BERICHT über die Strategie für die Regionen in äußerster Randlage: Fortschritte und Ausblick
17.4.2008 - (2008/2010(INI))
Ausschuss für regionale Entwicklung
Berichterstatterin: Margie Sudre
ENTWURF EINER ENTSCHLIESSUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
zur Strategie für die Regionen in äußerster Randlage: Fortschritte und Ausblick
Das Europäische Parlament,
– in Kenntnis der Mitteilungen der Kommission vom 12. September 2007 mit dem Titel „Strategie für die Regionen in äußerster Randlage: Fortschritte und Ausblick“ (KOM(2007)0507), vom 12. Mai 2004 (KOM(2004)0343) und vom 23. August 2004 (KOM(2004)0543) mit dem Titel: „Eine verstärkte Partnerschaft für die Regionen in äußerster Randlage“,
– unter Hinweis auf Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags betreffend die Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage, der nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon durch die Artikel 349 und 355 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ersetzt werden wird, und auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe a des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
– in Kenntnis der Ziffer 60 der Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2007 in Brüssel,
– in Kenntnis der Schlusserklärung der XIII. Konferenz der Präsidenten der Regionen in äußerster Randlage, die am 5. Oktober 2007 auf Madeira unterzeichnet wurde,
– unter Hinweis auf seine 2001 und 2005 angenommenen Entschließungen zu den Regionen in äußerster Randlage,
– gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,
– in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für regionale Entwicklung und der Stellungnahme des Ausschusses für Fischerei (A6‑0158/2008),
A. in der Erwägung, dass die Azoren, Französisch-Guayana, Guadeloupe, die Kanarischen Inseln, Madeira, Martinique und Réunion von der Dauerhaftigkeit, Intensität und Häufung ihrer Nachteile geprägt sind, unter anderem von ihrer sehr großen Abgelegenheit vom europäischen Kontinent, ihrer Insellage beziehungsweise isolierten Lage, dem Klima und schwierigen Reliefbedingungen sowie der geringen Größe der Märkte,
B. in der Erwägung, dass Saint-Martin und Saint-Barthélemy, die verwaltungstechnisch und politisch von Guadeloupe getrennt sind, in den Artikeln 349 und 355 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (durch den Vertrag von Lissabon geänderter EG-Vertrag) namentlich als neue Regionen in äußerster Randlage aufgeführt sind,
C. in Erwägung der Struktur der Volkswirtschaften der Regionen in äußerster Randlage, die durch eine enge Bindung zur Landwirtschaft und Fischerei gekennzeichnet ist, welche gemeinsam mit den Dienstleistungen (insbesondere dem Fremdenverkehr) Wirtschaftstätigkeiten sind, die in diesen Regionen ein sehr wichtiges Arbeitsplatzreservoir darstellen,
D. unter Hinweis auf die sozioökonomische Abhängigkeit der Gebiete in äußerster Randlage von den Fischereiressourcen ihrer ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) sowie auf die biologische Empfindlichkeit ihrer Fischereizonen,
E. in der Erwägung, dass das unmittelbare geografische Umfeld der Regionen in äußerster Randlage sehr begrenzte Marktchancen bietet, während die Märkte der Regionen in äußerster Randlage höchst attraktiv für alle benachbarten Drittländer sind,
F. in der Erwägung, dass die Regionen in äußerster Randlage völlig abhängig von Verkehrsmitteln sind und dass die mit der Beförderung von Personen und Waren verbundenen Mehrkosten, die unzureichende Taktfrequenz oder Anbindung, die Höhe der Tarife und die Schwierigkeiten bei der Einführung bzw. Aufrechterhaltung eines Regionalverkehrs für die wirtschaftliche Entwicklung und die Zugänglichkeit der Regionen in äußerster Randlage erhebliche Hindernisse darstellen,
G. in der Erwägung, dass die Regionen in äußerster Randlage in den letzten drei Jahren von wichtigen Reformen der Gemeinschaft direkt betroffen waren, so etwa von denen der Finanziellen Vorausschau, der Regionalpolitik 2007-2013, des EFF, des ELER, der staatlichen Beihilfen, der GMO für Zucker und Bananen sowie der POSEI Landwirtschaft und Fischerei, und dass diese Entwicklungen oft schwerwiegende Konsequenzen für diese Regionen hatten,
H. in der Erwägung, dass die politischen Prioritäten der Union, die im Einklang mit immer strengeren, durch die Globalisierung bedingten internationalen Verpflichtungen, insbesondere gegenüber der WTO, stehen müssen, den besonderen Maßnahmen für die Regionen in äußerster Randlage zuweilen zuwiderlaufen,
I. in der Erwägung, dass das relative Gewicht der Regionen in äußerster Randlage in einer Europäischen Union, deren Mitgliederzahl sich von 12 auf 27 erhöht hat, stark abgenommen hat,
J. in der Erwägung, dass das Erscheinungsbild der Regionen in äußerster Randlage, die oft mit Regionen gleichgesetzt werden, die am Tropf gemeinschaftlicher oder nationaler Finanzmittel hängen, ohne dass die positive Wirkung dieser Finanzierungen Erwähnung findet, durch den realen Mehrwert, den sie der Union im ökologischen, kulturellen oder geostrategischen Bereich sowie auf dem Gebiet der Raumfahrt – Trümpfe, die nicht unmittelbar ins Auge springen – verschaffen, nur wenig verbessert wird,
