BERICHT über Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit dem Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN)

14.4.2008 - (2007/2265(INI))

Ausschuss für internationalen Handel
Berichterstatter: Glyn Ford

Verfahren : 2007/2265(INI)
Werdegang im Plenum
Entwicklungsstadium in Bezug auf das Dokument :  
A6-0151/2008

ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

zu Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit dem Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN)

(2007/2265(INI))

Das Europäische Parlament,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen zu bilateralen Handelsabkommen und insbesondere auf seine Entschließung vom 13. Dezember 2007 zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit Korea[1],

–   unter Hinweis auf die ASEAN-Charta, die am 20. November 2007 auf dem 13. ASEAN-Gipfeltreffen in Singapur unterzeichnet wurde,

–   unter Hinweis auf seine Entschließungen zu Burma, insbesondere seine Entschließungen vom 6. und 27. September 2007[2],

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 15. Januar 2008 zu CARS 21: Ein wettbewerbsfähiges Kfz-Regelungssystem[3],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 12. Juli 2007 zum TRIPS-Übereinkommen und zu dem Zugang zu Arzneimitteln[4],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zur handelsbezogenen Hilfe der EU[5],

–   unter Hinweis auf seine Entschließung vom 23. Mai 2007 zu dem Thema „Menschenwürdige Arbeit für alle fördern“[6],

–    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 3. Juni 2003 zu den regionalen Freihandelszonen und der Handelsstrategie der Europäischen Union[7],

–    unter Hinweis auf den Vorschlag für eine Verordnung des Rates über ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (KOM(2007)0602),

–   unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen mit dem Titel „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt – Ein Beitrag zur EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung“ (KOM(2006)0567),

–   unter Hinweis auf die Studie von CEPII-CERIM mit dem Titel „Economic Impact of a Potential Free Trade Agreement (FTA) between the European Union and ASEAN” vom 3. Mai 2006,

–   unter Hinweis auf die am 14. November 2001 in Doha abgegebene Ministererklärung der 4. WTO-Ministerkonferenz, insbesondere auf ihren Artikel 44 über besondere und differenzierte Behandlung,

–   gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

–   in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (A6‑0151/2008),

A. in der Erwägung, dass ein auf Regeln beruhendes und in der Welthandelsorganisation (WTO) verankertes multilaterales Handelssystem nach wie vor Priorität für die Europäische Union haben sollte, da ein solches System insofern die besten Aussichten für einen fairen und gerechten internationalen Handel bietet, als damit angemessene Regeln festgelegt werden und ihre Einhaltung sichergestellt wird,

B.  in der Erwägung, dass ein erfolgreicher und ausgewogener Abschluss der Doha-Entwicklungsagenda Anlass für größte Hoffnungen gibt, dass die Entwicklungsländer bei ihrer Integration in das internationale Handelssystem unterstützt werden,

C. in der Erwägung, dass interregionale Handelsabkommen das multilaterale System ergänzen können, indem sie die Integration fördern und Themen angehen, bei denen eine multilaterale Einigung derzeit schwierig ist,

D. in der Erwägung, dass die ASEAN der fünftgrößte Handelspartner der EU ist und die EU der zweitgrößte Handelspartner der ASEAN und der größte Investor in diesem Raum ist,

E.  in der Erwägung, dass im ASEAN-Raum sehr große Unterschiede bestehen und drei ASEAN-Staaten zu den am wenigsten entwickelten Ländern zählen, während andere Staaten ein höheres Pro-Kopf-Einkommen haben als viele EU-Mitgliedstaaten,

F.  in der Erwägung, dass die ASEAN-Staaten unterschiedliche wirtschaftliche Kennziffern aufweisen und diese Unterschiede beim Abschluss des Freihandelabkommens EU-ASEAN eine wichtige Rolle spielen werden,

G. in der Erwägung, dass Studien gezeigt haben, dass zwar ein Abkommen zwischen der EU und der ASEAN (nachstehend: „das Abkommen“) für beide Seiten erhebliche wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen könnte, jedoch möglicherweise zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, um eine gerechte Aufteilung der dabei erzielten Gewinne zu fördern,

H. unter Hinweis darauf, dass ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit durchsetzbaren Menschenrechtsklauseln für die EU eine Voraussetzung für den Abschluss eines Freihandelsabkommens mit einem Land ist,

I.   in der Erwägung, dass durch einen angemessenen gegenseitigen Zugang zu den EU-ASEAN-Märkten, bei dem der unterschiedlichen wirtschaftlichen Stärke der ASEAN-Staaten, insbesondere derjenigen der ärmsten am wenigsten entwickelten Länder, uneingeschränkt Rechnung getragen wird, der Waren- und Dienstleistungsverkehr gesteigert, die Innovation gefördert und das Wirtschaftswachstum auf beiden Seiten angekurbelt wird,

J.   in der Erwägung, dass der wirksame Schutz der Rechte am geistigen Eigentum, einschließlich der geografischen Angaben und der Ursprungsbezeichnungen, gebührend berücksichtigt werden sollte,

1.  ist der Auffassung, dass ein anspruchsvolles Abkommen beiden Seiten zugute kommen wird, zeigt sich aber über den schleppenden Fortgang der Verhandlungen besorgt, auch wenn ein Abkommen von hoher Qualität wichtiger ist als ein straffer Zeitplan; betont, wie wichtig es ist, konkrete Ergebnisse für die EU-Unternehmen bei der Verbesserung des Marktzugangs zu erzielen;

2.   ist der Auffassung, dass ein erfolgreicher Abschluss der Doha-Entwicklungsagenda nach wie vor eine handelspolitische Priorität der Europäischen Union ist, und wünscht sich, dass die Verhandlungen mit der ASEAN dies ergänzen; ist der Ansicht, dass das vorgeschlagene Freihandelsabkommen die Regeln der WTO uneingeschränkt achten muss;

3.   ist der Ansicht, dass interregionale Abkommen das multilaterale System sinnvoll ergänzen können, sofern sie umfassend und anspruchsvoll sind und weit über Zollsenkungen hinausgehen, und beispielsweise soziale und ökologische Standards einführen;

4.   hebt mit Nachdruck hervor, dass das künftige industrielle Wachstum in der Union von der Öffnung für den Außenhandel und für ausländische Investitionen, die auf fairen Regeln beruhen, abhängt;

5.   bedauert, dass auf dem Gipfeltreffen EU-ASEAN, das im November 2007 in Singapur abgehalten wurde, bestimmte Vorkehrungen im Zusammenhang mit den Praktiken und Verhaltensweisen der Unternehmen nicht eingehend behandelt wurden, wodurch Investitionen aus der EU in den ASEAN-Staaten behindert werden;

6.   betont, wie wichtig es ist, die regionale wirtschaftliche Integration der ASEAN-Staaten auszubauen, und fordert die Kommission auf, für technische Hilfe und weitere mögliche Unterstützungsmaßnahmen zu sorgen, um diesen Ausbau zu erleichtern;

7.   ist der Auffassung, dass im Fall von Vorbehalten bestimmter ASEAN-Staaten gegenüber der Unterzeichnung eines Freihandelsabkommens denjenigen Staaten, die sich beteiligen möchten, die Möglichkeit der Unterzeichnung eines bilateralen Freihandelabkommens gegeben werden sollte;

