und deshalb von der Europäischen Union verstärkt gefördert und unterstützt werden sollte, z.B. durch Sonderprogramme für die Ausrichter von Sport- und Freizeitveranstaltungen auf europäischer, nationaler und lokaler Ebene; vertritt die Auffassung, dass sich diese Programme insbesondere auch an Veranstalter richten sollten, deren Veranstaltungen einen integrativen Charakter aufweisen und sich auch an Personen mit Behinderungen wenden; ist der Auffassung, dass im Kontext des Europäischen Jahres des interkulturellen Dialogs 2008 der Rolle des Sports als ultimative Arena für interkulturelle Koexistenz sowie als Eckpfeiler des Dialogs und der Kooperation mit Drittländern ganz besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

44.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Sport nicht nur als Vorrecht der normal Begabten, sondern auch als wichtiges Instrument für die soziale Rehabilitation und Integration der Menschen mit Behinderungen zu betrachten; ersucht daher die Kommission und die Mitgliedstaaten, konkrete Aktionen und Initiativen zur Förderung einer besseren Integration der Behinderten in die herkömmlichen Sportarten zu unterstützen;

45.  begrüßt die Initiative der Kommission, die Sportorganisationen und die Mitgliedstaaten dazu zu ermutigen, Sport- und Schulinfrastrukturen an die Bedürfnisse behinderter Menschen anzupassen und fordert eine vereinfachte Möglichkeit für Sportlehrer, Kenntnisse in Bewegungs‑ und Physiotherapie zu erwerben, um sie so in die Lage zu versetzen, mit teilweisen behinderten Schülern/Studenten nach Maßgabe ihrer jeweiligen Behinderung zu arbeiten;

46.  befürwortet die Entscheidung der Kommission und der Mitgliedstaaten, weiterhin Maßnahmen zugunsten von Personen mit Behinderungen zu fördern; fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass sämtliche sozialen Rechte, die Sportlerinnen und Sportlern eingeräumt werden, auch von Sportlern mit Behinderungen in gleichem Maße wahrgenommen werden können;

47.  begrüßt das umfassende Weißbuch Sport der Kommission; bedauert jedoch, dass der Gleichstellungsaspekt nicht angemessen berücksichtigt wird, insbesondere bei der Frage des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, sowie der Tatsache, dass Sportlerinnen weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen;

48.  begrüßt die von der Kommission geäußerte Absicht, geschlechtsspezifische Aspekte in all ihre sportbezogenen Aktivitäten zu integrieren, mit besonderer Berücksichtigung des Zugangs von Migrantinnen und ethnischen Minderheiten zugehöriger Frauen zum Sport, dem Zugang von Frauen zu Entscheidungspositionen im Sport und der Sportberichterstattung über Frauen;

49.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Berichterstattung über den Frauensport in den Medien zu fördern, damit Frauen eine Vorbildfunktion wahrnehmen und geschlechtsspezifische Stereotype überwunden werden können;

50.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Sportinfrastrukturen immer besser auch an die Bedürfnisse behinderter Menschen, insbesondere Kinder, aber auch Senioren, vor allem Frauen, angesichts der Verlängerung der aktiven Lebensphase und der Bedeutung des Sports für die körperliche und geistige Gesundheit anzupassen, damit diese Zugang zu diesen Einrichtungen erhalten, und in diesem Bereich aus bewährten Verfahren zu lernen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verwendung öffentlicher Mittel für den Sport zu überwachen und zu überprüfen, ob diese gerecht im Hinblick auf die Bedürfnisse der Sportler beiderlei Geschlechts aufgeteilt werden;

51.  betont insbesondere die wichtige Rolle des Sports für die soziale Integration von Menschen mit ungünstigem Umfeld, beispielsweise Migrationshintergrund; fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, Sportaktivitäten und entsprechende Programme in Finanzierungsinitiativen des Europäischen Sozialfonds einzubinden, um so soziale Integration und Teilhabe von Menschen aus weniger begünstigten Gruppen zu erreichen;

52.  bewertet positiv, dass die Kommission die Rolle des Sports als nützliches Instrument zur Integration der Migranten und allgemeiner als Instrument der sozialen Integration anerkennt; schlägt vor, den Zugang zu Sport und die Einbindung in soziale Sportstrukturen als Indikator für die gesellschaftliche Integration und als Element zur Bestimmung gesellschaftlicher Ausgrenzung zu betrachten;

53.  betont die Bedeutung der Regionen und lokalen Selbstverwaltungen bei der Ausrichtung von Profi- und Breitensportveranstaltungen, für den Ausbau der Infrastruktur sowie die Förderung des Sports und einer gesunden Lebensweise der Bürgerinnen und Bürger der Union, insbesondere von Schulkindern;

54.  fordert die Sportorganisationen und die Mitgliedstaaten auf, strikteste Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung im Sport zu ergreifen; sieht Sportarenen als die Arbeitsplätze von Profisportlern an und fordert die Kommission daher auf, Sportlern einen Arbeitsplatz zu sichern, der frei von Diskriminierung ist;

Sport und Drittländer

55.  besteht darauf, dass Entwicklungsförderung über den Sport unter keinen Umständen zur Abwanderung von Sportlern in die Europäischen Union („muscle drain“) führen darf, und fordert die Union auf, diese Frage im Rahmen ihres politischen Dialogs und ihrer Zusammenarbeit mit Partnerländern anzusprechen;

56.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Themenbereiche ihres Dialogs und ihrer Kooperation mit Drittländern auf Fragen wie Transfer internationaler Spieler, Ausbeutung minderjähriger Spieler, Doping, Geldwäsche im Sport und Sicherheit bei großen internationalen Sportveranstaltungen auszudehnen;

57.  fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr Einrichtungen für die Unterbringung von Sportlerinnen und Sportlern aus Drittländern zu schaffen, und zwar in Übereinstimmung mit jüngsten Ankündigungen betreffend die zyklische Migration von Sportlern, Partnerschaftsvereinbarungen mit Drittländern in Bezug auf Mobilität und der im Jahre 2005 geplanten Politik betreffend legale Migration;

58.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, bei Erörterungen zum Thema Sport und Entwicklungspolitik der Europäischen Union eine gewissen Koordinierung mit bestehenden Programmen der Vereinten Nationen, der Mitgliedstaaten, der Gebietskörperschaften, NRO und privater Einrichtungen zu gewährleisten;

     Sicherung von Sportveranstaltungen

59.  fordert die Mitgliedstaaten zwecks Vermeidung und strafrechtlicher Verfolgung von Gewalt, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit bei Sportveranstaltungen auf, Anreize für den Austausch bewährter Verfahren und operativer Informationen über gewaltbereite Fans zwischen den Polizeidienststellen, Fanclubs, lokalen Aktionsgruppen gegen Gewalt, Sachverständigen und den Sportbehörden zu schaffen; fordert alle betroffenen Parteien auf, eine aktive Rolle zu übernehmen, wenn es um die Bewirkung direkter und strikterer Sanktionen gegen Rassismus und Gewalt geht, sei es auf dem Spielfeld oder auf den Tribünen, und dabei die Erfahrungswerte von Sportveranstaltern und Klubs in diesem Bereich auf nationaler und europäischer Ebene zu nutzen, um möglichst hohe Mindeststandards seitens der öffentlichen Behörden und Sportveranstalter bei der Umsetzung der Verfahren und Pläne für die Sicherheit bei Sportveranstaltungen zu garantieren; begrüßt den Vorschlag der Kommission zur Schaffung einer europäischen Sportpolizeitruppe als einen wichtigen Schritt in diese Richtung; hebt die Notwendigkeit hervor, die Voraussetzungen für ein umfassenderes Vorgehen unter Beteiligung aller Akteure an einer Strategie zur Stärkung der nicht repressiven Aspekte der Reaktion auf Herausforderungen zu schaffen, wobei der Schwerpunkt auf dem Austausch bewährter Verfahren sowie Erziehung und Ausbildung liegen muss;

60.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Achtung der Freiheit, der Grundrechte und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften eine „erkenntnigestützte Politik“ der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit im Bereich des Sports umzusetzen, einschließlich des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Sicherheitsdiensten;

61.  verweist insbesondere auf die wertvollen Erfahrungen mit den nationalen Fußballinformationsstellen (NFIP), die für die Koordinierung und Erleichterung des grenzüberschreitenden polizeilichen Informationsaustauschs einschließlich Risikoanalysen und Daten über Risikofans verantwortlich sind, und auf das Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit, das im Zusammenhang mit der „erkenntnisgestützten Politik“ eine Schlüsselrolle spielen kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit untereinander zu verstärken und dieses Konzept gegebenenfalls weiterzuentwickeln und zu aktualisieren;

62.  begrüßt die Initiative der Kommission, Gewalt bei Sportveranstaltungen verhüten zu wollen, und empfiehlt die Entwicklung von Maßnahmen, mit denen Gewalt im Schulsport bekämpft werden kann;

63.  begrüßt die Erarbeitung von Lizenzvergabesystemen für Vereine auf nationaler und europäischer Ebene und vertritt die Ansicht, dass derartige Systeme auch Bestimmungen zur Verhinderung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt und zum Schutz von Minderjährigen und zur Achtung der Grundrechte umfassen sollten;

Wirtschaftliche Aspekte

64.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Rechtsvorschriften einzuführen und/oder bestehende Vorschriften zu stärken, der Wahrung der Eigentumsrechte an kommerzieller Kommunikation, Marken, Bildern, Bezeichnungen, Medienrechten und an sämtlichen aus den von ihnen organisierten Sportveranstaltungen entstehenden Nebeneinkünften einen hohen Stellenwert einzuräumen und so die Sportwirtschaft und die autonome und ausgewogene Entwicklung des Sport zu schützen, bei gleichzeitiger Wahrung des Rechts auf Kurzberichterstattung, wie in der Richtlinie über die Ausübung der Fernsehtätigkeit verankert, ohne die angemessene Balance zu gefährden zwischen den legitimen Interessen einer Sportorganisation und dem Bedürfnis der Öffentlichkeit, pragmatische und themenbezogene Informationen – in Wort, Schrift oder Bild – zu erhalten oder zu produzieren; unterstreicht, dass es genauso wichtig ist, dass die Berechtigten die Möglichkeit haben, innerhalb der Union grenzüberschreitend Fernzugang zu den Sportveranstaltungen zu haben; vertritt die Auffassung, dass insbesondere Probleme wie Ambush-Marketing, Internet-Piraterie und illegale Sportwetten von den Mitgliedsstaaten und der Kommission prioritär angegangen werden müssen;

65.  anerkennt das Recht aller Medien auf Zugang zu Sportereignissen von beträchtlicher gesellschaftlicher Bedeutung und auf die Berichterstattung darüber, um das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu derartigen Neuigkeiten und Informationen zu garantieren; anerkennt das Recht der Mitgliedstaaten, Maßnahmen ergreifen zu können, um das Recht auf Information zu schützen und den umfassenden Zugang der Bürger zu nationalen und nicht nationalen Sportübertragungen zu garantieren, die von bedeutendem Interesse oder großer Bedeutung für die Gesellschaft sind, wie beispielsweise die Olympischen Spiele, die Fußballweltmeisterschaft und die Fußballeuropameisterschaft;

66.  bekräftigt seine Unterstützung für die Mitgliedstaaten, die Listen von Sportereignissen erstellen, denen sie erhebliche gesellschaftliche Bedeutung beimessen und die gemäß Artikel 3a der Richtlinie über die Ausübung der Fernsehtätigkeit im Rahmen eines Free-TV-Dienstes übertragen werden sollten, und verurteilt die von der FIFA in dieser Hinsicht unternommenen gerichtlichen Schritte;

67.  empfiehlt den Mitgliedstaaten sowie den Sportverbänden und –ligen, den zentralen Verkauf von Medienrechten dort, wo dies noch nicht der Fall ist, einzuführen; vertritt die Auffassung, dass es – aus Solidaritätsgründen – eine gerechte Umverteilung von Einnahmen zwischen den Klubs, einschließlich auch der kleineren Klubs, innerhalb und zwischen den Ligen sowie zwischen Profi- und Amateursport geben sollte, um so zu verhindern, dass nur die großen Vereine Nutzen aus den Medienrechten ziehen;

68.  begrüßt, dass die Kommission die zentrale Vermarktung als Instrument im Dienste einer größeren Solidarität im Sport anerkennt und dass sie auf der Einführung und Beibehaltung von Solidaritätsmechanismen besteht; fordert die Ligen, die solche Mechanismen nicht vorsehen, auf, sie einzuführen; fordert die Kommission auf, die zentrale Vermarktung von Medienrechten als grundsätzlich mit den EU-Wettbewerbsregeln übereinstimmend anzuerkennen oder alternativ eine Gruppenfreistellung für die Zentralvermarktung von Medienrechten im Bereich Sport einzuführen, und so die Rechtssicherheit sowohl für Sportveranstalter als auch für Investoren im Medienbereich sicherzustellen;