K. in der Erwägung, dass die Regionen in äußerster Randlage wertvolle Vorposten Europas in der Karibik, in unmittelbarer Nähe des Mercosur, vor der Küste Afrikas im Indischen und Atlantischen Ozean sind, dank deren die Union Anspruch auf den weltweit größten Meeresraum mit einer ausschließlichen Wirtschaftszone von 25 Millionen km2 und einem Reichtum an Ressourcen jeglicher Art erheben kann,
Bilanz der verstärkten Partnerschaft für die Regionen in äußerster Randlage
1. begrüßt die Tatsache, dass die Kommission drei Jahre nach der Veröffentlichung so ehrgeiziger politischer Dokumente wie der vorgenannten Mitteilungen über die „verstärkte Partnerschaft für die Regionen in äußerster Randlage“ eine neue Mitteilung zu diesem Thema vorlegt;
2. fordert, dass das Referat Koordinierung der Fragen im Zusammenhang mit den Regionen in äußerster Randlage der GD Regionalpolitik aufgrund des Umfangs der Themenbereiche und der Komplexität der betroffenen Politikbereiche in der Kommission erhalten bleibt und dass sein Personal deutlich aufgestockt wird, damit die für die Fortführung seiner Aufgaben unerlässlichen Mittel gewährleistet sind;
3. stellt fest, dass die Mitteilung eine ausgesprochen positive Bilanz der Maßnahmen der Kommission zieht, obwohl eine Vielzahl der Maßnahmen, deren sie sich rühmt, nur teilweise den Bedürfnissen der Regionen in äußerster Randlage entsprechen (insbesondere in den Bereichen Verkehr und Anbindung, Forschung, Fischerei bzw. regionale Zusammenarbeit) und sich kein Hinweis auf die Schwierigkeiten findet, die bei ihnen beispielsweise im Zusammenhang mit der Neugestaltung der Regelungen für die staatlichen Beihilfen aufgetreten sind, und auf die Anstrengungen, die sie diesbezüglich unternommen haben;
4. stellt fest, dass die Maßnahmen der Strukturfonds weiterhin einen großen Beitrag zur Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage leisten; wünscht jedoch, dass der in diesen Regionen erreichte Kohäsionsgrad mit anderen Indikatoren gemessen wird als nur mit dem BIP im Vergleich zum Gemeinschaftsdurchschnitt und dass die Kohäsionspolitik mit den anderen Politikbereichen der Gemeinschaft themenübergreifend besser verzahnt wird, um die Synergieeffekte zu erhöhen; fordert die Kommission auf, sich flexibler zu zeigen und ihre derzeitigen und künftigen politischen Maßnahmen auf der Grundlage von Artikel 299 Absatz 2 EG-Vertrag den Gegebenheiten der Regionen in äußerster Randlage noch besser anzupassen;
5. nimmt die zufrieden stellenden Ergebnisse zur Kenntnis, die im Rahmen der POSEI (Landwirtschaft und Fischerei) und im Zuckerrohr-, Rum- und Bananensektor erzielt wurden; wünscht, dass den finanziellen Konsequenzen, die sich für diese landwirtschaftlichen Sektoren aus den laufenden internationalen Verhandlungen und den Maßnahmen im Rahmen der WTO ergeben könnten, wirksam Rechnung getragen wird; bleibt im Vorfeld der Halbzeitbewertung der POSEI und der Bewertung der differenzierten Steuersysteme wachsam;
6. vertritt die Auffassung, dass die besonderen Merkmale der Regionen in äußerster Randlage eine Strategie erfordern, die auf Konzepten und Maßnahmen beruht, die weder Übergangskriterien noch konjunkturbedingten Wohlstandsentwicklungen unterliegen, den verschiedenen Bedürfnissen jeder Region angepasst sind und dazu beitragen, den dauerhaften Zwängen, denen diese Regionen ausgesetzt sind, zu begegnen;
7. fordert die Kommission auf, alle Besonderheiten und Unterschiede zwischen den Regionen in äußerster Randlage anzuerkennen sowie ihre Rolle bei der Integrierten Meerespolitik der Union zu berücksichtigen und in ihren Plan Unterstützungsmaßnahmen für die Fischereisektoren dieser Regionen aufzunehmen; ist der Auffassung, dass die Kommission eine positive Unterscheidung zugunsten der Fischereiflotten der Gebiete in äußerster Randlage hinsichtlich des Zugangs zu den vor den Küsten dieser Regionen vorkommenden Fischereiressourcen vornehmen und insbesondere die Nachhaltigkeit der handwerklichen Fischerei gewährleisten sollte;
Reifungsphase der verstärkten Partnerschaft für die Regionen in äußerster Randlage
8. bedauert, dass die von der Kommission im Rahmen der Reifungsphase vorgelegten Vorschläge hauptsächlich Maßnahmen betreffen, die bereits ergriffen wurden oder vor dem Abschluss stehen (TEN-V, TEN-E, 7. RPFTE, Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation sowie Regionalpolitik); erwartet Erläuterungen zu den konkreten und operationellen Mitteln, die den Regionen in äußerster Randlage zum Ausbau dieser Möglichkeiten angeboten werden;
9. ist besorgt darüber, dass die Kommission den Instrumenten zur Bewertung der Gemeinschaftspolitik und der Gemeinschaftsinstrumente zugunsten der Regionen in äußerster Randlage und der Abschätzung der quantitativen Auswirkungen der Nachteile dieser Regionen im Hinblick auf die Ausarbeitung einer Methode zum Ausgleich der durch die äußerste Randlage bedingten Mehrkosten zunehmend mehr Bedeutung beimisst;