8.   fordert die Vertragsparteien mit Nachdruck auf, sämtliche Hemmnisse für den Handel mit Waren und Dienstleistungen schrittweise abzubauen oder zu beseitigen und gleichzeitig die unterschiedlichen wirtschaftlichen Lagen innerhalb des ASEAN-Raumes vollständig zu berücksichtigen;

9.   fordert die Kommission nachdrücklich auf, bei dem Rahmenabkommen EU-ASEAN für Transparenz und wirksame Vorschriften über die öffentliche Auftragsvergabe, den Wettbewerb, Investitionstätigkeiten, die Rechte am geistigen Eigentum, die staatlichen Beihilfen und andere Subventionen zu sorgen; betont die Bedeutung der Dienstleistungen im Rahmen der Handelsbeziehungen zwischen der EU und der ASEAN;

10. betont, dass ein Handels- und Investitionsabkommen mit dem ASEAN Folgendes gewährleisten sollte:

      (i)     die Verbesserung und Vereinfachung der Ursprungsregeln,

      (ii)     die Harmonierung der Normen, einschließlich der für die Produktsicherheit, den        Kinderschutz und den Tierschutz,

      (iii)    Regulierungstransparenz und vereinfachte bürokratische Verfahren,

      (iv)    die Beseitigung diskriminierender Abgaben;

Sektorbezogene Anliegen

11. hält nichttarifäre Hemmnisse für ebenso wichtig wie Zollsenkungen und ist sehr besorgt über die Beschränkungen für Unternehmensdienstleistungen, wobei ein Abbau ungerechtfertigter Einschränkungen dazu führen könnte, dass Unternehmen aus dem ASEAN-Raum Zugang zu preisgünstigeren und effizienteren Dienstleistungen in den Bereichen Banken, Versicherungen sowie Rechtsberatung und ‑vertretung haben werden;

12. betont die Bedeutung der Rechte am geistigen Eigentum und fordert, dass ihrer wirksamen Durchsetzung Vorrang eingeräumt wird, insbesondere bei Designentwürfen, Tonaufnahmen und anderen kulturellen Gütern sowie bei geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen; fordert die Kommission auf, Hemmnisse zu beseitigen, trotz des Rechts der Staaten auf Regulierung von Sektoren, wie z.B. den audiovisuellen Sektor, die eine maßgebliche Rolle bei der Erhaltung der kulturellen Vielfalt spielen;

13. hält den Kampf gegen nachgemachte Arzneimittel für sehr wichtig, da diese einen unlauteren Wettbewerb darstellen und für die Verbraucher gefährlich sind; betont gleichzeitig, dass im Abkommen keine rechtlichen oder praktischen Hindernisse für die umfassende Anwendung der in der Erklärung zum TRIPS-Übereinkommen festgelegten Flexibilitätsklauseln und für den Zugang zu Arzneimittel enthalten sein dürfen, und fordert die Verhandlungsführer der Kommission auf, allen in seiner oben genannten Entschließung vom 12. Juli 2007 aufgeführten Punkten zu diesem Thema uneingeschränkt Rechnung zu tragen;

14. ist der Auffassung, dass bei allen Aspekten im Abkommen, die die öffentliche Auftragsvergabe betreffen, das jeweilige Entwicklungsniveau der ASEAN-Staaten berücksichtigt werden sollte und das Recht aller Vertragsparteien auf Regulierung der öffentlichen Dienste, insbesondere derjenigen zur Befriedigung der Grundbedürfnisse, geachtet werden sollte;

15. ist der Auffassung, dass versucht werden sollte, mit dem Abkommen mehr Transparenz und eine verbesserte Rechenschaftspflicht bei den Investitionstätigkeiten von Staatsfonds zu fördern;

16. ist der Ansicht, dass der Fischereisektor genau in den Fokus genommen werden muss, insbesondere der Thunfischsektor, da die sofortige vollständige Liberalisierung der Zollsätze erhebliche sozioökonomische Auswirkungen auf diesen sensiblen Sektor hätte, worauf in einer Studie der Kommission zu diesem Sektor, die auf Verlangen des Parlaments durchgeführt wurde, hingewiesen wird;

17. betont, wie wichtig es ist, dass im Fischereisektor die Hygiene- und Gesundheitsvorschriften eingehalten werden, damit dadurch die Entwicklung der Fischerei in diesen Ländern verbessert und vorangebracht wird und ein fairer Wettbewerb mit dem Fischereisektor der EU erreicht wird;

18. fordert die Ausweitung der Wirtschaftszusammenarbeit zwischen den beiden Wirtschaftsräumen auf makroökonomische Aspekte, einschließlich Steuerwesen und Statistik, Annahme internationaler Buchführungs- und Wirtschaftsprüfungsnormen sowie Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche;

19. fordert die Union und die ASEAN auf, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Menschenhandels, des Sextourismus und der Produktpiraterie zu verbessern; begrüßt die Tatsache, dass sich die ASEAN-Mitglieder zum Kampf gegen Drogen verpflichtet haben, und fordert sie gleichzeitig auf, sich dem Moratorium der UN für die Aussetzung der Todesstrafe anzuschließen; lobt die Philippinen für die Abschaffung der Todesstrafe;

20. fordert die Union und die ASEAN auf, die Zusammenarbeit in der Gesundheitspolitik, insbesondere bei der Bekämpfung von Krankheiten wie AIDS, SARS und Geflügelpest, sowie bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Förderung der Lebensmittelsicherheit zu verstärken;

21. ist der Ansicht, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Union gegenüber den ASEAN-Staaten von einer Verbesserung der Bildung, Ausbildung und Forschung in der Union und von der Schaffung innovativer Produkte und Dienstleistungen abhängt;

22. ist der Auffassung, dass die Übereinkommen im Bereich des Handels, der Investitionen und der Wissenschaft und Forschung sektorenspezifische Fragen berücksichtigen sollten, wie:

      (i)     energiesparende Glühbirnen,

      (ii)     die Verhütung von Naturkatastrophen und deren Bewältigung,

      (iii)    den Fremdenverkehrssektor unter besonderer Berücksichtigung der kleinen und       mittelständischen Unternehmen,

      (iv)    die Freizügigkeit von Forschern, Geschäftsleuten und Touristen,

      (v)    die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen in der Union und in den        ASEAN-Staaten und den Austausch wissenschaftlicher Forschungsergebnisse,

 (vi)    Aerosolpackungen;

23. empfiehlt, dass sich die Energiepolitik der EU gegenüber den ASEAN-Staaten auf Folgendes konzentrieren soll:

(i)     nicht diskriminierende Genehmigungs- und Handelsbedingungen für Energieerzeugnisse,,

(ii)     Verbesserungen der Energieerzeugungs- und der Energieausfuhrkapazitäten,

(iii)    den Ausbau der Transportinfrastruktur für Energieerzeugnisse,

(iv)    die Diversifizierung der Energiequellen,

(v)    die Abschaffung von Grenzabgaben auf Energieerzeugnisse

(vi)    gegenseitige Vereinbarungen über Energieeinsparungen, Eindämmung des Klimawandels und eine Senkung der Treibhausgasemissionen, einschließlich etwaiger gegenseitiger Vereinbarungen über den Emissionshandel, um Nachteile für die Industrie in der Union zu vermeiden;

24. würde die Entwicklung gemeinsamer, von Forschungseinrichtungen in der Union und in den ASEAN-Staaten durchgeführter Forschungsprojekte begrüßen und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, Maßnahmen zur Erleichterung solcher Vereinbarungen zu treffen;