69.  stellt fest, dass der Sport die gegenseitige Abhängigkeit von Wettkampfsportlern gewährleisten und ergebnisoffene Wettkämpfe garantieren muss, was rechtfertigen könnte, dass Sportorganisationen auf dem Markt einen speziellen Rahmen für die Produktion und den Verkauf von Sportereignissen einführen; ist jedoch der Auffassung, dass ein solcher Rahmen aufgrund des zunehmenden Gewichts solcher Aktivitäten keine Rechtfertigung für eine automatische Freistellung aller durch den Sport initiierten Wirtschaftsaktivitäten von den gemeinschaftlichen Wettbewerbsregelungen ist;

70.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Rechte an geistigem Eigentum (IPR) im Sportsektor weiter zu stärken, und fordert konkrete Maßnahmen, um die Eigentumsrechte von Sportveranstaltern in Bezug auf die Ergebnisse und ihre Sportveranstaltung insgesamt zu schützen;

71.  fordert die Kommission auf, der Piraterie im Sportsektor in ihrer Strategie über Online-Inhalte und in ihrem Kampf gegen Piraterie genügend Aufmerksamkeit zu widmen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Rechte des Sportsektors im Kontext der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) und ihrem Dialog mit Drittländern zu stärken;

72.  weist darauf hin, dass oft ein Missverhältnis zwischen dem Angebot von und der Nachfrage nach Eintrittskarten für große Sportveranstaltungen besteht, was für die Verbraucher von Nachteil ist; unterstreicht, dass bei der organisatorischen Gestaltung des Vertriebs von Eintrittskarten die Interessen der Verbraucher umfassend berücksichtigt werden sollten und dass auf allen Ebenen ein diskriminierungsfreier und fairer Verkauf von Eintrittskarten gewährleistet werden sollte;

73.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, eine europaweite statistische Methode zur Messung der wirtschaftlichen Bedeutung des Sports zu entwickeln, die als Grundlage für die Erstellung nationaler Sport-Satellitenkontn dienen, die dann mit der Zeit zu einem europäischen Sport-Satellitenkonto weiter entwickelt werden können;

74.  fordert die Kommission auf, in ihre Pläne für die nahe Zukunft eine Bewertung des direkten Beitrags des Sports zu BNP, Entwicklung und Beschäftigung aufzunehmen sowie eine Bewertung des indirekten Beitrags des Sportsektors zur Agenda von Lissabon, beispielsweise über Erziehung, regionale Entwicklung und größere Attraktivität der Europäischen Union;

75.  spricht sich dafür aus, dass die Mitgliedstaaten das Potenzial des Sports besser nutzen, d.h. Schaffung von Arbeitsplätzen, Beitrag zum Wirtschaftswachstum und insbesondere wirtschaftliche Wiederbelebung benachteiligter Gebiete, und dass die Mitgliedstaaten und die Union den Sport über die bestehenden EU-Finanzierungsprogramme entsprechend fördern, und betont in diesem Zusammenhang die bedeutende Rolle, die der Sport bei der Förderung der sozialen Eingliederung spielen kann; anerkennt, dass die Einkünfte aus Medien- und anderen Rechten an geistigem Eigentum bei der Steigerung der Ausgaben zur Förderung der Wiederbelebung gewisser Gebiete und Gemeinden eine Rolle spielen;

76.  fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Hilfe der Kommission untereinander und zwischen den Sportverbänden den Austausch bewährter Verfahren in Bezug auf die Organisation großer Sportveranstaltungen zu organisieren, um so wirtschaftliche Entwicklung, Wettbewerb und Beschäftigung in nachhaltiger Weise zu fördern;

77.  schlägt die Schaffung eines wirksamen Mechanismus zur Förderung der grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit vor, um eine bessere Nutzung der Investitionen in Infrastrukturen, die im Rahmen von Sportveranstaltungen getätigt werden, zu erreichen; empfiehlt ferner, die Förderung des Sports durch den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit, wie er in der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)[9] vorgesehen ist, voranzubringen;

78.  spricht sich für eine verstärkte Solidarität zwischen Profi- und Breitensport aus, damit kleine Vereine sowie der Schulsport gefördert und die dafür nötigen Infrastrukturen vor Ort entwickelt werden können; begrüßt es, dass die Kommission die besonderen Herausforderungen des Amateursports, des gemeinnützigen Sports und des von ehrenamtlicher Tätigkeit abhängigen Sports anerkennt, und fordert, dass dies sich in allen wirtschaftlichen Aspekten der künftigen Sportpolitik niederschlägt;

79.  appelliert an die Kommission, zur Beibehaltung des derzeitigen Systems der staatlichen Finanzierung des Amateursports durch die Beiträge von staatlichen Lotterien und Lizenzorganen, die Glücksspiele zu Gunsten des Allgemeininteresses betreiben, beizutragen, um beständige Finanzierungsquellen für den Amateursport zu sichern;

80.  erwartet mit Interesse die Ergebnisse der unabhängigen Studie über private und öffentliche Finanzierung des Breiten‑ und Massensports in den Mitgliedstaaten sowie über die Auswirkungen des fortgesetzten Dialogs in diesem Bereich;

81.  drückt seine Besorgnis aus über die mögliche Liberalisierung des Marktes für Glücksspiele und Lotterien; hält es für angemessen, die durch solche Lotterien erwirtschafteten Einkünfte für Zwecke zu verwenden, die im öffentlichen Interesse liegen, einschließlich der weiteren Finanzierung des Profi- und Amateursports; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Regelungsmaßnahmen zu erlassen, die den Sport vor jedem missbräuchlichen Einfluss im Zusammenhang mit Wetten schützen; fordert die Kommission auf, eine Studie darüber zu erstellen, welche potenziellen Auswirkungen eine vollständige Liberalisierung des Marktes für Glücksspiele und Lotterien auf Gesellschaft und Sport zur Folge hätte und welche Arten von Kontrollmechanismen zum Schutz der Konsumenten eingesetzt werden könnten;

82.  fordert die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, mit dem gewährleistet wird, dass unlautere Sportwetten in der Union unmöglich sind, Missbrauch und Korruption verhindert und die Rechte von Sportveranstaltern respektiert werden und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zusammen mit Sport- und Wettunternehmern die Einrichtung eines brauchbaren, angemessenen und nachhaltigen Rahmens zu prüfen, um zu gewährleisten, dass der gesamte Sport in Europa frei von illegalem Wettpraktiken bleibt und sich das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität des Sports erhält;

83.  weist darauf hin, dass die diskriminierende steuerliche Behandlung in den Mitgliedstaaten, die Sportler begünstigt, sich wettbewerbsverzerrend auswirken kann;

84.  betont – in Übereinstimmung mit der Kommission – die Notwendigkeit, die Möglichkeiten für geringere Mehrwertsteuersätze im Sportbereich beizubehalten, vor allem aufgrund der wichtigen gesellschaftlichen Funktionen des Sports und seiner starken lokalen Verankerung;

85.  ermutigt Sportorganisationen, einen Teil der durch den Verkauf von Medienrechten und auf eine besondere Sportart bezogenen Verträge erzeugten Einkünfte in die Finanzierung zu reinvestieren und damit unmittelbar den ehrenamtlichen und nicht profitorientierten Bereichen dieser Sportart zu Gute kommen zu lassen;

86.  hält es für notwendig, die genaue Beschaffenheit von gemeinnützigen Sportvereinen anzuerkennen und bekräftigt, dass es ferner angezeigt ist, im Rahmen des Gemeinschaftsrechts die Unterschiedlichkeit der verschiedenen gemeinnützigen Organisationen und der Organisationen mit Mitgewinnerzielungsabsicht zu berücksichtigen; fordert die Mitgliedstaaten auf, gemeinsam mit der Kommission zu ermitteln, welchen wesentlichen Herausforderungen die gemeinnützigen Sportorganisationen sich stellen müssen und welche Arten von Dienstleistungen diese Organisationen hauptsächlich erbringen;

Fragen im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Sportlern

87.  hält es für nicht wünschenswert, dass Profisportler weniger Rechte als andere Vertragsarbeitnehmer haben, und erachtet es deshalb für wichtig, dass Profisportler über ein ebenso breites und transparentes Spektrum von Rechten wie andere Arbeitnehmer verfügen, einschließlich des Rechts auf Einwilligung in bzw. Ablehnung von Tarifvereinbarungen sowie Mitgliedschaft in Gewerkschaften;

88.  bekräftigt die grundsätzliche Gültigkeit des Gemeinschaftsrecht im Bereich Nichtdiskriminierung für den Sport in Europa und fordert die Kommission auf, sicherzustellen, dass jegliche auf der Besonderheit des Sports beruhende Abweichungen davon legal und von beschränkter Gültigkeit sind; vertritt die Auffassung, dass es gewisse Fälle gibt – im Hinblick auf die besonderen Merkmale des Sports –, in denen beschränkte und verhältnismäßige Einschränkungen der Freizügigkeit angemessen, nützlich und notwendig sein können, um den Sport in den Mitgliedstaaten zu fördern;

89.  fordert die Mitgliedstaaten auf, über ihre nationalen Rechtsvorschriften sicherzustellen, dass alle Regeln für den Transfer von Spielern in einem europäischen Kontext das Gemeinschaftsrecht wahren, unter angemessener Berücksichtigung der Besonderheit des Sports und anderer Grundprinzipien wie stabile Beschäftigungsverhältnisse und stabile Wettbewerbsbedingungen;

90.  fordert die Mitgliedstaaten und Sportvereinigungen auf, keine neuen Regeln einzuführen, die auf einer direkter Diskriminierung aufgrund der Nationalität beruhen (wie die „6 + 5“‑Regel); unterstützt den politischen Dialog mit Mitgliedstaaten als Instrument der Bekämpfung der Diskriminierung im Sport vor allem im Wege von Empfehlungen, strukturierten Dialogen mit den Sportbeteiligten und der Einleitung von Verstoßverfahren, wo dies angezeigt ist;

91.  fordert die Mitgliedstaaten und die einschlägigen Regulierungsbehörden auf, die Vorwürfe von Korruption und Ausbeutung bei der Anwerbung und Beschäftigung von Sportlern, insbesondere von minderjährigen Sportlern aus Ländern außerhalb der Union, zu prüfen;

92.  missbilligt die missbräuchlichen Praktiken einiger Agenten von Profispielern, die zu Korruption, Geldwäsche und Ausbeutung minderjähriger Spieler sowie von Sportlerinnen und Sportlern geführt haben, und vertritt die Auffassung, dass diese Praktiken dem Sport im Allgemeinen schaden; ist der Auffassung, dass es die im Umfeld der Spieleragenten herrschende wirtschaftliche Realität erfordert, dass die Lenkungsorgane des Sports auf allen Ebenen in Konsultation mit der Kommission die Vorschriften betreffend Spieleragenten verbessern; fordert die Kommission entsprechend auf, zur Unterstützung der Bemühungen der Sportorganisationen um eine einschlägige Regelung einen Vorschlag für eine Richtlinie betreffend Spieleragenten vorzulegen; unterstützt öffentlich-private Partnerschaften zwischen Organisationen, die Sportinteressen wahrnehmen, und Behörden, die bei der Korruptionsbekämpfung mitwirken, weil diese dazu beitragen, dass repressive Strategien zur Vermeindung und Sanktionierung von Korruption erarbeitet werden;

93.  stellt fest, dass die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen von Spieleragenten durch Richtlinie 2005/36/EG[10] abgedeckt ist, der zufolge der Beruf nationalen Vorschriften unterliegt;

94.  besteht darauf, dass die Einwanderungsgesetze in Bezug auf die Rekrutierung ausländischer junger Talente stets respektiert werden müssen, und fordert die Kommission auf, das Problem des Kinderhandels im Kontext des Rahmenbeschlusses des Rates zur Bekämpfung des Menschenhandels (2002/629/JI) vom 19. Juli 2002 und/oder im Kontext der Umsetzung der Richtlinie des Rates 94/33/EG vom 22. Juni 1994 über den Jugendarbeitsschutz anzugehen;

95.  fordert die Mitgliedstaaten und Sportverbände auf, beim Schutz der geistigen und körperlichen Unversehrtheit junger Menschen zusammenzuarbeiten, und zwar in Bezug auf die Gewährleistung von Informationen über anwendbare Rechtsvorschriften, Krankenversicherungen für Sportler, die Erstellung von Mindeststandards und den Austausch bewährter Verfahren;

96.  fordert die Fußballgremien und die Vereine auf, sich am Kampf gegen den Menschenhandel zu beteiligen, indem sie

 eine Europäische Charta für Solidarität im Fußball unterzeichnen, die alle Unterzeichner dazu verpflichtet, sich an nachahmenswerte Verfahren bezüglich der Entdeckung, Einstellung und Aufnahme von jungen ausländischen Fußballspielern zu halten;

 einen Solidaritätsfonds einrichten, aus dem Präventionsprogramme in den Ländern finanziert würden, die am stärksten vom Menschenhandel betroffen sind;

 Artikel 19 der FIFA-Regelung betreffend den Status und den Transfer von Spielern      mit Blick auf den Jugendschutz überarbeiten;

97.  befürwortet die Unterstützung jeglicher Bemühungen zur Einrichtung europäischer Komitees für den sozialen Dialog im Sportsektor; unterstützt die Bemühungen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber in diesem Bereich und fordert die Kommission auf, ihren offenen Dialog mit allen Sportorganisationen in dieser Frage fortzusetzen;