10. wünscht, dass die Tendenz, immer mehr arithmetische Begründungen für die Maßnahmen zu berücksichtigen, keinen Vorwand dafür darstellt, einen Teil der EU-Politik für die Regionen in äußerster Randlage wieder in Frage zu stellen oder die institutionellen und wirtschaftlichen Akteure in den Regionen in äußerster Randlage zu entmutigen, indem ihnen Bedingungen vorgeschrieben werden, die zu schwer zu erfüllen sind;
11. bedauert, dass die GD Handel offensichtlich nicht daran interessiert ist, die Besonderheiten der Regionen in äußerster Randlage bei der Aushandlung der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) zu berücksichtigen, und fordert die Kommission eindringlich auf, weiterhin nach Kompromissen zu suchen, die den Interessen der betroffenen Regionen in äußerster Randlage im Rahmen der endgültigen Abkommen, die mit den AKP-Staaten geschlossen werden, Rechnung tragen;
12. wünscht, dass die Kommission unter Beweis stellt, dass sie wirklich die Absicht hat, die regionale Integration der Regionen in äußerster Randlage zu fördern, damit dem „Aktionsplan für das größere nachbarschaftliche Umfeld („Grand Voisinage“)“, den sie 2004 angekündigt hat, Substanz verliehen wird;
13. ist besorgt über einige von der Kommission im Bereich Verkehr vorgeschlagene Maßnahmen, insbesondere über die Bewertung der besonderen Bedürfnisse oder die Berücksichtigung der externen Umweltkosten; bekräftigt, dass es diesbezüglich einer differenzierten Behandlung der Regionen in äußerster Randlage bedarf, insbesondere was die Aufnahme der Zivilluftfahrt in das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) betrifft, damit die unternommenen Bemühungen um einen Ausgleich ihrer schlechten Anbindung nicht wieder in Frage gestellt werden;
14. vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen der Gemeinschaft als Katalysator für Initiativen wirken müssen, mit denen ausgehend von den Regionen in äußerster Randlage vor allem im Rahmen von Partnerschaften zwischen öffentlichem und privatem Sektor Kompetenzzentren entwickelt werden, deren Grundlage Bereiche wie Abfallbewirtschaftung, erneuerbare Energien, Selbstversorgung mit Energie, biologische Vielfalt, Mobilität der Studenten, Forschung in den Bereichen Klimawandel oder Krisenmanagement bilden, in denen ihre Vorteile und ihr Know-how genutzt werden können;
15. weist darauf hin, dass zahlreiche fortzusetzende und einzuleitende Maßnahmen und Programme mit Blick auf die Regionen in äußerster Randlage geeignet sind, erhebliche Beiträge zu festgelegten gemeinschaftlichen und internationalen Prioritäten zu leisten, insbesondere in Bereichen wie Klimaerwärmung, Schutz der biologischen Vielfalt, erneuerbare Energien, Gesundheitswesen in den Entwicklungsländern, Ernährung, Diversifizierung der Wirtschafts- und Produktionstätigkeiten; begrüßt die Durchführung insbesondere des Programms NETBIUM, das ein wichtiges Beispiel für das Potenzial der Regionen in äußerster Randlage im Bereich der wissenschaftlichen Forschung darstellt; fragt sich jedoch, warum trotz der Vielzahl an durchgeführten Vorhaben und des riesigen Potenzials der Regionen in äußerster Randlage diese bisher kaum am Europäischen Forschungsraum (EFR) beteiligt sind;
Diskussion über die Zukunft der Strategie der Union für die Regionen in äußerster Randlage
16. beglückwünscht die Kommission zu ihrer Initiative, eine Diskussion über die Zukunft der Strategie für die Regionen in äußerster Randlage in Form einer Konsultation der Öffentlichkeit einzuleiten, deren Ergebnisse in die Ausarbeitung eines neuen Vorschlags vor 2009 eingehen werden;
17. besteht jedoch darauf, dass diese Diskussion nicht nur auf die genannten Herausforderungen (Klimawandel, demographische Entwicklung und Steuerung der Migrationsströme, Landwirtschaft und Meerespolitik) beschränkt wird, auch wenn diese Themen natürlich unverzichtbar sind, und vertritt die Auffassung, dass diese Diskussion unbedingt die Umsetzung der Lissabon-Strategie in Bezug auf die Regionen in äußerster Randlage einschließen sollte;
18. fordert nachdrücklich, dass die Bedeutung des Artikels 299 Absatz 2 des EG-Vertrags (künftig die Artikel 349 und 355 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union), der das Fundament der EU-Politik für die Regionen in äußerster Randlage und die Grundlage der Berücksichtigung darstellt, die sie bei den Dienststellen der Kommission finden, Eingang in die Tagesordnung der Diskussionen findet, um ihnen die rechtliche, institutionelle und politische Bedeutung zu verleihen, die ihnen zukommt;
19. unterstreicht die Bedeutung der öffentlichen Versorgungsleistungen für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der Regionen in äußerster Randlage, vor allem in den Bereichen Luft- und Seeverkehr, Post, Energie und Kommunikation;
20. erachtet es als dringend notwendig, Maßnahmen zu beschließen, die dazu beitragen, die Dauerhaftigkeit der Arbeitslosigkeit, der Armut und der Ungleichheiten bei der Einkommensverteilung in den Regionen in äußerster Randlage, die dort EU-weit am höchsten sind, zu bekämpfen;
21. fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten, die von der Brückenklausel des Artikels 355 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Gebrauch machen möchten, zu unterstützen;