25. weist auf die Notwendigkeit hin, die Industrie in der Union gegen Dumpingpraktiken von Exporteuren aus dem ASEAN zu schützen und ein solches Dumping durch eine frühzeitige Intervention der Vertreter der Union, die an den Handelsverhandlungen teilnehmen, zu verhindern;

Länderspezifische Anliegen

26. betont, dass bei allen eventuell geplanten Zollsenkungen, der unterschiedlichen wirtschaftlichen Stärke der ASEAN-Staaten uneingeschränkt Rechnung getragen werden sollte;

27. ist der Ansicht, dass den Staaten, die zwar nicht zu den am wenigsten entwickelten Ländern gehören, jedoch als relativ arm gelten, Flexibilitätsklauseln zugute kommen sollten, die mehr oder weniger den Klauseln entsprechen, die im Rahmen von Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Ländern mit einem ähnlichen Pro-Kopf-Einkommen angeboten wurden;

28. fordert die Kommission auf, während der Verhandlungen Kambodscha und Laos zu einem angemessenen Zeitpunkt zu bitten, mitzuteilen, ob sie auch in das Abkommen einbezogen werden möchten, und bei einem positiven Bescheid den Rat um eine geändertes Verhandlungsmandat zu ersuchen, mit dem dies möglich wäre;

29. ist der Auffassung, dass Burma aufgrund der derzeitigen Lage in diesem Land nicht in das Abkommen einbezogen werden kann;

30. hält es für dringend geboten, eine Entschließung zum Problem des Bankgeheimnisses in Singapur, das den Abschluss eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommen verhindert, zu verabschieden, wenn eine echte Aussicht auf ein interregionales Freihandelsabkommen bestehen soll;

Nachhaltige Entwicklung

31. betrachtet ein ehrgeiziges Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung als wesentlichen Bestandteil eines jeden Abkommens und betont, dass die Durchsetzung der vereinbarten Normen von grundlegender Bedeutung ist;

32. fordert, dass in jedem Abkommen verbindliche Sozial- und Umweltklauseln aufzunehmen sind, die die Vertragsparteien dazu verpflichten, die wichtigsten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation zu ratifizieren und ihre effektive Umsetzung sicherzustellen, insbesondere was Kinder- und Zwangsarbeit anbelangt, deren Beseitigung eines der Hauptanliegen der Internationalen Arbeitsorganisation ist, wie ihrem Bericht „Das Ende der Kinderarbeit: zum Greifen nah“ zu entnehmen ist;

33. fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten zu prüfen, welche Anreize Ländern, die die arbeitsrechtlichen Normen verbessern, geboten werden können, damit für sie aufgrund der Zunahme von Freihandelabkommen der APSplus-Status nichts an Attraktivität einbüßt, und auch die Möglichkeit der Einführung einer Klausel zu prüfen, die die Ratifizierung grundlegender Übereinkommen der Vereinten Nationen und der Internationalen Arbeitsorganisationen über Menschen- und Arbeitnehmerrechte vorsieht, insbesondere diejenigen, die sich auf Kinder- und Zwangsarbeit beziehen;

34. betont, dass nach dem Inkrafttreten des Freihandelsabkommens EU-ASEAN Maßnahmen ergriffen werden sollten, mit denen verhindert wird, dass die Vergünstigungen einschränkt werden, die die am wenigsten entwickelten Länder für den Zugang ihrer Erzeugnisse zum EU-Markt genießen;

35. ist der Auffassung, dass ein Forum für Handel und nachhaltige Entwicklung, das sich aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen sowie der Bürgergesellschaft zusammensetzt, insofern von Nutzen sein könnte, als damit sichergestellt würde, dass eine größere Marktöffnung mit strengeren ökologischen und sozialen Standards einhergeht;

36. schlägt vor, dass ein Mechanismus eingeführt wird, über den anerkannte Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen Maßnahmen einfordern können, die dann innerhalb einer bestimmten Zeitspanne bearbeitet werden und in Vorschriften über eine kontinuierliche Überwachung und Überprüfung münden könnten, damit Druck gegen die Verletzung von Arbeitnehmerrechten gemacht wird;

37. wünscht sich die frühzeitige Veröffentlichung der Ergebnisse einer Nachhaltigkeitsprüfung, die rechtzeitig zur Verfügung stehen müssen, um eine umfassende Konsultation der Öffentlichkeit zu ermöglichen, damit deren Ergebnisse den Ausgang der Verhandlungen beeinflussen können, insbesondere was Maßnahmen betrifft, die zur Milderung negativer Auswirkungen auf bestimmte Bevölkerungsgruppen oder Sektoren erforderlich sein könnten;

38. ist der Auffassung, dass bei der Nachhaltigkeitsprüfung die Auswirkungen der Liberalisierung des Handels auf die Gleichstellung von Männern und Frauen, insbesondere in Sektoren wie Landwirtschaft, Textilindustrie und exportorientierte Verarbeitungsindustrie, besonders berücksichtigt werden sollten;

39. fordert die Kommission und die Vertreter der ASEAN-Staaten auf, die Auswirkungen des Abkommens auf die Kleinbauern im ASEAN-Raum besonders zu berücksichtigen und dafür zu sorgen, dass Familienbetriebe und die nachhaltige Landwirtschaft gestärkt und nicht geschwächt werden;

40. hält die Maßnahmen zur Eindämmung der Entwaldung und zum Schutz und zur Förderung der Tropenwälder bei der Bekämpfung des Klimawandels und auch als Beitrag zur Erhaltung der biologischen Vielfalt für sehr wichtig; ist daher der Auffassung, dass mit einem Partnerschafts- und Kooperationsabkommen nur der Handel mit umweltfreundlichen Biokraftstoffen gefördert werden sollte und dass ASEAN-Staaten bei ihren Anstrengungen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags unterstützt werden sollten;

41. fordert die Verhandlungspartner auf, dafür zu sorgen, dass in einem Abkommen Mechanismen enthalten sind, mit denen bei der Umsetzung von Konzepten zur Waldbewirtschaftung und Konzessionsvergabe die herkömmlichen Rechte und das Gewohnheitsrecht von indigenen Bevölkerungsgruppen und Ortsgemeinschaften auf Nutzung ihrer Wälder geschützt werden und die Möglichkeiten der nationalen Parlamente und der Bürgergesellschaft, einschließlich der Ortsgemeinschaften und der indigenen Bevölkerungsgruppen, verbessert werden, sich an der Entscheidungsfindung im Zusammenhang mit der Erhaltung, Nutzung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen zu beteiligen und ihr Land abzugrenzen und die entsprechenden Bodenrechte zu schützen;

42. ist der Auffassung, dass für umweltfreundliche Erzeugnisse und fair gehandelte Waren die Zollsätze rascher gesenkt werden sollten als für andere Waren und frühzeitig Zugang zum EU-Markt gewährt werden sollte; verlangt, dass die Kommission eine Aktualisierung der Zollnomenklatur in Betracht zieht, damit diese spezifischen Erzeugnisse berücksichtigt werden;

Politische Erwägungen

43. erkennt an, dass ASEAN auf die Stabilität und den Wohlstand in dieser Region immer stärkeren Einfluss gewinnt; begrüßt, dass die Beziehungen zwischen der EU und ASEAN im Jahr 2007 auf dem Gipfel von Singapur eine neue Dynamik bekommen haben; ist der Überzeugung, dass es ein großes Potenzial für die Zusammenarbeit zwischen der Union und ASEAN gibt, da sie sich beide der regionalen Integration verpflichtet fühlen;