98.  betont die Notwendigkeit eines von der Kommission geförderten sozialen Dialogs als wertvolle Plattform zur Förderung der sozialen Konzertierung und stabiler Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretern aber auch zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und stabilen Beschäftigungsverhältnissen im Sport; begrüßt in diesem Zusammenhang die Tatsache, dass die europäischen Profifußball-Ligen und die FIFpro, die sich gegenseitig als Sozialpartner anerkennen, gemeinsam darum ersucht haben, dass die Kommission einen Ausschuss für Sozialdialog im Profifußball einrichtet, an dem die Klubs und die UEFA als gleichberechtigte Partner teilnehmen;

99.  ist der Auffassung, dass Spieleragenten im Rahmen eines verstärkten sozialen Dialogs im Sport eine Rolle übernehmen sollten, die in Kombination mit besserer Regulierung und einem europäischen Lizenzierungssystem für Spieleragenten auch Fälle unangemessenen Verhaltens von Spieleragenten vermeiden würde;

EU-Finanzmittel für den Sport

100. fordert für den Haushaltsplan 2009 eine spezielle Haushaltslinie für vorbereitende Maßnahmen im Bereich des Sports; stellt vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Artikel 149 EG des Vertrags von Lissabon Fördermaßnahmen im Bereich Sport vorsieht und dass ein spezifisches Finanzierungsprogramm für Sport nicht vor 2011 einsatzbereit wäre – unter der Voraussetzung, dass der Vertrag von Lissabon von den 27 Mitgliedstaaten ratifiziert wird – fest, dass das Programm im Wege von vorbereitenden Maßnahmen schon ab 2009 vorbereitet werden muss;

101. fordert dazu auf, mit der Umsetzung der verschiedenen im Aktionsplan „Pierre de Coubertin“ enthaltenen Maßnahmen zu beginnen;

102. befürwortet die Idee eines sportpolitischen Programms der Union auf der Grundlage der im Vertrag von Lissabon verankerten Bestimmungen und erwartet mit Interesse den entsprechenden Vorschlag der Kommission;

103. fordert die Kommission auf, vorbereitende Maßnahmen im Bereich der sozialen Eingliederung und des Sports zu ergreifen und sich dabei auf Projekte mit eindeutigem europäischem Mehrwert zu konzentrieren, und fordert die Kommission nachdrücklich auf, Projekte, die dieses Ziel verfolgen, zu unterstützen – wie beispielsweise die Initiative „Special Olympics Unified Sports“;

104. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Möglichkeit der Einrichtung von Förderprogrammen für Studenten mit speziellen körperlichen Gegebenheiten zu erwägen;

105. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Strategien für eine nachhaltige Entwicklung Finanzmittel für sportbezogene Infrastrukturen und Projekte innerhalb des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wie auch die Möglichkeit des Zugangs zu neuen Finanzierungsinstrumenten (JEREMIE und JESSICA u.a.) vorzusehen;

106. fordert die Kommission auf, den Aspekt Sport in alle bestehenden Gemeinschaftspolitiken und EU-Finanzierungsprogramme einzubinden und mehrmals im Jahr über die Fortschritte ihrer Mainstreaming-Bemühungen Bericht zu erstatten;

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107. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und den europäischen, internationalen und nationalen Sportverbänden sowie den nationalen Ligen und Sportveranstaltern zu übermitteln.

  • [1]  ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.
  • [2]  ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
  • [3]  ABl. C 200 vom 30.6.1997, S. 252.
  • [4]  ABl. C 68 E vom 18.3.2004, S. 605.
  • [5]  P6_TA­(2007)0100.
  • [6]  P6_TA(2007)0503.
  • [7]  ABl. C 33 E vom 9.2.2006, S. 590.
  • [8]  ABl. C 219 E vom 30.11.2006, S. 143.
  • [9]  ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 19.
  • [10]  ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.

BEGRÜNDUNG

A. Die soziale Rolle des Sports

Der Sport ist ein soziales Gut und ein soziales Phänomen von beträchtlicher Bedeutung. Für viele Menschen, die an Sportereignissen teilnehmen oder diese als Zuschauer verfolgen, zählt der Sport zu den wichtigsten Freizeitaktivitäten.

Der Nutzen, den wir aus dem Sport ziehen, lässt sich direkt ins tägliche Leben übertragen, d.h. es werden Werte vermittelt wie Verantwortungsbewusstsein, Solidarität, Toleranz, Fairplay, Teamgeist und sogar Respekt vor dem Nächsten. Der Sport fördert die aktive Teilhabe der Bürger der Europäischen Union an der Gesellschaft und damit die aktive Bürgerschaft.

Generell hat der Mangel an körperlicher Aktivität negative Folgen für die Gesundheit der europäischen Bürger, er führt unter anderem zum verstärkten Auftreten von Übergewicht, Adipositas und einer Reihe chronischer Erkrankungen wie Herz-Kreislauferkrankungen und Diabetes. Eine andere negative Folge besteht in der Tatsache, dass das Gesundheitsbudget und die Wirtschaft der Mitgliedstaaten generell dadurch belastet werden.

Der Acquis communautaire gilt für den Sport – und muss hier gelten; die Satzungen aller Sportverbände müssen das Gemeinschaftsrecht wahren. Die europäischen Politiken haben bereits beträchtliche – und noch zunehmende – Auswirkungen auf zahlreiche Sportdomänen. Die Kommission wird aufgefordert, neue Maßnahmen im Bereich Sport vorzuschlagen; der reformierte Vertrag muss die notwendigen Bedingungen schaffen, um ihr zu ermöglichen, diese Aufgabe erfolgreich wahrzunehmen. Selbstverständlich muss jede von der Kommission vorgeschlagene Maßnahme auf dem sozialen Dialog mit den verschiedenen beteiligten Parteien beruhen.

Derzeit liegt ein Aktionsplan mit dem Titel „Pierre de Coubertin“, dem Namen des französischen Barons, der der Initiator der modernen Olympischen Spiele und der Rückbesinnung auf Fairplay, Frieden und Versöhnung der Völker war, vor, in dem konkrete Vorschläge von Maßnahmen enthalten sind, die auf Gemeinschaftsebene ergriffen werden müssen. Wie Pierre de Coubertin unterstrichen hat, „ist der Sport das Erbe aller Menschen und nichts kann sein Fehlen ersetzen“. Dieser Aktionsplan enthält 53 konkrete Maßnahmen, die die Kommission durchsetzen und fördern wird.

Beteiligung der europäischen Bürger an sportlichen Aktivitäten

Alle Bürger der europäischen Union müssen Zugang zum Sport haben, unabhängig von Geschlecht, Rasse, Alter, Behinderung, Religion und Weltanschauung, sexueller Orientierung und sozialem und wirtschaftlichem Hintergrund.

Die Anerkennung des Amateursports an der Basis der gemeinnützigen Vereine fördert die aktive Bürgerschaft. Amateursport wird hauptsächlich über Schulen und Hochschulen aber auch über bestimmte Sporteinrichtungen gefördert. Deshalb kommt dem Sport auch eine pädagogische Dimension zu. Daher müssen die Mitgliedstaaten Sportuniversitäten finanziell unterstützen, um die Entwicklung einschlägiger Forschungsprogramme und die Sportwissenschaft selbst zu fördern. Indessen muss der Staat nicht der Förderer des Profisports sein, sondern vielmehr die Regeln hierfür festlegen und dafür sorgen, dass diese umgesetzt und strikt gewahrt werden. Gleichzeitig muss der Staat finanzielle Anreize und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass die „Industrie der Sportveranstaltungen“ zu Höchstleistungen auflaufen kann, allerdings stets im Rahmen der Regeln der freien Marktwirtschaft.

Im Übrigen sei ganz besonders auf Profisportler aufmerksam gemacht, die kein leichtes Leben und eine sehr kurze Berufskarriere haben. Wir müssen den intensiven und erschöpfenden Vorbereitungsphasen von Athleten und dem anspruchsvollen Trainingsprogramm, das sie absolvieren und das häufig negative Auswirkungen auf ihre Gesundheit hat, Rechnung tragen.

Gewalt bei Sportveranstaltungen und Doping

Bei allen Sportveranstaltungen sind die Mitgliedstaaten zuständig für die Vermeidung und Verfolgung von Gewalt, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Der Austausch bewährter Verfahren und operativer Informationen über potenziell gefährliche Fans zwischen den Polizeidiensten und den Sportbehörden wäre bereits ein großer Schritt im Hinblick auf die Erreichung dieses Ziels.

Der erbitterte Wettbewerb im Profisport erfordert ein Höchstmaß an Einsatz und Disziplin und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit Doping. Doping unterminiert den Grundsatz des freien und gerechten Wettbewerbs. Auf europäischer Ebene muss der Kampf gegen das Doping Maßnahmen beinhalten, die ebenso auf die Wahrung der Rechtsvorschriften wie auch auf die Aspekte Prävention und Gesundheit abgestellt sind. Im Kampf gegen Doping müssen wir uns auf die Empfehlung der Europäischen Kommission stützen, wonach zunächst dem Handel mit illegalen Dopingsubstanzen und illegalen Dopingpraktiken ein Ende gesetzt werden muss. Außerdem müssen die Mitgliedstaaten eine bessere Information und Erziehung junger Sportler garantieren, sowohl im Hinblick auf Dopingsubstanzen und verschreibungspflichtiger Medikamente, die solche Substanzen enthalten könnten, als auch im Hinblick auf deren Auswirkungen auf ihre Gesundheit.

Schließlich muss der Rolle der Frau im Sport besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Geschlechtsspezifische Aspekte müssen bei allen sportbezogenen Aktivitäten berücksichtigt werden, mit besonderem Augenmerk auf Zuwandererfrauen und ethnischen Minderheiten zugehörigen Frauen, dem Zugang von Frauen zu Entscheidungspositionen im Sport und der Sportberichterstattung. Im Übrigen spielen Frauen eine wichtige Rolle hinsichtlich des Zugangs von behinderten Personen zu sportlichen Aktivitäten. Die Mitgliedstaaten müssen verletzliche Gruppen wie behinderte Menschen schützen und ihnen den Zugang zu sportlichen Aktivitäten durch den Bau entsprechender Infrastrukturen erleichtern.

B. Die wirtschaftliche Dimension des Sports

Sport ist ein schnell wachsender Sektor, der einen Beitrag zur Erreichung der Lissabon-Ziele für Wachstum und Beschäftigung leisten kann. Laut einer Studie während des österreichischen Ratsvorsitzes 2006 erwirtschaftete der Sport im Jahr 2004 einen Mehrwert von 407 Mrd. Euro, d.h. 3,7% des BIP der Europäischen Union und führte zur Schaffung von 15 Millionen Arbeitsplätzen, d.h. er sicherte die Beschäftigung von 5,4% der Erwerbsbevölkerung.

Die Tatsache, dass in den 27 Mitgliedstaaten keine klare Definition des Sports vorhanden ist, hat zu Lücken auch im finanziellen Bereich geführt. So haben die Mitgliedstaaten zum Beispiel den Begriff des Sports nicht klar definiert und nicht verdeutlicht, ob es sich um eine gemeinnützige Dienstleistung handelt, die einen Anspruch auf finanzielle Vorteile, wie z.B. Steuererleichterungen, begründet.

Die Entwicklung einer europäischen Statistikmethode für die Messung des wirtschaftlichen Einflusses des Sports als Basis für nationale Sportstatistiken könnte deshalb langfristig zur Erstellung eines europäischen Sportsatellitenkontos führen. Dies könnte uns dabei helfen, die verschiedenen Bereiche zu ermitteln, in denen der Sport wirtschaftlichen Einfluss hat, wie z.B. in den Bereichen Tourismus, Bauwesen und Beschäftigung.

Was die Finanzierung der Sportorganisationen betrifft, so gibt es viele Einnahmequellen, wie z.B. Mitgliedsbeiträge für Sportvereine, Ticketverkauf, Werbung und Sponsoring, Medienrechte, Einnahmenumverteilung innerhalb der Sportverbände, Merchandising, staatliche Unterstützung usw. Eine große Einnahmequelle für den Amateursport sind die jedoch Glücksspiele. Deshalb ist es wichtig, das staatliche Monopol in diesem Sektor aufrecht zu erhalten, um die Finanzierung von Sport und Kultur zu gewährleisten.

Eine weitere wirtschaftliche Herausforderung, mit der wir uns befassen müssen, betrifft die Sportorganisationen ohne Erwerbszweck und die Hauptmerkmale der Dienstleistungen, die von diesen Organisationen erbracht werden. Die Kommission hat sich verpflichtet, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die grundlegenden Herausforderungen zu ermitteln, vor denen die Sportorganisationen ohne Erwerbszweck stehen, da die Zahl der Personen, die individuell und nicht im Verein oder im Rahmen einer organisierten Struktur Sport betreiben, ständig steigt, was dazu führt, dass die ehrenamtliche Basis in den Amateur-Sportvereinen schrumpft.

C. Die Organisation des Sports

In der politischen Debatte über den Sport in Europa wird dem sog. „europäischen Sportmodell“ häufig große Bedeutung beigemessen. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen in den meisten Mitgliedstaaten (zunehmende Kommerzialisierung, schlechte öffentliche Finanzlage, steigende Teilnehmerzahlen und Stagnation der Zahl der Ehrenamtlichen) haben neue Herausforderungen für die Organisation des Sports in Europa geschaffen.