22. vertritt die Auffassung, dass die Regionen in äußerster Randlage für die Union bei ihren derzeitigen Überlegungen über die klimatischen Störungen mit Blick sowohl auf die Beobachtung von Gefährdungen, die Vermeidung von Schäden, die Reaktion auf Katastrophen als auch auf den Erhalt der Ökosysteme eine Chance darstellen; fordert diesbezüglich, dass der Rat umgehend den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung des Solidaritätsfonds der Europäischen Union erlässt, der ausdrücklich auf die besonderen Merkmale der äußersten Randlage eingeht; wünscht ferner, dass in den Vorschlägen der Kommission zur Stärkung der Reaktionsfähigkeit der Union in Katastrophenfällen die mit der geografischen Lage dieser Regionen zusammenhängende Sachkenntnis genutzt wird;
23. wünscht, dass die künftige gemeinsame Einwanderungspolitik der Lage der Regionen in äußerster Randlage besondere Aufmerksamkeit schenkt, die allesamt von benachteiligten Drittländern umgebene Außengrenzen der Union sind und unter sehr starkem Zuwanderungsdruck stehen, der neben einem Bevölkerungswachstum, das oft noch weit über dem Gemeinschaftsdurchschnitt liegt, in diesen Regionen Besorgnis erregende wirtschaftliche und soziale Spannungen nach sich zieht;
24. fordert, dass die Gemeinschaftsförderung für die Landwirtschaft der Regionen in äußerster Randlage, auf die kürzer eingegangen wird als auf die übrigen Themen, Gegenstand eingehender Überlegungen über die Festlegung der wirklichen Herausforderungen, die Notwendigkeit einer Entwicklung hin zur lokalen Selbstversorgung, die Höhe der Einkommen der Landwirte, die Unterstützung von Erzeugerorganisationen zur Förderung der Vermarktung ihrer Erzeugnisse, die Bedeutung von Umweltaspekten und die Berücksichtigung der Auswirkungen der eingeleiteten handelspolitischen Öffnung durch die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und die künftigen Freihandelsabkommen, die derzeit mit mehreren Regionen Lateinamerikas ausgehandelt werden, ist;
25. ist der Auffassung, dass die Regionen in äußerster Randlage ins Zentrum der Meerespolitik der Union rücken müssen, und fordert nachdrücklich, die Rolle, die sie im Hinblick auf die nachhaltige Nutzung der Meere, Ozeane und Küstengebiete sowie die Gestaltung der internationalen Meerespolitik spielen können, zu einem Schwerpunkt der Debatte über diese Frage zu machen;
26. fordert die Kommission, den Rat und die übrigen EU-Institutionen auf, die künftige Gemeinschaftsfinanzierung der Strategie der Union für die Unterstützung der Regionen in äußerster Randlage und des Ausgleichs der Nachteile aufgrund ihrer äußersten Randlage effizient und angemessen zu gewährleisten;
27. empfiehlt, dass die Mittel zur Überwindung der geringen Größe der lokalen Märkte, das immer offenere Wettbewerbsumfeld, der schwere Zugang zu den Absatzmöglichkeiten auf dem kontinentaleuropäischen Markt oder in ihrem jeweiligen geografischen Umfeld, die bessere Verknüpfung der Finanzierungen EFRE/EEF und EFRE/DCI für die Kooperationsvorhaben mit den Nachbarländern ebenfalls als vorrangige Themen betrachtet werden, über die ebenso nachgedacht werden muss wie über die wirksame Beteiligung der Regionen in äußerster Randlage an der europäischen Politik in den Bereichen Innovation und Kampf gegen die digitale Kluft, um den uneingeschränkten Zugang der Bevölkerung dieser Regionen zu den durch die neuen Technologien geschaffenen Informations- und Kommunikationsmitteln, beispielsweise dem Breitband-Internetzugang, sicherzustellen;
28. beharrt darauf, dass die Partnerschaft, die für den Erfolg der Debatte unabdingbar ist, nicht nur auf die europäischen, innerstaatlichen und lokalen öffentlichen Organe beschränkt bleibt, sondern wie in der Vergangenheit Gelegenheit bietet, an den Überlegungen das gesamte wirtschaftliche Gefüge der Regionen in äußerster Randlage zu beteiligen, das von strukturierten Organisationen repräsentiert wird, die die Auswirkungen der Gemeinschaftspolitik tagtäglich vor Ort erleben; fordert die Kommission auf, nach der am 14. und 15. Mai 2008 in Brüssel stattfindenden Partnerschaftskonferenz rasch eine neue Mitteilung vorzulegen, die den Fortschritten Rechnung trägt, die auf dieser Konferenz zustande gekommen sind;
29. vertritt die Auffassung, dass die Wertschätzung der besonderen Vorteile der Regionen in äußerster Randlage als Vorposten der Union außerhalb des europäischen Kontinents die beste Strategie ist, um unter anderem durch einen Fremdenverkehr, der die ganze Reichhaltigkeit ihrer Geschichte und ihres kulturellen, künstlerischen und architektonischen Erbes einbezieht, das zu erhalten die Union sich schuldig ist, eine endogene und dauerhafte Entwicklung dieser Regionen zu gewährleisten;
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30. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Ausschuss der Regionen, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den nationalen, regionalen und lokalen Behörden der Regionen in äußerster Randlage sowie dem amtierenden Präsidenten der Konferenz der Präsidenten der Regionen in äußerster Randlage zu übermitteln.