44. weist darauf hin, dass der Ausbau der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Union und der ASEAN dazu beitragen wird, die Beziehungen zwischen den beiden Weltregionen zu verbessern und außerdem weitere Fortschritte bei der politischen Zusammenarbeit und in den Bereichen Sicherheit, Demokratie, Menschenrechte, Energie/Klimawandel und Umweltschutz, Soziales und Kultur sowie auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit ermöglichen wird;

45. begrüßt die Fortschritte bei der Integration im ASEAN-Raum und die Unterzeichnung der ASEAN-Charta, wobei es seiner Hoffnung Ausdruck gibt, dass die Bestimmungen dieser Charta möglichst schnell in Kraft treten;

46. erinnert daran, dass Menschenrechte und Demokratie zu den Grundwerten der EU zählen und fordert, dass sie insbesondere in den Partnerschafts- und Kooperationsabkommen einen integralen Bestandteil der Verhandlungen mit ASEAN bilden; bekräftigt die Bedeutung, die es Reformen der politischen Rechte und der Bürgerrechte beimisst; begrüßt die Aufnahme eines Menschenrechtsgremiums in die ASEAN-Charta und das ausdrückliche Engagement der Charta für die Stärkung von Demokratie, verantwortungsvoller Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit sowie für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten; erwartet daher, dass ASEAN in konstruktiver Weise zur Förderung dieser Werte in der Region beitragen kann;

47. begrüßt die Wahlen in Thailand; fordert, dass der Prozess der Demokratisierung und der nationalen Aussöhnung in Birma glaubwürdig sein und die uneingeschränkte Teilnahme der Opposition und der ethnischen Gruppen mit einschließen muss, und verlangt die sofortige Freilassung von Aung San Suu Kyi und allen politischen Gefangenen sowie die Normalisierung der Tätigkeiten der politischen Parteien; unterstützt die Arbeit der Sondergesandten der Vereinten Nationen und der EU; fordert den Rat auf, die Sanktionen gegen die birmanische Regierung aufrechtzuerhalten, die Lage im Land sorgfältig zu beobachten und diese Sanktionen zu überprüfen, wenn die Entwicklungen im Lande dies erfordert; fordert die Mitglieder von ASEAN sowie China und Indien auf, entsprechenden Druck auf Birma auszuüben;

48. hält die laufende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus sowie bei der Bewältigung von Krisen und Katastrophen für überaus wichtig und begrüßt, dass im Rahmen der Aceh-Überwachungsmission neuerdings eine Zusammenarbeit stattfindet;

Die Rolle des Europäischen Parlaments

49. erwartet, dass der Vertrag von Lissabon vor dem Abschluss der Verhandlungen in Kraft treten wird, was alle Zweifel hinsichtlich der notwendigen Zustimmung des Parlaments für diese Art von Abkommen beseitigen wird; fordert die Kommission auf, dem Parlament umfassendere Einsicht in das Verhandlungsmandat zu ermöglichen und es während der Verhandlungen regelmäßig zu konsultieren, damit die Ergebnisse breite Unterstützung finden;

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50. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der ASEAN-Staaten sowie dem Generalsekretär der ASEAN zu übermitteln.

BEGRÜNDUNG

Einleitung

Das vorgeschlagene Abkommen mit der ASEAN ist Bestandteil einer umfassenderen Strategie zu bilateralen und interregionalen Verhandlungen mit Handelspartnern, die in der Mitteilung der Kommission „Ein wettbewerbsfähiges Europa in einer globalen Welt“ dargelegt wird. Auch mit Indien und Korea werden zurzeit Verhandlungen geführt. Allerdings stellen sich bei der ASEAN angesichts der Vielzahl und Vielfalt der Verhandlungspartner besondere Fragen.

Für sich genommen ist ASEAN der fünftgrößte Handelspartner der EU und rangiert damit noch vor Japan. Von der Bevölkerungszahl her ist sie ähnlich groß wie die EU. Allerdings bestehen beim Pro-Kopf-Einkommen innerhalb der ASEAN große Unterschiede, wobei die Spannweite von Singapur mit einem ähnlich hohen BIP pro Kopf wie Frankreich oder Großbritannien bis hin zu Burma, Kambodscha und Laos reicht, die alle drei zu den am wenigsten entwickelten Länder zählen. Die ASEAN hat mit Korea ein Freihandelsabkommen unterzeichnet und befindet sich Verhandlungen mit regionalen Partnerländern wie Australien, China, Indien, Japan und Neuseeland. Einzelne ASEAN-Staaten haben solche Abkommen mit anderen großen Handelsnationen abgeschlossen oder verhandeln mit ihnen darüber.

In diesem Bericht wird die Vorstellung eines Freihandelsabkommens mit der ASEAN unterstützt, sofern das Abkommen bestimmte grundlegende Voraussetzungen erfüllt. In Übereinstimmung mit dem vom Europäischen Parlament immer wieder vorgebrachten Standpunkt sollte ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen in jedem Fall die Voraussetzung für den Abschluss eines Handelsabkommens mit einem Staat sein. Es sollte auch die Möglichkeit bestehen, die im Rahmen eines Freihandelsabkommens gewährten Zollpräferenzen auszusetzen, wenn fortgesetzt gegen wesentliche Bestimmungen des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens und insbesondere gegen die Menschenrechtsklauseln verstoßen wird.

Die Rolle der interregionalen Handelsabkommen

Die Aushandlung eines Abkommens mit einem aus zehn unabhängigen Staaten zusammengesetzten Verband ist schwieriger und zeitaufwändiger als entsprechende Verhandlungen mit einem einzigen Staat. Allerdings bieten interregionale Abkommen größere Vorteile, die nicht auf ein Nullsummenspiel hinauslaufen. Dazu gehört auch die Förderung der regionalen Integration, durch die die Wirtschaft der Partnerländer gestärkt und die Vielzahl der von EU-Unternehmen einzuhaltenden Rechtsvorschriften verringert wird.

Die Unterzeichnung der ASEAN-Charta durch die Staats- und Regierungschefs der ASEAN-Staaten am 20. November 2007 ist zu begrüßen, weil die Organisation damit Rechtpersönlichkeit erlangt und eine Struktur erhält, mit der eine bessere Koordination und eine raschere Umsetzung von Beschlüssen ermöglicht werden. Da die Charta nicht in Kraft treten kann, bevor sie nicht von allen ASEAN-Staaten ratifiziert wurde, ist eine rasche Ratifizierung wünschenswert.

Die Berichte über die Verhandlungen vermitteln jedoch den Eindruck, dass ein rascher Abschluss eines anspruchvollen Abkommens mit der ASEAN möglicherweise in weiter Ferne liegt, weil Verhandlungskapazitäten fehlen, die Festlegung einer gemeinsamen Verhandlungsposition, bei der die gemeinsamen Interessen der Region zum Ausdruck kommen, schwierig ist und es an politischem Willen mangelt. Vietnam als Koordinator auf Seiten der ASEAN sollte ermutigt werden, die Ausarbeitung von Verhandlungspositionen aktiv zu befördern, während die EU Hilfe beim Aufbau von Kapazitäten anbieten könnte.