Die Besonderheit des europäischen Sports kann aus zwei Blickwinkeln betrachtet werden: a) dem Blickwinkel der Besonderheit sportlicher Aktivitäten und sportlicher Regeln und b) dem Blickwinkel der Besonderheit der Sportstrukturen (Autonomie und Vielfalt der Sportorganisationen, Organisation des Sports auf nationaler Basis und Grundsatz eines einzigen Verbandes pro Sportart usw.).

Die Organisation des Sports und die Ausrichtung von Wettbewerben auf nationaler Ebene ist Teil des historischen und kulturellen Hintergrunds des europäischen Sportkonzepts und entspricht den Vorstellungen der europäischen Bürger. Insbesondere die Nationalmannschaften spielen eine wichtige Rolle nicht nur für die nationale Identität, sondern auch für die Solidarität mit dem Breitensport.

Wegen der besonderen Natur des organisierten Sports sind die europäischen Sportstrukturen in der Regel weniger entwickelt als die Sportstrukturen auf nationaler und internationaler Ebene. Ferner ist der europäische Sport nach kontinentalen Strukturen und nicht auf der Ebene der Union der 27 organisiert.

Ferner anerkennt die Europäische Union die Autonomie der Sportorganisationen und der repräsentativen Strukturen, wie z.B. Ligen, an. Für eine bessere und effizientere Koordinierung wäre jedoch eine flexiblere Regelung auf europäischer Ebene notwendig.

Die Kommission erklärt, dass sie begrenzte und angemessene Einschränkungen für den Grundsatz der Freizügigkeit insbesondere in folgenden Fällen akzeptiert: a) beim Recht, nationale Athleten für Wettbewerbe von Nationalmannschaften auszuwählen, b) bei der Notwendigkeit, die Anzahl der Teilnehmer aus Drittländern an einem Wettkampf zu beschränken und c) bei der Festlegung von Fristen für den Transfer von Spielern in Mannschaftssportarten.

Spieleragenten

Durch die Entwicklung eines wirklichen europäischen Spielermarktes und den Anstieg der Spielergehälter in einigen Sportarten hat die Tätigkeit von Spieleragenten, deren Dienste auch für die Aushandlung und Unterzeichnung von Verträgen in Anspruch genommen werden, zugenommen. Die starke Internationalisierung des Sektors hat der Korruption im Sport grenzüberschreitende Dimensionen verliehen, wobei die im europäischen Rahmen bestehenden Korruptionsprobleme auch auf europäischer Ebene bewältigt werden müssen. Die negativen Phänomene im Sport fallen im Vergleich zu dessen Nutzen nur sehr gering ins Gewicht. Folglich müssen wir diese Phänomene gemeinsam bekämpfen und den Mehrwert des Sports verdeutlichen.

Medien

Die Fernsehrechte stellen die Haupteinnahmequelle für den Profisport in Europa dar und umgekehrt sind die Sportmedienrechte für zahlreiche Medienunternehmen eine wichtige Quelle, was Inhalte und Einnahmen betrifft.

Das Europäische Parlament empfiehlt den Mitgliedstaaten, nach einer gemeinsamen Praxis für den Verkauf von Medienrechten zu suchen, damit nicht nur die großen Vereine profitieren. Es anerkennt die Bedeutung einer gerechten Umverteilung der Einnahmen zwischen den Vereinen (auch den kleinsten) und zwischen Amateur- und Profisport. Darüber hinaus kann eine zentralisierte Vermarktung eine wichtige Rolle bei der Einnahmenumverteilung spielen und somit als Instrument zur Erreichung einer größeren Solidarität zwischen Sportlern dienen.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (27.3.2008)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

über das Weißbuch Sport der Kommission
(2007/2261(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Eoin Ryan

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  unterstützt die Schlussfolgerungen der Kommission, insbesondere die Aussage, dass Sport ein rasch wachsender Sektor mit unterschätzter makroökonomischer Wirkung ist und zu den Lissabon-Zielen Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen kann; betont die weit reichenden Auswirkungen des Sports auf andere wirtschaftliche und soziale Aktivitäten;

2.  unterstützt die Vorschläge der Kommission betreffend die ökonomische Dimension des Sports; weist in diesem Zusammenhang auch auf die beträchtliche soziale und gesellschaftliche Bedeutung des Sports hin; nimmt zur Kenntnis, dass geschäftlicher Erfolg und Sportlichkeit vereinbar und von beiderseitigem Nutzen sind; erkennt an, dass eine Verbindung zwischen dem ökonomischen Wert des Sports und Lizenzierung sowie Schutz der Rechte des geistigen Eigentums besteht;

3.  fordert darüber hinaus eine angemessene Bewertung der Rolle des Sports aufgrund seiner fundamentalen Bedeutung für Gesundheit, Erziehung, Bildung, soziale Eingliederung und Kultur in der europäischen Gesellschaft; weist in diesem Zusammenhang insbesondere auf das ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich und auf dessen herausragenden Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt hin;

4.  weist nachdrücklich darauf hin, dass sich die Merkmale der europäischen Sportwirtschaft rasch wandeln und dass diese zunehmend auf Investitionen in innovative sportbezogene Inhalte durch digitale Technik sowie auf der Entwicklung solcher Inhalte beruht; räumt ein, dass die Aushöhlung der Rechte des geistigen Eigentums und des Ansehens eines Unternehmens verhindert werden muss und dass Piraterie sowie der Spielraum für illegale Handlungen im Internet reduziert werden müssen;

5.  erkennt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Anwendung der EU-Vorschriften zu Wettbewerb und Freizügigkeit auf die ökonomische Dimension des Sports an und respektiert sie; betont, dass Werbeverträge betreffend geistiges Eigentum in Verbindung mit Sport (einschließlich Verträgen zum Verkauf von Rechten betreffend eine Sportart im Fernsehen und in neuen Medien) stets voll und ganz im Einklang mit EU-Wettbewerbsrecht stehen und transparent ausgehandelt und abgeschlossen werden sollten; ist jedoch in diesem Zusammenhang der Ansicht, dass Sportübertragungen gemäß Artikel 3j der Richtlinie 89/552/EWG (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste[1]) über die größtmögliche Bandbreite von Medien und Plattformen, auch über frei empfängliche Sender, möglichst vielen Menschen zugänglich sein sollten;

6.  räumt ein, dass wettbewerbsrechtliche Aspekte von Wettkämpfen nur schwer von rein sportlichen Fragen zu trennen sind, weshalb bei bestimmten Problemen Einzelfallentscheidungen erforderlich sind, und spricht sich deshalb gegen jegliche Bemühungen aus, für Sport eine Gruppenfreistellung von den Wettbewerbsregeln zu erteilen; fordert die Kommission außerdem auf anzuerkennen, dass EU-Wettbewerbsrecht nur für die Wirtschaftstätigkeit von Sportorganisationen relevant ist;

7.  fordert die Kommission auf, in den bestehenden Programmen für mehr Finanzmittel für sportbezogene Projekte zu sorgen und neue Finanzierungsinstrumente für sportbezogene Themen bereitzustellen;

8.  ermutigt Sportorganisationen, einen Teil der durch den Verkauf von Medienrechten und auf eine besondere Sportart bezogenen Verträge erzeugten Einkünfte in die Finanzierung zu reinvestieren und damit unmittelbar den ehrenamtlichen und nicht profitorientierten Bereichen dieser Sportart zu Gute kommen zu lassen;

9.  begrüßt es, dass die Kommission die besonderen Herausforderungen des Amateursports, des gemeinnützigen Sports und des von ehrenamtlicher Tätigkeit abhängigen Sports anerkennt, und fordert, dass dies sich in allen wirtschaftlichen Aspekten der künftigen Sportpolitik niederschlägt;

10. stellt fest, dass die Kommission um die Bedeutung von öffentlicher Unterstützung für Breitensport und Sport für alle weiß, und fordert die Kommission daher auf, klare Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbs- und Binnenmarktsrechts (wie Vorschriften betreffend staatliche Beihilfen) auszuarbeiten und darin anzugeben, welche Art der öffentlichen Finanzierung unterstützt werden kann, damit die soziale, kulturelle und bildungspolitische Funktion des Sports erfüllt werden kann, und fordert die Kommission ferner auf, laufende europäische Förderprogramme auf die Möglichkeiten der Sportförderung hin zu überprüfen; stellt ferner fest, dass der Schutz und die Förderung des Sportes in einigen Mitgliedstaaten Verfassungsrang haben, woraus sich das Gebot der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Sportes ergibt;

11. weist darauf hin, dass die Kooperation zwischen Sport und Gesundheit ein wichtiges Anliegen ist und deshalb die Zusammenarbeit der Sportorganisationen bzw. Vereine mit Krankenkassen und Ärzten eine immer intensivere Praxis geworden ist und deshalb einen enormen Mehrwert für das Gesundheitswesen darstellt und gleichzeitig zu einer Kostenersparnis führt;

12. stellt fest, dass die EU-Institutionen keine rechtliche Verpflichtung haben, bei der Anwendung der Bestimmungen des Vertrags die Besonderheit des Sports anzuerkennen, und dass folglich der Begriff der Besonderheit wechselnden Gerichtsbeschlüssen unterliegt;

13. appelliert an die Kommission, das derzeitige System der staatlichen Finanzierung des Amateursports durch die Beiträge von staatlichen Lotterien und Lizenzorganen, die Glücksspiele zu Gunsten des Allgemeininteresses betreiben, zu akzeptieren, um beständige Finanzierungsquellen für den Amateursport zu sichern;

14. begrüßt die Absicht der Kommission, die bestehenden Möglichkeiten der MwSt-Ermäßigung aufrechtzuerhalten, und fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten zu ermutigen, weitere finanzielle Anreize für den Sport bereitzustellen;

15. weist darauf hin, dass die diskriminierende steuerliche Behandlung in den Mitgliedstaaten, die Sportler begünstigt, sich wettbewerbsverzerrend auswirken kann;

16. stellt fest, dass neuere Urteile des Europäischen Gerichtshofs, insbesondere Meca-Medina[2], den Stellenwert von Sportregeln, die Fair play und einen offenen Wettbewerb gewährleisten sollen, nachhaltig untergraben haben;

17. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf zu überlegen, wie Artikel 149 EGV in der durch den Vertrag von Lissabon geänderten Fassung zu einer klareren, konsequenteren Anerkennung der Besonderheit des Sports beitragen könnte, die dann vom Gerichtshof bestätigt würde;

18. betont die Bedeutung der Finanzierung der Motorik in den Schulen, die grundlegend wichtig für das psychisch-physische Wachstum der Kleinsten und ein wesentliches Instrument zum Schutz der Gesundheit junger und auch weniger junger Menschen ist;

19. lehnt die weiteren Erwägungen in Richtung einer EU-Sportagentur ab, da die Eigenverantwortlichkeit der immens großen Zahl an unterschiedlichsten Organisationsformen der Sportarten auf EU-Ebene nicht geschwächt werden darf;

20. bringt seine Unterstützung für Lizenzvergabesysteme für Vereine zum Ausdruck, die 2004 im Fußball eingeführt wurden und Ausgewogenheit im Wettbewerb fördern sowie finanzielle Stabilität für Vereine bieten; fordert die weitere Ausarbeitung und Umsetzung solcher Systeme in anderen Sportarten zur Förderung bewährter Verfahrensweisen und verantwortungsvollen Handelns im Sport im Einklang mit EU-Recht;

21. wiederholt seinen (Fußball betreffenden) Aufruf an die Kommission, im Bereich von Wetten und Sport tätig zu werden; fordert insbesondere die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zusammen mit Sport- und Wettunternehmern die Einrichtung eines funktionierenden, gerechten und nachhaltigen Rahmens zu prüfen, um zu gewährleisten, dass der gesamte Sport in Europa frei von der Geißel illegaler Wetten bleibt und das Vertrauen der europäischen sportinteressierten Öffentlichkeit gewahrt bleibt; weist darauf hin, dass staatliche Glücksspielmonopole einen Verstoß gegen EU-Recht darstellen können, und fordert die Kommission auf, den europäischen Binnenmarkt im Bereich der Internet-Sportwetten durchzusetzen und dazu geeignete Maßnahmen vorzuschlagen;

22. ist der Ansicht, dass die Unterstützung des Sports auch ohne staatliche Glücksspielmonopole gewährleistet werden kann;

23. äußert sich beunruhigt über die Zunahme von auf junge Leute zugeschnittener Werbung, in der Sport und Alkohol in Zusammenhang gebracht werden, und empfiehlt, dass an junge Leute gerichtete Sportwerbung besonders berücksichtigt werden sollte, während es Sportorganisationen freisteht, auf Werbeagenturen und Sponsoren aus allen Industriebereichen zurückzugreifen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.3.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

39

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Mariela Velichkova Baeva, Zsolt László Becsey, Pervenche Berès, Slavi Binev, Sebastian Valentin Bodu, Sharon Bowles, Udo Bullmann, Manuel António dos Santos, Jonathan Evans, Elisa Ferreira, José Manuel García-Margallo y Marfil, Jean-Paul Gauzès, Robert Goebbels, Donata Gottardi, Benoît Hamon, Gunnar Hökmark, Karsten Friedrich Hoppenstedt, Sophia in ‘t Veld, Othmar Karas, Wolf Klinz, Christoph Konrad, Guntars Krasts, Astrid Lulling, Gay Mitchell, John Purvis, Alexander Radwan, Eoin Ryan, Olle Schmidt, Peter Skinner, Ieke van den Burg, Cornelis Visser