BEGRÜNDUNG
Einführung
Die rechtliche Anerkennung der Regionen in äußerster Randlage der Europäischen Union erfolgte schrittweise und reichlich spät in Artikel 299 Absatz 2 des EG-Vertrags.
Aufgrund der zahlreichen Besonderheiten, die die Azoren, Französisch-Guayana, Guadeloupe, die Kanarischen Inseln, Madeira, Martinique und Réunion aufweisen, können diese eine Anpassung der EU-Politik im Hinblick auf die Förderung ihrer Integration in den europäischen Raum erwarten.
In den Artikeln 299 und 311a des Vertrags von Lissabon, durch die der Artikel 299 Absatz 2 ersetzt wird, werden in diese Liste noch die Inseln Saint-Martin und Saint-Barthélemy aufgenommen, die sich verwaltungstechnisch und politisch von Guadeloupe gelöst haben. Diese beiden Gebietskörperschaften werden infolgedessen neue Regionen in äußerster Randlage.
Die Problematik der Regionen in äußerster Randlage geht jedoch über ihren wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Entwicklungsrückstand hinaus. Sie stellt auch eine politische Herausforderung dar, da diese Regionen zuweilen entschieden dafür optiert haben, Bestandteil der EU zu sein, und ihre Hoffnungen nicht enttäuscht werden dürfen, weil sie der Europäischen Union eine globale Dimension verleihen und ihre Vorposten darstellen, die im Kontakt mit anderen großen Wirtschaftsräumen stehen.
Ziel dieser Mitteilung der Kommission ist es, eine erste Bilanz der im Jahr 2004 initiierten „verstärkten Partnerschaft für die Regionen in äußerster Randlage“ zu ziehen, die Maßnahmen darzulegen, die bislang in der zweiten, der so genannten Reifungsphase, durchgeführt wurden, und eine Diskussion über die Zukunft dieser Strategie vorzubereiten.
Bilanz der verstärkten Partnerschaft für die Regionen in äußerster Randlage
Die Kommission vertritt die Ansicht, dass eine sehr positive Bilanz der ersten Phase der „verstärkten Partnerschaft“ gezogen werden kann: Es wurde eine Vielzahl von bereichsübergreifenden und zusätzlichen Maßnahmen für die Regionen in äußerster Randlage ergriffen, wodurch sich deren wirtschaftliche und soziale Lage verbessert hat.
An den drei Schwerpunkten der „verstärkten Partnerschaft“ (Verbesserung der schlechten Anbindung, der Wettbewerbsfähigkeit und der regionalen Integration) wird weiterhin festgehalten, denn sie werden den Prioritäten der Regionen in äußerster Randlage in angemessener Weise gerecht.
Ihre Berichterstatterin vertritt die Auffassung, dass die vorgelegte Bilanz – zumindest teilweise – übertrieben günstig ausfällt. Das erzielte Ergebnis, wenngleich es von lobenswerten Absichten ausgeht, ist kontrastreicher, und in der Mitteilung sind leider an keiner Stelle die Schwierigkeiten sichtbar, die in einigen Bereichen aufgetreten sind.
Reifungsphase der verstärkten Partnerschaft für die Regionen in äußerster Randlage
Die Kommission vertritt die Auffassung, dass die Strategie für die Regionen in äußerster Randlage jetzt in eine zweite, die so genannte Reifungsphase, eintreten muss, insbesondere was die Anstrengungen zur Koordinierung des EFRE und des EEF, die Integration der Regionen in äußerster Randlage in den Europäischen Forschungsraum oder aber die Anpassung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) an den Bedarf der lokalen Märkte betrifft.
Die Kommission möchte infolgedessen jeden Schwerpunkt der Strategie durch die Annahme bzw. Durchführung von ca. 30 zusätzlichen Maßnahmen ausbauen.
Die heikelste dieser Maßnahmen ist die Ausarbeitung von Leitlinien, die zur Einschätzung der quantifizierbaren Auswirkungen der spezifischen Benachteiligungen der Regionen in äußerster Randlage dienen.