Die auf dem Gipfeltreffen zwischen der ASEAN und der EU im November abgegebene Zusage, die Verhandlungen zu beschleunigen und bis 2009 abzuschließen, ist zu begrüßen, wenn dadurch das Tempo der Verhandlungen tatsächlich forciert wird. Andernfalls wird zwangsläufig ein Druck entstehen, bilaterale Freihandelsabkommen mit ausgesuchten ASEAN-Staaten, die am weitesten entwickelt sind, abzuschließen.

Koordinationsprobleme gibt es nicht nur bei den ASEAN-Staaten. Allerdings wird in diesem Fall die Situation durch die Mitgliedschaft von Burma erschwert, das von der EU mit Sanktionen belegt wurde.

Es ist zu begrüßen, dass die anderen ASEAN-Staaten auf die burmesische Regierung dazu drängen, ihre erschreckende Menschenrechtsbilanz zu verbessern und mit der inhaftierten Politikerin Aung Sang Suu Kyi nach einer einvernehmlichen Regelung zu suchen, damit wieder demokratische Verhältnisse herrschen. Es ist vollkommen ausgeschlossen, dass die EU ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen mit Burma abschließt, solange das Militär an der Macht ist. Da ein solches Abkommen eine Voraussetzung für den Abschluss eines Handelsabkommens ist, sind die Bemühungen all derjenigen zum Scheitern verurteilt, die sich um eine uneingeschränkte Unterstützung aller Aspekte eines oder mehrerer möglichen EU-ASEAN-Abkommen bemühen.

Bezeichnenderweise hat die ASEAN in der Vergangenheit Freihandelsabkommen unterzeichnet, die nicht für alle ihrer Mitgliedstaaten gelten, was insbesondere auf das Freihandelsabkommen zwischen der ASEAN und Korea zutrifft, in das Thailand nicht einbezogen wurde.

Sind erst einmal die politischen Voraussetzungen erfüllt, sollte bei den Verhandlungen großer Wert auf die Qualität des Abkommens gelegt werden, die nicht zugunsten einer raschen Einigung hintangestellt werden darf. Auch sollten die Bemühungen um ein Abkommen nicht auf Kosten des angestrebten Abschlusses der Doha-Entwicklungsagenda gehen, die nach wie vor Vorrang hat und mit der großen Hoffnung auf ein ausgewogenes Ergebnis verbunden ist, mit dem das auf Regeln beruhende multilaterale Handelssystem verbessert wird. Im Übrigen ist das Ziel eines WTOplus-Abkommens so zu verstehen, dass das Abkommen nicht nur bei dem Marktzugang über die WTO-Regeln hinausgeht, sondern bei der Umsetzung von Sozial- und Umweltstandards.

Damit dies erreicht und die Akzeptanz des Abkommens in der Öffentlichkeit gewährleistet wird, muss sich die Erkenntnis durchsetzen, dass der Freihandel in einer Reihe von ASEAN-Staaten ein kontrovers diskutiertes Thema bleiben wird, auch wenn unabhängige Studien zeigen, dass alle Seiten Abschluss eines Freihandelsabkommens profitieren würden. Die Bürgergesellschaft in den jeweiligen Ländern muss während des gesamten Verhandlungsprozesses so eng wie nur möglich einbezogen werden, damit sichergestellt wird, dass das Abkommen am Ende von der breiten Öffentlichkeit umfassend unterstützt wird und Maßnahmen getroffen werden, mit denen die kurzfristig negativen Auswirkungen auf diejenigen Sektoren möglichst gering gehalten werden, die unvermeidlich ins Hintertreffen geraten werden.

Nachhaltige Entwicklung

Im Abkommen sollten die Vertragspartner dazu verpflichtet werden, die grundlegenden Normen der Internationalen Arbeitsorganisation zu ratifizieren und für ihre wirksame Umsetzung zu sorgen. Zurzeit haben lediglich Kambodscha, Indonesien und die Philippinen die acht wichtigsten Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation ratifiziert. Zudem sollte eine Verpflichtung enthalten sein, arbeitsrechtliche Normen nicht abzuschwächen, um für ausländische Investitionen attraktiver zu werden. Dies muss für das gesamte Hoheitsgebiet der Vertragsparteien, auch für die Sonderwirtschaftszonen, gelten.

Die Auswirkungen eines Freihandelsabkommens auf die arbeitsrechtlichen Normen und die erforderlichen Maßnahmen zur Abfederung negativer Folgen ist eines der Themen, denen bei der Nachhaltigkeitsprüfung Vorrang eingeräumt werden sollte. Es ist wichtig, dass diese Prüfung zu einem frühen Zeitpunkt im Verhandlungsprozess durchgeführt wird, damit die Verhandlungsführer, Parlamentsabgeordneten und Vertreter der Bürgergesellschaft ihre Ergebnisse berücksichtigen können.

Bei der Nachhaltigkeitsprüfung sollten die Auswirkungen der Handelsliberalisierung auf die Gleichstellung von Männern und Frauen besonders berücksichtigt werden, weil zu befürchten steht, dass sich die Liberalisierung der Landwirtschaft, die Einrichtung von Sonderwirtschaftszonen und die Beseitigung von Quoten für Textilien auf weibliche Arbeitskräfte unverhältnismäßig negativ auswirken könnten.

Bei dem Abschnitt des Abkommens zum Thema Umwelt ist einer der wichtigsten Aspekte der notwendige Kampf gegen die Abholzung von Wäldern, die in großem Maße zur Klimaänderung beiträgt. In Übereinstimmung mit den Vorschlägen der Kommission zu Biokraftstoffen sollten im Abkommen Maßnahmen zur Förderung von Gütern vorgesehen werden, die unter Anwendung umweltverträglicher Verfahren hergestellt wurden, sodass die Endverbraucher darauf vertrauen können, dass sie umweltfreundliche Produkte kaufen. Außerdem sollten Anreize geschaffen werden, um bei den ASEAN-Staaten die Bereitschaft zu fördern, den illegalen Holzeinschlag zu bekämpfen und ihre Tropenwälder zu hegen und zu pflegen.

Ein eindeutig formuliertes, ehrgeiziges Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung ist zwar durchaus wichtig, aber letztendlich kommt es darauf an, dass die vereinbarten Normen durchgesetzt werden. Hier böte es sich an, ein Forum für Handel und nachhaltige Entwicklung einzurichten, das sich aus Vertretern von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberorganisationen und von nichtstaatlichen Organisationen zusammensetzt.

Für eine wirksame Umsetzung muss zudem auf dieses Kapitel das gleiche Streitbeilegungsverfahren anwendbar sein muss wie auf andere Kapitel. Die Regierung und der Kongress der USA haben sich darauf geeinigt, dass die sich aus Freihandelsabkommen ergebenden Umweltverpflichtungen auf derselben Grundlage wie die Handelsbestimmungen ihrer Abkommen durchgesetzt werden, also mit gleichen Rechtsmitteln, Verfahren und Sanktionen. So ist kaum einzusehen, weshalb sich Europa, das dem sozialen Schutz, dem Umweltschutz und der Nachhaltigkeit einen viel größeren Stellenwert beimisst, mit weniger zufrieden geben sollte.