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Valdis Dombrovskis, Harald Ettl, Vladimír Maňka, Thomas Mann, Janusz Onyszkiewicz, Bilyana Ilieva Raeva, Andreas Schwab, Donato Tommaso Veraldi, Kristian Vigenin

  • [1]  ABl. L 298 vom 17.10.1989, S. 23.
  • [2]  Rechtssache C-519/04 P, Meca-Medina und Majcen vs. Kommission, [2006] Slg. I-6991.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten (29.2.2008)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zum Weißbuch Sport
(2007/2261(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Emine Bozkurt

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft[1], die jede Form von Rassendiskriminierung in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, soziale Sicherheit, Gesundheitsdienste sowie Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verbietet,

–   unter Hinweis auf die Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf[2],

–   unter Hinweis auf seine Erklärung vom 14, März 2006 zur Bekämpfung von Rassismus im Fußball[3],

A. in der Erwägung, dass der Sport bei der sozialen Teilhabe, Integration und Chancengleichheit, beim interkulturellen Dialog sowie bei der Förderung der Freiwilligentätigkeit eine entscheidende Rolle spielt und frei von Diskriminierung, Rassismus, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz sein sollte,

B.   in der Erwägung, dass Sportlerinnen und Sportler mit Behinderungen in den Rechtssystemen der Mitgliedstaaten gegenüber ihren nicht behinderten Kollegen nicht diskriminiert werden dürfen, was ihre sozialen Rechte betrifft,

1.   fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, den Grundsatz der Subsidiarität zu wahren;

2.   fordert die Kommission auf, die Besonderheiten des Sports gebührend zu respektieren und mehr Rechtssicherheit herzustellen, indem sie unter Einbeziehung aller relevanten Interessenvertreter und in einem gemeinsamen interinstitutionellen Dialog eindeutige Leitlinien über die Anwendbarkeit des EG-Rechts auf den Sport in der Europäischen Union schafft; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, den Grundsatz der Subsidiarität zu wahren;

3.   fordert die Kommission daher auf, eine Studie über die Reichweite des für den Sport in der Europäischen Union geltenden EG-Rechts, einschließlich der arbeitsrechtlichen Normen sowie der Normen für den Sozialschutz, in Auftrag zu geben, wobei die Regeln für den Transfer von Sportlern besonders berücksichtigt werden sollten;

4.   empfiehlt, dass Dopingprävention und Dopingbekämpfung für die Mitgliedstaaten ein wichtiges Anliegen darstellen sollen; fordert im Bereich der Dopingbekämpfung eine Politik der Prävention und der Ahndung auf internationaler Ebene und unterstreicht, dass mit Kontrollen, Forschung, Tests und einer ständigen Begleitung durch unabhängige Ärzte sowie parallel dazu durch Prävention und Erziehung gegen Auswüchse angekämpft werden muss;

5.   unterstützt die grundsätzliche Anwendbarkeit von Rechtsvorschriften der EU zur Bekämpfung jeder Art von Diskriminierung auf den Sportbereich in der Europäischen Union, sowohl was den Profisport als auch was den Breitensport betrifft, und fordert alle Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die Richtlinien 2000/78/EG und 2000/43/EG wirksam umzusetzen und anzuwenden; bringt seine Überzeugung zum Ausdruck, dass der Sport eine gesellschaftliche Funktion hat und als ein nützliches Instrument betrachtet werden kann, sowohl um eine integrativere Gesellschaft, die soziale Integration und das kulturelle Verständnis zwischen Menschen unterschiedlichen Geschlechts, unterschiedlicher Rasse oder Religion zu fördern als auch um Diskriminierung, Intoleranz, Rassismus und Gewalt zu bekämpfen;  

6    fordert die Kommission auf, umgehend einen Dialog mit den Sportorganisationen aufzunehmen, um eine tragfähige Vereinbarung über eine bessere Nachwuchsförderung und den Einsatz einheimischer Spieler zu treffen;

7.   fordert die Kommission auf zu gewährleisten, dass jegliche Ausnahmeregelungen aufgrund der Besonderheit des Sports sowohl legal als auch in ihrer Tragweite begrenzt bleiben;

8.   fordert die Kommission auf, die Freizügigkeit nicht nur von Profisportlern, sondern auch von Trainern und Betreuungspersonal im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften sowie den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu gewährleisten, und dabei den Wunsch anzuerkennen, ein Gleichgewicht zwischen dem Grundsatz der Freizügigkeit und den Bedürfnissen von Nationalmannschaften hinsichtlich der Heranbildung junger Sportler zu finden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, nicht nur in die sportliche, sondern auch in die berufliche Qualifikation von Sportlern zu investieren, sowie die gegenseitige Anerkennung von Qualifikationen, die im Rahmen sportlicher Tätigkeiten auf der Basis der im Europäischen Qualifikationsrahmen vorgesehenen gemeinsamen Referenzniveaus erworben wurden, innerhalb der Europäischen Union verstärkt zu ermöglichen, und zwar über die Einführung einer europäischer Zertifizierung für Sportlervermittler, durch die es möglich würde, diese zu kontrollieren;

9.   stellt fest, dass im Sportsektor Arbeitsplätze entstehen, was zu wirtschaftlichem Wachstum und wirtschaftlicher Entwicklung beiträgt, vor allem in benachteiligten Regionen, und dass der Sport auch Einfluss auf andere Bereiche wie Bildung, Medizin, Massenmedien sowie Herstellung und Vertrieb von speziellen Ausrüstungen und Erzeugnissen hat;

10. verweist auf die soziale und erzieherische Dimension des Sports und fordert die Mitgliedstaaten auf, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, damit Sportler, die dies wünschen, am Ende ihrer sportlichen Karriere Zugang zu Bildung und beruflicher Bildung haben, so dass sie ihre Erfahrungen und ihr Wissen an junge Sportlerinnen und Sportler weitergeben können;

11. betrachtet Sportvereine und Stadien als Arbeitsplatz von Profisportlern; fordert Sportvereine auf, eigene Nachwuchssportler in verstärktem Maße zu schulen, zu fördern und einzusetzen; fordert die Berufsorganisationen und Vereine im Sportbereich auf, jegliche Form von Diskriminierung, Rassismus und Ausländerfeindlichkeit vor, bei und nach Sportveranstaltungen in den Stadien und außerhalb in Form von Kampagnen zu bekämpfen; fordert, jährliche Berichte zu diesbezüglichen Fortschritten zu veröffentlichen; fordert die Mitgliedstaaten sowie die kommunalen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Sportanlagen und Sportstätten haben;

12. betont, wie wichtig es ist, dass die jungen Sportlerinnen und Sportler von Anfang an umfassend, sowohl sportlich wie auch schulisch, ausgebildet werden, um deren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nach Abschluss ihrer Sportlerkarriere zu gewährleisten;

13. spricht sich für eine verstärkte Solidarität zwischen Profi- und Breitensport aus, damit kleine Vereine sowie der Schulsport gefördert und die dafür nötigen Infrastrukturen vor Ort entwickelt werden können;

14. hält es für nicht wünschenswert, dass Profisportler weniger Rechte als andere Vertragsarbeitnehmer haben, und erachtet es deshalb für wichtig, dass Profisportler über ein breites und transparentes Spektrum von Rechten als Arbeitnehmer verfügen, einschließlich des Rechts auf Einwilligung in bzw. Ablehnung von Tarifvereinbarungen sowie Mitgliedschaft in Gewerkschaften;

15. fordert die Mitgliedstaaten und die einschlägigen Regulierungsbehörden auf, die Vorwürfe von Korruption und Ausbeutung bei der Anwerbung und Beschäftigung von Sportlern, insbesondere von minderjährigen Sportlern aus Ländern außerhalb der Europäischen Union, zu prüfen;

16. empfiehlt, dass die Vereinigungen aller Gruppen von Akteuren im Bereich des Sports (Spieler, Trainer oder Coaches, Schiedsrichter usw.) in den Entscheidungsorganen der nationalen und internationalen Verbände angemessen vertreten sein sollen;

17. fordert die Kommission auf, zu gewährleisten, dass sämtliche sozialen Rechte, die Sportlerinnen und Sportlern eingeräumt werden, auch von Sportlern mit Behinderungen in gleichem Maße wahrgenommen werden können;

18. anerkennt die Rolle des Sports einschließlich des Profisports als ein wichtiges Instrument für Teamgeist, Fairness und Eigenverantwortung, soziale Eingliederung und kulturelle Integration; soziale Eingliederung und Integration als Faktor für Wachstum und Beschäftigung, für lokale und regionale Entwicklung, für städtische Erneuerung und ländliche Entwicklung sowie als Mittel für die Stärkung von Werten wie Solidarität, Toleranz und fairer Wettbewerb sowie die Bekämpfung von Fettleibigkeit und Übergewicht und dessen wichtigen Beitrag zur Vermittlung grundlegender sozialer, erzieherischer und kultureller Werte; fordert mehr Engagement gegen Doping, Kriminalität und vereinsinterne Korruption;  

19. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Zusammenarbeit mit den Sportakademien eine umfassende und qualitativ hochwertige Ausbildung zu gewährleisten, in der den Sportlerinnen und Sportlern Kenntnisse vermittelt werden, die ihnen ein Studium an Fach- und Hochschulen ermöglichen und ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt sichern;

20. schlägt vor, den Zugang zu Sport und die Einbindung in soziale Sportstrukturen als Indikator für die gesellschaftliche Integration und als Element zur Bestimmung gesellschaftlicher Ausgrenzung zu betrachten;

21. betont, wie wichtig körperliche Betätigung und Sport bei der Bekämpfung von Übergewicht und bei der Beseitigung ungesunder Lebensgewohnheiten sind, was auf der einen Seite erhebliche positive Auswirkungen auf die Gesundheit der Bürger und auf der anderen Seite auch auf die Senkung der Ausgaben der Krankenkassen hat; ist jedoch besorgt darüber, dass die Verlängerung der Arbeitszeit und generell die herrschenden Arbeitsbedingungen die Arbeitnehmer davon abhalten, sich regelmäßig körperlich zu betätigen und grundsätzlich mehr Sport zu treiben;

22. fordert die Kommission sowie die Mitgliedstaaten auf, innerhalb der bestehenden Haushaltsmittel und Programme sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips Vorschläge für Projekte zu billigen und finanziell auszustatten, die die soziale Eingliederung in Verbindung mit Sport als eine Priorität betrachten; unterstützt die Absicht der Kommission, Sport als Querschnittsaufgabe in verschiedene Aktionsprogramme einzubeziehen;

23. betont, wie wichtig es ist, die sportliche Betätigung zu fördern, indem der Zugang zum Sport für alle und die Chancengleichheit gewährleistet werden und in die Ausbildung von Sportlehrern und -assistenten sowie in zusätzliche öffentliche Sporteinrichtungen investiert wird; drängt aber auch auf angemessene Beihilfen, damit Personen mit Behinderungen Zugang zum Sport erhalten;

24. hält den Sport und die Sporterziehung für wesentliche Elemente einer hochwertigen Bildung;

25. begrüßt es, dass die Kommission in ihrem Weißbuch den Charakter gemeinnütziger sportlicher Aktivitäten als Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse anerkennt; fordert die Kommission auf, den Sport dementsprechend zu behandeln;

26. weist auf den häufig vernachlässigten Amateursport hin; betont die Notwendigkeit, mehr Finanzmittel, bessere Arbeitsbedingungen und andere Anreize und Vergünstigungen für den Amateursport, unter anderem für Vereine ohne Erwerbszweck, für nicht professionelle und unentgeltlich tätige Sportler, Funktionäre, Trainer oder Coaches und Schiedsrichter zur Verfügung zu stellen;

27. spricht den Sportorganen seine Unterstützung aus, die in Ausbildung und Training für junge Spieler investieren, und betont, wie notwendig eine Mindestanzahl von lokal ausgebildeten Spielern in einer Vereinsmannschaft unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit ist;

28. unterstreicht die Empfehlungen der Kommission an die Mitgliedstaaten zur Ausarbeitung von nationalen Strategien, die darauf abzielen, die körperliche Betätigung im Rahmen von Bildungsprogrammen für Kinder und Schüler in den jüngsten Altersgruppen zu steigern und zu verbessern;

29. erkennt die Verbindung zwischen der kommerziellen und der gesellschaftlichen Funktion des Sports an; erkennt deshalb an, dass Investitionen in die Förderung von Talenten, in Training an der Basis, in Einrichtungen und gemeindenahe Programme in hohem Maße davon abhängen, ob aus dem Profisport und über die effiziente Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums bei Sportübertragungen Medieneinkünfte entstehen und erneut investiert werden;

30. nimmt zur Kenntnis, dass die Vereinigung der Europäischen Profifußballligen und FIFPro gemeinsam darum ersucht haben, dass die Kommission offiziell einen Ausschuss für Sozialdialog im Profifußball einrichtet; begrüßt diese Entwicklung und unterstützt die weitere Stärkung des Sozialdialogs;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.2.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