Wenngleich alle Partner die Notwendigkeit anerkennen, über eine Methode zur Quantifizierung der durch die äußerste Randlage bedingten Mehrkosten zu verfügen, so fordert ihre Berichterstatterin das Europäische Parlament doch auf, diesbezüglich wachsam zu bleiben, damit eine Maßnahme, die positive Auswirkungen auf die Regionen in äußerster Randlage haben soll, nicht künstlich verwässert wird.
Eine zu systematische Methode wäre unverhältnismäßig und würde den Besonderheiten der einzelnen Regionen in äußerster Randlage, für die sich in einigen Fällen auf dem europäischen Kontinent nichts Vergleichbares finden lässt, nicht Rechnung tragen.
Ferner darf die Tatsache, dass der Bewertung der Gemeinschaftspolitik und der Gemeinschaftsinstrumente zunehmend mehr Bedeutung beigemessen wird, selbst wenn sie auf dem anerkannten Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung der europäischen Fonds beruht, nicht dazu führen, dass die Maßnahmen der Union für ihre Regionen in äußerster Randlage allgemein in Frage gestellt werden.
Auch unter diesem Gesichtspunkt muss bei dieser Methode sowohl der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet als auch vermieden werden, dass überflüssige statistische Instrumente geschaffen werden, die sich für einen begrenzten Nutzen als sehr kostspielig erweisen könnten.
Zukunft der Strategie für die Regionen in äußerster Randlage
Die Kommission hat eine Diskussion über die Zukunft der Strategie eingeleitet und dabei vier Herausforderungen in den Mittelpunkt gestellt: Klimawandel, demografische Entwicklung und Steuerung der Migrationsströme, Landwirtschaft und Meerespolitik.
Die Ergebnisse der Konsultation der Öffentlichkeit werden in die Ausarbeitung einer neuen Mitteilung über die Zukunft der Partnerschaft mit den Regionen in äußerster Randlage einfließen. Das Europäische Parlament kommt seiner diesbezüglichen Verantwortung nach und bringt sein Interesse an diesen Überlegungen im Wege dieses Berichts zum Ausdruck.
Obgleich Ihre Berichterstatterin die Initiative der Kommission begrüßt, so ist sie doch der Ansicht, dass die ausgewählten Themen nicht alle wichtigen Anliegen der Regionen in äußerster Randlage beinhalten, worin die Gefahr besteht, dass die Wirkung der künftigen Strategie vermindert wird.
Die Bedeutung von Artikel 299 Absatz 2 (künftig Artikel 299 und Artikel 311a des Vertrags von Lissabon), die Bewahrung der traditionellen Landwirtschaft, die stärkere Förderung der Entwicklung der maßgeblichen Wirtschaftsbereiche, nämlich des Zuckerrohr-, Rum- und Bananensektors, die Frage der staatlichen Beihilfen, die Aufrechterhaltung der differenzierten Steuersysteme, die Bedingungen für die Bewertung der Maßnahmen, der Ausgleich der Mehrkosten und die Nutzbarmachung der Vorteile scheinen Ihrer Berichterstatterin zu den Themen zu gehören, über die unbedingt nachgedacht werden muss.
Artikel 311a Absatz 6 sieht eine neue Bestimmung vor, durch die einige überseeische Länder und Gebiete (ÜLG) aufgrund eines Beschlusses des Europäischen Rates Regionen in äußerster Randlage werden können. Ihre Berichterstatterin wünscht, dass sich die Kommission bei den betreffenden Mitgliedstaaten dafür einsetzt, dass die beabsichtigen Änderungen so frühzeitig wie möglich vorbereitet werden, damit der Übergang dieser Gebietskörperschaften in ihren neuen Status erleichtert wird.
Schlussfolgerungen
Der vorliegende Bericht zielt darauf ab, die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage sicherzustellen und der Bevölkerung in den Überseegebieten somit echten Wohlstand zu gewährleisten, die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unternehmen und ihrer Gebiete zu verbessern und Überzeugungsarbeit dahingehend zu leisten, dass die abgelegenen Gebiete der Union auch Teil der Zukunft Europas sind.
Auf diese Weise muss der Gedanke verstärkt werden, eine größtmögliche Abweichung von den geltenden Regeln zuzulassen, indem die am besten geeigneten Instrumente für die Lösung der konkreten Probleme der Regionen in äußerster Randlage eingesetzt werden und indem, falls erforderlich, Ausnahmeregelungen erlassen werden, die den regionalen Gegebenheiten angepasst sind, ohne dass dies eine Bedrohung des allgemeinen Gemeinschaftsinteresses darstellt.
Nach den vergangenen Phasen des strukturellen Aufholprozesses muss die neue Generation der europäischen Programme den Beginn der erforderlichen Diversifizierung der Volkswirtschaften in äußerster Randlage vorbereiten und darf sich nicht darauf beschränken, den Entwicklungsstand, der großenteils dank der EU erzielt wurde, aufrechtzuerhalten.
Die Wertschätzung der besonderen Vorteile der Regionen in äußerster Randlage ist die einzig geeignete Strategie, um eine endogene und dauerhafte Entwicklung dieser Regionen zu gewährleisten: Es handelt sich nicht mehr nur darum, aufrechtzuerhalten, zu bewahren und zu schützen, sondern vielmehr darum, Attraktivität und Ausstrahlungskraft zu schaffen und zusammenzuarbeiten.