Sektorenspezifische Aspekte

Im Allgemeinen gelten in der ASEAN für Nicht-Agrarerzeugnisse relativ niedrige Zollsätze, obgleich einige Staaten Spitzenzölle für Güter bestimmter Sektoren, wie z. B. des Verkehrsmittelsektors, erheben. Allerdings fallen nichttarifäre Hemmnisse und insbesondere Beschränkungen wie etwa Einfuhrlizenzen stärker ins Gewicht. Die Dienstleistungen unterliegen in weiten Teilen des ASEAN-Raumes weiterhin strikten Beschränkungen. Außerdem wird der Abschluss eines Partnerschafts- und Kooperationsabkommens mit Singapur durch die Regelung des Bankgeheimnisses erheblich behindert. Dieses Abkommen ist, wie bereits erwähnt, eine unabdingbare Voraussetzung für den Abschluss eines Freihandelsabkommen.

Die Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum ist generell problematisch und sollte bei den Verhandlungen mit Vorrang behandelt werden. Der Schutz der Rechte am geistigen Eigentum im Zusammenhang mit Designentwürfen, Tonaufnahmen und anderen kulturellen Gütern sollte verbessert werden, wobei allerdings dafür zu sorgen ist, dass im Abkommen das Recht der beteiligten Staaten auf Regulierung derjenigen Dienstleistungen keinesfalls eingeschränkt wird, die eine tragende Rolle für die kulturelle Vielfalt spielen, wie etwa die audiovisuellen Dienstleistungen.

Nachgemachte Arzneimittel stellen einen unlauteren Wettbewerb mit anderen Arzneimitteln dar, die von Unternehmen hergestellt werden, die die gesamte Forschung und Entwicklung zum Produkt finanziert haben, sondern sie sind auch für die Verbraucher gefährlich. Darüber hinaus dürfen im Abkommen keinerlei rechtlichen oder praktischen Hindernisse für Unternehmen enthalten sein, die die Flexibilitätsklauseln anwenden, die in der von der WTO-Ministerkonferenz in Doha abgegebenen Erklärung zum TRIPS-Übereinkommen und die öffentliche Gesundheit festgelegt wurden.

Maßnahmen zur Vereinfachung, Vereinheitlichung und Modernisierung der Zollverfahren und anderen Formalitäten können erheblich dazu beitragen, dass der Handel zwischen der EU und der ASEAN nicht durch unnötige Hemmnisse erschwert wird. Allerdings ist darauf zu achten, dass „Handelserleichterungen“ nicht als Vorwand zur Aushöhlung des Verbraucher- und Umweltschutzes dienen. Zweifellos müsste bei weniger begüterten Ländern ein solches Abkommen mit angemessenen handelsbezogenen Hilfen ergänzt werden.

Im Abschnitt des Abkommen, der die öffentliche Auftragsvergabe betrifft, müssen das jeweilige unterschiedliche Entwicklungsniveau der ASEAN-Staaten berücksichtigt und das Recht aller beteiligten Staaten geachtet werden, ihre öffentlichen Dienste frei zu regulieren, insbesondere derjenigen, die der Befriedigung von Grundbedürfnissen, wie z. B. Gesundheit, Bildung und Trinkwasser, dienen.

Länderspezifische Aspekte

Es wird wichtig sein, dass bei allen Zollsenkungen den sehr unterschiedlichen wirtschaftlichen Bedingungen in den ASEAN-Staaten uneingeschränkt Rechnung getragen wird. In Übereinstimmung mit der gängigen WTO-Praxis der besonderen und differenzierten Behandlung und unter Berücksichtigung der Definition des Begriffs „im Wesentlichen der gesamte Handel“ im Wirtschaftspartnerschaftsabkommens mit den Staaten der Karibik sollte die EU bereit sein, den Ländern mit einem niedrigen oder mittleren Pro-Kopf-Einkommen (Indonesien, Philippinien und Vietnam) längere Übergangsfristen zu gewähren und eine weniger umfangreichen Geltungsbereich abzuverlangen, wie dies bei Zollsenkungen der Fall war, die Länder mit einem hohen Durchschnittseinkommen betrafen. Vietnam hat Antrag auf Anerkennung als Marktwirtschaft gestellt, damit es handelspolitische Schutzinstrumente einführen kann, wobei dieser Antrag mit Blick auf das Gesamtbild noch Gegenstand von Verhandlungen sein wird.

Laut dem Verhandlungsmandat, das vom Rat erteilt wurde, ist die Kommission nicht befugt, mit den drei am wenigsten entwickelten Ländern der ASEAN Verhandlungen zu führen. Während Klarheit darüber besteht, dass Handelsverhandlungen mit Burma unter den gegebenen Umständen völlig ausgeschlossen sind, ist die Situation im Zusammenhang mit Kambodscha und Laos weniger schwierig. Diese beiden Länder sind Empfängerländer im Rahmen der Initiative „Alles außer Waffen“ und haben somit bereits zollfreien Zugang zum EU-Markt. Außerdem sollte darauf hingewiesen werden, dass die Kommission alle am wenigsten entwickelten Länder aufgefordert hat, sich an den Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zu beteiligen. Sie sollte zu einem späteren Zeitpunkt Kambodscha und Laos bitten, mitzuteilen, ob und wann sie in das Abkommen einbezogen werden möchten.

Obgleich die politische Situation in Thailand zurzeit den Abschluss eines Handelsabkommens praktisch vereitelt, besteht angesichts der wahrscheinlichen Dauer der Verhandlungen und der vom Militärregime eingegangenen Verpflichtung zur raschen Widerherstellung demokratischer Verhältnisse die Hoffnung, dass sich die Lage vor dem endgültigen Abschluss des Abkommens normalisieren wird.

Die Rolle des Europäischen Parlaments

Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist die Kommission formal verpflichtet, dem Parlament über den Verlauf der Verhandlungen Bericht zu erstatten, und das Parlament muss vor dem Abschluss eines Handelsvertrags seine Zustimmung geben. Aufgrund des schleppenden Tempos der Verhandlungen ist es höchst unwahrscheinlich, dass das Abkommen mit der ASEAN vor dem Inkrafttreten des neuen Vertrags geschlossen wird. Alle Institutionen sollten deshalb in der Annahme handeln, dass das endgültige Abkommen der Zustimmung des Parlaments bedarf. Dies wiederum bedeutet, dass das Parlament im gesamten Verhandlungszeitraum konsultiert werden muss und nicht am Ende vor einer Situation stehen darf, in der es nur noch abwinken oder ablehnen kann.

Die Kommission ist zum Glück bereit, den zuständigen Ausschuss des Parlaments zu informieren, auch was Besprechungen hinter verschlossenen Türen und Dokumente mit einem eingeschränkten Empfängerkreis betrifft. Dies muss für den gesamten Verhandlungszeitraum gelten. Außerdem müssen so viele Informationen wie möglich öffentlich zugänglich gemacht werden, damit die Bürger Europas über die Verhandlungen, die in ihrem Namen geführt werden, Bescheid wissen.