42

2

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Andersson, Edit Bauer, Emine Bozkurt, Iles Braghetto, Philip Bushill-Matthews, Milan Cabrnoch, Alejandro Cercas, Ole Christensen, Derek Roland Clark, Luigi Cocilovo, Jean Louis Cottigny, Proinsias De Rossa, Harlem Désir, Harald Ettl, Richard Falbr, Carlo Fatuzzo, Ilda Figueiredo, Roger Helmer, Stephen Hughes, Karin Jöns, Ona Juknevičienė, Jean Lambert, Bernard Lehideux, Elizabeth Lynne, Thomas Mann, Jan Tadeusz Masiel, Elisabeth Morin, Csaba Őry, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Rovana Plumb, Bilyana Ilieva Raeva, Elisabeth Schroedter, José Albino Silva Peneda, Jean Spautz, Gabriele Stauner, Anne Van Lancker, Gabriele Zimmer

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Mihael Brejc, Gabriela Creţu, Petru Filip, Donata Gottardi, Rumiana Jeleva, Jamila Madeira, Csaba Sógor, Kyriacos Triantaphyllides

  • [1]  ABl. L 180 vom 19.7.2000, S. 22.
  • [2]  ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16.
  • [3]  ABl. C 291 E vom 30.11.2006, S. 143

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (27.3.2008)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zum Weißbuch Sport
(2007/2261(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Toine Manders

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass es in der vorliegenden Stellungnahme nicht um die nicht gewerblichen Aspekte des Profisports oder Amateursports geht;

2.  stellt fest, dass der Profisport und der Amateursport nicht nur ein bedeutendes gesellschaftliches und kulturelles Phänomen in Europa sind, sondern auch eine Quelle beträchtlicher Einnahmen, da der Sport mit wirtschaftlicher Tätigkeit einhergeht;

3.  stellt fest, dass die bestehenden Strukturen für den Sport in Europa auf dem Grundsatz der Nationalität beruhen;

4.  erkennt an, dass der Profisport Regeln unterliegen muss, die aus einer Vielfalt von Quellen stammen (EG, Mitgliedstaaten, Gremien im Bereich des Sports), was in einem an sich schon unbestimmten Bereich Zweideutigkeit verursacht,

5.  verweist darauf, dass wiederholte rechtliche Herausforderungen für die Strukturen, die Regeln im Sport und illegale Praktiken bestimmter Spielervermittler große Besorgnis ausgelöst haben und dass eine größere Rechtssicherheit allen beteiligten Akteuren dabei helfen würde, die Vorteile, die der Binnenmarkt bietet, besser zu nutzen; empfiehlt die Einführung einer europäischen Zertifizierung der Spielervermittler, die deren Kontrolle ermöglicht;

6.  weist darauf hin, dass das rechtliche Umfeld, in dem der Berufssport tätig ist, weitgehend durch die Rechtssprechung geformt wurde, dass einige Themen jedoch einer weiteren Orientierung auf gemeinschaftlicher und nationaler Ebene bedürfen;

7.  weist darauf hin, dass oft ein Missverhältnis zwischen dem Angebot von und der Nachfrage nach Eintrittskarten für große Sportveranstaltungen besteht, was für die Verbraucher von Nachteil ist; unterstreicht, dass bei der organisatorischen Gestaltung des Vertriebs von Eintrittskarten die Interessen der Verbraucher umfassend berücksichtigt werden sollten und dass auf allen Ebenen ein diskriminierungsfreier und fairer Verkauf von Eintrittskarten gewährleistet werden sollte;

8.  fordert die Mitgliedstaaten und die Führungsgremien des Sports auf, die soziale und demokratische Rolle der Fans aktiv zu fördern, indem sie die Gründung und Entwicklung von Fanverbänden unterstützen und sich für ihre Einbeziehung in die Leitung und Verwaltung des Spiels einsetzen;

9.  ist der Ansicht, dass die Initiative der Fandirektbewegung diesbezüglich das beste Beispiel darstellt, und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Führungsgremien des Sports auf, seine Verbreitung zu fördern;

10. stellt fest, dass die Fernsehübertragung von Sportveranstaltungen ebenfalls zunehmend auf verschlüsselten und Pay-TV-Sendern erfolgt; sie sollte über die breitestmögliche Palette von Medien und Plattformen zugänglich sein; unterstützt das Recht der Mitgliedstaaten, eine Liste von Sportveranstaltungen aufzustellen, in der verfügt wird, dass ein beträchtlicher Anteil der Öffentlichkeit nicht ausgeschlossen werden darf, wenn die Mitgliedstaaten der jeweiligen Sportveranstaltung eine große gesellschaftliche Bedeutung beimessen;

11. unterstützt den Grundsatz des kollektiven Verkaufs von Medienrechten, um die gerechte Verteilung dieser wichtigen Finanzressource zu gewährleisten; betont die Bedeutung des Solidaritätsmechanismus, der sicherstellt, dass eine gerechte Einnahmenumverteilung zwischen den Vereinen erfolgt;

12. unterstreicht die Notwendigkeit einer besseren Kontrolle des Marktes für Sportwetten und der Erhaltung der Integrität des Sports; fordert die Kommission auf, einen Vorschlag vorzulegen, der Sportwetten in der Europäischen Union auf der Grundlage eines staatlichen oder staatlich kontrollierten Lizenzvergabesystems gewährleistet, wobei die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen gegen Zwangsspielen ergreifen, gleichzeitig die Rechte der Organisatoren von Sportveranstaltungen achtet und Missbrauch und Bestechung vorbeugt und die Möglichkeit einer stabilen Finanzierungsquelle zur Förderung des Berufs- und Amateursports schafft;

13. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zusammen mit Sport- und Wettunternehmern die Einrichtung eines brauchbaren, angemessenen und nachhaltigen Rahmens zu prüfen, um zu gewährleisten, dass der gesamte Sport in Europa frei von illegalem Wettpraktiken bleibt und sich das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Integrität des Sports erhält;

14. fordert die Kommission auf, einen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmen für den Profisport vorzulegen und gleichzeitig zu allen Zeiten anzuerkennen, dass Angelegenheiten, die die allgemeine Organisation und die Regeln des Berufssports betreffen, am besten den beteiligten nationalen Akteuren überlassen werden sollten und dass Maßnahmen auf Seiten der EU nur dann ergriffen werden sollten, wenn sie wirklich notwendig sind.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

26.3.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

22

2

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Cristian Silviu Buşoi, Charlotte Cederschiöld, Gabriela Creţu, Mia De Vits, Janelly Fourtou, Vicente Miguel Garcés Ramón, Evelyne Gebhardt, Małgorzata Handzlik, Malcolm Harbour, Edit Herczog, Iliana Malinova Iotova, Pierre Jonckheer, Alexander Lambsdorff, Kurt Lechner, Lasse Lehtinen, Toine Manders, Arlene McCarthy, Catherine Neris, Zita Pleštinská, Giovanni Rivera, Zuzana Roithová, Luisa Fernanda Rudi Ubeda, Heide Rühle, Leopold Józef Rutowicz, Christel Schaldemose, Andreas Schwab, Bernadette Vergnaud, Barbara Weiler, Marian Zlotea

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Emmanouil Angelakas, Šarūnas Birutis, Giovanna Corda, Benoît Hamon, Joel Hasse Ferreira, Filip Kaczmarek, Othmar Karas, Joseph Muscat, Gary Titley, Anja Weisgerber

STELLUNGNAHME des Ausschusses für regionale Entwicklung (28.2.2008)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zum Weißbuch Sport
(2007/2261(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Gerardo Galeote

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für regionale Entwicklung ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in Erwägung der integrativen Rolle des Sports und seines potentiellen Beitrags zum sozialen Zusammenhalt sowie zum inneren Zusammenhalt der Regionen,

1.  betont die Bedeutung, die die Einbeziehung des Sports in den Vertrag von Lissabon hat, und hebt die dadurch gebotene Chance hervor, finanzielle Mittel und Programme mit dem Ziel zu mobilisieren, den Sport als Instrument zur wirtschaftlichen Entwicklung, für den sozialen Zusammenhalt und zur Verbesserung der Infrastrukturen der Städte und Regionen der EU zu nutzen;

2.  anerkennt die Bedeutung des Sports, der Sportindustrie und des Sporttourismus für die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Gründung kleiner und mittlerer Unternehmen;

3.  betont, dass ein hohes Niveau an Verfügbarkeit und Zugänglichkeit von sportbezogenen Infrastrukturen für alle sozialen Gruppen die Lebensqualität sowohl in ländlichen als auch in städtischen Gebieten positiv beeinflusst; ersucht die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, sportbezogene Infrastrukturen als unverzichtbaren Teil der staatlichen Versorgungsleistung zu entwickeln;

4.  erinnert daran und betont, dass der Sport den allgemeinen Gemeinschaftsvorschriften für den Binnenmarkt, den freien Wettbewerb und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer unterliegt, die ihre Wirksamkeit für den sozialen und territorialen Zusammenhalt und für die wirtschaftliche Entwicklung unter Beweis gestellt haben; weist ferner darauf hin, dass der überwiegende Teil der Sport- und Freizeitanlagen in den Kommunen und Regionen wesentlicher Bestandteil des interkulturellen Zusammenlebens und damit unverzichtbarer Teil der staatlichen Versorgungsleistung sind, ;

5.  hebt hervor, wie bedeutend der Erfolg einiger Sportvereine bei internationalen Wettbewerben für die Entwicklungsanstrengungen bestimmter Regionen und bestimmter Länder ist, einmal direkt in Form der Ausfuhr von Erzeugnissen und Lizenzen oder indirekt in Form der positiven Wirkungen, die diese Vereine als Kulturbotschafter in ihr Land oder in ihre Region tragen; unterstützt die Maßnahmen, die die Länder und Regionen ergreifen, um die Wettbewerbsfähigkeit ihrer renommiertesten Vereine zu erhalten oder zu erhöhen, vorausgesetzt dass dieselben Grundregeln für alle gelten und die Maßnahmen im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht stehen; betont jedoch, dass für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung einer Region die positive Entwicklung des Breiten- und Freizeitsports entscheidend ist, vor allem um für junge Menschen die Region attraktiv zu machen und um junge Menschen in der Region zu halten; unterstützt die Maßnahmen, die die Länder oder Regionen ergreifen, um die renommiertesten Sportvereine für ein Engagement im Breiten- und Freizeitsport zu gewinnen; betont, dass dieses Engagement im öffentlichen Interesse liegt;

6.  weist auf die großen Unterschiede zwischen den einzelnen Regionen und Mitgliedstaaten im Hinblick auf die soziale und wirtschaftliche Bedeutung verschiedener Sportarten wie auch hinsichtlich der relativen Bedeutung und Popularität der wichtigsten Vereine in den bekanntesten Profisportarten hin; ist daher der Auffassung, dass die Unterschiede bei der Zusammensetzung und Entstehung der Einnahmen, bei der Art und Weise, wie Unterstützung geleistet wird, und bei dem Konzept, um ein Wettbewerbsgleichgewicht zu gewährleisten, sowohl gerechtfertigt als auch notwendig sind; hält es jedoch zur Wahrung der sozialen und wirtschaftlichen Bedeutung des Sports in allen Regionen und in den kleineren Gebietskörperschaften für wichtig, die Einbeziehung der Sportvereine in Solidaritätsaktionen und in freiwillige Mechanismen gesellschaftlicher Solidarität zu betreiben; ist der Ansicht, dass ein soziales Engagement der Sportvereine für den Breitensport und die Nutzung qualitativ hochwertiger Sportanlagen durch alle sozialen Gruppen einen zentralen Beitrag für den sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhalt leisten kann, und hält ein solches Engagement deshalb für unabdingbar;

7.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, im Rahmen der Strategien für eine nachhaltige Entwicklung Finanzmittel für sportbezogene Infrastrukturen und Projekte innerhalb des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wie auch die Möglichkeit des Zugangs zu neuen Finanzierungsinstrumenten (JEREMIE und JESSICA u. a.) vorzusehen;

8.  schlägt die Schaffung eines wirksamen Mechanismus zur Förderung der grenzüberschreitenden und interregionalen Zusammenarbeit vor, um eine bessere Nutzung der Investitionen in Infrastrukturen, die im Rahmen von Sportveranstaltungen getätigt werden, zu erreichen; empfiehlt ferner, die Förderung des Sports durch den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit, wie er in der Verordnung (EG) Nr. 1082/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ)[1] vorgesehen ist, voranzubringen;

9.  fordert die Kommission auf, bei ihren Vorschlägen in Bezug auf für die sportliche Entwicklung in den Mitgliedstaaten so heikle Themen wie die Rechte am Bild, die Vergabe der Senderechte oder Sportwetten das Subsidiaritätsprinzip sowie die Erfahrungen und die Einzigartigkeit jedes Mitgliedstaates ebenso wie die Übertragung von Befugnissen, die gegebenenfalls in die Regionen, aus denen der jeweilige Mitgliedstaat besteht, erfolgt ist, peinlich genau zu respektieren.