STELLUNGNAHME des Fischereiausschusses (14.4.2008)
für den Ausschuss für regionale Entwicklung
zur Strategie für die Regionen in äußerster Randlage: Fortschritte und Ausblick
(2008/2010(INI))
Verfasser der Stellungnahme: Pedro Guerreiro
VORSCHLÄGE
Der Fischereiausschuss ersucht den federführenden Ausschuss für regionale Entwicklung, folgende Vorschläge in seinen Entschließungsantrag zu übernehmen:
A. in der Erwägung, dass trotz der vorgenommenen Verbesserungen weiterhin neue Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen der in der Fischerei Beschäftigten und für die Hafeninfrastrukturen und -ausrüstungen zur Unterstützung der Fischerei und für die Erneuerung und Modernisierung der Flotten der Gebiete in äußerster Randlage notwendig sind,
B. in der Erwägung, dass die Flotten zum größten Teil aus alten Schiffen bestehen – in einigen Gebieten in äußerster Randlage sind sie mehr als dreißig Jahre alt – und dass die Einstellung der gemeinschaftlichen Beihilfen für die Erneuerung der Flotten die Überwindung des Rückstands gegenüber der Struktur der kontinental-europäischen Flotten erschwert,
C. unter Hinweis auf die sozioökonomische Abhängigkeit der Gebiete in äußerster Randlage von den Fischereiressourcen ihrer ausschließlichen Wirtschaftszonen (AWZ) sowie auf die biologische Empfindlichkeit ihrer Fischereizonen,
1. betont die Bedeutung des Fischereisektors für die sozioökonomische Lage, die Beschäftigung und die Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts der Gebiete in äußerster Randlage, die durch ständige strukturbedingte Belastungen und durch die geringen Möglichkeiten der wirtschaftlichen Diversifizierung gekennzeichnet sind;
2. ist der Auffassung, dass die Kommission eine positive Unterscheidung zugunsten der Fischereiflotten der Gebiete in äußerster Randlage hinsichtlich des Zugangs zu den vor den Küsten dieser Regionen vorkommenden Fischereiressourcen vornehmen und insbesondere die Nachhaltigkeit der handwerklichen Fischerei gewährleisten sollte;
3. hält die Beibehaltung und Aufstockung der gemeinschaftlichen Beihilfen für die Fischereisektoren der Regionen in äußerster Randlage für nötig, insbesondere des Programms zum Ausgleich der Mehrkosten aufgrund der äußersten Randlage im Hinblick auf den Absatz bestimmter Fischereierzeugnisse in einigen Gebieten in äußerster Randlage (oder „POSEI-Fischerei“); tritt in diesem Sinne dafür ein, dass dieses Programm unbefristete Gültigkeit haben sollte, da die Situation der äußersten Randlage ein ständiges Merkmal ist, und begrüßt die Aufstockung der Mittel für das Programm im Gemeinschaftshaushalt 2008;
4. hält es für notwendig, neue und wirksamere Maßnahmen, die nicht Kriterien der vorübergehenden Geltung oder von konjunkturbedingten bzw. künstlichen Entwicklungen beim Wohlstand unterworfen sind, zu ergreifen, um die Gebiete in äußerster Randlage besser in die Lage zu versetzen, den ständigen strukturbedingten Belastungen und Nachteilen, denen sie insbesondere im Fischereisektor ausgesetzt sind, zu begegnen;
5. fordert die Kommission auf, alle Besonderheiten und Unterschiede zwischen den Gebieten in äußerster Randlage anzuerkennen sowie ihre Rolle bei der Integrierten Meerespolitik der Union zu berücksichtigen und in ihren Plan Unterstützungsmaßnahmen für die Fischereisektoren dieser Regionen aufzunehmen, bei denen insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Erwägung der Ausweisung der AWZ der Regionen in äußerster Randlage als „Zone mit ausschließlichem Zugangsrecht“, um die Nachhaltigkeit der marinen Ökosysteme, der Fischereitätigkeit und der jeweiligen örtlichen Gemeinschaften zu gewährleisten;
- wissenschaftliche Bewertung des Potenzials der marinen Ressourcen in diesen Gewässern und – gemäß dem in der gemeinsamen Fischereipolitik geltenden Vorsorgeprinzip – Ausweisung ausschließlicher Wirtschaftszonen vor den Küsten der Gebiete in äußerster Randlage für die jeweiligen örtlichen Flotten;
- Bewertung – gemäß dem Grundsatz der relativen Stabilität – der sozioökonomischen Auswirkungen, die die Steigerung des Fischereiaufwands und der Einsatz bestimmter Fanggeräte durch Schiffe mit großer Fischereikapazität in den AWZ vor den Küsten der Gebiete in äußerster Randlage auf die Nachhaltigkeit der jeweiligen örtlichen Gemeinschaften haben würde;
- Gewährleistung der gemeinschaftlichen Beihilfen für die Erneuerung und Modernisierung der Fischereiflotten der Gebiete in äußerster Randlage, insbesondere der handwerklichen Flotte, was eine unabdingbare Voraussetzung für die Verbesserung der Bedingungen für die Erhaltung der Fischbestände und der Arbeitsbedingungen sowie der Sicherheitsvorkehrungen für die in der Fischerei der Gebiete in äußerster Randlage Beschäftigten ist;