STELLUNGNAHME des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (3.3.2008)

für den Ausschuss für internationalen Handel

zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit der Vereinigung südostasiatischer Nationen (ASEAN)
(2007/2265(INI))

Verfasser der Stellungnahme: Francisco José Millán Mon

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.   erkennt an, dass ASEAN auf die Stabilität und den Wohlstand in dieser Region immer stärkeren Einfluss gewinnt; begrüßt, dass die Beziehungen zwischen der EU und ASEAN im Jahr 2007 auf dem Gipfel von Singapur eine neue Dynamik bekommen haben; ist der Überzeugung, dass es ein großes Potenzial für die Zusammenarbeit zwischen der EU und ASEAN gibt, da sie sich beide der regionalen Integration verpflichtet fühlen;

2.   weist darauf hin, dass der Ausbau der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und ASEAN dazu beitragen wird, die Beziehungen zwischen den beiden Weltregionen zu verbessern und außerdem weitere Fortschritte bei der politischen Zusammenarbeit und in den Bereichen Sicherheit, Demokratie, Menschenrechte, Energie/Klimawandel und Umweltschutz, Soziales und Kultur sowie auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit ermöglichen wird;

3.   fordert die Ausweitung der Wirtschaftszusammenarbeit zwischen den beiden Wirtschaftsräumen auf makroökonomische Aspekte, einschließlich Steuerwesen und Statistik, Annahme internationaler Buchführungs- und Wirtschaftsprüfungsnormen sowie Bekämpfung von Korruption und Geldwäsche;

4.   stellt fest, dass der ASEAN-Raum durch Wirtschaftswachstum und Dynamik gekennzeichnet ist und dass es viele Freihandelsinitiativen im Zusammenhang mit ASEAN gibt; begrüßt die laufenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und ASEAN, das von Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und mehreren ASEAN-Staaten, über die gegenwärtig verhandelt wird, begleitet werden muss; ist der Auffassung, dass bestimmte ASEAN-Staaten angesichts ihrer besonderen politischen und wirtschaftlichen Lage zurzeit nicht Vertragspartner des Freihandelsabkommens sein sollten und verweist in diesem Zusammenhang insbesondere auf Myanmar (Birma), gegen das der Rat restriktive Maßnahmen verhängt;

5.   weist darauf hin, dass ein ehrgeiziges, umfassendes und ausgewogenes Ergebnis der Doha-Runde oberstes Ziel beider Weltregionen ist;

6.   ist der Auffassung, dass das Freihandelsabkommen EU-ASEAN so ausgehandelt werden muss, dass die Interessen beider Weltregionen berücksichtigt werden, dass beide Regionen einen Mehrwert erzielen und dass es den Weg für Verhandlungen über in den laufenden WTO-Verhandlungen nicht berücksichtigte Handelsfragen bereitet; betont insbesondere, dass Fragen im Bereich der Sozial- und Umweltstandards sowie der verantwortungsvollen Regierungsführung zur Sprache gebracht werden müssen;

7.   betont, dass das Freihandelsabkommen EU-ASEAN nach seinem Inkrafttreten nicht die Vergünstigungen einschränken darf, die die am wenigsten entwickelten Länder für den Zugang ihrer Erzeugnisse zum EU-Markt genießen;

8.   begrüßt die Fortschritte bei der Integration im ASEAN-Raum und die Unterzeichnung der ASEAN-Charta, wobei es seiner Hoffnung Ausdruck gibt, dass die Bestimmungen dieser Charta möglichst schnell in Kraft treten;

9.   erinnert daran, dass Menschenrechte und Demokratie zu den Grundwerten der EU zählen und fordert, dass sie insbesondere in den Partnerschafts- und Kooperationsabkommen einen integralen Bestandteil der Verhandlungen mit ASEAN bilden; bekräftigt die Bedeutung, die es Reformen der politischen Rechte und der Bürgerrechte beimisst; begrüßt die Aufnahme eines Menschenrechtsgremiums in die ASEAN-Charta und das ausdrückliche Engagement der Charta für die Stärkung von Demokratie, verantwortungsvoller Regierungsführung und Rechtsstaatlichkeit sowie für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten; erwartet daher, dass ASEAN in konstruktiver Weise zur Förderung dieser Werte in der südostasiatischen Region beitragen kann;

10. begrüßt die Wahlen in Thailand; fordert, dass der Prozess der Demokratisierung und der nationalen Aussöhnung in Birma/Myanmar glaubwürdig sein und die uneingeschränkte Teilnahme der Opposition und der ethnischen Gruppen mit einschließen muss, und verlangt die sofortige Freilassung von Aung San Suu Kyi und allen politischen Gefangenen sowie die Normalisierung der Tätigkeiten der politischen Parteien; unterstützt die Arbeit der Sondergesandten der Vereinten Nationen und der EU; fordert den Rat auf, die Sanktionen gegen die birmanische Regierung aufrechtzuerhalten, die Lage im Land sorgfältig zu beobachten und diese Sanktionen zu überprüfen, wenn die Entwicklungen im Lande dies erfordert; fordert die Mitglieder von ASEAN sowie China und Indien auf, entsprechenden Druck auf Birma/Myanmar auszuüben;

11. hält die laufende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Terrorismus sowie bei der Bewältigung von Krisen und Katastrophen für überaus wichtig und begrüßt, dass im Rahmen der Aceh-Überwachungsmission neuerdings eine Zusammenarbeit stattfindet;

12. fordert die EU und ASEAN auf, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Menschenhandels, des Sextourismus und der Produktpiraterie zu verbessern; begrüßt die Tatsache, dass sich die ASEAN-Mitglieder zum Kampf gegen Drogen verpflichtet haben, und fordert sie gleichzeitig auf, sich dem Moratorium der UN für die Aussetzung der Todesstrafe anzuschließen; lobt die Philippinen für die Abschaffung der Todesstrafe;

13. fordert die EU und ASEAN auf, die Zusammenarbeit in der Gesundheitspolitik, insbesondere bei der Bekämpfung von Krankheiten wie AIDS, SARS und Geflügelpest, sowie bei der Bekämpfung des Klimawandels und im Bereich der Lebensmittelsicherheit zu verstärken;

14. betont die Wichtigkeit der Einbeziehung der Zivilgesellschaft, so dass deren Standpunkte in die Verhandlungen einfließen und dazu beitragen können, dass ein in vollem Umfang zufrieden stellendes Ergebnis erreicht wird, das die Beziehungen zwischen den beiden Weltregionen noch enger gestaltet;

15. fordert die Kommission auf, das Parlament kontinuierlich und unverzüglich über den Stand der laufenden Verhandlungen zu informieren.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.2.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

51

0

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Monika Beňová, Elmar Brok, Colm Burke, Véronique De Keyser, Hanna Foltyn-Kubicka, Michael Gahler, Bronisław Geremek, Maciej Marian Giertych, Alfred Gomolka, Klaus Hänsch, Richard Howitt, Jana Hybášková, Anna Ibrisagic, Metin Kazak, Helmut Kuhne, Joost Lagendijk, Vytautas Landsbergis, Johannes Lebech, Emilio Menéndez del Valle, Francisco José Millán Mon, Philippe Morillon, Pasqualina Napoletano, Vural Öger, Justas Vincas Paleckis, Ioan Mircea Paşcu, Alojz Peterle, Samuli Pohjamo, Michel Rocard, Libor Rouček, Jacek Saryusz-Wolski, György Schöpflin, Hannes Swoboda, Charles Tannock, Ari Vatanen, Kristian Vigenin, Zbigniew Zaleski, Josef Zieleniec

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Mariela Velichkova Baeva, Cristian Silviu Buşoi, Giulietto Chiesa, Andrew Duff, Árpád Duka-Zólyomi, David Hammerstein, Jaromír Kohlíček, Erik Meijer, Borut Pahor, Józef Pinior, Antolín Sánchez Presedo, Inger Segelström, Marcello Vernola

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Renate Weber

STELLUNGNAHME des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (28.3.2008)

für den Ausschuss für internationalen Handel

zu den Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit dem Verband Südostasiatischer Nationen (ASEAN)
(2007/2265(INI))