10. betont die Bedeutung der Regionen und lokalen Selbstverwaltungen bei der Ausrichtung von Profi- und Breitensportveranstaltungen, für den Ausbau der Infrastruktur sowie die Förderung des Sports und einer gesunden Lebensweise der Bürgerinnen und Bürger der EU, insbesondere von Schulkindern;

11. empfiehlt, dass die Sozialpolitik der Mitgliedstaaten die wichtige integrative Rolle des Sports für die Zuwanderergruppen und die Entwicklung von dem Sport innewohnenden Werten wie Zusammenleben, Toleranz und Solidarität stets berücksichtigt;

12. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Anbetracht der Bedeutung von integrativer sportlicher Betätigung die Möglichkeiten dafür zu schaffen, dass Sportler und Schüler mit Behinderungen sowohl in der Schule als auch außerhalb täglich Sport treiben können;

13. empfiehlt, dass die Kommission in Anbetracht dessen, dass bei Fragen des Umwelt- und des Gesundheitsschutzes ein horizontaler Ansatz erforderlich ist, bei europäischen Sportveranstaltungen die Werbung für den Umwelt- und Gesundheitsschutz fördert;

14. anerkennt die Bedeutung von Sport bei der Gesundheitsvorsorge und empfiehlt aus diesem Grund, dass die Inhaber der Übertragungsrechte Werbung für den Sport an sich betreiben;

15. fordert die Mitgliedstaaten in Anbetracht dessen, dass eines der im Weißbuch formulierten Ziele die Einführung täglicher sportlicher Aktivität in den Bildungseinrichtungen ist, auf, in jeder Stufe des Bildungssystems, beginnend in der Grundschule bis hin zu den Hochschuleinrichtungen, Leibeserziehung verpflichtend einzuführen;

16. schlägt den Mitgliedstaaten vor, einen erheblichen Prozentsatz ihrer Einnahmen aus dem Sport zur Deckung der sportbezogenen Ausgaben auf staatlicher wie auch auf kommunaler Ebene zu verwenden;

17. rät der Kommission in Anbetracht dessen, dass das Streben nach Zusammenhalt innerhalb der EU für die neu beigetretenen Mitgliedstaaten von größter Bedeutung ist, sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass in den neu beigetretenen Mitgliedstaaten der Anteil der Personen, die regelmäßig sportlich aktiv sind, bedenklich niedrig ist, anstreben sollte, diese Zahl in der Europäischen Union innerhalb der nächsten fünf Jahre deutlich zu erhöhen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.2.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

49

0

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alfonso Andria, Emmanouil Angelakas, Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Rolf Berend, Jana Bobošíková, Victor Boştinaru, Antonio De Blasio, Petru Filip, Gerardo Galeote, Iratxe García Pérez, Eugenijus Gentvilas, Pedro Guerreiro, Gábor Harangozó, Marian Harkin, Jim Higgins, Mieczysław Edmund Janowski, Rumiana Jeleva, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Miloš Koterec, Constanze Angela Krehl, Jamila Madeira, Mario Mantovani, Sérgio Marques, Miroslav Mikolášik, James Nicholson, Lambert van Nistelrooij, Jan Olbrycht, Maria Petre, Markus Pieper, Pierre Pribetich, Wojciech Roszkowski, Elisabeth Schroedter, Grażyna Staniszewska, Catherine Stihler, Dimitar Stoyanov, Margie Sudre, Andrzej Jan Szejna, Oldřich Vlasák

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jan Březina, Brigitte Douay, Den Dover, Emanuel Jardim Fernandes, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Vladko Todorov Panayotov, Miloslav Ransdorf, Zita Pleštinská, László Surján, Iuliu Winkler

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Janelly Fourtou, Zdzisław Zbigniew Podkański

  • [1]  ABl. L 210 vom 31.7.2006, S. 19

STELLUNGNAHME des Rechtsausschusses (27.3.2008)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zum Weißbuch Sport
(2007/2261(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Neena Gill

VORSCHLÄGE

Der Rechtsausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  weist darauf hin, dass der derzeitige Vertrag zwar keine Vorschriften zur Übertragung einer spezifischen Zuständigkeit für Sport enthält, dass der Sport aber deswegen nicht vom Gemeinschaftsrecht ausgeschlossen ist, sondern dort in Bezug auf spezielle Bereiche abgedeckt ist, wie Verbot der Diskriminierung (Artikel 12 des Vertrags), Freizügigkeit (Artikel 39), Niederlassungsfreiheit, freier Dienstleistungsverkehr (Artikel 43 und 49) und Wettbewerb (Artikel 81 bis 87); weist ferner darauf hin, dass die Bestimmungen über Beschäftigung, Sozialpolitik, Kultur, Bildung und Gesundheit ebenfalls Auswirkungen auf den Sport haben;

2.  stellt fest, dass der Sport die Unabhängigkeit der Wettkämpfer gewährleisten und ergebnisoffene Wettkämpfe garantieren muss, was rechtfertigen könnte, dass Sportorganisationen auf dem Markt einen speziellen Rahmen für die Veranstaltung und den Verkauf von Sportereignissen einführen;

3.  ist jedoch der Auffassung, dass die Besonderheiten des Sports eine automatische Freistellung aller durch den Sport initiierten Wirtschaftsaktivitäten von den gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln nicht rechtfertigen;

4.  ist der Ansicht, dass die Kommission angesichts der besonderen Merkmale des Sports nach Anhörung der verschiedenen betroffenen Kreise und des Parlaments die Annahme von Auslegungsleitlinien erwägen sollte, um die gesamte Frage der Beziehung zwischen dem Gemeinschaftsrecht und „Sportregeln“, die nicht unter das Gemeinschaftsrecht fallen, und den Bereichen, auf die das Gemeinschaftsrecht anwendbar ist, zu beleuchten - und zwar insbesondere in Bezug auf die Abgrenzung zwischen den Aspekten der sportlichen Organisation, die unter dieses Recht fallen, und den Regeln, die dies nicht tun, unter Berücksichtigung der Prinzipien der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowie unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Sportregeln, die reine Sportfragen betreffen, daher nichts mit wirtschaftlicher Tätigkeit zu tun haben und nicht in den Geltungsbereich des Vertrags fallen; ist der Ansicht, dass bei dieser Abgrenzung die Unterscheidung zwischen Spitzensport und Breitensport zu berücksichtigen ist; hebt hervor, dass solche Regeln, die den besonderen Charakter und Kontext von Sportereignissen betreffen, der Organisation und ordnungsgemäßen Durchführung von sportlichen Wettbewerben dienen und nicht als Einschränkung der Gemeinschaftsregeln über Freizügigkeit und Dienstleistungsfreiheit angesehen werden dürfen;

5.  fordert die Sportorganisationen auf, das Recht auf Anrufung ordentlicher Gerichte zu akzeptieren, erkennt jedoch gleichzeitig den Grundsatz der Selbstregulierung im Sport, die Strukturen des europäischen Sportmodells sowie die Prinzipien für die Organisation von sportlichen Wettkämpfen an;

6.  ist der Auffassung, dass – wenn man sich lediglich auf die Entscheidung des Gerichtshofs als letzten Ausweg verlässt – dies zu einem unzureichenden Konzept der Einzelfallentscheidungen und einem Mangel an Rechtssicherheit führt, insbesondere da die Argumentation in der jeweiligen Rechtsprechung nicht immer klar oder einheitlich ist, wie dies aus einer ganzen Reihe von Rechtssachen von Walrave bis Meca-Medina ersichtlich ist; räumt ein, dass kommerzielle Aspekte von Wettkämpfen nur schwer von rein sportlichen Fragen zu trennen sind, weshalb bei bestimmten Problemen Einzelfallentscheidungen erforderlich sind, und spricht sich deshalb gegen jegliche Bemühungen aus, eine Gruppenfreistellung von den Wettbewerbsregeln nach den Artikeln 81 und 82 des Vertrags zu erteilen;

7.  stellt fest, dass die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen von Spieleragenten durch Richtlinie 2005/36/EG[1] abgedeckt ist, der zufolge der Beruf nationalen Vorschriften unterliegt;

8.  ist der Auffassung, dass die illegalen Praktiken einiger Spieleragenten (Korruption, Geldwäsche, Handel mit minderjährigen Sportlern) die Annahme eines Rechtsakts rechtfertigen könnten, in dem berufliche Mindestanforderungen für Spieleragenten festgelegt sind (Kenntnis eines konkreten Fachgebiets, Seriosität, Nichtvorliegen von Interessenskonflikten, z. B. wenn der Agent gleichzeitig zwei Sportler vertritt, usw.);

9.  unterstützt nachdrücklich das Lizenzsystem der UEFA für Sportvereine und fordert dazu auf, solche bewährten Verfahren europaweit anzuwenden;

10.  ist der Auffassung, dass die zentrale Vermarktung von Fernsehrechten zwar eine horizontale Beschränkung des Wettbewerbs nach Artikel 81 Absatz 1 des Vertrages darstellt, jedoch im Sinne von Artikel 81 Absatz 3 zu Effizienzgewinnen führen kann und dass solche Vereinbarungen annehmbar sind, sofern sie den Grundsätzen der Solidarität zwischen den Vereinen, der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der Objektivität entsprechen;

11. fordert die Mitgliedstaaten auf, ordnungspolitische Maßnahmen zu ergreifen, die sicherstellen, dass der Sport vor ungebührlichen Einflüssen im Zusammenhang mit Sportwetten geschützt wird; ist der Auffassung, dass es vor allem notwendig ist, das Angebot an Wettmöglichkeiten zu verringern und der Gefahr von Konflikten zwischen den wirtschaftlichen Interessen eines Wettveranstalters und den Wettkampfergebnissen zu begegnen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Wettveranstaltern die Eigentümerschaft an Sportvereinen bzw. jede kommerzielle Beteiligung an Vereinen (zum Beispiel durch Sponsoring) und jede Beziehung zu Sportlern zu untersagen, sofern der Wettveranstalter den jeweiligen Verein bzw. Sportler nicht ausdrücklich aus seinem Angebot ausklammert;

12. fordert insbesondere die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, zusammen mit Sport- und Wettunternehmern die Einrichtung eines funktionierenden, gerechten und nachhaltigen Rahmens zu prüfen, um zu gewährleisten, dass der gesamte Sport in Europa frei von der Geißel illegaler Wetten bleibt und das Vertrauen der europäischen sportinteressierten Öffentlichkeit gewahrt bleibt;

13. anerkennt das Recht der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Recht auf Information zu schützen und den umfassenden Zugang der Bürger zu nationalen und nicht nationalen Sportübertragungen im Fernsehen zu garantieren, die von großer Bedeutung für die Gesellschaft sind, wie beispielsweise die Olympischen Spiele, die Fußballweltmeisterschaft und die UEFA-Fußballeuropameisterschaft;

14. weist nachdrücklich darauf hin, dass sich die Merkmale der europäischen Sportwirtschaft rasch wandeln und dass diese zunehmend auf Investitionen in innovative sportbezogene Inhalte sowie auf der Entwicklung solcher Inhalte durch digitale Technik beruht; räumt ein, dass die Aushöhlung der Rechte des geistigen Eigentums und des Ansehens eines Unternehmens verhindert und Piraterie sowie der Spielraum für illegale Handlungen im Internet reduziert werden müssen;

15. ist besorgt über die – bisweilen systematische – Aushöhlung der Urheberrechte durch Nutzer von Websites für die soziale Vernetzung; stellt fest, dass die von Nutzern geschaffenen Inhalte eine interessante Entwicklung darstellen aber auch die Gefahr des Missbrauchs des Urheberrechts erhöhen; ist ferner der Auffassung, dass, wenn es technisch möglich ist, eine eingebettete oder angefügte Urheberrechtsangabe zu erkennen, durchaus vom Provider verlangt werden kann, einen Filter zu verwenden, um solche Copyright-Angaben festzustellen und entsprechende Inhalte im Vorfeld auszublenden; ist jedoch der Auffassung, dass ein gewisses Maß an technischer Standardisierung wünschenswert ist, damit die Anforderungen für den Einsatz von Filtern nicht zu einer zu großen Belastung werden;

16. räumt ein, dass Sportorganisationen zu Recht über Fälle von Schmarotzermarketing besorgt sind; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass das Marken- und Urheberrecht hier nicht immer umfassend genug ist, um derartige parasitäre Praktiken zu verhindern; ist der Auffassung, dass die Überprüfung der gesetzlichen Bestimmungen zur Markentäuschung in einigen Mitgliedstaaten Möglichkeiten aufzeigen kann, dieses Problems Herr zu werden;

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.3.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Carlo Casini, Bert Doorn, Monica Frassoni, Giuseppe Gargani, Neena Gill, Piia-Noora Kauppi, Klaus-Heiner Lehne, Katalin Lévai, Antonio López-Istúriz White, Hans-Peter Mayer, Manuel Medina Ortega, Hartmut Nassauer, Aloyzas Sakalas, Francesco Enrico Speroni, Diana Wallis, Jaroslav Zvěřina, Tadeusz Zwiefka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Sharon Bowles, Mogens Camre, Jean-Paul Gauzès, Sajjad Karim, Kurt Lechner, Georgios Papastamkos, Michel Rocard, Gabriele Stauner, József Szájer, Jacques Toubon

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Gabriela Creţu

  • [1]  ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (27.3.2008)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zum Weißbuch Sport
(2007/2261(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Esther De Lange