- Aufstockung der gemeinschaftlichen Beihilfen für Forschung im Bereich Fischerei und Sammlung von Informationen zur Förderung des Schutzes und zur Wiederauffüllung der Fischbestände und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt der Gebiete in äußerster Randlage, insbesondere durch die Anerkennung der Besonderheiten dieser Gebiete im Kontext der vom 7. Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration abhängigen Programme;
- Verbesserung der Fanggeräte und ein Verbot der Benutzung von Fanggeräten, mit denen die marinen Ökosysteme zerstört werden;
- Einführung von sozioökonomischen Maßnahmen zur Entschädigung der Fischer für die Auswirkungen von freiwilligen oder unfreiwilligen Maßnahmen zur Erhaltung der Fischereiressourcen;
- Schaffung eines Gemeinschaftsprogramms zur Unterstützung der kleinen handwerklichen Küstenfischerei unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten und ihrer sozioökonomischen Bedeutung in diesen Gebieten;
- Unterstützung bei Weiterbildung und ‑qualifizierung, bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen (einschließlich der Bedingungen in den Bereichen Hygiene, Sicherheit und Komfort) sowie der wirtschaftlichen Lage der Fischer als Anreiz für die Verjüngung des Sektors;
- verstärkte Unterstützung bei der Verarbeitung, dem Vertrieb und der Werbung für Fischereierzeugnisse der Regionen in äußerster Randlage;
- Modernisierung und Schaffung von Hafeninfrastrukturen und -ausrüstungen zur Unterstützung der Fischerei, die derzeit nicht ausreichen, um den Bedarf des Fischereisektors einiger Gebiete in äußerster Randlage zu decken;
- verstärkte Unterstützung der nachhaltigen Entwicklung der Aquakultur und der Aquakulturproduktion im Rahmen der Besonderheiten jedes einzelnen der Gebiete in äußerster Randlage;
- Unterstützung bei der Einführung und Modernisierung von eigenen Einrichtungen zur Prävention, Rettung, Überwachung, Durchsuchung und Kontrolle unter Berücksichtigung ihrer riesigen AWZ, zur Bekämpfung der illegalen Fischerei, zur Verbesserung der Sicherheit im Seeverkehr und zur Erhaltung der Meeresumwelt;
6. begrüßt die Einsetzung einer insularen Unterabteilung im Rahmen des regionalen Beirates für die südwestlichen Gewässer, um sich objektiver mit den besonderen Fischereisektoren der Gebiete in äußerster Randlage zu befassen.
ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
3.4.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
22 1 3 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Elspeth Attwooll, Marie-Hélène Aubert, Luis Manuel Capoulas Santos, Paulo Casaca, Zdzisław Kazimierz Chmielewski, Emanuel Jardim Fernandes, Carmen Fraga Estévez, Duarte Freitas, Ioannis Gklavakis, Alfred Gomolka, Pedro Guerreiro, Heinz Kindermann, Rosa Miguélez Ramos, Philippe Morillon, Seán Ó Neachtain, Willi Piecyk, Catherine Stihler, Margie Sudre, Daniel Varela Suanzes-Carpegna, Cornelis Visser |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen) |
Ole Christensen, Josu Ortuondo Larrea, Raül Romeva i Rueda, Thomas Wise |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Ilda Figueiredo, Willem Schuth |
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ERGEBNIS DER SCHLUSSABSTIMMUNG IM AUSSCHUSS
Datum der Annahme |
8.4.2008 |
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Ergebnis der Schlussabstimmung |
+: –: 0: |
49 2 2 |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende Mitglieder |
Emmanouil Angelakas, Stavros Arnaoutakis, Elspeth Attwooll, Rolf Berend, Jana Bobošíková, Victor Boştinaru, Antonio De Blasio, Petru Filip, Gerardo Galeote, Iratxe García Pérez, Eugenijus Gentvilas, Pedro Guerreiro, Gábor Harangozó, Filiz Hakaeva Hyusmenova, Mieczysław Edmund Janowski, Rumiana Jeleva, Gisela Kallenbach, Tunne Kelam, Evgeni Kirilov, Miloš Koterec, Constanze Angela Krehl, Sérgio Marques, Miguel Angel Martínez Martínez, Miroslav Mikolášik, James Nicholson, Jan Olbrycht, Maria Petre, Markus Pieper, Pierre Pribetich, Elisabeth Schroedter, Grażyna Staniszewska, Catherine Stihler, Margie Sudre, Kyriacos Triantaphyllides, Lambert van Nistelrooij, Vladimír Železný |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellvertreter(-in/-innen) |
Bernadette Bourzai, Jan Březina, Brigitte Douay, Den Dover, Emanuel Jardim Fernandes, Francesco Ferrari, Madeleine Jouye de Grandmaison, Ramona Nicole Mănescu, Ljudmila Novak, Mirosław Mariusz Piotrowski, Zita Pleštinská, Samuli Pohjamo, Christa Prets, Manfred Weber |
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Zum Zeitpunkt der Schlussabstimmung anwesende(r) Stellv. (Art. 178 Abs. 2) |
Jean-Paul Gauzès, Manuel Medina Ortega, Jacques Toubon |
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