Verfasser der Stellungnahme: John Purvis

VORSCHLÄGE

Der Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie ersucht den federführenden Ausschuss für internationalen Handel, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:

1.  hebt mit Nachdruck hervor, dass das künftige industrielle Wachstum in der Union von der Öffnung für den Außenhandel und für ausländische Investitionen, die auf fairen Regeln beruhen, abhängt;

2.  ist der Ansicht, dass die Wettbewerbsfähigkeit der Union gegenüber den ASEAN-Staaten von einer Verbesserung der Bildung, Ausbildung und Forschung in der Union und von der Schaffung innovativer Produkte und Dienstleistungen abhängt;

3.  vertritt die Auffassung, dass alle Handels- und Investitionsabkommen mit den ASEAN-Staaten im Einklang mit den Verhandlungen im Rahmen der Doha-Entwicklungsrunde stehen sollten und den vier sogenannten Singapur-Themen (Investitionen, Wettbewerb, öffentliches Beschaffungswesen und Handelserleichterungen) Rechnung tragen sollten;

4.  empfiehlt, dass die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit und der Schutz des geistigen Eigentums wesentliche Bestandteile all dieser Abkommen sein sollten; hebt insbesondere mit Nachdruck die Notwendigkeit hervor, gegen Produktfälschungen dadurch vorzugehen, dass in die Handels- und Investitionsabkommen verbindliche Instrumente zur Bekämpfung von Produktfälschungen aufgenommen werden; weist darauf hin, dass eine wirksame Zusammenarbeit zwischen allen Betroffenen eine effiziente Bekämpfung von Produktfälschungen, darunter insbesondere der Fälschung von Konsumgütern, Industriegütern, pharmazeutischen Erzeugnissen und anderen Produkten ermöglichen wird;

5.  betont, dass ein Handels- und Investitionsabkommen mit dem ASEAN Folgendes gewährleisten sollte:

     (i)         die Verbesserung und Vereinfachung der Ursprungsregeln,

     (ii)        die Harmonierung der Normen, einschließlich der für die Produktsicherheit, den Kinderschutz und den Tierschutz,

     (iii)       Regulierungstransparenz und vereinfachte bürokratische Verfahren,

     (iv)       die Transparenz der nationalen Stützungsmechanismen und den Abbau nichttarifärer Hemmnisse,

     (v)        die Beseitigung diskriminierender Abgaben;

6.  ist der Auffassung, dass die Übereinkommen im Bereich des Handels, der Investitionen und der Wissenschaft und Forschung sektorenspezifische Fragen berücksichtigen sollten, wie:

     (i)         die ökologischen Auswirkungen der Palmölgewinnung und der Abholzung von Wäldern,

     (ii)        energiesparende Glühbirnen,

     (iii)       die Verhütung von Naturkatastrophen und deren Bewältigung,

     (iv)       die Bekämpfung von HIV/Aids und den Schutz der öffentlichen Gesundheit,

     (v)        den Fremdenverkehrssektor unter besonderer Berücksichtigung der kleinen und mittelständischen Unternehmen,

     (vi)       die Freizügigkeit von Forschern, Geschäftsleuten und Touristen,

(vii)       die Zusammenarbeit zwischen Forschungseinrichtungen in der Union und in den ASEAN-Staaten und den Austausch wissenschaftlicher Forschungsergebnisse,

(viii)      Aerosolpackungen;

             7. weist auf die Notwendigkeit hin, die Industrie in der Union gegen Dumpingpraktiken von Exporteuren aus dem ASEAN zu schützen und ein solches Dumping durch eine frühzeitige Intervention der Vertreter der Union, die an den Handelsverhandlungen teilnehmen, zu verhindern;

             8. betont, dass es bei der Öffnung ausländischer Märkte nunmehr in erster Linie um die Beseitigung nicht tarifärer Handelsschranken im Güter–, Dienstleistungs– und Investitionskapitalverkehr geht;

             9. befürwortet eine aktive Handelspolitik, deren Schwerpunkt auf Bereichen, die für die Wirtschaft in der Union von Bedeutung sind, den Dienstleistungen, Investitionsgarantien, dem öffentlichen Beschaffungswesen und einem lauteren Wettbewerb liegt;

             10.bedauert, dass auf dem Gipfeltreffen EU-ASEAN, das im November 2007 in Singapur abgehalten wurde, bestimmte Vorkehrungen im Zusammenhang mit den Praktiken und Verhaltensweisen der Unternehmen nicht eingehend behandelt wurden, wodurch Investitionen aus der Union in den ASEAN-Staaten behindert werden;

11.empfiehlt, dass sich die Energiepolitik der EU gegenüber den ASEAN-Staaten auf Folgendes konzentrieren soll:

(i)     nicht diskriminierende Genehmigungs- und Handelsbedingungen für Energieerzeugnisse,,

(ii)     Verbesserungen der Energieerzeugungs- und der Energieausfuhrkapazitäten,

(iii)    den Ausbau der Transportinfrastruktur für Energieerzeugnisse,

(iv)    die Diversifizierung der Energiequellen,

(v)    die Abschaffung von Grenzabgaben auf Energieerzeugnisse

(vi)    gegenseitige Vereinbarungen über Energieeinsparungen, Eindämmung des Klimawandels und eine Senkung der Treibhausgasemissionen, einschließlich etwaiger gegenseitiger Vereinbarungen über den Emissionshandel, um Nachteile für die Industrie in der Union zu vermeiden;

             12.würde die Entwicklung gemeinsamer, von Forschungseinrichtungen in der Union und in den ASEAN-Staaten durchgeführter Forschungsprojekte begrüßen und fordert die Kommission mit Nachdruck auf, Maßnahmen zur Erleichterung solcher Vereinbarungen zu treffen.

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

27.3.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

26

1

0

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Jan Březina, Jorgo Chatzimarkakis, Giles Chichester, Dragoş Florin David, Adam Gierek, András Gyürk, Erna Hennicot-Schoepges, Mary Honeyball, Ján Hudacký, Werner Langen, Anne Laperrouze, Eugenijus Maldeikis, Angelika Niebler, Reino Paasilinna, Anni Podimata, Herbert Reul, Teresa Riera Madurell, Paul Rübig, Patrizia Toia, Catherine Trautmann, Claude Turmes, Alejo Vidal-Quadras

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Danutė Budreikaitė, Eija-Riitta Korhola, Pierre Pribetich, Esko Seppänen, Vladimir Urutchev

ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS

Datum der Annahme

8.4.2008

 

 

 

Ergebnis der Schlussabstimmung

+:

–:

0:

23

1

4

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder

Graham Booth, Françoise Castex, Christofer Fjellner, Glyn Ford, Béla Glattfelder, Ignasi Guardans Cambó, Jacky Hénin, Syed Kamall, Alain Lipietz, Caroline Lucas, Marusya Ivanova Lyubcheva, Erika Mann, Helmuth Markov, David Martin, Vural Öger, Georgios Papastamkos, Tokia Saïfi, Peter Šťastný, Gianluca Susta, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Iuliu Winkler, Corien Wortmann-Kool

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellvertreter(innen)

Jean-Pierre Audy, Sebastian Valentin Bodu, Ole Christensen, Rovana Plumb, Zbigniew Zaleski

Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Stellv. (Art. 178 Abs. 2)

Catherine Neris