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres fordert den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung auf, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag aufzunehmen:

1.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, unter Achtung der Freiheit, der Grundrechte und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften eine „erkenntnisgestützte Politik“ der grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit im Bereich des Sports umzusetzen, einschließlich des Austauschs von Informationen und Erkenntnissen zwischen den Sicherheitsdiensten;

2.   unterstreicht, dass sich der Sport und insbesondere einige Sportarten, die bereits professionalisiert sind, in ein globales Geschäft, das sich in einen globalen Markt und in die Logik der Globalisierung einfügt, verwandelt haben oder zurzeit verwandelt werden;

3.   unterstreicht, dass diese Globalisierung die Beziehungen zwischen den Spielervermittlern ändert und neue Realitäten schafft und dass es unterschiedliche Konzepte in den Mitgliedstaaten gibt, um die neuen Herausforderungen zu bewältigen, weshalb es sich als notwendig erweist, ausgewogene und kohärente politische und legislative Lösungen zu finden, die die Grundsätze und Grundwerte der EU und alles, soweit es in den EU-Verträgen gestaltet ist, beachten;

4.   hebt die Notwendigkeit hervor, neben präventiven, abschreckenden und repressiven Maßnahmen die Voraussetzungen für ein umfassenderes Vorgehen zur Bewältigung und Bekämpfung von Risiken im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen unter Beteiligung aller Akteure an einer Strategie zur Stärkung der nicht repressiven Aspekte der Reaktion auf Herausforderungen zu schaffen, wobei der Schwerpunkt auf dem Austausch bewährter Verfahren sowie Erziehung und Ausbildung liegen muss;

5.   verweist insbesondere auf die wertvollen Erfahrungen mit den nationalen Fußballinformationsstellen (NFIP), die für die Koordinierung und Erleichterung des grenzüberschreitenden polizeilichen Informationsaustauschs einschließlich Risikoanalysen und Daten über Risikofans verantwortlich sind, und auf das Handbuch mit Empfehlungen für die internationale polizeiliche Zusammenarbeit, das im Zusammenhang mit der „erkenntnisgestützten Politik“ eine Schlüsselrolle spielen kann; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Zusammenarbeit untereinander zu verstärken und dieses Konzept gegebenenfalls weiterzuentwickeln und zu aktualisieren;

6.   ersucht die Mitgliedstaaten und alle für den Sport zuständigen Organisationen und Institutionen nachdrücklich, ihre Anstrengungen im Kampf gegen den Gebrauch, die Lieferung und den Verkauf illegaler Dopingmittel zu verdoppeln;

7.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die notwendigen Maßnahmen zur Unterbindung des Handels mit minderjährigen Sportlern und Sportlerinnen und deren Ausbeutung zu ergreifen, und hält zusätzliche Vorkehrungen für erforderlich, um sicherzustellen, dass die Initiative, Nachwuchsspieler selbst auszubilden, nicht zu Kinderhandel führt;

8.   richtet den dringenden Appell an die Kommission, eventuelle vorbereitende Maßnahmen im Bereich des Sports auch auf den Schutz von Minderjährigen auszurichten;

9.   fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, alle zweckdienlichen Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass wichtige Sportveranstaltungen den Menschenhandel und den Missbrauch von Menschen fördern, beispielsweise im Zusammenhang mit der Zwangsprostitution und jeder anderen Praxis, die die Grundrechte verletzt;

10. unterstreicht die Notwendigkeit, Maßnahmen anzuwenden, die rassistische Verhaltensweisen bei Sportveranstaltungen verhindern sollen, und einer strengen Kontrolle der Durchsetzung von Rechtsakten zum Rassismus, zur Fremdenfeindlichkeit oder irgendeiner anderen Art von Gewalt und Diskriminierung bei Sportveranstaltungen, ohne die rigorose Umsetzung der geltenden Rechtsvorschriften auszuschließen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, in ihre Politik Maßnahmen zur Förderung von Werten wie Solidarität, Toleranz und Nichtdiskriminierung aufzunehmen;

11. fordert die Mitgliedstaaten auf, Gender Mainstreaming in alle Phasen der Sportpolitik mit dem Ziel einzubeziehen, die immer noch zwischen Männern und Frauen sowohl in puncto Vertretung in den Sportorganisationen und Entgelt wie auch hinsichtlich der tatsächlichen Teilhabe am Sport bestehende Kluft beständig zu verkleinern, so dass beide Geschlechter dieselben persönlichen und sozialen Vorteile aus dem Sport ziehen können;

12. begrüßt die Erarbeitung von Lizenzvergabesystemen für Vereine auf nationaler und europäischer Ebene und vertritt die Ansicht, dass derartige Systeme auch Bestimmungen zur Verhinderung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Gewalt und zum Schutz von Minderjährigen und zur Achtung der Grundrechte umfassen sollten;

13. unterstreicht die absolute Notwendigkeit, die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den europäischen politischen Institutionen mit dem Ziel zu verstärken, die verschiedenen Arten von Straftaten bei Sportveranstaltungen bzw. im Bereich des Sports (wie Lieferung und Gebrauch von Dopingmitteln, Menschenhandel usw.) wirksamer zu bekämpfen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.3.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

35

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Alexander Alvaro, Philip Bradbourn, Carlos Coelho, Esther De Lange, Gérard Deprez, Agustín Díaz de Mera García Consuegra, Bárbara Dührkop Dührkop, Armando França, Patrick Gaubert, Roland Gewalt, Jeanine Hennis-Plasschaert, Lívia Járóka, Ewa Klamt, Magda Kósáné Kovács, Wolfgang Kreissl-Dörfler, Stavros Lambrinidis, Henrik Lax, Roselyne Lefrançois, Sarah Ludford, Javier Moreno Sánchez, Rareş-Lucian Niculescu, Athanasios Pafilis, Martine Roure, Inger Segelström, Csaba Sógor, Vladimir Urutchev, Ioannis Varvitsiotis, Manfred Weber, Tatjana Ždanoka

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen)

Edit Bauer, Sophia in ‘t Veld, Jean Lambert, Marian-Jean Marinescu, Antonio Masip Hidalgo, Bill Newton Dunn, Nicolae Vlad Popa

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Manolis Mavrommatis

STELLUNGNAHME des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (29.2.2008)

für den Ausschuss für Kultur und Bildung

zum Weißbuch Sport
(2007/2261(INI))

Verfasserin der Stellungnahme: Pia Elda Locatelli

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter ersucht den federführenden Ausschuss für Kultur und Bildung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

A. in der Erwägung, dass im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter auf europäischer Ebene zwar gewisse Fortschritte erzielt worden sind, dass aber auf dem Gebiet des Sports Ungleichheiten zwischen Männern und Frauen fortbestehen,

B.  in der Erwägung, dass Frauen auf allen hierarchischen und administrativen Ebenen im Sport unterrepräsentiert sind,

1.  fordert die Mitgliedstaaten auf, Frauen und Männern durch stärker auf Gleichstellung abzielende Sportprogramme eine vergleichbare Unterstützung und vergleichbare Chancen im Bereich des Sportunterrichts und des Sports zu gewähren, um so die bestehenden Ungleichheiten zu korrigieren;

2.  begrüßt das Weißbuch Sport der Kommission, in dem sportbezogene Fragen in einem umfassenden Ansatz angegangen werden; bedauert jedoch, dass der Gleichstellungsaspekt nicht angemessen berücksichtigt wird, insbesondere bei der Frage des gleichen Entgelts für gleichwertige Arbeit, sowie der Tatsache, dass Sportlerinnen weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen;

3.  nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission das Recht auf Information und breiten Zugang der Bürger zu Sportübertragungen unterstützt;

4.  bezieht sich auf Untersuchungen, aus denen hervorgeht, dass bei nur 10% aller Sportberichte und Sportübertragungen Frauen im Mittelpunkt stehen; fordert die Kommission auf, auch weiterhin die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, auch in Bezug auf die Sportberichterstattung in den Medien, anzustreben;

5.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verwendung öffentlicher Mittel für den Sport zu überwachen und zu überprüfen, ob diese gerecht im Hinblick auf die Bedürfnisse der Sportler beiderlei Geschlechts aufgeteilt werden;

6.  fordert die Mitgliedstaaten und Sportorganisationen auf, Frauen Karrierechancen in mit dem Sport verbundenen Bereichen, auch auf der Ebene von Entscheidungsfunktionen, zu bieten;

7.  fordert die Mitgliedstaaten auf, zu unterstützen, dass Frauen sich sportlich betätigen, und dies nicht nur von frühester Kindheit an, sondern während ihres gesamten Lebens, auch im Alter, da mit der steigenden Lebenserwartung auch eine Verlängerung der aktiven Lebensjahre einhergeht;

8.  fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Schutz für Frauen im Sport durch die Förderung von wirksamen Präventivmaßnahmen, Sensibilisierungsprogramme und strenge Strafen im Falle der sexuellen Belästigung und des Missbrauchs im Sport zu verbessern;

9.  fordert die Mitgliedstaaten auf, die Berichterstattung über den Frauensport in den Medien zu fördern, damit Frauen eine Vorbildfunktion wahrnehmen und geschlechtsspezifische Stereotype überwunden werden können;

10. fordert die Mitgliedstaaten auf, die von Frauen in den verschiedenen Sportarten erzielten Erfolge in der gleichen Art und Weise anzuerkennen wie die von Männern erzielten Erfolge; betont die Notwendigkeit von nicht diskriminierenden Regelungen für Sportwettkämpfe durch die Festlegung gleichwertiger Preise für Frauen und Männer;

11. hebt hervor, dass Frauen und Männer, die Wettkampfsport auf Amateurebene betreiben, außer einer Unterstützung bei Mutterschaft bzw. Vaterschaft keinen staatlichen Krankheits-, Sozialversicherungs- und Unfallversicherungsschutz genießen; fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, die eine angemessene Absicherung gewährleisten;

12. betont, wie wichtig es ist, dass Frauen eine medizinische Beratung über die potenziellen Vorteile einer sportlichen Betätigung während der Schwangerschaft und nach der Geburt erhalten, so z.B. Verbesserung der Durchblutung und Linderung einiger Schwangerschaftsbeschwerden wie Verstopfung und Müdigkeit sowie Verringerung des Stresses sowie der körperlichen und emotionalen Anspannung;

13. fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Schulausbildung von Jungen und Mädchen dem Sportunterricht im Hinblick auf die Förderung und Erziehung zum Sport einen höheren Stellenwert einzuräumen und gleichzeitig den Zugang zu Sportkarrieren und deren Entwicklung zu unterstützen;

14. weist darauf hin, dass das Ausschließen von Mädchen vom Sport-, Schwimm- oder Schulunterricht aus Gründen der kulturellen Vielfalt sich durch keine Kultur oder Religion rechtfertigen lässt und nicht toleriert werden darf;

15. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Gesundheitsprävention und -kontrolle bei jungen Sportlern zu verstärken und sicherzustellen, dass alle in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen verankerten Rechte geachtet werden;

16. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Tätigkeiten von Sportorganisationen, Sportclubs  und -vereinen, die sportliche Betätigung für Senioren, insbesondere für Frauen, anbieten, zu unterstützen;

17. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Ausbeutung von Mädchen und Jungen im Sport und den Kinderhandel durch die rigorose Durchsetzung der geltenden Gesetze und Vorschriften zu bekämpfen; ist der Ansicht, dass ein höheres Niveau der Rechtssicherheit, insbesondere bei der Anwendung der Vorschrift über die lokal ausgebildeten Spieler, wünschenswert ist.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.2.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

30

0

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Edit Bauer, Emine Bozkurt, Hiltrud Breyer, Edite Estrela, Ilda Figueiredo, Věra Flasarová, Lívia Járóka, Piia-Noora Kauppi, Rodi Kratsa-Tsagaropoulou, Urszula Krupa, Roselyne Lefrançois, Astrid Lulling, Siiri Oviir, Marie Panayotopoulos-Cassiotou, Zita Pleštinská, Anni Podimata, Teresa Riera Madurell, Eva-Britt Svensson, Anne Van Lancker, Anna Záborská

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Ana Maria Gomes, Donata Gottardi, Anna Hedh, Elisabeth Jeggle, Marusya Ivanova Lyubcheva, Maria Petre

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Manolis Mavrommatis, Milan Gaľa, Tunne Kelam, Małgorzata Handzlik

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

1.4.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

31

1

1

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Maria Badia i Cutchet, Katerina Batzeli, Ivo Belet, Guy Bono, Nicodim Bulzesc, Marie-Hélène Descamps, Jolanta Dičkutė, Věra Flasarová, Milan Gaľa, Claire Gibault, Vasco Graça Moura, Ruth Hieronymi, Ramona Nicole Mănescu, Manolis Mavrommatis, Ljudmila Novak, Dumitru Oprea, Doris Pack, Mihaela Popa, Christa Prets, Karin Resetarits, Pál Schmitt, Hannu Takkula, Helga Trüpel, Thomas Wise, Tomáš Zatloukal

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Victor Boştinaru, Gerardo Galeote, Ignasi Guardans Cambó, Gyula Hegyi, Christel Schaldemose, László Tőkés, Ewa Tomaszewska, Cornelis Visser